Schaffung des Zahlungsdienstegesetzes, Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Gewerbegesetzes und des Postgesetzes sowie Aufhebung des Gesetzes über die Ausführung von Überweisungen (Nr. 42/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Bevor wir zur nächsten Gesetzesvorlage kommen, gebe ich Ihnen noch den Fahrplan für heute Abend bekannt. Etwa um 19:15 Uhr werden wir einen kleinen Imbiss zu uns nehmen. Vor dieser Pause steigen wir aber noch in Traktandum 24 ein und nach dem Abendessen fahren wir mit diesem Traktandum weiter.
Wir kommen somit zu Traktandum 24: Schaffung des Zahlungsdienstegesetzes, Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Gewerbegesetzes und des Postgesetzes sowie Aufhebung des Gesetzes über die Ausführung von Überweisungen. Wir behandeln auch diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 42/2009 und steht zur Diskussion.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, ich fasse mich kurz: Mit Bericht und Antrag Nr. 42/2009 soll die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EWR-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr geschaffen werden. Mit dem Gesetz entsteht ein neuer Finanzintermediär, das so genannte Zahlungsinstitut. Unter Zahlungsdiensten sind neben Überweisungen und Lastschriften auch Kartenzahlungen zu verstehen. In Liechtenstein sind momentan im Zusammenhang mit EWR-Vorgaben nur die Überweisungen geregelt. Dies ist im Überweisungs- und Bankengesetz der Fall.
Mit Einführung des Zahlungsdienstegesetzes soll das Überweisungsgesetz aufgehoben werden, da das neue Gesetz die Zahlungsdienste umfassender regelt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher wie jene innerhalb des EWR zu gestalten. Mit der Einführung bzw. mit Schaffung dieses Gesetzes kann unter Umständen ein neuer Bereich auf dem Finanzplatz geschaffen werden, das heisst, ein neuer Markt für zum Teil neue Anbieter. Dies kann in Zeiten wie diesen sicherlich nur begrüsst werden.
Das neue Gesetz bedingt auch Anpassungen in verschiedenen anderen Gesetzen, die durch den Zahlungsverkehr tangiert sind. Die Post und auch die betroffenen Verbände unterstützen die Vorlage explizit. Sie weisen die Regierung darauf hin, dass auf europäischer Ebene die Gleichwertigkeit mit der Schweizer Lösung gewährleistet sein müsste. Das heisst, dass auch zukünftig trotz der Einführung des neuen Standards Zahlungsvorgänge über die Schweiz möglich sein müssen. Dies sollte laut Regierung und Bericht und Antrag aber gewährleistet sein. Ich empfehle deswegen Eintreten auf die Vorlage.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur eine Frage betreffend Seite 61, die personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen. Die Regierung schreibt hier, grundsätzlich gehe man davon aus, dass keine dauerhaften personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen entstehen, jedoch geht man davon aus, dass in etwa für die Implementierungsphase mit einem halben Mannjahr zu rechnen sei. Ich habe mir dann die Vorlage betrachtet und einmal allein im Gesetz geschaut, wie viele Male hier FMA erwähnt wird. Im Gesetz wird 86 Mal auf die FMA verwiesen, im ganzen Bericht 141 Mal. Da frage ich mich effektiv schon, ob hier nicht mitunter doch ein gewisser Aufwand entsteht, denn bei diesen 86 Gesetzespositionen denke ich mir, könnte mitunter ein gewisser Aufsichtsaufwand auf Seiten der Finanzmarktaufsicht entstehen, und in letzter Zeit haben wir ja vermehrt über diese Finanzmarktaufsicht diskutiert. Ich möchte einfach die Regierung fragen, wie sie hier mit diesen eventuellen Konsequenzen für die Finanzmarktaufsicht umgehen will.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich fasse mich ebenfalls kurz, weil es ja wahrscheinlich eine längere Leseübung geben wird.
Zu den Auswirkungen bei der FMA: Sie wissen so gut wie ich, dass ich nicht diesen Einblick in die FMA habe, aber das hat ja der Landtag in der Hand, mit dem Staatsbeitrag diese Aufgabe zu steuern und da dementsprechend zu sagen, dass das mit dem jetzigen Personalaufwand geht. Der Abg. Stefan Wenaweser hat ja im vorigen Traktandum auch auf diese Richtung hingezielt. Ich glaube, es ist von uns aus einfach schwierig zu beurteilen, ob das mit dem bestehenden Personal zu machen ist. Ich denke, wir müssen einfach auf das vertrauen, was hier steht - ein halbes Mannjahr - und es wurde uns nicht mitgeteilt, dass das zu Personalaufstockungen führt. Wenn wir uns aber die Entwicklung, ohne jetzt aus irgendeinem Protokoll zu zitieren, ansehen, wie uns die FMA ihre Entwicklung in der personellen Situation darlegt, so stellen wir doch fest, dass zumindest der Personalstopp, den wir in der Landesverwaltung haben, bei der FMA noch nicht so deutlich spürbar ist. Aber ich denke, diese Debatte werden wir spätestens bei der Festsetzung des Landesbeitrages im Rahmen des Budgets ebenfalls wieder haben. Ich glaube, in Zukunft hängt das Ganze einfach damit zusammen, dass das Zusammenspiel zwischen dem Aufsichtsrat und derjenigen Behörde, die dann die Oberaufsicht hat, spielen muss und hier dann dieses Vertrauen auch gegeben sein muss. Man muss vertrauen können, wenn hier steht, dass es machbar ist mit dem Personal, dann muss es auch machbar sein.
Ich verstehe Sie, dass Sie das fragen, aber ich kann Ihnen genauso wenig hier weiterhelfen, weil wir diesen Einblick dort in die FMA mangels der rechtlichen Kompetenzen eben auch nicht haben. Aber Sie können ja auch keine personellen Anträge gegenüber dem Landtag hier stellen, sondern Sie bekommen einen Staatsbeitrag, und mit dem gehen Sie dann um und stellen das entsprechende Personal an. Ob das mit demjenigen Personal gemacht wird, das jetzt der Finanzkommission auch vorgetragen wurde, was im Stellenplan 2010 der FMA vorgesehen ist, davon müssen wir ausgehen, weil diese Vorlage wurde ja von der FMA, die jetzt noch die Regulierung innehat, auch selbst ausgearbeitet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr sind, kommen wir zur Lesung, und zwar zu einer ersten Vorlage, zum Zahlungsdienstegesetz. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht genutzt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich nutze die Gelegenheit bei dieser Bestimmung und verweise auf Abs. 2. Wir befinden uns hier ja im zweiten Teil des aufsichtsrechtlichen Teils. Wir haben vorher die Allgemeinen Bestimmungen gelesen und es dürfte klar sein, dass Zahlungsdienste nur von Zahlungsdienstleistern erbracht werden. Warum sage ich das hier? Es hat noch weitere Redundanzen meines Erachtens hier in diesem Gesetz, und das werden wir uns im Hinblick auf die 2. Lesung auch nochmals ansehen. Ich glaube, man kann das Gesetz da und dort auch noch um ein paar Absätze entschlacken, was diesem Gesetz ja nicht so schlecht tun dürfte. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, das ist sicher kein Schaden. Wir lesen dann weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 4 Bst. d. Hier wird ausgeführt: «d) die Eigenmittel des Zahlungsinstituts nach Auffassung der FMA jederzeit in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtbetrag der gewährten Kredite stehen». Betreffend diese Auffassung der FMA - hier würde mich interessieren: Es wird des Öfteren ins Feld geführt - hier gibt es eben verschiedene Auffassungen von Marktteilnehmern zur FMA - und hier wird jetzt aber explizit wieder gesagt: Die FMA wird diese Auffassung definieren, was hier nötig ist. Ich frage mich einfach, müsste man hier eine zusätzliche Verordnungskompetenz einführen, damit man mitunter diese Auffassung definieren kann? Oder sagt die Regierung: Nein, da sind wir bei der Unabhängigkeit dieser FMA, hier können wir nicht mit Verordnung gewisse Leitplanken definieren?
Ich sage mir einfach, in der Praxis könnte diese Auffassung der FMA mitunter zu Diskussionen führen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst noch eine terminologische Antwort geben. Ich glaube, das Wort «Auffassung» stört. Ich glaube, es müsste eine Beurteilung der FMA sein. Ich glaube, dann ist es zumindest auch qualitativ mehr als bloss eine Auffassung. Und sowohl die Frage der Eigenmittel als auch diejenige der Kredite wird dann ja später noch geregelt, zum Beispiel die Eigenmittel kommen dann in Art. 12 - wenn ich mich nicht täusche. Und bezüglich Gesamtverhältnis kann man hier auch an entsprechende Richtlinien der FMA denken. Die entsprechende Richtlinienkompetenz kommt der FMA ohnehin zu. Das haben wir übrigens nicht mit Bezug auf dieses Gesetz abklären lassen, sondern mit Bezug auf andere rechtliche Gegebenheiten. Die FMA kann also auch parallel dazu Richtlinienkompetenzen wahrnehmen, und das wird sie wahrscheinlich hier vernünftigerweise dann auch tun, damit das auch eine gewisse Transparenz hat und nicht immer nur im Einzelfalle abgewogen wird. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke. Ich möchte hier zwei Anregungen machen: Erstens gehen die Kompetenzen der FMA im Bereich der Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen zum Teil sehr weit. Ich möchte anregen, dass man hier vielleicht in der Verordnung diese Kompetenzen näher umschreibt oder auf eine 2. Lesung abklärt.
