Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 111/2008); [1. Lesung: 23./24. Oktober 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 163/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 12: Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes. Wir haben diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung im Oktober diesen Jahres behandelt und kommen heute zur 2. Lesung mit Schlussabstimmung. Die bezügliche Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 163/2008.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich bin mir der Wichtigkeit dieses Gesetzes bewusst. Trotzdem sehe ich, dass wir eine reine Leseübung durchführen und dieses Gesetz bis auf wahrscheinlich wenige Artikel keine Änderungen erfahren wird. Deshalb stelle ich Antrag auf Artikelaufruf mit Ausnahme jener Artikel, wo dann entsprechende Anträge gestellt werden.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich unterstütze diesen Antrag auf Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Der Abg. Rudolf Lampert beantragt, die Fortsetzung dieser Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir setzen mit Art. 7 fort, und zwar mit Artikelaufruf.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich beantrage die Lesung von Art. 27. Ich werde anschliessend zwei Änderungsanträge einbringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich bitte, Art. 27 zu verlesen. Art. 27 wird verlesen.
Abg. Pepo Frick
Ich beantrage folgende zwei Änderungen: In Abs. 1 Bst. b sollte es wie folgt heissen: «die Investition einen Beitrag zum Ausbau einer effizienten und konkurrenzfähigen Rohstoffverarbeitung leistet;». Also hier wird nur von «Rohmilchverarbeitung» auf «Rohstoffverarbeitung» verändert.
Und in Abs. 1 Bst. c würde es heissen: «die Investition nachweislich die Absatzchancen von liechtensteinischen Landwirtschaftsprodukten verbessert;». Hier wird das Wort «Milchprodukte» durch «Landwirtschaftsprodukte» ersetzt. Ich begründe das wie folgt: Beim vorliegenden Gesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz. Wenn die Regierung tatsächlich ein Rahmengesetz und einen flexibleren Handlungsspielraum will, dann ist diese Einschränkung auf die Milchverarbeitung nicht nachvollziehbar. Ebenso ist der Aufbau nicht konsistent. Im Titel ist von Verarbeitungsbetrieben die Rede, ebenso in Ziffer 1. Und dann wird in Ziffer 1 Bst. b plötzlich eine Einschränkung auf die Rohmilchverarbeitung und in Bst. c sogar auf Milchprodukte vorgenommen. Die Begründung der Regierung Seite 42 kann ich nicht nachvollziehen, besonders auch deshalb nicht, weil weitere Einzelheiten sowieso mit Verordnung geregelt werden.Abg. Harry Quaderer
Ich habe eine Frage zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Was versteht er unter Rohstoff?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich hätte auch eine Frage an den Antragstellenden. Kann er in etwa die finanziellen Konsequenzen dieses Antrages eruieren oder kann hierzu die Regierung Ausführungen machen?Abg. Pepo Frick
Ich glaube, wir sehen Bauern traditionell als Menschen, die Milch produzieren. Ich denke, heute werden in der Landwirtschaft auch andere Sachen produziert, vor allem auch Gemüse. Es wird auch Fleisch produziert. Ich kann mir vorstellen, wenn der Rahmen so gesetzt wird, wie es jetzt ist, kann man nur Wertsteigerungen mit Milchverarbeitung erzielen. Ich denke, es ist erlaubt und es wäre auch wichtig, dass Bauern auch bezüglich Fleisch- bzw. Gemüseverarbeitung Gewinn erzielen könnten.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Die Regierung hat bereits anlässlich der 1. Lesung und auch jetzt hier wieder in der Stellungnahme zu den Fragen der 1. Lesung ausgeführt, dass sie an dieser Einschränkung festhalten möchte, dass die Regierung das bewusst auf Milchverarbeitungsbetriebe einschränken möchte. Wir haben hier einen Nachvollzug des bestehenden Rechts vorgenommen, nämlich das Milchmarktordnungsgesetz hier aufgenommen. Es ist traditionell, dass die Milchverarbeitungsbetriebe bei uns als Hauptzweig der Landwirtschaft unterstützt werden. Die Regierung möchte an dieser Formulierung festhalten und diese Einschränkung bewusst machen, eben