Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes (Nr. 52/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zum Traktandum 3: Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes. Der Bericht der Regierung trägt die Nummer 52/2009.
Es handelt sich hier um eine formulierte Initiative, die laut Art. 82 des Volksrechtegesetzes in Behandlung zu ziehen ist.
Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Initiativbegehrens können seitens des Landtages nicht vorgenommen werden. Der Landtag kann dem Begehren nur zustimmen oder es ablehnen. Mit der Ablehnung dieses Initiativbegehrens beauftragt der Landtag die Regierung mit der Anordnung einer Volksinitiative. Bei Zustimmung ist dieses Initiativbegehren als Gesetzesbeschluss zu betrachten. Es bedarf dann nur noch der Zustimmung des Erbprinzen und untersteht auch dem fakultativen Referendum. Das heisst, bei Zustimmung zu diesem Begehren erfolgt keine Volksabstimmung.
Nachdem wir - wie bereits erwähnt - keine Änderungen oder Ergänzungen am Initiativbegehren vornehmen können, müssen wir bei diesem Initiativbegehren auch nicht über die einzelnen Artikel abstimmen.
Ich bitte nun, bevor wir in die Diskussion eintreten, die Lesung des Initiativbegehrens vorzunehmen, das die ersatzlose Streichung des Art. 34 Abs. 4 sowie Art. 71 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes anstrebt.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
Das Initiativbegehren lautet wie folgt:
«Die Initianten möchten hiermit gemäss Art. 64 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, LGBl. 1921 Nr. 15, ein Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes, LGBl. 2008 Nr. 199, durch ersatzlose Streichung des Art. 34 Abs. 4 sowie Art. 71 Abs. 5 USG, wie folgt anmelden:
Gesetz vom ... über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile ich meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008, LGBl. 2008 Nr. 199, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 34 Abs. 4
Aufgehoben
Art. 71 Abs. 5
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Sie haben den Initiativtext gehört. Ich gebe das Wort nun ins Plenum, bitte Sie aber, nicht in eine schon gehabte Grundsatzdiskussion hier einzutreten, sondern speditiv vorwärts zu machen und einfach Stellung zum Initiativbegehren zu nehmen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Im Mai-Landtag 2008 haben sich bei der Schaffung des Umweltschutzgesetzes die Fraktionen der VU und der FBP mit einem gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag für die Senkung der NIS-Grenzwerte bis zum Jahre 2012 eingesetzt. Der Antrag erhielt eine Zustimmung von 21 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Der Antrag kam kurzfristig zustande, als eigentliche «Kompromisslösung» parallel zum Antrag des Abg. Pepo Frick, der eine sofortige Grenzwertsenkung vorsah und der vorgängig 10 Stimmen erhalten hatte. Die Fraktionssprecher beider Grossparteien betonten in ihren Wortmeldungen, dass dieser Kompromiss- oder Unterantrag gemeinsam erarbeitet worden sei, dass damit die Grenzwerte ins Gesetz aufgenommen und mittelfristig gesenkt werden sollten, und zwar gemäss Abs. 4 des entsprechenden Artikels auf 0,6 V/m bis Ende 2012. Begründet wurde die eingeräumte Frist bis 2012 damit, dass für einen geregelten Übergang in ein neues Regime den Anbietern vier Jahre Zeit geboten werden soll, um ihre Technik umzurüsten, um dann oder schon früher auf die besagten 0,6 V/m zu reduzieren. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass ein Reduktionsziel verbindlich und gesetzlich festgeschrieben werden sollte. Das ist nachzulesen im Landtagsprotokoll auf Seite 995. Die Senkung der NIS-Grenzwerte auf 0,6 V/m war unbestritten und in beiden Anträgen enthalten und festgeschrieben, die Frage war nur, zu welchem Zeitpunkt sie gesenkt werden sollten.
Der Landtag beschloss die Senkung der NIS-Grenzwerte im Sinne der Gesundheitsvorsorge gemäss Art. 1 Umweltschutzgesetz und in Kenntnis der Regierungsstudie «enorm», die aufzeigte, dass eine Mobilfunk-Versorgung auch bei reduzierten Grenzwerten in Liechtenstein möglich sei.
Nun liegt uns heute ein Initiativbegehren der wichtigsten Wirtschaftsverbände vor mit dem Begehren, den Artikel im Umweltschutzgesetz zur Senkung der NIS-Grenzwerte bis 2012 wieder aufzuheben. Eine grosse Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, nämlich 2'088 Personen, haben dieses Begehren unterzeichnet. Sie befürchten, wie in der Begründung zur Initiative zu lesen ist, dass bei tieferen Grenzwerten als sie in der Schweiz oder der EU vorliegen, Liechtenstein von zukunftsträchtigen Investitionen im Telekommunikationsbereich abgeschnitten werden könnte. Ausserdem sei im Alpenraum die Versorgungssicherheit künftig nicht mehr garantiert.
