Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG), (Nr. 152/2008); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 152/2008. Wir werden diese Gesetzesvorlage vorerst in 1. Lesung behandeln und entsprechend dem Wunsch und der Dringlichkeit, die die Regierung hier klarmacht, werde ich dann nach der 1. Lesung den Antrag einbringen, die 2. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls an der heutigen Sitzung durchzuführen.
Dann gebe ich das Wort dem Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe anlässlich der Behandlung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal gerügt, dass das Aufsichtsverfahren so für mich nicht stimmig ist. Der Landtag hat sich dann mehrheitlich anders entschieden. Jetzt haben wir alle, glaube ich, einen Brief bekommen von der FMA und ich möchte den dem Hohen Landtag zur Kenntnis bringen, weil er direkt mit diesem abgeänderten Artikel, der hier zum Vorschlag kommt, zusammenhängt.
«Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. In der laufenden Landtagssitzung vom 19./20./21. November 2008 wird der Landtag unter Traktandum 21 eine notwendige ...
Abg. Paul Vogt
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass man keine Stellungnahme Dritter vorlesen darf.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Das ist in diesem Haus schon mehrmals gemacht worden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein. Ich muss die Wortmeldung des Abg. Paul Vogt unterstützen. Es ist aufgrund der Geschäftsordnung nicht zulässig, Briefe hier von Dritten zu verlesen. Sie können, Herr Landtagsvizepräsident, in Ihr Votum inhaltliche Schwerpunkte einbauen, aber ich bitte Sie, nicht den Brief im Wortlaut hier zu verlesen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Gut, ich wäre dann einfach dafür, dass wir das dann immer gleich handhaben. Zusammengefasst schreibt uns die FMA, dass sie die Aufsichtfunktion bei der Pensionsversicherung für das Staatspersonal gerne übernimmt, dass aber die gewählte Formulierung, dass Aufsichtsverfügungen der Zustimmung der Regierung bedürfen, dass das mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde nicht vereinbar ist. Ich möchte die Regierung deshalb bitten, Stellung dazu zu nehmen, wie sie zu diesem Brief der FMA steht. Abg. Andrea Matt
Ich habe jetzt eine Verständnisfrage: Ich dachte, wir machen die 1. und 2. Lesung dieses Vorstosses für eine dringliche Revision des Gesetzes über die Investmentunternehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie sind beim nächsten Traktandum. Wir sprechen jetzt über die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Auch ich habe bei der Verabschiedung des Pensionsversicherungsgesetzes auf diese Punkte hingewiesen. Ich habe dabei auch gefragt, warum die Pensionsversicherung der FMA unterstellt wird, aber die FMA hierzu keine Stellungnahme abgegeben hat. Meine Befürchtungen sind jetzt eigentlich eingetroffen. Das Ganze ist nicht in sich stimmig und wir haben jetzt darüber zu befinden, wie wir auch mit dem Vorschlag der FMA bezüglich der Unabhängigkeit der FMA und der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben umzugehen haben.
Das ganze Vorgehen mit der Unterstellung der Pensionsversicherung unter die FMA würde mich hier schon noch interessieren und für mich ist das schon ein massiver Rüffel der Aufsichtsbehörde an die Adresse der Regierung und ich würde es für die Zukunft schon begrüssen, wenn solche Gesetzesänderungen vorgängig mit dem Aufsichtsbehörde abgesprochen würden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Ja, ich habe es im Prinzip relativ einfach. Als damals der Landtagsvizepräsident diesen Antrag gestellt hat, sprich, dass diese Aufsichtsverfügungen nicht in Absprache mit der Regierung erfolgen müssen oder bzw. mit Zustimmung der Regierung erfolgen müssen, diesen habe ich eben unterstützt. Das wäre nach meinem Dafürhalten der richtige Weg gewesen, dass diese Finanzmarktaufsicht auch effektiv ihre Massnahmen einleiten kann, die dringend notwendig sind bzw. sein werden.