gerade auch, weil die finanziellen Konsequenzen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar sind. Wir wissen, was in der Milchmarktordnung die finanziellen Konsequenzen sind - auch mit der Vorwärtsintegration. Da haben wir entsprechende Finanzbeschlüsse gefasst. Ich bin auch der Ansicht, dass, wenn man das öffnet, dass es dann einen gesonderten Bericht und Antrag an den Landtag geben sollte, damit der Landtag auch die Konsequenzen sieht. Wenn die Regierung zum Ergebnis kommt, dass man hier öffnen sollte, dann soll es einen gesonderten Bericht und Antrag zur Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes geben. Deshalb möchte die Regierung an diesem Antrag festhalten.Abg. Alois Beck
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann grundsätzlich den Antrag des Abg. Pepo Frick unterstützen. Wir haben hier ein Rahmengesetz. Die Idee eines Rahmengesetzes ist ja gerade, dass man nicht bei jeder Gelegenheit das abändern muss, sondern wir geben einen Rahmen vor und die Regierung soll einen Handlungsspielraum haben. In Abs. 1 heisst es ganz klar, dass das Land Förderungsleistungen ausrichten kann. Es ist also keine Mussbestimmung, sondern eine Kannbestimmung. Die Regierung hat da also einen gewissen Spielraum und ich denke auch, dass in den Verordnungen hier dieser Spielraum entsprechend genutzt werden kann.
Ich möchte aber vielleicht doch anregen, in Abs. 1 Bst. b statt «Rohstoffverarbeitung», das doch einen relativ breiten Auslegungsspielraum lassen könnte, vielleicht im Sinne einer Eingrenzung zu schreiben: «die Investition einen Beitrag zum Ausbau einer effizienten und konkurrenzfähigen Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen leistet». Und im Sinne der Debatte hier hat man für die Materialien die entsprechenden Detailangaben, ob das nun Gemüse oder Fleisch oder was immer ist. Aber ich glaube, die Regierung hat hier schon noch genügend Spielraum, ohne dass gleich wieder eine neue Auflage des Gesetzes beantragt werden muss. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über die Anträge des Abg. Pepo Frick abstimmen.
Entschuldigung, der Abg. Pepo Frick meldet sich noch zu Wort.Abg. Pepo Frick
Ich übernehme die vorgeschlagene Änderung des Abg. Alois Beck.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay, dann lautet der Antrag zu lit. b wie folgt: «die Investition einen Beitrag zum Ausbau einer effizienten und konkurrenzfähigen Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen leistet;».Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit zugestimmt.
Dann kommen wir zum zweiten Antrag des Abg. Pepo Frick, der in lit. c folgenden Änderungsantrag stellt: «c) die Investition nachweislich die Absatzchancen von liechtensteinischen Landwirtschaftsprodukten verbessert; und». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag zugestimmt.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es wurde ja die Frage nach der finanziellen Konsequenz gestellt. Wir haben jetzt hier die Förderungsberechtigten und die Voraussetzungen massivst ausgeweitet, ohne eine Angabe zu haben über die Konsequenz in fachlich/sachlicher Weise, wie das denn umgesetzt wird, ohne die finanziellen Konsequenzen zu kennen. Ich möchte hier die Regierung anfragen, ob es möglich ist, hier eine Abschätzung abzugeben, inwieweit wir jetzt Verpflichtungen eingegangen sind, von denen wir nicht wissen, wie weit sie gehen. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich teile die Ansicht des Abg. Henrik Caduff. Ich denke, natürlich ist das eine Kann-Bestimmung, aber hier haben wir ein Tor geöffnet, dessen Auswirkung wir nicht abschätzen können. Angesichts der Budgetdebatte und anderer Debatten über die Finanzen dieses Landes wäre ich auch froh, wenn die Regierung hier noch Zahlen nachliefern könnte.Abg. Rudolf Lampert
Die Regierung hat es in der Hand. Wir haben der Regierung den Spielraum in die Hand gegeben, hier Subventionen bzw. finanzielle Hilfen, Förderleistungen zu sprechen. In Abs. 2 werden die Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen mit Verordnung der Regierung geregelt und die Regierung hat es in der Hand. Nur ist der Spielraum nicht eingeschränkt.
