Abänderung der Konkursordnung (Nr. 164/2008); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung der Konkursordnung.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 164/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Arthur Brunhart
Danke, Herr Präsident. Nachdem der Staatsgerichtshof im Juni 2008 einen Artikel des Gesetzes über das Konkursverfahren aus dem Jahre 1973 als verfassungswidrig aufgehoben hat, weil in der Konkursordnung gleich zu behandelnde Sachverhalte ungleich behandelt werden, drängte sich eine rasche Korrektur auf. Das ist umso dringlicher als im betreffenden Artikel eine Norm fehlt, die es erlaubt, durch die Reduktion der Kündigungsfrist auf die gesetzliche Kündigungsfrist Schadenersatz verlangen zu können. Warum Arbeitnehmerforderungen aus Anlass eines Konkurses gekürzt werden sollten, ist an sich nicht begründ- und auch nicht nachvollziehbar. Hier muss Abhilfe geschaffen werden.
Weil es um legitime Arbeitnehmerinteressen geht und - wie im Bericht und Antrag beschrieben ist - weil es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt, ein geringer Umfang ist und eine gewisse Dringlichkeit besteht, stelle ich hier auch den Antrag, heute die 1. und 2. Lesung durchzuführen und das Gesetz auf den frühest möglichen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Danke schön.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zum Inhalt hat sich der Abg. Arthur Brunhart geäussert. Ich möchte das nur unterstützen, dass wir hier möglichst rasch eine Lücke füllen müssen. Der Staatsgerichtshof hat keine andere Möglichkeit als eine ganze Bestimmung aufzuheben. Wir haben mit dem vorliegenden Bericht und Antrag so rasch wie möglich diese Lücke jetzt füllen wollen und ich würde diesen Antrag sehr begrüssen - wenn man zur Weihnachtszeit hier einen Wunsch äussern darf -, dass hier dies wirklich rasch geschehen könnte, weil wir ja auch wirtschaftlich schwierige Situationen haben, und wenn nicht klar ist, welche Forderungen die Arbeitnehmer in Konkurssituationen von ihren Arbeitgebern eingeben können, dass wir hier rasch Abhilfe schaffen und diese Lücke füllen können. Besten Dank. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Ich habe den Wunsch entgegengenommen und werde selbstverständlich die abschliessende Behandlung mittels 2. Lesung zu gegebener Zeit beantragen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung der Konkursordnung durchgeführt.
Ich beantrage, diese Gesetzesvorlage jetzt in 2. Lesung und Schlussabstimmung in Behandlung zu ziehen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.
Vorgängig möchte der Abg. Paul Vogt noch das Wort.Abg. Paul Vogt
Nachdem sich in der 1. Lesung kein Abgeordneter zur Wort gemeldet hat, beantrage ich die Durchführung der 2. Lesung durch Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir ab: Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt Folge leisten will, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung durch Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit können wir diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen und ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Konkursordnung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 23 bearbeitet. -ooOoo-