Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (Schaffung eines Rahmengesetzes und Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze), (Nr. 53/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 20: Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (Schaffung eines Rahmengesetzes und Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze).
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 53/2009. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Der Corporate-Governance-Bericht, der nicht nur in Sachen Umfang, sondern auch in seiner Zielsetzung ein grosses Papier darstellt, möchte klare Verhältnisse in struktureller wie auch organisatorischer Hinsicht bei den öffentlichen Unternehmen schaffen. Es geht nämlich um die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen. Kurz zusammengefasst geht es um die Vereinheitlichung von Regelungen zur Führung und Überwachung der staatseigenen oder staatsnahen Betriebe.
Das heutige, grösstenteils historisch gewachsene System ist durch seine unterschiedliche Ausgestaltung sehr unüberschaubar und lässt keine klare Linie erkennen. Die OECD hat in diesem Zusammenhang den Begriff «Verwaltungszoo» verwendet. Dies fasst die heutige Situation sicherlich am treffendsten zusammen. So möchte ich ein kleines Beispiel für die heutige Aufsichtsfunktion geben. Der Landtag ist alleinige Aufsichtsbehörde über die FMA. Bei anderen Unternehmungen teilen sich Regierung und Landtag die Aufsichtsinstrumente und bei wieder anderen liegt die Aufsicht vollständig in den Händen der Regierung. Aus diesem Grund hat die Vaterländische Union im Dezember 2006 ein Postulat mit der Forderung nach einheitlichen Grundsätzen und einer klaren Eigentümerstrategie für öffentliche Unternehmen eingereicht.
Dieses Postulat und dessen Beantwortung durch die Regierung im September 2007 hat der Landtag ausdrücklich begrüsst. Sie bildeten schlussendlich die Grundlage dieses Bericht und Antrags. Die Regierung hat den Weg, den sie mit der Postulatsbeantwortung dem Landtag vor zwei Jahren aufgezeigt hat, im vorliegenden Bericht und Antrag konsequent umgesetzt. Dies findet meine vollste Unterstützung, weil damit zudem die Empfehlungen der Fachexperten aus dem Jahre 2007 nun in Recht gegossen werden und weil die Vorlage in der Vernehmlassung breite Unterstützung bei den direkt Betroffenen, nämlich den öffentlichen Unternehmen, selbst gefunden hat.
Der vorliegende Bericht und Antrag ist in drei Teile gegliedert:
- das Rahmengesetz, welches Normen enthält, die für alle öffentlichen Unternehmen Geltung tragen;
- die Spezialgesetze, in welchen jeweils unternehmensspezifische Regelungen enthalten sind;
- die Empfehlungen (Codes), welche verschiedene Normen mit empfehlendem Charakter für die strategische Unternehmensführung ohne rechtliche Bindung enthalten.
Auf der Seite 15 der Vorlage zitiert die Regierung den Verfassungsartikel 64 Abs. 1 und Abs. 2. Dieser Artikel überträgt dem Landtag die Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung - ich zitiere: «Der Landtag übt dieses Recht unter anderem durch eine von ihm zu wählende Geschäftsprüfungskommission aus». Welche tatsächlichen Möglichkeiten hat aber der Landtag, in den Tätigkeitsbereich eines öffentlichen Unternehmens einzugreifen? Ich erinnere an die Diskussion von gestern Abend: LKW mit dem Windkraftwerk in der Nordsee. Teilweise ist es heute die Wahl bzw. Abberufung des Verwaltungsrates, die Genehmigung des Geschäftsberichtes oder im Rahmen der Budgetfestlegung in den November-Sitzungen. Der Landtag hat aber weder Einfluss auf das Budget der einzelnen Unternehmen noch Eingriffsmöglichkeiten in die Strategie, welche ein Unternehmen für sich festlegt.
Man kann sich nun fragen, wer denn überhaupt auf die Strategie eines Unternehmens Einfluss nehmen kann. Hier sieht die Vorlage ganz klar die Regierung als geeignetes Gremium an. Ich teile diese Auffassung zu 100%. Ich möchte aber an dieser Stelle anregen, dass der Begriff der Informationspflicht der Regierung an den Landtag in dieser Frage in das Gesetz aufgenommen wird. Ich möchte dies mit einem Beispiel begründen. Die strategische und operative Führung der LKW kommen zum Schluss, dass Liechtenstein in Zukunft ein Atomkraftwerk betreiben soll. Gemäss Art. 16 der Vorlage legt die Regierung nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene für jedes öffentliche Unternehmen eine Eigner- oder Beteiligungsstrategie fest. Nun begrüsst die Regierung die vorgeschlagene Strategie. Meiner Meinung dürfen so eine grundlegende und wichtige Frage wie die Strategiefestlegung oder grössere Änderungen in der Strategie nicht ohne verpflichtende Information an den Landtag passieren.
Denselben Schluss ziehe ich in der Frage der Abberufung von Mitgliedern der strategischen Führungsebene. Hier möchte ich für die Regierung eine zusätzliche Hürde einbauen, um allfälligen parteipolitischen Interessen ein wenig entgegenwirken zu können. So bitte ich die Regierung zu prüfen, ob und wie eine Informationspflicht der Regierung an die GPK bei der Abberufung von Mitgliedern der strategischen Führungsebene in die Vorlage aufgenommen werden können.
Was ich allerdings im vorliegenden Bericht und Antrag sehr begrüsse ist die Tatsache, dass das Wahlgremium gleichzeitig auch Abberufungsgremium ist. Dies ist meiner Meinung nach ein Muss.
Ich bin auch sehr erfreut, dass eine rechtsverbindliche Vertretung öffentlicher Unternehmen nicht mehr im Einzelzeichnungsrecht zulässig ist, sondern als Kollektivzeichnungsrecht zu zweien verlangt wird.
Die gegenständliche Vorlage zur Corporate Governance ist nicht nur ein umfassendes Gesetzespaket, welches der Regierung Instrumente und Möglichkeiten zur Einflussnahme in staatliche Betriebe überträgt, sondern bietet den öffentlichen Unternehmen auch Sicherheit und Klarheit. Der gemeinsame Nutzen zur Zukunftsfähigkeit unserer Staatsbetriebe ist damit ganz offensichtlich erkennbar.
Abschliessend möchte ich der Regierung für die umfassende Darstellung und die klaren Richtlinien danken. Ich bin überzeugt, dass Liechtenstein mit dieser Vorlage zum Vorreiter und Vorbild in Sachen Corporate Governance werden kann. Für einmal werden wir positive Aufmerksamkeit erwecken und der Reputation unseres Landes einen guten Nutzen erweisen.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und werde der Vorlage meine Zustimmung geben. Danke. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn wir heute auf diese x hundert Seiten umfassende Gesetzesvorlage eintreten und dem Bericht und Antrag sowie den einzelnen Gesetzesänderungen weitgehend folgen, dann präzisieren wir das Rollenverständnis des Landtages in der Zusammenarbeit mit der Regierung, mit den öffentlich-rechtlichen Unternehmen sowie mit den rein privatrechtlich errichteten Institutionen in einigen Bestimmungen gemäss den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Oberaufsicht bzw. Kontrolle der Regierung. Die beabsichtigte Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen muss auch den Landtag veranlassen, seine Aufgaben und Instrumente in gewissen Bereichen, speziell in seiner Pflicht als Aufsichtsgremium gegenüber der Regierung, zu überdenken. Im Zuge einer Parlamentsreform muss diese uns vorliegende Gesetzesvorlage mitberücksichtigt werden. Sozusagen als Glücksfall kann die zeitliche Nähe dieser beiden Themen betrachtet werden. Nun gilt es, diese Aufgabe unverzüglich an die Hand zu nehmen und die Chance einer Neuausrichtung der Kontrollfunktion des Landtages wahrzunehmen.
Auf den Seiten 21 und 22 des Bericht und Antrags ist die heutige Situation der Steuerungs- und Kontrollrechte der Oberaufsichtsbehörde bzw. die Aufgabenteilung zwischen Landtag und Regierung über die 27 Unternehmen, welche der Staat massgeblich oder teilweise finanziert, aufgeführt. Liegen nach heute geltendem Gesetz bei den spezialgesetzlich geregelten Instituten wie AHV, FMA, LGV und den LKW die Kompetenzen in der Wahl und Abberufung der Mitglieder auf der strategischen Führungsebene sowie in der Beratung und Beschlussfassung des jährlichen Budgets sowie in der Genehmigung des Geschäftsberichts beim Landtag, so nimmt die Regierung in sämtlichen übrigen Unternehmen die Aufsichtsfunktion entweder gänzlich oder zusammen mit anderen Gremien wahr. Die Regierung führt aus, dass die direkte Aufsicht und Steuerung der öffentlichen Unternehmen gemäss Verfassung eine operative und damit ihre Aufgabe ist. Gleichzeitig wirft sie die Frage auf, wer denn den Landtag in die Pflicht nehmen würde, falls er seiner Oberaufsichtsfunktion nicht oder ungenügend nachkäme. Hierfür sieht die Verfassung kein geeignetes Instrumentarium vor. Um eine einheitliche Linie in die Gesetzeslandschaft zu bringen, sollte diese Gesetzesvorlage dazu genutzt werden, die Mitwirkungsrechte des Landtages neu festzulegen.
Die rein privatrechtlich errichteten Unternehmen, wie zum Beispiel die Telecom, die LAK oder der LED, welche auch massgeblich vom Land und weiteren «Shareholdern» finanziert werden, sind in diesem Gesetzesprojekt nicht enthalten und sie werden mit dieser Vorlage nicht neu strukturiert. Zumindest in Bezug auf die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe müssten die Gemeinden aber ein enormes Interesse an der Einbettung derselben in ein Gesetz mit den notwendigen Bestimmungen wie Organbestellung, Aufsichts-, Kontroll- und Steuerungsmechanismen sowie einer definierten Eignerstrategie haben. Im heutigen Stiftungsrat haben alle elf Gemeinden sowie die Regierung Einsitz. Die Finanzierung erfolgt jeweils zu gleichen Teilen, das Stimmenverhältnis im Stiftungsrat ist nicht kongruent vertreten und somit ist die Einflussnahme des Staates als massgeblicher Finanzierer eingeschränkt.
Die Regierung wird wohl ihre Gründe gehabt haben, wenn sie von einem Einbezug der LAK in die gegenständliche Vorlage abgesehen hat. Da das Land Liechtenstein diese Stiftung jedoch zu 50% finanziert und es sich bei dem darin befindlichen Vermögen um eine Summe im dreistelligen Millionenbereich handelt, erachte ich es als dringend angezeigt, auch die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe einer Corporate-Governance-Lösung zuzuführen.
Ein Wort zur Eignerstrategie: Mit zunehmendem Wert eines Unternehmens wird es schwieriger, das Eigentum in einer Hand zu behalten. Nicht nur die Corporate Governance muss den höheren Anforderungen gerecht werden. Wichtig ist vor allem die Klärung der Eignerinteressen. Langfristig nützt die beste Unternehmensstrategie nichts, wenn keine klare Eignerstrategie definiert und umgesetzt wird.
Aus der Sicht des öffentlichen Interesses und unter Berücksichtigung moderner Leitlinien einer guten Corporate Governance ist es entscheidend, dass jene staatliche Stelle die Eigentümerfunktion wahrnimmt, die dazu effektiv berufen und funktional am besten geeignet ist.
Im System der Gewaltenteilung ist es meines Erachtens die Exekutive, die das Staatsvermögen gegenüber Dritten vertritt. Überdies ist die Regierung sehr wahrscheinlich aus ihrem Informationsstand heraus besser für die Wahrnehmung der Eignerinteressen geeignet.
Mit der Eigner- bzw. der Beteiligungsstrategie bei nicht 100-prozentiger Eignerschaft legt die Regierung die mittelfristigen strategischen Ziele fest. Sie wird dies bei den öffentlichen Unternehmen weitestgehend in Abstimmung mit den jeweiligen Organen vornehmen, besonders in den wichtigen Themenbereichen und auch entsprechende Zielvorgaben zuerst erörtern und dann möglichst im Konsens festlegen. Dieses Vorgehen erachte ich als sinnvoll und zweckmässig, um, wie bereits ausgeführt, langfristig stabile Verhältnisse in den Unternehmen sicherzustellen, was sich in verschiedener Hinsicht positiv nach innen und nach aussen auswirken wird. Eben ein Prozess, der oft viel Geduld, Absprachen und gutes Einvernehmen erfordert.
Die Eignerstrategie muss auch auf einen praktikablen Zeitraum hin festgelegt werden und da scheint mir der mittelfristige Ansatz von vier Jahren als geeignet. Was aber nicht heissen soll, dass eine Kurskorrektur der vormals festgelegten strategischen Ziele kurzfristig nicht möglich wäre.
Nebst den allgemeinen Zielen, die für alle Unternehmen im Globalen gelten dürften, sind strategische Schwerpunkte die Geschäftsbereiche betreffend festzulegen. Dabei geht es um Fragen wie Personalautonomie, finanzielle Ziele, Organisation und Leistungsvereinbarungen.
Ebenso gehören bei einzelnen Betrieben auch Kooperationen und Beteiligungen geregelt. Als jüngstes Beispiel möchte ich hier die LKW mit einem x-fachen Millionenengagement an einem Windpark in der Nordsee anführen. Welche Allianzen oder andere Formen der Zusammenarbeit sollen diese Unternehmen eingehen? Welche Kooperationen brauchen sie und sind vertretbar, um die definierten strategischen Ziele zu erreichen und dadurch zu einer Steigerung des Unternehmenswertes beizutragen? Mir erscheint es äusserst wichtig, dass sämtliche Kooperationen und Beteiligungen führungsmässig eng betreut werden und dem Risikoaspekt genügend Rechnung getragen wird. Mit anderen Worten: Die Unternehmen, an denen zumindest eine Mehrheitsbeteiligung des Landes Liechtenstein besteht, haben transparent und jeweils zum angemessenen Zeitpunkt zu informieren.
Im Rahmengesetz werden unter dem Kapitel «B. Kontrolle» in den Artikeln 16 und 17 der Strategieprozess sowie das Auskunftsrecht geregelt. Art. 17 zählt hierzu abschliessend alle Unterlagen und Informationen auf, welche der Regierung zur Verfügung zu stellen sind. In der Tat handelt es sich hierbei um ein breitgefächertes Spektrum von Unterlagen. Würde sich die gewünschte Auskunft jedoch auf das ganze Konvolut an Schriftstücken erstrecken und sich diese in gleicher Form auf alle vom Staat beherrschten Unternehmen ausdehnen, so dürfte die Kontrollfunktion zeitlich umfassend werden. Diesen Umstand wird die Regierung noch zu diskutieren haben.
Die Oberaufsichtsstelle hat die Pflicht zu periodischer Kontrolle. Deren Wahrnehmung wird nach Personalressourcen rufen. Da frage ich mich, ob bei der Umsetzung und Betreuung der staatsnahen Betriebe diese Aufgabe mit dem bestehenden Personal bewältigt werden kann. Die Regierung hat dazu klare Ausführungen auf Seite 261 im Bericht und Antrag gemacht. Dennoch habe ich diesbezüglich Bedenken.
Die Errichtung einer Koordinationsstelle für die möglichst einheitliche Handhabung und Durchführung des Themenkomplexes erachte ich für sinnvoll und richtig. Schliesslich muss es auch durch ein verdichtetes Reporting möglich sein, die wesentlichen Informationen in gebündelter Form der Regierung zur Verfügung zu stellen.
In mehreren Kapiteln wird die Eignerstrategie bezüglich der Bereiche Geschäftspolitik, Leistungsauftrag, Eigenmittelausstattung, Staatsgarantie (bezogen auf die Landesbank), Beteiligungen des Landes, Zuständigkeitsordnung sowie Wahl und Zusammensetzung des Verwaltungsrates dargelegt. Die übergeordnete Zielsetzung der Strategie ist es, das Risiko für den Staat zu minimieren. Wichtiger Ansatzpunkt hierbei scheint mir die Konkretisierung des Leistungsauftrages. Konsequent wäre auch eine Umgestaltung der privatrechtlich errichteten Körperschaften in öffentliche Unternehmen. Mindestens bei den rein privatrechtlich organisierten Gesellschaften (Telecom, LAK und LED) ist ein Transformationsprozess einzuleiten, um hier eine Eigner- oder Beteiligungsstrategie im Sinne von Corporate Governance umsetzen zu können. Bei all jenen Betrieben, bei denen das Land massgeblicher oder gänzlicher Finanzierer ist, ist dieser Schritt konsequent zu vollziehen.
Ein Wort zum Landtag: Und welches Mitwirkungsrecht kommt durch diese Vorlage dem Landtag zu? Der Landtag darf nicht ausgeschaltet werden, gewisse Vorbehalte erachte ich als gerechtfertigt und diesen ist Rechnung zu tragen. Der Landtag muss jederzeit direkt vom Verwaltungsrat schriftliche Auskunft über die Angelegenheiten der Unternehmung sowie von der Revisionsstelle über die Durchführung und das Ergebnis ihrer Prüfung verlangen können.
Die Erteilung der Auskunft ist an gewisse Kriterien zu binden, als Leitlinie könnte die Regelung betreffend das Auskunftsrecht an der GV gelten. Diese Kompetenz soll sicherstellen, dass auch der Landtag bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen frühzeitig Gegensteuer geben und Einfluss nehmen kann.
Wurden dem Landtag bis heute aus unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen entweder Budgets öffentlicher Unternehmen zur Beschlussfassung vorgelegt, Geschäftsberichte zur Kenntnis gebracht oder zur Genehmigung vorgelegt, so wird der Forderung nach direkter Einflussnahme, die bisher zum Teil nur recht bescheiden möglich war, mit diesem Gesetzesprojekt begegnet. Ein Vorteil wird darin liegen, dass für alle staatsnahen Unternehmen in naher Zukunft eine Eigner- und Beteiligungsstrategie festgelegt wird und die Regierung die Zielvereinbarungen mitbestimmen und prüfen kann.
Der Landtag hat nach Art. 63 Abs. 1 und 2 der Verfassung die Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung inne. Nun obliegt es dem Landtag, das geeignete Instrument zu finden oder die bestehenden Kontrollmöglichkeiten auszubauen, um diesem Auftrag auch weiterhin oder sogar in verbesserter Weise nachzukommen.
Werden neu sämtliche Geschäftsberichte der öffentlichen Unternehmen dem Landtag «nur» noch zur Kenntnis gebracht, so ist dies in der Konsequenz der Wahrnehmung der Oberaufsichtsfunktion durch die Regierung konsequent und es besteht darin für die Zukunft eine einheitliche Form. Ich stelle fest, oft war in der Vergangenheit nämlich in der praktischen Wirkung kein Unterschied zwischen Geschäftsberichtgenehmigung oder dessen Kenntnisnahme auszumachen.
Bei der Behandlung der Geschäftsberichte liegen jeweils ausschliesslich Zahlen und Ereignisse aus der Vergangenheit vor. Um die Kontrolle über die Staatsverwaltung effizient ausüben und steuern zu können, bedarf es künftig einer ergänzenden Berichterstattung der öffentlichen Unternehmen an den Landtag. Ich komme zur Auffassung, dass spätestens bei der Kenntnisnahme des individuellen Geschäftsberichtes dem Landtag die relevanten zukunftsgerichteten Kennzahlen zu unterbreiten sind, die sich beispielsweise auf der Leistungsvereinbarung abstützen. Des Weiteren ist es für die finanzielle Steuerung unerlässlich, dass jeweils bei jenen Betrieben, welche für die Grundversorgung zuständig sind, eine mittelfristige Finanzplanung mit den festgelegten Eckwerten und den notwendigen Erklärungen beigelegt wird.
Die Berichterstattung an den Landtag im Zuge der Genehmigung des Geschäftsberichtes könnte dadurch qualitativ ergänzend angepasst und die jeweilige Unternehmensstrategie besser nachvollzogen werden. Gleichzeitig könnte die Kontrolle über die Geschäftsführung der Regierung so effizient wahrgenommen werden. Durch diese Massnahme könnte die Geschäftsprüfungskommission in ihrer geschätzten Arbeit, welche sie heute eher in der Art einer Revision ausübt, unterstützt werden. Dies zu tun, dafür müssen wir Landtagsabgeordnete sorgen, auch mit der Stärkung der unabhängigen Finanzkontrolle.
Es sind auch andere Lösungsansätze denkbar, schlussendlich münden aber alle in die Bereitstellung von Personal- und Zeitressourcen und folglich in finanzielle Aufwendungen.
Wie eingangs erwähnt, hat der Landtag zu entscheiden, wie er die Kontrolle über die gesamte Geschäftsführung der Regierung ausüben will. Ich sehe durch die zusätzliche Informationspflicht der Regierung an den Landtag im Sinne dieser Vorlage eine Möglichkeit, das Kontrollrecht umfassender wahrnehmen zu können.
Dann noch ein Wort zu den Wahlgeschäften: Bei den spezialgesetzlich errichteten Unternehmungen sollen die Verwaltungsräte neu direkt durch die Regierung gewählt werden. Ein Anforderungsprofil, welches der Rekrutierung der Verwaltungsräte zugrunde gelegt wird, erachte ich als notwendig und für die strategische Führung der Unternehmung als unerlässlich. Bis heute waren die politischen Parteien in die Rekrutierung und Besetzung der Mandate involviert. Daran darf sich auch in Zukunft nichts ändern. Ändern darf sich nur die Tatsache, dass anhand eines konkreten Anforderungsprofils Personen in Vorschlag gebracht werden müssen.
Ich möchte nun auch noch auf die Notwendigkeit einer Definition und Regelung hinweisen wie bei der Bestellung von Verwaltungsräten vorzugehen ist, wenn keine Koalitionsregierung zustande kommt: Es geht nicht an, dass eine allfällige Alleinregierung alle zu vergebenden Mandate ohne Rücksicht auf die Parteienstärke bestimmt. In der Praxis wäre es andernfalls nämlich durchaus möglich, dass bestens geeignete Personen nicht berücksichtigt würden. Die qualitative Zusammsetzung eines Verwaltungsrates ist fakultativ und gesetzlich nicht geregelt, wird jedoch eindringlichst empfohlen.
Zum Schluss danke ich der Regierung für die am letzten Freitag durchgeführte Informationsversammlung und möchte einmal einen besonderen Dank an den Stabsstellenleiter Thomas Lorenz ausrichten, der, wie ich weiss, hunderte von Stunden in diese Vorlage investiert hat. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Besten Dank.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Der vorliegende, umfangreiche Bericht der Regierung im Bereich der Corporate Governance resultiert in der Schaffung eines Rahmengesetzes zur Steuerung und Überwachung von öffentlichen Unternehmen, in der Anpassung sämtlicher Spezialgesetze sowie im Vorschlag für nicht verbindliche Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen, dem so genannten «Code». Es werden unter Corporate Governance jene Grundsätze verstanden, die unter Wahrung von Transparenz, Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensstufe ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle im Fokus haben.
Die Regierung räumt der Frage der staatlichen Aufsichtsfunktion über öffentliche Unternehmen, wie eingangs des Berichts und Antrages ausgeführt wird, breiten Raum und hohe Wichtigkeit ein. Mit anderen Worten sollen für die Staatsbetriebe klare Regeln eingeführt werden. Corporate Governance würde somit für eine klare Regelung der Pflichten und Kompetenzen sorgen. Bis heute bestehen für die 25 betroffenen Institutionen unterschiedliche Regelungen, dies in den Bereichen der Zuständigkeit für die Wahl der Führungsebene, die Oberaufsicht oder die Budgetgenehmigung. Was im Bericht nicht hervorgehoben wird oder sogar als in Frage gestellt werden könnte ist die Tatsache, dass die betroffenen Institutionen im heutigen System sehr gute Arbeit leisten und hervorragend funktionieren. Dies darf bei der Betrachtung nicht unerwähnt bleiben.
Dass das öffentliche Interesse an diesen Unternehmungen sehr gross ist, fundiert in den Aufgabenbereichen der staatseigenen und staatnahen Betriebe, da weite Bereiche des täglichen Lebens in engem Zusammenspiel mit den Menschen, mit den Einwohnerinnen und Einwohnern stehen. Auch wenn der Landtag diverse Aufgaben per Gesetz an selbstständige Unternehmen ausgelagert hat, so handelt es sich trotzdem - oder gerade eben - um öffentliche Aufgaben mit einem entsprechend hohen Mass an öffentlichem Interesse. Es wird mit diesen 25 staatlichen oder staatsnahen Unternehmen - und dies wird im Bericht und Antrag nicht erwähnt, bewusst oder unbewusst - mehr als ein öffentliches Interesse tangiert, denn es geht bei diesen Unternehmen um Landes- und damit um Volksvermögen. Hierauf komme ich später noch zu sprechen.
Ich komme nun auf die Auswirkungen und Kernpunkte dieser Corporate-Governance-Gesetzesvorlage zu sprechen. Wenn ich künftig von Regierung oder Landtag rede, meine ich dies zeit- und personenneutral, egal welche Regierung zu welchem Zeitpunkt in welcher Art personell besetzt ist. Ich ersuche diese Bemerkung stets vor Augen zu halten, wenn ich von Regierung, von Regierungschef oder von Landtag rede.
Ein zentrales Element des Rahmengesetzes ist die Eignerstrategie, welche die politischen Zielvorgaben beinhaltet und als solche sinngebend ist. In diesem Rahmen definieren die Unternehmen ihre Strategie. Definiert wird zudem die Oberaufsicht der Regierung über alle staatlichen und staatsnahen Unternehmen, wobei es auch hier Ausnahmen gibt, auf die ich in Zusammenhang mit den Spezialgesetzen noch zu sprechen komme.
Die zentrale Frage ist nun, wie die Regierung gedenkt, die Führung, die Strategien, das Controlling, die Besetzung der personellen Schlüsselstellen, die Transparenz und die Verantwortung im Kontext des öffentlichen Interesses künftig auszugestalten. Die Regierung übt ihrer Ansicht nach in diesem Zusammenhang auch die Funktion einer «Konzernleitung» aus. Die direkte Aufsicht und Steuerung der öffentlichen Unternehmen sieht die Regierung als operative Aufgabe und demzufolge als alleinig ihre Aufgabe. Hier entsteht meines Erachtens jedoch ein enormes Machtpotenzial.
Die aufgeworfene Frage, wie die Regierung gedenkt, die Führung, die Strategien, das Controlling, die Besetzung der personellen Schlüsselstellen, die Transparenz und Verantwortung im Kontext des öffentlichen Interesses auszugestalten, ist somit eindeutig beantwortet:
Die Regierung könnte - sofern sie ihre Aufgabe exzessiv ausübt - zum Machtregime werden: - zentralistisch
- mit absoluter Machtfülle ausgestattet - alles mit Ausschluss des Landtages - am Landtag vorbei!
Betrachtet man sich die Vorschläge genau, müsste man sogar noch spezifizieren: Der Regierungschef erhält eine noch nie da gewesene Machtposition.
Damen und Herren Landtagsabgeordnete, ich habe die grosse Befürchtung, dass hiermit der Landtag eine deutliche Abwertung erfährt. Wir haben keinen direkten Einfluss mehr. Wir legen mit diesem Vorschlag die ganze Macht in die Hände der Regierung bzw. des Regierungschefs. Er kann uns im wahrsten Sinne des Wortes das Licht, das Gas, das Telefon und das Wasser abstellen und wir können nichts tun dagegen.
Führen wir uns die letzten Jahre vor Augen, so stellen wir fest, dass die staatlichen Unternehmungen in der Regel sehr vernünftig, innovativ und verantwortungsvoll und prosperierend geführt wurden und nach wie vor werden. Wir können auch deutlich feststellen, dass die Wahl der Stiftungs- und Verwaltungsräte durch den Landtag durchwegs einwandfrei und insbesondere auf transparenter Basis einen stabilen Faktor bildete. Es ist ausserdem irreführend, wenn die Regierung argumentiert, dass es mit dem Corporate Governance nur eine Strategie-Lösung gibt, nämlich die Regierung mit allen Machtmitteln zu einer alles umfassenden Zentrale auszubauen und gleichzeitig den Landtag in seinen Rechten zu beschneiden.
Das Argument, welches seitens der Regierung vorgebracht wird oder könnte, ist, dass beispielsweise in der Schweiz der Bundesrat ebenfalls diese Befugnisse innehat. Wir kennen diese Argumentation. Wo es dienlich ist, werden Systeme aus den Nachbarländern beigezogen und auf der anderen Seite werden, wo es dienlich ist - die Eigenständigkeit, das Besondere, die übersichtlichen und überschaubaren Verhältnisse in unserem Fürstentum Liechtenstein, unsere Autonomie, unsere typisch liechtensteinischen Errungenschaften - hochgepriesen.
Die Verfassung lässt uns in der Ausgestaltung des Rahmengesetzes unzweifelhaft den Spielraum, zwischen der Exekutive und der Legislative einen Ausgleich bzw. ein Gleichgewicht zu schaffen. Die Verfassung weist der Regierung die Oberaufsicht über die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Institutionen zu. Auch wenn die Regierung die direkte Aufsicht und Steuerung der öffentlichen Unternehmen im operativen Sinne als ihre Aufgabe sieht und künftig im Rahmen der Corporate Governance wahrnimmt, was Sinn macht, schliesst dies nicht aus, dass die Kompetenz zur Wahl der Führungsgremien - der Verwaltungs- und Stiftungsräte - von der Volksvertretung, auch künftig vom Landtag vorgenommen wird.
Mit Corporate Governance werden Maximen wie einheitliche Führung, Eignerstrategie, Transparenz, Controlling usw. auf die Fahne geschrieben. Einem Modetrend gleichend, nehmen verschiedenste Personen und Institutionen dieselben Schlagworte in den Mund, ohne jedoch Differenzierungen vorzunehmen.
Eine der wichtigsten Maximen, die mehr denn je ins Zentrum gestellt werden muss, ist aber eben die Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Gerade infolge fehlender Transparenz ist die Welt in eine Wirtschafts- und Finanzkrise geschlittert. Überall dort, wo es nicht funktioniert, fehlt die Transparenz. Mit diesem Gesetz wird meines Erachtens aber Intransparenz gesetzlich verankert, was für mich nicht tolerierbar ist: Überall dort, wo die Regierung das Wahlorgan ist, ist die Transparenz nämlich nicht gegeben. Und überall dort, wo der Landtag das Wahlorgan ist, ist die Transparenz aufgrund der öffentlichen Landtagssitzungen in vollem Umfang gewährleistet.
Diese staatlichen und staatsnahen Unternehmen sind Betriebe, die in vielerlei Lebensbereichen und Grundversorgungen das Fundament unseres Staates bilden. Sie sind Teil unseres Staates. Bei diesen Unternehmen geht es um Landesvermögen. Landesvermögen ist Volksvermögen und das Volksvermögen gehört verfassungsrechtlich in den Kompetenzbereich des Landtages. Es ist somit ein begründetes Recht des Volkes, dass es via seiner Volksvertretung - dem Landtag - die Wahl der Einsitze in die Führungsgremien, die Wahl der Verwaltungs- und Stiftungsräte, vornehmen kann.
Damit einhergehend ist auch das Auskunfts- und Informationsrecht der Regierung gegenüber dem Landtag in allen Belangen der Führungs- und Aufsichtstätigkeit der Regierung im Gesetz zu verankern.
Permanent wird von der Stärkung des Landtages gesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den Damen und Herren Landtagsabgeordneten, dass sie diese Forderung nach der Stärkung des Landtages nicht zu einem Lippenbekenntnis verkommen lassen. Von der Öffentlichkeit wird erwartet bzw. gefordert, dass betreffend den staatseigenen und staatsnahen Unternehmen im Bereich der Wahl der Stiftungs- und Verwaltungsräte volle Transparenz herrscht. Wir sind der Landtag und der Landtag ist öffentlich, der Landtag ist transparent. Das liechtensteinische Volk will keinen Ausbau der Befugnisse der Regierung, die im stillen Kämmerlein 120 Stiftungs- und Verwaltungsräte besetzt.
In meinem Namen und im Namen der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei spreche ich deshalb die klare Erwartung und Forderung aus, dass die Regierung bis zur zweiten Lesung die vorliegende Gesetzesvorlage in dem Sinne überarbeitet, dass
- der Landtag im Rahmengesetz mit der Kompetenz ausgestattet wird, die Wahl der Stiftungs- und Verwaltungsräte der staatlichen und staatsnahen Unternehmen vornehmen zu können; und
- die Auskunfts- und Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Landtag in sämtlichen «Konzernleitungs-Aufgaben», wie sie dies selbst nennt, gesetzlich zu verankern.
Im Rahmen der Spezialgesetze widme ich mich nun dem FMA-Spezialgesetz, dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgestzes.
In Anbetracht des allseits bekannten Finanzgebarens der FMA, den verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern und damit mit Staatsgeldern wir nachweislich kennen, bereiten mir die Art. 29 und 30 der vorliegenden Spezialgesetzgebung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, die unter anderem das Budget und die Gebühren betreffen, sehr grosse Bedenken und Sorge.
Wie kriegt man das Finanzgebaren der FMA in den Griff? Mit dieser Gesetzgebung, die die Regierung als Spezialgesetz für die FMA vorlegt, wohl kaum. Dies ist nicht nur für den Steuerzahler, sondern insbesondere auch für die Finanzmarktteilnehmer bzw. die Finanzintermediäre eine entscheidende Frage.
Im Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktgesetzes wird für den Staatsbeitrag ein Oberbetrag von CHF 10 Mio. festgelegt. Bedenkt man nun,
- dass der Personalbestand bei der FMA weiter anwächst und bald die 90er Grenze erreicht,
- bedenkt man, dass die Mietkosten ab Herbst 2010 mit CHF 1,8 Mio. pro Jahr fixe Ausgaben sind, dieser horrende Mietvertrag ist ja anscheinend unkündbar und in den nächsten 20 Jahren eine unumstösslich feste Kostengrösse, auch wenn das Personal mal beispielsweise auf die Hälfte reduziert ist, infolge eines möglichen massiven Einbruches des Finanzplatzes. Was dann?
- bedenkt man, dass der Staatsbeitrag, wie ausgeführt, maximal CHF 10 Mio. beträgt
- und bedenkt man, dass die FMA-Geschäftsführung mit dem Segen des FMA-Aufsichtsrates zur Ausgabenpolitik ein dürftiges und verschwenderisches und damit kein verantwortungsvolles Verhältnis hat,
dann stellt sich die Frage: Wer trägt die Kostendifferenz? Wer übernimmt diese rigorose Kostenlast, dieses Kosten-Übermass, diese Mehrkosten?
Die Antwort: Die FMA wälzt diese anfallenden massiven Mehrkosten auf die Banken, Treuhänder, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer ab.
Art. 30 Abs. 1 bestimmt, dass die FMA von den Beaufsichtigten jährlich pro Aufsichtsbereich eine Aufsichtsabgabe für die Kosten der FMA, die durch die Gebühren und den Betrag des Landes nicht gedeckt sind, erhebt.
Art. 30 Abs. 2 bestimmt die Kriterien für die Bemessung der Aufsichtsabgabe für die «übrigen Finanzintermediäre». Das heisst in anderen Worten: Treuhänder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer - den Bruttobetrag und die Betriebsgrösse!
Die Umwälzung dieser anfallenden Mehrkosten schlägt sich direkt auf die Gebühren (auch Grundgebühren) nieder. Eine Obergrenze ist nicht enthalten.
Nehmen wir ein Beispiel: Wenn jemand ein Unternehmen eröffnen will, muss er eventuell mit horrenden Gebühren rechnen, was ja nicht gerade wirtschaftsfördernd ist. Arbeitete jemand erfolgreich, wird eventuell ein grösserer Teil des Gewinns abgeschöpft, was wiederum nicht fair bzw. motivierend ist.
Meine diesbezüglichen Fragen an die Regierung sind: - Wie beurteilt die Regierung diese Thematik?
- Wie können Auswüchse und willkürliche Regelungen der FMA unterbunden werden?
- Werden die Finanzmarktteilnehmer bei der Ausgestaltung der Gebührenordnung mit einbezogen?
- Weiss die Regierung in etwa, mit was für Gebühren ein beaufsichtigter Marktteilnehmer rechnen muss?
- Wie sieht der gesamte Weg der Gebührenausgestaltung von der Erstellung, Vernehmlassung, Genehmigung durch die Regierung bis hin zur Überwachung der Gebührenverordnung aus?
Die Beweggründe meiner Fragen an die Regierung sind Folgende:
Rechtlich gesehen müssen Gebühren dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip gerecht werden. Gebühr und erhaltene Leistung müssen in diesem Sinne in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Meines Erachtens ist es höchst problematisch bzw. geht es nicht an, dass die Regierung lediglich einen Höchstbetrag gesetzlich festhält und - ohne weitere Abklärungen getroffen zu haben - den Rest dann der FMA überlässt, welche alles faktisch auf die beaufsichtigten Unternehmen überwälzen kann. Hier kann sich eine «Breitseite», eine Front, auftun, von der alle der FMA unterstellten Personen betroffen sind.
Ich frage die Regierung: Kommt die Regierung hier ihrer Verantwortung nach? Hat sie als Oberaufsichtsorgan Abklärungen getroffen? Wie garantiert die Regierung, dass keine Kostenexplosionen und willkürlichen Akte seitens der FMA überhandnehmen?
Meine abschliessende Frage betrifft den Art. 29 Abs. 1 betreffend den jährlichen Beitrag des Landes an die FMA, dessen Gesetzestext «höchstens CHF 10 Mio.» lautet. Meine Fragen dazu an die Regierung: - Ist es sinnvoll, die Bezifferung des möglichen höchsten staatlichen Jahresbeitrages in das Gesetz aufzunehmen?
- Kann dieser Betrag vom Landtag jährlich festgelegt, reduziert, den Verhältnissen angepasst werden?
- Welche Massnahmen ergreift die FMA, um eine Budgetreduktion zu erreichen und umzusetzen? Wo streicht sie die Millionen-Beiträge pro Jahr bei den Ausgaben?
Zum Schluss habe ich eine generelle Frage zur FMA:
Kann die volkswirtschaftliche Bedeutung, die finanzielle Kraft oder der Mehrwert der FMA in Zahlen oder in Form einer werthaltigen Grössenordnung für unseren Finanzplatz bzw. für unsere Volkswirtschaft ausgedrückt werden?
Wie, wo und wann hat die FMA den Finanzplatz Liechtenstein mit neuen Innovationen und mit neuem Potenzial bereichert?
Und wie viele Milliarden Franken verwalteter Kundenvermögen gilt es für sie zu beaufsichtigen, und zwar per Ende 2007, per Ende 2008 und aktuell im laufenden Jahr 2009?
Anlässlich der Lesung werde ich weitere Modifikationen und Unstimmigkeiten aufzeigen. Die Festlegung dieser Grundfesten erscheint mir sehr wichtig und die Ausführungen der Regierung stehen vorerst im Raum. Ich ersuche den Landtag, geschätzte Damen und Herren Herren Landtagsabgeordnete, mit der Ausgestaltung des Rahmengesetzes zu Corporate Governance und den dazugehörigen Spezialgesetzen, dass sich der Landtag als Volksvertretung nicht aushöhlen und entmündigen lässt. Danke. Abg. Doris Beck
Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Abgeordneten der Vaterländischen Union haben am 20. November 2006 das Postulat betreffend Corporate Gover-nance für Organisationen und Unternehmen im öffentlichen Sektor des Landes Liechtensteins eingereicht, welches von der Regierung verlangte, zuhanden des Landtags einen umfassenden Corporate-Governance-Bericht für Organisationen und Unternehmen im öffentlichen Sektor zu erarbeiten, in welchem ausgehend von einer vergleichenden Aufarbeitung der aktuell in Liechtenstein bestehenden Situation einheitliche Grundsätze, Leitsätze und Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den staatliche Organisationen und Unternehmen aufgezeigt sowie entsprechende Massnahmen samt einer Umsetzungsplanung dargestellt werden.
In den letzten drei Jahren wurde an diesem Thema von der Vorgängerregierung und der jetzigen Regierung intensiv gearbeitet und vor uns liegt ein Bericht und Antrag für die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen. Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit, es ist ein wahrlich voluminöses Werk.
Nicht nur das Rahmengesetz selbst, auch die Ausarbeitung respektive Anpassung und Vereinheitlichung der bisher sehr eigenständigen Gesetze zur Führung der einzelnen öffentlichen Unternehmen - hier wurde sehr viel Arbeit geleistet. Auch dieser Umstand zeigt auf, dass es dringend nötig ist, gleichartige Regeln und Standards bei der Führung der staatlichen Unternehmen zu definieren.
Ich möchte jetzt aber keinesfalls eine Abhandlung verlesen, was Corporate Governance im Grundsatz darstellt. Vielmehr möchte ich auf das vorliegende Gesetz eingehen, welches grundsätzlich zwei grosse Themenbereiche anspricht:
Die Frage der staatlichen Aufsichtsfunktion über öffentliche Unternehmen und damit die Thematik um ein einheitliches Verständnis zwischen dem Landtag als legislatives Organ und der Regierung als Exekutivbehörde zu finden.
Die zweite Frage, wie die Regierung zukünftig ihre Konzernleitungsrolle wahrnimmt, das heisst, die Regierung als Eignervertretung - ich betone Eignervertretung - zur Durchsetzung der gemeinsam mit den Verantwortlichen der einzelnen Unternehmen erarbeiteten strategischen Ziele.
Wenn ich diese zwei Fragestellungen betrachte, dann steht für mich als Mitglied des Hohen Landtags die Frage im Raum: Was konkret sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Landtags, wenn Sie so wollen, des Eigners? Mit dem Vergleich, die Regierung nimmt ihre Konzernleitungsrolle wahr, drängt sich mir der Vergleich auf: Und wie beschafft sich die Konzernleitung die Grundlagen für ihr Handeln beim Eigner in unserem Fall beim Landtag? Man kann nun sagen, die Grundlagen des Eigners liegen nun vor uns in all diesen Gesetzesvorlagen, alles andere liegt im Ermessen der Konzernleitung, hier der Regierung. So habe ich das verstanden und ich frage mich, mit welchen zusätzlichen Instrumenten können wir den Landtag ausstatten, um in Zukunft noch rechtzeitig und vollständig zur Strategie und Situation der Unternehmen informiert zu werden?
Die Aussage Seite 55 im Bericht und Antrag - ich zitiere: «Bei den wirtschaftlich und politisch bedeutenden Unternehmen schlägt die Regierung eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag vor, indem sie diesem den jeweiligen Geschäftsbericht zur Kenntnis bringt». Dies ist für mich nicht genügend. Der Landtag kann sich nicht mit Informationen, wie sie in einem Geschäftsbericht für die breite Öffentlichkeit erstellt werden, begnügen. Ich bitte die Regierung, dem Landtag diesbezüglich griffigere Instrumente vorzuschlagen. Die Regel- oder Rahmenbedingungen für diese Vorschläge basieren auf dem Gedanken, dass überall dort, wo sich die Regierung mit strategischen Entscheidungen beschäftigt, diese Entscheide dann jeweils mit dem Landtag abgestimmt sein müssen. Dies kann auch in der Form einer Informationspflicht gestaltet werden.
Die Ausführungen bezüglich der Aufgaben und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsprüfungskommission habe ich gelesen und unterstütze das hier Dargelegte. Trotzdem muss es eine zusätzliche, unaufgeforderte Informationspflicht zu Strategieanpassungen, aus Eignersicht relevanten Ereignissen etc. an den Landtag geben.
Bei der Corporate Governance im öffentlichen Sektor ist nebst der Ebene der Unternehmen und Organisationen sowie der Organe stets die politische Ebene zu berücksichtigen. Auch wenn Staatsbetriebe wie zum Beispiel die LKW, LTN etc. oder andere verselbstständigt werden, damit sie flexibler und näher am Markt agieren können, erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag bzw. öffentliche Interessen. Über das Bestehen dieser staatseigenen Organisationen und Unternehmen entscheidet damit letztlich nie der Markt allein sondern immer auch die Politik, die gegebenenfalls via Budgetgenehmigung die notwendigen öffentlichen Mittel spricht und die Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu überwachen hat. Der Staat als Eigentümer ist damit bei Staatsbetrieben einerseits an Effizienz und Rendite interessiert, muss dabei gleichzeitig aber auch als Auftraggeber auch die Erfüllung des öffentlichen Auftrags sicherstellen und überwachen.
Wenn wir die Corporate-Governance-Vision wirkungsvoll umsetzen wollen und gleichzeitig akzeptieren, dass in der Public Corporate Governance Politik eine grosse Rolle spielt, gehören auch proaktive Instrumente zur Information und Transparenz gegenüber dem Landtag in diese Vorlage. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und werde mich bei den einzelnen Gesetzesanpassungen mit Fragen und Anmerkungen melden.
Gerne würde ich jetzt noch einige Aussagen meiner Vorredner bekräftigen. Ich unterstütze die Aussage des Abg. Peter Hilti, denn er hat die Informationspflicht an die GPK bei Abberufung von Führungsgremien angetönt. Ich denke, das ist eines dieser Beispiele, die ich auch mit «griffigere Massnahmen» gemeint habe. Dann hat auch der Abg. Günther Kranz die Parlamentsreform angesprochen und eben auch die Auswirkungen bezüglich der Aufgabenkompetenzen, Rahmenbedingungen für die GPK in ihrer zukünftigen Rolle, das heisst aber auch eine Zurverfügungstellung der notwendigen Ressourcen.
Dann würde ich noch gerne zwei, drei Kommentare zu den Aussagen des Abg. Johannes Kaiser machen. Ich unterstütze sein Anliegen, dass wir den Landtag stärken müssen. Was mich dann etwas befremdet hat, ist die Annahme, dass mit dem vorliegenden Bericht sich in der Regierung Machtpotenzial vereint. Eine zentralistische Machtposition des Regierungschefs. Das habe ich jetzt als sehr theatralisch empfunden. So dramatisch sehe ich das nicht. Ich war einfach mindestens dahingehend beruhigt, auch wenn uns Licht, Wasser und Gas abgedreht wird, haben Sie mindestens die Luft nicht erwähnt, was mich dann doch zum Schmunzeln angeregt hat.
Ich möchte hier etwas zitieren - ich weiss, das hat man nicht so gerne -, aber zu der Postulatsbeantwortung im Jahre 2007 haben Sie, Herr Abg. Johannes Kaiser, zu dem Bericht, der ja inhaltlich dazumal schon genau den Rahmen zum vorliegenden Gesetz ausgeführt hat, haben Sie gesagt: «Der Bericht ist sehr fundiert, qualitativ hochstehend und weist auf die entscheidenden Weichenstellungen hin». Dann haben Sie unter anderem gesagt: «Deshalb erscheint mir der Vorschlag, der im Bericht und Antrag der Regierung vertreten wird, eine geeignete Vorgangsweise, nämlich bei allen öffentlichen Unternehmen wird nur ein einziges Wahlgremium vorgesehen, das aber auch für die Kontrolle der strategischen Führungsebene verantwortlich ist. Die Mitglieder der strategischen» usw. Okay, der Rest bezieht sich auf die FMA. Ich habe in meinem Votum bewusst die Spezialgesetze ausgelassen, weil ich denke, es geht beim Eintreten vor allem um die Idee der Corporate Governance und nicht um die Spezialgesetze. Auf jeden Fall waren Sie dazumal noch - würde ich mal sagen - Feuer und Flamme für die ganze Geschichte.
Die zweite Aussage zu den Wahlgeschäften: Ich bin auch der Meinung, dass wir hier vorsichtig sein müssen. Ich möchte auch den Landtag in irgendeiner Form noch eingebunden haben. Aber ich denke, wo wir uns anscheinend einig sind und auch da zitiere ich Sie aus der Postulatsbeantwortung. Auch Sie waren dazumal im Jahre 2007 der Ansicht: «Wichtig ist aus meiner Sicht, dass dasjenige Gremium, das für die Einsetzung bestimmt ist, auch für die Kontrolle zuständig ist, diejenigen, die wählen, sollen und müssen auch die Aufsicht haben». Ich denke, auch der Absatz «die Besetzung der strategischen Führungsgremien ist und bleibt der entscheidende Faktor zur Gewährleistung einer korrekten und erfolgreichen Verwaltungsrat- und Geschäftsführung» ist wichtig. Im Bericht wird dazu vorgeschlagen, dass das Wahlgremium die Regierung einsetzen soll. Das waren Ihre damaligen Worte. Ich denke, das ist jetzt einfach eine Fragestellung. Ich möchte da wirklich nicht in Wunden rühren, aber Sie haben Ihr Votum auch im Namen der FBP-Fraktion vorgetragen und da stelle ich mir eben jetzt schon ganz konkrete Fragen. Und darum auch diese Zitate.
Wir stehen jetzt in der Diskussion über Eintreten über eine Gesetzesvorlage Corporate Governance, wo wir eigentlich seit Jahren dafür kämpfen, dass wir, vor allem wir als Landtag, endlich mal eine einheitliche Grundlage bekommen, um überhaupt mitwirken zu können. Weil, das haben wir schon erlebt, auch da möchte ich keine Leichen aus dem Keller holen und Fälle aus den letzten vier oder zehn Jahren aufzählen, wo es Probleme mit diesen Instituten gab. Ich glaube, eines der Probleme des Landtags war auch jeweils: Bei jedem Institut musste man sich vollkommen neu auf die Gesetzeslage und auf die Gegebenheiten einstellen, was wahrlich schier unmöglich ist. Daher denke ich, wir sollten jetzt einfach Vorsicht walten lassen, wenn wir jetzt beim Corporate Governance die bestehenden Gesetze hochjubeln. Die grundsätzliche Idee, die dahintersteckt, wird für uns als Landtag einen riesigen Fortschritt bedeuten.
Ich gebe Ihnen Recht, bezüglich den Instrumenten für den Landtag kann man sicher noch diskutieren. Ich möchte nur dieses Polemische wieder etwas herausnehmen und dass wir uns schon bewusst sind: Es geht hier um das Eintreten auf eine Vorlage, wo jahrelang daran gearbeitet wurde und nicht nur von der jetzigen Regierung. Das sind Anliegen und Fälle, die viel Zeit gekostet haben in den letzten Jahren und wo wir jetzt den Schritt machen könnten zu einem Rahmengesetz, das dann mit den Spezialgesetzen - da gebe ich Ihnen Recht - in den einzelnen Spezialgesetzen gibt es sicher noch Punkte, wo man der einen oder anderen Meinung sein kann, das eine gute Basis bildet. Auch nicht jedes Institut ist in Bezug auf Überwachung, sage ich mal, gleich kritisch und von dem Standpunkt her möchte ich einfach beliebt machen, dass wir hier nicht leichtfertig das Eintreten aufs Spiel setzen. Ich auf jeden Fall bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geehrte Damen und Herren. Um es vorwegzunehmen: Für mich ist Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Den Urhebern und Verfassern dieser monumentalen Vorlage gebührt wirklich ein grosser Dank. Meine Vor- und Nachredner haben sich wahrscheinlich detaillierter mit dieser Materie befasst wie ich, aber ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels darstellen, warum Corporate Governance für mich sehr wichtig ist.
Wenn Sie die Stellungnahmen auf Seite 82 - da möche ich Ihnen jetzt zwei Sätze vorlesen - das sind Stellungnahmen der Stiftung Liechtensteinisches Landesspital, die erste vom Stiftungsrat. Er betont, «dass das Landesspital auch in Zukunft als Belegarztspital geführt wird und dieser Umstand in den Statuten und im Organisationsreglement geregelt werden soll». Also eine klare Forderung, okay. Dann Stiftung Liechtensteinisches Landesspital / Delegierter der Belegärzte und Bereichsleiter Medizin, im letzten Satz: «Sollten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen vollzogen werden, würden die Belegärzte ihre Tätigkeit massiv einschränken oder sich gänzlich zurückziehen und damit das Landesspital klinisch tot sein».
Dieser letzte Satz, meine Damen und Herren, ist für mich an Arroganz und Überheblichkeit kaum zu überbieten. Die Belegärzte drohen dem Landtag «entweder macht ihr was wir wollen, sonst treten wir den Rückzug an». Also bitte, liebe Belegärzte, melden Sie sich bei mir. Bei mir können Sie ein One-way-Ticket einlösen, das zahle ich selbst. Dann können Sie zurückgehen, woher Sie kommen und schauen, wie Sie sich dort eine goldene Nase verdienen!
Genau solche Aussagen zeigen mir, dass eine passende Eignerstrategie vonnöten ist. Ich frage mich wirklich: Haben diese Personen noch nicht begriffen, dass der Staat Liechtenstein kein Selbstbedienungsladen ist?
Wir alle haben gestern eine Liste von der Finanzkommission erhalten, auf welcher Umsätze der Belegärzte aufgelistet sind. Bei solchen Umsätzen wird einem angst und bange über ein noch finanzierbares Gesundheitssystem. Und da können wir jetzt auch noch die paar schwarzen Schäfchen aus dem System rausnehmen und dann sind die Zahlen immer noch sehr hoch. Und ziehen wir die Tatsache in Betracht, dass wir den Belegärzten die Werkstätte, sprich Landesspital, stellen und ihnen ihre Honorare fristgerecht und termingerecht immer zahlen, quasi mit Staatsgarantie, dann, meine Damen und Herren, haben wir Corporate Governance schnellstmöglich einzuführen. Auch unsere Gesundheitsministerin wird baldmöglichst zum Landesspital und zu den Gesundheitskosten - quo vadis? - Farbe bekennen müssen.
Also nochmals: Unsere staatsnahen Unternehmen brauchen eine Eignerstrategie, sie brauchen Kompetenz, Verantwortung, Führung und Kontrolle und darum bin ich für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Es liegt ein guter Bericht vor und ich danke dafür der Regierung und der Stabsstelle Finanzen. Einer der Knackpunkte ist sicherlich das Wahlrecht: Übt es der Landtag oder die Regierung aus? Möchte der Landtag diesen Einfluss als Volksvertreter direkt in Anspruch nehmen, steht dies im Verhältnis zum Mehraufwand? Die politische Brille des Landtages wie auch diejenige der Regierung ist getönt. Die Tönung kann sich in der Regierung verschieben: - wenn wir uns die heutigen Verhältnisse Koalition VU/FBP mit Mehrheit der Erstgenannten vor Augen halten;
- bei umgekehrtem Verhältniss FBP/VU;
- bei Alleinregierung VU;
- bei Alleinregierung FBP;
- bei Koaltion einer Grosspartei mit FL.
Die verbleibende Konkordanzlösung sehe ich nicht als erwähnenswert.
Je nach Konstellation hat der Landtag das Bedürfnis Einfluss zu nehmen und darum stellt sich schon die Frage, ob man das Wahlrecht beim Landtag belassen sollte. Man könnte die Mischform beim Wahlrecht insoweit trennen, dass die durch die Landesverwaltung buchgeführten Unternehmen durch die Regierung und die verbleibenden durch den Landtag gewählt werden. Durch die öffentliche Wahl im Landtag erhöht sich auch die Transparenz. Ich denke, dass die Kleinheit des Landes diese Trennung rechtfertigt.
Beim Thema «Revisionsaufgaben» empfehle ich auch wieder die Trennung, dass bei Buchführung durch die Landesverwaltung, wie auch diejenige der FMA, die Revision zwingend durch die Finanzkontrolle erfolgen sollte. Wir werden dann im Detail darauf zurückkommen. Ebenso wünsche ich beim Auskunftsrecht volle Durchlässigkeit, das heisst, dass dem Landtag, vertreten durch die GPK, das Auskunftsrecht ebenfalls zur Verfügung steht. Ich bin für Eintreten der Vorlage. Danke.
Abg. Pepo Frick
Danke. Wie schon bei der Postulatsbeantwortung im Jahre 2007 handelt es sich auch bei diesem Bericht und Antrag zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen um einen umfassenden Bericht in einer komplexen Materie. Dieser Bericht sei hiermit der Regierung verdankt.
Wie schon bei der Landtagsdiskussion zur Postulatsbeantwortung geht es auch bei den Eintrittsvoten zur 1. Lesung offensichtlich um einen strittigen Punkt nämlich, es geht um das Wahlgremium für die strategische Führungsebene. Das heisst auch, es geht um Macht- bzw. Verantwortungsverschiebung zwischen Regierung und Landtag oder auch um die Kontrollrechte und -pflichten des Landtages. Ich glaubte bis heute, dass die Diskussion einer Postulatsbeantwortung auch Einfluss auf die weiteren Arbeiten sprich Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage haben sollte. Dies muss offenbar nicht so sein, das beweist dieser Bericht und Antrag. Jedenfalls äussersten sich zahlreiche Abgeordnete bei der Postulatsdiskussion abschlägig dazu, dass der Landtag bei der Wahl des strategischen Führungsgremiums bei öffentlichen Unternehmen völlig ausgeschlossen wird.
Ich erwähne zwei Voten aus der letzten Diskussion. Das erste ist vom ehemaligen Abg. Heinz Vogt, damals Vorsitzender der GPK - Zitat: «Ich denke aber, dass immerhin ein politisches Gremium, wie der vom Volk gewählte Landtag, durchaus in der Lage sein sollte, Wahlvorschläge zu beurteilen». Und er sprach zumindest von Prämissen wie Auswahlverfahren nach klar festgelegten Prozessen und transparentem Assessment. Auch Paul Vogt hat sich kritisch geäussert und betonte die Wichtigkeit, «diese Verwaltungsräte auch in politischer Hinsicht ausgewogen zu besetzen». Er versuchte, für die Regierung eine Brücke zu bauen. Ich zitiere: «Ich ersuche daher die Regierung zu prüfen, wenn sie diese Kompetenz für sich beanspruchen will, was ich nicht absolut ausschliesse, aber dann soll sie auch Möglichkeiten aufzeigen, wie andere Träger der Demokratie berücksichtigt werden können. Wie es möglich wird, dass andere, die nicht an der Regierung beteiligt sind, Vorschläge machen oder Anträge stellen können zur Besetzung der Verwaltungsräte. Hier also aus meiner Sicht ein grosses Fragezeichen».
Die Regierung übergeht alle diese Anregungen, formuliert während der Beantwortung des Postulates im Jahre 2007. Liest man nun den Bericht und Antrag ist er absolut konsistent, aber nur aus der Sicht der Regierung. Das Ziel, klare Regeln für Staatsbetriebe, ist nachvollziehbar. Die Regierung scheint aber die Argumente und Bedenken der Abgeordneten bezüglich Wahlgremium gänzlich überlesen bzw. überhört zu haben. Sie hält unbeirrt und ohne weitergehende Begründung an ihrer Linie fest, ohne Alternativen bzw. Kompromisse aufzuzeigen. Mit keinem Wort wird auf Anregungen einer Wahlgremiummischform von Regierung und Landtag eingegangen, noch auf den geforderten, klar festgelegten Prozess bzw. ein transparentes Assessment und dass wenigstens dies festgehalten im Rahmengesetz vom Landtag gutgeheissen werden muss oder sich die Regierung auf das Qualitätskriterium an oberster Stelle verpflichtet. Hier hätte ich mir im Rahmengesetz klare Vorgaben für das Wahlgremium gewünscht.
Im Grundsatz zeigt sich an diesem Bericht und Antrag die grosse Problematik der Kräfteverhältnisse bzw. der Ressourcen zwischen Regierung und Landtag. Wohl niemand hat an der Sinnhaftigkeit von Einheitlichkeit, Effizienz und Transparenz in der Steuererung und Überwachung von öffentlichen Unternehmen Zweifel. Zu unterschiedlich sind heute die gültigen Gesetze, Ordnungen und Regeln. Die Regierung schlägt auch eine abgestimmte Vorgehensweise vor, Eignerstrategie, Unternehmensstrategie, Control Reporting usw. Ich begrüsse dies bis auf einen wesentlichen Punkt, denn alle diese öffentlichen Unternehmen sind mit öffentlichen Geldern dotiert und unser politisches System will ein «Check and Balance» zwischen Exekutive und Legislative - aus guten Gründen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Konzentration von Wahlgremium, Überwachung, finanzieller und strategischer Führung einzig bei der Regierung ein Ungleichgewicht in diesem Check and Balance zugunsten der Regierung oder eben zulasten des Landtages mit sich bringt.
Nicht einmal mehr Budgets und Geschäftsberichte müssen im Landtag behandelt werden. Ich zitiere Seite 55: «Bei den wirtschaftlich und politisch bedeutenden Unternehmen schlägt die Regierung eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag vor, indem sie diesem den jeweiligen Geschäftsbericht zur Kenntnis bringt». Natürlich haben die GPK und auch die Finanzkommission jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über sämtliche Aktivitäten der Regierung. Jedoch, sie bewegen sich in der heutigen Organisationsstruktur zeitlich zu weit weg und haben damit in der Praxis wenig Möglichkeit, auf Fehlentwicklungen Einfluss zu nehmen.
Ich hätte aufgrund der Postulatsdiskussion einen Kompromissvorschlag erwartet, der etwa so aussehen könnte: Innerhalb der GPK wird zum Beispiel eine Subkommission gebildet, eingerichtet, zusammengesetzt aus Landtagsmitgliedern der GPK und der Regierung, welche die Vorauswahl bei den Besetzungen in die strategischen Gremien trifft, eine Eignerstrategie zusammen entwirft und all die anderen Aufgaben - wie im Rahmengesetz in Art. 18 vorgesehen - erfüllt und diese definierten Aufgaben dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt. Dieses theoretische neue Gremium könnte aber auch anders zusammengesetzt sein: Z.B. Experten, Landtagsmitglieder und Regierung oder Experten, Regierung und Mitglieder aller im Landtag sitzenden Parteien.
Meine Fazit: Ich werde einen Antrag stellen auf Nichteintreten bzw. Rückweisung an die Regierung, weil: - der Wille des Landtages, formuliert in der Diskussion zur Postulatsbeantwortung, nicht aufgenommen wurde, nämlich eine Mischform eines Wahlgremiums;
- mit der alleinigen Wahlbehörde Regierung diese Entscheidung noch weiter vom Volk weggeschoben wird, völlig intransparent ist und parteipolitischen Winkelzügen, weil instransparent noch mehr unterliegt;
- es dem Landtag als Volksvertretung auch die Chance gibt, geistig und gegebenenfalls auch infrastrukturell aufzurüsten, um die Verantwortung auch im Sinne eines Wahlgremiums, z.B. unter Führung des Landtagspräsidenten übernehmen zu können.
Wir haben gestern einer Installierung einer Kommission zur Revision der Geschäftsordnung des Landtags zugestimmt. Ich gehe fest davon aus, dass gerade auch diese demokratisch politisch wichtige Frage des Check and Balance dort behandelt wird.
Ich beobachte seit längerer Zeit, dass der Unterbau der Regierung regelmässig und massiv ausgebaut wird. Die Kosten für Expertisen und Gutachten wachsen steil an. Ironischerweise bekomme ich als Landtagsabgeordneter keine Einsicht in diese Gutachten und Expertisen. Logischerweise verliert die Volksvertretung mehr und mehr an Einfluss. Es besteht die Gefahr, dass die Volksvertretung zu einem Zustimmungsgremium der Regierung wird. Also: Bevor die Volksvertretung, die Legislative, wichtige Rechte und damit auch Macht an die Exekutive abgibt, sollte der Landtag schon wissen, wohin die Reise geht. Wir haben uns für eine Stärken/Schwächen-Diskussion nie Zeit genommen. Mindestens nie über die Parteigrenzen hinweg.
Ich sehe auch Chancen für die Institution Landtag. Ich warne aber davor, in der jetzigen Realität einer klaren Machtverschiebung zuzustimmen und sehe die Chancen für eine überfällige Diskussion im Landtagskollegium. Ich bin für Nichteintreten, weil wir die Frage der Machtverteilung Landtag/Regierung vor dem Eintreten im Gremium Landtag klären müssen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Tag. Für mich bringt es eigentlich der Verwaltungsrat der AHV/IV/FAK auf den Punkt - Zitat: «Der Verwaltungsrat ist auch der Meinung, dass insgesamt das Gewicht bei der Neuregelung der Kompetenzen etwas stark auf Seite der Regierung gelegt wurde». Ende des Zitats auf Seite 80. Dabei handelt es sich wohlgemerkt um die Meinung eines Organs, welchem ein ehemaliges Regierungsmitglied sowie ein ehemaliger Landtagspräsident vorsteht. Entsprechend weiss zumindest der Präsident dieses Verwaltungsrates sehr genau, wovon er hier spricht.
Ich frage mich effektiv: Ist es mittel- bis langfristig die richtige Entscheidung, wenn diverse Rechte des Landtages auf die Regierung übergehen sollen? Kann man die Führung von privaten Unternehmungen eins zu eins mit der Führung von öffentlichen Unternehmungen vergleichen, wo es unter anderem zum Beispiel um die Aufrechterhaltung der Grundversorgung für die Bevölkerung geht und gerade deshalb auch die Politik noch ein Wort mitreden können muss? Soll der Landtag keine Voranschläge bzw. Budgets mehr genehmigen? Soll der Landtag keine Rechenschaftsberichte bzw. Jahresberichte inklusive der Jahresrechnungen mehr genehmigen? Soll der Landtag keine Revisionsberichte und Sonderprüfungsberichte mehr erhalten? Soll der Landtag keine Mitwirkungsrechte bei der Ausarbeitung der Eignerstrategie erhalten? Soll der Landtag keine Verwaltungsräte mehr wählen?
Wenn wir uns diesen Bericht betrachten und die Gesetzesänderungen wie beantragt beschliessen, so müssen wir sämtliche vorgängigen Fragen mit Ja beantworten. Und der Landtag hat bzw. hätte sich somit vieler Kompetenzen selbst entledigt. Kann das der richtige Weg sein? Persönlich kann ich mir das nicht vorstellen, deshalb habe ich bereits bei der Postulatsbeantwortung bzw. einen Tag später darauf hingewiesen, dass die Damen und Herren Postulanten nun die Geister, die sie riefen, nicht mehr los werden. Nun liegt ein ganzes Paket von Geistern auf dem Tisch und der ehemalige Landtagspräsident bzw. das ehemalige Regierungsmitglied Peter Wolff hat ähnliche, wenn nicht sogar die gleichen Bedenken wie ich.
Gerade auch für die Zukunft der AHV scheint es mir mehr als kritisch zu sein, wenn der Landtag nicht eine gewisse Möglichkeit zur Steuerung erhält. Gemäss Generationenbilanz haben wir nicht nur im Gesundheitswesen ein Problem, sondern auch bei der Altersvorsorge. Entsprechend bietet gerade die Genehmigung des Jahresberichtes jeweils eine gute Gelegenheit, um die eigene Meinung als Volksvertreter einzubringen und auf den Handlungsbedarf hinzuweisen. Wenn dies zukünftig nicht mehr möglich ist, so wird der Landtag vermehrt mit kleinen Anfragen, Interpellationen oder Initiativen usw. handeln müssen. All diese parlamentarischen Mittel sind aber sehr zeitintensiv und diese Zeit hat der Landtag nach meiner Ansicht nicht. Konkret schickt uns jetzt die Regierung z.B. die Jahresberichte, zukünftig werden wir der Regierung z.B. eine Interpellation schicken müssen. Da aber die Zeit fehlt, werden wir der Regierung nicht zu viele Interpellationen senden, was dann mitunter mittel- bis langfristig fatale Folgen haben kann.
Die Regierung wird anschliessend ihre Haltung bzw. ihren Standpunkt damit begründen, dass der Landtag ja die Oberaufsicht über die Regierung habe. Dies mag im ersten Moment sehr schön tönen, nur wissen wir alle ganz genau, dass die personellen Ressourcen jedes Einzelnen aber auch der Unterbau von Regierung und Landtag massive Unterschiede aufweisen.
Wie soll der Landtag seine Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen, wenn er nicht über die nötigen Informationen und die nötige Zeit und das Personal verfügt, diese Informationen – sofern sie dann jemals zur Gänze vorhanden sind – zu überprüfen? Ich weiss auf jeden Fall nur eines, und zwar, dass ich nicht weiss, was an den Regierungssitzungen besprochen wird. Da der Landtag diese Informationen auch zukünftig nicht haben wird, dürfte es dem Landtag schlicht und einfach unmöglich sein, eine effektive Oberaufsichtsfunktion wahrzunehmen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Wie gedenkt sie, den Landtag zukünftig dementsprechend zu informieren, dass er auch effektiv seiner Oberaufsichtsfunktion gerecht wird? Hierzu erwarte ich mir auf die 2. Lesung eine detaillierte Aufstellung aller Informationen, auf welche der Landtag ein Anrecht hat bzw. jener Informationen, welche der Landtag zukünftig eben nicht mehr erhält.
Die Regierung führt unter anderem aus, dass die Eignerstrategie öffentlich publiziert werde. Auch dies tönt sehr schön und erweckt den Eindruck von Transparenz. Mich würde jedoch interessieren: Wie ist man zu dieser Eignerstrategie gekommen, und was waren Varianten oder mögliche Alternativen dieser Eignerstrategie? Persönlich frage ich mich effektiv, ob nicht der Landtag im Prinzip der Verwaltungsrat ist und die Regierung die Geschäftsführung. Entsprechend möchte ich die Regierung fragen, ob nicht zumindest die Eignerstrategie vom Verwaltungsrat – sprich vom Landtag – genehmigt werden müsste?
Was nützt es dem Landtag noch, wenn er zum Beispiel die Jahresberichte lediglich zu Kenntnis erhält? Dieses Recht auf Kenntnisnahme mag ja schön tönen, nur ist es eben kein Genehmigungsrecht mehr. Ein Genehmigungsrecht hat nach meinem Dafürhalten aber auch präventive Wirkung, da alle betroffenen Institutionen wissen, dass der Landtag einen Voranschlag – wie bei der FMA in der Vergangenheit auch passiert – nicht auf Anhieb genehmigen kann. Der Respekt vor einer Institution, welche nur noch ein Kenntnisnahmerecht hat, dürfte weit weniger gross sein, als der Respekt vor einem Landtag, der einen Vorschlag auch nicht genehmigen kann. Solche Prozesse – sprich die Nichtgenehmigung eines Voranschlages – werden zukünftig in einer nichtöffentlichen Regierungssitzung vonstatten gehen. Entspricht diese Intransparenz den Grundprinzipien von Corporate Governance? Sind denn nicht die bestehenden Strukturen, wo eine öffentliche Diskussion im Landtag stattfindet, wesentlich transparenter und somit auch für aller Bürgerinnen und Bürger einsehbar?Ein weiteres Beispiel sind die Wahlen von Verwaltungsräten: Sollen diese in Zukunft effektiv an einer nichtöffentlichen Regierungssitzung stattfinden? Wenn ich mir das Beispiel der Wahl der Verwaltungsräte der Liechtensteinischen Landesbank von diesem Jahr betrachte – bei dieser Wahl wurde sogar noch die Landtagssitzung unterbrochen, um Abklärungen zu treffen – so sind für mich solche öffentlichen Prozesse doch wesentlich transparenter und somit sicherlich auch im Sinne von Corporate Governance.
Wie Sie meinen Ausführungen unweigerlich entnehmen können, habe ich erhebliche Zweifel an dieser strategischen Neuausrichtung der Kompetenzen zwischen Regierung und Landtag. Ich habe nichts gegen eine Vereinheitlichung der verschiedenen Grundsätze für diese diversen Institutionen, aber wie bereits ausgeführt, vor allem an der Kompetenzverschiebung zwischen Regierung und Landtag habe ich erhebliche Zweifel. Selbstverständlich sehe ich auch die vermeintlichen Vorteile aus Sicht des Landtages. Der Landtag kann, sofern diese Vorlage wie vorliegend beschlossen wird, jeweils auf die Regierung zeigen, da zukünftig ja die Kompetenzen und somit auch die Verantwortung bei der Regierung liegen. Dies machen ja einige Mitglieder des Landtages bereits jetzt schon so.
Persönlich habe ich hier eine andere Auffassung der Verantwortungsbereiche: Wie wir alle wissen, ist der Landtag vom Volk gewählt und somit auch die Volksvertretung, deshalb muss nach meiner Ansicht auch der Landtag die Verantwortung übernehmen und nicht diese einfach auf die Regierung delegieren. Ich würde gerne auch in Zukunft mitarbeiten und mitgestalten. Wenn wir uns aber mit dem Beschluss dieser Vorlage sämtlicher Kompetenzen selbst berauben, dürfte eine aktive Mitarbeit mehr als schwer werden. Wir werden uns selbst zum Zusehen degradieren und können nur noch in extremen Situationen eingreifen, nur dann ist es mitunter schon zu spät. Grundsätzlich besteht bei uns im Land die Haltung, dass tendenziell gewissen Missständen zulange zugesehen wird. Dies dürfte in diesem Bereich nicht anders sein und somit entsprechende Folgen haben.
Weder habe ich diese Corporate-Governance-Geister gerufen, noch habe ich mir diese Suppe selbst eingebrockt, deshalb werde ich sie auch nicht auslöffeln. Entsprechend werde ich diversen Punkten dieser Vorlage, ausser die Antworten der Regierung und die Stellungnahme zu den Fragen anlässlich der 1. Lesung können mich noch überzeugen, meine Zustimmungen nicht geben. Nach meiner Ansicht darf sich der Landtag als Volksvertretung - und das auch noch selbst - nicht zum Zusehen degradieren, sondern muss aktiv die Zukunft für die nächsten Generationen mitgestalten und in die richtigen Bahnen lenken. Da ich für meine Meinung keine Mehrheit finden dürfte, wobei ich offen und ehrlich zugestehen muss, nachdem ich mir die diversen Voten nun zu Gemüte geführt habe, werden doch diverse Ansichten von mir auch von anderen Vorrednern geteilt, hoffe ich mit diesem Votum und den entsprechenden Antworten der Regierung noch einige Rechte des Landtages zu retten, oder zumindest das explizite und umfassende Informationsrecht des Landtages in den Materialien zu verewigen bzw. nachlesen zu können. Dies mag jetzt sehr kritisch tönen, jedoch dürfte es in konkreten und vor allem heiklen Fällen für den Landtag von Vorteil sein, wenn er zumindest ein vermeintlich umfassendes Auskunftsrecht gegenüber der Regierung hat, was auch immer das im konkreten Einzelfall heissen bzw. bedeuten mag.Auf eine weitere Tatsache sei an dieser Stelle auch wieder einmal hingewiesen: Gesetze und Regeln stellen wir nicht für gute Zeiten auf – sprich für Institutionen, mit welchen wir keine Probleme haben – sondern für schwierige Zeiten. In diesen schwierigen Zeiten kann der Landtag aber nur lenkend eingreifen, wenn er über die nötigen Informationen verfügt.
Ein Paradebeispiel, was passieren kann, wenn die Regierung die Oberaufsicht über eine Institution hat, ist für mich die Pensionsversicherung für das Staatspersonal. Wobei ich es gleich vorwegnehmen möchte, dass sich auch der Landtag der letzten Legislaturperiode nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Gemäss Seite 83 des vorliegenden Bericht und Antrages wurden drei Institutionen von dieser Vorlage ausgenommen, unter anderem eben auch die Pensionsversicherung für das Staatspersonal. Die Regierung begründet dies damit, dass das Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal im vergangenen Jahr einer Revision unterzogen wurde. Die Regierung habe sich dafür entschieden, aufgrund der aktuellen Finanzlage, vor allem die Finanzierungsstruktur der Stiftung einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen und parallel dazu sei eine Überprüfung durch eine Revisionsgesellschaft im Gange.
Wenn ich mir diese Zeilen zu Gemüte führe, kann ich mir das Grinsen bis weit hinter die Ohren nicht verkneifen. Obwohl das Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal erst im vergangenen Jahr einer Revision unterzogen wurde, ist jetzt anscheinend die Finanzlage so bedrohlich, dass die Regierung die Finanzierungsstruktur der Stiftung bereits wieder einer gründlichen Überprüfung unterzieht und parallel dazu ist eine Überprüfung durch eine Revisionsgesellschaft im Gange. So kommt es heraus, wenn man die Schulden, welche man in der Vergangenheit geäufnet hat, nicht bezahlt - was für ein reiches Land mehr als peinlich ist - und wenn man sich bei der Finanzierung der Zukunft nicht am Durchschnitt aller anderen Arbeitgeber im Land orientiert. Entweder sind alle anderen Arbeitgeber auf dem falschen Pfad oder das Land ist auf dem falschen Weg. Wenn ich mir die finanzielle Situation gemäss dem Jahresbericht der Pensionsversicherung auf Seite 27 betrachte, so fehlen per 31.12.2008 lediglich CHF 164 Mio. Damit dürfte der Beweis erbracht sein, dass das Land auf dem falschen Weg ist. Die Mathematik sollte man nicht versuchen zu überlisten, ansonsten führt es genau zu solch unbefriedigenden Resultaten, was aber eigentlich nicht mehr als logisch ist.
Persönlich ist die ganze Sache zwar mehr als eine Genugtuung, aber in der Sache ist es sehr unbefriedigend und was die 4'000 versicherten Pensionisten dazu sagen werden, wenn sie es erst einmal erfahren, dürfte wenig schmeichelhaft sein und hoffentlich auch Konsequenzen für die Damen und Herren Verursacher haben. Wie gesagt, wer Verantwortung trägt, muss auch mit den Konsequenzen leben können. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Der Inhalt des Bericht und Antrages zur Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und zur Transparenz von öffentlichen Unternehmen wurde von einigen Votanten profund vorgestellt, sie sind dabei detailliert auf verschiedene Schwerpunkte eingegangen. Ich möchte es vorwegnehmen: Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und begrüsse diese auch grundsätzlich. Ich möchte jedoch kurz auch auf das zentrale Thema, die Wahl der Verwaltungsräte, eingehen.
Es geht ja grundsätzlich um die optimale Führung und um die Kontrolle von öffentlichen Unternehmen. Im Bericht und Antrag heisst es dazu: «Die Regierung verspricht sich mit dem vorliegenden neuen Rahmengesetz und der Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze einen grossen Schritt in Bezug auf die Führung und Steuerung öffentlicher Unternehmen, welcher sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen darf».
Das mag wohl in vielen Fällen so sein. Was jedoch grundlegend ändert und ein wichtiger Grundsatz des Corporate Governance sein soll, ist, dass in öffentlich-rechtlichen Unternehmungen das Wahlgremium und das Aufsichtsgremium kongruent sein sollen. Das heisst konkret, Mitglieder der strategischen Führungsebene, also Verwaltungsräte, Verwaltungsratspräsidenten und Vizepräsidenten sollen neu allein durch die Regierung gewählt werden.
Auch wenn man Corporate Governance nicht nur auf die Machtfrage zwischen Regierung und Landtag reduzieren kann, erhält die Regierung bei der Bestellung der Gremien mehr Macht und der Landtag muss diese wichtige Aufgabe abgeben. Diese Tatsache wurde von einigen Votanten schon anlässlich der Postulatsbeantwortung im Jahre 2007 kritisch bis ablehnend vermerkt. Die Begründung der Regierung zu diesem grundlegenden Richtungswechsel leuchtet wohl teilweise ein, denn mit dieser Neuerung sollen die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden, also Wahl, Aufsicht, Kontrolle, Verantwortung bei einer Stelle, bei der Regierung. Auch wenn einerseits der Landtag durch die Gesetzgebung und durch die GPK Mitwirkungsrechte hat und andererseits die Regierung eine Informationspflicht bekommt, verliert der Landtag meines Erachtens dennoch an Einfluss.
Ich gehe davon aus, dass dieses Wahl-, Aufsichts- und Kontrollrecht auch bei einer allfälligen Alleinregierung ebenfalls bei der Regierung liegt. Aus diesem Grunde macht mir diese Machtfülle, die die Regierung bekommt, auch Sorgen und es drängt sich folgende Frage auf: Wie kann verhindert werden, dass zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Krisensituation des Landes, zum Beispiel bei Bedrohung von aussen, bei grossen und schwer wiegenden politischen Auseinandersetzungen oder Ähnlichem, die Regierung so quasi im Alleingang mit der Besetzung von Verwaltungsräten, mit der Festlegung von Strategien etc. ihre Macht missbrauchen und über den Landtag hinweg fragwürdige Strategien verfolgen kann? Ich denke an Vorgaben und Strategien, mit denen der Landtag möglicherweise gar nicht einverstanden ist, die dann durch den Landtag selber nur im Nachhinein und mit grossem Aufwand, wenn überhaupt, korrigiert werden könnten. Ich frage mich auch, wie begründete Minderheitspositionen - und ich denke da wie erwähnt an eine Alleinregierung - in solchen Entscheidungen berücksichtigt werden können.
Ich bin froh, wenn die Regierung auf meine Bedenken eingehen kann und danke für die Beantwortung meiner Fragen. Auch mir ist die Bemerkung wichtig, dass es sich bei meinen Fragen weder um die aktuelle Regierung noch um eine Vorgänger-Regierung noch um eine konkrete Situation handelt. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine kleine Replik an den Abg. Wendelin Lampert. Ich gehe mit Ihnen einig, dass der Landtag ein umfassendes Auskunftsrecht haben soll, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Das sehe ich auch. Sie haben einleitend gesagt - und bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe -, dass der Jahresbericht der Unternehmen eine gute Gelegenheit ist einzugreifen. Ich sehe das überhaupt nicht, weil wir ja immer im Nachhinein erst erfahren, was da effektiv ausgegeben ist und keinerlei Mitsprache haben. Wir können zwar genehmigen oder nicht, aber das Geld ist im Prinzip weg und wir haben auch keinen Einfluss auf die Strategie. Also diese Meinung teile ich überhaupt nicht, dass wir über die Jahresberichte im Nachhinein irgendwas steuern können. Vielleicht habe ich Sie auch falsch verstanden, aber es ist so angekommen bei mir.
Dann habe ich noch eine Frage an den Abg. Pepo Frick: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die GPK Ihrer Meinung nach eine verstärkte Einflussnahme bekommen soll? Weil, wenn das so wäre, also dann müsste ich Ihnen die Frage stellen: Ihr Antrag auf Zurückweisung an die Regierung: Hätten Sie den auch gestellt, wenn Sie das Angebot der Koalitionspartner, in der GPK zu sitzen, angenommen hätten? Weil das wäre dann für mich nicht mehr ganz nachvollziehbar. Herzlichen Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Bedenken bezüglich der Verlagerung der Kompetenzen in Bezug auf die staatlichen Beteiligungen an Institutionen vom Landtag an die Regierung, welche von verschiedenen Abgeordneten der FBP vorgebracht wurden, die kann ich teilweise nachvollziehen. Ich möchte darauf mit Paulus antworten: «Prüfet alles, das Gute behaltet». Und in diesem Sinne würde ich anregen, das anzuwenden, was in Liechtenstein angebracht ist, was wir als angebracht erachten. Die Lesung der ersten Vorlage, die 1. Lesung der Vorlage wird ergeben, welches Kräfteverhältnis die Abgeordneten als für unser Land am besten geeignet erachten, vor allem aber, wie wir die Balance ausgestalten, damit der Landtag seine Verantwortung wahrnehmen kann. Ich zähle dabei auf die Sachlichkeit und Kompromissbreitschaft auf allen Seiten.
Wenn wir auch dabei die parteipolitische Machtverteilung in jeder möglichen Form im Auge behalten, wie dies der Abg. Batliner angeregt hat, dann werden wir die Balance auch finden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur eines noch ein bisschen ins richtige Licht rücken. Hier wird schon sehr viel über Verwaltungsräte und Wahlen und Bestätigungen gesprochen. Also, wie ist es denn überhaupt jetzt? Wer wählt die Verwaltungsräte? Ja, wir bestätigen die Verwaltungsräte in diesem Gremium, aber die Parteien, meine Damen und Herren: Werden wir 25 Leute hier gefragt, wollen wir die Person als Verwaltungsrat in der Landesbank, wollen wir die Person als Stiftungsrat im Museum? Nein, das werden wir nicht.
Also, das wird doch in den Parteigremien gemacht - da müssen wir uns doch gar nichts vormachen - und das kommt in den Landtag und dann bestätigen wir das. Und glauben Sie, das wird anders sein, wenn das die Regierung macht? Glauben Sie, die Regierung wird von sich aus Leute suchen? Auch sie werden Druck haben von der Partei. Ganz einfach. Und dann möchte ich Sie noch erinnern: Wir hatten zweimal eine Alleinregierung. Wir hatten eine Alleinregierung VU und wir hatten eine Alleinregierung FBP und auch in diesen Perioden ist es doch so gewesen, dass man nicht nur immer Schwarze oder Rote gewählt oder vielleicht sehe ich das jetzt falsch.
Abg. Pepo Frick
Danke. Ich versuche zu antworten auf die Frage, die mir Peter Hilti gestellt hat. Ich lese ganz konkret diese drei Zeilen vor. Ich habe Folgendes gesagt: «Natürlich haben die GPK oder auch die Finanzkommission jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über sämtliche Aktivitäten der Regierung». Jedoch, das ist mir wichtig: «Sie bewegen sich in der heutigen Organisationsstruktur zeitlich zu weit weg und haben damit in der Praxis wenig Möglichkeiten, auf Fehlentwicklung Einfluss zu nehmen». Was ich auch sagen will - und das habe ich im Vortext gesagt: Die Regierung baut dauernd aus. Der Unterbau der Regierung geht wirklich vonstatten und seit ich im Landtag bin verlieren wir in dieser Beziehung.
Man muss mal von Macht- und Einflussmöglichkeiten reden. Ich denke, wir müssen uns besinnen. Der Landtag muss sich besinnen: Welchen Weg wollen wir gehen, wie viel Kompetenzen wollen wir? Und vor allem - das habe ich gesagt, darum stelle ich den Antrag auf Nichteintreten - zuerst müssen wir uns in diesem Gremium klar werden, wohin die Reise geht. Das hat mit mir persönlich, ob ich in der GPK sitze oder nicht, meiner Meinung nach gar nichts zu tun. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Abg. Wendelin Lampert, unterbreche dann die Sitzung für die Mittagspause und nach der Mittagspause wird der Herr Regierungschef Stellung zu den Fragen nehmen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wurde konkret gefragt betreffend die Jahresberichte, Voranschläge, Budgets. Ja, da gehe ich mit dem Abg. Peter Hilti einig. Wir müssen eben bei den Voranschlägen, bei den Budgets, da müssen wir eingreifen, damit wir noch lenken können. Bei der Verabschiedung, bei der Genehmigung des Jahresberichtes, da ist ja wirklich eine Vergangenheitsbewältigung. Deshalb liegt mir unter anderem auch ganz konkret am Herzen eben dieses Recht bei den Budgetvoranschlägen, aber auch bei der Eignerstrategie für den Landtag zu sichern. Da können wir eben in die Zukunft gestalten und wirkend eingreifen. Das wären für mich sehr wichtige Punkte. Und da erhoffe ich mir eben auch, dass wir dann mitunter im Rahmen der 1. Lesung, sofern diese stattfindet, hier im Landtag eine Mehrheit finden, die sagt: Ja, gewisse Rechte - wohlverstanden - Rechte hat dieser Landtag auch noch. Es kann ja nicht angehen, dass die gewählte Volksvertretung hier einfach vor vollendete Tatsachen gestellt wird und dann sich Informationen bei der Regierung beschaffen muss. Und wie gesagt, ich weiss einfach eines, dass ich nicht weiss, was an den Regierungssitzungen besprochen wird. Das weiss ich. Denken Sie wirklich, das wird zukünftig anders sein? Also dann sind wir gewaltige Träumer in diesem Hohen Hause, wenn wir an dieses Märchen glauben.
Dann betreffend die Wahlen: Ja, Herr Abg. Quaderer, das ist eben der zentrale Unterschied. Bei den letzten beiden Alleinregierungen da hat eben der Landtag diese Verwaltungsräte gewählt. Das ist für mich der zentrale Unterschied. Da drüben im Regierungsgebäude findet es im stillen Kämmerlein statt und hier drinnen ist die Öffentlichkeit präsent. Und ich erinnere Sie, wie ich es bereits in meinem Votum ausgeführt habe, an die Wahl der Verwaltungsräte Landesbank. Diese Sitzung wurde dieses Jahr in diesem Landtag unterbrochen, es fanden Telefonate statt, es wurden Versprechungen geäussert in diesem Hohem Hause, sollten gewisse Interessenkonflikte zukünftig entstehen. Und solche Prozesse sind mir viel lieber und die sind doch ganz sicher auch im Sinne von Corporate Goveranance. Das ist Trasparenz. Was im Regierungsgebäude stattfindet an den Regierungssitzungen das ist doch nicht transparent.
Und da frage ich mich schon, ob sich der Landtag hier wirklich diese Rechte selbst nehmen soll. Selbst - ich betone es noch - selbst, wenn noch jemand anders kommen würde und uns diese Rechte nimmt, dann ist es für mich nochmal etwas anderes, aber wir haben es jetzt selbst im Griff zu entscheiden: Sollen zukünftig auch unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger diese Rechte nicht mehr haben? Und ich habe hier meine Bedenken und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Corporate Governance für diese Intransparenz ist. Das glaube ich nicht. Corporate Governance will Transparenz und das haben wir jetzt viel mehr, als wenn zukünftig alles bei der Regierung angesiedelt wäre. Und es geht mir effektiv auch nicht über die vergangene Regierung, über die jetzige, über die zukünftige, es geht mir effektiv einfach darum, dass der Landtag gewisse Rechte hat. Und nach meinem Dafürhalten müssen wir diese Rechte uns auch sichern und auch unseren Nachfolgerinnen und Nachfolgern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ausnahmsweise gebe ich dem Abg. Harry Quaderer noch Gelegenheit für eine ganz kurze Replik.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Es wird ganz kurz sein: Die Verwaltungsräte wurden in den Parteigremien gewählt und im Landtag bestätigt. So sehe ich das.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit unterbreche ich jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:30 Uhr.Mittagspause (von 12:40 bis 14:30 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des 2. Tages der September-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 20 und befinden uns in der Eintretensdebatte.
Ich gebe das Wort dem Abg. Gerold Büchel.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Beim ersten Studium dieses - wie hat der Abg. Quaderer es genannt - monumentalen Werks hatte ich ein gemischtes Gefühl. An diesem Punkt vielleicht: Der Umfang eines solchen Dokuments ist nicht unbedingt ein Merkmal für hohe Qualität. Die Grundidee der Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher Organisationen sehe ich durchaus als sinnvoll. Die Sicht der Regierung, wie denn die Kompetenz und Verantwortlichkeitsverteilung künftig aussehen soll, ist nicht unbedingt nach meinem Verständnis von Ausgewogenheit der Gewalten. Einige Voten scheinen doch auch in dieselbe Richtung zu zeigen - so verschiedenste Voten der Abg. Beck, die schon auch Punkte aufgezeigt hat, die noch diskutiert werden müssen, speziell betreffend die Information, wie die Gewalten sind. Auch der Herr Abg. Lampert hat eine ganze Liste von Punkten, die er als sehr kritisch aufgezeigt hat - der Herr Abg. Kaiser auch.
Für mich auch sehr gut ausgeführt war das Votum des Abg. Pepo Frick, der vor allem auch auf die Postulatsbeantwortung verwiesen hat, welche wesentliche Punkte aufgezeigt hat, die einfach nicht aufgenommen worden sind. Auch für mich sind Punkte wie «wird nur informiert?» oder «hat der Landtag auch Unterlagen zur Genehmigung?» zentrale Fragen. Nochmals: «Ausgewogenheit», «Kompetenz» oder auch das Wort «Macht» sind für mich hier nicht unbedingt gegeben.
Aus diesen Voten der Abg. Beck, Lampert, Kaiser, Frick, meine ich auch zu hören, dass wir nicht wenige Artikel haben werden, die Grundsatzdebatten auslösen werden. Bei einem 200-Seiten-Artikel-Werk ist für mich schon sehr fraglich, ob das zielführend ist. Ich erhalte den Eindruck, dass der Landtag in seiner Postulatsbeantwortung was anderes bestellt hat.
Aus meiner Einschätzung - nachdem ich heute Morgen doch sehr interessiert zugehört habe - überwiegen für mich die Kritikpunkte gegenüber den positiven Aspekten. Wenn ich hier nicht vielleicht doch noch aufgrund vielleicht noch folgender Kommentare ein besseres Grundgefühl erhalten sollte, werde ich dem Antrag des Herrn Abg. Pepo Frick auf Nichteintreten zustimmen. Vielen Dank.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren. Ich habe noch eine grundsätzliche Bemerkung zu dieser Vorlage. Ich bin Mitglied der Geschäftsprüfungskommission und stelle fest, dass mit dieser Vorlage die Aufgaben und Bedeutung dieser Kommission zunehmen werden. Gemäss Verfassung Art. 63 Abs. 1 steht dem Landtag das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung zu. Die GPK, als verlängerter Arm des Landtages für diese Aufgabe, möchte natürlich diese Aufgabe auch gewissenhaft und korrekt vornehmen, nur habe ich Zweifel daran, ob diese GPK mit ihren heutigen Ressourcen dazu in der Lage ist. Hierzu muss meiner Ansicht nach ein nötiger Unterbau geschaffen werden. Dafür sind wir, der Landtag, verantwortlich. Die neu geschaffene Kommission zur Reform der Geschäftsordnung kann hierfür hilfreich sein. Ich will damit auch klarstellen, dass es nicht primär die Aufgabe der Regierung sein kann, welche sich für diese Reformaufgabe einsetzen muss, sondern das sind wir selber.
Je nachdem, was die Diskussionen bei der anschliessenden 1. Lesung hervorbringen, sind diese Arbeiten unverzüglich zu starten, damit die Vorlage Corporate Governance erfolgreich umgesetzt werden kann und damit sich der Landtag nicht aufgrund falscher und fehlender Ressourcen selber schwächt. Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte meinem Vorredner, dem Abg. Gebhard Negele, beipflichten. Ich bin auch in der GPK, und ich denke, wenn die GPK ihren Auftrag wahrnehmen soll im Bereich dieses Bericht und Antrags, die Kontrolle wahrnehmen soll, muss hier unbedingt etwas gemacht werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GPK in dem Umfang die ganzen Staatsunternehmen mitprüfen kann, wie es eigentlich im Rahmen der GPK sein sollte. Besten Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuallererst möchte ich auch meinen Dank aussprechen an all jene involvierten Kreise, die sich diese grosse Arbeit gemacht haben. Wir haben heute Morgen verschiedene Votanten gehört, pro und kontra, ob Rechte aus dem Landtag an die Regierung abgegeben werden etc., ob das richtig ist oder nicht. Ich persönlich habe auch hier meine grossen Zweifel, dass mit dieser Vorlage eigentlich die Rechte des Landtags geschwächt werden. Diverse Beispiele wurden heute Morgen aufgezählt, auf die ich hier verzichte, diese nochmals hervorzuheben. Ich möchte meine Ausführungen auch wertungsfrei verstanden haben von der jetzigen oder zukünftigen Regierung. Der Abg. Batliner hat verschiedene Konstellationen aufgezeigt, wie eine Regierungsbildung zukünftig sein könnte, und dies gilt für mich unter der jetzigen Konstellation wie auch unter der zukünftigen Konstellation.
Ich habe auch noch eine kurze Bemerkung zum Abg. Harry Quaderer. Er hat heute Morgen in seinem Votum dargestellt, dass die Verwaltungsräte in den Parteien gewählt werden. Zumindest in jenen Gremien der FBP, denen ich schon beigewohnt habe, ist es so, dass dort Nominationen vorgenommen werden und der Landtag hier drin dann diesen Nominationen zustimmt oder nicht. Aus all diesen Überlegungen habe ich eigentlich eher Mühe, dieser Vorlage zuzustimmen, und ich denke auch, dass das Votum des Abg. Pepo Frick, der verschiedene Mängel in der Postulatsbeantwortung aufgezeigt hat, doch zu denken gibt. Ich habe deshalb mindestens augenblicklich Mühe, dieser Vorlage zuzustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Vielen Dank, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Thema Corporate Governance ist ein Thema, das ja nicht nur Liechtenstein beschäftigt oder beschäftigt hat, sondern ein Thema, das im Ausland auch entsprechende Aufmerksamkeit erregt hat, und auch dort war es ein sehr, sehr wichtiges und grosses Diskussionsthema. Sie wissen, wovon ich rede, und ich möchte auch nicht in die Vergangenheit blicken. Auch der Hohe Landtag hat sich indirekt, zumindest in der Vergangenheit, auch schon mit öffentlich-rechtlichen Unternehmungen beschäftigt und dabei auch Corporate-Governance-Themen abzuarbeiten gehabt. Auch jetzt aktuell hat der Landtag im Bereich der FMA ein Corporate-Governance-Thema abzuarbeiten.
Ich bin auch froh, dass dieses Thema in Liechtenstein vor Jahren schon aufgegriffen wurde. Das ist ja kein neues Thema - ein Thema, das vor bald drei Jahren in diesem Lande publik geworden ist, das dann im Landtag diskutiert worden ist und dann eben auch eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist, die sehr breit dieses Thema angelegt hat. Man hat mit allen 26 betroffenen - das meine ich positiv - davon tangierten Unternehmen direkt Gespräche geführt. Es waren auch in der Arbeitsgruppe Verwaltungsräte von grösseren Unternehmungen beteiligt.
Ich möchte aber auch meinen Dank aussprechen. Verzeihen Sie mir, dass ich zunächst die Arbeitsgruppe erwähne und Thomas Lorenz, der hier wirklich hervorragende Arbeit geleistet hat. Ich tue das deshalb- - ich mache das nicht oft, aber ich mache es dann, wenn ich eine Vorlage für ganz zentral für die Zukunft in diesem Lande halte. Und diese Vorlage halte ich für extrem wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Landes.
Ich danke auch den Abgeordneten für ihre Voten. Ich möchte ihnen auch, wenn ich nachher dann ein bisschen ausführlicher über die Rechte des Landtages spreche, die auch in diesem Gesetz zum Ausdruck kommen, die Befürchtung nehmen, dass ihnen irgendwelche Rechte geschwächt werden, irgendwelche Rechte genommen werden. Das Gegenteil ist der Fall: Es werden über das Geschäftsverkehrsgesetz neue Rechte sogar geschaffen, die sie heute via GPK gar nicht haben.
Ich möchte auch betonen, dass ich mich nicht in eine Diskussion zu einer Landtagsreform einmischen möchte. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass eine solche notwendig ist. Ich bin auch überzeugt, dass, wenn man Rechte wahrnehmen will und kann und sollte, dass hier eine Stärkung des Landtages Platz greifen muss. Das ist für mich klar, und wenn man Teile der Oberaufsichtsfunktion für sich dann beanspruchen will, dann ist eine Stärkung des Landtages unumgänglich. Ich meine, wer dabei ist, der weiss, wovon ich rede, auch wiederum bei Rekrutierung von aktuell dem Landtag unterstellten Gremien, was es bedeutet hat. Wir haben Anforderungsprofile gemacht und wir haben die auch zur Verfügung gestellt.
Wenn ich die Voten, auf die ich dann eingehen werde, höre, dann gibt es zwei Kernpunkte, und da freue ich mich, dass das auch so herausgeschält wird. Es gibt den Kernpunkt der Eignerstrategie und der Beteiligungsstrategie, etwas ganz Zentrales. Und lassen Sie mich das an einem kleinen Beispiel sagen: Wenn ich gestern die Kleinen Anfragen gesehen habe, zum Beispiel zum MRI beim Landesspital. Genau solche Fragen würden eben nicht mehr über Kleine Anfragen behandelt werden, sondern solche Fragen über eine Weiterentwicklung des Spitales im Rahmen der Eignerstrategie: Ist das noch im gesetzlichen Auftrag, den das Landesspital hat? Ist das noch im Grundauftrag? Sowas wäre mitunter Gegenstand einer Eignerstrategie.
Der zweite Punkt ist die Oberaufsicht. Ich komme auf die Eignerstrategie nochmals ausführlich zu sprechen, und bei der Oberaufsicht, die eindeutig heute gemäss Verfassung bei der Regierung angelegt ist - ich komme auch darauf noch eindringlich und ausführlich zu sprechen - da gibt es verschiedene Instrumentarien. Wir wissen auch, dass die Instrumentarien heute wenig griffig sind; nicht griffig genug, um eben die Oberaufsicht über Unternehmen wahrzunehmen, mit denen meine Ressort-Kollegen tagtäglich in Kontakt stehen, und wenn ich von diesen Unternehmen sprechen, sind das kulturelle Institutionen, sind das wirtschaftliche Institutionen wie die LKW, die heute mehrfach genannt wurden, und die eben fast im täglichen Verkehr miteinander sprechen.
Im Rahmen der Oberaufsicht - das ist ein Thema - haben Sie heute Morgen das Thema der Wahlen herausgeschält. Und wenn wir uns das ansehen, dann möchte ich vielleicht als Vorbemerkung sagen: Warum ist es so wichtig, dass wir uns mit dieser Vorlage befassen? Wir haben ein Unternehmen, die Landesbank, welches weit über 100 Jahre alt ist. Wir haben eine AIBA geschaffen, die vor zwei/drei Jahren mit gesetzlichen Aufträgen bedacht wurde. Wir haben dazwischen AHV/IV/FAK-Anstalten geschaffen. Das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber ich glaube, jeder Landtag und jeder Gesetzgeber hat nach bestem Wissen und Gewissen die Organisationsstruktur so aufgesetzt, wie es eben zu seiner Zeit richtig war.
Wir haben aufgelistet, um welche 26 öffentlichen Betriebe und Unternehmen es in diesem Lande geht. Und um das kleine und für Sie wichtige - und ich verstehe das auch - wichtige Wahlthema geht es Ihnen. Sie wählen heute bei 4 von 26 Unternehmen die Verwaltungsräte oder Stiftungsräte. Es wurde angetönt: Ja, es gibt viele Kommissionen. Es gibt viele Beiräte, die von der Regierung bestellt werden. Im täglichen Leben - wir haben fast auf jeder Regierungssitzung Dutzende von Kommissionen - Stipendienkommission und andere Kommissionen. Ich denke, wenn man hier ein System vom Kopf auf die Füsse stellen möchte, dann bedingt das dann sehr, sehr viel Aufwand.
Und wenn ich von Oberaufsicht spreche, so wurden heute Morgen meines Erachtens von der Abg. Doris Frommelt und vom Abg. Günther Kranz zwei Begriffe gewählt, die mir eigentlich sehr gut gefallen haben. Es geht um das Rollenverständnis, das in der Verfassung hinterlegt ist, und es geht dann um die Kongruenz von Aufsicht, Kontrolle und Wahlen, die eben auch damit implizit über die Oberaufsicht in der Verfassung hinterlegt ist.
Lassen Sie mich zur Eignerstrategie ein paar Worte sagen und ich möchte dieselben Beispiele verwenden, wie wir das an der letzten Informationsveranstaltung am letzten Freitag gemacht haben: Die Eignerstrategie ist übrigens einer jener vier Punkte, der im Arbeitsgruppenbericht, der damals der Postulatsbeantwortung angehängt wurde und der Bestandteil dieser Postulatsbeantwortung war, einer dieser zentralen Punkte, die eben auch unsere Unternehmen draussen, die 26 Unternehmen, sich wünschen. Wenn jetzt - ich komme darauf zurück - mitunter über Kleine Anfragen Kritik am Landesspital geübt wird, ob die Anschaffung eines MRI-Gerätes richtig war oder nicht, so kann man die Kritik heute nicht allein am Stiftungsrat des Landesspitals aufhängen, sondern das ist auch eine Frage der mangelnden Eignerstrategie dieses Unternehmens.
Herr Prof. Müller hat gesagt, es gäbe im Kanton Bern eine vorzügliche Eignerstrategie der Regionalspitäler, und deshalb ist mir dieses Beispiel mit dem MRI jetzt gekommen. Er hat aber auch gesagt - und das haben Sie auch den Medien entnehmen können, und ich erwähne auch dieses Beispiel, weil es auch für uns zutreffen könnte - die Swisscom hat lange mit einem dänischen Telefonunternehmen verhandelt und wollte dieses akquirieren. Am Schluss hat der Bundesrat gesagt: Nein. Ja so schafft man kein Vertrauen zwischen der Regierung und den operativen Unternehmen. Es hat keine Eignerstrategie gegeben.
Und wenn ich die Telefonie anspreche, wird das auch bei uns ein Thema sein. Auch hier - und ich sage das auch ohne Wertung - können wir lange zurückgehen. Ich glaube, auch hier müssen wir keine Vergangenheitsbewältigung machen, aber auch hier muss der Eigner eine Eignerstrategie formulieren im Rahmen dessen, was das Gesetz vorgibt.
Verzeihen Sie mir, wenn ich hier doch zurückweisen muss, dass hier mit der Eignerstrategie eine Machtverschiebung stattfinden wird. Das ist überhaupt nicht der Fall. Ich möchte das Beispiel des Fraktionssprechers der FBP aufgreifen: Gas abschalten - ich weiss nicht mehr wie es genau war - Wasser abschalten. Nein, das Gasmarkt-Gesetz bleibt in Kraft. Alle anderen Gesetze bleiben in Kraft. Der Gesetzgeber schafft mit den Gesetzen den Rahmen überhaupt für die Eignerstrategie. Lassen Sie mich das an diesem Beispiel - und ich bleibe bei den LKW - festhalten. Das LKW-Gesetz - vielleicht in Zukunft noch deutlicher - wird in seinem Zweckartikel vielleicht festhalten, dass man im Lande Liechtenstein auf erneuerbare Energien setzen soll und alle Quellen erschliessen soll.
Das ist das Gesetz. Den Rahmen geben Sie vor, und da kommt mir auch das Beispiel des Abg. Peter Hilti in den Sinn. Ja, wenn dem Landtag wichtig ist, dann schreibt man hinein: «In Liechtenstein wird kein Atomkraftwerk gebaut». Das gehört in einen Gesetzesartikel und sicherlich nicht im Rahmen einer Eignerstrategie. Ich glaube, er hat das einfach auch als Beispiel überzeichnet. Ich glaube, es würde auch, wenn wir das ein bisschen auch in die humoristische Seite nehmen, keine Regierung auf die Idee kommen, so etwas überhaupt zu vertreten.
Was ist dann die Eignerstrategie? Der Gesetzgeber gibt uns den Rahmen vor, auf erneuerbare Energien zu setzen. Dann kann sich die Regierung zum Ziel setzen: Ja, wir wollen in dieser Legislaturperiode oder in einem Energiekonzept, das über zehn Jahre angelegt ist, die erneuerbaren Energien auf 20% in diesem Lande erhöhen. Das ist die Zielsetzung, die operative Zielsetzung der Regierung. Das könnte in einer Eignerstrategie drinstehen.
Und was ist dann die Unternehmensstrategie? Die LKW und die LGV müssten uns dann sagen, wie sie diese Zielsetzung erreichen wollten. Das ist ihre unternehmerische Aufgabe, wie sie hier Quellen erschlies-sen könnten. Und das hätte Ihnen vielleicht gestern alles auch die Diskussion zum Seepark im Norden dieses Europa erleichtert. Ich weiss - und deshalb kämpfe ich für diese Vorlage -, das ist wichtig, sonst führen Sie bei jedem Finanzbeschluss immer wieder dieselben Grundsatzdiskussionen. Das ist das Ziel der Eignerstrategie und ich bin froh, dass ich das von Ihnen auch gehört habe, dass das an und für sich etwas ist, was unbestritten ist.
Wenn ich von der Oberaufsicht spreche, so möchte ich zunächst auch hier einfach wiedergeben, was schon im Arbeitsgruppenbericht ausgewiesen wurde und was dort als sehr zentrales Handlungsfeld erkannt wurde. Es ist sogar der erste Punkt auf Seite 17 des Arbeitsgruppenberichts der Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 2007:
Unterschiedliche Gremien zur Wahl und Abwahl von Mitgliedern der strategischen Führungsebene ist etwas, was die Arbeitsgruppe bereits bemängelt hat. Und diese hat man mehrheitlich mit Personen bestückt, die ja eben aus diesen Verwaltungsräten in diese Arbeitsgruppe bestellt wurden. Und es ist in der Tat so - lassen Sie mich das einfach als Nebenbemerkung hier auch erwähnten -, es hat in der Regierung über diese drei Jahre, seitdem wir uns mit dieser Vorlage beschäftigen, nie eine kontroverse Diskussion gegeben: Sollen wir jetzt zweifeln, dass die Regierung diese Aufgabe wahrnehmen kann und soll für die Zukunft? Wollen wir uns im Rahmen dessen bewegen, was uns die Verfassung vorgibt? Beim Thema Oberaufsicht können wir nicht diskutieren, ohne uns die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Augen zu führen. Die Oberaufsicht ist in der Verfassung angelegt und es war eine Prämisse der Regierung, im Rahmen der heutigen Verfassung den vielleicht auch bei uns herrschenden - und wenn man Seite 21 und 22 ansieht, kann man vielleicht auch bei uns von «Verwaltungszoo» sprechen und von Durcheinander sprechen, zu beseitigen. Aber auch das ist kein Vorwurf, ich habe es bereits gesagt. Es gibt ältere Unternehmen, es gibt jüngere Unternehmen.
Wenn ich dann zu den Rechten des Landtages komme, so möchte ich einfach ausführen, dass der Landtag heute die Rechte angelegt hat in der Verfassung, die Rechte auch angelegt hat im Geschäftsverkehrsgesetz, und dass er diese mitunter auch nicht oft genug eingesetzt hat gegenüber dem, was er tun muss, nämlich, uns, die Regierung - hier die Regierungsbank ganz konkret - zu kontrollieren. Es wurde erwähnt, dass dem Landtag gemäss Art. 63 der Landesverfassung das Recht zur Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung zusteht. Dieses Recht übt er über die Geschäftsprüfungskommission aus. Deshalb wird diese Geschäftsprüfungskommission gewählt. Die hat einen klaren Auftrag. Die hat den Auftrag, die Regierung zu kontrollieren. Hat sie Kontrollrechte? Auch das ist festgelegt, meine Damen und Herren. Die Kontrollrechte sind festgelegt in Art. 20 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes und im Art. 32 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes. Kontrolliert wird die Geschäftsführung der Regierung sowie der Verwaltung und andererseits dann auch der Finanzhaushalt.
Das Geschäftsverkehrsgesetz ist kein altes Gesetz. Das Geschäftsverkehrsgesetz - da waren einige beteiligt dabei -, das wurde am 12. März 2003 neu erlassen. Wir haben das ausgeführt im Bericht und Antrag auf Seite 18, dass der Landtag die Bestimmungen zur Kontrolle der Staatsverwaltung aus dem Vorgängergesetz aus dem Jahre 1969 übernommen hat, ohne eine Veränderung des Geltungsbereichs herbeiführen zu wollen. In den Erläuterungen - und ich zitiere das - zum Gesetzesentwurf über die Kontrolle der Staatsverwaltung im Geschäftsverkehrsgesetz wurde ausgeführt: «Von der Kontrolle wird die gesamte Staatsverwaltung erfasst. Nicht unter die Staatsverwaltung fallen die Gebilde der mittelbaren Staatsverwaltung, die nach Art. 78 Abs. 4 der Verfassung der Oberaufsicht der Regierung unterstehen». Immerhin ist aber die Regierung auch in diesem Bereich der Staatsverwaltung dem Parlament gegenüber für die richtige Wahrnehmung seiner Oberaufsichtsfunktion verantwortlich.
Und ganz kongruent zu dem, was hier gemacht wurde, sehen Sie heute im Geschäftsverkehrsgesetz, dass Sie Auskünfte von der Regierung verlangen können, von den Amtsstellen und von den öffentlich-rechtlichen Stiftungen, aber heute nicht von allen öffentlichen Unternehmen. Und das ist das, was der Abg. Günther Kranz in seinem Votum wohl gemeint hat, indem er gesagt hat, man muss ein direktes Auskunfts-recht von allen öffentlichen Unternehmen haben - der Landtag, und der Landtag vertreten wohl durch die GPK als das zuständige Gremium. Ja, und diese Rechte bekommt der Landtag neu mit der vorliegenden Vorlage zum Corporate-Governance-Gesetz.
Ich möchte noch einmal betonen und gehe dann noch ein bisschen detaillierter auf diesen Aspekt ein. Ich verstehe beim ersten Durchlesen, wenn Sie diese Befürchtung hätten, dass Sie jetzt diese vier Verwaltungsräte nicht mehr wählen können. Aber glauben Sie mir, das ist ein ganz kleiner Aspekt in dieser ganzen Vorlage. Für mich ein wichtiger, und ich glaube auch, dass wir mit den Anregungen, die hier gemacht wurden, mit Informationen, einiges auch für eine 2. Lesung sicherlich hineinbringen können. Ich bin mir aber sicher, dass es in das Geschäftsverkehrsgesetz gehört, im Verkehr zwischen Landtag und Regierung.
Worin bestehen nun die Kontrollbefugnisse der GPK? Sie bestehen schwerpunktmässig in Auskunfts- und Akteneinsichtsrechten. Das ist geregelt im Art. 25 f. Geschäftsverkehrsgesetz und im Art. 36 Finanzhaushaltsgesetz. Sie umfassen auch - und das wird ja auch gemacht - die Möglichkeit der Ämterprüfung, und - ich erwähne das jetzt als ultima ratio - natürlich auch die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Das ist auch im Geschäftsverkehrsgesetz geregelt.
Der verfassungsrechtliche Hintergrund - und wie gesagt -, das war eine Prämisse, auf der das Postulat, die Postulatsbeantwortung aufgebaut war, wo aber auch die Arbeitsgruppe gearbeitet hat. Wir halten uns an die geltenden Bestimmungen der Verfassung, weil sie sich ja auch - wir haben das gehört - bewährt haben. Der verfassungsrechtliche Hintergrund dieser Kontrollrechte der GPK ist die Verantwortlichkeit der Regierungsbank, der Regierung gegenüber dem Landtag gemäss Art. 78 der Verfassung. Die Kontrollrechte, die die GPK hat, gewährleisten die Transparenz, die zur Sicherstellung der Verantwortlichkeit gegenüber dem Landtag notwendig ist und zwingt die Regierung, über ihren Zuständigkeitsbereich, und zwar über alle, Rechenschaft abzulegen. Adressat dieser Kontrollbefugnisse sind wir, ist die Regierung. Allein wir sind dem Landtag gegenüber verantwortlich und nicht etwa eine einzelne Amtsstelle oder ein Beamter, oder eine Schule oder eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die heute im Geschäftsverkehrsgesetz genannt werden, auch dann, wenn die GPK von ihrem Recht, von ihrer Befugnis Gebrauch macht, direkt bei den Ämtern, bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen, aber eben nicht bei öffentlich-rechtlichen Anstalten, bei privatrechtlichen Aktiengesellschaften, entsprechende Auskünfte einzuholen. Und das können Sie in Zukunft. Ich komme auch darauf zurück. Wir sind Ihnen gegenüber verantwortlich.
Für den Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung, also für alle diese ausgelagerten Betriebe, die hier im Bericht erwähnt sind und für die wir jetzt einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen wollen, der ja auch unbestritten ist, haben wir die Oberaufsichtsrechte gemäss Art. 78 Abs. 4 der Verfassung. Der Regierung steht es zu. Die Regierung ist gehalten, aber auch wir - und das haben wir ja auch ausgeführt - haben verfassungsrechtlich prüfen lassen, dass nicht bei allen Unternehmen diese Aufsichtsrechte im gleichen Masse vorhanden waren.
Ich bin in die Materialien gegangen und habe im Jahre 1969 nachgesehen, als man damals das erste Geschäftsverkehrsgesetz zwischen Landtag und Regierung geschaffen hat, und man hat damals gesagt, man wolle die Oberaufsichtsrechte in einem eigenen Gesetz festhalten. Das hat man jetzt 40 Jahre lang nicht gemacht. Auch das kein Vorwurf, an niemanden. Themen müssen dann aufgegriffen werden, wenn sie politisch reif sind. Das Thema der Regelung der Aufsichtsrechte ist jetzt im Rahmen der Corporate-Governance-Vorlage reif.
Und wenn gesagt wird, die Regierung macht es sich einfach, sie verweist auf die Rechtslage in der Schweiz: Dort ist es dieselbe, ja es ist dieselbe Hierarchiestufe, aber wir machen es uns nicht einfach. Es ist kein Wunschkonzert der Regierung, was wir hier machen. Es ist die oberste Rechtsquelle, an die wir uns hier und an die wir uns im täglichen Verwaltungshandeln zu halten haben. Das ist die Verfassung. In der Verfassung ist das angelegt, was wir hier tun. Ob wir dann die Oberkontrollfunktion und Oberauf-sichtsfunktion, ob meine Kollegen das in Zukunft machen können und werden und tun, das müssen Sie kontrollieren. Das ist die Aufgabe des Parlaments, und zwar nicht nur bei den Ämtern, wie das jetzt der Fall war, und nicht nur bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen, sondern auch in aller Klarheit bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten, und auch bei den spezialgesetzlich geregelten.
Ich möchte betonen, dass diese Kontrollbefugnisse, die im Geschäftsverkehrsgesetz angelegt sind, durch diese Vorlage überhaupt nicht tangiert sind. Im Gegenteil, Sie werden gestärkt. Heute verfügt - und das stimmt - der Landtag über verschiedene spezialgesetzlich eingeräumte Bestellungsrechte. Wenn wir Seite 21/22 anschauen, so ist das bei 4 Unternehmen von 26 Unternehmen - glaube ich - noch alleine der Fall, und bei 2 gemischt.
Diese Befugnisse sollen zwar formell in Zukunft nicht mehr - so der Vorschlag - bestehen, aber materiell, inhaltlich erleidet der Landtag dadurch überhaupt keine Beeinträchtigung. Im Gegenteil: Er kann seine Kontrollkompetenzen gemäss Geschäftsverkehrsgesetz noch viel effektiver wahrnehmen. Abgesehen davon - und ich möchte das auch nicht betonen, ich möchte es aber erwähnen, weil es wichtig ist - abgesehen davon, dass es verfassungswidrig wäre, wenn der Regierung zwar die Oberaufsicht über die Institutionen des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 78 Abs. 4 der Landesverfassung zukommt, ihr aber jegliche Instrumente fehlen, um dieser Oberaufsichtsfunktion nachzukommen, dann ergibt sich daraus eine Situation, die aber auch heute für Sie doch eine sehr unbefriedigende ist.
Ich erinnere doch daran - auch heute Morgen war es wieder ein Thema. Wir haben uns in der Finanzkommission intensiv damit auseinander gesetzt - ich erinnere an die Situation bei der FMA. Hier wurde die Oberaufsicht - das ist wirklich einzigartig in der ganzen Landschaft - nur dem Landtag übertragen, vollständig - im Jahre 2004 und Inkrafttreten 2005. Diese Situation, abgesehen davon, dass sie verfassungsrechtlich meines Erachtens unhaltbar ist, ist deshalb für Sie ja unbefriedigend und darum kämpfen Sie ja auch, weil Sie überhaupt keine politischen und rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dieser mittelbaren Staatsverwaltung der FMA haben. Sie haben keine Möglichkeit, dort einzugreifen, weil es so auch nicht angelegt ist, weil dann müsste man das gesamte Rechtssystem ändern, inklusive die Verfassung tangieren. Wäre es anders, würden Sie zu Recht dann Kritik an der Regierung üben, wenn Sie diese Zustände nicht anpacken würde. Wir sind Ihnen für das Geschäftsgebaren anderer dann hier verantwortlich. Sie haben diese Rechte, und deshalb - verzeihen Sie mir auch -, dass doch gewisse Rechte heute zahnlos geblieben sind, weil Sie die rechtlichen und politischen Sanktionsmöglichkeiten aufgrund dieser Anlage in der Verfassung nicht haben können, weil sie auch dafür nicht geschaffen worden sind. So ähnlich habe ich Ihr Votum, Herr Abg. Günther Kranz, auch verstanden.
Hingegen kontrolliert die Regierung künftig, ob wir, wenn wir nun auch unsere Rechte haben, die Oberaufsichtsfunktion endlich wahrnehmen können nach 40 Jahren, seitdem es angekündigt worden ist. Sie kontrollieren, ob die Regierung das auch macht, und dann glaube ich auch, dass jede Kritik, wenn das nicht geschieht, zu Recht passiert. Und damit richten Sie auch Ihre Antworten und Ihre Fragen an den richtigen, logischen Ansprechpartner, nämlich an uns, an die verantwortliche Regierung. Sie haben uns gewählt, und ich betone es, dass damit die Sanktionsmöglichkeit und die Kontrolle für Sie gegenüber uns noch viel zielgerichteter möglich ist. Und wenn man bedenkt, dass - zumindest nach dem Willen des bisherigen Gesetzgebers - die Kontrolle der gesamten Staatsverwaltung, die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eigentlich gar nicht umfassen sollte - ich habe diese Passage zitiert -, so ergibt sich auch hierdurch eine - meines Erachtens - Verbesserung und deutliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle.
Und ich erwähne es noch einmal: Das ist aber ein Fakt, den können nur Sie beheben, wenn Sie den Unterbau, der heute Morgen diskutiert worden ist, wenn Sie diesen Unterbau nicht haben, wenn Sie meinen, die GPK - ja es ist ein Milizgremium, selbstverständlich ja - wenn dort Personal gebraucht wird und dort Ressourcen gebraucht werden, um die Regierung zu befragen, Auskünfte zu verlangen, Berichte einzufordern - und ich sage es jetzt ein bisschen hart -, und nicht durch die Traktandenliste der Finanzkontrolle getrieben zu sein, dann müssen Sie dafür sorgen, und ich bitte Sie, dass Sie dafür sorgen. Ich möchte einer Regierung angehören, die auch kontrolliert wird.
Und ich möchte auch erwähnen - und das haben Sie ja gelesen, zum Teil, nicht alle, der Landtag ist neu gebildet: Im letzten Herbst wurde das Gesetz über die Finanzkontrolle hier behandelt, sehr positiv aufgenommen. Wir werden diese Vorlage, nachdem wir sie jetzt mit der GPK behandelt haben - ich glaube zweimal an GPK-Sitzungen im August habe ich mit der GPK über diese Vorlage diskutiert. Es ging nicht um wahnsinnig grosse Angelegenheiten. Die ist bereinigt. Hier machen wir auch - wenn ich jetzt Ihre Worte verwenden würde, verzeihen Sie es mir - eine Machtverschiebung von der Regierung zum Parlament. Die Finanzkontrolle ist nachher ein Institut der Legislative, weil sie Ihnen zugeordnet ist und wohl der GPK zuarbeiten wird. Sie ist nicht mehr uns zugeordnet, was sie heute ist, sondern sie ist dem Landtag zugeordnet und damit unabhängig von jedem Einfluss der Regierung. Das Einzige, was wir dort drin haben ist, dass wir unsere Dienste zur Verfügung stellen, dass - ich hätte bald gesagt - nicht auch noch die Finanzkontrolle eigene Personalangestellte anstellt, sondern dass wir Leistungsvereinbarungen machen für Dienste und dass wir das Recht haben, wenn wir eine Sonderprüfung begehren, zum Beispiel eine Ämterprüfung. Wenn wir auch nicht zufrieden sind und diese intern durch die Finanzkontrolle durchführen wollen, dann könnten wir das beantragen. Es muss nicht einmal aufgenommen werden, nein, die Finanzkontrolle kann es begründet - so ist es in Zukunft zumindest vorgesehen - ablehnen.
Das muss in einem Zusammenhang gesehen werden. Die Prüfbefugnis, die heute eben nur auf Stiftungen des öffentlichen Rechts - und das sind, glaube ich, nicht die Institutionen, die Sie heute Morgen diskutiert haben - beschränkt war, so wird sie neu nun auf alle anderen Institutionen ausgedehnt. Das ist das, was Sie gesagt haben, Herr Abg. Günther Kranz. Ja, ein direktes Auskunftsrecht der strategischen Führungsebene aller Unternehmen dem Landtag gegenüber. Ja, wenn Sie die Auskünfte vermeintlich von der Regierung nicht bekommen, dann haben Sie das Recht, dort zu fragen. Dieses Recht hat der Landtag heute aufgrund der heutigen gesetzlichen Prämissen nicht. Das schaffen wir hiermit.
Und ich möchte zu diesem, wenn auch zugegebenermassen ziemlich rechtlichen Exkurs zusammenfassend festhalten, dass ich wirklich überzeugt bin und für diese Vorlage kämpfe, dass durch diese Corporate-Governance-Vorlage die bestehenden parlamentarischen Kontrollinstrumente nicht verkürzt werden. Ich glaube, sie werden in zweifacher Hinsicht deutlich verbessert. Einerseits werden Sie über die Kontrolle der Oberaufsicht der Regierung, nämlich durch uns, sämtliche Institutionen kontrollieren können, und andererseits wird durch eine klare Zuordnung der Oberaufsichtsfunktion zur Regierung die Kontrolle viel effektiver, da Sie wissen, wer ist jetzt verantwortlich, und wir nicht öffentliche Diskussionen führen müssen: Wem gehört jetzt die Oberaufsichtsfunktion in gewissen Bereichen?
Ich habe grosses Verständnis für das, was Sie heute Morgen gesagt haben. Ich habe wirklich grosses Verständnis dafür, dass Sie an Informationen interessiert sind, und dass es eben vielleicht nicht nur Rechte sind, die Sie holen können und uns fragen können, dass wir Informationspflichten in geeigneter Art und Weise einbauen können. Ich denke, das ist ein wichtiger Aspekt, der heute Morgen diskutiert worden ist, und ich finde diesen auch wirklich bedenkenswert. Ich tue mir auch leicht, das zu sagen, weil wir ja am letzten Freitag auch anlässlich dieser Diskussionsrunde und Informationsveranstaltung, ja über diesen Punkt auch diskutiert haben und wir ganz offen auch darüber gesprochen haben. Es hat auch der Experte, der eine Fachmeinung abgibt, die von uns dann politisch zu bewerten ist, in diese Richtung gesprochen. Er hat gesagt, er ist froh - er hat andere Gremien und andere Parlamente erlebt, die froh sind, wenn sie nicht zu viele Informationen bekommen und solche gar nicht da sind - er ist froh, wenn dieses Interesse besteht, und da spricht überhaupt nichts dagegen, wenn man das - müssen wir klären - an der rechtlich richtigen Stelle einfügt, ob das im Rahmengesetz ist oder ob das nicht viel eher im Geschäftsverkehrsgesetz verankert werden müsste.
Ich bin wirklich entschieden der Meinung, dass wir hier grosse Schritte nach vorne setzen. Und wenn Sie mir erlauben, würde ich gerne auf ein paar Fragen, die vielleicht jetzt in diesem grösseren Zusammenhang eher dann Einzelfragen sind, auch eingehen, weil sie auch gestellt worden sind.
Es wurde vom Abg. Peter Hilti - und ich gehe in der Reihenfolge der gehaltenen Voten vor - gesagt: «Informationspflicht an den Landtag». Das ist das, was ich vorher gemeint habe, zu wichtigen Themen. Ich glaube nicht, dass er gemeint hat, wenn es Ausstandsregeln zu beachten gilt, sondern wirklich in diesen zwei zentralen Punkten hinsichtlich einer öffentlichen Eignerstrategie: Wie kann man da dem Landtag mitteilen: Das ist die Eignerstrategie, das ist die Politik, die die Regierung im Rahmen der von Ihnen vorgegebenen Gesetze verfolgen möchte? Es gibt vielleicht Regierungen, die der Erschliessung von erneuerbaren Energiequellen - und ich komme auf dieses Beispiel zurück - nicht diese Bedeutung beimessen werden, wie wir es vielleicht jetzt tun. Dann ist es selbstverständlich immer möglich, bei der Regierung nachzufragen, sie um Auskunft zu fragen, warum, wieso, weshalb nicht? Oder, wenn es nicht fruchtet - Sie wissen es selbst -, dann müssen Sie, bitte - glaube ich auch - ist es die Verantwortung, dass entsprechende parlamentarische Instrumente ergriffen werden. Dafür sind sie ja da - Postulate, Motionen: Die Regierung soll bitte dies und jenes tun.
Vom Abg. Günther Kranz - ich habe das erwähnt vom Rollenverständnis im Rahmen der Verfassung, dazu habe ich etwas gesagt. Er hat die LAK angesprochen: Warum ist die heute nicht drin? Das hat einen ganz einfachen Grund, weil diese Vorlage nur öffentliche Unternehmen abbildet, bei denen das Land einen beherrschenden Einfluss hat, und Sie wissen selbst, dass wir bei der LAK keinen beherrschenden Einfluss haben, stimmrechtsmässig sowieso nicht und hinsichtlich der Finanzierung mit 50%. Das soll geändert werden. Es ist ein LAK-Gesetz in Vorbereitung und das soll auch dem Landtag präsentiert werden.
Dasselbe gilt übrigens auch für ein Telecom-Gesetz. Auch das soll gemacht werden. Die Telecom fällt heute darunter. Das ist zum Beispiel auch ein Fall. Die Telecom ist heute ein sehr wichtiger Betrieb. Da wurde in der Vergangenheit immer wieder gesagt, der Landtag kann sich mit der Telecom nicht beschäftigen. Das glaube ich nicht. Die Finanzkommission könnte doch von uns verlangen, dass wir der Finanzkommission einmal diese Bilanz und diese Erfolgsrechnung vorlegen. Warum nicht? Die Finanzkommission hat das bis heute nicht getan. Das soll sie tun, bitte. Dann legen wir das vor, da gibt es überhaupt nichts zu verbergen. Im Gegenteil: In Zukunft wird das so sein müssen.
Zur Eignerstrategie haben Sie auch ein paar Ausführungen gemacht. Ja, Sie haben gefragt «in Absprache mit den Unternehmen». Selbstverständlich, das ist auch im Arbeitsgruppenbericht schon ausgeführt, dass das nicht eine Einbahnstrasse ist, dass man das in vernünftiger Abstimmung tun wird. Ich habe es gesagt. Die Regierungsmitglieder - sei das meine Kollegin Aurelia Frick, die mit der Kulturstiftung jede Woche sicherlich zu tun hat; sei das Martin Meyer, der mit den LKW oft zu tun hat - das wird in einer gemeinsamen Abstimmung erfolgen, selbstverständlich.
Sie haben dann zu den Personalressourcen gefragt: Ist das bewältigbar, auch auf unserer Seite, diese verstärkte Wahrnehmung der Oberaufsicht? Ja, ich denke, dass wir einen Unterbau und entsprechende Personalressourcen im Umfeld der Regierung haben. Ich sage es Ihnen aber auch deutlich: Das ist nicht eine Stärkung der Position des Regierungschefs. Der Regierungschef hat diese Vorlage nur zu vertreten, weil sie federführend im Ressort Präsidium gemacht wurde. Die meisten Tangierungen hat diese Vorlage mit meinen Regierungskollegen, und deshalb ist für mich auch klar, dass durch die Stärkung der Ressorts diese Führungsaufgabe in Zukunft wahrgenommen wird. Wir haben uns ja zwischen den Koalitionspartnern geeinigt, für jedes Regierungsmitglied einen Ressortsekretär zur Verfügung zu stellen. Das war ja nicht eine Veranstaltung, um ein paar Leuten ein bisschen mehr Lohn zu geben, sondern um denen Verantwortung zu geben und denen Verpflichtungen zu geben und diesen Rechte zu geben, und die sollen diese Aufgabe wahrnehmen. Und unsere Verwaltungsreform - darauf haben wir uns in der Regierung schon geeinigt: Ich möchte eine Stärkung der Ressorts. Ich will starke Regierungsmitglieder um mich haben. Sie sollen die Verantwortung tragen. Sie sollen meinen Kollegen die Fragen stellen und sie sollen sie dann auch beantworten. Und das Gleiche gilt für das Regierungssekretariat. Auch dieses soll gestärkt werden, und es sind personelle Ressourcen vorhanden. Wir müssen nur die Aufgaben entsprechend zuteilen.
Verschiedene - ich greife das hier auf - haben vom Rekrutierungsprozess über die Parteien gesprochen. Ich glaube - und hier ist das Entscheidende -, dass in all diesen Spezialgesetzen das jetzt gemacht wird, was wir in den letzten eineinhalb/zwei Jahren angefangen haben, nämlich Anforderungsprofile für die strategische Führungsebene dieser 26 öffentlichen Unternehmen zu verlangen - Anforderungsprofile. Und da haben Sie einen entscheidenden, ganz entscheidenden Einfluss, liebe Parlamentarier. Sie sagen, wenn wir es dann behandeln: Liegen wir richtig, wenn wir jetzt bei den LKW diese oder jene Kompetenz im Führungsgremium haben wollen? Da könnte ich mir vorstellen, Sie sehen die Gewichtung anders, nehmen Sie sie vor. Sagen Sie, welche Kompetenzen Sie dort drin haben wollen und wir werden das Anforderungsprofil auf dieser Basis erstellen. Und dann spricht aber meines Erachtens auch nichts dagegen, die Parteien einzubinden. Wir haben ein Profil. Das haben wir in der Vergangenheit auch gemacht und es gibt auch genug Leute bei der FBP, bei der Freien Liste und bei der Vaterländischen Union, die in dieses Profil hineinpassen. Es sind ja nicht alle in den Parteien, die überhaupt kein Profil haben - lassen Sie mich das einmal so sagen -, sondern es gibt auch Juristen, es gibt Ökonomen, es gibt Philologen in den Parteien, die dieses Profil haben. Es gibt vielleicht auch profillose Leute, aber die gibt es in jeder Partei. Da unterscheiden wir uns ja in diesem Lande vielleicht auch nicht.
Es spricht auch nichts dagegen. Es spricht auch in Zukunft nichts dagegen, wenn anlässlich einer Koalitionsvereinbarung dann abgemacht wird, das und das. Dann muss einfach das Profil stimmen. Und es spricht auch nichts dagegen, wie wir das jetzt gemacht haben zuletzt, dass wir der Freien Liste - im Gegenteil - einen Sitz angeboten haben beim Entwicklungsdienst. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit für eine Regierung, die ein bisschen modern denkt und im Landesinteresse handelt. Wir sind ja mit Ihrer Wahl zur Verfolgung der Landesinteressen verpflichtet und nicht zur Durchsetzung der Parteiinteressen meiner Partei.
Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Ich glaube, da habe ich schon einiges gesagt. Vor allem hat er auch gesagt, dass das heutige System ja klappe. Ja, das ist aber eigentlich ein Votum dafür, dass es in 22 von 26 Unternehmen eben anders funktioniert als wie das kleine Thema, das Sie heute diskutiert haben, alleine mit der Wahl. Und bitte noch einmal, ich verstehe das. Ich verstehe das, wenn Sie diese Vorlage lesen, dass Sie sich auf diese Frage hier jetzt konzentriert haben. Nein, eine absolute Machtfülle - das wollte ich hier widerlegen - das gibt es nicht für die Regierung, im Gegenteil, Sie haben einen klaren Ansprechpartner, den Sie in Zukunft befragen können. Der Regierungschef bekommt überhaupt keine Aufwertung mit dieser Vorlage. In dieser Vorlage bin ich eines jener fünf Regierungsmitglieder, das in Zukunft für Unternehmen verantwortlich sein wird. Und wenn Sie das System auch bei der FMA dann einführen, dann wird in Zukunft der Regierungschef - dann wird er wirklich für die FMA mit seinem Stab an Leuten verantwortlich sein. Und wie gesagt, ich möchte das auch nicht können. Ich möchte nicht Gas und Wasser abschalten können. Glauben Sie mir, ich will mich an die Gesetze halten, ich will mich an die Verfassung halten, und die Gesetze ändert immer noch der Landtag selbst. Ich kann höchstens im Rahmen dieser Gesetze, wie ich Ihnen das dargestellt habe - für diese Regierung können wir Eignerstrategien formulieren, das ist möglich.
Zum Vergleich mit der Schweiz habe ich etwas gesagt. Wir reden uns nicht auf die Schweiz heraus. Die Schweiz ist einfach der Vergleich, dass es dort eben auch so gemacht wird, genauso wie unser System, und dass unsere verfassungsrechtlichen Gegebenheiten genauso angelegt sind. Zu den Auskunftsrechten habe ich ebenfalls etwas gesagt.
Zur Frage der FMA zunächst eine Bemerkung: Warum sind diese Regulierungen überhaupt hineingekommen? Wir haben ja seit April eine Diskussion vor allem auch über die Finanzen, über die Personalent-wicklung. An und für sich gibt es verschiedene Bestimmungen, die wir jetzt korrigieren, die gehören nicht zum Thema Corporate Governance. Aber wir wollten - und das habe ich Ihnen versprochen im April- und Mai-Landtag: Ich werde die erstbeste Gelegenheit nutzen, um Ihnen Vorschläge zu machen, wie wir dieses Thema angehen können. Die Art. 29 und 30 sind erste Vorschläge, die diskutiere ich sehr gerne mit dem Landtag. Wir sind nicht so vermessen, dass wir glauben, die letzte Lösung gefunden zu haben. Ja, für das sind wir ja da. Vielleicht gibt es bessere Lösungen, wie wir die Finanzierung hier besprechen können. Sie haben sich die Antworten auf Ihre Fragen eigentlich auch selbst gegeben. Sie haben zu Recht die beiden verfassungsrechtlichen Prinzipien des Kostendeckungsprinzips und des Äquivalenzprinzips erwähnt. Das sind verfassungsrechtliche Prinzipien, die muss man nicht mehr ins Gesetz hineinschreiben.
Und deshalb gibt es keinen Freipass, für niemanden, wer auch immer Verordnungsgeber sein wird, Gebühren zu verlangen, die nicht, insbesondere durch das Äquivalenzprinzip, gedeckt sind. Das herauszufinden ist für Sie, für mich, für die Regierung nicht einfach. Schlussendlich ist das oft eine Frage dessen, dass der einzelne Intermediär sagt, ich bezahle nicht CHF 10'000 Aufsichtsgebühr, ich bekomme dafür keine adäquate Leistung, das Äquivalenzprinzip ist verletzt. Dann gibt es entsprechende Rechtsprechung. Das gibt es in vielen Gebührenfällen, das sind keine Einzelfälle.
Was wir aber machen müssen - und da haben wir ja eine erste Diskussion gehabt auch in der Finanzkommission: Wie soll so ein Gebührenmodell aufgebaut sein? Wie will sich die FMA und damit diejenige Behörde - ob es dann sie selbst ist oder ob es die Regierung sein wird, ich glaube, darüber kann man diskutieren, wer die Verordnungen erlässt - wie wollen wir uns dem Äquivalenzprinzip nähern und dem Kostendeckungsprinzip? Das ist kein Freipass, und warum haben wir eine Obergrenze hineingefügt? Sie können sich ja erinnern, dass in den Finanzplanungen, seit es die FMA gibt, ja immer wieder davon gesprochen wird - eigentlich fast vollständige Eigenfinanzierung. Ich glaube, wenn wir uns die Entwicklung ansehen, das würde heute die Kraft der Intermediäre wirklich eindeutig überschreiten. Wenn wir die Ziele, die noch in den Finanzplanungen der letzten Jahre drin waren - und aus den damaligen Sichtweisen sicherlich auch richtig dargestellt wurden - ich habe das ja auch in der Regierung damals mitgetragen -, glaube ich, kann man heute nicht mehr davon sprechen, dass wir, zumindest aktuell, nicht auf eine vollständige Eigenfinanzierung setzen können, wie das zum Beispiel in der Schweiz der Fall ist. Wir müssen auch bedenken, dass wir ein kleiner Markt sind und dass eben in einem kleinen Markt gewisse Strukturkosten von Anfang anfallen, die eben irgendwie finanziert werden müssen, und ich glaube, dass wir da eine gewisse Verantwortung haben.
Ich wurde dann gefragt, wie die Regierung als Oberaufsichtsorgan diese Funktion wahrnimmt gegenüber der FMA. Noch einmal: Heute ist der Landtag Oberaufsichtsorgan. Ich weiss, dass der Landtag diese Aufgabe über die Finanzkommission wahrnimmt, weil ich an den Finanzkommissionssitzungen dabei bin, und dass ich der Finanzkommission jede Unterstützung angeboten habe, die wir seitens der Regierung leisten konnten, bei allen Agenden - und das haben wir auch getan. Wir stehen in Kontakt mit der FMA, wir wollen die Regulierung zurückführen. Das habe ich Ihnen gesagt und wir haben dieses Thema auch bereits mit der Finanzkommission diskutieren können. Wir wollen hier unsere Vorschläge präsentieren.
Noch einmal zum Betrag - warum eine Obergrenze? Ich denke, das werden wir vielleicht dann noch einmal auch ganz konkret beim Art. 29 diskutieren. Wir haben uns einfach die umliegenden Länder angesehen: In der Schweiz kein Betrag; in Österreich ein Betrag, der etwa der Hälfte dessen entspricht, was wir vorschlagen. Wir sind der Auffassung, dass in Liechtenstein aufgrund der Kleinheit gewisse Strukturkosten von Anfang an der Fall sind, und wir haben uns an dem orientiert, was die bisher gesprochenen Budgets für die FMA sind, und das bewegt sich bei über CHF 10 Mio. Ich habe die Diskussion des Landtags so mitgenommen, dass er einen Zielhorizont für das nächste Budget hat, das ein bisschen über 10 Mio. ist und dass das in Zukunft eher darunter ist - und deshalb nicht ein fixer Betrag wie in Österreich, da sind es einfach 3,5 Mio. Euro - bei uns ein Vorschlag. Das ist aber Sache des Landtages, ob er so eine Grenze will. Das ist klar Finanzhoheit des Landtags.
Zur FMA - welchen Nutzen hat die FMA? Ich glaube, dass wir eine sehr - wir sollten uns sicherlich nicht von den aktuellen Diskussionen nur leiten lassen - ich glaube, dass wir ohne eine wirklich gut funktionierende FMA nicht auskommen. Das ist ungefähr dieselbe schwierige Diskussion, die wir damals geführt haben mit der EXPO - was ist der Nutzen der EXPO? Ich glaube, es ist klar. Eine funktionierende, unabhängige Aufsicht, das ist ein Muss für einen anerkannten Finanzplatz, und ich glaube, dass das Bemühen wirklich aller da ist, mit dieser Vorlage, mit der Rekrutierung, mit der Rücknahme der Regulierung, die FMA wieder dorthin zu bringen, wofür sie geschaffen worden ist.
Die Abg. Doris Beck hat auch im wesentlichen über die Rolle des Landtages dann gesprochen, «griffigere Instrumente», und eines hat mir eigentlich gut gefallen, das ist der Terminus «proaktive Instrumente» - wenn ich das richtig gehört habe. Proaktive Instrumente, das ist das, was ich ausdrücken wollte. Ja, ich glaube - und ich sehe sehr viel Spielraum -, dass man nicht nur ein Informationsrecht hat. Ich glaube, das ist in einem Milizsystem vielleicht schwierig, dass man auch eine Informationspflicht hat und daraus dann auch wieder Auskunftsrechte ableiten kann und konkret entsprechende Fragen stellen kann.
Die Abgeordneten Harry Quaderer und Manfred Batliner mögen es mir verzeihen, dass ich auf sie nicht im Speziellen eingehe. Sie haben auch - vor allem Sie, Herr Abg. Batliner - die Wahlen angesprochen. Ich glaube, da habe ich versucht, hier entsprechend Auskunft zu geben.
Der Abg. Pepo Frick hat von «Checks and Balances» gesprochen. Ich habe dargestellt, wie die Checks and Balances heute funktionieren, wie das heute in der Verfassung angelegt ist, und dass wir hier durchaus Möglichkeiten sehen, eben im Geschäftsverkehrsgesetz vielleicht etwas anzupassen mit diesen Informationspflichten, nicht nur Rechte, nicht nur Auskunftsrechte, sondern dass Sie in Zukunft eben auch direkt auf Unternehmen zugehen können und wir Ihnen auch direkt Berichte liefern können. Ich glaube, dass Sie eine höhere Anzahl an Information bekommen, ich habe es erwähnt. Sie nehmen heute zum Beispiel den Post-Geschäftsbericht zur Kenntnis. Ich glaube, wenn wir ehrlich sind, haben irgendwo die Abgeordneten schon Recht: Was kann ich mit einem Bericht zur lediglichen Kenntnisnahme machen? Sie haben den Telecom-Bericht nicht einmal. Und ich glaube, dass da die vorberatenden Kommissionen des Landtages, insbesondere die GPK und auch die Finanzkommission, eine deutlich bessere Stellung bekommen werden.
Der Abg. Wendelin Lampert hat angefangen mit der AHV/IV/FAK-Anstalt. Fairerweise muss man sagen, dass das der einzige Vernehmlassungsteilnehmer ist, der dies so sieht - ich glaube einfach, das muss man fairerweise dazu sagen. Ich glaube, man muss - ich bin nicht nachsehen gegangen, wer zum Zeitpunkt der Stellungnahme Aufsichtsratspräsident war - vielleicht wäre das auch noch eine spannende Frage, ob die Wahlen davor oder danach waren, die Aufsichts- und Verwaltungsratswahlen. Aber ich wollte nur erwähnen, dass das eine singuläre Stellungnahme war, die das so gesehen hat und alle anderen Vernehmlassungsteilnehmer dies begrüsst haben. Es wundert mich auch nicht, weil im Arbeitsgruppenbericht, nach Befragung aller 26 Unternehmen, genau eines dieser Themen, eines dieser grossen Handlungsfelder, jenes war.
Hinsichtlich der Eignerstrategie habe ich schon Ausführungen gemacht. Ich hoffe, diesen Stufenbau vom Gesetz und vom gesetzlichen Rahmen, insbesondere mit dem Zweckartikel - hier des Spezialgesetzes -, den geben Sie vor, dass die Konkretisierung einer Eignerstrategie eben die Politik widerspiegelt, die die Regierung für eine kurze Zeit verfolgen kann - ich habe das am Beispiel der erneuerbaren Energien gemacht - und die Unternehmensstrategie dann eben das Unternehmen ist, wie sie das verfolgen soll.
Zum Thema Pensionsversicherung: Ja, das Thema wird den Landtag beschäftigen. Da sind wir einer Meinung. Ich glaube, Sie haben da vom «Grinsen bis hinter die Ohren» gesprochen. Ich weiss, was Sie damit meinen. Sie haben im letzten Jahr für andere Lösungen gekämpft. Ich denke aber, dass der Zeitpunkt, wenn die Fakten aufgearbeitet sind - Sie werden dazu dann im Finanzprotokoll etwas sehen -, dass wir uns dann darüber unterhalten. Ich möchte, glaube ich auch, die Öffentlichkeit nicht jetzt schon mehr scheu machen, als wie dann anhand der politischen Diskussionen notwendig sein wird.
Die Abg. Doris Frommelt habe ich erwähnt - die Kongruenz zwischen Wahlaufsicht und Kontrolle. Ja, das ist eines dieser ganz zentralen Elemente, das uns im verfassungsrechtlichen Gutachten nahegelegt wurde, dass das neu, der Verfassung entsprechend, ausgestaltet werden soll. Und glauben Sie mir: Ja, es hat wirklich - das wurde mehrfach betont - man sollte das nicht überstrapazieren. Je öfter man etwas betont, umso suspekter macht man sich ja, dass es unabhängig der farblichen Couleur war, dass wir uns gesagt haben, wir wollen Ordnung schaffen, wir wollen einheitliche Grundsätze schaffen, und wir wollen vor allem eines: Wir wollen uns im Rahmen dessen bewegen, was die Verfassung vorgibt. Und ich sehe, dass durchaus hier auch seitens der Regierungsbank gesagt werden kann, dass wir da Verbesserungen machen können. Ich sehe das vor allem über das Instrument von zusätzlichen Informationspflichten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Herr Regierungschef, ich bedanke mich für die Ausführungen. Vielleicht eine Vorbemerkung: Ich habe den Bericht ganz bewusst anerkennend gelobt. Das war mein zweiter Satz.
Nummer 2: Ich habe dann ganz klar ausgedrückt, dass es hier um Kontrollrechte und auch um Kontrollpflichten geht. Es gibt eine Hol- und Bring-Schuld des Landtages. Das war meine Vorbemerkung dazu.
Dann habe ich auch gesagt: Liest man den Bericht und Antrag, ist er konsistent, aber nur aus der Sicht der Regierung. Und ich denke, Sie sind jetzt sehr gut auf die Problematik - wie ich das sehe - des Landtages eingegangen. Sie dürfen zuhören, aber was ich jetzt sagen wollte - das wollte ich auch am Morgen: Ich wende mich an meine Kolleginnen und Kollegen des Landtages, weil das sind verschiedene Ebenen. Von Ihrer Sicht aus, von Ihrem Verständnis des Corporate Governance, ist das völlig richtig.
Ich war letzte Woche - ich schweife nicht so weit ab - aber ich bin in einem Afrika-Verein. Wir haben ein Budget von CHF 7 Mio. Wir müssen dieses Budget verantworten. Und jedes Jahr machen wir eine Klausurtagung - und die fand letzte Woche statt. Da geht es immer um das Thema «Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren». Und was einige Abgeordnete und Sie auch gemacht haben: Sie haben einen staatspolitischen - ich sage dem auch «basisdemokratischen» - Diskurs gemacht, wie dieser Staat so funktioniert oder funktionieren sollte, wie man den Staat - oder jetzt - Sie haben auch gesagt Geschäftsverkehrsgesetz usw. usw. - Sie haben viele Themen angeregt. Mein Job ist es nicht - normalerweise mache ich andere Sachen -, aber ich habe das genossen, wie fundiert Sie das gemacht haben. Ich sage nochmals: Die Regierung hat mit der Vorlage dieses Berichtes die Hausaufgaben erfüllt.
So, hier stehen wir, und ich habe vorhin gesagt: Ich erkenne nach viereinhalb Jahren Stärken des Landtags, aber erkenne auch Schwächen, und was dieses Gremium bis jetzt nicht bereit war, überparteilich, über die Parteien hinweg, über diese Schwächen zu diskutieren. Wenn wir diese Schwächen nicht bald einmal uns zugestehen, dann können wir auch keine Stärken entwickeln. Wir verpassen auch viele Chancen. Das hat jetzt nichts mit dieser Vorlage zu tun, oder eben doch, weil, wenn wir hier, ohne dass das Gremium hier und über die Parteien hinweg eine Vorstellung davon haben, wo der Zug hinfährt, dann geben wir tatsächlich - und ich stehe dazu, es ist auch eine Machtfrage - da geben wir Macht ab und die kommt nicht mehr zurück.
Ich nenne es trotzdem: Sie haben jetzt einige Male gesagt, es gibt eine Koalitionsvereinbarung und da werden die Posten verteilt, auch die Freie Liste hat etwas bekommen. Ich lass jetzt das Thema der Opposition weg, denn die fühlt sich auch noch speziell, wahrscheinlich. Das ist nochmals eine andere Geschichte. Aber ich lasse das ganz bewusst weg.
Sie haben von der Eignerstrategie gesprochen, dass die wichtig ist. Ja, die ist wichtig, und ich weiss heute auch, dass ein börsenkotiertes Unternehmen wie die Landesbank anders behandelt werden muss als ein Liechtensteinischer Entwicklungsdienst. Das begreife ich alles. Was Sie meiner Meinung nach nicht erfüllt haben, das sind die Anliegen im Rahmen der Fragen der Postulatsbeantwortung. Ich glaube nach wie vor, dass es eine Wahlgremium-Mischform gibt, und ich habe das ausgeführt. Ich habe einige Beispiele von Zusammensetzungen dieser Kommission gegeben, aber ich nehme jetzt einfach mal Landtagsmitglieder der GPK und der Regierung. Meiner Meinung nach sollten diese sich auseinander setzen mit einer Vorauswahl für die Besetzung der strategischen Gremien. Die dürfen sich und sollen sich auch mit der Eignerstrategie befassen, und es gibt andere Aufgaben, die in Art. 18 vorgesehen sind. Warum soll das Mischgremium sich nicht mit dem befassen und - bis zu einem gewissen Punkt, das muss man definieren - auch dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen?
Und Sie haben den wunden Punkt getroffen. Ich meine, es ist keine Schelte, sondern Sie haben ganz klar die Schwäche des Landtages dargestellt. Wir haben keinen Unterbau. Sie haben es auch wunderbar dargestellt, dass die letzten Jahre - Sie haben mein Argument bestätigt - der Landtag hat im Grossen Haus einige Jobs geschaffen zur Stützung der Regierung bzw. der Regierungsmitglieder.
Was ist in diesem Gremium geschehen? Und damit höre ich auf. Ich habe das gesagt, ich werde den Nichteintretens-Antrag aufrechterhalten, weil meiner Meinung dieses Gremium sich wirklich Gedanken machen sollte, wohin der Weg führt. Vielleicht verlieren wir ein halbes Jahr - ist egal. Aber ich sehe natürlich auch das Landtagssekretariat, ich sehe andere Funktionen, ich sehe andere Aufgaben. Was mich ganz glücklich gemacht hat, waren die zwei Argumente der momentanen GPK-Mitglieder Negele Gebhard und Peter Büchel. Retrospektiv bin ich froh, ich sitze nicht in der GPK. Es war nicht mein Ablehnungsgrund, ich wurde da überrascht. Aber ich weiss auch von anderen Mitgliedern der letzten GPK-Institutionen, die haben sich nicht wohlgefühlt, weil der Unterbau nicht gut ist. Und Sie haben es wunderbar gesagt: Die hecheln irgendwo. Sie machen nicht den Plan, was geschieht, sondern sie erfüllen irgendwelche Aufgaben, die von aussen zugetragen werden. Und ich bin auch sicher, dass die GPK ja nicht eine Klausurtagung gemacht hat und Stärken, Schwächen und Chancen einmal aufgestellt hat.
Nochmals: Sie haben einen guten Bericht diesem Gremium vorgelegt. Es wurde auch schon vorbesprochen; das Thema ist seit drei Jahren auf der politischen Agenda. Was der Landtag nicht gemacht hat, er hat seine Verantwortung nicht übernommen. Und ich habe Angst, wenn wir jetzt einsteigen in die Diskussion, in die Einzelheiten, dann verpassen wir es wieder, endlich einmal von diesem Gremium aus zu überlegen: Was für Chancen haben wir, und zwar ausgehend von den Schwächen? Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Danke auch dem Herrn Regierungschef für diese Ausführungen, die, wie der Vorredner gesagt hat, fundiert sind. Dem kann ich mich anschliessen.
Bezüglich der Eignerstrategie: Ich glaube, das ist klar. Das ist auch von den Voten her für alle so verstanden worden, dass dies in dieser Form wahrscheinlich die richtige Form ist, dass daraus dann die Unternehmensstrategie beeinflusst wird. Was hauptsächlich hervorgetreten ist, ist eigentlich, dass der Landtag reduziert wird auf eine Hol-Funktion. Der Landtag hat die Aufgabe zu kontrollieren und um diese Kontrolle wahrzunehmen, muss er sich die Informationen, muss er sich das alles «holen». Das erinnert mich an das Bild, wie eine Detektivtruppe, die dauernd auf dem Weg sein muss, um die Kontrollfunktionen so wahrnehmen zu können, sei dies via parlamentarische Möglichkeiten - das ist ein Instrument wie die Interpellation, Motion oder solche Geschichten. Der Landtag ist darauf bedacht, dies mit seinen Möglichkeiten auszuführen. Wie dies zum Ausdruck gekommen ist, geht dies nur über die Geschäftsprüfungskommission.
Wie wir wissen, sind wir ein Milizparlament und wir sind diesbezüglich masslos überfordert. Das kann man heute schon sagen, wenn das im Corporate-Governance-Gesetz so vorgesehen ist, dass der Landtag mit seinen Mitteln - sei dies via Geschäftsverkehrsgesetz oder via der GPK - diese Informationen, basierend auf dem Auskunftsrecht, permanent «zusammenholen» und diese Kontrolle auf dieser Basis ausüben muss.
Der Abg. Gebhard Negele hat es ausgedrückt, wie dies in der Praxis sein könnte. Er formulierte es ebenfalls, so glaube ich, mit den Worten, dass er sich das nicht vorstellen könne, dass er und die GPK mit dieser Aufgabe überfordert wäre, weil es einfach nicht drin liege.
Damit sind wir bei dem Punkt, den der Abg. Pepo Frick angesprochen hat. Die Regierung hat sich so formiert, dass sie einen sehr guten Unterbau hat, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, dass sie auch ihre Ressorts, alles von der Struktur her gut aufgebaut hat. Der Landtag hat zwar ein neues, wunderschönes Landtagsgebäude, aber die Struktur selbst, die Organisation selbst im Landtag ist dort geblieben, wo sie schon jahreweise ist, das heisst, sie ist bei dieser Gesetzesvorlage mit dieser Aufgabe als Hol-Funktion und Detektivtruppe völlig überfordert.
Ich frage mich jetzt auch, wie das überbrückt werden kann. Jedenfalls muss sich der Landtag, wenn er in dieser Corporate-Governance-Gesetzgebung nur noch diese Aufgabe hat, irgendwie organisieren, das heisst, er muss einen Unterbau schaffen. Ich weiss nicht, wie das ineinander hineinspielt, wenn wir das Corporate-Governance-Gesetz jetzt auf die Beine stellen und der Landtag hierbei absolut nicht gerüstet ist.
Zusammenfassend frage ich mich nach wie vor, wo die Transparenz ist. Wie gesagt, das, was im Landtag diskutiert und debattiert wird, was dort auf den Tisch kommt, das ist auch öffentlich, das ist transparent. Alles das, bei dem der Landtag mit Argus-Augen auf den Weg gehen muss und sich diese Informationen zusammensuchen muss, da kann der Landtag zwar da und dort Auskünfte bekommen und diese auch auswerten, die er möchte. Er kann natürlich seine Instrumente mit Interpellationen, Motionen und Postulaten einsetzen, aber das alles ist mit einer Riesenarbeit und mit einem Riesenaufwand verbunden, die die Möglichkeiten des Milizparlaments total übersteigen.
Ich frage mich nun, wie wir da weitergehen können. Meiner Ansicht nach wird der Landtag geschwächt. Von dieser Meinung konnte man mich nicht abbringen. Wesentliche Sachen, die man im Landtag öffentlich diskutieren könnte, liegen ihm nicht mehr vor, sei dies in Form von Geschäftsberichten, Jahresberichten, sei dies auch in Form von Wahlen. Auch wenn es wenig Gremien sind, vielleicht könnte man einige Gremien dazunehmen. Vielleicht gibt es da irgendeinen Schnitt, bei dem man eine Trennung machen kann, und zwar jenen Wahlen, die der Landtag wählt und jene, die durch die vorgeschlagene Form gewählt werden können.
Mein Fazit: Wir sind ein Milizparlament, wir sind noch nicht so organisiert, dass wir hier ein adäquates Gegengewicht zur Regierung sein können. Das Gleichgewicht wird nicht stimmen, es wird böse aus den Fugen geraten. Der Landtag ist - kurz gesagt - noch nicht reif. Es ist einfach die Zeit nicht reif, dass wir hier in dieser Form diese Aufgaben so wahrnehmen können, und meiner Ansicht nach schwächt sich der Landtag sehr. Er beschränkt sich noch auf eine Hol-Funktion. Es gibt ja hier auch eine Bring-Schuld. Diese Bring-Möglichkeit müsste hier ganz anders eingebaut werden. Jedenfalls ist diese Rolle des Landtages in diesem Corporate-Governance-Gesetz für mich nicht befriedigend und ich frage mich, wie wir das in dem Sinne, wie das im Postulat damals bei der Postulatsdiskussion zum Ausdruck gekommen ist, hier einbringen können und wie wir da fortfahren können.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre doch sehr ausführlichen Erläuterungen. Ich denke mir, der Abg. Pepo Frick, aber auch der Abg. Johannes Kaiser zeigen schon das Grundproblem auf. Sie haben den Blickwinkel aus Sicht der Regierung, der Exekutive, und wir haben den Blickwinkel aus Sicht der Gesetzgebung, der Legislative. Das ist sicher ein Grundproblem bei dieser Diskussion. Ich denke mir, alle wollen das Beste. Das anerkenne ich durchaus, aber der Blickwinkel aus Sicht des Landtages scheint mir hier doch ein wenig anders zu sein.
Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Geschäftsverkehrsgesetz. Auf der einen Seite haben Sie ausgeführt, der Landtag hätte hier Rechte, aber er hätte sie mitunter bis jetzt nicht genutzt. Dann verweisen Sie auf das Jahr 1969 und sagen: Im Jahre 2003, als dieses Geschäftsverkehrsgesetz eben geändert wurde, wurde gerade in diesem Bereich der Rechte des Landtages nichts geändert. Und ich frage mich jetzt einfach: Wie soll dann der Landtag diese Rechte wahrnehmen, wenn sie eben nicht abschliessend definiert sind in diesem Geschäftsverkehrsgesetz? Wir würden jetzt hier eine 1. und 2. Lesung durchführen und parallel hätten wir dieses Geschäftsverkehrsgesetz nicht geändert. Dann müssten wir doch zumindest schauen, dass diese Rechte im Geschäftsverkehrsgesetz gleichzeitig in Kraft treten wie diese Vorlage in Kraft tritt, ansonsten haben wir hier diese Vorlage in Kraft gesetzt, uns fehlen aber die entsprechenden Instrumente im Geschäftsverkehrsgesetz. Das wäre ein erster Punkt.
Dann, die Debatte mit der Geschäftsprüfungskommission. Wir wissen alle, es sind nur fünf Personen in der Geschäftsprüfungskommission. Sie können nicht den Gesamtlandtag ersetzen, sprich die anderen 20 Damen und Herren in diesem Hohen Hause, und es wurde auch bereits ausgeführt, auf die Geschäftsprüfungskommission würde eine massive Mehrbelastung zukommen. Es ist ja auch so: Der Grossteil dieser Mitglieder hat einen Beruf, dem sie nachgehen. Parallel haben sie Landtagssitzungen und dann auch noch diese Kommissionssitzungen. Wenn ich mir da hier die politischen Tätigkeiten betrachte, befürchte ich fast, dass die Landtagssitzungen zum politischen Nebenjob werden und die Kommissionssitzungen werden massiv zunehmen. Wenn sie effektiv zu fünft diese Meinung dieses Gesamtgremiums wahrnehmen sollten, was nach meinem Dafürhalten im Prinzip gar nicht möglich ist, denn diese fünf Personen - keine Kritik an diesen Personen - aber die können nicht das Gleiche wissen wie diese 25 Personen im Landtag.
Dann zu der Debatte FMA: Es wurde dann ausgeführt, die Oberaufsicht liegt beim Landtag. Und das ist uns allen bekannt, aktuell fehlen uns hier die entsprechenden Mittel. Wir haben nur ein Steuerungsinstrument über das Budget und mehr Möglichkeiten haben wir nicht. Wenn der Landtag mitunter in der Vergangenheit mehr Möglichkeiten, mehr Mittel gehabt hätte, um einzugreifen, dann hätten wir auch gezielter steuern können. Aber da uns halt diese Mittel fehlten, ist es jetzt leider nicht ganz im Sinne des Landtages vonstatten gegangen.
Dann die Informationspflicht: Der Abg. Kaiser hat es auch gerade erwähnt. Nach seinem Dafürhalten handelt es sich hierbei um eine Hol-Schuld. Ich denke mir, diese Informationspflicht - und das ist sehr schön, wenn Sie sagen: Ja, darüber müssen wir nochmals diskutieren, da könnten wir etwas einbauen, aber wie definieren wir diese Informationspflichten? Welche Rechte, welche Informationen werden wir zukünftig erhalten? Und hier sehe ich erhebliche Probleme, um die Schnittstellen zu definieren, welche Informationen bekommen wir und welche eben nicht. Ich habe es ja im Eintretensvotum gesagt: Mich nimmt mehr wunder, welche Informationen wir nicht erhalten, als jene, die wir erhalten. Denn diese Gesetze machen wir ja nicht für eine Schönwetterphase bei diesen Institutionen, sondern effektiv für eine Problemphase, und da muss genau dieser Informationsfluss sehr detailliert geregelt sein, ansonsten wird der Landtag hier nicht zu den nötigen Informationen kommen. Und wer keine Informationen hat, der kann auch nicht die entsprechenden Fragen stellen. Mir hat einmal ein Lehrer gesagt: Wer die Fähigkeit besitzt, die Frage zu stellen, hat das Problem im Prinzip erkannt. Ja, das ist richtig, nur das Dilemma ist eben: Wenn man keine Informationen hat, dann kann man auch die Frage nicht stellen. Und da habe ich doch meine grossen Bedenken, dass wir zukünftig die Formulierung dieser Fragen nicht vornehmen werden können.
Dann zu den parlamentarischen Instrumenten - das habe ich auch angesprochen in meinem Eintretensvotum. Das ist wunderbar, nur, ich schaue in die Runde und sage Ihnen: Wer schreibt all die Postulate, Motionen, Initiativen? Das nimmt mich einfach wunder. Wir sind hier ein Milizparlament. Uns fehlt doch die Zeit. So ehrlich sollte man einmal sein. Und wenn wir hier in Zukunft vermehrt solche parlamentarischen Mittel nutzen, dann nimmt mich einfach wunder, woher wir diese Zeit nehmen. Das möchte ich in den Raum stellen.
Dann zur Eignerstrategie: Mir hätte natürlich sehr gefallen, wenn Sie gesagt hätten: Ja, man könnte damit leben, wenn der Landtag hier noch ein Genehmigungsrecht dieser Eignerstrategie hätte. Sie verweisen dann auf die Gesetzgebungskompetenz, wobei - ich denke mir einfach - das Gesetz ist das eine, sehr allgemein gehalten, und bei der Eignerstrategie kann es ja doch schon in gewisse Details hineingehen, wie von einem Gesetz in eine Verordnung. Da denke ich mir doch, um hier eine zukünftige Steuerung vorzunehmen, müsste der Landtag zumindest ein Genehmigungsrecht dieser Eignerstrategie haben. Das wäre also nach meinem Dafürhalten kein Luxus, um hier wirklich auch die Institutionen in die richtigen Bahnen zu lenken.
Dann betreffend die Stellungnahme der AHV: Ich habe mir das Recht herausgenommen und habe mit Thomas Lorenz gesprochen. An ihn möchte ich übrigens noch meinen Dank aussprechen für die Erarbeitung dieses Berichts. Dieser Dank gebührt natürlich auch den involvierten Institutionen. Thomas Lorenz hat mir bestätigt: Ja, diese Stellungnahme wurde unter dem Verwaltungsratspräsidenten Peter Wolff erarbeitet. Und es ist eben doch so: Peter Wolff besitzt beide Blickwinkel. Er war bereits einmal auf der Regierungsbank und er war bereits im Landtag. Ich denke, deshalb ist für mich diese Stellungnahme sehr zentral. Er hat effektiv den Blickwinkel aus beiden Seiten und er sagt - und das kann jede Frau und jeder Herr auf Seite 80 nachlesen: «Der Verwaltungsrat» - unter anderem steht diesem Verwaltungsrat Herr Peter Wolff als Verwaltungsratspräsident vor - «ist auch der Meinung, dass insgesamt das Gewicht bei der Neuregelung der Kompetenzen etwas stark auf Seite der Regierung gelegt wurde». Das ist eine Stellungnahme eines Gremiums, dem wie gesagt ein Präsident vorsteht, der eben über beide Sichtweisen verfügt, und ich denke mir, eine entsprechende Stellungnahme sollte man ja nicht ausklammern. Diese Stellungnahme ist für mich wegweisend, denn hier sehe ich jemanden, der effektiv den breiteren Blick hat. Er sieht es nicht nur aus Sicht der Legislative oder nur aus Sicht der Exekutive, nein, er hat beide Funktionen schon wahrgenommen und kommt zu diesem Resultat. Das ist so.
Dann zur Pensionskassen-Diskussion: Ja, da haben Sie Recht. Deshalb kann ich mir das Schmunzeln bis hinter die Ohren nicht verkneifen, weil ich eben Vorschläge eingebracht habe. Ich habe gesagt: «Bereinigen Sie zuerst - der Landtag - die Vergangenheit - sprich bezahlen Sie die Schulden dieser Unterdeckung - dann blicken Sie in die Zukunft, und dann müssen Sie sich am Landesdurchschnitt orientieren». Und bei beiden Vorhaben bin ich kläglich gescheitert, und nun - das habe ich dann auch gesagt - dieses Problem wird uns schneller einholen als uns lieb ist». Deshalb, wie gesagt, mein Grinsen bis hinter beide Ohren. Das kann ich mir nicht verkneifen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich komme jetzt weg von der Gesundheit und von der Pensionskasse hin zu unserem Gesetz. Ich möchte vielleicht die Sachen anmerken, die ich beim Antrag des Abg. Pepo Frick aufgeschrieben habe. Ich habe für mich da notiert: Es gab drei Punkte: einmal die Mischform eines Wahlgremiums; dann die Möglichkeit Transparenz versus die Intransparenz, die man schaffen würde. Und das Dritte war dann auch, den Landtag mit der Möglichkeit aufzurüsten. Das waren also die drei Hauptpunkte, die ich mitgenommen habe. