SCHAFFUNG EINES ARCHIVGESETZES (NR. 3/1996) 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Schaffung eines Archivgesetzes. Bericht und Antrag Nr. 3/1996 der Regierung stehen zur Diskussion.Abg. Gebhard Hoch:
Entschuldigung Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf die Vorlage 54/1996 zurückkommen. Ich habe mich gemeldet, Sie haben mich nicht gesehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigung.Abg. Gebhard Hoch:
Von den 5 beantragten Gesetzesänderungen von 54/1996 ist jetzt in 132/1996 nur eine in 2. und 3. Lesung behandelt worden. Ich möchte die Regierung anfragen, nachdem die anderen 4 an die Regierung zurückgeschickt wurden, wie die Vernehmlassung dort steht? Aus der Anwaltskammer habe ich gehört, dass die Diskussion in der Eintretensdebatte zu 54/1996 Unmut ausgelöst hat. Unmut deshalb, weil angeblich diejenigen Anwälte, die sich als Abgeordnete im Landtag geäussert haben, in der Anwaltskammer sich für die Anwaltspflicht ausgesprochen hätten. Anders dann im Landtag. Kann der Herr Regierungschef über die derzeitige Situation einen Zwischenbericht abgeben?Landtagspräsident Peter Wolff:
Da kann ich Ihnen vorweg etwas dazu sagen, Herr Abg. Hoch. Die Anwälte, über die es Unmut gegeben hat, das war ich allein, nach der Behandlung dieser Vorlage 54/1996. Und zwar aus dem meiner Meinung nach unzutreffenden Vorwurf, den Sie jetzt eben auch zitiert haben, ich hätte bei einer Plenarversammlung der Anwaltskammer im März 1996 diesem Vorhaben doch so quasi widerspruchslos zugestimmt. Tatsache ist aber - und daraufhin habe ich den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer auch schriftlich dann hingewiesen, in Beantwortung seinesunverzüglich eingelangten Protestschreibens, dass bei jener Plenarversammlung der Anwaltskammer überhaupt nur die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes behandelt und besprochen und verabschiedet wurde, nämlich genau die Gesetzesänderung, die der Landtag jetzt die 3 Lesungen verabschiedet hat. Die anderen 4 Gesetzesvorlagen, nach denen Sie jetzt die Regierung fragen, wie es in der Vernehmlassung steht, die lagen damals überhaupt noch nicht vor und wurden in der Plenarversammlung der Anwaltskammer daher auch überhaupt nicht behandelt.Regierungschef Mario Frick:
Da muss ich mich erst daran gewöhnen, dass es automatisch geht, mit dem Einschalten.Es hat zwar eine kurze Besprechung stattgefunden mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer und wir werden nächstens sicherlich zusammen kommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen, aber es waren vorher andere, prioritärere Angelegenheiten zu behandeln. Aber wie gesagt, in den nächsten Wochen werden wir sicherlich das weitere Vorgehen besprechen, wie so eine Vorlage ausschauen könnte, die gerade auch den Aspekten gerecht wird, wie sie der Abg. Gabriel Marxer angedeutet hat, also auch die Gewährung gleich langer Spiesse auch für die liechtensteinischen Rechtsanwälte, was sicherlich nichts Verwerfliches ist. Also wir bleiben am Ball.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir jetzt zur Eintretensdebatte, falls eine solche gewünscht wird, über den Bericht und Antrag der Regierung zur Schaffung eines Archivgesetzes. Der Bericht steht zur Diskussion.Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir noch eine kurze Bemerkung zum letzten Traktandum: Wir haben eine neue Geschäftsordnung und nach der gibt es keine 3. Lesung mehr, sondern nur noch eine Schlussabstimmung. Aber wir sind bereits beim nächsten Traktandum und Sie hätten mich deshalb auch tadeln können.Ich darf zu diesem Traktandum vorausschicken, dass ich an der Ausarbeitung des Archivgesetzes nicht direkt beteiligt war. Ich habe es zwar einmal gesehen und konnte auch dazu Stellung nehmen. Ich fühle mich hier aber relativ frei in meinen Äusserungen.Weiter möchte ich vorausschicken, dass in den letzten Jahren im deutschsprachigen Ausland eine ganze Reihe von neuen Archivgesetzen verabschiedetwurden. In Deutschland waren es insgesamt 16 auf Bundes- und Länderebene, in der Schweiz haben einige Kantone bereits neue Archivgesetze verabschiedet, andere sind noch dabei. Die Ausgangssituation ist überall in etwa dieselbe. Man hat festgestellt, dass eine Regelung auf gesetzlicher Ebene notwendig ist und zwar vor allem wegen der Diskussionen um den Datenschutz; aber das ist nur ein Aspekt.Ich möchte zunächst auf die Funktionen von Archiven ganz allgemein eingehen. Art. 1 dieser Vorlage umschreibt die wichtigste Aufgabe: Es ist das Bewahren des kulturellen Erbes. Archive sind, glaube ich, die wichtigsten Träger von Informationen über unser Land. Sie tragen sehr viel bei zur Identitätsbildung. Ganz allgemein gesehen haben die Archive eine Doppelfunktion. Einerseits sind sie Gedächtnis der Verwaltung, das ist die primäre Funktion, andererseits sind sie ein Fenster der Verwaltung, das ist dann die sekundäre Funktion. Als Gedächtnis der Verwaltung haben sie die Aufgabe, die Kontinuität in der Verwaltung sicherzustellen, Kontinuität in der Rechtssprechung, Kontinuität in der Gesetzgebung. Es geht um die Dokumentation von Verwaltungsvorgängen und nicht zuletzt auch den