Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege), (Nr. 162/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 162/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Gut ein Jahr nachdem die Fraktion der Vaterländischen Union ein Postulat zur Besserstellung der ambulanten Pflege- und Betreuungsarbeit insbesondere der finanziellen Unterstützung dieser Arbeit in den Familien eingebracht hat, hat Regierungsrat Hugo Quaderer im Mai dieses Jahres dem Landtag die Beantwortung des Postulates vorgelegt. Der Landtag hat die dort vorgestellten finanziellen und strukturellen Massnahmen begrüsst und die Regierung zu schnellem Handeln aufgefordert. Es freut mich ungemein, dass Regierungsrat Quaderer uns noch in dieser Legislaturperiode einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegt und ich danke ihm ausdrücklich dafür.
Es sind einerseits finanzielle und andererseits strukturelle Massnahmen vorgesehen, um diese Besserstellung der häuslichen Betreuung und Pflege zu erreichen. Grundsätzlich sieht das neue Konzept vor, ein Betreuungs- und Pflegegeld einzuführen, das über das Ergänzungsleistungsgesetz geregelt wird und damit die bisherige Regelung über das Krankenversicherungsgesetz ablöst. Das Ziel ist, eine im Vergleich zum stationären Bereich gleichwertige Finanzierung zu erreichen, um den Betroffenen damit die Wahlfreiheit zwischen Betreuung und Pflege zu Hause oder einer stationären Lösung zu ermöglichen.
Worin besteht nun die Besserstellung? Das Pflegegeld wird von bisher maximal CHF 100 pro Tag auf maximal CHF 180 pro Tag angehoben. Dies ist eine deutliche Erhöhung, aber auch die erste seit Aufnahme dieser Leistung in die obligatorische Krankenversicherung vor gut 20 Jahren. Eine Verbesserung stellt auch dar, dass eine allfällige Hilflosenentschädigung zusätzlich ausbezahlt wird. Bisher wird eine Hilflosenentschädigung bei häuslicher Pflege mit dem Pflegegeld über das KVG verrechnet, während diese Hilflosenentschädigung bei stationärer Betreuung den Heimen sehr wohl ausbezahlt wird. Eine, meiner Meinung nach, wesentliche Verbesserung stellt auch dar, dass mit der vorgeschlagenen Lösung das Pflegegeld nicht nur bei Pflegebedürftigkeit aufgrund von Krankheit, sondern auch infolge von Geburtsgebrechen oder Invalidität ausgerichtet wird. Für den Betroffenen ist es sekundär, was die Ursache seiner Pflegebedürftigkeit ist. Wichtig ist nur, dass er Unterstützung bekommt. Eine weitere Verbesserung ergibt sich auch daraus, dass ein Anspruch auf Pflegegeld bereits bei leichter Hilflosigkeit bestehen soll und nicht erst ab einer Hilflosigkeit mittleren Grades. Die finanzielle Situation wird also wesentlich verbessert, nicht nur durch die Erhöhung der Leistung an sich, sondern auch durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten.
Die Kosten werden sich durch diese Massnahme erhöhen. Das wird im Bericht und Antrag dargelegt und ich verzichte hier auf die Wiederholung der Zahlen. Wesentlich erscheint mit, dass mit diesen Massnahmen mittel- und längerfristig gesehen die stationäre Betreuung nicht wesentlich stärker ausgebaut werden muss, als dies in der Bedarfsplanung der LAK vorgesehen ist. Die LAK geht in ihrer Bedarfsplanung, wie wir im Bericht und Antrag zur Subvention des Pflegeheimes St. Mamertus, den wir ja am Mittwoch behandelt haben, lesen können, davon aus, dass bis 2020 die Zahl, die Anzahl der Pflegebedürftigen um 50 Prozent steigen und der Bedarf an Heimplätzen von 240 im Jahr 2007 auf 340 im Jahr 2020 steigen wird. Dabei wird aber vorausgesetzt, dass die in den Familien schon bisher erbrachten Betreuungs- und Pflegeleistungen auch weiterhin im bisherigen Ausmass zur Verfügung stehen. Mit unterstützenden Massnahmen für die Familien sollen 30 Heimplätze eingespart werden können, sodass man zurzeit von einem Bedarf von 310 Heimplätzen für das Jahr 2020 ausgeht. Ich bin der Meinung, dass, wenn wir nicht jetzt die Familien besser untestützen, nicht nur diese 30 Betten nicht eingespart werden können, sondern in Zukunft noch weit mehr teure Heimplätze erforderlich sein werden.
Neben dem Finanziellen gibt es aber auch den humanitären Aspekt. Ohne Unterstützung der Familien wird für viele der Wunsch, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, nicht in Erfüllung gehen können. Die Wahlfreiheit würde wesentlich eingeschränkt bis verunmöglicht. Wir müssten vom Motto «Daheim sein hat Vorrang» Abschied nehmen. Meine Damen und Herren, der Bericht und Antrag beschäftigt sich auch mit strukturellen Massnahmen. Wie wir bereits bei der Einreichung des Postulates und dann auch bei der Postulatsbeantwortung diskutiert haben, bestehen heute vor allem Probleme bei einer 24-Stunden-Pflege, vor allem wenn diese in Langzeit erfolgen muss. Weiters war auch die Meinung, dass eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden sollte, die die Betroffenen und ihre Angehörigen beraten soll und über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren soll.
Wie wir wissen, werden gut 70% der Betreuungs- und Pflegebedürftigen zu Hause betreut und 80% dieser Leistungen werden von den Angehörigen erbracht. Die Angehörigen werden dabei von der Familienhilfe und der Gemeindekrankenpflege unterstützt. Auf diese Unterstützung kann sicher nicht verzichtet werden, aber es ist schon so, dass ohne die Leistungen der Angehörigen die Familienhilfe auf verlorenem Posten stehen würde. Gerade wenn es um eine 24-Stunden-Pflege geht, gibt es bei der Familienhilfe bisher kein Angebot oder jedenfalls nur ein sehr eingeschränktes und vor allem sicher nicht eines, das eine unter Umständen jahrelang erforderliche Betreuung abdeckt. Wie wir aus dem Bericht und Antrag erfahren, sind die Familienhilfen bestrebt, ihre Angebote auszuweiten, und beabsichtigen, einen Pool an Pflegekräften aufzubauen. Das wird sicher in manchen akuten Situationen hilfreich sein. Ich bin aber auch überzeugt, dass wir die Familienhilfen nicht so weit ausbauen können, dass eine flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Betreuung, die auch auf Langzeitbetreuung ausgelegt ist, angeboten werden kann. Dies wird finanziell nicht zu leisten sein bzw. müsste dann, wenn das gewollt ist, über andere Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Einführung einer Pflegeversicherung abzudecken sein.
Es ist für mich klar, dass eine 24-Stunden-Betreuung und/oder Langzeitbetreuung im Regelfall nur mit der Eigenleistung von Angehörigen möglich ist. Es sind viele, die dazu bereit sind, aber mehr Unterstützung als bisher benötigen. Es sind nach wie vor hauptsächlich Frauen, die diese Arbeit leisten. Diese sind aber heutzutage oft selber berufstätig, haben daneben noch eine Familie zu versorgen und wollen und können auf ihre Berufstätigkeit nicht verzichten, rein schon deshalb, weil sie auch selber auch für ihren eigenen Lebensunterhalt und besonders für eine Absicherung im Alter vorsorgen müssen. Wenn sie für diese Leistungen bezahlt würden oder zur Entlastung Drittpersonen anstellen könnten, könnte das für manche das Problem lösen.
Klar gesagt werden muss aber, dass auch mit der Erhöhung dieses Pflegegeldes noch jede Menge unbezahlte Leistungen von Angehörigen erbracht werden müssen. Ich denke, diese Angehörigen sind auch bereit, das zu tun. Auf die Leistungen von Angehörigen, auch vor allem ihre unbezahlten Leistungen, kann nicht verzichtet werden. Ohne sie ist häusliche Pflege Utopie oder nur für wenige finanziell sehr gut situierte Betroffene machbar. Dass es sich bei der Arbeit der pflegenden Angehörigen nicht um ehrenamtliche oder Freiwilligenarbeit handelt, wird oft nicht klar kommuniziert. Die Angehörigen, mit denen ich gesprochen habe, sehen sich nicht als Freiwillige oder ehrenamtliche Helfer, sie sehen es als Verpflichtung an, ihre Familienmitglieder zu pflegen und tun dies aus Überzeugung und Liebe.
Bedenken habe ich allerdings bezüglich der geplanten Fachstelle und deren Kompetenzen. Diese Fachstelle soll vor allem die Betroffenen und ihre Angehörigen über ihre Möglichkeiten beraten. Ich stimme auch zu, dass diese Fachstelle bei der Einstufung des Pflegegrades involviert sein muss, sie soll das aber zusammen mit einem Arzt vornehmen. Ob diese Fachstelle beim VLF angesiedelt ist oder aber direkt bei der AHV/IV ist für mich prinzipiell sekundär. Wichtig ist, dass sie unabhängig von vor Ort tätigen Familienhilfen arbeitet. Erstens sollen diese nicht in einen Interessenkonflikt geraten, zweitens wird es in manchen Fällen so sein, dass die Familienhilfen vor Ort überhaupt noch nicht tätig waren. Die Fachstelle soll vor Ort mit dem Arzt die Einstufung vornehmen, da ja auch sie darüber eine rechtsmittelfähige Verfügung erlässt.
In diesem Zusammenhang ersuche ich die Regierung auch, die Verknüpfung des Anspruchs auf Leistungen mit dem Erstellen eines Pflegekonzeptes zu überprüfen und dem Landtag zu erläutern, wie ein solches Pflegekonzept gedacht ist. Sollen alle Details der Pflege erfasst werden? Ich denke, man kann den Betroffenen eine gewisse Eigenverantwortung zugestehen. Sie sollen die Möglichkeit haben, solche Angelegenheiten selbst zu regeln und zu organisieren und nur bei Bedarf auf diese Fachstelle zurückgreifen können. Ich möchte auch hier eine Überreglementierung und Verbürokratisierung vermeiden. Danke.Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Entsprechend den im Jahre 2007 festgelegten Zielen der künftigen Alterspolitik soll mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes bei der Hauspflege möglichst rasch eine gleichwertige Ausgestaltung der häuslichen Betreuung und Pflege im Vergleich zum stationären Bereich erreicht werden. Ebenso ist in enger Zusammenarbeit mit den Familienhilfen die strukturelle Voraussetzung zu schaffen, um den Betroffenen eine echte Wahlfreiheit zwischen dem Leben zu Hause oder im Heim anbieten zu können.
Die formulierte Zielsetzung der Alterspolitik ist sehr zu begrüssen. Nichts schätzen wir bei Krankheit mehr, als Hilfe und mentale Unterstützung in der Gemeinschaft der Familie. Es ist wohl der Wunsch eines jeden, gleich welchen Alters, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu Hause zu verbleiben.
Um die häusliche Pflege möglichst aufrechterhalten zu können sind Massnahmen notwendig, wie beispielsweise die Unterstützung und Entlastung der familiären Pflegenetze. Die entsprechende Grundausbildung pflegender Angehöriger, eine Tagesbetreuung, die Gewährleistung von Kurzzeitpflege, ein zeitlich ausgedehntes Angebot sowie die Bereitstellung von Ferienbetten etc. sind entscheidende Elemente und Voraussetzungen, um die Pflege daheim ermöglichen zu können. Ganz zentral - und darum geht es im Wesentlichen bei diesem Thema - ist die finanzielle Unterstützung. Zudem gilt es zu überlegen, welche Anforderungen und Qualifikationen Pflegende erfüllen müssen bzw. welche einschlägige Berufsanerkennung benötigt wird, um die häusliche Pflege erfolgreich ausüben zu können. Überdies ist auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu achten bzw. hinzuwirken. Sollten die familiären Netze nachlassen, dann sind diese gänzlich durch professionelle Dienstleister zu ersetzen und dann ist meines Erachtens der Ausbau der Heimplätze in unseren Betreuungszentren die logische Folge. Die Zunahme von Störungen dementer und depressiver Art erhöhen die Anforderungen an die Altenhilfe deutlich. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach genügend verfügbarem Fachpersonal. Also Pflegepersonal, das nicht nur Hausdienste vollbringt, sondern das den Betreuungsdienst an einer anvertrauten Person auch fachgerecht erbringen kann.
Die organisatorischen Strukturen im Bereich der ambulanten Dienste sind so auszugestalten, dass sie das bevorstehende Wachstum, welches durch den Ausbau der häuslichen Pflege zu erwarten ist, verkraften können. Die Fachstelle wird hier eine entscheidende Aufgabe zu bewältigen haben und daher rechtfertigen sich auch die personellen Mehrkosten, sei dies eben für die Einrichtung der Fachstelle oder auch für die prozentuale Erhöhung der Geschäftsführung beim Verband der Liechtensteiner Familienhilfen.
Von besonderer Bedeutung ist es meines Erachtens die möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung am Thema Pflege, denn die sozio-demografischen Veränderungen und ihre Konsequenzen für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen haben Auswirkungen auf Lebens- und Politikbereiche. Die Betreuung und Pflege von betroffenen Menschen ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Gemeinden, unabhängig, ob sie zu Hause oder im Pflegeheim vorgenommen wird.
Die Veränderungen in den Familien- und Haushaltsstrukturen haben Einfluss auf die Pflegemöglichkeiten innerhalb der Familien und diese haben wiederum massgebende Auswirkungen auf die Nachfrage nach Heimplätzen. Ob es zum Selber-Pflegen oder zu einem Heimaufenthalt kommt, ist sicher auch von finanziellen Erwägungen abhängig, wenn diese Frage in der Erstentscheidung hoffentlich auch nicht im Vordergrund steht. Freiwillig erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen rund um die Uhr können, wenn überhaupt noch, nur recht selten abgedeckt werden. Die Familienstrukturen änderten sich in den letzten Jahren zu stark und es ist vermehrt auf bezahlte Einsätze durch Dritte zurückzugreifen. Die dahingehende Kostenrechnung gestaltet sich derart, dass die direkten ökonomischen Kosten und der soziale Status der zu betreuenden Person gegen die persönlichen sowie beruflichen und damit einkommensrelevanten Chancen abgewogen werden.
Eine zentrale Massnahme bei der Verbesserung der häuslichen Pflege ist die angemessene Entlöhnung der Pflegeperson. Bis heute entrichtet die Krankenkasse, je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, einen Betrag von maximal CHF 100 pro Tag. Dieser vor rund 20 Jahren festgesetzte Betrag wurde der Teuerung nie angepasst. Eine künftige Anpassung des Betreuungs- und Pflegegeldes an den Lebenskostenindex analog der Entwicklung der AHV-Renten erachte ich als angemessen.
Das Geld allein kann und soll nicht ausschlaggebend für die Entscheidung zur häuslichen oder stationären Pflege sein. Dabei gilt es, weitere Umstände, welche auf den Pflegegrad und die zu betreuende Person Rücksicht nehmen, abzuwägen. Eine verbesserte geldwerte Leistung mit den vorgeschlagenen CHF 180 schafft auf finanzieller Seite einen höheren Anreiz, um die Pflege in vertrauter Umgebung, eben daheim, vorzunehmen.
Eine vermehrte Unterstützung in organisatorischen Fragen und ein verbessertes Angebot in der Betreuung durch geeignetes Fachpersonal und eine professionelle Dienstleistung werden den Schwerpunkt in der Alterspflege verschieben. Um den ambulanten Bereich zu fördern, was ja das Ziel ist, braucht es nicht nur je länger je mehr professionell tätige Personen und abgestützte Strukturen, sondern die finanzielle Unterstützung muss auch aufgabengerechter und bedarfsorientierter abgesichert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass mit der Ausrichtung eines Betreuungs- und Pflegegeldes unbedingt der effektive Bedarf und nicht das Bedürfnis abzudecken ist. Bei der Festlegung des fallbezogenen Betreuungs- und Pflegekonzeptes ist dieses Ziel vorauszusetzen.
Je umsichtiger die häusliche Pflege strukturell organisiert und je besser sie finanziell ausgestaltet ist, umso stärker dürften die approximativ gerechneten Jahresausgaben von ca. CHF 5,5 Mio. anwachsen. Laut Bericht und Antrag soll die obligatorische Krankenpflegeversicherung mit rund CHF 1,7 Mio. entlastet werden. Dabei handelt es sich rein um geldwerte Leistungen. Arztbesuche und Hilfsmittel nach der MiGel-Liste werden aber weiterhin über die OKP verrechnet und im Staatsbeitrag ihren Niederschlag finden. Die Entlastung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird mit geschätzten zwei oder drei Prozent gering ausfallen. Wird, wie im Gesetz vorgeschlagen, die Finanzierung des Betreuungs- und Pflegegeldes je hälftig durch das Land und die Gemeinden getragen, so findet durch die Verlagerung an die AHV-Verwaltung im Bereich der EL eine Entlastung der Krankenversicherung und eine solche bei den Prämienzahlern statt. Ebenso werden die Subventionen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien entlastet.
Durch all die Unterstützungsmassnahmen wird den zu pflegenden Personen eine erhöhte Lebensqualität zuteil. Um die Pflege zu Hause weiterhin ausbauen zu können, ist das regionale Netzwerk der palliativen Pflege bedarfsgerecht auszubauen. Die neu zu schaffende Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege wird durch die Organisation und Bereithaltung von Pflegepersonal für Wochenend- und Nachteinsätze, für die Bereitschaft von sieben Tagen in der Woche, vor manche nicht einfach zu erledigende Aufgabe gestellt. Allen Ansprüchen und Begehrlichkeiten gerecht zu werden, wird keine leichte Aufgabe sein. Enttäuschungen dürften nicht ausbleiben.
Die sozialversicherungsrechtliche Ausgestaltung des Pflegegeldes ist natürlich nicht nur für den Arbeitgeber, also für die anspruchsberechtigte Person, sondern auch für die pflegende Person von Interesse.
Mit Aufnahme der Pflegetätigkeit wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen und somit sind Sozialabgaben zu leisten. Die Überprüfung der Arbeitgebererfassung und der effektiv vorzunehmenden Abrechnung mit den Sozialversicherungen sind Voraussetzung für den Aufbau einer Versicherungskarriere. Dieses Bewusstmachen wird im Bereich der häuslichen Pflege noch etwas Beratungseinsatz und Hilfestellung benötigen. Die Absicherung im Risikofall und vor allem in der Rentenbildung darf bei der häuslichen Pflege nicht vernachlässigt werden. Die Haushalte sollen ihre Arbeitgeberpflicht wahrnehmen. Eine extra zu schaffende Organisationseinheit, die als Arbeitgeber in globo auftritt, erachte ich als übertrieben und als zu starken Eingriff in die privaten Haushalte. Hier schliesse ich mich der Meinung des Abg. Jürgen Beck an.
Anspruch auf ein Betreuungs- und Pflegegeld besteht gemäss Gesetzesvorschlag nur dann, wenn die Fachstelle bestätigt, dass ein Pflegekonzept besteht. Dies erachte ich als geeignete Anspruchsvoraussetzung und gleichzeitige Kontrolle, dass effektiv ein Dienstverhältnis und eine Abrechnungspflicht besteht. Die Fachstelle wird wohl in vielen Pflegeverhältnissen dann ihre Dienstleistung in Sozialversicherungsfragen, wie allgemeiner Administration und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses anbieten müssen und unterstützend bei Abklärungen zur Seite stehen. Diese Aufgabe ist nicht zu unterschätzen und stellt viele Ungeübte in den Haushaltungen vor eine echte Herausforderung. Eine Vielzahl von Formalitäten und Bestimmungen sind zu erledigen bzw. einzuhalten. Die rentenbildenden Sozialversicherungen, wie AHV und Pensionskasse sind jene, welche doch für manchen eher kompliziert und von besonderem Dienstinteresse sind.
Das Betreuungs- und Pflegegeld unterliegt, wie eben erwähnt, der Abrechnungspflicht in der betrieblichen Personalvorsorge. Diese Vorgabe lässt den Schluss zu, dass eine Versicherungskarriere in der 2. Säule aufgebaut werden kann und dem ist auch so. Jedoch bei genauerer Betrachtung und Annahme, dass nicht bei jeder Pflege der maximale Anspruch von CHF 180 besteht, darf man sich hier alsdann eine nicht allzu grosse Rente erwarten. Einschränkend hierfür sind die absolute Entschädigungsgrösse sowie die geltenden Grenzbeträge in der betrieblichen Personalvorsorge.
Zur Veranschaulichung habe ich beispielhaft gerechnet: Beträgt der Tagessatz angenommen CHF 120, die Verzinsung 2,5%, der Arbeitnehmerbeitrag ist auf 5% festgesetzt und der Umwandlungssatz wird mit 6,8% gerechnet, dann komme ich zum Schluss, dass dies geringfügige Rentenbeträge sind und dann auch kumuliert auf Jahre hinaus bleiben werden. Rechne ich diese Annahmen ohne eingebrachte Freizügigkeitsleistung auf drei Jahre hoch, so ergibt das am Ende des dritten Jahres eine monatliche Rente von CHF 39,50. Rechne ich beispielhaft mit dem Tagessatz von CHF 180 ebenfalls auf drei Jahre, also 36 Monate, so würde dies eine monatliche Rente von CHF 77 ergeben. Immerhin etwas, aber es ist nicht der bahnbrechende Aufbau einer Absicherung im Alter im Bereich der 2. Säule und in Kenntnis dieser Summen dürfte wohl Ernüchterung einkehren. Natürlich erhellt sich dieses Bild, wenn die betreute Person einen wesentlich höheren Lohn bezahlt und das Pflegeverhältnis auch längere Zeit dauert oder ein solches unverzüglich weitergeführt werden kann.
Wichtig und entscheidend scheint mir jedoch, dass die Arbeitgeberkontrolle durch die AHV-Verwaltung durchgeführt wird und das ist, wenn die Gelder über die AHV-Verwaltung ausgerichtet werden, möglich. Die AHV kann gemäss gesetzlicher Bestimmung eine Kontrolle vor Ort durchführen. Die Krankenkasse hingegen hat kein Vollzugsrecht sondern ist nur Ausführungsstelle und stellt bei Unregelmässigekeiten auf das Arztzeugnis ab.
Zur geldwerten Leistung addieren sich noch die Betreuungsgutschriften, wenn die Kriterien nach AHV-Gesetz und Verordnung erfüllt werden und diese wirken sich ebenfalls positiv in der 1. Säule aus. Ob eine Analogie zu den Betreuungsgutschriften der 1. Säule auch für die 2. Säule machbar ist, müsste abgeklärt werden. Vielleicht kann die Regierung hierzu eine Aussage machen oder Abklärungen treffen.
Die strukturelle Stärkung der häuslichen Pflege bei Krankheit und Unfall usw. durch den Aufbau einer 24-Stunden-Dienstleistung ist ein weiteres zentrales Element dieser Vorlage. Schlussendlich ist es nötig, dass eine zeitnahe und verträgliche Lösung, die auch für die zu pflegende Person finanzierbar ist, getroffen wird. Ich begrüsse die Einrichtung einer Fachstelle, welche Garant dafür sein dürfte, dass unter anderem mit der Betreuung und Administrierung des BetreuerInnen-Pools überhaupt ein 24-Stunden-Dienst angeboten werden kann. Ebenso bin ich überzeugt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle und der KBA vorzüglich klappen wird. Gerade bei Institutionen, wo der Mensch bzw. seine Pflege und Betreuung im Mittelpunkt des Handelns und das Wohlergehen des Patienten im Vereins- oder Institutsauftrag steht, weicht die wirtschaftliche der sozialen und humanitären Betrachtungsweise.
Im neu entstehenden Sozialzentrum St. Martin in Eschen wird die Organisation, das heisst, werden die Verwaltungsstellen der häuslichen und der stationären Pflege für das Unterland unter einem Dach zusammengeführt. Durch dieses Zusammengehen werden Synergien geschaffen und durch den Erfahrungsaustausch findet nicht zuletzt eine Sensibilisierung für beide Belange des jeweiligen Organisationsauftrages statt. Die administrativen und die Beratungswege werden für Anfragende kürzer und das ist für mich das bestechende Kriterium für die Optimierung eines Dienstleistungsangebotes. Angehörige bzw. Hilfesuchende können die professionelle Beratung und Unterstützung in den Vorabklärungen in einem Haus erhalten. Die landesweit zuständige Fachstelle wird sich dadurch eher auf Unterstützungs- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Familienhilfe im Unterland konzentrieren können. Dies führt mich zur Anregung, dass die Oberländer Familienhilfevereine dort einen Zusammenschluss suchen sollten, wo sich die Organisation und das Angebot sowie die finanziellen Aspekte optimieren lassen.
Sollte der 24-Stunden-Dienst eingeführt werden, so wird in der Altenpflege und allgemein in der Krankenpflege ein gemeinsames Handeln notwendig. Für den einzelnen Verein dürfte die Aufrechterhaltung aller angebotenen Dienstleistungen eine enorme Aufgabe in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht darstellen und ebenso in finanzieller Dimension eine Kostenausweitung bedeuten.
Die Familienhilfevereine werden von Land und Gemeinden zu je 30 Prozent subventioniert. Erwähnenswert und zu verdanken sind die grosszügigen Spenden, welche alljährlich von Privaten und wohltätigen Institutionen an die Vereine ausgerichtet werden. Könnten die Familienhilfen nicht auf die vielen Spenden zählen, müsste das eine oder andere Jahr im Defizit abgeschlossen werden. Damit ist der Hinweis gegeben, dass auch die Finanzierungsseite aufmerksam zu beachten ist.
Bei der Lektüre des Bericht und Antrags ist mir das Finanzierungsmodell der Familienhilfe-Vereine aufgefallen. Dieses müsste meines Erachtens nochmals grundlegend hinterfragt werden. Auf Seite 54 des Bericht und Antrags wird unter anderem ausgeführt, dass sich die bisherigen Subventionsbeiträge des Landes und der Gemeinden infolge der Steigerung des Gesamtaufwandes der Vereine erhöhen werden. Hier fehlt mir konkret die Aussage, warum auf das Vorhandensein von Eigenmitteln der Familienhilfe-Vereine keine Rücksicht genommen wird. Genügend und in einem vernünftigen Mass bestehende Eigenmittel sind richtig, aber hier ist eine Grösse zu definieren. Die Vereine haben wohl kaum den Auftrag gewinnorientiert zu arbeiten, sondern sie haben ihre Pflicht weitestgehend dann erfüllt, wenn sie über Jahre eine angemessene Reserve halten und den Rest reinvestieren.