Es wird nämlich das genau eintreffen. Diese Aufsichtsbehörde, die Finanzmarktaufsicht wird Sanierungsmassnahmen fordern müssen und das kann ich Ihnen sagen, schneller als es Ihnen lieb sein dürfte, und dann muss man eben durchgreifen. Man muss das dann auch effektiv sanieren. Und ich komme wieder auf den Mittwochabend zurück. Ich habe es ja da bereits angekündigt. Ja, dass mich im Prinzip der Mittwochabend so schnell einholen würde, habe ich auch nicht gedacht, aber es hat bereits gestern stattgefunden beim LKW-Budget für diejenigen, die es nicht gemerkt haben. Das LKW macht eben Rückstellungen, weil das LKW sagt: Wir haben eine Riesenlücke in dieser Pensionsversicherung. Andere müssen das auch machen. Wir kommen dann noch zum Finanzhaushaltsgesetz. Da hat es auch solche Formulierungen drin. Und das wird eben auch erfolgen müssen in den nächsten Jahren und entsprechend habe ich damals bereits den Antrag des Landtagsvizepräsidenten unterstützt.
Und für mich ist es einfach nicht schlüssig, wenn jemand die Kompetenz hat, um Sanierungsmassnahmen zu fordern, diese dann aber wieder mit den direkt Betroffenen absprechen muss. Deshalb habe ich damals den Antrag auch unterstützt und mich bestätigt dieses Schreiben und ich kann Ihnen sagen, auch der nächste Landtag und die nächste Regierung wird an dieser Thematik nicht vorüberkommen. Dieser Krug zieht an der Politik nicht vorüber. Da können Sie sich sicher sein.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Danke, Herr Präsident. Der Hinweis des Abg. Heinz Vogt des Rüffels der FMA, nun ja. Mich stört der Ton dieses Schreibens. Das stört mich massiv. Ich meine, den Inhalt dieser rund zwei Seiten können wir auf einen kleinen Absatz zusammenfassen, das wird einfach sieben-, achtmal wiederholt. Meiner Ansicht nach schiessen die Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der FMA ein grosses Eigentor - sehen Sie Abs. 5. Da wird erwähnt, dass zwar ein Mitarbeiter der FMA in der Projekt ....Landtagspräsident Klaus Wanger
Können Sie bitte keine Zitate nennen.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Okay. Dann weise ich darauf hin, dass ich aus diesem Schreiben ein Führungsproblem der FMA herauslese, da hier offensichtlich die Kommunikation innerhalb der Gremien der FMA nicht funktioniert. Das andere, dieses nicht Informieren: Da gehe ich davon aus, dass der Regierungschef uns darlegen wird, wie die Informationen zur FMA in diesem Punkt geflossen sind. Aber nochmals zusammenfassend: Der Ton ist für mich rüppelhaft und einer FMA unwürdig. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir, es ist nicht sinnvoll, jedes Mal, wenn bestimmte Bereiche oder Personen oder Abteilungen oder wie auch immer, Vorschläge hier einbringen, die aus ihrer Sicht wohl richtig sein mögen, dass man die permanent auf eigene Meinungen oder eigene Voten bezieht. Ich würde es begrüssen, dass man auf die Inhalte eingeht, die vorliegen.
Ich möchte nur noch vermerken: Für mich ist es kein Problem, dass die Regierung bestimmte Massnahmen, die von der FMA gefordert werden, umsetzt. Es wird keine private Pensionsversicherung einen Eingriff der FMA in die direkten Geschäfte der Pensionskasse überhaupt machen können. Sie wird auch nur Anweisungen geben können oder Forderungen stellen, die ein Stiftungsrat umzusetzen hat und genauso sehe ich das auch hier. Es ist also für mich unbestritten, dass Forderungen, die die FMA stellt aufgrund der Gesetzeslage, aufgrund der Beurteilung der Kasse, dass diese dann von der Regierung auch umgesetzt werden, aber nicht von der FMA selbst. Das ist meine Meinung dazu und darum gibt es von mir aus hier keine Widersprüche.Abg. Heinz Vogt
Ich gehe noch auf das Votum des Abg. Thomas Gstöhl ein. Für mich ist das ein Rüffel, kann man das werten wie man will.
