Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 (Nr. 156/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 19: Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993.
Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Das Haager Adoptionsübereinkommen möchte sicherstellen, dass internationale Adoptionen zum Wohle des Kindes stattfinden und seine Grundrechte gewährt werden. Durch ein System der Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaaten soll die Einhaltung der Schutzvorschriften abgesichert werden und Missbräuche, vor allem in Form von Entführung und Handel mit Kindern sollen damit verhindert werden.
Ich stimme der Unterzeichnung des Abkommens zu und begründe dies wie folgt:
Da es zahlenmässig auch in unserem Land mehr adoptionswillige Eltern gibt als zur Adoption freigegebene Kinder, erlangen internationale Adoptionen immer mehr an Bedeutung. Gerade bei Adoptionen von Kindern aus fernen Herkunftsländern mit zum Teil anderen Kulturen sind sorgfältige Abklärungen zur Absicherung des Kindeswohls noch vor der Ausreise aus dem Herkunftsland wichtig.
Die gegenseitige Eignung als Adoptiveltern bzw. Adoptivkinder soll - soweit das überhaupt möglich ist - von je einer zentralen Behörde des Herkunfts- und des Aufnahmelandes festgestellt werden. Deren Hauptaufgabe jedoch ist die Unterstützung, die Beratung und Überwachung von Verfahrensabläufen zur Adoption, wobei immer das Wohl des Kindes erste Priorität hat. Angaben über die Herkunft des Kindes, über die Identität seiner Eltern sowie über die Krankheitsgeschichte des Kindes und seiner Familie werden aufbewahrt und dem Kind auf Verlangen zugänglich gemacht. Entscheidend für die Freigabe zu einer internationalen Adoption ist, dass im Heimatstaat keine geeignete Familie für das Kind gefunden werden kann. Insbesondere darf niemand aus einer internationalen Adoption einen Vermögensvorteil erlangen. Das heisst, es soll mit diesem Abkommen vor allem der Kinderhandel unterbunden werden.
Das Haager Übereinkommen zur internationalen Adoption garantiert somit gewisse Adoptionsstandards und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. 76 Vertragsstaaten sind dem Abkommen seit 1993 bereits beigetreten.
Die Regierung führt dazu in ihrem Bericht aus: «Weil Liechtenstein bisher nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist, haben Paare aus Liechtenstein zunehmend Schwierigkeiten, ... als Adoptionswerber akzeptiert zu werden. Durch den Beitritt zum Haager Übereinkommen wird die Benachteiligung von Adoptionswerberpaaren aus Liechtenstein aufgehoben. Es wird aber auch weiterhin möglich sein, Kinder aus Nicht-Vertragsstaaten zu adoptieren».
Allein schon aus diesem Grund ist ein Beitritt für unser Land angezeigt.
Als zentrale Behörde für Liechtenstein wurde das Amt für Soziale Dienste benannt, welches damit zur Kontakt- und Koordinationsstelle für ausländische Behörden wird. Wie bisher, bleibt das Amt für Soziale Dienste für die Prüfung und Beratung im Inlandverfahren weiterhin zuständig. Das Amt für Soziale Dienste begleitet das ganze Adoptionsverfahren. Das Adoptionsverfahren selbst wird für adoptionswillige Eltern transparenter und damit einfacher. Das ist ein weiterer wichtiger Grund, dem Übereinkommen beizutreten. Ein personeller Mehraufwand beim ASD ist jedoch nicht zu erwarten. Die Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendgesetzes wurde von der Regierung als Voraussetzung erachtet, um dem Übereinkommen für internationale Adoptionen beizutreten.
Die nötigen gesetzlichen Anpassungen zur Erfüllung des Haager Übereinkommens wurden im gestern verabschiedeten Kinder- und Jugendgesetz vorgenommen, was zu begrüssen ist. Es stellt sich hier allerdings die Frage, ob der Beitritt zum Haager Übereinkommen nicht auch hätte früher erfolgen können, mit entsprechenden Anpassungen im internationalen Privatrecht bzw. im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch.Die Regierung empfiehlt dem Landtag die Zustimmung zum Abkommen mit zwei Erklärungen, wie sie auch die Schweiz vorgenommen hat. Sie betreffen die erleichterte Anwendung, d.h. im Klartext, die mögliche Aufweichung oder Lockerung einzelner Bestimmungen des Abkommens.
Liechtenstein wird - wie auch die Schweiz - solche Adoptionen nicht anerkennen müssen, da bei allen Adoptionen dieselben Voraussetzungen gelten sollen. Dieser Haltung und der damit verbundenen Erklärung stimme ich zu.Ich erachte den Beitritt unseres Landes zum Haager Übereinkommen für internationale Adoptionen als positive Entwicklung im Bereich der Adoptionen. Das Abkommen dient beiden - sowohl den Kindern als auch den adoptionswilligen Eltern, indem Standards eingehalten werden, um eine möglichst gute Entwicklung der Beziehungen zu sichern und Missbräuche bei Adoptionen zu verhindern. Das Herkunftsland wie auch das Aufnahmeland nehmen damit ihre Verantwortung gegenüber Eltern und Kindern wahr.
Ich empfehle, dem Übereinkommen die Zustimmung zu erteilen. Danke.Abg. Josy Biedermann
Dieser Bericht und Antrag betrifft die Ratifikation des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 ist ein multilaterales Übereinkommen im Bereich zwischenstaatlicher Adoptionen und regelt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden im Herkunftsland des Kindes und im Aufnahmestaat.
