Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 46/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 25: Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie Abänderung weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 46/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe zur Vorlage keine Einwände und auch keine Anregungen. Ich finde es richtig, was hier geschieht. Ich habe lediglich eine Anmerkung für die Zukunft. Wie wir wissen, wird die Ausschreibung für den Subplaner, so heisst die jetzt neue Transportunternehmung, im Jahre 2011 ausgeschrieben. Ich möchte hier anregen oder zu bedenken geben, dass hier mit ein wenig Sachverstand dahingehend agiert wird, dass die Eignungskriterien so gesetzt werden, dass auch die Unternehmungen hier in der Region eine Chance haben, an diesem Auftrag teilnehmen zu können und dass dann auch der Zuschlag, soweit dann alles passt, auch hier in der Region geschehen kann. Auch sollten die Zuschlagskriterien so gesetzt werden, damit nicht - ich sage es einmal provokativ - eine deutsche Firma hier den Auftrag erhalten sollte. Dagegen hätte ich dann meine grosse Mühe. Das einfach als allgemeine Anmerkung und Bitte, dass hier ein wenig mit Augenmass vorgegangen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist sicher eine positive Anregung. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Peter Hilti.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete, schönen guten Morgen. Der öffentliche Verkehr wird seit mehreren Jahrzehnten staatlich gefördert. Das Hauptziel dieser Bestrebungen, welche 1992 mit dem Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs gesetzlich verankert wurden, ist es, die vermehrte Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen und zwischen den Gemeinden sowie zwischen den Quartieren attraktive Verkehrsverbindungen sicherzustellen. Im Jahre 2009 ist der Landesbeitrag bei gegenüberstehenden Einnahmen aus dem Linienverkehr von CHF 2,7 Mio. auf fast CHF 18 Mio. angestiegen. Mit diesen Zahlen kann ich mich deshalb einverstanden erklären, weil ich es sehr begrüsse, dass die LBA sehr günstige Tarife anbietet und somit auch attraktiv ist. Wenn ich nun aber sehe, dass die Regierung in Art. 26 Abs. 1 beabsichtigt, die Kompetenz der Tariffestlegung an die LBA zu delegieren, frage ich mich, ob die LBA weiterhin so attraktive Tarife anbieten wird. Ich würde es sehr begrüssen, wenn die Regierung diese Kompetenz weiterhin innehat und somit ein für die Bevölkerung kostengünstiges Personentransportnetz gewährleisten kann. Gerade in Anbetracht der eingangs erwähnten Zielsetzung, welche das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs verfolgt, scheint es mir wichtig, dass die Tarife möglichst tief gehalten werden.
Falls die Tariffestlegung nicht mehr bei der Regierung sein kann, möchte ich folgende zwei Fragen beantwortet haben:
a) Möchte die Regierung die Tarife auch in Zukunft auf einem vergleichbar tiefen Niveau wie heute halten?
b) Falls Frage a mit Ja beantwortet wird, von dem ich eigentlich ausgehe, durch welche Instrumentarien kann die Regierung auf die Tariffestlegung der LBA Einfluss nehmen? Ich begrüsse auch die Anstren-gungen der Regierung, den Mobilitätsbedürfnissen von Arbeitspendlern noch besser zu begegnen. Liechtenstein hat ein Verkehrsproblem und dieses kriegen wir nur in den Griff, wenn der öffentliche Verkehr den Bedürfnissen angepasst und attraktiv ist.
Im vorliegenden Bericht und Antrag wird von einer Aufteilung in Grund- und Zusatzangebote gesprochen. Unter Zusatzangeboten führt die Regierung unter anderem die Schülerzubringerdienste auf. Anlässlich der Landtagssitzung vom vergangenen Mai führte Regierungsrat Meyer aus, dass das Schulamt für die Organisation der Schülerzubringer zuständig sei. Diese Meinung kann ich gar nicht teilen. Das Schulamt verfügt keineswegs über die fachlichen Kompetenzen, einen Linienfahrplan zu erstellen. Diese Aufgabe muss zwangsläufig die LBA übernehmen.
Die Schülerzubringerdienste, aber auch die Transporte bei Sonderveranstaltungen wie Lager, Ausflüge oder Skitage, führten in den vergangenen Jahren immer wieder zu Reklamationen. Wenn die LBA als Fachstelle für Verkehrsfragen diese Problematik nicht in den Griff bekommt, wie soll denn das Schulamt, das sich um bildungspolitische und pädagogische Fragen kümmert, dieser Probleme Herr werden?