Das Zweite ist - ich weiss nicht, ob Sie die Geschichte dieses Gesetzes kennen: Zuerst war die FMA nicht als Aufsichtsbehörde vorgesehen. Anlässlich der 1. Lesung kamen dann Anregungen auf die Unterstellung der Pensionsversicherung unter die Aufsicht der FMA und ab diesem Zeitpunkt hat die Regierung das aufgenommen, aber die FMA nicht mehr kontaktiert. Und darum ist es für mich jetzt schon verständlich, wenn man der FMA eine Aufgabe überbürdet, dass sie dazu Stellung nehmen könnte. Und ich habe viele Artikel des Gesetzes über die betriebliche Vorsorge genannt, wo eben die FMA gewisse Aufsichtsschritte unternehmen kann und die sind alle nicht geregelt im bestehenden Pensionsversicherungsgesetz. Und das war meine Kritik und diese Kritik darf ich, glaube ich, im Landtag äussern. Ich habe dem auch nicht zugestimmt und die Mehrheit hat zugestimmt. Das akzeptiere ich auch.
Und jetzt hat der Herr Regierungschef natürlich auch zugesichert, dass das FMA-Gesetz angepasst wird. Das ist jetzt mit dieser Vorlage auch geschehen, das ist auch richtig meiner Meinung nach. Aber jetzt stellt sich natürlich schon die Frage: Wie gehen wir mit dem Zustimmungserfordernis in Art. 14f Abs. 2 des Besoldungsversicherungsgesetzes um? Und jetzt kommen wir schon zur Sachlage. Also, da muss ich Ihnen widersprechen. Wenn der Landtag der Meinung ist, die FMA soll die Aufsicht wahrnehmen, dann können Sie sicher sein, dann müssen Sie ihr auch die Rechte einräumen und nicht noch sagen: Die Exekutive, die Regierung, kann noch ihre Zustimmung geben für eine Weisung oder Verfügung der FMA. Das ist für mich völlig widersinnig. Es gibt hier nur gelb oder rot oder grün oder blau, aber nicht so eine Mischform, wo alles vermischt wird.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Herr Abg. Markus Büchel, wenn Ihre Argumentation halten würde, dass die Regierung hier noch zu Aufsichtsverfügungen zustimmen muss, dann wäre das für mich umgesetzt auf private Pensionskassen, so wie wenn bei Ihrem Unternehmen die Geschäftsleitung zustimmen müsste, wenn eine Aufsichtsverfügung bezüglich Ihrer Pensionskasse geschehen würde. Das kann doch nicht sein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich hatte leider erst Gelegenheit, heute Morgen diesen Brief zu lesen, weil ich gestern noch einige andere Geschäfte zu erledigen hatte. Aber ich nehme gerne Stellung zu diesem Brief:
Ersten einmal - das möchte ich jetzt doch noch einmal betonen: Seit Beginn dieser Gesetzesrevision war ein Experte der FMA, ein Experte der Versicherungsaufsicht in dieser Arbeitsgruppe. Wenn man uns einen Vorwurf machen kann, dann kann es der Vorwurf sein, dass wir neben diesem Experten noch eine zweite Schiene hätten fahren müssen, indem ich noch alle Briefe beantwortet hätte und die FMA noch einmal auf einer anderen Ebene in diesen Ablauf miteinbezogen hätte. Mir scheint das auch ein wenig eine Ausrede, wenn der Experte aus der Versicherungsaufsicht in dieser Arbeitsgruppe drinsitzt und wenn man jetzt sagt: Ja, aber der war natürlich nur als Personalvertreter mit drin, ansonsten hat er sein Wissen hier nicht miteingebracht. Das kann ich mir nicht vorstellen. Auf jeden Fall auf staatlicher Seite haben wir zu wenig Personal, um so immer schön zu trennen und dann verschiedene Personen in diesen Abklärungsprozess mit zu involvieren. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit hier gesagt haben.
Ich habe dann bei der 2. Lesung - da erinnere ich mich noch sehr gut an die Anfrage des Abg. Heinz Vogt - gesagt, dass ich dieser Arbeitsgruppe diesen Auftrag auch mitgegeben habe. Ich habe auch noch einmal zurückgefragt und da ist man natürlich immer von dieser Sichtweise ausgegangen, dass, wenn schon der Experte in der Arbeitgruppe sitzt, dass der Informationsfluss gewährleistet ist. Das zu diesem Thema. In Zukunft werde ich daraus lernen. Ich werde auch das Vorgehen formalisieren und dementsprechend das Ganze ein wenig verkomplizieren.
