Abänderung des Bankengesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes (Nr. 9/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 18: Abänderung des Bankengesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes. Wir behandeln auch dieses Gesetz in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 9/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Günther Kranz
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die aktuelle Finanzkrise hat deutlich aufgezeigt, wie wichtig das Vetrauen der Kunden ist. Es ist unbestritten, dass der Einlegerschutz analog dem europäischen Umfeld nach oben anzupassen ist. Die Kunden der Banken legen ihr Kapital bei jenen Instituten an, in die sie Vertrauen haben, bei denen sie ihr Geld möglichst sicher angelegt wissen. Ein guter Einlegerschutz schafft Sicherheit und erhöht dieses Vertrauen, was sich sowohl bei den Kleinsparern und KMUs als auch bei den institutionellen Anlegern positiv auswirkt. Ich unterstütze die Bestrebungen, um diesen zentralen Bereich unseres Finanzsystems zu stärken.
Die von der Regierung vorgeschlagenen Sofortmassnahmen sind eine taugliche Zwischenlösung. In einer zweiten Phase wird gemäss Bericht und Antrag der verstärkte Einlegerschutz nochmals überprüft. Besonders die grundsätzliche Frage wird geklärt, wie das künftige System Einlegerschutz in Liechtenstein ausgestaltet werden soll.
Dann noch meine direkten Fragen an die Regierung:
- Fallen in der Umsetzung eines verstärkten Einlegerschutzes gemäss Phase II zusätzlich Kosten an und wie werden diese finanziert?
- Die ungleiche Verteilung der Guthaben unter den Banken und damit verbundene ungleiche Haftung im Schadenfall ist meines Erachtens ebenfalls zu klären. Wird die Verbesserung des Einlegerschutzes nur von den Banken getragen oder kann in Extremsituationen, falls solche eintreten könnten, auch der Staat gefordert sein? Sind die Kunden der LLB in einer komfortableren Lage, da die LLB über die Staatsgarantie verfügt? Und ich nehme an, dass der Einlegerschutz für Erwachsene wie für Kinder gleichermassen gilt, gibt es also den Einlegerschutz pro Kunden?
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielen Dank für dieses Votum. Auch ich denke, dass Eintreten unbestritten ist. Ich möchte hier zunächst auch die Arbeit der Arbeitsgruppe verdanken, die hier meines Erachtens auch sehr rasch gehandelt hat. Ich denke, dass jetzt auch in der Regierung sehr rasch gehandelt wurde. Der Bericht wurde von der Regierung Mitte März noch zur Kenntnis genommen und wie Sie gesehen haben, haben wir dies ohne Vernehmlassung dem Landtag vorgelegt.
Wie der Abg. Kranz ausgeführt hat, ist das ein erster Zwischenschritt. Die Regierung hat auch weitere Empfehlungen ausgesprochen. Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben bei Herrn Professor Amann, der auch Mitglied der Arbeitsgruppe als Experte war. Er soll uns ein neues Einlagensicherungssystem in der Fortentwicklung hier auch vorschlagen.
Warum machen wir das? Ich denke, wir stossen - und das haben auch die Fragen des Abg. Kranz gezeigt - mit dem bestehenden Einlagensicherungssystem auch an die Grenzen, die hier in Liechtenstein gelten. Wir müssen hier auch klar dokumentieren, dass, wenn bei den grösseren Banken bei uns etwas passiert, dann wird ein solches System, aber auch ein anderes System, momentan an die Grenzen stossen.
Das führt mich ich auch zur Frage LLB: Ja, die LLB hat, ich glaube, in Art. 7 des LLB-Gesetzes die Staatsgarantie. Damit sind die LLB-Kunden besser gestellt. Wir müssen aber auch klar dokumentieren, dass eine solche Staatsgarantie auch für Liechtenstein sehr grosse Folgen haben würde, die uns wahrscheinlich auch in einer Diskussion irgendwann einmal beschäftigen wird, wie wir mit dieser Thematik umgehen wollen. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Vorlage, um das hier auch zu dokumentieren. Ich glaube, niemand hat mit solchen Situationen, wie sie im vergangenen Jahr und aktuell sich präsentieren, gerechnet. Sollte oder würde - was nicht zu hoffen ist und auch nicht anzunehmen ist, weil sich der Bankenplatz in dieser Frage stabil zeigt - mit der Landesbank etwas in dieser Hinsicht - erlauben Sie mir das salopp zu formulieren - passieren, so würde das die Finanzkraft des Landes Liechtenstein bei Weitem übersteigen. Das muss man sich einfach auch hier bewusst sein. Deshalb wollen wir auch in einer zweiten Phase uns hier Lösungen ansehen. Die Arbeitsgruppe hatte zum Beispiel auch geprüft, ob ein Anschluss an das schweizerische Einlagensicherungssystem eine Möglichkeit wäre. Das sind Optionen, die hier zur Diskussion stehen.
