Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Nr. 153/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 1a: Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse.
Der Bericht der Regierung trägt die Nr. 153/2008.
Es handelt sich hier um eine formulierte Initiative, die laut Art. 82 des Volksrechtegesetzes in Behandlung zu ziehen ist. Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Initiativbegehrens können seitens des Landtags nicht vorgenommen werden. Das heisst, wir können dem Begehren nur zustimmen oder es ablehnen. Bei Zustimmung ist dieses Initiativbegehren als Gesetzesbeschluss anzusehen und bedarf somit noch der Zustimmung des Erbprinzen und untersteht selbstverständlich auch dem fakultativen Referendum. Bei Ablehnung dieses Initiativbegehrens beauftragt der Landtag die Regierung mit der Anordnung einer Volksinitiative. Das heisst, bei Zustimmung zu diesem Begehren erfolgt keine Volksinitiative. Nachdem wir, wie bereits erwähnt, keine Änderungen oder Ergänzungen am Initiativbegehren vornehmen können, müssen wir bei diesem Initiativbegehren auch nicht über die einzelnen Artikel abstimmen.
Ich bitte nun, bevor wir in die Diskussion eintreten, die Lesung des Initiativbegehrens vorzunehmen, die vorsieht bzw. wünscht, das Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse in den Art. 3, 8 und 9 zu ändern bzw. zu ergänzen.
Das Initiativbegehren lautet wie folgt:
«Initiativbegehren zum Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse - LGBl. 27/2008.
Die nachstehend unterfertigten wahlberechtigten Landesbürger der Gemeinde Vaduz stellen gemäss Verfassung des Fürstentums Liechtenstein (LGBl. 15/1921, Art. 64) folgendes Begehren zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse (LGBl. Nr. 27/2008).
Ergänzung Art. 3 Abs. 1c: In geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind, ausgenommen davon werden:
1. geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet und abgetrennt sind;
2. gastgewerbeliche Betriebe, welche über nur einen Gastraum verfügen und vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen als Raucherräume genehmigt sind.
Ergänzung Art. 8: Abs. 4: Die Regierung legt mittels Verordnung die näheren Vorschriften zur Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherbetriebes gemäss Art. 3 fest. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen erteilt die Bewilligung zur Führung eines solchen Raucherbetriebes.
Ergänzung Art. 9 Abs. 2: Bst. c: einen Raucherbetrieb ohne Bewilligung gemäss Art. 3 führt». Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Wortlaut des Initiativbegehrens gehört. Ich gebe jetzt das Wort ins Plenum zurück, und zwar an den Abg. Elmar Kindle. Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, Damen und Herren, guten Morgen. Seit der Einführung des Gesetzes über den Schutz vor Passivrauchen haben wir in der Gastronomie Liechtenstein keine Ruhe mehr gehabt. Vom ersten Moment an fühlten sich die Raucher aus der Gastronomie verdrängt und Proteste wurden stark laut. Vielerorts war zu beobachten, dass sich in den Lokalen kaum ein Gast aufhielt, sich aber vor den Räumlichkeiten der Gastronomie im Freien teilweise viele Leute um kleine Tische scharten. Und die Situation blieb auch so, als die Abende und Nächte deutlich kühler und kälter wurden. Ein manchmal wirklich skurriler Anblick für mich. Gleichzeitig schienen die Nichtraucher den Gaststätten fernzubleiben oder sie solidarisierten sich mit den Rauchern und setzen sich auch in die kühle Nacht. So geschah es auch mir des Öftern. Viele Gastronomen berichten glaubhaft, dass sie seit Einführung kräftige Umsatzeinbussen zu verzeichnen haben, die auch auf die Zulieferer der Gastronomiebetriebe Auswirkungen haben. Insgesamt hat der Schutz vor Passivrauchen also starke wirtschaftliche Konsequenzen für die Wirtinnen und Wirte in unserem Land und auch für die Zulieferer. Von denen hat man ja gar nie bis jetzt gesprochen.
Leider ist jetzt die Situation eingetreten, die ich schon anlässlich der 1. Lesung zu diesem Gesetz befürchtet hatte. Damals war ich schon gegen ein flächendeckendes Rauchverbot in der Gastronomie. Mir ging die Regelung viel zu weit. Ich fürchtete die Situation, wenn wir die Raucher so sehr ins Abseits abstellen. Ich setzte mich ein für die damalige Regierungsvorlage, welche eine differenzierte Lösung anstrebte, so bzw. ähnlich wie die Wirte, die es nun auch wünschen. Ich war und bin deshalb für die differenzierte Lösung, weil dann eine Wahl besteht, eine Wahl für die Wirte und eine Wahl für die Gäste. Bei der absoluten Lösung hat niemand die Wahl. Nur der Nichtraucher. Und die Situation führt dazu, dass einige Wirte wirtschaftlich nicht überleben werden. Und da bin ich der Meinung, dass, wenn ein Betrieb zugrunde geht, dann sollte dies aus eigenem Unvermögen passieren und nicht wegen einer gesetzlichen Auflage, die das Wirtschaften verunmöglicht.
Ich werde mich heute für die Initiative der Wirte aussprechen. Ich war für eine differenzierte Lösung und bin es auch heute noch. Mit einem Ja zur Initiative verbinde ich die Hoffnung, dass die Gastronomie dann zu vernünftigen Lösungen findet, die einerseits Gäste vor Passivrauchen schützen, andererseits aber auch für die Raucher eine Lösung parat hat. Und ich verbinde die Hoffnung auch damit, dass so ein potenzielles «Beizensterben» verhindert werden kann.
Trotzdem muss ich auch Unmut über die Gastronomen und einige Privatpersonen äussern. Was in den letzten Wochen veranstaltet wurde, ist einem Gastgeber, einem Unternehmer, unwürdig. Dass in einigen Lokalen Plakate aufgehängt wurden mit Bildern von Abgeordneten, welche sich für die schliesslich beschlossene gesetzliche Regelung ausgesprochen haben und diese noch mit «Volksbevormunder» tituliert wurden, ist total daneben und völlig deplatziert. Das muss hier klar und eindeutig gesagt werden. Die Gastronomen übersehen dabei, dass genau diese Abgeordneten dem Vorschlag des Gastronomieverbandes gefolgt sind. Der Gastronomieverband verlangte vom Landtag ein flächendeckendes Rauchverbot und der Gastronomieverband wollte die Ausdehnung auf Vereinsräume und Festzelte. Sie waren es. Dass dann die Gastronomen in schierer Hetzkampagne gegen genau jene Abgeordneten wetterten, die ihrem eigenen Vorschlag gefolgt sind, entbehrt jeglicher Vernunft. So geht es meines Erachtens nicht.
Überdies wurde Regierungsrat Martin Meyer immer wieder angegriffen. An den Stammtischen verbreitete sich die Mähr, er habe dieses scharfe Gesetz gefordert. Falsch, kann man da nur sagen. Er wollte die differenzierte Lösung. Die Wirte wollten sie nicht. Das, was der Gastronomieverband jetzt fordert, geht in Richtung der Lösung, welche damals schon vorgeschlagen wurde. Hier haben die Wirte in jedem Fall noch etwas zu korrigieren.
Wie gesagt, ich werde der Initiative zustimmen. Die Gründe habe ich genannt. Ich anerkenne aber auch, dass sehr viele Menschen in unserem Land die gute Luft in der Gastronomie zu sehr schätzen gelernt haben. Die Wirte werden, falls ihre Initiative angenommen wird, dies nicht vergessen dürfen. Für mich ist klar, dass ich, sollten die Nachbarkantone und -länder irgendwann eine härtere Gangart in dieser Frage einlegen als wir, dafür sein werden, dass wir unsere Regelungen den Nachbarn anzupassen haben. Dafür werde ich mich einsetzen. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte gerne im Namen der VU-Fraktion mein Votum im Sinne einer Fraktionserklärung verstanden wissen.
Grundsätzlich, wenn wir ganz vorne beginnen, dann war das Postulat der Fortschrittlichen Bürgerpartei über den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen, das wurde vom Landtag im Mai 2006 an die Regierung überwiesen. Diese erhielt damit den Auftrag, rechtliche Anpassungen und allfällige Massnahmen zu prüfen und vorzuschlagen, um Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, die öffentliche Verwaltung sowie Räume und Verkehrsmittel, die für den freien Zugang bzw. die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, rauchfrei zu halten. Im Vordergrund - und das möchte ich betonen - stand gemäss den Postulanten nicht der Kampf gegen die Raucher, sondern der Schutz der Nichtraucher.
Im Oktober 2006 hat der Landtag die Postulatsbeantwortung abgeschrieben und die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung gutgeheissen. Nach einer intensiven Debatte im Landtag und einer mindestens ebenso intensiven öffentlichen Diskussion in der Bevölkerung trat das Tabakpräventionsgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft. Das darin enthaltene generelle Rauchverbot in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind, soll nun gemäss der vorliegenden Initiative von der Gastronomie Liechtenstein gelockert werden. Die Initianten wollen erreichen, dass Raucher in speziell gekennzeichneten Raucherräumen und in Betrieben mit nur einem Gastraum, die zur Führung als Raucherbetrieb zugelassen sind, weiterhin rauchen dürfen. Damit widerspiegelt die Initiative die bereits bei den Beratungen im Landtag geführte Diskussion.
Völlig unbestritten war und ist der Grundsatz, dass in Liechtenstein die Nichtraucher und vor allem Kinder und Jugendliche vor der schädlichen Wirkung des Passivrauchens geschützt werden müssen. Unterschiedliche Auffassungen bestanden hingegen in der Frage, wie weit das Rauchverbot gehen soll. Denn der Staat kann den Bürgerinnen und Bürgern die Selbstverantwortung nie abnehmen, wie dies auch beim Alkohol, bei der Ernährung oder anderen, auf die Gesundheit einwirkenden Faktoren der Fall ist. Wie die Raucherinnen und Raucher diese Selbstverantwortung wahrnehmen, kann nicht Gegenstand gesetzlicher Regelungen sein, hingegen sehr wohl der Grundsatz, dass die Freiheit des Rauchers dort aufhört, wo ein Nichtraucher damit belästigt wird. Wir werten damit den Gesundheitsschutz höher als die individuelle Freiheit, die zu Lasten anderer geht. Dieser Grundsatz gilt auch für die Gastronomie. Für die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes braucht es aber kein so umfassendes, undifferenziertes Rauchverbot, wie es das Gesetz heute vorsieht, weil bei einer klaren Deklaration von Raucherräumen sich niemand unfreiwillig dem Rauch aussetzen muss.
Neben diesem zentralen Punkt greift der Staat mit dem generellen Verbot nach Auffassung der VU-Fraktion auch zu stark in die Geschäftssphäre einer Branche ein, die gerade in den derzeit wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ohnehin mit einem Konsumrückgang zu kämpfen hat und auch auf rauchende Gäste angewiesen ist. Reglementierungen müssen zudem aufgrund der regionalen Situation im benachbarten Ausland mit Augenmass vollzogen werden, wenn wir keine Wettbewerbsverzerrungen in Kauf nehmen wollen. Den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung braucht es überall dort, wo sich Nichtraucher aufhalten und ohne entsprechende Regelungen unfreiwillig zu passiven Rauchern werden. Das ist zum Beispiel in Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der öffentlichen Verwaltung, in Räumen für öffentliche Veranstaltungen und in den Nichtraucherlokalen.
Wir sollen aber nicht von einem Extrem ins andere verfallen und nach der bisherigen liberalen Handhabung, bei der unbestrittenermassen der Nichtraucherschutz zu kurz kam, nun die wichtige Konsumentenschicht der Raucher vollständig aus der Gastronomie verbannen. Entscheidend ist der Grundsatz, dass Raucher-lokale oder Raucherräume so gekennzeichnet und geführt werden, dass niemand sich ohne seinen Willen dort aufhalten muss. Kunden wie auch Arbeitnehmer sollen, je nachdem, ob sie Nichtraucher oder Raucher sind, die Wahl haben und dorthin gehen können, wo sie sich wohl fühlen. Durch die Sensibilisierung der Menschen aufgrund des gestiegenen Gesundheitsbewusstseins sind so weitgehende Reglementierungen des Staates gar nicht erforderlich. Zu Recht ist in der Debatte bei der Behandlung der Gesetzesvorlage darauf hingewiesen worden, dass wir uns immer mehr zu einer Verbotsgesellschaft entwickeln, in der sich die Selbstverantwortung des Einzelnen zurückbildet, weil der Staat immer mehr reglementiert. Ganz abgesehen davon müssten wir bei weitergehenden Vorschriften in der Tabakprävention auch in vielen anderen Bereichen wie beim Alkoholkonsum restriktiver sein und damit in die Freiheitsrechte der Bevölkerung eingreifen, was nicht beabsichtigt sein kann.
