Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG), (Nr. 132/2008); [1. Lesung: 24. Oktober 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 166/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG).
Wir haben dieses Gesetz in 1. Lesung am 24. Oktober 2008 in Behandlung gezogen und behandeln diese Gesetzesvorlage nun in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung bzw. der Bericht der Regierung trägt die Nr. 166/2008.
Wird das Wort gewünscht? Abg. Paul Vogt
Ich beantrage auch hier die Durchführung der 2. Lesung durch Artikelaufruf. Es gab keine einzige Änderung im Vergleich zur 1. Lesung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, ich habe Sie jetzt nicht gehört.Abg. Paul Vogt
Es war nichts Originelles. Ich habe die Durchführung der 2. Lesung durch Artikelaufruf beantragt, und zwar mit der Begründung, dass es keine einzige Änderung im Vergleich zur 1. Lesung gab.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der Lesung beginnen ... Wir stimmen noch ab. Aber ich nehme an, zu vorgerückter Stunde ... wenn es noch zu einer Kampfabstimmung kommt, stimmen wir also ab.
Spass beiseite, wir stimmen ab, wer Ihrem Antrag zustimmen will, dass diese Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in Behandlung gezogen werden, der möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist der Antrag gutgeheissen und wir werden diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 9 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte zu Abs. 4 Satz 2 hier eine ergänzende Erklärung abgeben:
Wir haben diese Bestimmung nochmals mit dem Landgericht und mit der Staatsanwaltschaft diskutiert. Die ursprünglichen Erläuterungen, die bei der ersten Behandlung im Landtag keine Diskussionen gaben, könnten allerdings zu Interpretationsschwierigkeiten führen, weil das dort gewählte Beispiel nicht ganz eindeutig ist. Es lässt die Interpretation zu, dass bei grösseren Fällen und umfangreicheren Unterlagen das Landgericht immer zwingend eine Ausfolgungstagsatzung anberaumen sollte. Das ist nicht die Intention und der Zweck dieser neuen Bestimmung. Im Gegenteil: Wir wollen ja damit eigentlich jetzt eine verfahrensökonomische, schnellere Behandlung dieser Bereiche herbringen. Wir wollen deshalb die entsprechenden Erläuterungen ergänzen, und zwar in der Hinsicht, dass im Ausfolgungsverfahren nicht immer zwingend eine Ausfolgungstagsatzung stattzufinden hat, sondern nur dann, wenn der Rechtshilferichter diese für zweckmässig erachtet oder wenn eine solche von einem Berechtigten verlangt wird. Wenn also ein Berechtigter eine solche nicht verlangt, dann soll es im Ermessen des Richters sein, egal, ob es ein grosses oder ein kleineres Verfahren ist. Aber klar ist, wenn der Berechtigte ein solches wünscht, dann findet eine Ausfolgungstagsatzung statt.
Das Beispiel, das wir auf Seite 32, 33 im Bericht und Antrag gewählt haben, liess eben dementsprechend die Interpretation offen. Das wollten wir jetzt hier klarstellen und das möchte ich zu Protokoll geben. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen.
Wer dem Art. 55 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58 Satz 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 Satz 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Bei diesem Artikel geht es um die Anwesenheit ausländischer Organe bei der Vornahme von Erhebungen und Verfahrenshandlungen im Fürstentum Liechtenstein.
Hier steht, dass ausschliesslich eine Bewilligung durch das Ressort Justiz da sein muss. Für mich stellt sich dann die Frage: Kann das jeder Mitarbeiter des Ressorts Justiz sein oder gibt es hier gewisse Vorgaben seitens des zuständigen Ressortleiters? Ich denke, ein junger Mitarbeiter, ein Praktikant usw. ist vielleicht hier nicht prädestiniert und ich kenne einen Fall von vor Jahren, wo wir hier ein Problem hatten.
Ich möchte die Regierung deshalb fragen, wer hier berechtigt ist, solche Bewilligungen auszustellen.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es gibt die Weisung meinerseits, diese Anordnungen mir vorzulegen. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich denke, das ist eine gute Wahl. Für mich stellt sich einfach die Frage, ob man das hier nicht spezifizieren sollte, zum Beispiel mit der Formulierung «die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung».Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Besten Dank, Herr Präsident. Ich würde davon absehen. Die Regelung wurde ja nicht deswegen hier aufgenommen in diesem Bericht, weil wir hier daran etwas geändert haben. Das Verfahren hat bisher tadellos geklappt. Nachdem es diese Möglichkeit der internen Weisung und Vorlage gibt, glaube ich, brauchen wir nicht eine Vorlage an die Regierung, sondern damit kann der jeweilige Ressortinhaber dieses konkret auch anweisen. Diese Weisung gilt auch bis auf Weiteres.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen über Art. 59 Abs. 1.
Wer dem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier muss ich einen Antrag stellen. So kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Es muss 1. Februar 2009 lauten. Ich stelle dementsprechend diesen Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
III. In-Kraft-Treten mit dem Inkrafttretensdatum 1. Februar 2009 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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gesetz über die Abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 98a Abs. 1 a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 98a Abs. 1 a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte noch gerne, dass der Regierungschef-Stellvertreter noch den Antrag auf 1. Februar 2009 stellt.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Ich bestätige das Gesprochene und stelle Antrag: 1. Februar 2009.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen: Wer dem In-Kraft-Treten in dieser Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt. -ooOoo-