Abänderung der Strafprozessordnung (StPO) (Zustellrecht) (Nr. 169/2008); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung der Strafprozessordnung (Zustellrecht). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 169/2008.
Die Regierung beantragt, die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und als dringlich zu erklären. Ich werde dann entsprechende Anträge stellen.
Wird das Wort noch gewünscht? Abg. Arthur Brunhart
Danke. Ich kann es noch kürzer machen, als der Bericht und Antrag.
Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es um die Behebung eines Fehlers, der in Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung des Zustellrechts im Oktober 2008 übersehen worden ist.
Und zwar hätte im Rahmen der Reform des Zustellrechts nicht der bereits aufgehobene Art. 143 Abs. 1 der Strafprozessordnung, sondern der inhaltlich schon angepasste Art. 140 Abs. 1 der Strafprozessordnung abgeändert werden sollen. Der Durchführung dieser kleinen aber wichtigen Korrektur steht nichts entgegen. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Paul Vogt
Ich möchte kurz meiner Überzeugung Ausdruck geben, dass, wenn es nur darum geht, einen irrtümlichen Verweis zu berichtigen, dass dann das Landtagsbüro berechtigt ist, diesen Verweis auch zu berichtigen. Dazu braucht es keinen neuen Bericht und Antrag an den Landtag. Das ist meine Überzeugung. Das liegt in der Kompetenz des Landtagsbüros. Hier geht es um ein redaktionelles Versehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Es war Gegenstand der Beratung im Landtagsbüro und die Mehrheit der Mitglieder war der Überzeugung, dass das die Kompetenz des Landtagsbüros sprengt, diese Änderung vorzunehmen. Aufgrund dieser Festlegung hat sich dann das Ressort Justiz - entgegenkommenderweise möchte ich sagen - bereit erklärt, uns diese Gesetzesvorlage nochmals zu unterbreiten. Im Zweifelsfalle finde ich das den richtigen Weg.
Ich bitte nun, mit der 1. Lesung zu beginnen.§ 140 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 140 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 143 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 143 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann beantrage ich, dass wir diese Gesetzesvorlage nun in 2. Lesung in Behandlung ziehen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.§ 140 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 140 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.§ 143 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 143 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zum Antrag der Regierung, dieses Gesetz für dringlich zu erklären.
Wer dieser Dringlichkeitserklärung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und für dringlich erklärt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 22:40 Uhr).
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