Die Fraktion der Vaterländischen Union spricht sich ohne Wenn und Aber für den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen aus. In öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln darf nicht geraucht werden, damit niemand unfreiwillig zum Passivraucher wird und sich gesundheitlichen Risiken aussetzen muss. Dieser Grundsatz soll auch in der Gastronomie gelten, wo dies durch eine klare Kennzeichnung von Nichtraucher- und Raucherräumen ohne Beeinträchtigung des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden kann. Die Fraktion der Vaterländischen Union unterstützt die Stossrichtung der eingebrachten Gesetzesinitiative auch deshalb, weil sie damit ein Signal gegen Eingriffe des Staates in die Privatsphäre der Bevölkerung setzen will. Diese Haltung haben Abgeordnete der VU bereits bei den Beratungen eingenommen und deshalb auch grossmehrheitlich dem heute geltenden Gesetz nicht zugestimmt. Die Fraktion der Vaterländischen Union spricht sich dafür aus, auf die Abänderung des Gesetzes im Sinne der Initiative einzutreten. Danke.Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich unterstütze das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz. Die Abgeordneten des Landtags sind damit in erster Instanz gefordert, sich zu entscheiden, ob sie weiterhin auf einem im europäischen Vergleich sehr strengen Gesetz bestehen wollen oder ob sie eine Gesetzesinitiative unterstützen, die einen unseren Verhältnissen angemessenen Nichtraucherschutz gewährleistet, ohne eine Minderheit von Rauchern vom Besuch eines Restaurants faktisch auszuschliessen und Gaststätten dadurch wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Wie ich mich schon bei der Postulatsbeantwortung zum Schutz vor dem Passivrauchen und bei der 1. Lesung zum Nichtraucherschutz geäussert habe, ist es unzweckmässig und übertrieben, ein generelles, gesetzliches Rauchverbot für freiwillig zugängliche, öffentliche Restaurants und Gaststätten auszusprechen. Denn es gilt nicht nur, Nichtraucher vor dem Passivrauchen, sondern auch Raucher vor der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung sowie Gastbetriebe vor wirtschaftlichen Einbussen zu schützen. Dementsprechend hätte ich es schon damals begrüsst, dass sich Raucher noch in Gaststätten treffen können, wo das Rauchen erlaubt ist und entsprechende Vorkehrungen zum Schutz von Nichtrauchern getroffen sind. Aufgrund einer Stellungnahme von Vertretern der Gastronomie und unter dem Eindruck der 1. Lesung des Landtags, in der zur Sicherstellung der Gleichberechtigung von Gastronomiebetrieben ein generelles Rauchverbot verlangt wurde und sich die überwiegende Mehrheit von Abgeordneten für ein striktes Rauchverbot in Gastbetrieben einsetzte, hat die Regierung dem Landtag zur 2. Lesung eine strengere Fassung vorgelegt, der dann vom Landtag mit 15 Stimmen zugestimmt wurde.
Leider fand eine von FBP-Abgeordneten beantragte Volksabstimmung zum beschlossenen Gesetz zum Nichtraucherschutz nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz, das ein generelles Rauchverbot in Räumen der öffentlichen Verwaltung und in den öffentlich zugänglichen Gastbetrieben vorschrieb, trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Das liechtensteinische Gesetz zum Nichtraucherschutz geht weit über die entsprechenden Regelungen im Kanton St. Gallen und im Bundesland Vorarlberg hinaus. In unserem kleinen regionalen Raum, wo man leicht über die Grenzen hinweg einkehren kann, ist die befürchtete Abwanderung von Gästen bereits eingetreten. Die Gäste bleiben, wenn es die kalte Jahreszeit nicht mehr zulässt, nicht mehr auf der Terrasse eines Restaurants sitzen, sondern bleiben lieber zu Hause. Die nun vorliegende Volksinitiative zum Nichtraucherschutz ist auf die Regelung der Nachbarländer abgestimmt und es wäre zu begrüssen, wenn wenigstens im regionalen Raum die gleich langen Spiesse eingesetzt würden.
Der Staat hat durch gesetzliche Vorschriften für den Schutz der Passivraucher zu sorgen, doch auch gesellschaftliche Normen und private Regelungen tragen einen wesentlichen Teil zum Schutz der Passivraucher bei. Und ich denke, dass durch die nun wirksame gesetzliche Ausgrenzung und Diskriminierung von Rauchern das Gegenteil erreicht wurde. Es versteht sich von selbst, dass in öffentlichen und privaten Räumen gegenseitig Rücksicht genommen wird und Nichtraucher nicht unfreiwillig dem Passivrauchen ausgesetzt werden. So bin ich aufgrund des geänderten Bewusstseins in der Bevölkerung zur Schädlichkeit des Rauchens und zum Nichtraucherschutz davon überzeugt, dass für die meisten Raucher die Rücksichtnahme auf die Nichtraucher das Hauptmotiv ist, das Rauchen einzuschränken.
Das jetzt geltende Gesetz zum Nichtraucherschutz zeigt in unserem Land nun deutlich: Die Anzahl an Gästen ist zurückgegangen und einzelne Betriebe haben den entstandenen Verlust selber zu tragen, besonders im Winter, wenn die Raucher nicht mehr ins Freie ausweichen können. Diesen Ertragsrückgang erhalten die Betriebe nicht ersetzt und es ist meines Erachtens ein massiver Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit. Und in einzelnen Gastbetrieben zeigt sich mit der Ausgrenzung der Raucher, dass Stammtische leer bleiben und ein gemeinsames Gespräch nicht mehr stattfindet. Es stellt sich die Frage: Haben das einzelne Abgeordnete, die für die strengere gesetzliche Regelung stimmten, wirklich gewollt?
Sowohl das heute gültige Gesetz als auch die Volksinitiative stehen für den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Die Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz will nun - wie es eigentlich schon in der 1. Lesung des Gesetzes vorgesehen war - den Gastbetrieben überlassen, welche Vorkehrungen zum Nichtraucherschutz getroffen werden. Die formulierte Initiative sieht eine angemessene Lösung zum Nichtraucherschutz vor, indem das Rauchen in geschlossenen Räumen, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind, sowie in gastgewerblichen Betrieben, welche nur über einen Gastraum verfügen, erlaubt sein soll. Im Weiteren soll die Regierung mittels Verordnung die näheren Vorschriften zur Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherbetriebs festlegen. Der Gesinnungswandel bei Vertretern der Gastronomie ist für viele heute nicht mehr nachvollziehbar und es stellt sich die berechtigte Frage, ob wir als Abgeordnete diesem Zickzackkurs von Wirtevertretern weiter folgen sollen. Wir sollten unser Abstimmungsverhalten weder von Trotz noch von Gefallen gegenüber diesen Interessenvertretern leiten lassen und unserem eigenen Urteil folgen.
Heute geht es um die Entscheidung, ob der Landtag einem strengen oder gemässigten Schutz der Nichtraucher in öffentlich zugänglichen Gaststätten mehrheitlich zustimmen will sowie ob der Landtag diese Entscheidung selbst treffen oder der Bevölkerung zur Volksabstimmung überweisen will. Es kommen durch die Steueraffäre und die Finanzmarktkrise existenziell weit gewichtigere Probleme auf uns zu und ich plädiere dafür, das Thema Nichtraucherschutz heute in diesem Landtag abzuschliessen, anstatt in einem langwierigen politischen Abstimmungskampf weitere Zeit und Energie zu verlieren. Ich unterstütze daher den Antrag, dass der Landtag dem Initiativbegehren zustimmt und hoffe damit, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des Initiativbegehrens zur Abänderung des Nichtraucherschutzes bald möglichst in Kraft treten. Danke.Abg. Paul Vogt
Ich möchte gleich mit dem letzten Punkt anfangen, den mein Vorredner aufgegriffen hat: Wir sind - wie manchmal - komplett konträrer Meinung. Ich bin engagiert gegen diese Initiative und ich bin der Meinung, dass der Landtag diese Frage heute nicht selber entscheiden soll, sondern dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll. Dies ist gemäss Art. 66 der Verfassung möglich. Der Landtag kann einzelne umstrittene Fragen dem Volk vorlegen.
Ich bin der Auffassung, dass die Pros und Kontras dieses Gesetzes ausführlich diskutiert wurden. Ich werde mich daher relativ kurz halten. Für mich ist der Nichtraucherschutz ein wichtiges gesundheitliches Anliegen. Es ist meines Erachtens eine Aufgabe der Politik, die Nichtraucher zu schützen. Man muss hier sicher abwägen zwischen den Interessen der Wirtschaft, zwischen den Interessen der Gastronomen und den gesundheitlichen Interessen der Gesamtbevölkerung. Und für mich hat da ganz klar der Gesundheitsschutz Vorrang. Ich erinnere auch daran, dass viele Raucher in der eigenen Wohnung nicht rauchen, aber wenn sie in die Beiz gehen, sich das Recht herausnehmen, zu rauchen respektive argumentieren, es sei ihnen in der Beiz nur dann wohl, wenn sie auch rauchen können. Für mich ist das eine sehr bedenkliche Argumentation. Wenn hier damit argumentiert wird, dass die Raucher dazu gezwungen werden, frierend vor der Eingangstür des Restaurants zu rauchen, dann möchte ich dieses Argument jetzt auch umkehren: Wollen Sie denn eigentlich die Nichtraucher zwingen, frierend vor die Tür hinaus zu gehen, wenn sie ein bisschen frische Luft wollen? Das kann doch nicht Ihre Intention sein.
Ich komme kurz zur Argumentation der Gastronomie: Die Gastronomie fährt, wie Sie richtig erwähnt haben, Herr Abg. Franz Heeb, einen Zickzackkurs. Ich brauche das nicht alles noch einmal aufzurollen. Zunächst hat sie sich überhaupt geweigert, auf entsprechende Absichten der Regierung einzutreten. Dann war sie nach langem Bauchweh bereit, ein System der Selbstdeklaration einzuführen. Dann hat sie gemerkt, dass die Regierung weitergehen will. Dann hat sie gefordert: Ja dann aber für alle. Es soll überhaupt keine Ausnahmen geben. Dann ist man diesem Wunsch nachgekommen und dann fing das grosse Ach und Weh an: Ja, das geht viel zu weit, das führt uns in den Bankrott, das können wir uns nicht leisten. Und jetzt kommt man mit dieser Initiative, die nicht einfach die Möglichkeit von Ausnahmen schaffen will, das ist völlig falsch dargelegt, diese Initiative will es jedem Gastronom ermöglichen, sein Restaurant als Raucherwirtschaft zu führen. Er braucht bloss zu erklären, dass seine Räume Raucherräume sind und dann kann in jedem Raum geraucht werden. Es ist also eine völlige Abschaffung der Nichtraucherintention. Dem kann ich mich nie und nimmer anschliessen. Die Initiative will de facto den heutigen Nichtraucherschutz komplett aufheben.
Ich möchte dann kurz zur Argumentation der VU übergehen: Meine Damen und Herren von der VU, was Sie hier bieten ist einfach billigste populistische Argumentation. Es fängt damit an, dass jene zwei Abgeordneten, die sich anlässlich der Behandlung des heutigen Gesetzes engagiert für eine Verschärfung der Regierungsvorlage ausgesprochen haben, heute nun abwesend sind. Es mag sein, dass die Abg. Marlies Amann-Marxer einen unverschiebbaren Arzttermin hat, ich kann das nicht nachprüfen, aber es ist doch allzu offensichtlich, dass hier jene beiden Abgeordneten sich abmelden liessen, die damals mit dafür verantwortlich waren, dass die Regierungsvorlage verschärft wurde. Das ist doch allzu durchsichtig.
