Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege), (Nr. 162/2008); [1. Lesung: 12. Dezember 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 45/2009); 2. Lesung [Fortsetzung]
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zurück zum Traktandum 11, das wir in der gestrigen Landtagssitzung auf heute an den Schluss der Traktandenliste verschoben haben. Es handelt sich um die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und weiterer Gesetze.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 45/2009. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir mit der Lesung beginnen. Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir über den Artikel abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 23 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen.
Art. 3quinquies Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3quinquies Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier, wie schon anlässlich der gestrigen Behandlung die Regierungsrätin Müssner fragen, ob wir jetzt bei diesem Begriff «Hauspflege» in diesem Artikel bleiben sollen.Regierungsrätin Renate Müssner
Ja, ich möchte das beliebt machen. Ansonsten müssten wir nämlich in Art. 3quinquies Abs. 1 auch noch abändern. Und der steht hier nicht zur Diskussion. Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Frau Regierungsrätin. Ich habe jetzt einfach gemerkt, dass es schwierig wird, wenn wir eine Gesetzesänderung haben und nicht den gesamten Gesetzestext vorliegen haben. Ich habe das eben nicht gewusst beim Studium dieses Teils des Gesetzes, dass es in Art. 1 noch immer «Hauspflege» heisst. Das wäre vielleicht eine Anregung, dass wir bei solchen Bericht und Anträgen den ganzen Gesetzestext zugestellt bekommen. Diese Frage stelle ich einfach in den Raum.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident, und guten Morgen. Ich möchte diese Anregung sehr unterstützen. Das betrifft nicht nur dieses Ressort hier, sondern ich möchte die Anregung an die Gesamtregierung verstanden wissen, dass bei Gesetzesänderungen immer die ganzen Artikel aufgeführt werden, insbesondere wenn einzelne Absätze geändert werden, und nicht nur der Absatz, der geändert wird. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke mir, dieses Argument der Regierungsrätin Müssner sehe ich nicht als zielführend. Wenn man überzeugt ist, dass in diesem Abs. 3 dieser Begriff treffender wäre, dann würde ich doch beliebt machen, dies auch zu ändern. Und wenn man dann den Abs. 1 auch noch ändern muss, dann braucht es eine zusätzliche Gesetzesvorlage, damit wir auch diesen Abs. 1 ändern können. Aber wenn man überzeugt ist, dass dieser Begriff hier nicht zutreffend ist, dann sollte man nicht mit dieser Begründung nicht auf diesen Antrag eintreten, sondern das Problem beheben.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte dabei bleiben, dies so zu belassen. Zur Bemerkung der Abg. Doris Frommelt kann ich sagen: Ja, das kann ich nachvollziehen, das geht mir auch so. Wenn ich nur diesen Text habe, dann kann ich den Querschluss auch nicht vollziehen. Wie sich das in Zukunft gestalten wird, kann ich jetzt nicht vorhersagen. Aber ich von meiner Seite aus werde mich bemühen, diese vollständigen Artikel dann aufzuführen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich komme gerne auf das zurück, was ich gestern gesagt habe, dass es jetzt eine uneinheitliche Wortwahl in diesem Gesetz über die Ergänzungsleistungen gibt. Ich bitte die Regierung, das hier ehestmöglich zu beheben, indem sie eine zusätzliche Vorlage bringt.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Zur Wortmeldung des Abg. Wendelin Lampert: Ich kann das auch nachvollziehen und würde das unterstützen. Wenn man zur Entscheidung kommt, dass der Begriff «Hauspflege» eben missverstanden werden kann oder dass man unter dem Begriff «Hauspflege» nicht unbedingt die Betreuung und Pflege versteht, dann müsste man diesen Begriff im ganzen Artikel ändern. Aber ich bin überhaupt nicht rechtskundig, um entscheiden zu können, ob dieser Begriff in anderen Gesetzen noch besteht und ob er eben darum - wie Frau Regierungsrätin Müssner ausgeführt hat - nicht geändert werden soll. Also muss ich es der Regierung überlassen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Gibt es irgendwo eine genaue Definition des Begriffs «Hauspflege» oder können Sie diese Definition für das Protokoll noch geben, was unter «Hauspflege» verstanden wird? Ich möchte nicht, dass, wie ich es gestern gesagt habe, ein Osterputz oder sonst irgendetwas in diese Hauspflege integriert und inkludiert wird.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, liebe Abgeordneten-Kolleginnen und -Kollegen. Ich kann mit beiden Begriffen gut leben, denn ich glaube, wir sollten uns besinnen, was die Fragestellung bei diesem Abs. 3 überhaupt ist. Es geht darum, ob ärztliche Behandlung zu gewähren ist. Und die beiden Begriffe «Anstalts- oder Hauspflege» wollen nach meinem Dafürhalten, auch ohne dass ich den Abs. 1 oder die vorausgehenden Absätze jetzt kenne, wollen nach meinem Verständnis nur die beiden Schwerpunkte kennzeichnen, dass die betroffenen Personen einmal stationär, das heisst, in einer Anstalt befindlich sind, und zum anderen eben nicht in der Anstalt, das heisst also, zu Hause. Und aus diesem Grund sehe ich kein Problem, den Begriff «Hauspflege» hier stehen zu lassen im Hinblick darauf, dass nur definiert werden soll, ob ärztliche Behandlung zu gewähren ist. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Vielleicht zur Klärung: Der jetzige Abs. 3 hat noch einen zweiten Satz, der hier offenbar gestrichen worden ist, wo es heisst, dass zusätzliche Kosten, die aus der Hauspflege entstehen, können ganz- oder teilweise übernommen werden. Es macht Sinn, diesen Satz zu streichen und deshalb diesen Art. 3quinquies Abs. 3 so zu beschliessen, wie er jetzt hier vorliegt. Man kann sich dann die Frage stellen, ob man im AHV-Gesetz grundsätzlich die Frage abklären müsste, wie die Hauspflege zu verstehen ist. Aber ich denke, das können wir jetzt hier und heute nicht klären. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Es ist so, wie ich gestern schon ausgeführt habe. Wenn man den ganzen Artikel liest, heisst es in Abs. 1: «Die medizinischen Massnahmen umfassen a) die Behandlung, die vom Arzt selbst oder auf seine Anordnung durch medizinische Hilfspersonen in Anstalts- oder Hauspflege vorgenommen wird». Und es geht hier also um die Leistungen eines Arztes oder eben von medizinischem Personal und nicht um die häusliche Pflege, die von nicht medizinischem Personal erbracht wird. Der Begriff «Hauspflege» ist, so weit ich das präsent habe, im KVG definiert. Hauspflege wird dort so definiert, dass dann die medizinische Leistung darunter zu verstehen ist. Wenn wir jemand zu Hause pflegen und betreuen, haben wir auch zum Beispiel den Einsatz der Gemeindekrankenschwester dabei und die wird dann über die Krankenversicherungs-Verordnung Art. 60 über die Hauspflege finanziert. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Art. 3quinquies Abs. 3 abstimmen. Wer mit Art. 3quinquies Abs. 3 einverstanden ist und die Zustimmung gibt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 19 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und wir können weiterlesen. Überschrift vor Art. 3octies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 3octies steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Entschuldigen Sie, Herr Präsident. Ich war einen Moment unaufmerksam. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser Artikel jetzt nicht mehr verlesen wird?
