Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime), (Nr. 4/2009); [1. Lesung: 22. April 2009] Stellungnahme der Regierung (Nr. 32/2009); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 12: Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime).
Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 32/2009. Ich schlage auch hier vor, dass wir diese 2. Lesung durch Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum nicht die Lesung der einzelnen Artikel gewünscht wird.
Gibt es Wortmeldungen?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zur Stellungnahme kurz noch etwas hinzufügen: Ich bin sehr erfreut zu hören, dass in der zweiten Jahreshälfte ein Vernehmlassungsbericht vorliegen soll, mit welchem eine weitere Anpassung des Strafrechts in die Wege geleitet wird. Die Anpassung des Sexualstrafrechts und insbesondere der Bestimmungen, welche die Kinderpornographie sowie den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch betreffen, stehen damit kurz bevor. Zudem soll in dieser Strafrechtsrevision auch im Bereich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen eine Klärung erfolgen. Dies ist zu begrüssen.
Nicht ganz nachvollziehen kann ich die Argumente der Regierung im Bereich des Verbots von grausamen Gewaltdarstellungen. Die Regierung führt zusammengefasst aus, dass die Übernahme eines systemfremden Artikels bzw. eines Artikels einer anderen Rechtsordnung zu legistischen Problemen und Anwendungsschwierigkeiten führe. Liechtenstein bedient sich bei der Gesetzgebung in der Regel der Rezeption und übernimmt dabei hauptsächlich Bestimmungen aus dem Österreicher oder Schweizer Rechtsbestand.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Abg. Christian Batliner, wir befinden uns hier in der 2. Lesung und wir haben keine Eintretensdebatte mehr. Ich möchte das nur der Form halber erwähnt haben.Abg. Christian Batliner
Ja, dann fasse ich mich ganz kurz: Ich wäre einfach sehr dankbar, wenn das jetzt nicht aufgenommen wird und wenn man keine Stellungnahme zur Stellungnahme der Regierung abgeben kann, dann würde ich sehr begrüssen, wenn die Regierung ihre Rechtsansicht überdenkt und in der angekündigten Strafrechtsrevision das Verbot der Gewaltdarstellungen nochmals aufnimmt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Dem Abg. Christian Batliner danke ich für die Ausführungen. Zu Beginn möchte ich nur ganz kurz richtigstellen, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Person nicht in diesem Gesamtpaket vorgelegt werden wird, sondern in einer separaten Vorlage.
Und dann kurz zu Ihren Ausführungen in Bezug auf das Verbot von grausamen Gewaltdarstellungen: Ich nehme an, da beziehen Sie sich auf Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Und da möchte ich ausführen, dass im heutigen Zeitpunkt über das Kinder- und Jugendgesetz schon ein sehr grosser Schutz von Jugendlichen besteht. Ich beziehe mich da auf die Art. 67, 62 und 63 des KJG. Nichtsdestotrotz habe ich Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen. Wir werden den Art. 135 des Schweizerischen StGB im Rahmen der Vorstellung des zweiten Gewaltschutzpaketes, das ja dann noch dieses Jahr kommen wird, prüfen und dort schauen, ob eine Aufnahme des Tatbestandes sinnvoll ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir mit der Lesung beginnen.§ 74 Abs. 1 Ziff. 8 und Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 74 Abs. 1 Ziff. 8 und Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können weiterlesen.§ 118a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 118a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können weiterlesen.§ 119a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 119a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.§ 126a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 126a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.§ 126b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 126b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.§ 126c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 126c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.§ 147 Abs. 1 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 147 Abs. 1 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter. § 148a Sachüberschrift und Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 148a Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können weiterlesen. § 166 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 166 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter. § 167 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 167 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können weiterlesen. § 225a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 225a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter. § 226 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 226 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist der Vorlage mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden einhellig zugestimmt und Traktandum 12 erledigt. -ooOoo-