Auch wenn Sie jetzt so tun - und ich zitiere Sie hier mit Ihrer Fraktionserklärung -, die VU sei ohne Wenn und Aber für den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung und dann dafür plädieren und verlangen, dass dieses Nichtraucherschutzgesetz aufgehoben wird, dann ist das einfach verlogen. Das geht in der Argumentation schlicht und einfach nicht auf. Auch wenn Sie ständig mit der überbordenden staatlichen Reglementierung kommen, dann sind das Wahlkampfargumente. Der Staat, die Politik ist immer verpflichtet abzuwägen zwischen den Interessen der Gesamtheit und den Interessen der Einzelnen. Und in diesem Fall hat einfach die Politik, haben wir, der Landtag, entschieden, dass die gesundheitspolitischen Interessen Vorrang haben. Alles andere ist Opportunismus, ist billige Meinungsmache.
Damit habe ich meine Argumente vorgetragen. Ich kann schliessen. Ich beantrage also im Sinne von Art. 66 der Verfassung bzw. Art. 79 des Volksrechtegesetzes, über diese Initiative eine Volksabstimmung durchzuführen.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Auch ich gehöre zu jenen Abgeordneten, die mit Bild auf einem Plakat zu sehen sind, das die Anti-Raucher im Landtag zeigt. Ir-gendwie erinnert dieser Zettel an Plakate im ehemaligen Wilden Westen, wo früher irgendwelche Gestalten unter der Überschrift «gesucht» abgebildet wurden. Man kann davon ausgehen, dass wir Abgeordnete, die auf diesem Plakat aufscheinen, zum Abschuss bei den Wahlen freigegeben werden sollten. Trotz dieser Wild-West-Methode möchte ich betonen, dass ich bei meiner Haltung bleibe. Ich habe immer betont, dass ich nicht gegen das Rauchen und schon gar nicht gegen die Raucher bin, sondern dass ich mich für den Schutz vor dem Passivrauchen einsetze.
Das Initiativbegehren trägt 2382 gültige Unterschriften aus der stimmberechtigten Bevölkerung. Ich gehe davon aus, dass die Volksinitiative ergriffen wurde, damit das Volk endgültig entscheiden kann. Ich möchte nochmals betonen, dass für mich der Schutz vor dem Passivrauchen im Vordergrund steht, nicht ein Verbot gegen die Raucher. Aus diesem Grund bleibe ich bei meiner Haltung, denn es geht um die Gesundheit aller Menschen. Ganz besonders geht es um die Jugend. Wenn in den Gastlokalen grundsätzlich nicht mehr geraucht werden darf, so besteht die Chance, dass zumindest ein Teil der Jugendlichen vom gesundheitsschädlichen Rauchen abgehalten wird.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Das Initiativbegehren ist sehr nahe der ursprünglichen, differenzierenderen Regierungsvorlage, die in der 2. Lesung mit Anträgen permanent verschärft wurde. In der Grundausrichtung hat damals auch der Wirteverband den Landtag mit der Empfehlung, alle gleich zu behandeln, in diese Richtung gelenkt, wie dies der Abg. Kindle bereits ausgeführt hat. Eine damalig beantragte Volksabstimmung ist leider auch nicht durchgekommen, so begrüsse ich diese Lösung des Initiativbegehrens, da sie die ursprüngliche Zielrichtung des Nichtraucherschutzgesetzes wiederum in den Vordergrund stellt und herbeiführt.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass das vom Landtag verschärfte und letztlich verabschiedete Gesetz in der Praxis unverhältnismässige Auswirkungen zeitigt. Das Initiativbegehren ist ein gelockerter Nichtraucherschutz, der dem Präventiv- und Nichtraucherschutz in gemässigter Form nach wie vor nachkommt, eben in einer Kompromissform, wie dies die Regierungsvorlage in ihrer Stossrichtung ursprünglich ebenfalls vorsah. Mir ist nicht egal, wenn die ohnehin schon wenigen Gaststätten in einzelnen Gemeinden unverhältnismässige Voraussetzungen haben und ich will ihre Existenz nicht aufs Spiel setzen. Dies war so, wie es der Abg. Franz Heeb ausführte, in diesem Sinne nicht gewollt.
Die Einbussen sind leider augenscheinlich. Die vorliegende Variante geht - wie ich dies bereits ausgeführt habe - auf die ursprüngliche, differenzierendere Intention der Regierungsvorlage zurück. In diesem Sinne wird quasi diese beantragt. So werde ich das Initiativbegehren mit der gemässigteren Variante des Nichtraucherschutzgesetzes gutheissen.Abg. Pepo Frick
Danke und guten Morgen. Mein kurzer Kommentar als Arzt zu dieser Initiative betreffend Lockerung des Nichtraucherschutzes - was ja schon besagt, dass jemand geschützt werden soll, niemand wird etwas grundsätzlich verboten:
Die Fakten in Bezug auf die Schädlichkeit des Passivrauchens verdichten sich. Nach Einführung des Rauchverbotes in Irland reduzierte sich die Herzinfarktrate merklich und die lungenspezifischen Erkrankungen gehen zurück. Die Zigarettenproduzenten spüren Umsatzrückgänge. Ich beobachte viele Menschen, die in den letzten Jahren im Rahmen der europäischen Anti-Raucherkampagnen aufgehört haben zu rauchen. Sicher ist es auch allen bekannt, dass Lebensversicherungen die Prämien erhöhen können, wenn Nikotinmissbrauch laborchemisch nachgewiesen wird. Die medizinischen Fakten sind klar und unmissverständlich.
Wohl aus diesem Argumentationsnotstand heraus wird der Begriff der Freiheit jetzt auch in der öffentlichen Debatte meiner Meinung nach überstrapaziert. Von Bevormundung ist die Rede. Ich weiss nicht genau, wo Freiheit beginnt. Ich glaube aber zu wissen, wo Freiheit aufhört, nämlich dort, wo ich jemandem bewusst Schaden zufüge. Dieser Landtag hat sich anlässlich der Verabschiedung des Tabakpräventionsgesetzes klar geäussert und es würde schwer überraschen und viele Menschen enttäuschen, wenn er in der Vorwahlzeit seine Einstellung ändern würde, denn die Fakten - ich habe es erwähnt - haben sich nicht geändert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen auf jeden Fall das letzte Wort haben.
Ich werde Namensabstimmung beantragen, um zu dokumentieren, welche Abgeordneten oder auch welche Partei die Meinung gegebenenfalls geändert haben. Dies darf dann auch wieder als Steckbrief ausgehängt werden. Und ganz zum Schluss: Schaffen wir doch den Winter ab. Dann wäre dieses Problem gemäss einigen Voten von Abgeordneten gelöst und die Raucher nicht mehr der gesundheitsgefährdenden Kälte ausgesetzt. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich werde dieser Initiative auch nicht zustimmen. Die Argumente bezüglich Gesundheit, die Argumente, die der Abg. Paul Vogt vorgebracht hat, sind auch meine Überzeugung. Durch die Zustimmung zu dieser Initiative stellen wir wieder den Raucher in den Mittelpunkt und den Nichtraucher aus dem Mittelpunkt. Es ist eindeutig so aus meiner Sicht. Und die Richtung und die Intention, die war ganz klar, dass wir das umkehren. Aber selbstverständlich sehe ich auch die Probleme, die dadurch hervorgerufen wurden, die Probleme bei den Wirten, bei den Rauchern. Aber so, wie man dort mit der Lösung dieser Probleme umgeht, kann ich mich auch nicht einverstanden erklären.
Ich bin sehr enttäuscht, dass es in diesem Land Gruppen gibt, die sich einfach über das Gesetz stellen, die das Gesetz ignorieren. Solange ein Gesetz in Kraft ist, ist dieses Gesetz auch meiner Meinung nach zu befolgen, auch wenn man damit nicht einverstanden ist. Dass man diejenigen, die für den Nichtraucherschutz einstehen, an den Pranger stellt, persönlich angreift, ist genau so eine Tugend, die langsam hier im Land Platz greift. Ich befürchte, dass diese Art der Interessendurchsetzung vermehrt in Zukunft Platz greifen wird und ich bin enttäuscht. Ich bin enttäuscht auch von Rauchern, die sich einfach auch über Gesetze, die bestehen, hinwegsetzen. Auch wenn es einem nicht gefällt, sind meiner Meinung nach diese einzuhalten. Ich bin enttäuscht vom Gastronomieverband, dass er sich zuerst für eine Verschärfung und dann für eine komplette Lockerung wieder einsetzt. Und das in dieser Form. Das zu meinen grundsätzlichen Ansichten auch zum Vorgehen. Ich bin also auch aufgrund der Art und Weise, wie hier vorgegangen wird, gegen diese Initiative.
Es wird immer von Wahlfreiheit gesprochen. Die Wahlfreiheit des Rauchers wird hier ganz klar grösser eingeschätzt und eingestuft als die Wahlfreiheit eines Nichtrauchers. Wenn in Zukunft im Lande - und davon bin ich überzeugt - die Gasthäuser mehrheitlich wieder als Rauchergasthäuser deklariert werden, dass dann der Nichtraucher keine Möglichkeit hat, an den Stammtisch zu gehen, wenn er sein Leben und seine Gesundheit ernst nimmt. Er wird keine Wahlmöglichkeit haben. Aber da kann man sagen: Er kann ja das auch ausserhalb der Gaststätten machen. Der Raucher braucht das gemeinsame Gespräch und das findet er in der Gaststätte. Gut.
Also, ich spreche mich ganz klar dagegen aus, dass das, wenn wir eine so komplette Umkehr betreiben, dass das im Landtag geschehen soll. Ich plädiere genauso, dass dafür dann eine Volksabstimmung der richtige Weg ist und werde aus diesen Gründen dieser Initiative nicht zustimmen.Abg. Rudolf Lampert
Über den Zickzackkurs der Wirte wurde hier schon einiges ausgeführt. Ich kann mich dort deshalb kurz fassen: Der Einfluss, den die Wirte auf die Fraktionen genommen haben, war folgendermassen: Sie haben die Fraktionen besucht und haben eine Verschärfung dieses Gesetzes verlangt. Jetzt wird genau wieder die umgekehrte Lösung verlangt. Darauf wurde auch vom Abg. Elmar Kindle und verschiedenen anderen Abgeordneten eingegangen. Ich habe das auch anlässlich der Zulässigkeitsprüfung dieser Gesetzesinitiative ausgeführt, deshalb verzichte ich darauf. Eine Volksabstimmung wurde damals verhindert - ich bekam damals nur 9 Stimmen hier im Saal. Man hätte eine Riesendiskussion verhindern können.
Jetzt soll das nachgeholt werden. Es könnte nachgeholt werden, indem der Landtag dieser Initiative nicht zustimmt. Das ist die einzige Möglichkeit, dann eine Volksabstimmung durchzuführen. Und wenn die Abg. Doris Beck heute in der Zeitung zitiert wird mit dem Satz: «Die Fraktion der Vaterländischen Union spricht sich dafür aus, der Initiative eine Chance zu geben», genau das möchte ich auch. Dieser Initiative eine Chance geben, vor dem Volk eine Chance geben und diese Initiative einer Volksabstimmung unterstellen. Dann werden wir sehen, was in diesem Land gefragt ist oder nicht. Dann sind das aber nicht - so wurde ich nämlich zitiert - diese 25 «Hansel» im Landtag - so wurden wir benannt von den Wirten - dann ist das nämlich das Volk, das dann aussagt, was es eigentlich will in dieser Angelegenheit und ob es den Gesundheitsschutz höher stellt als das Rauchen.