Entschuldigung, wir sind jetzt nur bei der Überschrift.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir nun darüber abstimmen. Wer mit der Überschrift vor Art. 3octies einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Art. 3octies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3octies steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Artikel hat uns im Prinzip dazu veranlasst, das Traktandum zu verschieben. Mich würde jetzt von Seiten der Regierung interessieren, was die Abklärungen ergeben haben, denn es wurden ja konkrete Anträge eingebracht, unter anderem in Abs. 1, dass diese Leistungen an eine Beitragsleistungspflicht gemäss dem Gesetz über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gekoppelt werden soll, damit hier kein Missbrauch stattfinden kann. Es wurde dann auch noch die Debatte geführt betreffend die Kinder und Jugendlichen. Hier würden mich die Abklärungen von Seiten der Regierung interessieren.Abg. Doris Frommelt
Meine Frage an die Regierungsrätin geht in die gleiche Richtung. Es war mir sehr wichtig, auch dieses Thema «Familiennachzug» einzubringen. Ich hätte dazu gerne Äusserungen. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Dazu kann ich ausführen, dass die Wohnsitznahme im Rahmen des Familiennachzuges den Anspruch auf ein Betreuungs- und Pflegegeld nicht grundsätzlich ausschliesst. Der Anspruch wird ja daran geknüpft, nämlich an die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit wie eben an den zivilrechtlichen Wohnsitz im Land. Und wenn dieser legal erworben wurde und die Bestimmungen der Personenverkehrsordnung erfüllt sind, dann steht dem auch nichts entgegen. Es ist aber so, wenn eine Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit auftritt, so ist diese Person entsprechend zu betreuen und zu pflegen. Kann dies durch die Familie dann nicht übernommen werden, kann diese Leistung im Heim erbracht werden. Die Heime werden in unserem Land von der öffentlichen Hand getragen. Somit fallen in diesem Fall für die öffentliche Hand Kosten an, und zwar unabhängig davon, ob eine häusliche Betreuung oder eine stationäre Betreuung oder Pflege notwendig wird. Es wird zum Beispiel auch eine bestehende Hilfslosenentschädigung entrichtet, unabhängig davon, ob der Wohnsitz aufgrund eines Familiennachzuges im Land begründet wurde. Schliesslich ist es eben auch so, dass schon heute Personen, welche im Rahmen des Familiennachzuges den Wohnsitz im Land erhalten haben, Anspruch auf Leistungen im Sinne von Art. 62 Krankenversicherungs-Verordnung haben, da im Krankenversicherungsbereich ja ein Obligatorium besteht. Das heisst mit anderen Worten, es ist nicht mit einem grösseren Bezügerkreis zu rechnen, da diese eben bereits heute die Möglichkeit haben, eben ein Pflegegeld, das eben aufgrund des Krankenversicherungs-Gesetzes bzw. der Krankenversicherungs-Verordnung entrichtet wird, zu beziehen. Also diese Personen, die so etwas ausnützen möchten, haben diese Gelegenheit bereits jetzt.
Dann zu den Fragen zur Beitragsabhängigkeit und ob das von den AHV- oder IV-Leistungen abhängig gemacht werden soll: Dazu möchte ich ausführen, dass eben das Betreuungs- und Pflegegeld eine beitragsunabhängige Leistung darstellt, da ein Anspruch unabhängig vom Alter eben auch für Kinder mit Geburtsgebrechen oder auch junge Erwachsene besteht. Die beitragsabhängige Ausgestaltung des Betreuungs- und Pflegegeldes würde den ursprünglichen Zweck dieser Leistung vollumfänglich in Frage stellen bzw. auch obsolet werden lassen. Ich möchte in diesem Zusammenhang eben auf Art. 8 noch verweisen. Da wird das eben festgelegt, dass die Finanzierung analog zur Finanzierung der stationären Kosten hälftig von Land und Gemeinden getragen wird. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Sie haben EWR-rechtliche Aspekte genannt und auch auf das KV-Gesetz hingewiesen und dass stationäre Behandlung und eben Behandlungskosten über das KV-Gesetz jetzt schon bei Familiennachzug Pflicht ist. Sie haben auch erwähnt, dass es sich hier um beitragsunabhängige Leistungen handelt, die auch eben die Kinder einschliessen. Und da möchte ich gleich noch etwas einschieben. Ich habe heute eine Bemerkung im «Liechtensteiner Vaterland» sinngemäss so gelesen, dass man jetzt bei dieser Kritik die Kinder vergisst. Also mir ging es ganz sicher nicht darum, bei meinen Fragen und Bemerkungen gestern die Pflege von Kindern und Behinderten in Frage zu stellen. Selbstverständlich in keinem Fall. Und ganz generell: Mit diesem Familiennachzug war es mir wichtig, auf ein mögliches Problem, das auf uns zukommt, hinzuweisen. Sicher gibt es auch ausserhalb der gesetzlichen Bestimmungen eine humanitäre Betrachtungsweise, wie wir eben mit diesen Familienangehörigen umgehen. Es handelt sich aber auch um einen grösseren monatlichen Betrag, der eben den Pflegebedürftigen in Zukunft, unabhängig von ihrer persönlichen finanziellen Situation, zukommt oder zusteht. Und da habe ich mir einfach auch ein paar Gedanken zu den Zahlen gemacht. Bei einer Maximalrente neu von CHF 180 im Tag bekommt ein Pflegebedürftiger, wenn er die volle Leistung bekommt, CHF 5'400 im Monat, das sind CHF 64'800 im Jahr. Das sind bei 10 Personen immerhin CHF 650'000 pro Jahr. Hinzu kommen noch Kosten für die neue Fachstelle, vermehrte Beratung, Abstimmungen, Kontrolle der involvierten Stellen des Dachverbandes usw., der Ärzte, der Auszahlungsstelle. Und ich möchte noch einmal betonen: Ich bin für die Einführung dieses Betreuungs- und Pflegegeldes, aber es ist mir einfach wichtig, auf diese Kosten hinzuweisen, die sich eben durch die Möglichkeit des Familiennachzuges verändern können. Wenn wir von 10 Personen ausgehen, dann sind das fast CHF 1 Mio. und in Anbetracht der Überalterung der Bevölkerung handelt es sich hiermit um einen im Wachsen begriffenen finanziellen Aufwand, der auf unser Land zukommen wird.