Zweites Thema: Was hat es mit dieser Aufsichtsverfügung, mit dieser Zustimmungserfordernis der Regierung auf sich? Eigentlich wurde das anlässlich der 2. Lesung diskutiert. Wir haben hier kontrovers diskutiert. Ich respektiere die Ansicht der Abgeordneten oder des Landtagsvizepräsidenten, die damals gesagt haben: Nein, dieses Zustimmungserfordernis muss aus dem Gesetz heraus, das verträgt sich so nicht mit der Unabhängigkeit. Eine Mehrheit des Landtags ist dem Regierungsbericht gefolgt.
Um was geht es hier? Es geht hier ja um eine öffentlich-rechtliche Versicherung. Übrigens eine öffentlich-rechtliche Versicherung, der auch die FMA angehört. Also sie würde sich dann selbst auch unabhängig beaufsichtigen. Was wollten wir damit? Damit wollten wir effektiv, wenn es dann darum geht, dass die FMA Verfügungen betreffend finanzielle Ausstattung erlässt, dass dann die Regierung jeweils - nachdem die FMA unabhängig ihre Aufsicht wahrgenommen hat, die Verfügung unabhängig erlassen hat -, dass wir zumindest miteinander über die Ausfinanzierung diskutieren können und einen Weg finden, wie wir eben das Erfordernis, das von der FMA gesehen wird, dann in der Praxis miteinander umsetzen. Und da kann ich jetzt in Gottes Namen erstens einmal nicht sehen - was im Brief hier steht -, dass eine professionelle und wirksame Aufsicht deshalb nicht möglich sein soll. Ich habe ja schon auf die Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Pensionsversicherung, auf dieses Spezialgesetz hingewiesen. Warum soll eine professionelle Aufsicht nicht möglich sein?
Und zweitens wollen wir ja auf dem Verordnungsweg auch regeln - und das soll auch so sein -, dass selbstverständlich alle Untersuchungshandlungen der FMA möglich sind, und zwar, ohne dass sie gegenüber der Regierung eine Verfügung erlassen muss. Sie muss untersuchen können, ihr müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, das muss unabhängig geschehen können und das wird auch so ausgestaltet. Und deshalb haben wir hier keine Einigung gefunden, aber dass damit die Unabhängigkeit der FMA in Frage gestellt ist, das kann ich nicht erkennen. Hier haben wir eine unterschiedliche Meinung.
Wenn der Landtag zur Auffassung kommt, dass das geändert werden müsse, dass also dieses Gesetz in diesem Punkt nun nachträglich aufgrund dieses Schreibens geändert werden müsse, dann wird die Regierung hier selbstverständlich einen Abänderungsantrag vorlegen. Nur, ich habe - das muss ich ganz offen sagen - diese Dringlichkeit nicht gesehen. Ich sehe hier die Unabhängigkeit der FMA nicht in Gefahr und ich denke mir, man kann diese Regelung gegenüber der öffentlich-rechtlichen Kasse des Staates mehr als nur argumentieren. Hier besteht eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Regierung und der FMA und wir können diese Meinungsverschiedenheiten selbstverständlich auch auf diesem Wege austragen. Und dazu bin ich auch gerne bereit.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Also, ich habe gestern, als wir das Schreiben bekommen haben, den Landtagssekretär-Stellvertreter beauftragt, Ihnen das Schreiben zu geben und ich möchte einfach nicht, dass hier der Eindruck erweckt wird, dass Sie hier unvorbereitet sind. Diese Debatte ist nicht gesteuert oder geht gegen Sie persönlich, das möchte ich sagen, aber es ist meiner Meinung nach klar ein Rüffel an die Adresse der Regierung.
