Gesamtrevision des Jugendgesetzes vom 19. Dezember 1979 (JUG, LGBl. 1980 Nr. 38) neu: Kinder- und Jugendgesetz (KJG) sowie Abänderung des Strafgesetzbuches (Nr. 72/2008); [1. Lesung: 18. September 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 158/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen nach der nichtöffentlichen Landtagssitzung dieser Dezember-Session fort.
Wir kommen zu Traktandum 9: Gesamtrevision des Jugendgesetzes vom 19. Dezember 1979 (JUG, LGBl. 1980 Nr. 38) neu: Kinder- und Jugendgesetz (KJG) sowie Abänderung des Strafgesetzbuches (Nr. 72/2008).
Wir haben diese Gesetzesvorlagen am 18. September dieses Jahres in 1. Lesung behandelt und behandeln diese Gesetzesvorlage heute in 2. Lesung.
Die Stellungnahme der Regierung zur 2. Lesung trägt die Nr. 158/2008. Wenn das Wort nicht gewünscht wird, können wir mit der Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe zum Art. 1 Abänderungsanträge. Ich werde dann anschliessend kurz eine Begründung abgeben, aber wirklich nur eine kurze Begründung, damit Sie verstehen, in welchem Zusammenhang diese Änderungsanträge stehen. Der Ordnung halber lese ich den ganzen Artikel inklusive der Abänderungen vor, damit es ein Gesamtbild ergibt:
Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass:
a) positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder geschaffen werden;
b) Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich gesund aufwachsen und sich zu eigenverantwortlichen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln;
c) Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden;
d) Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützt werden;
e) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden;
f) die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes geschützt und gefördert werden.
Ich stelle diesen Antrag und die nachfolgenden im Sinne der Diskussion zur 1. Lesung. Es betrifft insbesondere die Art. 1 bis 4. Dies Abänderungsanträge liegen Ihnen auch schriftlich vor. Die Art. 1 bis 4 des vorliegenden Gesetzesentwurfes werden in meinen Vorschlägen zusammengefasst und fliessen in die Art. 1 bis 3 des Abänderungsantrags ein. Die Anliegen des bestehenden Art. 3 sind in die abgeänderten Artikel eingearbeitet, sodass ein Artikel entfallen wird.
Mit dieser Abänderung wird die Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen klar und eindeutig primär den Eltern als Recht, aber auch als Pflicht zugewiesen. Durch die Abänderungen im bestehenden Art. 4, neu Art. 3, wird dieser Grundsatz beibehalten und dem Amt für Soziale Dienste der ihm zukommende Aufgabenbereich zugewiesen. Damit wären die Hauptanliegen der Fraktion der Vaterländischen Union erfüllt und ich bin der Meinung, wenn diesen Anträgen zugestimmt würde, dann würde dieses Gesetz auch eine komfortable parlamentarische Unterstützung erfahren. Danke schön.Abg. Andrea Matt
Danke. Mir fehlen im Änderungsvorschlag des Abg. Jürgen Beck aus meiner Sicht verschiedene für ein Kinder- und Jugendgesetz relevante Aspekte. Dazu gehören Integration, Ausgleich sozialer Ungleichheiten, ein Katalog der verschiedenen möglichen Benachteiligungen, auch die Erziehung zur Achtung der Menschenrechte und Toleranz. Mich überzeugt der Vorschlag nicht. Er bleibt an der Oberfläche und geht nicht in die notwendige Tiefe. Insbesondere habe ich Probleme mit der Pflicht der Eltern zur Erziehung. Wenn man das weiterdenkt, dann führt das letztendlich zu einem Zwang für Eltern, ihre Kinder zu betreuen. Ich denke da an getrennte Elternteile, wo man meines Erachtens einen Vater dann nicht verpflichten kann, an einem Wochenende das Kind zu nehmen, wenn er das nicht möchte. Das wäre zum Schaden eines Kindes.
Ausserdem entfällt durch Streichung des Art. 3 das allgemeine Gewaltverbot in der Erziehung. Auch das erachte ich als wichtig. Ich danke der Regierung, dass sie hier meinem Anliegen gefolgt ist und dieses allgemeine Gewaltverbot in der Erziehung aufgenommen hat. Ich bin der Überzeugung, dass der Vorschlag der Regierung der richtige ist und werde diesem meine Zustimmung geben.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Dem Hohen Landtag liegen Abänderungsanträge des Abg. Jürgen Beck mit der Absicht vor, Art. 1 bis 4 des vorliegenden Gesetzesentwurfs zusammenzufassen, mit der Bemerkung, die Anliegen des bestehenden Art. 3 seien eingeflossen. Zuerst etwas Grundsätzliches: Ich bin in der kurzen Zeit nicht in der Lage abzuschätzen, was für konkrete Auswirkungen diese Abänderungen auf das ganze Gesetz hätten. Die Logik und Systematik von Art. 1 bis 4 werden mit dem Vorschlag ohne nachvollziehbare Gründe verändert. Ich werde den Änderungsvorschlägen nicht zustimmen, auch aus dem Grund, um nicht die Balance bzw. die Ausgewogenheit und die Legistik des ganzen Gesetzes zu gefährden.
Nun zu einigen Punkten: Gemäss Antrag soll in Art. 1 - Ziele - der neue Abs. 2 wieder gestrichen werden. Mit diesem Abs. 2 wurde eine Ergänzung geschaffen, wo der Gedanke zum Ausdruck kommt, dass es sich bei den hinter den Zielen stehenden Werthaltungen auch um gesellschaftliche Leitlinien handelt und um eine Richtschnur für das Handeln aller Personen, die mit diesem Gesetz zu tun haben. Mit diesem Absatz wurden von der Regierung Vorschläge und Anregungen aus der 1. Lesung berücksichtigt. Die Vermittlung von diesen zur Streichung aus dem Gesetz vorgesehenen Wertehaltungen ist für mich in dem Gesetz unerlässlich.
Weiters sollten in Art. 1 verschiedene Punkte wegfallen: c) Integration - zu diesen Punkten hat die Abg. Andrea Matt bereits Ausführungen gemacht, die ich nur unterstützen kann - dann e) inhaltlich: Für mich ist die Streichung von kinder- und jugendpolitisch wichtigen Themen nicht zu verantworten, wie eben die Integration, interkulturelles Verständnis, Chancengleichheit, Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, Achtung der Menschenrechte, Toleranz und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Dies sind alles Punkte - sehr wichtige Punkte - in einem demokratischen Rechtsstaat. Was ist denn das für eine Geisteshaltung, die diese gesellschaftlichen Werte nicht als Fundamente für dieses Gesetz akzeptieren will? Auf diesen Werthaltungen baut ja das ganze Gesetz systematisch auf. Wir haben in der 1. Lesung schon über diese Wertehaltungen diskutiert - und der ganze Teil der Partizipation von den Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben baut darauf auf. Es handelt sich um gesellschaftlich relevante und in der Zukunft noch an Bedeutung gewinnende Themen.
Art. 2 wird gekürzt, obwohl meine Erachtens wesentliche Details ins Gesetz gehören. Und der Abs. 3 wird ganz weggelassen. Im Abs. 3 da werden die Familien und weitere Personen und Institutionen, die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, explizit genannt.
Und völlig unverständlich für mich ist dann die Herausstreichung des Art. 3, wo es explizit auch um die Rechte der Kinder und Jugendlichen geht. Speziell fällt mir auf, dass auch Abs. 2 - Ombudsperson - wegfallen soll. Also, ich werde den Abänderungsanträgen keinesfalls zustimmen.Abg. Jürgen Beck
Das ist natürlich Ihr gutes Recht. Es ist auch mein Recht, Abänderungsanträge zu stellen. Und Sie können versichert sein, dass ich sehr wohl in die Tiefe gegangen bin, als ich diese Abänderungsanträge formuliert habe. Fehlende Tiefe ist vielleicht der falsche Vorwurf.
Ganz kurz zur Ombudsperson, nur dass dieses Detail erledigt ist: Die Ombudsperson fällt nicht weg, sondern sie wird einfach nicht mehr in den vorderen Artikeln erwähnt, weil es einfach übersichtlich ist. Das ist eigentlich auch das Ziel meiner Abänderungsanträge. Das Ziel ist, dass die Artikel klarer und weniger weitschweifend formuliert sind. Wenn Ihnen nun etwas fehlt und Sie daraus eine fehlende oder falsche Geisteshaltung erkennen, dann kann ich Sie beruhigen. Mir sind Werte unserer Gesellschaft, Werterhaltung für unsere Kinder und Jugendlichen ein sehr wichtiges Gut. Mir geht es nur darum, dass man in ein Gesetz nicht zu vieles hineinpacken will und dann dabei eigentlich erreicht, dass man nicht mehr versteht, um was es in diesem Gesetz geht.
Es geht mir wirklich darum, hier klare Aussagen zu machen und wenn Sie es eben im Zusammenhang sehen mit dem beantragten Änderungsantrag von Art. 2, dann ist eigentlich in meinen Augen ganz klar geregelt, wo die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind, aber auch die Pflichten. Wenn wir von Pflichten sprechen dann muss ich sagen, wenn die Abg. Andrea Matt sagt, es wird ein Zwang für die Kindererziehung mit meinem Änderungsantrag bewirkt, dann muss ich sagen, das ist absolut nicht die Absicht. Im Gegenteil, es gibt auch eine Pflicht zur Kindererziehung und ich möchte dies klar zum Ausdruck bringen, dass die Pflicht zur Kindererziehung bei den Eltern bleibt. Das ist kein Zwang, sondern das ist eine Pflicht und das ist ein Recht, das die Eltern haben. Soweit zu Ihren Ausführungen. Danke.Abg. Paul Vogt
Für mich kommt es schon ein bisschen überraschend, dass nun heute Morgen ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, in dem sämtliche Artikel des ersten Kapitels neu formuliert werden. Ich denke, wenn Sie ernsthaft mit einer Zustimmung von unserer Seite rechnen möchten, dann sollten solche Vorschläge früher verteilt werden, damit man diese auch sorgfältig prüfen kann.
Mir fällt auf, dass einiges legistisch nicht ausgegoren ist. Zum Beispiel in Bst. c - das würde dann einfach heissen: Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden. Das ist zu allgemein gehalten. Das müsste sicher präzisiert werden. Ich frage mich auch, was Ihnen an der Formulierung in Abs. - also bei Ihnen wäre das nur noch Bst. b - bei der Formulierung «sowie sich am gesellschaftlichen Leben aktiv beteiligen können» nicht gefällt. Ich finde das einen sehr schönen Gedanken, dass die Jugenlichen befähigt werden sollen, sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Da spricht man auch den Solidaritätsgedanken an. Da spricht man das politische Engagement an und das möchte ich alles gefördert haben. Jedenfalls soll das Jugendgesetz solche Chancen eröffnen.
Ich denke auch, dass dieser Vorschlag von Ihrer Seite das Gesetz nicht klarer macht. Es wird alles ein bisschen hausbackener formuliert, ein bisschen vereinfacht. Das ist wahrscheinlich die Intention, aber meines Erachtens kommt damit keineswegs klarer zum Ausdruck, was die Ziele des Jugendgesetzes sind. Und es wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen, dass ein ganz zentraler Gedanke - die Integration - überhaupt herausgestrichen ist. Ich bedauere das sehr.
Nun zur Vorlage, wie sie die Regierung präsentiert. Dazu möchte ich mir auch noch eine Bemerkung erlauben, und zwar zum Abs. 2: Die Regierung antwortet hier auf die Äusserungen, die in der 1. Lesung eingebracht wurden. Meines Erachtens ist das, was in Abs. 2 formuliert wird, eine Selbstverständlichkeit. An sich ist der ganze Abs. 2 völlig überflüssig, aber es stört auch nicht, wenn man ihn drinlässt. Was hingegen in meinen Augen störend ist, ist die Formulierung «sind allgemeingültige gesellschaftliche Leitlinien». Man kann in einem Gesetz nicht formulieren, was allgemein gesellschaftlich gültig ist. Mindestens die Worte «sind allgemeingültige gesellschaftliche» sollten also herauskommen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Für mich kommen Abänderungsvorschläge zu den ersten Ziel- und Zweckartikeln nicht so überraschend. Es waren gerade diese Artikel, die sehr kontroverse, langatmige Diskussionen hervorgerufen haben bei der 1. Lesung. Soweit war auch hier etwas zu erwarten, denke ich.