Schülerbusse gehören in unserem Land zu einer festen Grösse unseres Schul-, aber auch Verkehrswesens. Aus diesem Grund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass das Schulamt nicht zur Vernehmlassung zu dieser Vorlage eingeladen wurde. Da ich im Bericht und Antrag auch keine detaillierten Angaben rund um das Thema Schulbusse und Sonderfahrten von Schulen lesen konnte, möchte ich die Regierung bis zur 2. Lesung beauftragen, diesbezüglich die Zusammenhänge mit dem Schulgesetz und allfällige Auswirkungen auf dieses zu klären. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Herzlichen Dank.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Nur eine kurze Replik zum Abg. Peter Hilti: Betreffend Schulbusse habe ich ein wenig eine andere Ansicht. Wenn die Schulbusse in den Gesamtauftrag fallen sollten, dann hat man keine Möglichkeit mehr, in Liechtenstein Busunternehmungen dafür zu gewinnen respektive ihnen einen Auftrag zu vergeben. Wie das Konstrukt aussieht, darüber können wir sicher diskutieren. Aber ich meine, der Ansatz, wie er hier jetzt aufgezeigt ist, ist richtig.
Dann bezüglich der Tarife habe ich auch ein wenig eine andere Ansicht. Wie wir alle wissen, sind die Tarife bei uns in Liechtenstein tiefer als überall in der ganzen Region. Hier stellt sich einfach die Frage: Was darf das kosten bzw. was möchten wir uns leisten? Und ich bin hier schon der Meinung, dass die Tarife auch ein Thema sein müssen bei einer künftigen Vergabe, dass diesbezüglich auch eine Korrektur nach oben stattfinden kann und auch darf, weil auch das Angebot auch dementsprechend immer höher wird. Und es darf auch etwas kosten. Es muss nicht so viel kosten wie bei den Nachbarn, aber es darf etwas kosten. Hier sollte ein Spielraum vorhanden sein, damit wir das auch ausnützen können. Hier habe ich also ein wenig eine andere Ansicht.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe lediglich eine Zusatzfrage: Auf Seite 49 des Bericht und Antrages wird angeführt, dass mit der gegenständlichen Vorlage keine personellen Auswirkungen zu erwarten sind. Auf Seite 14 wird aufgelistet, dass die LBA - später VVL - neu für die beiden Bereiche Tarife sowie Fahrplan verantwortlich sein wird, jedoch bestehende Aufgabenbereiche wie Betriebsführung und Betriebsorganisation an die dann dafür neu zuständige Transportunternehmung abgegeben werden soll. Führt eine solche Aufgabenverschiebung zu einer Reduzierung des Personalbedarfs bei der LBA oder wie müssen wir uns dies im Zusammenhang mit den personellen bzw. finanziellen Auswirkungen vorstellen? Danke.Stv. Abg. Marion Kindle-Kühnis
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Herren und Damen Abgeordnete. Ich unterstütze den Bericht und alle Anstrengungen, in welchen Synergien genutzt und Vorschriften auf das nötige Minimum reduziert werden. Dennoch drängen sich mir bei der Durchsicht des Berichtes einige Fragen auf. Die Abänderung des Personenverkehrsgesetzes soll in zwei Schritten erfolgen. Der zweite soll die Umwandlung des Namens LBA in Verkehrsbund Liechtenstein sein. Wir haben in den letzten zwei Tagen oft über Kosteneinsparungen gesprochen. Auch der Regierungschef hat in seiner Ansprache am Mittwochabend darauf hingewiesen, dass man auch bei kleinen Posten anfangen kann. Meine Frage ist nun: Wie hoch wird dieser Logowechsel sein und heisst dies, dass die LBA-Farbe Lime auch wieder verschwinden soll?
Im Mobilitätskonzept 2015 sowie im vorliegenden Bericht und Antrag will man die Benützung des öffentlichen Verkehrs fördern. Eine dieser Bestrebungen ist, dass zwischen den Gemeinden sowie zwischen den Quartieren attraktive Verkehrsverbindungen sichergestellt werden sollen. Ich frage mich nun, wie man dies mit ökonomischen Zielen vereinbaren will, weil das wird wahrscheinlich viel mehr kosten. Die VU hat 2007 in einem Postulat die Regierung eingeladen, ein Konzept für Quartierzubringer zu erstellen und die Kosten aufzuzeigen. Leider wurde diesem Antrag nicht zugestimmt. Ich kann nur sagen, vielleicht könnten wir heute die Kosten etwas einschätzen, wenn dieses Postulat damals beantwortet worden wäre.