Nachweis von Eigentumsrechten und die Rechtssicherheit. Wir erleben immer wieder in der Praxis, dass es Fälle gibt, in denen zum Beispiel Unklarheiten entstehen im Zusammenhang mit der Landesvermessung, sei das bei Strassenbauten oder bei anderen Grundstücken. Dann kommt es vor, dass man bis zu 120 Jahre zurück auch Details nachweisen können soll, was da vor sich gegangen ist.Das ist die eine Aufgabe, eben die primäre Aufgabe. Die sekundäre ist eine demokratische Funktion, die die Archive haben. Grundsätzlich hat jedermann das Recht, Einblick in die Akten zu nehmen. Die Öffentlichkeit soll gewissermassen ein Kontrollrecht erhalten. Man soll sehen und nachvollziehen können, wie Verwaltungsabläufe vor sich gegangen sind, wie man zu gewissen Entscheidungen gekommen ist, und diese Entscheidungsabläufe sollen dann auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier ist natürlich vor allem die historische Forschung angesprochen, aber auch die Rechtswissenschaft, die immer wieder wissen will, aufgrund welcher Überlegungen man bestimmte Gesetzesartikel so und nicht anders formuliert hat .Aufgrund dieser Funktionen des Archivs ergeben sich dann die konkreten Aufgaben. Ich muss vorausschicken, dass die moderne Verwaltung immense Massen von Akten produziert. Es ist eine Herausforderung an die Archive, diese Aktenmassen zu bewältigen, sie auch zugänglich zu machen. Das setzt voraus, dass die vorhandenen Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden. Man muss schauen, wie man rationalisieren kann, und dafür soll dieses Gesetz jetzt auch die nötigen Grundlagen schaffen. Ganz zentral erscheint mir, dass die Kompetenzen des Archivs und seiner Mitarbeiter vergrössert werden. Im Zentrum steht dabei die Frage: Was soll überhaupt aufbewahrt werden? Bis heute ist es so, dass man eigentlich bei jedem Akt bei der Regierung nachfragen müsste, ob man das aufbehalten muss oder ob man das vernichten darf. Auf diese Art und Weise kann man natürlich nicht rationell arbeiten, hier müssen andere Mittel geschaffen werden.Die Kompetenz zur Bewertung der Akten muss ans Landesarchiv übergehen. Das scheint mir eine ganz zentrale Forderung zu sein. Selbstverständlich kann das Archiv nicht allein darüber entscheiden, sondern muss immer Rücksprache nehmen mit den Akten produzierenden Ämtern. Diese Zusammenarbeit mit den Ämtern wird immer wichtiger. Heute ist es so, dass das Landesarchiv Kurse anbietet, wie man Registraturen aufbaut, wie man den Aktenplan betreut, wie man Akten ablegt usw. Man will hier auch das nötige Verständnis schaffen im Umgang mit dem Schriftgut.Eine ganz zentrale Bedeutung kommt dabei dem Aktenplan zu. Er ist das Steuerungsinstrument. Über den Aktenplan wird geregelt, wie die Aktenberge zu ordnen sind. Die Aufbewahrungsdauer wird über den Aktenplan geregelt. Sperrfristen können über den Aktenplan geregelt werden, wenn man das will. Wir werden sehen, wie die Diskussion über die Sperrfristen ausgeht. Man kann über den Aktenplan auch Doppelüberlieferungen erfassen. Das ist ja auch ein Problem der Archive, dass viele Akten bei verschiedenen Behörden vorhanden sind, und das kann man auch über den Aktenplan ersichtlich machen.Ich komme zu einem weiteren Punkt, zu einem zentralen Problem der Archivierung, das ist die Konservierung: Wir sprechen häufig vom Waldsterben. Es gibt nicht nur ein Waldsterben, sondern auch ein Papiersterben. Beides ist unaufhaltbar, aber man gewöhnt sich auch an beides, so tragisch die Folgen auch sind. Der wichtigste Unterschied - oder einer der wichtigsten Unterschiede ist, dass die Papierberge, die gestorben sind, nicht mehr nachwachsen. Akten sind Einzelstücke, und was verloren ist, ist endgültig verloren.Die langfristige Sicherung des Archivguts ist daher eine ganz zentrale Aufgabe. Dabei sollte eine klare Reihenfolge eingehalten werden. Der Hauptakzent muss auf die Schadenvorbeugung gelegt werden, dann geht es um die Schadenbegrenzung und erst in letzter Konsequenz um die Behebung von bereits eingetretenen Schäden. Zur Schadenvorbeugung ist zu sagen, dass das die billigste und die wirtschaftlichste Möglichkeit zur Erhaltung unseres Schriftguts ist. Die wichtigste Voraussetzung sind genügend Archivräume, klimatisierte Archivräume. Wie dem Landtag bekannt ist, hat das Landesarchiv heute nicht genügend Magazinräume. Die Magazine sind voll. Wir wissen nicht mehr, wo wir die Aktenberge unterbringen sollen. Hier muss in absehbarer Zeit eine Lösung geschaffen werden.Zu den vorbeugenden Massnahmen gehört auch eine richtige Verpackung, dass man auf die Materialien schaut, dass man sie richtig einlagert. Zur Schadenbegrenzung gehört sicher, dass man schaut, was die Benutzer machen mit den Unterlagen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. Man kann zur Schadenbegrenzung auch Unterlagen verfilmen. Darauf komme ich noch einmal.Schliesslich ein Wort zum Restaurieren, zum Beheben von Schäden. Das ist eine immens teure Angelegenheit. Wir haben heute einen Kredit von etwa Fr. 15'000 pro Jahr zur Behebung von Schäden. Mit diesen finanziellen Mitteln können nur besonders kostbare Einzelstücke restauriert werden, und das eben nur inbeschränktem