Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes (Nr. 121/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 22: Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 121/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Franz Heeb
Danke. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Bericht und Antrag zum Finanzhaushaltsgesetz soll das im Jahr 1974 eingeführte Gesetz den aktuellen Anforderungen angepasst und novelliert werden. Eine Neufassung ist vorerst erforderlich, weil die Finanzkontrolle in ihrer Unabhängigkeit gestärkt und dazu herausgelöst aus dem Finanzhaushaltsgesetz eine eigene gesetzliche Grundlage erhalten soll. Weiterer Reformbedarf besteht hinsichtlich der Höhe des in der Verfassung verankerten Finanzreferendums, das die Grundlage für die Regelung der Finanzkompetenzordnung von Regierung, Landtag und Verwaltung bildet.
Weitere Änderungen des Finanzhaushaltsgesetzes betreffen insbesondere die Übertragung der Ausgabenkompetenz für gebundene Ausgaben an die Regierung, die Delegation von Grundstückgeschäften an die Finanzkommission, die Übertragung des Liquiditätsmanagements an die Regierung sowie die Klärung der Kreditbegriffe gemäss Art. 4 Finanzhaushaltsgesetz. Weiters sollen die Eckwerte des Finanzleitbilds zur Steuerung der Finanzpolitik aufgrund der inzwischen gemachten Erfahrungen klarer und verbindlicher formuliert werden.
Ich vermisse im vorliegenden Bericht und Antrag weitergehende Ansätze in der Finanzpolitik und Haushaltsführung und erlaube mir, auf solche Neuerungen hinzuweisen. Meines Erachtens sind insbesondere klare gesetzliche Regelungen zur Führung des Staatshaushaltes mit verbindlich festgelegten Zuständigkeiten und Kompetenzen auf den Ebenen des Landtags, der Regierung und Verwaltung sowie der Stabsstelle Finanzen, der Landeskasse und der Finanzkontrolle erforderlich. Es bleibt selbstverständlich der Regierung und dem Landtag in der kommenden Legislaturperiode überlassen, wie weit die aufgezeigten Reformansätze bei der 2. Lesung des Finanzhaushaltsgesetzes berücksichtigt werden.
Bei der Novellierung des Finanzhaushaltsgesetzes sollen zur 2. Lesung insbesondere folgende Reformansätze und Empfehlungen geprüft werden:
- Verbindliche Vorgabe von Eckwerten der Finanzplanung für die Budgetierung und Gesetzgebung bzw. Nachweis der finanziellen Auswirkungen bei einer Gesetzesvorlage.
- Die Regelung der Kompetenzen auf den Prozessstufen Finanzplanung, Budgetierung, Gesetzgebung, Verwaltungsvollzug, Rechnungslegung und Rechnungskontrolle.
- Verstärkte Ausrichtung der Gesetzgebung und Verwaltung auf die Effektivität und Effizienz von Gesetzen und auf eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung.
- Verbindliche und operativ umsetzbare Haushaltsgrundsätze für alle Prozessstufen und insbesondere einheitliche Verankerung dieser Grundsätze im Finanzhaushaltsgesetz und Finanzkontrollgesetz.
Zu Punkt 1 - Verbindliche Vorgabe von Eckwerten für Finanzplanung und Budgetierung bzw. Aufzeigen der Auswirkungen in den Gesetzesvorlagen: In der Debatte zur Finanzplanung und zu den Eckwerten des Finanzleitbilds wird die Entwicklung des Finanzplanes vor allem bei Nichteinhaltung von Eckwerten kritisiert, es werden jedoch keine Alternativ- und Bedeckungsvorschläge seitens des Landtags eingebracht. Bei den Beratungen des Landtags zur Finanzplanung und zum Voranschlag hat sich gezeigt, dass die unverbindliche Kenntnisnahme der Eckwerte des Finanzleitbilds durch den Landtag keine Vorgaben zur nachfolgenden Budgetierung und Gesetzgebung sind und es der Regierung bzw. dem Landtag überlassen bleibt, wie weit diese Eckwerte dann auch eingehalten werden. Umgekehrt wird bei der Vorlage von Gesetzen nicht konkret aufgezeigt und beziffert, welche Auswirkungen ein Gesetz mittelfristig auf die einzelnen Budgetposten des Voranschlages, des Finanzplanes und auf die Eckwerte des Finanzleitbildes ausübt. Es wird deshalb empfohlen, die Eckwerte des Finanzleitbildes und den mittelfristigen Finanzplan durch den Landtag im Sinne einer rollenden Planung verbindlich für die kurzfristige Budgetierung und mittelfristige Legislatur- und Regierungsperiode festzulegen. In den einzelnen im Landtag zu erlassenden Gesetzesvorlagen sollten die durch das Gesetz induzierte Ausgaben- und Einnahmenentwicklung aufgezeigt und allenfalls, wenn Eckwerte des Finanzleitbildes nicht mehr eingehalten werden können, ein Bedeckungsvorschlag zur Finanzierung oder entsprechende Anträge zur Anpassung der Eckwerte des Finanzleitbildes eingebracht werden.
Zu Punkt 2 - Regelung der Kompetenzen in den Prozessstufen Finanzplanung, Budgetierung, Gesetzgebung, Verwaltungsvollzug, Rechnungslegung und Rechnungskontrolle: Dazu möchte ich ausführen: Gemäss Verfassung und Finanzhaushaltsgesetz liegt die generelle Finanzhoheit beim Landtag. Doch bei der Finanzplanung und Budgetierung der Gesetzgebung und Verwaltungsführung sowie der Rechnungslegung ist ungenügend klargestellt, welche Kompetenzen den verschiedenen Aufgaben- und Entscheidungsträgern zustehen. Mit der Novellierung des Finanzhaushaltsgesetzes bietet sich die Chance, dass diese Prozessstufen und die zuständigen Ebenen und Stellen definiert werden sowie deren Kompetenzen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben näher geregelt werden können. Es wird deshalb empfohlen, die ausgaben- und einnahmenwirksamen Prozesse der Finanzplanung und Budgetierung, der Gesetzgebung und Verwaltungsführung sowie der Rechnungslegung zu definieren und die Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Aufgaben- und Entscheidungsträger auch festzulegen.
Zu Punkt 3 - Verstärkte Ausrichtung der Gesetzgebung und Verwaltung auf Effektivität und Effizienz: Mein Anliegen zu einer verstärkten wirkungsorientierten Verwaltungsführung wage ich kaum mehr vorzubringen. Es scheint, dass im überbordenden Tagesgeschäft der Landesverwaltung und in den auf den Wahlerfolg Rücksicht nehmenden Reformbestrebungen solche Ansätze den Entscheidungsträgern eher unbequem erscheinen. Dennoch betrachte ich die Ausrichtung der Gesetzgebung und Verwaltungsführung auf die Effektivität, das heisst was erreicht und bewirkt werden soll, sowie auf die Effizienz, das heisst wie und mit welchen Mitteln Ziele erreicht werden sollen, das betrachte ich als Angelpunkt einer wirklich nachhaltigen Haushaltsführung.
Anzusetzen hat eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung bei der Gesetzgebung, indem die Zweck- und Zielsetzungen in Gesetzen als Vorgabe für die Verwaltungsführung wegleitend werden. So kann im Rahmen des Verwaltungsvollzugs überprüft werden, was damit erreicht und bewirkt werden soll. Die Gesetzgebung und die Haushaltsführung sollen sich verstärkt auf die Effektivität und Effizienz gesetzlicher Regelungen in der öffentlichen Verwaltung auswirken und dazu auch Instrumente und Verfahren entwickeln, die zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Staats- und Haushaltsführung beitragen.
Wie sich auch im Budgetprozess und in den Landtagsdebatten um den Voranschlag zeigt, setzt die Diskussion bei der Zuteilung der jährlichen Finanzmittel für die Personal- und Sachaufwendungen sowie für die Transferzahlungen an. In der Diskussion um den Voranschlag sind kaum Hinweise enthalten, für welche Gesetze und staatlichen Leistungsaufträge diese Ausgaben getätigt werden. Diese einseitige detaillierte Ausrichtung auf Budgetposten unterstützt das Denken in Besitzständen der Akteure und behindert eine auf die staatlichen Leistungen und Wirkungen hin bezogene Budgetierung und Rechnungslegung.
Zur Novellierung des Finanzhaushaltsgesetzes wäre es zu begrüssen, wenn - wie es in der Verfassung der Schweiz auch verankert und im neuen Finanzkontrollgesetz vorgesehen ist - die Wirkung von Gesetzen und der dazu erforderlichen Ausgaben in die Kontrollen einbezogen werden. Die Prüfung der Verwaltungsführung kann nicht nur auf die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Massnahmen beschränkt werden, sondern soll mit Vorgabe überprüfbarer Zweck- und Zielsetzungen und in Verbindung mit den dazu erforderlichen Aufwendungen auch die Effektivität und Effizienz der Verwaltungsführung beurteilen können.
Wie bereits darauf hingewiesen wurde, sollen auch im Budgetprozess nicht nur Ausgaben isoliert von der jährlichen Entwicklung her ohne Bezug zu den dahinterstehenden Gesetzen und dem staatlichen Leistungsauftrag betrachtet werden, sondern es sollte verstärkt das Kosten-Nutzen-Verhältnis der damit in Bezug stehenden Gesetze, Leistungen und Verpflichtungen geprüft werden.
Zu Punkt 4 - Verbindliche und operativ umsetzbare Haushaltsgrundsätze für alle Prozessstufen und einheitliche Verankerung dieser Grundsätze: Stutzig gemacht haben mich die im neuen Finanzhaushaltsgesetz übernommenen allgemeinen Haushaltsgrundsätze in Art. 2 Abs. 1, die wir ja schon von Alters her kennen. Demnach ist der Finanzhaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen. Ich frage mich, ob dieser Satz einfach von früher abgeschrieben wurde, ohne diesen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit eingehend zu prüfen.
Während die Grundsätze der Gesetzmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit, verstanden im Sinne des ökonomischen Prinzips, in der Praxis überprüfbar sind, wird es bei den allgemeinen Begriffen der Dringlichkeit und Sparsamkeit weit schwieriger. Bei der Dringlichkeit ist zur praktischen Anwendung klarzustellen, ob es sich um gesetzlich gebundene, meist auf einen bestimmten Zeitpunkt hin verpflichtende Ausgaben handelt oder um Ausgaben, die ohne direkte gesetzliche Verpflichtung aufgrund einer besonderen Situation unverzüglich zu erbringen sind. Der Begriff der Sparsamkeit wird im allgemeinen Sprachgebrauch verschieden interpretiert und ist mit persönlichen und kulturellen Werthaltungen verbunden. So hat die Sparsamkeit - und das ist ja sprichwörtlich auch verankert - in unseren beiden Landesteilen eine ganz unterschiedliche Wertung und Bedeutung. Wenn der Begriff der Sparsamkeit im Finanzhaushaltsgesetz nicht näher umschrieben wird, kann sich, je nachdem ob der Regierungschef aus dem Ober- oder Unterland kommt, die Finanz- und Haushaltspolitik grundlegend verändern. Es geht mir weniger darum, den Begriff der Sparsamkeit zu diskreditieren, sondern dass dieses Kriterium in den verschiedenen Prozessstufen der Haushaltsführung einheitlich verstanden und auch entsprechend angewandt wird. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze sollten auch im Finanzkontrollgesetz verankert werden, damit die Anwendung der haushaltspolitischen Grundsätze in allen Prozessstufen einheitlich und mit Bezug auf die praktische Anwendung definiert und angewendet werden. Für die Finanzplanung und Budgetierung, die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung sowie die Finanzkontrolle kommen zudem spezielle Grundsätze und spezialrechtliche Regelungen, vor allem zu Systemen und Verfahren, zum Zuge.
Das vor 25 Jahren eingeführte Finanzhaushaltsgesetz war seiner Zeit voraus und wegleitend für die Entwicklung des Staatshaushalts in den vergangenen Jahren. Das vorliegende Finanzhaushaltsgesetz kommt dem seither entstandenen Revisionsbedarf nach und schafft in der gesonderten Vorlage zum Finanzkontrollgesetz die Grundlage für eine unabhängige und grössenverträgliche Finanzkontrolle. Die Gesetzesvorlagen dienen eher der Sicherstellung des Finanz- und Haushaltsgebarens sowie der Finanzkontrolle und schliessen sich vorwiegend den in der Schweiz bewährten Gesetzesänderungen an.
Ich hoffe, dass es für die 2. Lesung des Gesetzes noch möglich ist, die aufgezeigten Reformbestrebungen und Ansätze im Finanzhaushaltsgesetz zu berücksichtigen, damit dieses Gesetz auch für die nächsten Jahre wegweisend sein wird. Herr Regierungschef, ich danke Ihnen und der Stabsstelle Finanzen für die wertvolle Novellierung des Finanzhaushaltsgesetzes und bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage.Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Mit der Weiterentwicklung des Finanzhaushaltsgesetzes nimmt sich die Regierung verschiedener Schwerpunkte an:
- Rechnungslegung: Hier geht es vor allem um die Bewertungsarten des Finanz- und des Verwaltungsvermögens.
- Das Finanzleitbild, in dem die Eckwerte und Ziele klar formuliert und mit mehr Verbindlichkeit ausgestattet werden sollen.
- Das Finanzreferendum als Ausgangspunkt einer Neuordnung der Finanzkompetenzen.
Nicht zur Behandlung im Gesetzesentwurf, aber für eine Meinungsbildung, ist die Verselbstständigung der Vermögensverwaltung ausführlich beschrieben. Sie soll in einem nächsten Schritt in Angriff genommen werden. Die Regierung möchte aber Hinweise, ob und in welche Richtung weitergearbeitet werden soll. Grundsätzlich bin ich im ersten Moment erstaunt, dass diese Vorlage verwaltungsintern erarbeitet wurde, nur verwaltungsintern erarbeitet wurde, und zum Beispiel die Finanzkommission keinen Einsitz hatte. Im Prinzip ist es nun so, dass die Verwaltung der Institution Landtag, welcher die Finanzhoheit hat, mitteilt, wie sie es gerne hätte. Ob dies nun nur auf den Zeitfaktor des Milizparlaments zurückzuführen ist, lasse ich im Raum stehen.
Bezüglich Rechnungslegung ist der Vorgehensvorschlag der Regierung sicherlich zu begrüssen, das heisst in Grösse und Umsetzungsmöglichkeiten angepasste Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen, selbstverständlich innerhalb der vom Landtag verabschiedeten Leitplanken.
Zum Finanzleitbild: Das kritische Merkmal am Finanzleitbild bzw. an den Eckwerten ist deren Verbindlichkeit. Das erlebt der Landtag anlässlich jeder Budgetdiskussion. Sehr zu begrüssen ist die Absicht, die finanzpolitischen Eckwerte auf die operative Staatstätigkeit abzustellen, das heisst, Ergebnisse der externen Bewirtschaftung der Reservekapitalien hierfür auszuscheiden. Der Bericht und Antrag schlägt auch eine Periodenbetrachtung vor auf einen Vierjahreszeitraum für die Eckwerte 1 bis 3 sowie die Einhaltung der Eckwerte 4 und 5 auf ein Periodenende.
Entscheidend - ich habe das schon erwähnt - für den Erfolg dieses neuen Gesetzes wird die Verbindlichkeit sein. Die Regierung muss verpflichtet werden können, im Bericht zur Finanzplanung für eine Vierjahresperiode Vorschläge für bindende Massnahmen zur Einhaltung der Eckwerte dem Landtag zu unterbreiten.
Es folgt nun eine Anregung, nämlich die Installierung eines zusätzlichen Eckwertes, konkret die implizite Staatsverschuldung: Wir haben darüber in den letzten Jahren bereits diskutiert. Diese implizite Staatsverschuldung besagt, dass für die langfristige Entwicklung der Finanzpolitik eine Analyse der laufenden Rechnung und der Investitionsrechnungen nicht ausreicht, sondern dass zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Staates in Form von Beitragszahlungen zur AHV oder Pensionsansprüche der öffentlich Bediensteten berücksichtigt werden müssen. Im Kern geht es um die Herausforderung der demografischen Entwicklung auf die Versorgungssysteme, das heisst um deren Finanzierung. Erst unter Berücksichtigung dieser Zahlungsverpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Sozialsysteme lässt sich die Gesundheit der Staatsfinanzen wirklich abschätzen. Deshalb die Anregung, für die Zukunft einen zusätzlichen Eckwert zu definieren, welcher genau diese langfristigen Verpflichtungen bei den Sozialsystemen berücksichtigt. Grundliegende Analysen sind sicher schon vorhanden. Ich erinnere an die kürzlich vorgestellte Studie zum Sozialwerk AHV.
Zum Finanzreferendum bzw. zur Neuordnung der Finanzkompetenzen: Die Änderungsvorschläge sind ausführlich begründet. Gerne hätte ich noch nähere Ausführungen, inwieweit die heutigen Betragslimiten Abläufe behindern bzw. behindert haben oder bürokratisch schwerfällig machen. Das ist sicher auch mitentscheidend, ob diese Beitragsanpassungen wichtig sind.
Jetzt zur Verselbstständigung der Vermögensverwaltung: Beim Finanzleitbild und bei den Eckwerten kommt dem Einbezug der Ergebnisse des Finanzvermögens ein grosses Gewicht zu. Im Kern: Es verfälscht das operative Ergebnis im positiven wie auch im negativen Sinne. Der vorliegende Vorschlag geht dahin, die heutigen Poolanlagen auszusondern in eine eigenständige öffentlich-rechtliche Stiftung und dass das Land eine fixe Verzinsung des eingesetzten Kapitals erhält, unabhängig vom Resultat der Vermögensbewirtschaftung. Damit würden Wertveränderungen der Poolanlagen erfolgsneutral behandelt, die fixe Verzinsung hingegen erfolgswirksam.
Eine weitere Idee geht in Richtung einer Pooling-Stiftung in eine gemeinsame und professionelle Verwaltung der grossen Vermögen im Lande, konkret Land, AHV, Pensionsversicherung und allenfalls weiterer öffentlicher Unternehmen: Wenn es im Bericht heisst, dass die Zielsetzung der Finanzpolitik nicht explizit in der Reservebildung liegt bzw. nicht in der unbegrenzten Bildung staatlicher Reserven liegen soll, kann ich dem zustimmen. Aber ich würde die Reservebildung doch als ein wesentliches Ziel des finanzpolitischen Agierens bezeichnen, um auch die zukünftigen Herausforderungen meistern zu können. So sieht auch der Anlageausschuss die Stiftung als Reservefonds für aktuelle und zukünftige Generationen positioniert.
Zum Schluss möchte ich zwei Aspekte herausgreifen. Erstens die Pooling-Stiftung für sämtliche grossen Finanzvermögen im Land: Heute bestimmt ein Anlagegremium die Anlagestrategie und die professionelle Verwaltung wird delegiert. In der Regel an Vermögensverwaltungen und an Banken im Inland. In diesem Sinne würde ich die Verwaltung damit bereits heute als professionell bezeichnen. Gegenüber dem angeblichen Vorteil in der Einsparung auf der Kostenseite sehe ich zwei Nachteile:
1. Das Entstehen eines Molochs, dies ist provokativ ausgedrückt, und
2. die geringere Diversifikation, da zumindest in der Wahl der Instrumente oder der Art Verwaltung eine Vereinheitlichung stattfindet.
Dann noch zur Verzinsung. Es ist verständlich, dass im Bericht und Antrag eine Verzinsung, durchschnittliche Rendite oder eine erwartete Normalrendite vorgeschlagen wird. Unser Staatshaushalt hat sich an Erträge aus der Bewirtschaftung der Finanzanlagen gewöhnt. Minimales Ziel der Bewirtschaftung der Finanzanlagen muss es aber sein, die Substanz nicht zu schmälern, das heisst die Kaufkraft zu erhalten. Nur so sind die Reserven von heute auch die Reserven für die zukünftigen Generationen. Entsprechend dürfte nach meiner Ansicht die Verzinsung, welche in den laufenden Staatshaushalt abfliesst, nur jenem Teil entsprechen, der inflationsbereinigt ist. Auch dies könnte aber über einen Vierjahreszeitraum ausgeglichen werden. Danke. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Mit dem vorliegenden Bericht beantragt die Regierung, das geltende Finanzhaushaltsgesetz aus dem Jahre 1974 zu modernisieren sowie die Verfassung und das Volksrechtegesetz entsprechend anzupassen. Wie sich zeigt, ist zwar Überarbeitungsbedarf gegeben, allerdings bauen die Änderungen mit Ausnahme der Herauslösung der Finanzkontrolle in fast allen Bereichen auf den bestehenden Regelungen auf. Zusammenfassend lässt sich der Änderungsbedarf wie folgt begründen:
- Die Anforderungen der Anspruchsgruppen an die finanzielle Berichterstattung des Landes sind gestiegen. Die Anspruchsgruppen reichen vom Landtag bis zu den Steuerzahlern.
- Die internationalen Rechnungslegungsstandards haben in den vergangenen Jahren grosse Veränderungen erfahren. Der Ruf, dass die Aussagekraft einer Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln muss, reicht mittlerweile bis zu den öffentlichen Haushalten.
- In der Praxis treten immer wieder Fragen auf, die nun mit dieser Vorlage klarer geregelt werden sollen.
Wenn ich nun auch im vorliegenden Gesetzesentwurf verschiedene Verbesserungen erkennen kann und die Vorlage als Ganzes als durchaus gelungen bezeichnen möchte, so ist meines Erachtens über den einen oder anderen Punkt nochmals nachzudenken.
Eine grundlegende Entscheidung bei der Ausgestaltung eines jeden Rechnungswesens ist die Wahl des Rechnungslegungsstandards. International gibt es seit dem Jahr 2000 unter der Bezeichnung IPSAS einen Rechnungslegungsstandard für öffentliche Haushalte. Bei diesem internationalen Standard, dem so genannten «Public Sector Accounting Standard», handelt es sich um ein umfassendes Regelwerk, dessen oberstes Prinzip die «True and fair view» ist. Wenn ich auch der Meinung bin, dass der Leser ein möglichst objektives Bild der Landesfinanzen erhalten sollte, so ist einerseits zu fragen, ob wir durch die Anwendung von IPSAS das gewünschte Ziel erreichen und andererseits sind dem Nutzen auch die Kosten gegenüberzustellen. Wenn ich nur darauf verweise, dass unter IPSAS eine Konsolidierung der staatlichen Unternehmen zu erfolgen hätte, so kann man sich vorstellen, was dies bei den grossen Beteiligungen unseres Landes bedeuten würde. Den von der Regierung gewählten Weg, IPSAS nicht einzuführen, kann ich somit aufgrund der fehlenden Grössenverträglichkeit nachvollziehen.
Nichtsdestotrotz möchte ich auf einige kritische Punkte im Regierungsvorschlag hinweisen:
- In Art. 18 ist der Inhalt der Landesrechnung aufgeführt. Gemäss diesem Vorschlag ist kein Jahresbericht oder Rechenschaftsbericht von der Regierung zu erstellen.
- Die Gliederung der Bilanz wird in Art. 19 in sehr allgemeiner Art und Weise vorgeschrieben. Für mich ist es erforderlich, dass auf Gesetzesstufe die wesentlichen Kriterien für die Bilanzgliederung vorgegeben werden.
- Neu ist in Art. 23 vorgesehen, dass das Finanzvermögen zu Verkehrswerten, also aktuellen Werten, in der Bilanz aufscheinen soll. Dies ist im Hinblick darauf, dass die Landesrechnung ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Bild der Finanzsituation geben soll, folgerichtig. Leider wird diesem Grundsatz aber bereits in Abs. 4 des vorgangs erwähnten Artikels zuwidergehandelt, indem die Regierung auf Verordnungsstufe regeln kann, dass Wertveränderungen von Aktivpositionen erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital gebucht werden können. Wenn auch IPSAS dieses Wahlrecht zulässt, so handelt es sich dabei um einen politischen Kompromiss, der sachlich, zumindest für mich, in keiner Art und Weise zu rechtfertigen ist. Wenn man berücksichtigt, dass die Regierung beabsichtigt, diese Ausnahmeregelung für die Poolanlagen zur Anwendung zu bringen und die Poolanlagen Ende 2007 rund 81% des Finanzvermögens ausmachen, so wird mit diesem Vorgehen das «True and fair view»-Prinzip mit Füssen getreten.
- Neu ist eine Mittelflussrechnung Bestandteil der Landesrechnung. Dabei hat die Regierung den Fonds «fremde Mittel bzw. Deckungsüberschuss» ausgewählt. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht auf Seite 110 selbst, dass es grundsätzlich so sei, dass heute möglichst liquiditätsnahe Fonds gewählt würden. Auch IPSAS sieht den Fonds «Geld oder geldnahe Mittel» vor. Für mich ist es deshalb nicht nachvollziehbar, wieso hier zwar die Mittelflussrechnung als Bestandteil der Landesrechnung eingeführt wird, den internationalen Standards aber nicht gebührend Beachtung geschenkt wird.
Die Finanzplanung und davon abgeleitet das Finanzleitbild sollen neu nur noch auf 4 anstatt wie früher auf 5 Jahre erstellt werden. Zudem sollen die Eckwerte 1 bis 3 im Durchschnitt der Finanzplanungsperiode und die Eckwerte 4 und 5 am Ende der Periode eingehalten sein. Ansonsten hat die Regierung dem Landtag Vorschläge zur Sanierung des Staatshaushalts zu unterbreiten.
Die Regierung erhofft sich mit dieser Neuregelung mehr Durchschlagskraft für das Finanzleitbild. Ob dieses neue System die gewünschte Wirkung entfalten wird, stelle ich in Frage. Bereits heute hat die Regierung aufgrund der Finanzplanung sowie des Finanzleitbilds die notwendigen Informationen, um den Handlungsbedarf erkennen zu können. Was es heute genauso wie in Zukunft braucht, ist der politische Wille, auch unpopuläre Massnahmen zu ergreifen. Ich habe schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass unsere Landesfinanzen ein strukturelles Problem haben. Die Regierung hat diesen Aussagen jeweils zugestimmt, aber ausser bei der Invalidenversicherung ist es bei Lippenbekenntnissen geblieben.
Wenn ich gewusst hätte, dass die sonst für die Sanierung des Staatshaushalts angekündigten Gesetzesprojekte auf die lange Bank geschoben würden, so hätte ich der Anpassung bei der Invalidenversicherung nicht zugestimmt. Für mich ist es unverständlich, dass wir bei den Invaliden sparen, aber in vielen anderen Bereichen völlig undifferenziert nach dem Giesskannenprinzip und ohne Nachweis der Bedürftigkeit staatliche Mittel verteilen. Ich befürchte, dass mit dieser Anpassung des Finanzleitbilds die Regierung einfach die Parameter in der Finanzplanung so wählt, dass innerhalb der Finanzplanungsperiode kein oder kein wesentlicher Handlungsbedarf entsteht oder dass das Handeln über den nächsten Wahltermin hinausgeschoben wird.
Im Endeffekt werden wir also weniger griffige Eckwerte haben, weil sie weiter in der Zukunft liegen, ohne dass wir die gewünschte positive Wirkung erzielen. Ich möchte daher die Regierung nochmals auffordern, über griffigere Instrumente zur Defiziteindämmung nachzudenken. Um die Volatilität des Finanzergebnisses bei der Landesrechnung auszuschalten, könnte man - dies nur als Idee - mit einem kalkulatorischen Zins als Ertrag aus den Poolanlagen arbeiten.
Als weiteres wichtiges Thema in dieser Vorlage sollen die Finanzkompetenzen neu geregelt werden. Ausgangspunkt hierfür bildet das Finanzreferendum auf Verfassungsstufe. Der Regierungsvorschlag für einmalige Neuausgaben sieht eine Erhöhung von CHF 300'000 auf CHF 500'000 vor. Für wiederkehrende neue Ausgaben soll der Betrag von CHF 150'000 auf CHF 200'000 angehoben werden. Wenn ich auch der Meinung bin, dass die Volksrechte hochgehalten werden müssen, so denke ich doch, dass wir uns hier zu einem mutigeren Schritt durchringen sollten. Ich würde mir hier 2 Mio. für einmalige und 1 Mio. für wiederkehrende neue Ausgaben vorstellen.
Auf der anderen Seite möchte die Regierung ihre Kompetenz für den Kauf und Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens auf 1 Mio. erhöhen, währenddem für Grundstücke des Verwaltungsvermögens eine Limite von CHF 30'000 vorgesehen ist. Diese Differenzierung ist für mich nicht nachvollziehbar, ist doch der wesentliche Schritt beim Kauf eines Grundstückes in der Regel derjenige als vorsorglicher Bodenerwerb. Die Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen geschieht dann meist ohne grössere Diskussion, da sich das Grundstück ja schon in staatlichem Besitz befindet. Aus diesem Grund spreche ich mich gegen die gewählte Regelung aus.