Auf Seite 9 im Bericht und Antrag heisst es: «Innerhalb der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel obliegt es dann der LBA, das Verkehrsangebot im Detail festzulegen». Wie lässt sich das mit dem Leistungsauftrag des Landes vereinbaren? Heisst dies nun, dass es passieren könnte, dass die Strecke Bendern-Schellenberg zum Beispiel plötzlich nicht mehr befahren wird, weil zu wenig Leute dieses Angebot nutzen?
Eine weitere Frage stellt sich für mich noch bezüglich der Verkehrsdienste. Als Beispiel wird unter anderem das Konzept des Car-Sharing aufgeführt. Grundsätzlich ist das Konzept gut und hat sich auch in den Grossstädten bewährt. Ich möchte aber im Vorfeld, auch wenn es nur als Beispiel aufgeführt ist, meine Bedenken anmelden, da Liechtenstein eines der höchsten PKW-Aufkommen in Europa hat.
Der Abg. Hilti hat den Pendlerverkehr angesprochen. Die Mitfinanzierung der Buslinie 70 Klaus-Schaan läuft 2010 aus. Will die Regierung auch in Zukunft diese Linie mitfinanzieren?
Ich unterstütze die Bestrebungen der Regierung in Bezug auf die Zielsetzung, vor allem im Bereich der Abstimmung Kundenbedürfnisse. Ich habe jedoch Bedenken, wie hoch bei einigen Bedürfnissen - wie zum Beispiel Schichtarbeiten - die Kosten ausfallen.
Zum Schluss noch: Auf Seite 49 wird aufgezeigt, dass mit der Umstrukturierung keine personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen verbunden sind. Wie der Abg. Werner Kranz schon in Frage gestellt hat, wie in Zukunft die personellen Auswirkungen sein werden, so haben sich auch mir einige Fragen bei der Betrachtung der Tabelle 14 gestellt. Hier fallen drei Teile der LBA weg und werden dem Transportunternehmer überschrieben. Hat dies dann nicht auch organisatorische Auswirkungen?
Und meine letzte Frage: Bleiben die bis anhin eingestellten Buschauffeure weiterhin eingestellt, auch wenn es zum Beispiel ein Schweizer Transportunternehmen gibt, das zukünftig die Busse unterhält? Danke.Abg. Peter Büchel
Guten Morgen, werte Abgeordnete. Danke für das Wort. Ich möchte mich meiner Vorrednerin anschliessen bezüglich personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen. Ich meine es ist ja schön und recht, dass die Personenbeförderung in ein neues Kleid gepackt wird, aber wenn ich so den Art. 17 - Koordinationspflicht - lese, heisst es, dass die LBA zukünftig für den gesamten öffentlichen Personenverkehr die Koordination machen wird, also für Konzessionspflichtige und Nicht-Konzessionspflichtige. Verstehe ich das richtig, dass auch Werksverkehr unter die Koordinationspflicht der LBA fallen würden? Und wenn ich weiss, dass die LBA jetzt schon Probleme hat, die einzelnen Buslinien zu koordinieren, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne personelle Ressourcen gehen wird. Danke schön.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Guten Morgen, werte Abgeordnete. Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum vorgesehenen Art. 5 - Einnahmen: Unter c) sind weitere Einnahmen vorgesehen. Gemäss den Erläuterungen können dies vor allem Finanzierungsbeiträge für die Erbringung des Zusatzangebots sein. Heisst das nun, dass die Busse künftig zum Beispiel auch innen und aussen als Werbeflächen genutzt werden könnten - sprich gegen Bezahlung zu fahrenden Werbeträgern werden könnten? Danke.Abg. Doris Beck
Guten Morgen. Danke schön. Ich habe eine Frage: Ich sehe, der Anlass der Vorlage sind zum einen die gesetzlichen Grundlagen, die bezüglich der neuen EWR-Vorgaben revidiert bzw. angepasst werden sollen, und dann das zur Kenntnis genommene Mobilitätskonzept, das wir letztes Jahr hier im Landtag erklärt bekommen haben. Wenn ich mir die Vorlage anschaue, dann haben wir diesen ersten Schritt und den zweiten Schritt. Was mich hier grundsätzlich interessiert sind zwei Dinge. Zum einen die zukünftige Organisation, die dargestellt ist in Abbildung 3 Seite 11, die geplante Organisation: Inwiefern wird sich die von derjenigen unterscheiden, die wir im Jahre 1999 bis 2003 als LBA-Anstalt gehabt haben? Das wäre meine erste Frage.