Liechtenstein hat sich ja entschlossen, eine Stiftungslösung auf dem Beitragsprinzip zu machen. Eine Stiftungslösung, die beim Bankenverband angesiedelt ist, und eine Stiftungslösung, die so erfolgt, dass hier ja keine laufenden Zahlungen erfolgen, sondern, dass diese Zahlungen erst dann eben auch fällig werden, wenn es zu einem Fall, zu einem Auslösen dieser Gelder bei der Stiftung kommt. Und hier müssen wir uns einfach auch der Fragilität bewusst sein. Deshalb ist die Arbeit für uns in der Regierung nicht getan, wenn wir hier mit Ihnen diese Vorlage heute in 1. Lesung und dann schon bald in 2./3. Lesung behandeln können. Das Gutachten sollte uns bis nach dem Sommer vorliegen, sodass wir die weiteren Schritte dort auch initiieren können. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten gegeben ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 7 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch einen Zusatz anbringen, der auch zu diesem Artikel passt - das hätte ich aber auch bei den allgemeinen Ausführungen machen können. Der Bankenverband als Stifter der Einlagensicherungs- und Anlegerschutzstiftung hat die Statuten schon am 12. März an einer entsprechenden Versammlung angepasst und diese sind auch am 1. April schon in Kraft getreten, sodass wir hier eigentlich auch die entsprechenden Grundlagen dann auf der Durchführungsseite schon parat haben. Nur das auch als zusätzliche Information.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich wiederhole: Art. 7 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. Art. 35 Abs. 2 Bst. g wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 2 Bst. g steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Mir stellt sich hier die Frage: Was ist unter den «begründeten Ausnahmefällen» zu verstehen? Gemäss den Erläuterungen auf Seite 12 soll damit insbesondere die Befugnis der FMA abgedeckt werden, wenn ein Sanierungsfall einer Bank droht. Für mich geht die Formulierung des begründeten Ausnahmefalles aber weiter als ein drohender Sanierungsfall. Ich stelle hier die Frage, ob die Arbeitsgruppe oder insbesondere der Bankenverband hier bewusst die offene Formulierung gewählt hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In der Tat ist das eine Sicherungsklausel. Ich habe das vorhin zu erklären versucht, dass die heutige Finanzierung der Stiftung, die diese Einlagensicherungs- und Anlegerschutzthematik umsetzt, ein nachschüssiges System ist. Die Gelder werden also nicht laufend einbezahlt. Dort werden also nicht dutzende oder hunderte von Millionen verwaltet, sondern die werden erst dann einbezahlt, wenn der Sicherungsfall oder Anzeichen eines Sicherungsfalles eintreten. Die Arbeitsgruppe ist deshalb meines Erachtens zu Recht davon ausgegangen, dass es auch bei uns Banken gibt, die Töchter ausländischer Mütter sind und damit sich in einem Konzernverhältnis befinden. Man will hier einfach, wenn die entsprechenden Gelder nicht einbezahlt worden sind, eine Sicherung haben, dass dann eben darauf geachtet wird, dass nicht im Konzernverhältnis hier noch entsprechende - ich sage es positiv - Lösungen gesucht werden, dass man dann im Inland diesen Zahlungen nicht nachkommen müsste. Deshalb hat man hier diese Formulierung auch so gewählt und diese Kompetenz der FMA geschaffen. Ich denke, das ist etwas, was wir, glaube ich, wirklich haben müssen, so lange wir dieses nachschüssige System haben, dass nicht laufend die Gelder einbezahlt und dann auch dort verwaltet werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir in 1. Lesung das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen beraten.
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Abänderung des gesetzes über investmentunternehmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 37 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir in 1. Lesung auch das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen beraten.
Somit haben wir auch Traktandum 18 abgeschlossen. Gleichzeitig haben wir sämtliche Traktanden dieser April-Landtagssitzung erledigt.
Wie bereits am Vormittag vereinbart, werden die Antworten auf die Kleinen Anfragen, die hier nun an sich folgen sollten, vom Landtagssekretariat auf digitalem Wege an die Abgeordneten verschickt. Gemäss Geschäftsordnung darf je eine Zusatzfrage gestellt werden. Falls solche Zusatzfragen entstehen, bitte ich die betreffenden Abgeordneten, diese an das Landtagssekretariat zu schicken, welches sie dann an das zuständige Regierungsmitglied zur Beantwortung weiterreichen wird. Ich nehme an, Sie sind damit einverstanden.
Gibt es noch Wortmeldungen?
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das scheint nicht der Fall zu sein.
Damit danke ich Ihnen für Ihre Mitarbeit und schliesse mit dem nochmaligen Hinweis, dass die Kleinen Anfragen an die Regierung schriftlich beantwortet werden, die heutige Sitzung. Danke schön.Ende der Sitzung vom 22. April 2009 (um 17:00 Uhr).
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