Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen, das Steueramtshilfegesetz-USA, das Gesetz über die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes und die Ergänzung von Art. 102 der Verfassung (Nr. 40/2009); [1. Lesung: 26. Juni 2009] Stellungnahme der Regierung (Nr. 61/2009); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 14: Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen, das Steueramtshilfegesetz-USA, das Gesetz über die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes und die Ergänzung von Art. 102 der Verfassung.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 61/2009.
Wir das Wort gewünscht?Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Nicht zum Thema selbst habe ich eine Wortmeldung, aber mir fällt einfach auf, dass alle Mitglieder hier anwesend sind und die elektronische Tafel zeigt 24 Anwesende an.
Entschuldigung, ist jetzt erledigt worden. Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich stelle den Antrag auf Artikelaufruf. In der 1. Lesung wurde diese Vorlage zweimal einhellig verabschiedet und ich sehe keinen Grund, dass wir das nicht nochmals machen sollten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dem kann ich mich anschliessen. Dann ziehen wir das Gesetz durch Artikelaufruf in Behandlung und ich bitte das Sekretariat, mit der 2. Lesung zu beginnen. GESETZ ÜBER DIE AMTSHILFE IN STEUERSACHEN MIT DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (STEUERAMTSHILFEGESETZ-USA; AHG-USA)
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich Sie, Ihre Stimme abzugeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können fortfahren.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion. Es gibt keine Wortmeldungen. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen und wir stimmen ab. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen und wir stimmen ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen und wir stimmen ab. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir können fortfahren.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier noch eine Präzisierung anbringen. Es ist in der Einleitung von den inländischen Behörden die Rede. Das ist ein allgemeiner Behördenbegriff. Ich möchte Ihnen den Vorschlag machen, hier von «Verwaltungsbehörden» zu sprechen. Das ergibt sich aus dem TIEA. Es sind dort nicht Justizbehörden wie etwa die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft gemeint. Damit das auch hier klar zum Ausdruck kommt. Der einleitende Satz würde deshalb folgendermassen lauten: «Die inländischen Verwaltungsbehörden» usw. usf.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich sehe jetzt hier, dass in Art. 11 die Finanzmarktaufsicht weiterhin Erwähnung findet und ich bin nicht sicher, aber ich glaube, das war doch schon bei der 1. Lesung der Fall. Und wir haben damals, glaube ich, darüber diskutiert, ob es überhaupt einen Sinn macht, die Finanzmarktaufsicht in dieser Aufzählung einzuschliessen. Jetzt sehe ich in der Stellungnahme aber keine Ausführung dazu, was die Regierung dazu bewogen hat, die Finanzmarktaufsicht hier drinzulassen. Also von mir aus gesehen würde ich die Finanzmarktaufsicht hier herausstreichen, wenn es nicht wirklich stichhaltige Gründe gibt, die nach Ansicht der Regierung dafür sprechen, diese Erwähnung eben zu belassen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Warum das hier unterstrichen ist hat einen einfachen legistischen Grund. Es war bei der ursprünglichen Vorlage von der FMA Finanzmarktaufsicht die Rede, ohne dass etwas in Klammer gesetzt worden ist. Hier ist jetzt die Finanzmarktaufsicht und dann die Abkürzung FMA in Klammern gesetzt. Wir haben uns anlässlich der 1. Lesung darüber unterhalten. Ich habe ja damals ausgeführt, dass die FMA selbst der Auffassung ist, dass sie hier nicht drunter subsumiert werden soll, dass wir aber der Auffassung sind, dass diese Informationen auf jeden Fall auch zugänglich sein sollten, weil im TIEA selbst von Verwaltungsbehörden die Rede ist oder von Behörden, die der Verwaltung zuzurechnen sind und dazu gehört auch die Finanzmarktaufsicht. Um das hier konsistent auch TIEA-gemäss umzusetzen, müssen wir die FMA hier aufnehmen.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Jetzt habe ich schon eine Verständnisfrage: Ist die Finanzmarktaufsicht wirklich eine Verwaltungsbehörde im Sinne dieses Wortes einerseits und andererseits haben wir, glaube ich, damals auch darüber debattiert, dass es nicht leicht nachvollziehbar ist, welche Informationen überhaupt bei der Finanzmarktaufsicht vorhanden sein sollen. Und ich glaube, das war ja auch die Stossrichtung der FMA, weshalb sie eigentlich ihre Erwähnung in dieser Bestimmung für überflüssig erachtete. Also ich plädiere dafür, dass man diese Erwähnung streicht, weil ich erstens nicht der Auffassung bin, dass die Finanzmarktaufsicht als Verwaltungsbehörde im Sinne dieses Wortes zu qualifizieren ist und weil andererseits meines Erachtens, wie die Finanzmarktaufsicht das selbst beurteilt, sie gar nicht über das Amtshilfeverfahren relevante Informationen verfügt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine klare Auffassung zu beiden Angelegenheiten. Es gibt nur drei Staatsgewalten. Das ist die Justiz, die Exekutive und die Legislative. Und irgendwo müssen wir die FMA einordnen. Sie ist sicherlich keine Justizbehörde, hoffentlich nicht. Sie ist auch keine Legislativ-Behörde, also kann sie nur eine exekutive Behörde und damit eine Verwaltungsbehörde sein. Das scheint mir relativ klar zu sein. Und die Einschränkung ist ja gegeben, dass nur für die Durchführung dieses Gesetzes die notwendigen Informationen zu erteilen sind. Und deshalb belässt die Regierung das, wie sie es hier aufgelistet hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Abg. Wenaweser, sind Sie damit einverstanden?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich denke, es hat keinen Sinn, diese Debatte weiterzuführen. Ich meine, dann müsste man ja auch die Frage stellen: Was ist die Stabsstelle FIU? Aber lassen wir das so stehen. Ich akzeptiere Ihre Erklärung, Herr Regierungschef. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Artikel abstimmen mit der Änderung des Herrn Regierungschefs. Dieser Satz würde dann also wie folgt heissen: «Die inländischen Verwaltungsbehörden - mit Ausnahme der Stabsstelle FIU -, insbesondere das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt sind verpflichtet» usw.Regierungschef Klaus Tschütscher
Nein, die FMA bleibt drin.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die FMA bleibt drin. Das heisst, statt «Die inländischen Behörden» muss es «Die inländischen Verwaltungsbehörden» heissen usw.Abg. Elmar Kindle
Es müsste im Titel dann aber auch «Verwaltungsbehörden» heissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist richtig. Damit würde der Artikel 11 wie folgt heissen: «Zusammenarbeit mit inländischen Verwaltungsbehörden» - «Die inländischen Verwaltungsbehörden» usw. usf. Wenn Sie mit diesem Wortlaut einverstanden sind, bitte ich Sie, jetzt Ihre Stimme abzugeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 22 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können fortfahren.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Hier möchte ich keine Grundsatzdebatte losreissen, nur eine Verständnisangelegenheit. Gemäss Abs. 1 dieser Vorlage schützen gesetzliche Vorschriften über ein Berufs- oder Geschäftsgeheimnis nicht vor der Verpflichtung, der Steuerverwaltung die verlangten Informationen zu übermitteln. Und dann gemäss Abs. 3 sind Handels-, Geschäfts-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse oder Geschäftsverfahren nicht preiszugeben mit der Einschränkung, dass Informationen nicht lediglich deshalb als geheimhaltungs-würdig betrachtet werden dürfen, weil sie sich im Besitz von Banken, anderen Finanzinstituten oder Personen befinden, die als Vertreter oder in treuhänderischer Eigenschaft handeln.
