Abänderung der Zivilprozessordnung (Nr. 48/2009); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 27: Abänderung der Zivilprozessordnung.
Wir behandeln auch diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag mit der Nr. 48/2009 steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse diese Vorlage, soll mit dieser Vorlage doch der Missstand geregelt werden, dass ein in Liechtenstein Beklagter bei obsiegen in einem Prozess möglicherweise auf seinen Kosten sitzen bleibt, da er die Kostenentscheidung im Sitz- oder im Wohnsitzstaat des unterlegenen Klägers nicht vollstrecken kann.
Mit Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30.6.2008 zu StGH 2006/94 wurden die alten Bestimmungen über die Sicherheitsleistung als EWR-rechtswidrig aufgehoben. Begründet wurde dies zusammengefasst damit, dass die liechtensteinischen Bestimmungen über den Erlag einer Sicherheitsleistung eine indirekte Diskriminierung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH und des EFTA-Gerichtshofs darstellen würden. Eine solche Diskriminierung sei zwar nicht per se unzulässig, doch sei diese rechtfertigungsbedürftig. Der EFTA-Gerichtshof führte seinerseits in der Entscheidung «Paolo Piazza» gegen die Paul Schurte AG vom 1. Juli 2005 zusammengefasst aus, dass es entscheidend sei, ob die Verfahrenskosten eingetrieben werden können, ohne dass zusätzliche Schwierigkeiten, welche beispielsweise durch Gerichtsverfahren oder andere beschwerliche Verfahren im Ausland verursacht würden, hinzutreten. Ob solche zusätzlichen Schwierigkeiten hinzutreten, hätten die nationalen Gerichte zu entscheiden.
Mit der gegenständlichen Vorlage wird nunmehr auf die tatsächliche Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Entscheidung im Sitz- oder im Wohnsitzstaat des Kläger abgestellt. Dies ist auch gerechtfertigt, da hiermit der Missstand beseitigt wird, dass ein obsiegender Beklagter auf seinen Kosten sitzen bleibt. Zum Schutze des im Inland obsiegenden Beklagten empfehle ich somit, auf diese Vorlage einzutreten. Danke. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Vorlage zur Abänderung der Zivilprozessordnung ist zu begrüssen. Zum einen orientiert sich die Vorlage soweit möglich an den aufgehobenen Bestimmungen und setzt sich der Bericht und Antrag eingehend mit der vormaligen Kritik der EFTA-Überwachungsbehörde sowie des EFTA-Gerichtshofes auseinander. In der zentralen Frage orientiert sich die Bestimmung an der entsprechenden österreichischen Vorschrift, welche den Erlag einer aktorischen Kaution verlangt, sofern die österreichische Entscheidung nicht vollstreckt werden kann. Durch die konsequente Forderung, dass eine aktorische Kaution im Wesentlichen nur dann entfällt, wenn Entscheidungen der liechtensteinischen Gerichte vollstreckt werden können, wird der Beklagte vor einer anmassenden Rechtsverfolgung geschützt.
Aufgrund des Wegfalls der aktorischen Kaution ist heute eine Tendenz spürbar, dass gerade bei grösseren Streitwerten in Liechtenstein geklagt wird, da einerseits eben keine Sicherheitsleistung erlegt werden muss und andererseits dann abträgliche liechtensteinische Kostenentscheidungen im Ausland in der Regel nur schwer bzw. nicht vollstreckt werden können.
Ein Kläger hat in diesem Sinne auch bei einem mehr oder weniger aussichtslosen Prozess kein Kostenrisiko. Er hat in diesem Sinne nichts zu verlieren und kann die liechtensteinischen Gerichte und den Beklagten mit einer mutwillen Prozessführung bemühen. Durch die Wiedereinführung der aktorischen Kaution wird dem entgegengetreten und ich gehe davon aus, dass dadurch auch eine gewisse Entlastung der Zivilgerichte erreicht werden kann. In diesem Sinne ist die Wiedereinführung der aktorischen Kaution einschränkungslos zu begrüssen und ich empfehle dem Landtag, auf die Vorlage einzutreten.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Mit der nunmehrigen Fassung der Bestimmungen über die aktorische Kaution wird der Rechtsbestand, wie er vor der Aufhebung durch den Staatsgerichtshof am 30. Juni 2008 in Geltung war, weitgehend wieder eingeführt und beschränken sich die Abänderungen auf das im Licht der Entscheidung des Staatsgerichtshofs und aufgrund EWR-rechtlicher Überlegungen gebotene Mindestmass.
Diese minimale Abänderung, die sich zudem an der in Österreich geltenden Regelung orientiert, hat für die Rechtsanwender den Vorteil, dass die bisherige Judikatur und Literatur weitestgehend ihre Gültigkeit behält. Somit entspricht die Vorlage dem Gebot der Rechtssicherheit und Kontinuität.