Und meine zweite Frage betrifft den Teil Corporate Governance. Hier sehe ich eigentlich die Umsetzung des so genannten Schritts 2. Diesbezüglich würde mich interessieren: Auf wann genau ist dieser Schritt 2 geplant? Dies vor allem hinsichtlich der anstehenden Ausschreibung für den Linienverkehr. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort an den Herrn Vize-Regierungschef Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für Ihre Voten und für die Fragen. Und so wie mir das jetzt scheint, scheint Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten zu sein. Lassen Sie mich, bevor ich Ihre verschiedenen Detailfragen beantworte, noch einmal kurz das Ziel und den Zweck dieser Vorlage erläutern. Wie Sie in Ihren Voten richtig ausgeführt haben, geht es natürlich zum einen um die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibung der Verkehrsleistung 2011. Hier besteht auch eine EWR-rechtliche Notwendigkeit. Wir sind angehalten, das so genannte Besteller/Ersteller-Prinzip einzuführen. Dies bedeutet doch eine markante Veränderung im Vergleich zur Ausschreibung, wie wir sie im Jahre 1999 gehabt haben.
Dann ist ein wesentlicher Teil der Vorlage auch, dass die Finanzierung insgesamt neu geregelt werden soll. Diejenigen unter Ihnen, die schon länger dabei sind, wissen, dass der Ablauf in der Vergangenheit so war, dass die Regierung auf Vorschlag der LBA das Budget im November in den Landtag gebracht hat. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fahrpläne schon fixiert und der Landtag hatte dann nur noch eine geringe Einflussmöglichkeit. Das wird umgestellt. Der Landtag wird künftig dann die Möglichkeit haben, im Frühjahr einen Globalkredit für den öffentlichen Verkehr zu sprechen. Anschliessend wird die Fahr- und Angebotsplanung vorgenommen und im Herbst kommt dann das Budget zur Kenntnisnahme noch einmal in den Landtag.
Dann geht es ganz generell auch um die Vereinfachung von gesetzlichen Strukturen. Wenn Sie sich die Vorlage angesehen haben, werden Sie feststellen, dass Überreglementierungen im Personenbeförderungsgesetz und in anderen Gesetzen abgebaut werden. Auch das ist immer wieder eine Forderung, die der Landtag an die Regierung stellt, nämlich dass die Gesetze möglichst einfach und leserlich sein sollen. Und zum Letzten geht es um die Schaffung einer zukunftsfähigen Organisationsstruktur im öffentlichen Verkehr, verbunden mit einer Neuorganisation der Aufgabenzuteilung zwischen Land, LBA und wie es künftig heisst, dem Auftragnehmer.
Das führt mich jetzt über zur Beantwortung Ihrer verschiedenen Fragen. Ich möchte mit den Bemerkungen des Fraktionssprechers Peter Hilti beginnen. Er hat die Frage gestellt, ob geplant sei, dass die Tarifhoheit in Art. 26 an die LBA abgegeben wird. Er hat hier konkret die Frage gestellt, ob die Regierung das in Zukunft auch so auf tiefem Niveau halten möchte, und wenn nicht, welche Instrumente die Regierung hat. Diesbezüglich kann ich ausführen, dass es eben die Absicht ist der Regierung, die Tarifhoheit an die LBA zu übertragen. Und das hat einen guten Grund. Das sehen Sie auch im Organisationsmodell, wie es auf den entsprechenden Seiten ausgeführt ist, zum Beispiel auf der Seite 14. Insgesamt ist die Aufgabenerfüllung heute ineffizient und der Regierung ist es ein Anliegen, diese Organisationsstruktur künftig zu stärken und zukunftsfähig auszugestalten. Und da gehört auch dazu, dass es eine klare Zuordnung der verschiedenen Aufgaben, also strategische und operative Aufgaben, gibt. Es ist heute auch so, dass zum Beispiel die Tarifhoheit bei den LKW oder bei der Gasversorgung im Tagesgeschäft auch nicht bei der Regierung liegt. Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Die Regierung legt also nicht die Strompreise oder die Einspeisevergütungen beim Gaspreis fest, sondern das ist operative Aufgabe der einzelnen Staatsunternehmen. Und darum - in Analogie zu diesen Staatsunternehmen - soll das bei der LBA auch so sein.