Des Weiteren möchte ich anregen, dass Abs. 3 so angepasst wird, wie es derzeit gemäss meiner Erinnerung im Rechtsanwaltsgesetz ist, nämlich dass die FMA auch nicht nur drei Monate Zeit hat, um ein Gesuch zu behandeln, sondern auch - zumindest - innerhalb einer gewissen Frist den Eingang dieses Gesuches bestätigen muss und klargestellt wird, dass die FMA nicht diese drei Monate voll ausnützen kann, sondern möglichst rasch entscheiden soll. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat diese Anregung entgegengenommen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier die Abg. Diana Hilti unterstützen. Zum Abs. 3 betreffend die drei Monate: Ein kleiner Staat zeichnet sich eigentlich für kurze Wege und effiziente Bewilligungsprozesse aus. Finanzintermediäre reklamieren, dass bei Bewilligungsverfahren häufig die Fristen anders ausgenutzt werden. Ich frage mich, ob die drei Monate nicht zu lang sind, ohne das wirklich beurteilen zu können. Ich möchte diese Anregung der Regierung aber mitgeben. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine terminologische Bemerkung: Ich denke, es müsste auch im Abs. 2 im Einleitungssatz «Anfangskapital» heissen. Alles andere macht hier keinen Sinn, weil sonst nirgendwo von Eigenkapital die Rede ist. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Abendessen bis 19:50 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:15 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen die 1. Lesung des Zahlungsdienstegesetzes fort und ich bitte das Sekretariat, mit der Lesung von Art. 12 weiterzufahren.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Bitte weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wenn Sie Abs. 2 und Abs. 3 betrachten, so ist einmal die Rede von «wesentlichen» betrieblichen Aufgaben und dann in Abs. 3 von «wichtigen». Ich glaube, hier muss man das anpassen. Entweder verwenden wir die eine oder die andere Terminologie. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt beim Lesen dieser drei Artikel 20, 21 und 22 festgestellt, dass der Entzug der Bewilligung gemäss Art. 21 sowie der Widerruf der Bewilligung verfügt wird gemäss Art. 21 Abs. 2, aber das Erlöschen der Bewilligung eben nicht verfügt wird. Man müsste sich vielleicht auch überlegen, ob nicht auch bei Art. 20 hier noch eine Verfügung eingebaut wird, um diese Tatsache auch nochmals richtig festzustellen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Ich möchte hier anregen, dass die FMA auch, wenn ein Antrag auf grenzüberschreitende Tätigkeit vorliegt, hier dem betreffenden Zahlungsinstitut eine entsprechende Bestätigung ausstellen muss, dass dieses die Anforderungen der FMA erfüllt hat. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Anregung ist angekommen. Danke. Dann lesen wir weiter.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
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Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
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Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
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Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
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Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Ich möchte anregen, die in Art. 35 aufgelisteten Aufgaben und Befugnisse der FMA nochmals zu überprüfen. Insbesondere hat es für mich einige zweigleisige Formulierungen drin, wie zum Beispiel, dass Abs. 5 bereits in Abs. 2 lit. d enthalten ist. Ich würde sehr dafür plädieren, diese Aufgaben und Befugnisse, die doch sehr weit gehen, nochmals zu überprüfen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Anregung. Dann lesen wir weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
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Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
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Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
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Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
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Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
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Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
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Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
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Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
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Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
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Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
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Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
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Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
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Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
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Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
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Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
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Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
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Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
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Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
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Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
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Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
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Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
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Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
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Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
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Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
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Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
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Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
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Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
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Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
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Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
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Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
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Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
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Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
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Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 88 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 96 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 96 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Hier steht eine Frist bis Dezember 2009. Ist dies realistisch und kann es eingehalten werden? Ich möchte, dass dies geprüft wird bis zur 2. Lesung. Ich denke, dass das gar nicht möglich ist.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mich hat beim Lesen auch dieser 25. Dezember zunächst gestört. Das ist ja meines Erachtens immer noch Weihnachten. Es wird aber offensichtlich in Brüssel auch zu Weihnachten gearbeitet. Wenn ich die Übergangsbestimmung in Art. 88 der Richtlinie sehe, sind wir verpflichtet, dies so umzusetzen. Wir haben hier einfach zwei Jahre länger Zeit und es muss in diesen zwei Jahren erfüllt sein. Das ist eine europarechtliche Vorgabe. Ja, Sie haben mein Erstaunen aus meiner Wortwahl auch herausgehört.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gibt es keine Wortmeldungen mehr und wir können weiterlesen. Art. 97 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 98 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe allgemeine Bemerkungen zur gesamten Vorlage, deshalb füge ich diese am Ende an. Ich möchte mein Votum aber ausdrücklich nicht als Kritik an die Adresse des Ressorts Finanzen respektive an unseren Regierungschef verstehen, da ich wohl zu Recht davon ausgehe, dass dieser Bericht und Antrag von der FMA verfasst wurde.