Weiters soll die Kompetenz für die Genehmigung von Kreditüberschreitungen zukünftig bei der Regierung liegen. Lediglich Kreditüberschreitungen über CHF 100'000 sollen der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht werden. Ich bin der Meinung, dass die Regierung die Kompetenz für die Bewilligung von Bagatellbeträgen haben soll und kann auch dem von der Regierung vorgeschlagenen Betrag von CHF 20'000 zustimmen. Darüber hinausgehende Kreditüberschreitungen sollten aber im Sinne der Transparenz in den Landtag zur Genehmigung.
Auch sehe ich mit dem Vorschlag der Regierung die Finanzhoheit des Landtages in einem zu starken Masse beschnitten. Das für die Finanzen zuständige Regierungsmitglied soll gemäss Art. 29 auch die Kompetenz erhalten, bei Fehlentwicklungen im Staatshaushalt die notwendigen Anordnungen zu treffen, um die Finanzen wieder auf Kurs zu bringen. Für mich ist völlig unklar, wie weit hier die Zuständigkeit des Finanzministers gehen soll. Ich denke, es kann nicht die Absicht sein, dass der Finanzminister über diesen Artikel direkt in alle anderen Ressorts eingreifen kann und somit zum Beispiel Entscheide der Kollegialregierung ausser Kraft setzt. Meines Erachtens ist im Gesetz klar zu regeln, was mit dieser Kompetenz gemeint ist.
Erfreulich ist, dass die Regierung die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene ÄRAR-Stiftung wieder aus dem Gesetz herausgenommen hat. Ich spreche mich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Verselbstständigung staatlichen Vermögens in dieser Form aus, weil dies der Transparenz schadet. Zudem hätte der ursprüngliche Vorschlag der Regierung der Manipulation der Landesrechnung Tür und Tor geöffnet und wäre somit dem Ziel, die Landesrechnung transparenter zu gestalten, diametral entgegengelaufen. Wenn die Regierung aus Effizienzgründen die Verwaltung der Poolanlagen sowie die der AHV und der staatlichen Pensionskassengelder zusammenlegen möchte, so ist dies auch auf vertraglicher Basis möglich, ohne dass die Gelder in ein eigenes Rechtskonstrukt überführt werden.
Neu soll auch die Finanzkommission als ständige Kommission des Landtags in der Verfassung verankert werden. Aufgrund der Bedeutung und insbesondere der vorgesehenen Zuständigkeiten erachte ich diesen Schritt als richtig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in die richtige Richtung zielt. Störend ist für mich, dass die Zielsetzung, dass die Landesrechnung ein möglichst objektives und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Landeshaushaltes geben soll, nur so weit umgesetzt wird, dass es politisch nicht weh tut. Ich denke, ein modernes Rechnungswesen berichtet ungeschminkt über den wahren Zustand der Finanzen. Dies ist der Anspruch aller Interessengruppen. An diesem Ziel muss sich auch das neue Gesetz messen lassen. Ich bin für Eintreten. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte lediglich ein paar Bemerkungen zu den Vorrednern machen: Wichtig und zentral für mich in dieser Novellierung ist sicher die Steuerung des Finanzhaushaltes. Das haben auch die Vorredner betont. Und hier geht es darum, dass das ganze System der Finanzplanung neu aufgestellt werden sollte. Der Abg. Pepo Frick hat gesagt, er würde es begrüssen, wenn ein zusätzlicher Eckwert, nämlich die implizite Staatsverschuldung auch noch aufgenommen würde. Grundsätzlich kann ich diesem Ansinnen einiges abgewinnen. Ich sehe natürlich gewisse praktische Schwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Fristigkeiten: Diese Finanzplanung muss jedes Jahr erstellt werden, die Eckwerte müssen jedes Jahr erstellt und berechnet werden. Und eine Berechnung der impliziten Staatsverschuldung jedes Jahr dürfte schwierig respektive aufwendig sein. Wir haben auch nur schon das Problem, dass wir die Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Regel mit einer Verzögerung von 2 Jahren zur Verfügung haben. Ich möchte einfach auf diese Probleme hinweisen. Aber man kann überlegen, in welchen Abständen ein solcher Eckwert dann zur Debatte stehen soll.
Bezüglich der verstärkten Wirkung, der verstärkten Verbindlichkeit: Das ist sicher einer der zentralen Punkte. Die Regierung schlägt hier meiner Ansicht nach eine klare Verbesserung in dieser Hinsicht vor, indem, wenn die Eckwerte nicht erfüllt sind, die Regierung dem Landtag in der Finanzplanung Vorschläge zu unterbreiten hat. Diese Vorschläge können natürlich nicht so im Detail ausgearbeitet sein - das ist meine Erwartung -, dass dann der Landtag zu jedem Vorschlag gleich schon das Okay gibt. Das haben wir auch in der Vergangenheit so gehabt. Die Regierung hat Vorschläge gemacht und der Landtag wollte sich natürlich nicht in der Weise verbindlich zeigen und hat immer gesagt: Ja, grundsätzlich kann man sich das vorstellen, aber wir warten natürlich ab, wie das dann im Konkreten später aussieht, wie eine konkrete Gesetzesvorlage sich dann präsentiert. Und hier kann man nicht nur dann die Regierung bezüglich Verbindlichkeit in die Pflicht nehmen. Zu diesem Zeitpunkt dürfte es schwierig sein, eine solche Konkretheit der Massnahmen vorzuschlagen, dass jedes Detail überblickt werden kann. Und da sehe ich dann eben auch die Verantwortung des Landtages, nicht nur, dass man sagt: Ja, grundsätzlich kann man sich das vorstellen, und später, wenn es dann konkret wird, dass man sagt: Ja, aber so geht das auch wieder nicht. Also hier geht es ganz klar darum, dass auch der Landtag seine Verpflichtung wahrnimmt.
Und die Wirkung, die vom Abg. Ivo Klein in Frage gestellt wurde, das sehe ich hier nicht. Hier ist dann gerade der Landtag gefordert, entsprechend klare Signale zu setzen - eben auch bei unpopulären Massnahmen - und später dann auch dazu zu stehen. Und hier sehe ich dann eher die Schwierigkeiten.
Die Diskussion geht im Prinzip um die Vollzugsverbindlichkeit. Jetzt ist es ja so, dass das Budget vollzugsverbindlich ist, die Finanzplanung hingegen nicht. Das ist, wenn man so will, eine politische Absichtserklärung der Regierung, was man im Sinne hat. Aber es ist nicht vollzugsverbindlich und auch für den Landtag nicht bindend.
Die Regierung versucht jetzt, so einen Zwischenschritt zu machen, den ich sehr begrüsse, dass man sagt: Wenn die Eckwerte nicht eingehalten sind, dann machen wir Vorschläge. Und inwieweit man dann möchte, dass diese verbindlich sind, dann ist da der Landtag gefordert. Das ist von mir aus gesehen die Kernfrage.
Bezüglich den Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein wegen der Rechnungslegung, da werden wir sicher noch im Detail darauf zu sprechen kommen. Aber wie Sie das dargestellt haben hier, dass das «True and fair view»-Prinzip missachtet werde - zumindest habe ich das so verstanden - das kann ich in der Weise nicht nachvollziehen. Wie wir alle wissen, gibt es da verschiedene Auffassungen, verschiedene Berechnungsmethoden. Das wird auch in der Privatwirtschaft das eine Mal so und andere Mal so gesehen. Und da gibt es immer auch Entwicklungen und ich glaube nicht, dass man da eine einzige Methode für immer und ewig als wahrheitsgetreu darstellen kann. Das ist halt nicht so der Fall. Und es gibt auch bestimmte Spezifika zu beachten und nicht einfach unbesehen gewisse Prinzipien zu übernehmen. Und das kann man dann sicher in der Detailberatung nochmals genauer ansehen.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Ich nehme Bezug auf das Votum des Abg. Alois Beck. Ich habe den Landtagsvizepräsidenten so verstanden, dass er sein Votum «mit den Füssen getreten» auf Art. 23 Abs. 4 lit. b bezogen hat. Und für mich, meine Meinung ist hier auch klar: Wenn die Regierung mittels Verordnung die Kompetenz erhält, Wertveränderung erfolgsneutral über das Eigenkapital zu buchen, dann ist das leider mit den Füssen getreten. Solche Grundsätze sind wider dem «True and fair view»; das geht schlichtweg einfach nicht.
Ich möchte noch zur Steuerung des Finanzhaushaltes, zur Finanzplanung noch zwei/drei Ausführungen machen. Obwohl ich natürlich weiss, dass ein Haushalt längerfristig im Gleichgewicht sein muss, stelle ich mir hier schon echt die Frage, wie der Landtag hier die Eckwerte 1 bis 3, welche im Durchschnitt der Finanzplanperiode eingehalten werden müssen, überprüfen soll. Jeder weiss hier, dass die Regierung und der Landtag für vier Jahre gewählt sind und für mich zieht eine solche Regelung eigentlich die Zähne in dieser Hinsicht. Jede Regierung hat vier Jahre Zeit, das einzuhalten, aber nach vier Jahren muss der Durchschnitt eingehalten werden und das zieht für mich ein bisschen den Zahn in dieser Angelegenheit. Hier müssen wir, glaube ich, auch noch die politischen Realitäten anschauen. Die Absicht ist vermutlich gut, aber vermutlich ist dann die Handhabung schon etwas eine andere.
Ein anderer Punkt ist bei der Steuerung, ich lese es hier schnell vor. In Abs. 2 steht: «Können die Eckwerte des Finanzleitbildes aufgrund der von der Regierung erstellten Finanzplanung nicht im Sinne von Abs. 1 erfüllt werden» - das ist dann wieder zum Beispiel der Durchschnitt - «so unterbreitet die Regierung dem Landtag zusammen mit der Finanzplanung Vorschläge für Massnahmen zur Einhaltung der Eckwerte». Und jetzt komme ich dann wieder zur Verantwortung des Landtages. Wie sollen wir mit solchen Massnahmen umgehen? Wie sollen wir das behandeln? Wie sollen wir das seriös behandeln? Ich glaube nicht, dass wir das an der Finanzplanung behandeln können, sondern wir müssen die Massnahmen seriös vorbereitet kriegen. Ich glaube, der Landtag hat die Aufgabe dann auch, die Vorschläge der Regierung zu beurteilen und auch einen konkreten Auftrag zu geben. Aber ich glaube nicht - und ich habe das jetzt 4 Jahre hier in diesem Haus erlebt - es dürfen keine Lippenbekenntnisse gegeben werden. Wir müssen hier verpflichtend einen Prozess einleiten. Das ist eigentlich mein Anliegen.
Ich bringe vielleicht noch einen weiteren Aspekt hinein: Wenn die laufende Rechnung um CHF 5 Mio. an Defizit überschritten wird, ist das für mich etwas anderes, als wenn die laufende Rechnung zum Beispiel auf CHF 100 Mio. Defizit hinausläuft im Jahr X oder auf CHF 150 oder 200 Mio. Hier fordere ich natürlich umfassende Massnahmen, und zwar sofort. Hingegen wenn ich ein strukturelles Defizit habe, kann ich natürlich das Ganze auch längerfristig steuern. Und das waren auch meine Ausführungen am gestrigen Tag.
Wenn wir das jetzt machen mit der Steuerung, verlange ich schon konkrete Massnahmen, einen Zeitplan und Erledigung, wie wird das Ganze erledigt? Ansonsten kommen wir hier, glaube ich, nicht weiter.Abg. Alois Beck
Ihre Ausführungen widersprechen diesem Vorschlag nicht. Wenn dann in einer Finanzplanung ein Vorschlag unterbreitet wird, dann kann das zum Beispiel heissen, dass wir innerhalb von zwei Jahren dieses Gesetz ändern. Das widerspricht dem gar nicht.
Ich glaube, wir müssen einfach gewissen nicht nur politischen, sondern auch wirtschaftlichen Realitäten entgegensehen. Wenn wir beispielsweise in der Schweiz die Regelung mit der Schuldenbremse ansehen, dann ist es so geregelt, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg eine ausgeglichene Rechnung erstellt werden muss, so mal kurz gesagt. Es ist vermutlich auch in Liechtenstein in Zukunft nicht mehr immer so einfach möglich, jedes Jahr Überschüsse und jedes Jahr kein Defizit zu erzielen. Hier geht es eben darum, dass man mittelfristig den Ausgleich sucht, ansonsten - wie es in der Regierungsvorlage heisst - müsste man effektiv nur Reserven aufbauen können. Das wäre zwar schön, aber vermutlich in der Zukunft wird das sehr schwierig sein. Und wir sind vielleicht noch einmal froh, dass wir das mittelfristig immer schaffen.
Die Eckwerte 1 bis 3, das sind Flussgrössen, und 4 bis 5 sind Bestandesgrössen. Das ist für mich nachvollziehbar, dass das hier so in Vorschlag gebracht wird. Wenn - wie Sie gefordert haben - verpflichtend ein Prozess einzuleiten ist, dann kann der Landtag anlässlich der Behandlung der Finanzplanung das auch so einfordern. Und es ist eigentlich in der Hand des Landtages, hier die entsprechende Unterstützung zu geben.
Es wird auch nicht so sein, dass nur anlässlich der Finanzplanung solche Vorschläge unterbreitet werden. Das ist ein laufender Prozess, sage ich mal. Aber wenn bei dieser Planung ein grösseres Defizit oder was auch immer aufgezeigt wird, dann hat die Regierung die Verpflichtung, hier Vorschläge zu unterbreiten. Und dann, auf der anderen Seite, ist es am Landtag, diesen Vorschlägen zu folgen, vielleicht noch andere Vorschläge einzubringen und für die Verbindlichkeit zu sorgen.
Ich sehe hier also einen klaren Fortschritt. Und wenn das so umgesetzt werden kann, bin ich der Überzeugung, dass wir hier einen guten Prozess einleiten können. Und was Sie gesagt haben, Herr Abg. Vogt, diese Aspekte können hier durchaus einfliessen.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Ich sehe einfach die politische Realität und wir haben hier in der letzten Finanzplanung zwei Massnahmen, und zwar gewaltige Massnahmen, die gebe ich zu: Finanzmarktaufsicht, Übertragung an die Marktteilnehmer. Das ist auch eine politische Frage. Es geht hier um einige Millionen. NBU, Streichung oder Kürzung der NBU-Subventionierung? Eine sehr politische Frage. Und dann kam nichts mehr. Und ich glaube, jemand hat hier auch vom strukturellen Defizit gesprochen. Das waren, glaube ich, Sie. Und ich glaube nicht, dass Sie mit den beiden zwei Massnahmen das strukturelle Defizit entschärfen können. Da kommt vermutlich dann eher wieder der Eckwert, den Pepo Frick vorgeschlagen hat. Dann müsste man die implizite Staatsschuld als Eckwert wirklich irgendwie auf eine Periode - das ist eine längerfristige Periode - festlegen oder überprüfen.
Sie haben auch schön gesagt: Die Schweiz kennt die Schuldenbremse. Wir haben leider keine verpflichtenden Massnahmen für das Parlament oder für die Regierung, solche Massnahmen auch umzusetzen. Die Schuldenbremse ist ein ziemlich verpflichtendes Element im Schweizer Haushalt. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Aber die fehlt mir hier eigentlich. Und ich habe eigentlich nur gemeint und ich habe auch eingangs gesagt: Mir ist völlig klar, dass der Staatshaushalt längerfristig im Einklang sein muss. Aber Regierung - und da gebe ich jedem Finanzminister auch Recht, wenn er am Anfang kommt und hat schlechte Zahlen, dann sage ich: Miss mich in 4 Jahren. Und wenn wir Pech haben, sehen wir ihn in 4 Jahren nicht mehr. Wenn er das einhält: Okay, dann ist das so. Das habe ich eigentlich gemeint. Das war meine Absicht. Und dazwischen passiert nichts.
Darum habe ich gesagt, die ganzen Massnahmen müssen wir setzen. Wir müssen einen Zeitplan für die Erledigung setzen. Und das fehlt mir hier. Und es ist die Frage: Setzen wir das hier? Zum Beispiel: Gibt es noch weitere Eckwerte? Ich nehme jetzt mal zum Beispiel die Steigerungsraten in einzelnen Aufwandskategorien. Wenn die zum Beispiel bei den Beitragsleistungen über einen gewissen Zeitraum steigen, müssen verpflichtende Korrekturmassnahmen seitens der Regierung vorgeschlagen werden, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und haushalterischen Grundsätze. Das wäre eigentlich so weit mein Anliegen. Ich stelle das nur zur Diskussion. Ich möchte es überhaupt nicht kritisieren. Aber für mich ist das schon ein bisschen dann eine Fortsetzung der bisherigen Eckwerte, nur noch ein bisschen zahnloser.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Vorab begrüsse ich insbesondere in der Vorlage die erhöhten finanziellen Kompetenzen der Regierung, Regierungsmitglieder an die Amtsstellen. Ich habe das die letzten dreieinhalb Jahre mit Kleinen Anfragen jeweils im Jahresrhythmus gefordert und bin froh, das jetzt hier zu sehen. Es wird doch ein gewisser Bürokratieabbau passieren.
Ich unterstütze ganz stark die Aussagen vom Abg. Heinz Vogt und hoffe, Sie haben alle auch sehr gut zugehört. Auch wenn der Wunsch besteht, wie von einem Abgeordneten gesagt wurde, dass man mit den vier Jahren quasi mit dem Konjunkturzyklus einig gehen würde, dann ist die Realität ja so, dass die Konjunkturzyklen nicht im Rhythmus unserer Jahresrechnung oder dieser vier Jahre hier kommen, sondern sich an das Weltgeschehen halten. Von daher, denke ich, ist dieser Vierjahresrhythmus ziemlich willkürlich gegriffen und orientiert sich doch an den Wahlperioden. Hier auch die Aussage - der Abg. Heinz Vogt hat das hier klar und deutlich und auch im Detail dargelegt: Wir brauchen eine Handhabe. Was nützt uns dann dieser Vierjahresrhythmus, wenn - wie bereits gesagt - vielleicht das betreffende Regierungsmitglied oder die damit befassten Abgeordneten teilweise ersetzt wurden? Wir brauchen die Möglichkeit der Einleitung von Massnahmen und vor allem auch dann einen Zeitplan für die Erledigung. Ich muss nicht alles wiederholen. Der Abg. Heinz Vogt hat das sehr detailliert und auch sehr schlüssig dargelegt. Und auch ich sage hier: Wenn wir keine Möglichkeit haben der Einleitung von Massnahmen und keinen Zeitplan für die Erledigung, sondern diesen Vierjahresrhythmus jeweils abwarten müssen, dann haben wir wirklich - wie bereits erwähnt - einen zahnlosen Papiertiger in diesem Bereich. Danke.Abg. Alois Beck
Wie gesagt, ich lese dieses Gesetz ganz anders. Es ist nicht so, dass die Finanzplanung gemacht wird und dann schauen wir in vier Jahren, wie das ausschaut. Das ist eine rollende Planung und das wird jedes Jahr so angeschaut.
Und Massnahmen kann man natürlich nicht von heute auf morgen umsetzen, aber man kann natürlich von Seiten des Parlaments klar fordern, dass es in diese Richtung gehen soll. Und ich weise einfach auf die Vergangenheit hin, dass man immer gesagt hat: Ja, grundsätzlich kann man sich das überlegen, aber wir binden uns natürlich in gar keiner Weise, wir möchten dann die konkreten Vorschläge beurteilen. Aus Sicht der Abgeordneten ist das teilweise auch verständlich. Aber man kann natürlich nicht die Regierung dann immer nur rennen lassen und, wenn es so weit sein sollte, dann keine Zustimmung geben.
Für mich ist es auch eine wirtschaftliche Realität. Das ist meine Einschätzung. In Zukunft müssen wir froh sein, wenn wir mittelfristig ein ausgeglichenes Budget haben. Und wie ich gesagt habe, auch die Schuldenbremse, das ist ja nicht so geregelt, dass jedes Jahr eben kein Defizit gemacht werden kann. Dass es nur Überschüsse gibt, das ist einfach nicht die wirtschaftliche Realität und hier geht es auch um eine mittelfristige Betrachtungsweise. Aber wenn sich der Landtag dazu hinreissen kann, dass man hier das noch viel stärker fasst, muss er sich dann einfach auch dazu bekennen, wenn solche Vorschläge kommen, dass das eben nicht nur für die Regierung verbindlich ist, sondern auch für den Landtag selbst. Und dann bin ich dann gespannt, ob alle noch dabei sind.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Zwei/drei Anmerkungen zu den Voten der Abgeordneten Heinz Vogt und Henrik Caduff: Die Widersprüchlichkeit in Ihren Aussagen oder Forderungen ist auffällig, und zwar konkret Ihre Aussage: Die von der Regierung vorgeschlagenen zwei Massnahmen im Rahmen des Finanzleitbildes, die wären zu wenig und hätten keine strukturellen Veränderungen zur Folge. Im Gegensatz zu Ihren Vorschlägen zur Kürzung des Voranschlages möchte ich ganz klar sagen: Diese Veränderungen, wenn wir die beschliessen, die Verteilung der Aufwendungen für die Finanzmarktaufsicht generell auf die Marktteilnehmer in Zukunft und auch die Kürzung der NBU-Subvention sind sehr wohl strukturelle Veränderungen, denn diese verändern in Zukunft ganz klar und recht stark die Ausgaben des Staates. Dass diese vielleicht noch nicht genügen, da bin ich mit Ihnen einig. Aber das hinzustellen, dass das keine strukturellen Veränderungen bewirke oder sein sollen, das verstehe ich überhaupt nicht. Wenn Sie andere Vorstellungen von strukturellen Veränderungen haben, würden mich die interessieren und man könnte diese dann vielleicht ebenso beurteilen auf die Wirksamkeit. Die Aussage des Herrn Caduff, dass wir vielleicht nicht zugehört hätten den Ausführungen des Abg. Heinz Vogt, die kann er sich vielleicht in Zukunft ebenso ersparen. Die sind selbstgefällig und überheblich.
Dann zu den Äusserungen des Landtagsvizepräsidenten in seinem Eingangsvotum, dass es über die Veränderung der IBV-Leistungen keine Vorschläge gegeben hat: Da möchte ich nur daran erinnern, dass ich in der gleichen Debatte, wie ich genau diese Gesetzesänderung unterstützt habe, aber damit verbunden habe, dass wir die Finanzzuweisungen an die Gemeinden genauso kürzen sollten. Diese Vorschläge zur Kürzung der Finanzzuweisungen an die Gemeinden, die sehr wohl strukturelle grundsätzliche Veränderungen zur Auswirkung gehabt hätten, die wurden von Ihnen und auch von der Freien Liste nicht unterstützt. Ich möchte nur erwähnen: Es gab ganz klar Vorschläge zur Veränderung der Staatsausgaben, die nachhaltig gewesen wären. Und die wurden nicht unterstützt von Ihnen. Darum ist Ihr Vorwurf nicht gerechtfertigt, dass nur die IV eben ausgeführt wurde. Wenn wir für unsere Vorschläge keine Mehrheiten bekommen, dann ist das nicht unser Problem.Abg. Heinz Vogt
Jedem ist es frei gestellt, sich hier zu äussern. Aber ich frage mich schon in einer so sachlichen Diskussion, was Ihr Votum hier jetzt bewirken soll. Da frage ich mich echt, was Sie damit bezwecken. Sie beziehen sich auf den gestrigen Tag. Sie beziehen sich auf die Finanzplanung und Sie unterstellen mir Sachen, die ich so nicht gesagt habe. Ich habe Bezug genommen auf das strukturelle Defizit und ich habe nicht gesagt, dass eine Beseitigung also eine Kürzung des NBU-Beitrages oder eine Reduktion des Staatsbeitrages an die Finanzmarktaufsicht - sprich Überwälzung an die Marktteilnehmer - keine strukturelle Massnahme ist. Ich habe gesagt: Mit den beiden Massnahmen werden wir das strukturelle Defizit nicht beseitigen. Also ich habe hier einiges Kopfnicken gesehen und da muss ich einfach kein Prophet sein. Ich habe gesagt: Das Ganze ist nicht abschliessend, das Ganze hat kein System und für mich ist kein System erkennbar. Und darum habe ich auch gestern beim Landesvoranschlag - oder vorgestern - mir das Recht genommen, im Detail Kürzungsanträge zu stellen. Aber nicht einmal solche Kürzungsanträge wurden befürwortet, der einzige Kürzungsantrag, der durchgegangen ist, ist beim Landtag selber. Da kann sich jeder selber ein Bild machen, was wir von dieser Debatte halten sollen.
Mir ist es doch einfach wichtig, dass der Landtag das Selbstbewusstsein hat, Vorschläge einzubringen. Auch die Regierung muss Vorschläge einbringen. Aber ich will das Ganze systematisch haben und ich will auch eine Verbindlichkeit dabei haben. Sonst bleiben wir immer in einer gewissen Unverbindlichkeit und jedes Jahr haben wir dieselben Diskussionen. Und es wurde auch schon erwähnt, bei der Finanzplanung zum Teil sogar dieselben Voten und das verstehe ich einfach nicht. Und warum man sich jetzt da dieser Diskussion nicht stellt, das verstehe ich schlichtweg nicht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Nur ganz kurz eine Replik zum Vorwurf, dass wir damals vor einigen Jahren den Kürzungen zu den Finanzzuweisungen der Gemeinden nicht zugestimmt haben: Ja, das haben wir nicht. Es war eine Hauruck-Aktion, ohne vorher mit den Gemeinden zu reden. Und solchen Hauruck-Aktionen werde ich auch in Zukunft nicht zustimmen. Danach ist ein neues System erarbeitet worden, wie die Finanzzuweisungen mit den Gemeinden geregelt werden sollen. Das habe ich als vernünftig empfunden. Ich habe das auch sehr begrüsst und habe diesem dann zugestimmt.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Heinz Vogt, ich habe auch nur Feststellungen gemacht wie Sie. Sie haben Feststellungen gemacht zu den Ausführungen der Regierung und eine Beurteilung vorgenommen der Massnahmen, die die Regierung vorgeschlagen hat. Und ich habe diese ebenfalls aus meiner Sicht beurteilt, diese Massnahmen oder Ihre Argumente, die Sie eingebracht haben und nicht als Vorwurf, sondern als Beurteilung meinerseits.Abg. Alois Beck
Nochmals kurz zurück zu Ihrem Votum, Herr Abg. Heinz Vogt. Sie sagen, es sei nicht systematisch und nicht verbindlich: Also systematisch ist es ganz klar aus meiner Sicht. Die Regierung wird verpflichtet, beim alljährlichen Finanzplan, wenn sich Abweichungen ergeben, wenn die Eckwerte nicht eingehalten werden können, Vorschläge dem Landtag zu unterbreiten. Und das geht eben in diese strukturelle Komponente hinein, dass man sagt: Aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung ergeben sich Abweichungen und aufgrund dieser Abweichungen hat die Regierung verbindlich Vorschläge zu machen, in dem Sinne, dass sie Vorschläge unterbreiten muss. Das andere sind, sage ich mal, Detaildiskussionen im Budget. Das möchte ich jetzt davon trennen.
Dann der zweite Punkt, die Verbindlichkeit, wenn Sie sagen, es hat keine Verbindlichkeit: Die Regierung kann dann Vorschläge machen. Sie kann sagen: Das ist unsere Absicht, eine Absichtserklärung. Wenn Sie fordern, es muss quasi verbindlich festgelegt werden, dann muss aber auch der Landtag hierzu das Commitment abgeben, wie es heutzutage so schön heisst. Wenn nur die Regierung sagt: Ja, jetzt haben wir diese Vorschläge und das wird jetzt einfach umgesetzt, das kann sie schon machen, aber ohne eine gewisse Grundaussage des Landtags, dass man sich auch darauf verlassen kann - da kommt eben die Verbindlichkeit des Landtags ins Spiel. Und hier weiss ich nicht, was Sie da für eine Auffassung haben. Später muss ja der Landtag schlussendlich, gerade wenn es um strukturelle Massnahmen geht, gerade wenn es um Abänderungen von Gesetzen geht, seinen Segen dazu geben. Und ob der Landtag dann jeweils schon in einem - ich sage mal - frühen Stadium bereit ist, aufgrund von Vorschlägen, die nicht so im Detail beschrieben werden können wie das vielleicht jeder Einzelne gerne hätte, ob der Landtag schon dann bereit ist, quasi verbindlich seine Zusage zu geben - abgesehen von einer grundsätzlichen Absichtserklärung, das Budget ausgeglichen zu gestalten - das wage ich mal, in Frage zu stellen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich noch zur Debatte betreffend das Finanzzuweisungssystem an die Gemeinden äussern: Ich kann nur so viel sagen. Ich habe bereits im Jahr 2003 Anträge eingebracht, das wissen Sie sehr gut, Herr Landtagsvizepräsident Klein, dass wir zwar den Anteil der Gemeinden an den Kapital- und Ertragssteuern reduziert, aber dann die Pauschalsubventionen erhöht hätten. Im Endeffekt wäre das für das Land positiv gewesen und für eine grosse Mehrheit der Gemeinden. Im Jahr 2003 hatte ich 7 Stimmen. Da sind wir wieder einmal. Wenn im Landtag einfach die Einsicht nicht vorhanden ist für gewisse dringend notwendige Massnahmen, dann muss man mit den Konsequenzen leben können.
