Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege), (Nr. 162/2008); [1. Lesung: 12. Dezember 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 45/2009); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Juni-Session fort und kommen zu Traktandum 11: Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 45/2009.
Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, zumal es sich bei den gegenüber der 1. Lesung eingebrachten wenigen Änderungen vornehmlich um redaktionelle Eingriffe handelt, dass wir diese 2. Lesung durch Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum nicht die Lesung der einzelnen Artikel gewünscht wird.Abg. Doris Frommelt
Guten Morgen, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich stelle hiermit den Antrag auf Lesung der einzelnen Gesetzesartikel. Meine Begründung dazu: Zur vorliegenden Stellungnahme der Regierung zur Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei häuslicher Betreuung bzw. zu den einzelnen Gesetzesartikeln habe ich verschiedene Fragen und auch kleine Änderungsanträge.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann ziehe ich meinen Antrag zurück und wir werden die Artikel entsprechend der Geschäftsordnung lesen.
Dann bitte ich um die entsprechenden Wortmeldungen.Abg. Doris Frommelt
Ich bedanke mich. Dann habe ich gleich eine erste Frage vorweg: Meines Erachtens ist die Zahlstelle dieses Pflegegeldes nicht explizit definiert. Anlässlich der 1. Lesung wurde in den Ausführungen der Regierung erwähnt, dass das Betreuungs- und Pflegegeld von der AHV/IV/FAK ausbezahlt würde. Da es sich bei der zu behandelnden Gesetzesvorlage um eine Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Versicherung handelt, nehme ich schon an, dass diese Zahlstelle auch die AHV/IV ist. Dies muss aber meines Erachtens irgendwo explizit vermerkt werden, da immerhin bedeutende Gelder fliessen und ich möchte die Regierung bitten, hierzu noch genauere Ausführungen zu machen, ob diese Zahlstelle eventuell in einer Verordnung erwähnt wird oder wie es sich dabei verhält. Es muss nämlich ganz klar definiert sein, dass diese neue Fachstelle bzw. die Familienhilfen keine finanziellen Kontrollen übernehmen können oder müssen. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte zu dieser Frage auf den Art. 3quaterdecies verweisen. Da steht im Zusammenhang mit dieser Frage, wenn ich ihn lesen darf: «Soweit die Bestimmungen über das Betreuungs- und Pflegegeld für die häusliche Betreuung keine abweichenden Regelungen enthalten, finden die Bestimmungen über die Hilflosenentschädigung sinngemäss Anwendung». Und die Hilfslosenentschädigung wird über die AHV ausgerichtet. Die Zahlstelle ist die AHV.Abg. Johannes Kaiser
Guten Morgen miteinander. Danke, Herr Präsident. Eine Zusatzfrage: Das Betreuungs- und Pflegegeld wird von der AHV ausbezahlt. Habe ich das so richtig verstanden? Und die AHV übernimmt auch die Kontrollfunktion, ob das richtig ausbezahlt wird?Regierungsrätin Renate Müssner
Ja, das ist richtig so.Abg. Johannes Kaiser
Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 3quinquies Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3quinquies Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. In diesem Absatz wird wieder die ursprüngliche Bezeichnung «Hauspflege» verwendet. Ich denke, es muss wie folgt heissen: «Beim Entscheid darüber, ob ärztliche Behandlung in der Anstaltspflege oder in der häuslichen Betreuung und Pflege zu gewähren sei, ist auf den Vorschlag des behandelnden Arztes» usw. «Rücksicht zu nehmen». Ob es aber «Anstaltspflege» heissen muss, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Sicher ist jedoch die Formulierung «in der häuslichen Betreuung und Pflege» anstatt «Hauspflege». Wir haben uns ja geeinigt, dass dieses Wort «Hauspflege» nicht mehr vorkommt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich würde vorschlagen, dass man die Bezeichnung «stationäre Pflege» anstatt «Anstaltspflege» nimmt. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte den Antrag der Abg. Doris Frommelt unterstützen, weil der Begriff «Hauspflege» könnte auch einen Osterputz oder Arbeiten im Haus inkludieren und das ist ja nicht der Sinn, dass jemand für solche Arbeiten eingesetzt wird, sondern wirklich für die häusliche Betreuung und Pflege.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Der frühere Sozialminister Hugo Quaderer wird sich bestimmt noch an die 1. Lesung erinnern, wo wir über diesen Begriff «Hauspflege» diskutiert haben und es wurde dann explizit entschieden, dass er nicht mehr verwendet wird, da er falsch verstanden werden könnte. Und er wurde auch im ganzen Gesetz jetzt nicht mehr verwendet, mit Ausnahme von diesem Artikel. Ich kann jetzt aber in den Materialien nicht mehr genau finden, wo wir das beschlossen haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann liegen hier zwei Anträge der Abg. Doris Frommelt vor, die Formulierung «Behandlung in Anstalts- und Hauspflege» in «häusliche Betreuung und Pflege» abzuändern.