Die Abg. Andrea Matt hat das grundsätzliche Recht und die grundsätzliche Pflicht zur Erziehung durch die Eltern in Frage gestellt und die fremde Obhut erwähnt. Ich habe eine ganz klare Haltung hierzu. Ich denke, wie das in Art. 2 Abs. 2 formuliert wurde vom Abg. Jürgen Beck, nämlich Pflege und Erziehung der Kinder stellen primär ein natürliches Recht sowie die Pflicht der Eltern dar. Der Staat unterstützt dabei die Eltern und greift subsidiär dort ein, wo das Kindswohl gefährdet ist. Das entspricht ganz genau meinen Vorstellungen. Erziehung ist grundsätzlich das Recht und die Pflicht der Eltern. Eltern können sich dieser Pflicht nicht einfach entledigen. Wenn sie delegieren wollen und die Kinder in fremde Obhut geben wollen, dann liegt das in ihrer eigenen Verantwortung. Es entledigt sie aber nicht des Rechts und der Pflicht zur Erziehung. Ich denke, dieser Art. 2 Abs. 2, wie er hier im Abänderungsantrag formuliert wurde, das entspricht auch allgemeinen gesellschaftlichen Grundsätzen, wenn ich auf diese Formulierung zurückkommen darf.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz auf die Anmerkung des Abg. Paul Vogt: Wenn Sie mir sagen, der Vorschlag sei legistisch nicht ausgegoren, dann höre ich diesen Satz jetzt die letzten vier Jahre doch schon manchmal aus Ihrem Munde. Ich kann Ihnen sagen, das ist genau der Grund, warum Sie die Vorschläge nicht vorher hatten. Weil wir beide sind ja keine Juristen - da sind wir uns einig. Und ich traue mir nicht zu, meine von mir ausformulierten Vorschläge ohne juristische Prüfung vorzulegen und genau das habe ich getan. Es ist also nicht so, dass ich das einfach im stillen Kämmerlein erarbeitet habe, nein, das war Materie, die auch einem Verwaltungsjuristen vorgelegt wurde. Diesen Vorwurf kann ich also sicher nicht stehen lassen. Ob die Regierung der gleichen Meinung ist oder nicht, das steht ausser meinem Bereich.
Sie stören sich noch am Zusatz «sich am gesellschaftlichen Leben aktiv beteiligen», also den Satz, den ich gestrichen habe. Sie haben es ja auch angesprochen. Es geht darum, das Gesetz zu vereinfachen und diesen Satz brauchen wir eigentlich gar nicht. Weil, wenn Sie die Grundsätze in Art. 2 anschauen, dort wird in den Abänderungsanträgen gesagt: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Also dann ist das in meinem Augen enthalten. Aber ich gebe Ihnen Recht: Das ist alles Ansichtssache und wir könnten jetzt Wortklauberei betreiben bis zum Gehtnichtmehr. Ich denke aber, das macht keinen Sinn.
Nur kurz zu Ihrem Hinweis, dass ich mit Ihrer Unterstützung nur ernsthaft rechnen könnte, wenn ich diesen Vorschlag vorher gebracht hätte: Wenn ich die Geschäftsordnung richtig interpretiere, hätte ich die Abänderungsvorschläge auch jetzt bringen können. Ich gebe Ihnen natürlich Recht, zwei Wochen vorher wäre viel angenehmer gewesen, aber das ist in der Kürze der Zeit einfach schlichtweg nicht möglich gewesen. Sie wissen selbst, wie viel Arbeit auf uns Parlamentarier zukommt. Und dann von uns noch zu erwarten, dass wir komplette Abänderungsanträge in dieser Komplexität in so kurzer Zeit erarbeiten sollen, das geht nun mal nicht.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich nehme Bezug auf die Aussage, dass die vorliegenden Vorschläge des Abg. Jürgen Beck legistisch unausgegoren seien: Dem widerspreche ich ganz klar. Insbesondere mit dem aufgeführten Beispiel, dass es neu heisse beim Vorschlag Art. 1 - Ziel - dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass Benachteiligungen vermieden und abgebaut würden, dass hier Präzisierungen fehlen würden, dass dies nun der Grund ist, dass es legistisch unausgegoren sei. Dann muss ich sagen, dass die Vorlage der Regierung, Bericht und Antrag Art. 1 Abs. 1a, c, d, e usw., legistisch genau gleich unausgegoren ist. Dann müssen Sie bei diesen Artikel und Unterabsätzen jeweils dasselbe Argument bringen. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich finde es eigentlich sehr schade, was sich hier abspielt, denn ich könnte alle Anliegen, die der Abg. Jürgen Beck hier eingebracht hat, unisono unterstützen. Nur muss ich sagen: Es ist wahrscheinlich sehr schwierig, das dann in Verbindung zu bringen mit den übrigen Artikeln, die unter Umständen auch Bezug auf diese Absätze und Artikel nehmen. Grundsätzlich wollen nämlich die Regierungsvorlage sowie die Vorschläge des Abg. Jürgen Beck dasselbe. Ich nehme hier ein Beispiel heraus: Er hat beispielsweise den Art. 1 Abs. 1 Bst. b einfach unformuliert in Art. 2 und etwas erweitert. Aber grundsätzlich muss ich sagen, sind diese drei Artikel, die von der Regierung vorgeschlagen werden, und Ihre drei Artikel, wenn wir - ich habe das Beispiel vorhin genannt, Art. 1 Abs. 1 Bst. b und Ihren Art. 2 Abs. 1, die sind beinahe identisch und Sie wollen auch dasselbe, nämlich das Wohl des Kindes. Das unterstelle ich Ihnen positiv.
Ich finde es jetzt schade, dass ein Gesetzeswerk von der Formulierung abhängig sein soll, ob Sie nun diesem Gesetzeswerk die Zustimmung geben oder nicht. Das finde ich eigentlich schade, weil Sie haben angetönt bei Ihren Ausführungen, dass dieses Gesetz, wenn wir Ihre Formulierungen wählen, eine höhere Zustimmung erfährt. Ich finde es wirklich schade, denn wir wollen, so wie ich das herauslese, wirklich dasselbe und dann finde ich es schade, dass es an den Formulierungen scheitern soll. Ich gehe davon aus, dass die Regierung hier Monate Zeit gehabt hat, diese Formulierungen zu finden, und wir sollen nun in zwei Minuten das mehr oder weniger umformulieren. Ich finde das schade. Ich kann Ihren Formulierungen bzw. den Intentionen, die in Ihren Formulierungen stecken, alles abgewinnen. Ich kann das blind unterschreiben, dass ich das auch für unsere Kinder will. Ich will aber genauso das, was die Regierung hier vorschlägt, nur ist es anders formuliert. Ich bin überzeugt, dass die Formulierungen, wie sie jetzt die Regierung vorschlägt, über das ganze Gesetz hinaus harmonieren, weil auch Juristen, weil verschiedene Personen daran beteiligt waren. Ich weiss jetzt den Ausweg auch nicht, aber ich finde es schade, dass dieses Gesetzeswerk nur an den Formulierungen scheitern soll, obwohl wir uns in den Inhalten eigentlich einig sind.Abg. Jürgen Beck
Ja, Herr Abg. Rudolf Lampert, ich finde es eben auch schade, aber schlussendlich - das wissen wir - hängt es genau an diesen Formulierungen an den ersten vier Artikeln und das wurde eigentlich in der 1. Lesung relativ klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht. Und wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten, eine vorberatende Kommission damit zu beauftragen, dann hätten wir eben diese Probleme lösen können. Ich verstehe Sie, ich verstehe Ihre Anliegen. Ich verstehe auch, dass es für Sie knapp ist in der Zeit, das zu machen, die Zusammenhänge im ganzen Gesetz in Verbindung zu bringen. Das ist mir schon klar. Aber wir haben schlichtweg jetzt keine andere Möglichkeit mehr als in der 2. Lesung eben diese, unsere, meine Gedanken einzubringen.
Und wenn Sie sagen: Uns liegt das Wohl des Kindes am nächsten, da sind wir uns vollkommen einig. Da sind wir uns vollkommen einig, da gibt es keinen Unterschied. Wie man dahin kommt, wie man dies formuliert, da hängt es eben an der Formulierung. Das können zum Teil einzelne Sätze sein, die ich wahrscheinlich anders empfinde als Sie sie empfinden. Das ist der Unterschied. Aber wir werden nicht zu einer Lösung kommen, wir werden darüber abstimmen müssen, ob man meinen Anträgen zustimmt oder ob man ihnen nicht zustimmt. Ich habe damit nicht gesagt: Es wird eine riesige Zustimmung geben oder es wird keine Zustimmung geben. Ich kann nur von mir aus reden. Ich kann nicht sagen, was meine Kollegen aus der Fraktion bei der Schlussabstimmung machen. Aber ich kann sagen, dass, wenn diese Artikel in meinem Sinn abgeändert werden, dann habe ich absolut keine Probleme bei der Schlussabstimmung, auch dabei zu sein. Ich bin der Meinung, dass es im Grossen und Ganzen ein wichtiges und richtiges Gesetz ist. Das habe ich nie in Abrede gestellt. Es geht um einzelne Formulierungen - und leider sind es halt einzelne Formulierungen. Dort haben wir die Krux, aber die hatten wir auch schon in der 1. Lesung.Abg. Franz Heeb
Herr Abg. Jürgen Beck, ich kann einfach nicht nachvollziehen, was hier läuft. Sie sagen einerseits es liegt an Formulierungen und davon hängt die Zustimmung zu diesem Gesetz ab. Ich denke, es ist ein sehr wesentliches Gesetz. Wo liegen eigentlich die wesentlichen inhaltlichen Unterschiede, die Sie hier am Anfang formulieren wollen? Wenn es nur noch um Formalismus geht, dann verstehe ich Sie einfach nicht.Abg. Jürgen Beck
Es tut mir leid, Herr Präsident, ich muss mich einfach nochmals melden. Ich hätte eigentlich gerne darauf verzichtet.
Wenn ich das Wort «Formalismus» vorhin benutzt habe, dann bedeutet das nicht, dass es mir nur um den Formalismus selbst geht, sondern es geht mir um die Inhalte. Und wenn Sie die Inhalte der Abänderungsvorschläge sehen, vor allem die Zweckinhalte, dann sehen Sie, dass es um Substanz geht. Dann geht es nicht darum, ob ein Komma da oder dort ist, ob ein Wort da oder dort ist. Dann geht es nicht darum, wie Sie mir unterstellen wollen, dass es nur - ich verstehe Ihr Votum dahingehend -, dass ich mit meinen Anträgen versuchen möchte, die Debatte in die Länge zu ziehen und reinen Formalismus zu betreiben. Das ist mitnichten so. Mir geht es um die inhaltlichen Sachen und um die Substanz, die darin enthalten ist. Und darum geht es mir auch darum, die ersten vier Artikel kompakt zu gestalten, dass das Gesetz auch nachvollziehbar ist und das hat mit Formalismus nichts zu tun.Abg. Franz Heeb
Dann möchte ich doch noch einmal nachfragen: Um welche wesentlichen Inhalte geht es Ihnen denn dabei?Abg. Jürgen Beck
Ich habe gedacht, ich hätte das mit meinen Erläuterungen gesagt: Es geht darum, nicht zu weitschweifend zu sein und dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen klarer formuliert werden und dass die Rechte und Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten klar zum Ausdruck kommen. Das war meine Intention.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe diesen Voten sehr aufmerksam zugehört. Ich habe mich auch bemüht, die Vorlage des Abg. Jürgen Beck detailliert zu studieren und auch unseren rechtlichen Sachverstand beizuziehen. Ich komme zu folgendem Schluss: Es geht einmal um formelle Aspekte und zweitens geht es auch um inhaltliche Aspekte. Ich spanne jetzt den Bogen über diese drei Artikel dieser Vorlage, die der Abg. Jürgen Beck eingebracht hat, auch wenn wir erst jetzt beim Art. 1 sind, aber verschiedene Abgeordnete haben auch schon gesamthaft Bezug darauf genommen, weil es einfach den Gesamtkontext etwas besser und näher erläutert.
Zum formellen Aspekt: Die Art. 1 bis 4 bilden eigentlich den Leitfaden des gesamten Gesetzes. In den verschiedenen Abschnitten und Artikeln werden diese dann näher ausgestaltet und mit Inhalten gefüllt. Beim formellen Aspekt gilt es anzumerken, dass die Vorlage des Abg. Jürgen Beck eigentlich vorsieht, genau jene Teile zu streichen, die die modernen Probleme darstellen, mit denen sich die Gesellschaft heute durchaus konfrontiert sieht. Ich nenne nur einige davon: Soziale Ungleichheit, interkulturelles Verständnis, Integration - man könnte noch mehr anfügen.
Ich bedaure sehr, wenn der Landtag nun hergehen würde und gerade diese politische Herausforderung, die sich uns allen stellt, aus diesen Artikeln, aus den Leitsätzen, aus dem Leitfaden herausnehmen würde. Meines Erachtens würden wir dann ein eher reaktionäres und kein zukunftsorientiertes Gesetz massschneidern. Das als generelle Anmerkung.
Dann möchte ich noch zum Art. 1 einige konkrete Anmerkungen machen: Bei der Vorlage des Abg. Jürgen Beck unter lit. b beantragt er, den Beisatz «sowie sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen» zu streichen. Dieser Nebensatz trifft ja genau den Kern der Partizipation und das ist ja etwas, was wesentlich neu an diesem Kinder- und Jugendgesetz ist im Gegensatz zum bestehenden Jugendgesetz. Und ich denke, wenn man einen solchen grundlegenden Wechsel vollzieht und den Jugendlichen mehr Partizipation zubilligen will, dann sollte dies auch im Leitfaden genannt werden. Sie sehen das später im Gesetz, wo dies genauer erläutert wird. Erstens einmal die Partizipation generell, aber wir haben beispielsweise auch das Anliegen einiger Abgeordneter aufgenommen und gesetzlich niedergelegt, dass Berichte und Anträge, die Jugendliche betreffen, ihnen auch zugestellt werden, dass wir ihre Meinung einholen und abholen, das trifft das Land, das trifft Gemeinden. Also wir gehen sehr weit in der Ausübung und Ausgestaltung dieser Rechte der Jugendlichen.