Nun haben Sie die Frage gestellt, ob es der Regierung ein Anliegen ist, dass die Preise auch inskünftig attraktiv und auf tiefem Niveau gehalten werden: Natürlich ist es der Regierung ein Anliegen, dass das auch künftig so sein wird. Und zu diesem Zweck definiert die Regierung ja auch in den entsprechenden Gesetzesartikel im LBA-Gesetz einen Leistungsauftrag und dieser Leistungsauftrag wird verschiedene Komponenten beinhalten. Zu diesem Leistungsauftrag wird es auch entsprechendes Controlling geben. Und das Ganze wird dann konkretisiert werden in einer so genannten Globalkreditvereinbarung und dort wird man sich sehr intensiv auch über Tarife austauschen. Wir haben heute eine ähnliche Konstruktion mit dem Liechtensteinischen Landesspital, wo das Land auch einen Leistungsauftrag hat. Dieser wird über eine Globalbudgetvereinbarung konkretisiert und dort wird dann auch das Thema der Tarife besprochen. Sie sehen also, die Tarifgenehmigung ist zwar formell von der Regierung weg, aber die Regierung hat über den Leistungsauftrag ein wesentliches Instrument in der Hand, um das im Sinne der Konsumenten zu steuern.
Dann habe ich noch eine Bemerkung zum Thema Schülerbusverkehr zu machen. Hier gibt es eine entsprechende Regelung im Schulgesetz. Diese Regelung ist klar. Die können wir im Hinblick auf die 2. Lesung auch noch einmal ausführen. Warum hier jetzt nichts in diesem Bericht steht, liegt in der Sache begründet, dass das Schulgesetz nicht geändert wird und dass sich die Regierung entschieden hat, hier keine entsprechende Änderung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die LBA künftig auch weiterhin für die Abwicklung des Schülertransportes verantwortlich sein wird. Ich habe das aber bereits im letzten Landtag ausgeführt: Die LBA kann das natürlich nur vernünftig machen, wenn das Schulamt auch die entsprechenden Angaben übermittelt, und zwar frühzeitig. Und hier ist insbesondere immer der Schuljahresbeginn wichtig, also der Schuljahreswechsel oder der -beginn nach der Sommerpause. Und hier sind doch die beteiligten Amtsstellen, also Schulamt und LBA, angehalten, in einem engen Dialog einen Fahrplan zu entwickeln für die verschiedenen Schulstandorte, sodass es eben nicht zu Problemen kommt.
Was die Ausschreibung angeht: Hier hat man dann aber künftig die Möglichkeit - und so ist es auch vorgesehen -, dass nicht alles unter einmal vergeben wird - und da komme ich auf den Abg. Elmar Kindle zu sprechen -, sondern dass die so genannten Sonderformen des Linienverkehrs durchaus in einem separaten Ausschreibungspaket vergeben werden können. Das bedeutet aber nicht, dass das Schulamt die Ausschreibung machen muss, sondern die wird die LBA machen. Aber es soll doch die Möglichkeit auch für einheimische Unternehmen eröffnet werden, sich an so einem Ausschreibungspaket zu beteiligen.
Dann wurde von verschiedenen Abgeordneten die Frage nach den personellen und organisatorischen Kompetenzen aufgeworfen. Und damit wurde die Frage verbunden, wenn es schon zu einer Aufgabenverschiebung kommt, ob das dann nicht Personaleinsparungen zur Folge hätte: Diese Frage kann man mit Ja und Nein beantworten. Die Situation bei der LBA ist heute so, dass mit zahlreichen befristeten Stellen gearbeitet wird. Wenn es zu einer Aufgabenverschiebung kommt und die Überlast dann abnimmt, dann wird man sicher darüber diskutieren müssen, ob man diese befristeten Stellen dann noch braucht, genau wie man es auch mit anderen Aufgaben innerhalb der Landesverwaltung macht. Aber das können wir heute noch nicht abschliessend sagen, so lange dieses Konstrukt noch nicht beschlossen ist. Dann zum Zweiten muss ich auch festhalten, dass die LBA immer sehr knapp dotiert war und heute eigentlich immer mehr macht als eigentlich notwendig ist. Und wenn ich von dieser Überlast ausgehe, dann wird eine Aufgabenreduktion eigentlich zu einer normalen oder herkömmlichen Arbeitsbelastung bei diesen Mitarbeitern führen. Und die Zukunft wird sich weisen, ob es dann wirklich zu konkreten Personaleinsparungen kommt. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es bei den befristeten Stellen künftig zu Verschiebungen kommen wird. Aber das wird schlussendlich auch ganz konkret davon abhängen, wie der Leistungsauftrag in Richtung Auftragnehmer ausgestaltet ist und welche Aufgaben in letzter Konsequenz dann effektiv abgegeben werden. Hier wird aber frühzeitig Klarheit geschaffen. In der Vernehmlassung wurde auch angeregt, dass dieses Organisationsmodell in einer Ausführungsverordnung verankert wird, sodass die Rahmenbedingungen, die Aufgabenteilung, für alle Beteiligten klar ist.
