Freihandelsabkommen zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten vom 25. November 2008 (Nr. 29/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 15: Freihandelsabkommen zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten vom 25. November 2008.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 29/2009. Die Diskussion ist eröffnet.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Das Freihandelsabkommen mit der Republik Kolumbien reiht sich ein in eine Anzahl von bereits 15 weiteren Abkommen mit Partnern ausserhalb der Europäischen Union. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen zielen die EFTA-Staaten darauf ab, ihren Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu ausländischen Märkten zu verschaffen, der mindestens gleichwertig ist wie jener der EU, der USA oder Japan.
Im Wettbewerb um den Abschluss von Freihandelsabkommen ist die EFTA der EU in Bezug auf Kolumbien einen Schritt voraus. Die Bemühungen der EFTA-Länder um gleichwertigen Marktzugang weltweit sind sehr zu begrüssen. Für Kolumbien andererseits ist dies das erste Freihandelsabkommen mit europäischen Partnern.
Der Abschluss von Freihandelsabkommen kann sich neben verbesserten Wirtschaftsbeziehungen auch auf die inneren Verhältnisse eines Staates positiv auswirken. Im Bemühen um Handelspartnerschaften versuchen interessierte Staaten offenbar, für ihre jeweiligen Wirtschaftspartner auch dadurch interessant und attraktiv zu sein, indem sie ihre internen Probleme lösen. So hat Kolumbiens Regierung eine Politik der «demokratischen Sicherheit» eingeleitet, um Vertrauen und soziale Kohäsion zu schaffen und die Menschenrechte besser zu schützen. Diese Massnahmen bezüglich Menschenrechte wurden sogar von den Vereinten Nationen gewürdigt.
Andererseits wurden auch auf der Seite der EFTA-Staaten gewisse Verpflichtungen eingegangen zum Beispiel hinsichtlich der Biodiversität, was für ein Freihandelsabkommen neu sei, wie die Regierung ausführt. Mit Artikel 6 bekräftigen die Vertragsparteien ihre souveränen Rechte bezüglich ihrer natürlichen Ressourcen sowie die Bedeutung und den Wert ihrer biologischen Vielfalt und sprechen sich für eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile und Nutzung der gentechnischen Ressourcen aus.
Die Ausdehnung von Wirtschaftsabkommen auf Umweltfragen und der Einbezug von Massnahmen, um diesem Bereich besser Rechnung zu tragen, ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die sich letzten Endes für alle Marktteilnehmer positiv auswirken wird.
Der Wirkungsbereich von Freihandelsabkommen ist weit grösser, als es der Name vermuten lässt und beschränkt sich keinesfalls auf freien Handel mit Waren. Die Abkommen beziehen auch die Bereiche Geistiges Eigentum, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen mit ein. Ausserdem enthalten Freihandelsabkommen Bestimmungen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zur technischen Unterstützung bei jenen Ländern, deren Entwicklungsstand von dem der EFTA abweicht.
Unterstützung und Zusammenarbeit solcher Art ist schon aus Gründen der Solidarität zur Bekämpfung der Armut zu begrüssen. Sie dient jedoch nicht nur dem schwächeren Partner alleine. Es ist für alle Vertragsteilnehmer von Vorteil, wenn der jeweils schwächere Wirtschaftspartner erstarken und stabile Verhältnisse schaffen kann und somit neue Handels- und Investitionsmöglichkeiten für alle entstehen.