Im Jahre 2005 habe ich den gleichen Antrag eingebracht, auch Reduktion des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer, aber Erhöhung der Pauschalsubvention. Wiederum positiv für eine grosse Mehrheit. 8 wenn nicht 9 Gemeinden und das Land hätten von dieser Aktion profitiert. Da habe ich, wenn mich nicht alles täuscht, 10 Stimmen bekommen. Immerhin zwei Jahre später drei Stimmen mehr. In der Zwischenzeit ist es gottlob dem Herrn Regierungschef geglückt, diese Aktion über die Bühne zu bringen. Und da hat für mich der Landtag einfach jahreweise geschlafen.
Und wir sehen jetzt nämlich auch die Konsequenzen. Betrachten Sie sich einmal die Gemeindesteuerfüsse im Lande. Landauf landab konnten diverse Gemeinden nun auch zugunsten ihrer Bürgerinnen und Bürger die Steuern reduzieren. Das hätte man schon lange haben können, aber man wollte es nicht. Wieso auch immer. Ich kann mir das nicht erklären. Und die Stimmen waren bunt gemischt. Diese Abstimmungsergebnisse waren gar nicht parteipolitisch. Ich kann mich sogar noch erinnern, dass mich der Abgeordnete bzw. Landtagsvizepräsident Peter Wolff unterstützt hat in diesem Anliegen. Es ist einfach schade und ich stelle wieder einmal fest: Gewisse Damen und Herren sind sich ihrer Handlungen nicht bewusst. Das ist das Resümee der letzten zwei Legislaturperioden aus meiner Sicht.Abg. Heinz Vogt
Danke schön. Zuerst zum das Votum des Abg. Markus Büchel: Wenn ich den Ton falsch verstanden habe, dann nehme ich das zur Kenntnis. Es war nicht meine Meinung, Sie da zu diskretieren. Aber ich habe das so verstanden, dass Sie da grundsätzliche Bedenken an meiner Kritik hatten oder an meinen Vorschlägen. Das war sicherlich nicht meine Absicht. Ich will hier konstruktive Kritik anbringen. Ich will die Steuerung des Finanzhaushaltes auf eine Ebene bringen, die wirklich auch die Bezeichnung «Steuerung» verdient.
Das Zweite, was ich will - und ob sich dann die Regierung oder der Landtag an der Nase nehmen muss - da habe ich, glaube ich, auch klar gesagt: Der Landtag weigert sich quasi, Verbindlichkeit einzuführen. Und die Regierung kann Vorschläge unterbreiten, das habe ich auch gestern ganz klar gesagt, die Regierung ist ihrem Auftrag nachgekommen, einen Finanzplanungsbericht zu machen. Sie hat dann zwei Massnahmen vorgeschlagen. Das ist auch richtig. Ich habe gesagt: Ich kann keine Systematik erkennen und der Landtag muss auch Vorschläge einbringen können. Aber jetzt kommen wir zum grossen Unterschied: Das Ganze darf nicht verpuffen. Und das verpufft jedes Mal.
Und ich gebe Ihnen jetzt einmal ein konkretes Beispiel: Finanzplanung des Jahres 2005: Da stand der Vorschlag FMA auch schon zur Debatte. Und das steht heute noch drin. Im 2005 waren das 3 Mio., jetzt sind wir bei 15 Mio. Und gestern oder bei der Finanzplanung sagt niemand ein Wort dazu, ob wir das machen sollen oder nicht. Das verstehe ich schlichtweg nicht mehr. Und jetzt komme ich zu meinem Vorschlag: Ich sage die Regierung schlägt Massnahmen vor. Und da kann sie für mich ein bisschen progressiver sein. Wir beschliessen dann und geben der Regierung einen Zeitplan vor. Dann weiss die Regierung: Machen wir das, wollen wir das? Und jetzt komme ich noch zum feinen Unterschied: Dass wir beschliessen können, brauchen wir schon ein paar Details. Grundlagen brauchen wir. Weil niemand hier wird etwas beschliessen - das habe ich schon beim Landesvoranschlag gemerkt. Die Leute weigern sich ja gar schon, die Reisespesen um CHF 10'000 zu kürzen, obwohl - das verstehe ich nicht mehr - obwohl ich Ihre Argumente dann auch noch nachvollziehen kann, aber das verstehe ich nicht mehr. Und um das geht es mir. Und wenn wir da einen Konsens reinbringen, dann bin ich glücklich und zufrieden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Noch eine kurze Replik zum Abg. Wendelin Lampert: Ich habe begründet, wieso ich Ihren Anträgen bezüglich der Ad-hoc-Kürzungen der Finanzzuweisung nicht zugestimmt habe. Das kann man machen. Man kann das so sehen oder nicht. Ich vertrete die Politik, dass solche Kürzungen miteinander abgesprochen werden müssen. Aber eine Schlussfolgerung, die sie gemacht haben, die kann ich nicht nachvollziehen, dass, wenn man die Finanzzuweisungen an die Gemeinden gekürzt hätte, dass dann auch noch die Steuersätze gesenkt worden wären. Diese Aussage entbehrt mindestens für mich jeder Logik.
Und auch das andere: Sie haben jetzt hier mehrmals aufgeführt, dass sich einzelne Abgeordnete der Folgen ihres Handelns nicht bewusst sind. Ich denke, das ist ein Vorwurf an die Abgeordneten, der absolut ungerechtfertigt ist. Jeder hat seine politische Sicht der Dinge. Jeder hat andere Wertigkeiten, ein anderes Wertesystem. Und den Abgeordneten dann vorzuwerfen, dass sie sich nicht bewusst sind, was ihr Handeln für eine Wirkung hat, das finde ich - gelinde gesagt - weitgehend.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Aussage. Es wurde auch erwähnt bezüglich der Grundaussage des Landtages, dass hier auch eine Kundmachung gewünscht wird: In welche Richtung äussert sich der Landtag? Darum möchte ich noch einmal betonen. Der Abg. Heinz Vogt hat es noch einmal klar dargelegt: Wir brauchen griffige Massnahmen, wir brauchen die Möglichkeit zur Einleitung von Massnahmen, wir brauchen die Möglichkeit für einen Zeitplan zur Erledigung. Für mich ist das sehr wichtig, auch in Bezug auf die 2. Lesung, dass diese Positionen auch mitgenommen werden. Weil sonst nützt uns das ganze Werk wirklich nichts. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Ja, Herr Landtagsvizepräsident, da haben Sie einfach ein Dilemma. Beim Antrag im Jahr 2003 habe ich, soviel mir Recht ist, den Abgeordneten sogar das Diagramm zugestellt, was es für die einzelnen Gemeinden bedeuten würde. Auch wieder, damit wir uns in der grafischen Zunft bewegen. Wer nicht lesen will, der kann sich zumindest die Bildchen ansehen und da ist es relativ simpel zu beurteilen. Der Trick war eben, dass man nicht nur den Anteil der Gemeinde an den Kapital- und Ertragssteuern reduziert, sondern den Gemeinden dann mehr Pauschalsubventionen gegeben hätte. Ich kann mich noch gut erinnern, der Abg. Donat Oehri war fast einig mit mir, aber er konnte sich dann am Schluss trotzdem nicht durchringen. Deshalb hätten eben 8 bis 9 Gemeinden profitiert von den Vorschlägen und zwei Gemeinden hätten nicht profitiert. Und deshalb hätten diese Gemeinden dann mehr Geld gehabt und hätten entsprechend die Steuern reduzieren können. So simpel und einfach wäre es gewesen.
Und wir sehen es jetzt ja auch: Der Vorschlag des Regierungschefs hat jetzt das genau bewirkt. Er ist selbstverständlich komplexer, das gebe ich zu. Aber das Hauptkriterium in der Aktion ist die Verteilung der Kapital- und Ertragssteuern. Und wie gesagt, zwei Versuche habe ich gemacht. Zweimal bin ich gescheitert. In der Zwischenzeit ist es gottlob so weit gekommen und diverse Bürgerinnen und Bürger können davon profitieren. Und das schätze ich sehr am Finanzminister.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Diskussion über die Vergangenheit mag ja interessant sein, aber jetzt behandeln wir hier eine Gesetzesvorlage und ich bitte schon, wieder auf diese Materie zurückzukommen.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann es kurz machen: Ich wäre hier falsch verstanden worden, wenn mir diese Vorschläge widersagen würden. Ich habe gesagt: Wenn der Landtag das wünscht, dass nicht nur das Budget, sondern auch die Finanzplanung vollzugsverbindlich werden sollte - und das ist es dann im Endeffekt, was hier verlang wird -, das wird sicher eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Ich spreche mich nicht grundsätzlich dagegen aus, bin aber gespannt, wie man das hier im Gesetz dann festhalten will und werde gerne solche Vorschläge dann unterstützen, die mir realistisch erscheinen. Also, ich bin da schon offen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich bedanken für die Eintretensdebatte, die sich doch recht grundsätzlich mit der Thematik des Finanzhaushaltsrechts beschäftigt hat.
Ich bin überzeugt, dass das Finanzhaushaltsrecht eine der wesentlichen Grundlagen des staatlichen Handelns neben der Verfassung ist und deshalb lohnt es sich auch, sich mit der Reform des Finanzhaushaltsgesetzes sehr grundsätzlich und intensiv auseinander zu setzen. Und ich denke mir, es sind hier einige Fragen gestellt worden, die wir in der Folge auch vertieft noch einmal ansehen werden, weil es sich ganz einfach lohnt, dort, wo Verbesserungsmöglichkeiten sind, denen auch nachzugehen.
Insgesamt muss ich sagen, haben wir uns bei der Reform des Finanzhaushaltsgesetzes vom Grundsatz leiten lassen, dass wir hier nicht ein völlig neues Recht vorschlagen wollen, sondern eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechts. Das scheint mir auch sehr wichtig zu sein, denn das Prinzip der Stetigkeit ist sehr wichtig. Der Finanzhaushalt soll ja vergleichbar sein, also er soll vergleichbar sein mit der Vergangenheit, damit man auch sieht, wohin sich die staatlichen Finanzen, wohin sich die Vermögenslage des Staates entwickelt. Also, hier bleiben wir bei den Grundsätzen des heutigen Finanzhaushaltsrechts, entwickeln das aber weiter. Ich werde nachher auf einige Punkte zu sprechen kommen. Natürlich kann man den Reformansatz erweitern, kann ihn ausdehnen, kann andere grundsätzliche Aspekte mit hineinbringen in diese Reform. Es ist einfach zu klären, wie umfassend wir hier weitergehen wollen.
Die Vorlage wurde von einzelnen Abgeordneten auch inhaltlich kurz dargestellt. Noch einmal: Die Zielsetzung des neuen Finanzhaushaltsgesetzes besteht einmal einerseits in der Präzisierung von Bestimmungen in verschiedenen Themenbereichen, die uns in der Vergangenheit doch Probleme bereitet haben und wo wir der Auffassung sind, dass diese Begriffe präzisiert werden müssen. Vor allem der Kreditbegriff wird hier nun präzisiert.
Zweitens die Höhe der Finanzkompetenzen: Da geht es dann direkt auch um die Volksrechte. Und diese Diskussion soll hier im Landtag geführt werden. Wir haben hier sehr moderat angepasst, weil wir ganz einfach die Diskussionen der vergangenen Vorlagen aufgearbeitet haben und gesehen haben, wie kritisch hier im Landtag über eine solche Erhöhung des Finanzreferendums diskutiert wurde. Und zwar wurde immer wieder gesagt: Das ist nicht der absolute Betrag, der hier eine Rolle spielt, sondern es geht um den Grundsatz der Volksrechte. Wenn wir aber dann die Entwicklung des Staatshaushaltes anschauen, dann lässt sich durchaus begründen, dass wir diese Finanzreferendumsgrenzen wesentlich stärker erhöhen.
Drittens sind das die Rechnungslegungsstandards, auf die ich noch kurz zu sprechen kommen möchte, und viertens das Finanzleitbild. Das sind so die grundsätzlichen Themen, die auch von den verschiedenen Landtagsabgeordneten in der Eintretensdebatte aufgenommen wurden und auch diskutiert wurden.
Der Abg. Franz Heeb hat dann darauf hingewiesen, dass er sich umfassendere Reformansätze wünscht, und zwar in verschiedenen Bereichen. Er wünscht sich verbindlicherere Vorgaben der Eckwerte der Finanzplanung. Ich denke mir, hier haben wir einen wesentlichen Schritt gemacht und ich weiss nicht, ob das wirklich richtig verstanden wurde bzw. ob wir alle die gleiche Auffassung von dieser gesetzlichen Regelung haben, die wir hier im Finanzleitbild vorschlagen. Wir werden schon sehr verbindlich. Das Finanzleitbild, das ist ja eine rollende Planung. Also, man erstellt nicht ein Finanzleitbild für eine Legislaturperiode und dann für die nächste, sondern jedes Jahr wird dieses Finanzleitbild fortgeschrieben. Und wenn sich hier ein Defizit in der laufenden Rechnung zeigt, dann ist die Regierung gezwungen, entsprechende Korrekturvorschläge vorzulegen. Und der Landtag kann die dann natürlich diskutieren und dementsprechend der Regierung auch Rückmeldungen geben. Was richtig ist - und da denke ich mir, das können wir durchaus in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen - was richtig ist, dass solche Vorschläge einen bestimmten Detaillierungsgrad benötigen, damit auch substanziell darüber diskutiert werden kann, damit letztendlich dann auch verbindlicher darüber diskutiert werden kann.
Der Abg. Franz Heeb hat dann aber weiter darüber gesprochen, dass diese verbindlichen Vorgaben eigentlich in einem Regelkreis weiterwirken müssten. Also erstmals, wenn zum Beispiel an die Ausarbeitung eines Gesetzes gegangen wird, wenn zum Beispiel neue Leistungen eingeführt werden, dass hier schon bei der Gesetzeserarbeitung darauf geachtet wird: Welchen Einfluss hat das auf das Budget, welchen Einfluss hat das auf die Finanzplanung, was sind die längerfristigen Folgen, wenn wir neue Leistungen einführen, wenn wir neue Gesetze vorschlagen? Und dann hätten wir natürlich diesen Regelkreis. Allerdings müsste dann dazu noch die Wirksamkeit gemessen werden. Also Gesetze, die einen bestimmten Zweck verfolgen: Können sie diesen Zweck auch bewirken? Und das wäre dann ebenfalls in diesen Regelkreis einzubinden. Also ein sehr komplexes Vorhaben, das sicher nicht unmöglich ist, aber das gerade in der Ablaufplanung natürlich auch sehr intensiv nach Ressourcen verlangt.
Zweitens stellte er die Fragen der Kompetenzen, Kompetenzen im Bereich der Finanzplanung, Budgetierung, Rechnungslegung, Umsetzung: Ich denke mir schon, dass wir diese Kompetenzen hier im Finanzhaushaltsrecht geregelt haben. Die Frage stellt sich nur, ob die eine oder andere Kompetenz anders gewichtet werden müsste. Zum Beispiel hat der Abg. Pepo Frick in seinem Votum darauf hingewiesen, dass kein Mitglied der Finanzkommission in der Erarbeitung dieses Gesetzes involviert war. Wir haben zwar einzelne Aspekte vorgetragen in der Finanzkommission. Und da ist natürlich die Fragestellung: Wann bringt sich der Landtag in der Gesetzgebung ein? Die klassische Gewaltentrennung geht ja davon aus, dass die Regierung entsprechende Vorlagen erarbeitet, dem Landtag zur Beratung vorlegt. Aber es ist auch klar: Wenn ein fertiges Gesetz einmal vorliegt, dann sind hier natürlich schon sehr starke Vorgaben gegeben. Natürlich kann der Landtag korrigieren. Er kann Kommissionen einsetzen. Er kann nachträglich das Gesetz weiterentwickeln bzw. abändern.
Wenn das so sein soll, dass der Landtag sich hier früher einbringen will in diesen Prozess, dann müsste das geregelt werden. Aber noch einmal: Es ist dann natürlich die Frage, wie definieren wir die Gewaltenteilung? Zweitens ist es aber auch eine Fragen der Ressourcen, der Ressourcen auch auf Seiten des Landtages. Wobei ich hier auch sagen möchte: Das ist ein spezielles Gesetz. Ein Gesetz, das natürlich sehr stark die Frage der Kompetenzen bzw. auch Fragen der Finanzkommission des Landtages insgesamt anbelangt, was die Umsetzung betrifft.
Der Abg. Franz Heeb hat dann auch darauf hingewiesen, dass er verstärkt das Prinzip der Wirkungsorientierung begrüssen würde: Wirkungsorientierung bedingt erstens einmal, dass die Gesetze dermassen ausgestaltet sind, wie ich gesagt habe, dass die Wirkung dem Landtag auch klar und eigentlich sehr detailliert vorgelegt werden kann. Was sind die finanziellen Auswirkungen? Was sind die personellen Auswirkungen? Welche Auswirkungen sind auf die Finanzplanung gegeben?
Zweitens aber, wenn wir stärker in die wirkungsorientierte Verwaltung gehen, dann bedeutet das, dass wir auch verstärkt mit Globalbudgets arbeiten müssen. Und da wurden - und das muss auch einmal gesagt werden - nicht nur positive Erfahrungen gemacht. Wir haben uns hier natürlich auch kundig gemacht, wie sich diese Wirkungsorientierung auswirkt. Und wenn der Landtag dieselbe Finanzhoheit wahrnehmen will, wenn er in derselben Detailliertheit informiert sein will, dann entsteht ein gewaltiger Aufwand. Zuerst wird ein Globalbudget verabschiedet, aber dann muss auch dementsprechend detailliert berichtet werden, damit der Landtag jederzeit auch das Führungsinstrumentarium in den Händen behält. Das sind dann also sehr grundsätzliche Fragen, die hier tangiert sind.
Aber insgesamt, bin ich überzeugt, sind die Ansätze richtig. Es muss uns gelingen, frühzeitig bei der Erarbeitung von Gesetzen schon an die langfristigen finanziellen Folgen zu denken, und es muss uns vermehrt gelingen, die Zielsetzung noch konkreter zu fassen, damit sie nachher überhaupt überprüft werden kann und festgestellt werden kann, ob Gesetze auch ihre Wirkung haben. Ich denke mir, das ist ein grosser Fortschritt auch was die Wahrnehmung der Verantwortung des Landtags anbelangt.
Aber wenn wir den heutigen Budgetprozess anschauen, dann beginnt der natürlich schon sehr früh. Als Erstes verlangen wir im Budgetprozess die Angaben über neue Projekte, über neue Gesetzesinitiativen, die dann natürlich auch finanzielle Auswirkungen haben. Das ist schon so, dass zuerst das einmal festgestellt wird und darüber beschlossen werden muss. Und dann werden auch Vorgaben an die Amtsstellen gegeben, was den weiteren Budgetierungsprozess anbelangt. Und von daher läuft er zielgerichtet ab. Aber auch hier hatten wir ja gestern die Diskussion: Ab welchem Zeitpunkt soll der Landtag hier erstmals mit einbezogen sein, um in der einen oder anderen Frage rechtzeitig seine Meinung darzulegen und dementsprechend Einfluss zu nehmen? Dieser Frage werden wir nachgehen.
Was die Verbindlichkeit der Haushaltsgrundsätze anbelangt, da haben wir auch Ausführungen des Abg. Franz Heeb gehört. Natürlich sind diese Haushaltsgrundsätze sehr allgemein gefasst und natürlich müssen wir die auf Verordnungsebene auch spezifizieren. Also, der Grundsatz der Gesetzmässigkeit ist klar. Die Dringlichkeit, da sehen wir ja schon bei den Nachtragskrediten, da gibt es schon keine ganz klare Abgrenzung mehr. Da ist auch politische Verantwortung gefragt. Auch der Grundsatz der Sparsamkeit kann letztendlich nicht abschliessend definiert werden, sondern da ist ebenfalls politische Verantwortung gefragt. Was richtig ist: Wir müssen noch einmal überprüfen, dass diese Haushaltsgrundsätze sowohl für das Finanzhaushaltsgesetz wie für das Finanzkontrollgesetz gelten. Denn ich denke mir, das ist in sich schlüssig.
Wir haben uns bei der Weiterentwicklung des Finanzhaushaltsgesetzes auch an Schweizer Vorlagen orientiert, weil sich ja das bestehende Gesetz ebenfalls an Schweizer Vorlagen anlehnt.
Der Abg. Pepo Frick hat dann kurz zu den wesentlichen Punkten Stellung genommen. Zum Teil werden wir bei der Detailberatung dann noch intensiver darauf eingehen: Ich denke, wichtig ist, dass das Finanzleitbild einen bestimmten Verpflichtungsgrad erhält. Und das ist auch die Absicht dieses Gesetzesvorschlages. Das Finanzleitbild muss über eine bestimmte Periode eingehalten werden. Ich bin der Auffassung - und ich denke mir, da können wir uns finden -, dass die mittelfristige und langfristige Ausgeglichenheit der Laufenden Rechnung gewährt sein muss. Dass von einem Jahr auf das andere hier Entwicklungen eintreten können, dass diese Ausgeglichenheit nicht gewährleistet werden kann, das kann durchaus sein. Aber mittelfristig soll die Laufende Rechnung ausgeglichen sein. Und dementsprechend haben wir hier aufgenommen, dass in der Finanzplanung, die ja rollend ist, die Regierung das immer über die vier Jahre hinweg zu beobachten hat. Und wenn sich hier Defizite auftun, dass sie dann konkret Massnahmen zur Diskussion zu stellen hat im Landtag.
Ich habe auch schon gesagt, dass diese Massnahmen einen bestimmten Detaillierungsgrad haben müssen. Die Vorschläge müssen also so ausformuliert sein, dass man darüber auch sinnvoll diskutieren kann und dass wir bzw. die Regierung dann auch eine Richtung vorgegeben erhält. Und da scheint mir der Vierjahreszeitraum schon sinnvoll zu sein. Wir haben weniger an eine Legislaturperiode gedacht als an den Bestimmtheitsgrad der Finanzplanung. Mit jedem Jahr, das wir mehr dranhängen, wird das natürlich unbestimmter, weil die Entwicklung weniger klar vorausgesagt werden kann. Und der Vierjahreszeitraum scheint uns noch einigermassen bestimmbar zu sein, sodass man hier auch verbindlich die Regierung verpflichten kann, dass sie Massnahmen vorschlägt, sollte sich hier ein Defizit abzeichnen.
Der Abg. Pepo Frick hat dann auch einen zusätzlichen Eckwert, nämlich denjenigen der impliziten Staatsverschuldung, gefordert: Da möchte ich einfach darauf hinweisen: Insgesamt finde ich das wichtig, dass wir über diese implizite Staatsverschuldung im Landtag diskutieren. Wir haben das anhand der Generationenbilanz gemacht. Es ist einfach die Berechnung dieser impliziten Staatsverschuldung doch recht aufwendig. Und ich weiss nicht, ob das Sinn machen würde, diesen gesamten Aufwand jedes Jahr zu betreiben, damit wir den aktualisiert darstellen können. Was wir aber gesagt hatten, dass wir die Berechnung der Generationenbilanz, also diese implizite Staatsverschuldung alle fünf Jahre wiederholen wollen oder alle vier Jahre, gut, da bin ich jetzt nicht mehr sicher, aber auf jeden Fall wollen wir sie in regelmässigen Abständen wiederholen, damit wir aufzeigen können: Wie haben sich die Massnahmen, die man in diesen vier Jahren ergriffen hat, wie haben sich die Gesetze, die wir beschlossen haben, auf diese implizite Staatsverschuldung ausgewirkt? Dann müsste man zumindest einen Weg finden, dass eben das in regelmässigen Abständen gemacht wird, aber nicht jährlich. Da denke ich mir, wäre der Aufwand dann nicht im Verhältnis zu dem, was wir hier jährlich neu erfahren würden.
Was die Erhöhung der Finanzkompetenzen gerade beim Finanzvermögen, beim Erwerb von Grundstücken, was diese Erhöhung auf CHF 1 Mio. bedeutet, so habe ich in Erinnerung, dass hier ein Papier an die Finanzkommission abgegeben wurde. Ich habe es jetzt nicht bei mir, aber da haben wir die Geschäfte einmal aufgelistet und haben doch aufgezeigt, dass da der grösste Teil der Geschäfte dann durch die Regierung erledigt werden könnte. Aber die Unterscheidung Verwaltungsvermögen - Finanzvermögen, auf die möchte ich nachher noch kurz zu sprechen kommen.
Was die Poolanlagen, was diese Idee der Stiftung anbelangt, da bin ich einfach dankbar für die Rückmeldungen, die wir erhalten. Wir möchten auf jeden Fall das Konzept so weit verfeinern, dass das in einer Landtagskommission dann einmal detaillierter besprochen werden kann. Unserer Meinung nach macht es schon Sinn, dass wir die verschiedenen Vermögen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zusammennehmen. Sie werden nicht alle nach dem gleichen Anlageprinzip, dem gleichen Anlagereglement behandelt. Jede einzelne kann sich hier einbringen. Aber wir haben errechnet, dass insgesamt das Vermögen doch einiges günstiger verwaltet werden könnte, weil ganz einfach dann auch - wie soll ich sagen - ver-schiedene Vorgänge, verschiedene Beratungsvorgänge, die jetzt getrennt gemacht würden, das würde alles zusammengeführt. Und rein schon die Höhe der Vermögensanlagen erlaubt es natürlich, dann auch günstigere Konditionen zu bekommen und dementsprechend das Vermögen günstiger zu verwalten. Aber wie gesagt, ob man das über eine Stiftungsidee macht, ob man das über Verträge macht, das ist eine andere Frage. Das müsste man im Detail anschauen. Das ist heute jetzt ja auch nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Dann was die Rechnungslegung anbelangt, da bin ich dankbar, dass auch das Votum des Landtagsvizepräsidenten dahingehend lautete, dass nach Betrachtung aller Nach- und Vorteile es doch angebracht ist, dass sich das Land Liechtenstein nicht einfach dem IPSAS-Standard verpflichtet, sondern dass wir durchaus sinnvolle Lösungen übernehmen, aber die eigenständig übernehmen. Es muss einfach auch daran gedacht werden, dass sich IPSAS immer weiterentwickelt, immer wieder neue Vorschriften kommen. Und das würde der Stetigkeit der Landesrechnung sicher nicht zugute kommen.
Der Vorschlag betreffend die Bewertung des Finanzvermögens wurde auch kritisiert. Das heisst, es wurde kritisiert, dass hier kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Rechnungslegung abgegeben würde. Das denke ich mir nicht. Wir legen alles offen. Entweder über die Laufende Rechnung, indem wir dort eben Folgendes machen: Nämlich, dass wir die hohe Wertschwankung des Finanzvermögens, insbesondere der Poolanlagen, die ja das Gesamtergebnis ganz beträchtlich beeinflussen können, dass wir hier eine gewisse Verstetigung erreichen wollen.
Der Vorschlag geht vom Prinzip aus, dass Wertveränderungen dann im Ergebnis gezeigt werden, wenn sie realisiert sind. Also dann, wenn wir sie realisieren, zeigen wir sie im Ergebnis. Aber unabhängig davon sieht ja der Vorschlag der Regierung vor, die Bewertung in der Bilanz zum aktuellen Verkehrswert zu zeigen. Wir zeigen diese Bewertung selbstverständlich. Die Wertveränderungen sollen jedoch nur für die realisierten Gewinne erfolgswirksam verbucht werden. Aber jeder, der eine Bilanz liest, sieht natürlich, wie sich der Wert in der Bilanz verändert. Und die Transparenz ist deshalb über die gesamten Vorgänge gegeben. Denn inskünftig würden ja der gewählte Grundansatz im Anhang zur Landesrechnung kommentiert und die direkt im Eigenkapital verbuchten Beträge offen im Eigenkapitalnachweis ausgewiesen. Also von daher, denke ich mir, kann man schon nicht sagen, dass hier das Prinzip des «True and fair view» mit Füssen getreten wird. Alles wird offen ausgewiesen.
