Abänderung der Konkursordnung (Nr. 47/2009); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 26: Abänderung der Konkursordnung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 47/2009. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Ich bitte um Wortmeldungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die geplante Anpassung der Konkursordnung ist zu begrüssen, da Art. 15 KO dadurch wieder in Einklang mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und damit EWR-konform ausgestaltet wird.
In der letztjährigen Anpassung des Art. 15 KO wurde der Eintritt der Rechtswirkungen der Konkurseröffnung versehentlich mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Webseite des Landgerichtes anstatt mit dem dieser Veröffentlichung folgenden Tage festgesetzt. Durch die nunmehr erneute Klarstellung, dass die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung erst mit dem Beginn des Tages eintreten, der der öffentlichen Bekanntmachung des Konkursediktes folgt, kann eine Umsetzung der komplizierten Bestimmungen von Art. 8 der Finanzsicherheiten-Richtlinie umgangen werden. Der Landtag, wie im Übrigen auch der österreichische Gesetzgeber, ist dieser Lösung bereits im Jahre 2007 gefolgt. Die nachträgliche Richtigstellung ist daher ohne Einschränkungen zu begrüssen und ohne Verzug umzusetzen. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Ausführungen des Abg. Batliner anschliessen und empfehle ebenfalls dem Landtag, auf diese Vorlage einzutreten. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Ebenfalls möchte ich mich meinen Vorrednern anschliessen. Mit dem gegenständlichen Traktandum wird die Wiederherstellung der EWR-Rechtskonformität des Art. 15 Abs. 1 KO verfolgt. Konkret geht es darum, die Umsetzung der so genannten Finanzsicherheiten-Richtlinie 2002/47/EG vom Juni 2002 wieder zu gewährleisten.
Aufgrund des Vorerwähnten ist es klar, dass diese Vorlage und vor allem auch die beantragte Behandlung in 1. und 2. Lesung verbunden mit der Dringlicherklärung dieser Vorlage am heutigen Tag sehr zu begrüssen ist. Ich empfehle daher dringend die Verabschiedung der Vorlage im von der Regierung beantragten Sinn.
Der Hintergrund dieser Vorlage veranlasst mich jedoch, noch weitere Anmerkungen zu dieser Vorlage zu machen. Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir uns mit dieser Vorlage heute nur deshalb befassen müssen, weil im Zuge der Verabschiedung des Zustellgesetzes am 22. Oktober 2008 auch die Bestimmung der Konkursordnung leider fehlerhaft angepasst wurde. Bemerkenswert ist für mich Folgendes:- Die Abänderung des Art. 15 Abs. 1 KO beim Erlass des Zustellgesetzes ging weiter als nötig. Beabsichtigt war damals nur ein Ersatz der Vorschrift über die Publikation an der Gerichtstafel mit der neuen Veröffentlichungsweise auf der Webseite des Gerichts. Es ist für mich unerfindlich, weshalb der Rechtsdienst auch die Bestimmung über den Beginn der Wirkungen der Konkurseröffnung mit änderte.
- Art. 15 Abs. 1 KO wurde am 20. September 2007 genau in diesem Punkt, nämlich dem Beginn der Rechtswirkungen der Konkurseröffnung dahingehend abgeändert, dass diese mit Beginn des Tages eintreten, der dem Tag der Publikation folgt. Diese Abänderung erfolgte notabene bloss ein gutes Jahr vor dem Erlass des Zustellgesetzes im Oktober 2008 und den damit verbundenen Abänderungen von weiteren Gesetzen, darunter die KO. Mit der Abänderung der KO im September 2008 wurde, wie erwähnt, die Umsetzung der Finanzsicherheiten-Richtlinie bewirkt. Auch wenn keine der involierten Stellen einschliesslich des Landtages bei dieser Panne frei von jeglicher Schuld ist, frage ich mich, wie der Rechtsdienst Vorlagen prüft, die er der Regierung unterbreitet. Denn dieser peinliche Fehler hätte ohne Problem vermieden werden können, wenn die Redaktoren der Vorlage zum Zustellgesetz die letzte Fassung des Art. 15 Abs. 1 KO angeschaut und dem Fussnotenverweis im Gesetz, wonach diese Bestimmung zuletzt mit LGBl. Nr. 301/2007 abgeändert wurde, nachgegangen wären. Dann wäre sofort ersichtlich gewesen, dass gerade der Wortlaut betreffend den Beginn der Rechtswirkungen der Konkurseröffnung abgeändert wurde. Es wäre dann ein Leichtes gewesen, die Motive für diese Gesetzesänderung im Bericht und Antrag Nr. 71/2007 Seite 26 ff. nachzulesen. Dann hätten die Redaktoren festgestellt, dass die Abänderung vom Landtag mit gutem Grund, nämlich zur Umsetzung der Finanzsicherheiten-Richtlinie, vorgenommen wurde.
Das von mir Beschriebene zeigt, dass in diesem Fall nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Auch wenn ich hoffe, dass es sich hier um ein Versehen und damit einen Ausnahmefall handelt, möchte ich an die für die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen verantwortlichen Stellen appellieren, jeweils auch die Motive für den Erlass der aktuell gültigen Fassung bei einer beabsichtigten Änderung eingehend zu prüfen und in die Überlegungen mit einzubeziehen. Denn es kann nicht dem Landtag überlassen werden, diese Arbeit zu machen. Dies würde die Kapazitäten unseres Milizparlamentes bei Weitem sprengen und der Landtag muss sich auf die Recherchearbeiten der Gesetzesredaktoren auch verlassen können.
Wie eingangs erwähnt, ist die Vorlage zur Abänderung des Art. 15 Abs. 1 KO klar zu begrüssen und ich empfehle die dringliche Verabschiedung dieser Vorlage in 1. und 2. Lesung an der heutigen Sitzung. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mir schien das jetzt ein bisschen scharf, was Kollege Wenaweser gesagt hat, die Kritik an dem Rechtsdienst und den Gesetzesredaktoren. Aus doch schon über ein Jahrzehnt langer Landtagserfahrung darf ich sagen, dass es ein Einzelfall ist. Hie und da gibt es kleine Ungereimtheiten. Wir wissen es alle, dass wir dann ein halbes Jahr oder ein Jahr später kleine Korrekturen vornehmen müssen. Das ist ein etwas gröberes Versehen. Allerdings glaube ich auch, dass der Landtag selbst sich ein bisschen am Schopf packen muss und selbst, wenn Sie, Kollege Wenaweser, sagen, wir müssen uns auf die Recherchierarbeiten der Gesetzesredaktoren verlassen dürfen. Das hat was für sich, aber diejenigen, die sich mit der Gesetzesvorlage dann konkret befassen, sollten doch auch nochmals über die Bücher gehen. Vier Augen sehen mehr als zwei und wo viel und gute Arbeit geleistet wird, passieren eben auch Fehler. Ich fand es ein bisschen hart, wie Sie es gesagt haben und denke, dass der Landtag selbst auch sich am Schopf packen muss und natürlich auch der zuständige Ressortinhaber. Er hat schliesslich die Hauptverantwortung für die Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort? Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst bedanke ich mich für die Voten der Abgeordneten. Der Abg. Wenaweser hat mir eine Frage gestellt, und zwar: Wie kann es zu so etwas kommen? Leider kann ich die Frage nicht beantworten. Ich habe mich das auch gefragt, aber es ist vor meiner Zeit passiert und ich denke, dass wir diesbezüglich einfach zukunftsweisend hoffen können, dass uns solche Fehler nie mehr passieren werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 15 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die Regierungsvorlage betreffend das Gesetz vom ... über die Abänderung der Konkursordnung in 1. Lesung behandelt.
Es gibt nun den Antrag des stv. Abg. Stefan Wenaweser, am heutigen Tag auch die 2. Lesung vorzunehmen. Ich stelle diesen Antrag zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Entschuldigung, Herr Landtagspräsident, das war nicht der Antrag des Abg. Wenaweser. Das ist der Antrag der Regierung, wie es im Bericht und Antrag steht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann berichtige ich mich. Das war der Antrag der Regierung. Ich stelle diesen Antrag zur Diskussion.
Da es keine Wortmeldungen mehr gibt, nehme ich an, dass das entsprechend der Fall ist. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 15 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Konkursordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist in der Schlussabstimmung mit 18 Ja-Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Nun kommen wir noch zur Dringlichkeitserklärung: Die Regierung beantragt, dass dieses Gesetz als dringlich zu erklären ist. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir der Dringlichkeitserklärung mit 17 Ja-Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt, sie für dringlich erklärt und gleichzeitig Traktandum 26 erledigt. -ooOoo-