Beschluss Nr. 114/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG), (Nr. 5/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 9: Beschluss Nr. 114/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der bezügliche Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 5/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ziel der EU-Richtlinie ist es, ab dem Jahr 2010 einen einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA, (Single Euro Payments Area), zu schaffen. Anbietern von Zahlungsdiensten soll durch diese Harmonisierung ermöglicht werden, ihre Dienste EWR-weit in freiem Wettbewerb anzubieten. Grenzüberschreitende Zahlungen sowie Zahlungen im Inland sollen vereinheitlicht und dadurch ebenso einfach, effizient und sicher werden wie Zahlungen innerhalb eines EWR-Mitgliedstaates.
Für die Anbieter von Zahlungsdienstleistungen wird mehr Wettbewerb entstehen sowie auch mehr Sicherheit. Die Verbraucher hingegen erhalten grössere Auswahl sowie EWR-weit gleiche Verbraucherschutz-Standards.
Selbst auf mehrfaches Einladen hin seien keinerlei Stellungnahmen betroffener Kreise bei der Regierung eingegangen, wie diese ausführt. Der Bankenverband habe jedoch informell zugestimmt. Betroffen von der PSD (Payment Services Directive) sind hauptsächlich Banken, Postscheckämter, E-Geld- und andere Institute. Die Direktive gilt für Zahlungen in Euro und allen anderen Landeswährungen des EWR, also auch für Schweizer Franken.
In diesem Zusammenhang verdient unsere besondere Situation und unser Verhältnis zur Schweiz durch den Währungsvertrag besondere Beachtung. Durch die gemeinsame Erklärung zum Beschluss Nr. 114/2008 wird auf den Währungsvertrag hingewiesen und auch insbesondere darauf, dass der Zahlungsverkehr über die schweizerischen Zahlungssysteme abgewickelt wird und diesem Umstand Rechnung zu tragen sei.
Was bedeutet nun diese gemeinsame Erklärung konkret im Hinblick auf die Erläuterungen der Regierung auf Seite 9 und 10? Die Regierung erklärt dort, dass die PSD-kompatible Gestaltung für die Schweizer Zahlungssystemanbieter einen zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeute. Ob diese Anpassungen bis zum 1. November erfolgt sein werden, sei insbesondere bei der Post Finance noch offen. Ich bitte die Regierung, hierzu Stellung zu nehmen und auch zur Frage nach möglichen Konsequenzen, wenn die schweizerischen System-Anpassungen nicht rechtzeitig erfolgen. Wird die gemeinsame Erklärung genügen, wenn System-Anpassungen verspätet oder vielleicht gar nicht erfolgen?
EU-Richtlinien sind im EWR-Raum zu übernehmen. Die Umsetzung ist im Gange und die entsprechenden Gesetzesvorlagen werden den Landtag in Kürze erreichen. Es ist zu hoffen, dass die offenen Fragen bis dahin geklärt werden können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für das Votum. Wir können es auch kurz fassen: Wir stehen in Kontakt mit den Banken. Die Banken haben keine Probleme, bis zum 1. November diesen Vorgaben Rechnung zu tragen. Wie Sie gesagt haben, werden wir wie es aussieht, die entsprechende Gesetzesvorlage im Juni-Landtag hier im Parlament behandeln können. Das ist dann eine sehr, sehr umfangreiche Vorlage. Dieses Zahlungsdienstegesetz ist mittlerweile in der Legistik und wir werden das demnächst in der Regierung behandeln. Es hat einen Umfang von zirka 100 Artikeln, weil es sich doch um eine sehr, sehr komplexe Materie handelt.
Die einzige Frage, die noch offen ist, ist die Frage der Post Finance. Da stehen wir in Kontakt mit der Post. Die Post ist hier gefordert, dass die Übergangsfrist bis dahin genutzt werden kann. Zudem gibt es in Art. 88 der Richtlinie noch einen gewissen Spielraum für eine Grandfathering Möglichkeit. Die Post ist da auch daran, dies abklären zu lassen wie wir das bis zum November, falls es nötig wird, in den Griff bekommen sollten. Näheres werden wir dazu sicherlich bei der 1. Lesung im Juni wissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für diese Informationen. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Antrag der Regierung, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 114/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Beschluss Nr. 114/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zugestimmt und Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-