Ich denke, dass es für den ungeübten Bilanzleser auch recht schwierig ist, eine Rechnung zu lesen, die dann enorme Schwankungen aufweist, einfach weil die Börsen sich sehr unterschiedlich entwickelt haben. Und dann gehen wir ja immer auf den Stichtag 31.12. Und wie es eine Woche später aussieht oder dann, wenn eben die Landesrechnung veröffentlicht wird, wenn der Rechenschaftsbericht veröffentlich wird, da kann das schon völlig anders aussehen. Wir hatten in den letzten Monaten innerhalb von drei/vier Tagen Schwankungen von CHF 40 und 50 Mio. in unserem Vermögen, je nachdem wie sich die Kurse dargestellt haben. Also von daher, denke ich mir, ist der Vorschlag der Regierung durchaus ein Vorschlag, der erstens alles offen ausweist, der also dem Prinzip der «Fair and true view» folgt und zweitens, der aber die Rechnungslegung für den ungeübten Bilanzleser doch viel nachvollziehbarer macht. Von daher möchten wir dieses Wahlrecht wahrnehmen. Ich kann nachvollziehen, dass die Prinzipien, die Grundsätze, im Gesetz selbst klar dargestellt werden müssen. Und darüber werden wir uns sicher noch während der Lesung unterhalten.
Ebenso über die Mittelflussrechnung. Da haben wir ja auf Seite 107 des Berichtes geschrieben, weshalb wir der Auffassung sind, dass wir hier den Deckungsüberschuss wählen sollten. Ich möchte diese Argumentation, wie sie auf Seite 107 hier aufgeführt ist, nicht wiederholen. Aber ich denke mir, da gibt es durchaus berechtigte Gründe, dass wir diesen Fonds wählen. Natürlich kann man immer darüber diskutieren, ob hier nicht ein anderer Fonds zweckmässiger wäre.
Über das Finanzleitbild, da habe ich schon Ausführungen gemacht. Ich denke mir, das ist griffig. Es sagt ganz klar und genau aus, wann die Regierung Massnahmen vorzuschlagen hat. Und von daher kommen wir hier einen Schritt weiter.
Ich möchte nur einer Bemerkung widersprechen, dass keine strukturellen Massnahmen vorgeschlagen worden sind. Man vergisst natürlich vieles auch, weil sehr vieles in dieser Legislaturperiode angegangen wurde. Ich denke mir, die ganze Aufgabenentflechtung zwischen Gemeinden und Staat, das ist strukturell, über 20 Gesetze haben wir angepasst; die Regierung wäre noch weitergegangen zugunsten des Staatshaushaltes, wie diese Mittel verteilt werden sollen und wer welche Aufgaben zu machen hat. Das war sicher eine der Massnahmen. Wie auch der Finanzausgleich. Das war eine strukturelle Massnahme. Und so haben wir auch weitere strukturelle Massnahmen vorgeschlagen, zum Teil wurden sie auch umgesetzt. Und da bin ich schon der Überzeugung, das hat System. Zuerst einmal müssen wir die Mittel, die dem Staat, die den Gemeinden zufliessen, einmal optimal verteilen, bevor wir dann an die Beitragsleistungen gehen. Und hier sind wir heute einen Schritt weiter. Diese Reform wird ihre Auswirkung in der Zukunft zeigen, weil sie sehr auf eine strukturelle Korrektur hin angelegt ist.
Welche Instrumente man hier noch haben will, das können wir im Laufe der Lesung dieses Finanzhaushaltsgesetzes miteinander diskutieren. Was die Volksrechte anbelangt, denke ich mir auch, das werden wir dann bei den einzelnen Artikeln miteinander diskutieren, wie es auch einzelne Regelungen gibt, die durchaus so oder so gesehen werden können, ob Kreditüberschreitungen nun dem Landtag vorgelegt werden sollen, ob sie letztendlich der Finanzkommission zur Kenntnis vorgelegt werden sollen. Also darüber wird der Landtag hier beschliessen, entscheiden und so wird es dann gemacht, wie der Landtag das haben möchte.
Es wurde auch gefragt, welche Kompetenzen denn der jeweilige Finanzminister hier mit diesem Gesetz erhalten sollte: Eines ist klar. Der Finanzminister trägt die Hauptverantwortung für den Staatshaushalt und er hat diese Verantwortung wahrzunehmen. Und er kann sie nur wahrnehmen, wenn er bestimmte Instrumentarien hat. Er muss die laufende Entwicklung des Finanzhaushaltes kontrollieren können. Das wird auch jeweils gemacht. Es werden Finanzreporte erstellt und er muss die entsprechenden Massnahmen einleiten. Natürlich werden Massnahmen, die da eingeleitet werden, dann von der Gesamtregierung beschlossen werden, damit sie nachher auch umgesetzt werden können. Aber da muss der Finanzminister auch dementsprechende Führungsinstrumente haben. Das hat er in jedem Staat. Da wäre Liechtenstein der einzige Staat, der diese Instrumente dem Finanzminister vorenthalten wollte. Und ich glaube, das kann nicht zielführend sein. Ansonsten müsste man mir dann erklären, wie ein solcher Staatshaushalt jeweils erstellt und nachher auch verantwortet werden soll.
Dann gab es verschiedene Diskussionen betreffend die Rechnungslegung: Ich habe hier schon einmal im Grundsatz aufgezeigt, dass mir auf jeden Fall die hier vorgeschlagene Lösung eine gute Lösung erscheint. Die ist auch handhabbar. Die kann man auch dementsprechend buchhalterisch umsetzen. Das haben wir durchgespielt. Und ich denke mir, dass letztendlich auch eine sehr offene Rechnungslegung stattfindet und man alle notwendigen Informationen dementsprechend abrufen und finden kann.
Wie gesagt, ich möchte mich für die Eintretensdebatte bedanken. Ich glaube, einzelne Artikel können wir dann, sofern der Landtag auf die Gesetzesvorlage eintritt, anlässlich der 1. Lesung diskutieren. Es bringt nicht viel, wenn wir das zweimal miteinander diskutieren. Wenn ich einzelne Fragen nicht beantwortet habe, dann bitte ich Sie, sie einfach noch einmal zu stellen, sodass ich darauf eingehen kann.Abg. Heinz Vogt
Danke schön. Ich glaube, zur Steuerung oder Einhaltung des Finanzleitbildes, ich glaube, man muss schon sagen, die Halbwertszeit der Politiker ist relativ gering. Und meine Absicht ging ja dahin, dass, wenn ich das in vier Jahren einhalten muss, dann habe ich natürlich, ich sage jetzt, jede Möglichkeit, das auch ein bisschen zu steuern. Ich sage nicht, dass das bei uns der Fall ist, aber ich sehe da schon ein bisschen ein Problem. Also, wenn ich Finanzminister wäre, dann würde ich mich über so eine Finanzplanung freuen und die Kommentare, die würde ich Ihnen dann auch geben. Also ich glaube, das Problem können wir sicher nicht wegreden.
Das Zweite, was Sie erwähnt haben, wegen der Transparenz: Ich glaube, die Transparenz, das darf man auch nicht 1:1 mit dem «True and fair view»-Prinzip vergleichen. Die Transparenz, das wäre bei Ihnen der offene Ausweis über das Eigenkapital. Aber ich sage, was ich nicht will, dass die Regierung die Verordnungskompetenz hat, solche Transaktionen zu tätigen. Das will ich nicht. Das kann ich klar hier sagen. Und auch, wenn man natürlich auf Seite 47 des Bericht und Antrages IAS 39 als Beispiel nimmt und sagt: Es ist vergleichbar, wenn auch nicht identisch - ja, das widerspricht eben genau dem «True and fair view». Und das war eigentlich auch meine Absicht. Ich gehe jetzt nicht auf Details ein. Das würde, glaube ich, den Landtag überfordern. Das ist ziemlich technisch. Das kann ich Ihnen bestätigen. Auch für einen Fachmann ist es nicht einfach.
Zu den Kosteneinsparungen bei den Poolanlagen: Das ist mir sympathisch. Und ich glaube aber schon, es ist Gegenstand dieser Vorlage. Das haben Sie auch explizit umschrieben. Und ich glaube schon, Sie wollen ja die Meinung des Landtags abholen, ob eine Stiftung Landesärar gewünscht ist. Was ich will in Sachen Verwaltung - das hat auch der Landtagsvizepräsident schon gesagt -, ob das nun eine Stiftung ist oder ob das vertragliche Abmachungen sind, das müssen Sie dann irgendwie in einem Bericht oder einer Kommission oder Finanzkommission vorlegen. Da sehe ich mich jetzt ausser Lage, Ihnen da eine Meinung zu geben. Aber die Absicht, Kosten zu sparen, die finde ich gut. Dann habe ich noch Ausführungen zur Wirksamkeit, die Sie erwähnt haben: Sie haben erwähnt, dass die Finanzkontrolle dann die Wirksamkeit prüft. Das ist ja dann ein Prozess. Die Regierung und der Landtag haben die Wirksamkeit zu prüfen und die Finanzkontrolle prüft das Finanzgebaren und hat auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen. Das sind Prozesse, die in der jeweiligen Ebene stattfinden.
Zur Finanzplanung: Da hätte ich jetzt einfach einen konkreten Vorschlag für die Materialien: Mir wäre einfach gedient, wenn die Massnahmen der Regierung fundiert in einem gewissen Detaillierungsgrad dem Landtag dargelegt werden anlässlich der Finanzplanung. Ich bin auch der Ansicht, dass es einige Massnahmen mehr geben würde, aber ich bin mir natürlich auch bewusst, dass man nicht alles auf einmal machen kann.
Der Landtag sollte dann beschliessen, ob die Regierung diese Massnahmen weiterverfolgen soll. Das würde dann zu einem Bericht führen und entsprechend zu einer Korrekturmassnahme. Das ist eigentlich meine Absicht und ich wäre froh, wenn der Landtag zumindest diesem Vorschlag zustimmen könnte oder sich dazu äussern könnte.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich nur kurz noch zu der Pooling-Stiftung äussern, denn dies wird ja auch auf Seite 51 des vorliegenden Bericht und Antrages von der Regierung gewünscht. Ich äussere mich nicht negativ, da ich auch das Einsparpotenzial sehe. Ich möchte aber das Votum des Abg. Pepo Frick unterstützen: Ich sehe auch ein Risiko. Denn, sollten wir alle - AHV, das Vermögen des Landes und der Pensionskasse - gleich angelegt haben, dann sehe ich hier eben die Tendenz, dass da mitunter bei entsprechender Börsenlage alle Anlagen ins Negative driften könnten. Aber wie ich Ihre Ausführungen verstanden habe, Herr Regierungschef, haben Sie gesagt: Es würde dann unterschiedliche Anlagekonzepte geben. Und dann kann ich das nur unterstützen.Abg. Andrea Matt
Ich möchte das Anliegen des Abg. Heinz Vogt in Bezug auf die Finanzplanung auch unterstützen. Ich fände es auch wichtig, wenn der Landtag einmal jährlich die wichtigen Informationen zu möglichen Änderungsmassnahmen hätte und nicht einfach nur ein bisschen diskutieren würde, sondern vielleicht auch entscheiden könnte.Abg. Günther Kranz
Danke. Ich hätte noch eine Anmerkung zum Finanzleitbild: Herr Regierungschef, wenn ich Sie sinngemäss richtig verstanden habe, soll das Finanzleitbild Verpflichtung bekommen, konkrete Massnahmen sollen mit einem bestimmten Detaillierungsgrad abgebildet werden. Und nach Ihrer Ansicht scheint der Vierjahreszeitraum sinnvoll zu sein.
Ja, der Vierjahreszeitraum ist gegeben und ich möchte auch niemandem eine Unterstellung machen. Aber wäre es dann nicht vielleicht angemessen, wenn man sieht, wenn man da die Finanzplanung tätigt, Vierjahreszeitraum, und dann sieht man, dass zum Beispiel die Aufwände absolut steigen oder prozentual höher steigen als die Erträge - das kann es ja alles geben - und der Selbstfinanzierungsgrad unter diese heutige 90%-Marke zurückgeht, dass man nicht nach zwei Jahren sagt: Wir bauen da einen Punkt ein nach zwei Jahren, jetzt haben wir Handlungsbedarf, dass man sagt: So jetzt müssen wir in der Mittelfristigkeit korrigieren, das heisst nach zwei Jahren müssen wir jetzt konkrete Massnahmen vorschlagen? Ob das etwas wäre?
Dann zur Bewertung des Finanzvermögens: Ja, ich wäre dafür, dass man da eine einmalige Festlegung trifft in der Methode, wenn das stattfinden könnte. Und wenn wir uns auch nicht den IPSAS-Regelungen vollumfänglich anschliessen, das begrüsse ich auch. Ich denke, die Stetigkeit und die Kontinuität ist wichtig und dass wir da für uns eine gute Lösung finden. Die Schweizer Kantone haben dann ein harmonisiertes Rechnungsmodell 2 herausgegeben - die Finanzdirektorenkonferenz - und die machen dann die Wertberichtigungen komplett alle über die Erfolgsrechnung. So lese ich das da heraus und möchte Sie dazu fragen, ob das ein möglicher Weg wäre.
Und dann denke ich: Weiter ist es so, die Gemeinden müssen sich ja die Rechnungslegung auch neu überlegen. Und das HRM2 aus der Schweiz, das hat natürlich nicht nur für Bund und Kantone Konsequenzen, sondern auch für die Rechnungslegung aller Gemeinden. Und dann müssen wir uns in unserem Land anschliessen. Und ich habe das auch in der Finanzkommissionssitzung erwähnt: Wir haben schon eine Gemeindeautonomie, aber ich glaube, das nützt nichts. Wir müssen da uns den neuesten Standards zuwenden und da kommen wir auch in die Verpflichtung und wir möchten auch mit Kennzahlen operieren und müssen ja auch unter den Gemeinden vergleichen können und der Regierung so Bericht erstatten, dass sie auch mit diesen Vergleichen etwas anfangen kann. Danke.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Das Plenum wurde angesprochen. Ich unterstütze die Anregungen vom Abg. Heinz Vogt vollumfänglich und unterstütze auch seinen Vorschlag, den er hier vorgebracht hat. Dass das hier auch im Protokoll vermerkt ist: Ich spreche mich auch dafür aus. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich denke, in Bezug auf die Poolanlagen sollten wir einerseits unterscheiden: Was ist die Anlageorganisation, die Anlagestrategie, das Anlageverfahren? Und andererseits: Was ist die buchhalterische Behandlung? Das müssten wir ganz klar trennen. Ich habe mich klar dafür geäussert, dass, wenn man Vorteile sieht in der Änderung der ganzen Anlageorganisation, in diesen ganzen Punkten, um hier eine Effizienzsteigerung zu erreichen, dann bin ich absolut dafür. Bezüglich Strategie muss man sich das gut überlegen. Natürlich kann man das vereinheitlichen, aber es ist dann derselbe Anlageausschuss, der mit denselben Vorgaben und denselben Ideen kommt. Dieses Restrisiko muss man sicher noch einmal sehr genau anschauen.
Und dann kommt eben diese buchhalterische Behandlung. Und da stellt sich die Frage: Soll man - und um das geht jetzt eigentlich - nicht realisierte Kursgewinne und -verluste über das Eigenkapital buchen oder erfolgswirksam? Weil am Schluss, wenn man es verkauft, muss man sowieso den ganzen Betrag erfolgswirksam buchen. Jetzt stellt sich die Frage: Passt man das jährlich erfolgswirksam an oder macht man das einfach am Schluss beim Verkauf? Das ist, glaube ich die Frage, worum es sich dreht. Im Endeffekt, auf lange Sicht gesehen, wird es denselben Effekt haben. Weil sobald es verkauft wird, wird das erfolgswirksam sein. Ich wäre für die graduelle Anpassung. Aber über das werden wir sicher noch einmal diskutieren.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich glaube, der Abg. Heinz Vogt möchte gerne den Puls des Landtages messen zu seinem Vorschlag und ich kann ihm ganz klar sagen: Ich stehe hinter seiner Idee. Die macht sehr viel Sinn. Und ich glaube, wenn wir uns nochmals die Debatte zum Budget vor Augen führen, ich glaube, dieser Vorschlag wurde zu später Stunde parteiübergreifend kreiert und ich glaube, wir können, also ich kann für mich sagen: Ich stehe hinter dieser Idee. Und der Landtag wird - nicht nur die Regierung, aber auch der Landtag wird in die Pflicht genommen. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Harry Quaderer anschliessen und vor allem das überbetonen noch: Der Landtag wird in die Pflicht genommen. Mich würde das freuen, wenn es in Zukunft gelingen würde, dass der Landtag schon bei der Debatte des Finanzleitbildes zumindest zwei/drei Vorschläge zur konkreten Veränderung der Ausgaben in Zukunft - noch nicht zustimmen würde - aber grundsätzlich dazu sagen würde: Die Regierung soll da detailliert dieses ausarbeiten und einen Vorschlag an den Landtag bringen. Das würde ich sehr begrüssen. Da hätten Sie meine volle Unterstützung. Und wenn es dann auch noch vom Landtag dann zu konkreten Entscheidungen kommen würde zu dieser Zeit, dann würde mich das doppelt freuen.Abg. Gebhard Negele
Danke. Ich blase wieder einmal in dasselbe Horn. Der Abg. Heinz Vogt hat mit seiner Intervention anlässlich der Debatte zum Voranschlag 2009 eindrücklich gezeigt, dass ein Instrument geschaffen werden muss, welches auch greift. Das Finanzhaushaltsgesetz könnte hierzu eine Gelegenheit bieten und ich wünsche das auch. Danke.Abg. Heinz Vogt
Danke schön. Danke schön für die positiven Rückmeldungen. Das freut mich natürlich, nachdem ich am Mittwoch «gesenkelt» wurde. Noch ein Beispiel: Ich versuche, das jetzt einfach zu machen, dass das Hohe Haus auch versteht, um was es auch bei dieser Pool-Stiftung geht:
Auf Seite 46 sagt die Regierung: Das Land sieht eine fixe Verzinsung vor. Das heisst, das eingesetzte Kapital der Pool-Stiftung wird fix verzinst. Das fliesst dann in die Landesrechnung mit ein. Macht die Pool-Stiftung einen Riesenverlust, dann verbucht sie das bei der Pool-Stiftung. Die Landesrechnung wird ja immer noch positiv ausgewiesen. Und das ist nicht «True and fair view», das ist zwar Transparenz, aber es hat nichts mit «True and fair view» zu tun in der Landesrechnung. Das ist Punkt 1. Wenn man das will, hat das natürlich eine Auswirkung auf die Landesrechnung. Ich sage, gewisse - wenn es positiv ist wissen wir alle, dann haben wir Riesenresultate auf den Poolanlagen. Wenn es negativ ist, kommt die grosse Ernüchterung und dann kommen schon die Tränen vom Finanzminister und im Frühjahr wird natürlich die Landesrechnung dementsprechend aussehen. Das können Sie mir glauben. Und das ist natürlich ein Grund, den man wissen muss, wenn man einer solchen Pool-Stiftung oder einer solchen Verbuchungsmethode zustimmen will.
Ich glaube, man hat es dann nicht mehr mit «True and fair view» zu tun, sondern hat vermutlich damit zu tun, ob die Einnahmen aus solchen Vermögensanlagen mit einer Kontinuität planbar für die Landesrechnung sind. Um das geht es hier. Und nicht, dass, wenn wir fünf gute Börsenjahre haben und wir haben CHF 100 Mio., dass die dann schon ausgegeben worden sind in fünf Jahren. Das ist das Problem. Vielleicht haben wir nur CHF 33 Mio. dann zur Verfügung und nicht CHF 100 Mio. Weil nächstes Jahr haben wir sicher CHF 100 Mio. weniger zur Verfügung. Das ist jetzt eine Zahl, ich kann die nicht bestätigen, aber das ist das Kernproblem dieser Verbuchungspraxis.Abg. Andrea Matt
Bei der Debatte zur Finanzplanung hat ja der Herr Regierungschef erfreulicherweise zugesichert, dass wir im Frühjahr einen Bericht mit dem was jetzt auch der Abg. Heinz Vogt erwähnt hat, also mit verschiedenen Massnahmen und Untersuchungen bekommen werden. Und ich bitte einfach, dort jetzt wirklich zu überprüfen, ob es möglich wäre, dass der Landtag quasi konsultativ, dass man eine Konsultativabstimmung macht oder dass der Landtag Empfehlungen dann auch ausspricht und damit der Regierung dann auch quasi den Weg aufzeigt, den der Landtag bereit wäre, in der nächsten Mandatsperiode zu gehen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Nur noch ein Satz meinerseits. Jetzt wurde die Idee des Einbezugs des Landtags zu einem sehr frühen Zeitpunkt praktisch hochgelobt: Ich spreche mich absolut nicht dagegen aus, wenn die Regierung auf irgendeinem Weg versucht abzustimmen, welche Reformvorhaben mehrheitsfähig sind. Das finde ich sinnvoll. Das kann man sogar instrumentalisieren.
Was man nicht machen darf, ist, die Gewaltentrennung hier aufzuweichen. Ich glaube, es gibt klare Verantwortlichkeiten und die sind in der Verfassung festgelegt. Ich finde die auch sinnvoll. Es gibt eine vollamtliche Regierung, die Exekutive. Wir sind ein Milizparlament und ich glaube, wir müssen hier einfach auch die Grenzen eines Milizparlaments sehen. Damit spreche ich mich aber nicht dagegen aus, dass die Regierung frühzeitig Reformvorhaben mit den Parteien abstimmt.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, was ist das Problem der aktuellen Rechnungslegung? Ich denke mir - der Abg. Heinz Vogt hat das treffend ausgeführt -, dass wir eben unterschiedliche Erträge aus diesen Poolanlagen haben. Und jetzt versuchen wir doch hier genau diesen Problembereich zu beheben, indem wir eben aus diesen Poolanlagen einen konstanten Beitrag in die Landesrechnung bekommen. Und da kann man jetzt schon diskutieren: True and Fair, was ist der richtige Weg? Aber das aktuelle Problem ist ja genau, dass wir diese Schwankungen haben aus unseren Anlagen. Und der Lösungsansatz ist doch jetzt, dass wir dieses Ergebnis konstant halten und damit irgendwie die Landesrechnung planbarer gestalten. Und insofern - ich sehe das Dilemma schon - aber das ist jetzt der Lösungsansatz, der auf dem Tisch liegt. Und er ist sicher eine Verbesserung zum jetzigen Problem, das wir doch haben. Oder unterliege ich hier jetzt einem Irrtum?Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte das Votum des Landtagsvizepräsidenten unterstützen. Wir müssen, glaube ich, hier schon unterscheiden, wo die operative Geschäftsleitung dieses Landes liegt und wo die verwaltungstechnische oder verwaltungsratsähnliche Funktion - wenn ich das mit einem Betrieb vergleichen darf - liegt. Und die strategischen Elemente, die werden sicher hier besprochen werden müssen, aber alles andere ist meines Erachtens operatives Geschäft, das in den Händen der Regierung zu liegen hat.
Ich brauche auch kein eigenes Konstrukt, um die Poolanlagen zu verwalten. Meines Erachtens müssen wir uns ganz einfach beschränken und sagen: Aus den Poolanlagen werden maximal so und so viele Franken - oder in Prozenten der Poolanlagen - in die Landesrechnung übernommen und alles andere ist Zukunftssicherung dieser Poolanlagen. Wir sprechen in diesen Poolanlagen auch vom Zukunftsfonds, der auch eine Werterhaltung erfahren soll. Meines Erachtens gibt es einfachere Wege, als eigene Konstrukte aufzubauen und trotzdem True and Fair auszuweisen. Der Abg. Heinz Vogt hat das ausgeführt. Meines Erachtens kann man diesen Zwischenweg gehen, ohne eigene Konstrukte für die Poolanlagen aufzubauen und trotzdem in der Landesrechnung transparent auszuweisen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Eine moderne Rechnungslegung, Herr Abg. Wendelin Lampert, ist meines Erachtens nicht in erster Linie darauf bedacht, möglichst konstante Ergebnisse auszuweisen, sondern die wirklichen Verhältnisse aufzuzeigen. Abg. Alois Beck
Ich würde vorschlagen, dass wir diese Dinge vielleicht besser bei den einzelnen Artikeln diskutieren. Aber grundsätzlich muss ich schon sagen, bei allem Verständnis für True and Fair usw., einen bestimmten Eigenwert hat natürlich eine Entwicklung gerade für einen Staat, wenn weniger Schwankungen drin sind. Also, dieser Gedanke ist schon noch - gerade für eine Staatsrechnung - nicht ausser Acht zu lassen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte gerade zu hinterst anfangen, zuerst einmal was das Gewaltenteilungsprinzip anbelangt: Das ist ein Prinzip, das wir unbedingt beachten müssen. Ich denke, das ist die Grundlage jeder Demokratie. Damit können auch getrennte Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden und das kann auch dementsprechend von den Bürgerinnen und Bürgern beurteilt werden. Das heisst aber nicht, dass wir gerade in strategischen Fragen nicht nach Instrumenten suchen, wie wir Beratungen frühzeitig sinnvoll auch im Landtag miteinander führen können. Und ich glaube, dahin geht an und für sich der Weg.
Dann noch einmal zum Finanzleitbild: Ich weiss nicht, ob das richtig verstanden ist, wie das die Regierung vorschlägt. Dieses Finanzleitbild wird ja jährlich auf vier Jahre angepasst. Jährlich. Und jährlich wird das diskutiert. Und damit heisst das nicht, dass die Regierung erst nach vier Jahren Vorschläge machen muss, sondern, dann, wenn wir keine ausgeglichene Rechnung über die Finanzplanungsperiode hinweg mehr sehen. Das heisst also, dass die Regierung schon im zweiten Jahr gefordert sein kann, solche Massnahmen vorzuschlagen, weil sie sieht, über die nächsten vier Jahre ist eine ausgeglichene Laufende Rechnung nicht mehr zu erreichen. Das ist nicht ein Verschieben auf vier Jahre hinaus, sondern dann, wenn erkennbar ist, dass die Laufende Rechnung nicht mehr ausgeglichen ist, dann hat sie Massnahmen vorzuschlagen. Und das ist die Intention dieses Vorschlages betreffend Finanzleitbild. Deshalb denke ich mir, ist das schon sinnvoll so ausgestaltet.
Was die Wertberichtigungen über die Erfolgsrechnung anbelangt, da sind wir jetzt wieder bei diesen Grundsätzen, die wir hier diskutieren. Wir haben bei uns ganz einfach zu sagen: Liechtenstein hat Gott sei Dank ein sehr grosses Vermögen im Verhältnis zu seinem Staatshaushalt. Und das hat deshalb auch einen sehr starken Einfluss, wie sich die Rechnung darstellt. Ich meine, wir haben hier ein Vermögen, das beinahe das Doppelte eines Staatshaushaltes ist. Also ist dieser Einfluss da natürlich sehr gross. Und deshalb unser Vorschlag, dass wir diese Wertberichtigungen über die Bilanz machen, dass wir aber dann, wenn realisiert wird, das in der Laufenden Rechnung abbilden.
Letztendlich hat es auch etwas mit dem realistischen Bild des Staatshaushaltes zu tun. Oder ist das wirklich so viel näher an der Realität, wenn ich am 31.12., sagen wir einmal, einen Börsensturz habe und nachher diese Werte viel tiefer sind, die Landesrechnung dann derart negativ dargestellt wird im März/April, obwohl sich diese Kurse schon längst wieder erholt haben? Geübte Bilanzleser - da gebe ich Ihnen Recht, Herr Landtagsvizepräsident - geübte Bilanzleser können das sehr wohl sehen. Ob das aber der Durchschnittsbürger so sieht, ich habe meine Erfahrungen in öffentlichen Diskussionen mitgemacht. Die grossen Buchstaben werden den Bürgerinnen und Bürgern dann nur vor Augen geführt, wenn die Kurse fallen. Wenn wir die ganzen Verluste wieder aufgeholt und sogar Gewinne gemacht haben, dann wird das nicht mehr derart prominent gesagt und das kann die Leute sehr verunsichern. Das muss ich Ihnen auch sagen. Und letztendlich fragt es sich da schon, warum wir nicht die nicht realisierten Wertberichtigungen dann über die Erfolgsabrechnung abbuchen. Jeder einigermassen geübte Bilanzleser sieht das ja sofort. Es ist ja transparent. Wir verstecken doch nichts. Aber wir wollen die Laufende Rechnung vergleichbar machen. Wir wollen sie auch im Schnitt der Jahre vergleichbar machen, indem wir hier eben vorschlagen, dass wir diese Wertberichtigungen so machen, nicht realisiert über die Bilanz und realisiert über die Laufende Rechnung.