Etwas, was ich auch noch anmerken möchte zu lit. d in der Vorlage des Abg. Jürgen Beck: Er schlägt folgenden Wortlaut vor: «Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützt werden». Meines Erachtens greift dieser Passus zu kurz. Das Kinder- und Jugendgesetz behandelt nicht nur die Beziehung der Eltern, der Kinder und Jugendlichen zum Staat, zur Gesellschaft, zur Öffentlichkeit, sondern hier geht es wesentlich um mehr. Hier geht es auch um die Rechte, die andere Marktteilnehmer haben. Beispielsweise solche, die im Kinder- und Jugendschutzbereich tätig sind und dort eine grosse Rolle spielen. Hier geht es um das Thema Ombudsperson, Beteiligung. Es geht aber auch um die Jugendförderung. Es geht um Vereine, Jugendvereine und -verbände, die sich massgeblich einbringen. Es geht um die gesamte Kinder- und Jugendarbeit. Alle diese Beteiligten sind ja in irgendeiner Form auch Miterzieher. Und ich denke, wir sollten ja dieses Gros, dieses Gefüge, das wir ja Gott sei Dank in unserem Land haben und in der Gesellschaft auch pflegen, auch dementsprechend im Gesetz den Nieder-schlag finden lassen. Und wir möchten natürlich auch alle diese weiteren Marktteilnehmer am Kinder- und Jugendgesetz partizipieren lassen, indem wir sie unterstützen dürfen und können und deshalb zielt mir diese Formulierung nicht weit genug. Wenn es nur um Erziehung geht, dann haben wir den Art. 5. Dort wird sie definiert und sie wird auch sehr breit angelegt. Dort geht es nicht nur um die Erziehung im engen Kreis, um die private Erziehung, dort wird auch die öffentliche Erziehung definiert.
Mir scheint es wichtig, dass wir uns im Klaren sind, wie weit wir die Rechte auch wirklich ausgestalten wollen. Ein weiteres Beispiel beim Art. 2, beim Grundsatz - dieser wird auch zurückgenommen: Es wird noch das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten niedergeschrieben. Auch hier geht es mir eigentlich nicht weit genug. Es gibt auch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Es gibt ein Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung, vor Missbrauch. Es gibt ein Anhörungsrecht.
Vorgängig geht es doch um die Berücksichtigung des Kindeswohls und da gehört meines Erachtens einfach mehr dazu. Warum wollen wir diese Rechte nicht auch formuliert haben und im nationalen Recht abbilden? Wir können ja nur umsetzen und vollziehen, was wir im nationalen Recht auch wirklich niedergeschrieben haben. Hier fehlt mir auch die Erklärung, weshalb Sie diese Rechte kürzen möchten.
Art. 3 der Vorlage der Regierung streichen Sie gesamthaft. Das hat mich enorm überrascht. Denn gerade die Herausnahme der Kinderrechte - und das war ein absoluter Wunsch der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen, die im Verfahren zur Schaffung dieses Gesetzes wesentlich sich eingebracht haben und in der Ausgestaltung mit beigetragen haben -, dass wir hergehen und jetzt diese Kinderrechte und Jugendrechte herausnehmen, das empfinde ich eigentlich als Affront gegenüber all jenen, die mitgearbeitet haben. Das ist das, was mich an Ihrem Vorschlag am meisten stört, um es auch auf den Punkt zu bringen.
Und dann in Ihrem Art. 3, wo Sie die Aufgaben, die allgemeinen Aufgaben der Kinder- und Jugendbehörde niederlegen, also dort sehe ich schon, dort haben Sie einfach die Buchstaben etwas anders gereiht, wie wir das haben. Das ist teilweise auch aus den anderen Artikeln übernommen. Allerdings nimmt Ihre Vorlage nicht Bezug auf den Bericht und Antrag Nr. 158/2008 sondern auch in der Diktion nimmt sie noch die Vorlage der 1. Lesung auf. So wird zum Beispiel der Begriff «psychosozial» nicht mehr verwendet, den wir als sprachliche Korrektur und auf Anregung der Abgeordneten auch mitaufgenommen haben.
Mir fällt auch auf, dass bei Ihnen immer wieder der gleiche Passus kommt, «Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder im Rahmen des Gesetzes zu unterstützen». Das steht im 3. Artikel, das haben Sie auch im 2. Artikel. Ich gehe mit Ihnen absolut einig: Die Eltern sollen unterstützt und gefördert werden, aber ich würde auf eine solche Duplizierung oder Mehrfachabbildung eben auch gerne verzichten, weil das zu Langatmigkeit und nicht zur Konkretisierung oder zur Verbesserung des Gesetzes führt.
Dann, weshalb wir genau den Art. 4 so ausgestaltet haben, wie wir ihn haben: Das haben wir sehr ausführlich im Bericht und Antrag auf Seite 33 bis und mit 35 niedergelegt. Wir sind nach bester Möglichkeit auf alle Anliegen, die in der Eintretensdebatte und während der Diskussion der einzelnen Artikel aufgetreten sind, eingegangen. Und die Aussage des Abg. Henrik Caduff würde ich lieber gar nicht kommentieren, aber ich sehe mich halt schon dazu veranlasst: Ihr Statement, Herr Abg. Caduff, das kann ich nun wirklich nicht mehr nachvollziehen. Glauben Sie wirklich, dass die Regierung diese Vorlage legistisch nicht prüfen hat lassen? Also, das lasse ich jetzt einfach nicht im Raum stehen. Wir geben jede Vorlage, die dieser Landtag behandelt, in den Rechtsdienst zur Prüfung und ich denke, dort haben wir die geeigneten Spezialisten, die uns auch wirklich sagen können, ob die Vorlage legistisch ausgewogen ist und juristisch auch richtig formuliert ist und auch in der formalen Ausgestaltung dies so ist. Ich finde das schon beinahe verletzend.
Ich komme zum Schluss: Die Regierung hält an ihrem Antrag in Art. 1 fest und ich sage es jetzt zu Art. 1, weil wir diesen ja behandeln. Und ich bitte die Abgeordneten, sich einfach auch selbst ein Bild darüber zu machen, ob wir aufgrund vielleicht formeller und sprachlicher Ausgestaltungen jetzt das Kind mit dem Bad ausleeren sollen oder ob wir an dieser doch ausgewogenen Formulierung, an der wir lange gearbeitet und um die wir gerungen haben, festhalten können.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, es ist tatsächlich so, dass in den Abänderungsanträgen des Abg. Jürgen Beck die Eltern mehrfach erwähnt werden. Es ist tatsächlich eine Wiederholung. Die Unterstützung der Eltern wird mehrfach angesprochen, aber ich denke, das ist auch wichtig, denn gerade diese zentrale Stellung der Eltern war ein ganz zentrales Anliegen der VU, verschiedener Abgeordneter der VU bei der 1. Lesung. Die Regierung ist auch darauf eingegangen an verschiedenen Stellen - dafür möchte ich mich auch bedanken - insbesondere bei Art. 4 lit. c, dass das Beratungsangebot zur pädagogischen Unterstützung zur Verfügung stehen soll. Das wurde auch übernommen und dafür möchte ich mich bedanken.
Nochmal zurück zur Wiederholung der zentralen Stellung der Eltern: Ich denke, das hat seine Richtigkeit, denn obwohl andere Erziehungsberechtigte oder Marktteilnehmer auch involviert sind, so sind es doch in erster Linie die Eltern, die eine Hauptrolle und zentrale Rolle einnehmen bei der Erziehung und Pflege der Kinder und Jugendlichen und das darf und soll auch im Gesetz zum Ausdruck kommen. Deshalb erachte ich diese Wiederholungen nicht als obsolet sondern als wirklich von Bedeutung.
Zum Art. 3: Ich glaube mich erinnern zu können, dass bei der 1. Lesung dazu auch ausgeführt wurde, dass dieser Artikel auch fallen könnte, denn der Inhalt dieses Artikels wäre sowie in der Kinderrechtskonvention enthalten. So viel einfach zum Aufgeben dieses Artikels. Und es ist ja nicht so, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht berücksichtigt werden sollten. Bei den Abänderungsanträgen in Art. 1 Abs. 1 heisst es ja ausdrücklich: «Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung etc.». Danke schön.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Vielleicht habe ich mich zu wenig genau ausgedrückt. Mein Kommentar bezüglich der legistischen Qualität diente zur Verdeutlichung des Beispiels vom Abg. Paul Vogt. Er hat bei der Vorlage des Abg. Jürgen Beck ein Beispiel zitiert - den Abs. 1c - und diesen als legistisch unausgegoren bezeichnet, weil er zu wenig präzise wäre: Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass Benachteilungen vermieden und abgebaut werden. Und ich habe hier den Vergleich gezogen zum bestehenden Art. 1 Abs. 1a z.B. oder 1c. Da wird genau dasselbe oder werden dieselben Inhalte definiert, auch nicht bis ins letzte Detail, was auch richtig ist so. Ich sehe, dass beide Vorlagen dieselbe legistische Qualität haben. Für mich steht das nicht im Zweifel. Meine Wortmeldung war die Reaktion auf die Wortmeldung vom Abg. Paul Vogt: Wenn er die Vorlage des Abg. Jürgen Beck als legistisch unausgegoren bezeichnet, dann müsste er die Regierungsvorlage konsequenterweise auch so bezeichnen. Das war aber eine hypothetische Feststellung meinerseits. Ich habe nicht, soweit ich mich erinnern kann, gesagt, dass die Vorlage legistisch unausgegoren wäre. Was für mich weder für die Vorlage vom Abg. Jürgen Beck noch für die Regierungsvorlage zutrifft. Für mich sind beide legistisch ausgegoren. Danke.Abg. Paul Vogt
Wenn ich kritisiert habe, dass die Vorschläge des Abg. Jürgen Beck legistisch unausgegoren sind, dann war ich erst beim ersten Artikel. Ich verweise z.B. auf Art. 3: Den ersten Satz, den können Sie völlig vergessen. Der schafft eher Unsicherheit als eine genaue Aussage. Im Gesetz sind die Behörden und Räte aufgezählt mit ihren Aufgaben, dann braucht man nicht hier zu formulieren, der Vollzug des Gesetzes sei insbesondere Aufgabe des Amts für Soziale Dienste. Also dieser Satz ist eher verwirrend, auch der letzte Satz. Ja, wenn Sie den Satz drinstehen lassen möchten, dann müssten Sie auch einen Abs. 1 und 2 formulieren.
Ich wollte eigentlich nicht auf die Art. 2 und 3 eingehen, aber jetzt haben das alle meine Vorredner gemacht, darum mache ich es jetzt auch: In Art. 3 ist der letzte Satz ebenfalls völlig überflüssig. Im Art. 2 stellt sich die Frage: Was ist ein natürliches Recht? Unser Rechtssystem baut nicht auf Naturrechten auf. Dann frage ich mich, wieso der Staat nur subsidiär eingreift, wenn das Kindswohl gefährdet ist. Der Staat muss eingreifen, wenn das Kindswohl gefährdet ist. Das sind alles Formulierungen, die meines Erachtens problematisch sind. Das einfach zur Bemerkung, dass meines Erachtens diese Vorschläge noch nicht ausgegoren sind.
Nicht eingegangen ist die Frau Regierungsrätin auf Abs. 2, auf meine Bemerkung. Sie machen mir jetzt Handzeichen. Ich bin leider kein Indianer, ich kann diese jetzt nicht deuten, aber ich warte mal ab, was jetzt von Ihnen noch kommt zur Verdeutlichung dieser Handzeichen.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Auch ich bin kein Indianer und gebe keine Rauchzeichen. Jetzt aber zur Ausgangslage hier.
Ich möchte noch auf das Votum der Abg. Marlies Amann zurückkommen aufgrund der Duplizierung des Bereichs Eltern und deren Rechte und Förderung. Ich habe das in meinem Statement auch gesagt. Ich lege grossen Wert darauf, dass die Eltern ihre Rechte und Pflichten haben und dass sie auch dementsprechend unterstützt und gefördert werden. Aber wie ich auch gesagt habe, greift dies einfach zu kurz, wenn wir uns im Kinder- und Jugendgesetz nur auf die Eltern beschränken. Die Elternrechte sind auch im ABGB niedergelegt oder im Familienrecht gibt es auch Rechte der Eltern, aber hier geht es eben um einen wesentlich breiteren Rahmen und deshalb möchte ich schon dafür plädieren, dass wir eben die Mitbeteiligten auch hier mitnehmen und die Mitteilnehmer, die verschiedenen Bereiche, die ich aufgezählt habe, auch hier gesetzlich ihren Niederschlag finden.