Diese Bedenken in der Bevölkerung sind ernst zu nehmen. Auch der Landtag hat sich zu keinem Zeitpunkt leichtfertig über die Fragen zur Versorgungssicherheit hinweggesetzt. Genau aus diesem Grund hat der Landtag im Mai 2009 nach den unergiebigen Fortschrittsberichten der Mobilfunkbetreiber drei Aufträge an die Regierung erteilt, die konkreten technischen Möglichkeiten der Versorgung in unserem Lande abzuklären.
Die vier hiesigen Mobilfunk-Anbieter führten in ihren Berichten einstimmig an, dass die Versorgung in Liechtenstein bei reduzierten Grenzwerten nicht möglich sei. Jedenfalls machten sie klar, dass sie sich selbst nicht in der Lage sähen, die Bevölkerung auch bei reduzierten Grenzwerten zufriedenstellend zu versorgen. Dem gegenüber steht die Regierungsstudie «enorm», die das Gegenteil ausführt. Über 20 Seiten hinweg wird aufgezeigt, mit welchen Alternativkonzepten die Versorgung einerseits im Tal und andererseits im Alpengebiet gesichert werden könnte. Es stehen sich betreffend die Versorgungssicherheit somit heute widersprüchliche Aussagen von Fachleuten gegenüber. Die Frage der Versorgung wird somit zur Glaubensfrage. Damit gab sich der Landtag im Mai dieses Jahres jedoch nicht zufrieden. Um über die tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Versorgung bei reduzierten Grenzwerten Klarheit zu gewinnen, wurde die Regierung deshalb mit den drei konkreten Abklärungs-Aufgaben bedacht. Die Ergebnisse sollen im Oktober-Landtag vorliegen.
So gesehen kommt die Gesetzesinitiative etwas verfrüht. Vielleicht hätten die Abklärungsergebnisse der Regierung manche Bedenken der Initianten zur Versorgungssicherheit ausräumen können. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keinen Grund, den Landtagsentscheid vom Mai 2008 zur Grenzwertsenkung rückgängig zu machen. Seit dem Beschluss des Landtags zur Grenzwertsenkung im Mai 2008 haben sich nämlich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Und die Ergebnisse der Regierungsabklärungen werden erst im Oktober vorliegen.
Ich stehe zum Landtagsentscheid vom Mai 2008 zur Senkung der NIS-Grenzwerte und halte daran fest. Das Initiativbegehren werde ich folglich nicht unterstützen. Jedoch ist es mir ein Anliegen, in dieser wichtigen Thematik das Volk entscheiden zu lassen, welche Grenzwerte in Liechtenstein gelten sollen. Die Strahlenbelastung (ob nun schädlich oder auch weniger schädlich) betrifft die ganze Bevölkerung, unabhängig davon, ob sie selbst Mobilfunk-Nutzer sind oder nicht. Ich bin mir sicher, dass nach einer Unterschriftensammlung und nach Zustandekommen der Volksinitiative die Bürgerinnen und Bürger nun die Erwartung hegen, dass sie selbst - und nicht der Landtag - das letzte Wort haben, und diese Sache endgültig an der Urne entscheiden dürfen, unabhängig davon, wie sich der Landtag heute entscheidet. Die Fragestellung lautet nicht: Mobil telefonieren - Ja oder Nein? Die Frage lautet vielmehr: Welchen Stellenwert hat die Gesundheitsvorsorge? Und welchen Stellenwert hat der unbegrenzte und uneingeschränkte Zugang zur mobilen Datenübertragung? Letztlich geht es um eine Güterabwägung. Diese sollen die Bürgerinnen und Bürger in Liechtenstein direkt vornehmen dürfen.
Aufgrund vieler Wortmeldungen im letzten Mai-Landtag bin ich zuversichtlich, dass eine Volksabstimmung zustande kommt und ich hoffe, dass bis zum Abstimmungsdatum auch die Abklärungsergebnisse der Regierung vorliegen werden. Ebenfalls hoffe ich und gehe davon aus, dass der Landtag seinen in der letzten Legislaturperiode beinahe einhellig gefassten Beschluss zur Grenzwertsenkung per Ende 2012 aufrechterhält und damit dem Volk ein eindeutiges und positives Signal zur Gesundheitsvorsorge gibt. Danke. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der im Mai-Landtag vorgelegte Fortschrittsbericht bezüglich Erreichung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung im Bereich Mobilfunk wurde meines Erachtens mehr als ausgiebig diskutiert. Mit der Anmeldung des Initiativbegehrens zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes hat das Volk die Initiative ergriffen und innerhalb vorgegebener Zeit die notwendigen Unterschriften vorgelegt. In der Debatte des Mai-Landtages war ich der Meinung, dass die vorliegenden Unterlagen qualitativ nicht gut genug sind, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen. An diesem Sachverhalt hat sich nichts geändert. Ich habe nach wie vor starke Bedenken, dass für eine Volksabstimmung qualitativ vernünftige Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechend bleibe ich bei meiner Aussage, dass der Hohe Landtag seiner Verantwortung nachkommen soll und eine klare Entscheidung zu einer Gesetzesänderung treffen soll oder nicht.