Auch bei diesem Thema sehen wir, dass Alters- und Familienpolitik in allen Lebensbereichen und unabhängig von Alter und sozialem Stand wie ein Räderwerk ineinandergreifen. Es kann kein Thema isoliert betrachtet werden. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Die zunehmende Überalterung der Bevölkerung und der chronisch Kranken lassen die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigen. Steigen wird nicht nur die Anzahl der zu pflegenden Personen sondern auch die Dauer der Pflege und damit auch der Bedarf an Pflege- und Betreuungspersonal. Vor allem sind Angehörige von Pflegebedürftigen für ihren Einsatz und ihren Lohnausfall in Zukunft entsprechend zu entschädigen. Mit dem Aus- und Neubau der Alters- und Pflegeheime ist Liechtenstein im stationären Bereich auch für die Zukunft gut ausgestattet. Der so oft gehörte Wunsch von Betroffenen, bei Alter und Pflegebedürftigkeit, bei chronischer Krankheit und Invalidität möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben, ist ein berechtigtes Anliegen.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes soll nun die häusliche Pflege gestärkt und die stationäre Pflege im Heim ergänzt werden. Damit sollen pflegebedürftige Personen und deren Familien mehr Wahlfreiheit bekommen mit dem Ziel, so lange wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich im häuslichen, vertrauten Umfeld verbleiben zu können. Bisher regelt Art. 62 KVG die Leistungen bei häuslicher Pflege und richtet eine maximale Leistung von CHF 100 pro Tag aus. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang noch, dass dieser Betrag seit 18 Jahren nicht der Teuerung angepasst wurde. Das wären immerhin 40%. Neu soll nun das Betreuungs- und Pflegegeld über ein neues Kapitel im Ergänzungsleistungsgesetz eingeführt werden und maximal CHF 180 betragen, wobei die effektive Höhe des Anspruchs abhängig von der Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit und dem erarbeiteten Pflegekonzept ist. Wichtig erscheint mir, dass die Leistungsstufen-Bewertung sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Pflege einheitlich wird. Es können ja auch Mischformen von Betreuung und Pflege vorkommen, dass zum Beispiel der Patient teilweise zu Hause und teilweise im Heim betreut wird.
Die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes für Hauspflege benötigt neue Strukturen. Es wird im Bericht und Antrag vorgeschlagen, im Bereich des Verbandes der Familienhilfen eine Fachstelle zu schaffen. Dieser neuen zentralen Stelle sollen nach den Ausführungen im Bericht und Antrag verschiedene Aufgaben zukommen, wie zum Beispiel:
- Aufbau einer Organisation zur Einführung eines Pflegegeldes in enger Kooperation mit den Familienhilfen und der AHV/IV-Verwaltung, die für die Auszahlung zuständig ist.
- Ausarbeitung eines Pflegekonzeptes, das zur Anwendung kommt und die entsprechende Durchführung bei allen Anträgen. Ebenso die regelmässige Beurteilung und Überprüfung der Einstufungen.
- Zusammenarbeit mit den betreuenden Ärzten.
- Schaffung und Aufbau eines Betreuungs- und Pflegepools. Aus diesem Pool könnten jeweils Pflegefachkräfte flexibel und je nach Bedarf rekrutiert werden. Meines Erachtens wird die Schaffung, Organisation und Führung dieses beabsichtigten Betreuungs- und Pflegepools eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe werden.
- Organisation der Ausweitung von Betreuung und Pflege an Randzeiten, über Nacht und am Wochenende.
- Koordination mit allen Stellen im Lande, die bestehende Angebote in Pflege und Betreuung anbieten, vor allem natürlich mit der KBA/LAK.
- Auch die «frei schaffenden Pflegekräfte» müssen erfasst werden, damit ihre Berufsqualifikation und ihre Rechte und Anstellungsbedingungen kontrolliert werden können, zum Vorteil von beiden Seiten.
- Sowohl beim Personal des Betreuungs- und Pflegepools als auch bei den «frei schaffenden» Pflegekräften muss es eine Qualitätssicherheit und Qualitätskontrolle geben.
- Neu werden zusätzliche kleinere und grössere Aufgaben dazukommen, die sich möglicherweise auch erst mit der Zeit und den gemachten Erfahrungen ergeben.
So sehr ich die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes begrüsse, möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen zu folgenden Punkten machen: - Noch immer wünschenswert wäre für mich eine unabhängige zentrale Koordinations-Stelle, die erste und einzige Ansprechstelle für alle Fragen und Lösungen im Zusammenhang mit Betreuung und Pflege - also mit häuslicher und stationärer Pflege. Wir brauchen eine unabhängige Beratungsstelle, welche dem endgültigen Entscheid, ob ambulante oder stationäre Pflege, vorgelagert ist.
- Es braucht diese zentrale Stelle auch, damit alle Fälle im ganzen Land gleich beurteilt und behandelt werden. Wenn der Dachverband der Familienhilfen - also ein gemeinnütziger Verein - bereit und imstande ist, diese Fachstelle zu schaffen, scheint mir das Sinn zu machen und es wird auch bestehende Synergien zusammenführen.
- Die Familienhilfen in den Gemeinden wehren sich dagegen, jeweils selber die Beurteilung bzw. Einstufung der Pflegebedürftigen vorzunehmen. Ihr Argument, die Nähe zum Pflegebedürftigen bzw. zu dessen Familie, setze sie bei der Beurteilung einem enormen Druck aus, kann ich verstehen. Das Argument der Regierung, dass ja auch ein ärztliches Gutachten vorliegen muss, wird entkräftet durch die bestehende Praxis, dass die Familienhilfen anscheinend oft von den Ärzten telefonisch angefragt werden, welche Beurteilung sie nun vornehmen sollen. Ein weiterer Aspekt darf nicht ausser Acht gelassen werden: Die Familienhilfen bestreiten 40 Prozent ihres Budgets durch Spenden und Beiträge. Spenden und finanzielle Zuwendungen bekommen sie oft auch von Familien, die gute Erfahrungen mit der Familienhilfe gemacht haben, auch von Trauernden, deren verstorbene Angehörige von der Familienhilfe betreut wurden. Eine nicht «wunschgemässe Einstufung» der pflegebedürftigen Person durch die Familienhilfe selber könnte bei den Angehörigen auch zu Missstimmung und Enttäuschung führen und daher die Spendefreudigkeit an die Familienhilfe abnehmen oder ausbleiben.
- Auszahlung des Pflegegeldes: Gemäss Bericht und Antrag besteht die Absicht, das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person selbst auszuzahlen. Diese verwendet das Geld für Dienstleistungen von Dritten, zum Beispiel für Familienangehörige, aber auch für speziell zur Pflege engagierte Personen. Meine Frage dazu: Wie wird sichergestellt, dass zum Beispiel betreuende Familienangehörige das Pflegegeld auch wirklich bekommen? Oft leiden pflegebedürftige alte Menschen auch unter Demenz, sind daher unsicher oder misstrauisch und im Umgang mit Geld unberechenbar. Auf der anderen Seite müssen pflegebedürftige Menschen vielleicht auch geschützt werden, dass sie eben auch gut betreut werden und dass das Geld für sie und in ihrem Sinn gebraucht wird. Diese Kontrolle über die rechtmässige Verwendung des Pflegegeldes scheint mir äusserst anspruchsvoll und auch hier ist die psychische Belastung bei Kontrollpflicht durch die Familienhilfe vor Ort zu gross. Ich spreche mich auch hier für eine externe Beurteilung aus, zwar vor Ort aber unter Einbezug aller Beteiligten.
- Export der Leistungen: Im Bericht und Antrag wird vermerkt, dass ein Gutachten belegt, dass ein Betreuungs- und Pflegegeld keine Geldleistung gemäss EWR-Recht ist, sondern eine Sachleistung, für die keine Exportpflicht besteht. Ich erinnere an die wiederholte und dezidierte Kritik am beab-
sichtigten Familiengeld, wo immer vom drohenden Export gesprochen wurde. Dabei belegten beim Familiengeld zwei Gutachten, dass keine Exportpflicht bestehe, da es als demografische Massnahme und nicht als Sachleistung ausgestaltet sei. Noch einmal explizit: Begründung des uns vorliegenden Gutachtens beim beabsichtigten Pflegegeld, dass keine Exportpflicht bestehe, da es sich um eine Sachleistung handle und Begründung von zwei Gutachten beim Familiengeld, dass keine Exportpflicht bestehe, nur dann, wenn es sich um eine demografische Massnahme und nicht um eine Sachleistung handle.
- Finanzielle Konsequenzen: Es gibt einerseits eine Umverteilung der Kosten, Entlastung beim Krankenversicherungsgesetz, Belastung beim Ergänzungsleistungsgesetz, jedoch nur was das Taggeld betrifft. Je besser die häusliche Betreuung und Pflege organisiert wird, desto stärker wird die Hauspflege - sprich die Krankenpflege zu Hause - zunehmen, was ja auch das Ziel dieser Vorlage ist. Mit dem Ausbau der häuslichen Betreuung werden demnach auch die Leistungen aus dem KVG, eben für die Krankenpflege, steigen. Eine Umverteilung respektive eine finanzielle Entlastung ergibt sich bei der häuslichen Pflege möglicherweise auch durch anzahlmässig weniger stationäre Fälle oder durch spätere stationäre Einweisungen. Die finanziellen Konsequenzen bei der Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes sind nicht zu unterschätzen, im Bericht und Antrag jedoch noch zu wenig klar ausgewiesen. Nach Auskunft der Regierung in der Finanzkommission wird von jährlichen Mehrkosten von CHF 5,5 Mio. ausgegangen. Ich zähle hier nur einige finanzielle Auswirkungen auf, die im Bericht und Antrag ausgeführt werden - finanzielle Belastungen, die auf die Familienhilfe und auch auf Land und Gemeinden zukommen: Betreuungs- und Pflegegeld von maximal CHF 180 Person/Tag; Auszahlung neu ab einer leichten Hilflosigkeit, was einen grösseren Teil von Anspruchsberechtigten, als dies bisher der Fall ist, einschliesst. Beim Dachverband der Familienhilfen ist eine Erhöhung der Beschäftigung von 30% vorgesehen. Die neu zu schaffende Fachstelle wird mit 170 Stellenprozenten angegeben. Beim ebenfalls neu zu organisierenden Betreuungspool für Pflegekräfte mit Bereitschaftsdienst, mit Wochenend- und Nachtdienst wird von einer möglichen Leistungsvereinbarung mit der Regierung gesprochen. Die neue Fachstelle benötigt zudem zusätzliche Räumlichkeiten inklusive Einrichtung usw. Und schliesslich geht es auch um eine generelle Ausweitung der Anspruchsberechtigten. Für die 2. Lesung bitte ich die Regierung, dass alle finanziellen Auswirkungen in den relevanten Konten der Landesrechnung über die nächsten Jahre hinaus dargestellt werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die bisherige Finanzierung der Familienhilfen: 40% der Aufwendungen werden vom Verein durch Spenden etc. selbst aufgebracht, die restlichen 60% werden anteilsmässig von Land und Gemeinden übernommen. Meine Frage dazu: wie ist in Zukunft der finanzielle Schlüssel bei der häuslichen Pflege und beim Betreuungs- und Pflegegeld gedacht? Da sich der finanzielle Aufwand der Familienhilfen stark erhöhen wird, frage ich mich, ob der bisherige Finanzierungsanteil von 40% - eben dieser Anteil, den sie selbst leisten - auch weiterhin möglich ist.
- Erwartungshaltung: In der Bevölkerung wurde die beabsichtigte Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes, wie es in den Medien verkündet wurde, erwartungsgemäss positiv aufgenommen. Die Erwartungshaltung ist dementsprechend gross, gerade was die in der Presse geäusserten CHF 180 pro Tag und die 24-Stunden-Betreuung betrifft. Meines Erachtens müssten diese Aussagen präzisiert und relativiert werden, damit nicht falsche Hoffnungen und Erwartungen geschürt werden.
- Der zeitliche Faktor: So sehr eine rasche Einführung zu begrüssen ist, frage ich mich, ob alle involvierten Stellen, vor allem natürlich der Dachverband der Familienhilfen, in der Lage sind, die nötigen Strukturen und die ganze Organisation im vorgesehenen Zeitrahmen - Mitte Juni 2009 - zu schaffen.
Die Einführung eines Pflegegeldes ist jedoch ein erster und kurzfristiger Schritt zur Lösung der künftigen Herausforderungen. Das langfristige Ziel muss sein, den Bereich der Pflege, und damit meine ich sowohl den ambulanten als auch den stationären Teil, neu zu organisieren und zum Beispiel eine eigenständige Pflegeversicherung zu schaffen. Nur dann wird es uns gelingen, die demografischen Herausforderungen, welche langfristig auf uns zukommen werden, zu lösen. Ich erwarte mir deshalb von der Regierung, dass sie auch diese Langfristigkeit in ihren Überlegungen berücksichtigt.
Ich danke der Regierung für diesen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei häuslicher Pflege. Alle in der Hauspflege Tätigen verdienen unsere volle Anerkennung und Unterstützung. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Mit der Verbesserung der häuslichen Betreuung und Pflege soll ein Gleichgewicht hergestellt werden zur stationären Pflege im Heim. Heute besteht in den beiden Bereichen ein Ungleichgewicht zum Nachteil der häuslichen Betreuung und Pflege. Erst wenn das strukturelle und finanzielle Gleichgewicht hergestellt ist, besteht Wahlfreiheit für die Patienten und deren Angehörige.
Dieses Gleichgewicht herzustellen, diese Balance und Wahlfreiheit zu erreichen zwischen Betreuung und Pflege zu Hause oder stationärer Pflege im Pflegeheim ist Ziel und Ausrichtung der heutigen Gesetzesvorlage.
Bei der Postulatsbeantwortung im vergangenen Mai wurden dem Landtag diverse Empfehlungen vorgelegt, welche von den Abgeordneten mit Wohlwollen aufgenommen wurden und sie betrafen folgende Schwerpunkte:
- Konzept der häuslichen Pflege, inklusive Finanzierung um- und ausbauen,
- dabei auf gewachsene Strukturen Rücksicht nehmen;
- Rolle der Familienhilfe definieren und stärken;
- Strukturausbau bei der Familienhilfe gemäss Bedarf sowie Ausbau des zeitlichen Umfangs beim Familienhilfe-Angebot;
- Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle;
- Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes;
- Mindestens die Anpassung des Pflegegeldes an die Teuerung der letzten 20 Jahre und Ausgliederung aus der Krankenkasse
- und als langfristiges Ziel die Schaffung einer eigenständigen Pflegeversicherung.
Die Abgeordneten begrüssten all diese Empfehlungen, schlugen beim Pflegegeld neben dem nachzuvollziehenden Teuerungsausgleich zudem eine reale Erhöhung des Pflegegeldes vor und drängten ihrerseits auf eine rasche Umsetzung der Massnahmen. Mit der heutigen Gesetzesvorlage sind all diese Forderungen erfüllt und ich nehme die Vorschläge der Regierung zur Stärkung und Besserstellung der ambulanten Pflege mit grosser Befriedigung zur Kenntnis.
Durch die Erhöhung und breite Ausgestaltung des Pflegegeldes von CHF 100 auf CHF 180 und mit gesetzlicher Verankerung wird ein ganz bedeutender und entscheidender Schritt zur Stärkung der häuslichen Pflege eingeführt. Mit dieser Erhöhung wird, wie schon erwähnt, die seit 20 Jahren nicht erfolgte Teuerung ausgeglichen, gleichzeitig aber - und das ist wesentlich - erfolgt damit eine angemessene Entlöhnung und Anerkennung der häuslichen Betreuungs- und Pflegetätigkeit als wertvolle Leistung in der Gesellschaft. Die häusliche Pflege stützt sich bis heute weitgehend auf die Tätigkeiten der Familienhilfe-Vereine sowie auf private Beschäftigungsverhältnisse und auf unentgeltliche Familienarbeit, welche hauptsächlich von Frauen geleistet wurde und wird.
Im Gegensatz dazu wird jegliche Pflege- und Betreuungsarbeit in stationären Pflegeheimen leistungsmässig abgerechnet und durch Land und Gemeinden mit Betriebs- und Pflegebeiträgen sowie Defizitgarantien unterstützt - neben Errichtung und Unterhalt der benötigten Infrastrukturen. Die Gesamtkosten für stationäre Pflege liegen etwa bei CHF 9'200 pro Monat. Das strukturelle und finanzielle Ungleichgewicht im Verhältnis zur häuslichen Pflege ist offensichtlich. Dennoch muss hier jedoch ausdrücklich festgehalten werden: Die Pflegeheime in unserem Land bieten eine sehr hohe professionelle und menschliche Qualität und sind selbstverständlich auch bei einer Stärkung der häuslichen Pflege nicht wegzudenken. Dies auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung. Zudem wird es immer Pflegefälle geben, die nur im Pflegeheim aufgefangen werden können.
Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass langfristig gesehen, die Anzahl der Fälle und die Kosten für die Heimbetreuung stagnieren bzw. der steile Anstieg aufgrund der demografischen Entwicklung eingebremst werden kann, wenn die häusliche Betreuung und Pflege strukturell und finanziell eine wesentliche Stärkung erfährt. Ebenso werden die Prämienzahler der Krankenkassen - das sind Private und der Staat - um mindestens CHF 1,7 Mio. entlastet werden, wenn das Betreuungsgeld aus der Krankenkasse ausgegliedert wird. Neu sollen, neben den Eigenleistungen der Patienten, die Kosten für die Hauspflege von Land und Gemeinden zu je 50% getragen werden, genau wie das auch bei der stationären Pflege immer schon der Fall war. Die Vernehmlassung ergab, dass diese Regelung von allen Gemeinden mit nur einer einzigen Ausnahme begrüsst wurde.
Wesentlich ist bei der Auszahlung des Pflegegeldes, dass dieses zweckgebunden für die Pflege und Betreuung zu Hause aufgewendet werden muss, somit als Sachleistung anzusehen ist und dem Patienten nicht zur freien Verfügung steht. Der Patient muss mit der Pflegeperson ein Pflegeverhältnis begründen und vertraglich absichern. Hier stellt sich die Frage, ob es administrativ nicht für alle Beteiligten von Vorteil wäre, solche Pflegeverhältnisse über die neue Fach- und Beratungsstelle zu begründen, welche die Pflegeverträge errichten und die Überweisung der Gelder an die jeweilige Pflegeperson vornehmen könnte. Damit wären Patienten und Angehörige von Behörden- und Administrationsaufwand entlastet, es wäre die Gesetzmässigkeit aller Pflegeverhältnisse sichergestellt und die Entrichtung des Pflegegelds als Sachleistung im Krankheitsfall wäre untermauert. Die pflegenden Familienfrauen wären im Hinblick auf Sozialabgaben und Versicherungen abgesichert. Ich bitte die Regierung die Frage zu prüfen, ob die Fachstelle in diesem Sinne auch als Personaldienststelle fungieren könnte bzw. ob eine solche Dienstleistung als Angebot geschaffen werden sollte, welches der Wahlfreiheit unterliegt und diese unterstützt.
In diesem Zusammenhang möchte ich um Überprüfung einer weiteren Frage bis zur 2. Lesung bitten. Sie betrifft die Betreuungsgutschriften für Hausfrauen gemäss Art. 63septies, Abs. 5. Dort heisst es: «Für Zeiten, in welchen gleichzeitig ein Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift besteht, oder bei gewerbsmässiger Ausübung der Betreuung von Personen, die keine Angehörigen im Sinne von Abs. 2 sind, kann keine Betreuungsgutschrift angerechnet werden». Bei den Ausführungen auf Seite 40 heisst es zum Thema Betreuungsgutschriften jedoch folgendermassen: «Mit der nun vorliegenden Gesetzesvorlage wird jedoch insofern eine Besserstellung erreicht, da ein Anspruch auf Erziehungsgutschrift und Betreuungsgutschrift besteht, wenn gleichzeitig Kinder sowie Angehörige im Sinne von Abs. 2 betreut werden». Hier besteht meines Erachtens ein Widerspruch zwischen dem Inhalt des Gesetzesartikels sowie der Aussage bei den Erläuterungen. Ich bitte die Regierung, dies zu überprüfen. Ebenso bitte ich um nochmalige Überprüfung, ob es nicht doch angebracht wäre, Betreuungsgutschriften für die Krankenbetreuung kumulativ mit den Erziehungsgutschriften für Kinderbetreuung zu gewähren. Eine Frau, die beispielsweise neben der Betreuung von mehreren Kleinkindern gleichzeitig noch einen alten Elternteil pflegt, erfährt ohne Zweifel eine Mehrfachbelastung. Diese Mehrfachbelastung sollte ihr persönlich in Bezug auf die Altersvorsorge wohl auch angerechnet werden.
Eine Erweiterung und Verbesserung bei der Auszahlung von Pflegegeldern ist die Ausweitung auch auf die Pflegefälle mit einer leichten Pflegebedürftigkeit. Nur eine «leichte Hilflosigkeit» im Sinne der AHV ist zum Beispiel dann gegeben, wenn jemand einer dauernden persönlichen Überwachung bedarf, oder wenn jemand durch ein Gebrechen einer ständigen und besonders aufwendigen Pflege bedarf. Die Ausweitung des Pflegegeldes auf diese Fälle von «leichter Hilflosigkeit» erachte ich als angemessen und begrüsse diese Massnahme ausdrücklich.
Damit ist eine Erweiterung der finanziellen Pflegeleistungen gegeben und der Kuchen, von welchem in der Landtagsdebatte vom letzten Mai ausgiebig die Rede war, wird nicht nur umverteilt, sondern zusätzlich auch vergrössert. Und das ist fair und gerecht im Sinne der Gleichstellung von stationärer und ambulanter Pflege. Und ist auch fair gegenüber jenen Frauen, die diese Leistungen bisher unentgeltlich erbrachten.
Zur Auszahlung des Pflegegeldes stellt sich mir noch die Frage, ob es richtig ist, den frühesten Zeitpunkt für einen Anspruch auf die Anmeldung abzustützen. Ich bin der Meinung, dass ein Pflegegeld auch für eine begrenzte Zeit, zum Beispiel zwei oder drei Monate, rückwirkend ausbezahlt werden sollte, wenn der Pflegebedürftige und seine Familie glaubhaft nachweisen können, dass sie keine Kenntnis von ihrem Anspruch auf ein Pflegegeld hatten. Manche Menschen befassen sich nämlich erst dann mit der Thematik der Krankenbetreuung, wenn sie selbst davon betroffen sind. Und die Abklärung der finanziellen Unterstützung ist vielleicht nicht das Erste, was sie zu organisieren haben, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Ich ersuche die Regierung um Überprüfung dieser Frage bis zur 2. Lesung. Auch bei der Anspruchsberechtigung auf ein Pflegegled könnte ich mir eine Lockerung durchaus vorstellen. Die Pflegebedürftigkeit von voraussichtlich mehr als zwei Monaten könnte im Sinne der Stärkung der häuslichen Pflege meines Erachtens auf mehr als einen Monat festgesetzt werden.
Finanzielle Verbesserungen allein vermögen jedoch die häusliche Krankenbetreuung nicht umfassend zu stärken. Es bedarf dafür auch wesentlicher struktureller Verbesserungen. Eine Person alleine kann auf lange Frist keine intensive Krankenbetreuung rund um die Uhr vornehmen, ohne selbst an den Rand der Erschöpfung zu gelangen. Es müssen strukturelle Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden. Um aber auf bestehenden und gut funktionierenden Strukturen aufbauen und wirksame Verbesserungen erreichen zu können, sind die Familiehilfe-Vereine sowie der Verband hier stark gefordert. Es werden die Einsatzleitungen gestärkt werden müssen sowie eine Fach- und Beratungsstelle mit qualifiziertem Personal zu besetzen sein. Ganz wesentlich aber wird der Aufbau eines Betreuungs- und Pflegepools sowie die Erweiterung des zeitlichen Angebots der Familienhilfen sein, um pflegende Familienmitglieder zu entlasten. Ich ermuntere die Familienhilfen bei dieser Gelegenheit, diesen Weg zu gehen und damit der häuslichen Betreuung und Pflege mehr Gewicht zu verleihen.
Ausserdem wird es nötig sein, dass in Zukunft stationäre und ambulante Pflegedienste eine grosse Durchlässigkeit aufweisen. Es muss eine enge Abstimmung zwischen der Betreuung zu Hause und der Pflege im Heim stattfinden. Mischformen werden als Modell - wie übrigens auch bei der Kinderbetreuung - wohl immer mehr an Bedeutung gewinnen. Für diese Stärkung der Strukturen ist eine gute Zusammenarbeit von stationären und ambulanten Diensten dringend nötig - zum Wohl der Patienten und ihrer Familien. Die Regierung schreibt dazu in ihrem Bericht: «Je umsichtiger die häusliche Betreuung und Pflege strukturell organisiert wird und je besser sie finanziell ausgestaltet ist, umso stärker wird die Hauspflege zunehmen, was ja das Ziel der Vorlage ist».
Diese Zielsetzung unterstütze ich voll und ganz. Sie wurde mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erreicht. Die Verbesserung der häuslichen Pflege und Betreuung ist geeignet, um menschliche Beziehungen zu stärken. Sie ist eine Leistung vom Menschen zum Menschen. Das Leben von kranken Menschen, von alten hilflosen Menschen und von Sterbenden kann dadurch erleichtert und erträglicher gemacht werden. Die Patienten bleiben möglichst lange zu Hause, mitten in der Familie. Ich danke der Regierung für diese Vorlage. Geschätzte Kollegen, ich empfehle dem Landtag, die Gesetzesvorlage in wohlwollende Behandlung zu ziehen. Danke.
Abg. Pepo Frick
Danke. Die vorgelegten Gesetzesvorlagen sehen die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes in häuslicher Umgebung vor. Diese Gelder werden explizit für hauswirtschaftliche Leistungen und die Betreuung zu Hause gesprochen. Geplant sind - das ist bekannt - maximal CHF 180 pro Tag. Zusätzlich anfallende Hauskrankenpflegekosten, erbracht durch Gemeindeschwestern bzw. Gemeindepfleger, wurden und werden weiterhin über das Krankenversicherungsgesetz bezahlt, rund eine Million pro Jahr. Weiter werden heute die Familienhilfe-Vereine mit je CHF 1,7 Mio. von Land und Gemeinden subventioniert. Damit können die Familienhilfe-Vereine vor allem die Haushilfedienste zu vergünstigten Tarifen für Betreuungs- und Pflegeverhältnisse anbieten. Seit 20 Jahren wird bereits die häusliche Pflege mit CHF 100 pro Tag unterstützt. Wären diese CHF 100 der Teuerung angepasst worden, entsprächen sie heute CHF 140. Rein finanziell gesehen wird also der Betrag auf CHF 180 erhöht, aber das Kind bekommt einen neuen Namen, nämlich Betreuungs- und Pflegegeld.