Grundsätzlich habe ich eigentlich nicht einmal solche Mühe mit der Initiative, denn sie schiebt den «schwarzen Peter», den wir jetzt alle bekommen haben im Landtag, künftig den Wirten zu. Die Wirte haben die Freiheit, zu entscheiden, ob ihr Lokal ein Raucherlokal ist oder nicht. Und nicht mehr der Landtag schreibt es vor. Das war genau das, was die Wirte von uns verlangt haben, dass das nicht eintrifft. In der Diskussion mit den Wirten wurde immer wieder ausgeführt: Wir wollen nicht die Schuldigen sein. Der Landtag soll das klar regeln. Jetzt verlangen die Wirte plötzlich, dass sie selbst bestimmen können. Eine Selbstbestimmung, die sie bisher abgelehnt haben. Aber ich weiss nicht, ob sie dann besser bei ihren Gästen ankommen oder nicht.
Was mich erstaunt, ist, dass die Wirte nur auf sich selbst schauen. Es wird nämlich ausschliesslich für die Lokale der Gastronomie eine Ausnahme verlangt. Es wird nicht beispielsweise in einem Zelt eines Verbandsmusikfestes gestattet, dass dort beispielsweise in der Bar geraucht werden soll. Das ist ausgenommen, denn die Initiative besagt ganz klar: nur in Räumen der Gastronomiebetriebe. Das auch ein Hinweis, dass hier nicht das Ganze bedacht wurde, sondern mehr oder weniger nur für sich selbst geschaut wurde.
Ich bin grundsätzlich für eine Volksabstimmung und werde deshalb dieser Initiative nicht zustimmen. Ich möchte aber auch betonen, dass ich grundsätzlich für eine lockerere Variante bin, als wie sie heute dasteht. Allerdings nicht in der Form, wie die Wirte sie vorschlagen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass in Bars geraucht wird. Wenn da abends um 8 Uhr oder abends um 10 - wir haben keine Jugendlichen mehr in diesen Bars - dann kann jeder selbst entscheiden. Man muss ja nicht hineingehen. Da habe ich kein Problem damit. Wenn sich jemand dort gegen Mitternacht hineinbegibt, muss er das einfach in Kauf nehmen. Ich werde das nicht tun.
Dass diese Volksinitiative jetzt vom Landtag abschliessend behandelt werden soll und nicht einer Volksabstimmung unterlegt werden soll, erstaunt mich. Denn seit 33 Jahren - so wurde ich informiert - wurde keine Volksinitiative mehr im Landtag selbst entschieden. Sie wurde jedesmal dem Volk vorgelegt. Hier haben wir eine grosse Ausnahme. So wie sich das abzeichnet, wie ich die Voten interpretiere, wird diese Initiative im Landtag durchgehen und es wird zu keiner Volksabstimmung kommen. Wohlgemerkt, das ist seit 33 Jahren nicht mehr vorgekommen. Aber damit habe ich auch kein Problem.
Ob die Wirte sich tatsächlich bewusst sind, was sie anrichten, möchte ich an einem kleinen Beispiel ausführen: Die Wirte verlangen, dass Art. 9 Abs. 2 einen Zusatz bekommt, nämlich einen Bst. c, der besagt, dass ein Raucherbetrieb ohne Bewilligung gemäss Art. 3, wenn dieser so geführt wird, dass er dann gemäss Abs. 2 bestraft wird. Bisher wurden die Wirte gemäss Art. 9 bestraft mit max. CHF 100 und im Wiederholungsfall mit CHF 500. Jetzt verlangen die Wirte, dass die Strafe CHF 10'000 ist und im Maxi-malfall, im Wiederholungsfall, CHF 20'000, denn bisher unterstanden die Wirte Art. 9 Abs. 1. Mit dieser Initiative unterstehen sie neu dem Abs. 2; und Abs. 2 sieht Maximalstrafen von CHF 10'000 und von CHF 20'000 vor. Ob die Wirte sich dessen bewusst sind - wir können die Initiative nicht abändern hier, die Wirte wollen das anscheinend. Ich weiss nicht, ob ein Betrieb dann noch existenzfähig ist, wenn er ein zweites Mal erwischt wird und diese CHF 20'000 als Strafe bezahlen muss. Aber wie gesagt, die Wirte sind selbst für ihre Initiative verantwortlich und müssen auch selbst wissen, was sie tun. Ich weiss, was ich hier tue: Ich werde dieser Initiative nicht zustimmen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich werde der Initiative ebenfalls nicht zustimmen, weil 1. ich mich schon anlässlich der Gesetzesbehandlung für eine Volksabstimmung ausgesprochen habe, 2. weil ich mich bei der 2. Lesung des Gesetzes auch vom Druck und der Argumentation der Gastronomie Liechtenstein habe beeinflussen lassen, die eine verschärfte Form ausdrücklich wünschte. Sie wollten ja die gleich langen Spiesse für alle, für Besitzer von Restaurants und Pächter. Ich werde nicht zustimmen 3., weil es sich um ein Gesetz zum Nichtraucherschutz handelt. Ich möchte mit dem Gesetz alle Nichtraucher, explizit auch das Personal in der Gastronomie, schützen. Für mich hat der Gesundheitsschutz Vorrang. Und 4.: Eine Volksinitiative ist ein starkes Instrument vom Volk für das Volk. Daher spreche ich mich für eine Volksabstimmung aus.Stv. Abg. Roland Büchel
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich freue mich über die zustimmenden Voten, das darf ich vorwegnehmen. Ich bin hingegen nicht einverstanden mit einigen Aussagen, die hier getätigt wurden in Bezug auf die Wirte, dass sie eine Verschärfung in diesem Sinne gefordert hätten oder betreffend Zickzackkurs. Ich möchte an die 1. Lesung erinnern. Es kann nachgelesen werden, ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass hier ein Missverständnis besteht: Es gab einen Brief, den haben Sie alle erhalten. Er war vielleicht unglücklich aufgesetzt, aber wenn man den Brief wirklich richtig gelesen hat, dann haben die Wirte damals gesagt, dass sie in erster Linie eine Selbstdeklaration fordern und nur falls diese im Landtag keine Mehrheit findet, dass sie dann für ein flächendeckendes Verbot sind. Das gehört richtiggestellt. Ich habe es damals schon ausgeführt und hier soll man jetzt nicht einfach so tun, als ob diese Aussagen nie getätigt wurden.
Zur Initiative selbst möchte ich bemerken, dass für mich mit der Zahl der Unterschriften - immerhin 2382 Menschen - ein klarer Wille nach einer Abänderung des bestehenden Gesetzes zum Ausdruck kommt. Es wird beantragt, dass der Landtag diesem Begehren entspricht. Ich bin der Meinung, dass diese Chance ergriffen werden sollte. Wenn ich die Situation beurteile, wie sie sich heute darstellt, dann ist für mich jeder Tag, an dem ein Gastbetrieb in seiner Existenz bedroht ist, einer zu viel. Und insbesondere jetzt, wo das Ausweichen ins Freie nicht mehr so einfach ist, ist diese Situation wirklich dramatisch. Für mich ist auch jeder Tag zu viel, an dem ein Betrieb einer Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt ist. Auch da habe ich bereits damals in der 1. Lesung darauf hingewiesen, weil die Gäste ins benachbarte Ausland ausweichen können - da ist für mich jeder Tag zu viel. Für mich ist auch jeder Tag zu viel, an dem die Wirte nicht nur diese negativen Auswirkungen dieses Gesetzes zu spüren bekommen, sondern zusätzlich im Moment auch noch die gedrückte Konsumentenstimmung aufgrund der Wirtschaftskrise. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass hier Existenzen auf dem Spiel stehen und viele davon wurden über Generationen aufgebaut. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich wollte genau auf das gleiche Thema zurückkommen, die 1. Lesung. Das kam nämlich jetzt auch vom Abg. Rudolf Lampert, der gesagt hat: Die Wirte wollten den schwarzen Peter dem Landtag übergeben. Das ist eigentlich nicht wahr. Die Wirte hatten vorab bereits die Deklaration eingeführt und haben auch - sage ich mal - für sich selber entschieden, ob sie Nichtraucher- oder Raucherlokal sein wollten. Und die Liste wurde veröffentlicht - ich habe die jetzt nicht präsent - aber es wurde in der Zeitung aufgelistet, wer jetzt Nichtraucherlokal ist und wer Raucherlokal. Und im Gegensatz zum Abg. Markus Büchel glaube ich nicht, dass es am Schluss nur Raucherlokale geben wird. Also die Liste ist mir irgendwo noch stark in Erinnerung, dass man da sehr wohl differenziert ausgewiesen hat, was sie sein wollen. Und da kommt eben der Punkt, den ich schon vorher erwähnt habe. Es geht mir hier darum, auch mit diesem Gutheissen der Initiative diese Entscheidungskompetenz an die Wirte zurückzugeben oder den «schwarzen Peter» zurückzugeben, wie man das nennen will, nämlich die Entscheidungskompetenz, wie sie ihr Unternehmen führen wollen, welche Zielgruppe sie ansprechen wollen. Es kommt natürlich auch auf die Grösse der Lokale an.
Und dann habe ich noch einen zweiten Punkt, nämlich diese Wettbewerbsverzerrungen: Der Zeitpunkt jetzt ist natürlich auch dadurch - nicht nur weil es Winter wird, wie ich hier gehört habe - sondern eben weil in unseren benachbarten Kantonen das Rauchergesetz auch zu Diskussionen Anlass gab. Und ich habe hier eine Mitteilung der Politischen Gemeinde Buchs vor mir vom 18. November. Da wurde Anfang Oktober ein Nichtrauchergesetz eingeführt. Es gab dann Rekurs, weil grundsätzlich können da Gaststätten um eine Bewilligung ansuchen. Es wurden dann keine Bewilligungen erteilt. Der Rekurs ging dann zum Gesundheitsdepartement, wobei das Vorgehen von dort gutgeheissen wurde und die Unzumutbarkeit bei einzelnen Betrieben festgestellt wurde. Und neu gibt es jetzt eine Ausnahmeregelung im Sinne von «auf Antrag können Restaurants, die 80 m2 nicht überschreiten, Raucherlokale sein».
Wie auch immer, wir sehen überall rundherum gibt es diese Ausnahmen. Appenzell hat das Nichtrauchergesetz überhaupt nicht angenommen usw. Ich denke, für mich steht einfach schon die Verhältnismässigkeit im Vordergrund. Und die stand übrigens schon in der 1. und 2. Lesung im Vordergrund. Da hat sich jetzt also nichts geändert.
Leider ist der Abg. Paul Vogt nicht im Raum, aber ihm möchte ich noch etwas mitgeben in Bezug auf seine Ausführungen zur Abwesenheit der Abg. Marlies Amann-Marxer: Bereits am Montag bei der Fraktionssitzung und bei der Parteivorstandssitzung hat sie krankheitshalber gefehlt. Sie hat heute einen Arzttermin. Er hat das so despektierlich hingestellt. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Abg. Paul Vogt, ich hoffe, dass das Resultat dieses Arzttermins so ausfällt, dass Sie sich nicht für Ihre Aussage schämen müssen. Danke schön.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich schätze die vorgetragenen Voten und kann der Ehrlichkeit gemachter Aussagen - auch wenn sie nicht immer meinem Sinn entsprechen - sicherlich auch Folge leisten. Was mich doch sehr irritiert hat, wenn die Freie Liste mit Wörtern wie «Populismus» und «Meinungsmache» um sich wirft.
Das Votum des Abg. Pepo Frick hat mich ganz besonders gestört. Er als Arzt - das kann ich vollumfänglich nachvollziehen, dass er sich für Gesundheit einsetzt. Jetzt prangert er die Meinungsänderung verschiedener Abgeordneter an und will eine namentliche Abstimmung. Das ist auch Ihr gutes Recht. Ich möchte Sie jetzt nur noch an etwas erinnern, wo es auch um Gesundheit ging, nämlich bei der Abstimmung des Umweltschutzgesetzes. Darf ich Sie daran erinnern, Herr Abg. Pepo Frick, Sie waren der Einzige, der diesem Gesetz nicht zugestimmt hat. Der Abg. Paul Vogt, weil dieses Gesetz zu später Stunde verabschiedet wurde, ging nach Hause und die Fraktionssprecherin Andrea Matt hat diesem Gesetz zugestimmt. Das zum Abstimmungsverhalten.