Dann gibt es noch eine Wortmeldung der Abg. Gisela Biedermann. Können Sie das bitte nochmals wiederholen, was Ihr Antrag ist?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich assoziiere mit «Anstalt» mitunter auch eine geschlossene Einheit zum Beispiel. Deshalb würde ich mir wünschen, vielleicht muss ich es wirklich als Antrag formulieren, anstatt der Bezeichnung in «Anstaltspflege» «in stationärer Betreuung». In Verbindung mit häuslicher Betreuung könnte man vielleicht die Formulierung «in stationärer oder häuslicher Betreuung» verwenden.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt diese Unterlagen gefunden. Das ist auf Seite 6 präzisiert, Seite 6 - 2. Grundsätzliche Fragen, 2.1 Bezeichnung. Da heisst es: «In der Vorlage zur 1. Lesung wurde die Bezeichnung Betreuungs- und Pflegegeld für Hauspflege gewählt». Und das Wort «Hauspflege» ist dann unterstrichen, also dass das abgeändert wurde. «Aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Überprüfungen soll neu die Bezeichnung Betreuungs- und Pflegegeld bei häuslicher Betreuung aufgenommen werden».Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Betreffend den Begriff «Anstaltspflege» würde ich da den gleichen Begriff nehmen wie Seite 24 oben, dass man einfach immer die Bezeichnung nimmt «in einem Heim oder einer Heilanstalt», dass man das wirklich fortsetzt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann haben wir folgenden Antrag, wenn ich das richtig verstanden habe, dass das abgeändert wird in «ärztliche Behandlung in stationärer und häuslicher Betreuung und Pflege». Ist das richtig so?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich finde den Vorschlag des Abg. Manfred Batliner gut und würde vorschlagen, die Formulierung folgendermassen zu wählen: «Beim Entscheid darüber, ob ärztliche Behandlung in einem Heim oder einer Heilanstalt oder in häuslicher Betreuung zu gewähren sei, ist» usw.
So wie die Abg. Doris Frommelt vorhin vorgeschlagen hat und wie es auch auf Seite 6 hier zu lesen ist, «oder in häuslicher Betreuung» analog dem Vorschlag auf Seite 6, unterstütze ich, dass das Wort «Hauspflege» ersetzt wird durch «häusliche Betreuung». Ich denke, de facto von der Anwendung sind eine «häusliche Betreuung» und eine «häusliche Pflege» möglicherweise gleichzusetzen, wobei die Pflege unter Umständen einen grösseren Arbeitsaufwand bedeutet. Aber ich denke, in der Anwendung dieses Artikels würde die Bezeichnung «häusliche Betreuung» analog dem Vorschlag auf Seite 6 den Sachverhalt richtig treffen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich kann den Argumenten der Abg. Gisela Biedermann folgen, trotzdem würde ich lieber sagen «häusliche Betreuung und Pflege», dann sind wir ganz sicher und meinen wirklich die Betreuung und Pflege bis zum stärksten Hilfegrad. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dem Kopfnicken nach ist die Abg. Biedermann einverstanden. Dann bitte ich die Frau Abg. Frommelt, den Antrag nochmals genau zu wiederholen, dass wir darüber abstimmen können.Abg. Doris Frommelt
Art. 3quinquies Abs. 3 muss wie folgt heissen: «Beim Entscheid darüber, ob ärztliche Behandlung in einem Heim oder einer Heilanstalt oder in der häuslichen Betreuung und Pflege zu gewähren sei, ist auf den Vorschlag des behandelnden Arztes und auf die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person angemessen Rücksicht zu nehmen». Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort der Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte jetzt darauf hinweisen, dass wir diesen Artikel aufgenommen haben aus dem Ergänzungsleistungsgesetz, weil in Abs. 3 ein Satz gestrichen wurde, nämlich «zusätzliche Kosten, die aus Hauspflege entstehen, können ganz oder teilweise übernommen werden». In Art. 3quinquies steht Umfang der Massnahmen Abs. 1: «Die medizinischen Massnahmen umfassen a) die Behandlung, die vom Arzt selbst oder auf seine Anordnung durch medizinische Hilfspersonen in Anstalts- oder Hauspflege vorgenommen wird» usw. Also dann müssten wir dann gegebenenfalls eben diesen ändern, aber er bezieht sich auf diesen Abs. 1. Also ich glaube, Ihre Vorschläge beziehen sich auf einen anderen Sachverhalt. Es geht hier nicht um die häusliche Pflege, sondern es geht um medizinische Massnahmen. Und die sind eben anders definiert.Abg. Doris Frommelt
Ich muss zugeben, dass ich jetzt alle diese Querverbindungen nicht genau im Kopf habe. Aber für mich ist einfach klar: der Begriff «Hauspflege» wurde gestrichen und anstatt «Hauspflege» wurde der Begriff «häusliche Betreuung» erwähnt.Regierungsrätin Renate Müssner
Wenn es sich eben um die häusliche Pflege, wenn es sich jetzt bei der Beschreibung des Sachverhaltes wirklich um die Pflege und Betreuung zu Hause handelt, haben wir uns also wirklich auf die Betreuungsleistung, auf «häusliche Betreuung» geeinigt, aber Hauspflege hat einen anderen Hintergrund. Das ist ein stehender Fachbegriff und beinhaltet eben eine medizinische Komponente. Die ist in der häuslichen Betreuung eben nicht enthalten, weil das wird ja zum Teil durch die Angehörigen geleistet. Es geht in diesem quinquies eben darum, dass wir hier einen Satz gestrichen haben. Das ist die Änderung, die wir im Vergleich zum bestehenden Ergänzungsleistungsgesetz vorgenommen haben. Abg. Johannes Kaiser
Danke schön. Ich möchte in diesem Zusammenhang nach oben verweisen zu lit. c Punkt 2. Dort wird auch von Betreuungs- und Pflegegeld gesprochen: «Betreuungs- und Pflegegeld beziehen; übersteigen die tatsächlichen Kosten der häuslichen Betreuung des Betreuungs- und Pflegegeld». Dort werden auch beide Begriffe eigentlich in demselben Zusammenhang verwendet. Und unten geht es auch um die ärztliche Behandlung wie oben. Ich sehe da diesen Zusammenhang nicht so, dass man unten den Begriff «Hauspflege» behalten müsste, sondern dass man da analog wie oben von «der häuslichen Betreuung und Pflege» sprechen kann. Regierungsrätin Renate Müssner