Soweit zur Ist-Analyse und zur beabsichtigten erhöhten Finanzierung der Hauspflege, um sich der geltenden Finanzierung im stationären Bereich anzunähern. Nun einige Bemerkungen und Fragen zur Regierungsvorlage:
Anspruch auf das Betreuungs- und Pflegegeld haben alle Menschen in Liechtenstein, sofern sie dauernd betreuungs- oder pflegebedürftig sind. Die Auszahlung der Gelder geht also an die zu betreuenden Menschen. Ist sich die Regierung bewusst, dass ein grosser Teil dieser pflegebedürftigen Menschen, als Beispiel Demenzkranke, nicht mehr handlungsfähig sind? Wer übernimmt die Verantwortung für die korrekte Verwendung der gesprochenen Gelder?
Diese maximal CHF 180 dürfen nur verwendet werden für die entgeltliche Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen und Betreuung. Das heisst konkret, dass der/die zu Pflegende die oben genannten Leistungen einkauft. Er oder sie kann auch Familienangehörige entlöhnen. Diese betreuten Personen werden also faktisch zu Arbeitgebern mit allen Verpflichtungen wie Lohnzahlung, Anmeldung zur Sozialversicherung etc. Zu faktischen ArbeitnehmerInnen werden auch die bezahlten Angehörigen. Hier ist eine latente Überforderung vorprogrammiert - oder einfacher gesagt: Es wird so nicht funktionieren.
Eine reale Aufwertung der Hauspflege kann nur funktionieren, wenn ein zentraler Pool von Betreuungs- und Pflegepersonen gebildet wird. Die zu betreuenden Personen bzw. deren Angehörige müssen Leistungen bis maximal CHF 180 proTag abrufen können. Dieser Pool funktioniert als Arbeitgeber, er ist verantwortlich auch für die Qualitätskontrolle, für Lohnabrechnungen, für die Koordination der Teilzeitstellen und setzt nicht zuletzt auch Kriterien fest für die angemessene Entlöhnung für Familienangehörige. Ob dieser Pool bei der Familienhilfe angesiedelt werden soll, steht zur Diskussion. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass diese Angebote auch bezogen werden können, wenn die Familienhilfe nicht involviert ist.
Das ganze System der Hauspflege steht und fällt meiner Meinung nach mit einem verlässlichen Angebot von Betreuungs- und Pflegepersonen. Dieser Pool kann in unserem kleinen Land nur zentral funktionieren. Wie weit dieser Pool subventionierte Betreuungsleistungen analog der heute bestehenden Angebote der Familienhilfe anbieten kann oder soll, muss sicher diskutiert werden.
Die Auszahlung als Ergänzungsleistung durch die AHV scheint gegeben. Gemäss vorliegendem Gesetzesvorschlag bestimmt die Regierung eine Fachstelle mit umfangreicher Kompetenz. Gerade hier sollte aber der Grundsatz der Subsidiarität beachtet werden. Konkret und aus meiner praktischen Erfahrung sollten die Gemeindekrankenschwestern bzw. -pfleger die Erstellung eines Betreuungs- und Pflegekonzeptes und die Zuweisung der anspruchsberechtigten Person zu einer Leistungsstufe bewerkstelligen - wie dies übrigens heute im stationären Bereich bereits funktioniert. Im Normalfall kennen diese Pflegepersonen die anspruchsberechtigten Personen und können diese auch in eine Leistungsstufe, vor allem auch im mentalen Bereich, einteilen. Die zitierte Fachstelle amtet dann nur noch als Kontrollstelle vor Ort, analog der Abklärungsstelle der AHV/IV betreffend Hilflosenentschädigung.
Die Funktion und Berichterstattung des Hausarztes sollte noch geklärt werden. Seite 23 und 32 spricht der Bericht von einem «Arztbericht», Seite 23 von einer «Arztbestätigung» und Seite 31 und 38 und dann im Gesetz Seite 61 von einem «ärztlichen Gutachten». Das sind drei verschiedene Aussagen.
Zusammenfassend: Mit dem Ziel, die Möglichkeit der Hauspflege zu stärken, können wohl alle einverstanden sein, sowohl Angehörige wie auch die zu Pflegenden. Die im Bericht vorgeschlagene Durchführung scheint mir recht theoretisch und wenig praktikabel. Alles steht und fällt mit einem Pool von Betreuungspersonen, von dem Leistungen im Sinne von Pflegegutscheinen bis zu CHF 180 pro Tag abgerufen werden können. Dieser Pool amtet als Arbeitgeber und sorgt für die sozialrechtlichen Belange seiner Angestellten, die wohl schwerpunktmässig weiblichen Geschlechts und oft teilzeitig angestellt sein werden.
An der Orientierungssitzung der Regierung für Landtagsabgeordnete letzte Woche war auch Frau Ingrid Frommelt, Präsidentin der Familienhilfe-Vereine anwesend. Sowohl Regierungsrat Hugo Quaderer als auch Frau Frommelt haben bestätigt, dass mit den einzelnen sechs Familienhilfe-Vereinen ein Kompromiss gefunden werden konnte. Ich zitiere Seite 25: «Im Wesentlichen wird es darum gehen, in den einzelnen Familienhilfe-Vereinen die Einsatzleitung zu stärken bzw. auszubauen». Hier bin ich fest überzeugt, dass die Regierung sozusagen nachverhandeln muss. Es kann und darf nicht sein, dass die einzelnen Familienhilfe-Vereine - davon haben wir im Oberland fünf, das ganze Unterland kennt nur einen - jeweils einen Pool von Betreuungspersonen verwalten und managen. Das ist weder sinnvoll noch kosteneffizient. Hier müssen die fünf Oberländer Vereine Hand bieten zu einer einvernehmlichen Lösung. Danke. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wie die vorangegangenen Votanten dies zum Ausdruck gebracht haben, unterstütze auch ich die Grundsätze der Verbesserung im Bereich der häuslichen Pflege und damit auch die Überarbeitung des Betreuungs- und Pflegegeldes bei der Hauspflege. Den Menschen zu ermöglichen, möglichst lange zu Hause bleiben zu können, im Kreise des vertrauten Umfeldes, ist für mich ein ganz zentrales Anliegen. Ich wiederhole an dieser Stelle nicht mehr die Problemstellung, die Vorzüge des erhöhten Pflegegeldes sowie flankierende Massnahmen, sondern beschränke mich darauf, im Rahmen dieser Gesetzesvorlage insbesondere zwei Themenbereiche anzusprechen, die auch draussen bei den Beteiligten - sei dies bei den Familienhilfen oder auch bei den Betroffenen, die betreuen oder Pflegeleistungen entgegennehmen - zu Fragen Anlass geben und sie beschäftigen.
Das Thema Nr. 1 betrifft die Abklärung des Pflegefalles: Wichtig ist hier, dass bei dieser Abklärung alle Anliegen und die jeweilige Schwere des Pflegegrades nach gleichen Massstäben vorgenommen wird. Dies schliesst aus, dass jede Familienhilfe-Vereinigung in unserem Land separat Abklärungen trifft, denn dies würde heissen, dass es sechs Abklärungsstellen geben würde. Es ist meines Erachtens erforderlich, dass die Schweregradabklärung und die entsperchende Einstufung einheitlich vonstatten geht. Mit anderen Worten heisst dies, dass die Abklärung von einer Stelle aus, die dazu über das notwendige Fachwissen verfügt, vorgenommen wird. Die Auszahlstelle, sprich die IV, muss sich darauf verlassen können, da es keinen Sinn macht, dass sie auch noch Abklärungen trifft. Dies ist in der Praxis auch nicht möglich. Zudem erachte ich es als ausserordentlich zentral, dass die Einstufungen einer Gleichbehandlung aller Antragsteller standhalten und dieses Grundprinzip der Gleichbehandlung erfüllt wird. Meine konkrete Frage an die Regierung ist diesbezüglich: Wie steht die Regierung dazu und wie gedenkt sie diese einheitliche Abklärung von Pflegefällen und Einstufungsgraden zu regeln?
Das zweite Thema, das ich darlegen möchte und bis jetzt noch wenig zur Sprache kam, betrifft die Pflegefrauen: Zur Unterstützung der Pflege - insbesondere wurde diese Pflege, wenn diese Pflege über eine ausgedehnte Zeit bei Tag und Nacht oder rund um die Uhr notwendig ist - werden Erkundigungen über die Hilfestellungen, bei uns vielfach durch die Brasilianer Frauen, vorgenommen. Es gibt bisher keine Stelle oder Organisation, die über einen Pool von Pflegepersonalmöglichkeiten verfügt oder die Übersicht hat. Auch die Hilfskräfte selbst, eben diese Brasilianer Frauen, haben ebenfalls keine Anlauf- oder Koordinationsstelle. Die Verpflichtung dieser Pflegefrauen, deren Einsatz sehr geschätzt wird, geht meist unter der Hand. Auch die Entlöhnung ist sehr unterschiedlich. Wenn es eine einheitliche Fachstelle gäbe, wäre auch diesbezüglich ein wichtiger Aufgabenbereich wahrzunehmen, nämlich:
- Einen Pflegepersonal-Pool bilden, der für Pflegefrauen sehr hilfreich wäre wie auch für die Leistungsempfänger.
- Die Entlöhnung dieser Pflegefrauen müsste ebenfalls nach einheitlichen Kriterien vorgenommen werden. Auch die Sozialleistungen für diese Frauen würden dann geregelt.
- Im Weiteren gäbe es für sie, was ihnen zustehen würde, auch die Möglichkeit, dass die Pflichten und Rechte formuliert und entsprechend definiert werden.
Meine Fragen an die Regierung: Wird diese Thematik der Brasilianer Pflegefrauen im Rahmen dieser Gesetzesvorlage geregelt? Wenn ja, welches sind für die Regierung diesbezüglich die zentralen Zielsetzungen? Wie schaut für die Regierung die angedachte Pflegepersonalkoordination und -arbeitsregelung - wie zum Beispiel Entlöhnung, Sozialversicherung, Anstellungsverhältnisse, Verfügbarkeit usw. - bei diesen Pflegefrauen aus?
Zum Schluss habe ich noch eine ganz konkrete Frage zum Pflegegeld bzw. zur Höhe des Pflegegeldes, die schon mehrmals an mich gestellt wurde, die ich jedoch nicht beantworten konnte, die die betroffenen Menschen jedoch sehr interessiert: Wann, das heisst, bei welcher persönlichen Pflegebedürftigkeit bekommt jemand CHF 180? Wann bzw. bei welcher persönlichen Pflegebedürftigkeit in etwa die Hälfte, nämlich CHF 90? Und die letzte Frage - diese wurde auch schon mehrmals gestellt: Wer bekommt das Pflegegeld und wie geht dies in der Praxis konkret vor sich?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Tag, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Eine Mehrheit von uns stand sicherlich schon vor der Situation, wie wir die Bedürfnisse eines betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Familienmitgliedes am besten in Einklang mit den persönlichen Lebensumständen bringen können. Grundsätzlich wollen unsere betreuungs- und oder pflegbedürftigen Familienmitglieder nicht in die stationären Pflegehäuser. Dies liegt nicht an der Qualität dieser Häuser - denn dort wird eine sehr gute Arbeit geleistet - nein, es liegt an uns Menschen, da wir am liebsten, gerade auch im Alter, zu Hause bleiben möchten. Zu Hause finden wir die gewohnte Umgebung vor und fühlen uns entsprechend wohl.
Die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes setzt genau hier an, und versucht einen Lösungsansatz aufzuzeigen, wie wir unsere betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Familienmitglieder länger zu Hause betreuen und pflegen können. Dieses grundsätzliche Anliegen ist nach meiner Ansicht für mich unbestritten und entsprechend unterstütze ich auch dieses Vorgehen der Regierung. Nichtsdestotrotz sei es mir erlaubt einige Fragen und persönliche Bemerkungen zu dieser Vorlage in die Diskussion einzubringen und vor allem den demografischen Bogen ein wenig weiter zu spannen.
Als Erstes möchte ich es nicht versäumen, den sechs Vereinen und dem Verband Liechtensteiner Familienhilfen meinen aufrichtigen Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Mit 6’015 Vereinsmitgliedern, 244 Beschäftigten und vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern wurden im Jahr 2007 30’929 Mahlzeiten an 253 Bezüger verteilt, 51’586 Stunden im Haushilfedienst und 44’321 Stunden in Familienhilfe/Hauspflege geleistet, 64’512 Besuche bei Patienten und Gemeindekrankenpflege gemacht und sieben Personen werden im Rahmen des Entlastungsdienstes für Familien mit Behinderten mit insgesamt 1'283 Stunden betreut. Diese Leistungen sind unverzichtbar und bemerkenswert und ich bin den Familienhilfen dankbar für Ihren Einsatz zum Wohle von uns allen.
Eine erste Frage ergibt sich für mich betreffend die Seite 14 im vorliegenden Bericht und Antrag. Hier wird ausgeführt, dass die durchschnittlichen Kosten pro Monat im Heim CHF 8'864 betragen würden. Auf Seite 16 wird dann wiederum ausgeführt, dass auf der Basis des Jahres 2006 Gesamtkosten von CHF 9'200 pro Monat und Bett eine verlässliche Kostenschätzung präsentieren. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, wie sich dieser Unterschied begründen lässt und welche Zahl nun effektiv stimmt.
Eine weitere Frage ergibt sich zu der Tagestaxe von CHF 99, welche durch die Bewohnerin bzw. den Bewohner in den stationären Einrichtungen selbst zu bezahlen sind. Wenn ich mir die maximale AHV-Rente betrachte, so ergibt sich hier doch ein Mehrbetrag, welcher nur durch die maximale AHV-Rente noch nicht bezahlt ist. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, durch welche Beiträge dieser Mehrbetrag über der maximalen AHV-Rente in der Regel finanziert wird, wenn kein Pflegeaufwand besteht?
Die nächste Frage bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 21: Hier ist nachzulesen, dass die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes in Übereinstimmung mit dem langfristigen Ziel der Schaffung einer eigenständigen Pflegeversicherung erfolge. Da Letztere einen substanziellen Umbau im Sozialversicherungswesen des Landes erfordere, erscheine es angezeigt, kurzfristig ein Betreuungs- und Pflegegeld einzuführen und für die Betreuung und Pflege zu Hause die erforderlichen Strukturen zu schaffen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, inwiefern es geplant ist, eine Pflegeversicherung einzuführen, und wenn dies geplant ist, so würde mich der Zeithorizont für diese Pflegeversicherung interessieren.
Bei der Finanzierung im jetzigen System ist mir aufgefallen, dass im Jahr 2007 aufgrund Art. 62 der KVV rund CHF 1,7 Mio. an ca. 120 Bezügerinnen und Bezüger ausgerichtet wurden. Dies ergibt einen Schnitt von CHF 38,80 pro Tag und pro Bezüger. Im Klartext bedeutet dies nicht anderes, als dass die maximalen CHF 100 bei weitem nicht erreicht werden. Hierzu würde mich von Seiten der Regierung interessieren, inwiefern die Aussage zutreffend ist, dass auch zukünftig die maximalen CHF 180 mehrheitlich nicht ausbezahlt werden. Ich möchte nur verhindern, dass hier falsche Hoffnungen geweckt werden, oder dass bis zur zweiten Lesung mitunter die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Entsprechende Anmerkungen hat bereits auch die Abg. Doris Frommelt in ihrem Votum eingebracht.
Unter dem Titel «Schaffung der erforderlichen Strukturen» ist mir aufgefallen, dass die Betreuung und Pflege an Randzeiten und an Wochenenden und, sofern notwendig, eine 24-Stunden-Betreuung und/oder -Pflege vorgesehen ist. Hierzu frage ich die Regierung, wo hier die Abgrenzung zur stationären Betreuung vorhanden ist. Wieso sollte bei diesem Vollservice überhaupt noch jemand in die stationären Häuser gehen wollen? Wird dieser zusätzliche Aufwand für die Familienhilfen in den Gemeinden überhaupt bewältigbar sein, gerade wenn ich an die 24-Stunden-Pflege zu Hause denke?
Nicht umsonst weist die Regierung auf die grossen Anstrengungen des Familienhilfe-Verbandes und der einzelnen Familienhilfe-Vereine hin, um diese strukturellen Veränderungen bzw. Verbesserungen umsetzen zu können. Die Regierung verweist sogar auf die Zeichen der parlamentarischen Diskussion, welche den Verantwortlichen der Familienhilfen gegeben werden können, dass der angestrebte Weg von der Politik unterstützt wird. Anhand dieser Zeilen kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass sich die Familienhilfe-Vereine über das weitere Vorgehen nicht einig sind. So war ich dann auch nicht weiter erstaunt, als an der Vorbereitungssitzung unter anderem die Aussage gemacht wurde, dass ein Teil der Familienhilfe-Vereine sich durchaus vorstellen könnte, die Einstufung betreffend die Pflegestufen selbst zu machen, und dass andere Familienhilfe-Vereine sich hier eine zentrale Stelle wünschen, welche diese Einstufung vornimmt. Hier möchte ich den Ball an die Regierung zurückspielen und diese ermutigen mit den verschiedenen Vereinen nochmals das Gespräch zu suchen, um eine Lösung im Sinne aller Vereine zu finden. Ich denke, wir können es uns nicht erlauben, auf die Leistungen und speziell die ehrenamtlichen Dienste der Vereine zu verzichten. Entsprechende Ausführungen hat nach meiner Ansicht auch der Abg. Pepo Frick eingebracht.
Persönlich sehe ich den eingeschlagenen Weg durchaus als den richtigen an. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Festlegung der Pflegestufen durch die Familienhilfe-Vereine oder die Krankenschwester vor Ort förderlich für das Klima in dieser Situation ist. Aber wie gesagt, sollten die Familienhilfe-Vereine eine andere Lösung bevorzugen, so kann ich mir vorstellen, auch diese zu unterstützen.
Eine nächste Frage ergibt sich zu den Ausführungen auf Seite 30: Hier ist nachzulesen, dass sich der vorliegende Vorschlag somit an der Eigenleistung der betroffenen Person, wie sie auch im Falle einer stationären Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim zu erbringen ist, orientiere. Würde das Betreuungs- und Pflegegeld einkommens- und vermögensabhängig ausgestaltet, würde dies eine Schlechterstellung im Vergleich mit der stationären Lösung bedeuten. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, ob es denn aber im Bereich der stationären Betreuung und Pflege nicht genau so ist, dass die Eigenleistungen einkommens- und vermögensabhängig sind?
Betreffend die finanziellen Konsequenzen möchte ich die Regierung bitten, in Form einer Tabelle bis zur 2. Lesung die Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen aufzuzeigen. Persönlich finde ich die Darstellung im Bericht und Antrag zu wenig transparent, um mir abschliessend ein Bild machen zu können. In dieser Tabelle sollten auch die möglichen Einsparungen im stationären oder in anderen Bereichen aufgezeigt werden. Des Weiteren möchte ich die Regierung auch fragen, ob beim Betreuungs- und Pflegegeld ebenfalls zuerst eine Gegenfinanzierung erfolgen muss, wie dies beim Familiengeld geplant ist, bevor dieses Betreuungs- und Pflegegeld eingeführt wird.
So, und wenn wir uns dann alle in diesem Fall über die Wahlfreiheit der Betreuungs- und Pflegebedürftigen, die nicht Exportierbarkeit dieser Leistung und das Giesskannenprinzip des Betreuungs- und Pflegegeldes einig sind, möchte ich Sie noch auf die Publikation «Liechtenstein in Zahlen 2008» hinweisen, welche uns gerade in den letzten Tagen zugestellt wurde. Sehr zu empfehlen ist das Studium der Seite 12. Auf dieser Seite wird der Altersaufbau der Wohnbevölkerung per 31.12.2007 grafisch dargestellt. Was ist das Resümee dieser Darstellung? Die Grafik zeigt den Altersaufbau der Bevölkerung in Schritten von jeweils fünf Jahrgängen. Am meisten Frauen und Männer gibt es mit einem Alter von 40 bis 44 Jahre, und zwar ca. 3'100. Die Stufen dieser jeweils fünf Jahrgänge nehmen darüber aber auch darunter kontinuierlich ab. Die Stufe der 35- bis 39-Jährigen ist zwar auch noch ziemlich stark vertreten – es sind ca. 2'900 Männer und Frauen. Darunter nehmen die Stufen aber massiv ab und so gibt es zum Beispiel bei den 5- bis 9-Jährigen gerade einmal noch zirka knapp 2'000 Mädchen und Buben.
Wir haben in Liechtenstein wie in vielen anderen Ländern längst keine Pyramide mehr beim Altersaufbau der Wohnbevölkerung, sondern eher einen Baum. Nach meinem Dafürhalten tickt hier eine demografische Zeitbombe. Ich bin für dieses Betreuungs- und Pflegegeld, aber wenn wir uns diese Grafik betrachten, so sollten wir das Geld nicht «nur» in die Betreuung und Pflege unserer Mitmenschen investieren, sondern dringend auch in den Nachwuchs. Leider haben diese Generationen zurzeit nur wenig Stimmen in diesem Landtag, aber auch hier dürfte es rückblickend - zum Beispiel im Jahr 2030 - interessant sein, wer die Zeichen der Zeit erkannt hatte und wer sich eher im Rhythmus der Legislaturen dahinziehen liess. Persönlich werde ich im Jahr 2030 - sofern ich es erlebe - sechzig Jahr alt sein. Mitunter werde ich dann gelegentlich alte Landtagsprotokolle konsultieren und einen kleinen Leserbrief verfassen. Mitunter werden dann einige Frauen und Herren in einem Haus der LAK sitzen und die Leserbriefe in den Zeitungen lesen.
Um es vorwegzunehmen, es hat dann nichts mit einer Meinung zu tun, sondern es handelt sich dann, im Jahr 2030, um die Feststellung von Fakten, auf welche man bereits im Jahr 2008 hingewiesen hatte. Persönlich mag dies dann zwar eine Genugtuung sein, nur leider ist damit den nachfolgenden Generation nicht geholfen. Aber diese Verantwortung muss ich dann nicht tragen, da ich meine Lösungsansätze bereits damals eingebracht hatte. Andere werden diese Verantwortung tragen müssen, da man in der Politik grundsätzlich für seine Handlungen die Konsequenzen zu tragen hat. Deshalb werde ich dann ziemlich sicher auch Leserbriefe schreiben, damit man sich wieder an die Aussagen früherer Zeiten erinnert. Nur um das zu sagen: Der 12.12.2030 ist ein Donnerstag, eignet sich also hervorragend für die Grossauflage des «Volksblattes». Entsprechend habe ich den Termin auch in die Agenda eingetragen.
Auch die Seite 3 im heutigen «Volksblatt» spricht für mich Bände, denn der Titel lautet «Ihr Kinderlein kommet», dann muss ich sagen: Ja, vom Reden der Politik kommen die Kinderlein eben nicht, man muss handeln, ansonsten bleibt es ohne Folgen. Und zwar nicht nur die Politik muss handeln, selbstverständlich muss auch ausserhalb dieses Hauses gehandelt werden.
Dann noch zu den Vorrednerinnen und Vorrednern einige Ausführungen, konkret zum Abg. Günther Kranz. Er hat uns ein Beispiel vorgerechnet betreffend die Pensionskasse und soviel ich verstanden habe, hat er ausgeführt, mit CHF 180, also dem Maximum dieses Betreuungs- und Pflegegeldes würde eine Pensionskasse von CHF 79 pro Monat resultieren. Ich weiss nicht, ob ich das richtig mitbekommen habe. Wir sprechen hier doch von einem Einkommen von CHF 180 mal 30 Tage, also CHF 5'400. Das ist ein ordentliches Einkommen. Ich weiss nicht, wollen Sie damit sagen, dass sämtliche Personen in diesem Lande mit diesem Einkommen dann diese CHF 79 erhalten werden oder liegt der Trugschluss darin, dass mitunter die fehlenden Arbeitgeberbeiträge in diese Kalkulation nicht eingeflossen sind? Hierzu wäre ich Ihnen noch dankbar, wenn Sie Ausführungen machen könnten. Dann haben Sie auch die Eigenmittel der Familienhilfe-Vereine angesprochen. Ich habe hier auch Gespräche geführt und konkret wurde mir hier die Information gegeben, die Familienhilfe-Vereine erwarten eben einen massiven Mehrbedarf an Mitteln und entsprechend wäre es derzeit relativ ungünstig, wenn man hier bereits auf diese Eigenmittel zurückgreifen möchte. Denn dies würde in der Praxis in Zukunft sicherlich passieren, denn ein Mehraufwand wird hier dazukommen. Das ist für mich relativ sicher.
Dann zu den Ausführungen der Abg. Marlies Amann-Marxer und des Abg. Pepo Frick betreffend die Auszahlung dieses Pflegegeldes an die Betreuenden. Ich denke mir auch, das ist zentral. Ich möchte das unterstützen. Für mich muss diese Auszahlung zentral erfolgen, denn wir können nicht erwarten, dass diese Pflegebedürftigen selbst diese Auszahlung, diese Lohnbuchhaltungen machen. Das würde sicher nicht zukunftssichernd sein. Entsprechend unterstütze ich hier auch wirklich diese zentrale Auszahlung dieser Gelder.
Dann noch zur Diskussion betreffend den Kuchen: Ja, diesen Kuchen habe ich angesprochen. Ich habe es auch irgendwie vermutet, dass es so rauskommen wird, wie es rauskommt. Der Kuchen wird eben nicht verteilt, sondern er wird vergrössert und dann wird er verteilt. Dazu kann ich das Gleiche sagen wie gestern: Ich finde es schön, wenn wir genügend Geld haben, aber wir sollten einfach auch genügend Geld für den Nachwuchs haben. Denn das Dilemma an der Demografie ist nicht, dass wir immer alle älter werden - das ist ein Naturgesetz - das Dilemma ist: Uns fehlt der Nachwuchs. Und das zeigt diese Grafik «Liechtenstein in Zahlen» wunderbar auf. Ich würde empfehlen, dieses Büchlein zu konsultieren. Das gibt neue Einsichten. Abg. Franz Heeb
Werte Damen und Herren Abgeordnete, werter Abg. Wendelin Lampert. Nehmen Sie sich ein Beispiel: Man kann auch noch mit sechzig im Landtag ein Votum halten. Und es ist im Alter von sechzig noch viel mehr möglich, als Leserbriefe zu schreiben.