Und da möchte ich gerade noch einen Bogen spannen zur Prämienverbilligung bei den Krankenkassen. Diese wurden damals für Einkommensschwache eingeführt und seit einigen Jahren stellen wir nun fest, dass die Aufwendungen des Staates für diese Prämienverbilligung jährlich steigen und dass sie möglicherweise auch von einem Personenkreis beansprucht wird, der sie nicht am dringendsten braucht. Und die Erfahrung zeigt ja, dass solche Vergünstigungen dann später schwer zu korrigieren sind. Und noch einmal möchte ich betonen, dass ich voll und ganz hinter der Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes stehe und eben auch für Kinder und dass ich auch humanitäre Gedanken wegen des Familiennachzugs habe. Aber es war mir wichtig, dieses zu deponieren.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin Müssner. Der erste grosse Unterschied im Vergleich zur jetzigen Situation ist eben, dass wir dieses Betreuungs- und Pflegegeld von CHF 100 auf CHF 180 erhöhen, also plus 80%. Entsprechend wird es attraktiver sein, was wir grundsätzlich auch wollen und was ich auch explizit befürworte. Nicht befürworten kann ich jedoch, dass hier dieser Familiennachzug einfach ausgeklammert wird. Sie sagen dann, ja der Nachzug ist so oder so möglich, dann müssen wir die Leute in den Heimen bezahlen. Nur da gibt es für mich schon einen Unterschied. Wenn man diese Pflege eben privat machen kann, wie es jetzt hier vorgesehen ist, dann wird hier ein Einkommen generiert. Und ich möchte hier nicht einen zusätzlichen Anreiz für den Familiennachzug beschliessen, der ein privates Einkommen generiert, mitunter dann von beiden Elternteilen, also sowohl von väterlicher wie auch von mütterlicher Seite. Das ist ein zweiter Unterschied. Der erste Unterschied sind die finanziellen Konsequenzen. Dann auch, wenn wir diesen privaten Nachzug zulassen, werden es in der nächsten Phase die Heime sein - sprich: Die Leute kommen jetzt zuerst hierher, dann werden sie privat betreut und in einer späteren Phase, wenn die Betreuung privatrechtlich nicht mehr möglich ist, dann kommen diese Kosten auf die Heime zusätzlich gerade auch noch auf uns alle zu. Und das möchte ich auch verhindern.
Im Weiteren habe ich gestern auch das Beispiel der liechtensteinischen Witwe eingebracht. Diese Liechtensteinerin erhält keine Witwenrente. Und dazu muss ich einfach sagen, ich kann zu diesem Vorschlag nicht Ja sagen, und entsprechend unterstütze ich den Antrag, der gestern eingebracht wurde und werde nun diesen Antrag selbst einbringen. Entsprechend soll der Abs. 1 wie folgt lauten: «Ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein» - und nun kommt der Einschub - «die Beitragsleistungen gemäss dem Gesetz über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geleistet haben» - jetzt geht es weiter im ordentlichen Abs. 1 - «Anspruch auf einen Beitrag an die Ausgaben für häusliche Betreuung (Betreuungs- und Pflegegeld), sofern sie dauernd betreuungs- und pflegebedürftig sind». Und damit wir den Kindern und Jugendlichen auch noch gerecht werden, werde ich diesen Abs. 1 mit einem zusätzlichen Satz ergänzen: «Von der Anforderung der Beitragsleistung gemäss AHV sind Kinder und Jugendliche ausgenommen». Denn ich denke mir, ein bisschen mehr Kinder und Jugendliche würde diesem Land nichts schaden. Das habe ich bereits bei der 1. Lesung zu diesem Gesetz erwähnt. Ich habe dann auch auf die Bevölkerungspyramide hingewiesen, die es in diesem Land gibt. Entsprechend kam ich dann zum Schluss, es ist eben keine Pyramide, es ist ein Baum - sprich wir haben sehr viele im mittelalterlichen Alter, aber leider fehlt es uns an Jugend.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich kann mich jetzt hier kurz fassen: Ich verstehe die Bedenken der Abg. Doris Frommelt. Nur habe ich diese dann letztes Jahr bei der Diskussion zum Familiengeld nicht gehört. Aber ich möchte jetzt grundsätzlich Folgendes anbringen: Wir sind hier in der 2. Lesung. Die Regierung hat die Fragen beantwortet. Sollten Abgeordnete einen Änderungsantrag haben, sollen sie ihn einbringen, kurz begründen und dann stimmen wir ab.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte bei allem Verständnis für die Bedenken, die der Abg. Wendelin Lampert angebracht hat bezüglich einer möglichen finanziellen Mengenausweitung, doch auf einen mir persönlich sehr wichtigen Gesichtspunkt Gewicht legen. Ich bin überzeugt, dass diese Mengen-ausweitung nicht in der von Ihnen befürchteten Weise stattfinden wird. Denn versuchen wir uns einmal vorzustellen - und ich weiss es aus vielen persönlichen und beruflichen Erfahrungen -, welcher bisher nicht in unserem Kulturkreis lebende alte Mensch macht sich auf oder ist bereit oder wie viele solcher Menschen sind bereit, ihre Heimat zu verlassen, in eine für ihn/für sie völlig fremde Umgebung zu gehen, noch dazu in einem Lebensabschnitt, der in einem Zustand durch Krankheit und Beschwernisse wirklich erschwert ist und sich eben weit weg von seiner Heimat befindet, ich denke eben an Entfernungen, die über unseren näheren Nachbarstaatenkreis hinausgehen, und begibt sich in diese Fremde, nur weil er oder sie oder seine Angehörigen hier einen Zustupf bekommen, auch wenn der mit CHF 180 sehr beachtlich ist gemessen an den dortigen wahrscheinlichen Einkommensverhältnissen, um jetzt diese seine Heimat zu verlassen. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist der: Wir können gar nicht so sicher sein, welche Angehörigen in der Lage und auch bereit sind, dann hier diese häusliche Betreuung in der Form aufzubauen, die es erfordern würde. Wer mit zu Hause betreuten kranken und hilfsbedürftigen Menschen zu tun hatte hier in unserem Kreis wird vielleicht ermessen können, was es dazu braucht, was für eine Bereitschaft seitens der betreuenden Angehörigen. Das ist kein Honigschlecken. Und dazu ist nicht jeder ohne Weiteres bereit, auch wenn die Honorierung stimmt.
Und der dritte Aspekt, den ich noch einbringen möchte: Selbst wenn Liechtenstein durch die Annahme dieses Gesetzes in der vorliegenden Form mit höheren Ausgaben konfrontiert werden sollte, bin ich nach wie vor überzeugt, dass auch in den nächsten Jahren und vielleicht Jahrzehnten - so hoffe ich auch - die wirtschaftliche Lage unseres Landes ungleich viel besser sein wird als die der vermutlich hier angesprochenen Staaten. Und ich appelliere an unser Verantwortungsbewusstsein, an unsere humanitäre Verpflichtung, die auch von der Abg. Doris Frommelt vorhin angesprochen wurde, diese nicht niedrig einzustufen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Noch eine Bemerkung zum Abg. Harry Quaderer: Herr Quaderer, Sie haben gesagt, beim Familiengeld letztes Jahr hat man diese Diskussionen auch nicht gehabt. Da muss ich aber klar entgegnen, das Thema Familiengeld war jetzt wirklich nicht die gleiche Situation. Da hätte man jungen Familien, die in Liechtenstein wohnen, für eine ganz bestimmte Zeit Geld ausbezahlt. Und das geht hier wirklich um eine ganz andere Kategorie Leute und auch um eine längere Zeit und auch um sehr hohe Beträge.