Trotz des grossen Umfangs und der vielen Detailregelungen, beinhaltet das Freihandelsabkommen mit Kolumbien und das dazugehörende erläuternde Verständigungsprotokoll für unser Land laut Regierungsbericht keine ausserordentlichen Verpflichtungen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Liechtenstein die speziellen Vereinbarungen der Anhänge zum Abkommen für die Bereiche Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Berufsqualifikationen oder grenzüberschreitender Personenverkehr mit den bestehenden Rechtsgrundlagen erfüllen kann. Mit Rücksicht auf das unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungsniveau von Kolumbien und der EFTA-Staaten sind die Zollabbaubestimmungen bei diesem Abkommen, wie auch bei anderen schon, asymmetrisch gestaltet. Beim tangierenden bilateralen und für Kolumbien besonders wichtigen Landwirtschaftsabkommen liegen die Zugeständnisse für die Zollunion Schweiz-Liechtenstein im Rahmen dessen, was bereits anderen Freihandelspartnern gewährt wurde.Neben dem leichteren Marktzugang für Warenhandel und Dienstleistungen verbessern Freihandelsabkommen generell auch die Rechtssicherheit sowie die Stabilität der Wirtschaftsbeziehungen mit den betroffenen Ländern. Sie erleichtern und vertiefen die gegenseitigen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen. Dem Freihandelsabkommen mit Kolumbien und dem dazu gehörenden Verständigungsprotokoll ist die Zustimmung zu erteilen. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich anerkenne die Bestrebungen Liechtensteins mit seiner stark exportabhängigen Wirtschaft, im Rahmen der Mitgliedschaft in der EFTA den liechtensteinischen Unternehmen einen Zugang zu ausländischen Märkten zu verschaffen. Die Bestrebungen der EFTA gehen dahin, ihren Mitgliedsländern, darunter Liechtenstein, einen mindestens gleichwertigen Zugang zu ausländischen Märkten zu ermöglichen wie ihn auch ihre wichtigsten Konkurrenten wie die EU, die USA und Japan haben. Die angestrebten Verträge reichen über die WTO-Abkommen hinaus.
Schauen wir aber einmal genau auf Kolumbien: Kolumbien ist ein Entwicklungsland und zudem eines mit grossen humanitären Konflikten. Die anerkannte Schweizer NGO-Erklärung von Bern weist darauf hin, dass Kolumbien eine Schwächung seines Bankensektors und schlechtere Kreditmöglichkeiten sowie nicht nachhaltige Investitionen zulasten lokaler Ressourcen befürchten muss. Ebenfalls könnte es durch das Freihandelsabkommen zu einem erschwerten Zugang zu erschwinglichen Medikamenten für die arme Bevölkerung kommen. Ich muss aufgrund der belegten und glaubwürdigen Dokumentationen und meiner beruflichen Kenntnisse deshalb annehmen, dass dieses auf dem Tisch liegende Freihandelsabkommen der armen Bevölkerung Kolumbiens wohl kaum etwas bringen wird, im Gegenteil.
Unseren EFTA-Partner Norwegen haben diese Argumente bewogen, die Ratifizierung des Abkommens zu verschieben. Kolumbien ist ein Land mit schweren, systematischen Menschenrechtsverletzungen. Norwegen verlangt von der kolumbianischen Regierung Erklärungen zur Menschenrechtssituation und sieht eine Fact Finding Mission nach Kolumbien vor. Norwegen ist so dem auch von den USA eingeschlagenen Weg gefolgt, wo die Ratifizierung eines ähnlichen Abkommens seit mehreren Monaten aus denselben Gründen blockiert ist. In Kolumbien selbst wächst die Protestbewegung gegen die offizielle Freihandelspolitik der Regierung.
Das sind erhebliche und schwer wiegende Argumente, wie ich finde. Der Schweizer Bundesrat teilt nach einer Überprüfung der Situation diese Einschätzung und bezeichnet sie 2009 explizit als «humanitäre Krise». Trotzdem hat aber der Schweizer Nationalrat das Freihandelsabkommen mit Kolumbien genehmigt.
Meine Bedenken, dass das Freihandelsabkommen letztlich der armen Bevölkerung Kolumbiens nichts bringt bzw. ihnen sogar noch Nachteile bringt, indem sie etwa einen erschwerten Zugang zu erschwing-lichen Medikamenten haben, sind zu gross. Ebenfalls meine Bedenken bezüglich der umstrittenen Sicherheitspolitik Kolumbiens.
