Beschluss Nr. 20/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Entscheidung 2008/627/EG der Kommission vom 29. Juli 2008 betreffend eine Übergangsfrist für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandabschlussprüfer und -abschlussprüfungsgesellschaften), (Nr. 27/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 13: Beschluss Nr. 20/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht trägt die Nr. 27/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, vielen Dank. Die Europäische Kommission hat am 29. Juli 2008 die Entscheidung betreffend eine Übergangsfrist für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandabschlussprüfer und -abschlussprüfungsgesellschaften 2008/627/EG erlassen. Es wird angestrebt, die nationale Umsetzung der Entscheidung im Rahmen der Implementierung der so genannten Abschlussprüferrichtlinie miteinzubeziehen. Die Entscheidung der Kommission regelt die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlussprüfern und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittländern. Gemäss Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2006/43/EG haben die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten alle Prüfer und Prüfungsunternehmen aus Drittländern zu registrieren, die eine Abschlussprüfung für bestimmte, ausserhalb der Gemeinschaft eingetragene Unternehmen durchführen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt innerhalb der Gemeinschaft zugelassen sind.
Nach Art. 45 Abs. 3 der Richtlinie 2006/43/EG haben die Mitgliedstaaten die registrierten Abschlussprüfer und -prüfungsgesellschaften aus Drittländern ihrem Aufsichtssystem, ihrem Qualitätssicherungssystem sowie ihren Untersuchungen und Sanktionen zu unterwerfen. Mit der genannten Entscheidung wird es Drittland-Abschlussprüfern und -Abschlussprüfungsgesellschaften gestattet, ihre Prüfungstätigkeit im Hinblick auf an europäischen Märkten notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Drittland-Abschlussprüfer und -Abschlussprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die Information der Anleger in Europa erfüllen.
Dieser Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses hat keine personellen und finanziellen Konsequenzen für Liechtenstein und die APK empfiehlt die einhellige Zustimmung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das scheint nicht der Fall zu sein. Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich lese diesen Antrag der Regierung vor:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 20/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung 18 Ja-Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt. -ooOoo-