Weiters haben Sie ausgeführt: Wir sind jetzt in der 2. Lesung. Ja, das weiss ich wirklich. Ich habe mich auch bei der Regierungsrätin so quasi entschuldigt oder erklärt, warum ich eben jetzt erst mit dieser Wohnsitznahme oder mit diesem Familiennachzug komme. Aber wir haben ja zwei Lesungen hier im Landtag und zwischen der 1. und 2. Lesung kann man auch auf neue Gedanken oder auf neue Probleme, die auftauchen, kommen. Darum haben wir die 2. Lesung. Und da ist es auch angebracht und Pflicht, dass man dann die neue Problematik, die sich auftut, auch noch einmal thematisiert.
Zum Dritten: Ich kann den Antrag des Abg. Wendelin Lampert unterstützen. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf das Votum der Abg. Biedermann kurz eingehen: Ja, Sie haben Recht. Es braucht eine grosse Bereitschaft, um so etwas zu tun, jemanden zu betreuen und zu pflegen. Es ist gewiss kein Honigschlecken, um Ihre Worte zu benutzen. Aber ich gehe von der Annahme aus, dass es auch nicht die grosse Menge geben wird, die das nutzt. Aber für mich ist ein Fall einer zu viel. Wir reden hier von Staatsgeldern. Wir wollen nicht irgendwie Fälle schaffen, die man ausnutzen kann, um Staatsgelder in irgendeiner Form unnötig auszahlen zu müssen. Ich bringe hier das Beispiel auf: Es gibt viele ausländische Mitbewohner in diesem Land, die aus armen Verhältnissen kommen, aus armen Ländern, die ihre Familienangehörigen wahrscheinlich auch vermissen auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Geld nicht haben, sie hierher zu holen oder es gibt auch gesetzliche Gründe, weil man das vielleicht nicht kann. Aber wenn man hier ein Einkommen schafft, das CHF 9'000 bis CHF 10'000 generiert, wenn man ein Elternpaar herholt, dann bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das dann immer noch so ist. Also ich möchte nochmals in Erinnerung rufen: Wir wollen hier keine zusätzlichen Einkommen generieren und wir reden hier von Staatsgeldern. Das einfach zu Ihrem Votum. Ich bin ebenfalls für den Antrag des Abg. Wendelin Lampert. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich unterstütze das Votum der Abg. Biedermann ausdrücklich. Ich bin überzeugt, dass die vorgesehenen Kontrollmechanismen genügend gross sind. Ich plädiere dafür, den Artikel wie in der Vorlage der Regierung zu belassen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Quaderer hat natürlich Recht. Man soll die Anträge einbringen und diese kurz begründen. Nur Sie wissen es natürlich auch, dann findet genau das statt, was jetzt stattfindet. Dann gibt es Gegenargumente. Das gehört zu einem parlamentarischen Prozess. Das befürworte ich sehr, wenn wir hier diese Diskussion führen und uns auch die nötige Zeit nehmen. Wenn man sagt, dieses Gesetz, der Antrag der Regierung, das sei so gut und man befürchte hier keine erheblichen Konsequenzen, dann muss sich einfach der Landtag bewusst sein: Der Landtag hat dieses Gesetz verabschiedet. Es kommt zwar der Vorschlag von der Regierung, aber im Endeffekt sind wir 25 Landtagsabgeordnete, die hier im Prinzip die Konsequenzen verursachen, die dieses Gesetz in Zukunft haben wird. Und der Abg. Rainer Gopp hat es bereits gesagt: Jeder Fall, der zu Unrecht hier gewisse Anspruchsleistungen bezieht, ist für mich ein Fall zu viel. Und wenn man gelegentlich den Fernseher einschaltet und sich so die Lebenssituationen in Europa betrachtet, so dürfte es wohl unbestritten sein, dass es diverse Gegenden in Europa gibt, und wenn man dort wohnt, kommt man sehr gerne nach Liechtenstein. Auch im Alter.
Mir sind Fälle bekannt, wo Personen in der Vergangenheit durchaus gerne länger in Liechtenstein geblieben wären. Sie konnten dann aber leider nicht bleiben, weil es damals noch eine andere aufenthaltsrechtliche Bestimmung gegeben hat. Aber für mich ist klar: Diese Personen wären sehr gerne hiergeblieben und die waren nicht so weit weg von uns. Das kann ich Ihnen sagen. Wenn ich dann noch so an ehemalige russische Staaten denke, dann komme ich sehr gerne nach Liechtenstein und würde hier meinen Alterswohnsitz beziehen. Und ich denke mir, das können wir, von mir aus gesehen, nicht unterstützen. Und wie gesagt, ein riesiger Unterschied ist eben, ob junge oder ältere Personen kommen. Ich habe hier immer noch das schöne Büchlein «Liechtenstein in Zahlen». Hier sehen wir den demografischen Aufbau unserer Bevölkerungsstruktur. Und wie gesagt, es ist eben keine Pyramide, es ist ein Baum. Uns fehlt der Nachwuchs. Deshalb habe ich bereits anlässlich der 1. Lesung gesagt: Wir sollten dann einfach für die nächsten Generationen auch noch Geld haben. Ich bin dann gespannt, was der neue Familienminister für die nachkommenden Generationen für Lösungsansätze bereit hält. Da werde ich dann auf diese Vorschläge eingehen.
Dann wurde ins Feld geführt: Diese Lebenssituation im Ausland ist eben nicht immer so schön wie hier in Liechtenstein. Deshalb verstehe ich diese Leute, dass sie hierher kommen möchten. Dann darf man mitunter auch nicht vom Lohnniveau des Landtags ausgehen, wenn man hier diese CHF 5'400 bis CHF 10'800 betrachtet, die mitunter generiert werden. Sie müssen einmal Minimallohnvereinbarungen im Gewerbe oder in der Industrie begutachten und dann werden Sie sehr schnell sehen, dass es hier mitunter als lukrativ erscheint, ein entsprechendes Zweiteinkommen zu generieren. Mitunter wird auch die Wirtschaftskrise, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hier einen zusätzlichen Impuls geben. Und entsprechend möchte ich doch beliebt machen, dass man meinen Vorschlag unterstützt. Es geht mir einfach um den haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Und wie gesagt, den Lösungsansatz für die Jugendlichen und Kinder, den habe ich mit dem Schlusssatz meines Antrages eingebracht. Entsprechend wäre das auch ein Signal für die nächsten Generationen.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Zu den Bedenken seitens der FBP möchte ich Folgendes ausführen - es ist zwar unüblich, aber offenbar nötig hier in der 2. Lesung:
Was die Möglichkeit des freien Familiennachzuges betrifft: Dieser Familiennachzug ist im Zusammenhang mit Art. 3octies zentral. Was diesen Familiennachzug betrifft wird ja gar nichts geändert. Das wäre übrigens meines Erachtens auch aufgrund der internationalen Abmachungen nicht möglich. Es geht jetzt nur darum, ob die Erhöhung des Pflegegeldes um maximal CHF 80 pro Tag zu einer vermuteten «Invasion» pflegebedürftiger Menschen aus dem Ausland kommen wird. Das ist eine reine Vermutung, welche ich nicht teile. Wichtig hingegen ist für mich, dass das Pflegegeld nicht exportiert wird oder werden muss. Das ist für mich ausschlaggebend, jedenfalls ausschlaggebender als die reine Vermutung, dass ein Beitrag an die Ausgaben für häusliche Betreuung in falsche Hände kommt. Schlussendlich sind wir in einem Verbund mit internationalen Abmachungen. Was wir tun könnten, um jede Eventualität auszuschliessen, ist, auf das Pflegegeld zu verzichten. Und das, meine Damen und Herren, das will ich nicht. Ich werde dem vorliegenden Artikel 3octies wie vorliegend zustimmen.