Werte Damen und Herren, auf die Gesetzesvorlage zur Abänderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes für die häusliche Pflege ist bereits ausführlich eingegangen worden. Wie aus den Voten hervorgeht, wird seitens des Landtags eine Einführung eines Pflegegelds gewünscht und auch für mich steht Eintreten auf die Vorlage ausser Diskussion. Bei dieser Geset-zesvorlage geht es - und das ist wichtig nochmals hervorzuheben - um eine Zwischenlösung zur längerfristigen Einführung einer Pflegeversicherung.
Mit der Erhöhung der maximalen Beiträge für die häusliche Pflege von CHF 100 auf CHF 180 wird gleichzeitig die Finanzierung des Pflegegeldes von der Krankenversicherung auf die AHV/IV übertragen und je zur Hälfte von Land und Gemeinden übernommen. In einem ersten Schritt soll das Pflegegeld für die häusliche Pflege über allgemeine Steuermittel und nicht, wie das in anderen Ländern bereits eingeführt wurde, über eine allgemeine Pflegeversicherung sichergestellt werden. Um die vorliegende Abänderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur Einführung eines Pflegegelds als Vorstufe zur Einführung einer Pflegeversicherung beurteilen zu können, sollte auch geklärt sein, wohin die Reise führt. Insbesondere wie sich die Regierung die Einführung einer solchen Pflegeversicherung längerfristig vorstellt und welche Ziele dabei verfolgt werden. Ich frage deshalb die Regierung im Rahmen dieser Sitzung und auch im Hinblick auf eine 2. Lesung im neuen Landtag:
- Welche konzeptionellen Grundlagen bestehen in einer weiteren Stufe zur Einführung und zum Ausbau einer Pflegeversicherung und welche Ziele werden von der Regierung längerfristig angestrebt?
- Von wem soll eine künftige Pflegeversicherung finanziell getragen werden, insbesondere, wie sollen die Beiträge zwischen Land und Gemeinden sowie den Versicherten anteilsmässig aufgeteilt werden?
- Welche institutionellen Aufgabenträger sollen künftig für die Entscheidung und Finanzierung, für die Bewilligung und Auszahlung des Pflegegelds sowie für die Planung, Koordination und Gewährleistung der häuslichen Pflege verantwortlich sein?
Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf entscheidet das Land bzw. der Landtag über die Anspruchsberechtigung, die Bemessung sowie die Ausrichtung des Pflegegelds, die Regierung regelt das Nähere über die Leistungsstufen und die Höhe des Betreuungsgeldes mit Verordnung. Die Aufwendungen für das Pflegegeld sollen gemäss Art. 8 Abs. 1 je zu 50% von Land und Gemeinden getragen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip den Gemeinden nicht mehr Mitsprache bei der Gestaltung der häuslichen Pflege übertragen werden soll, zumal auch die häusliche Pflege von den örtlichen Vereinen für Familienhilfe aus organisiert und die Koordination mit der stationären Pflege durch die LAK sichergestellt sowie die Finanzierung vorläufig zur Hälfte von den Gemeinden getragen werden soll. Dementsprechend sollte den Gemeinden im Gesetzgebungsverfahren übergeordnet ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Auf kommunaler Ebene erachte ich die Zusammenarbeit in der häuslichen und stationären Pflege für besonders wichtig.
Die stationäre Pflege - früher in Bürgerheimen der Gemeinden und heute durch Alters- und Pflegeheime der LAK wahrgenommen - war und bleibt ureigene Kernaufgabe der Gemeinden. Demgegenüber liegt die häusliche Pflege primär in der Verantwortung der Angehörigen, bei der die Familienhilfe entsprechende Unterstützung und Anleitung anbietet. Die Eigeninitiative und Eigenständigkeit der Vereine für Familienhilfe erachte ich deshalb als entscheidenden Erfolgsfaktor für den weiteren Ausbau der häuslichen Pflege.
Zur Gewährleistung der häuslichen Pflege und eines angemessenen Pflegegeldes sind deshalb der Einbezug und die Mitentscheidung aller Beteiligten, insbesondere des Hausarztes und der Einsatzleitungen oder eventuell der Fachstelle der Familienhilfe sowie der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gefragt. Sie sollten vor Ort ein der Krankheit und dem Krankheitsverlauf entsprechendes Pflegekonzept mit laufender Pflegeplanung erstellen und darauf begründet die Leistungsstufe für das Pflegegeld festlegen. Einer Fachstelle kommt in der weiteren Antragstellung an die AHV zur Auszahlung des Pflegegelds primär eine koordinierende Funktion zur Gewährleistung einheitlicher Pflegestandards und angemessener Leistungsstufen zu. Der Abg. Johannes Kaiser hat schon darauf hingewiesen. In diesem Sinne sind die Vereine und der Verband der Familienhilfe unter Einbezug der Hausärzte angehalten, praktikable Prozesse und Strukturen zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und eines angemessenen Pflegegeldes aufzubauen. Ich frage aus meinen Ausführungen die Regierung als vierten Punkt:
- Wie stellen sich die Gemeinden zum vorliegenden Gesetzesentwurf zur Organisation und zur Finanzierung des Pflegegelds?
- Und fünftens: Wie soll die häusliche Pflege vor Ort zwischen den verschiedenen Entscheidungs- und Aufgabenträgern aufeinander abgestimmt und koordiniert werden?
- Sowie sechstens: Welche Vorstellungen hat die Regierung zum Aufbau funktionierender Prozesse und Strukturen zur Erstellung des Pflegekonzeptes sowie zur Antragstellung und Auszahlung des Pflegegelds und wie werden die Familienhilfen dazu unterstützt?
Wie gesagt, es muss nicht alles heute genau beantwortet werden, denn wir haben dazu auch noch eine 2. Lesung.
Zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und zur entgeltlichen Betreuung und Pflege durch Familienangehörige ist eine dauernde Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit der betreffenden Personen erforderlich. Dazu ist gemäss Art. 3octies Abs. 3 lit. a ein ärztliches Gutachten verlangt, das eine Beeinträchtigung der Gesundheit von mehr als zwei Monaten bestätigt. In lit. b dieses Artikels wird zudem gefordert, dass für die alltäglichen Lebensverrichtungen die Hilfe Dritter in erheblichem Ausmass benötigt wird. Es wird jedoch offen gelassen, wer dies feststellen soll. Zur Ausrichtung des Betreuungs- und Pflegegelds ist gemäss Art. 3decies das Vorliegen eines Betreuungs- und Pflegekonzeptes sowie eine Abklärung der Leistungsstufe vor Ort erforderlich. Entsprechend Art. 3duodecies Abs. 2 obliegen einer von der Regierung zu bestimmenden Fachstelle die Erstellung eines Betreuungs- und Pflegekonzepts und die Zuweisung der anspruchsberechtigten Person zu einer Leistungs- bzw. Beitragsstufe sowie die Durchführung von Abklärungen von Kontrollen vor Ort. Die Regierung soll gemäss Abs. 3 das Nähere über die Fachstelle, insbesondere die Entschädigung und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen der Familienhilfen, mit Verordnung regeln.
Zur praktischen Umsetzung und zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und der Leistungsstufe habe ich grosse Bedenken und ich stelle deshalb folgende Fragen an die Regierung:
- Welcher der in Frage kommenden Institutionen, nämlich dem Verband der Familienhilfe-Vereine, der liechtensteinischen Alters- und Krankenpflege oder den AHV/IV-Anstalten, will die Regierung diese Fachstelle schliesslich zuordnen?
- Und als achter Punkt: Wie kann eine Fachstelle mit 1,7 Personaleinheiten die vielen Antragstellungen, insbesondere wenn man an die laufenden Änderungen des Krankheitszustandes und der Pflegebedürftigkeit denkt, wie kann sie das bewältigen?
- Und neuntens: Sollten nicht primär der Hausarzt und die Einsatzleiterin der Familienhilfe sowie die Angehörigen das Pflegekonzept bzw. den Pflegeplan erstellen und die Pflegestufe unter Federführung des Hausarztes vereinbaren und beantragen?
- Sowie schliesslich zehntens: Sind nicht schon Rekurse und Kompetenzkonflikte vorprogrammiert, wenn eine Fachstelle auf Landesebene die Zuweisung zu einer Leistungsstufe nur aufgrund einer Abklärung und Kontrolle vor Ort vornimmt und in weiterer Stufe die AHV über den Anspruch auf ein Betreuungs- und Pflegegeld entscheiden soll?
Offen bleibt im vorliegenden Gesetzesentwurf zudem, wie allfällige Rekurse über die Zuweisung zu einer Leistungsstufe sowie die Aberkennung eines Betreuungs- und Pflegegelds gehandhabt werden, insbesondere wie der Hausarzt und die Mitarbeitenden der Familienhilfe in die Abklärungen einbezogen werden sollen sowie weitere Expertengutachten einzuholen sind.
In den Ausführungen zum Bericht und Antrag wird bei der häuslichen Betreuung und Pflege von Hauspflege und von Sachleistungen gesprochen. Diese Begriffe sind unglücklich gewählt, weil mit Hauspflege auch die Reinigung und der Unterhalt eines Hauses gemeint sein kann und es sich dabei nicht um eine Sachleistung, sondern um eine Dienstleistung für die pflegebedürftigen Angehörigen handelt. Mit dem Begriff Sachleistungen soll einem allfälligen Leistungstransfer ins Ausland vorgebeugt werden, denn gegenüber von Geldleistungen sind Sachleistungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur für pflegebedürftige Einwohner zu entrichten. Wie aus dem nachträglich zugestellten Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei hervorgeht, müssen die Ausgaben für Hauspflege durch Dritte bzw. Familienangehörige nachgewiesen sein, das Betreuungs- und Pflegegeld muss von der Leistungsbedürftigkeit der anspruchsberechtigten Person abhängig sein und die anspruchsberechtigte Person darf nicht frei über die Verwendung dieses Geldes verfügen.
Die wesentlichen Punkte im Gesetzesentwurf weisen auf eine so genannte Sachleistung hin, doch im vorliegenden Entwurf fehlt ein eindeutiger Bezug zur Deckung von tatsächlichen Aufwendungen und es ist meines Erachtens für die 2. Lesung erforderlich, im Gesetz die prozentuale Abdeckung der tatsächlichen Kosten durch die Erfassung des dazu erforderlichen Zeitaufwandes auszuweisen. Gegenüber der demografisch begründeten Auszahlung eines Familiengeldes ist diese Lösung der Auszahlung eines Pflegegeldes als Sachleistung auf wackeligen Beinen und es bleibt offen, ob dieses Argument vor dem Europäischen Gerichtshof in Zukunft auch standhalten wird. Wie die Abg. Doris Frommelt und andere Abgeordente in ihren Voten darauf hingewiesen haben, können sich bei der Auszahlung des Pflegegelds an pflegebedürftige Personen, die ihre Zahlungen nicht mehr regeln können, Probleme ergeben. Es ist einerseits zu gewährleisten, dass die betreuenden Familienangehörigen das ihnen zustehende Pflegegeld auch bekommen und die Lohnabrechnungen einfach gelöst werden - der Abg. Pepo Frick hat ebenfalls darauf hingewiesen. So empfehle ich für die 2. Lesung des Gesetzes zu prüfen, ob mit der Anmeldung eines Pflegefalls die pflegebedürftige Person eine Vollmacht unterschreiben kann, an welche Person das Pflegegeld direkt auszubezahlen ist und allenfalls, ob die Auszahlung mit Abrechnung der vorgeschriebenen Sozial- und Steuerabzüge erfolgen kann.
Bei der Umstellung der Auszahlung eines Pflegegelds von der Krankenkasse zur AHV/IV sollten wir primär auf die bestehenden Strukturen und Stärken unseres Landes in der häuslichen Betreuung und Pflege achten und diese Stärken liegen zweifellos im breiten Wissen und Können sowie in den Erfahrungen der Mitarbeitenden der Familienhilfen bei der häuslichen Betreuung und Pflege. Dazu ist den Verantwortlichen der Vereine und dem Verband für ihren tagtäglichen Einsatz in der häuslichen Pflege sowie die zeitintensiven Beiträge, die sie zur Einführung des Pflegegelds und zur Entwicklung entsprechender Vereins- und Verbandstrukturen bisher schon leisteten, zu danken.
Die auf freiwilliger Basis gewachsenen Strukturen können nicht von heute auf morgen durch staatlichen Eingriff umgekrempelt werden. Es benötigt die Unterstützung des Staates und der Gemeinden sowie Zeit, um eine den verschiedenen Anforderungen gerecht werdende Lösung zu finden, die von allen Vereinen und Beteiligten getragen wird, insbesondere was die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Feststellung der Leistungsstufe sowie die Zusammenarbeit zwischen den Familienangehörigen, der Familienhilfe, den Hausärzten, der Fachstelle und des Verbands sowie der AHV/IV-Anstalten betrifft.
Zur Lösung dieser Fragen kann, wie eingangs erwähnt, der Blick über die Grenzen und über die Gegenwart hinaus wertvolle Lösungsansätze für eine künftig aufzubauende Pflegeversicherung anbieten. Allen, die zur Unterstützung und Förderung der häuslichen Betreuung und Pflege beitragen und damit eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Pflege zu Hause schaffen, möchte ich meinen besonderen Dank aussprechen. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Aufgrund der ausführlichen Voten meiner Vorredner möchte ich mich ganz kurz halten. Ich unterstütze diesen Bericht und Antrag ebenfalls. Ich denke mir, es ist eine wichtige Vorlage. Von meiner Seite möchte ich noch auf zwei ganz wichtige Punkte hinweisen, die punktuell auch angeschnitten wurden. Einerseits die zentrale Anstellung des Pflegepersonals: Ich denke, hier sollte man das wirklich prüfen, weil dadurch würde sich die Rekrutierung erleichtern und für viele Familien, die hier Pflegepersonal suchen, würde hier eine zentrale Anlaufstelle geschaffen einerseits und andererseits könnte man die Entschädigungen und die Sozialversicherungsleistungen hier besser «händeln» und ich glaube, auch gerechter handhaben.
Der zweite Punkte, der mir wichtig erscheint, ist die Abklärung der Schwere der Pflege. Hier denke ich, dass man den von den pflegenden Stellen selber wegbringen muss, weil die pflegenden Stellen sind in einem Interessenkonflikt. Die kommen auch unter Druck, wenn sie das nicht so wie die Familien einschätzen, die diese zu pflegenden Personen haben. Wenn die das anders einschätzen als die pflegende Stelle, dann denke ich mir, dann kommt die pflegende Person auch persönlich unter Druck. Ich denke, hier muss man die Unabhängigkeit wahren.
Dann die finanziellen Konsequenzen, die sind ja sehr ausführlich dargestellt auf den Seiten 50 bis 57 des Berichts. Ich habe anlässlich der Finanzkommissionssitzung, wo wir dieses Thema behandelt haben - es war, glaube ich, am 1. Dezember -, auch noch die Frage gestellt, wie - der einzige Punkt, der hier nicht ganz klar ist in Bezug auf die Kosten für den Pool von Pflegepersonal - wie hier die Folgekosten sind. Die Regierung hat anlässlich der Finanzkommissionssitzung erwähnt, dass dieser Bedarf sehr schwer abzuschätzen sei und damit auch die Kosten. Die Regierung hat uns aber doch zugesagt, dass sie versucht, hier eine Grobschätzung zu machen. Ich bitte die Regierung, hier Ausführungen zu machen, ob eine diesbezügliche Schätzung möglich war.
Dann noch eine Bemerkung, die ich mir zum Votum des Abg. Wendelin Lampert nicht verkneifen kann: Ich weiss nicht, ob ich im Jahre 2030 noch geistig fit und gesund bin und auch Lust habe, Landtagsprotokolle zu lesen. Aber eines, das kann ich Ihnen versprechen: Leserbriefe von mir werden Sie keine lesen müssen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Auch ich möchte an die Adresse des Herrn Abg. Wendelin Lampert einige Ausführungen machen. In Bezug auf sein Statement bzw. seine Befürchtungen, Kinder hätten in diesem Landtag keine Stimme, das sehe ich also gar nicht so. Da muss ich dem Landtag für die letzten vier Jahre insgesamt ein Kränzchen widmen. Zahlreiche Abgeordnete aus allen drei Parteien haben sich für Kinder- und Familienbelange eingesetzt. Ich verweise auf das vorgestern verabschiedete Jugendgesetz, auf die Schulreform, die Begabtenförderung an Primarschulen, steuerliche Verbesserungen für Familien mit Kindern, Erhöhung des Kindergelds, strukturelle Verbesserungen für Familien, für ein niederschwelliges Beratungsangebot für Eltern und Kinder wurden die Grundlagen geschaffen.
Wenn wir uns über Parteigrenzen hinweg nicht immer einig sind, wie Familienpolitik am wirksamsten betrieben werden kann, so heisst das nicht, dass kein Interesse für Kinder- oder Familienangelegenheiten im Landtag vorhanden ist. Zur Familie gehören aber auch kranke und alte Menschen und Sie haben die Kosten angesprochen in der häuslichen Pflege. Ich denke, in der häuslichen Pflege sind Qualitätsverbesserungen nicht kostenlos, genauso wie sie nicht kostenlos sind in irgendwelchen anderen Bereichen. Aber wenn wir Qualitätsverbesserung haben wollen, diese wünschen, dann müssen wir auch etwas dafür auf-bringen. Wir sollten die häusliche Pflege deshalb unterstützen. Auch wenn sie etwas kostet, sie stärkt menschliche Beziehungen.
An den Herrn Abg. Franz Heeb zum Thema Export des Pflegegeldes: Ich denke, wenn das Pflegegeld verknüpft ist mit einem Beschäftigungsverhältnis und dieses Beschäftigungsverhältnis auch über eine zentrale Stelle abgewickelt wird, dann kann man definitiv nicht mehr von einer Geldleistung sprechen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Landtagsvizepräsidenten: Schön, wenn Sie im Jahre 2030 dies noch alles aktiv mitverfolgen. Entscheidend dürfte der heutige Zeitpunkt sein, dass man heute die Weichen richtig stellt für die Zukunft.
Dann zur Abg. Marlies Amann-Marxer: Ja, das ist wunderbar, was wir alles gemacht haben und wenn man sich die Seite 3 des «Volksblattes» von heute betrachtet, die Geburtenrate nimmt ab und wie gesagt, «Liechtenstein in Zahlen 2008» spricht Bände. Es ist schlicht und einfach zu wenig. Es ist zu wenig und es wird nicht gut herauskommen. Das kann ich Ihnen sagen. Wenn ich mir die Tabelle betrachte, die heute 35-Jährigen, also in 30 Jahren, dann beginnt der Kampf, das kann ich Ihnen sagen. Weil dann kommt der grosse Einbruch. Und wenn da kein Nachwuchs vorhanden ist, dann werden diese Jungen im Zeitpunkt von 2030 sagen: Wir sind nicht mehr bereit, diese Sozialsysteme zu finanzieren. Und deshalb müssen wir heute handeln. Wir werden mehr machen müssen. Es reicht nicht, was wir gemacht haben. Das ist für mich, wie gesagt, grafisch dargestellt und das ist auch sehr erläuternd, wenn man sich dieses betrachtet.
Ich habe auch nicht gesagt, dass ich gegen diese Massnahme bin. Ich habe es etwa zwei- bis dreimal erwähnt. Ich unterstütze das explizit. Ich habe auch damals bereits gewusst, dass sich der Kuchen vergrössern wird. Mit dem kann ich mit allem sehr gut leben. Was ich einfach nicht akzeptieren kann, dass man dann in die nächsten Generationen nicht bereit ist, die nötigen Mittel zu investieren. Weil das wird ein Bumerang sein, der kommt so schnell auf uns zu, da können wir sicherlich nicht mehr ausweichen. Wir werden da handeln müssen, aber wie gesagt, mitunter im Jahre 2030 mit den Leserbriefen kann man dann an einiges erinnern. Nur ist es dann leider zu spät und den betroffenen Generationen ist eben auch damit dann nicht geholfen. Wir sollten heute handeln bzw. der nächste Landtag wird hier handeln müssen, ansonsten kommt die Sache nicht gut raus. Aber wie gesagt, anscheinend muss es der Mensch mitunter spüren, damit er es begreift, ansonsten kommt die Botschaft nicht immer an.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert, Sie haben mich noch nach der Berechnung gefragt. Zu meinem Leidwesen, ich wollte Ihnen die Tabelle übergeben, ich habe sie nicht bei mir. Aber der Ansatz ist 180 mal 30 mal 12 und dann wird der Grenzbetrag abgenommen. Voraussetzung ist, dass keine Freizügigkeitsleistung eingebracht wurde, und dann habe ich die Pensionskasse hergenommen, wo eigentlich diese Personen, die die Pflege durchführen, heute grossmehrheitlich versichert sind, Arbeitnehmerbeitrag 4%, Arbeitgeberbeitrag 4%, Risiko 1% und dann hochgerechnet, also ohne jede Lohnerhöhung. Die Erfahrung zeigt, dass da nicht so grossartig entlöhnt wird, dass man immer Schritt hält mit allem und dann komme ich dann nach 36 Monaten dann tatsächlich auf diese CHF 77. Das waren eigentlich die Grundlagen, wie es aussieht. Und der Umwandlungssatz ist 6,8%. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Lampert, ich stimme Ihnen voll und ganz zu, was die demografische Entwicklung betrifft. Das ist nicht nur bei uns so, das ist in Mitteleuropa so, dass der Geburtenrückgang eigentlich dramatische Ausmasse angenommen hat. Ich stimme Ihnen auch zu, wenn Sie sagen: Der Landtag muss handeln. Das muss er tatsächlich. Ich denke, er muss die Bedingungen für Familien verbessern. Anregungen dafür wurden auch in den letzten vier Jahren hier im Landtag verschiedentlich gemacht. Ich erinnere an die einzuführende Pensionskasse für Hausfrauen, Verbesserungen von Tagesstrukturen. Es gibt genügend Aufgaben, die der Landtag in Zukunft im Bereich der Familienpolitik zu machen hat und ich stimme mit Ihnen da völlig überein. Das wird auch für die nächsten vier Jahre nicht abnehmen. Der Landtag ist hier tatsächlich zum Handeln aufgefordert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es wurden viele Fragen an die Regierung gerichtet. Ich werde versuchen, die in der Reihenfolge, wie sie an die Regierung gerichtet worden sind, auch zu beantworten. Ich möchte aber einleitend drei, vier Bemerkungen machen und möchte dieses Betreuungs- und Pflegegeld auch in den Kontext der Alterspolitik der Regierung stellen.
Wir haben hier in diesem Hohen Hause bereits mehrfach darüber diskutiert, wie die Alterspolitik aufgestellt sein soll in Zukunft und wir haben uns dafür - und da habe ich die Voten so verstanden in der Vergangenheit, dass das unbestritten ist, dass wir eine gleichgewichtige Ausgestaltung dieses Drei-Säulen-Prinzips benötigen. Das heisst, der ambulante Bereich, der stationäre Bereich und der präventive Bereich. Die müssen ineinander spielen wie verschiedene Zahnräder.
Und wenn wir hier mit der Prävention beginnen, dann geht es darum, die Notwendigkeit von Betreuung und Pflege zu Hause und auch im Heim so lange wie möglich zu vermeiden oder zumindest in einem ganz geringen Ausmass zu halten. Und dieser Grundsatz ist auch unbestritten, dass es ermöglicht werden soll, Betreuung und Pflege so lange wie möglich zu Hause in Anspruch nehmen zu können. Es geht aber auch darum in der Pflegepolitik, in der Alterspolitik, dass der stationäre Bereich auch entlastet wird und dass es auch nicht nur eine Einbahnstrasse gibt ins Heim, in das Spital, sondern dass es auch wieder eine Rückkoppelung gibt in den ambulanten Bereich, dass also eine rasche Rückkehr nach Hause möglich sein soll. Und es wurde heute in verschiedenen Voten auch angesprochen, es geht auch darum, dass man den stationären Bereich und den ambulanten Bereich stärker verzahnt, stärker ineinander vereint, damit eben auch Mischformen - und ich denke, das wird die Zukunft sein - Mischformen möglich sind und insofern kann ich auch an einem Votum anschliessen, als es geheissen hat, es wäre sinnvoll, die gleichen Pflegestufen einzuführen. Die Abg. Doris Frommelt nickt, sie hat es gesagt. Jawohl, ich habe das aufgrund der vielen Voten vergessen. Die Abg. Doris Frommelt hat das gesagt. Ich kann dem nur beipflichten, dass, wenn es möglich ist, unbedingt die gleichen Stufen eingerichtet werden sollten im ambulanten Bereich und im stationären Bereich, damit eben diese Durchlässigkeit stärker gegeben ist und dass es dann auch administrativ weniger Probleme gibt.
Es braucht aber, um eben gerade die Pflege und die Betreuung so lange wie möglich zu Hause zu gewährleisten, braucht es eben verschiedene Voraussetzungen und die sind wir jetzt dabei auszuarbeiten. Und wenn ich sage, wir sind dabei diese auszuarbeiten, dann darf ich Ihnen in Erinnerung rufen, vielleicht können Sie es auch nicht wissen: Es gibt einen sehr, sehr intensiven Prozess unter den Familienhilfen. Dass wir hier ein Betreuungs- und Pflegegeld einführen wollen, das ist nur die eine Seite der Medaille. Der grössere Teil, der geleistet wird, das ist der strukturelle Bereich, das sind die Familienhilfen, das ist der Verband der Familienhilfen, die hier eine, ich muss wirklich sagen, eine herausragende Leistung erbracht haben in den letzten Monaten in sehr intensiven Workshops. Und wenn es auch heisst oder die Frage an mich gestellt wurde, wie denn die Regierung das unterstützt hat: Wir haben auch einen externen Experten, um diesen Prozess zu begleiten, zur Verfügung gestellt und wir haben diesen auch finanziert.
Sie haben am Mittwoch Nachtragskredite zur Kenntnis genommen und bewilligt und die Nachtragskredite waren eben auch deshalb notwendig, weil dieser Prozess begleitet wurde vonseiten eines Experten der Regierung. Es ist - und da stimme ich Ihnen auch zu - es ist ein intensiver Prozess und es muss darauf Bedacht genommen werden, auf die bestehenden Strukturen, auf die bestehenden Angebote und deshalb ist auch mit aller Vorsicht hier vorzugehen. Ich möchte aber das auch ausdrücklich unterstützen und mich auch bedanken. Es gab Hinweise von Abgeordneten, ich glaube es war der Abg. Günther Kranz und die Abg. Marlies Amann-Marxer, die zum Ausdruck gebracht haben, dass eben mit den Familienhilfen dieser Prozess weiter vorangetrieben werden muss und dass auch die Familienhilfen hier umdenken müssen. Das hat, glaube ich, auch der Abg. Pepo Frick zum Ausdruck gebracht. Im Unterland gibt es diese Bestrebungen, dass man enger zusammenarbeitet. Aber es ist eben auch im Oberland erforderlich, hier zu zentralisieren. Weil es geht letztendlich auch darum, Kosten einzusparen.