Folgend die Argumentation für meine Entscheidung: Gemäss Fortschrittsbericht und auch nach Aussage von Regierungsrätin Renate Müssner sehen wir uns nicht in der Lage, technisch die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Im Mai-Landtag wurde entschieden, weitere Untersuchungen zu starten, um die Fragen der technischen Machbarkeit zu beantworten. Schon im Mai-Landtag habe ich starke Bedenken bezüglich der gesetzlich vorgegebenen Zeit geäussert. Heute habe ich den Glauben verloren, dass wir in der vorgegebenen Zeit eine Lösung vorliegen haben werden. Für mich ist ein funktionierendes Mobilfunknetz ein Teil unserer Lebensqualität und ein wichtiges Instrument für unsere Wirtschaft geworden. Die Beibehaltung eines funktionierenden Mobilfunknetzes unter den heute gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist gemäss den von der Regierung vorgelegten Unterlagen nicht möglich. Auch habe ich keine Unterlagen oder Empfehlungen seitens des Ressorts Gesundheit vorliegen, die gesundheitliche Bedenken betreffend dem heute verwendeten Mobilfunknetz äussern. Dies sind für mich die relevanten Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung vorliegen.
Mit dem Zustandekommen des Initiativbegehrens ist meines Erachtens auch der Zeitpunkt für eine Entscheidung fixiert worden. Entsprechend spreche ich mich für die im Initiativbegehren ausgeführten Abänderungen des Umweltschutzgesetzes aus. Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Büchel, ich bin mit Ihnen absolut 100-prozentig einverstanden, der Hohe Landtag soll Verantwortung tragen. Ich lese heute in diesem österreichisch dominierten Publikumsorgan der FBP: «VU muss Flagge zeigen». Ja liebe Schreiberlinge, die FBP soll auch Flagge zeigen. Noch vor kurzem hatten 21 Abgeordnete in diesem Hohen Haus für 0,6 den grünen Knopf gedrückt. Dann sollte das heute eigentlich eine Formsache sein. Also ich sage Ihnen meine Meinung: Initiativbegehren Nein, Volksabstimmung Ja. Aber jetzt möchte ich gerne von den Abgeordneten, die die Meinung ändern - und das haben Sie auch gesagt, Herr Abg. Büchel, neue Erkenntnisse sind keine vorhanden. Es gibt also auch keinen Grund, die Meinung zu ändern. Ich möchte diese Abgeordneten daran erinnern: Wir befinden uns in einem Hohen Haus. Wir befinden uns nicht in einer Voliere, wo die Wendehälse freien Flug haben. Danke.
Abg. Rainer Gopp
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Diskussion vom letzten Mai in diesem Hohen Hause war von Hilflosigkeit geprägt. Ich erinnere, dass uns genau diese Hilflosigkeit veranlassen liess, der Regierung den Auftrag für eine Testumgebung zu erteilen. Die Expertenberichte und Argumente der Mobilfunk-Lobby und auch von Seite VGM haben den Landtag in seiner Meinungsbildung in der Vergangenheit nicht wesentlich unterstützt.
Es hing und hängt nach wie vor vom Gesprächspartner ab, der einem seine Sicht der Dinge als die Wahrheit verkauft. Dies ist absolut legitim, lässt für uns Laien aber – und dies sind sicherlich die meisten von uns – kein schlüssiges Urteil zu. Nun liegt uns eine Gesetzesinitiative vor. Die Initianten begründen – ich zitiere: «Die Wirtschaft ist auf eine leistungsfähige, zuverlässige und flächendeckende Telekommunikationsinfrastruktur angewiesen. Viele Unternehmen wären ohne diese Technologie nicht mehr wettbewerbsfähig».
Nun, ob sich gerade die Wettbewerbsfähigkeit mit dem Mobilfunk auf eine Ebene stellen lässt, kann schon in Frage gestellt werden. Tatsache ist aber, dass sich gerade die beiden Grossparteien in ihren Programmen für optimale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ausgesprochen haben. Falls nur schon davon ausgegangen werden muss, dass wir hier unsere Unternehmen gegenüber dem nahen Ausland benachteiligen, dann dürfen wir dieses Risiko nicht eingehen und müssen dieser Initiative zustimmen. Gerade in der jetzigen Situation, in der sich Liechtenstein befindet, müssen Standortnachteile eliminiert werden. Dies, weil wir in Zukunft nicht nur darauf angewiesen sein werden, dass neue gute Unternehmen sich bei uns ansiedeln, sondern auch zu verhindern haben, dass erfolgreiche Unternehmer ihre Betriebe ins Ausland verlagern. Neben den Hauptargumenten wie attraktive Steuern, Raumplanung oder einer effizienten Verwaltung könnten solche Themen wie die Telekommunikationsinfrastruktur mitentscheidend sein, ob finanzielle Ausfälle aus dem Finanzdienstleistungsbereich kompensiert werden können.
