Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Verlängerung der Übergangsfristen im Stiftungsrecht), (Nr. 65/2009); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 65/2009. Wir behandeln die Vorlage in 1. und 2. Lesung. Die Regierung wünscht eine abschliessende Behandlung, über die ich dann - wie auch über die Dringlichkeitserklärung - abstimmen lasse.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass im Rahmen der jüngsten Revision des liechtensteinischen Stiftungsrechts vorgesehene Übergangsfristen im Verhältnis zu den Auswirkungen und der Wichtigkeit der Thematik generell zu kurz sind. Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Übergangsbestimmungen führen teilweise zu Verzögerungen bei nötigen oder in Erwägung gezogenen Umstrukturierungen. Darüber hinaus gestaltet es sich mitunter schwierig, den Stifter oder andere Personen, wie Stiftungsräte oder Protektoren, zeitnah zu kontaktieren, wie dies bei der Errichtung eines Kontrollorgans oder der Sanierung der Stiftung notwendig ist. Eine Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Übergangsfristen um jeweils sechs Monate ist deshalb sehr zu begrüssen. Ich empfehle somit, auf diese Vorlage einzutreten. Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Im Bericht und Antrag Nr. 65/2009 vom 25. August 2009 spricht sich die Regierung für die Verlängerung der vorgesehenen Übergangsfristen aus, was ich aus Sicht der Marktteilnehmer sehr begrüssen kann. In diesem Sinne kann ich auch das Votum des Abg. Vogt nur unterstützen.
Wie gesagt, sind vorerwähnte Artikel mit Fristen verbunden, welche bei den betroffenen Teilnehmern des FL-Finanzplatzes bei der Umsetzung erheblichen Zeitaufwand verursachen. Ich möchte daran erinnern, dass bereits bei der Gesetzesbehandlung in der Landtagssitzung vom 14.3.2008, 1. Lesung, wie auch in der 2. Lesung in der Landtagssitzung vom 25., 26. und 27. Juni 2008 diese Übergangsbestimmungen angesprochen wurden. Ich möchte hier die Abg. Renate Wohlwend zitieren, die betreffend Übergangsbestimmungen Folgendes ausgeführt hat: «Bezüglich Übergangsbestimmungen habe ich mir ehrlich gesagt schwergetan, diese zu verstehen. Zweimal lesen war nicht genug. Konkret bitte ich die Regierung um Ausführungen, wie das denn in der Praxis funktionieren soll, zweispurig für neue und alte Stiftungen zu fahren. Das ist meines Erachtens dem Berufsstand unzumutbar und es kann auch, wenn wir an Missbrauch von grosszügigen Regelungen denken, durchaus zu solchen führen. Ich wünsche mir für die Zukunft mehr Rechtssicherheit. Die könnten wir nach meinen Dafürhalten gut erreichen, wenn wir eine grosszügig bemessene Übergangsfrist zur Anpassung von alten Stiftungen in die neue Gesetzeslage einräumen, damit ab einem bestimmten Termin ein Stiftungsrecht für alle im Land domizilierten Stiftungen gilt».
Weiters hat der Abg. Heinz Vogt in der 2. Lesung anlässlich der Sitzung vom 25., 26. und 27. Juni folgende Frage der Regierung gestellt: «Wäre es für Sie denkbar, das Inkrafttreten ein bisschen zu verschieben? Ich denke hier als Vorschlag an den 1. Juli 2009. Ich verspreche mir hier folgende Vorteile: Der Kommentar könnte geschrieben werden, und zwar in einer angemessenen Zeit. Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt hätte genug Zeit, sich organisatorisch auf das neue Recht vorzubereiten und die Marktteilnehmer hätten genügend Zeit, die organisatorischen und strukturellen Prämissen richtig zu übernehmen».
Im Bericht und Antrag ist auf Seite 6 zu lesen, dass die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Übergangsbestimmungen teilweise zu Verzögerungen führt bei nötigen oder in Erwägung gezogenen Umstrukturierungen. Die Problematik besteht hauptsächlich darin, den Stifter oder andere Personen, wie zum Beispiel Stiftungsräte oder Protektoren, zeitnah zu kontaktieren, wie dies bei der Errichtung eines Kontrollorgans oder der Sanierung einer Stiftung notwendig ist. Die Regierung erachtet es nun dringend erforderlich, die gegenständlichen Übergangsfristen um jeweils sechs Monate zu verlängern, da gewisse Übergangsfristen ja am 1.10.2009 bereits enden würden. So finde ich es schade, dass in der 1. und 2. Lesung diesem Thema nicht mehr Gewicht beigemessen wurde. Wäre dies der Fall gewesen und hätte man die Übergangsbestimmungen von Anfang an auf ein Jahr festgelegt, wäre dieser dringende Handlungsbedarf heute nicht gegeben.
Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, unterstütze ich diesen Bericht und Antrag und danke der Regierung, dass sie die Notwendigkeit zur Verlängerung dieser Übergangsfristen erkannt hat. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich dem Votum des Abg. Vogt anschliessen. Auch ich begrüsse die Anpassung dieser Übergangsfristen. Ich möchte jedoch dem Abg. Büchel widersprechen. Aus meiner Sicht besteht jetzt keine Rechtsunsicherheit, wie die Fristen derzeit sind. Es hat sich einfach in der Praxis gezeigt, dass diese Fristen zu kurz bemessen waren. Es ist auch klar, das Ressort Justiz hat letztes Jahr mit den involvierten Verbänden diese Fristen nach bestem Wissen und Gewissen festgesetzt. Es hat sich jetzt einfach in der Praxis gezeigt, dass diese Fristen zu kurz waren, aber Rechtsunsicherheit bestand meiner Meinung nach zu keinem Zeitpunkt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wünscht die Frau Regierungsrätin das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst besten Dank den Abgeordneten Vogt, Büchel und Hilti für die wohlwollende Prüfung der Vorlage. Ich glaube, es ist nicht notwendig, dass wir auf die Vergangenheit zu stark eingehen. Das Stiftungsrecht ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten und jetzt geht es darum, so optimal wie möglich mit der Situation umzugehen. Wie bereits gesagt wurde, waren die Übergangsfristen für die Praxis sehr kurz bemessen. Diese werden nun angepasst. Es geht um eine generelle Verlängerung der Fristen um sechs Monate. Weiter wurde ein redaktionelles Versehen behoben, das auch in den betroffenen Artikeln enthalten ist. Wie schon anfänglich gesagt wurde, soll die Vorlage schnellstens behandelt werden, weil die ersten Fristen bereits am 10. Oktober dieses Jahres ablaufen. Besten Dank. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Abs. 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1, 5 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1, 5 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) durchgeführt. Somit kommen wir zum Antrag der Regierung, diese Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen. Ich beantrage also, dass die 2. Lesung und die Schlussabstimmung jetzt erfolgen.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 20 Ja-Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Dann schlage ich Ihnen vor - Ihr Einverständnis vorausgesetzt -, dass wir die 2. Lesung mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen, weil wir das ja gerade gelesen haben.
Somit bitte ich, die 2. Lesung mit Artikelaufruf zu beginnen.Art. 1 Abs. 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 20 Ja-Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterfahren.Art. 2 Abs. 1, 5 und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1, 5 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 20 Ja-Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterfahren.Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 19 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Ja-Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 20. Juni 2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts zustimmen möchte und als dringlich erklärt, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dieser Gesetzesvorlage mit 18 Ja-Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt, diese abschliessend behandelt und auch für dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir auch Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-