Dann zu den Sparmassnahmen: Ich glaube nicht, dass wir jetzt genau bei den Bauern anfangen sollten, diese Sparmassnahmen durchzuziehen. Der Spielraum ist hier gegeben für die Regierung und es liegt an der Regierung, das auszugestalten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich denke nicht, dass es um das Sparen bei den Bauern geht. Die bestehende Regelung, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wurde, ist die heute gültige Regelung. Und hier wird überhaupt nicht bei den Bauern gespart. Ich habe gesagt, dass wir hier ein Tor öffnen. Wir müssen schon die Realität sehen und die Augen nicht verschliessen. Ich glaube, der Druck auf die Regierung wird durch diese Gesetzesänderung massiv erhöht, hier die Subventionen oder die Förderungen auszudehnen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich unterstütze das im Prinzip auch. Ich denke mir auch, durch diese Kann-Formulierung wird Druck auf die Regierung kommen. Die Regierung wird entscheiden müssen. Ich wage nicht zu prophezeien, wie sie entscheiden wird, aber das kann jeder für sich hier selber entscheiden, was hier rauskommen wird. Ich finde es schön, dass wir - auch hier - genügend Geld haben. Abg. Heinz Vogt
Danke. Mich würde es auch interessieren, wie die Regierung das sieht. Ich schliesse mich hier dem Votum des Landtagsvizepräsidenten an. Wenn ich aber die Deutungen einiger Abgeordneter höre, will man den finanziellen Rahmen gleich lassen, aber die Regierung kann solche Projekte fördern. Das würde für mich dann implizieren, dass die anderen Betriebe weniger kriegen. Ist das die Meinung des Parlaments?Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, dass die Regierung diesen Spielraum braucht, je nach Situation, hier entscheiden zu können. Es ist noch nicht allzu lange her, da haben wir Beschränkungen in der Milchproduktion durchgeführt. Wir haben die Milchkontingentierung eingeführt, weil wir zu viel Milch hatten. Und hier sollten nun einseitig die Milchprodukte gefördert werden. Ich glaube, dass es situativ auch entschieden werden muss, und zwar innerhalb relativ kurzer Zeit, dass die Fördermassnahmen dort gezielt eingesetzt werden können, wo es sie braucht, und nicht Produkte gefördert werden, die niemand will, wenn der Markt übersättigt ist. Vor wenigen Jahren hatten wir - wie bereits gesagt - die Milchkontingentierung.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Mich würde hier noch die Position des Abg. Pepo Frick interessieren, wie er zur Aussage des Abg. Heinz Vogt steht, wie das nun ist. Wenn wir das im selben finanziellen Rahmen finanzieren müssten, dann sehe ich es auch so, dass dann die Bestehenden weniger bekommen. Ansonsten müssten wir hier mehr Geld in die Hand nehmen. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich hier um ein Rahmengesetz handelt und die Regierung gewisse Kompetenzen hat. Ich denke, dass sich die ganzen Ausgaben im Rahmen des Budgets bewegen müssen. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine Abschätzung abgeben, was das für finanzielle Konsequenzen haben wird. Das wäre total unseriös, weil wir nicht wissen, wie die Branche reagieren wird auf eine solche Öffnung. Wir haben uns bewusst für die bisherige Lösung ausgesprochen. Die Regierung spricht sich auch nicht dafür aus, dass man bei den Landwirten sparen soll. Überhaupt nicht. Aber ich kann mir vorstellen, es wird einen Druck geben. Aber die Regierung wird mit diesem Druck verantwortungsvoll umgehen und teilweise öffnen oder eben dann standhalten. Ich denke aber, dass das Mittel jetzt, wenn das geöffnet wird, der Artikel 7 sein muss, dass wir über diesen Zahlungsrahmen, der alle vier Jahre gesprochen wird, dass dort dann einfach auch Aussagen von Seiten des Parlaments nötig sind, wie weit man entgegenkommen soll oder nicht. Ich wiederhole es nochmals, aber der Landtag hat beschlossen: Der Regierung wäre es lieber gewesen, man wäre, wenn es die Notwendigkeit gibt, dass man öffnet, mit einem gesonderten Bericht an den Landtag getreten und dann hätte man alle Konsequenzen auch aufzeigen können. Und das