Umfang pro Jahr. Die Massenkonservierung ist heute möglich, also man kann ganze Schachteln voll Papier restaurieren, respektiv entsäuern und damit länger haltbar machen, doch sind diese Methoden noch wenig ausgetestet und sie sind zudem sehr, sehr teuer.Damit komme ich zum Thema Mikrofilm. Der Mikrofilm wird in der Fachliteratur bis heute als einziges Mittel zur langfristigen Sicherung der Informationen anerkannt. Der Mikrofilm ist nicht nur alterungsbeständig, er ist auch wirtschaftlich und zukunftssicher. Von Informatikern werden wir immer mehr dazu gedrängt, auf die optische Archivierung auszuweichen. Das ist aus der Sicht der Archivare keine Lösung. Diese Lösung ist nicht zukunftssicher. Nichts veraltet so schnell wie High Tech Systeme. Was heute das Modernste ist, das ist in zwei Jahren völlig out. Wir erleben eine rasante Entwicklung bei der Hard- und Software. Die Systeme sind nur beschränkt kompatibel.Auf die technischen Probleme, die damit verbunden sind, kann ich an dieser Stelle nicht ausführlich eingehen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es in der Landesverwaltung bis heute keine elektronischen Daten gibt, die im klassischen Sinn archiviert werden. Es gibt Daten, elektronische Daten, die vielleicht 4 bis 5 Jahre alt sind, aber die entsprechende Software wird bereits nicht mehr eingesetzt. Im Ausland gibt es verschiedene Projekte, mit denen untersucht wird, wie man elektronische Daten archivieren kann, doch sind das sehr teure Projekte. Für unser Land sehen wir vorläufig noch keine langfristige Archivierungsmöglichkeit, das heisst, eine Archivierung, bei der man elektronische Daten auch in 50 oder 100 Jahren noch zugänglich machen könnte. Wir stehen deshalb auch allen Lobgesängen auf die Möglichkeiten der sogenannten optischen Archivierung sehr skeptisch gegenüber.Ich gehe noch kurz auf das Archivgesetz selber ein. Meines Erachtens liegt ein Versuch vor, ein schlankes Gesetz zu formulieren. Alle wesentlichen Fragen sind in diesem Gesetz behandelt und ich glaube, was vor allem wichtig ist: Es gibt dem Archiv die notwendigen Instrumente in die Hand, um die Aufgaben wirtschaftlich angehen zu können und trotzdem kompetent und richtig zu lösen.Nicht ganz glücklich bin ich mit der Systematik des Gesetzes. Das hängt vermutlich mit der Entstehungsgeschichte zusammen. Ursprünglich war offenbar nur an ein Gesetz über das Landesarchiv gedacht, nachträglich wurde dann ein Abschnitt über die Gemeindearchive und die Archive der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen angehängt. Meines Erachtens wäre es im Nachhinein eleganter gewesen, wenn man die allgemeinen Bestimmungen, eben jene Bestimmungen, die für alle Archive gelten, an den Anfang gestellt hätte. Das hätte zu etwas mehr Klarheit geführt und die Übersichtlichkeit verbessert. Mit weiterer Detailkritik werde ich mich dann bei der Lesung melden.Vorausschicken möchte ich nur noch eine abschliessende Bemerkung, und die bezieht sich auf den Titel des Gesetzes, der nicht so stehen bleiben sollte. «Gesetzzur Schaffung eines Archivgesetzes» erscheint mir eine sprachlich verunglückte Formulierung.Abg. Marco Ospelt:
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Gründe, die dazu geführt haben, ein Archivgesetz zu erlassen, sind im Bericht und Antrag der Regierung dargelegt. Der Abg. Paul Vogt hat dazu Ausführungen gemacht. Ich möchte dem oder den Beamten, die an der Verfassung dieses Berichtes beteiligt waren, für ihre Arbeit danken. Ich spreche mich dafür aus, den vorliegenden Entwurf eines Archivgesetzes im Landtag zu behandeln. Allerdings möchte ich schon an dieser Stelle ausführen, dass ich eine Sperrfrist von 100 Jahren für Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, für über Gebühr lang halte. Zwar verstehe ich das Argument, Missbrauch mit persönlichen Daten auszuschliessen. Ich selbst gehe in meinem Beruf jeden Tag mit solchen Daten um und weiss, wie sensibel der Umgang damit ist. Gerade aus dieser Erfahrung heraus, dass es möglich sein muss, nötigenfalls solche Daten an Berechtigte zu kommunizieren, in meinem Fall zum Beispiel an nachbehandelnde Ärzte oder Spitäler, und trotzdem den Schutz der betroffenen Person sicherzustellen, scheint mir eine solche generelle Frist in Bezug auch auf Archivgut nicht berechtigt.Ich frage mich, was zum Beispiel aus den Daten und Gegebenheiten der Jahre von 1933 bis 1945 wird, deren wissenschaftliche Bearbeitung eben erst begonnen hat. Verschwinden diese Unterlagen wieder in den Tiefen der Archive? Zwar besagt Punkt 4 des Artikels, dass die Sperrfristen unter Bedingungen verkürzt werden können. Die Einschränkungen gemäss Punkt 5 sind aber so weitgehend, dass kaum eine Chance besteht, an solche Daten vor Ablauf der Sperrfrist oder gar der verlängerten Frist von 120 Jahren heran zu kommen. Wer legt im übrigen für den Einzelfall die Kriterien fest, nach welchen zum Beispiel zur Erreichung eines beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks die Benützung personenbezogenen Archivguts unerlässlich ist? Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Kriterien explizit aufgeführt sind, um eine verlässliche Handhabung sicherzustellen.Konkret möchte ich eine Regelung vorziehen, die generell die Akten öffentlich zugänglich macht und die Einzelfälle bis in die Details festhält, in denen dieser öffentliche Zugang eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz, dessen weitere Behandlung in diesem Haus offenbar ansteht, möchte ich den Landtag auffordern, sich die Institution eines Datenschutzbeauftragten zu überlegen. In vielen anderen demokratischen Ländern ist ein solcher Datenschutzbeauftragter eingesetzt und dem Parlament zugeordnet. Seine Aufgabe wäre es zu kontrollieren, dass einerseits geschützte Daten auch wirklich geschützt bleiben oder schützenswürdige Daten auch wirklich geschützt bleiben, andererseits der Zugang zu Informationen so frei wie möglich gehandhabt wird.Aus diesen Gründen möchte ich die Regierung auffordern, bis zur 2. Lesung nach einer anderen Lösung zu suchen, die einerseits die schutzwürdigen Belange Betroffener oder Dritter berücksichtigt und auf der anderen Seite den Zugang zum Archivgut nicht über Gebühr erschwert. Wenn dies nicht gelänge, ginge dieses Gesetz einer wichtigen Voraussetzung verlustig, nämlich - und hier zitiere ich aus dem Regierungsbericht - «zu dienen nicht nur der historischen Forschung und der Sicherung der Kontinuität von Recht und Verwaltung, sondern auch der historischpolitischen Bildungsarbeit. Diese fördert das Verständnis für die geschichtlichen Voraussetzungen der Gegenwart und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur verantwortungsbewussten politischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger». Unter dieser Voraussetzung möchte ich festhalten, dass ich dafür bin, auf die Vorlage des Archivgesetzes einzutreten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.Abg. Alois Beck:
Ich möchte noch mittlerweile 2 Fragen an die Regierung richten: Die erste Frage betrifft den Datenschutz. Wir haben ein entsprechendes Gesetz bereits in 1. Lesung behandelt. Das war, glaube ich, 1994. Es muss im Frühjahr gewesen sein, weil ich mich erinnere, dass ich am Nachmittag in der Studierstube war und nicht auf dem Funkenplatz, also mittlerweile eine geraume Zeit her. Es gibt da Überschneidungen. Und meine Frage ist: Hat die Regierung geplant, ob das Datenschutzgesetz gleichzeitig mit dem Archivgesetz verabschiedet werden soll?Die zweite Frage bezieht sich auf die Seite 10 des Berichtes. Hier wird die räumliche Situation des Archivs angesprochen. Es wird hier von Handlungsbedarf gesprochen. Die Lagerraumreserven des Landesarchivs seien ausgeschöpft, und weiter unten heisst es, dass auch eine Erweiterung des bestehenden Archivgebäudes oder ein Archivneubau so rasch als möglich überprüft werden sollte. Auch dieser Bericht und Antrag ist mittlerweile nicht ganz neu, er ist vom 16. Januar 1996. Ich frage nun die Regierung: Ist in der Zwischenzeit bereits hier Konkretes geplant worden oder ist in näherer Zukunft etwas zu erwarten?Abg. Helmut Konrad:
Ich kann mich an diese letzten Anmerkungen vom Abg. Beck anschliessen. Ich möchte nichts unmittelbar Inhaltliches zum Archivgesetz sagen, möchte die Gelegenheit aber nutzen, weil das Archiv einmal Thema ist in diesem Hohen Hause, zur räumlichen Situation etwas zu sagen. Soll das Archiv der Bedeutung und den Aufgaben gerecht werden können, die ihm entsprechend diesem Gesetzesvorschlag zukommen und auch nach der jetzigen Realität schon, nicht nur aufgrund dieses Gesetzesvorschlags, so muss in diesem Bereich meines Erachtens dringend etwas unternommen werden. Es besteht nicht nur, wie es im Bericht und Antrag heisst, unmittelbar oder mittelbar Handlungsbedarf. Momentan, habe ich den Eindruck, behilft man sich diesbezüglich von einem Provisorium zum anderen. Vor zweiJahren wurde, glaube ich, ein kleines Ausbaukonzept realisiert, jetzt, dem Vernehmen nach, sollen die Garagenräume unter den jetzigen Archivräumlichkeiten ausgebaut werden.Ich ersuche deshalb die Regierung, sich dringend und grundsätzlich in allen damit zusammenhängenden Fragen mit dem Neubau eines zukunftgerechten Archivs zu befassen. Sollte das schon der Fall sein, das war ja auch die Frage vom Abg. Beck, dann wäre dieses Ersuchen gegenstandslos.Abg. Peter Sprenger:
Auch die Fraktion der Vaterländischen Union spricht sich für ein Eintreten auf das Archivgesetz aus. Ich möchte, da es in diesem Hause weit kompetentere Leute, insbesondere den Abg. Paul Vogt, gibt, eigentlich nur noch zwei Punkte kurz ansprechen: Erstens. Meines Erachtens fehlt es an einer klaren Kompetenznorm, die regelt, was genau das Landesarchiv darf und was nicht. In der Gegend von Art. 20 wäre daher eine entsprechende Norm einzufügen. Damit wäre auch eine gesetzliche entsprechende Grundlage geschaffen. Und zweitens möchte ich mich den Ausführungen vom Abg. Marco Ospelt anschliessen, der eine mindestens 100-jährige Sperrfrist in Art. 14 Abs. 2 des Entwurfes aus grundsätzlichen Überlegungen als zu lange tituliert hat. Ich würde den Entscheid darüber dem Sachverstand und der Kompetenz des Archivs anheimstellen.Abg. Volker Rheinberger:
Ich kann mich auch mit den Grundzügen und Zielen dieser Gesetzesvorlage identifizieren. Es geht hier im wesentlichen um die Regelung der archivarischen Tätigkeit der öffentlichen Institutionen, also der staatlichen Institutionen. Explizit und ich möchte das nur als Beispiel herausgreifen - werden zum Beispiel Privatarchive hier ausgenommen, dafür habe ich sicher auch volles Verständnis.Ich möchte aber in dem Zusammenhang vielleicht eine Anregung machen. Eine Anregung, die jetzt nicht in diese Gesetzesvorlage mit integriert werden soll, aber vielleicht für zukünftige Überlegungen doch Pate stehen könnte:Es ist doch so, dass hier im Lande einige Privatarchive vorhanden sind, die zum Teil über einen enormen und sehr wichtigen Bestand verfügen, und ich weiss nicht, oder ich nehme zumindest an, dass wir keine komplette Übersicht über deren Bestände haben. Ich würde anregen, dass zumindest via die zentrale Koordination des Landesarchivs versucht wird, eine Bestandesaufnahme auch dieser Archive einmal vorzunehmen, um diese Bestände auch der Forschung zugänglich zu machen. Es wäre vielleicht auch möglich, dass wir hier ein kleines gesetzliches Regulativ mit einbringen könnten. Also in diesem Sinne möchte ich das einfach als Anregung verstanden wissen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte auch einen Gedanken in die weiteren Beratungen einbringen. Ich kenne die Landesverwaltung und ihre Aktenführung natürlich nicht, möchte aber auf den Umstand hinweisen, dass immer mehr Verwaltungsabläufe auf einem Dokumenten- oder Datenaustausch der elektronischen Post, der E-Mail stattfinden zwischen den unmittelbar Beteiligten. Die entsprechend abgegebenen Mitteilungen werden elektronisch zwischen diesen Abteilungen ausgetauscht über Computer und ich frage mich, ob für den Nachvollzug von solchen Entscheidungen noch ein vollständiges Dossier vorhanden ist, um dem Auftrag des Archivswesens noch nachzukommen?Wenn Verwaltungsvorgänge nicht komplett wären, können Registraturen und auch das Landesarchiv ihren Auftrag nicht mehr sachgerecht erfüllen, und es würde dieser Gedächtnisverlust, von dem wir schon sprachen, resultieren. Eine solche Situation würde auch die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung wie auch die spätere historische Aufarbeitung beeinträchtigen und die Geschäftskontrolle erschweren. Ganz abgesehen auch davon, ob solche digitalisierten Dokumente und Unterschriften überhaupt eine Rechtsicherheit bieten. Ich möchte bitten, diesen Gedanken bei der weiteren Bearbeitung zu überlegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Darf ich der Frau Regierungsrätin das Wort geben?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich freue mich, dass das Eintreten auf das Archivgesetz unbestritten ist und habe gerne Ihre Anregungen aufgenommen, und wir werden diese auch bis zur 2. Lesung entsprechend prüfen. Zu 3 konkreten Fragestellungen möchte ich vorläufig Antwort geben: Es betrifft einmal die Sperrfrist von 100 Jahren, die von Verschiedenen von Ihnen als zu lang betrachtet wird. Diese Sperrfrist wurde uns vom Landesarchiv so empfohlen und zwar vor allem darum, weil ja erstmals eine Senkung stattfinden soll zurück auf 30 Jahre, und die Überlegung war, diese 30 Jahre sollen sowohl noch einmal verkürzt werden können wie auch verlängert werden können, einerseits auf 50 Jahre, andererseits sogar auf 100 Jahre in besonders sensiblen Fällen.Aber es ist damals auch der Regierung bei der Debatte dieses Gesetzes als sehr lang erschienen, 100 Jahre. Sie hat sich dann aufgrund der Empfehlungen für diese 100 Jahre ausgesprochen, die eben in definierten Fällen zur Anwendung gelangen würden, und die Definition dieser besonders sensiblen Akten wäre in der Kompetenz des Landesarchivs. Aber wir wollen diese Frage gerne noch einmal bis zur 2. Lesung überprüfen.Dann war die Frage wegen des Datenschutzgesetzes: Es liegt ja mittlerweile die Stellungnahme der Regierung vor zum Datenschutzgesetz zu den in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen. Diese datiert vom 12. März 1996. Sie wurde noch nicht behandelt im Landtag. Man wartet auch noch, ich weiss nicht, ich glaube auf eine Präzisierung betreffend Telekommunikation, aber es ist geplant, dieses Gesetz dann in Parallelität mit dem Archivgesetz bei der 2. und 3. Lesung zu behandeln. Also hier ist die Regierung wachsam, dass diese beiden Gesetze schlussendlich harmonisch sind und kompatibel sind.Dann war eine Frage noch betreffend die räumliche Situation. Die räumliche Situation ist nicht ideal, das wird auch im Bericht festgestellt. Es ist richtig, dass vor 2 Jahren das Archiv erweitert worden ist. Es ist ein kleines Ausbaukonzept realisiert worden und trotzdem ist weiterhin ein grosser räumlicher Engpass zu verzeichnen. Eine Ad-hoc-Lösung hat die Regierung vor kurzem beschlossen, nämlich, die Garagenboxen hinten auszubauen für Archivraum. Diese Arbeit ist in Auftrag gegeben worden, der Planungsauftrag ist in Auftrag gegeben worden und wenn die Arbeit zügig voranschreitet, wird also dieser Archivraum, dieser zusätzliche Archivraum bis Ende 1997 vorhanden sein. Aber auch das wird langfristig nicht genügen und die Regierung prüft weitere Ausbaumöglichkeiten. Eine Ausbaumöglichkeit ist die Nutzbarmachung