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21. Nov 2008
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Traktandenseite
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18.Abände­rung Gas­markt­ge­setz, 2. L.
19.Ände­rung Elek­trizitätsmarkt­ge­setz, 2. L.
20.Abände­rung Geschäfts­ord­nung Landtag, 2. L.
21.Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz; FMAG, 1. u. 2. L.
21a.Abände­rung Invest­ment­un­ter­neh­mens­ge­setz, 1. u. 2. L.
22.Finanz­haus­halts­ge­setz, Volks­rech­te­ge­setz, 1. L.
23.Finanz­kon­troll­ge­setz; FinKG, 1. L.
24.Abände­rung Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz, 1. L.
25.Total­re­vi­sion schieds­rich­ter­li­ches Ver­fahren, 1. L.
 Kleine Anfragen Beantwortung
Genehmigung
Beschlussprotokoll

Gesetz über die Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG sowie Umsetzung der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen), (Nr. 104/2008); [1. Lesung: 19. September 2008]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 150/2008); 2. Lesung

Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Gesetz über die Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG sowie Umsetzung der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen).
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 150/2008 und wir behandeln diese Stellungnahme in 2. Lesung.
Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, auch beim Elektrizitätsmarktgesetz gab es keine wesentlichen Änderungen von der 1. zur 2. Lesung und ich beantrage daher Abstimmung per Artikelaufruf. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wir können über den Antrag des Abg. Harry Quaderer abstimmen. Er beantragt, diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können mit der Lesung beginnen.
Art. 1 Bst. a und d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 1 Bst. a und d steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b sowie Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 3a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 6 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 7 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 8 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 8a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 9 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 11 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 13 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 13a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Überschrift vor Art. 14 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 14 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 15 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 16 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 17 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Sachüberschrift vor Art. 18 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 18 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 20 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 21 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 22 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 23 Abs. 1 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 24 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 24a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 26 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Sachüberschrift vor Art. 26a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 26a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 26b steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 27 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 Abs. 1 und 3 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 32 Abs. 1 und 3 bis 5 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 32a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Überschrift vor Art. 32a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 32a steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 33 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 bis 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 35 bis 40 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

Art. 42 steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger

II. steht zur Diskussion.

Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.

Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.

-ooOoo-

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