Nun, es geht, wenn wir diese Strukturen anschauen, es geht im ambulanten Bereich, wenn wir diesen stärken wollen, um eine umfassende Analyse und um eine umfassende Beratung zur Erfüllung individueller Betreuungs- und Pflegeanforderungen. Es geht um eine fallorientierte Koordination und hier bin ich bereits bei den Aufgaben, die diese neu einzurichtende Fachstelle wahrnehmen soll. Es geht nicht nur um die Koordination, es geht auch um die Begleitung und es geht auch um die Überwachung. Ich denke, diese Fachstelle wird eine ganz, ganz zentrale Aufgabe wahrnehmen müssen. Nämlich auch, wenn es dann darum geht, einzuordnen, ob diese Leistungen aufgrund des EWR-Rechts exportierpflichtig sind oder eben nicht. In der Konstruktion, wie diese aufgebaut ist, ist es ganz entscheidend, dass es eben eine solche Koordinationsstelle gibt. Und es geht auch darum, wenn wir dann den Export noch genauer anschauen, dass diese Leistungen eben nicht pauschal abgegolten werden, sondern dass diese Leistungen nach effektivem Bedarf abgerechnet werden. Und das ist dann ein klares Indiz für eine Sachleistung - und eben nicht für eine reine Geldleistung, welche nach EWR-Recht zu exportiren wäre.
Es geht bei dieser Konzeption auch darum, die Betreuung und Pflege zu Randzeiten neu anbieten zu können. Randzeiten - das ist während der Nacht und während des Wochenendes - und es geht - und da komme ich auch auf ein Votum zurück - es geht darum, sofern notwendig, sinnvolle Langzeitbetreuung und -pflege anbieten zu können. Ich glaube, es war der Abg. Wendelin Lampert, der der Regierung diese Frage gestellt hat, wo denn überhaupt noch die Abgrenzung zum stationären Bereich liege. Es geht eben darum, dass man sich in ganz speziellen Fällen auch eine Betreuung und Pflege zu Hause leisten können soll. Es wird immer Fälle geben, wo es eben keinen Sinn mehr macht, einen Menschen zu Hause zu betreuen und zu pflegen, weil es finanziell einfach nicht gerechtfertigt ist. Und dort beginnt dann die Abgrenzung zum stationären Bereich. Den stationären Bereich wird es in Zukunft genauso brauchen und benötigen wie es ihn heute gibt. Und es geht auch in einem weiteren Schritt um eine palliative Betreuung und Pflege. Und bei der Fachstelle, bei dieser zentralen Einrichtung geht es auch um die Evaluation und um die Qualität des Personals, welches dann vor Ort im Einsatz ist.
Nun, die finanziellen Rahmenbedingungen werden eben auch geschaffen und das geeignetste Leistungsstufenmodell - das habe ich gesagt - soll nach Möglichkeit analog dem stationären Bereich sein. Das erscheint mir ganz wichtig und ganz zentral. Und wir möchten im Vergleich mit dem stationären Bereich ein gleichwertiges Vergütungs- und Finanzierungsmodell ausarbeiten, das eben für alle Beteiligten, für die Patienten, für die Dienstleistungsorganisationen und für die Kostenträger, auch finanziell leistbar ist. Und es geht darum - und das ist ganz, ganz wichtig - es geht darum, dass der Bedarf abgedeckt wird und nicht das Bedürfnis. Das ist auch ein zentraler Punkt, den die Familienhilfen immer wieder in der Diskussion aufführen. Es gibt auch mittlerweile einen Stand der Diskussionen und der Verhandlungen zwischen dem Verband und den einzelnen Familienhilfe-Vereinen. Das ist eben dieser intensive Prozess. Es existiert bereits ein Zwischenbericht über das Modell der zeitintensiven bzw. langfristigen häuslichen Betreuung und Pflege. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das muss ich auch in aller Offenheit und in aller Deutlichkeit sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.
Wir haben eine konkrete Rückmeldung vom Unterland bekommen, dass das Modell in dieser Form, wie es vorliegt, unterstützt wird, dass aber vonseiten der Oberländer Vereine noch nicht von allen Vereinen grünes Licht gegeben ist, dass dieses Modell so in dieser Art und Weise vollumfänglich mitgetragen wird und das benötigt eben weitere intensive Diskussionen. Und wenn die Regierung in ihrem Bericht ausführt, dass eben auch die Diskussion hier in diesem Hohen Haus förderlich sein soll und förderlich sein wird für die Familienhilfen, wenn also auch die Familienhilfen sehen, dass der Hohe Landtag dieses Betreuungs- und Pflegekonzept grundsätzlich begrüsst und hier ein Zukunftsmodell sieht, dann ist das eben auch Anstoss für die Familienhilfen, in diesem Prozess entscheidend weiterzuarbeiten.
Ich versuche nun auch auf die einzelnen Voten einzugehen. Ich werde aber - und das müssen Sie mir erlauben - nicht auf wirklich jede gestellte Frage eingehen, weil es sind einfach teilweise Fragen auch, die sich leicht aus dem Bericht und Antrag beantworten lassen, aber ich werde das versuchen und sonst bitte ich Sie, wenn ich etwas vergessen habe und wenn Sie nicht zufrieden sind, bei mir nochmals nachzuhaken.
Es wurde zu Beginn die Frage nach dem Pflegekonzept gestellt. Es wurde in den anderen Voten, in verschiedenen anderen Voten auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, wie das denn nun funktioniere, was denn ein solches Pflegekonzept überhaupt beinhalte. Es gehe darum, dass man hier keine Überreglementierung machen soll und machen dürfe. Um was geht es denn bei diesem Betreuungs- und Pflegekonzept? Es geht um die Klärung der Fakten. Es geht darum, wie die optimale Betreuung und Pflege vor Ort funktionieren kann. Es geht auch darum festzulegen, wie die Verzahnung, die Vernetzung mit dem stationären Bereich erfolgen soll. Es wird also hier erforderlich sein, dass es eine enge Absprache gibt zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Es geht auch darum, die Anforderungen des Pflegepersonals festzulegen und letztendlich geht es darum, die Leistungsstufen festzulegen. Es geht also um die Ausarbeitung einer bedarfsgerechten Lösung. Das ist ganz, ganz wichtig, weil wir hier dann eben wieder mit der Frage des Exports konfrontiert sind.
Das Betreuungs- und Pflegekonzept ist ein sehr zentrales Element dieser Vorlage und in den intensiven Workshops, die eben abgehalten wurden, wurde vorgesehen, dass vor Ort abgeklärt wird, welche Betreuung und Pflege notwendig sein soll, notwendig sein wird. Und diese Vorortabklärung machen zusammen die Einsatzleiter - ich sage es jetzt weiblich - Leiterinnen vor Ort der einzelnen Familienhilfen zusammen mit dem Hausarzt. Der Hausarzt hat hier eine ganz zentrale Rolle. Die Fallbeurteilung kommt zu dieser Fachstelle und diese Fachstelle hat letztendlich - so ist das Konzept jetzt angedacht - hat dann letztendlich die Pflegestufe festzulegen. Das entspricht einem ausdrücklichen Wunsch der Familienhilfen, dass eben nicht die Familienhilfen vor Ort die Pflegestufe festlegen, sondern dass das zentral gemacht wird von dieser neu einzurichtenden Fachstelle.
Diese Fachstelle hat auch die notwendige Distanz zu den zu Pflegenden und die Familienhilfen haben einen gewissen Vorbehalt, wenn sie einerseits die Personen sehr nahe betreuen und pflegen sollen und gleichzeitig auch den Entscheid letztendlich fällen müssen, in welche Pflegestufe diese Person nun eingestuft wird. Da könnte es zu gewissen Konflikten kommen. Deshalb wird es vonseiten der Familienhilfen begrüsst, wenn diese Einstufung zentral bei einer Fachstelle gemacht wird und eben nicht vor Ort. Aber selbstverständlich sind die Organisationen vor Ort sehr eng eingebunden. Sie kennen den Fall zusammen mit dem Hausarzt am besten. Das ist der derzeitige Stand des Konzepts.
Es wurde auch die Frage oder Anregung an die Regierung gerichtet, ob man allesfalls abklären könnte oder sollte, ob die Betreuungsgutschriften nicht nur bei der ersten Säule, sondern auch bei der zweiten Säule angerechnet werden könnten. Das werden wir auf die 2. Lesung abklären. Das werden wir gerne machen.
Ich möchte nochmals auf die Rolle der Familienhilfen zurückkommen, weil mehrfach angeregt wurde, dass auch im Oberland ein engerer Schulterschluss zwischen den Familienhilfen stattfinden sollte. Ich denke, gerade wenn es um Pflegeeinrichtungen bzw. wenn es um die Pflege geht, dann macht es Sinn, wenn die Familienhilfen noch stärker miteinander zusammenarbeiten. Es wurde auch auf das Finanzierungsmodell der Familienhilfen eingegangen und die Frage gestellt, warum auf die Eigenmittel der Familienhilfen keine Rücksicht genommen werde. Das wurde im Plenum auch zum Ausdruck gebracht und gesagt, dass die Familienhilfen, welche ja ihre Aufwendungen zu 90% für Personalaufwendungen bestreiten, dass sie eine gewisse Reserve benötigen. Ich denke, das ist unbestritten, weil man eine Finanzsicherheit benötigt, um die Löhne auch immer rechtzeitig ausbezahlen zu können. Es sind also gewisse Reserven notwendig und wir können Ihnen gerne das im, ich glaube, im Dezember oder November 2004 verabschiedete Finanzierungsmodell, so wie es heute gilt, das können wir auf die 2. Lesung Ihnen gerne einmal darstellen und ich denke, wir können Ihnen auch darstellen, wie sich die finanzielle Situation der Familienhilfen insgesamt darstellt.
Von der Abg. Doris Frommelt wurden auch verschiedene Anregungen, Bemerkungen und Fragen formuliert und es wurde die Frage gestellt, wie beispielsweise die Auszahlung erfolgen soll: Also die Auszahlung des Pflegegeldes ist im Konzept der Regierung so angedacht, dass diese Auszahlung der pflegebedürftige Mensch bekommt. Das wurde von anderer Seite auch gefragt. Und dann war die Frage: Ja, wie ist denn das, wenn es sich um eine demente Person handelt? Wenn die zu betreuende Person dement ist, dann wird hier ein rechtlicher Beistand notwendig sein. Ansonsten ist diese Person nicht handlungsfähig. Und die Frage der rechtmässigen Verwendung des Pflegegeldes: Das ist eine klare Auflage des Betreuungs- und Pflegekonzeptes. Es ist auch im Gesetz so vorgesehen, dass, wenn das nicht rechtmässig verwendet wird, wenn das Geld - und das ist eben auch wieder der Hinweis auf eine klare Sachleistung, weil es genau für diesen Zweck verwendet werden muss - wenn dieses Geld nicht rechtmässig verwendet wird, also nicht für die Finanzierung der Betreuung und Pflege, sondern für den Kauf eines Autos oder für etwas anderes, dann ist dieses Geld gemäss der Gesetzevorlage zurückzuerstatten und es ist Aufgabe der AHV als Auszahlungsstelle, diese Kontrollen auch wahrzunehmen.
Dann zur Frage des Exports: Ich denke, man darf hier keinen Eins-zu-eins-Vergleich machen zwischen der Frage des Exports des geplanten Familiengeldes und dem Export des Bereuungs- und Pflegegeldes, weil wir hier doch von zwei verschiedenen Sachen sprechen. Wir haben die Exportfähigkeit bzw. -unfähigkeit des Betreuungs- und Pflegegeldes gutachterlich beurteilen lassen. Wir haben Ihnen das auf Ihre Anforderung hin auch zugestellt. Es ist ein kurzes Gutachten. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass man dann eine gute Chance hat, das Geld nicht exportieren zu müssen, wenn es sich um eine Sachleistung handelt. Deshalb ist es notwendig, dass gewisse Elemente in der Gesetzesvorlage auf Sachleistungen hinweisen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nie, weil das wird letztendlich der EuGH entscheiden müssen.
Wir haben uns dann eben nicht dafür entschieden, wie es der Gutachter in seinem Gutachten zum Ausdruck bringt, dass man hier eine prozentuale Abstufung, wie er es vorschlägt - 60 bis 100% der Aufwendungen sollen abgedeckt sein durch das Betreuungs- und Pflegegeld - sondern wir haben uns hier mit einer anderen Lösung abgefunden, indem wir - und das können wir dann vielleicht bei der Artikellesung noch näher anschauen - indem wir eben im Art. 3octies zum Ausdruck bringen, dass der Anspruch auf einen Beitrag besteht - und dieses Wort «Beitrag» ist ganz, ganz zentral - es geht also nicht darum, die vollen Kosten zu decken und pauschal zu decken, sondern es geht darum, einen Beitrag an die Ausgaben für die Hauspflege zu leisten. Dieser Anspruch gilt nur für einen Beitrag und diese Wortwahl kommt der vom Gutachter vorgeschlagenen Lösung mit einer prozentualen Nennung im Gesetz sehr nahe und die Regierung ist deshalb der Ansicht, dass man mit dieser Formulierung den gleichen Effekt erzielt, wie es der Gutachter vorschlägt und gleichzeitig aber der Rahmen noch etwas breiter ist, indem man eben noch flexibler auf Verordnungsstufe das ausgestalten kann. Ein wesentliches Element bei der Frage der Exportierfähigkeit ist der Vorschuss. Zuerst wird ein Vorschuss gewährt und erst am Schluss, wenn alles genau überprüft wird, wird die genaue Höhe des Betreuungs- und Pflegegeldes festgelegt. Das ist ein klares Indiz, dass es sich eben um eine Sachleistung handelt und nicht um eine pauschale Geldleistung.
Zu den finanziellen Konsequenzen: Es wurde zweifach gefordert, man solle diese finanziellen Konsequenzen bis zur 2. Lesung darstellen. Wir haben sie dargestellt. Was wir sicherlich nochmals machen können, ist, dass man das auch in einer Tabelle, wie es der Abg. Wendelin Lampert gewünscht hat, dass man das noch in einer Tabelle übersichtlicher darstellt. Jetzt im Bericht und Antrag muss man sich diese Zahlen aus dem Textfluss heraus selbst zusammenstellen. Das ist korrekt.
Dann habe ich gerade in diesem Zusammenhang eine Frage noch zu beantworten des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein zur Frage der Kosten des Pools des Pflegepersonals: Das ist eine nicht sehr leicht zu beantwortende Frage und deshalb ist es auch schwierig, überhaupt eine Grobschätzung zu machen. Aber ich möchte hier dem Hohen Landtag einfach beliebt machen, dass sich das um eine Grössenordnung handelt damit man weiss, von welchen Dimensionen man ausgehen muss. Aber bitte keine Behaftung auf den letzten Franken und auf den letzten Rappen. Es gibt einen geschätzten Personalaufwand beim Pool eben für diesen Wochenend- und für den Nachtdienst. Da ist man davon ausgegangen, dass das zwölf Vollzeitstellen sein sollen. Ungefähr vier im Bereich der Pflege und acht im Bereich der Betreuung; und dann, wenn man einen Durchschnittslohn annimmt, diesen mal 13 hochrechnet für diese zwölf Personen, dann kommt man auf eine Summe von CHF 600'000. Und davon werden ja die Familienhilfen wieder einige der Kosten weiterverrechnen können. Somit werden ungefähr CHF 300'000 übrig bleiben für diesen zusätzlichen Pool, den sich Land und Gemeinden aufteilen werden, weil so ist ja die Finanzierung vorgesehen. Eine 50-Prozent-Finanzierung, 50% Gemeinden und 50% des Landes.
Dann die Anregung der Abg. Doris Frommelt zum zeitlichen Faktor: Der zeitliche Faktor scheint mir ein ganz zentraler Faktor, das heisst, ob der vorgesehene Zeitrahmen bis Mitte Juni 2009 machbar ist. Das wird schwierig sein, da haben Sie Recht. Wir haben diesen Bericht und Antrag auf der Grundlage der Kenntnisse, die wir anfangs November hatten, verabschiedet. So, wie es jetzt aussieht, wird vor allem der Prozess bei den Familienhilfen noch etwas mehr Zeit beanspruchen und ich gehe jetzt davon aus, dass das In-Kraft-Treten eher dann auf 1.1.2010 geplant sein wird. Die Präsidentin des Familienhilfeverbandes hat auch anlässlich der Informationsveranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie es eher sieht auf 1.1.2010.
Dann zur Frage der Pflegeversicherung, ob das eine Zukunftslösung ist: Dazu hat auch der Abg. Franz Heeb einige Fragen an die Regierung gerichtet. Wir haben das auch im Bericht und Antrag zum Ausdruck gebracht, wir haben es auch in der Postulatsbeantwortung zum Ausdruck gebracht, dass das ein Zukunftsmodell sein kann, das langfristig angedacht werden muss. Wir haben uns aber zum heutigen Zeitpunkt noch keine Gedanken gemacht über eine konkrete Ausgestaltung einer Pflegeversicherung. Wir müssen hier auch Schritt für Schritt vorgehen. Wir müssen jetzt mit diesem Betreuungs- und Pflegegeld einen ersten Schritt setzen, wir haben uns aber noch keine konkreten Gedanken über eine Pflegeversicherung gemacht. Das wäre ein Prozess, der würde dann einige Jahre auch dauern bis man eine Pflegeversicherung auch einführen kann. Aber ich denke, es ist durchaus ein Modell, das zukunftsfähig ist.
Dann wurde bei der Diskussion der Fachstelle auch immer wieder gefragt, ob es sinnvoll ist, dass alle Pflegeverhältnisse über die Fachstelle begründet werden, dass also alle, die ein Betreuungs- und Pflegegeld in Zukunft erhalten, dass die alle automatisch und verpflichtend bei der Fachstelle angestellt werden müssen: Wir haben das ebenfalls an dieser Informationsveranstaltung auch einmal diskutiert und es spricht sehr vieles dafür, dass das eine gute Lösung sein könnte. Es gibt aber auch Gründe dagegen und ich denke, wir werden das auf die 2. Lesung hin nochmals sehr genau prüfen, ob das eine Option ist. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man es mindestens zur Wahl stellen sollte, dass jemand, der das wünscht, dass er sich dort anstellen lassen kann, damit er sich von diesen ganzen administrativen Aufwendungen entlasten kann. Aber es gibt eben auch Personen, die das vielleicht nicht wünschen. Die sagen, ich kann das zusammen mit meiner Tochter regeln, wenn es ein Tochter/Mutter-Verhältnis ist, da benötige ich nicht noch eine dritte Institution. Das könnte ich mir vorstellen, dass man hier auch eine Wahlfreiheit offen lässt. Das müssen wir aber auf die 2. Lesung genau prüfen.
Ich glaube, richtig ist der Hinweis der Abg. Marlies Amann-Marxer, dass zwischen Gesetzestext Art. 63septies des AHV-Gesetzes und dem Kommentar hier eine gewisse Divergenz besteht. Die Absicht ist, dass man beim Art. 63septies grundsätzlich gleichzeitige Gewährung von Betreuungs- und Erziehungsgutschriften ausschliesst, wie es heute schon ist, dass hier aber beabsichtigt ist in dieser Gesetzesbestimmung, dass dann - wenn also keine Erziehungsgutschrift - wenn dann aber ein Betreuungsverhältnis begründet wird, welches ein Betreuungs- und Pflegegeld nach sich zieht, dass dann eben neu Betreuungsgutschriften angerechnet werden können, aber nur dann, wenn eigene Angehörige entgeltlich eben gepflegt oder betreut werden. Ich denke, der Art. 63septies wird dann noch Anlass geben bei der Lesung und dann werden wir heraushören, ob der Landtag hier eine Sowohl-als-auch-Lösung fordert oder ob eben das heutige Regime, wie es besteht, weitergeführt werden soll.
Die Frage der Anspruchsberechtigung: Es ist in der Gesetzesvorlage der Regierung vorgesehen, dass mindestens eine zweimonatige Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit nachgewiesen bzw. bestätigt werden muss. Das können wir prüfen - das hat auch der Familienhilfe-Verband in der Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht - ob man diese Frist auf einen Monat dann noch verkürzen könnte.
Die Funktion und die Rolle des Arztes: Das ist richtig, da gibt es verschiedene Begriffe im Text und im Gesetzeswortlaut - Gutachten, Bericht. Ich denke, letztendlich geht es darum, dass der Arzt eine Bestätigung abgibt und wir werden das aber vereinheitlichen, dass es hier Klarheit gibt.
Dann die Bemerkungen des Abg. Johannes Kaiser, der zum Ausdruck gebracht hat, dass es wichtig ist, eine zentrale Stelle einzurichten, dass eben gleiche Massstäbe bei der Beurteilung angewendet werden. Ich denke, das sieht das Konzept der Regierung ja so vor. Er hat dann die Frage gestellt: Wie kann man die Einheitlichkeit sicherstellen? Eben gerade mit der zentralen Stelle. Diese zentrale Stelle wird den Überblick über die einzelnen Pflege- und Betreuungsverhältnisse haben. Wir sprechen hier ja nicht von tausenden Betreuungs- und Pflegeverhältnissen. Heute sind es ungefähr etwa 120 und wenn wir von einer Verdoppelung ausgehen, dann sprechen wir von etwa 250 solchen Pflege- und Betreuungsverhältnissen. Und das relativiert dann vielleicht auch die Bemerkung eines Abgeordneten, wie man denn mit 1,7 Stellenprozent bei dieser neuen Fachstelle das alles managen können soll. Das ist so, aufgrund der Besprechungen mit den Familienhilfen und mit dem Verband haben wir die Rückmeldung vom Verband bekommen, dass in einer Anlauf- und Beginnphase 1,7 Stellenprozent eben für diese Aufgaben, wie sie im Konzept angedacht sind, ausreichen sollten.
Die Höhe des Pflegegeldes ist festgelegt. CHF 180 pro Tag ist der Vorschlag der Regierung als Maximalbetrag. Es ist so vorgesehen, dass man sich an den Mechanismen der Hilflosenentschädigung auch anlehnen möchte. Dort ist beispielsweise die schwere Hilflosigkeit dann gegeben, wenn eine Person vollständig hilflos ist. Dies ist der Fall, wenn sie in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und überdies der dauernden Pflege oder der persönlichen Überwachung bedarf. Das ist bei der AHV so festgelegt und es ist dann auch festgelegt, was diese alltäglichen Lebensverrichtungen sind. Da geht es um das An- und Ausziehen, um die Körperpflege, um das Aufstehen, Absitzen und Abliegen. Es geht um die Fortbewegung, es geht um das Essen und es geht um das Verrichten der Notdurft. Und die Regierung möchte die Ausgestaltung in der Verordnung eben nach dem Grad der Hilflosigkeit ungefähr ausgestalten, aber eben eine etwas feinere Abstimmung. Heute gibt es im Bereich der Hilflosigkeit drei Grade und die Regierung denkt daran, das auf fünf Stufen festzulegen auf Verordnungsebene. Wer bekommt das Pflegegeld? Jetzt ist im Konzept vorgesehen, dass der zu Pflegende, der zu Betreuende das Pflegegeld bekommen soll.
Dann zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert: Wir haben bereits in der Postulatsbeantwortung ausgeführt, dass für einen stationären Platz mit Kosten in der Grössenordnung von etwa CHF 9'200 zu rechnen ist und dies ist die richtige Zahl, wie sie hier im Bericht und Antrag aufgeführt ist. Und diese Taxe bei dieser Tabelle, das sind diese CHF 99. Diese CHF 99 pro Tag werden mit der AHV-Rente bestritten. Und wenn das Geld nicht ausreicht, dann kommt eben die Eigenleistung des Heimbewohners zum Zuge. Dann muss er dies mit Eigenleistung erbringen. Dann muss er praktisch sein eigenes Vermögen angreifen, damit er diese CHF 99 finanzieren kann. Hat er diese Mittel nicht, bekommt er Ergänzungsleistungen. Also jemand, der kein Vermögen hat, der keine finanziellen Reserven hat, kann diese CHF 99 pro Tag einerseits mit der AHV und andererseits mit den Ergänzungsleistungen bestreiten.
Dann zur Frage der Pflegeversicherung: Dazu habe ich bereits Ausführungen gemacht. Und Sie haben die Frage gestellt, Herr Abg. Wendelin Lampert: Das heutige Regime bringt doch zum Ausdruck, dass diese CHF 100 selten einmal ausbezahlt werden. Das hängt auch damit zusammen, dass auch die Hilflosenentschädigung, wenn es eine solche gibt, eben abgezogen wird. Also selbst wenn jemand CHF 100 nach dem Krankenversicherungsrecht bekommen würde - er hat aber gleichzeitig noch eine Hilflosenentschädigung von CHF 30 - dann bekommt er eben nur die Differenz, das heisst, CHF 70. Und mit diesem Betreuungs- und Pflegegeld möchten wir ja auch eine Besserstellung erreichen, dass eben diese Hilflosenentschädigung neu dann nicht mehr abgezogen und nicht mehr angerechnet wird.
Dann zur Frage, ob die Familienhilfe-Vereine bereit sind: Ich glaube, das habe ich in meinen einleitenden Bemerkungen gesagt: Hier ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Und die Frage der Eigenleistung der betroffenen Person, die einkommens- und vermögensabhängige Ausgestaltung: Da ist es eben wieder genau das gleiche Prinzip, dass, wenn jemand eine intensive 24-Stunden-Betreuung und -Pflege benötigt, mit dem Betreuungs- und Pflegegeld nicht auskommen wird. In einem solchen Fall wird er zusätzliche Leistungen beanspruchen und die muss er über sein Einkommen finanzieren, das heisst, über die AHV oder, wenn diese nicht reicht, über sein eigenes Vermögen oder allenfalls Ergänzungsleistungen. Hier möchten wir also das genau gleiche Modell aufstellen wie beim stationären Bereich.
Zu den finanziellen Konsequenzen: Ich denke, das macht Sinn, wenn man das in einer Tabelle nochmals darstellt.
Dann bin ich nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe, ob Sie jetzt gesagt haben: Das Betreuungs- und Pflegegeld sei ein Giesskannenprinzip oder es sei kein Giesskannenprinzip. Da habe ich Sie vielleicht auch falsch verstanden. Ich möchte nur zum Ausdruck bringen: Das Betreuungs- und Pflegegeld ist kein Giesskannenprinzip, weil das nur bedarfsgerecht ausgerichtet wird.