Was die Anlageorganisation, Anlagestrategie, anbelangt, kann ich dem Landtagsvizepräsidenten durchaus beipflichten. Das müssen wir natürlich unterscheiden von der buchhalterischen Behandlung des staatlichen Vermögens. Die Anlageorganisation können wir effizienter gestalten - dessen sind wir uns bewusst, da sind wir auch überzeugt - indem wir diese staatlichen Vermögen zusammennehmen. Das heisst aber nicht, dass jedes staatliche Vermögen für sich die gleiche Anlagestrategie hat. Es hat ja auch nicht die gleichen Fälligkeiten. Und es heisst auch nicht, dass dieselben Anlagereglemente geschaffen werden. Die werden unterschiedlich sein. Und von daher sehe ich das Risiko nicht derart gross. Wenn ich denn auch noch bedenke, dass wir auch hier in Liechtenstein zum Teil dieselben Berater haben, die sehr gut sind, die zum Teil auch ihre Funktion bei der AHV wie beim staatlichen Vermögen wahrnehmen, ich denke mir, hier können wir Optimierungen erreichen. Aber das wurde ja auch ausser Frage gestellt, dass man in dieser Richtung sicher weiterdenken kann und in der nächsten Legislatur, dass dann die Regierung einmal Vorschläge unterbreitet, die diskutiert werden können. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Wir haben ja ein entsprechendes Papier bekommen, das aufzeigt, wie die unterschiedlichen Bewertungsmethoden auf das Ergebnis wirken. Und wenn ich mir diese Zahlen vor Augen führe, sieht man auch da, dass, egal, welche Bewertungsmethode Sie wählen, das zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Landesrechnung hat. Und um diese Diskussion, die Sie, Herr Regierungschef, jetzt befürchten, dass die stärker wird, wenn man den anderen Ansatz wählt, ich glaube, auch mit Ihrem Ansatz, den Sie jetzt hier vorschlagen, werden Sie um diese Diskussion nicht herumkommen.Abg. Heinz Vogt
Ich glaube, aus meiner Sicht kann ich eigentlich das Votum des Landtagsvizepräsidenten nur bestätigen. Die politische Diskussion können Sie vielleicht verlagern, aber nicht verhindern. Ich denke, ein Ausweis des operativen Ergebnisses der Landesrechnung, das ist mir relativ wichtig. Vor den Poolanlagen. Und da schaue ich schon noch speziell und ich schaue auch noch speziell auf die Vermögenserträge, wie sich die entwickeln. Das muss man natürlich auch noch sehen. Die sind nicht in den Poolanlagen und die haben auch schon gewaltige Dimensionen bei uns. Ich glaube, das muss unser Ziel sein. Ich sage, das operative Ergebnis unseres Staates muss längerfristig im Gleichgewicht sein.
Und dann haben wir die Erträge aus den Poolanlagen. Und da verstehe ich Sie natürlich, wenn das 100 Mio. sind, plus und minus, dann kriegt der Finanzminister eins auf die Mütze. Da habe ich gewisses Verständnis auch. Aber ich glaube nicht, dass Sie die Diskussion herausbringen, nur weil dann die Stiftung 100 Mio. minus hat. Und man muss schon ehrlich sein: Wenn es positiv ist, dann rühmen sich die Politiker und wenn es negativ ist, wollen sie nichts davon hören. Das ist natürlich auch Realität.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dass die Diskussion immer stattfinden wird, das ist ja klar. Wir weisen das ja auch transparent aus. Aber ich denke mir, der nicht geübte Bilanzleser, der Bürger, die Bürgerin im Land Liechtenstein, die sollen doch auch die Landesrechnungen miteinander vergleichen können. Und ob das wirklich gut kommt, indem die doch grossen Auswirkungen aus der Bewertung der Vermögensanlagen, wenn die erfolgswirksam jeweils gebucht werden, da bin ich mir nicht sicher. Da glaube ich ganz einfach, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern eher eine Vergleichbarkeit geben, indem wir hier ganz klar die Veränderungen zum Teil eben aus der Erfolgsrechnung herausnehmen und aber über die Bilanz ausweisen. Es soll hier nichts versteckt werden. Es soll transparent bleiben. Das ist ganz klar.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nur noch ein Satz: Sie werden trotzdem erfolgswirksam gebucht, die Kursgewinne und -verluste. Bei der von Ihnen gewählten Methode wird einfach am Schluss die ganze Differenz erfolgswirksam gebucht. Und wenn Sie die andere Methode wählen, dann wird das einfach nach Periodengerechtigkeit gemacht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Aussagen des Herrn Regierungschefs schon unterstützen. Ich denke mir, der Abg. Heinz Vogt hat es für mich gut auf den Punkt gebracht. Wenn wir fünf Jahre wirklich eine gut gehende Börse haben, dann weckt das falsche Begehrlichkeiten, denn die Abschlüsse der Landesrechnung sehen dann, so behaupte ich einmal, phantastisch aus und dann werden gewisse Gesetzesprojekte aufgegleist. Und diesem Effekt könnten wir doch ein wenig entgegensteuern nach meinem Dafürhalten.
Ich merke schon, hier haben wir unterschiedliche Ansichten. Aber ich sehe dieses Konzept doch als zielführend an. Wie man das löst mit einer separaten Stiftung, da kann man geteilter Meinung sein. Aber diese extremen Schwankungen auf die Landesrechnung hätten wir nach meinem Dafürhalten eben weniger.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, unterbreche ich jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:45 Uhr. Mittagspause (von 13:00 bis 14:45 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am dritten Tag der November-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 22: Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes. Wir hatten am Morgen die Eintretensdebatte und kommen nun, nachdem Eintreten unbestritten ist, zur 1. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung des Verfassungsgesetzes zu beginnen. Art. 62 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 Bst. d steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. In Art. 62 Bst. d in der jeweils jetzt geltenden Form, noch geltenden Form, ist es dem Landtag vorbehalten, die Beschlussfassung über Kredite, Bürgschaften und Anleihen zu Lasten des Landes zu bestimmen. Neu würde das in die Kompetenz der Regierung fallen. Also ich denke hier an die Aufnahme von Fremdkapital und da habe ich als Vertreter des Landtages meine Mühe. Ich möchte die Aufnahme von Krediten - zum Beispiel bei Bankinstituten - und Anleihen möchte ich schon in der Kompetenz des Landtags haben.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Hier steht, dass der An- und Verkauf von Grundstücken des Verwaltungsvermögens in den Aufgabenbereich der Regierung fallen soll. Ich denke, damit reden wir vom Falschen. Müsste das nicht Finanzvermögen heissen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir wollen hier im Art. 62 den Begriff des Kredits klarstellen, dass es sich hier eben um Ausgabenkredite handelt. Nun ist einfach die Frage, in welche Kompetenz die Bewirtschaftung des Vermögens fällt bzw., wenn der Landtag mit dem Budget die Ausgaben festlegt - die Einnahmen sind festgelegt - wenn hier auf der Einnahmenseite jeweils Bedarf besteht, dass zum Beispiel kurzfristig auch Kredite aufgenommen werden müssen, dann denke ich mir, ist das eine Aufgabe der Exekutive. Sie hat sich ja im Rahmen des Budgets zu verhalten. Von daher scheint mir diese Präzisierung insgesamt schon richtig zu sein.
Dann muss ich noch einmal nachsehen: In Art. 62 Bst. d bleibt ja der An- und Verkauf von Grundstücken des Verwaltungsvermögens bestehen. Das heisst, das ist weiterhin in der Kompetenz des Landtags.Abg. Alois Beck
Ich wollte auch auf das hinweisen, was der Regierungschef jetzt gesagt hat. Also, Art. 62 betrifft den Landtag. Wenn Sie in der Verfassung nachschauen, zur Wirksamkeit des Landtages gehören vorzugsweise folgende Geschäfte, das ist Art. 62. Und wie das zum Teil ausgeführt wurde, sollte das neu unter der Regierung sein, aber das ist nicht der Fall.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Irgendwie funktioniert etwas für mich auch nicht mehr. In Art. 62 haben wir die Wirksamkeit des Landtages und jetzt reden wir von der Beschlussfassung über Ausgabenkredite. Mein Verständnis war, dass die Regierung diese Kompetenz möchte. Oder habe ich hier jetzt einen Knopf?Abg. Heinz Vogt
Ich verweise auf Seite 61. Bei den Erläuterungen steht Folgendes: Bei den Krediten steht explizit geschrieben - das hat der Regierungschef bestätigt -, dass es sich bei den Krediten nicht um Kredite in unserem Verständnis handelt, sondern um finanzhaushaltsrechtliche Ausgaben. Das verstehe ich schon. Aber wenn wir weiterlesen, da steht dann aber auch «Anleihen zu Lasten des Landes» und das ist auch gestrichen. Und da handelt es sich dann um Fremdkapitalaufnahme und das verstehe ich jetzt nicht. Weil da bin ich schon der Ansicht, dass über solche Geschäfte der Landtag beschliessen sollte und zweitens - wenn es kurzfristige Kredite sind, das könnte ich mir noch vorstellen - aber wenn es wirklich um Verpflichtungen geht, die dann das Land längerfristig binden oder auch gewisse Einflüsse auf die Vermögenslage haben, ist es für mich doch wichtig, dass der Landtag darüber beschliesst.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ja, dieser Ausgabenkredit wurde richtig ausgelegt. Das ist natürlich die Aufnahme von Mitteln bei Dritten. Das ist klar, das muss der Regierung möglich sein. Das kann kurzfristig sein, dass solche Mittel benötigt werden und dementsprechend werden sie dann auch von der Regierung jeweils aufgenommen.
Aber ich denke auch, dass nachher die Begrenzung sowieso da ist, wenn in Art. 66 Abs. 2 die Volksrechte berührt werden. Aber wir werden das auf die 2. Lesung hin noch einmal im Detail klären und Ausführungen dazu machen.Abg. Heinz Vogt
Ich wünsche das einfach. Wenn man das Beispiel Island nimmt, da hat vermutlich auch niemand gedacht, dass es solche Dimensionen annimmt und in solchen Situationen, denke ich doch, dass der Inhaber der Finanzhoheit darüber bestimmen muss, was hier passieren soll. Und das ist eigentlich meine Absicht dahinter. Aber ich denke, Sie sollten das abklären auf die 2. Lesung. Da bin ich einverstanden.Abg. Alois Beck
Man muss da einfach beachten, dass die Geschäfte innerhalb des Finanzvermögens grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des Landtages fallen, wie es im Bericht heisst, dass man diese Punkte nochmals genau anschaut, was eben unter Verwaltungsvermögen und Finanzvermögen dann zu subsumieren ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte dann doch auf den Art. 93 der Landesverfassung hinweisen: In Art. 93 wird festgehalten, dass die Beschlussfassung über Kredite und Anleihen, über Bürgschaften bis CHF 250'000 sowie über den An- und Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens bis CHF 1 Mio. und des Verwaltungsvermögens bis CHF 30'000 in den Kompetenzbereich der Regierung fällt. Von daher sind natürlich schon die Finanzlimiten gegeben. Ich denke mir, da ist dann das Problem, das Sie aufgebracht haben, gelöst.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 63ter wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Wie bei meinem Eintretensvotum gesagt, würde ich hier die Limiten höher sehen. Ich denke, aufgrund der Entwicklung des Staatshaushaltes wäre es durchaus zu rechtfertigen.Abg. Franz Heeb
Danke. Ich möchte dieses Votum unterstützen. Ich habe noch die Zahlen des Jahres 1974 angeschaut. Damals, als dieses Gesetz in Kraft trat, war ein Budget von etwa CHF 143 Mio., und heute haben wir etwa gut das Sechsfache dieses Budgets.
Ich würde wirklich hier auch einen grosszügigeren Rahmen setzen, nicht dass jede, jetzt darf man sagen kleinere Ausgabe, verhältnismässig gesehen, dem Referendum unterliegt. Meine Vorstellung wäre diesbezüglich für einmalige neue Ausgaben die Grössenordnung CHF 1 Mio. und bei Neuausgaben, die sich wiederholen, da haben wir ja Folgewirkungen, dass man da die Grössenordnung von etwa CHF 250'000 nimmt.Abg. Alois Beck
Sachlich, inhaltlich kann ich dem nicht viel entgegenhalten, aber es wird natürlich in der Wahrnehmung - und das war auch in vergangenen Debatten im Landtag seit einigen Jahren immer wieder auch mit der Signalwirkung begründet -, dass man da nicht zu grosszügig bei der Erhöhung sein sollte, dass man eben der Bevölkerung quasi diese Rechte nicht zu sehr schmälern sollte, obwohl ich zugeben muss, aufgrund der Entwicklung und der Zahlen kann man das wirklich begründen. Und die Erfahrung zeigt natürlich auch, dass, obwohl die Beträge relativ tief angesetzt sind, dass hier nicht übertrieben Gebrauch gemacht wird, dass hier alles und jedes verhindert wird. Also von daher, aufgrund der Erfahrung und der Entwicklungen sehe ich hier keinen allzu grossen «Missbrauch». Deshalb würde ich hier eher Richtung Regierungsvorschlag gehen im Lichte der gemachten Erfahrungen und der Debatten in der Vergangenheit.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben uns einfach die vergangenen Debatten noch einmal angesehen, haben uns die Argumentation im Landtag noch einmal vor Augen geführt. Da wurden die Volksrechte hochgehalten. Es wurde gesagt: Es kommt nicht so sehr auf die Höhe des Finanzreferendums an - davon wird sehr veranwortungsvoll und selten Gebrauch gemacht - und deshalb sind wir hier sicher sehr vorsichtig vorgegangen. Wenn wir die Entwicklung des Staatshaushaltes anschauen, dann haben die Argumente, dass man die Limiten noch stärker anhebt, sicher eine gewisse Berechtigung. Wir werden das auf die 2. Lesung hin noch einmal überprüfen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 93 Bst. i wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 93 Bst. i steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch bei meinem Eintretensvotum diese Million-Franken-Limite in Bezug auf den An- und Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens in Frage gestellt. Meine Begründung ist die, um sie ganz kurz zu wiederholen, dass bei Käufen für den vorsorglichen Bodenerwerb die Übernahme dieses Grundstücks in staatliches Eigentum der wesentliche Schritt ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier ganz einfach finanzhaushaltsrechtlich argumentiert, dass für die Verwaltung des Finanzvermögens, die Bewirtschaftung des Finanzvermögens die Exekutive zuständig ist, ob sie nun dieses Finanzvermögen in Form von Aktien, Obligationen anlegt, ob sie das Portfolio durch Grundstücke ergänzt, das gehört grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Exekutive.
Wir haben aber auch gesehen, dass selbstverständlich die ganze Frage des Grundstückserwerbs auch eine politische Frage ist. Deshalb haben wir hier eine Grenze eingezogen. Wir haben dann auch aufgezeigt, dass viele Geschäfte unter einer Million Franken abgewickelt werden, wobei wir die Geschäfte insgesamt betrachten. Als Beispiel haben wir das Schulzentrum II Unterland aufgeführt. Da sehen wir nicht den Kauf eines einzelnen Grundstückes als das Geschäft an, sondern insgesamt den Erwerb der notwendigen Grundstücke und dann sind wir deutlich über CHF 1 Mio. und dann wäre es behandlungsbedürftig.
Aus diesen finanzhaushaltsrechtlichen Überlegungen heraus haben wir diesen Ansatzpunkt gewählt, das Prinzip nicht konsequent durchziehen, dass hier die Regierung die volle Verwantwortung wahrnimmt ohne Einbezug der Finanzkommission, sondern dass wir hier eine Grenze einziehen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich denke, wenn wir über diese Frage diskutieren, dürfen wir nicht nur einzig und allein betrachten, in welchen Teil des Vermögens das fällt, sondern auch: Was ist die tiefere Wirkung? Und wenn ich zum Beispiel eine Obligation kaufe, die eine Laufzeit von fünf Jahren hat, dann wird die nach fünf Jahren fällig und ich bekomme das Bargeld zurück. Und von daher habe ich da ein Verständnis, dass die Verwaltung da bei der Regierung liegt.
Hier kaufen wir vielfach Boden als vorsorglichen Bodenerwerb in der Regel mit dem Ziel, das langfristig in staatlichem Besitz zu haben und irgendwann sogar ins Verwaltungsvermögen zu überführen. Und diese Überführung ins Verwaltungsvermögen braucht dann die Zustimmung des Landtags. Aber das Grundstück ist ja zum Beispiel schon im Besitz des Landes. Also dieser Übertrag ist für mich dann faktisch ein sehr formeller Akt. Der grosse Schritt passiert also, wenn wir das Grundstück in staatlichen Besitz nehmen. Von dem her ist das für mich schon nicht mit dem Kauf einer Obligation oder eines anderen Wertpapiers zu vergleichen.Abg. Franz Heeb
Ich kann Ihrer Argumentation nicht ganz folgen, Herr Vizepräsident. Wir müssen schon klar zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen trennen. Ich meine, die Exekutive soll wirklich die Möglichkeit haben, über verschiedene Vermögenswerte des Finanzvermögens auch verfügen zu können und hier auch eine gewisse Anlagepolitik zu verfolgen. Dazu gehören eben auch die Grundstücke. Der entscheidene Punkt ist, wie Sie gesagt haben, der Übergang von Finanzvermögen in Verwaltungsvermögen und ich denke, da ist der Landtag auch gefordert, hier die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unser Staatswesen hat sich in den letzten 25 Jahren verändert und wir müssen wirklich darauf achten, dass für die Finanzreserven, die jetzt angelegt sind, dass da auch die Exekutive, die Regierung, eine gewisse freie Hand in der Anlage dieser Vermögenswerte hat.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich glaube, Herr Abg. Heeb, unsere Betrachtungsweise ist eine unterschiedliche. Sie argumentieren formell und ich argumentiere in der Sache, nämlich, dass man vielfach später eine Übertragung in das Verwaltungsvermögen hat. Das ist ja auch der Begriff, wenn wir «vorsorglicher Bodenerwerb» sagen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Und die Regierung bewegt sich hier in der Mitte. Wir sehen diese Argumentation durchaus, die Sie hier vorgebracht haben, Herr Landtagsvizepräsident. Wir haben es deshalb auch nicht unbegrenzt in den Kompetenzbereich der Regierung gestellt, sondern haben hier einen finanziellen Rahmen geschaffen. Also, ein solches Geschäft bis höchstens CHF 1 Mio. wäre dann im Kompetenzbereich der Regierung, hingegen wenn das Geschäft darüber hinausgeht, dann müsste die Finanzkommission begrüsst werden. Und gerade, wenn grössere Flächen erworben werden, die strategisch sehr wichtig sind, dann bewegen wir uns im Normalfall über dieser Grenze.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Verfassungsgesetzes über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 beraten.
-ooOoo-
abänderung des volksrechtegesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 75 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Im Rahmen der Debatte der Abänderung der Verfassung haben ja verschiedene Abgeordnete, unter anderem auch ich, dafür plädiert, dass man überprüfen sollte, ob diese Beträge nicht erhöht werden sollten. Falls man dazu kommt, müsste man natürlich auch im Volksrechtegesetz die entsprechenden Beträge anpassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Volksrechtegesetzes durchgeführt.
-ooOoo-
finanzhaushaltsgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Ich habe hierzu redaktionelle Änderungen: Ich würde einmal anfangs des Satzes auch die Erstellung und Festsetzung des Landesvoranschlages aufnehmen, weil der Erstellungsprozess ein sehr wichtiger Vorprozess ist. Dann wäre noch zu überlegen wegen der Reihenfolge. Für mich kommt zuerst die Finanzplanung und dann die Erstellung und Festsetzung des Landesvoranschlags, dann die gesamte Steuerung des Finanzhaushaltes sowie die Überwachung der Finanzen und schliesslich die Führung und Abnahme der Landesrechnung.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Gedanken haben durchaus etwas für sich. Wir werden das auf die 2. Lesung hin überprüfen. Sicher gehört die Erstellung des Landesvoranschlages dazu und auch die Reihenfolge, die müssen wir hier noch einmal überprüfen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke. Ich habe im Eingangsvotum darauf hingewiesen, dass mir wichtig wäre, dass diese generellen Haushaltsgrundsätze auch im Finanzkontrollgesetz und natürlich hier aufgenommen sind und dass sie eigentlich für den gesamten Prozess auch gelten.
Ich habe hier einen Vorschlag: Und zwar sind für mich die Hauptkriterien, die durchgehend Gültigkeit haben, eigentlich erstens das Hauptprinzip der Rechtmässigkeit. Und das beinhaltet für mich auch die Ordnungsmässigkeit. Dann als zweites Hauptkriterium die Wirtschaftlichkeit und als drittes Kriterium die Wirksamkeit.
Unter Rechtmässigkeit könnte man subsumieren, dass das auf rechtlicher gesetzlicher Grundlage beruht, dass das dem Finanzhaushaltsgesetz bzw. Finanzkontrollgesetz entspricht und das in einem ordnungsmässigen Verfahren oder Verwaltungsverfahren geschieht. Unter dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit erscheint mir zuerst eigentlich das ökonomische Prinzip wichtig, dass man ein bestimmtes Ziel oder Ergebnis mit möglichst wenig Mitteln zu erreichen versucht. Dann das Kosten-/Nutzenverhältnis vor allem für spezielle Aufgabengebiete im Quervergleich auch untersucht und dann auch das Prinzip der Sparsamkeit im Sinn von zeitgerechtem Einsatz der notwendigen Ausgaben. Betreffend Wirksamkeit sehe ich die Kriterien, dass eine entsprechende Wirkung oder ein Effekt erzielt wird, der auch gesetzlich beabsichtigt ist, dass das in einem effizienten Verfahren erfolgt sowie den gesetzlichen Zweck- und Zielsetzungen entsprechend ist.
Das ist eher als Anregung gedacht, dass wir hier auch eine gewisse Systematik dann weiterverfolgen können. Abg. Heinz Vogt
Danke schön. Im Musterfinanzhaushaltsgesetz für Kantone und Gemeinden der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren wurden ja einige dieser Grundsätze abgeschrieben. In diesem Mustergesetz sind die Begriffe, die hier erwähnt sind, auch entsprechend beschrieben.
Meine Frage ist: Warum hat die Regierung darauf verzichtet, die Begriffe «Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gesetzmässigkeit, Dringlichkeit» nicht näher zu erläutern? Und das Zweite ist: Mir ist aufgefallen in diesem Musterfinanzgesetz, dass auch der Grundsatz der Vorteilsabgeltung aufgenommen wurde und wenn ich mich recht erinnern kann, haben wir im Baugesetz so einen Passus auch drin - Vorteilsabgeltung. Ich weiss jetzt zwar nicht, ob es einen direkten Zusammenhang hat, aber vielleicht könnten Sie das noch erläutern. Ich weiss natürlich, das Gesetz wird natürlich so kompakter gehalten, das ist mir schon klar, aber es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob man solche Begriffe nicht präzisieren müsste.
Abg. Harry Quaderer
Ich habe zum Abs. 2 eine kleine Frage: «Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sind mittelfristig im Gleichgewicht zu halten». Was verstehen wir unter «mittelfristig»? Ich habe versucht, auf Seite 64 in den Erläuterungen eine Erklärung zu finden. Aber sprechen wir hier von fünf Jahren oder von zehn Jahren? Abg. Franz Heeb
Danke. Den Hinweis jetzt auf die schweizerischen Erläuterungen finde ich hilfreich, auch dass man die vielleicht auch noch einmal prüft. Als Ergänzung auch dazu der zweite Satz im Abs. 1: «Als Lenkungsmassnahme ist das Verursacherprinzip zu fördern». Hier müsste meiner Ansicht nach auch differenziert werden. Ich denke, dass es hier um die speziellen Leistungen geht, wo der Staat auch Gebühren verlangen kann, dass man das in diesen Zusammenhang bringen sollte. Für mich ist es einen einzelnen Absatz wert, einfach dass das auch ausführlich und klar beschrieben ist.
Zum Abg. Heinz Vogt noch einen Hinweis: Wir müssen auch sehr stark Acht geben, ob bestimmte Grundsätze eben in diese allgemeinen Gesetze gehören oder ob sie speziell rechtlich z.B. in das Baugesetz gehören.Abg. Heinz Vogt
Das ist mir schon klar, aber wenn ich das vergleiche eins zu eins, ist vieles abgeschrieben von diesem Mustergesetz und ja, das war eigentlich nur meine Frage. Ob es jetzt einen Absatz oder zwei braucht oder den Quervergleich zum Baugesetz - das war eigentlich nicht meine Absicht, hier eine Antwort zu erhalten. Aber die Vorteilsabgeltung ist hier explizit aufgeführt und ich habe hier im Bericht und Antrag auch keine Ausführungen erhalten, warum das jetzt für unseren Staatshaushalt nicht relevant sein sollte. Falls es Gründe gibt, bitte ich um Ausführungen dazu.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. In Art. 2 handelt es sich definitiv um allgemeine Grundsätze des Finanzhaushaltsrechtes. Wir wollten das Gesetz kompakt halten und damit auch gut lesbar machen. Aber selbstverständlich werden wir auf der Verordnungsebene nähere Ausführungen dazu erlassen.
Was die Ausführungen des Abg. Franz Heeb anbelangt: Welches sind diese Grundsätze? Rechtmässigkeit, das haben wir hier unter Gesetzmässigkeit verstanden. Ich meine, man kann darüber diskutieren, welcher Begriff umfassender und welcher besser ist. Wirtschaftlichkeit ist ebenfalls ein Grundsatz, den wir hier beibehalten wollen. Sie haben ihn ausgeführt. Das kann man auf der Verordnungsebene sehr wohl auch so ausführen. Es geht hier um Kosten/Nutzen. Die Frage ist, ob wir den Grundsatz der Sparsamkeit noch extra hier aufführen oder ob der im Begriff der Wirtschaftlichkeit schon genügend berücksichtigt ist. Wir haben uns dafür entschieden, den hier aufzuführen, das haben wir auch im geltenden Recht. Wie gesagt, das kann man sich ansehen.
Der Begriff der Wirksamkeit, den sie hier aufgebracht haben - das ist mir jetzt eigentlich während dieser Debatte aufgefallen - ich habe den immer unter die Wirtschaftlichkeit subsumiert, nämlich dass wir eben die Massnahmen unter dem Begriff der Wirtschaftlichkeit anzuschauen haben. Allerdings, wenn ich den Konnex herstelle, dass Gesetze vermehrt und präziser ihre Zielsetzung aufführen, dann müssten wir natürlich den Grundsatz der Wirksamkeit haben, nämlich ob diese Zielsetzungen mit den Mitteln, die das Gesetz vorgesehen hat, auch erreicht werden, und ob sie in einem genügend effizienten Verfahrensablauf erreicht werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir die Wirksamkeit als weiteren Grundsatz hier aufnehmen.
Die Vorteilsabgeltung haben wir sehr speziell im Baurecht geregelt. Ob hier weitere Möglichkeiten dieser Vorteilsabgeltung gesehen werden könnten, das muss ich Ihnen auf die 2. Lesung hin abklären. Also ich sehe jetzt im Moment kein weiteres Feld, als dass wir das hier als Grundsatz ins Finanzhaushaltsrecht aufnehmen sollten. Ich weiss natürlich auch nicht, wie die Schweizer Gesetzgebung im Einzelnen ausgestaltet ist.
Abs. 2: «Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sind mittelfristig im Gleichgewicht zu halten»: Da möchte ich dann auf die Bestimmungen hinten verweisen, nämlich die Finanzplanung. Da hat die Regierung innerhalb dieser auf vier Jahre ausgerichteten Finanzplanung konkrete Massnahmen vorzuschlagen, wenn sie sieht, dass die Erfolgsrechnung nicht mehr ausgeglichen ist. Da wird der zeitliche Rahmen vorgegeben innerhalb dessen die konkreten Massnahmen vorgeschlagen werden. Ob sie umgesetzt werden, das ist dann eine hoch politische Frage, nämlich die Frage des Gesetzgebers oder allenfalls auch der Bevölkerung, wenn es zu Referenden oder Initiativen kommt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Wir haben den Abs. 3 im Vorgespräch schon diskutiert: «gilt als neu». Hier haben wir eine Definition, wobei ich mir eigentlich schwer tue, diese Definition überhaupt zu verstehen. Meine Bitte ist einfach, ob man das vielleicht nicht so erläutern kann, damit es in sich schlüssig ist. Es könnte auch sein, alles was nicht unter Abs. 1 fällt.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Für mich ist das jetzt völlig klar, aber man könnte es natürlich legistisch auch anders formulieren, nämlich: Eine Ausgabe gilt als neu, sofern sie die Kriterien des Abs. 2 nicht erfüllt. Wobei dieser eben auch nicht abschliessend definiert ist. Weil wir haben nirgends, auch in allen Schweizer Gesetzen, nirgends eine abschliessende Definition für gebundene Ausgaben gefunden. Es gibt einfach immer wieder Fälle, die hier in einem allgemein formulierten Gesetz nicht völlig abschliessend festgehalten werden können.