wäre dann auch im Sinne der Verantwortung, die der Gesetzgeber und der Finanzgeber hat, der Weg gewesen, den die Regierung vorgeschlagen hat. Aber der Entscheid des Parlaments ist selbstverständlich zu akzeptieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch über Art. 27 abstimmen mit den bereits bewilligten Änderungen. Wer dem Art. 27 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Artikel zugestimmt und wir lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Ich habe hier noch einen Abänderungsantrag und möchte deshalb ersuchen, diesen Artikel zu lesen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bitte ich, den Art. 46 zu verlesen. Art. 46 wird verlesen.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Mit diesem Rahmengesetz soll ja auch ein Produktionsstandard für die Landwirtschaft definiert werden, der ein Mindestmass eines nachhaltigen Umgangs der Landwirtschaft mit den natürlichen Ressourcen sicherstellen soll. Die Einhaltung der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis", die in Art. 9 geregelt ist, ist ja auch eine der Voraussetzungen für die Betriebsanerkennung und hier werden ja auch Private gefördert gemäss diesem Artikel. Und im Sinne einer Gleichbehandlung und im Sinne einer bestmöglichen Zielerreichung eben dieses Umgangs mit den natürlichen Ressourcen sollen meiner Ansicht nach alle Förderungsberechtigten diese Grundsätze der landwirtschaftlichen Praxis einhalten. Es ist nun aber so, dass in diesem Art. 9 diese Grundsätze generell festgelegt werden und viele Punkte sind dann Verordnungsmaterie, die von der Regierung zu regeln sind. In diesem Zusammenhang möchte ich noch die Regierung fragen, wie das gedacht ist: Wenn diese förderungsberechtigten Privatpersonen auch diesen Grundsätzen unterstellt werden, sind da grössere Mehraufwendungen und Investitionen dann zu machen? Dies vor dem Hintergrund, da ich nach wie vor der Ansicht bin, dass in diesen angesprochenen Gebieten, in diesen Grenzertragsstandorten im Berggebiet, dass es eben wichtig ist, dass auch Private eine Bewirtschaftung machen, weil langfristig wird sonst meiner Ansicht nach diese flächendeckende Bewirtschaftung in diesen Gebieten nicht möglich sein. Hier müssen also doch noch bestimmte Anreize vorhanden sein und nicht durch übermässige Regulierungen die Anreize geschmälert werden.
Dann das Zweite: Ich gehe auch davon aus, dass, wenn diese Privatpersonen diese Grundsätze einzuhalten haben, dass dann von Seiten der Kontroll- und Überwachungsbehörden nicht übermässige Kontrollen stattfinden. Das würde auch dem Grundsatz dieses Gesetzes und überhaupt der Stossrichtung widersprechen. Hierzu bitte ich die Regierung noch Ausführungen zu machen.
Dann konkret zum Abänderungsantrag: Er betrifft den Abs. 4. Inhaltlich geht es lediglich darum, dass eben diese Grundsätze der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" noch zusätzlich ins Gesetz aufgenommen werden. Abs. 4 würde dann wie folgt lauten:
4) «Förderungsleistungen nach Abs. 1 und 3 können an Privatpersonen ausgerichtet werden, wenn
a) es sich bei der Fläche, für die ein Beitrag beansprucht wird, um ein Berggebiet, eine Hanglage oder ein Grenzertragsstandort handelt,
b) die Fläche selbst bewirtschaftet wird und
c) die Grundsätze der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" eingehalten werden».
Materiell wurde also lediglich eingefügt, dass die Grundsätze der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" eingehalten werden. Das andere ist inhaltlich dasselbe.Abg. Paul Vogt
Ich habe nur eine redaktionelle Anmerkung zum gleichen Artikel. Es müsste «oder einen Grenzertragsstandort» heissen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zu den Fragen des Abg. Alois Beck ist Folgendes festzuhalten: Dieses Instrument gibt es ja heute schon, dass Private hier Unterstützungen erhalten, wenn es dann eben Hanglagen sind. Ich glaube, insofern gibt es Gemeindekontrolleure, die das auch kontrollieren. Und da wird sich der Aufwand nicht steigern, sondern das ist gelebte Praxis und an dem ändert sich eigentlich nichts.