Bereits für 76 Vertragsstaaten ist dieses Haager Übereinkommen ein allgemein anerkannter Standard für die Abwicklung von internationalen Adoptionen.
Für Paare aus Nichtvertragsstaaten, wie Liechtenstein, wird es deshalb immer schwieriger, als Adoptionswerber akzeptiert zu werden. Durch den Beitritt erhalten liechtensteinische Paare zukünftig die Möglichkeit, aus allen Vertragsstaaten Kinder zu adoptieren, wobei auch Adoptionen aus Nicht-Vertragsstaaten möglich sein werden.Ein Kind darf jedoch erst zur internationalen Adoption freigegeben werden, nachdem im Herkunftsland alle Massnahmen gescheitert sind, den Verbleib in seiner bisherigen Familie zu ermöglichen oder eine geeignete Aufnahmefamilie zu finden. Dieses Übereinkommen möchte verankern, dass so Adoptionen immer zum Wohl der Kinder und unter Wahrung ihrer völkerrechtlich anerkannter Grundrechte vorgenommen werden. Ein institutionalisiertes System muss die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzvor-schriften sicherstellen und Missbräuche verhindern. Als Missbräuche werden Entführung, Verkauf und Handel mit Kindern genannt.
Aus vielen Berichten wissen wir, dass Kinder bei kriegerischen Konflikten, bei Natur- und Hungerkatastrophen besonders leiden. Ein fast unlösbares Problem für einzelne Länder in Afrika sind die vielen Aids-Waisen. Es ist eine grosse, wie mir scheint, fast unlösbare Aufgabe für die betroffenen Länder, kinderwürdige Bedingungen für deren Entwicklung zu bieten. Dabei ist mir bewusst, dass die Verpflanzung von Kindern aus anderen Kulturen mit ganz verschiedenen Ethnien und mit unterschiedlicher Hautfarbe auch mit Problemen verbunden ist. Aber es kann für viele Kinder eine grosse, vielleicht die einzige Chance sein, wenn sie von Eltern aus reicheren Ländern adoptiert werden können.
Die internatinale Adoptionsmöglichkeit wird immer wichtiger, da bei uns immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben werden. Studien zeigen, dass jedes 5. bis 6. Paar unerwünscht kinderlos bleibt und viele sich aber Kinder wünschen.
Das Haager Übereinkommen verlangt die Benennung einer zentralen Behörde. Diese Aufgabe soll in Liechtenstein das Amt für Soziale Dienste wahrnehmen. Das in dieser Landtagssitzung verabschiedete Kinder-und Jugendgesetz setzt für die Adoption von Kindern aus dem Ausland klare Richtlinien. Das Amt für Soziale Dienste prüft vor Erteilung der Bewilligung, ob alle Voraussetzungen geregelt sind, bevor ein Kind in unser Land einreist. Dieses Amt war bereits bisher für die Prüfung und Beratung von zukünftigen Adoptiveltern sowie für den Kontakt mit den ausländischen Behörden zuständig. Eine sorgfältige Abklärung der Lebenssituation und der Eignung der Adoptiveltern ist besonders auch im Interesse der Adoptivkinder sehr wichtig.
Ich danke der Regierung und den Verantwortlichen im Amt für Soziale Dienste für ihre bisherigen Bemühungen und die Hilfe bei der Durchführung von Adoptionen und ersuche den Landtag, der Ratifikation des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zuzustimmen.Abg. Paul Vogt
Auch ich gehe davon aus, dass der Landtag diesem Abkommen zustimmen wird. Ich möchte aber eine Frage aus der Aussenpolitischen Kommission wiederholen. Von welcher Zahl von Adoptionsfällen sprechen wird hier? Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vorerst möchte ich mich herzlich bedanken für die sehr wohlwollende Aufnahme und voraussichtliche Zustimmung zu diesem Abkommen.
Die Frage des Abg. Paul Vogt lässt sich beantworten. Wir haben über die letzten Jahre hinweg nachgefragt, wie viele solche Adoptionen zustande gekommen sind, die unter dieses Abkommen fallen hätten können. Wir sehen, dass das im Durchschnitt zwischen 5 bis maximal 10 pro Jahr sind. Das ist keine sehr grosse Zahl, aber wenn man bedenkt, dass damit 10 kinderlose Paare ihren Kinderwunsch erfüllen können, dann finde ich das sehr angemessen, dass der Landtag diesem Abkommen seine Zustimmung erteilt.
Ich möchte auch zur Kenntnis bringen, dass mit der Zustimmung zu diesem Abkommen auch eine Umsetzung einer Empfehlung der Kinderrechtskonvention bereits erledigt werden kann und freue mich auch diesbezüglich, wenn der Landtag diesem Abkommen zustimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Ich bitte den Sekretär, den Antrag zu verlesen:«Aufgrund der erfolgten Ausführungen stellt die Regierung den Antrag, der Hohe Landtag wolle dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 und der Abgabe von folgenden Erklärungen:
Im Zusammenhang mit Art. 22 Abs. 4:
<Liechtenstein erklärt, dass Adoptionen von Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet haben, nur durchgeführt werden können, wenn die Aufgaben der Zentralen Behörden in Übereinstimmung mit Art. 22 Abs. 1 des Übereinkommens wahrgenommen werden>.
Im Zusammenhang mit Art. 25:
<Liechtenstein erklärt, dass es nicht verpflichet ist, aufgrund des Übereinkommens Adoptionen anzuerkennen, die in Übereinstimmung mit einer nach Art. 39 Abs. 2 geschlossenen Vereinbarung zustande gekommen sind>.
die Zustimmung erteilen».
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag der Regierung gehört.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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