Dann auch zum Votum, das Sie gehalten haben, betreffend die Aufgabe des Art. 3, dass dies möglich wäre, weil es ja in der Kinderrechtskonvention abgebildet ist. Es war eben ein expliziter Wunsch der Jugendlichen, dass ihre Rechte, also Rechte, die sie betreffen, im Kinder- und Jugendgesetz auch aufgeführt werden und diesem Wunsch haben wir mit diesem Art. 3 auch gerne entsprochen.
Dann noch zur Frage des Abg. Paul Vogt, die ich wirklich unterschlagen habe: Sie haben den Antrag gestellt, ob wir bei Abs. 2 den Begriff «allgemeingültige gesellschaftliche» streichen könnten. Dem kann ich zustimmen, weil es genügt an und für sich: «sind Leitlinien und Richtschnur für das Handeln derjenigen Personen, die im Rahmen des Gesetzes beruflich Aufgaben zu erfüllen haben». Diesen Antrag kann ich gerne übernehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortemeldungen mehr gibt, dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Jürgen Beck. Ich würde empfehlen für das Protokoll, dass Sie nochmals den Art. 1 kurz vorlesen, damit er im Protokoll festgehalten ist und anschliessend stimmen wir ab über diesen von Ihnen vorgetragenen Änderungswunsch.Abg. Jürgen Beck
Art. 1 - Ziele: Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass:
a) positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder geschaffen werden;
b) Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich gesund aufwachsen und sich zu eigenverantwortlichen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln;
c) Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden;
d) Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützt werden;
e) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden;
f) die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes geschützt und gefördert werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben den Änderungsantrag des Abg. Jürgen Beck gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt.
Wir stimmen nun ab über Art. 1, wie er hier vorliegt mit der Änderung, die die Regierung entgegengenommen hat. In Abs. 2 würde es dann heissen: «Die Werthaltungen, die in den Zielen zum Ausdruck kommen, sind Leitlinien und Richtschnur für das Handeln derjenigen Personen, die im Rahmen dieses Gesetzes beruflich Aufgaben zu erfüllen haben».
Darüber haben wir nicht abzustimmen. Das hat die Regierung in dieser Form entgegengenommen. Dann stimmen wir noch ab.
Wer dem Art. 1 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Artikel zugestimmt und wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Wie Ihnen Abänderungsanträge von mir vorliegen, stelle ich den Antrag, Art. 2 - Zweck und Grundsätze - folgendermassen abzuändern:
Abs. 1: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichenund gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Abs. 2: Pflege und Erziehung der Kinder stellen primär ein natürliches Recht sowie die Pflicht der Eltern dar. Der Staat unterstützt dabei die Eltern und greift subsidiär dort ein, wo das Kindswohl gefährdet ist.
Eine ganz kurze Erklärung dazu: Die wesentlichen grundsätzlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen sind damit in Abs. 1 dargelegt und in Abs. 2 ist der Grundsatz, der mir sehr fest am Herzen liegt, formuliert, dass primär den Eltern die Pflicht, aber auch das Recht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder zukommt. Der Staat unterstützt, wenn nötig, die Eltern dabei und greift ein, wenn das Kindswohl gefährdet ist.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe bereits beim Art. 1 bei Ihrem Abänderungsantrag darauf hingewiesen, dass Ihr Art. 2 Abs. 1 praktisch identisch ist vom Zweck her mit dem Art. 1 Abs. 1 Bst. b, sodass das eine Redundanz ergibt, die eigentlich eher störend wirkt. Das nur als Hinweis. Selbstverständlich haben Sie Ihre Artikel so formuliert, wie wenn Art. 1 auch durchgegangen wäre, aber das nur zur Klarstellung, dass Ihre Intention von Abs. 1 bereits enthalten ist im Art. 1.Abg. Franz Heeb
Herr Abg. Jürgen Beck, auch hier die Frage: Es steht sehr deutlich in Abs. 2: «In erster Linie tragen die Eltern als Erziehungsberechtigte die Verantwortung für ihre Kinder und Jugendlichen». Wenn die nicht da sind, wird auf weitere Erziehungsberechtigte hier im Absatz verwiesen. Hier steht «In erster Linie» und beim Ihrem Antrag steht «primär». Erklären Sie mir den Unterschied zwischen «in erster Linie» und «primär».Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich war einen Moment unaufmerksam, weil ich dem Abg. Franz Heeb so gespannt zugehört habe. Sie haben Recht, Herr Abg. Rudolf Lampert, natürlich wäre es jetzt nicht mehr nötig. Aber es geht mir natürlich darum, dass genau der Zweck- und Grundsatzartikel, dass dieser so beantragt wird, wie ich ihn vorgelegt habe, weil er hat für mich einen zentralen Bestandteil. Und es geht darum, dass die zwei Absätze genau in den Zweck- und Grundsatzartikeln stehen. Eigentlich, nach meinem Rechtsverständnis, hätte auch dieser Art. 2 an die erste Stelle gehört, weil für mich gehören die Grundsätze vor die Ziele, aber ich wollte diese Diskussion nicht auch noch führen, welcher Artikel jetzt zuerst zu stehen hat.
Nur kurz auf die Frage des Abg. Franz Heeb: Ich denke, das erübrigt sich. Wir wissen beide, dass beide Worte den gleichen Zweck haben. Das spielt schlussendlich keine Rolle, aber es spielt eine Rolle, dass es eben in diesem Art. 2 so nochmals formuliert ist. Um das geht es schlussendlich. Ob Sie jetzt das Wort «primär» ersetzen oder «in erste Linie» das spielt an und für sich keine Rolle.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich kann den Antrag des Abg. Jürgen Beck ebenfalls nicht unterstützen. Er lässt einfach verschiedene Aspekte aussen vor und ich möchte das vielleicht erläutern an dem einen Satz des Regierungsvorschlages in Abs. 2. Dort heisst es: «Weiteren Erziehungsberechtigten und anderen Erwachsenen kommt im Rahmen ihrer jeweiligen Pflichten die Verantwortung für die Erziehung, Betreuung, Aufsicht oder Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu». Ich finde, das ist aus meiner Sicht eine gelungene Formulierung, weil es eben sein kann, dass Elternteile abhängig vom Status, ob sie sorgeberechtigt sind oder nicht obsorgeberechtigt sind, haben sie andere Pflichten. Und dass man dann sagt «im Rahmen ihrer jeweiligen Pflichten übernehmen sie die Verwantworung», das bringt das eigentlich auf den Punkt. Und wenn man einfach sagt, die Pflege und die Erziehung ist einfach eine Pflicht der Eltern, dann wird das der Realität, wie Elternschaft halt gelebt wird in Zeiten, wo wir 60% Scheidungen haben, nicht wirklich gerecht. Ausserdem fehlt mir komplett der Absatz 3. Das Kinder- und Jugendgesetz richtet sich nicht nur an Eltern sondern geht darüber hinaus und der Vorschlag des Abg. Jürgen Beck - ich kann mich hier nur wiederholen - er überzeugt nicht, er bleibt an der Oberfläche und geht nicht in die notwendige Tiefe. Abg. Doris Frommelt
Herr Abg. Jürgen Beck, Sie haben gesagt, mit dem Punkt eins vom Zweckartikel: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung. Das steht an erster Stelle, an zweiter Stelle dann die Eltern. Und wenn wir die Regierungsvorlage nehmen, steht da: Auch die Kinder haben Rechte, aber sie haben auch ein Recht auf Hilfe und auf Schutz und auf Förderung - also nicht nur auf Förderung. Und Punkt 3, den die Abg. Matt erwähnt hat, kann nicht genügend betont werden, wie wichtig eben auch die anderen Erziehungsberechtigten gerade in der heutigen Zeit und in der Zukunft sind.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe an und für sich schon meine Erläuterungen zu diesem Artikel abgegeben. Die Regierung hält an ihrer Formulierung fest.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Es ist mir halt doch wichtig, das noch einmal zu betonen. Andere Erziehungsberechtigte kommen in den Folgeartikeln immer wieder vor. Es ist klar, dass die auch dazu beitragen und im Rahmen ihrer Pflichten die Verantwortung auch wahrnehmen müssen. Aber ich denke, sie dürfen und können und sollen nicht auf die gleiche Stufe gestellt werden wie die Eltern. Die Eltern haben die zentrale Rolle bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder und das soll mit den Abänderungsanträgen auch zum Ausdruck kommen, dass sie eben nicht gleichgeordnet sind mit anderen Erziehungsberechtigten, sondern dass sie eine zentralere, eine andere Rolle haben.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, diesem Anliegen, das jetzt die Abg. Amann-Marxer formuliert hat, wird eben gerade mit der Regierungsvorlage gerecht, weil da wird nicht alles auf die gleiche Stufe gestellt. Und das Problem des Vorschlags des Abg. Jürgen Beck ist natürlich: Wir haben auf der einen Seite die Eltern und wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht funktioniert, dann kommt der Staat. Und wenn ich an die Eintretensdebatte erinnere, ist ja von Ihrer Seite relativ scharf kritisiert worden, dass da der Staat zu sehr eingreifen sollte. Und gerade Ihre Grundintention, was Sie nicht möchten, das schlagen sie jetzt hier vor.
Ich bin ganz klar der Auffassung - wie ich das schon bei der Eintretensdebatte gesagt habe -, dass in der heutigen Zeit mehr denn je das damals schon zitierte afrikanische Sprichwort gilt: «Für die Erziehung eines Kindes braucht es ein ganzes Dorf». Und nicht immer nur die - ich sage mal - offiziell Zuständigen; sonst funktioniert eine Gesellschaft eben nicht. Und durch diese Formulierung, die Sie hier gewählt haben, haben wir gerade auf der einen Seite die Eltern und dann haben wir den Staat und alle anderen werden hier meiner Ansicht nach zu wenig in die Pflicht genommen.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Entgegnung zum Abg. Alois Beck: Es ist sicher nicht so, dass ich fordere, dass der Staat mehr eingreifen soll, sondern er soll subsidiär dort eingreifen, wo das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist eigentlich im Wesentlichen etwas ganz anderes. Mit afrikanischen Dörfern kenne ich mich weniger aus, darum lasse ich es damit bewenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bitte ich den Abg. Jürgen Beck, seinen Änderungsantrag nochmals vorzutragen, damit er auch so im Protokoll festgehalten wird und anschliessend stimmen wir dann ab.Abg. Jürgen Beck
Art. 2 - Zweck, Grundsätze:
Abs. 1: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Abs. 2: Pflege und Erziehung der Kinder stellen primär ein natürliches Recht sowie die Verpflichtung der Eltern dar. Der Staat unterstützt dabei die Eltern und greift subsidiär dort ein, wo das Kindswohl gefährdet ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt und wir stimmen über Art. 2 der Regierungsvorlage ab.
Wer dem Art. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit können wir weiterlesen mit Art. 3.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Im Sinne des Abstimmungsergebnisses der ersten zwei Abänderungsanträge meinerseits verzichte ich auf die Streichung des Art. 3, weil dann wären wirklich die Rechte der Kinder und Jugendlichen nicht mehr vorhanden und das möchte ich unter keinen Umständen erreichen.Abg. Andrea Matt
Ich möchte nur noch ausführen, weshalb mir die Aufnahme und dass der Art. 3 drin ist, wichtig ist: Man muss dazu sehen, dass die Rechte von Kindern hier speziell formuliert sind und dass es im Gewaltverbot einen durchsetzbaren Anspruch für Kinder und Jugendliche auf gewaltfreie Erziehung gibt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung das Wort? Das war Zustimmung. Dann können wir abstimmen.
Wer dem Art. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann wurde mit 14 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Wie Ihnen mein Abänderungsantrag vorliegt, beabsichtige ich auch hier, Abänderungsanträge einzubringen. Sie haben Recht, es wurde vorher angesprochen, teilweise sind natürlich Formulierungen aus der Regierungsvorlage aufgenommen worden, aber es hat sich die Reihenfolge natürlich verändert. Aber nichtsdestotrotz es sind natürlich auch gute Grundsätze darin enthalten. Das wollen wir nicht in Abrede stellen, darum nehme ich es darin auf.
Vielleicht gleich zu Beginn, was der Zweck meine Abänderungsantrages ist: Mit dieser Formulierung möchte ich den Aufgabenbereich des Amtes für Soziale Dienste klar definiert wissen und auch wieder gewährleisten, dass in erster Linie den Eltern die Rechte und Pflichten zukommen, angemessen für ihre Kinder und Jugendlichen zu sorgen und sie zu erziehen. Ich werde das auch wieder mehrmals wiederholen, weil es ist für mich ein wesentlicher Grundsatz und ein wichtiger Grundsatz. Und ich denke mir, es hat im Gesetz andere Grundsätze und Sätze, die mehrmals wiederholt werden. Dann denke ich mir, dass so ein Satz auch seine Richtigkeit hat. Wenn Sie mir erlauben, werde ich den abgeänderten Antrag vorlesen. Er ist relativ umfangreich. Vielleicht könnten Sie es gleich fürs Protokoll so verwenden oder soll ich darauf verzichten und warten bis die Debatte zu Ende ist? Sonst muss ich das zweimal vorlesen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Art. 4 nicht ausgeteilt wurde?