Dann zu Ihrem Antrag: Ich muss noch ergänzen: Ich möchte das auch unterstützen, was Sie gesagt haben. Durch dieses Gesetz soll nicht ein grösserer administrativer Aufwand entstehen. Auf der einen Seite nach Möglichkeit nicht beim Amt, auf der anderen Seite aber auch nicht bei den Akteuren auf dem Landwirtschaftssektor. Und zu Ihrem Antrag: Sie haben es ja selbst gesagt, dass die "Gute Landwirtschaftliche Praxis" bereits als Grundsatz in Art. 9 festgehalten ist. Aber dass man das hier nochmals aufnimmt, gegen das ist nichts einzuwenden. Da ich aufgrund der Schuldiskussion ein gebranntes Kind bin, möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass die Regierung diesen Antrag übernimmt.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Der Wunsch kommt ja aus der Feder des VBO. Das Schreiben, datiert vom 2. Dezember, liegt Ihnen vor. Ich möchte hier schon noch fragen: Was sind die Hintergründe dieses Abänderungsantrages? Das habe ich jetzt nicht verstanden. Nach meinem Verständnis sollten in diesem Artikel ja auch nicht anerkannte Landwirtschaftsbetriebe bzw. Privatpersonen gefördert werden, auch wenn sie nicht anerkannte Landwirtschaftsbetriebe sind. Jetzt verstehe ich nicht ganz, warum jetzt zwingend die GLP hier einzuhalten sind.Abg. Andrea Matt
Ich möchte auch fragen: Es steht ja hier ausdrücklich, dass nur Förderungsleistungen nach Abs. 1 und 3 ausgerichtet werden. Und Abs. 1 und 3 gehen meines Erachtens über die "Gute Landwirtschaftliche Praxis" hinaus, weil ja dort die Voraussetzungen bestimmt sind. Es kann an Privatpersonen nur etwas ausgerichtet werden, wenn dadurch eine standortgerechte Pflanzengesellschaft sich entwickeln kann. Und dazu muss man mehr machen, als mit der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" gefordert wird. Also diese Förderungsberechtigung nach Abs. 1 und 3, hätte ich jetzt gesagt, dass die eine naturnahere Bewirtschaftung fordert, als es die GLP vorschreibt. Aber das bitte ich doch den Regierungsrat noch zu erläutern, denn mit der GLP wird keine ausgewogene Artenzusammensetzung erhalten. Die ist aus meiner Sicht eine Stufe weiter unten.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Es ist ja so, dass in den Anerkennungsvoraussetzungen bei den Betrieben diese GLP, diese "Gute Landwirtschaftliche Praxis", explizit als Voraussetzung gilt. Und hier besteht eben möglicherweise eine Lücke, dass dann in der Umsetzung des Gesetzes bei den Förderungsberechtigten unterschiedliche Standards angewendet werden. Und wenn das explizit im Gesetz festgehalten ist, dass es eben quasi unterschiedliche Kategorien von Förderungsberechtigten gibt, dass es solche gibt, die hohe Standards weniger streng einhalten müssen als andere. Hier gilt es das einfach noch klarzustellen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir verdoppeln hier eigentlich die Wirkung nochmals, wenn man diesem Antrag des Abg. Alois Beck Folge leistet, dass eben auch die Privaten diese minimalen Standards einzuhalten haben. Aber ich habe es gesagt, es ist eigentlich in Art. 9 bereits als grundsätzlicher Produktionsstandard festgehalten. Aber es spricht nichts dagegen, dass man das hier nochmals im Sinne einer Verstärkung aufführt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat den Antrag des Abg. Alois Beck übernommen. Ich möchte aber den Abg. Alois Beck doch noch bitten, den Antrag nochmals zu formulieren, dass er dann im Protokoll auch richtig festgehalten wird.