Herr Regierungschef, nur zum Verständnis: Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Bestimmungen dahingehend zu verstehen sind, dass das Bankkunden- und Treuhändergeheimnis nicht geltend gemacht werden kann, um die Beschaffung von Informationen durch die Steuerverwaltung zu verhindern, dass jedoch die in Abs. 3 aufgezählten Berufs- und anderen Geheimnisse, welche zum Beispiel gewerbliche Schutzrechte betreffen, nicht herausgegeben bzw. preisgegeben werden müssen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Bestimmung ist genau so aufgebaut. Abs. 1 hält den Grundsatz fest, dass man die Berufs- und Geschäftsgeheimnisse nicht entgegenhalten kann und dann ist ja der eingeschobene Satz «abgesehen von den in den Abs. 2 und 3 genannten Fällen». Das sind die Ausnahmen, das ist der Vorbehalt, und das ist dann in Abs. 2 und 3 eben so geregelt.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Art. 12 abstimmen. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können fortfahren.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte abstimmen.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterfahren.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe auch hierzu nur eine kurze Verständnisfrage, und zwar, ob ich mit der Annahme richtig liege bzw. ob es zutreffend ist, dass die Weiterleitung von Informationen an Drittstaaten von Vornherein als absolute Ausnahme vorgesehen war und dass dies auch von den Verhandlungspartnern so verstanden wurde.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich erlaube mir jetzt die Frage zurück. Sie waren Mitglied der Arbeitsgruppe, die dieses Gesetz mit ausgearbeitet hat. Ich nehme doch an, dass Sie diese Fragen dort auch gestellt haben und diese dort auch beantwortet bekommen haben. Ich kann Ihnen aber hier gerne eine Auskunft geben. Sie finden das ja auch hier drin, warum das jetzt geändert wurde, weil wir neu diese Weiterleitung anfechtbar machen. Das habe ich ja anlässlich der 1. Lesung auch so schon dokumentiert. Und deshalb braucht es justiziable Gründe. Deshalb gibt es hier Anspruchsvoraussetzungen, unter denen eben eine solche Zustimmung nur erteilt werden kann. Wie konkret die Diskussionen anlässlich der Verhandlungen bezüglich dieses Weiterleitungsrechts im letzten Jahr geführt worden sind kann ich Ihnen hier nicht mehr sagen. Da müsste ich die Verhandlungsprotokolle des letzten Jahres nochmals ansehen.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Sie haben Recht. Ich bin in dieser Arbeitsgruppe dabei und deshalb habe ich eigentlich diese Frage auch gestellt, weil ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass Sie die Beratungen der Arbeitsgruppe kennen. Und ich habe eben gerade diesen Aspekt nicht in der Stellungnahme gefunden. Meiner Erinnerung nach war es aber eben gerade in dieser Arbeitsgruppe zu diesem Artikel so diskutiert worden, dass eine Wei-terleitung grundsätzlich als Ausnahmeerscheinung angesehen wurde. Und mir scheint es wichtig, dass wir das hier an dieser Stelle auch festhalten, weil dies auch für die Interpretation der Bestimmungen, auch der Bestimmungen, die die Voraussetzungen festlegen, einen Massstab und eine Richtschnur geben wird. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kenne die Diskussionen der Arbeitsgruppe sehr wohl. Es braucht aber auch nicht viel juristische Fantasie, wenn wir diesen Abs. 1 lesen: «Die zuständige amerikanische Behörde darf die ihr übermittelten Informationen nicht weiterleiten, es sei denn» usw. Das ist also als Ausnahme schon so hier formuliert. Ich glaube, da braucht es keine weitere Bestätigung von meiner Seite, wenn das so klar hier dokumentiert ist.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Regierungschef, ich danke Ihnen trotzdem für diese Klarstellung, weil eben in der juristischen Praxis oftmals das Augenscheinliche dann im Endeffekt nicht so klar ist. Aber mit Ihrer Interpretationshilfe nehme ich das sehr gerne zur Kenntnis und ich bedanke mich für Ihre Ausführungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann können wir über Art. 23 abstimmen. Wer mit Art. 23 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterfahren.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit ist zugestimmt.
Wir können weiterfahren.Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und fahren weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterfahren.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterfahren.Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und dieses Gesetz abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN STAATSGERICHTSHOF
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer neuen Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof.