Diese Meinung kann ich jetzt nicht teilen. Wenn Sie auf Seite 6 lesen, warum häusliche Betreuung aufgenommen wurde: «Diese Bezeichnung verdeutlicht besser, dass es sich insbesondere um ein Entgelt für die Betreuung handelt sowie insbesondere um Leistungen, welche über das Krankenversicherungsgesetz nicht gedeckt sind». Der springende Punkt ist medizinische Leistungen, wie sie eben im quinquies als Hauspflege bezeichnet sind, sind über das KVG gedeckt. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass wir die Wortwahl so lassen, weil sie eben in Verbindung mit Abs. 1 zu lesen ist.Abg. Johannes Kaiser
Sie würden nicht den Begriff «häusliche Betreuung» verwenden, sondern wirklich das Wort «Hauspflege» sein lassen?Regierungsrätin Renate Müssner
So lassen wie von der Regierung vorgeschlagen «Anstalts- oder Hauspflege», weil es sich eben auf Abs. 1 bezieht.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, aufgrund dieser genaueren Erläuterung durch die Regierungsrätin sollten wir die Formulierung tatsächlich so belassen. Ich verstehe das so, dass es ganz generell «Anstalt» heisst: In einer öffentlichen Einrichtung, gegenüber dem zu Hause erfolgenden Betreuungsangebot oder der Betreuungsleistung. Deshalb kann ich mich mit der vorliegenden Formulierung einverstanden erklären.Abg. Doris Frommelt
Danke, Frau Regierungsrätin. Ich habe Ihre Argumentation schon verstanden und trotzdem verwirrt mich dieser Begriff jetzt einfach, weil er nur einmal in der gesamten Gesetzesvorlage vorkommt. Ich überlasse aber der Regierung die Entscheidung, wie sie es formulieren will.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte beliebt machen, es so zu belassen, wie es vorgeschlagen wurde. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nachdem die Abg. Doris Frommelt ihren Antrag zurückgezogen hat ...Abg. Doris Frommelt
Ja, Herr Präsident, dann ziehe ich meinen Antrag zurück und ich überlasse es der Regierung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Art. 3quinquies Abs. 3 in der vorliegenden Form zustimmen möchte, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Art. 3quinquies Abs. 3 mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Überschrift vor Art. 3octies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 3octies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit wurde der Überschrift vor Art. 3octies einhellig zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Art. 3octies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3octies steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Hier heisst es in Abs. 1, dass Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein Anspruch auf einen Beitrag an die Ausgaben für häusliche Betreuung haben, sofern sie dauernd betreuungs- und pflegebedürftig sind. Meine Frage zu dieser Gesetzesbestimmung bzw. zu diesem Abs. 1. Wie verhält es sich mit dem Familiennachzug von in Liechtenstein lebenden Ausländern oder eingeheirateten Liechtensteinerinnen oder Liechtensteinern, die betreuungsbedürftige nahe Verwandte, zum Beispiel alte Eltern, im Ausland haben? Gemäss Personenverkehrsordnung - VI. Familiennachzug - Art. 66 - können Personen, die ihr Aufenthaltsrecht von einem Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedstaates, der Schweiz oder Liechtenstein ableiten, jederzeit ihre Familienangehörigen nachziehen lassen. Als Familienangehörige gelten nebst dem Ehegatten auch die Verwandten in aufsteigender Linie, also Eltern und Schwiegereltern, aber auch Kinder bis 21 Jahre, denen Unterhalt gewährt wird. Unser neu zu schaffendes Pflegegeld sieht auch eine Auszahlung an Pflegende von Behinderten und Invaliden vor. Das heisst für mich in aller Konsequenz, dass nun ausländische Mitbürger oder mit einem liechtensteinischen Staatsbürger verheiratete Ausländer zum Beispiel ihre pflegebedürftigen Eltern oder Schwiegereltern jederzeit ins Land holen, diese selber pflegen und monatlich von der AHV/IV/FAK-Anstalt einen ansehnlichen Betrag kassieren können. Dies könnte ein unverhältnismässiges Ausmass annehmen und für einige zu einem - überspitzt gesagt - lukrativem Geschäft werden. Und es würde sich dann um Personen handeln, die keinen Franken in unsere Sozialwerke einbezahlt haben. Und ich frage mich, ob wir dies wollen und vor allem auch, ob wir uns dies, gerade auch in Anbetracht der sich abzeichnenden finanziellen Situation unseres Landes, auch leisten können. Dazu bitte ich die Regierung um Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Ich möchte da den wichtigen Hinweis der Abg. Frommelt unterstützen. Es geht nicht nur um den Familiennachzug, sondern auch um die Lebenspartner in der Personenverkehrsordnung. Die haben auch ein Anrecht, diesen nachzuziehen. Und ich denke auch, dass man in der Pension auch mit einem Lebenspartner neue Bekanntschaften eingehen kann und daher einen Nachzug erwirken. Da heisst es auch: «genügend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt beider Lebenspartner vorhanden sind», sodass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss. Garantie einer Bank mit Sitz in Liechtenstein ist nachzuweisen. Und in Art. 63 steht auch in der Personenverkehrsordnung. Andere nicht erwerbstätige Personen eben wird auch generell verwiesen, dass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden darf. Ich möchte dann diese Frage dahingehend verstanden wissen, nicht nur in Bezug auf die häusliche Betreuung, sondern die Regierung dann bitten, vielleicht auch im Nachhinein das mal generell zu überprüfen, was das für Unterstützungspflichten oder Subventionen sind, die der Staat dann an diejenigen Personen ausrichten kann oder muss.Regierungsrätin Renate Müssner
Also wenn hier steht, wenn es an den zivilrechtlichen Wohnsitz in Liechtenstein geknüpft ist, dann erscheint es mir logisch. Wenn jemand eben hier ist und diesen zivilrechtlichen Wohnsitz in Liechtenstein hat, dann hat er auch Anspruch auf diese Leistung. Die anderen Faktoren, die der Abg. Batliner jetzt vorgebracht hat, werden wir natürlich überprüfen. Ich möchte nur noch auf die Bemerkung der Abg. Doris Frommelt eingehen, sie hat es zwar überspitzt ausgedrückt. Ich denke nicht, dass man hier ein lukratives Geschäft daraus machen kann. Da kann ich aus persönlicher Erfahrung sprechen. Auch wenn wir dieses Pflegegeld in dieser Höhe so beschliessen, dann ist es so, dass trotz alledem noch ein erklecklicher Anteil an Leistung von den Angehörigen und anderen erbracht werden muss. Also ein lukratives Geschäft kann das nicht werden. Das kann man, glaube ich, ausschliessen.