Dann wurde unter anderem von der Abg. Doris Beck und von der stellv. Abg. Marion Kindle das Thema Verkehrsverbund Liechtenstein angesprochen. Es wurde auch die Frage gestellt, ob es zu einem Logo-Wechsel kommen würde und ob die Farbe Lime verschwinden würde: Hier kann ich Entwarnung geben. Die Farbe Lime wird auch bis auf Weiteres Bestand haben. Es ist kein Markenwechsel und kein Logowechsel geplant. Das Thema mit dem VVL ist ein strategisches Thema. Und das wurde als Vision oder als Endziel im Mobilitätsbericht - ich habe ihn hier, die Abgeordneten, die letztes Jahr dabei waren, erinnern sich an diese strategische Diskussion - das wurde im Mobilitätsbericht entsprechend dargestellt, dass es eben künftig Ziel sein könnte, wenn wir neben der Liechtenstein Bus Anstalt auch noch andere Verkehrsträger haben, die sich um den öffentlichen Verkehr kümmern, zum Beispiel, wenn das Thema Eisenbahn wirklich aktuell werden sollte oder wenn das Thema Mobilitätsmanagement weiter ausgebaut werden sollte, dass wir dann eben nicht drei verschiedene Organisationen haben werden, sondern dass wir das in Form eines liechtensteinischen Verkehrsverbundes bündeln können, um auch diese Synergie-Effekte zu nützen und um zu vermeiden, dass es zu Doppelspurigkeiten kommt und um ein einheitliches Auftreten nach aussen zu gewährleisten. Das ist ein Ziel. Ob dieses Ziel auch erreicht werden kann, hängt sehr stark davon ab, wie sich erstens die LBA künftig entwickelt und zum Zweiten ob auch die strategischen Ausrichtungen im Bereich des Eisenbahnverkehrs oder im Bereich des Mobilitätsmanagements so umgesetzt werden können, wie das im Mobilitätskonzept vorgesehen ist. Und das beantwortet dann auch schon die Abschlussfrage, die die Abg. Doris Beck gestellt hat. Also, wenn man sich in Richtung eines Verkehrsverbundes Liechtenstein bewegen möchte, dann hat der prima vista auch erweiterte Aufgaben als das die damalige LBA im Jahr 1999 gehabt hat. So zumindest die Intention der Regierung.
Dann hat die Abg. Marion Kindle noch die Frage betreffend den Leistungsauftrag gestellt. Hierzu kann ich ausführen, dass der Leistungsauftrag natürlich spezielle Kriterien vorsehen wird, wo auch definiert wird, was ein vernünftiges Grundangebot für Liechtenstein ist. Und der Auftragnehmer, so wie er künftig heisst, ist dann natürlich verpflichtet, dieses Grundangebot entsprechend den Ausschreibungskriterien und entsprechend den Vorgaben im Leistungsauftrag zu erbringen. Aber natürlich kann es sein, dass, wenn das Liniennetz künftig auf Effizienz überprüft wird, dass die eine oder andere Linie wegfällt oder durch eine andere Linie ersetzt wird. Aber das ist ein rollender Prozess. Das machen wir jährlich. Wir haben jetzt auch auf das nächste Jahr wieder einige Linien in frühen Morgenstunden, die nicht so stark frequentiert sind, gestrichen und dafür andere Ergänzungsangebote wieder in den Fahrplan aufgenommen.
Dann haben Sie Bedenken wegen dem Car-Sharing gehabt. Ich denke, ich habe das ausgeführt. Das hat mit den strategischen Ausrichtungen im Mobilitätskonzept zu tun und hier ist eine Umsetzung in mehreren Schritten geplant. Wie gesagt, der erste Punkt ist, dass jetzt diese Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt wird und dass die Aufgabenverteilung zwischen Regierung, LBA und Auftragnehmer neu organisiert ist. Und alle weiteren Schritte werden sich dann ergeben. Die weitere Entwicklung ist auch sehr stark davon abhängig, wie die Entwicklung im Eisenbahnwesen weitergeht.
Dann haben Sie noch die Frage gestellt, ob es denkbar ist, dass die Linie 70 auch künftig mitfinanziert wird. Diesbezüglich kann ich ausführen, dass die Linie 70 sehr gut angenommen wird. Gerade von Arbeitspendlern aus Vorarlberg. Die ist jeden Morgen sehr stark frequentiert. Natürlich wird das Angebot nach zwei Jahren evaluiert. Das haben wir dem Landtag auch so zugesagt. Und aufgrund dieser Evaluation muss dann entschieden werden, ob hier noch einmal eine Mitfinanzierung stattfindet oder nicht. Ich persönlich begrüsse dieses Angebot sehr, denn es verdeutlicht auch den politischen Willen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Verkehrsfragen.
