Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000, Ausführungsordnung zum Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 und Gemeinsame Erklärungen vom 1. Juni 2000 der diplomatischen Konferenz zum Patentrechtsvertrag und zur Ausführungsordnung (Nr. 15/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 14: Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000, Ausführungsordnung zum Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 und Gemeinsame Erklärungen vom 1. Juni 2000 der Diplomatischen Konferenz zum Patentrechtsvertrag und zur Ausführungsordnung.
Der Bericht und Antrag Nr. 15/2009 steht zur Diskussion.
Wird das Wort gewünscht?
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung führt zu dieser Vorlage aus, Ziel der Rechtsangleichung ist es, die administrativen Verfahren an die der Patentschutz anknüpft, benutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Der Patentrechtsvertrag soll es Patentbewerbern und Patentinhabern erleichtern, in einer Vielzahl von Ländern Schutz für ihre Erfindungen zu erlangen. Sie führt weiter aus: «Der Patentrechtsvertrag sowie die notwendigen Anpassungen des Schweizer Patentgesetzes finden über die Anlagen I und II zum Patentschutzvertrag mit der Schweiz, nach welchem Liechtenstein und die Schweiz ein einheitliches Patentschutzgebiet bilden, bereits Anwendung. Dessen ungeachtet tritt Liechtenstein jedoch in der Praxis allen Abkommen als selbstständiges Mitglied bei» - dies aus Souveränitätsgründen. Dies ist auch wichtig für die Beziehungen Liechtensteins zu Drittstaaten. Dem ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch ich fasse mich sehr kurz und stelle nur fest, dass es ein Kuriosum ist, dass wir uns doppelt absichern, indem wir sowieso mit der Schweiz mitgehangen mitgefangen sind, was allerdings eine sehr gute Sache ist in Patentrechtsfragen. Wir haben hier keine eigene Gesetzgebung und sind jeweils an der Hand der Schweiz geführt. Und so fiel mir auf, dass es wohl irgendwie ein Unikum sein könnte oder es zumindest an einer Hand abzählbare Fälle gibt, wo wir noch einem Vertrag, um die Souveränität zu unterstreichen, beitreten, obwohl wir automatisch durch eine Ratifizierung seitens der Schweiz diesem Vertrag verpflichtet sind.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, werte Abgeordnete. Noch kurz zu Ihrer Ausführung, dass es ein Unikum ist. Offenbar ist es in der Tat bei uns mittlerweile ein klein wenig Praxis und dass es schon öfters so stattgefunden hat, dass wir Verträge, über die wir über die Anhänge I und II bereits angeschlossen sind an der Schweiz, dann doch noch selber ratifizieren. Gemäss meinen Nachforschungen hat das schon ein bisschen eine kleine Praxis bei uns in Liechtenstein, dass wir das so handhaben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Ich bitte das Sekretariat, den Antrag auf Seite 44 zu verlesen.
Der Antrag wird verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag der Regierung gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir diesem Antrag mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und Traktandum 14 erledigt.
Auf vielfachen Wunsch aus dem Plenum unterbreche ich nun die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 9:00 Uhr. Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen (um 18:30 Uhr).
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