Wie gesagt, ich weiss nicht, ob dieses Schreckensszenario der mangelnden Erreichbarkeit überhaupt eintreffen würde. Der Landtag sollte sich meiner Meinung nach aber nicht auf diesen Ast hinauswagen und dies einfach ausprobieren. Mobilfunkstrahlung, das ist auch meine Meinung, ist im Zusammenhang mit der Gesundheit zumindest sicherlich kritisch zu sehen – wie dies aber auch andere Strahlenfelder in jedem von unseren Häusern oder gar Autoabgase sind. Nicht zuletzt deshalb sollten neuste wissenschaftliche und technologische Erkenntnisse zukünftig in die Festlegung von Grenzwerten einfliessen. Hier sollte eine gewisse Flexibilität im Gleichschritt mit unserem Nachbarn Schweiz gelebt werden.
Ich werde somit diesem Initiativbegehren meine Zustimmung erteilen. Herzlichen Dank. Abg. Pepo Frick
Zuerst eine Vorbemerkung: Ich hoffe, dass wir bei diesem Thema den Ball tief halten können. Im habe geschätzt im Mai 2008 und 2009, dass es eine einigermassen sachliche Diskussion war und wir haben alle versucht, die Emotionen herauszuhalten. Und auch die letzten Wochen - muss ich sagen - in den Zeitungen - Leserbriefe - gab es mit wenigen Ausnahmen für mich sachliche Diskussionen. Es ist ein emotionales Thema und ich hoffe, dass dieser Landtag wirklich die Verantwortung hat, den Ball tief zu halten. Das eine kleine Vorbemerkung, eigentlich auch eine Bitte.
Ich mache es ganz kurz: Ich war im Landtag in der letzten Amtsperiode. Im Mai 2008 hatten wir eine gute und sachliche Diskussion in diesem Gremium im Landtag. Nur ein Abgeordneter war für 6 V/m, alle anderen waren für 0,6. Die Gesundheits- bzw. Vorsorgegedanken waren die Leitlinie für uns alle. Im Mai 2009 haben wir den Fortschrittsbericht der Regierung, der eigentlich nur die renitente und unkooperative Meinung der Mobilfunkanbieter beinhaltete, hier diskutiert. Es gab damals auch klare Kritik aus diesem Hause, nicht an die Regierung, sondern an diesen Bericht und es folgten daraus diese drei Fragen, die bereits mehrmals erwähnt wurden. Das Ziel dieser Fragen ist: Ist es möglich, einen funktionierenden, gesundheitsverträglichen Mobilfunk zu installieren - Ja oder Nein? Diese Antworten haben wir nicht. Diese werden wir bekommen im Oktober, also in der nächsten Landtagssitzung. Mein Fazit: Die Fakten betreffend Gesundheitsgefährdung haben sich nicht verändert. Für mich ist die Gefahr für die Gesundheit keine Glaubensfrage. Antworten der Regierung - ich habe es erwähnt - bekommen wir erst im Oktober 2009.
Die Volksinitiative entspricht nicht der überwiegend geäusserten Meinung in diesem Landtag der letzten zwei Jahre. Also ich werde diese Volksinitiative ablehnen - und das hat der Landtagspräsident gesagt - und damit auch eine Volksabstimmung befürworten. Ironischerweise äusserte sich gestern auch ein Mobilfunkangestellter in diesem Punkt ähnlich klar - ich zitiere: «Erst wenn das Volk den Grenzwert bestätigt, wird der Entscheid unantastbar».
Eine ganz kleine und kurze Kritik an die Abgeordneten Gerold Büchel und Gopp Rainer. Zuerst zum Abg. Gopp Rainer: Ich finde es okay, dass Sie sämtliche anderen Problemen hier in diesem Landtag aufzählen. Ich weiss, dass es Umweltschutzprobleme gibt, dass es Autos gibt usw. Aber ich glaube, wir dürfen das jetzt nicht vermischen. Wir diskutieren hier jetzt den Mobilfunk.
Eine kleine Replik an den Abg. Gerold Büchel: Er hat sinngemäss gesagt, er möchte zurück zu den 6 V/m, weil 0,6 nicht funktioniert. Sie wurden durch den VGM orientiert. Am 1. Juli hat eine Arbeitstagung stattgefunden mit Ärzten und Ingenieuren. Dazu gibt es ein Diskussionspapier. Sie haben eine Kopie bekommen. Hier wird versucht darzustellen, dass es sehr wohl möglich ist, mit 0,6 eine gesundheitsverträglichen und funktionierenden Mobilfunk herzustellen. Ich akzeptiere, dass Sie das vielleicht nicht so aufgenommen haben, aber ich beginne nicht jetzt irgendwelche Studien anderen Studien gegenüberzustellen, die das Gegenteil beweisen. Aber es gibt klare Hinweise, dass man auch mit 0,6 V/m telefonieren kann. Ich wende mich jetzt nur gegen die Meinung, dass es keine auch fundierten Studien gibt, die beweisen, dass mit 0,6 V/m telefoniert werden kann. Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vier Wirtschaftsverbände haben gemeinsam eine Initiative eingereicht. Ziel der Initiative ist es, den Beschluss des Landtages zur Reduktion der Mobilfunkstrahlung rückgängig zu machen. Nach Auffassung der Wirtschaftsverbände sollte Liechtenstein keinen Alleingang wagen, sondern sich an den Grenzwerten der Schweiz und der EU orientieren. Ich gehöre zu jenen Abgeordneten, die für die Reduktion der Strahlungsfeldstärke auf 0,6 V/m gestimmt haben. Trotzdem möchte ich die Initiative unterstützen und möchte meine Haltung folgendermassen begründen: Der Schutz vor gesundheitsschädlichen Strahlungen steht für mich unverändert im Vordergrund. Die Versorgungssicherheit muss aber gewährleistet sein. Das gilt auch für das Alpengebiet, damit Rettungseinsätze problemlos möglich sind.
Wir sollten Liechtenstein nicht zu einer Mobilfunkinsel machen, sondern uns an den Nachbarländern orientieren. Die Initiative will nichts anderes als die Angleichung an die Schweiz und die EU. Dafür kann ich mich ebenfalls aussprechen. Gleichzeitig habe ich die Hoffnung, dass die Technik es in den nächsten Jahren möglich macht, die Versorgung mit niedrigen Grenzwerten zu gewährleisten. Dann würde nichts mehr im Wege stehen, um die Grenzwerte entsprechend anzupassen.
Ich spreche mich dafür aus, dass der Landtag seine frühere Entscheidung im Sinn der Initianten korrigiert und ich bin der Auffassung, dass der Landtag als Volksvertretung das Initiativbegehren umsetzen sollte und damit auf eine Volksabstimmung verzichtet werden kann.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich werde meine Position in wenigen Worten darlegen. Das zustande gekommene Initiativbegehren zielt darauf ab, im Bereich Mobilfunk den vom Landtag beschlossenen und bis Ende 2012 zu realisierenden Grenzwert der elektrischen Feldstärke von 0,6 V/m ersatzlos zu streichen. Liechtenstein soll sich auch in Zukunft an dem in der Schweiz und der EU gültigen Grenzwert von 0,6 V/m orientieren. Der Wunsch nach optimal ausgestalteter Mobilfunkabdeckung einerseits bzw. die mögliche Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung andererseits sind sehr sensible Themen. Themen, die in der Öffentlichkeit engagiert, aber sehr kontrovers diskutiert werden. Meinungen differieren stark. Wirtschaftlichem Interesse steht Besorgnis über gesundheitliche Beeinträchtigung gegenüber. Es ist offensichtlich, dass diese Thematik breite Kreise der Bevölkerung beschäftigt und es ist nach meiner Ansicht offensichtlich, dass die Möglichkeit zur Mitbestimmung gewünscht wird. Ich unterstütze dies und setze mich dafür ein, das Initiativbegehren einer Volksabstimmung zuzuführen. Damit eine Volksabstimmung möglich wird, muss ich die Initiative konsequenterweise ablehnen. Die Volksabstimmung wird eine öffentlich geführte Diskussion aller Pro- und Contra-Argumente ermöglichen und - und das halte ich für sehr wichtig - sie wird dem Landtag und der Regierung eine verbindliche Marschrichtung in der Mobilfunkthematik aufzeigen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Die Kommunikationstechnologie entwickelt sich rasant und gleichzeitig steigt die Menge der zu verquantenden Daten. Selbst seit der Beschlussfassung des Landtages der letzten Legislatur, als die grosse Mehrheit von uns der Gesundheit - oder richtig gesagt - dem Vorsorgegedanken Priorität vor dem wirtschaftlichen Aspekt gegeben hatte, hat sich der Markt in Sachen Mobiltelefonie sichtlich geändert. Dennoch stehe ich zu den von mir mitgetragenen Beschlussfassungen. Ich wünsche mir nach wie vor, dass der Grenzwert der Strahlung auf den tiefsten, technisch möglichen Faktor gesenkt wird. Solange meine Bedenken, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädigend sein kann, nicht fachmännisch ausgeräumt werden, spreche ich mich für eine sukzessive Senkung bis zu 0,6 V/m aus, demnach also gegen das Initiativbegehren.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Erstmal ein Dankeschön an den Abg. Quaderer für den Versuch, Flagge zu zeigen. Ich habe allerdings noch eine Präzisierungsfrage betreffend die Entscheidung, die Sie getroffen haben. Unterstützen Sie jetzt, dass wir an den 0,6 V/m festhalten oder dass das Volk entscheiden muss? Das war mir nicht ganz klar. 0,6 oder der Landtag entscheidet nicht, sondern das Volk.
Dann eine kurze Präzision betreffend Ihren Kommentar «Wendehals». Ich fühle mich da ein wenig angesprochen. Im Mai-Landtag war mein Verständnis von der Vorlage, die wir hier hatten, eine Information, ein Statusbericht. Und ich habe damals - und ich habe es heute wiederholt - gesagt, die Qualität dieses Berichts ist für mich absolut unbefriedigend. Nun, das weiter zu diskutieren ist meines Erachtens nicht zielführend. Es wurde vom Volk uns die Entscheidung abgenommen, hier noch weiter Zeit zu verbrauchen. Das Volk will eine Entscheidung. Das haben sie anhand einer Initiative gemacht und dem komme ich nach. Ich bin allerdings heute noch der Meinung und ich war der Meinung, dass technisch vielleicht das nach wie vor überprüft werden könnte, ob das geht oder nicht. Meines Erachtens haben wir aber keine Grundlage, die das zulässt.
Zum Kommentar des Abg. Pepo Frick: Die Kritik nehme ich zur Kenntnis. Die ist für mich grundsätzlich in Ordnung. Ein kurzer Kommentar dazu: Ich kenne die ganze Informationspolitik des VGM und für mich ist das nicht «den Ball flach halten». Ich sehe das eigentlich als einen der höchsten Bälle, die da fliegen. Ich bin auch mit den inhaltlichen Aspekten einverstanden, was Studien usw. angeht. Aber ich bleibe dabei: Die Entscheidungsgrundlagen, die uns hier vorliegen, kommen aus der Regierung. Auf diese möchte ich mich beziehen. Und von der Regierung habe ich bis dato keine Aussage gekriegt - ich präzisiere: Die Beibehaltung eines funktionierenden Mobilfunknetzes unter den heute gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist gemäss den von der Regierung vorgelegten Unterlagen nicht möglich. Es tut mir leid. Das ist für mich die Entscheidungsgrundlage. Anhand dieser können wir ein Mobilfunknetz gemäss den Informationen der Regierung nicht beibehalten. Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Gerne gebe ich Ihnen eine Antwort: Ich glaube, ich habe das klipp und klar gesagt: Ich stehe zu meinem Entscheid 0,6. Sollte es eine Volksabstimmung geben, das der Landtag zu entscheiden hat, würde ich das auch begrüssen. Das ist mein ganz klarer Entscheid.
Und noch etwas: Die Meinung ändern, wenn sich neue Erkenntnisse oder neue Fakten oder Taten ergeben, das ist für mich kein Problem. Ich glaube, das sollte jedem gewährt sein. Aber die Meinung zu ändern und wie Sie schon gesagt haben, wenn sich keine neuen Erkenntnisse und keine neuen Fakten ergeben, das ist für einen Landtagsabgeordneten in diesem Hohen Hause nicht vernünftig. Und darum nenne ich solche Leute «Wendehälse».Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Meine Haltung ist klar, sie wird auch nicht geändert.
Eine kurze Replik zum Abg. Harry Quaderer, was er gerade vorhin gesagt hat: Es gibt schon neue Fakten, nämlich, dass die Wirtschaftsverbände jetzt eine Initiative gestartet haben und besorgt sind, dass es eben nicht mehr funktionieren könnte oder funktionieren wird. Und das ist auch eine Tatsache. Experimente zu machen in dieser Situation finde ich äusserst schwierig und auch nicht haltbar. Was mich nochmals bestärkt in meiner Auffassung, die ich damals schon kundgetan habe - das kann auch in den Protokollen nachgelesen werden - ist, dass Grenzwerte im Gesetz festgeschrieben werden. Mit dieser Festsetzung im Gesetz können wir nicht reagieren. Wir können nicht dahin reagieren, wenn neue Erkenntnisse gewonnen werden durch die Forschung, durch die Mobilfunkbetreiber, und dann rasch handeln. Das muss dann mit dem Landtag geschehen. Ich weiss nicht, ob wir hier in der Lage sind, das sachlich zu diskutieren. Darum glaube ich, dass Grenzwerte im Gesetz nichts verloren haben und darum werde ich auch die Initiative, die hier vorliegt, unterstützen.
Dann zum Zweiten, zur Volksabstimmung: Ich bin gegen eine Volksabstimmung. Ich bin der Meinung, dass der Landtag hier klar bekennen soll, zu was er hier steht. Ich denke, das ist Aufgabe des Landtages und man soll nicht einfach alles dem Volk übergeben, weil dann frage ich mich, was wir hier dann alle noch tun sollen. Ich denke, das ist eine Stärkung des Landtages, wenn wir hier einen klaren Entscheid herbeiführen könnten. Aber wie es aussieht, wird das nicht möglich sein. Das Volk wird entscheiden müssen. Und da bin ich dann gespannt, wie dann der Abstimmungskampf vonstatten gehen wird. Dann werden Gutachten gegen Gutachten hochgespielt. Es werden Emotionen ins Spiel kommen, zum Teil berechtigt, zum Teil völlig unberechtigt. Wenn ich so schaue, was der VGM in den letzten zwei/drei Jahren gemacht hat, zur Zeit ist es sehr ruhig um ihn, dann ist es zum Teil schon äusserst fragwürdig, was da gemacht wurde. Aber das ist ihm selbst überlassen und auch zukünftig. Ich habe auch nichts dagegen, wenn informiert wird. Es spricht gar nichts dagegen. Aber nochmals: Ich bin für die Initiative und bin gegen eine Volksabstimmung. So oder so.Abg. Pepo Frick