Dann habe ich noch eine Bemerkung zum Abg. Wendelin Lampert: Er hat vorhin ausgeführt, er wolle verhindern, dass Leute zu Unrecht Geld beziehen/bekommen. Dieses «zu Unrecht» möchte ich jetzt noch erklärt haben. Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn wir so schön am Debattieren sind, möchte ich noch ein paar Sachen in den Ring werfen. Frau Abg. Doris Frommelt, Ihre Aussage hat mich jetzt schon ein bisschen irritiert - muss ich sagen. Sie haben sinngemäss gesagt, im Gegensatz zum Kindergeld sprechen wir hier von einer anderen - Familiengeld/Kindergeld, es bezog sich auf Kindergeld, was ich sagen wollte, CHF 20'000 pro Kind - im Gegensatz - sei es Familiengeld oder Kindergeld, das lasse ich jetzt so stehen - sprechen wir hier von einer anderen Kategorie Leute. Ja von was für einer anderen Kategorie Leute sprechen wir denn? Was hier latent gesagt wird, auch vom Abg. Rainer Gopp, es sind ja nur die bösen Ausländer, die hierher kommen, um ein grosses Geschäft zu machen. Also das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Und Herr Abg. Wendelin Lampert, wenn Sie jetzt mit dem Argument kommen «Geld sparen» und «Wirtschaftskrise», also das habe ich letztes Jahr bei der Vorlage der Familienministerin Rita Kieber-Beck leider nicht gehört. Und da ging es um wesentlich mehr Geld. Das muss ich schon auch einmal klar sagen.Abg. Wendelin Lampert
Sehen Sie, das ist das Dilemma. Wenn man gelegentlich diese Büchlein betrachten würde, die man uns ins Haus liefert, wie gesagt, dieses «Liechtenstein in Zahlen 2009» und man sich die Bevölkerungsstruktur betrachtet, dann wäre eben die Vorlage letztes Jahr eine Investition in unsere Nachkommen gewesen. Und wir haben hier einfach ein riesiges Problem. Aber das wird man dann eben mitunter erst in einigen Jahrzehnten verstehen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Und ich habe es damals schon gesagt anlässlich der 1. Lesung, mitunter braucht es dann einen Leserbrief. Es nützt dann zwar nicht mehr sehr viel, aber immerhin kann man sagen: Man hat es damals gesagt, leider hat es die Mehrheit nicht hören wollen. Und entsprechend werden wir dann in diesen zukünftigen Jahren Probleme bekommen.
Der Abg. Gebhard Negele sagt: Es sind ja nur diese CHF 80. Es sind 80%, von CHF 100 auf CHF 180. Das sind 80% mehr. Wenn wir von einer 100%igen Finanzierung ausgehen, dann sprechen wir statt CHF 3'000 von CHF 5'400. Es sind eben nicht CHF 80, es sind 80%. Das sollte man nicht ganz ausser Acht lassen, wenn man solche Aussagen tätigt. Und ich sehe das doch als erhebliche Erhöhung. Diese befürworte ich auch. Und jetzt komme ich zum Begriff «Unrecht/Recht». Recht ist das, was wir heute hier beschliessen werden. Und vor mir aus gesehen ist eben dieser Absatz, wie er hier steht, Unrecht, denn diese Damen und Herren, die diesen Familiennachzug gewährleisten würden, haben keine Beitragsleistungen einbezahlt in dieses System. Und ich möchte einfach das verhindern. Wer Beitragsleistungen einbezahlt hat, mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen, der hat auch einen Anspruch auf Leistungen. Und wer nichts einbezahlt hat, da muss ich sagen, dann soll er auch kein Geld aus diesem Bereich erhalten. Da kann man geteilter Meinung sein, was jetzt Recht und was Unrecht ist. Tatsache ist, was wir heute beschliessen, das wird Recht sein. Man muss dann einfach mit den Konsequenzen leben können dieses beschlossenen Rechts und nicht in ein/zwei Jahren mitunter zu glorreichen Einsichten kommen und sagen: Ja, da haben wir uns leider ein wenig getäuscht, es kostet jetzt halt doch mehr.
Und betreffend die Staatsfinanzen: Ich denke mir, da haben wir ein Lehrstück am Mittwoch gesehen, wenn man immer sagt, man sollte sparen und wenn es dann soweit kommt, dann ist eine Mehrheit wieder einmal nicht dabei. Das ist typisch. Das habe ich schon mehrmals so erlebt. Ich bin gespannt, was nachfolgende Generationen zu solchen Diskussionen sagen werden. Da werde ich dann ein wenig zuhören und mitunter auch noch meine Kommentare anbringen. Das werde ich mir wohl kaum verkneifen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich glaube, die Argumente liegen auf dem Tisch und ich möchte die Diskussion in absehbarer Zeit abschliessen und der Frau Regierungsrätin dann das Wort geben.
Ich gebe aber noch den Abgeordneten, die sich gemeldet haben Gelegenheit für ein kurzes Votum.Abg. Diana Hilti
Ich möchte nur kurz in Erinnerung rufen: Mit diesen Beträgen, die jetzt hier im Raum stehen, diese CHF 180 sind ein Maximalbetrag. Jemand, der wirklich Pflegegeld in dieser Höhe ausbezahlt bekommt, wird wohl ein sehr schwerer Pflegefall sein. Und hier so salopp gesagt vom Genuss des Lebensabends zu sprechen, das bezweifle ich, dass das dann noch gegeben ist.