Dann wurde noch die Frage gestellt, ob die Buschauffeure auch künftig beschäftigt sein werden, so wie das heute der Fall ist. Diesbezüglich kann ich auf Art. 47a der Übergangsbestimmungen der Vorlage verweisen. Hier sind die entsprechenden Rechtsfolgen für das Personal festgehalten. Und das sagt einmal prima vista aus, dass das Personal zu den bestehenden Bestimmungen übernommen werden muss, so wie das heute der Fall ist. Das bedeutet einen gewissen Besitzstand. Aber natürlich sind die Arbeitsverhältnisse privatrechtlich. Es kann nicht verhindert werden, dass es früher oder später zu einer Trennung oder zu einer Kündigung kommt. Aber das ist auch heute schon der Fall. Die heutigen Vertragsverhältnisse sind auch privatrechtlich organisiert, und die Personalhoheit liegt beim Auftragnehmer. Heute ist das die Postauto Schweiz Anstalt in Triesen. Aber ich denke, bei einem Auftragnehmerwechsel ist einfach immer wichtig, dass das Personal zu den gleichen Konditionen übernommen werden muss. Und das ist mit der bestehenden gesetzlichen Formulierung so gewährleistet.
Dann hat der Abg. Peter Büchel noch die Frage betreffend Werksverkehr gestellt. Art. 17 - das haben Sie richtig ausgeführt - statuiert eine Koordinationspflicht. Diese betrifft aber nur den Linienverkehr und Sonderformen des Linienverkehrs. Das bedeutet ganz konkret, der Linienverkehr ist das Grundangebot, das künftig hier in Liechtenstein abgewickelt wird, und Sonderformen des Linienverkehrs können zum Beispiel Schülertransporte sein, können Transporte in Richtung Malbun sein, also der Skibus, kann das Sammeltaxi nach Planken sein oder können andere Formen sein.
Dann hat die stellv. Abg. Helen Konzett noch die Frage betreffend Werbung und Zusatzangebote gestellt: Diesbezüglich kann ich ausführen, dass hier ganz konkret an Zusatzangebote aus den Gemeinden gedacht ist. Es betrifft also den klassischen Ortsbus. Der ist auch eine zusätzliche Einnahme und der kann darunter subsumiert werden. Und zum Zweiten ist natürlich auch an Werbung zu denken. Aber das ist bereits heute schon der Fall. Es finden ja immer wieder gemeinsame Aktionen, zum Beispiel mit der Kommission für Unfallverhütung, statt. Dann hat es auch schon eine gemeinsame Aktion mit dem Liechtensteinischen Kunstmuseum gegeben. Also das ist nichts Neues. Aber es ist denkbar, dass dadurch zusätzliche Einnahmen generiert werden. Dies war übrigens auch ein Punkt, den wir bereits im letzten Landtag und auch mit der Geschäftsprüfungskommission diskutiert haben, wo auch der Wunsch an die LBA weitergegeben worden ist, entsprechende Zusatzeinnahmen zu realisieren.
Dann noch die letzte Frage: Die Abg. Doris Beck hat noch gefragt, wie sich das Ganze zum Thema Corporate Governance verhält: Wie ich bereits einleitend ausgeführt habe, geht es hier jetzt prima vista einmal darum, die neuen gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibung zu schaffen, verbunden mit einer neuen Organisationszuteilung. Und wie sich die LBA dann rechtlich weiterentwickelt, werden wir dann innerhalb des Corporate-Governance-Berichtes sehen. Dieser Bericht wird das dann entsprechend ausführen müssen, weil das ganze LBA-Organisationsstatut doch anders ausgestaltet ist als andere Organisationsstatute, die wir haben.
Ich möchte aber mit dem Hinweis, den ich zu Beginn gegeben habe, schliessen: Es ist nicht gedacht, bereits im Herbst einen Verkehrsverbund Liechtenstein zu präsentieren, sondern das soll wirklich die Vision und der letzte Schritt in dieser Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs sein. Und dieser Schritt ist, wie ich erläutert habe, auch von anderen Bedingungen abhängig. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte gerade beim letzten Punkt anführen, das war exakt meine Frage in Bezug auf diese Ausschreibung. Das heisst, ich habe Sie nun so verstanden, dass es vor allem darum geht, auch diese Ausschreibungsbedingungen oder -unterlagen, die Basis - sprich die Leistungsbeschreibung zu verabschieden, dann die Ausschreibung wirklich zu machen, weil ich denke, das ist sehr zeitkritisch - da können wir uns nicht lange über Organisationsformen unterhalten - und dann eben in einem zweiten Schritt grundsätzlich über die zukünftige Organisation diskutieren. Mit dem bin ich sehr einverstanden.