Aha, das ist bei Ihnen Art. 3.Abg. Jürgen Beck
... und jetzt ist er logischerweise Art. 4.Landtagspräsident Klaus Wanger
Alles klar. Ich würde Ihrem Vorschlag eigentlich zustimmen. Jeder hat in vor sich und bevor wir dann abstimmen, dass Sie ihn dann nochmals zu Protokoll geben.Abg. Andrea Matt
Danke. Mich stört in dem Vorschlag des Abg. Jürgen Beck ganz massiv ein Wort und das Wort heisst «Überwachung». Da steht doch tatsächlich: «Die Aufgabe der staatlichen Hilfe und Überwachung im Sinne dieses Gesetzes wird übertragen» und da spürt man den wahren Geist der VU, der hier im Landtag immer wieder zum Ausdruck kommt. Das ist weit rechts hergeholt und ich kann einem solchen Vorschlag nie und nimmer zustimmen.Abg. Franz Heeb
Mir fehlt im Änderungsantrag auch ein wichtiger Hinweis. Ich denke, es ist eine wohlüberlegte Einleitung in diesem Art. 4: «Das Amt für Soziale Dienste ist die Kinder- und Jugendbehörde und hat im Rahmen dieses Gesetzes insbesondere» usw. Hier haben wir das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit und das ist sehr, sehr entscheidend, dass das Amt für Soziale Dienste im Kinder- und Jugendgesetz nur im Rahmen dieses Gesetzes auch aktiv werden kann.Abg. Jürgen Beck
Ich werde mich kurz fassen, aber ich denke, die Herleitung der Abg. Andrea Matt ist schon sehr, sehr, sehr bedenklich. Das muss ich Ihnen schon sagen. Wenn Sie aufgrund eines einzelnen Wortes eine Gesinnung der VU unterstellen wollen, dann sind Sie weit falsch gewickelt. Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn Sie noch in diesem Kasten denken, dann sind Sie von vorgestern, nicht nur von gestern. Heutzutage denkt man nicht im Kasten: Jemand ist rechts oder links. Vielleicht ist das bei Ihrer Partei so üblich. Vielleicht denken Sie, Sie wären auf irgendeiner Seite, ob Sie nun links oder rechts sind.
Ich möchte die Diskussion nicht zu weit führen, aber ich sage Ihnen: Heutzutage ist es so, dass man Sachpolitik betreibt und nicht linke oder rechte Politik betreibt. Und wenn Sie uns unterstellen, dass wir aus der rechten Ecke kommen, dann weise ich das entschieden zurück. Zu dem kommt noch dazu, dass die Artikel von mir kommen, die Abänderungsanträge. Im Titel können Sie nachlesen: «Anträge des Abg. Jürgen Beck». Dann müssten Sie mich als rechts bezeichnen und ich denke, da werden Sie ein Riesenproblem bekommen, wenn Sie mich als rechts bezeichnen. Jemand, der sich für eine Schulreform einsetzt, die landläufig - wenn Sie das schon im Kastendenken machen - auf der linken Seite angesiedelt wäre. Ich sage Ihnen: Seien Sie vorsichtig mit solchen Aussagen! Das wird auf Sie zurückkommen. Das kann ich Ihnen garantieren. Und das ist keine Drohung, das ist eine Tatsache.Abg. Doris Beck
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte hier einfach im Namen der Fraktion der VU mich gegen die Aussagen der Abg. Andrea Matt verwehren. Ich denke, heute Morgen haben wir einmal das Wort «Wahlfieber» gehört, dann hatten wir immer das Thema Wahlen. Ich würde vorschlagen, dass wir bei so einer Diskussion eigentlich beim Thema bleiben. Ich kann es nur so sagen: Das war jetzt vollkommen unnötig. Und wenn Sie diese Botschaft rausbringen wollen, dann bitte schön: Schauen wir einmal, was das Ihnen am Schluss bringt.
Und vielleicht noch hier zu diesem Text: «Die Aufgabe der staatlichen Hilfe und Überwachung im Sinne des Gesetzes». Ich meine, das was hier alles drinsteht zum Thema was das Amt für Soziale Dienste alles für Aufgaben hat. Sie widersprechen sich hier eigentlich selber. Das Wort «Überwachung» - wer greift ein, wenn die Eltern ihrer Pflicht, ihren Rechten und Pflichten nicht nachkommen? Ich meine, hier sind Überwachungsmöglichkeiten oder -methoden. Ob man das jetzt schlecht oder gut findet, das sehen wir dann in der Folge des Gesetzes. Aber ich sehe jetzt nicht - wenn hier von staatlicher Hilfe und Überwachung im Sinne dieses Gesetzes gesprochen ist, rechtfertigt das in keiner Weise Ihren Ausbruch an Emotionen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich wollte mich jetzt eigentlich gar nicht einklinken, aber der Begriff «Überwachung» impliziert natürlich auch Kontrolle und Strafe. Und hier sehe ich schon einen Widerspruch zu den von Ihnen gemachten Aussagen in der 1. Lesung und auch damals, als Nichteintreten beschlossen wurde, dass dieses Gesetz disziplinieren soll, um nur einen Begriff zu nennen. Und gerade das Amt für Soziale Dienste hat hier keine Kontroll- und Straffunktion, sondern dort geht es um andere Bereiche und deshalb stört mich dieser Begriff «Überwachung» in diesem Art. 3, wie er vom Abg. Jürgen Beck schriftlich dargelegt wurde, auch. Und ich hätte mich sonst nicht gemeldet, aber wenn über Überwachung und über Vorwürfe jetzt hier so vehement diskutiert wird, dann möchte ich das einfach auch zu Protokoll geben.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich finde das sehr nett von der Regierungsbank, wenn sie da Aussagen in dem Sinne, wie sie gefallen sind von der Abg. Andrea Matt, so vehement unterstützt. Ich möchte einfach zum Thema Überwachung sagen: Wenn wir am Beispiel dieser Formulare, die die Kinder dabei haben müssen usw. - hier wird noch einiges im ganzen Komplex kommen, da ist das Wort «Überwachung», glaube ich, nicht so wahnsinnig weit hergeholt ist.
Und vorhin wurde das nicht als gut befunden, dass hier die Eltern an erster Stelle stehen und dann in den hinteren Artikeln kommt es noch oft genug vor, was die Rolle der anderen Erwachsenen oder Marktteilnehmer, wie Sie das genannt haben, was ihre Rolle ist. Und wenn Sie sich hier an diesem Wort «Überwachung» alle erhitzen wollen, dann soll das so sein. So wie ich die letzten drei Artikelabstimmungen mitbekommen habe, wird das sowieso nicht angenommen, also harren wir der Dinge. Es kommen noch viele Artikel und vielleicht findet der eine oder andere dann doch noch die Zustimmung. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte hier doch ganz klar auseinander halten die Aussage der Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck und ihre Schlussfolgerung daraus. Ich unterstütze die Aussage der Abg. Matt in keiner Weise. Ich fand es auch absolut deplatziert, was hier gefallen ist. Trotzdem sind die Ausführungen der Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck doch zutreffend, denn in der 1. Lesung wurde genau vom Abg. Jürgen Beck moniert, dass hier ein Überwachungsstaat aufgebaut werden soll gegenüber den Kindern und ähnliche Worte sind gefallen. Ich weiss jetzt die Formulierungen nicht mehr genau. Aber ich möchte ganz klar die Aussagen auseinander halten und Ihre Schlussfolgerung als falsch platzieren, denn ich stehe hinter den Aussagen, die Frau Regierungsrätin Kieber-Beck gemacht hat, nur kann ich natürlich den Aussführungen, die von der Abg. Andrea Matt ausgeführt wurden, dem kann ich gar nichts abgewinnen. Bisher war es eigentlich eine recht sachliche Diskussion, aber die Emotionen sind erst nachher reingekommen.Abg. Doris Beck
Ich kann das nur noch präzisieren, wieso ich die Schlussfolgerung gemacht habe, weil die Frau Regierungsratin Rita Kieber-Beck gesagt hat, sie hätte sich eigentlich nicht gemeldet und das so stehen lassen, aber aufgrund dieser Diskussion meldet sie sich jetzt doch mit dem Wort «Überwachung». Aber ich bin auch dafür, dass wir zur sachlichen Diskussion zurückgehen.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Nur noch an die Adresse der Frau Abg. Doris Beck: Ich kommentiere die Kommentare der Abgeordneten grundsätzlich nicht, es sei denn, ich werde mit einer speziellen Frage angesprochen oder ich habe seitens der Regierung etwas zu untermauern.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bitte ich den Abg. Jürgen Beck seinen Änderungsantrag - der betrifft hier in der Vorlage Art. 4, auf seinem Papier ist er noch mit Art. 3 bezeichnet, aber es betrifft den Art. 4 - bitte zu verlesen.Abg. Jürgen Beck
Art. 4 - Allgemeine Aufgaben der Kinder- und Jugendbehörde.
Die Aufgabe der staatlichen Hilfe und Überwachung im Sinne dieses Gesetzes wird insbesondere durch das Amt für Soziale Dienste als Kinder- und Jugendbehörde wahrgenommen. Das Amt für Soziale Dienste hat im Interesse von Jugendlichen insbesondere:
a) die Bevölkerung in Kinder- und Jugendfragen zu informieren;
b) durch Planung und Entwicklung dafür zu sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Dienstleistungen zur Sicherstellung der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie ein leicht zugängliches Angebot für Eltern zur pädagogischen Unterstützung und Beratung zur Verfügung steht;
c) die Dienstleistungen der privaten und öffentlichen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit zu koordinieren sowie unter Berücksichtigung anderer privater und öffentlicher Angebote für Kinder und Jugendliche für die Abstimmung der verschiedenen Dienstleistungen zu sorgen;
d) die nationalen und internationalen Entwicklungen im Kinder- und Jugendbereich zu beobachten und zu analysieren sowie darüber Berichte und Studien zu erstellen und zu veröffentlichen;
e) Projekte und Veranstaltungen durchzuführen;
f) die Regierung in Kinder- und Jugendfragen zu beraten;
g) Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder im Rahmen dieses Gesetzes zu unterstützen;
h) im Rahmen dieses Gesetzes einzugreifen, wo das Kindswohl gefährdet ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben den Änderungsantrag gehört.
Wer diesem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir stimmen ab über den hier vorliegenden Art. 4.
Wer dem Art. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage, im Einleitungssatz das Wort «subsidiär» einzufügen. Der Satz würde somit lauten: «Die Kinder- und Jugendhilfe besteht subsidiär in der Unterstützung».Abg. Paul Vogt
Das kann ich nun beim besten Willen nicht nachvollziehen. Können Sie das ausführen? Das heisst doch einfach: «Die Kinder- und Jugendhilfe besteht subsidär in der Unterstützung». Worin besteht sie denn primär?Abg. Jürgen Beck
Mir geht es wie in den vorangegangenen Artikeln darum: Bei mir wird der Eindruck erzeugt, dass die Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe im bestehenden Art. 6, wie er nun vorliegt, so beschrieben sind, dass die primären Zwecke nicht bei den Eltern sind. Das ist meine Intention. Darum möchte ich das «subsidiär», wie das in den vorhergehenden Artikeln schon beschrieben wurde.Abg. Alois Beck
Ich glaube, da müsste man bei jedem Artikel wiederholen, dass zuerst die Eltern zuständig sind, und danach kommen andere Personen. Wenn Sie sich das alles einmal durchspielen, beispielsweise beim Bst. f heisst es: «der öffentlichen Erziehung, insbesondere der Schulen, sofern diese der Ergänzung bedürfen». Wenn Sie im Einleitungssatz subsidiär haben, macht das alles keinen Sinn.Abg. Paul Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich die Diskussion abkürzen und mich nicht mehr zu Wort melden. Einfach kurz redaktionell: Wenn Sie das möchten, was Sie beantragen, müssen Sie formulieren: «besteht in der subsidiären Unterstützung». Das einfach rein redaktionell.Abg. Jürgen Beck
Ich danke Ihnen natürlich sehr, dass Sie mir diesen Hinweis geben. Ich werde meinen Antrag so umformulieren: «Die Kinder- und Jugendhilfe besteht in der subsidiären Unterstützung».Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Auch diese Formulierung macht aber noch keinen Sinn zu lit. f. Also, die Regierung hält an ihrem Antrag fest.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Jürgen Beck abstimmen. Der Abg. Jürgen Beck beantragt, in Art. 6 - Zweck - im Einleitungssatz «subsidiär» einzufügen, und zwar der Satz würde dann wie folgt lauten: «Die Kinder- und Jugendhilfe besteht in der subsidiären Unterstützung».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir stimmen ab über Art. 6.
Wer dem Art. 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich möchte in Abs. 2 Bst. b beantragen, dass man «und» durch «oder» ersetzt. Also, dass es heisst: «wenn sie noch nicht selbsterhaltungsfähig sind oder besondere Lebensumstände vorliegen ...». Das sollte nicht kumulativ sein.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke für diese Anregung. Die kann ich gerne seitens der Regierung übernehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann ist diese Anregung übernommen und wir stimmen ab über Art. 11.