Dann möchte ich einfach noch in Erinnerung rufen: Es ist ja dann nicht der Anspruchsberechtigte, der dieses Geld behält. Es wird zwar an ihn ausbezahlt, aber dieses Geld soll ja an die pflegenden Personen weitergeleitet werden. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht lange ausführen, sondern ich möchte nur eine kurze Antwort auf die Unterstellung des Abg. Quaderer geben: Ich lasse mir nicht so gerne in den Mund legen, dass ich irgendetwas gegen Ausländer hätte oder so was - das habe ich zumindest Ihrem Votum entnommen -, dass die etwas tun würden, was hier von Inländern nicht getan würde. Das ist in keinster Weise so. Ich möchte hier nur anmerken: Wenn etwas getan werden kann, wo man schon längst das Bedürfnis hat dazu, nämlich seine Liebsten, seine Familie, herzuholen, dann wird man das tun, wenn man sich das leisten kann. Das ist das Einzige, was ich mit meiner Aussage in diese Richtung gemeint habe. Besten Dank.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Auch ich halte mich nun kurz und nur eine Entgegnung an den Abg. Harry Quaderer. Ich habe nicht gesagt, es handelt sich um eine andere Kategorie Leute. Ich habe die Notizen vor mir. Ich habe gesagt: Es handelt sich beim Familiengeld um eine andere Situation. Da hätte man junge Familien, die in Liechtenstein wohnen, für eine bestimmte Zeit finanziell unterstützt. Und da war auch der Gedanke dabei, wie es der Abg. Wendelin Lampert schon ausgeführt hat, da hätte man etwas für die nächste Generation getan. Aber ich habe in keiner Art und Weise diese zwei Generationen mit «Kategorie Leute» oder so benannt. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Einen Satz möchte ich trotzdem noch aufgreifen, kurz bevor Regierungsrätin Müssner das Wort hat. Die Abg. Hilti Diana hat es auf den Punkt gebracht, wo das Problem eigentlich liegt. Die Auszahlung geht an die Anspruchsberechtigten, aber das Geld wird an die Personen, die pflegen, weitergegeben. Es geht nicht um den Genuss von Anspruchsberechtigten, sondern das Geld wird weitergegeben. Und da ist eben der Import dieser Kosten lokalisiert. Es wird einfach privates Einkommen generiert durch diesen Familiennachzug und gerade deshalb auch, weil das Taggeld attraktiver gestaltet wird. Und es geht auch nicht um exportierte Pflegekosten, Herr Abg. Negele, sondern es ist ein Import von Kosten. Grundsätzlich geht es bei diesem Artikel um Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner und das ist das Verantwortungsbewusstsein, das wir hier an den Tag legen müssen. Um das geht es. Aber wie es aussieht, wird dieser Antrag keine grosse Chance haben. Wir werden aber später sehen, wie sich dies finanziell auswirkt. Wir haben jedenfalls darauf hingewiesen, dass wir keine Importkosten haben möchten, dass wir nicht Tür und Tor für den Missbrauch dieses Taggeldes dadurch öffnen möchten, dass es dieser Gesetzesartikel zulässt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe jetzt das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner und möchte anschliessend zur Abstimmung kommen. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke. Ich möchte noch auf ein/zwei Details eingehen. Einmal zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben das Beispiel angeführt dieser liechtensteinischen Witwe, die eben keine AHV-Beiträge bekommt, weil für sie keine Beiträge einbezahlt wurden. Genau diese Frau bekäme dann gemäss Ihrem Antrag im Falle einer eventuellen Pflegebedürftigkeit eben auch kein Pflegegeld, weil für sie eben nie AHV-Beiträge entrichtet worden sind. Das zum einen. Ihr Vorschlag würde zum Beispiel dann auch solche Leute, die eben jetzt inkludiert sind, auch nicht berücksichtigen, nämlich eine Kategorie von Personen, die IV-Bezüger sind, nämlich Kinder mit Geburtsgebrechen, die zeitlebens dieses Gebrechen behalten und auch ihr Leben lang pflege- und betreuungsbedürftig sind, die würden dann mit Erreichen des Erwachsenenalters, wenn sie dann eben eine IV aufgrund ihres Gebrechens bekommen, aus diesem Schema herausfallen. Das möchte ich zu bedenken geben. Das sind Details, das gebe ich zu. Aber diese Leute trifft es auch.
Grundsätzlich möchte ich noch einmal betonen: Es werden hier verschiedene Sachen jetzt vermischt. Es geht um den Familiennachzug, die Wohnsitznahme. Die ist geregelt. Und ich meine, man muss auch berücksichtigen, es gibt auch gewisse Kriterien, nach denen eine Wohnsitznahme erfolgen kann. Ein Familiennachzug ist ja nicht einfach per se und immer und überall möglich. Es ist ja auch zum Beispiel noch davon abhängig, dass ein Unterhaltsnachweis in einigen Fällen noch beizubringen ist. Und in der grösseren Zahl der Fälle, also wenn Sie in diesem Beispiel die Elternteile herholen, die dann in diese höchste Klasse fallen und den maximalen Pflegebeitrag bekommen, die sind dann ganz bestimmt wirklich schwer gehandicapte Personen. Und ich denke, dafür einen entsprechenden Unterhalt zu bieten, dürfte dann auch Kosten verursachen, die gerade von diesen Bevölkerungskreisen wahrscheinlich schwer zu tragen sind. Das ist einmal die eine Seite.
Auf der anderen Seite, denke ich, es ist im Vergleich zur heutigen Situation so, dass eine gewisse Erhöhung stattfindet. Aber im Grundsatz ist es bereits jetzt so, dass diese Personen jetzt diesen Aufenthalt - wenn sie ihn rechtmässig haben - aufgrund dieses Wohnsitzes eben über das Krankenversicherungsgesetz ein Pflegegeld beanspruchen können. Das ist so. Diesen Bevölkerungskreis haben also wir bereits hier. Und ich denke nicht, dass es eine Ausweitung geben wird nur aufgrund einer Erhöhung. Das sehe ich nicht.
Dann gibt es noch ein Argument: Ja, es ist richtig, das Geld wird selbstverständlich an die pflegebedürftige Person entrichtet zu dem Zweck, dass er eben eine Leistung damit einkaufen kann. Und ob diese nun von Familienangehörigen oder über die Familienhilfe oder über dritte Personen entrichtet wird, das ist eigentlich von Vornherein ihm überlassen. Aber wenn er seine Familienangehörigen oder eine andere Drittperson dafür anstellt, diese also im Angestelltenverhältnis arbeitet, muss man dann noch sagen, diese Person entrichtet dann wiederum auch von diesem Einkommen unter anderem auch AHV-Beiträge. Ich möchte daher jetzt beliebt machen, dass man diesen Artikel unverändert so belässt. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Nur ganz kurz zu meinem Beispiel betreffend diese liechtensteinischen Witwe, die einen Ausländer geheiratet hat, welcher dann anschliessend leider verstorben ist und sie nun keine Witwenrente erhält. Sie hat ganz sicher Beiträge geleistet. Und was mir bekannt ist, liegt es eben an der Nichtbeitragspflicht des Ehegatten und nicht der Ehegattin, dass sie nun keine Witwenrente erhält - sprich diese Person, also der Ehemann, hat keine Beiträge geleistet. Sie hat nach meinem Wissensstand sicherlich Beiträge geleistet. Als Arbeitnehmer hat man einen fixen Abzug an AHV-Beiträgen. An dem kann es wohl nicht gelegen haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, kommen wir jetzt zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert. Ich bitte den Abgeordneten, seinen Antrag noch einmal genau zu verlesen, damit wir dann wissen, über was wir genau abstimmen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich beantrage, den Abs. 1 wie folgt zu fixieren:
1) «Ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein, die Beitragsleistungen gemäss dem Gesetz über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geleistet haben, Anspruch auf einen Beitrag an die Ausgaben für häusliche Betreuung (Betreuungs- und Pflegegeld), sofern sie dauernd betreuungs- und pflegebedürftig sind.