Und dann ist es ja auch so, dass die Leistungen eben so ausgerichtet werden, dass man ein Pflegekonzept und andere Auflagen erfüllen muss und das auch einer Kontrolle untersteht. Also es ist nicht so, dass Geld ausbezahlt wird und es kümmert sich keiner mehr darum, was dann schlussendlich damit passiert. Es ist in diesem Sinne eine Sachleistung, die ausgerichtet wird, um eben die Betreuung zu Hause einer pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Person zu ermöglichen. Und das steht unter Aufsicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch ergänzend an Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Guten Morgen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass diese Personen den allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen unterstellt sind und dass hier einerseits, wenn es sich um EWR-Staatsbürger handelt, die PVO zur Anwendung gelangt oder dann eben das Ausländergesetz. Also hier sind die ausländerrechtlichen Bestimmungen schon gegeben und das wird natürlich auch vom Ausländer- und Passamt dementsprechend immer zu prüfen sein, wie es in anderen Branchen auch der Fall ist. Und wenn es um die Bestimmung geht der genügenden finanziellen Mittel, dann geht es eben darum zu prüfen, dass diese Person dem Staat letztendlich nicht zur Last fällt. Und das ist ein allgemein üblicher Begriff und der wird tagtäglich vom Ausländer- und Passamt auch so angewendet. Und dort hat sich eine langjährige Praxis auch entwickelt, die im Grossen und Ganzen sicherlich sehr gut funktioniert. Dass vielleicht dann im Nachhinein der eine oder andere Fall durch den Rost fällt, das lässt sich halt auch durch die noch so detaillierteste Bestimmung im Recht nicht vermeiden.Abg. Doris Frommelt
Danke für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin Müssner. Ich habe ja wirklich gesagt: «überspitzt gesagt könnte es ein lukratives Geschäft werden». Ich denke jetzt einfach einmal an einen Drittstaaten-Ausländer, der seine alten Eltern irgendwo in einem Drittwelt-Land hat, wo es die häusliche Pflege und Betreuung nicht gibt, also nicht honoriert wird. Und wenn diese Person die alten Eltern zum Beispiel ins Land nimmt, dann kann er eben dieses Betreuungs- und Pflegegeld vom ersten Tag an bekommen. Klar gibt es diese ausländerrechtlichen Bestimmungen. Aber ich wollte einfach darauf hinweisen, dass eine Person, die das Pflegegeld bekommt, vielleicht ein paar Jahre hier sein muss oder etwas einbezahlt haben muss. Und ich weiss schon, Frau Regierungsrätin Müssner, dass Pflege eine grosse Leistung ist. Und ich bin auch sehr dafür, dass wir so ein Betreuungs- und Pflegegeld ausbezahlen, die Leistungen sind ja fast nicht zu bezahlen, die Familienangehörige oft leisten. Aber eben man könnte auf die Idee kommen oder viele verschiedene Leute könnten auf die Idee kommen, ihre alten, betagten, pflegebedürftigen Verwandten ins Land zu holen. Und die hätten dann eben vom ersten Tag an Anspruch. Und auf dieses wollte ich einfach nur hinweisen.Abg. Manfred Batliner
Ich möchte das Votum der Abg. Frommelt hier auch unterstützen. Ich denke gerade, wie Frau Regierungsrätin Müssner ausgeführt hat, eben die Logik, dass jeder, der hier einen zivilrechtlichen Wohnsitz hat, hier Anspruch hat, das sehe ich eben gerade als Problem. Den Begriff «lukratives Geschäft» kann man vielleicht ausklammern, aber ich glaube auch nicht, dass wir von Vornherein die Möglichkeit bieten müssen, Kosten zu importieren. Und ich denke, dass, wenn hier über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Grundlage bietet, dass man auch sagen müsste: Jene, die hier einbezahlt haben, können auch Ansprüche daraus generieren. Das könnte aus meiner Sicht auch ein Lösungsansatz sein, dass man sagt, dass jene, die in diesem Bereich der AHV Prämien und Beiträge geleistet haben, dann auch wieder Ansprüche generieren können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Ich bin der Meinung, dass das aus EWR-rechtlichen Gründen nicht möglich ist zu bestimmen, dass man den Nachzug von Familienangehörigen unter diesen Prämissen dann gestattet. Ich meine, das müsste man dann ja festlegen. Ich glaube, das widerspricht diesen Grundsätzen, denen wir mal zugestimmt haben. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte dies hiermit beantragen, dass man Ansprüche generieren kann, wenn man Prämienbeiträge an die AHV geleistet hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann haben Sie einen Antrag gestellt. Können Sie diesen Antrag bitte noch einmal wiederholen? Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich zitiere da den Abs. 1: «Ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein, welche Beiträge an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geleistet haben, auch einen Anspruch auf einen Beitrag an die Ausgaben» etc. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Wenn man solche Beiträge einbezahlt haben muss, müsste man zuerst einmal hier gearbeitet haben. Also das ging schon aus solchen Gründen nicht. Ein Kind zahlt keine AHV-Beiträge ein.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Als Erstes möchte ich die Ansicht der Abg. Doris Frommelt und des Abg. Manfred Batliner unterstützen. Ich habe Gespräche geführt mit dem Ausländer- und Passamt und mir wurde genau diese Vermutung - sprich diese Aussagen wurden bestätigt, dass hier durchaus dieser Fall eintreten könnte, dass erhebliche Kosten auf uns zukommen. Weiters sind mir Beispiele bekannt aus ähnlich gelagerten Fällen. Konkret ging es darum, dass eine Liechtensteinerin mit einem Ausländer verheiratet war, der Ausländer ist gestorben und dann ging es um die Witwenrente. Und diese Liechtensteinerin hat keine Witwenrente von der AHV erhalten, da eben genau der Ausländer keine Beiträge bezahlt hatte. Und deshalb unterstütze ich auch den Antrag des Abg. Manfred Batliner. Anscheinend geht das im Bereich betreffend die Witwenrenten. Dann sollte es auch hier gehen, da wir ansonsten mitunter eine riesige Welle lostreten. Wie gesagt, ich habe Gespräche geführt mit dem Ausländer- und Passamt und mir wurde diese Ansicht der Abg. Doris Frommelt und des Abg. Manfred Batliner bestätigt.Abg. Peter Büchel
Guten Tag, meine Damen und Herren. Ich bin ja nicht AHV-Spezialist, aber wenn ich als Liechtensteiner Arbeitnehmer in der Schweiz arbeite, zahle ich die AHV in der Schweiz. Das heisst, ich würde dann nie in Liechtenstein Anrecht haben auf diese Pflegegeld - oder wie sehe ich das?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier meine Probleme. Erstens kann ich nicht ganz nachvollziehen, ob es wirklich diese Welle von Angehörigen aus dem Ausland, die dann hierher kommen und von einem Inländer hier betreut werden, wirklich gibt. Ich denke, aus meiner Sicht werden das wenige Fälle sein, weil es muss dann ja auch noch jemanden, der im Inland wohnt, geben, der diese Betreuung dann auch macht. Und da gibt es ja Kontrollen.