Der Abg. Alois Beck beantragt, Art. 46 Abs. 4 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen. Ich bitte Sie, diese Ergänzung nochmals zu Protokoll zu geben.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Abs. 4 soll also wie folgt lauten:
«Förderungsleistungen nach Abs. 1 und 3 können an Privatpersonen ausgerichtet werden, wenn
a) es sich bei der Fläche, für die ein Beitrag beansprucht wird, um ein Berggebiet, eine Hanglage oder einen Grenzertragsstandort handelt,
b) die Fläche selbst bewirtschaftet wird und
c) die Grundsätze der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" eingehalten werden».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Art. 46 in der ergänzten Form abstimmen. Wer dem Art. 46 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht noch das Wort.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte nur noch der Ordnung halber beim Herrn Regierungsrat anfragen: Es ist ja neu ein Abs. 2 eingefügt worden zwischen Abs. 1 und 3. Ist es bewusst so, dass die Förderleistungen in Abs. 4 den Abs. 2 nicht beinhalten sollen? Rein zur Sicherheit, damit das nicht aus Versehen in Abs. 4 nicht abgeändert wurde und um Abs. 2 ergänzt wurde, weil dieser Abs. 2 erst in der 2. Lesung hineingekommen ist, also im neuen Bericht und Antrag hineingekommen ist, dass die Förderleistungen nach Abs. 2 an Privatpersonen nicht möglich sein sollen. Das nur zur Sicherheit. Ich habe keinen Antrag, sondern dass das so sein soll, dass nur Abs. 1 und 3 und nicht Abs. 1, 2 und 3 bei Abs. 4 enthalten sein sollen.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe vorhin den Antrag akustisch nicht ganz verstanden und möchte wissen: Müssen die Voraussetzungen a, b und c kumulativ oder alternativ erfüllt sein? Abg. Alois Beck
Das ist kumulativ. Ich habe «und» gesagt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort nochmals dem Herrn Regierungsrat.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ist nicht so, dass Abs. 2 neu wäre, sondern es ist einfach neu strukturiert worden. Die Buntbrachen waren vorher in Art. 46 Abs. 1 Bst. c enthalten. Und es geht darum, dass diese Buntbrachen sich eben im Talgebiet befinden und das ist bewusst so gewählt. Wir haben bewusst gesagt, dass im Talgebiet die Privaten nicht gefördert werden, sondern eben nur im Berggebiet oder wenn es sich um Hanglagen bzw. Grenzertragsstandorte handelt. Dann sollen die Privaten unterstützt werden können, aber nicht bei grossen Flächen im Talgebiet. Das ist bewusst so gewählt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab: Wer dem Art. 46 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Darf ich auch hier um Verlesung des Artikels bitten? Art. 48 wird verlesen.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch hier das gleiche Anliegen wie bei Art. 46 einbringen und einen Abänderungsantrag in Vorschlag bringen. Es geht um die Ergänzung mit den Grundsätzen dieser "Guten Landwirtschaftlichen Praxis".
Abs. 1 lit. a soll wie folgt ergänzt werden: «der Gesuchsteller entweder einen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb führt oder eine Privatperson ist, die den Boden selbst bewirtschaftet und die Grundsätze der "Guten Landwirtschaftlichen Praxis" einhält; und». Dann geht es wie vorgesehen weiter. Materiell wird einfach wieder diese Einhaltung der Grundsätze der GLP eingefügt.Abg. Paul Vogt
Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Abs. 1 Bst. b «einen Grenzertragsstandort» heisst.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke, dieser Abänderungsantrag ist die Konsequenz von Art. 46. Deshalb unterstützt die Regierung auch diesen Antrag und übernimmt ihn.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann ist dieser Antrag des Abg. Alois Beck übernommen und wir stimmen über Art. 48 ab: Wer dem in der ergänzten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe an der 1. Lesung angeregt, in Art. 81 eine Übergangsbestimmung nach den Erfordernissen von Art. 6 Abs. 1, damals war es Bst. h, heute ist es Bst. i, einzuführen. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme auf Seite 53 ausgeführt: «Ausserdem wird vorgeschlagen, dass zur Regelung der Übergangsbestimmungen für die Anerkennungsbedingung "minimaler Arbeitsbedarf pro Jahr in der Landwirtschaft" (Art. 6 Abs. 1 Bst. h) ein separater Absatz aufzunehmen ist». Das ist die einzige Erklärung, die übrig geblieben ist. Leider weiss ich nicht, warum die Regierung diese Übergangsbestimmung nicht aufgenommen hat. In der Praxis bedeutet das, was wir heute verabschieden, ganz einfach, dass Leute, die einen Betrieb geführt haben, bisher Subventionen bekommen haben, ab dem Tage, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, keine solchen Beträge mehr bekommen werden. Für alle anderen Bestimmungen haben wir Übergangslösungen gefunden, dass sie zwei bis drei Jahre weiterhin ihre Zahlungen bekommen. Hier haben wir aber keine Lösung getroffen. Wenn die Regierung hier noch ausführen könnte, weshalb das so entstanden ist.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Sie haben den Art. 6 Abs. 1 Bst. i referenziert, wo es um den minimalen Arbeitsbedarf pro Jahr geht - wenn ich das richtig verstanden habe. Abg. Rudolf Lampert
Ich habe den jetzigen Bst. i moniert. In der 1. Vorlage war das Bst. h.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es geht eben um den minimalen Arbeitsbedarf pro Jahr. Und ich möchte hier nochmals ausdrücklich festhalten, dass ich das aufnehme, was wir an der 1. Lesung diskutiert haben, dass wir diesen minimalen Arbeitsbedarf in der Verordnung von heute 900 Stunden auf 1'080 Stunden erhöhen möchten. Und wir haben auch diskutiert, dass dann eine Übergangsbestimmung keinen Sinn macht, weil das eine derart minimale Erhöhung ist, dass jeder Landwirt ohne Probleme diese zusätzlichen Stunden aufbringen kann. Wir haben das ausgeführt. Ich glaube, mit einer weiteren Milchkuh beispielsweise kommt man dann schon von 900 auf 1'080 Stunden. Deshalb haben wir verzichtet auf eine Übergangsbestimmung, weil ja die Landwirte jetzt wissen, dass dieses Gesetz kommt und sie bis zum In-Kraft-Treten auch Zeit haben, darauf zu reagieren.Abg. Rudolf Lampert
Ich kann mit Ihrer Erklärung schon leben, nur hat mir diese gefehlt. Es war lediglich festgehalten, dass ein Vorschlag eingegangen ist, aber nicht, was mit diesem Vorschlag zu geschehen hat bzw. weshalb nicht darauf eingegangen wird. Ihre Erklärungen reichen mir aus und ich bedanke mich dafür.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir ab: Wer Art. 81 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch einen Rückkommensantrag bzw. eine Frage zu Art. 79 - Aufhebung bisherigen Rechts. In Bst. y soll der Landtag die Aufhebung einer Verordnung veranlassen. Ich glaube, das liegt nicht in unserer Kompetenz.Regierungsrat Hugo Quaderer
Ja, das ist richtig, das ist ein Fehler. Die Verordnung kann die Regierung selbst aufheben. Das ist richtig. Das muss insofern korrigiert werden, dass Bst. y gestrichen wird und dann wird der bisherige Bst. z zu Bst. y.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wir stimmen vorerst über den Rückkommensantrag ab: Wer dem Rückkommensantrag des Abg. Heinz Vogt zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Entschuldigung, der Herr Regierungsrat wünscht noch das Wort.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich wurde gerade informiert, dass das nicht eine Verordnung im heutigen modernen Sinn ist, sondern eine sehr alte Verordnung ist, die, ich glaube, sogar noch vom Landtag erlassen worden ist. Das wurde vom Rechtsdienst ausdrücklich geprüft. Und der Rechtsdienst hat uns gesagt, dass diese Verordnung vom Landtag aufgehoben werden muss und deshalb ist sie hier aufgenommen worden. Sie war übrigens auch schon in der 1. Lesung enthalten, dort allerdings nur ein einzelner Artikel. Aber gemäss Auskunft des Rechtsdienstes ist diese Verordnung vom Gesetzgeber aufzuheben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir das nur zur Kenntnis nehmen. Ich gehe davon aus, dass wir dann auf den Rückkommensantrag des Abg. Heinz Vogt nicht mehr zurückkommen müssen. Dann haben wir über Art. 81 bereits abgestimmt und wir können weiterlesen. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Landwirtschaftsgesetz zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 12 erledigt. -ooOoo-