Von der Anforderung der Beitragsleistungen gemäss AHV sind Kinder und Jugendliche ausgenommen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wir werden jetzt über den Antrag abstimmen, und wenn der Antrag eine Mehrheit findet, über den Artikel in der geänderten Fassung abstimmen.
Wer dem Antrag des Abg. Wendelin Lampert Folge leisten möchte und seine Zustimmung gibt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 12 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über den Artikel, wie wir ihn gelesen haben, Art. 3octies ab. Wer dem Art. 3octies in der vorliegenden, von der Regierung vorgeschlagenen Form seine Zustimmung geben möchte, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung 13 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 13 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 3novies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3novies steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Dann können wir über diesen Artikel abstimmen. Wer mit Art. 3novies einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Art. 3novies mit 20 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 3decies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3decies steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich eine Frage an die Regierungsrätin Müssner. Die Frage habe ich schon gestern gestellt und auch thematisiert anlässlich der 1. Lesung. Der Pflegebedürftige wird also Arbeitgeber und ich denke einfach, dass das kompliziert wird. Ich möchte da keinen Antrag stellen und gar nichts, einfach darauf hinweisen, wie schwierig das werden kann. Er hat die ganzen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber denen gegenüber, die ihn pflegen. Und das können mehrere Personen sein und zu unterschiedlichen Pensen usw. Frau Regierungsrätin, denken Sie wirklich, das wird funktionieren oder wird da einfach dieser ganze administrative Aufwand auf die Fachstelle zukommen?Regierungsrätin Renate Müssner
Dazu ist zunächst mal Folgendes zu sagen: Es ist ja bereits bei der bestehenden Lösung so, dass aufgrund dieses «Pflegegeldes», das eben über das Krankenversicherungsgesetz ausgerichtet wird, bereits Personen beschäftigt werden, also Angestellte sind. Und für diese müssen die Personen, die dieses Pflegegeld bekommen, eben auch diese Anforderungen erfüllen. Das ist bereits jetzt so. Dieser Kreis macht das bereits jetzt und ich kann mir schon vorstellen, dass es für den einen oder anderen etwas schwierig sein wird. Deshalb bemüht sich die AHV/IV auch darum, solche Formulare möglichst - sagen wir - kundenfreundlich zu gestalten.
Was man hier auch berücksichtigen muss: Es wird ja nicht in jedem Fall so sein, dass jetzt Arbeitsverhältnisse im Kreise der Angehörigen eingegangen werden, sondern es wird in vielen Fällen so sein, dass eben die Familienhilfen diese Leistungen entrichten. Und in diesen Fällen ist es dann eben so, dass von den zu Betreuenden diese Leistungen eben über eine Rechnung abgegolten werden können. Wenn ich also von der Familienhilfe eine Leistung beziehe, dann bekomme ich eine Rechnung und die ist dann zu bezahlen. Wir haben ja verschiedene Pflegesituationen. Es sind ja nicht alles - Gott sei Dank möchte ich sagen - schwerstbehinderte Menschen, die diesen vollen Pflegesatz dann auch bekommen. Es gibt ja auch viele Zwischenstufen, die jetzt über temporäre Einsätze der Familienhilfe oder stundenweise Einsätze weitgehend gelöst werden können. Für die anderen Fälle wird es so sein, dass sicher bei der Fachstelle entsprechendes Know-how zur Verfügung gestellt werden wird. Und dann wird man aus der Praxis sehen, wie sich das entwickelt. Hätte man, wie es in der 1. Lesung - und auch wie ich mich erinnern kann in der Vernehmlassung - vorgeschlagen wurde, diese Fachstelle quasi als Dienstgeber für alle Personen, die als Betreuer in Frage kommen, eingerichtet, hätte man einen erheblichen administrativen Aufwand, der wiederum auch grosse finanzielle Konsequenzen hätte, zu vergegenwärtigen. Deswegen wurde jetzt in diesem Stadium von dieser Lösung einmal abgesehen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nochmals zu meinem Verständnis: Die Fachstelle ist für die Einstufung zuständig. Das ist so, aber sie übernimmt keine finanzielle Kontrollfunktion. Ist dies so gewährleistet?Regierungsrätin Renate Müssner
Die Fachstelle ist für die Kontrollen in dem Sinne zuständig, indem sie eben die Qualitätskontrollen vornimmt, ob die Pflege angemessen erfolgt und wie es eben in der Pflegevereinbarung dann auch so festgelegt worden ist, und sie ist für den Inhalt praktisch verantwortlich. Aber die finanzielle Kontrolle obliegt der AHV/IV-Anstalt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über Art. 3decies abstimmen. Wer mit dem Art. 3decies in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dem Artikel ist somit mit 17 Ja-Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Art. 3undecies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3undecies steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Dann können wir über diesen Artikel abstimmen. Wer mit Art. 3undecies in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist die Zustimmung mit 16 Ja-Stimmen bei 17 Anwesenden erteilt.