Dann stelle ich die Frage: Wie ist es jetzt mit diesem Pflegegeld geregelt, das jetzt über die Krankenkasse ausbezahlt wird? Werden diese ausländischen Angehörigen dort jetzt erfasst oder nicht? Ich sehe einfach ein Problem damit, dass, wenn wir hier jetzt mit der PVO und dem Bezug auf die Einzahlung von AHV-Geldern Bestimmungen einführen, die viele Ungleichbehandlungen bringen werden und die dann in der Praxis sehr schwierig werden.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine kurze Antwort an die Abg. Diana Hilti: Es ist nämlich so, dass der Pflegebedürftige das Geld bekommt. Also nicht derjenige, der pflegt bekommt das Geld, sondern der Pflegebedürftige. Es kann also auch ein Drittstaaten-Ausländer-Ehepaar oder eine Drittstaatenausländerin, die pflegebedürftig wird, die dann eben per Familiennachzug ins Land kommt, Anspruch auf dieses Pflegegeld stellen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch auf Frau Abg. Hilti zurückkommen. Ob es eine Welle oder nur wenige Fälle sind, das spielt für mich eigentlich keine Rolle. Ich denke einfach, man sollte keine Einladung zum Import von Kosten hier aussprechen. Ob hier noch andere Fälle dann betroffen wären, zum Beispiel auch andere Personengruppen, an die wir jetzt gerade denken, für das habe ich jetzt Verständnis. Ich denke darum, vielleicht könnte man diese Angelegenheit klären und heute zu einem späteren Zeitpunkt noch behandeln, dass wir hier Klarheit haben, bevor wir dies verabschieden. Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich bin durchaus für eine Klärung dieser Frage und kann mich an eine Debatte erinnern, als wir die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen haben, und zwar zu einem ungeraden Zeitpunkt, also nicht auf einen Stichtag zu Jahresbeginn. Ich hatte damals bescheiden gefragt, ob irgendjemand das mit der AHV geklärt habe, dass man mitten im Jahr das Kindergeld erhöht. Und damals hatte einer meiner Kollegen gesagt, ja, das habe er geklärt und so ginge das, worauf ich mich hinreissen liess, auch für diesen Antrag, auf einen bestimmten Zeitpunkt die Erhöhung einzuführen, mitzustimmen, also diesen Antrag zu unterstützen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das ein Riesendebakel bei den Organen der AHV ausgelöst hatte. Und ich will nun nicht, dass über einen vagen Antrag, auch wenn er mir gefallen würde, hier die Abstimmung erfolgt, bevor wir nicht Rücksprache genommen haben mit denen, die dann auch wirklich das auszuführen und umzusetzen haben. Entweder könnten wir zu einem späteren Zeitpunkt heute oder morgen darauf zurückkommen oder so beschliessen, wie es heute ist, und die Regierung beauftragen, ehestmöglich zu den Anträgen Abklärungen zu treffen.
