Abänderung der Strafprozessordnung (StPO), (Nr. 10/2009); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 16: Abänderung der Strafprozessordnung (StPO). Der Bericht trägt die Nr. 10/2009. Die Regierung wünscht eine abschliessende Behandlung, über die ich dann abstimmen lasse.
Dieser Bericht und Antrag steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir mit der 1. Lesung beginnen und ich bitte das Sekretariat, das zu übernehmen.§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie haben es einleitend gesagt, Herr Präsident, dass die Regierung hier eine abschliessende Behandlung heute wünscht. Wie Sie dem Bericht entnehmen können, ist anlässlich der Behandlung des Kinder- und Jugendgesetzes im Dezember letzten Jahres ein kleines redaktionelles Versehen passiert, dass der Bereich dieses § 22a Abs. 2 Ziff. 1 nicht angepasst wurde und damit diversionelle Massnahmen bei Jugendlichen nicht mehr möglich sein könnten. Und ich denke, das ist nicht die Intention und das haben Sie jetzt ja anlässlich der 1. Lesung auch klar dokumentiert. Ich glaube, diversionelle Massnahmen zielen genau auf junge Leute ab, dass die nicht gleich mit Strafen stigmatisiert sind. Und deshalb bitten wir - und das ist auch die Begründung - heute für eine abschliessende Behandlung auch in 2./3. Lesung. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben nun die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung beraten. Ich komme zurück zum Antrag der Regierung, diese Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen.
Ich beantrage, dass die 2. Lesung und Schlussabstimmung jetzt erfolgt. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit können wir mit der 2. Lesung beginnen. § 22a Abs. 2 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Da es sich um die 2. Lesung handelt, haben wir hier abzustimmen: Wer mit § 22a Abs. 2 Ziff. 1 in der vorliegenden Fassung einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will und es als dringlich erklärt, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und für dringlich erklärt.
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