Ich habe noch eine Zusatzfrage: Sie haben auf meine Frage, die Unterschiede zur Organisation von 1999 bis 2003, zu der hier abgebildeten in Abbildung 3 oder 2 - man kann das jetzt nehmen wie man will - welche vor allem auch darin begründet sind, dass wir ja im Mobilitätskonzept diese Art von Verkehrsverbund verabschiedet haben, dies die Konsequenz aus unseren Entscheidungen im Mobilitätskonzept ist. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn wir denn zukünftig ein Eisenbahnverkehrsunternehmen haben oder wenn wir Mobilitätsmanagement aktiv angehen wollen, dass das unter einem Dach ist. Was ich aber auch aus Ihren Aussagen gehört habe, ist, dass aktuell, wenn ich die Abbildung 2 anschaue, da haben wir Regierung, Verkehrsverbund Liechtenstein mit diesen benachbarten Tarif- und Verkehrsbünden - und nur das Transportunternehmen existiert heute. Wenn ich nur dieses eine Objekt oder den Pfeiler Transportunternehmen mit dem ganzen hierarchischen Gebilde anschaue, dann geben Sie mir Recht, dass das damit die exakt gleiche Struktur ist wie wir sie schon 1999 bis 2003 hatten. Sehe ich das richtig?
Ihr Kopfnicken bestätigt mir das. Dann hätte ich noch eines dazu zu sagen. Ich finde es gut, dass wir, wenn wir zukünftig neue Pfeiler, neue Wege beschreiten, dass das so aufgebaut ist, stelle aber fest, dass dieses eine heute existierende Konstrukt exakt dem entspricht von 1999 bis 2003 und ich stelle nicht Ihnen die Frage, Herr Meyer, Sie waren dazumal nicht Verkehrsminister, aber grundsätzlich möchte ich die Frage im Landtag durchaus platzieren: Wer bezahlt diesen Zickzackkurs der verschiedenen Regierungsmehrheiten? Dies ist keine Frage. Dies ist für mich nur noch eine Feststellung. Und vielleicht Vergangenheit und ich lasse es auch dabei bewenden.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrter Herr Regierungschef-Stellvertreter Meyer, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Meine Fragen sind bis auf ein kleines Detail beseitigt. Ich kann es vorweg-nehmen, ich werde dieser Vorlage meine Zustimmung erteilen. Ich bin froh, dass es der Regierung ein Anliegen ist, tiefe Tarife im öffentlichen Verkehr zu haben. Ich habe noch eine einzige kleine Frage - vielleicht nennt man es Spitzfindigkeit. In dieser Vorlage wird von einem Globalkredit gesprochen. Bis jetzt hatte ich immer das Verständnis, dass man Kredite zurückzahlen muss. Ist es die Meinung der Regierung, dass die LBA dieses Geld zurückbezahlen muss? Ich kann es mir nicht vorstellen. Danke. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Das ist eine interessante Frage. Aber es ist in der Tat so, in einer Globalbudgetvereinbarung kann es auf Seiten des Unternehmens Gewinne oder eben auch Verluste geben. Und mit dem Liechtensteinischen Landesspital haben wir heute eine Regelung, je nachdem, wie hoch der Gewinn ist, dass ein Teil an das Land zurückfliesst. Und es ist auch angedacht, dass man eine ähnliche Regelung mit der LBA trifft. Je nachdem, wenn es einen entsprechenden Gewinn gibt, dann soll der Transportunternehmer die Möglichkeit haben, diesen in die Anlagen und in den öffentlichen Verkehr zu investieren. Wenn das aber einen gewissen Prozentsatz überschreitet, soll ein Teil des Gewinnes an das Land zurückfliessen. Das sehen Sie schon richtig. Hier fliesst wieder Geld zurück.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung. Wir lesen zuerst das Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. g und l wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. g und l steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 23 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 Abs. 1, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 31 Abs. 1, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 1, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 43 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 48 Bst. a und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ERRICHTUNG UND ORGANISATION DER ANSTALT «LIECHTENSTEIN BUS ANSTALT» (LBAG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Anstalt «Liechtenstein Bus Anstalt» (LBAG).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Bitte weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 5a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Bitte weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 Bst. c bis f und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 Bst. c bis f und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 20 Bst. e, f und k wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 Bst. e, f und k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Anstalt «Liechtenstein Bus Anstalt» in 1. Lesung behandelt.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES PENSIONSVERSICHERUNGSGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 2 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes in 1. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 25 abgeschlossen.
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