Zum Schluss möchte ich Sie an ein gut bekanntes Sprichwort erinnern: Wenn man in einem Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.Abg. Andrea Matt
Danke. Einfach als Replik: Man sollte auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Eine Annahme der Initiative hebelt den Nichtraucherschutz in Gaststätten aus. Wohlgemerkt, nur in Gaststätten, wie vom Abg. Rudolf Lampert eindrücklich ausgeführt. Die Initiative überlässt es den Wirten, ob bei ihnen in Räumen geraucht wird oder nicht, ob ihr Betrieb ein Raucherbetrieb wird oder nicht. Wirte sind Geschäftsleute und deshalb nicht frei in ihrer Entscheidung, sondern von ihren Kunden abhängig. Die meisten Gaststätten werden daher Raucherbetriebe werden. Das Gesetz, das Nichtraucher schützen sollte, schützt dann eben nicht mehr.
Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo anderen Schaden zugefügt wird. Vor die Wahl gestellt, wer zu schützen ist, der Raucher oder der Nichtraucher, entscheide ich mich für den Nichtraucher. In der aktuellen Situation halte ich es für wichtig, dass die Bevölkerung entscheidet. Ich bin für eine Volksabstimmung, weil ich glaube, dass es in einer Volksabstimmung ein Ergebnis für den Nichtraucherschutz geben wird und dass dann die Akzeptanz dieses Nichtraucherschutzgesetzes kommen wird.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich halte mich kurz. Ich möchte nur eines zur Geschichte in das richtige Lot bringen: Das, was der Abg. Roland Büchel gesagt hat, ist natürlich richtig, dass die Wirte gesagt haben: Wir wollen in Zukunft genauso selbst bestimmen können, jeder für sich, ob wir Raucherlokale haben oder nicht. Das war aber keine Lösung für den Nichtraucherschutz. Ich meine, da müssen wir doch ehrlich sein. So naiv kann man doch nicht sein, Nichtraucherschutz zu propagieren und dann zu sagen, jedes Lokal bestimmt selbst, ob es ein Nichtraucherlokal ist oder nicht. Also, das war eine reine Formsache, dieser Vorschlag, und ernst gemeint war der Vorschlag, den sie dann präsentiert haben, in den Fraktionen vertreten haben, uns auch ganz klar gebeten haben, diese konsequente Haltung einzunehmen.
Diese konsequente Haltung ist auch rechtlich aus meiner Sicht die einzig richtige. Deutschland hat das ganz klar bewiesen. Dort hat der Gerichtshof entschieden, dass man nicht Ungleichbehandlung haben kann, sondern entweder eben konsequent oder sonst frei. Darum bin ich für die konsequente Haltung. Aber das nur zur Richtigstellung der Haltung des Gastronomieverbandes.
Für uns war es klar: Wir wollen einen Schutz. Und wenn das der Wunsch ist, der Gastronomieverband eine konsequente Regelung wünscht, dann ist es mir nur umso lieber und recht. Darum möchte ich auch noch einmal kurz auf die Argumente eingehen: «St. Gallen hat das bestens gelöst». St. Gallen hat das überhaupt nicht gut gelöst. Die sind sehr unglücklich damit. Ich habe das gerade an einer Veranstaltung in der letzten Woche wieder erfahren, dass es eben nicht eine gute Lösung ist. Aber das ist ihr Problem. Ich bin nur der Meinung, dass hier wir absolut nicht das vom Tisch haben, auch wenn das hier eine Mehrheit finden sollte. Dieses Problem wird uns in den nächsten Monaten oder Jahren in vielleicht anderer Ausprägung wieder beschäftigen, falls es eine Zustimmung erhält.Abg. Franz Heeb
Danke. Noch kurz eine Antwort zum Votum des Abg. Paul Vogt: Ich schätze Ihre Meinung, Herr Abgeordneter, vor allem für mich ist eine andere Meinung wie das Salz in der Suppe, nur sollte die Meinung auch einigermassen richtig sein. Sie sagen, dass diese Initiative eigentlich die völlige Abschaffung des Nichtraucherschutzes bedeutet. Das stimmt einfach nicht so, wenn man diese Änderung zusammen mit dem gesamten Gesetz liest. Ich sage das einfach sehr deutlich, weil diese Mähr sollte doch nicht verbreitet werden.
Vielleicht noch dazu: Bei der 2. Lesung und der Schlussabstimmung des Gesetzes in diesem Frühjahr war bei einzelnen Abgeordneten erkennbar, dass es ihnen primär um die Gewährleistung des Schutzes von Nichtrauchern ging und sie deshalb einer strengeren Lösung zustimmten. Heute stimmen wir über eine andere gemässigte Alternative zum Schutz der Nichtraucher ab und ich respektiere jene Abgeordneten, die aufgrund der inzwischen gemachten Erfahrungen sich nun für eine dem Initiativbegehren entsprechende Lösung einsetzen. Diese Abgeordneten sind nicht an den Pranger zu stellen, genauso wie jene Abgeordneten, die für einen strengen Nichtraucherschutz eintreten. Auch wenn Abgeordnete in ihrer Entscheidung weiterhin auf einem strengeren Nichtraucherschutz bestehen und die im Initiativtext vorgesehene Regelung nicht unterstützen können, gilt auch ihnen mein Respekt. Das möchte ich deutlich sagen. Vor allem missbillige ich, wenn sie aufgrund ihrer persönlichen Entscheidung in der Öffentlichkeit weiterhin mit Foto an den Pranger gestellt werden.
Wie gesagt, es gilt heute diesem Treiben ein Ende zu setzen und in persönlicher Verantwortung eine Entscheidung auf Landtagsebene zu finden, damit wir uns verstärkt mit der Lösung weit wichtigerer Problemstellungen für die Zukunft unseres Landes beschäftigen können.Abg. Andrea Matt
Ich unterstütze den Antrag des Abg. Pepo Frick auf Namensaufruf.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz eine Replik noch zum Votum vom Abg. Markus Büchel: Für mich gilt eben der Brief, der uns Abgeordnete damals kurz vor der 1. Lesung erreicht hat. Und da hat die Gastronomie ja eben ausgeführt, dass, falls - wie ich schon gesagt habe - eine Selbstdeklaration keine Mehrheit findet, dass man dann eben eine Verschärfung, einen flächendeckenden Raucherschutz wolle.
Ich möchte auch noch einmal ausführen: Die Gastronomie hat die Zeichen der Zeit schon bereits vor diesem Brief erkannt. Sie hat ja damals freiwillig den Weg der Selbstdeklaration gewählt. Und wenn ich mich richtig erinnere, haben auch sehr viele Betriebe spontan mitgemacht. Ich glaube, es hätte auch eine Chance verdient gehabt, dass sich das bewähren konnte. Leider hatte dieses Vorhaben eben keine Chance zu zeigen, dass es funktionieren kann.Abg. Paul Vogt
Ich möchte nur kurz auf das Argument des Abg. Franz Heeb eingehen, dass hier der Nichtraucherschutz nicht abgeschafft werde: Sie brauchen bloss das Gesetz zu lesen, dann haben Sie die Antwort. Ich zitiere das, in Art. 3 Abs. 1 Bst. c soll geändert werden: «In geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind», das ist bisheriger Text und dann wird angefügt «ausgenommen davon werden geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind». Das heisst mit anderen Worten, der Wirt braucht bloss einen Raum als Raucherraum zu kennzeichnen und dann ist das Nichtraucherschutzgesetz ausgehebelt. Also, es läuft letztlich einfach auf eine Selbstdeklaration der Wirte hinaus. Und das hat auch der Initiant so gesehen, wie aus einem «Vaterland»-Interview hervorgeht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Gretchen-Frage, die uns hier gestellt wird, ist diejenige, dass wir entscheiden müssen: Was ist höher zu gewichten, die Gewerbefreiheit der Gastronomie oder der Schutz der Nichtraucher? Und hier kann ich durchaus die verschiedenen Argumente akzeptieren, die hier ins Feld geführt werden. Was ich nicht verstehe - und hier möchte ich auf das Schreiben zurückkommen, welches uns von der Gastronomie zugestellt wurde: Der Abg. Roland Büchel hat ausgeführt, ja es wurde hier die Selbstdeklaration gefordert, man hat dann aber eben gemerkt, das funktioniert nicht und dann hat man die zusätzlichen - ich sage jetzt einmal - Verschärfungen in diesem Dokument gefordert.
Und betreffend die Selbstdeklaration ist mir der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die 1. Lesung dieses Gesetzes wie folgt in Erinnerung, dass man das in Österreich versucht hat und dort hat es nicht funktioniert. Und deshalb ist dann auch bei uns im Land im Prinzip die Einsicht eingetreten, dass diese Selbstdeklaration anscheinend nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Dann wird immer wieder das Argument der Wettbewerbsverzerrung ins Feld geführt: Ich weiss nicht, höre ich hier auch das Argument betreffend die Promillegrenze für Alkohol. Ist das eine Forderung von der Seite der Damen und Herren, die hier diese Wettbewerbsverzerrung ins Feld führen? Wird von ihrer Seite dann auch gefordert, dass wir diese Promillegrenze auf 0,5 senken müssten? Denn es gibt ja verschiedene Wettbewerbsverzerrungen, nicht nur im Bereich des Nichtraucherschutzes, sondern auch im Bereich von anderen gewerberechtlichen Aspekten.
Dann zum Gesundheitsschutz: Ich persönlich habe es an den ersten beiden Lesungen so ausgeführt, dass mir einfach der Schutz der Nichtraucher mehr wert ist als im Prinzip die weiteren Freiheiten. Ich denke mir im Gesundheitswesen, zumindest die VU hat hier eine eindeutige Haltung nach meinem Dafürhalten, sie ist konsequent in ihrer Haltung. Die Frage ist einfach: Ist das die richtige Richtung?
Dann zum Plakat, das mehrmals erwähnt wurde, wo die 15 Köpfe zu finden sind. Mir wurde im Verlauf der letzten Woche ein Mail zugestellt. Anscheinend gibt es bereits das Gegenplakat mit den 10 anderen Köpfen. Hier im Titel ist zu lesen: Wir sind gegen die Nichtraucher. Und am Schluss wird dann noch ausgeführt: In Liechtenstein gibt es mehrere tote Nichtraucher pro Jahr. Also anscheinend gibt es hier von beiden Seiten bereits entsprechende Plakate bzw. solche Dokumente.
Für mich hat es der Abg. Pepo Frick treffend ausgeführt. Ja, wo hört denn die Freiheit des Einzelnen auf? Sie hört eben dort auf, wo die Gesundheit des Mitmenschen geschädigt wird. Und entsprechend werde ich diese Initiative auch nicht unterstützen. Ich muss Ihnen aber offen zugestehen. Ich habe diese Initiative sogar unterschrieben, aber ganz klar mit dem Ziel, dieses Problem einer Volksabstimmung zuzuführen und nicht hier im Landtag eine Entscheidung zu treffen. Ich gebe es offen und ehrlich zu. Ich war beim Antrag des Abg. Rudolf Lampert gegen eine Volksabstimmung. Das stimmt. In der Zwischenzeit habe ich etwas dazugelernt und muss heute auch sagen: Dieses komplexe Problem ist am besten via eine Volksabstimmung zu lösen. Ich frage mich natürlich effektiv: Wer hat denn hier drinnen Angst vor dem Volk? Das müssen wir uns schon sehr gut überlegen. Und wir werden es nie allen recht machen können, weder den Rauchern, noch den Nichtrauchern. Es ist halt hier eine Entscheidung, die zu treffen ist. Und ich würde es doch allen nahelegen, diese Entscheidung dem Volk zu überlassen.
Der Abg. Roland Büchel hat dann nach meinem Dafürhalten treffend ins Feld geführt: Es geht um Existenzen der Wirtinnen und Wirte über Generationen. Das stimmt. Aber es geht eben auch um das Leben der Nichtraucher. Es geht um den Schutz der Nichtraucher. Und jetzt ist einfach die Frage: Welches Recht wollen wir hier höher gewichten? Und das ist die entscheidende Frage, die wir uns beantworten müssen.Abg. Rudolf Lampert
Herr Abg. Roland Büchel, Sie haben Recht. Zu Beginn wurde diese Selbstdeklaration eingeführt und Sie sprechen von einer erfolgreichen Selbstdeklaration. Es waren damals haargenau 5 Betriebe, wovon 3 dieser Betriebe bereits früher rauchfrei und teilweise rauchfrei waren. Von einem Erfolg würde ich da sicher nicht sprechen. Und das hat auch die Gastronomie selbst gesehen, dass die Selbstdeklaration kein Erfolg ist, weil sie auch das Problem gehabt hat, das den Gästen gegenüber zu rechtfertigen.