Ich denke, der Abs. 2 zeigt die Richtung sehr konkret an: Was sind gebundene Ausgaben? Im Einzelfall, wenn Sie z.B. Planungs- und Projektierungskosten zur Vorbereitung eines Projektes anschauen, dann muss man hier die Grenze ziehen. Also, wie weit sind diese Planungskosten noch gebundene Ausgaben? Denn es braucht gewisse Abklärungen, damit man überhaupt zu Entscheidungen kommt. Es kann aber nicht sein, dass man praktisch die Planung und Projektierung fertig macht und erst dann von neuen Ausgaben spricht. Und da ist auch die politische Verantwortung gefragt und da hat man ja die Diskussionen auch zum Beispiel in einer Finanzkommission, wo die Exekutive auch mit der Legislative im Gespräch bleibt. Von daher scheint mir der Abs. 3 vom Sinn her klar. Es ist eine Negativformulierung. Nämlich alles was nicht gebunden ist, wird als neue Ausgabe taxiert. Die Formulierung können wir sicher noch einmal anschauen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Ich möchte hier auch noch eine Anregung einbringen. In Verwaltungen ist ja budgetmässig das so genannte «Dezemberfieber» bekannt, in dem Sinn, dass noch schnell die Ausgaben gemacht werden, dass das Budget ausgeschöpft wird. Meiner Ansicht nach liegt das nicht an den Menschen sondern am System selber, weil sie vielleicht auch die Befürchtung haben: Wenn ich mein Budget nicht voll ausnütze, könnte es eventuell zu Kürzungen kommen.
Und hier wäre doch überlegenswert, dass man vielleicht einen gewissen Spielraum auch einräumt, dass, wenn Budgets eben nicht ausgenützt werden, dass es einmal nicht zu einer Bestrafung kommt oder eventuell, dass Möglichkeiten auch bestehen zu einer grösseren Budgetausschöpfung im nächsten Jahr. Ich denke, dass das den Finanzhaushalt oder den Haushalt entlasten könnte, weil eben dann nicht noch solche Ausgaben gemacht werden.Abg. Heinz Vogt
Da habe ich eine ganz gegenteilige Meinung. Das möchte ich explizit nicht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir wollen uns eigentlich sehr eng an die periodengerechte Verbuchung halten. Das «Dezemberfieber» - meistens ist Fieber doch eine Angelegenheit von Menschen, nicht von Systemen - dieses Fieber gibt es sicher immer wieder. Wir halten aber auch die Amtsstellen dazu an, nicht einfach, weil Kredite offen stehen, dann noch Anschaffungen im letzten Monat zu machen.
Übrigens bei der Budgetplanung, bei der Budgetierung berücksichtigen wir das explizit. Also wir bestrafen nicht diejenigen, die ihr Budget nicht ausgeschöpft haben - aus welchen Gründen auch immer, das können sie begründen - sondern dort wird dann das auch jeweils berücksichtigt bei den Budgetgesprächen. Weil das andere wäre wirklich das verkehrte System. Diejenigen, die sich sehr diszipliniert verhalten, aber in einem nächsten Jahr begründet höheren Bedarf haben, dass man die dann praktisch bestraft, nur weil sie sich in der Ausgabendisziplin sehr bemüht haben. Das ist auch eine Frage der Umsetzung der Budgetierung. Und das spricht sich dann auch herum, also dass man hier nicht einfach abgestraft wird, nur weil man einmal das Budget nicht ausgeschöpft hat. Das scheint mir wichtig zu sein, aber ich bin nicht dafür, dass man diese Kredite dann ins andere Jahr mit hinübernimmt und praktisch dort dann noch die Möglichkeit von Ausgaben hat.
Ganz begrenzt wollen wir das vorschlagen. Das werden wir dann weiter hinten sehen. Aber dort geht es um Verpflichtungskredite. Da kann es manchmal zu Verschiebungen kommen, wo es wirklich - unserer Auffassung nach - keinen Sinn macht, dass man dann immer wieder mit Nachtragskrediten arbeiten muss. Weil wir sind ja gehalten, dass wir die Verpflichtungskredite einhalten. Aber ansonsten möchten wir eigentlich hier an diesem Prinzip festhalten.Abg. Paul Vogt
Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass Abs. 4 meines Erachtens bereits in Abs. 1 enthalten ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Weiter hinten halten wir dann einen Ausnahmefall fest, wo eben nicht beanspruchte Kredite nicht automatisch verfallen, nämlich wenn es sich um einen Verpflichtungskredit handelt, der über das Jahr hinübergezogen wird. Also ich glaube, den brauchen wir.Abg. Paul Vogt
Ich glaube, wir haben jetzt nicht vom Gleichen gesprochen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Eine kleine terminologische Anregung Abs. 3 Bst. a: «Betriebliche Tätigkeit» weist für mich eher auf einen Betrieb oder ein Unternehmen hin. Könnte man hier nicht «Verwaltungstätigkeit» schreiben?Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung wird das bis zur nächsten Sitzung überprüfen.
Dann lesen wir weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke. Ich hätte einfach noch - weil wir hier beim Voranschlag sind, ist es für mich jetzt ein bisschen verwirrend vom Inhalt: In Art. 7 reden wir von Erfolgs- und Investitionsrechnung. Erfolgsrechnung ist dann Art. 8 und jetzt sind wir bei Art. 9, Investitionsrechnung. Das sind ja alles Budgetwerte. Und für mich - wenn ich das jetzt so lese und nicht vorne den Titel sehe - für mich ist es ein bisschen widersprüchlich - ich weiss nicht -, dass wir hier von Voranschlag sprechen. Also der Inhalt des Budgets wäre ja die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung und wenn ich das einzeln lese, scheint mir das ein bisschen verwirrend.
Beim nächsten Artikel sind wir dann bei den Nachträgen. Da wird es dann noch verwirrender von der Gliederung her.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn wir den Aufbau des Gesetzes uns anschauen, dann handelt es sich hier bei II. um den Voranschlag und Nachträge. Das ist mir klar. Ich bin gestern da auch ins Stocken geraten. Spreche ich im Budgetprozess von einer Rechnung oder von einem Budget? Aber im Budget selber wird natürlich ein Teil als Erfolgsrechnung und der andere als Investitionsrechnung unterteilt und in der Rechnungslegung benützen wir dann dieselben Begriffe.Abg. Heinz Vogt
Ja, das ist dann der Plan «Erfolgsrechnung». Aber ich kann jetzt auf die Schnelle auch nicht eine Antwort geben, aber einfach der Inhalt dieses Abschnittes mit den einzelnen Artikeln scheint mir ein bisschen verwirrend, wenn man das nur für sich alleine liest.Abg. Alois Beck
Es ist in der Privatwirtschaft sicher so, dass man hier dann eben von Plan-Erfolgsrechnung oder von Plan-Bilanzen spricht. Aber natürlich eben in den öffentlichen Verwaltungen - auch in anderen Ländern - spricht man nicht von diesen Dingen, sondern eben im Rahmen des Budgets auch von Erfolgsrechnung. Es ist international so üblich, aber vielleicht nicht immer so klar sachlich getrennt. Aber wie gesagt, weil das so üblich ist, würde ich nicht wieder ganz eigene Begriffe hier reintun.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Abs. 2 ist eigentlich klar für mich. Im Abs. 1 da habe ich eine Frage oder vielleicht verstehe ich hier irgendetwas falsch: «notwendige investive Ausgabe»: Also es fehlt der Kredit oder der Kredit ist nicht vorhanden. Wie viel Geld? Ist da hier eine Beschränkung zu machen oder kann man da einfach argumentieren: Ja, wir brauchen einen Nachtragskredit, weil wir haben etwas Notwendiges gekauft? Aber «notwendig», das ist für mich ein Begriff, den kann man für sehr viel verwenden.Abg. Franz Heeb
Ich habe zum Abs. 2 noch eine Anregung: «Kreditüberschreitungen in Höhe von höchstens CHF 20'000». Früher waren das CHF 5'000 und wenn wir den Faktor sechs, sieben nehmen, wären wir da mindestens auf CHF 30'000.
Ich habe hier auch eine grundsätzliche Anregung: Ich denke, dass man hier bis zu CHF 50'000 gehen könnte, dass in einer Vorstufe der Ressortinhaber bzw. die Regierung hier bewilligt. Denn wir bekommen die Nachtragskredite herein, können relativ wenig dazu machen oder entscheiden und gerade bei diesen Kleinkrediten beschäftigen wir Verwaltung und Landtag mit diesen Anträgen. Auch noch ein Effekt ist zu sehen: Wenn man in der Bugetierung sieht, dass eher noch Nachtragskredite möglich sind, dann geht man nicht so auf die sichere Seite - und sichere Seite heisst, höhere Beträge budgetieren. Das hätte meiner Ansicht nach auch den Effekt, dass hier eher niedriger budgetiert wird, weil man doch sieht, dass dann nicht so ein strenges Verfahren des Nachtragkredits erforderlich ist.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe diesbezüglich die gegenteilige Meinung. Ich denke, ein striktes Verfahren hilft für die Budgetdisziplin und unterstützt die Regierung.
Ich habe aber keine Probleme mit der Erhöhung des so genannten Bagatellbetrags auf höchstens CHF 20'000 für die Regierung. Das scheint mir auch von der Grössenordnung her sachgerecht, dass diese Erhöhung stattfindet. Mehr Probleme habe ich, dass Kreditüberschreitungen über CHF 100'000 lediglich der Finanzkommission des Landtags oder dem Landesausschuss zur Information gelangen. Ich habe das in meinem Eintretensvotum auch schon gesagt. Nichts gegen die Bagatelllimite, dazu kann ich Ja sagen. Ich würde aber beliebt machen, dass man dann den Rest wirklich in den Landtag bringt. Ich finde, das ist auch eine Frage der Transparenz. Vor allem und nicht zuletzt geht es auch hier um die Finanzhoheit des Landtags.
Und nicht zuletzt vertrete ich die Meinung, dass durch diesen Mechanismus, der nicht so aufwändig ist, weil es gibt einen Bericht und diese Berichte sind nicht allzu umfangreich. Ich erlebe das jetzt seit acht Jahren. Ich glaube, die Zeit für den Bericht ist sehr gut investiert, weil man genau weiss, dass man sehr genau schauen muss, wenn man hier in den Landtag geht. Ich denke, diese Beträge, die überschritten sind, sollten in den Landtag.Abg. Paul Vogt
Ich folge einer Anmerkung des Abg. Harry Quaderer: Mir scheint der Begriff «notwendig» in Abs. 1 ein unglücklicher Begriff zu sein. Wenn man bösartig argumentiert, dann könnte man auch sagen, wenn ein Aufwand nicht notwendig ist, dann braucht er nicht in den Landtag zu gehen. Ich würde vorschlagen, den Begriff «notwendig» zum Beispiel durch «nicht vorgesehen» oder «unerwartet neu entstehenden Aufwand» an beiden Orten zu ersetzen.Abg. Alois Beck
In der Vergangenheit gab es ja immer Diskussionen um die Abgrenzung «Nachtragskredite» und «Kreditüberschreitungen». Und von mir aus gesehen ist eben ganz wichtig, dass wir inskünftig diese Bestimmung in Abs. 1 wirklich strikt einhalten, dass vor Eingehen einer Verpflichtung und bevor eine Zahlung erfolgt eben beim Landtag um einen Nachtragskredit angesucht wird. Das scheint mir zentral, dass wirklich das auch dann stringent umgesetzt wird.
Beim Abs. 2 Bst. f «Bei Kreditüberschreitungen über CHF 100'000 informiert die Regierung die Finanzkommission ... oder den Landesausschuss»: Da habe ich auch etwas Bedenken, dass es doch ein ansehnlicher Betrag ist. Die Frage ist natürlich hier: Es geht um einen spezifischen Bereich, es geht um Beitragsleistungen des Landes, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder völkerrechtlicher Vereinbarungen, dann heisst es «zwingend» ausgerichtet werden müssen. Da müsste man vielleicht auch mit einigen Beispielen das darlegen, ob es hier wirklich keinen Spielraum mehr gibt und sonst erscheint mir da der Betrag doch auch recht hoch, zumal dann nur eine Information zu erfolgen hat.Abg. Franz Heeb
Ich hätte zu Abs. 2 Bst. a noch eine redaktionelle Anregung - «teuerungsbedingte Zahlungen». In Rechnungen wird selten ausgewiesen, was teuerungsbedingt ist. Hier könnte man eigentlich auch schreiben: Meistens sind es Mehraufwendungen, die sich hier ergeben. Hier sollte man von «nachweislich teuerungsbedingten Mehraufwendungen» sprechen.Abg. Heinz Vogt
Zu Bst. f wäre auch meine Frage: Fallen unter völkerrechtliche Verpflichtungen auch Verpflichtungen, die aufgrund eines Regierungsbeschlusses gefällt wurden? Ich denke z.B. an einen Beitrag an ein UNO-Hilfswerk. Da haben wir Beiträge an die UNO. Ist dann die Folgeverpflichtung auch eine völkerrechtliche Verpflichtung?
Und als Zweites möchte ich auch beliebt machen, dass bei Bst. f der Landtag, der Gesamtlandtag bei solchen Kreditüberschreitungen informiert wird.Abg. Gebhard Negele
Auch ich melde mich zu Abs. 2 Bst. f: Wenn man bedenkt, dass mit den Bst. c, d und e wirklich Kreditüberschreitungen ja nicht mehr bis zum Landtag kommen, finde ich bei diesem Betrag hier von CHF 100'000 auf jeden Fall, dass das der Landtag sehen sollte, weil es sind dann wirklich nur noch die Ausnahmen. Weil die kleineren Fälle sind ja vorher schon erledigt. Also ich befürworte den Input vom Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich würde diesen Betrag bei Bst. f mit CHF 100'000 stehen lassen und für mich genügt es auch, wenn die Finanzkommission bzw. der Landesausschuss orientiert ist. Es gibt ja dann ein Protokoll. Ich befürchte einfach aus meiner dreieinhalbjährigen Erfahrung jetzt, dass alles, was in den Landtag kommt, wieder zu einer Grundsatzdiskussion ausartet. Danke.Abg. Andrea Matt
Ich hätte noch eine Frage, und zwar, ob man vielleicht auch noch, wenn Personen - Väter oder Mütter - wegen Elternurlaub ausfallen, ob man das dort vielleicht auch hineinnehmen sollte.
Und dann begrüsse ich es schon, wenn einfach aufgrund der Transparenz und des Informationsstandes, wenn der Landtag informiert wird, wenn es grössere Kreditüberschreitungen gibt. Einfach als Information, damit er auch dann, wenn Entscheidungen bei einem Gesetz oder so etwas anstehen, dass er wirklich regelmässig informiert ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zur ersten Frage betreffend den notwendigen Aufwand oder die notwendigen investiven Ausgaben: Der Begriff der Notwendigkeit kann also nicht abschliessend geklärt werden. Das ist auch immer wieder die politische Verantwortung zu entscheiden, wann ein Aufwand notwendig ist. Ich denke mir, dass der Begriff hier schon Sinn macht. Es geht ja auch um den Zeitpunkt. Also man könnte durchaus eine Ausgabe auch hinausschieben, könnte sie in den nächsten Budgetvoranschlag aufnehmen und dann erst tätigen. Was aber insgesamt zum Nachteil gereichen könnte, auch rein wirtschaftlich zum Nachteil gereichen könnte - das kann bei investiven Ausgaben der Fall sein -, dass man die entsprechenden Mittel nicht hat, obwohl man schneller vorangekommen ist als ursprünglich geplant und dass man dann sagt: Rein aus dem zeitlichen Aspekt heraus ist die Ausgabe jetzt notwendig, weil sie sinnvoll ist, weil sie letztendlich auch der Sparsamkeit dient, wenn man dieses Projekt nicht un-terbricht und dementsprechend diese Ausgabe dann über einen Nachtragskredit eingebracht wird. Also da denke ich, mir ist der Begriff richtig.
Was die Kreditüberschreitungen betrifft, die dann nicht mehr dem Landtag vorgelegt werden, diese CHF 20'000: Ich denke mir, das macht schon vom Verwaltungsablauf her Sinn. Es ist übrigens intern so gehandhabt, dass das zuständige Regierungsmitglied möglichst frühzeitig informiert werden muss, dass hier eine Notwendigkeit bestehen könnte. Das zuständige Regierungsmitglied muss das dann auch abzeichnen. Und ich kann Ihnen auch sagen, das wird restriktiv gehandhabt. Wir haben hier eigentlich wenig Kreditüberschreitungen und sehr viele von denen, die wir haben, bewegen sich im Rahmen von CHF 2'000, CHF 3'000, CHF 4'000. Aber wir sind natürlich jetzt rein vom Verwaltungsablauf her hier sehr froh, wenn wir diese Limite von CHF 10'000 auf CHF 20'000 erhöhen können.
Dann wurde die Frage diskutiert betreffend die gesetzlich oder völkerrechtlich gebundenen Ausgaben, ob die dem Landtag mit einer Kreditüberschreitung oder einem Nachtragskredit vorgelegt werden müssen: Da ist der Gedanke dahinter eigentlich auch derjenige: Was hat das noch mit der Finanzhoheit zu tun, wenn der Landtag ja vorher das Gesetz beschlossen hat oder den völkerrechtlichen Vertrag eingegangen ist und aufgrund dessen Mehraufwendungen anfallen? Da hat er eigentlich keine Entscheidungsmöglichkeit mehr, ausser man nimmt dann das Gesetz wieder zurück, man ändert es ab oder man kündigt einen völkerrechtlichen Vertrag. Also von daher scheint es uns einmal wichtig, zumindest, dass wir solche Beträge dann einfach zur Kenntnis bringen, aber nicht zu einer Beschlussfassung. Und wenn der Landtag das wünscht, dass es dem Gesamtlandtag zur Kenntnis gebracht wird, dann nehme ich das gerne entgegen. Aber ich glaube, dort, wo man keine Möglichkeit hat aufgrund eines Erlasses, der ja auch wieder vom Landtag beschlossen wurde, dass man die Auszahlung tätigen muss, da kann man nachher nicht ernsthaft darüber abstimmen. Eine Kenntnisnahme ist etwas anderes. Das sehe ich durchaus ein.
Die Unterscheidung «Nachtragskredite» und «Kreditüberschreitungen»: Ja, es muss das Bemühen der Regierung sein, diese Unterscheidung möglichst strikte durchzuhalten und möglichst wenig Kreditüberschreitungen zu beantragen. Es gelingt nicht immer, das sehen wir ja, aber das Bemühen muss natürlich dorthin gehen. Die Anregung betreffend Bst. a, das werden wir uns anschauen auf die 2. Lesung, ob es hier nicht besser heisst «teuerungsbedingte Mehraufwendungen».
Was den Elternurlaub anbelangt, das ist natürlich eine grundsätzliche Diskussion. Das ist dann auch eine politische Diskussion. Wir haben hier diesen Teil nicht aufgenommen, was nicht heisst, dass wir in der Landesverwaltung da durchaus entgegenkommend sind, wenn also auch Männer Elternurlaub nehmen, denn das Partnerschaftsmodell setzt sich immer mehr durch, das sehen wir auch und da gibt es auch Möglichkeiten. Aber ich glaube nicht, dass wir es hier unter den Nachtragskrediten abhandeln sollten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Eine Frage: Müssen alle völkerrechtlichen Vereinbarungen in den Landtag?Abg. Heinz Vogt
Das war auch meine Frage. Ich erinnere an die Diskussion zum Landesvoranschlag. Da hat mir Ihre Regierungskollegin folgende Antwort gegeben: Wenn Sie das jetzt reduzieren, dann können wir unseren Verpflichtungen aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen - ich glaube, sie hat sogar noch gesagt Verpflichtungen - nicht mehr nachkommen. Und das hat mich jetzt ein bisschen stutzig gemacht. Sind jetzt solche Ausgaben, die sie an eine Organisation gewähren auch völkerrechtliche Verpflichtungen?Abg. Andrea Matt
Ich denke, wenn Mehrkosten aufgrund von Doppelbesetzungen durch Elternurlaub entstehen können, dann ist es auch sinnvoll, das hier aufzunehmen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zum Ersten: Wenn wir völkerrechtliche Vereinbarungen eingehen, die finanzielle Auswirkungen auf den Staat haben, dann müssen sie selbstverständlich vom Landtag genehmigt werden. Hier geht es ja vor allem um diese Vereinbarungen, in denen wir einen prozentualen Anteil an Beitragszahlungen festgelegt bekommen. Und dieser prozentuale Anteil verändert sich zum Teil je nach Bruttoinlandprodukt oder was festgeschrieben worden ist. Und da haben wir keine Wahl. Ich denke, da ist es dann auch richtig, dass wir diesen Verpflichtungen nachkommen.
Zum Elternurlaub: Ich hätte mir nicht angemasst, diese Thematik ganz elegant über Nachtragskreditbestimmungen abzuhandeln. Da haben wir eigentlich die Bestimmungen aufgenommen, die wir bis heute hatten. Aber das kann hier durchaus vorgebracht werden, kann hier diskutiert werden. Wir befinden uns in einer 1. Lesung.
Was wir heute schon erlauben und möglich machen, das ist, dass, wenn jetzt Männer zum Beispiel sagen: Wir wollen während dem ersten Jahr unser Arbeitspensum reduzieren und nachher dann wieder das volle Arbeitspensum haben. Soweit ich mich erinnern kann musste hier noch kein Gesuch abgelehnt werden. Da wollen wir natürlich auch als Arbeitgeber ein Zeichen setzen und das auch ermöglichen. Hier ging es dann aber um Mehrkosten. Jetzt im Normalfall entstehen natürlich keine Mehrkosten, wenn solche Regelungen getroffen werden. Abg. Andrea Matt
Das ist einsichtig, aber ein Elternurlaub ist ja per se ein gesetzlicher Anspruch und ich denke, es können halt schon, wenn jemand sich jetzt entscheidet, den Elternurlaub in Teilzeit zu nehmen, dann könnte es einfach durch diese Kombination auch sein, dass einfach Mehrkosten entstehen. Jemand muss eingearbeitet werden und so weiter. Man kann es überlegen, es muss aber nicht zwingend sein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
In diesem Artikel «Kreditüberschreitungen» fehlt mir ganz einfach ein Betrag. Und beim Bst. a, wenn ich da lese «bei dringlichen Vorhaben, wenn der Aufschub für das Land nachteilige Folgen hätte», das könnte man auch als notwendig beschreiben. Aber für mich hat das irgendetwas «Blankokreditartiges» an sich.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich denke mir, auch Kreditüberschreitungen sind dem Landtag mindestens zur Kenntnis zu bringen. Ich denke, es kann nicht sein, dass dies nur in die Finanzkommission kommt. Ich denke, dass ab einem gewissen Betrag eine Bewilligung vorhanden sein sollte. Ob man hier noch einen Bagatellbetrag einführen soll oder nicht, ist eine andere Frage. Ich glaube, das bringt nicht wahnsinnig viel, aber ich bin der klaren Meinung hier, dass diese Dinge in den Landtag gehören.Abg. Franz Heeb
Zu Abs. 1 Bst. a eine Anregung zu «nachteilige Folgen» - damit auch dem Abg. Harry Quaderer ein bisschen wohler ist dabei: Hier könnte man doch - es kann auch für das Protokoll natürlich sein oder in den Ausführungen - nachteilig im Sinne definieren, dass es Schäden geben kann oder Schadenersatzansprüche oder eben Verluste, Mehraufwendungen. Ich denke, das ist mit nachteilig hier gemeint.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier im Vergleich zu schweizerischen Regelungen durchaus eine restriktive Lösung gewählt. Sie können das auf den Seiten 91 und 92 sehen. Die Umschreibung fällt allen nicht leicht. Es wird auch in anderen Gesetzen von dringlichen Vorhaben gesprochen, wenn eben der Aufschub für den Bund oder den Kanton nachteilige Folgen hätte.
HRM2 geht sogar so weit, dass Kreditüberschreitungen für gebundene Ausgaben generell in den Kompetenzbereich der Regierung fallen sollen. Wir sind hier restriktiv vorgegangen, wir werden diese Diskussionspunkte sicher in der Bearbeitung der Vorlage auf die 2. Lesung hin berücksichtigen. Was ich aber erkenne - ich nehme an, das ist eben nicht nur der Wunsch des Landtagsvizepräsidenten -, dass grundsätzlich Kreditüberschreitungen auf jeden Fall ab einer gewissen Summe dem Landtag vorgelegt werden.Abg. Pepo Frick
Ich habe noch eine Verständnisfrage, habe die bereits in der Finanzkommission gestellt, und zwar: Meiner Meinung nach müsste Art. 1 folgendermassen lauten: «Ertragen Aufwände oder investive Ausgaben, für die im Voranschlag kein oder kein ausreichender Kredit bewilligt ist, keinen Aufschub, so kann sie die Regierung beschliessen». Ich denke, «vor der Bewilliung eines Nachtragskredites durch den Landtag» ist überflüssig. Nummer eins, es sind eben Kreditüberschreitungen und Nummer zwei, das kommt dann im Abs. 2: Diese Kreditüberschreitungen werden ja nur entweder jetzt dem Landtag, gemäss Ivo Klein, oder eben der Finanzkommission oder dem Landesausschuss zur Kenntnis gebracht. Also für mich ist dies, wie ich gesagt habe, «vor der Bewilligung eines Nachtragskredites durch den Landtag», das ist überflüssig.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Da muss ich Ihnen Recht geben. Abs. 1 und Abs. 2 widersprechen sich. Entweder muss der Kredit zur Bewilligung vorgelegt werden oder nicht. Danke sehr für den Hinweis.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich hätte nur eine Frage zum Begriff «Folgejahr»: Wenn ich einen Verpflichtungskredit habe, der zum Beispiel bis ins Jahr 2009 geht, bedeutet dann das Folgejahr, dass ich es aufs Folgejahr übertragen kann, allein das Jahr 2010 oder ist das dann so zu verstehen: Wenn ich 2010 noch nicht ganz fertig bin, kann ich es auch aufs 2011 übertragen? Einfach, wie ist dieser Begriff «Folgejahr» zu verstehen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich verstehe ihn effektiv so, dass das das Folgejahr betrifft, weil nachher kann ja wieder budgetiert werden. Also, dann wird ja wieder auf das andere Jahr hin ein Betrag budgetiert. Und ich denke mir, es macht schon Sinn, wenn eine solche Übertragung auf ein Jahr, also auf das Folgejahr hin geschieht.Abg. Alois Beck
Mir scheint diese Bestimmung auch klar zu sein. Der Voranschlag bezieht sich ja immer auf ein konkretes Jahr, beispielsweise Voranschlag 2009, und von daher ist der Begriff «Folgejahr» zu verstehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Es ist mir bewusst, dass der Begriff des Index oder der Indexierung bereits heute vorhanden ist und wir diesen auch bei Finanzbeschlüssen anwenden. Ich hätte trotzdem eine Frage, wie das zu verstehen ist: Wenn ich zum Beispiel einen Verpflichtungskredit habe, der über fünf Jahre dauert, wird dann die Gesamtsumme auf Ende der fünf Jahre berechnet oder wird dann, anteilig unterteilt, nach fünf Jahren die Erhöhung berechnet?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Heute wird dieser Index auf die gesamte Summe hochgerechnet.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, dann wird am Ende der fünf Jahre, wenn ich jedesmal während fünf Jahren jeweils zwei Prozent mehr habe, eine Teuerung von zwei Prozent habe, dann wird nicht für den Anteil jedes Jahres einfach dieser Anteil um zwei Prozent hochgerechnet, sondern der Gesamtbetrag dann um die gut zehn Prozent?Abg. Günther Kranz
Mir wäre es logischer, dass der Restkredit indexiert wird, der noch nicht verbraucht ist. Wenn eine Arbeitsgattung abgeschlossen ist, dann braucht das nicht mehr einbezogen werden in die ganze Summe. Also wenn wir fünf Jahre haben, nach zwei Jahren sind die Bauarbeiten abgeschlossen, dann geht es an die Innenausrichtung, dann sollte nur noch dort indexiert werden.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Also jetzt muss ich das wirklich noch einmal abklären, wie wir hier jeweils indexieren. Ich habe das im Detail jetzt nicht vor mir, aber das können wir auf die 2. Lesung hin gerne noch einmal abklären.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich hätte eine Frage: Wer führt diese Verpflichtungskontrolle durch und wer ist über die Einhaltung dieses Verpflichtungskredites zu informieren?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben natürlich bei jedem Projekt, das wir durchführen, wo wir einen Verpflichtungskredit haben, auch eine entsprechende Kostenkontrolle. Dabei wird bei jeder - ich kann jetzt nur aus meinem Ressort betreffend die Bauvorhaben berichten, bei denen wir ja solche Verpflichtungskredite umzusetzen haben - da wird bei jeder Bausitzung informiert und berichtet, wie wir mit den Kosten stehen, wie der Verpflichtungskredit ist und welche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit wir den Verpflichtungskredit einhalten können.