des "Kommandobunkers" der Regierung. Der steht ebenfalls hinter dem Regierungsgebäude und die Regierung wird zu prüfen haben, ob sie diesen sogenannten "Kommandobunker" entweder für die Regierung zur Verfügung stellen wird in Zukunft für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, oder ob sie diesen "Kommandobunker" für Archivzwecke einsetzen wird. Das ist ein konkretes Objekt, das geprüft werden wird.Es sind aber weiterhin künftige Konzepte auszuarbeiten und hier ist momentan Verschiedenes im Gange. Ein Gedanke, der zu prüfen sein wird, ist sicher auch, ob im Zuge der Verwirklichung des Landtagsgebäudes die Frage gestellt werden muss, ob eventuell im zukünftigen Landtagsgebäude Unterkunft für Archive geschaffen werden könnte. Mir wurde mitgeteilt, dass die Baukommission für das Landtagsgebäude diesem Gedanken in einem ersten Anlauf nicht sehr positiv gegenüber gestanden ist. Aber die Regierung wird sicher sowohl der Baukommission wie auch dem Landtag entsprechende Ausbaukonzepte möglichst bald unterbreiten.Dann danke ich dem Abg. Volker Rheinberger für die Anregung, auch die Frage der Privatarchive zu prüfen. Es ist so, dass das Landesarchiv gerne Privatarchive übernimmt und sie dann entsprechend dem Archivgesetz natürlich verwaltet. Aber eben, es wäre auch die Möglichkeit vorzusehen, das von ausserhalb irgendwie zu integrieren, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Dankeschön.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur bemerken, Frau Regierungsrätin, im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz, dass der einzige Grund, warum die 2. und 3. Lesung noch nichttraktandiert wurde der ist, dass die Regierung mitgeteilt hat, dass noch eine ergänzende Stellungnahme der Regierung zu erwarten sei und der Landtag solange zuwarten möge. Wenn die 2. und 3. Lesung des Datenschutzgesetzes gemeinsam mit der 2. und 3. Lesung des Archivgesetzes stattfinden soll, was in der Juni-Sitzung vom 18./19. Juni möglich wäre, dann müsste die Stellungnahme, diese ergänzende zum Datenschutzgesetz, von der Regierung spätestens bis 20. Mai diesen Jahres verabschiedet werden.Abg. Johannes Matt:
Ich habe noch eine Anschlussfrage, Frau Regierungsrätin. Sie haben gesprochen über diese 100 Jahre Sperrfrist für besonderes Archivgut. Da haben Sie gesagt, dass es auch der Regierung sehr lange vorgekommen sei und Sie sich dennoch der Ansicht des Amtes angeschlossen haben. Aber ich habe nicht ganz verstanden, warum Sie sich der Argumentation des Amtes angeschlossen haben. Also, was war der Beweggrund, warum Sie sich von Ihrem Vorhaben abhalten liessen?Regierungsrätin Andrea Willi:
Die Regierung hat kein anderes Vorhaben gehabt. Wir haben einfach auch diese Sperrfrist ziemlich lange diskutiert innerhalb unserer Debatte und es gab Gründe für die Beibehaltung, aber auch für die Kürzung, und wir haben dann gefunden, wir folgen dem Rat der Experten, wir lassen diese 100 Jahre, und diese 100 Jahre wären für Daten besonderer Sensibilität und besonderer personenbezogener Daten. Es wären zum Beispiel sicher Akten von Gerichtsakten, Personalakten, Arztakten, Steuerakten, solche Akten, die wirklich lebende Personen noch treffen könnten, sofern sie dann 100 Jahre alt werden. Es wurde irgendwo auch mit einem Menschenleben bei dieser Zahl gerechnet plus 10 bis 20 Jahre, wenn noch Nachkommen auch betroffen sein könnten. Aber diese 100 Jahre sind sicher kein Dogma. Das ist sicher jetzt Sache auch des Landtags, über die Sinnhaftigkeit der 100 Jahre eine Meinung sich zu bilden. Es war einfach auch in der Regierung wie bei Ihnen ein Diskussionspunkt.Abg. Gebhard Hoch:
Nur ein Nebenaspekt, Frau Regierungsrätin. Ich würde empfehlen, im offiziellen Sprachgebrauch den "Kommandobunker" umzubenennen. Ich fühle mich sonst in die 30er oder 40er Jahre zurückversetzt.Abg. Johannes Matt:
Frau Regierungsrätin. Dann gehe ich also davon aus, dass sich von diesen 100 Jahren, von Ihrer Warte aus, auch in der 2. Lesung nichts ändern wird? Das heisst, dass Sie diese Vorlage so belassen werden?Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich kurz zu diesen 100 Jahren Sperrfrist äussern. Ich glaube, man muss hier unterscheiden, um welche Art von Akten es geht. Für die «normalen Akten» soll nur eine Sperrfrist von 30 Jahren bestehen, beispielsweise für Regierungsakten oder die Akten des Schulamtes usw. soll nur eine Sperrfrist von 30 Jahren bestehen, und das ist eine kürzere Sperrfrist als heute. Hingegen gibt es besonders sensible Bestände, es geht nicht um einzelne Akten, sondern ganze Bestände. Die Frau Regierungsrätin hat solche aufgezählt, zum Beispiel medizinische Akten oder Klientenakten des Amtes für Soziale Dienste usw., hier braucht es eine besonders lange Sperrfrist. Und ich glaube, das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen gerechtfertigt.Man könnte sich natürlich überlegen, was man sonst festlegen könnte als Sperrfrist. Zum Beispiel, 10 Jahre nach dem Tod einer bestimmten Person. Nur glaube ich, das wäre wieder nicht praktikabel. Da müsste man bei jedem einzelnen Akt nachschauen: Wann ist die Person gestorben? Und das wäre mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der mit nichts zu rechtfertigen ist. Und deshalb glaube ich, dass diese Sperrfrist von 100 Jahren durchaus gerechtfertigt ist. Man kann dann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Person gestorben ist, es besteht kaum mehr Interesse an der Person an sich oder dass man der irgendetwas nachsagen kann. Die Akten sind aber trotzdem für die wissenschaftliche Forschung zugänglich.Regierungsrätin Andrea Willi:
Der Abg. Matt wollte wissen, ob ich jetzt wieder 100 Jahre bringe bei der 2. Lesung. Es wird jetzt von der Diskussion abhängen. Ich werde Ihre Voten sorgfältig zur Kenntnis nehmen und werde das in der Regierung unterbreiten und die Regierung wird beschliessen, was in der 2. Lesung dann entsprechend Ihren Meinungsäusserungen in der Stellungnahme empfohlen wird, aber ich kann das hier jetzt nicht beschliessen. Und dann der «Kommandobunker», das müssen wir immer in Anführungszeichen setzen; jedenfalls haben Sie gleich gewusst, wovon ich spreche. Aber wir versuchen, ein besseres Wort zu finden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Eintretensdebatte scheint beendet zu sein? Nein sie ist noch nicht beendet, der Abg. Paul Vogt will noch etwas sagen.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nochmals auf das Votum des Abg. Volker Rheinberger zurückkommen. Ich glaube, mit seinem Hinweis auf Privatarchive denkt er in erster Linie an Archive von Familien. Ich glaube aber, und das wird bis heute viel zu wenig beachtet, dass es auch sehr interessante Firmenarchive gibt in diesem Land, und um diese Firmenarchive kümmert sich bis heute gar niemand. Da geht sehr viel Wertvolles Material verloren. Wir haben bis heute im Landesarchiv erst ein Firmenarchiv, das ist das Archiv der Firma Jenny Spörry - es ist zu einem relativ kleinen Teil erhalten geblieben, es ist aber ein äusserst wertvoller Bestand - und es wäre eigentlich sehr schön, wenn man auch andere Firmenarchive erhalten könnte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit scheint die Eintretensdebatte wirklich beendet zu sein. Wir können daher mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiter lesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich glaube, die Probleme, die sich dem Abg. Sprenger stellen, die er in seinem Eintretensvotum erwähnt hat, die ergeben sich aus dieser Begriffsbestimmung. Archivierung umfasst gemäss Abs. 4 eine ganze Reihe von Aufgaben. Ich glaube, es wäre dienlicher, wenn man diese Aufgaben auseinander nehmen und eben einzeln unter den Aufgaben des Archivs aufführen würde. Das würde die Übersichtlichkeit verbessern. Ich halte es auch für etwas problematisch, wenn man das Erforschen und Veröffentlichen der Akten auch unter dem Begriff «Archivieren» subsumiert. Ich glaube, das hängt nicht so direkt zusammen. Das ist sicher eine Aufgabe der Archive, aber es sollte herausgenommen werden aus dieser Begriffsbestimmung.Etwas Mühe habe ich auch bei Abs. 5. Ich bin nicht ganz sicher, ob diese Begriffsbestimmung umfassend genug ist, wenn es heisst: Staatliche Organe sind Behörden und Dienststellen des Landes usw. Ich frage mich, ob dann der Landtag auch darunter fällt, ob das eine Behörde ist oder eine Dienststelle. Und wie verhält es sich mit der Justiz und den Kommissionen? Sind Kommissionen auch Behörden? Aber das ist eine Frage, die die Juristen klären müssen. Ich glaube, es sollte einfach grundsätzlich zum Ausdruck kommen, dass sämtliche staatlichen Stellen ihre Unterlagen ans Landesarchiv abgeben müssen.Abg. Alois Beck:
Im Hinblick auf den Art. 14, der ja die Sperrfristen behandelt und der ziemlich zentral ist, möchte ich hier doch anregen, ob bei den Begriffsbestimmungen nicht auch eine Definition aufgenommen werden sollte, die diese personenbezogenen Daten näher eingrenzt. Vor allem dann eben im Hinblick auf die Diskussion des Art. 14 Abs. 2, wo dann die Sperrfrist von mindestens 100 Jahren zur Diskussion steht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das halte ich für eine sehr gute Idee, weil auf Seite 26 unten und Seite 27 der Erläuterungen nämlich Sachen drinstehen zur Definition von Art. 14 Abs. 2, die aus dem dortigen Text nicht unbedingt abgeleitet werden können und die das wirklich besser umschreiben würden. Art. 3 steht weiter zur Diskussion. Sie wird nicht mehr benützt. Wir können Art. 4 lesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Hier wäre, meiner Meinung nach, der gegebene Ort, um der Anregung des Abg. Sprenger aus der Eintretensdebatte zu folgen und in diesem Gesetz die Kompetenz des Landesarchivs zur Fällung von Entscheiden als eine der Aufgaben des Landesarchivs anzuführen. Es schiene mir insbesondere auf die Verkürzung oder Verlängerung von Sperrfristen gemäss Art. 14 Abs. 3 und Abs. 4 ich nehme an, dass das Landesarchiv als erstinstanzliche Behörde machen soll; es wird nämlich nirgends gesagt im Gesetz, wer dafür überhaupt zuständig sein soll dass das Landesarchiv machen soll. Dann sollte das unbedingt im Art. 4 als eine der Aufgaben erwähnt werden, ebenso wie die Aufgabe, die aus Art. 10 Abs. 2 hervorgeht, nämlich die Entscheidung über die Benützung nach Massgabe dieses Gesetzes.