Wer dem Art. 11 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich habe eine redaktionelle Anmerkung: Der Begriff «gewährt» scheint mir hier verunglückt zu sein. Ich beantrage, dass man ihn durch das Wort «ermöglicht» ersetzt.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin nicht Germanist. Also von dem her können wir das gerne übernehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann ist dieser Vorschlag übernommen und wir stimmen ab über Art. 16.
Wer dem Art. 16 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Zuerst hätte ich eine Frage zu lit. d. Dort heisst es «für berufstätige Erziehungsberechtigte» und ich würde gerne von der Regierung wissen, wenn zwei Elternteile verantwortlich für ein Kind sind, ob beide Elternteile berufstätig sein müssen oder ob es ausreicht, dass ein Elternteil berufstätig ist.
Und dann beantrage ich die Einführung eines neuen Buchstabens. Ich habe schon in der 1. Lesung darauf hingewiesen. Ich werde zuerst vorlesen, was für einen Einschub ich mir wünsche - der soll lauten: «für einkommensschwache Erziehungsberechtigte, die sich aus Gründen der Integration eines Kindes, einer Jugendlichen oder eines Jugendlichen für eine ausserhäusliche Tagesbetreuung entscheiden. Das Nähere regelt die Regierung mit Verordnung». Ich möchte das begründen: Je früher Kinder oder Jugendliche integriert werden und beispielsweise in einer Tagesstätte oder bei einer Tagesmutter spielerisch die deutsche Sprache erlernen können, desto mehr Chancen eröffnen sich ihnen für die Zukunft. Ich habe das anlässlich der 1. Lesung ausführlich dargelegt. Ich möchte mich hier nicht wiederholen, insbesondere unter dem Aspekt, dass mir die Regierung in dem vorliegenden Bericht auf Seite 58 ausdrücklich zustimmt im Grundsatz dieses Anliegens.
Die Kosten für die ausserhäusliche Tagesbetreuung werden dadurch ausgeglichen, dass ohne diese Integrationsmassnahme zu einem späteren Zeitpunkt Kosten zum Beispiel für DaZ-Unterricht oder spezielle Hilfe bei der Stellensuche anfallen würden. Es ist zwar nicht eine zeitgleiche Ausgleichung der Kosten, aber letztendlich erspart man sich vieles in der Zukunft.
Mit der neuen zusätzlichen Bestimmung soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, für einkommensschwache Erziehungsberechtigte - ich denke dabei an Einkommensschwache im Sinne einer Mietbeihilfe - ein in der Verordnung bestimmtes Mass an ausserhäuslicher Tagesbetreuung, also beispielsweise eine Halbtagesplatzierung zu finanzieren, beispielsweise eine Halbtagesbetreuung für ein Kleinkind oder ein Mittagstisch bzw. die Hausaufgabenhilfe für eine jugendliche Person.
Ich möchte betonen, dass es mir hierbei nicht um die Einführung einer generellen kostenfreien Tagesbetreuung geht. Mit diesem Einschub möchte ich eine Übernahme der Kosten für die Tagesbetreuung nur in konkret bestimmten Fällen durch den Staat. Die Bedingungen sind ganz klar. Es muss eine Einkommensschwäche vorliegen, es muss der Integration der Kinder oder der Jugendlichen dienen und es wird nicht eine vollständige Tagesplatzierung übernommen, sondern die Regierung kann beispielsweise nur eine Halbtagesbetreuung finanzieren. Sie hat also die Möglichkeit, eine teilweise Betreuung zu finanzieren. Alle drei Bedingungen können von der Regierung in der Verordnung genau definiert werden, damit sie auch vielleicht sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden, und sie müssen kumulativ erfüllt sein. Dieser Absatz grenzt den Anspruch eben von einer Berufstätigkeit ab, weil es, gerade, wenn wir an die kommende Rezession denken, durchaus möglich sein kann, dass ein Kind aus einer fremdsprachigen Familie, dass es diesem Kindeswohl eben dient, wenn das Kind frühestmöglich die deutsche Sprache erlernen kann, es aber eben durchaus sein kann, dass beide Eltern nicht berufstätig sind.
Ich denke, dass eine finanzielle Leistung eine gesetzliche Grundlage benötigt. Deswegen beantrage ich die Aufnahme dieses Buchstabens. Er soll zwischen Bst. d und Bst. e hineinkommen.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Zur Frage der Abg. Andrea Matt, ob beide oder nur einer der Erziehungsberechtigten berufstätig sein muss, kann ich das so beantworten: Es genügt, wenn einer berufstätig ist.
Zu Ihrem Einschub: Wir haben im Bericht und Antrag ausführlich Stellung dazu genommen, dass wir grundsätzlich die Meinung vertreten, dass gerade fremdsprachige Kinder in Kindertagesstätten oder auch bei Tagesmüttern sehr gut gefördert werden können auch im Hinblick auf ihre Integrationsfähigkeit. Ich möchte jetzt aber trotzdem aus Gründen für mich jetzt auch der Rechtssicherheit, dass ich das dann nicht woanders auch noch verpasse, am Artikel festhalten, wie er hier dargelegt ist.
Wenn es um einkommensschwache Familien geht, dann kommt ohnehin die Jugendhilfe zum Tragen. Wenn sie unter ein gewisses Einkommen fallen, dann werden auch heute bereits für Kinder, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und die beispielsweise in einer Kindertagesstätte Aufnahme finden oder von einer Tagesmutter betreut werden oder auch nur stundenweise in einer Kinderoase betreut werden, die Kosten bereits jetzt schon übernommen. Es ist einkommensabhängig ausgestaltet und unabhängig davon, ob es sich ein so genanntes Integrationskind handelt oder ob es sich um ein Kind liechtensteinischer Eltern handelt.Abg. Andrea Matt
Könnten Sie mir dann nicht vielleicht die Bestimmung sagen, weil die Bestimmungen wann finanzielle Hilfen für die Tagesbetreuung bezahlt werden, die finden sich alle in Art. 17.
Im Art. 57, dort wird eigentlich das geregelt, was private Einrichtungen bekommen. Aber die bekommen das ja anteilmässig für die Anzahl Kinder. Da wird nicht der Einzelfall betrachtet. Wenn das anders ist, dann kann ich das akzeptieren, aber ich würde Sie bitten, das doch konkreter auszuführen.
Das «berufstätige» in d ist unterstrichen. Wenn das nicht drin wäre, dann wäre der Fall ..., also das heisst, es ist erst auf die 2. Lesung hineingekommen. Ich habe den Bericht der 1. Lesung nicht dabei. Aber wenn es eben nur heissen würde «für Erziehungsberechtigte, die sich die Betreuung nicht leisten könnten», dann würde das gelten, was Sie vorhin gesagt haben. Aber jetzt soll es ja explizit heissen «für berufstätige Erziehungsberechtigte». Damit wäre der Fall, dass wenn beide Elternteile nicht berufstätig sind, dann sehe ich Moment nicht, auf Basis welcher Bestimmung das Amt für Soziale Dienste bzw. der Staat noch die Kosten übernehmen kann.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Zu Ihrer Frage betreffend die Berufstätigkeit verweise ich auf die Ausführungen im Bericht und Antrag auf Seite 61 zu Art. 17 letzter Absatz. Hier geht es darum, konkret zum Ausdruck zu bringen, dass es um finanzielle Hilfen für berufstätige Eltern geht, die sich die Eigenbeträge für die Kinderhorte nicht leisten können, statt allgemein zu formulieren, dass die Hilfe der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient. Das haben wir hier auch so erläutert, weshalb wir das so möchten.
Und zu Ihrer konkreten Frage: Das Amt für Soziale Dienst prüft im Einzelfall, ob eine finanzielle Unterstützung über die Jugendhilfe möglich ist oder nicht. Und dort gibt es bestimmte Regelungen im Art. 15 unter dem Begriff «Sonderhilfen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Ich stelle trotzdem fest, dass die Indianersprache funktioniert. Aber Spass beiseite. Ich frage die Abg. Andrea Matt: Wünschen Sie Ihren Absatz neu eingefügt in Art. 17 zwischen d und e, wobei Ihr Einschub dann Abs. e wäre und Abs. e würde zu f?Abg. Andrea Matt
Ich anerkenne, dass es möglich ist unter Art. 15, aber es entspricht nicht dem Gleichen. Eigentlich sind die finanziellen Hilfen ganz klar hier drin formuliert. Und wenn ich jetzt beispielsweise an die Mietbeihilfen denke, dann haben wir über 300 Familien im Land, die Mietbeihilfen etwa bekommen. 50 Prozent davon haben eine ausländische Nationalität, die darauf schliessen lässt, dass das Familien sind, in denen zuhause nicht Deutsch gesprochen wird. Und ich denke, angesichts der Bedeutung dieser Integrationsmassnahme, dass Kinder einfach zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt die Möglichkeit haben, spielerisch Deutsch zu lernen, bestehe ich auf meinem Antrag. Soll ich ihn nochmals vorlesen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, würden Sie Ihren Antrag bitte nochmals vortragen?Abg. Andrea Matt
Es heisst ja oben: «Das Amt für Soziale Dienste leistet finanzielle Hilfen und Sachhilfen, wenn besondere Umstände oder Lebenslagen dies erforderlich machen, insbesondere» - und jetzt kommt der Einschub - «für einkommensschwache Erziehungsberechtigte, die sich aus Gründen der Integration eines Kindes, einer Jugendlichen oder eines Jugendlichen für eine ausserhäusliche Tagesbetreuung entscheiden. Das Nähere regelt die Regierung mit Verordnung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir stimmen ab über Art. 17.
Wer dem Art. 17 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Wir sind jetzt bei Teil C dieses Gesetzes gelandet, es werden noch 90 Artikel folgen. Ich stelle den Antrag, dass wir jetzt Artikelaufruf machen. Die Begründung ist einfach für mich: Zeitersparnis, das ist ein Grund. Der zweite Grund: Die folgenden 90 Artikel gaben auch bei der 1. Lesung kaum Anlass zur Diskussion und gegebenenfalls kann auf Antrag der Artikel auch gelesen werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Der Abg. Pepo Frick beantragt, die folgenden Artikel ab Art. 20 mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann kommt mir wieder einmal der Stichentscheid zugute. Ich stimme dem Antrag nicht zu. Es scheint für mich so ein wichtiges Gesetz zu sein, dass wir diese Gesetzesvorlage weiterhin behandeln ohne Artikelaufruf.
Dann stimmen wir noch ab. Wer dem Art. 19 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Hier geht es um begründeten Verdacht auf Vorliegen einer schwer wiegenden Verletzung oder Gefährdung. Als eine Gefährdung würde ich eine drohende Zwangsverheiratung ansehen und ich beantrage deshalb, diese Formulierung noch in Abs. 1 hineinzunehmen, der dann lauten würde im zweiten Satz: «Schwer wiegende Verletzungen oder Gefährdungen liegen insbesondere bei Misshandlungen und anderen schweren Gewaltanwendungen, sexuellem Missbrauch, grober Vernachlässigung, drohender Zwangsverheiratung, Verwahrlosung und Suchtmittelabhängigkeit vor».Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Wir machen ausführliche Ausführungen von Seite 62 bis Seite 64, weshalb wir diesen einen Bestand nicht isoliert aufnehmen möchten. Wir verweisen auch auf weitere Artikel, die dies betrifft. Deshalb möchte ich an der Formulierung der Regierung festhalten.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke für die Ausführungen auf Seite 62 und 63 und die Hinweise, die danach noch folgen bei anderen Artikeln. Ich habe das gelesen. Ich möchte dennoch an meinem Antrag festhalten, denn es gibt verschiedene Arten der Gewaltanwendung und die drohende Zwangsverheiratung muss nicht mit körperlicher Gewalt verbunden sein und es steht doch reell im Raum. Deshalb möchte ich das auch ausformuliert haben in dem Artikel. Ich halte den Antrag aufrecht. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Können Sie bitte den ergänzten Satz für das Protokoll wiederholen?Abg. Marlies Amann-Marxer
Unter Art. 20 Abs. 1 würde der zweite Satz dann wie folgt lauten: «Schwer wiegende Verletzungen oder Gefährdungen liegen insbesondere bei Misshandlungen und anderen schweren Gewaltanwendungen, sexuellem Missbrauch, grober Vernachlässigung, drohender Zwangsverheiratung, Verwahrlosung und Suchtmittelabhängigkeit vor».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben den Antrag der Abg. Marlies Amann-Marxer gehört.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich stelle fest, es sind 10 Zustimmungen bei 20 Anwesenden. Ist das richtig? Stv. Abg. Rony Bargetze
Jawohl.Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit stimme ich diesem Antrag zu.
Dann stimmen wir noch über den geänderten Art. 20 ab: Wer dem Art. 20 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich eine redaktionelle Änderung bzw. Ergänzung in Abs. 1 vorzuschlagen. Dort müsste der zweite Satz wie folgt lauten: «Eine angemessene Hilfeleistung kann in Absprache mit dem Amt für Soziale» - und jetzt müsste eingefügt werden - «Dienste durch geeignete Dritte, insbesondere durch in Art. 21 Abs. 2 genannte Personen» etc.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke für den Hinweis. Das ist ein Versehen unsererseits.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen.