Zusätzlich dazu lasse ich mich natürlich auch als Regierungsmitglied jeweils laufend informieren, damit dann am Schluss auch gewährleistet werden kann, dass der Verpflichtungskredit eingehalten werden kann. Ansonsten müssen wir zumindest rechtzeitig an den Landtag gelangen können, damit wir nicht mit einer Kreditüberschreitung kommen, sondern dass ein Ergänzungskredit beantragt werden kann, gerade dann, wenn neue Entwicklungen eintreten oder wenn ein Vorhaben ergänzt werden soll.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich nehme an, das ist die geprüfte Landesrechnung, also mit Testat.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Müsste es hier nicht im Sinne der einheitlichen Begriffe anstatt «Laufende Rechnung» «Erfolgsrechnung» heissen?Abg. Heinz Vogt
Meine Frage geht in dieselbe Richtung, aber es müsste meiner Meinung nach hier «Landesrechnung» heissen. Ja, ich möchte das auch noch begründen, dann hat der Regierungschef Zeit, noch nachzuschauen: «Art. 6 bis 9» bezieht sich wieder auf den Titel «II. Voranschlag». In Art. 6 sind das die Grundsätze, Art. 7 Unterteilung und Gliederung, Art. 8 Erfolgsrechnung und Art. 9 Investitionsrechnung. Und darum kam auch mein Knopf in der vorgängigen Debatte: Da hat es Grundsätze drin, wie zum Beispiel das Bruttoprinzip beim Voranschlag. Und diese Grundsätze sollen meiner Meinung nach auch für die Landesrechnung gelten. Falls das nicht der Fall sein sollte, müssten ja die Grundsätze in Art. 17 nochmal erwähnt werden und das ist explizit nicht der Fall. Also schliesse ich daraus - weil auch in Art. 9 die Investitionsrechnung erwähnt ist -, dass das nur die Landesrechnung sein kann. Abg. Franz Heeb
Ich würde empfehlen, dass wir die buchhalterischen Grundsätze möglichst bei der Landeskasse bzw. dann eben auch Landesrechnung ansiedeln, wie Buch geführt werden soll, welche Prinzipien hier gelten usw. Mitzuberücksichtigen ist eben und für mich steht hier auch die Buchführung, wenn man so sagen darf, zentral im Raum. Sie bestimmt natürlich, wie die Rechnung dann auch geprüft wird und sie bestimmt auch, wie budgetiert wird. Und da gehören für mich meiner Ansicht eben dann diese speziellen Grundsätze auch dazu.Abg. Alois Beck
Ich wollte auch nur sagen: Das kann ja nur hier die Landesrechnung sein. Wie ja bereits gesagt wurde, beispielsweise Art. 9, Investitionsrechnung - das ist ja nicht die Laufende Rechnung in der traditionellen Terminologie - und hier geht es ja darum, dass man quasi die Grundsätze und anderen Dinge des Voranschlages hier auf die Rechnung überträgt, ohne alles wiederholen zu müssen.Abg. Heinz Vogt
Ich glaube auch, die Regierung hat speziell mit diesem Verweis das auch gewünscht und jetzt leuchtet mir auch ein Licht auf, wenn ich die Stellungnahme hier lese auf Seite 101, dass die OTG gewünscht hat, dass der Punkt «Bruttoprinzip» aufgenommen wird und die Regierung hat dann argumentiert: Das ist ja schon mit dem Querverweis in Art. 16 auf die Art. 6 bis 9 geregelt. Und wenn natürlich hier das nur auf die Laufende Rechnung ist, verstehe ich natürlich jetzt den Knopf der OTG. Wenn das die Landesrechnung ist, hätten sich dann die Grundsätze in Art. 17 erledigt.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Manchmal ist es ganz gut, wenn man ein wenig Zeit hat, um vorne nachzuschauen. Also, es ist tatsächlich so, es muss die Landesrechnung sein hier. Da haben Sie Recht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich stelle mir die Frage, ob der Jahresbericht bzw. Rechenschaftsbericht nicht auch Teil der Landesrechnung ist.Abg. Heinz Vogt
Ich stelle mir hier auch noch die Frage, ob der Vorjahresvergleich nicht bei gewissen Positionen aufgenommen werden müsste, zum Beispiel bei der Bilanz, beim Anhang, bei der Erfolgsrechnung, bei der Investitionsrechnung vielleicht, Mittelflussrechnung sicher nicht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieser Frage können wir sicher nachgehen und vor allem ob es hier aufgeführt sein muss, dass die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresrechnung ein eigener Unterpunkt ist.
Es ist selbstverständlich, dass die Regierung einen Rechenschaftsbericht abgibt, der separat aufgeführt werden muss. Das werden wir auf die 2. Lesung hin anschauen. Das ist sicher nicht so, dass der wegfallen soll. Der muss vorgelegt werden. Das ist auch im Interesse der Regierung, aber auch des Landtages und der Öffentlichkeit.Abg. Heinz Vogt
Danke. Jetzt ist mir fast noch etwas untergegangen: Der Begriff «öffentlich-rechtliche Unternehmen» ist für mich hier nicht präzis genug. Hier im grünen Teil dieses Bericht und Antrages haben wir eine Auflistung, was meiner Meinung nach öffentlich-rechtliche Unternehmungen sein sollen. Hier fehlt mir jetzt z.B. die ALV, die sehe ich nirgends. Ist jetzt die ALV ein Fonds - vermutlich ist es ein unselbstständig rechtlicher Fonds - und dann ist hier die Frage, wie das Ganze ausgewiesen werden soll.
Weiters die Frage nach dem Ausweis der Jahresrechnung der Pensionsversicherung: Wird die dann im Anhang dargestellt oder ist das überhaupt nicht geregelt hier oder wird das separat dann mittels der Jahresrechnung publiziert? Jetzt haben wir eine separate Jahresrechnung.Abg. Alois Beck
Ich glaube schon, dass Rechenschaftsbericht und Landesrechnung nicht dasselbe ist. Beim einen geht es wirklich darum, was hier alles gemacht wurde, und in der Landesrechnung, was effektiv in Zahlen ausgedrückt sich ergeben hat. Und es wird ja auch ein Kommentar zur Landesrechnung jeweils präsentiert. Ich glaube nicht, dass man hier den Rechenschaftsbericht in diesem Kontext hier erwähnen muss. Das ist aufgrund anderer verfassungsrechtlicher Bestimmungen gegeben.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Wenn wir das PGR hernehmen, fällt einfach unter diesen Begriff auch der Jahresbericht. Wenn es aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen so ist, dass die Regierung dem Landtag einen Rechenschaftsbericht vorlegen muss, dann ist das für mich in Ordnung. Falls das nicht so ist, finde ich hier den richtigen Platz, dies einzufügen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ob die Bezeichnung «öffentlich-rechtliche Unternehmen» genügend spezifisch ist, das können wir gerne noch einmal überprüfen. Aber es heisst hier natürlich: «... sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Landtag genehmigt oder zur Kenntnis genommen werden». Wenn wir hier die AHV betrachten, die legt ja speziell Rechnung, da werden spezielle Beschlüsse vom Landtag gefasst. Aber ich kann diesen Fragen sicher noch einmal nachgehen.
Die Pensionsversicherung - nach dem vom Landtag beschlossenen Pensionsversicherungsgesetz erhält die Stiftung hier mehr Kompetenzen, ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Also die würde hier darunter fallen. Aber ich kläre das gerne auf die 2. Lesung noch einmal ab.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Ich hätte noch eine generelle Anregung: Die Grundsätze sind hier relativ kompakt gehalten. Dann hat es aber auch verschiedene Detailpositionen. Ich nenne jetzt einmal die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen und die werden dann wieder definiert. Was ist das überhaupt? Ist gedacht oder angedacht seitens der Regierung, solche Grundsätze oder Details in der Verordnungsmaterie zu regeln?
Es gibt weitere Beispiele, zum Beispiel die Rückstellungen oder bei der Periodenabgrenzung: Was hat das für Auswirkungen auf die Steuern? Jede Steuer wird anders veranlagt. Und wenn wir schon das Periodizitätsprinzip ansprechen, ist natürlich ein Unterschied, ob wir die Grundstückgewinnsteuer fakturieren oder zum Beispiel die Kapital- und Ertragssteuer, die ja nicht periodengerecht einkassiert wird sondern immer ein Jahr versetzt.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich denke auch, dass wir hier deutlich präzisere Angabe bezüglich Gliederungskriterium brauchen. Ich ziehe hier auch den Vergleich der Rechnungslegungsgrundsätze im PGR, die hier doch deutlich klarer und weitergehender sind. Ich denke auch hier, dass wir hier einen Schritt weiter im Gesetz gehen sollten.Abg. Heinz Vogt
Vielleicht noch ein Argument: Das Ganze basiert ja auch teilweise auf dem Musterfinanzhaushaltsgesetz und da sind die Grundsätze auch sehr eng gehalten im Gesetz. Aber hier gibt es dann Empfehlungen zu diesem Finanzhaushaltsgesetz zur Rechnungslegung. Bei den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen ist das beim HRM2 die Nummer fünf und da hat es natürlich schon gewisse Ausführungsbestimmungen bezüglich Definition drin.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir wollten hier einfach die Grundsätze festhalten. Selbstverständlich müssen wir nachher auf Verordnungsebene diese Fragen, gerade die Fragen der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung und auch andere Fragen sehr detailliert regeln. Das ist uns klar. Es fragt sich natürlich immer, wie weit Detailregelungen im Gesetz festgehalten werden müssen und nicht auf die Verordnungsebene delegiert werden können. Dort sind wir auch flexibler, dort können wir auch dementsprechend notwendige Anpassungen machen, wenn sich die ergeben. Aber insgesamt wollen wir uns an das HRM2-Modell halten und dementsprechend diese Detailregelungen auf Verordnungsebene erlassen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Mir geht es nicht so sehr darum, dass wir Detailregelungen, die auf Verordnungsstufe geregelt gehören, auch hier im Gesetz regeln, sondern mir geht es mehr darum, dass wir Gliederungskriterien definieren: Also, wie ist eine Gliederung vorzunehmen? Mir geht es nicht darum, dass man die einzelnen Positionen aufführt, sondern effektiv nach welchen Kriterien man eine Gliederung vornimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe in meinem Eintretensvotum gesagt, dass es heute üblich ist und dass auch der Trend dahingeht, dass man sehr geldnahe Fonds definiert. Hier haben wir einen anderen Weg gewählt und ich bitte einfach die Regierung, das nochmals zu überprüfen.Abg. Heinz Vogt
Ich verstehe das auch nicht ganz. Sowohl IPSAS als auch HRM2 redet von Fonds «Geld»; und soweit ich mich erinnern kann, weist auch die OTG in ihrer jährlichen Mittelflussrechnung den Fonds Geld aus. Warum die Regierung zum Schluss gekommen ist, als Fonds der Mittelflussrechnung die Differenz zwischen Finanzvermögen und fremden Mitteln (Deckungsüberschuss) festzulegen, das ist mir nicht ganz klar.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir sind ganz einfach davon ausgegangen, was wir von dieser Mittelflussrechnung beantwortet haben wollen, welche Auskünfte sie uns geben soll. Und da haben wir gesagt: Erstens einmal, sie soll die Frage beantworten: Wie hat sich der Deckungsüberschuss der Bilanz, also die Grösse Finanzvermögen und fremde Mittel im Betrachtungszeitraum entwickelt? Zweitens: Welche Anteile der Veränderungen fallen auf den operativen Bereich, welche auf das Finanzergebnis? Drittens: Welcher Anteil der eigenen Nettoinvestitionen, das heisst, ohne die Investitionsbeiträge der Dritten konnte aus dem operativen Bereich einerseits und der gesamten Staatstätigkeit finanziert werden? Und viertens: Hat sich der Deckungsüberschuss auch durch die Aufnahme oder Rückzahlung langfristiger Mittel verändert und in welchem Ausmass? Und wir sind der Auffassung, dass, wenn diese wesentlichen Fragen durch die Mittelflussrechnung beantwortet werden, dass wir hier die notwendigen Auskünfte erhalten, um die Entwicklung der Rechnung zu verfolgen.
Wenn hier natürlich andere Fragen beantwortet werden müssen, dann müssen wir uns über den Fonds, über einen anderen Fonds Gedanken machen. Die Regierung ist der Auffassung, dass dies wesentliche Fragen sind, die zu beantworten sind durch die Mittelflussrechnung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Ich danke der Regierung für die Aufnahme des erweiterten Anhangs. Das ist für die Transparenz sehr zentral. Es stellt sich natürlich dann die Frage der Abgrenzung zum Beispiel bei den Eventualverpflichtungen. Da komme ich wieder auf das PVG zurück und da stellt sich die Frage: Wird die Deckungslücke dann ausgewiesen oder nicht? Wir wissen das aus verschiedenen Besprechungen, dass da unterschiedliche Auffassungen bestehen. Ist das eine Eventualverbindlichkeit oder hat das sogar Rückstellungscharakter oder -verpflichtungen? Ja, die Abgrenzung ist schwierig, das wissen wir und da bestehen wirklich unterschiedliche Auffassungen. Ich als Wirtschaftsprüfer, für mich hat es schon Rückstellungscharakter. Aus Sicht der Regierung glaube ich eher, es ist eine Eventualverbindlichkeit. Aber ich denke, im Sinne der Transparenz muss man hier schon irgendein Verfahren wählen, wo der Landtag erkennen kann, wo die Risiken sind oder was im Sinne der Transparenz für den Landtag sinnvoll ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ja, diese Diskussion haben wir ja zum Teil auch schon in der GPK geführt. Also, was sind Eventualverpflichtungen und wo müssen Rückstellungen vorgenommen werden? Wir haben uns hier auch grundsätzlich am HRM2-Modell orientiert, wo es heisst, dass Staatsgarantien so lange als Eventualverpflichtung auszuweisen sind, solange sie nicht effektiv fällig sind. Also sobald sie effektiv fällig sind, müssen hier Rückstellungen gebildet werden.
Wir haben jetzt ja auch bei der Pensionsversicherung die befristete oder begrenzte Staatsgarantie durch das Bandbreitenmodell ersetzt. Und eigentlich möchten wir uns an dieser Definition oder an dieser Auslegung von HRM2 orientieren. Das heisst, überall dort, wo wir effektive Verpflichtungen haben, wo die effektiv fällig werden, also wenn jemand die Frühpensionierung in Anspruch nimmt, dann haben wir es nicht mehr mit einer Eventualverpflichtung zu tun, dann müssen wir Rückstellungen bilden. Das ist die Auffassung der Regierung, wie wir sie hier aufgeführt haben.Abg. Heinz Vogt
Ich glaube, über dieses Thema wird sich dann der Landtag, sobald dieses Gesetz in Kraft sein wird, auch mit der Finanzkontrolle auseinander setzen müssen. Ich erinnere an den «True and fair view»-Grundsatz, den wir da haben. Ich bin dann gespannt, wie das Testat der Finanzkontrolle aussehen wird. Ich denke, ich kann es abschätzen, wie das aussehen wird.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, der Abg. Heinz Vogt spricht mir aus dem Herzen. Er hat es mir soeben auch noch eingeflüstert, aber das ist zutreffend. Die Seite 113 im vorliegenden Bericht und Antrag spricht auch Bände. Die Finanzkontrolle und die OTG sieht dieses Problem und wer sich vielleicht schon den Bericht für die Dezember-Landtagssitzung angesehen hat betreffend den Sonderbeitrag wird erkennen: Wenn die drei Prozent beschränkte Finanzierungsgarantie gesprochen worden wären, dann sind einfach zwei Deckungsgrade über hundert Prozent und einer ist unter hundert Prozent, aber hier ist man einfach unterschiedlicher Ansicht. Und wie gesagt, damit wird sich dann die nächste Regierung und der nächste Landtag beschäftigen dürfen. Ich bin gespannt, was da herauskommt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterlesen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke. Wenn man in Art. 22 Abs. 1b und Abs. 2a liest: deren Höhe «verlässlich ermittelt werden kann», dann würde das - wenn man das streng nimmt - heissen: Wenn man es nicht verlässlich ermitteln kann, darf man es nicht aufnehmen. Und es gibt doch Werte wie zum Beispiel Grundstücke, Liegenschaften, Kunst- und Kulturgegenstände usw., wo nur eine grobe Schätzung möglich ist. Ich sage es einfach in dem Sinne, dass diese natürlich mitenthalten sind.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das denke ich mir durchaus, aber da kann man durchaus verlässliche Methoden entwickeln, wie solche Gegenstände bewertet werden.Abg. Alois Beck
Ich habe doch noch eine Frage zu Abs. 3: Bei den Rückstellungen heisst es in lit. a: «Rückstellungen werden gebildet für bestehende Verpflichtungen, bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung oder die Höhe des künftigen Mittelabflusses mit Unsicherheiten behaftet sind» und dann in b «deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann»: Wenn die Regierung da noch Ausführungen machen kann, ob zumindest für den Betrachter hier nicht ein Widerspruch vorhanden ist. In Bst. b wird die Höhe als «verlässlich geschätzt werden kann» betitelt und in Bst. a ist dann eher die Unsicherheit drin.Abg. Heinz Vogt
Danke schön. Ich stelle mir hier bei Art. 22, aber auch in Verbindung mit Art. 21 die Frage, ob es nicht bestimmte Sachverhalte geben wird, die aus taktischen Gründen - ich denke jetzt einmal an Amtshaftung usw. - zu gewissen Problemen führen könnten, wenn man hier schon eine Rückstellung gebildet hätte oder einen Ausweis machen müsste. Das ist dann alles transparent.
In gewissen Rechnungslegungsgrundsätzen gibt es Sonderregelungen, wo unter Umständen verzichtet werden kann, wenn ein massiver Nachteil für das Unternehmen daraus erwächst. Logischerweise müsste dann irgendwie ein Prozedere gewählt werden, wo zum Beispiel die Finanzkommission oder die GPK oder wer auch immer informiert würde über diesen Sachverhalt, aber auf einen Ausweis oder die Bildung einer Rückstellung verzichtet werden könnte.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich meine, diese Frage der Rückstellungen und wann sie zum Nachteil eines Unternehmens sind oder eines Staates, die stellt sich natürlich grundsätzlich auch in der Privatwirtschaft und wie gesagt, wie der Abg. Heinz Vogt ausgeführt hat, muss man hier sicher abwägen. Aber auf der anderen Seite muss man natürlich auch sagen: Dieser Betrag wird in der Regel nicht namentlich spezifiziert, dass es heisst: Prozessrisiko für Fall A oder Fall B. Also wenn man den hier in einer allgemeinen Position rückstellt, denke ich hier, liegt das Risiko an einem kleinen Ende.Abg. Heinz Vogt
Es geht mir nur um grosse Fälle und jeder hier weiss, um welchen Fall es hier geht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, wir müssen jetzt nicht einen konkreten Fall besprechen, aber grundsätzlich muss man ja nur dann Rückstellungen machen, wenn die Eintretenswahrscheinlichkeit mit einer gewissen Sicherheit vorhanden ist. Und das ist natürlich dann am Schluss immer auch ein Stück weit eine Abschätzung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung dazu das Wort?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Also die Frage nach dem scheinbaren Gegensatz in Abs. 3 Bst. a und b, die kann sicher noch einmal aufgenommen werden. Aber ich denke mir, Bst. a, also «der Zeitpunkt der Erfüllung oder die Höhe des künftigen Mittelabflusses mit Unsicherheiten behaftet sind», da muss schon eine gewisse Eintetenswahrscheinlichkeit da sein. Also, das werde ich gerne noch einmal abklären. Denn wir haben ja in den Ausführungen auch geschrieben: Wir bilden dann Rückstellungen, wenn der Zeitpunkt der Erfüllung absehbar ist und gegeben ist. Also, das werden wir gerne hier noch einmal überprüfen. Wir haben ja das Beispiel der Frühpensionierungen aufgenommen. Also dann, wenn die eintreten, dann ist der Zeitpunkt der Erfüllung gegeben. Natürlich, die Höhe des künftigen Mittelabflusses oder die Höhe der künftigen Aufwendungen, die kann nicht konkret vorausgesagt werden, aber da kann man sich an statistische Angaben halten.
Und was muss rückgestellt werden oder wo kann von Eventualverbindlichkeiten gesprochen werden? Da geht es ja darum - also, wenn hier die Amtshaftungsfälle genannt werden: Bei bestimmten Fällen würden es mir schon weh tun, hier Rückstellungen zu bilden. Weil dann geht man doch von einer bestimmten Wahrscheinlichkeit aus, dass das eintreffen könnte und es gibt solche Fälle, bei denen ich nicht von einer solchen Wahrscheinlichkeit ausgehe, aber dann kann das eben auch unter den Eventualverbindlichkeiten aufgeführt werden.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte das nicht weiter ausführen, aber es ist auch bei einer Amtshaftungsklage möglich, dass die Summe eine Million ist. Dass man vielleicht verhandlungstechnisch sagt: Okay, bis CHF 200'000 sind wir bereit zu zahlen - und in der Praxis wird genau das dann als Rückstellung gebucht. Und wenn sie das ausweisen, weiss ja jeder, wenn es transparent ist, dass sie 200'000 zurückgestellt haben und dann weiss ich auch, dass er bereit ist, das zu zahlen. Das habe ich gemeint. In wichtigen Gründen sollte es vielleicht Ausnahmegenehmigungen geben im Anhang, beim Ausweis im Anhang oder bei der Bildung von Rückstellungen, wenn es dem Landesinteresse zuwiderläuft und dann könnte vielleicht die Finanzkommission informiert werden. Aber das ist vielleicht für die Materialien wichtig.
Das Zweite: Was Rückstellungen sind, das ist ziemlich allgemein gehalten und ich denke, für die 2. Lesung wäre es für den Landtag schön zu hören, was die Regierung aus aktueller Sicht als Rückstellung versteht, bezogen auf aktuelle Beispiele. Ich nenne Ihnen mal Beispiele, die sicher Rückstellungen sind: Ferien- und Überzeitverpflichtungen, Pensionsverpflichtungen, die Pensionskasse könnte es sein, aber ich möchte schon wissen, welche Positionen die Regierung hier unter der Position Rückstellungen sieht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Solche Beispiele können wir gerne aufführen. Also wir denken hier ganz konkret an Ferienguthaben, an Überzeiten, Frühpensionierungen, nämlich Frühpensio-nierungen, die wahrgenommen werden und da gehen wir natürlich bestimmte Verpflichtungen ein und da müssen Rückstellungen gebildet werden. Also, das können wir auf die 2. Lesung hin sicher ausführen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe ja bei meinem Eintretensvotum gesagt, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass man Wertveränderungen bei Aktivpositionen des Finanzvermögens erfolgsneutral buchen kann und das über das Eigenkapital machen kann. Wir haben diese Diskussion geführt. Ich denke, hier hat die Regierung für sich selber eine Kompetenz vorgesehen, die ich bestreiten möchte. Ich denke, solche ganz wesentlichen Dinge gehören erstens ins Gesetz und zweitens würde ich persönlich mich dagegen verwehren, dass hier die gleiche Position - je nachdem, ob es jetzt realisiert wird oder nicht - über das Eigenkapital oder erfolgsneutral gebucht werden soll. Ich denke mir auch, der Endeffekt über eine längere Periode gesehen ist derselbe.
Wenn ich das richtig verstehe, geht es jetzt einfach darum: Buche ich bis zum Verkauf die Veränderung über das Eigenkapital und dann die ganze Differenz über die Erfolgsrechnung oder verbuche ich periodengerecht die Wertveränderung - und das über die Erfolgsrechnung? Ich denke, die Regierung sollte das nochmals prüfen. Ich denke mir, der Vorteil den Sie sich versprechen, der ist gar nicht so gross, wie das im ersten Moment ausschaut.Abg. Heinz Vogt
Ich denke auch, dass ich der Regierung beim besten Willen diese Kompetenz nicht zugestehen will. Ich habe es auch im Eintretensvotum erwähnt. Es wird beabsichtigt, Wertveränderungen erfolgsneutral über das Eigenkapital zu buchen. Also, wenn ich auch die Stetigkeit als fundamentalen Grundsatz der Rechnungslegung betrachte, empfehle ich doch schon, diese Positionen im Gesetz festzulegen. Zumindest sollten die realisierten Gewinne und Verluste über die Erfolgsrechnung gebucht werden.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Also, die erste Frage: Was gehört ins Gesetz und was gehört nicht ins Gesetz?, das haben wir schon während der Eintretensdebatte diskutiert. Ich sehe das durchaus, dass hier diese Grundsätze ins Gesetz gehören und der Gesetzgeber darüber auch beschliessen kann.
In der zweiten Frage betreffend die erfolgsneutrale Verbuchung nicht realisierter Finanzergebnisse, da bin ich anderer Auffassung, da ist die Regierung anderer Auffassung. Wir sehen es nämlich durchaus als Vorteil, wenn wir die Landesrechnung verstetigen, wenn sie auch von den Bürgerinnen und Bürgern dementsprechend gelesen werden kann und auch verglichen werden kann und ich denke mir, die Landesrechnung soll auch für den nicht geübten Bilanzleser verständlich sein. Das ist ganz wichtig. Da unterscheidet sich der Staatshaushalt von Haushalten privater Institutionen.
Ich denke auch an die Ansprechpartner und deshalb möchte ich da schon noch einmal beliebt machen: Wir haben es zum Teil mit hohen Wertschwankungen des Finanzvermögens zu tun. Unser Finanzvermögen - das habe ich ja gesagt: Gott sei Dank haben wir ein hohes Finanzvermögen - unser Finanzvermögen hat natürlich einen beträchtlichen Einfluss, wenn diese Wertschwankungen erfolgswirksam gebucht werden, und die verfälschen in der Sicht der Aussenstehenden dann die Rechnung. Sei das im positiven oder auch negativen Sinne. Und da denke ich mir, da macht es schon Sinn, dass wir hier so vorgehen, dass die Wertverändung für die realisierten Gewinne/Verluste über die Erfolgsrechnung abgebucht wird und die nicht realisierten Verluste und Gewinne über das Eigenkapital erfolgsneutral abgebucht werden. Aber da haben wir unterschiedliche Auffassungen.
Wir werden uns dieser Problemstellung sicher noch einmal annehmen. Sie haben gesagt, Herr Landtagsvizepräsident, dass diese periodengerechte Verbuchung letztendlich aufs Gleiche herauskommt. Ja, wenn man davon ausgeht, dass alles realisiert wird, dann ist das klar, dann wird das letztendlich auf das Gleiche herauskommen. Aber die Verstetigung, die ist trotzdem gegeben, wenn wir eben nur dann erfolgswirksam verbuchen, wenn wir Gewinne oder Verluste konkret realisieren. Und das ist klar, dass das über die Erfolgsrechnung gehen muss.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich denke, am besten ist es, wenn wir nicht in der Theorie reden, sondern dass wir das an einem praktischen Beispiel vielleicht einmal aufzeigen: Wenn ich jetzt eine Periode von drei Jahre nehme - und nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel - und ich kaufe zu hundert und dieser Titel nimmt jedes Jahr um zehn zu. Also, am Ende der Periode ist er dann 130. Nach Ihrer Methode werden jetzt das erste und das zweite Jahr jeweils zehn direkt über das Eigenkapital gebucht und im dritten Jahr, wenn Sie es verkaufen, haben Sie einen realisierten Erfolg von 30. Nach meiner Methode oder wie ich mir das vorstelle, hätten Sie dann jedes Jahr zehn erfolgswirksam gebucht. Das ist der Unterschied und da kann man geteilter Meinung sein, was sinnvoller ist.