Heute - und da bin ich recht zuversichtlich - wird sich die Situation etwas anders stellen. Wir haben jetzt rauchfreie Lokale und jetzt wird der Wirt deklarieren müssen bzw. erklären müssen, weshalb er plötzlich zum Raucherlokal wieder wird. Also es wird eine umgekehrte Situation für den Wirt. Und deshalb gebe ich dieser neuen Selbstdeklaration, wie sie jetzt scheinbar durchgehen wird im Landtag, eine Chance, dass die Wirte doch sich auch auf diese Gesundheit besinnen. Ich erinnere hier an eine Aussage einer Wirtin mir gegenüber: «Meine Lebensqualität hat sich massiv verbessert, mein Umsatz hingegen ist massiv zurückgegangen». Das ist das Problem, vor dem der Wirt künftig stehen wird und er wird abschätzen müssen, was er nun machen will.
Allerdings, wenn der Brief noch zitiert wurde, möchte ich schon ausführen, dass in diesem Brief bereits auf der ersten Seite in der Einleitung steht: Der Vorstoss der Regierung ist daher in seinem Grundanliegen unbestritten. Und dann kommen diese Forderungen, die an die Abgeordneten gestellt wurden. Ich war selbst an diesen Gesprächen dabei. Einige Abgeordnete in diesem Haus waren auch dabei, wie wir mit den Wirten zusammengekommen sind bzw. mit den Vertretern der Gastronomie Liechtenstein und wie diese Forderungen aufgestellt wurden. Aber es ist müssig darüber zu befinden, ob das Huhn oder das Ei zuerst war. Wir haben jetzt eine neue Vorlage und werden darüber befinden müssen.
Wenn der Abg. Wendelin Lampert fragt, wer hat Angst vor dem Volk?, so ist diese Frage schon nicht ganz unberechtigt. Das geht nämlich mit dem zusammen, was ich heute Morgen ausgeführt habe, als ich die Frau Abg. Doris Beck zitiert habe: Die Fraktion der VU spricht sich dafür aus, der Initiative eine Chance zu geben. Haben Sie denn tatsächlich den Glauben, dass diese Initiative vor dem Volk keine Chance hat? Und wenn sie tatsächlich keine Chance hätte, dann finde ich es umso unvernünftiger, dass wir das nicht dem Volk vorlegen. Weil, dann muss ich einfach sagen: Dann sind wir keine Volksvertretung mehr.Abg. Arthur Brunhart
Danke. Ich habe eine Frage zum Prozedere: Meine Meinung in der Sache selbst ist seit der 1. Lesung klar. Da brauche ich keine langen Reden zu schwingen. Ich trete für den Antrag der Regierung ein. Wir sind, wie Herr Lampert gesagt hat, die Volksvertretung und haben uns dieser Sache zu stellen.
Aber meine Frage geht in eine andere Richtung: Wenn der Landtag dem Initiativbegehren zustimmt, es findet eine Mehrheit, was passiert dann? Gibt es noch eine zweite Abstimmung oder ist die Sache gelaufen? Gibt es dann noch eine zweite Abstimmung, ob eine Volksabstimmung anberaumt wird oder nicht?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich werde nach dieser Debatte kurz die Sitzung unterbrechen und wir werden diese Frage miteinander noch diskutieren.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Man muss heute von Glück sprechen, wenn man den Abg. Paul Vogt persönlich ansprechen will. Ich hätte dazu noch eine kurze Beantwortung. Er hat das Gesetz vorgelesen. Es ist richtig. In Punkt 1 heisst es geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind. Und dann kommt eben Punkt 2. Und ich möchte das ausdrücklich auch für das Protokoll festhalten. Unter Punkt 2 heisst es dann: «Gastgewerbliche Betriebe, welche über nur einen Gastraum verfügen und vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen als Raucherbetriebe genehmigt sind».
Wenn Paul Vogt hier behauptet, dass schon mit Punkt 1 eigentlich dem Wirt alles erlaubt ist und er alle Räume als Raucherräume deklarieren kann, dann würde es ja den Punkt 2 nicht brauchen. Und für mich ist das sehr schlüssig, der Punkt 2, dass natürlich hier auch restriktiv darauf geachtet wird, wenn Nicht-raucher und Raucher im selben Restaurant sind, dass eben hier getrennte und geschlossene Räume sind. Ich meine, man kann eine Gesetzesinitiative nicht einfach nach Gutdünken interpretieren. Man sollte schon auch noch den gesamten Artikel lesen. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Ich möchte Ihre Bemerkung betreffend die Abwesenheit des Abg. Paul Vogt dahingehend korrigieren: Der Abg. Paul Vogt hat einen Antrag gestellt, der Landtag möge darüber befinden, ob eine Volksabstimmung durchzuführen ist. Dieser Antrag hat Diskussionen ausgelöst, nachdem einerseits das Volksrechtegesetz, einerseits die Verfassung zur Diskussion steht und es ist dem Abg. Paul Vogt sicher unbenommen, sich noch während dieser Sitzung vor seinem Antrag noch kundig zu machen, inwieweit so ein Antrag zulässig ist oder nicht. Das ist der Grund der Abwesenheit des Abg. Paul Vogt und kein anderer.Stv. Abg. Roland Büchel
Ich möchte ganz kurz noch einmal auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert zurückkommen: Wenn ich Ihnen zugehört habe, dann könnte man zumindest den Eindruck gewinnen, dass Sie suggeriert haben, dass ich das mit der Gesundheit nicht ernst nehme. Das ist überhaupt nicht so. Für mich ist ganz klar und ich kann Ihnen das versichern, dass die gesundheitlichen Aspekte für mich hier sehr wichtig sind. Ich sehe eben den Unterschied darin, dass mit der gewählten Form einer Selbstdeklaration der Gast entscheiden kann, wo er hingeht oder wo er nicht hingeht. Das soll jedem selbst überlassen werden. Das ist mein Argument.Abg. Rudolf Lampert
Es zeigt in der Diskussion zwischen dem Abg. Franz Heeb und dem Abg. Paul Vogt, dass diese Initiative nicht so klar ist und nicht jedermann weiss mit dieser Initiative, was schlussendlich nun richtig ist. Ich bin auch der Ansicht, wie der Abg. Paul Vogt, dass die Ausnahme in Art. 3 Bst. c Punkt 1, dass diese Ausnahme zulässt, dass auch in grossen Lokalen Räume als Raucherräume deklariert werden können, ohne dass daneben ein Nichtraucherraum zugelassen wird. Denn der Absatz besagt ganz klar «geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind», dass diese ausgenommen werden können. Und es steht nirgends, dass daneben, neben diesem Raucherraum, auch ein Nichtraucherraum eingerichtet werden muss. Das Gesetz ist hier relativ unklar. Genauso wie ich das auch in Art. 9 sehe mit den Strafbestimmungen. Dort sind die Strafbestimmungen so klar, nur sind die Auswirkungen wahrscheinlich nicht so erkannt worden wie sie dann sind.
Meines Erachtens kann dann nur Art. 8 Abs. 4 Auskunft geben: «Die Regierung legt mittels Verordnung die näheren Vorschriften zur Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherbetriebes gemäss Art. 3 fest. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen erteilt die Bewilligung zur Führung eines solchen Raucherbetriebes. Aber es gibt keinerlei Einschränkungen im Gesetz, dass nicht auch grosse Lokale mit mehreren Räumen künftig als gesamte Raucherlokale geführt werden können. Das Gesetz besagt nichts anderes.Abg. Paul Vogt
Ich war tatsächlich mehrmals abwesend hier und offenbar wurde das auch benutzt, um gegen mich zu polemisieren. Das ist mir ehrlich gesagt ziemlich «wurscht», ob polemisiert wird oder nicht. Ich möchte aber feststellen, dass ich mich in dieser Zeit bemüht habe, die Rechtsfrage zu klären, ob eine Volksabstimmung rechtlich möglich ist oder nicht. Darüber sind Meinungsunterschiede zu Tage getreten. Der Landtagspräsident hat am Anfang erklärt, dass seiner Meinung nach das nicht möglich ist. Wir haben versucht, zusammen mit Juristen in ziemlich hektischer Weise diese Frage zu beantworten. Die Meinungen gingen auseinander. Ich nenne jetzt keine Namen dieser Juristen, weil ich sie nicht in der Öffentlichkeit bekannt machen will. Der Herr Regierungschef kennt sie zum Teil.
Ich darf das Ergebnis, so weit mir das als Nicht-Jurist möglich ist, vorwegnehmen: Die Meinung des Landtagspräsidenten, dass eine Volksabstimmung nicht möglich ist, stützte sich vor allem auf Art. 82 Abs. 2 des Volksrechtegesetzes. Dieser lautet, ich zitiere: «Sofern der Landtag dem Entwurf nicht zustimmt, beauftragt er die Regierung mit der Anordnung einer Volksabstimmung». Dieser Artikel regelt nicht den umgekehrten Fall, dass der Landtag einer solchen Volksinitiative zustimmt. Von der Sinnhaftigkeit her müsste man dann sagen, dass eine Volksinitiative nicht möglich ist, weil es einfach keinen Sinn macht, dass, wenn der Landtag dem Anliegen der Initianten zugestimmt hat, dass es dann nicht mehr nötig ist, eine solche Initiative der Volksabstimmung zuzuführen.
Umgekehrt sprechen Art. 66 Abs. 1 und Abs. 3 der Verfassung dafür, dass eine Volksabstimmung möglich ist. Ich gebärde mich hier als Jurist. Ich bin keiner. Aber ich erlaube mir trotzdem, diese Meinungen kurz vorzutragen, weil sie wichtig sind: Art. 66 Abs. 1 lautet, ich mache das in abgekürzter Form: «Jedes vom Landtag beschlossene Gesetz ... unterliegt der Volksabstimmung, wenn der Landtag eine solche beschliesst oder wenn innerhalb von 30 Tagen nach amtlicher Verlautbarung des Landtagsbeschlusses wenigstens 1000 wahlberechtigte Landesbürger ein darauf gerichtetes Begehren stellen». Abs. 3 lautet dann noch: «Der Landtag ist befugt, über die Aufnahme einzelner Grundsätze in ein zu erlassendes Gesetz eine Volksabstimmung zu veranlassen».
Dann war die Meinung die, dass, wenn eine Volksinitiative im Landtag behandelt wird, dann ist das im Ergebnis so, dass nur noch das Gesetz vorliegt. Es hat keinen Einfluss, ob nun das Gesetz aufgrund einer Volksinitiative oder einer Initiative im Landtag zustande gekommen ist. Und deshalb obsiegte am Schluss die Meinung: Es ist möglich und rechtlich zulässig, dass diese Initiative auch dann einer Volksabstimmung zugeführt wird, wenn der Landtag zustimmt. Vom Ergebnis her ist das so, dass einfach ein Gesetz wie jedes andere geschaffen wird und darüber kann letztlich auch abgestimmt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für die Ausführungen. Ich habe bereits gesagt und mit den Fraktionen abgesprochen, dass wir die Sitzung kurz unterbrechen, damit jede Fraktion die Möglichkeit hat, diese neue Gegebenheit zu besprechen. Persönlich teile ich jetzt die Ansicht des Abg. Paul Vogt, weil wir einerseits ein Volksrechtegesetz und andererseits die Verfassung haben. Und die Verfassung steht selbstverständlich über diesem Volksrechtegesetz. Aber ich möchte dann die Gelegenheit benutzen, dass wir uns intern noch beraten können, bevor wir zur definitiven Abstimmung schreiten.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte jetzt die Debatte nicht weiter in die Länge treiben und es scheint, dass ich die letzte Wortmeldung habe. Ich wollte auf die rhetorische Frage, die der Abg. Wendelin Lampert stellte, sollen wir Angst vor dem Volke haben?, eine Gegenfrage stellen: Soll das Volk Angst vor uns haben? Nun, das Volk kann uns ja im nächsten Februar abwählen, aber wir können das Volk nicht abwählen. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte nur noch eines erwähnen: Das Volk hat natürlich auch eine weitere Möglichkeit, nämlich ein Referendum gegen dieses Gesetz, wenn das heute durchgeht, zu beschliessen bzw. ein Referendumsbe-gehren einzureichen und dann kann das Volk trotzdem mitreden. Das wollte ich nur noch festhalten, dass diese Möglichkeit auch noch besteht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 11:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 10:50 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort.