Da die nun vorgesehene EWR-rechtskonforme Neufassung sich an der österreichischen ZPO orientiert, kann bezüglich dem modifizierten Text auf die entsprechende österreichische Judikatur und Literatur zurückgegriffen werden, wenn es in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten kommen sollte.
Aufgrund der von meinem Vorredner Christian Batliner erwähnten Tendenz, dass Zivilklagen - mit zum Teil hohen Streitwerten - vermehrt angehoben werden, gerade weil aufgrund der vom Staatsgerichtshof-Urteil verursachten Regelungslücke keine Prozesskostensicherheit erlegt werden muss, erachte ich die Wiedereinführung der Bestimmungen über die aktorische Kaution als äusserst dringend.
Sofern in der nachfolgenden Debatte keine Fragen aufkommen, die nicht anlässlich der heute traktandierten ersten Lesung geklärt werden können oder aufgrund derer sich mögliche Modifikationen am Text der Vorlage aufdrängen, stelle ich hiermit den Antrag, der Hohe Landtag wolle diese Vorlage aufgrund der allseits anerkannten Dringlichkeit heute auch in zweiter und letzter Lesung behandeln und für dringlich erklären. Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich im Wesentlichen den Voten meiner Vorredner anschliessen. Auch ich begrüsse, dass nun eine Vorlage vor uns liegt, die einer EWR-konformen Lösung entspricht und die die Leitgedanken des Staatsgerichtshofes in seinem Urteil vom Juni letzten Jahres aufgreift und umsetzt.
Ebenfalls unterstütze ich den Antrag des Abg. Wenaweser, dass wir diese Vorlage heute, sollten keine Fragen auftauchen, die nicht zu beantworten sind, ebenfalls in 2. Lesung behandeln.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich mich bei den Abgeordneten Batliner, Vogt, Wenaweser und Hilti für die wohlwollende Aufnahme des Antrags bedanken. Ich denke in der Tat, dass wir bei dieser Vorlage eine gute Lösung gefunden haben. Die EWR-Konformität war sicher nicht eine ganz einfach Hürde und ich denke, dass wir das so gut gelöst haben.
Dann beim Aufhänger der Vollstreckbarkeit denke ich auch, dass wir da eine ganz saubere Grundlage haben, das gut durchziehen zu können. Und dann, was nicht ganz ausser Acht zu lassen ist, wir haben uns bei der Gesetzgebung - soweit wie möglich - an Deutschland und Österreich orientiert. Und auch da denke ich, dass wir mit den Rezeptionsvorlagen - soweit wie möglich - eine gute Ausgangslage haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Überschriften vor § 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor § 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor § 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 57a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Aufgrund meines Antrages stellt sich für mich die Frage, ob die Inkrafttretens-Bestimmung nicht abgeändert werden muss, dass sie dann lautet: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft. Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt».Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin mit dem Vorschlag des Abg. Wenaweser einverstanden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung in 1. Lesung behandelt. Es gibt nun die Anträge des stv. Abg. Stefan Wenaweser auf Durchführung der 2. Lesung und dann die Dringlichkeitserklärung.
Wird das Wort jetzt noch gewünscht?
Abg. Harry Quaderer
Es gibt für mich zwei Sachen: Müssen wir nicht über diesen Antrag abstimmen?
Und zweitens: Sollte dieser Antrag angenommen werden, würde ich es befürworten, die 2. Lesung mit Artikelaufruf durchzuführen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich habe hier die Geschäftsordnung konsultiert. Da steht allerdings drin, dass man abstimmen muss, aber ich dachte, wenn es keine Wortmeldungen gibt, kann ich das auch so machen, kurz und bündig. Aber dann stimmen wir ab: Wer dem Antrag des stv. Abg. Stefan Wenaweser zustimmt, die 2. Lesung jetzt durchzuführen, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 22 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden stattgegeben. Wir können damit mit der 2. Lesung beginnen und ich bitte das Sekretariat das vorzunehmen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Abg. Quaderer hat den Antrag gestellt, die 2. Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Darüber habe ich nicht abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass das akzeptiert ist und wir werden die folgenden Artikel, Paragrafen mit Artikelaufruf behandeln.
Wenn es zu I. keine Bemerkungen gibt, dann können wir darüber abstimmen. Wer mit I. einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir lesen weiter.Überschriften vor § 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor § 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
§ 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Überschrift vor § 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
§ 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
§ 57a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
§ 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
§ 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
§ 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden
§ 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. - Inkrafttreten - lautet also in der neuen Form wie folgt: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft. Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt».
Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung seine Zustimmung geben will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Gesetz mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und wir kommen nun zur Dringlichkeitserklärung. Es gibt den Antrag des stv. Abg. Stefan Wenaweser. Wenn keine Wortmeldungen aus dem Plenum sind, gehe ich davon aus, dass das akzeptiert ist.
Wer mit der Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben somit die Abänderung der Zivilprozessordnung abschliessend behandelt und das Gesetz für dringlich erklärt. Damit ist auch Traktandum 27 abgeschlossen. -ooOoo-