Ich mache das selten, aber ich möchte doch eine Replik an den Abg. Gerold Büchel geben: Und zwar er hat nicht schön geredet über den VGM. VGM heisst Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk. Da ist eine Bürgerinitiative entstanden. Das ist entstanden vor sieben Jahren. Das waren besorgte Bürger eines Quartiers. Der Name wurde dann umbenannt in diesen VGM. Ich weiss, dass der VGM eine überklare Informationspolitik getrieben hat die letzten Jahre. Ich habe aber auch im Laufe des letzten halben Jahres alle Artikel gesammelt und das hat sich sehr beruhigt. Und meiner Meinung nach hat der VGM heutzutage eine doch relativ rationale und unaggressive Informationspolitik. Ich betone, diese Vereine haben einen Auftrag und der Auftrag ist ganz klar. Sie versuchen die Bevölkerung, die Politik, über die Gefahren aufzuklären. Das haben sie die letzten sieben Jahre gemacht. Über die Form kann man immer diskutieren. Dass Sie aber damit diesen Bericht vom 1. Juli einfach sozusagen auf die Seite schieben und sagen, er ist nichts wert, dagegen wehre ich mich. Da hat zum Beispiel auch ein Dr. Oberfeld teilgenommen. Dr. Oberfeld, das wissen Sie vielleicht nicht, aber ich sage es hier, der hat die Regierung einige Male schon beraten, auch mit Gutachten. Also es ist nicht einfach ein Papier, das man jetzt aus Gründen, weil Sie jetzt im Moment Mühe haben mit dem VGM, einfach auf die Seite legen soll und einfach wegwerfen soll. Sie wissen auch, dass die Landtagsabgeordneten inklusive Regierung eingeladen waren - Sie sind auch nicht gekommen - ich würde einfach dafür plädieren, dass Sie dieses Papier einigermassen neutral anschauen. Das zur Verteidigung des VGM. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Ich werte den VGM eigentlich nicht. Mein Schlusskommentar war einfach der, dass ich mich auf die Unterlagen der Regierung stützen möchte oder das getan habe. Wenn die Regierung entscheidet, die VGM-Unterlagen, also diese so aufbereitet hinzunehmen und zu sagen, aufgrund dessen haben wir eine technische Lösung, dann ist das für mich in Ordnung. Das war meines Erachtens bis dato nicht der Fall. Also ich würde Sie bitten, das entsprechend bei der Regierung anzubringen. Ich denke nicht, dass es unsere Aufgabe ist, auf dem freien Markt die technische Lösung zu suchen. Ich erwarte mir das von der Regierung.
Zum Kommentar des Abg. Quaderer möchte ich doch nochmals etwas kurz dazu sagen, weil ich fühle mich immer noch angesprochen als Wendehals. Um das nochmals zu wiederholen: Im Mai-Landtag wurden wir von der Regierung informiert und wir wurden nicht darum gebeten, eine Entscheidung zu treffen. Und ich habe im Protokoll das nochmals nachgesehen, ich habe das am Schluss als Neuparlamen-tarier - das ist so protokolliert - auch explizit nochmals nachgefragt: Was wird denn jetzt vom Landtag genau erwartet? Und da kam die Aussage - und das ist mal frei interpretiert -, die Regierung will vom Landtag wissen, wie es denn jetzt weitergehen soll. Und da kam dann der Antrag des Abg. Beck. Aber wir wurden zu keinem Zeitpunkt darum gebeten, eine Entscheidung zu treffen. Und das habe ich im Mai auch nicht gemacht. Das Einzige, was ich im Mai gemacht habe, ist zu versuchen, da konstruktiv mitzudiskutieren, wie es weitergehen könnte. Und jetzt, was hat sich in den zwei Monaten geändert? Das hat der Abg. Elmar Kindle sehr präzise ausgeführt, wir haben ein Initiativbegehren, wo wir eine Entscheidung treffen müssen und die habe ich getroffen. Und das hat mit Wendehals absolut gar nichts zu tun. Vielen Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Gerold Büchel, ich gebe Ihnen Recht. Auch ich sehe das so. Die neuen Abgeordneten in diesem Landtag haben hierzu nie eine Entscheidung zur Grenzwertsenkung, keine eigentliche Entscheidung gefällt. Sehr wohl haben diese Entscheidung gefällt alle bisherigen Abgeordneten. Dem Abg. Elmar Kindle anerkenne ich seine klare Haltung von Anfang an. Er war niemals für die Grenzwertsenkung und auch nicht für die Festschreibung im Gesetz - und dabei bleibt er heute. Das ist eine klare gerade Haltung. Was hat sich geändert seit dem Mai 2009? Herr Abg. Kindle, Sie haben die Besorgnis angesprochen. Also es liegt eine Initiative hier und diese wird auch begründet mit der Besorgnis, dass die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Demgegenüber steht halt immer noch die Besorgnis der Bürger, welche ihre Gesundheit gefährdet sehen. Damit wären wir wieder bei der Grundsatzdiskussion vom Mai 2008 und wir könnten auch wieder von vorne anfangen. Es sind auf beiden Seiten «nur» lediglich Besorgnisse, aber keine der beiden Seiten hat Beweise.
