Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) vom 26. Januar 2008, (Nr. 2/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 7: Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) vom 26. Januar 2008.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 2/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Das Freihandelsabkommen mit Kanada soll den Ländern der EFTA in erster Linie einen erleichterten Marktzugang für Warenexporte sowie eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftstätige verschaffen. Es liberalisiert den Handel mit Industriegütern, Fisch und mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Zwei Drittel aller Exportgüter nach Kanada sind pharmazeutische Produkte und weitere 7 bis 8% sind Maschinen.
Die häufigsten Importe aus Kanada betreffen gemäss Bericht und Antrag ebenfalls pharmazeutische Produkte und Maschinen sowie Fahrzeuge. Um die wirtschaftliche Bedeutung des Abkommens für unser Land konkreter aufzuzeigen, wäre ein Vergleich der Import- und Exportzahlen für unser Land ohne die Zahlen der Schweiz hilfreich gewesen.
Auf Seite 22 des Berichts der Regierung führt die Regierung aus, dass als finanzielle Auswirkungen des Abkommens die geringfügigen Ausfälle von Importzöllen den positiven Auswirkungen gegenüberstehen, die das Abkommen auf die Volkswirtschaft Liechtensteins und der Schweiz hat. Auch in diesem Zusammenhang wäre ein Aufzeigen der Import- und Exportzahlen für unser Land interessant gewesen, um das Gesamtbild abzurunden.
Art. 13 des Abkommens sieht eine Erleichterung des befristeten Aufenthalts für firmenintern transferierte Führungskräfte, Spezialisten und Geschäftsleute vor. Dies dürfte den international tätigen Unternehmen unseres Landes entgegenkommen.
Das mit dem Freihandelsabkommen verbundene Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada findet aufgrund des Zollvertrags auch in Liechtenstein Anwendung. Im Rahmen dieses Landwirtschaftsabkommens gibt es neben den Konzessionen für die Produkte, welche auch anderen Partnern schon gewährt wurden, beim Abkommen mit Kanada neu ein Zollfreikontingent für Hunde- und Katzenfutter und einen reduzierten Zollansatz für Hartweizen. Neu ist auch die Zollbefreiung für kanadisches Wapitifleisch.
Die Regierung führt bei ihrer Beurteilung der Konzessionen im Landwirtschaftsbereich im Bericht und Antrag aus, dass der Zollschutz für sensible inländische Landwirtschaftsprodukte aufrechterhalten bleibe und das Abkommen keine nennenswerten Auswirkungen auf die liechtensteinische Landwirtschaft erwarten lasse. Im Hinblick auf jene Importgüter, die für Liechtenstein von Bedeutung oder für die Wirtschaft sensibel sind, würde die Haltung der Wirtschaftsverbände interessieren. Diese werden jedoch nicht zur Stellungnahme eingeladen, da der Bereich Warenverkehr alleinige Domäne der Schweiz ist, also Zollvertragsmaterie, wie die Regierung gegenüber der APK ausführte.
Mit dem vorliegenden Freihandelsabkommen wird der Reihe von 15 Abkommen ausserhalb der EU ein weiteres beigefügt, um das Netz mit Partnern ausserhalb der EU zu erweitern. Damit verbessern sich die wirtschaftlichen Möglichkeiten unseres Landes. Ausserdem sollen die Freihandelsabkommen der EFTA-Länder mit Drittstaaten Wettbewerbsnachteile gegenüber der EU vermeiden. Im vorliegenden Fall ergibt sich sogar ein Wettbewerbsvorteil, da die EU noch kein Präferenzabkommen mit Kanada hat. Kanada ist für die Schweiz der siebtwichtigste Handelpartner - weltweit gesehen.
Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt dem Landtag gemäss Protokoll die Zustimmung zum Freihandelsabkommen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich empfehle Zustimmung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geehrte Frauen Abgeordnete, Herren Abgeordnete. Der Rahmen für dieses Freihandelsabkommen ist durch die Rechte und Pflichten gemäss Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation, das WTO-Abkommen, vorgegeben. Ich begrüsse den Abbau von Handelshemmnissen als Instrument der Wirtschaftsförderung. Wie meine Vorrednerin schon ausgeführt hat, sind die finanziellen und personellen Konsequenzen in diesem Bericht und Antrag sehr gut dargestellt und wir ersehen daraus, dass die künftigen Aufwendungen minim sein werden. Dass es bei jedem Instrument zur Wirtschaftsförderung auch gewisse finanzielle Einbussen gibt, die im konkreten Fall in der Nichteinnahme von Zöllen bestehen, ist auch klar. Bereits im Rahmen von Kommissionssitzungen wurden die Fragen zur Relation Schweiz/Liechtenstein gestellt, da doch durch den Wirtschaftsverbund Schweiz/Liechtenstein natürlich jeweils die Gesamtzahl von Warenexport und Warenimport genannt ist und wir ersehen daraus, dass Liechtenstein zu einem relativ kleinen Teil betroffen ist, was die direkten Kontakte zwischen Kanada und Liechtenstein als Handelspartner angeht.
Nach meinem Dafürhalten sind die Ausführungen im Bericht und Antrag klar und durch die Zusatzfragen, wie sie kompetent in den Ausschüssen beantwortet worden sind, durchaus zur Klärung beitragend. Ich spreche mich für die Ratifizierung dieses Abkommens aus.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir nach dem Verlesen des Antrags der Regierung darüber abstimmen.
Ich bitte, den Antrag der Regierung zu verlesen. Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wer dem Antrag der Regierung Folge leisten will, möge jetzt abstimmen.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag zugestimmt und wir haben Traktandum 7 erledigt.-ooOoo-