Ich bitte, mit der Lesung fortzufahren. Art. 15 Abs. 4 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 4 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.Art. 52 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 3 dieser Bestimmung: Meines Erachtens ist die Begründung in der Stellungnahme nicht stichhaltig. Die Regierung argumentiert am Problem vorbei. Es geht nicht um das Ausmass oder den Umfang einer Begründung einer Entscheidung oder der Überprüfbarkeit der Begründung, es geht bei der Anregung aus der 1. Lesung um den Anspruch auf Erledigung eines Antrages. Wenn man sich Art. 52, wie er schlussendlich dann ausschauen wird, vor Augen führt, prinzipiell hat eine Beschwerde an den Staatsgerichtshof keine aufschiebende Wirkung. Gemäss Abs. 2 kann man einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stellen. Nun fügen wir einen neuen Abs. 3 ein, der besagt, dass binnen 14 Tagen über den Antrag entschieden werden muss, ansonsten der Antrag abgewiesen wird. Der Staatsgerichtshof hat in diesem Sinne keine Pflicht, über einen entsprechenden Antrag zu entscheiden. Und wenn er keine Pflicht hat, dann sind wir sehr nahe am ehemaligen Art. 21 Abs. 4 des Marktmissbrauchsgesetzes, den der Staatsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben hat. Und mir stellt sich wirklich die Frage, ob dieser Zusatz «ansonsten der Antrag abgewiesen wird» einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Und ich möchte den Regierungschef fragen, ob das eingehend geprüft wurde. Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich möchte gerne zu Art. 52 Abs. 4 dieser Vorlage meine Bedenken anmelden, nämlich in die Richtung, dass ich der Auffassung bin, dass die Regelung so, wie sie hier geschrieben steht, einer verfassungsrecht-lichen Überprüfung wohl nicht standhalten wird. Ich denke, dass hier zumindest eine Verlängerung der Frist, die heute mit 14 Tagen bemessen ist, auf vier Wochen vorgesehen werden sollte, damit der Staatsgerichtshof auch nur halbwegs in die Lage versetzt wird, innerhalb der Frist zu entscheiden, während der die aufschiebende Wirkung gilt. Und hierüber würde ich eigentlich gerne in diesem Landtag eine kurze Erörterung und einen Gedankenaustausch haben.
Meine Überlegungen hierzu sind die folgenden: Prinzipiell hat ja die Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung. Das heisst, von der Grundausstattung her gibt es keine aufschiebende Wirkung. Man muss diese speziell beantragen und diese wird dann bei Vorliegen von speziellen Voraussetzungen gewährt. Auf der anderen Seite glaube ich auch nicht, dass bei dem vorgesehenen, sehr kurzen Verfahren, das insgesamt sehr kurz sein wird, auch inklusive der Staatsgerichtshofbeschwerde, dass hier eine massenweise Beschwerdeführung zu antizipieren ist, denn bei einer möglichen maximalen Verlängerung eines solchen Verfahrens um zwei Monate wird die Lust auf Zeitgewinn relativ klein sein. Ausserdem kann ein Betroffener relativ leicht abschätzen, ob die Voraussetzungen für die Weiterleitung der Informationen grundsätzlich gegeben sind. Und jemand, der die Situation so einschätzt, dass die Auskunft ohnehin weitergeleitet wird, wird sich wohl lieber kooperativ zeigen und auf eine Verfassungsbeschwerde verzichten. Das bedeutet für mich aber, dass von einer Verfassungsbeschwerde wohl nur in ganz speziellen Ausnahmefällen überhaupt Gebrauch gemacht werden wird. Und dann bin ich der Meinung, dass wir hier vielleicht dem Staatsgerichtshof schon eine etwas längere Frist gewähren sollten, wenn sie auch nur - ich sage jetzt - insgesamt mit lediglich zwei Monaten bemessen ist.
Ich denke, dass eine mögliche Verlängerung der Verfahrensdauer zum Beispiel um zwei Wochen kaum einen grossen Unterschied machen wird und ich meine auch, dass die Behörden im vorgelagerten Prozess dazu angehalten werden könnten, ihrerseits diese zwei Wochen nach Möglichkeit einzusparen.