Wer dem Art. 23 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe lediglich den Eindruck, dass in Abs. 4 ein Komma zu viel ist, und zwar zwischen «... zu befolgen, und bleibt die Gefährdung ...». Es ist ein «und» und da kommt nomalerweise kein Komma davor.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ja, auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, ich bin kein Germanist, aber wir lassen das Komma weg. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen.
Wer dem Art. 24 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Nachdem mein Abänderungsantrag bei Art. 20 angenommen wurde und die drohende Zwangsverheiratung eingefügt wurde, würde ich meinen, dass es hier analog auch aufgenommen werden sollte. Denn es kann durchaus angebracht sein, dass, wenn sich ein Mädchen einer Verheiratung widersetzt, dass es nicht mehr in seiner Familie verbleiben will oder kann und deshalb sollte es entsprechend untergebracht werden können. Das würde dann also eine Einfügung ergeben bei Abs. 1: «Kinder und Jugendliche, deren Wohl bei Belassung im gegebenen Umfeld durch psychische Störung, Sucht, soziale Devianz, Verwahrlosung, Gewaltanwendung, sexuellen Missbrauch, drohende Zwangsverheiratung oder durch andere Beeinträchtigungen schwer wiegend gefährdet ist, sei es durch eigenes Verhalten oder durch das Verhalten anderer Personen, dürfen auch gegen ihren Willen oder den Willen der Erziehungsberechtigten in geeigneten Einrichtungen nach Art. 14 Abs. 2 untergebracht werden, wenn ihnen die nötige Hilfe anders nicht erwiesen werden kann».Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte hier doch erwähnen, dass es sich in der Regel um erwachsene Personen handelt und dass man diese gegen ihren Willen, weil sie einer Zwangsheirat widerstanden haben, sage ich mal, dass diese dann gegen ihren Willen anderswo aufbewahrt werden, das kann ich nicht ganz nachvollziehen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Nein, Herr Abg. Lampert, da haben Sie mich missverstanden. Ich denke, dass es sich eben nicht um erwachsene Personen handelt, sondern um junge Mädchen, und dass sie nicht gegen deren Willen anderswo untergebracht werden sollen, sondern vielleicht gegen den Willen der Eltern. Weil das Mädchen sich ja dem Willen der Eltern widersetzt hat, kann es sein, dass die familiäre Umgebung nicht mehr angenehm für das Mädchen ist oder vielleicht, dass sie sogar unter Gewalt zu leiden hätte, wenn sie dort verbleiben würde. Also, diese Einfügung, die ich vorschlage, ist analog zu Art. 20. Es ist eine Konsequenz und soll dem Schutz des Mädchens dienen.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe Sie schon verstanden und ich habe nicht Erwachsene gemeint, sondern älterer Jugendliche, die immer noch einen Erziehungsberechtigten haben. Aber mir geht es darum, dass sie gegen ihren Willen eingewiesen werden können und das stört mich, dass sie gegen ihren Willen in ein Heim oder wo auch immer sie dann untergebracht werden, eingewiesen werden können.Abg. Andrea Matt
Ich frage mich schon: Wir haben hier ja den Tatbestand der Gewaltanwendung und des sexuellen Missbrauchs. Solange die Zwangsverheiratung in der Strafprozessordnung nicht unter Strafe gestellt ist, habe ich einfach Mühe, das hier jetzt im Kinder- und Jugendgesetz einzufügen, obwohl ich grundsätzlich auch etwas gegen Zwangsverheiratungen habe. Ich möchte dies auch, ich möchte das in der Strafprozessordnung sauber geändert haben und dann durchgängig überall ändern. Aber hier jetzt quasi den Straftatbestand einzufügen, ohne dass es ihn gibt, damit habe ich einfach juristisch Mühe.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe Ihre juristischen Bedenken, Frau Abg. Matt. Mir geht es hier einfach darum: Wenn ein Mädchen auf diese Weise gefährdet ist, wenn sie 16, 17 oder 18 Jahre alt ist und es droht ihr eine Zwangsverheiratung mit der sie nicht einverstanden ist und die Eltern haben kein Einsehen, dann soll es für die Behörden hier möglich sein, dass sie sie anderswo unterbringen. Natürlich nicht gegen ihren eigenen Willen, sondern sofern sie das wünscht. Es heisst dann hier auch «oder den Willen der Erziehungsberechtigten». Es könnte also sein, dass die Eltern das nicht wollen, aber das Mädchen schon eine Umgebungsveränderung wünscht. Und die Behörden sollten einfach die Möglichkeit haben, dieses Mädchen zu schützen. Deshalb würde ich den Antrag gerne aufrechterhalten, auch wenn das jetzt im Strafrecht noch nicht verankert ist, aber die Behörde, das Amt für Soziale Dienste, soll eine Handlungsmöglichkeit haben.Abg. Andrea Matt
Aus meiner Sicht hat das Amt für Soziale Dienste eben die Handlungsmöglichkeiten, weil ja Gewalt angewandt wird. Wenn jemand zwangsverheiratet wird, dann macht er das ja nicht freiwillig, dann wird Gewalt angewandt und psychische Gewalt ist genauso Gewalt wie körperliche Gewalt. Es heisst ja hier nicht nur körperliche Gewaltanwendung, sondern Gewaltanwendung findet statt, sowohl wenn psychischer Druck ausgeübt wird als auch wenn geschlagen wird. Deswegen ist eigentlich die Zwangsverheiratung schon drin in der Gewaltanwendung.
Wir haben keinen Straftatbestand Zwangsverheiratung in der Strafprozessordnung. Hier sehe ich also die Notwendigkeit nicht. Grundsätzlich möchte ich nicht, dass jemand zwangsverheiratet wird und ich bin dafür, dass wir das ordentlich im Gesetz einführen. Aber ordentlich und nicht so.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich wünsche mir auch, dass das gesetzlich geregelt und eingeführt wird, aber bis dahin würde ich das hier erhalten wollen. Ich halte meinen Antrag also aufrecht.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass dies geregelt gehört, aber es gehört im Strafgesetzbuch geregelt an erster Stelle und deshalb werde ich diesen Antrag, wie ich ihn hier formuliert habe, aufrechterhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag der Abg. Marlies Amann-Marxer abstimmen. Er würde dann wie folgt lauten: In Art. 25a) Grundsatz im ersten Abschnitt würde es dann heissen: «Kinder und Jugendliche, deren Wohl bei Belassung im gegebenen Umfeld durch psychische Störung, Sucht, soziale Devianz, Verwahrlosung, Gewaltanwendung, sexuellen Missbrauch» - und jetzt käme der Einschub - «drohende Zwangsverheiratung oder ...» bis zum Schluss.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir stimmen ab über Art. 25, wie er hier vorliegt.
Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Kaffeepause bis 17:15 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:55 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor das Kinder- und Jugendgesetz in 2. Lesung und fahren fort mit der Behandlung von Art. 28.
Ich bitte, diesen Artikel zu verlesen. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 19 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage, den Art. 61 ersatzlos zu streichen. Die Begründung ist wie folgt: Ich bin der Meinung, dass das Amt für Soziale Dienste generell keine geeignete Behörde für Beurkundungen und Beglaubigungen - auch nicht für Vaterschaftsanerkenntnisse und damit in Zusammenhang stehende Erklärungen, wie im Art. 61 vorgesehen - ist. Für Beurkundungen und Beglaubigungen sollten weiterhin ausschliesslich das Landgericht und die Vermittler zuständig sein.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Diesem Antrag kann ich nicht zustimmen. Das Amt für Soziale Dienste ist heute schon für diese Aufgaben vorgesehen bzw. macht diese Aufgaben schon in der Praxis. Ich halte an diesem Antrag fest.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Jürgen Beck abstimmen: Er beantragt, Art. 61 ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 9 Zustimmungen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht stattgegeben und wir stimmen über Art. 61 ab. Wer dem Art. 61 in der hier vorliegenden Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Zu diesem Artikel habe ich zwei Abänderungsanträge. Zuerst betrifft es lit. b: «... politischer, weltanschaulicher oder religiöser Indoktrinierung, insbesondere durch Sekten». Ich beantrage, diesen lit. b zu streichen, und zwar aus folgenden Gründen: Mir ist diese Formulierung zu unklar und zu ungenau definiert. Denn ich denke mir: Wer will den schlussendlich feststellen, ob Jugendliche politisch, weltanschaulich oder religiös indoktriniert werden, wenn sie zum Beispiel nur geschult oder gebildet werden. Ich möchte hier kurz ein Beispiel anführen. Es könnte ja durchaus sein, dass jemand die Ansichten des Regierungschefs oder des Regierungschef-Stellvertreters, wenn er dies vor Jugendlichen kund tut, als politische Indoktrinierung versteht. Zudem könnte es auch sein, dass Predigten von Priestern als religiöse Indoktrinierung zu verstehen wären. Mir ist einfach die Begriffsbezeichnung zu wenig klar. Darum beantrage ich, den lit. b zu streichen.
Unter lit. d habe ich eine Ergänzung: Ich habe gemerkt, dass es doch noch Kastendenken gibt nach links und rechts. Und ich denke mir, wenn man bei politischer Radikalisierung Rechtsradikalismus anführt, dann, denke ich mir, wäre es angebracht, wenn man Linksradikalismus auch aufführen würde.
Was ich streichen möchte ist das Wort «Kriegsverherrlichung» im gleichen Absatz. Denn ich denke mir, das ist auch genau die gleiche Schwierigkeit wie in lit. b, dass es sehr schwierig sein wird zu unterscheiden, was Kriegsverherrlichung ist. Ich will natürlich den Krieg nicht verherrlichen, aber ich gehe dahin, als Beispiel, wenn mein Sohn ein Kriegsspiel spielt auf seinem PC, ob ich dann schon als Krimineller gelte, wenn ich ihm den Stecker nicht ziehe.Abg. Paul Vogt
Ich habe ein gewisses Verständnis für das Anliegen des Abg. Jürgen Beck. Mir schmeckt insbesondere der Ausdruck «Sekten» in Bst. b nicht. Sekten ist ein diskriminierender Ausdruck. Der Begriff «Religionsgemeinschaften» wäre neutral. Ich beantrage daher die Streichung der Worte «insbesondere durch Sekten».Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich habe die Anträge zur Kenntnis genommen, aber ich bleibe beim Antrag der Regierung.Abg. Franz Heeb
Hier vielleicht ein Vorschlag: Radikalismus kann von allen Seiten kommen, von allen politisch extremen Lagern. Dass man es neutral fasst einfach mit Radikalisierung bzw. Radikalismus.Abg. Andrea Matt
Ich denke, die Vorgänge diesen Herbst in unserem Land, insbesondere in Mauren, haben gezeigt, dass Rechtsradikalismus ein bestehendes Problem in Liechtenstein ist. Mir ist nicht bekannt, dass es in den letzten Jahren linksradikale Ausschreitungen gegeben hat. Deswegen werde ich den Vorschlag der Regierung unterstützen.Abg. Jürgen Beck
Sie haben vollkommen Recht, Frau Abg. Andrea Matt. Im Moment gibt es keinen Linksradikalismus. Aber es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass es auch dies in unserem Land geben könnte. Wenn ich nur nach Österreich schaue, dort ist das Problem des Linksradikalismus auch bekannt.
Ich habe im Übrigen gegen alle Arten von Radikalismus etwas. Darum kann ich eigentlich dem Vorschlag des Abg. Franz Heeb einiges abgewinnen. Ich wollte einfach nicht polarisieren, denn ich habe gemerkt, wenn ich das Wort Rechtsradikalismus streichen hätte lassen, dann hätten Sie mich wieder in einen Ecken gestellt, in den ich nicht gehöre. Also, ich werde meinen Antrag im Sinne des Abg. Franz Heeb sehr gerne so anpassen, dass wir einfach Rechtsradikalismus weglassen und politische Radikalisierung stehen lassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über die Anträge abstimmen. Der Abg. Jürgen Beck beantragt, Art. 63 Bst. b ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 9 Zustimmungen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Dann beantragt er, Art. 63 lit. d wie folgt zu ändern: «Diskriminierung wie Sexismus und Rassismus, politischer Radikalisierung, Gewalt sowie anderen Formen der Menschenverachtung». Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Es gibt anscheinend Opposition. Würden Sie bitte lit. d nochmals so vortragen, wie Sie ihn geändert wünschen.Abg. Jürgen Beck
Ich lese den Satz nochmals so vor: Diskriminierung wie Sexismus und Rassismus, politischer Radikalisierung, Gewalt sowie anderen Formen der Menschenverachtung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört.