Ich bitte Sie einfach, das mit Finanzexperten oder Rechnungslegungsexperten nochmals zu diskutieren. Weil mein Verständnis - und ich kann Ihnen versichern das Verständis der meisten Rechnungslegungsexperten - ist nicht Ihr Vorschlag, sondern ist einer, dass man das jährlich direkt über die Erfolgsrechnung bucht. Aber es nützt jetzt nichts, wenn wir hier das weiter diskutieren. Ich denke, die Regierung sollte sich das nochmals überlegen und mit ihren Fachleuten besprechen. Und dann wird sie ja mit einem Vorschlag in die 2. Lesung kommen.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte das Votum des Landtagsvizepräsidenten unterstützen. Sonst müsste ja der Grundsatz heissen in Art. 17: Die Landesrechnung muss auch dem ungeübten Leser verständlich sein und das kann es ja nicht sein. Sie meinten, glaube ich, eher damit, dass jemand auf den ersten Blick sehen soll: Geht es dem Land gut oder schlecht? Das ist natürlich was anderes, aber die Grundsätze der Rechnungslegung und die Prinzipien, die da angewandt werden sollen, die sind für mich völlig klar und die gehen ganz klar in die Richtung des Landtagsvizepräsidenten, wie er das ausgeführt hat.Abg. Alois Beck
Ich möchte einfach nochmals wiederholen, was ich in der Eintretensdebatte gesagt habe: Ich erkenne auch, dass für den Staatshaushalt eben zum Teil andere Kriterien anzulegen sind und dass hier eine weniger schwankungsanfällige Rechnung für mich eben doch einen Eigenwert hat. Und es ist ja auch in der Vergangenheit so gewesen: Die Leute schauen nur, was da unter dem Strich herauskommt und gehen nicht so differenziert vor. Und aus diesen Überlegungen, einfach auch um ein gewisses Gegengewicht hier zu geben, gibt es hier schon eine differenzierte Betrachtungsweise.Abg. Franz Heeb
Ich denke auch, dass wir hier differenzieren sollten vor allem einfach, weil andere Regeln gelten beim Staatshaushalt, einfach weil Mittel auch länger angelegt sind und auch nicht gehandelt werden, dass sie dementsprechend auch nicht jährlich neu bewertet werden und künstliche Gewinne oder Verluste einfahren in der Rechnung.
Grundsätzlich bin ich möglichst auch für ein Mindestwertprinzip, einfach damit wir von der staatlichen Rechnung her auf der sicheren Seite stehen.
Vielleicht auch noch eine Ergänzung dazu: Ich finde es schon richtig, wenn klare buchhalterische Grundsätze und Prinzipien angewendet werden, aber sie müssen dann eben übersetzt werden, dass sie der so genannte «Normalbürger» auch noch lesen kann. Und was die meisten Leute verstehen, ist einfach: Was sind die Einnahmen, was sind die Ausgaben und was ist unter dem Strich geblieben bzw. was hat man Schulden aufgenommen? Ich glaube, diese Gesamtübersicht und Darstellung, die sich vor allem eigentlich auf Geldflüsse bezieht, das ist eine wichtige Darstellung, die die meisten verstehen. Wir haben das versucht - kann ich mich erinnern - in der Gemeinde Schaan und Gamprin, wo es wirklich darum ging, die Bürger auch so zu informieren, damit sie eine Rechnung auch verstehen können.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nur zur Klarstellung: Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Regelung fällt das Niederstwertprinzip beim Finanzvermögen. Es steht hier unter Abs. 1, dass das Finanzvermögen zukünftig zum Verkehrswert bilanziert werden soll. Also von dem her, sind wir von dem weg.
Dann das zweite Argument: Es muss vom Normalbürger noch verstanden werden. Die Diskussion während der Eintretensdebatte zwischen dem Herrn Regierungschef und mir, wie das dann wirkt, das zeigt ja, dass wir hier mit dem Regierungsvorschlag ein sehr kompliziertes Verfahren haben und nicht ein einfach nachvollziehbares.Abg. Rudolf Lampert
Meines Erachtens stimmt das nicht, denn der Abs. 2 stipuliert das Niedrigstwertprinzip, nämlich zum Anschaffungswert oder ...
Zwischenrufe
Entschuldigung, ich habe gedacht, Sie sprechen von Abs. 2.Abg. Heinz Vogt
Wir haben hier eine Rechnung mit einer Milliarde Volumen, da verwehre ich mich, wenn man mit Begriffen «Einnahmen- und Ausgabenrechnung» kommt. Den Begriff «Mindestwert» müssen Sie mir noch erklären, der ist mir nicht geläufig. Und Ihre Ausführung widerspricht einfach den Grundsätzen des «True and fair view» und wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie das in Art. 17 streichen und dann sind wir gleich weit.
Alles andere hat Ausweisgründe. Ich habe gesagt, es gibt ein operatives Ergebnis und dann haben wir ein Finanzergebnis und es sollte auch einem ungeübten Leser möglich sein zu unterscheiden, was ein operatives Ergebnis ist und das Finanzergebnis. Und das ist jetzt schon der Fall und darum verstehe ich jetzt nicht, dass man in diese Richtung argumentiert. Für mich ist Transparenz wichtig, für mich ist wichtig, dass das «True and fair view»-Prinzip angewandt wird und nicht irgendwie durch eine grosse Position verwischt wird.Abg. Franz Heeb
Was ich damit meinte: Man kann auch in der Bewertung einen so genannten Sicherheitsfaktor oder Reduktionsfaktor einführen. Das habe ich auch unter Mindestwert verstanden. Einfach, damit hier auch eine Sicherheit mit vorhanden ist.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, jetzt sind wir bei den Grundsätzen. Wenn ich höre, dass wir von Sicherheitsfaktoren reden, dann müssen wir wirklich überlegen: Was wollen wir hier? Ich plädiere ganz klar für ein «True and fair view»-Prinzip. Wenn wir hier dieses Prinzip über den Haufen werfen wollen, dann müssen wir klar sagen, was wir wollen. Ich denke, wir reden von fundamentalen anderen Ansichten.Abg. Heinz Vogt
Ja und auch was wichtig ist: Die Jahresrechnung wird testiert oder die Landesrechnung - und was wollen Sie für ein Testat? Wollen Sie jetzt ein Testat nach «True and fair view» oder wollen Sie ein Testat, dass das Finanzhaushaltsgesetz eingehalten wird? Das sind zwei Paar unterschiedliche Schuhe und da müsste man sich hier schon einigen, was man will. Und ich glaube, da sind wir uns durchaus einig. Dass natürlich auch der Normalbürger sich einen Überblick machen soll, wie es um den Staatshaushalt bestellt ist, das ist mir auch bewusst, aber ich bezweifle einfach, dass man bei einem Milliarden-Haushalt das mir Ihren Ausführungen bewerkstelligen könnte. Auch da gibt es Positionen, die vielleicht dann nicht verständlich sind.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Also eines möchte ich schon mit aller Deutlichkeit sagen: Auch der Vorschlag der Regierung ist transparent. Er ist bis aufs Letzte transparent. Es wird im Eigenkapital nachgewiesen, wie diese Wertschwankungen sich ausgewirkt haben und welches Eigenkapital da der Staat hat und wenn realisiert wird, wird das in der Laufenden Rechnung ausgewiesen. Also, ich glaube, wer das nachschauen will, der kann das nachschauen; und hier zu sagen, dass das nicht transparent ist, das kann ich nicht nachvollziehen. Und sonst müssen Sie mir erklären, wo wir da irgendetwas vestecken wollen.
Wir buchen das sauber ab und wollen an und für sich die Laufende Rechnung, die Erfolgsrechnung verstetigen. Denn es ist schon klar, ganz so einfach wird ein Ergebnis nicht zu lesen sein, wenn in der Erfolgsrechnung - und jetzt sprechen wir von anderen Zahlen - einmal von 100 Millionen Gewinn und ein anderes Mal von 100 Millionen Verlust gesprochen wird, weil eben diese Bewertung, weil eben die Finanzmärkte dann diese Resultate hergeben. Und um das geht es. Es geht nicht darum, dass wir nicht transparent sein wollen. Ansonsten würde IPSAS diese Möglichkeit der Verbuchung ja auch nicht erlauben und wir weisen den Marktwert jeweils aus.
Die Frage ist, ob wir tatsächlich ein den Verhältnissen entsprechendes Bild abgeben, wenn wir diese Stichtagbewertung nachher voll in die Erfolgsrechnung einfliessen lassen. Für den geübten Bilanzleser - und ich wollte nur dies sagen - für den geübten Bilanzleser ist das nachvollziehbar, der kann das trennen. Aber ich denke mir, wir haben auch die Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und die sollen sich ja auch ein Bild machen können über die Rechnung. Es geht ja nur darum und da denke ich mir ist der Vorschlag der Regierung ein gangbarer Weg für einen öffentlich-rechtlichen Haushalt.
Wir können die Frage gerne noch einmal diskutieren, wie hier gesagt wurde, aber insgesamt wollen wir sicher transparent sein, transparent bleiben, «fair and true» wurde gesagt. Die Staatsrechnung soll ein Bild der tatsächlichen Verhältnisse abgeben.Abg. Heinz Vogt
Sie bestätigen mir jetzt genau das, was ich schon lange jetzt predige. Wenn Sie CHF 100 Mio. Börsenverluste haben, kriegen Sie sicherlich kein Testat nach «True and fair view» mit Ihrer Methode hier. Das kann ich Ihnen sagen. Auch wenn Sie das transparent darlegen, kriegen Sie kein Testat nach «True and fair view».Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nur noch zu IPSAS: Es ist korrekt, dass IPSAS dieses Wahlrecht zulässt. Man muss allerdings auch sagen, dass es sich hierbei um einen politischen Kompromiss gehandelt hat und von dem her ist er eben von der Sache her, von den Fachexperten eben nicht so begrüsst worden.
Dann das Thema «Normalbürger»: Ich stelle die gegenteilige Behauptung auf. Für den Normalbürger ist es klarer, was der Staat netto Erfolg gehabt hat, wenn wir ein klares und eindeutiges Bewertungsprinzip haben, als wenn wir sagen: Beim Finanzvermögen, je nachdem ob es realisiert ist oder nicht, kommt es in die Erfolgsrechnung oder eben nicht.Abg. Alois Beck
In der Vergangenheit war es ja so, dass die Finanzergebnisse teilweise ganz unterschiedlich ausgefallen sind. Zum Teil hatten wir ein positives operatives Ergebnis, ein Ergebnis aus der ordentlichen Staatstätigkeit. Das Finanzergebnis war negativ und auch umgekehrt, dass es per Saldo dann gegenteilige Wirkung hatte. Aus Sicht des normalen Bürgers ist es eben so, dass nur das, was unter dem Strich übrig bleibt, angeschaut wird. Das muss man sich, glaube ich, schon klar machen und da wird nicht gross differenziert zwischen diesen Ergebnissen. Zumindest ist das meine Erfahrung.
Und in diesen Regelwerken wird natürlich - das wird ja auch offen gelassen, ob man das über das Eigenkapital oder über die Erfolgsrechnung verbucht und auch in der Privatwirtschaft wird das ja unterschiedlich angewendet und beides ist möglich.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wenn wir sagen, dass dieses Finanzergebnis nicht grössere Schwankungen hat mit der von der Regierung vorgeschlagenen Methode, dann täuschen wir uns. Wir haben von der Stabsstelle Finanzen eine Übersicht bekommen, wie stark die Schwankungen nach jeder Methode wären und da sehen wir, dass auch nach der von Regierung vorgeschlagenen Methode grosse Schwankungen da sind je nach Ergebnis der Finanzmärkte. Und von dem her werden wir um diese Erklärung der Schwankungen nicht herumkommen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich glaube, es macht keinen Sinn, dass wir immer wieder die gleichen Argumente austauschen. Wir haben die Argumente ausgetauscht und wir werden die Fragen, die hier aufgeworfen worden sind, noch einmal überprüfen und dann in der Stellungnahme zur 2. Lesung die entsprechenden Ausführungen dazu vorbringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Hier heisst es unter Art. 24 «Abschreibungen und Wertberichtigungen» und dann in Abs. 3, dass die dauerhaften Wertverminderungen, die absehbar sind, vom bilanzierten Wert berichtigt werden. Ich frage mich, gibt es keine Varianten, wo auch Werterhöhungen da sind, also dass Wertberichtigungen quasi nach oben stattfinden und dann müsste man schreiben Wertveränderungen? Ich habe mir nicht alle Fälle durchgedacht und bitte die Regierung, das nochmals zu überprüfen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung wird das prüfen. Dann lesen wir weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke. Man könnte sich vielleicht überlegen, dass bei einigen Eckwerten die vorgängige Problematik auch mit überdacht werden könnte. Dann ergeben sich vielleicht auch kurzfristig bei diesen Eckwerten andere Zahlen. Man könnte es darstellen mit dem Einfluss und ohne Einfluss des Ergebnisses aus den Poolanlagen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Dann möchte ich anregen, noch eine dritte Variante zu prüfen, dass man neben dem operativen Ergebnis auch einen standardisierten Wert von zum Beispiel von drei Prozent des Finanzergebnisses hineinbringt. Das wäre dann objektiv, da würde man das Finanzergebnis dann herausnehmen von der Bewertung, weil die Regierung oder die Verantwortlichen sollten ja nicht nach dem Finanzergebnis bewertet werden, sondern nach dem wesentlichen operativen Ergebnis mit einen standardisierten Wert. Für das Finanzergebnis können sie nämlich nichts oder nur zu einem geringen Teil etwas. Und dann hätten wir wahrscheinlich auch ein objektiveres Bild und dann würde die Diskussion vielleicht auch anders verlaufen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das werden wir gerne überprüfen auf die 2. Lesung. Es scheinen mir durchaus berücksichtigungswerte Anregungen zu sein und gerade auch die dritte Anregung, wenn wir hier einen standardisierten Zinssatz auf das Finanzergebnis mit einrechnen könnten, würden wir natürlich die ganze Diskussion unabhängig von den jeweiligen Ergebnissen des Resultats der Poolbewirtschaftung führen können. Also, das werden wir gerne auf die 2. Lesung abklären.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Ich verweise bei diesem Artikel auf die eingehende Eintretensdebatte. Die müssen wir, glaube ich, hier nicht mehr im Detail führen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich schliesse mich den Worten des Abg. Heinz Vogt an. Ich glaube, wir müssen nicht die gleiche Debatte zweimal führen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Ich bin nicht ganz sicher, ob das Kapitel so noch zutreffend ist: Ob da noch Budgetierung dazugehört oder ob es hier eben rein um die Verwendung und Verwaltung der Mittel geht.Regierungschef Otmar Hasler
Das werden wir uns ansehen auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Wir haben ja über die Kompetenz des Finanzministers in Bezug auf diesen Artikel kurz gesprochen. Ich denke, es braucht noch genauere Erläuterungen, was hier gemeint ist. Ich denke mir, man muss klar sagen: Was sind die Aufgaben des Finanzministers durch diesen Artikel? Man muss aber auch klar sehen, wo die Grenzen sind, wo die Einflussnahme noch passieren darf als einzelner Ressortinhaber.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich denke mir, dass der Artikel soweit klar ist, wenn man dann auch den Motivenbericht dazunimmt. Also, Art. 29 Abs. 1a und b, das scheint mir klar zu sein. Und «c) die Vorkehrung der notwendigen Massnahmen zur Einhaltung und Erreichung des Voranschlages»: Da wird es dem zuständigen Regierungsmitglied obliegen, entsprechende Regierungsanträge vorzubereiten, die Regierung Beschluss fassen zu lassen. Wenn man z.B. sieht, dass auf der Ausgabenseite hier der Voranschlag eben nicht eingehalten werden kann, wenn die Entwicklung so weitergeht, dann muss natürlich nach entsprechenden Abklärungen das zuständige Regierungsmitglied die notwendigen Regierungsbeschlüsse vorbereiten und hat die Regierung darüber zu befinden und dementsprechend wird dann, wenn es zu den Beschlüssen kommt, das auch umgesetzt werden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Mir scheint das eben wichtig, dass nicht eine direkte Eingriffsmöglichkeit eines einzelnen Ministers auf die Ressorts eines anderen vorhanden ist. Sie haben jetzt klar ausgeführt, dass es über Beschlüsse der Kollegialregierung erfolgen muss und mit dem Verfahren bin ich einverstanden. Das macht für mich Sinn. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Sehen Sie bitte meine Ausführung im Zusammenhang auch mit den Ausführungen bei der Verfassungsdiskussion, also ich meine bei den Ausführungen über die Änderung bei der Verfassung.
Hier möchte ich einfach sagen: Bei der Aufnahme von Anleihen muss man vielleicht eines noch berücksichtigen, das ist der Zeitfaktor. Einige Länder haben jetzt Hilfsprogramme aufgestellt für gewisse Betriebe und da muss doch die Regierung entscheiden, ob sie jetzt solche Kredite aufnehmen wird, die zum Beispiel auch ausserhalb des Rahmens des Voranschlages liegen. Und hier in diesen Fällen ist es für mich doch ganz logisch, dass der Landtag als Inhaber der Finanzhoheit mitinvolviert werden müsste. Aber nicht nur in diesen Fällen, ich bin generell der Ansicht, dass bei Aufnahme von Anleihen oder grösseren Darlehen der Landtag mitinvolviert werden müsste.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage in Bezug auf Bst. b. Hier geht es um die Anlage und Verwaltung des Finanzvermögens, die ja in der Kompetenz der Regierung sein soll: Ich frage mich, ob man hier nicht die Präzisierung schreiben müsste, dass das im Rahmen natürlich der mit der FKO vereinbarten Anlagestrategie oder ein ähnlicher Wortlaut sein sollte. Weil hier geht es ja nur in Absprache mit der Finanzkommission. Das ist ja, glaube ich, verfassungsmässig auch so geregelt. Ich weiss nicht, ob es diese Präzisierung hier rechtlich noch braucht.
Dann bezüglich Bst. g, zweiter Punkt: Da geht es um den Kauf und Verkauf von Grundstücken im Finanzvermögen. Da habe ich bereits Ausführungen gemacht. Wir haben das breit diskutiert. Ich möchte einfach darauf verweisen.Abg. Franz Heeb
Eine kleine textliche Ergänzung: Unter Punkt 2 fehlt beim Betrag noch «Franken» - ganz am Schluss.Abg. Harry Quaderer
Ich möchte eigentlich die Ausführungen, die der Abg. Heinz Vogt gemacht hat, ganz klar unterstützen. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir werden diese Fragen auf die 2. Lesung hin noch einmal durchgehen und dann Stellung nehmen dazu.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kleine Anmerkung: Also, ich sehe keine Notwendigkeit, dass Regierungsmitglieder Kompetenzen haben sollen für wiederkehrende Ausgaben. Das ist für mich nicht schlüssig. Einmalige Ausgaben, das sehe ich noch; aber was ist die Begründung für wiederkehrende Ausgaben?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Erstens einmal müssen wir ja immer sehen, dass diese Ausgaben sich nur im Rahmen des Budgets bewegen können und in diesem Rahmen kann es durchaus sinnvoll sein, dass man bestimmte Kompetenzen auch an Regierungsmitglieder abgibt. Ich denke jetzt nur an Einzelbeispiele, die keinen grossen Umfang haben, aber wenn hier z.B. eine, wie soll ich sagen, eine Unterstützung eines Vereins oder einer Vereinigung gegeben wird im Rahmen von CHF 5'000, dann fragt es sich, ob hier das Regierungsmitglied jeweils an die Regierung gelangen muss und hier einen Regierungsbeschluss fassen lassen muss. Da denke ich mir, da können durchaus in einem bestimmten Rahmen auch solche Kompetenzen abgegeben werden, wenn denn insgesamt der Budgetrahmen eingehalten wird und das im Budget letztlich schon vorgesehen war.Abg. Heinz Vogt
Die Frage stellt sich mir für die Notwendigkeit. Also, wenn ich jetzt ein gewisses Ressort habe, ich denke jetzt mal im Wirtschaftsministerium oder als Aussenminister und ich gebe jetzt das Commitment ab: Ja, dieses Hilfswerk kriegt jedes Jahr CHF 40'000. Sind solche Fälle damit gemeint oder was versteht man damit? Das ist mir nicht klar, die Notwendigkeit ist mir nicht klar. Weil solche Ausgaben müssen doch meiner Meinung nach mit der Regierung abgestimmt werden.Regierungschef Otmar Hasler
In diesem Umfang, denke ich mir auch, wenn das längerfristige Ausgaben sind, dann müssen sie mit der Regierung abgesprochen werden. Aber es gibt durchaus Ausgabenkategorien, wo man eine Zusage auf zwei Jahre macht oder eine Zusage auf drei Jahre macht und da, denke ich mir, sollten bestimmte Kompetenzen an die Regierungsmitglieder abgegeben werden können, weil die das selbst auch einschätzen können.
Wenn das natürlich darüber hinausgeht, dann wird selbstverständlich die Regierung damit befasst werden müssen. Wir können hier aber noch zusätzliche Ausführungen in die Stellungnahme aufnehmen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich denke, es ist durchaus sinnvoll, dass man solche Delegationen macht, weil ich glaube, es kann nicht sein, dass die Regierung so viel kleinste Traktanden jede Sitzung behandelt. Ich denke, das ist ineffizient und ich glaube, die Regierung hat sich auch als Gesamt- oder Kollegialregierung über wichtigere Themen zu unterhalten als über Beträge von CHF 2'000 und CHF 3'000.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich habe keine Frage in Bezug auf die Landeskasse, aber im Zusammenhang mit der Landeskasse ist mir eine Frage gekommen, und zwar: Die Stabsstelle Finanzen hat eine sehr wichtige Funktion in diesem ganzen Thema drin. Sie macht ja sehr viele Arbeiten für die Regierung. Ich habe mich gefragt, müsste sie hier nicht auch erwähnt werden mit ihrer Zuständigkeit oder ihren Aufgaben oder ist sie rein ausführendes Organ für die Regierung und hat hier keine Berechtigung? Ich weiss das nicht.Abg. Franz Heeb
Danke. Beim Lesen des Gesetzestextes ist mir auch aufgefallen, dass die Landeskasse hier mit Art. 33 und zwei knappen Sätzen eher ein Mauerblümchendasein fristet und ich habe mich gefragt: Müsste man das eigentlich nicht auch gesetzlich klarstellen? Ich denke, dass die Landeskasse nicht nur diese Verwaltungsaufgabe hat, sondern auch im Wesentlichen das gesamte Buchungssystem erledigt - auch in Koordination eben mit der Stabsstelle Finanzen, mit der Finanzkontrolle usw. - also eine wichtige zentrale Funktion ausübt.
Wir haben ja die eigentliche Vorphase vor einer Ausgabe, die vor allem eigentlich im Bereich der Stabsstelle Finanzen liegt und wo diese auch zuständig ist. Und wir haben den Bereich der Auszahlungen und Rechnungslegung, der bei der Landeskasse liegt, und wir haben die Finanzkontrolle, die dann nach der Ausgabe kontrolliert. Ich denke, es ist wert, hier noch einmal überhaupt diese Bereiche zu prüfen: Was sind Kernaufgaben dieser drei Bereiche, wo liegen die Schnittstellen und wo sind die spezifischen Anforderungen auch für eine Landeskasse?Abg. Andrea Matt
Ich denke auch, dass das hier zu dürftig formuliert ist, vor allem das Verhältnis. Wenn Sie jetzt für eine Stiftung oder für jemand anders noch tätig wird, ob das dann immer in den jeweiligen Gesetzen geregelt ist oder auch hier nochmal etwas aufgenommen wird, würde mich noch interessieren.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Der Frage können wir gerne nachgehen. Wir wollten das Gesetz natürlich sehr kompakt und knapp halten und letztendlich ist die Landeskasse für die ganzen Fragen der Buchhaltung, des Buchhaltungs- und Zahlungswesens zuständig. Selbstverständlich werden wir auf Verordnungsebene hier die Organisation des Rechnungswesens sehr detailliert darstellen.
Ich sehe also im Moment keine Notwendigkeit, hier weitere gesetzliche Regelungen aufzuführen, aber wir werden das gern noch einmal überprüfen. Aber ich hoffe, Sie sind im Grundsatz einverstanden, dass wir knappe, klare gesetzliche Grundlagen schaffen und nachher die ganze Prosa und Poesie dann eher auf der Verordnungsebene ansiedeln. Nein, im Ernst: Hier müssen wir natürlich Ausführungsbestimmungen machen, aber oftmals können solche Ausführungsbestimmungen, wenn sie dann im Gesetz festgehalten sind, mehr zur Unübersichtlichkeit als zur Übersichtlichkeit beitragen. Aber ich habe durchaus verstanden, dass sie hier das Zusammenwirken von Stabsstelle Finanzen, Landeskasse, Finanzkontrolle, dass das hier noch einmal untersucht und begutachtet werden sollte.
Der Landtagsvizepräsident hat ja auch gefragt, ob die Stabsstelle Finanzen hier aufgeführt und prominenter aufgeführt werden müsste mit ihren Aufgaben. Also, das werden wir hier gerne noch einmal untersuchen und schauen, ob wir entsprechende gesetzliche Regelungen hier vorschlagen wollen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Ich habe eine kleine Anregung zu Abs. 2: Also, die Finanzkommission wird nur einmal jährlich über die Einhaltung der Ziele informiert. In Anbetracht der doch sehr volatilen Finanzmärkte: Könnte man da nicht irgendwie - entweder könnte man definieren: Sollte sich das Vermögen um zehn Prozent nach oben oder unten bewegen, dass man dann die Finanzkommission informiert? Das scheint mir momentan eher realistischer zu sein.Abg. Heinz Vogt
Danke. Ich habe noch eine Frage: Der Rechenschaftsbericht ist hier erwähnt. Auf welcher Grundlage wird der Rechenschaftsbericht erstellt? Das geht ja auch um die Berichterstattung. Das ist einerseits der Zahlenteil und andererseits die Ausführung in textlicher Form. Jetzt bin ich nicht sicher: Ist das Verfassungsmaterie oder wo ist das geregelt?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Noch kurz eine Kommentierung zum Thema: Wie oft sollte die Finanzkommission über den Stand des Anlagevermögens orientiert sein? Ich denke auch, dass in solchen Zeiten, wie diesen, sich die Finanzkommission stärker und intensiver mit dem Thema beschäftigen muss. Ich kann Ihnen auch sagen, dass wir das auch beantragt haben. Wir haben dann von der Regierung auch entsprechende Informationen bekommen. Auf unser Begehren können wir praktisch monatlich oder sogar noch in kürzeren Abständen, wenn es absolut notwendig ist, einen Bericht bekommen.
Ich denke aber, auch hier müssen wir die Grenzen sehen. Die primäre Verantwortung liegt bei den zuständigen Organen und bei den in der Organisation vorgesehenen Gremien. Aber ich denke auch, dass die Finanzkommission in Zeiten wie diesen gut beraten ist, hier die Möglichkeit, sich informieren zu lassen, intensiver wahrnimmt. Abg. Harry Quaderer
Meine Anfrage erübrigt sich. Ich habe das Wort oder den Satz «über ihr Begehren» ganz übersehen. Also, das ist klar definiert. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Noch zum Rechenschaftsbericht: In Art. 93 der Verfassung steht unter den Aufgaben der Regierung: «Die Erstattung des jährlich dem Landtage vorzulegenden Berichtes über ihre Amtstätigkeit». Damit ist der Rechenschaftsbericht hier auch abgedeckt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe hier lediglich eine legistische Frage: Hier wird ja die Aufhebung bisherigen Rechts geregelt. Ab Bst. b sind da ja die Aufhebung des Finanzhaushaltsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung und dann alle Abänderungen aufgezählt. Ich denke mir, die ursprüngliche Fassung von 1974 ist ja in dieser Form gar nicht mehr in Kraft, sondern sie hat eine ganze Vielzahl von Abänderungen erfahren. Darum frage ich mich, ob es nicht legistisch schöner und besser und vielleicht sogar korrekter wäre, wenn wir schreiben würden «das Finanzhaushaltsgesetz vom ... in der heute gültigen Fassung». Dann hätten wir einen Buchstaben. Aber ich bin kein Legistiker und ich wäre froh, wenn Sie das prüfen könnten. Das wäre dann ein bisschen schlanker.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das werden wir gerne auf die 2. Lesung überprüfen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz) in 1. Lesung beraten.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:40 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen (17:25 Uhr).
-ooOoo-