Insgesamt hat sich seit 2002 die Anzahl der Menschenrechtsverletzungen und der Verletzungen des humanitären Völkerrechts zwar verringert, diese Entwicklung ist jedoch mehr Ergebnis der Sicherheitspolitik denn Ausdruck einer umfassenden Menschenrechtspolitik. Die Kehrseite der Medaille ist eine deutliche, belegte Zunahme von Menschenrechtsverletzungen, direkt durch staatliche Akteure wie Folter, aussergerichtliche Hinrichtungen und gewaltsames Verschwindenlassen. Nochmals: meiner Ansicht nach sind das erhebliche Argumente gegen den Antrag der Regierung.
Ich stelle daher den Antrag, der Landtag möge die Zustimmung zum Freihandelsabkommen zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten sowie zum Verständigungsprotokoll zum Freihandelsabkommen verschieben. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wie ich in meinem Votum schon ausgeführt habe, denke ich, dass gerade der internationale Handel und die internationalen Verbindungen dazu beitragen können, Menschenrechtslagen in anderen Ländern zu verbessern, wo diese wirklich der Verbesserung auch bedürfen. Die Länder werden daran interessiert sein - sie werden ja auch auf diese Situation hingewiesen - die Länder werden daran interessiert sein, rein schon aus wirtschaftlichen Interessen, damit sie in Verbindung kommen können mit Partnerstaaten, die Lage in ihrem eigenen Land zu verbessern. Das kommt letzten Endes der Bevölkerung dann auch zu Gute. Und in Bezug auf die arme Bevölkerung möchte ich auf Seite 54 der Ausführungen im Bericht und Antrag hinweisen. Dort heisst es: «Angesichts der Tatsache dass die schweizerisch-liechtensteinischen Importe aus Kolumbien zu einem nicht vernachlässigbaren Teil aus Landwirtschaftsprodukten bestehen, gestalteten sich die bilateralen Agrarverhandlungen recht schwierig. Dennoch konnten die wichtigsten Erwartungen Kolumbiens bezüglich der Konzessionen der Schweiz für die Zollunion Schweiz-Liechtenstein für den Handel mit Landwirtschaftsprodukten im Wesentlichen erfüllt werden, ohne dass die Schweiz Konzessionen machen musste, die ihre Landwirtschaftspolitik in Frage stellen». Ich denke, gerade der armen Bevölkerung kommt es zu Gute, wenn sie landwirtschaftliche Produkte vermehrt exportieren können, und, wie die Regierung im Bericht und Antrag ausführt, ist der Import von Produkten aus Kolumbien in den Zollraum Schweiz-Liechtenstein erheblich grösser als der Export unserer Industrie im Moment noch ist.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte der Abg. Marlies Amann-Marxer gerne entgegnen, dass Fair Trade leider noch nicht Standard ist, und die Kleinbauern Kolumbiens sicher nicht von diesen Exporten profitieren werden. Solange die Regierung Kolumbiens nicht belegen kann, dass die Vorteile, wie Sie sagen, des Freihandelsabkommen auch in die ärmeren Gegenden des Landes getragen werden und die Ressourcen anders verteilt werden, möchte ich Sie dringend bitten, die Ratifizierung oder die Unterzeichnung dieses Freihandelsabkommens zu verschieben. Danke.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Ihr Anliegen kann ich gut verstehen und unterstützen. Generell möchte ich einfach dazu die Bemerkung machen, dass es meiner Ansicht nach nicht von Nutzen ist, wenn wir Kontakte abklemmen. Wir können, wenn wir internationale Kontakte aufbauen, auf die Situationen hinweisen. Das ist nicht nur bei Kolumbien so, es gibt auch verschiedene andere Länder, wo auf die Menschenrechtssituation hingewiesen werden sollte. Ich denke dabei zum Beispiel an China, wo auch Verhandlungen stattfinden, es gibt noch weitere Länder. Es ist gut und richtig, dass viele Länder, die in wirtschaftliche Kontakte mit anderen treten, auf deren innerstaatliche, verbesserungswürdige Situation hinweisen und dass sie auch Ansinnen stellen, dass sie nicht nur darauf hinweisen, sondern auch Verbesserungen fordern. Es wäre aber nicht gut, wirtschaftliche Beziehungen abzuklemmen. Ich denke, das würde die Lage in den dortigen Ländern nicht verbessern. Dann haben sie keinen Anreiz mehr, das zu tun, wenn sie es nicht von sich aus schon tun.