Ich möchte einfach noch Ihrer Aussage ein bisschen widersprechen oder sie relativieren. Die Leute können sich dann selber eine Meinung machen: In Art. 14f Abs. 2 PVG braucht eine Aufsichtsverfügung der FMA die Zustimmung der Regierung und was Sie hier jetzt sagen, steht im Widerspruch zu dem, was die FMA sagt. Und jetzt frage ich mich: Kann die tun jetzt was sie will, aber braucht doch die Zustimmung? Das ist für mich einfach nicht schlüssig, das macht für mich keinen Sinn. Also, ich verstehe jetzt Ihre Argumentation in diesem Punkt nicht. Ich anerkenne natürlich die Absicht der Regierung, dass sie sich da nicht einmischen will, aber im Gesetz steht das und an das haben wir uns zu halten. Da hat sich jeder Bürger daran zu halten und ich glaube, auch die Regierung muss sich daran halten.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Was ich sagen wollte: Wir sind jetzt bei der Ausarbeitung der Verordnung und in der Verordnung wollen wir regeln, dass die FMA, wenn sie ihre Aufsichtshandlungen auch gegenüber der staatlichen Pensionskasse vornimmt gegenüber den Organen der Pensionskassen keine Verfügung zu erlassen braucht, was die Aufsichthandlungen betrifft. Wenn sie eine Verfügung erlassen müsste, dann müsste die Regierung nachher zustimmen.Abg. Heinz Vogt
Dann kann ich Ihnen meine Meinung kundtun hier in aller Öffentlichkeit: Einem solchen Vorgehen werde ich nie und nimmer zustimmen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich kann meinem Vorredner auch nur zustimmen. Es kann doch einfach nicht sein: Die FMA wird Sanierungsmassnahmen fordern müssen mit diesen Aufsichtsverfügungen und dann fragt man - ja, ich sage jetzt halt die Regierung: Dürfen wir Sanierungsmassnahmen fordern? Wenn wir die Unabhängigkeit dieser Finanzmarktaufsicht in dieser Problematik wirklich wollen - und wir haben ein Problem, glauben Sie es mir, die LKW haben es gestern bewiesen und Sie kennen alle die entsprechenden Berichte der Geschäftsprüfungskommission. Das Problem ist offensichtlich - dann müsste diese Finanzmarktaufsicht hier auch durchgreifen können.
Und ich verstehe schon, es wird nicht angenehm sein. Da sind wir uns auch ziemlich sicher. Die aktuelle Börsenlage spricht ein weiteres Kapitel zu dieser Problematik, aber es kann für mich nicht sein, dass die FMA nur Aufsichtsverfügungen mit Zustimmung der Regierung erlassen kann. Aber das ist eine Mehrheitsentscheidung. Der Landtagsvizepräsident hat den Antrag gestellt, er hat keine Mehrheit gefunden. Ich kann es mir nicht verkneifen: Wir sind vielleicht wieder beim Rechtsanwaltsgesetz. Im Endeffekt ist es ein demokratischer Entscheid. Man muss einfach mit den Konsequenzen leben können, die man in diesem Hohen Hause produziert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Aufgrund dieser Diskussion lasse ich zuerst abstimmen über Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Wer für Eintreten auf diese ... Entschuldigung, Abg. Heinz Vogt.Abg. Heinz Vogt
Entschuldigung. Beabsichtigt die Regierung, auf den Dezember diesen Artikel abzuändern im PVG? Das wäre für mich jetzt noch relativ wichtig.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Frist für den Dezember-Landtag ist abgelaufen. Wir haben keinen Vorschlag auf Abänderung dieses Gesetzes gemacht. Wenn hier die Auffassung des Landtags jetzt eine andere ist als bei der Beschlussfassung des Gesetzes, dann müsste das vorbereitet werden. Aber ich sehe auch die Dringlichkeit hier effektiv nicht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Trotz dieser Diskussion würde ich dafür plädieren, dass wir auf dieses Gesetz eintreten. Ich glaube, wir haben damals einen Entschluss gefasst. Wir haben damals einen Mangel festgestellt. Diesen Mangel will die Regierung jetzt mit dieser kleinen Gesetzesänderung beheben, indem man einfach die Aufsicht auch noch formell im FMA-Gesetz ergänzt. Ich möchte trotz all dieser Diskussionen dafür plädieren, dass wir jetzt auf dieses Gesetz eintreten. Abg. Heinz Vogt
Diesen Vorschlag unterstütze ich natürlich auch. Ich habe auch explizit gesagt, dass man das machen soll und auch der Abg. Rudolf Lampert hat auf das hingewiesen, dass man das könnte. Also, das ist für mich keine Diskussion, Eintreten auf diese Gesetzesvorlage.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, dann stimmen wir ab. Wer Eintreten auf diese Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. y wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. y steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes durchgeführt.
Die Regierung wünscht im Antrag, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Diesem Antrag ist somit stattgegeben und wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 5 Abs. 1 Bst. y wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. y steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
23 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
23 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
23 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-