Abg. Paul Vogt:
Ich glaube, es steht schon drin, dass es die Aufgabe des Landesarchivs ist, aber eben in etwas verklausulierter Form, weil es heisst: Das Landesarchiv hat die Aufgabe, diese Unterlagen zu archivieren, und im vorhergehenden Artikel wird gesagt, was Archivieren alles heisst. Und das macht das Gesetz, glaube ich, nicht leicht verständlich. Man sollte es deutlicher zum Ausdruck bringen. Ich schliesse mich dieser Meinung an.Zu Abs. 3 möchte ich erwähnen, dass das Landesarchiv heute auch eine Filmsammlung äufnet, und wenn man diese Filmsammlung weiterführen will, sollte man diese auch explizit ins Gesetz aufnehmen, weil die Filmkonservierung langfristig sicher mit beträchtlichen Ausgaben verbunden ist. Für etwas problematisch halte ich die Verpflichtung zur Sammlung von Plakaten. Plakate kommen nicht automatisch ins Landesarchiv. Plakate werden in der Regel von irgendwelchen Privaten herausgegeben, es können Vereine sein oder das TAK oder wer auch immer, und solange keine Ablieferungspflicht besteht, ist man immer auf das Entgegenkommen dieser Privaten angewiesen. Selbstverständlich ist es wertvoll, wenn man zum Beispiel auch politische Plakate archivieren würde. Wenn die Parteien ihre Plakate jeweils abliefern würden, dann würde sicher mit der Zeit eine sehr schöne Sammlung entstehen.Eine Bemerkung möchte ich machen zum Musteraktenplan für die Gemeinden. Dieser Musteraktenplan macht mir persönlich etwas Bauchweh, weil ein Aktenplan immer mit einem ganz erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Ich glaube der Musteraktenplan ist an sich sinnvoll. Er ist aber mit einem solchen Aufwand verbunden, dass er nur dann gemacht werden sollte, wenn die Gemeinden wirklich daran Interesse haben und bereit sind, daran mitzuarbeiten. Wieso der Musteraktenplan für die Gemeinden sinnvoll ist? Weil darüber auch die Aufbewahrungsfristen geregelt werden können, man kann dann den Gemeinden sagen, was unter diesen Positionen anfällt, das müsst ihr so und so lang aufbewahren, oder mindestens einen Hinweis geben, wie lange sie es aufbewahren sollen.Heute ist die Situation völlig unbefriedigend. Die Gemeindearchivare, soweit es überhaupt solche gibt, können sich an nichts orientieren. Sie bewahren entweder alles auf oder werfen Sachen weg, und sie sollten irgendwo eine Richtlinie haben, wie sie mit den Unterlagen umgehen sollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur bemerken, Herr Abg. Vogt, nach meinem Verständnis, ich kann das aus dem Art. 3 Abs. 4 nicht herauslesen, auch bei noch so grosszügiger Interpretation, dass das, was hier unter dem Begriff Archivierung umschrieben wird, auch die Festlegung der Dauer der Sperrfrist und ihre Verkürzung oder Verlängerung umfasse. Aber das wird die Regierung bis zur 2. Lesung dann näher abklären.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte noch einmal zurückkommen auf mein Eintretensvotum betreffend die Sperrfristen und die Ausführungen, die hier in diesem Artikel aufgeführt sind in Bezug auf besonders sensible Daten, so wie auch Frau Regierungsrätin Willi gesagt hat: Für besonders sensible Daten gelte diese Frist von 100 Jahren. Ich habe ein bisschen Bauchgrimmen, wenn ich daran denke, dass ein Amt, das selber involviert ist in die Aufbewahrung der Akten, das der Regierung unterstellt ist, dann entscheidet auch darüber, ob jetzt ein Akt diesen Grad an Sensibilität erreicht hat. Ich finde es eigentlich schon in Ordnung, wenn so sensible Fragen ausserhalb der Verwaltung entschieden werden. Also ich möchte dem Parlament warm machen die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten, der diese Fragen in einer unabhängigen Form beurteilen kann. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion wird nicht mehr benützt. Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.-Wir machen jetzt eine zehnminütige Kaffeepause.
PAUSE von 10 Minuten.