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze und würde dann noch die Vizepräsidenten und die Regierung bitten, dazu Stellung zu nehmen. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich glaube, es geht nicht um eine Abklemmung von Beziehungen, im Gegenteil, es geht darum, dass, wenn mehrere EFTA-Staaten dieses Abkommen sistieren oder verschieben, dass dann der Druck auf Kolumbien wächst, seine Menschenrechtspolitik und seine Sicherheitspolitik zu überdenken. Und genau das haben wir hier in der Hand. Deshalb bitte ich dringend, mein Anliegen zu unterstützen. Danke.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich will die Argumentation meiner Kollegin Amann-Marxer unterstützen und auch gegenüber der Abg. Helen Konzett sagen: Mein Denkansatz vor vielen Jahren war der gleiche, dass man vielleicht durch Zurückhaltung Druck ausüben könnte und vor allem im Feld der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Staaten, die diese nicht achten, besser vorwärts kommen oder besser etwas erreichen könnte im Feld dieser Grundfreiheiten und Menschenrechte. Im Laufe der Jahre habe ich aber eingesehen, dass es doch besser ist, in Kontakt zu sein, den Dialog zu pflegen und durch regelmässiges Aufmerksammachen etwas bewegen zu können. Wir werden das vielleicht nicht mehr erleben, aber ich hoffe, dass in der nächsten oder übernächsten Generation sich auch in Kolumbien etwas zum Besseren wenden wird. Das gilt ja auch für europäische Staaten, vor allem für die Nachfolgerepubliken der Sowjetunion, dass es Generationen dauern wird, bis die einen Menschenrechtsstandard unseresgleichen erreicht haben werden. Druck auszuüben in der Form, dass man den Kontakt nicht pflegt, finde ich nicht gut.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich kurz fassen: Ich unterstütze die Voten der Abgeordneten Renate Wohlwend und Marlies Amann-Marxer ausdrücklich und kann einer Verschiebung der Ratifizierung dieses Abkommens nicht zustimmen. Danke.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal besten Dank für die Voten, die Sie aufgebracht haben. Es ist in der Tat so, dass Kolumbien seit über 40 Jahren mit internen bewaffneten Konflikten zu kämpfen hat. Diese basieren vor allem auf sozioökonomischen Ungleichheiten. Dazu kommen die ganze Thematik von Drogenhandel und die damit zusammenhängenden illegalen Tätigkeiten.
Jetzt, wenn ich auf die Frage der Abg. Helen Konzett zu sprechen komme: Es hat sich in der Vergangenheit bei anderen Staaten gezeigt, dass gerade die wirtschaftliche Entwicklung und Fortschritte, die Entwicklung im Handel und in der Wirtschaft vor allem gute Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation gezeigt haben. Wenn wir jetzt mit EFTA-Freihandelsabkommen die Beziehung zu Kolumbien fördern, so fördern wir damit indirekt auch, dass in Kolumbien eine Grundlage geschaffen wird, dass dort an den Menschenrechten gearbeitet werden kann. Kolumbien steht bereits unter sehr grossem Druck vom Ausland was die Menschenrechte anbelangt und Kolumbien setzt auch ganz klare Signale in diesem Bezug. Kolumbien hat sich einer freiwilligen Menschenrechtsprüfung unterzogen und hat sich bei dieser Prüfung auch ganz ganz kooperativ gezeigt. Sie wissen, dass sie etwas tun müssen.