Wir können weiterlesen. Art. 3duodecies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3duodecies steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich zu Abs. 2 eine Bemerkung und später auch einen Antrag. Es heisst hier: «Die Regierung bestimmt eine Fachstelle». Ich denke, diese Fachstelle sollte vom Verband der Liechtensteinischen Familienhilfen in Eigenregie nach fachlichen Kriterien und Erfahrungen bestückt werden. Ansonsten könnte es passieren, dass über den Kopf der Familienhilfen hinaus, bewusst oder unbewusst, jemand in diese Fachstelle bestimmt werden könnte, der mit der Familienhilfe nicht vertraut ist. Und eine gute und kompetente Zusammenarbeit zwischen dem Verband der Liechtensteinischen Familienhilfen und dieser Fachstelle ist ja das Allerwichtigste. Zudem ist der Verband der Liechtensteinischen Familienhilfen eine private Organisation und ich wäre dafür, dass man ihnen dieses Recht, diese Möglichkeit gibt, weiterhin auf privater Basis diese Fachstelle auch selber zu bestimmen. Ich möchte zuerst dazu gerne die Ansicht der Regierungsrätin hören und hätte nachher einen speziellen Antrag. Diesen Antrag habe ich gestern auch bereits verteilt.Regierungsrätin Renate Müssner
Die Regierung ist der Meinung, dass es sich hier eindeutig um eine Verordnungsmaterie handelt. Deswegen möchte ich beliebt machen, das auch so zu belassen, und zwar wie folgt: «Die Regierung bestimmt eine Fachstelle, der folgende Aufgaben obliegen» und das Nähere wird dann eben nach Abs. 3 über eine Verordnung bestimmt. Aber ich kann Ihnen natürlich versichern, dass, wie Sie sicher alle wissen, eine sehr enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Verband der Familienhilfen als auch mit den einzelnen Verbänden in den Gemeinden eine sehr gute Zusammenarbeit getätigt wurde. Gerade bei der Erstellung des Pflegekonzeptes ist selbstverständlich vorgesehen, dass der Verband der Familienhilfen diese Fachstelle einrichten wird. Aber ich denke, es ist nicht zweckmässig, das auf Gesetzesebene festzulegen, weil es dann den Spielraum eben einengt. Wir müssen natürlich auch an zukünftige Entwicklungen denken. Gerade bei den Familienhilfen gehen wir ja auch davon aus, dass sich gewisse Organisationsstrukturen in den Gemeinden auch noch ändern können in Zukunft. Deswegen würde ich für diesen vorliegenden Vorschlag plädieren. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Genau aus den Gründen, die Sie aufgeführt haben, Frau Regierungsrätin Müssner, würde ich das unterstützen, was die Frau Abg. Frommelt gesagt hat, dass nämlich die Fachstelle beim Verband der Familienhilfen angesiedelt ist. Auch wenn es Veränderungen bei den Familienhilfen gibt, bleibt der Verband mit grösster Wahrscheinlichkeit bestehen. Und wenn das nicht mehr so wäre, dann müsste man diesen Artikel nochmals anschauen. Ich plädiere also dafür und unterstütze den Antrag, dass die Fachstelle beim Verband der Familienhilfen angesiedelt ist. Das hat den grossen Vorteil, dass die notwendige enge Zusammenarbeit der Vereine mit dem Verband gewährleistet ist. Ebenso sehe ich, dass die Leitung der Fachstelle vom Verband bestellt wird und nicht von der Regierung, dass sie sich innerhalb des Verbandes organisieren und den Leiter bzw. die Leiterin für diese Fachstelle aus ihren Reihen rekru-tieren. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass eine qualifizierte Person mit dieser Aufgabe betraut wird. Das würde den Antrag der Abg. Frommelt insofern erweitern, dass eine lit. a eingesetzt wird und die anderen nachher b, c, d und e lauten werden. Wo es «Bestellung» heisst, das gehört dann zu den Aufgaben der Fachstelle: «Bestellung des Leiters bzw. der Leiterin der Fachstelle». Das wäre dann ebenfalls eine Aufgabe. Also unter a) «Bestellung des Leiters bzw. der Leiterin» oder wenn es eine geschlechtsneutrale Form gibt, dann könnte man «Bestellung des Leiters der Fachstelle» sagen, dass das so in den Aufgabenbereich aufgenommen wird.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Zu den Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser möchte ich nichts mehr sagen. Ich stimme mit dem voll und ganz überein. Ich danke Regierungsrätin Müssner für Ihre Ausführungen. Trotzdem möchte ich meinen Antrag aufrechterhalten. Soll ich ihn formulieren?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Für die Abstimmung ist das sowieso vonnöten, dass Sie den genauen Wortlaut noch einmal nennen. Bitte formulieren Sie Ihren Antrag.
Abg. Doris Frommelt
Das wäre also dieser Abs. 2. Ich würde diesen Satz wie folgt abändern: «Die Regierung ermächtigt und beauftragt den Verband Liechtensteinischer Familienhilfen, im Rahmen der eigenen Organisation eine Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege einzurichten, der folgende Aufgaben obliegen:» und dann wie es jetzt schon heisst a), b), c) usw. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort noch der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte beim Antrag der Regierung bleiben und nur noch einen Satz hinzufügen: Ich denke, der Brief des Verbandes der Liechtensteinischen Familienhilfen ist Beweis genug, dass die Regierung auch beabsichtigt, genau diesen Verband für diese Aufgaben vorzusehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zum Antrag der Abg. Doris Frommelt. Sie haben den Antrag gehört und wir stimmen nun darüber ab. Und wenn der Antrag durch ist, stimmen wir dann über den ganzen Artikel ab.
Wer also mit dem Antrag der Abg. Doris Frommelt einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag der Abg. Doris Frommelt mit 11 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Art. 3duodecies in der vorliegenden Form, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt.
Doch, der Abg. Johannes Kaiser wünscht noch einmal das Wort.Abg. Johannes Kaiser
Mein Antrag ist - auch wenn der andere Antrag nicht angenommen worden ist - aufrecht. Es geht um ein a) oder e). Es ist egal, wo man dies einfügt. Das kann die Regierung entscheiden, ich lasse einen grossen Spielraum. Es geht um die Formulierung: «Bestellung des Leiters bzw. Leiterin der Fachstelle». Das wäre auch eine Aufgabe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie müssen konkret sagen, wo Sie den einfügen möchten.Abg. Johannes Kaiser
Wenn ich wählen darf als lit. a und dann werden die anderen b), c), d), e).Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Wie gesagt, ich möchte unverändert bei meinem Antrag bleiben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann haben wir einen Antrag des Abg. Johannes Kaiser vorliegen, der unter lit. a die Bestellung der Fachperson oder des Fachleiters vorschlägt. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer mit dem Antrag des Abg. Johannes Kaiser einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag des Abg. Johannes Kaiser mit 11 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir jetzt zur Abstimmung über Art. 3duodecies in der vorliegenden Form.
Wer dem Art. 3duodecies in der vorliegenden Form die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dem Artikel ist somit mit 14 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Art. 3terdecies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3terdecies steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit können wir über den Artikel abstimmen. Wer mit Art. 3terdecies einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Art. 3terdecies mit 19 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Art. 3quaterdecies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3quaterdecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann können wir über den Artikel abstimmen. Wer mit Art. 3quaterdecies einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Überschrift vor Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit der Überschrift vor Art. 4 einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter. Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit können wir abstimmen. Wer mit Art. 8 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Damit können wir abstimmen: Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit wurde mit 20 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung geben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Gesetz mit 20 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt und wir haben diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einem weiteren Gesetz, nämlich dem Gesetz betreffend die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 63septies Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63septies Abs. 5 steht zur Diskussion.
Da es keine Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Wer Art. 63septies Abs. 5 die Zustimmung geben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 19 Ja-Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 83quater Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83quater Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können somit abstimmen. Wer mit Art. 83quater Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dem Artikel ist mit 19 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer stimmen damit ab: Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir auch diesem Artikel zugestimmt mit 20 Ja bei 22 Anwesenden.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Gesetz mit 20 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer nächsten Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 13 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit können wir abstimmen. Wer mit Art. 13 Abs. 1 Bst. e einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können dann abstimmen. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir II. Übergangsbestimmung mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit ist die Zustimmung mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden erteilt und wir kommen nun zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge das bitte jetzt mit der Abgabe der Stimme erklären. Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir diesem Gesetz mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Somit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 11 definitiv abgeschlossen. -ooOoo-