Wenn ich gerade das Wort habe, Herr Präsident, erlauben Sie mir, die Regierung darauf hinzuweisen, dass wir aufgrund dieser Änderung von «Hauspflege» auf «häusliche Betreuung» nun eine inkonsequente Formulierung in diesem Gesetz über die Ergänzungsleistungen haben und das müsste dann gelegentlich formal nachgeführt werden. Mir ist das aufgefallen bei der hartnäckigen Haltung der Frau Regierungsrätin zur Abänderung des Art. 3quinquies Abs. 3. Sie hat natürlich Recht, dass in den Abs. 1 und 2 von Anstalts- und Hauspflege die Wortführung gehalten ist. Aber wie gesagt, vom ersten bis zum letzten Artikel haben wir nun in diesem Gesetz über die Ergänzungsleistungen eine - ich sehe, der Regierungsrat Quaderer wackelt mit dem Kopf, er ist nicht einverstanden, aber ich habe gerade den Gesetzestext hier und sehe, dass wir durchaus noch die Hauspflege in einigen Artikeln haben, die keine Abänderung erfahren haben.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. Es steht ein Antrag des Abg. Manfred Batliner im Raum. Ich habe grosse Mühe mit diesem Antrag. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Die Regierung hat dargelegt, dass Kinder keine AHV-Beiträge bezahlen. Das ist in der Tat so. Und wenn jetzt genau diese Leute von diesem Geld ausgeschlossen werden, dann kann ich diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein.Abg. Johannes Kaiser
Danke für das Wort. Hier sind einige offene Fragen, die nicht geklärt sind, die aber auf die 2. Lesung geklärt hätten sein müssen, insbesondere keine konkreten Antworten betreffend den Import von Kosten. Ich möchte nicht Tür und Tor öffnen für solche finanziellen Auswüchse, die zum Vornherein ausgeschlossen werden könnten; auch wenn es nur wenige Fälle wären oder eine Welle ergibt. Ich möchte den Vorschlag von der Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend prüfen lassen, ob wir diese Lesung kurz unterbrechen und dann die Abklärungen mit den entsprechenden Organen oder Amtsstellen machen können, damit wir hier eine zuverlässige Antwort haben.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nach meiner Ansicht geht es nicht primär um Kinder, es geht auch um ältere Personen. Es werden schwerpunktmässig ältere Personen sein. Und ich habe das Beispiel erwähnt mit der liechtensteinischen Witwe, die eben auch keine Witwenrente erhalten hat, da ihr ausländischer Ehemann, der leider verstorben ist, keine Beiträge bezahlt hat. Es würde mich dann schon interessieren, wie man dieser liechtensteinischen Witwe diesen Sachverhalt erklären will. Da sagt man Nein, die Liechtensteinerin bekommt keine Witwenrente, da der ausländische Lebenspartner - sie waren verheiratet - keine Beiträge bezahlt hat. Und hier würden wir Beiträge ausschütten ebenfalls an Personen, die eben keinen Beitrag an unserem Sozialsystem geleistet haben. Dazu kann ich sicherlich nicht Ja sagen. Und ob es dann eine Welle gibt, da kann man geteilter Meinung sein. Tatsache ist, dass wir dieses Betreu-ungs- und Pflegegeld doch massiv von CHF 100 auf CHF 180 erhöhen - sprich der Anreiz wird wesentlich grösser sein. Und ich würde mir das schon sehr gut überlegen, was wir hier jetzt machen. Und ich denke mir auch, der Vorschlag der Landtagsvizepräsidentin wäre doch sicherlich zielführend.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich gebe dem Abg. Wendelin Lampert in der Frage, dass es in erster Linie nicht Kinder betrifft, Recht. Da stimme ich Ihnen zu. Ich möchte aber auf keinen Fall Kinder oder Jugendliche von diesem Pflegegeld ausschliessen. Das kann es nicht sein.Regierungsrätin Renate Müssner
Der Abg. Peter Hilti hat es bereits vorher ausgeführt. Wir würden damit Kinder und wohlgemerkt eben auch liechtensteinische Kinder und Jugendliche davon ausschliessen. Das kann es ja nun auch nicht sein. Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Kinder und die Liechtensteiner, die hier geboren sind, ja auch nicht ausschliessen. Darum habe ich eben auch den Vorschlag gemacht, dass wir das genau klären, wer betroffen ist und wer nicht betroffen ist, und dass wir das heute zu einem späteren Zeitpunkt, wenn wir eine gute Vorlage haben, die dies unterstützt, was wir hier ausdrücken und was wir wollen, dass wir das dann später verabschieden können. Und sonst können wir ja auch den Antrag dahingehend ergänzen, dass die Kinder eben in Begünstigung geraten.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Batliner, verstehe ich Sie richtig, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen?Abg. Manfred Batliner
Wenn heute später diese Behandlung nicht stattfinden soll, sondern wenn wir jetzt in den nächsten paar Minuten darüber abstimmen, dann werde ich den Antrag nicht zurückziehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke. Ich möchte an den Abg. Batliner die Frage stellen: Wie sieht er diese Verschiebung? Wäre das Gesetz noch am heutigen Tag zu behandeln oder soll seine Verschiebung auf unbestimmte Zeit sein? Diese Abklärungen könnte man meiner Meinung nach in kurzer Zeit treffen. Ich wäre auch dafür, dass man den Bezügerkreis abklärt und ganz besonders auch mit den heutigen Bestimmungen vergleicht. Es gibt ja auch heute einen Bezügerkreis, der von der Krankenkasse die Pflegegelder bekommt. Und das müsste man dann vergleichen mit den Bestimmungen, die hier im neuen Gesetz vorgeschlagen werden. Ich wäre dankbar für eine Stellungnahme der Regierungsrätin Müssner, wie sie zu diesem Antrag auf Verschiebung und Behandlung in dieser Sitzung steht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es wurde noch kein expliziter Antrag auf Verschiebung gestellt.Abg. Johannes Kaiser
Sinnvoll wäre die Verschiebung auf Schluss der Traktandenliste. Dann hat man auch genügend Zeit, um das zu behandeln.Regierungsrätin Renate Müssner