Der Abg. Paul Vogt wünscht noch das Wort.Abg. Paul Vogt
Das sind jetzt aber zwei verschiedene Anträge. Ich habe gedacht, Sie wollen nur die Worte «wie Rechtsradikalismus» weglassen. Jetzt sind aber auch «Gewalt- und Kriegsverherrlichung» herausgefallen.Abg. Franz Heeb
Ich würde mich auch sehr dagegen wenden, wenn «Gewalt- und Kriegsverherrlichung» nicht im Artikel enthalten wäre.Abg. Jürgen Beck
Das ist kein Versehen, das habe ich vorhin auch beantragt. Ich habe es auch mit einem Beispiel hinterlegt. Gewalt ist natürlich immer noch vorhanden. Aber «Kriegsverherrlichung» möchte ich, weil es undefiniert ist, weglassen. Ich habe es vorhin an einem Beispiel dargelegt, warum das so ist. Denn Kriegsverherrlichung kann in verschiedenen Formen stattfinden. Sie müssen nur eine Zeitschrift, die über irgendwelche Kriegshandlungen berichtet, anschauen. Das kann man unter Umständen, je nachdem, aus welcher Sicht man es anschaut, kann man das auch als Kriegsverherrlichung anschauen. Und das möchte ich damit vermeiden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Wir haben es hier mit zwei Änderungen zu tun. Ich gehe davon aus, dass wir das auch getrennt so abstimmen.Abg. Franz Heeb
In diesem Sinne möchte ich auch den Antrag stellen, dass lit. d folgendermassen heisst: «Diskriminierung wie Sexismus und Rassismus, politischer Radikalisierung, Gewalt, Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie anderen Formen der Menschenverachtung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut. Dann kommen wir wieder zurück: Der Abg. Paul Vogt hat dann auch noch einen Antrag. Erlauben Sie mir, dass ich zuerst diese Anträge nun zu Ende führe.
Dann möchte ich den Abg. Jürgen Beck doch bitten, seine beiden Anträge gesondert nochmals zu stellen. Also, d) entsprechend dem Vorschlag des Landtagsvizepräsidenten.Abg. Jürgen Beck
In lit. d wäre die erste Abstimmung: «Diskriminierung wie Sexismus und Rassismus, politischer Radikalisierung, Gewalt sowie anderen Formen der Menschenverachtung». Der erste Teil wäre also das Weglassen des «Rechtsradikalismus».
Und der zweite Antrag wäre dann das Weglassen von «Gewalt- und Kriegsverherrlichung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir jetzt zuerst über den ersten Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Zustimmungen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bitte ich Sie jetzt, Ihren zweiten Antrag zu stellen bezüglich lit. d.Abg. Jürgen Beck
Das wäre jetzt dann der Satz «Gewalt- und Kriegsverherrlichung». Diese Worte wären dann gestrichen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Und Rechtsradikalismus.Abg. Jürgen Beck
Ja, das war in der ersten Abstimmung schon.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay, aber es ist nicht angenommen worden. Dann können wir über den zweiten Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag nicht zugestimmt.
Dann hat der Abg. Franz Heeb hier noch einen Antrag gestellt bei d. Können Sie den noch formulieren? Der Abg. Franz Heeb verwirft die Hände. Das signalisiert mir, dass da irgendetwas nicht identisch ist mit dem Abg. Jürgen Beck. Dann bitte ich Sie, Herr Abg. Franz Heeb, doch Ihren Antrag zu formulieren. Dann stellen wir fest, ob das der Antrag bereits des Abg. Jürgen Beck ist und ob über den schon abgestimmt ist. Dann erübrigt sich das.Abg. Franz Heeb
Danke. Ich bin davon ausgegangen, dass über den Antrag von Jürgen Beck als ersten abgestimmt wird. Ich lese meinen Antrag noch einmal vor. «d) Diskriminierung wie Sexismus und Rassismus, politischer Radikalisierung, Gewalt, Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie anderen Formen der Menschenverachtung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Über diesen Antrag haben wir abgestimmt und der hat keine Mehrheit gefunden.Abg. Franz Heeb
Ja, er ist auch nicht mehr vorgelesen worden, Herr Präsident.Landtagspräsident Klaus Wanger
Doch, der Abg. Jürgen Beck hat doch beide Anträge vorgelesen und wir haben über beide abgestimmt.
Dann möchte ich über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen. Der Abg. Paul Vogt beantragt, in Art. 63 lit. b die Worte nach dem Komma «insbesondere durch Sekten» ersatzlos zu streichen. Ist das richtig? Das würde dann heissen: «b) politischer, weltanschaulicher oder religiöser Indoktrinierung». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 5 Zustimmungen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt. Nun scheint mir, haben wir die eingegangenen Anträge behandelt.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf den Bst. d zurückkommen: Ich bin der Meinung, dass hier die Abstimmung auf die Anträge des Abg. Jürgen Beck nicht klar war. Er hat zwar den Bst. d verlesen, so wie sein Antrag lautet, aber durch die Aufteilung dieser Anträge ist dann eine bestimmte Verwirrung entstanden. Und aus der Körper- und Zeichensprache verschiedener Abgeordneter war zu bemerken, dass jetzt nicht genau bekannt war bei allen, über was jetzt abgestimmt wurde. Jürgen Beck hat zwar den Artikel verlesen, Sie haben aber nachgefragt - sollen jetzt beide Worte drin sein oder nur eines? - und da ist die Verwirrung entstanden. Und dann ist nur noch die Antwort erfolgt: Ja, das muss rausgelassen werden. Aber es wurde nicht klar formuliert, über welchen Teil der Reihe nach abgestimmt worden ist. Ich bin der Meinung, dass während dem Vorlesen und auch bei der Abstimmung und nachher beim Antrag des Abg. Franz Heeb diese Verwirrung durch die Körpersprache der Abgeordneten gut zum Ausdruck kam. Ich möchte einen Rückkommensantrag machen und bitte den Abg. Jürgen Beck, seine Anträge noch einmal zu formulieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich komme gleich auf Ihren Rückkommensantrag zurück. Ich möchte aber das Wort zuerst noch der Abg. Andrea Matt geben.Abg. Andrea Matt
Ich möchte vielleicht einfach noch diese Bestimmung «politischer Radikalisierung wie Rechtsradikalismus» erläutern. Das «wie» macht klar, dass danach ja eine beispielhafte Aufzählung kommt. Wenn es also so drinstehen bleibt wie es ist, ist Linksradikalismus nicht ausgeschlossen. Es ist jeder Radikalismus enthalten. Kinder- und Jugendschutz soll vor jeder Art des Radikalismus schützen. Beispielhaft ist der Rechtsradikalismus durch das «wie» aufgeführt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann kommen wir zurück auf den Rückkommensantrag der Abg. Marlies Amann-Marxer. Sie beantragt, bei Art. 63 lit. d einen Rückkommensantrag, dass die beiden Varianten, die der Abg. Jürgen Beck zur Abstimmung bringen will, nochmals vollzogen werden. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Zustimmungen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir können über Art. 63 abstimmen. Wer dem Art. 63 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Vielleicht steht es irgendwo, aber es ist mir nicht bekannt. Ich hätte gerne Erläuterungen zu Abs. 2, dass die Personenkontrollen in Gaststätten und bei Veranstaltungen «systematisch durchgeführt werden». Systematische Durchführung von Kontrollen heisst nach meinem Verständnis, dass sie flächendeckend sein müssen und das kann doch wohl nicht gemeint sein.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich gehe davon aus, dass es Stichproben sind und dass sie auch in regelmässigen Abständen stattfinden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Art. 75 abstimmen. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.
Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 88 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 95 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 96 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 97 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 98 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 99 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 100 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 101 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 101 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 102 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 102 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe eine Frage, und zwar in Art. 75 Abs. 5 wurde ja eingeführt, dass Testkäufe nur in Absprache mit dem Amt für Soziale Dienste durchgeführt werden dürfen. Und jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir hier in Abs. 2 deswegen auch noch eine lit. h einführen müssten, dass sozusagen das auch unter Strafe gestellt wird, wenn jemand dagegen verstösst und Testkäufe ohne Absprache mit dem Amt für Soziale Dienste durchführt. Ich bin mir nicht sicher, ob es sein muss oder nicht. Es müsste dann vielleicht heissen: h) Testkäufe ohne Absprache mit dem Amt für Soziale Dienste durchführt (Art. 75 Abs. 5).Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Die Anregung ist grundsätzlich richtig. Das könnte so aufgenommen werden, wenn der Landtag dem zustimmt. Ist das für die Regierung auch in Ordnung? Umgekehrt. Ich übernehme den Antrag. Dann können Sie über das mit abstimmen. Dann würde also eine neue lit. h eingeführt: Testkäufe, welche ohne Absprache mit dem Amt für Soziale Dienste stattfinden (Art. 75 Abs. 5).Landtagspräsident Klaus Wanger
Können Sie das jetzt nochmals formulieren, damit das auch im Protokoll entsprechend festgehalten wird. Abg. Andrea Matt
Mein Vorschlag lautet: h) Testkäufe ohne Absprache mit dem Amt für Soziale Dienste durchführt (Art. 75 Abs. 5).Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Die Regierung hat das übernommen. Somit können wir über Art. 102 abstimmen mit dieser Ergänzung. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist dieser Antrag angenommen und der Artikel gutgeheissen.
Gibt es noch Wortmeldungen?Abg. Rudolf Lampert
Vielleicht wurde es schon gesagt: Was passiert mit den übrigen Buchstaben? Wir haben jetzt plötzlich einen Buchstaben h beim Abs. 2 eingeführt. Habe ich das richtig verstanden?Abg. Andrea Matt
Entschuldigung. Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe hier p, q und habe das q, weil es unterstrichen ist, als g gelesen vorhin. Eigentlich müsste es natürlich unten kommen, weil die Buchstaben sind entsprechend den Artikeln hochnummeriert. Also, richtig positioniert gehört es ans Ende. Aber ich habe g gelesen statt q. Es müsste natürlich dann - «r» wäre richtig.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, dass der Gesetzgeber schon wissen sollte, was wo eingefügt wird, weil ansonsten weiss niemand, was wir überhaupt beschlossen haben. Deshalb war auch die Verwirrung bei der Abstimmung. Mir war nicht klar, was eigentlich da passieren sollte. Aber man wird damit leben müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Man muss nicht damit leben. Die Abg. Andrea Matt hat das klargestellt. Ich habe das ehrlich gesagt auch überlesen. Sie hat das als g gelesen und hat dann den nächstfolgenden Punkt als h eingefügt. Und jetzt ist es aber q und der nächstfolgende Buchstabe ist r. Also inhaltlich ändert sich gar nichts, sondern es heisst dann nur «r» und dann kommt der Zusatz.
Dann stimmen wir der Ordnung halber - sonst gibt es Einwände -, stimmen wir der Ordnung halber noch einmal ab. Wer dem Art. 102 in dieser Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 103 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 103 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 104 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 104 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 105 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 105 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 106 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 107 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 107 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 108 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 108 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 109 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 109 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe noch eine Frage an die Regierung: Mir ist hier aufgefallen, in Abs. 3 ändern wir eine Verordnung ab. Das ist meines Erachtens legistisch total falsch, denn der Landtag hat keine Verordnungskompetenzen. Diese Kompetenzen liegen bei der Regierung. Meines Erachtens dürfte hier nicht per Gesetz eine Verordnung abgeändert werden, denn diese Hoheit liegt bei der Regierung.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Von der Systematik her hat der Abg. Rudolf Lampert absolut Recht. Verordnungen sind Regierungskompetenz. Ich werde deshalb diesen Passus streichen und das dann der Regierung zur Beschlussfassung vorlegen. Dadurch wird natürlich Abs. 4 dann zu Abs. 3.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen: Wer dem Art. 109 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden
Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Bei Art. 110 ist uns etwas unterlaufen. Wir haben beim Abs. 2 in der letzten Linie bereits den Text für das nächste Gesetz übernommen. Das gehört selbstverständlich gestrichen. Abs. 1 von Art. 110 müsste also wie folgt lauten: «Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am 1. Februar 2009 in Kraft».
Und Abs. 2 müsste korrekterweise wie folgt heissen: «Art. 46 tritt an dem Tag in Kraft, an welchem das Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption für das Fürstentum Liechtenstein in Kraft tritt».Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben die Änderungen seitens der Regierung gehört. Ich möchte das nochmals festhalten.
Art. 110 - In-Kraft-Treten - Abs. 1 würde dann lauten: «Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am 1.2.2009 in Kraft».
Und in Abs. 2 würde der letzte Satz «Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches» ersatzlos gestrichen.
Der Landtagsvizepräsident wünscht das Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, wir haben noch ein Thema, und zwar das Thema Referendumsfrist. Nach meinem Dafürhalten müsste man noch «unter Vorbehalt des ungenützten Ablaufs der Referendumsfrist» einfügen. Weil aufgrund der 40-Tage-Frist ist der 1. Februar, wenn das Referendum kommt, nicht das Datum des In-Kraft-Tretens.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke für diesen Hinweis. Das heisst, wir müssten diesen Abs. 1 folgendermassen gestalten: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1.2.2009 in Kraft».
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Aber auf Absatz 2 muss auch noch verwiesen werden.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Darf ich es noch einmal versuchen? Ich scheine schon zu lange an diesem Gesetz zu kleben.
Es soll also wie folgt heissen: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist und vorbehaltlich Abs. 2 am 1. Februar 2009 in Kraft». Probe bestanden, hoffe ich.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 110 - In-Kraft-Treten - in dieser Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Kinder- und Jugendgesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 193a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 193a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Auch hier müsste es dann lauten: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Kinder- und Jugendgesetz vom ... in Kraft».Landtagspräsident Klaus Wanger
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wer II. In-Kraft-Treten in dieser Form zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-