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht das Wort.Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, ich möchte hier, damit die Verwirrung komplett ist, noch auf einen Punkt hinweisen bzw. eine Frage in den Raum stellen. Ich weiss nicht, wer sie mir beantworten kann: In der Anmeldung zum Initiativbegehren wurde uns der Text überbracht und diesen Text haben wir dann hier in diesem Haus verabschiedet und freigegeben zur Unterschriftensammlung. Dieser Text hat gelautet in Art. 3 Bst. c Abs. 1: «Ausgenommen davon werden: geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind». Und die Unterschriftensammlung wurde dann abgehalten und dort heisst es in Art. 3 Abs. 1 Bst. c Satz eins - die Ausnahme: «Geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet und abgetrennt sind». Und dieses «und abgetrennt» fehlt bei der Anmeldung zum Inititativbegehren und ich frage jetzt irgendjemanden, welcher Gesetzestext nun zum Tragen kommt. Meines Erachtens wäre es klar: Es ist der Gesetzestext, den das Volk bei der Initiative eingereicht hat bzw. den das Volk unterzeichnet hat beim Begehren, beim Sammeln der Unterschriften, und für mich wäre klar, dass dieses «und abgetrennt sind» dazugehört. Das erklärt nämlich auch die Diskussion, die wir heute Morgen geführt haben, ob ein grösseres Lokal, das abgetrennte Räume hat, ob ein grösseres Lokal das gesamte Lokal einfach zum Raucherlokal erklären kann. Mit der Variante, die wir genehmigt hatten: ja. Mit der Variante, welche bei der Unterschriftensammlung abgegeben wurde, ist ganz klar, dass es nur in abgetrennten Räumlichkeiten stattfinden kann. Ich weiss jetzt nicht, wie wir verfahrenstechnisch mit diesem Umstand umgehen, aber irgendjemand wird das klären müssen, bevor wir dieses Gesetz verabschieden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich meine, das ist ein weiterer Mangel dieser Initiative. Ich finde das nicht sehr günstig. Nichtsdestotrotz haben wir das zu behandeln und meine Meinung diesbezüglich ist klar: Es kann nur dieser Text Gültigkeit haben, den die Leute, die Wählerinnen und Wähler unterschrieben haben. Bei allen anderen wäre für mich der Volkswillen nicht berücksichtigt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte das Wort der Regierung geben.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann hier natürlich nicht für die Gastronomie Liechtenstein sprechen und insofern auch nicht für die Regierung, weil die Regierung diesen Text nicht vorbereitet hat. Aber ich denke, die Stossrichtung der Initiative ist schon klar: Die Gastronomie möchte in Mehrraumbetrieben, die Möglichkeit haben, geschlossene Raucherräume einzurichten. Der Rest des Lokals wäre dann rauchfrei. Und zum Zweiten möchte sie die Einraumgastbetriebe, zum Beispiel Bars, welche diese Möglichkeit nicht haben, als Raucherbetriebe bewilligt haben. Und definitorisch scheint mir das insofern nicht problematisch, weil ein geschlossener Raum ja per se schon abgetrennt ist, sonst wäre es ja kein geschlossener Raum. Ein geschlossener Raum, der nicht abgetrennt ist, wie wollen Sie das definitorisch festhalten?Abg. Rudolf Lampert
Es geht nicht darurm, ob dieser Raum geschlossen ist oder nicht. Es geht darum, ob dieser Raum, ob sämtliche Räume in einem Lokal als Raucherraum deklariert werden können. Gemäss der Anmeldung der Initiative wäre das möglich, weil dort ganz einfach steht, dass geschlossene Räume generell als Raucherräume deklariert werden können. Und im vorgelegten Text zur Unterschrift heisst es dann, dass dieser Raum von anderen Räumen abgetrennt sein muss. Auch der andere Raum ist ein geschlossener Raum. Es geht darum, ob alle Räume oder ob dieser Raum speziell gegenüber Nichtraucherräumen abgeschlossen sein muss, also dass nur ein Raum von diesen Räumlichkeiten als Raucherraum deklariert werden kann. Aber ich weiss nicht, wie man das jetzt ..., aber ich bin der Ansicht - und ich habe das bereits ausgeführt- wie der Landtagsvizepräsident, dass das Volk die Inititiave so unterzeichnet hat, wie sie in der Vorlage unterbreitet wurde und nicht wie sie uns hier bei der Anmeldung zum Inititiavbegehren vorgelegt wurde. Aber wie das juristisch zu beheben ist, da werden sich klügere Köpfe den Kopf zerbrechen müssen.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich ganz kurz halten. Für mich ist eines klar, dass wir uns nicht auf Detaildiskussionen einlassen müssen, was, welche Formulierung für Auswirkungen haben wird. Für mich ist eines klar und da stimme ich Ihnen vollkommen zu: Für mich gilt nur der Text, der auch zur Unterschrift vorgelegen hat. Alles andere wäre meines Erachtens falsch.Abg. Paul Vogt
Zunächst zur Argumentation von Regierungsrat Meyer, dass abgeschlossene Räume per definitionem auch abgetrennte Räume sind. Da stellt sich einfach die Frage: Wovon sind sie abgetrennt? Sie können auch vom Aussenraum abgetrennt sein. Es ist also keineswegs selbstverständlich, dass es sich bei abgeschlossenen Räumen auch um Räume handeln muss, die vom übrigen Restaurantbetrieb abgetrennt sind.
Dann zur grundsätzlichen Frage: Ich denke, es hängt jetzt davon ab, wie streng formalistisch man das betrachtet. Wir haben eine angemeldete Initiative mit einem bestimmten Wortlaut. Dieser Wortlaut ohne den Zusatz «sofern sie abgetrennt sind» wurde im Landtag behandelt. Dieser Text wurde genehmigt und freigegeben; nun haben wir einen Zusatz, der nicht unwichtig ist, der das Begehren, glaube ich, in gravierender Weise verschärft, also dass es sich nur um Restaurantbetriebe handeln kann, bei denen mehrere Räume vorhanden sind, von denen einer abgetrennt ist. Zu diesem ergänzten Text wurden Unterschriften gesammelt. Nun stellt sich einfach die Frage: Geht man streng formal vor? Dann muss man sagen, zu dem Text, den der Landtag behandelt hat, wurden keine Unterschriften gesammelt.
Die Frage ist, ob das nun vom Ergebnis her sinnvoll ist. Das kann man bestreiten. Ich bin mir selber unschlüssig - muss ich ganz ehrlich sagen - einfach deshalb, weil man nun die Frage stellen kann: Was passiert bei ähnlichen Fällen in der Zukunft? Ist da der Landtag auch wieder grosszügig, dass ein anderer Text zur Unterschriftensammlung verwendet wird als der, der dem Landtag vorgelegt wurde? Aus solchen Überlegungen tendiere ich eher dazu, dass man sagt: Ja, hier liegt ein gravierender formaler Mangel vor. Das ist die Verantwortung der Gastronomen, die hier Unterschriften gesammelt haben. Die haben schludrig gearbeitet. Auf der anderen Seite, wenn man von der Sinnhaftigkeit her Überlegungen anstellt, dann müsste man eher sagen: Ja, das wird dem Gedanken des Nichtraucherschutzes noch eher entgegenkommen, wenn die wenigstens abgetrennt sein müssen. Aber unter dem Strich tendiere ich eigentlich dazu, dass man strenge Massstäbe anlegt.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte doch noch festhalten, das Wort «Volksinitiative» heisst für mich schon, dass diejenigen, die unterschrieben haben, zu dem stehen, was sie unterschrieben haben und somit gilt für mich natürlich auch der Text, den die Menschen unterschrieben haben. Zudem kommt dieser Umstand anscheinend noch all jenen entgegen, die sich mit dem Text in einer anderen Formulierung schwer tun würden. Danke.Abg. Andrea Matt
Ich bitte die Regierung noch Auskunft zu geben, ob jetzt jemand, wenn man hier jetzt eine Volksabstimmung macht, ob dann jemand diese Abstimmung anfechten könnte, weil eben ein formeller Fehler begangen wurde.Abg. Franz Heeb
Danke. Für mich ist es auch so, dass das, was von der Bevölkerung unterschrieben worden ist, Priorität hat. In dem Sinn geht Sinn und Geist eines Gesetzes oder eine Initiative vor formalen Unzulänglichkeiten. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass das mit der Abtrennung da drinnen gestanden hat und auch in diesem Gesetz verstanden wird. Weil dann wäre wirklich der Punkt zwei überflüssig, wenn so interpretiert würde, wie es Paul Vogt zum Beispiel interpretiert hat. Ich denke, dass der Landtag vom Sinn und Geist der Initiative auszugehen hat.Abg. Rudolf Lampert
Wäre es ein normales Gesetz, das hier im Landtag zustande gekommen ist, dann hätte ich damit kein Problem. Dann könnten wir das herziehen zur Interpretation, was wir hier gesprochen haben. Hier haben wir es mit einer Volksinitiative zu tun, wo ausschliesslich der Text massgebend ist, den wir hier behandeln. Wir behandeln jetzt, so wie ich das verstanden habe, inhaltlich den Text, der dem Volk vorgelegt wurde. Allerdings komme ich schon auch nicht umhin, hier darauf hinzuweisen, dass wir, wenn wir über solche Fehler hinwegsehen, dass wir dann für die Zukunft Tür und Tor öffnen. Nämlich, dass wenn der Landtag eine Variante besser findet, die ihm besser passt, dass er dann diese einer Gültigkeit zuführt. Hingegen hier, wo wir einen Text genehmigt haben, der dem Volk vorgelegt werden kann, der aber - der genehmigte Text entspricht der Initiative, wie sie durchgeführt wird - so müssen wir uns schon fragen: Wie werden künftige Volksinitiativen noch sich an diesen Text halten müssen, wenn wir diesen Interpretationsspielraum uns genehmigen?
Zusammenfassend muss man einfach sagen, dass diese Initiative schon von Beginn weg nicht korrekt unterzeichnet war, nicht eingereicht durch liechtensteinische Landesbürger, sondern durch einen Verband - die Initiative können grundsätzlich nur liechtensteinische Landesbürger einreichen. Wir haben das toleriert, weil einer der Verbandsvertreter unterzeichnet hat und liechtensteinischer Staatsbürger ist. Das hat sich durch die ganze Initiative hindurchgezogen und das ist irgenwo nun das i-Pünktchen. Aber wie gesagt, im Interesse der Volksrechte werde ich einer weiteren Behandlung dieser Initiative nicht im Weg stehen.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass hier einige Mängel vorhanden sind. Wir haben das ja auch verschiedentlich schon ausgeführt. Ich denke aber doch, im Sinne der Volksrechte sollten wir schauen, was ist noch machbar, was ist vertretbar, und es nicht in erster Linie am Formellen aufhängen. Ich glaube, das wäre der falsche Ansatz bei Volksrechten und darum bin ich der Meinung, dass der Mangel nicht derart ist, dass wir das nicht behandeln können.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werde ich jetzt wie folgt vorgehen:
Entschuldigung, die Abg. Andrea Matt wünscht noch das Wort.Abg. Andrea Matt
Ich habe die Regierung gebeten, zur Anfechtbarkeit Stellung zu nehmen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann diesbezüglich ausführen, dass das Initiativbegehren zum Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse, welches der Verband «Gastronomie Liechtenstein» bei der Regierung eingereicht hat, mit 2'383 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Das wurde seitens der Regierung überprüft. Aus persönlichen Stellungnahmen seitens der Gastronomie ist uns bekannt, was die Stossrichtung dieses Initiativbegehrens ist. Nämlich, dass Mehrraumbetriebe die Möglichkeit erhalten sollten, Raucherräume einzurichten zum einen und dass Einraumbetriebe, die diese Möglichkeit nicht haben, eine Ausnahmebewilligung erhalten, nämlich die Ausnahmebewilligung, dass sie als Raucherbetrieb geführt werden können.