Und meine letzte Überlegung: Wenn man dem Staatsgerichtshof wenigstens eine Behandlungsfrist von maximal zwei Monaten einräumen würde, so sähe ich das auch als ein Zeichen des Respekts und der Anerkennung gegenüber dieser Institution, die wir sehr hoch schätzen. Ich würde hier gerne die Meinungen meiner Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause hören. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nochmals kurz meine Ausführungen, die ich zu diesem Artikel in der 1. Lesung gemacht habe, wiederholen. Ich finde die Bestimmung, wie sie ist, gut. Die Regierung hat hier eine Lösung gefunden, dass eben eine Beschwerde an den Staatsgerichtshof noch möglich ist und zugleich aber sicherstellt, dass das Amtshilfeverfahren effizient und rasch erfolgt. Ich gebe einfach zu bedenken, dass meiner Ansicht nach der Staatsgerichtshof sich bewusst ist, dass er hier aufgrund dieser Bestimmung organisatorische Anpassungen machen muss. Ich gehe davon aus, dass der Staatsgerichtshof das auch machen wird, damit diese Bestimmung in der Praxis so funktioniert.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen einfach noch einmal sagen, wie diese Bestimmung zustande gekommen ist. Dann wird auch klar, ob wir die Verfassungsmässigkeit geprüft haben. Das haben wir durch den Rechtsdienst, der dafür im Umfeld der Regierung auch zuständig ist. Es wurde richtigerweise ausgeführt, dass ja im Marktmissbrauchsgesetz zunächst ein Ausschluss der aufschiebenden Wirkung vorgesehen war, und dass man auf dieser Basis ja auch die Verhandlungen mit Amerika geführt hat, und dass wir auf diese Bestimmung dann auch referenzieren wollten. Und in der Zwischenzeit hat ja dann der Staatsgerichtshof das Urteil gefällt, dass diese Bestimmung verfassungswidrig sei. Er hat aber selbst Leitlinien vorgegeben. Er hat gesagt, man solle mildere Mittel suchen und er selbst könne ja auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Ich habe im Juli auch mit dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes ein Gespräch geführt und er hat auch schon entsprechende organisatorische Vorkehrungen getroffen. Er hat die Sitzungskadenz erhöht für das nächste Jahr.
Der Rechtsdienst hat dann im April, kurz nach der Fällung dieses Urteils, von uns den Auftrag erhalten, Lösungen zu suchen, die eben der Verfassung entsprechen. Und ich muss mich auf diese Abklärungen verlassen. Und wir haben ja die Bestimmung gegenüber der 1. Lesung auch dementsprechend nicht angepasst.
Und was die Erledigung des Antrags betrifft, so trifft der Gesetzgeber hier eine Rechtsfolge. Wenn darüber nicht innert 14 Tagen entschieden wird, und das ist dem Staatsgerichtshof ja bekannt und deshalb findet es eine Erledigung und der Staatsgerichtshof ist einfach gehalten, innerhalb dieser 14 Tage zu entscheiden, wenn er die Rechtsfolgen nicht tragen will und allenfalls hier in grössere Schwierigkeiten kommen will. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Situation - und das sind politische Argumente, jetzt bringe ich keine rechtlichen mehr - ja nicht besser geworden ist. Ich denke, was eine zeitliche Verlängerung gerade gegenüber USA betrifft, würde ich nicht als verantwortbar halten. Wenn Sie sehen, in welcher Hektik und Nervosität die schweizerischen Behörden hier einen Organisationsapparat aufbauen, um ihre 4'500 Ersuchen, die dann kommen werden, zu bewältigen, es werden Dutzende bis Hunderte von Juristen eingestellt und der Bundesrat nimmt CHF 40 bis 50 Mio. in die Hand, dann weiss er wohl, was er tut, damit er diese Verfahren schnell erledigen kann. Ich denke, wir haben hier die bessere Ausgangslage. Wir haben schon uns darüber seit längerem unterhalten. Wir haben ein Verfahren, das meines Erachtens dieser Prüfung auch standhält. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Art. 52 Abs. 3 und 4 abstimmen. Wer mit Art. 52 Abs. 3 und 4 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterfahren.Art. 53 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 53 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir fahren fort.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat die Vorlage mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden Zustimmung gefunden. Wir haben die Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 14 erledigt.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 23:10 Uhr)
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