Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen und Schaffung eines Tierärztegesetzes (Nr. 101/2008); [1. Lesung: 19. September 2008]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 146/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen und Schaffung eines Tierärztegesetzes.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 146/2008. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Anlässlich der 1. Lesung gab es drei Änderungen in Artikeln und ich würde beliebt machen, dass wir per Artikelaufruf abstimmen. Zu einem Artikel, Art. 11, habe ich einen Änderungsantrag und den würde ich gerne verlesen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag des Abg. Harry Quaderer gehört. Wer dem Antrag zustimmen will, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung per Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. f bis h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. f bis h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 Abs. 1 Bst. e und f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. e und f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 5 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 6a bis 6l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6a bis 6l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE TIERÄRZTE (TIERÄRZTEGESETZ)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Tierärzte, sprich Tierärztegesetz.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zu diesem Artikel möchte ich gerne einen Änderungsantrag stellen. Zuerst kurz meine Beweggründe. Herr Regierungsrat Meyer, ich kann mich hier ganz kurz fassen: Schon anlässlich der 1. Lesung haben mein Kollege Günther Kranz und ich beliebt gemacht, dass Tierärzte ihre Praxis in Form einer juristischen Person führen möchten. Mit dem Präjudiz, dass Anwälte ihre Anwaltspraxen in Form einer juristischen Person führen dürfen, scheint es für mich eine logische Konsequenz zu sein, dass diese Möglichkeit auch für Berufe, welche dem Gesundheitsgesetz unterstehen, unter welche auch Tierärzte fallen, zugestanden werden sollte. Ich habe die Änderungsanträge ausgeteilt, aber ich werde jetzt schnell den Artikel vorlesen, wenn das okay ist.
Art. 11 - Praxisführung, Praxisgemeinschaften und Zweitpraxis
1) Tierärzte dürfen eine Praxis in der Rechtsform einer juristischen Person führen, sofern der Betrieb vom Bewilligungsinhaber persönlich geleitet wird.
2) Die persönliche Verantwortung des Bewilligungsinhabers für die Berufsausübung bleibt durch die Rechtsform des Unternehmens unberührt.
3) Die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen oder medizinischen Geräten (Praxisgemeinschaften) ist erlaubt.
4) Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung dürfen eine Zweitpraxis führen, wenn
a) gleichzeitig nur eine Praxis geöffnet ist oder
b) die personellen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Zweitpraxis erfüllt sind.
5) Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.
Danke.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme auf Seite 5 eigentlich kurz und prägnant klargemacht, wieso diesem Änderungsantrag nicht gefolgt werden sollte, allein schon im Sinne einer Gleichbehandlung aller in dem Sinne dem Gesundheitsgesetz unterstehenden Berufe. Also, im Prinzip hätte ich nichts dagegen einzuwenden, aber bis die Frage nach der Rechtsform für Ärzte, Zahnärzte etc. geklärt ist, möchte ich einfach beliebt machen, nochmals im Sinne einer Gleichbehandlung, dass wir auf diese Änderung verzichten. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Als wir das Rechtsanwaltsgesetz hier im Plenum behandelten, bin ich auch darauf gestossen bei den Rechtsanwälten und dann wurde argumentiert: Wir haben da das mit der Haftungsfrage gelöst. Ich habe das leider nicht hier, aber es ging dann um eine Versicherungssumme von 5 Mio. und mehr; und ich war damals auch der Meinung, dass das natürlich Konsequenzen auf unsere Sozialwerke hat. Und jetzt möchte ich schon sagen, das ist eine kleine Berufsgruppe, die Tierärzte. Und dann wird ja das in einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt und ich denke, das ist eine Frage der Zeit, bis da geöffnet werden muss für die Gesundheitsberufe. Und im Sinne - ich sehe, dass das um die Gesundheitsberufe geht - aber im Sinne einer Gleichbehandlung, möchte ich sagen, wäre das der konsequente Schritt. Und wenn es um die Finanzen des Landes geht, dann ist natürlich die Berufsgruppe der Rechtsanwälte wesentlich grösser als jene der Tierärzte. Und darum sehe ich Art. 11 als reine Konsequenz.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich sehe das ein wenig anders, wobei ich habe hier gut zu argumentieren, da ich diese Bedenken bereits beim Rechtsanwaltsgesetz geäussert habe. Es ist eine Grundvoraussetzung in diesem Hohen Hause, dass man die Konsequenzen seines Tuns auch in die Zukunft abschätzen kann. Ich habe dann den Bericht und Antrag 34/2007 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte noch einmal konsultiert. Hier ist auf Seite 11 unter anderem Folgendes nachzulesen: Allerdings wurden auch verschiedene Bedenken vorgebracht. So führte die Alters- und Hinterlassenenversicherung aus, dass mit einer Minimierung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge zu rechnen sei, welche sich jedoch nicht beziffern lassen würden.
Weiters ist nachzulesen im erwähnten Bericht und Antrag Seite 16: Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung gab jedoch zu bedenken, dass durch die Ermöglichung von Rechtsanwaltsgesellschaften in Form einer juristischen Person verminderte Beitragseinnahmen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung entstehen könnten. Und dann hat es der Abg. Günther Kranz bereits erwähnt, das Landtagsprotokoll vom 27. April 2007, Seite 721. Das könnten wir jetzt alles nachprüfen, ob das stimmt, was ich hier sage, wenn man einen Laptop hier hätten, aber es stimmt schon, ich habe alles ausgedruckt. Der Abg. Günther Kranz hat dann erwähnt in dieser Sitzung: Wesentlich haben die Einkünfte der Rechtsanwälte zur guten Ertragslage des AHV-Fonds beigetragen und sie sind bis heute eine der wenigen Berufsgruppen, die zur Solidarität im Versichertenkreis beitragen und zur Rentensicherung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag leisten.
Wo er sicher Recht hat, im Unterschied zum vorliegenden Gesetz, dass die Rechtsanwälte mehr leisten, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber jetzt müssen wir eben abschätzen: Was sind denn die Folgekon-sequenzen? Rechtsanwälte, Tierärzte. Die nächsten werden folgen. Und wenn wir uns die Seite 5 des vorliegenden Bericht und Antrags betrachten, ist das natürlich bereits im Tun, diese Lawine.
Dann erstaunt es mich, dass dieser Antrag vom Abg. Harry Quaderer kommt. Gestern haben Sie doch immer die Sparsamkeit gefordert. Und wenn ich mir jetzt das Finanzgesetz von gestern betrachte, die glorreiche Seite 28, ich habe da nur immer auf den Staatsbeitrag betreffend die Krankenkassen hingewiesen, aber der Punkt 2 ist dann eben genau Staatsbeitrag an die AHV. Und Tatsache ist: Wenn wir Ihrem Antrag zustimmen werden, dann werden sich einfach diese Einnahmen der AHV ein wenig verkleinern. Und das passt für mich nicht in Ihre ansonsten relativ konsequente Haltung. Entsprechend habe ich kein Verständnis und werde diesen Antrag nicht unterstützen.Abg. Harry Quaderer
Herr Abg. Wendelin Lampert, Sie haben sicherlich richtig zitiert. Nur, Tatsache ist, die Rechtsanwaltspraxen dürfen ihr Geschäft unter einem juristischen Namen führen. Das hat der Landtag beschlossen. Und das ist eine wesentlich grössere Gruppe. Und Sie haben gesagt, sie leisten mehr. Sie sagten das im finanziellen Sinn, glaube ich, nicht im arbeitstechnischen Sinn, da bin ich mir nicht ganz sicher, aber auf jeden Fall mir geht es um eine berufliche Gleichberechtigung. Nicht mehr und nicht weniger.
Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Dann müssten wir aber zurück zum Gesundheitsgesetz, da hat es Physiotherapeuten, Naturheilpraktiker und und und und eine riesenlange Liste, die dann auch einen Anspruch auf Gleichberechtigung, auf Gleichbehandlung fordern würden. Nur nehmen wir dann eine Entwicklung vor, die die Regierung jetzt in dieser interdisziplinären Arbeitsgruppe zu einer Lösung führen will. Und da finde ich, ist es ein schlechtes Zeichen vom Landtag, hier - auch wenn es eine kleine Gruppe ist - hier schon in eine Richtung zu schiessen. Nochmals: Im Sinne einer Gleichbehandlung empfehle ich die Ablehnung dieses Änderungsantrages. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich sehe die Argumentation schon, Herr Quaderer. Nur ich habe hier gut dagegenzuhalten. Ich war damals dagegen. Ich habe es eben gesehen, was wir hier für eine Lawine lostreten. Und jetzt haben wir sie genau. Jetzt fängt das Dilemma an. Und dann stört es mich einfach, wenn in diesem Saal immer wieder Massnahmen gefordert werden und man handelt jedoch genau gleich. Oder ich weiss nicht: Sieht man zum Teil die Konsequenzen seiner Handlungen nicht in die Zukunft? Das muss ich teilweise schon in Frage stellen.Abg. Harry Quaderer
Sie haben Recht. Die Tür ist geöffnet. Es wurde letztes Mal eine Mehrheit gefunden. Und dann erstaunt es mich jetzt, dass so vehement dagegen argumentiert wird. Sie können gut dagegen argumentieren. Sie waren dagegen. Aber die Befürworter, welche bei den Rechtsanwälten dafür gewesen sind, müssten mir hier eigentlich die Stimme geben. Das werden wir ja bald mal sehen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Martin Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, die wesentlichen Argumente zu diesem speziellen Punkt sind ausgetauscht. Ich muss das inhaltlich nicht mehr gross ergänzen. Ich möchte einfach noch auf den Punkt hinweisen, dass wir derzeit in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe das Thema Rechtsform von Arztpraxen und Praxen von Gesundheitsberufen in Liechtenstein bearbeiten. Und dort werden all die Fragen, die jetzt auch von den verschiedenen Abgeordneten erwähnt worden sind, diskutiert und entsprechend bewertet. Und die Regierung wird sich dann grundsätzlich in den nächsten Wochen entscheiden müssen, ob sie bei den Gesundheitsberufen in Richtung Öffnung gehen möchte oder nicht.
Wenn der Landtag jetzt mit den Tierärzten ein Präjudiz schaffen möchte, dann nehmen wir das zur Kenntnis und werden unsere Arbeiten entsprechend anpassen. Aber die Regierung hat in ihrem Antrag bewusst den Status quo festgehalten, damit diese Abklärungen noch zu Ende geführt werden können. Und deshalb ist der Antrag auch im Vergleich zur 1. Lesung nicht abgeändert worden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen über den Antrag des Abg. Harry Quaderer. Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor, Art. 11 wie ausgeführt abzuändern. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir können noch über Art. 11 abstimmen. Wer dem Art. 11 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Tierärzte - sprich Tierärztegesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 17 erledigt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 19:40 Uhr).
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