Zur Frage der demografischen Zeitbombe, wie Sie es zum Ausdruck gebracht haben mit der Bevölkerungsentwicklung: Ich denke, mit diesem Betreuungs- und Pflegegeld reagieren wir schon auch auf diese demografische Entwicklung. Wenn wir nämlich im ambulanten Bereich nichts machen, wird das zu entsprechenden Kostenexplosionen im stationären Bereich dann führen.
Der Abg. Franz Heeb hat eine ganze Reihe von Fragen an die Regierung gerichtet. Ich glaube, ich habe einige Fragen bereits einleitend zur Pflegeversicherung beantwortet.
Zur Frage der Mitwirkung der Gemeinden, zum Mitspracherecht der Gemeinden: Ich denke, mit diesem sehr intensiven Einbezug der Familienhilfen, der Ortsvereine ist das jetzt gewährleistet. Nicht nur jetzt schon, sondern schon seit längerer Zeit findet dieser Prozess statt und der wird auch in Zukunft noch stattfinden. Die Fachstelle - und da gebe ich Ihnen Recht - hat eine koordinierende Rolle, eine koordinierende Funktion. Aber gerade aufgrund des ausdrücklichen Wunsches der Ortsvereine soll diese Fachstelle auch die Einstufung vornehmen. Das heisst, da ist sie dann nicht koordinierend, sondern da hat sie eine konkrete Vorschlagsfunktion gegenüber der Auszahlungsstelle und das ist dann wieder die AHV. Die Fachstelle wird also keine Verfügungen erlassen. Das ist wichtig. Da hat, glaube ich, der Abg. Jürgen Beck eine Bemerkung gemacht, dass die Fachstelle Verfügungen erlasse. Das ist nicht so. Die Verfügung erlässt die Auszahlungsstelle und das ist die AHV/IV/FAK-Anstalt, die gemäss Gesetz Auszahlungsstelle sein soll.
Dann zur Frage: Wie funktioniert die Koordination und die Unterstützung der Familienhilfen? Ich habe es einleitend gesagt. Dieser intensive Prozess wird von einem externen Experten, welchen die Regierung zur Verfügung stellt, begleitet.
Dann ist auch die Frage gestellt worden, glaube ich, zum Art. 3octies: Wenn eine Beeinträchtigung der Gesundheit von mindestens zwei Monaten prognostiziert wird, dass es dann eine Hilfe Dritter in erheblichem Ausmass benötige, wer das dann festlege. Das ist eben genau der Kernpunkt des Betreuungs- und Pflegekonzeptes.
Die Frage, glaube ich, wo denn diese Fachstelle angegliedert werden soll: Da hat die Regierung im Bericht und Antrag ausgeführt, dass nach jetzigem Kenntnisstand diese Fachstelle beim Verband der Familienhilfen angegliedert werden soll. Und ich pflichte Ihnen bei, Herr Abg. Heeb, wenn Sie sagen, dass es eine enge Abstimmung benötigt zwischen dem Hausarzt und zwischen den Einsatzleitern vor Ort. Aber das habe ich einleitend gesagt: Das ist im Konzept auch so vorgesehen. Nur mit dem, ja vielleicht Unterschied zu einigen Vorstellungen hier im Hohen Hause, dass eben dieser Einstufungsentscheid nicht vor Ort vom Arzt oder von der Einsatzleiterin gemacht wird, sondern eben von der zentralen Stelle.
Dann ob schon Rekurse vorprogrammiert seien: Also, wenn eine Landesstelle die Einschätzung vornimmt, ich bin kein Prophet, ob es hier Rekurse geben wird, aber ich denke, durch die Zentralisierung ist es eben gewährleistet, dass wir hier einen einheitlichen Standard erreichen und insofern finde ich es eben auch von Vorteil, wenn die zentrale Stelle in Zusammenarbeit mit den Playern vor Ort diese Einstufung dann übernimmt und vornimmt. Und die Rekurse - das haben wir in Art. 3quaterdecies in der Gesetzesvorlage - da gelten die gleichen Bestimmungen wie im Ergänzungsleistungsgesetz. Da sind die ganzen Vollzugsmechanismen abgebildet. Das kann man im Gesetz nachlesen, aber wir können das auch auf die 2. Lesung hin noch ausführen, wie das dann funktioniert.
Zur Frage des Exports: Ich glaube, darauf bin ich einleitend auch eingetreten. Und ob das Betreuungs- und Pflegegeld ausbezahlt werden könne, wenn der zu Betreuende allenfalls eine Vollmacht, wenn ich Sie richtig verstanden habe, eine Vollmacht abgibt, also die Tochter pflegt den Vater und der Vater gibt dann eine Vollmacht ab, das ist eine Überlegung, die sollte man, glaube ich, prüfen bis zur 2. Lesung.
Und zu den Strukturen, das habe ich, glaube ich, Ihnen zum Ausdruck gebracht, da geht es nicht darum, dass man von heute auf morgen alles umkrempelt, sondern da geht es wirklich darum, dass man sehr sorgfältig den Prozess begleitet. Weil wir haben auch im ambulanten Bereich sehr gute Strukturen. Die Familienhilfen leisten hervorragende Arbeiten und diese hervorragende Arbeit darf durch ein solch neues Konzept nicht kaputt gemacht werden, sondern sie darf und muss optimiert werden. Und Optimierung sehe ich, wenn die Familienhilfen, wie es der Abg. Pepo Frick gesagt hat, näher zusammenkommen, näher zusammenrücken. Das vor allen, wenn es um die Frage der Pflege geht. Weil die anderen Leistungen, diese so genannten klassischen Familienhilfeleistungen, die, denke ich, werden auch in Zukunft von den einzelnen Ortsvereinen vor Ort dezentral wahrgenommen werden. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Herr Regierungsrat, besten Dank für die Ausführungen und die Beantwortung meiner Fragen. Noch einige Zusatzfragen: Betreffend die erste Frage: Die unterschiedlichen Kosten im stationären Bereich: Auf Seite 14 hat es ja die Tabelle. Da wird der Vergleich gemacht Heim und Zuhause. Und unter der Kolonne beim Heim stehen eben diese CHF 8'864 pro Monat und Zuhause sind dann unten im Durchschnitt CHF 6'082 pro Monat aufgeführt und dann kommen wir zur Seite 16 mit den CHF 9'200. Wie Sie richtig erwähnt haben, ist diese Zahl, soviel mir noch recht in Erinnerung ist, auch in der Postulatsbeantwortung erwähnt. Und die Differenz: Woher stammt denn die Differenz dieser beiden Zahlen, wieso sind die nicht identisch? Das wäre eine erste Zusatzfrage.
Ein weiterer Punkt sind die CHF 99 Tagestaxe: Diese Frage habe ich bewusst gestellt, denn 30 mal diese 99 gibt eben einen Betrag, der höher liegt als die maximale AHV-Rente, wohlverstanden. Nicht eine minimale oder durchschnittliche AHV-Rente und entsprechend haben Sie treffend ausgeführt, sind hier natürlich auch weitere Eigenleistungen vonnöten und das war mir eigentlich das zentrale Anliegen, das ich beantwortet haben wollte. Aber hierzu besten Dank.
Dann die nächste Frage, da geht es um diese Eigenleistungen: Sie sagen schon, ja wir können hier nicht von einer Giesskanne sprechen, aber die Regierung sagt ja selbst: Es ist eben vermögens- und einkommensunabhängig in einem gewissen Bereich. Und Sie sagen dann auch, wir brauchen hier die Gleichstellung zum stationären Bereich. Mit dem kann ich leben. Aber Tatsache ist für mich ganz einfach, in einem gewissen Bereich sprechen wir dann von einer Giesskanne. Denn, ob die betreffende Person ein relativ durchschnittlicher Mensch ist oder ein Millionär ist, unabhängig davon wird er dieses Betreuungs- und Pflegegeld erhalten. Und deshalb sehe ich es doch eher als Giesskanne. Aber ich kann mit Giesskannen durchaus leben. Ich habe hiermit nicht so viel Probleme wie andere mitunter teilweise haben.
Dann eine Zusatzfrage betreffend die KKV, betreffend die Leistung: Ich habe hier auch Gespräche geführt mit den Familienhilfen und mir wurde dann natürlich gesagt, dass, wenn jetzt diese Bestimmungen aus der Krankenversicherungsverordnung entfernt werden, dann werden auch keine Leistungen mehr für Krankenmobilien entsprechend vergütet. Wie sehen Sie diese Problematik? Ist es effektiv so, dass zukünftig Krankenmobilien nicht mehr bezahlt werden oder zumindest teilweise mitfinanziert werden?
Und dann noch eine Anschlussfrage zu dieser Abgrenzung zwischen stationärer und dieser Hausbetreuungs- und Krankenpflege: Da wurde auch konkret die Frage an mich gerichtet: Ja, wer entscheidet dann im ganz konkreten Fall, wann muss diese Person ins Heim? Und da sehe ich dann eben schon gewisse Probleme. Ich habe dann von einem Vollservice gesprochen in meinem Votum. Ich denke mir auch, ich versetze mich in die Lage eines zu betreuenden Menschen und persönlich möchte ich auch möglichst lange zu Hause verweilen. Das ist menschlich und absolut verständlich. Aber irgendwann wird ja dann die Entscheidung getroffen werden müssen: So jetzt ist ein Pflegegrad erreicht, der eben nur noch stationär behandelt werden kann. Und wenn ich dann einfach im Bericht und Antrag lese, ja wir sprechen hier von 24-Stunden-Pflege und Betreuung und Sieben-Tage-Woche, dann frage ich mich effektiv, wer soll dann entscheiden, dass die betroffene Person irgendwann ins Heim muss. Das wäre noch interessant.
Dann zur demografischen Zeitbombe: Ich anerkenne, dass wir hier das Geld durchaus zielführend investieren. Mir fehlt einfach ein entsprechendes Geld auch für den Nachwuchs, für die nächsten Generationen. Und wenn wir diese Generationen nicht haben, dann haben wir langfristig ein riesiges Problem. Deshalb sollten wir auch in dem Bereich mehr unternehmen. Aber die Abg. Marlies Amann hat hierzu auch erwähnt, dass das sicherlich ein Auftrag an den nächsten Landtag sein wird, dass man sich dieser Problemstellung wird annehmen müssen.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte zuerst eine kurze Bemerkung machen und dann eine Frage stellen: Sie haben angetönt, dass es kein Giesskannenprinzip ist. Tatsache ist, es ist einkommensunabhängig und vermögensunabhängig ausgestaltet, was nichts anderes bedeutet, als dass ein Millionär genauso das Geld bekommt wie ein Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezüger. Wenn Sie das bedarfsgerecht anschauen, ich habe auch kein Problem mit dieser Giesskanne. Nur weil das in der Vergangenheit immer wieder an die Wand gemalt wurde diese Giesskanne, hier wird einkommensunabhängig Geld ausgegeben und der Bedarf - Sie haben gesagt, der Bedarf muss gegeben sein - auch bei einer Familie mit Kindern ist der Bedarf gegeben, dass diese Kinder gepflegt bzw. erzogen werden müssen. Also da kann ich den Unterschied nicht erkennen. Das aber als Randbemerkung.
Ich habe aber eine Frage zur Lösung, wie sie jetzt immer wieder angetönt wurde nämlich, dass die Anstellung dieser pflegenden Personen bei einer zentralen Stelle oder beispielsweise bei der Familienhilfe oder wo auch immer das dann ist, dass diese Personen dort fix angestellt werden und nun frage ich mich nach den Konsequenzen. Die pflegenden Personen waren in der Regel Familienfrauen oder haben ein Anstellungsverhältnis aufgegeben, haben jetzt ein Einkommen generiert zwischen - ich kann mich an die Zahlen erinnern zwischen CHF 5'000 und 6'000 beispielsweise im Monat - dann wird dieses Pflegeverhältnis aufgelöst. Sei es, dass der zu Pflegende stirbt oder in ein stationäres Pflegeverhältnis überführt wird und wenn dieses Pflegeverhältnis nun aufgelöst wird, sind diese - ich denke mal, im ganzen Land sind es vielleicht 100 Personen - sind diese plötzlich nicht mehr angestellt bzw. sind arbeitslos. Ich frage mich, ob dann ein Arbeitslosengeld fällig wird für diese Personen, die niemanden mehr zu pflegen haben. Sie sind aber nicht fix bei der Familienhilfe beispielsweise angestellt wie das übrige Personal. Was passiert mit diesem Personal bzw. eigentlich wäre es gar kein Personal? Erst durch unsere Lösung, die immer wieder angetönt wurde, ist es zum Angestelltenverhältnis gekommen. Sind dieses dann arbeitslosenberechtigte Personen oder nicht? Weil dann bekommen wir hier schon ein Problem, wenn im Nachhinein praktisch zwei Jahre zusätzlich noch Arbeitslosengelder bezahlt werden müssen. Nur das vielleicht zur Mitberücksichtigung, wenn man hier eine Lösung sucht in einem Angestelltenverhältnis.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Ich möchte noch einmal nachhaken zur Auszahlung an die Pflegebededürftigen. Sie haben erwähnt, dass zum Beispiel bei einem alten dementen Menschen natürlich ein Rechtsbeistand für die rechtmässige Verwendung des Geldes besorgt sei und dann nachher die AHV diese Kontrolle weiter übernimmt. Habe ich das richtig verstanden? Also die Kontrolle über die Verwendung des Geldes? Sonst kann ich das nachvollziehen mit diesem dementen Menschen. Aber ich denke, bei der Problematik der Auszahlung an den Pflegebedürftigen auch an verschiedene Betreuungspersonen innerhalb einer Familie und da kann es ja auch zwischenmenschliche Probleme geben. Als Beispiel: Ein älterer Mensch hat nicht mehr die Kraft in der Familie «durchzugreifen». Da es gibt verschiedene Kinder und Schwiegerkinder, die sich da an der Betreuung beteiligen. Dann finde ich es ziemlich schwierig, wer wie viel vom Geld bekommt. Wer soll dann diese Kontrolle übernehmen?
Und dann noch die Bemerkung, die der Abg. Rudolf Lampert zum Giesskannenprinzip gemacht hat: Sie haben ausgeführt, dass es eben kein Giesskannenprinzip sei, weil es ja nur an zu Pflegende ausbezahlt wird. Ich denke, es ist dennoch ein Giesskannenprinzip, weil es eben an alle Pflegenden ausbezahlt wird, und zwar unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen.
Dann habe ich noch eine Verständnisfrage: Sie haben ausgesagt: Es muss klar sein, dass nur der Bedarf abgedeckt wird und nicht das Bedürfnis. Können Sie vielleicht dazu noch ein bisschen mehr ausführen? Ein Bedürfnis kann ja zum Beispiel auch eine Ferienablösung sein, dass Angehörige die Möglichkeit haben, einen zu pflegenden Menschen für eine bestimmte Zeit ins Pflegeheim zu geben. Das war ja bis jetzt schon der Fall. Aber die Definition, wann es ein Bedarf und wann es ein Bedürfnis ist, wird schwierig sein. Danke.Abg. Franz Heeb
Ich möchte Regierungsrat Hugo Quaderer für die Beantwortung einzelner Fragen danken, vor allem auch für den Hinweis auf eine künftige Pflegeversicherung. Ich denke, es wäre doch wichtig zum jetzigen Zeitpunkt schon zu überlegen, wohin die Reise führt, eventuell auch einen Vergleich zu machen: Wie funktionieren Pflegeversicherungen im benachbarten Ausland? Und in welcher Zeitfrist ist auch geplant, diese Versicherungen einzuführen? Wir kennen die demografische Entwicklung. Wir wissen, mit dieser Zwischenlösung wird es vor allem über Land und Gemeinden finanziert und es ist nach meiner Ansicht auch eine grundsätzliche Überlegung dahinter, wie weit und ab wann auch der Private hier mitfinanziert, damit das natürlich auch längerfristig noch finanzierbar ist.
Dann wird in einem weiteren Punkt auch verwiesen auf das Pflegekonzept, das zu erstellen ist. Hier auch die Anregung, dass vielleicht unterschieden wird zwischen Pflegekonzept, Pflegeplan und Pflegedisposition. Das Pflegekonzept hat sehr stark mit der Krankheit, mit der Behinderung, mit der Bedürftigkeit eines Kranken zu tun und dementsprechend leitet sich auch ein entsprechendes Pflegekonzept generell ab: Was ist am besten seitens der Pflege? Der Pflegeplan legt eher die Zeitgefässe fest, was täglich, wöchentlich bzw. jährlich hier geplant ist, wie der Einsatz ist, und die Disposition regelt situativ, wer zum Einsatz kommen soll oder wenn sich Grundlegendes ändert, wie man darauf reagieren soll. Ich gehe davon aus, dass das grundlegende Pflegekonzept damit gemeint ist, wo auch generell der Pflegezeitbedarf festgehalten ist. Effektiv sehen wir es dann eigentlich aus dem Pflegeplan heraus, der dann ja auch überprüft werden soll. Persönlich wünsche ich mir, dass das möglichst subsidiär auf Stufe der Familienhilfe-Vereine gemacht wird. Ich verstehe auch Ihre Bedenken. Ich denke auch, dass eine Einsatzleitung, weil sie ja nicht direkt auch betreuende Person ist, hier entsprechende Fachkompetenz sich erwerben kann. Wichtig ist einfach, dass diese koordinierende Stelle für entsprechende Pflegestandards und auch für eine entsprechende Pflegequalität natürlich einsteht.
Zu Ihrem Punkt zu den Rekursen: Ich habe das kurz noch geprüft, bin mir selber ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob die Rekurse jetzt für IV-Fälle genau gleich behandelt werden sollen, wie jetzt eben für diese Fälle. Hier könnte ich mir auch ein erleichtertes Begutachtungsverfahren vorstellen. Vielen Dank.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich habe die Diskussion verfolgt und musste mehrmals etwas staunen, dass einige Fragen gestellt wurden - und das ist das gute Recht eines jeden, einer jeden Abgeordneten zu fragen; das stelle ich nicht in Zweifel. Aber es wurden einige Fragen gestellt, die sich zweifelsfrei und eindeutig aus dem Bericht und Antrag beantworten lassen. Ich nehme hier nur als Beispiel die Frage bezüglich der Differenz der Werte im stationären Bereich, wo auf Seite 14 steht «Durchschnitt CHF 8'864» und auf Seite 16 aufgeführt wird «CHF 9'200 pro Monat und Bett». Wenn man sich jetzt die Mühe macht und das genauer betrachtet, dann wird hier aufgeführt im Beispiel CHF 8'864, dass dies am Beispiel des Alters- und Pflegeheims Balzers gerechnet wird. Ein Fallbeispiel zu Aufwendungen pro Monat. Und auf Seite 16, beim Betrag von CHF 9'200, wird erklärend dazu ausgeführt, dass die Leistungen der Hilflosenentschädigung, der Pflegekostenzuschüsse aus dem KVG und die Betriebs- und Pflegebeiträge von Land/Gemeinden je nach Belegungsgrad und Pflegeaufwand unterschiedlich ausfallen, sodass es daher Differenzen geben kann, die Zahlen auf Durchschnittswerten beruhen und dann - was ich persönlich sehr begrüsse: «Insgesamt kann angenommen werden, dass auf der Basis 2006 die Gesamtkosten von CHF 9'200 pro Monat/Bett eine verlässliche Kostenschätzung ist». Hier führt die Regierung aus, dass das eine für mich seriöse Kostenschätzung ist. Die Regierung geht mit dem Betrag etwas höher als die Durchschnittswerte. Es gibt ja hier auch Spitzen. Und für mich ist das ein Zeichen der Qualität der Arbeit, die wir hier vorliegen haben mit diesem Bericht und Antrag, dass man auf die vorsichtigere Seite geht, wie auch sonst im gesamten Bericht und Antrag, auf die Qualität und auf die Bedürfnisse und auf eine möglichst gute Lösung zielgerichtet gearbeitet wird. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Es wurden von verschiedenen Abgeordneten Fragen an die Regierung gestellt. Ich denke, es ist im Rahmen der Debatte aber auch angebracht, dass Meinungen dazu von Abgeordneten auch geäussert werden. Der Abg. Wendelin Lampert hat die Frage in den Raum gestellt bzw. an die Regierung gestellt: Wann muss der Patient ins Heim? Meine persönliche Meinung dazu ist: Wenn die Pflege zu Hause unzumutbar wird, weil sie zu intensiv ist für die Pflegeperson oder wenn die Pflege so viel medizinische Kenntnisse erfordert, dass es zu Hause nicht mehr möglich ist, dann wird der Patient in die stationäre Pflege ins Heim müssen. Ich mache hier einfach den Unterschied zwischen medizinischer Intensivpflege und Krankenpflege und Krankenbetreuung. Ich denke, wer Krankenbetreuung schon gemacht hat, wird den Zeitpunkt kennen, wo das nicht mehr weiterhin zumutbar ist, weder für den Patienten noch für die Pflegeperson. Die Bedürfnisse können da allerdings auch unterschiedlich sein. Aber wenn es für einen von beiden nicht mehr zumutbar ist, dann kommt die stationäre Pflege in Betracht.
Dann zur Frage oder dem Statement des Giesskannenprinzips bzw. des Eigenbetrags: Ich denke, was hier mit dieser Vorlage angestrebt wird, ist ein Ausgleich zwischen stationärer Pflege und häuslicher Betreuung. Und wenn wir die Tabellen auf Seite 14 ansehen, wo die Kostenzusammenstellung für die stationäre Betreuung einerseits und für die häusliche Betreuung andererseits aufgelistet ist, dann fällt mir einfach auf, dass bei der häuslichen Betreuung, dass zwischen diesen beiden Formen der Betreuung eine Differenz von zirka CHF 3'000 besteht. Zum Eigenbetrag: Bei beiden Formen der Betreuung ist in der ersten Spalte der Eigenbetrag mit bis zu CHF 36'000 angegeben. Bei der stationären Pflege ist darin beinhaltet auch Kost und Logis. Bei der häuslichen Betreuung muss der Patient das selbst aufbringen. Bei der stationären Betreuung wird die Infrastruktur zur Verfügung gestellt, inklusive Erhalt. Es gibt auch Betriebs- und Pflegebeiträge plus Defizitbeiträge von Land und Gemeinden, welches bei der häuslichen Pflege nicht in Betracht kommt. Da gibt es die Subventionen an die Familienhilfen. Insgesamt aber wird bei beiden Formen der Betreuung angenommen, dass die Renten bzw. die Hilflosenentschädigungen eingesetzt werden - bei beiden Formen der Betreuung. Und damit ein Ausgleich, auch ein finanzieller Ausgleich und ein struktureller Ausgleich zwischen stationärer und ambulanter Betreuung zu Hause erfolgen kann, sind die Massnahmen, die mit dieser Vorlage vorgeschlagen werden, zu setzen. Und dann werden wir - ich weiss nicht, ob meine Rechnung stimmt - ungefähr bei gleichen Beträgen am Schluss sein.
Zur Frage der Arbeitslosigkeit: Ja, diese Frage kann man sich schon stellen, ob ein Arbeitsverhältnis, das eingegangen wurde und sogar über eine dritte Stelle begründet wurde und das dann ausläuft oder nicht mehr da ist, ob das dann einen Arbeitslosenanspruch begründet: Ich denke, wenn so ein Betreuungsverhältnis eingegangen wird, so ist es ein Betreuungsverhältnis auf Zeit. Es ist sozusagen, wenn man mit marktwirtschaftlichen Ausdrücken sprechen möchte, ist es projektbezogen. Und wenn diese Pflege nicht mehr ansteht bei dieser Person, dann ist das Pflegeverhältnis einfach beendet und meiner Ansicht nach entsteht daraus kein Anspruch auf Arbeitslosengelder. Das wird aber die Regierung beantworten oder abklären können.
Zur Frage der Abg. Frau Doris Frommelt: Was passiert, wenn verschiedene Pflegepersonen die Pflege übernehmen? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Ich habe dann für mich die Antwort gefunden, dass es eine Person geben muss in der Familie, die für die Pflege verantwortlich ist. Eine Ansprechperson auch für die involvierten Stellen und diese eine Person kann innerhalb der Familie meiner Ansicht nach auch bestimmte Aufgaben an andere weiterdelegieren. Meiner Vorstellung nach müsste es so sein dürfen, dass eine Person die Pflege übernimmt, ganz offiziell, und z.B. ihrer Schwester oder ihrem Bruder oder ihrer Schwägerin einen halben Tag pro Woche die Pflege des Patienten überlässt. Das müsste meiner Ansicht nach möglich sein.
Dann zur Abgrenzung Bedarf und Bedürfnis, die Sie auch in Frage gestellt haben: Ich bin da Ihrer Meinung. Diese Abgrenzung wird sehr schwierig sein. Unter «Bedarf» verstehe ich einfach das absolut Notwendige, das nötig ist, um die häusliche Pflege ohne grosse Schwierigkeiten durchführen zu können und «Bedürfnis» das wäre für mich alles Optimale, was man erbringen könnte, um die häusliche Pflege eben nicht nur zu ermöglichen, sondern auch noch bequem zu gestalten. Darin sehe ich die Abgrenzung zwischen Bedarf und Bedürfnis, aber da kann man sicher keine klare Grenzlinie ziehen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich glaube, die Unterscheidung zwischen Bedarf und Bedürfnis ist eine ganz wichtige Unterscheidung. Ich denke mir auch, dass der Bedarf das absolut Notwendige ist, das objektiv festgestellt wird, und die Bedürfnisse zusätzlich der Wunsch der Familie ist oder des zu Pflegenden nach zusätzlichen Leistungen. Ich glaube, hier muss man aber die Praxis und die Fachleute daran lassen. Das können wir sicher nicht hier festlegen.
Dann noch meine Replik zu zwei Voten: Zum einen hat der Abg. Rudolf Lampert gesagt, man müsse die Folgen dann auch prüfen, wenn die Pflegepersonen nicht mehr privat angestellt sind sondern zentral von einer Organisation, sei es die Familienhilfe oder eine andere Organisation. Natürlich, da bin ich absolut einverstanden. Aber ich denke, die Problematik, zum Beispiel die arbeitsrechtliche Problematik, ob jemand arbeitslos wird oder nicht, die stellt sich für mich in beiden Fällen. Ich denke mir, sogar wenn man diese Personen zentral managt, dann ist sogar der Vorteil, dass sie leichter weitervermittelbar sind, als wenn jemand einfach privat angestellt ist und er dann auch wieder privat schauen muss, dass er irgendwo eine neue Person zu pflegen hat, die ein Pflegeverhältnis mit ihm eingeht. Ich denke, hier gibt es einen Vorteil in diesem Bereich. Aber ich bin absolut dafür, dass man das sauber abklärt, ob es hier arbeitsrechtliche Unterschiede gibt. Ich kann mir auch vorstellen, dass man die gleich oder ähnlich ausgestalten könnte.