Solange es noch innerhalb dieser Sitzung gelesen wird, kann ich mich damit einverstanden erklären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Abg. Johannes Kaiser, haben Sie einen Antrag gestellt auf Verschiebung des Traktandums an den Schluss der Traktandenliste, also nach Traktandum 27?Abg. Peter Büchel
Ich möchte mein Argument noch einmal einbringen bezüglich Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, in Liechtenstein wohnhaft sind und in Liechtenstein keine AHV bezahlen. Und dass dies auch integriert ist. Damit diese nicht ausgeschlossen werden. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Diskussion auch nicht verkomplizieren oder verlängern, aber wenn ich mich an die 1. Lesung zurückerinnere, war das überhaupt kein Thema. Man hat sich auf diesen zivilrechtlichen Wohnsitz geeinigt. Und was ich jetzt nicht verstehe, aber das soll man bitte dann noch abklären, was ich nicht verstehe, dass man jetzt diese Verknüpfung macht, einerseits das Betreuungs- und Pflegegeld und andererseits das mit AHV-Leistungen verknüpft, weil man ja eben gerade das Betreuungs- und Pflegegeld so ausrichtet, dass es eben aus allgemeinen Staatsmitteln finanziert wird. Und deshalb sehe ich persönlich diese Verknüpfung mit den Beitragsleistungen zur AHV/IV/FAK nicht. Ich finde das auch nicht richtig, weil vom System her wir hier zwar eine neue Sozialleistung aufbauen, aber das war das Committment auch anlässlich der 1. Lesung, dass das aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird. Und ich kann diesen Link jetzt nicht nachvollziehen. Aber das ist nur meine persönliche Bemerkung, die ich hier noch einbringen möchte, weil ich das doch bis und mit der 1. Lesung sehr intensiv betreut habe.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat Quaderer, ja es ist mir auch bewusst, dass wir über das überhaupt nicht gesprochen haben anlässlich der 1. Lesung. Ich habe diesen ganzen Bericht und Antrag bzw. die Stellungnahme erst vor kurzem noch einmal durchgelesen und da kam mir plötzlich der Gedanke: Was ist denn eigentlich mit dem Familiennachzug? Ein Unterschied ist aber jetzt zur früheren Leistung: Jetzt werden wir die Leistungen massiv erhöhen, fast verdoppeln. Früher war die maximale Leistung CHF 100 pro Tag. Jetzt ist die maximale Leistung CHF 180. Und noch ein Unterschied ist: Wir haben den Hilflosigkeitsgrad verändert. Früher war das nur bei einem schweren, jetzt bekommt man schon Pflegegeld bei einem leichteren Hilflosigkeitsgrad. Und so sind mir einfach die Gedanken gekommen: Was ist dann eben mit dem Familiennachzug? Ansonsten hätte ich das sicher auch bei der 1. Lesung erwähnt. Und das sind sicher jetzt versicherungsrechtliche Aspekte usw. und ich wäre ganz froh, wenn man das abklären würde. Und wenn man sich zu dieser Verschiebung und der Abklärung entschliesst, dann hätte ich auch noch zwei weitere Fragen, die ich dann gerne mitgeben würde.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es ist zutreffend, was Regierungsrat Quaderer sagt, dass man dies anlässlich der 1. Lesung nicht thematisiert hat. Aber ich möchte schon festhalten: Erstens einmal ist es weder der Regierung noch dem Landtag vorbehalten, gewisse Erkenntnisse zu gewinnen. Und ich persönlich, als ich letzte Woche auf diesen Sachverhalt, auf diese Problematik angesprochen wurde, dachte ich im ersten Moment, es sei ein Nachzug maximal für drei Monate möglich, aber nicht für Jahre. Und als ich dann mit den zuständigen Personen beim Ausländer- und Passamt gesprochen habe, wurde mir eben meine Meinung betreffend, dass ein Nachzug nur für drei Monate, also urlaubshalber, möglich sei, widerlegt. Und da leuchteten bei mir persönlich ein wenig die Alarmglocken.
Und was ich auch sagen muss, Herr Regierungsrat Quaderer, wenn Sie sagen: Ja, diese Verknüpfung AHV - Staatshaushalt: Die zweitgrösste Beitragsleistung nach der Krankenkassensubventionierung ist der Beitrag an die AHV. Und da ist es für mich schon sekundär, woher das Geld kommt - sprich: Aus dem Staat oder aus der AHV. Das Geld ist von der Allgemeinheit und das Geld wird weg sein. Also da habe ich jetzt schon Mühe, wenn man sagt: Ja, das kann man doch hier nicht so vergleichen. Ich denke mir, ob das die AHV zahlt oder aus dem Staatsbudget kommt, ist sekundär. Und wie gesagt, die AHV bezieht jedes Jahr einen riesigen Staatsbeitrag. Und das sind einfach öffentliche Gelder und mit diesen öffentlichen Geldern müssen wir haushälterisch umgehen. Ich denke mir, die Rede des Herrn Regierungschefs gestern zu später Stunde sollte ein wenig die Augen geöffnet haben. Aber mitunter erst eines.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte Sie dann nur darum bitten, dass Sie nochmals formulieren, was Sie nun alles wirklich abgeklärt haben wollen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur eine kurze Replik auf den Abg. Wendelin Lampert: Mir ist sehr wohl bewusst, dass sowohl die AHV zu einem grossen Teil mit öffentlichen Geldern bestückt ist und die allgemeinen Staatsmittel überhaupt aus Steuergeldern finanziert sind. Diesbezüglich müssen Sie mich nicht belehren. Das habe ich mindestens die letzten acht Jahre in der Politik schon mitbekommen. Mir geht es um das System. Wir haben hier einen Weg beschritten mit dem Betreuungs- und Pflegegeld, dass man gesagt hat, man nimmt es aus den allgemeinen Steuermitteln und verknüpft es nicht mit irgendwelchen Leistungen oder Einzahlungen von einem anderen Sozialsystem. Mit geht es nur um das. Und auf diese systemische Trennung wollte ich hinweisen. Und deshalb sehe ich nicht, dass man hier jetzt eine Verknüpfung macht, dass man sagt: Nur wer AHV einbezahlt hat bekommt das Betreuungs- und Pflegegeld, weil das von der Grundkonzeption her nicht so gedacht war. Darauf wollte ich hinweisen. Und ich habe es mit Ihnen und ich denke wir alle haben das so, dass wir alle sehr haushälterisch, gerade in diesen schwierigen Zeiten, mit dem Geld umgehen müssen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Verständnisfrage: Und zwar verstehe ich nicht ganz, wieso wir jetzt bei der häuslichen Betreuung unterscheiden, ob das jetzt ausländische Staatsangehörige sind, die erst seit Kurzem hier wohnen. Wenn nämlich eine solche Person stationär behandelt werden müsste, haben wir hier keine Wahlmöglichkeit. Dann müssen wir sie gemäss meinem Verständnis in einem Be-treuungsheim oder im Landesspital aufnehmen und können dann nicht unterscheiden, ob diese Person AHV-Beiträge einbezahlt hat oder wie lange sie hier schon wohnt. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, Sie haben gesagt, dann möchten Sie klar präzisiert, was für Veränderungen oder was für Fragen kommen. Das werde ich Ihnen gerne sagen. Wenn ich jetzt einmal annehme, dass diese Vorlage verschoben wird auf heute oder auf später, dann kann ich das gerne, wenn Sie das jetzt wollen, formulieren. Ich kann es Ihnen nachher auch noch schriftlich mitgeben. Soll ich das jetzt formulieren oder sollen wir weiterlesen oder welches Vorgehen schlagen Sie vor?Regierungsrätin Renate Müssner
Sie können das schriftlich nachreichen. Sie müssen das nicht jetzt formulieren.Abg. Johannes Kaiser
Frau Regierungsrätin Müssner, jetzt haben Sie gerade vorhin gesagt, man solle nochmals formulieren, was man genau abklären müsse. Und jetzt sagen Sie wiederum, man müsse das jetzt nicht formulieren. Jetzt müssen wir wissen, was wir wollen.Abg. Doris Frommelt
Danke. Dann habe ich noch eine Frage zu Seite 26 - Ausrichtung des Betreuungs- und Pflegegeldes: Ich kann Ihnen das jetzt vorlesen und gebe es Ihnen nachher noch schriftlich. Wie in den Ausführungen auf den Seiten 12 und 13 der Stellungnahme der Regierung hervorgeht, hat die betreute Person, also die pflegebedürftige Person, Anspruch auf das Betreuungs- und Pflegegeld und es wird in der Regel auch an sie ausbezahlt. Demnach wird diese pflegebedürftige Person auch zum Arbeitgebenden mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wie schon in den Debatten bei der 1. Lesung von verschiedenen Votanten ausgeführt, handelt es sich um nicht zu unterschätzende administrative Aufgaben, die der Pflegebedürftige verpflichtend vorzunehmen hat. Und sehr kompliziert kann es werden, wenn sich mehrere Personen um die zu betreuende Person kümmern. Auch das haben wir in der 1. Lesung schon gesagt, zum Beispiel mehrere erwachsene Kinder, die sich abwechseln. Diese müssen dann ihrem Leistungsanteil entsprechend honoriert werden. Auf Seite 13 heisst es im Bericht und Antrag auch, dass die erforderlichen administrativen Tätigkeiten mit Hilfe von standardisierten Formularen stark vereinfacht werden und dass die Fachstelle Hilfestellungen leisten kann. Das sind die Ausführungen aufgrund der Voten aus der 1. Lesung.
Nichtsdestotrotz kann ich es mir einfach nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise «der Pflegebedürftige wird zum Arbeitsgeber» in der Praxis funktionieren wird, da es sich ja meist um physisch und psychisch sehr belastete Familien handelt. So denke ich, dass auf die Fachstelle auch in der Hinsicht anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgaben zukommen werden. Ich habe da gesagt, vielleicht kann die Regierung auch hierzu nochmals Ausführungen machen. Ich frage mich auch, ob Genaueres in einer Verordnung geregelt wird usw. Das ist zu diesem Art. 3decies.
Jetzt habe ich noch etwas zu Seite 27 - Zuständigkeit: Hier heisst es unter Abs. 2 - ich zitiere: «Die Regierung bestimmt eine Fachstelle, der folgende Aufgaben obliegen». Und bei der Durchsicht ist mir Verschiedenes aufgefallen. Ich habe drei Bemerkungen dazu. Müsste diese Fachstelle nicht noch genauer bezeichnet werden, zum Beispiel eine Fachstelle häusliche Betreuung und Pflege? Dann zweitens: Es fehlt auch die präzise Benennung, wo denn diese Fachstelle angesiedelt ist. Und drittens: Kann es nicht zu Problemen führen, wenn die Regierung diese Fachstelle bestimmt? Diese Fachstelle sollte vom Verband der Liechtensteinischen Familienhilfen in Eigenregie nach fachlichen Kriterien und Erfahrungen bestückt werden, ansonsten könnte es passieren, dass über den Kopf der Familienhilfen hinaus, auch unbewusst, jemand in diese Fachstelle bestimmt werden könnte, der mit der Familienhilfe nicht vertraut ist oder zu wenig vertraut ist. Und eine gute und kompetente Zusammenarbeit zwischen dem Verband der liechtensteinischen Familienhilfen und dieser Fachstelle ist ja das Allerwichtigste. Ich denke, wir müssen hier für die Zukunft ganz klare Verhältnisse schaffen, um späteren Konflikten vorzubeugen. Und aus diesem Grunde würde ich den Antrag stellen, den Abs. 2 wie folgt abzuändern. Dann würde es heissen: «Die Regierung ermächtigt und beauftragt den Verband der Liechtensteinischen Familienhilfen, im Rahmen der eigenen Organisation eine Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege einzurichten, der folgende Aufgaben obliegen» - und dann die Aufzählung der Auflagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nun haben wir gehört, welche Fragen da noch im Raum stehen werden. Ich möchte jetzt darüber abstimmen lassen, ob wir das Traktandum verschieben auf das Ende der Traktandenliste nach Traktandum 27, möchte aber vorher noch der Regierung das Wort geben und dann stimmen wir ab.
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung: Der Antrag des Abg. Johannes Kaiser lautet, dieses Traktandum 11 an den Schluss der Traktandenliste nach Traktandum 27 zu verschieben. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Antrag stattgegeben. Traktandum 11 wird auf den Schluss der Traktandenliste verschoben und wird somit am Schluss dieser Sitzung nochmals behandelt. -ooOoo-