Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 («PEP-Richtlinie») sowie der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (Nr. 124/2008); [1. Lesung: 24. Oktober 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 160/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 17: Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. Geldwäscherichtlinie), der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 («PEP-Richtlinie») sowie der Empfehlungen des internationalen Währungsfonds.
Die Vorlage der Regierung für die 1. Lesung trug die Nr. 124/2008, während die Stellungnahme der Regierung für die heutige 2. Lesung die Nr. 160/2008 aufweist.Wird das Wort gewünscht?Abg. Paul Vogt
Dieses Gesetz umfasst gut 50 Seiten. In der 1. Lesung wurden nur sehr wenige Artikel geändert. Ich beantrage daher Durchführung der 2. Lesung mittels Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Der Abg. Paul Vogt beantragt, diese Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 16 Zustimmung bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag stattgegeben und wir können mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Art. 7 ist für mich einer der zentralen Artikel dieses Gesetzes. Er ist sehr allgemein gehalten in Bezug auf die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen. Daher möchte ich insbesondere in Bezug auf die diskretionär ausgestalteten Stiftungen wissen: Wie sind hier die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wie bereits im Bericht und Antrag ausgeführt, stellt die Definition der wirtschaftlich berechtigten Person eine heikle Thematik dar, die auch in einigen EU-Ländern wie beispielsweise in Österreich zu Problemen bei der Umsetzung geführt hat. So wurde im österreichischen Bankwesengesetz inhaltlich praktisch 1:1 der Text der Richtlinie übernommen. Eine gezielte auf die Bedürfnisse der Finanzintermediäre eingehende bzw. bestimmte Risiken berücksichtigende Umsetzung hat gemäss Information der Finanzintermediäre nicht stattgefunden. Aus diesem Grund hat sich die österreichische Finanzmarktaufsicht auch veranlasst gesehen, Anfang Juli 2008 ein umfangreiches Rundschreiben zu verfassen, das als Orientierungshilfe für die Finanzintermediäre dienen soll. Dieses Rundschreiben hat gemäss Angaben von Finanzintermediären allerdings nicht wirklich zur Klärung der offenen Fragen beigetragen. Neun Monate nach Inkrafttreten der Umsetzungsnovellen besteht angeblich hier im Bereich der Identifizierung und Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen noch keine gesicherte Praxis, was so auch von der österreichischen FMA bestätigt worden ist. Dies hat anscheinend dazu geführt, dass bei ungewöhnlichen bzw. unsicheren Konstellationen jeweils die verstärkten Sorgfaltspflichten zur Anwendung kommen, was zu einer umfassenden Offenlegung der wirtschaftlich begünstigten Personen führt.
Um eine solche für alle Beteiligten unbefriedigende Situation zu verhindern, fand am 14. November 2008 eine Sitzung mit der betroffenen Vereinigung der Finanzintermediäre statt, um die Problematik der Definition der wirtschaftlich berechtigten Person zu diskutieren. Gestützt darauf ist die Regierung nun dabei, eine geeignete Lösung zu finden, insbesondere auch im Hinblick auf allfällige Konsequenzen im Bereich von Amtshilfeersuchen und unter Berücksichtigung der Reform des Steuerrechts. Zu diesem Zweck sind Abklärungen immer noch im Gange. Insbesondere bezüglich der diskretionären Stiftungen soll eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung gefunden werden, die es aber auch erlaubt, das in den vergangenen Jahren mit grossem Aufwand erreichte Niveau der Bekämpfung der Geldwäscherei aufrechtzuerhalten. Das ist aus politischer Sicht erwünscht, das wird auch getragen aus Sicht der Finanzintermediäre. Da haben wir die endgültige Lösung noch nicht, aber wir werden sie bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes erarbeitet haben und dementsprechend auch noch einmal mit den Vertretern der Finanzindustrie beraten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über Art. 7 abstimmen. Wer dem Art. 7 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe hier eine Frage, wie die Schweiz jetzt behandelt wird. Ist das Inlandszahlungsverkehr oder ist das dann Auslandszahlungsverkehr? - weil wir sind ja dem Schweizer System angeschlossen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Soweit es mir recht ist, haben wir hier dazu Ausführungen gemacht. Die Drittstaatenregelung müssen wir so durchziehen, weil die Richtlinie uns hier überhaupt keine Spielräume lässt. Aber was den Zahlungsverkehr anbelangt, ich glaube, diesbezüglich haben wir Ausführungen gemacht, weil das ja auch eine Frage des Abg. Rudolf Lampert in der 1. Lesung war, wie die Korrespondenzbanken dann behandelt werden. Aber das ist hier ein anderes Thema. Wie gesagt, die Richtlinie lässt uns hier eigentlich keine wesentlichen Spielräume.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Das ist die Diskussion, die wir bereits bei der 1. Lesung geführt haben. Das Korrespondenzbankenthema des Abg. Rudolf Lampert ist ein anderes. Hier geht es um Zahlungen und die damit verbundenen Angaben von Kundendaten. Und natürlich ist mir auch bekannt, dass die 3. EU-Geldwäscherichtlinie hier eine Unterscheidung macht zwischen EU/EWR und Drittländern. Ich habe damals gesagt, dass man das trotzdem überprüfen sollte. Das kann man für mich mehr als erklären. Und hier muss man vielleicht auch einmal den Mut haben, etwas ins Gesetz hineinzuschreiben, wo man davon überzeugt ist, dass es sachlich richtig ist, ohne dass das jetzt formell durch die Richtlinie abgedeckt ist. Ich denke nicht und kann mir schwer vorstellen, dass wir wegen dem ein Verfahren bekommen werden. Und wenn Ja, dann schauen wir dann, wie wir da dann argumentieren. Aber jetzt das praktisch von Vornherein zu kippen scheint mir der falsche Weg zu sein. Diese Unterscheidung Inland/Ausland ist hier im Gesetz nicht spezifiziert. Das wird ja dann in der Verordnung sein. Ich bitte die Regierung, hier ein bisschen Mut zu haben und nicht immer punktgenau umzusetzen, was hier seitens der EU vorgegeben wird.Abg. Rudolf Lampert