Zum Allgemeinen: Die Verweisungen in dieser Vorlage auf das Bankengesetz sind für mich unbefriedigend und machen das Gesetz schwer lesbar und damit zu wenig anwenderfreundlich. Ausserdem sind die Erläuterungen im Bericht und Antrag gerade zu Bestimmungen, wo auf das Bankengesetz verwiesen wird, zu summarisch. Hierzu möchte ich beispielsweise auf die Erläuterung zu den Art. 29 und 30 auf der Seite 36 des Bericht und Antrags verweisen sowie auf die Erläuterungen zu den Art. 32 und 33. Diese finden sich auf Seite 37 des Bericht und Antrags.
Zu Art. 32 Abs. 2 der Vorlage möchte ich nachträglich doch noch zu bedenken geben, ob die Pflicht des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes zur elektronischen Zugriffsverschaffung wirklich sinnhaft ist und ersuche die Regierung, dies auf 2. Lesung hin zu prüfen, da ja bei uns die Wege bekanntlich sehr kurz sind.
Der zweite Aspekt ist folgender: Grundsätzlich möchte ich die Regierung bitten, die Vorlage auf die 2. Lesung dahingehend zu untersuchen, ob die Vorlage nicht eine überschiessende Umsetzung der Richtlinie darstellt. Sollte sich meine Vermutung bestätigen, ersuche ich die Regierung, alle unnötigen Bestimmungen auf die 2. Lesung hin streichen zu lassen. So findet sich in Art. 24 der Richtlinie über den Informationsaustausch beispielsweise keine Verpflichtung, den zuständigen Behörden eines Herkunftsmitgliedstaates die Möglichkeit einer Inspektion vor Ort in Liechtenstein zu ermöglichen. Dies ist aber in Art. 28 Abs. 3 der Vorlage mit einem Verweis auf Art. 30i Bankengesetz vorgesehen. Dasselbe gilt für die vorgesehene Zusammenarbeit der FMA mit ausländischen Behörden - ich zitiere: «um bei Agenten im Hoheitsgebiet eines anderen EWR-Mitgliedstaates, zu denen Tätigkeiten ausgelagert werden, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen und Handlungen vornehmen zu können». Dieser Verweis findet sich in Art. 28 Abs. 2 der Vorlage.
Wenn meine Analyse der Richtlinie zutreffend ist, rege ich an, dass die Abs. 2 und 3 in Art. 28 der Vorlage ersatzlos gestrichen werden, um so unnötigem Aufsichtstourismus Vorschub zu leisten. Abs. 4 muss dann entsprechend angepasst werden. Die Streichung dieser Bestimmungen sollte auch einen Beitrag zur Schonung des Staatsbudgets leisten können, weil so der mit diesen Auslandkontrollen verbundene personelle und finanzielle Aufwand vermieden werden kann. Ausserdem würde eine möglichst schlanke Umsetzung der Richtlinie einen weniger grossen legistischen Aufwand darstellen und so die zeitgerechte Umsetzung erleichtern.
Angesichts der von der FMA in der Vorlage vorgenommenen selbst auferlegten Erweiterung des Aufgabenfeldes, wie zum Beispiel die Kontrolltätigkeit im Ausland, stellt sich die Forderung der FMA nach mehr Personal in einem neuen Licht dar. Die FMA scheint sich selbst ohne Not weitere Pflichten aufzuerlegen und kommt so mit den vorhandenen Personalressourcen zwangsläufig nicht aus. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann haben wir das Zahlungsdienstegesetz in 1. Lesung behandelt. -ooOoo-
Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 5 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes in 1. Lesung behandelt.
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abänderung des finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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abänderung des Gesetzes über die vermittlerämter
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, nämlich zur Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 8 Abs. 2 Ziff. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 8 Abs. 2 Ziff. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter in 1. Lesung behandelt.
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Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gewerbegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 3 Bst. i wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. i steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Nur kurz: Ich nehme an, dass dieser unnötige Bindestrich im Wort «Vermögensverwaltungsgesell-schaften» eliminiert wird.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, das kann ich ohne Abklärung bestätigen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön.
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Abänderung des Gewerbegesetzes in 1. Lesung behandelt.
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abänderung des postgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Gesetzesvorlage, nämlich zur Abänderung des Postgesetzes.
Ich bitte, auch hier die Lesung vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Abänderung des Postgesetzes in 1. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 24 erledigt.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis morgen, Freitag, 9:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:55 Uhr)
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