Für mich hat sich gar nichts geändert seit dem Landtagsentscheid zur Grenzwertsenkung und deshalb bleibe ich bei meinem Entscheid. Die Grenzwerte im Gesetz festzulegen war sehr wohl ein Diskussionspunkt, aber 24 Abgeordnete haben sich dafür ausgesprochen, dass diese Grenzwerte ins Gesetz hinein sollen. Ich stimme mit Ihnen überein, Herr Abg. Kindle, der Landtag muss Farbe bekennen und er muss auch ein Signal nach aussen senden, in welche Richtung er diese Mobilfunkangelegenheit haben möchte. Ich sage aber auch, der Landtag muss Farbe bekennen, ich sage aber auch, das Volk muss abstimmen dürfen. Ich bin für eine Volksabstimmung, egal wie der Landtagsentscheid aussehen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur eine kurze Information geben, weil diese Aufträge, die im Mai-Landtag an die Regierung ergangen sind, hier angesprochen worden sind. Zu diesen Aufträgen kann ich ausführen, dass eben der Zeitrahmen zur Erledigung dieser Aufträge bis zum Oktober-Landtag nämlich angesichts der äusserst komplexen Thematik auch äusserst eng gesetzt worden war. Die Regierung hat zur Erledigung dieser Aufträge daraufhin zwei Studien vergeben und kann Sie heute dahingehend informieren, dass die beiden Auftragnehmer Anfang dieser Woche ihre Berichte eingereicht haben. Diese Studien werden gegenwärtig analysiert, um zunächst die Kollegialregierung und danach den Landtag fristgerecht im Oktober-Landtag mit einem Bericht und Antrag, basierend auf eben diesen Ergebnissen und Erkenntnissen dieser beiden Studien, zu begrüssen. Inhaltlich kann ich dazu selbstverständlich heute keine Stellung nehmen, weil mir persönlich diese Berichte noch nicht vorliegen bzw. ich diese sicher mehr als 100 Seiten umfassende komplexe Thematik noch nicht studiert habe und wir dann auch keine Grundlage hätten zu diskutieren, weil sie Ihnen und auch der übrigen Regierung nicht vorliegen. Aber der Auftrag wird bis Oktober erfüllt sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir zum Abstimmungsverfahren zurückkehren.Abg. Pepo Frick
Ich beantrage Abstimmung mit Namensaufruf.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Nachdem es zwei Abgeordnete braucht, um diesen Antrag zu stellen, möchte ich den Antrag des Abg. Pepo Frick unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit werden wir die Abstimmung über die Initiative per Namensaufruf durchführen. Ich schicke noch voraus: Bei Namensaufruf heisst das, wer mit Ja votiert, stimmt dem Initiativbegehren zu, wer mit Nein votiert, lehnt das Initiativbegehren ab. Was das Ja oder Nein in der Konsequenz bedeutet, habe ich am Anfang erklärt. Wenn sie abgelehnt wird, gibt es automatisch eine Volksabstimmung. Wenn sie angenommen wird, dann wird das Gesetz, das dann dem fakultativen Referendum untersteht.
Dann beginne ich mit der Abstimmung. Ich rufe die einzelnen Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf und bitte, dann jeweils mit Ja oder Nein zu antworten. Die Frage lautet: Wer die Initiative annehmen will, möge mit Ja antworten, wer sie ablehnt, möge mit Nein antworten.Abg. Marlies Amann-Marxer
Nein.Abg. Christian Batliner
Ja.Abg. Manfred Batliner
Ja.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Gisela Biedermann
Nein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nein. Abg. Gerold Büchel
Ja.Abg. Peter Büchel
Nein.Abg. Albert Frick
Nein.Abg. Pepo Frick
Nein.Abg. Rainer Gopp
Ja.Abg. Diana Hilti
Ja.Abg. Peter Hilti
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Ja.Abg. Elmar Kindle
Ja.Abg. Günther Kranz
Nein.Abg. Werner Kranz
Ja.Abg. Peter Lampert
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Nein.Abg. Gebhard Negele
Nein.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ja.Abg. Harry Quaderer
Nein.Abg. Thomas Vogt
Ja.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Nein.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Nein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Abstimmung durchgeführt. Gemäss Abstimmung haben 14 Abgeordnete mit Nein gestimmt, also die Initiative abgelehnt, und 11 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, also der Initiative entsprochen. Damit ist die Initiative abgelehnt und die Regierung ist damit beauftragt, innert der gesetzlichen Frist einen Termin für eine Volksabstimmung anzuberaumen.
Wenn es hier keine Wortmeldungen mehr gibt, haben wir das Traktandum abgeschlossen und kommen zum nächsten Traktandum.
Ich möchte kurz noch den Fahrplan bis heute Mittag bekanntgeben. Wir machen jetzt noch das Traktandum 4. Um 12:10 Uhr kommen wir zu den Kleinen Anfragen und um 12:30 Uhr sind Sie alle recht herzlich eingeladen zur Ausstellungseröffnung der polnischen Botschaft in der Säulenhalle des Landtagsgebäudes, wo - wie gesagt - die Vernissage der Ausstellung «Das Jahrzehnt von Solidarnosc - 1979 bis 1989» stattfindet und Sie sind dann auch eingeladen, sich dort auch am Buffet zu stärken. -ooOoo-