Dann zur Forderung des Abg. Franz Heeb nach der Pflegeversicherung: Ich denke, das ist sicher prüfenswert, aber wir sind jetzt vor dem nächsten Schritt und nicht vor dem übernächsten und ich denke mir, man sollte jetzt die Fachressourcen darauf konzentrieren, diese Lösung, die jetzt hier angedacht ist und die wir zu beraten haben, sauber umzusetzen. Das heisst, die Fachressourcen dafür verwenden, um hier eine wirklich gute Lösung zu finden und dann, wenn das wirklich funktioniert über eine Weiterentwicklung nachzudenken. Ich glaube, man sollte nicht den übernächsten vor dem nächsten Schritt machen.Abg. Andrea Matt
Danke. Aufgrund der gemachten Aussagen zur Arbeitslosigkeit, wenn das Pflegeverhältnis beendet ist, möchte ich mich hier jetzt doch auch noch äussern: Ich spreche mich klar für konkrete und geregelte Arbeitsverhältnisse aus. Ich finde es ganz wichtig, dass diese Arbeitsverhältnisse nicht innerhalb der Familien stattfinden, weil wir dadurch Streit in die Familien tragen würden bzw. Streit vorprogrammieren würden. Ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau halte ich nicht für glücklich. Deswegen bin ich ganz klar konkret für einen Arbeitsvertrag zwischen der Person, die pflegt und einer Fachstelle. Wo auch immer und wie genau die angesiedelt ist, es sollte eine zentrale Fachstelle sein.
Wenn eine Person - und das kann übrigens auch ein Mann sein - ihre eigentliche Berufstätigkeit für eine Pflege aufgibt, dann ist es richtig, dieser Person ein neues geregeltes Pflegearbeitsverhältnis als Ausgleich anzubieten. Und wenn dieses Pflegearbeitsverhältnis dann endet, dann ist es auch wiederum logisch und konsequent, so lange Arbeitslosengeld auszuzahlen, bis die Person wieder ihre ursprüngliche Berufstätigkeit aufgenommen hat, bis sie eben wieder in das normale Berufsleben integriert ist. Wer bereit ist, seine Angehörigen zu pflegen, der sollte deshalb nicht zu grosse Nachteile in Bezug auf seine Berufstätigkeit erfahren. Letztendlich ist und bleibt die Pflege daheim für den Staat günstiger als die stationäre Pflege im Heim. Faire Bedingungen für diejenigen, die die Pflege übernehmen, sollten selbstverständlich sein.Abg. Rudolf Lampert
Ich weiss nicht, ob das richtig rübergekommen ist. Ich nenne ein Beispiel: Wenn meine Frau ihre Mutter pflegt - meine Frau ist nicht arbeitstätig - wenn sie ihre Mutter pflegt und hier zwei Jahre angestellt ist: Hat sie dann Anspruch ohne Wenn und Aber auf Arbeitslosengeld? Denn, auch wenn eine Arbeit auf Zeit stattgefunden hat, wurde ein Einkommen generiert und es sind in der Regel Arbeitslosengelder fällig. Wenn sie diese Tätigkeit nicht in einem Angestelltenverhältnis ausübt, ist nachher der heutige Zustand wieder hergestellt, es gibt kein Arbeitslosengeld, weil kein Anstellungsverhältnis stattgefunden hat. Dort sehe ich das grosse Problem, dass alle die Personen, die heute zu Hause ihre Verwandten pflegen, dass diese nicht in einem Anstellungsverhältnis sind heute und wenn wir hier ein Anstellungsverhältnis generieren, dass diese künftig Arbeitslosengeld bekommen. Jetzt kann man sagen: Sie haben das zugut, denn die Personen, die früher in einem Arbeitsprozess waren und diesen Arbeitsprozess aufgeben, haben dieses Geld auch bekommen. Ich möchte das einfach der Regierung mit auf den Weg geben, dass man das auch mitberücksichtigt und nichts anderes wollte ich eigentlich hier einbringen.
Dann trotzdem noch einen Satz zum Giesskannenprinzip: Einkommens- und vermögensunabhängige Zahlungen sind Giesskannenprinzip, und zwar unabhängig davon, ob die Vorlage nun Gelder für Kindererziehung aus dem Ressort Familie von Regierungsrätin Kieber-Beck betrifft oder ob es Gelder für die Betreuung und Pflege aus dem Ressort Soziales von Regierungsrat Hugo Quaderer sind. Wenn sie unabhängig von Einkommen und Vermögen Gelder verteilen, so ist das das, was sie gemeingängig Giesskannenprinzip nennen. Noch einmal, ich betone das: Ich habe überhaupt kein Problem damit, aber es ist für mich dasselbe. Und wenn Sie sagen, hier findet lediglich ein Ausgleich zwischen häuslicher Betreuung und stationärer Pflege statt, genau das findet nämlich auch statt. Ein Ausgleich zwischen häuslicher Erziehung, wenn die Mutter zu Hause dieses Kind erzieht und ein Ausgleich zwischen der häuslichen Erziehung und dem Kinderhort, nämlich dort, wo heute auch die Subventionen fliessen. Und genau das haben wir hier identisch zur Verfügung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nachdem noch sehr viele Wortmeldungen auf den Bildschirmen zu sehen sind, möchte ich jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:45 Uhr unterbrechen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.Mittagspause (von 13:00 bis 14:45 Uhr)
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Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bzw. wir befinden uns immer noch in der Eintretensdebatte.
Wir setzen also die Eintretensdebatte fort und ich gebe das Wort dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich dachte, ich sei nicht gleich dran, aber es freut mich natürlich, dass Sie mich hier zu Wort kommen lassen. Eine erste Frage, die ich an den Herrn Regierungsrat habe, bezieht sich auf mein Eingangsvotum. Hier habe ich die Frage gestellt betreffend die Finanzierung, ob die Regierung hier auch eine Gegenfinanzierung beabsichtige, bevor sie dieses Betreuungs- und Pflegegeld einführen wird, wie dies zum Beispiel beim Familiengeld geplant ist. Hierzu würden mich noch die Ausführungen des Herrn Regierungsrats interessieren.
Dann möchte ich gerade an das Votum vor dem Mittagessen anknüpfen. Da wurde ja die Aussage getätigt betreffend dieses Giesskannenprinzip, wie das aussehe im Vergleich zum Familiengeld. Und hier ist es eben effektiv so: Bei der ausserhäuslichen Betreuung wurde hier eine Zahl genannt von ca. CHF 13'000 pro Jahr, die der Staat pro Betreuungsplatz und pro Jahr in eine solche ausserhäusliche Betreuung investiert. Das sind doch enorme Zahlen. Und hier sieht man durchaus auch gewisse Parallen im Vergleich zu diesem Betreuungs- und Pflegegeld.
Dann noch zur Seite 14 und 16, zu meiner Frage betreffend die Kosten der stationären Pflege. Diese Frage habe ich eben schon ganz bewusst gestellt, denn mich stört das, wenn ich gerade ehrlich sein will: Auf Seite 14 werden diese beiden Systeme gegenübergestellt: Heim und Zuhause. Dann kommt man auf eine Zahl von CHF 8'864 und auf Seite 16 auf die Zahl von CHF 9'200. Und mich stört einfach, dass man auf Seite 14, wo die Gegenüberstellung gemacht wird, eher den tieferen Wert genommen hat und nicht den höheren. Und da habe ich dann ja auch die Regierung gefragt, wie sie sich diese Differenzen erklärt. Und konkret frage ich mich natürlich: Ist es fair, wenn man hier beim Vergleich die tiefere Zahl in den Raum stellt? Wieso hat man hier nicht die höhere Zahl genommen? Wenn das schon die richtige Zahl ist, wie es der Herr Regierungsrat ja treffend ausgeführt hat. Dann hätte für mich die richtige Zahl auch auf die Seite 14 gehört. Und deshalb habe ich diese Frage ganz bewusst gestellt.
Ich weiss auch, dass sie damals in der Interpellationsbeantwortung war, diese Zahl von 9'200. Es hat dann auch noch Diskussionen gegeben mit dem Abg. Pepo Frick betreffend die Amortisation, wenn mich nicht alles täuscht. Aber für mich hätten auf die Seite 14 diese 9'200 gehört, wenn man schon den Vergleich anstellt von stationär zu Heim. Denn das wird ja dann im Endeffekt auch entscheidend sein, wie sich die Höhe des Betreuungs- und Pflegegeldes bemisst - sprich gehen wir von der Höhe von 8'864 aus oder von 9'200?Abg. Franz Heeb
Ich möchte mich noch auf das Votum des Landtagsvizepräsidenten beziehen, der gemeint hat, ich wolle heute schon die Pflegeversicherung einführen. Dem ist natürlich nicht so. Ich muss hier einfach klarstellen: Es geht jetzt um den ersten Schritt, und zwar um das Pflegegeld und die entsprechende Unterstützung und den Aufbau der häuslichen Pflege in Zusammenarbeit mit der Familienhilfe.
Wichtig ist, dass bei diesem ersten Schritt auch schon ein Blick in die Zukunft gemacht wird und ich meine auch über die Grenzen hinweg, wie dort eine Pflegeversicherung funktioniert. Weil da können wir auch wertvolle Erfahrungen diesbezüglich sammeln. Umgekehrt können wir auch beurteilen, ob diese Vorlage auch geeignet ist für eine künftige Pflegeversicherung. Ich bin hier offensichtlich missverstanden worden und möchte das natürlich auch zurückweisen.
Kernstück dieser Vorlage ist eigentlich der Aufbau und Ausbau der häuslichen Pflege in Zusammenarbeit mit der Familienhilfe. Und ich denke, da sollten alle Kräfte dahingehend auch wirken, dass das ausgebaut werden kann. Das ist für mich eigentlich die primäre Ausrichtung und der primäre Schwerpunkt. Und Kernstück in der ganzen Sache ist doch die Abklärung des Pflegekonzeptes mit dem Pflegegeld zusammen. Ich denke, da findet die entscheidende Zusammenkunft mit den Angehörigen, mit den Pflegebedürftigen, mit dem Hausarzt und auch - wenn die Familienhilfe mit einbezogen ist - mit der Familienhilfe zusammen statt. Und da muss geklärt werden: Wie ist der Krankheits- und Pflegefall zu beurteilen? Wie wird die Pflege aufgeteilt usw.? Da findet das Wesentliche statt.
Und in meinem Votum habe ich meine Skepsis auch dahingehend geäussert, dass eben eine Fachperson, die nur einmal vor Ort kommt, das vielleicht nicht beurteilen kann. Und ich möchte einfach in diesem Sinne auch noch einmal nahelegen, in den gesamten Abläufen und Strukturen, dass hier auch diese Personen, die wirklich beteiligt sind und wirklich ein Urteil abgeben können, dass die primär einmal gefragt werden oder eventuell auch Antrag stellen können hinsichtlich des Pflegekonzeptes und des Pflegegeldes. Das ist meine Meinung dazu.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Es wurde noch morgens diskutiert, das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses bzw. eines Dienstverhältnisses: Ich denke, es spielt kein Rolle, ob die Abrechnung über eine Fachstelle oder über den privaten Haushalt geht. Wird die Arbeit aufgenommen, dann sind die Kriterien klar. Man hat das Dienstverhältnis einzugehen, wenn man das sauber macht. Und wenn ich Arbeitgeber bin, dann habe ich die Person, die pflegt, abzurechnen. Und in der AHV sind dann ja kapitalbildende Beiträge und dann gibt es auch einen Risikobereich. Und zentral, die ALV, wenn ich dort Beiträge zu leisten habe, dann habe ich nachher auch einen Anspruch auf einen Taggeldsatz. Und dann muss man sich nicht vorstellen - so ist es zumindest nach meinem Wissen -, dass man dann ewig über die ALV versichert ist. Da werden gewisse Taggeldsätze zur Verfügung gestellt. Und darum hören wir ja auch oft, dass man ausgesteuert ist. Und das muss so sein. Und ich denke, es ist sehr wichtig, dass diese Personen auch versichert sind, weil sonst wären wieder die mit den kleinsten Einkommen gestraft. Und das kann es nicht sein. Und da ist unbedingt - darum habe ich das im Votum auch erwähnt - die AHV hat die Möglichkeit, das vor Ort zu kontrollieren. Nach meiner Ansicht ist das wesentlich, dass das Dienstverhältnis, die Abrechnungspflicht, auch sauber läuft. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz etwas zu zwei Punkten: Das immer wieder zitierte Giessenkannenprinzip mit Bezug Familiengeld und Pflegegeld. Ich denke, man kann das nicht 1:1 so vergleichen. Das Familiengeld, so wie es geplant war, wäre ohne Bindung zum Zweck ausgeschüttet worden. Mit dem Geld hätte man also zum Beispiel einen Fernseher oder ein Auto kaufen können. Hier ist es ganz klar an den Bedarf, an den Zweck gebunden - und das ist für mich schon nicht dasselbe. Das ist das eine.
Und das Zweite: Bei der Arbeitslosigkeit wurde ja die Frage aufgeworfen, ob dann eine Frau oder ein Mann, die zum Beispiel einen Elternteil gepflegt haben, einfach ALV-Anspruch haben. Der ALV-Anspruch bedingt sich ja nicht allein durch die Beschäftigung, sondern es sind auch andere Voraussetzungen zu erfüllen, zum Beispiel, dass man eine neue Stelle suchen muss, dass man sich bewerben muss. Also man bekommt nicht einfach ohne weiteres diese Gelder. Von dem her gesehen gibt es also hier schon eine Unterscheidung bzw. eine Abgrenzung.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich nehme auch Bezug auf die Äusserungen bezüglich dem Giesskannenprinzip und ich möchte hier wirklich mit dieser Mähr einmal aufräumen, dass das Betreuungs- und Pflegegeld einem Giesskannenprinzip unterstünde. Es ist nicht so. Es ist unter Art. 3quinquies beim Gesetz über die Ergänzungsleistungen ganz klar festgehalten, dass die anspruchsberechtigte Person nicht frei über diese ihr zustehenden Beträge verfügen kann. Diese kann sie nur beanspruchen, wenn ein entsprechendes Betreuungs- und Pflegekonzept vorliegt, wie auch der Landtagsvizepräsident erläutert hat. Also, hier ist keine freie Verfügung. Hier muss der Nachweis erbracht werden. Hier kann nicht von einem Giesskannenprinzip gesprochen werden.
Und auch die bemühenden Verbindungen zum Familiengeld werden mit viel Fantasie angebracht. Es wurde auch vom Landtagsvizepräsidenten ausgeführt, das Familiengeld wäre ohne Wenn und Aber, ohne Vorbehalte ausbezahlt worden. Ob ich dann damit einen Fernseher kaufe oder Windeln, das ist dem- oder derjenigen selbst überlassen. Das ist hier nicht der Fall. Ohne Betreuungs- und Pflegekonzept, welches auch geprüft wird, gibt es keinen Anspruch. Von daher kann das Giesskannenprinzip hier sicherlich nicht angewandt werden oder kann hier nicht von einem Giesskannenprinzip gesprochen werden. Ich gewinne in der Diskussion immer mehr den Eindruck, dass versucht wird, sich positiv zum Betreuungs- und Pflegegeld zu äussern, bin mir aber nicht ganz sicher, ob Sie voll und ganz hinter dem Erhalt und dem Ausbau der häuslichen Pflege, ob Sie wirklich dahinter stehen. Man kann schon die Zwischentöne so deuten, als ob das nicht wirklich der Fall wäre. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Anknüpfend an das Votum meines Vorredners möchte ich noch zum Giesskannenprinzip etwas sagen. Der Abg. Rudolf Lampert hat mich heute Morgen auf den Ausgleich angesprochen. Ich habe beim Betreuungsgeld gesagt: Es soll ein Ausgleich auch stattfinden zwischen der stationären Pflege und der ambulanten Pflege zu Hause. Und Herr Abg. Lampert, Sie haben dann erwähnt, dass auch beim Familiengeld, wo wir das Giesskannenprinzip moniert haben, ein Ausgleich hätte stattfinden sollen oder stattfinden sollte zwischen der häuslichen Erziehung und der Betreuung im Kinderhort, wo die Subventionen fliessen. Das sehe ich nicht so. Das wäre dort eben gerade nicht so, denn das Familiengeld würde an alle ausbezahlt. Ob sie nun ihr Kind im Hort haben, welcher bereits schon subventioniert ist, oder ob sie das nicht im Hort haben. Das Familiengeld ist, wie auch andere Abgeordnete schon gesagt haben, nicht an einen Zweck gebunden. Wir debattieren aber hier nicht das Familiengeld, sondern das Betreuungs- und Pflegegeld und ich möchte daran festhalten, dass es, auch wenn die Beträge pauschal sind, kein Giesskannenprinzip ist.
Zur Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitslosenversicherung: Da wurde auch schon gesagt, dass, wenn jemand Arbeitslosenversicherungsgelderprämien bezahlt, daraus auch ein Anspruch erwächst. Sie haben heute Morgen, Herr Abg. Lampert, gesagt oder so in den Raum gestellt: Es könnte eine nicht erwerbstätige Hausfrau eines Tages die Pflege übernehmen eines Verwandten und wenn dieses Pflegeverhältnis sich auflöst, dann - stand so im Raum -, dass dann Arbeitslosengelder bis zur Pensionierung vielleicht bezogen werden könnten, dass einfach weiterhin, wenn das Pflegeverhältnis aufgelöst ist, Arbeitslosengelder bezogen werden könnten und das soll nicht sein. Ich habe dann die Ansicht vertreten: Das ist eine projektbezogene Anstellung, welche sich auflöst nach Ende der Pflegebedürftigkeit. Andererseits ist es aber so: Wenn die Frau sich um Arbeit bemüht und keine findet, dann hat sie Anspruch auf Arbeitslosengelder. Und wenn sie sich nicht bemüht, hat sie keinen Anspruch. Dann will sie auch kein Arbeitsverhältnis mehr haben. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ich möchte eines richtigstellen, das, was der Abg. Caduff versucht zu unterstellen, den Votanten aus unseren Reihen, dass man gegen die häusliche Pflege ist oder die Unterstützung der häuslichen Pflege. Ich möchte das ganz klar zurückweisen.
Wenn Sie in der Argumentation Probleme haben, was ist Giesskannenprinzip oder was ist nicht Giesskannenprinzip?, dann ist das ein Thema. Da gibt es anscheinend je nach Vorlage unterschiedliche Meinungen. Auch das ist Ihr Recht. Ich stehe dazu, dass, wenn ein Betrag gewährt wird, ohne Differenzierung, ob das Geld auch benötigt wird oder nicht, dass es dann ein Giesskannenprinzip ist, da stehe ich dazu. Warum das gewählt wird, da gibt es dann auch Gründe. Auch dazu soll man stehen. Aber man soll nicht mit allen Mitteln versuchen, beim einen Argumente ins Feld zu führen, die das Gegenteil beweisen sollen. Hier ist ganz klar aus meiner Sicht genauso das Giesskannenprinzip angewendet, wenn ohne Berücksichtigung, ob derjenige, der das Geld bekommt, ohne Berücksichtigung seiner Einkommens- und Vermögenssituation die gleiche Höhe bezahlt wird, dann ist das einfach ein Giesskannenprinzip. Da kann man mir erzählen was man will.
Beim anderen ist der Grund dafür, dass jemand das benötigt für die Pflege von sich, für die Bezahlung oder Entschädigung der Betreuenden und beim anderen, beim Kindergeld oder Familiengeld, war es einfach das Argument, dass jemand ein Kind haben muss und dieses Kind zwischen 1 und 4 Jahren alt ist. Das sind die Gründe für die Ausschüttung eines Betrages. Dass dafür eine Leistung erbracht wird von einer externen Person, das ist ein anderes Thema. Aber es ist meiner Meinung nach ganz klar das Giesskannenprinzip. Es hat aber überhaupt nichts damit zu tun, ob man nun für den Ausbau und für eine faire Entschädigung ist für Betreuungsaufwände. Auch ich stehe ganz klar dazu. Und das haben auch alle meine Vorredner bestätigt, dass man ganz klar das unterstützt. Und sogar die Erhöhung dieses Beitrages, der bisher gewährt wurde, auch das wurde mehrfach jetzt bestätigt. Und versuchen Sie darum das nicht umzudrehen und in das Gegenteil zu verkehren, Herr Caduff. Sie werden damit keinen Erfolg haben.
Vorbedingungen gibt es auch hier. Das ist richtig. Die soll es auch geben. Und auch das Thema der Arbeitslosenversicherung, auch das wurde nur angesprochen, dass man transparent einfach aufzeigt, welche zusätzlichen Kosten daraus entstehen würden in der Zukunft. Es war in keiner Weise beabsichtigt zu sagen oder festzuhalten, dass das nicht richtig wäre, sondern dass diese Kosten auch anfallen werden. Und auch da bin ich der Meinung des Abg. Günther Kranz, das gehört sich so: Wenn jemand für eine Leistung einen Lohn erhält, dann ist das sozialversicherungspflichtig, ist auch steuerpflichtig, egal, in welchem Anstellungsverhältnis das erfolgt. Auch dazu stehe ich und ich finde das auch richtig. Nur sollte man dann auch diese Kosten zumindest abwägen oder berücksichtigen, wenn man von Gesamtaufwendungen spricht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob man das richtig oder falsch findet.
Ich denke, dass wir das Thema Giesskannenprinzip abhaken können. Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen. Unsere Meinung ist die, die ich eben gesagt habe oder meine Meinung und wir sollten eher dann zu den Inhalten zurückkommen, als an dieser Oberfläche zu knabbern oder zu kratzen. Abg. Rudolf Lampert
Es geht hier schon um grundsätzliche Sachen. Und Tatsache ist nun mal - ob Sie das Giesskannenprinzip oder wie Sie das nennen, das ist mir eigentlich egal - Tatsache ist, ob ich Millionär bin oder ob ich Sozialhilfeempfänger bin, ich bekomme in jedem Fall diese Gelder. Und das ist nun mal eine Tatsache, und zwar einkommens- und vermögensunabhängig. Nichts anderes habe ich gesagt. Und Herr Caduff, ich lasse mir einfach nicht unterstellen, dass ich gegen dieses Betreuungs- und Pflegegeld bin. Ich habe heute Morgen gesagt, dass ich keine Probleme damit habe, dass das jeder bekommt. Ich habe ausdrücklich in diesem Haus schon gesagt: Ich bin dafür, dass diejenigen, die alles bezahlen, auch mal etwas zurückbekommen. Damit habe ich überhaupt keine Probleme. Das habe ich schon öfters gesagt. Ich habe nicht gesagt, dass es schlecht ist, dass jeder etwas bekommt. Ich habe nur gesagt, dass man mit den gleichen Ellen messen sollte, wenn hier Vorlagen ins Haus kommen.
Bezüglich Arbeitslosenversicherung habe ich auch überhaupt nichts irgendjemandem unterstellt. Ich habe den Herrn Regierungsrat gebeten, dass man das mit einbezieht, dass die eventuelle Arbeitslosigkeit bzw. vermutlich sogar eine wahrscheinliche Arbeitslosigkeit, weil es Personen unter Umständen gibt, die als Familienfrau gearbeitet haben, die aus dem Arbeitsprozess grundsätzlich ausgesteuert sind, schon vor Jahren - ausgesteuert in dem Sinn, dass sie sich einer ich möchte beinahe sagen wichtigeren Aufgabe, nämlich der Familienerziehung oder der Kindererziehung gewidmet haben - und dass diese wahrscheinlich dann Probleme haben, eine neue Arbeitsstelle zu finden und dass man das bitte einbeziehen soll. Nichts anderes habe ich gewünscht.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte dann nur einfach noch darauf aufmerksam machen, dass es bei der stationären Pflege im Heim dann auch um pauschale Beträge geht. Da heisst es 365 Tage x CHF 99. Das ist ja auch einkommensunabhängig. Da wird die Rente eingesetzt und die Hilflosenentschädigung wird eingesetzt. Und darin inbegriffen ist Grundpflege, Kost und Logie.
Ich denke, das Anliegen Pflegegeld, Erhöhung des Pflegegeldes und Ausbau der Betreuungsstrukturen, wurde hier im Landtag allgemein positiv aufgenommen. Das war schon bei der Postulatsbeantwortung so. Und heute habe ich kein Votum gehört, das sich dagegen ausgesprochen hätte mal grundsätzlich. Wenn Fragen auftauchen, dann bitte ich die Regierung - und ich habe auch solche gestellt in meinem Votum -, dass sie bis zur 2. Lesung diesen Fragen nachgeht und insbesondere die Frage der Arbeitslosenversicherung bis zur 2. Lesung abklärt. Ich wollte Ihnen nichts unterstellen, Herr Abg. Lampert, ich habe das einfach daraus herausgehört, dass da eine Kritik da ist, dass vielleicht eine Frau, die gepflegt hat und dann nicht mehr pflegen kann - was passiert mit der nachher? Aber ich wollte Ihnen hier nichts unterstellen. Ich denke, dass wir die Antworten bekommen werden bis zur 2. Lesung und eigentlich freue ich mich, dass das hier so gut aufgenommen wurde.Abg. Rudolf Lampert
Ich freue mich auch darüber. Nur, Sie haben jetzt gesagt, Sie haben niemanden gehört, der das ganze Betreuungs- und Pflegegeld in Frage stellt. Genau das hat uns der Abg. Caduff vorhin unterstellt. Ich habe mit der Unterstellung nicht Sie gemeint. Ich bin froh, dass Sie das anders gehört haben als Ihr Fraktionskollege, damit das einfach aus dem Raum ist, dass wir das nicht unterstützen. Selbstverständlich unterstütze ich dieses Betreuungs- und Pflegegeld, ganz einfach, weil ich es auch für eine gute Sache halte, wenn diese Personen zu Hause gepflegt werden können.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, ich habe mich in meinem Eintretensvotum klar geäussert, dass ich für diese Vorlage bin. Ich habe auch in den Einleitungssätzen gesagt, dass ich bereits in meiner Familie solche Fälle gehabt habe. Und ich kann hier wirklich aus der Praxis sprechen und deshalb unterstütze ich auch dieses Anliegen, dass man hier eine zusätzliche Förderung bzw. ein zusätzliches Betreuungs- und Pflegegeld einführt.