Ob das Gesetz, das der Landtag gegebenenfalls beschliesst bzw. ob die Initiative angefochten werden kann, kann ich Ihnen heute nicht abschliessend beantworten. Das Volksrechtegesetz oder andere Gesetze werden sicher entsprechende Verfahren vorsehen, die gegebenenfalls gestartet werden müssen und schlussendlich werden dann Gerichte darüber entscheiden, ob hier formale Fehler passiert sind oder nicht. Mehr kann ich Ihnen heute dazu nicht sagen. Ich habe auch keine Erfahrung im Umgang mit Initiativen und mit Formalgebrechen, weil es in den letzten dreieinhalb Jahren keine Volksinitiativen gegeben hat. Mir sind die gängigen Verfahren bekannt, die dem Landtag und der Regierung vorgelegt werden und welches dort die Verfahrensabläufe sind, aber wenn jetzt irgendeine Privatperson im Land diese Initiative bzw. den Landtagsbeschluss einklagen möchte, dann wird das vermutlich auf gerichtlichem Weg passieren und dann werden die Gerichte über den ganzen Ablauf zu urteilen haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, möchte ich zum Abstimmungsverfahren zurückkehren. Ich werde also mit Namensaufruf - das ist der Antrag der Abgeordneten Pepo Frick und Andrea Matt - über das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes «Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse» abstimmen lassen.
Ich möchte nochmals Folgendes festhalten: Bei Zustimmung zu diesem Initiativbegehren wird daraus ein Gesetzesbeschluss. Dieser Beschluss bedarf selbstverständlich der Zustimmung des Erbprinzen und untersteht dem fakultativen Referendum. Bei Ablehnung dieses Initiativbegehrens beauftragt der Landtag automatisch die Regierung mit der Anordnung einer Volksabstimmung. Für den Fall, dass diese formulierte Initiative eine Zustimmung erfährt, werden wir dann über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen, der einen Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung stellt. Und zwar ist der Ablauf so: In dem Moment, falls eine Zustimmung erfolgt, wird das zu einem Gesetzesbeschluss und aufgrund dieses Gesetzesbeschlusses können wir dann aufgrund der Verfassung (Art. 66) über den Antrag des Abg. Paul Vogt dieses dann in Kraft getretene Gesetz einer Volksabstimmung zu unterstellen, abstimmen.
Ich habe das bestehende Gesetz hier vor mir und frage Sie: Wird gewünscht, dass dieser Gesetzestext betreffend Art. 3, betreffend Art. 8 und Art. 9 gelesen wird mit dem klaren Hinweis, was zusätzlich ist oder abgeändert wird? Ich würde es eigentlich begrüssen im Sinne des Protokolls, dass man weiss: Welche Wirkung haben die Ergänzungen dann im entsprechenden Gesetz? Wenn es keine Wortmeldungen dazu gibt, erlaube ich mir bzw. bitte ich, diese drei Artikel vollständig zu lesen mit dem klaren Hinweis, was Ergänzung in Art. 3 Abs. 1, was Ergänzung in Art. 8 und was Ergänzung in Art. 9 Abs. 2 ist. Entschuldigung, Abg. Rudolf Lampert.Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident. Es wird jetzt gelesen. Normalerweise steht das nicht im Protokoll. Ich möchte darauf hinweisen, dass bitte auch im Protokoll der Text, der gelesen wird, ausgeführt wird - und nicht wie üblich - damit auch wirklich ganz klar ist, welcher Text hier beschlossen wurde.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, das war auch meine Absicht. Dann können wir bitte mit der Lesung beginnen, und zwar Art. 3 Abs. 1cIn geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind, ausgenommen davon werden
1. geschlossene Räume ...
Landtagspräsident Klaus Wanger
Das ist jetzt neu, was Sie jetzt lesen. Ich bitte, das schon zu kennzeichnen. Ich habe es anders verstanden. Ich wollte eigentlich, dass nicht nur dieser Text vorgelesen wird, sondern dass man den Artikel vorliest und die Ergänzung nochmals klar deklariert. Aber Sie haben das Gesetz nicht. Dann beschränken wir uns auf diese Ergänzung. 1. geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind;
2. gastgewerbliche Betriebe, welche über nur einen Gastraum verfügen und vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen als Raucherräume genehmigt sind.
Ergänzung Art. 8
4) Die Regierung legt mittels Verordnung die näheren Vorschriften zur Erteilung einer Bewilliugn zur Führung eines Raucherbetriebes gem. Art. 3 fest. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen erteilt die Bewilligung zur Führung eines solchen Raucherbetriebes.
Ergänzung Art. 9, Abs. 2
c) einen Raucherbetrieb ohne Bewilligung gem. Art. 3 führt.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir mit Namensaufruf ab. Namensaufruf heisst: Wer mit Ja votiert, stimmt diesem Initiativbegehren zu. Wer mit Nein stimmt, stimmt diesem Initiativbegehren nicht zu.
Dann beginne ich mit dem Namensaufruf.Abg. Alois Beck
Nein. Abg. Doris Beck
Ja.Abg. Jürgen Beck
Ja.Abg. Arthur Brunhart
Ja.Abg. Markus Büchel
Nein.Stv. Abg. Roland Büchel
Ja. Abg. Pepo Frick
Nein.Abg. Doris Frommelt
Nein.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Ja.Abg. Franz Heeb
Ja.Abg. Johannes Kaiser
Ja.Abg. Elmar Kindle
Ja.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ja.Abg. Günther Kranz
Ja.Stv. Abg. Peter Kranz
Ja.Abg. Peter Lampert
Nein.Abg. Rudolf Lampert
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Nein.Abg. Andrea Matt
Nein.Abg. Gebhard Negele
Ja.Abg. Harry Quaderer
Ja.Abg. Heinz Vogt
Ja.Abg. Paul Vogt
Nein.Abg. Renate Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Bei vollzähliger Besetzung, das heisst, bei Anwesenheit von 25 Abgeordneten, haben 15 mit Ja gestimmt und somit entspricht die Zustimmung einem Gesetzesbeschluss und bedarf, wie schon erwähnt, der Zustimmung des Erbprinzen und der Unterstellung des fakultativen Referendums.
Nun haben wir also einen Gesetzesbeschluss vor uns und nun kommen wir zur Abstimmung bzw. zum Antrag des Abg. Paul Vogt, dieses beschlossene Gesetz einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Ich gehe davon aus, dass auch hier Namensaufruf gewünscht wird. Dann beginne ich wieder, und zwar: Wer der Zuweisung dieses Gesetzes ...
Entschuldigung, die Abg. Doris Beck meldet sich.Abg. Doris Beck
Erstens wurde der Antrag jetzt noch nicht gestellt und zweitens ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Was für ein Antrag?Abg. Doris Beck
Der Antrag des Abg. Paul Vogt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Er hat den Antrag nach meiner Ansicht gestellt, aber ...Abg. Doris Beck
Der Antrag bezüglich Namensaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich nehme an ...Abg. Doris Beck
Ich möchte noch etwas ergänzen: Grundsätzlich haben wir uns auch vorbereitet in punkto prozedurale Fragen als VU-Fraktion und wir waren eigentlich der Meinung, unsere juristischen Abklärungen haben klar ergeben: Wenn die Initiative abgelehnt wird, folglich geht sie in die Volksabstimmung. Wenn diese Initiative angenommen wird, folgerichtig keine Volksabstimmung stattfindet, sondern das Volk nach wie vor die Möglichkeit des Referendums hat, wie Sie das vorhin zitiert haben. Das ist kein Problem, wir fügen uns jetzt diesen stundenlangen Diskussionen heute Vormittag. Ich würde es einfach begrüssen, wenn bei solchen Vorhaben, die ja vorgängig klar sind, wenn der prozedurale Teil dann eben von Ihnen vielleicht so geklärt würde, dass wir hier die Diskussionen nicht haben. Ich bin überhaupt nicht so sehr überzeugt, dass das jetzt richtig ist, aber ich möchte das nicht nochmal aufweichen. Sie haben sich für diesen Weg entschlossen. Wichtig wäre bei solchen Themen einfach, dass die Fraktionen vielleicht vorab auch über prozedurale Wege informiert werden. Wir machen das normalerweise immer selber, aber auch die Diskussion jetzt - und jetzt möchte ich einfach schon noch, dass auch jeder Antrag, über den wir schlussendlich abstimmen, auch noch formuliert wird. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte dazu Folgendes bemerken: a) war nicht bekannt, dass so ein Vorschlag eingeht, b) ist eine Diskussion aufgekommen, wie das abzuhandeln ist; und das müssen Sie mir schon noch gestatten, solche Sachen abzuklären und hier nicht im Landtag grosse Diskussionen, nachdem wir nicht so bestückt sind seitens des Landtages mit Juristen, dass man das einfach so aus dem hohlen Bauch heraus machen könnte. Also diesen Vorwurf möchte ich klar zurückweisen, Frau Abg. Doris Beck. Wenn Sie ja alles wüssten, hätten Sie ja diese Alternative in Ihrer Fraktion vorgängig behandeln können, dann hätte das keine Diskussion gegeben.
Abg. Paul Vogt
Ich habe den Antrag, das Gesetz einer Volksabstimmung zuzuführen, bereits gestellt. Den brauche ich nicht zu wiederholen. Dann stelle ich der guten Ordnung halber noch den Antrag, darüber mittels Namensaufruf abzustimmen.Abg. Pepo Frick
Ich unterstütze den Antrag auf Namensaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, damit ist auch beantragt, diese Abstimmung auch mit Namensaufruf in Behandlung zu ziehen. Also noch einmal: Der Abg. Paul Vogt stellt den Antrag, dieses beschlossene Gesetz einer Volksabstimmung zu unterstellen.
Ich beginne wieder: Wer mit Ja antwortet, will, dass dieses Gesetz einer Volksabstimmung unterstellt wird. Wer mit Nein antwortet, will, dass dieses Gesetz keiner Volksabstimmung unterstellt wird.
Ich beginne mit dem Namensaufruf:Abg. Alois Beck
Ja.Abg. Doris Beck
Nein.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Arthur Brunhart
Nein.Abg. Markus Büchel
Ja.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Ja.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Nein.Abg. Franz Heeb
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Nein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nein.Abg. Günther Kranz
Nein.Stv. Abg. Peter Kranz
Nein.Abg. Peter Lampert
Ja.Abg. Rudolf Lampert
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Abg. Andrea Matt
Ja.Abg. Gebhard Negele
Nein.Abg. Harry Quaderer
Nein.Abg. Heinz Vogt
Nein.Abg. Paul Vogt
Ja.Abg. Renate Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja.
Entschuldigung, habe ich den Abg. Roland Büchel vergessen aufzurufen?Abg. Doris Beck
Ja, das ist richtig.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich würde das schon gerne vom Abg. Roland Büchel persönlich hören.
Dann frage ich Sie, Herr Abg. Roland Büchel: Ja oder nein?Stv. Abg. Roland Büchel
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Bei 25 Abgeordneten haben 14 mit Nein und demzufolge 11 mit Ja gestimmt. Das heisst, dem Antrag des Abg. Paul Vogt wurde nicht zugestimmt, eine Volksabstimmung durchzuführen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich hätte bezüglich diesem jetzt neuen Gesetz eine Frage, und zwar: Wann tritt das in Kraft?Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Gemäss der Verfassung tritt ein Gesetz, welches keine Inkrafttretensregelung aufweist, 8 Tage nach der Kundmachung in Kraft. Und das stützt sich auf Art. 67 Abs. 1 der Landesverfassung. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir dieses Initiativbegehren abschliessend behandelt und Traktandum 1a erledigt. -ooOoo-