Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen (Nr. 92/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 19: Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 92/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier keine Ausführungen zu machen, denn es scheint alles klar zu sein, worum es geht - schon allein aus dem Titel. Aber eine Frage an die Regierung zu Art. 41 dieses Übereinkommens, das von Dauer und Kündigung handelt.
Herr Regierungschef-Stellvertreter, verstehe ich das richtig, dieses Übereinkommen ist am 7. Oktober 1972 in Kraft getreten. Gemäss Art. 41 würde sich ab diesem In-Kraft-Treten die fünfjährige Dauer, die die Mindestdauer für eine Kündigung ist, rechnen. Das heisst, wenn wir nun ratifizieren und beitreten, dann würde für uns die erste Kündigung erst im Jahre 2017 sein können, denn 2012 ist kürzer als 5 Jahre und die Geltungsdauer des Übereinkommens verlängert sich - ausser im Falle der Kündigung - stillschweigend um jeweils 5 Jahre. Die Kündigung wird 6 Monate vor Ablauf der fünfjährigen Mitgliedschaft oder eben Dauer für das Mitgliedsland möglich sein.Wollten wir also wieder aussteigen, nachdem wir es ratifiziert haben, dann könnten wir das frühestens im Oktober 2017.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wage mich nicht an eine Antwort, weil ich eigentlich der falsche Ansprechpartner für diese Frage bin. Ich hoffe, die Frau Aussenministerin kann mich unterstützen. Ich kann Ihnen auch beim besten Willen keine Antwort geben in diesen aussenpolitischen Fragen, die die Dauer von Abkommen betreffen. Da lesen wir auch in der Regierung häufig das fünfmal oder sechsmal, da es relativ kompliziert geschrieben ist. Ich möchte mich da zurückversichern, was das frühestmögliche Ausstiegsdatum sein wird. Diesbezüglich lasse ich mich heute nicht auf die Äste hinaus.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck das Wort?
Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich auch nur auf das verlassen, was auf der Seite 24 des Berichtes und Antrages umschrieben wird zum Bereich der Möglichkeit der Kündigung.
Auch ich würde mich hier gerne nochmals zurückvergewissern, bevor ich jetzt sage, 2017 ist wirklich das erstmögliche Datum. Ich gehe eigentlich davon aus, dass, wenn wir ein solches Abkommen ratifizieren und das in nationales Recht bereits umgesetzt haben, auch in erster Linie nicht daran denken, wenn wir das erste Mal wieder aussteigen könnten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Donnerstag, um 09:00 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:35 Uhr).
-ooOoo-