Mit meinem Schlusspunkt im Eintretensvotum wollte ich eigentlich nur die andere Seite ein wenig aufzeigen und das ist mir in der Zwischenzeit auch gelungen. Ich fordere ganz klar auch für die nächsten Generationen dieses Geld. Das kann ich hier gerade deutsch und deutlich sagen und entsprechend, sofern ich die Gelegenheit habe, werde ich das die nächsten Jahre auch machen. Denn es kann nicht sein, wenn man sich den Bevölkerungsaufbau betrachtet, dass wir hier im unteren Bereich dieses Baums - es ist eben keine Pyramide mehr, der Bevölkerungsaufbau ist ein Baum -, dass wir hier keine zusätzlichen Gelder sprechen, sonst laufen wir hier langfristig in ein riesiges Dilemma. Und das wollte ich eigentlich sagen. Auf keinen Fall gegen diese Vorlage. Nein, ich unterstütze das. Ich habe dann sogar noch gesagt in einer Frage: Zur Zeit sind wir bei den CHF 100 bei ca. CHF 38 pro Tag und pro Person. Und dann habe ich die Frage gestellt: Ja, werden wir bei CHF 180 landen? Das werden wir sicher nicht und ob wir hier noch weitere Überlegungen anstellen sollen auf die 2. Lesung. Das war sogar auch in meinem Eintretensvotum so vermerkt. Entsprechend stehe ich also dieser Vorlage sehr positiv gegenüber. Aber ich fordere einfach - ja das bezeichne ich als Forderung -, dass man hier auch an die nächsten Generationen denkt und auch hier einen Lösungsansatz sucht.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich wurde auch direkt angesprochen. Ich bin froh über die jetzt erfolgten klaren Bezeugungen zur Unterstützung des Betreuungs- und Pflegegeldes. Ich habe zu keiner Zeit gesagt, dass Ihre Fraktion oder einzelne daraus dagegen sind. Ich habe gesagt - ich habe es mir hier notiert -, man könnte den Eindruck gewinnen aufgrund Ihrer Fragestellungen und des Infragestellens der ganzen Zusammenhänge und dem Nachfragen von vielen Punkten. Wie ich bereits schon am Vormittag erwähnt habe. Ich habe gesagt: Man könnte den Eindruck gewinnen. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Es wurde verschiedentlich immer wieder das Familiengeld erwähnt und es wurde wieder gesagt, es geht auch um Gelder für die nächste Generation. Ich meine, wir haben hier einen konkreten Antrag, den wir zu behandeln haben. Ich glaube, es macht jetzt keinen Sinn, dass wir diese Debatte auch noch hier hineinmixen. Nur ein Punkt oder ein Satz zu diesem Votum: Es geht nicht darum, dass man einfach Geld spricht, sondern es muss auch noch Wirkung erzielen.Abg. Wendelin Lampert
Ich habe es am Morgen schon gesagt: Auf Seite 3 im «Volksblatt» steht: «Ihr Kinderlein kommet». Nur von den schönen Reden in diesem schönen Haus wird es keine Kinder geben. Wir müssen konkrete Massnahmen beschliessen. Ansonsten geht es schlicht und einfach nicht. Sprechen Sie einmal mit den Personen ausserhalb dieses Hauses, was die sagen zu den Politikern, die immer nur sprechen und nicht handeln. Das kann es ja wohl nicht sein.Abg. Paul Vogt
Ich höre jetzt seit Dreiviertelstunden immer nur, was heute Morgen schon gesagt wurde und was man nochmals sagen möchte. Das hat doch keinen Sinn. Ich denke, wir könnten jetzt wirklich mit der Lesung anfangen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen einer Ausbezahlung von Familiengeld und einer Ausbezahlung von Betreuungsgeldern für Krankenbetreuung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich freue mich, dass eine so grosse Einigkeit herrscht im Hohen Haus, dass nach ein paar Stunden Diskussion jetzt klar ist, dass diese Vorlage unterstützt wird und dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Ich habe noch einige Fragen zu beantworten, die ich auch noch versuche zu beantworten. Die Frage der Finanzierung, ob es Überlegungen gebe für eine Gegenfinanzierung: Konkrete Überlegungen gibt es dazu derzeit noch keine. Das Familiengeld, da kenne ich auch keine Gegenfinanzierung. Das wurde in den Raum gestellt, dass das geschehen soll. Wie das konkret passiert, weiss ich auch noch nicht. Aber ich denke, man wird das eine und das andere in die gesamtbudgetäre Situation stellen müssen und dann vor allem in die Finanzplanung für die nächsten Jahre wird man das einbetten müssen. Und wenn wir von Gegenfinanzierung sprechen und den Sozialbereich nehmen, dann könnte man ja sagen, wir haben vielleicht bei der IV bereits eine Gegenfinanzierung vorfinanziert.
Zur Frage der Pflegeversicherung: Noch einmal, was wir sicherlich machen können, dass wir das eine oder andere Modell aus dem Ausland aufzeigen für eine 2. Lesung, damit man weiss, um was es geht bei einer Pflegeversicherung. Aber wir sind jetzt hier bei der Diskussion über ein Betreuungs- und Pflegegeld, das es übrigens auch im Ausland gibt und deshalb sehe ich auch diese Verknüpfung nicht. Und ich sehe auch nicht, wie das abhängig gemacht werden soll. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man die Wirksamkeit des Betreuungs- und Pflegegeldes beurteilen können soll, wenn man zum Vergleich die Wirkungsweise einer ausländischen Pflegeversicherung heranzieht.
Dann zur Frage wegen der Rekurse: Dort ist es so, dass Art. 3quaterdecies auf die Hilflosenentschädigung abstellt, auf das Verfahren bei der Hilflosenentschädigung und nicht bei der IV. Ich denke, das ist ganz, ganz wichtig, dass dort die gleichen Verfahrensbestimmungen zur Anwendung gelangen beim Betreuungs- und Pflegegeld wie bei der Hilflosenentschädigung.
Bei der Betreuungs- und Pflegekonzeptfrage geht es darum, dass das grundlegende Konzept natürlich letztendlich ausgearbeitet werden muss. Aber es wird auch darum gehen festzulegen, wie diese Person beispielsweise 12 Stunden oder 24 Stunden betreut werden soll. Es geht also nicht nur um eine fachliche Festlegung, sondern auch um die zeitliche Komponente.
Und dann zur Frage der Kontrollen durch die AHV: Ja, das kann die AHV am besten vollziehen. Das hat auch der Abg. Günther Kranz gesagt. Weil, das Konzept sieht ja vor, dass ein Arbeitsvertrag notwendig ist. Wenn beispielsweise auch eine Person durch zwei Betreuerinnen betreut wird, dann müssen zwei Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Und die AHV hat dann die besten Möglichkeiten, diesen Arbeitsvertrag bei ihren Kontrollen, seien das Extrakontrollen oder Routinekontrollen, auch zu überprüfen.
Die Frage der Krankenversicherungsverordnung - Art. 62: Das wurde in der Vernehmlassung auch eingebracht, dass es um diese Krankenmobilien geht. Und wir haben dort ausgeführt auf Seite 49, dass diese Leistungen schon heute von demjenigen zu tragen waren, der diese Gelder in Empfang nehmen konnte. Und deshalb haben wir ausgeführt, dass das auch in Zukunft so sein soll, wenn man das Betreuungs- und Pflegegeld ja grosszügiger ausstattet, dass das auch zugemutet werden kann, dass man diese Hilfsmittel bzw. die Finanzierung auch in Zukunft selbst übernimmt.
Zur Frage der Abgrenzung, wer denn entscheidet, wann jemand vom ambulanten Bereich in den stationären Bereich kommt: Das hat auch die Abg. Marlies Amann-Marxer beantwortet. Ich denke, dort geht es um die Beurteilung der Gesamtsituation und es gibt hier am Tisch kein Patentrezept. Aber da wird es um die Fragen der Organisation der Betreuung und Pflege gehen, da wird es um die Fragen der Finanzierung gehen. Es wird um die Frage der persönlichen Situation gehen: Wie weit können überhaupt Familienangehörige mit einbezogen werden? Es geht um die Frage der Zumutbarkeit und vielleicht auch letztendlich um die psychische Verfassung und die physische Verfassung der Personen, die zu betreuen und zu pflegen sind. Und man muss sich aber auch Fälle vor Augen führen beispielsweise von Demenzkranken. In solchen Fällen ist vielleicht zumutbar, dass man eine Langzeitpflege zu Hause einrichtet. Aber bei sehr schwierigen gesundheitlichen Problemen ist es andererseits vielleicht nicht mehr zumutbar, dass man diese Person noch zu Hause betreut und pflegt. Und jetzt richte ich meinen Blick zum Arzt in diesem Hohen Haus. Ich denke, der Arzt wird hier auch eine gewisse Rolle spielen, weil er wird ja den Angehörigen am besten auch sagen können: Macht es noch Sinn, diese Person jetzt zu Hause zu betreuen und zu pflegen; ist es nicht wirklich sinnvoller, wenn man diese Person im Heim oder im Spital der Pflege übergibt?
Und dann zur Frage des Arbeitslosengeldes: Der Arbeitslosenanspruch ist sicherlich eine Frage, die man noch prüfen muss. Da gebe ich dem Abg. Rudolf Lampert Recht. Es ist zu klären, inwieweit ein Arbeitslosengeldanspruch entstehen kann. Grundsätzlich wird das Arbeitsverhältnis beendet beispielsweise durch den Tod der Person, die gepflegt wurde. Und dann hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Arbeitslosengeldanspruch, muss das aber auch mit den gewissen Mechanismen nachweisen, zum Beispiel mittels Arbeitsbemühungen. Kann das nicht nachgewiesen werden, wird auch kein Geld ausbezahlt. Aber ich denke, das kann man auf eine 2. Lesung hin auch nochmals im Detail ausführen, damit hier dann auch die entsprechende Klarheit geschaffen werden kann.Abg. Franz Heeb
Herr Regierungsrat, Ihre Antwort bezüglich Pflegeversicherung ist doch etwas vage und ausweichend ausgefallen. Ich denke, wenn Sie so sagen: Man kann schon ausländische Modelle in die nächste Lesung mit einbringen, dann ist das nicht gerade überzeugend, dass Sie hier schon weiter schauen wollen, wie die weitere Entwicklung diesbezüglich auch aussehen soll eben für unser Land. Und ich frage Sie einfach: Ja, wollen Sie denn überhaupt längerfristig gesehen die Einführung einer Pflegeversicherung oder nicht?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat das im Bericht und Antrag ausgeführt, dass das langfristig eine Option ist. Die muss ernsthaft geprüft werden. Ich habe in meinem vorhergehenden Votum eines zum Ausdruck gebracht: Ich sehe nicht die Abhängigkeit dieses Betreuungs- und Pflegegeldes, das in eine Abhängigkeit zu bringen für eine Pflegeversicherung. Ich sage das so, dass das zwei verschiedene Komponenten sind, wir jetzt ein Betreuungs- und Pflegegeld einführen - wir werden auch diese Wirksamkeit dann überprüfen müssen - und dann wird man sich parallel dazu Gedanken machen müssen langfristig für eine Pflegeversicherung. Aber das ist etwas, das braucht auch Zeit. Da müssen Sie Verständnis haben. Und in meinem vorhergehenden Votum wollte ich Ihnen nur zum Ausdruck bringen, dass wir durchaus darlegen können, wie denn eine Pflegeversicherung funktioniert, damit man auch ein Verständnis bekommt, wie denn eine Pflegeversicherung aussehen könnte. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3quinquies Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3quinquies Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 3octies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 3octies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter. Art. 3octies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3octies steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Ich beziehe mich auf Abs. 2, der wie folgt lautet: «Die Hauspflege umfasst die entgeltliche Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen und die entgeltliche Betreuung von Personen ...» usw. Ich störe mich am Begriff «Hauspflege», wie ich eingangs meines Votums schon erwähnt habe. Ich bitte, dass man durchgängig eigentlich den Begriff «häusliche Pflege» verwendet.
Dann «entgeltliche Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen»: Hier frage ich einmal: Was beinhaltet das eigentlich? Was versteht man überhaupt unter hauswirtschaftlichen Leistungen? Ist das das Kochen, das Waschen, das Putzen oder was gehört da noch dazu? Und weiters vor allem eigentlich eine Grundsatzfrage, die nach meiner Ansicht dahintersteckt. Ist die Haushaltsführung für pflegebedürftige Personen, ist die dann zeitlich mit einzuberechnen oder ist nur die Betreuung und Pflege mit einzuberechnen? Ein sehr wichtiger Punkt hier, der meiner Ansicht nach auch gesetzlich abgegrenzt und geklärt gehört.
Sowie zum Schluss «zur Aufrechterhaltung der allgemeinen täglichen Lebensverrichtungen»: Ich denke, das genügt auch nicht, weil es doch um das Gesunderhalten geht, es geht oft bei Schwerkranken auch um Erhaltung von Vitalfunktionen. Es geht hier auch nach den Pflegekonzepten. Und da kann man auch das Schweizer Modell zum Beispiel heranziehen. Es gibt verschiedene Pflegefunktionen und das müsste auch definiert sein und vor allem dann natürlich im Pflegekonzept bestimmt sein, welche Pflegefunktionen ausgeübt werden. Hier bei Abs. 2 ist meiner Ansicht nach auch für die nächste Lesung dringender Klärungsbedarf.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Heeb, mir ging es beim Lesen des Gesetzes genau wie Ihnen. Ich habe mich erstmals am Begriff «Hauspflege» gestört, weil ich darunter die Reinigung und Erhaltung des Hauses verstehe grundsätzlich und wollte den Begriff ersetzt wissen durch «häusliche Krankenbetreuung». Ich bin dann aufgrund der Ausführungen im Erläuterungstext wieder davon abgewichen, denn ich habe das so verstanden, dass das im Bereich der Pflege ein stehender Begriff ist, der auch definiert ist. Und deshalb, denke ich, um eben hier keine Verwirrung entstehen zu lassen, sollte vielleicht dieser Begriff «Hauspflege» übernommen werden. Ich rege aber an, dass das hier nochmals geprüft wird auf die 2. Lesung.
Dann zu den hauswirtschaftlichen Leistungen in Abs. 2, wo es heisst: «Die Hauspflege umfasst die entgeltliche Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen und die entgeltliche Betreuung von Personen durch Dritte». Da möchte ich einfach darauf hinweisen, dass bei der stationären Pflege neben Kost und Logie eine Grundpflege auch enthalten ist. Wenn wir davon ausgehen, dass bei der stationären Pflege Kost und Logie erbracht werden für diesen Betrag, dann sind hauswirtschaftliche Tätigkeiten einfach umfasst. Und zu Hause muss es ja auch jemand tun. Wenn die pflegebedürftige Person im Haus bleiben will, dann müssen diese Leistungen neben der Krankenbetreuung einfach auch erbracht werden. Und deshalb finde ich es schon richtig, wenn das so erwähnt wird.
Zu Abs. 3 Bst. a würde ich noch einmal gerne die Anregung einbringen, dass die Zeitdauer von mehr als zwei Monaten, wo die gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt oder vermutet werden muss, ob dieser Zeitraum nochmal überprüft werden könnte im Sinne einer Verkürzung. Ob das dann ein Monat ist oder sechs Wochen, das sei dahingestellt. Ich bitte die Regierung einfach, hier nochmal eine Überprüfung vorzunehmen bis zur 2. Lesung.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Die Abg. Marlies Amann-Marxer hat das eigentlich vorweggenommen. Im Bericht und Antrag auf Seite 9 wird der Begriff «Hauspflege» erläutert und auch die Gründe, warum genau dieser gewählt wurde. Danke.Abg. Franz Heeb
Ich habe noch zum Abs. 3 eine Anregung: Hier ist festgehalten unter lit. a, dass es ein ärztliches Gutachten braucht, um eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit von mehr als zwei Monaten zu bestätigen. Und ich frage hier: Sollte es nicht auch der Arzt sein, der hier eine Bestätigung ausstellt, dass die alltäglichen Lebensverrichtungen in erheblichem Ausmass die Hilfe Dritter benötigen? Wer soll das sonst feststellen oder beurteilen können?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst zur Frage des Begriffs der «Hauspflege» oder «häusliche Pflege»: Das haben wir in der Tat im Bericht und Antrag ausgeführt und es ist, wie es die Abg. Marlies Amann-Marxer gesagt hat, ein verwendeter Begriff. Und deshalb möchten wir an diesem Begriff auch festhalten, weil es sonst zu Verwirrungen kommt mit dem Krankenversicherungsrecht, insbesondere mit der Krankenversicherungsverordnung.
Die entgeltliche Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen, was kann das sein? Da gibt es eben dieses Modell der Familienhilfen. Dort wird genau definiert, was dann in den Bereich der Pflege und in den Bereich der Betreuung fallen soll. Und im Bereich der Betreuung wird unterschieden zwischen Personenbetreuung, sozialer Begleitung, Zeitgestaltung nach dem Bedarf des Betreuten, Förderung und Aktivierung von Fähigkeiten, also nicht nur reine Pflegeleistungen, sondern auch Leistungen, dass jemand seinen Lebensmut und seine Vitalität erhält. Zudem gibt es die Unterstützung im täglichen Leben, die darunterfällt: Hilfe bei der Mobilität, bei der Nahrungsaufnahme, beim An- und Auskleiden und die Unterstützung bei der Körperpflege in Absprache mit dem zuständigen Pflegefachpersonal.
Dann gibt es eben auch die hauswirtschaftliche Unterstützung. Dort geht es auch um die Zubereitung von Mahlzeiten und das Einkaufen, aber auch um das Sauberhalten der Wohnung. Also das ist auch darunter zu subsumieren. Und die Aufrechterhaltung der allgemeinen täglichen Lebensverrichtungen, die sind eben - das habe ich in meinem Eingangsvotum erwähnt - die sind eben auch definiert. Da geht es gerade um Komponenten wie An- und Ausziehen, wie die Körperpflege, wie das Aufstehen, das Ab-sitzen, das Abliegen, die Fortbewegung, das Essen und die Verrichtung der Notdurft. Das muss alles im Betreuungs- und Pflegekonzept festgelegt werden und das muss zusammen mit dem Arzt, mit der Pflegefacheinsatzleitung vor Ort und der Fachstelle festgelegt werden.
Dann der Hinweis zu Bst. a in Abs. 3: Das werden wir nochmals überprüfen, ob diese Zweimonatsfrist allenfalls gekürzt werden könnte. Es wurde auch vom Verband der Familienhilfen in der Vernehmlassung eingebracht.
Und letztendlich beim Bst. b die Frage des Abg. Franz Heeb, wer das beurteilt, dass die alltäglichen Lebensverrichtungen in erheblichem Ausmass die Hilfe Dritter benötigen. Gerade das wird im Pflegekonzept festgelegt. Und letztendlich wird dann die Fachstelle der AHV als Auszahlungsstelle diese Empfehlung abgeben. Und die AHV wird sich dann in 99,99% an diese Vorgabe halten und einen Vorschuss gewähren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 3novies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3novies steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich komme auf die Expertise zu sprechen, die Sie uns zugestellt haben betreffend die Exportpflicht: Hier ist ja auf Seite 7 die Empfehlung aufgelistet, was nach Ansicht des Gutachters einfliessen sollte in diese Gesetzesvorlage. Sie haben dann im Rahmen der Eintretensdebatte auf einen Artikel verwiesen. Ich weiss jetzt nicht, war es dieser Art. 3novies oder war es der nächste. Mich würde einfach nochmals interessieren: Wieso wird nicht konkret auf diesen Vorschlag des Gutachters eingetreten? Was spricht dagegen? Abg. Franz Heeb
Ich habe noch zum Abs. 3 eine Frage bzw. auch Anregung: Hier steht, dass die Regierung über Verordnung das Weitere regelt bezüglich Leistungsstufen. Meiner Ansicht nach beinhaltet das auch eine grundsätzliche Frage, die auf gesetzlicher Ebene geregelt gehört, und zwar: Sollen diese Leistungsstufen sein wie bei der stationären Pflege? Und wenn nicht, welches System bzw. welche Leistungsstufen sollen bei der häuslichen Pflege zur Anwendung kommen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zum Abs. 3: Hier möchte die Regierung eben die notwendige Flexibilität erhalten, dass man auf Verordnungsstufe diese Stufen festlegen kann. Es ist so, dass der Tarif, der TF 96, der bei den Heimen zur Anwendung gelangt, derzeit in Überarbeitung ist. Dort wird an ein neues Modell gedacht. Und wir möchten hier die Flexibilität, nicht dass wir hier einen Tarif einsetzen und dann, wenn sich der Tarif ändert, wir wieder das Gesetz abändern müssen. Wir haben das auch mit dem Rechtsdienst besprochen. Gemäss Rechtsdienst entspricht es dem Legalitätsprinzip, dass man diese Kompetenz der Regierung übergibt. Wichtig ist in Abs. 2, dass das Maximum auf Gesetzesstufe festgelegt ist.
Dann zum Gutachten betreffend Export: Ich habe das versucht, zum Ausdruck zu bringen bei meinem Eintretensvotum. Ich habe da Bezug genommen auf Art. 3octies, den wir vorher gelesen haben. Und ich habe dort ausgeführt, dass es in Abs. 1 eben heisst: Es gibt einen Anspruch auf einen Beitrag. Das ist ganz wichtig. Es geht um einen «Beitrag» und nicht etwa um eine pauschale Leistung, die die Vollkostendeckung zur Folge hätte.
Zusammen mit dem Instrument des Vorschusses ist eben eine Sachleistung gegeben, weil nachher, wenn der Vorschuss gewährt wird, wird im Nachhinein die effektive Leistung, die erbracht worden ist, abgerechnet. Sie müssen sich das also so vorstellen: Wenn diese Person beispielsweise fünf Monate zu Hause betreut und gepflegt wird, dann ist sie vielleicht drei Wochen in einem Heim. Dann werden natürlich diese Kosten wieder abgezogen. Das hat dann ja kein Betreuungs- und Pflegegeld zur Folge, sondern das muss wieder abgezogen werden. Und genau dieser Mechanismus ist ein Indiz für eine Sachleistung bei Krankheit. Es kommt hinzu, dass wir mit dem Begriff des Beitrages flexibler sind als wenn wir eine Prozentzahl hineinschreiben würden. Der Rechtsdienst der AHV hat das auch eingehend nochmals geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass wir mit dieser Formulierung und mit diesem Instrument, gerade auch des Vorschusses, dass wir hier die gleiche Wirkung erzielen, wie es der Gutachter in Vorschlag bringt, dass wir hier aber mit dem Begriff des Beitrages flexibler sind in der Handhabung. Das ist der Grund, warum die Regierung diesen Vorschlag des Gutachters nicht übernommen hat.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3decies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3decies steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Bei diesem Artikel möchte ich bei Abs. 1 nochmal auf mein Votum zurückkommen, wo ich angeregt habe zu überprüfen, ob es nicht möglich wäre, einen Anspruch auf Pflegegeld ab Beginn der Betreuungstätigkeit, mindestens aber zwei Monate rückwirkend, möglich zu machen. Ich habe dazu ausgeführt, dass die Angehörigen nicht in jedem Falle wissen, dass sie Anspruch auf ein Betreuungs- und Pflegegeld haben und dass es auch nicht das Erste ist, was sie vermutlich abklären werden, wenn ein Pflegefall eintritt. Wenn sie nun zwei oder drei Monate nach Eintreten des Pflegefalles erst Kenntnis davon bekommen und dann einen Antrag stellen, dann müssen sie meines Erachtens rückwirkend den Betrag ausbezahlt bekommen.Abg. Franz Heeb
Ich habe noch eine Frage bzw. einen Hinweis zu Abs. 3. Hier steht: «Die Regierung regelt das Nähere über die Fachstelle, insbesondere die Entschädigung und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Familienhilfe-Vereinen, mit Verordnung». Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, darf ich schnell nachfragen? Ich habe keinen Abs. 3 in diesem Art. 3decies.Abg. Franz Heeb
Dann bin ich schon einen Artikel weiter.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann sind Sie bereits schon zwei Artikel weiter.
Dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungsrat.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zu dieser Idee der rückwirkenden Auszahlung: Das werden wir nochmals prüfen. Aber ich gehe davon aus, dass wir dem nicht stattgeben werden, weil wir im Sozialbereich nicht rückwirkend Leistungen auszahlen. Ich mag mich erinnern, das ist auch der Grundsatz bei der IV. Dort wird auch ab dem Tag der Anmeldung eine Leistung ausgerichtet und man muss halt den Leuten zumuten, dass sie sich informieren über die Gesetzeslage und dass dann eben ab Anmeldung auch ein Anspruch entsteht. Aber nicht früher.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3undecies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3undecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3duodecies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3duodecies steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Ich glaube, jetzt sind wir beim richtigen Artikel, also bei Abs. 3. Hier steht, dass die Zusammenarbeit mit den örtlichen Familienhilfe-Vereinen mit Verordnung geregelt wird. Die Zusammenarbeit könnte beinhalten, dass das eine neutrale Stelle ist, also nicht in der Familienhilfe integriert. Ich möchte einfach empfehlen, dass das nicht als Präjudiz angesehen wird, sondern dass dieser Frage noch gründlich nachgegangen wird, wo diese Stelle wirklich und wie sie einzugliedern ist. Und wie ich im Eingangsvotum auch erwähnt habe, dass diese Prozesse noch einmal wirklich geprüft werden, wer hier was macht mit welcher Verantwortung und wie die entsprechenden Strukturen dazu zu schaffen sind und wie diese Fachstelle am besten einzuordnen ist. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich habe das auch anlässlich der Eintretensdebatte gesagt, dass wir das nochmals sicherlich ganz genau anschauen werden. Was aber schon Fakt ist: Auch wenn diese Fachstelle nicht beim Familienhilfe-Verband angesiedelt wäre, dann muss die Fachstelle, wo immer sie angesiedelt ist, mit den örtlichen Familienhilfe-Vereinen zusammenarbeiten. Das scheint mir wichtig. Aber Sie haben Recht, das werden wir nochmals genau anschauen müssen. Weil das ist auch Ergebnis letztendlich des Prozesses mit den Familienhilfen und der ist noch nicht abgeschlossen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3terdecies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3terdecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 quaterdecies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 quaterdecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Ich wollte nur noch einmal auf den Zeitfaktor hinweisen: Regierungsrat Quaderer hat ja schon bestätigt, dass es eventuell Probleme mit der vorgeschlagenen Einführung gibt und dass man dem ganzen Prozess einfach noch Zeit gibt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke. Dann haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 63septies Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63septies Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte bei diesem Abs. 5 von Art. 63 nochmals auf mein Votum zurückkommen und bitte die Regierung zu überprüfen, wann Anspruch auf Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften im Sinne dieses Gesetzes bestehen oder ob sie bestehen sollen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das werden wir. Wir werden das auch mit konkreten Beispielen hinterlegen, damit man sieht, was das überhaupt bedeutet, wenn man hier neben den Erziehungsgutschriften auch Betreuungsgutschriften gewähren würde. Das werden wir sauber darlegen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 83quater Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83quater Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 13 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung ebenfalls in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 24 bearbeitet.
-ooOoo-