Herr Landtagsvizepräsident, ich glaube, das hat sich sowieso geklärt, denn so weit ich informiert bin, sind nach einem diesbezüglichen Rundschreiben ab 17. Dezember alle diese Angaben identisch aufzuführen. Ich glaube, es war der 17. Dezember diesen Jahres, dass sämtliche Angaben ebenfalls identisch aufgeführt werden müssen im elektronischen Zahlungsverkehr mit der Schweiz. Behaften Sie mich nicht mit diesem Datum, aber ich glaube, es war nach dem erwähnten Rundschreiben der 17. Dezember diesen Jahres. Ich glaube, dass sich das sowieso erübrigt mit den Angaben des Auftraggebers.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, Herr Abg. Lampert, dann hat die Schweiz von sich aus jetzt geregelt, dass im Inlandszahlungsverkehr diese Angaben sowieso angegeben werden müssen. Okay, wenn das so ist, hat sich meine Frage in der Tat erledigt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 12 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal eine Frage zu Art. 16 stellen. Ich war aufgrund des Artikelaufrufs einfach zu langsam.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir einen Rückkommensantrag machen: Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit können Sie zurückkommen auf Art. 16.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe anlässlich der 1. Lesung die Frage gestellt, ob aufgrund dieser Regelung, dass wir, also liechtensteinische Finanzintermediäre, keine Umgehung dieses Gesetzes über Tochtergesellschaften im Ausland machen dürfen, dass wir hier Gefahr laufen, dass wir zum Beispiel gegenüber der Schweiz Wettbewerbsnachteile erhalten, weil zum Teil jetzt punktuell liechtensteinische Bestimmungen schärfer sind als die in der Schweiz. Die Regierung führt dann auf Seite 22 aus, dass die Regelungen in der Schweiz gleichwertig sind, das heisst, nicht gleich, sondern gleichwertig. Obwohl wir zum Teil schärfere Bestimmungen haben, gehe ich jetzt davon aus, dass dieses «gleichwertig» sehr allgemein zu verstehen ist. Und wenn hier im Sinne der Geldwäscherei-Bekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sehr allgemein von gleichwertigen Regelungen die Rede ist, dann gelten die und wir müssen in der Schweiz dann bei Tochtergesellschaften von liechtensteinischen Finanzintermediären nicht schärfere Bestimmungen als die in der Schweiz üblichen nationalen Bestimmungen anwenden.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben natürlich hier den vorliegenden Gesetzesartikel einzuhalten. Aber gemäss Auskunft, die ich eingeholt habe, kann ich Ihnen nur diese Begründung mitteilen. Ich bin jetzt im Einzelnen natürlich nicht imstande, die Regelungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu vergleichen. Es wird aber hier gesagt: «Die Sorgfaltspflichten haben gemäss Abs. 1 des Art. 16 sicherzustellen, dass ihre Tochterunternehmen in einem Drittstaat Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung anwenden, die zumindest denen entsprechen, die das SPG im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten gegenüber Vertragspartnern festlegt». Von daher wird ja hier in diesem Artikel davon ausgegangen, dass die schweizerischen Regeln gleichwertig sind, und wenn die eingehalten werden, wir hier ein gleiches Niveau haben. Aber im Einzelnen, wie diese Regelungen ausgestaltet sind, da bin ich überfragt.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nur noch ein Beispiel anführen: In Liechtenstein ist es notwendig, dass für sämtliche Geschäftsbeziehungen ein Geschäftsprofil zu machen ist, während in der Schweiz das risikoorientiert zu machen ist, das heisst, nicht bei allen Kunden. Und so wie ich jetzt Ihre Erklärung auf Seite 22 verstanden habe, wird gesagt, das sei gleichwertig. Das heisst für mich, dass es nicht formell gleich sein muss, sondern dass solche Unterschiede durchaus akzeptabel sind. Ich denke, das ist schon noch wichtig. Und wenn die Regierung hier schreibt, dass gegenüber der Schweiz die Gleichwertigkeit gegeben ist, dann gehe ich davon aus und so verstehe ich das, dass diese Unterschiede hier möglich sind.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir werden auch die Einzelheiten dann auf dem Verordnungsweg regeln. Aber es geht effektiv um eine gleichwertige Regelung zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Für mich habe ich bis jetzt immer noch keine klare Antwort. Aber wahrscheinlich muss ich mich damit zufrieden geben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 17. Wer dem Art. 17 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Zustimmung bei 21 Anwesenden
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE STABSSTELLE FINANCIAL INTELLIGENCE UNIT (FIU)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1 Bst. a bis d, f, g und i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. a bis d, f, g und i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer diesem Gesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 20b Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 20b Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 26 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 26 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 165 Abs. 2 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 165 Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 278d Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 278d Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-