Wenn Sie sagen, dass der Zugang der armen Bevölkerung zu Medikamenten eingeschränkt wird - ich denke, wir dürfen hier zwei Sachen nicht vermischen: Einmal der Zugang zu Medikamenten auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Ankurbelung der Wirtschaft, der Zugang von unserer liechtensteinischen Wirtschaft zum Markt und auf der anderen Seite, dass dort auch die Wirtschaft gefördert wird. Das war es von meiner Seite. Danke.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für die Ausführungen an die Regierungsrätin. Ich frage mich einfach, warum Norwegen seine Zustimmung nicht erteilt hat. Und ich möchte fragen, ob das irgendwelche Auswirkungen hat, wenn ein EFTA-Staat seine Zustimmung nicht erteilt hat, für das Abkommen dann als Ganzes, also für die EFTA als Ganzes, in ihrer Beziehung zu Kolumbien. Danke. Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank für Ihre Frage, Frau Abg. Konzett. Die ganze Kolumbiengeschichte muss dann auch in allen Staaten durch das Parlament, oder wie es bei uns ist, durch den Landtag durch. Wie genau die Auswirkung sein wird, wenn Norwegen da nicht mitmacht innerstaatlich, das kann ich Ihnen im jetzigen Zeitpunkt, muss ich ehrlich sagen, nicht beantworten, das muss ich abklären. Aber was ganz klar signalisiert wurde, und das vor allem jetzt auch bei unserem letzten Treffen, das gerade stattgefunden hat zwischen den EFTA-Mitgliedern, ist, dass, wenn ein Staat da nicht mitmachen würde, dass man sich da ganz klar überlegt, ob die Staaten in einer bilateralen Ebene auf der Basis der bereits verhandelten Sachen vorgehen, also weiter gehen, dass die Schweiz und Island und wir - ich sage - zusammen wahrscheinlich dann mit der Schweiz, einen bilateralen Weg einschlagen werden. Und was ich vielleicht noch zu Norwegen ausführen kann: Bei diesem Treffen hat die norwegische Handelsministerin ganz klar ausgeführt, dass sie von der Regierungsseite hinter dem Abschluss des Abkommens stehen und dass es eine ganz bestimmte Sparte innerhalb des Parlaments ist, die sich auf diese Menschenrechtssituation abstützt. Und bei diesen Gesprächen, die wir innerhalb dieses EFTA-Gremiums führen konnten, hat man auch ganz klar immer wieder gehört, dass die Ankurbelung der Wirtschaft für die Menschenrechtssituation gut ist und dass da eben ein Teil des Parlaments sich darauf abstellt und sagt: «Die Menschenrechte sind wichtig für uns». Das hat indirekt auch einen Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen in Norwegen, also dass die mit dem ein bisschen punkten möchten. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir uns den Anträgen zuwenden. Es gibt zwei Anträge, nämlich den der Regierung, dem Freihandelsabkommen und dem Verständigungsprotokoll zuzustimmen, und dann den zweiten Antrag der stv. Abg. Helen Konzett Bargetzte, dem Freihandelsabkommen und dem Verständigungsprotokoll nicht zuzustimmen.
Entschuldigung, die Abg. Helen Konzett Bargetze wünscht noch einmal das Wort.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Ich habe nur noch eine kleine Verständnisfrage: Wenn ich Antrag auf Verschiebung beantrage, heisst das dann, das wir eben das in einem Aufwisch erledigen können, ja und nein? Ich sehe meinen Antrag nicht als eine Ablehnung, sondern explizit als eine Verschiebung.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann habe ich Ihren Antrag falsch verstanden.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Gut, danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich dachte, Sie wollten die Zustimmung nicht erteilen, aber dann besteht hier ein Antrag auf Verschiebung. Wer diesem Antrag auf Verschiebung der Zustimmung auf einen späteren Zeitpunkt zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: 3 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Antrag mit 3 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden nicht statt gegeben und wir kommen somit zum Antrag der Regierung. Ich bitte, den Antrag der Regierung zu verlesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt:«Der Hohe Landtag wolle
- dem Freihandelsabkommen zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten vom 25. November 2008 (Beilage 1)
sowie
- dem Verständigungsprotokoll zum Freihandelsabkommen zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten vom 25. November 2008 (Beilage 2)
die Zustimmung erteilen».
Wer dem Antrag der Regierung Folge leisten will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag der Regierung mit 22 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und Traktandum 15 erledigt.-ooOoo-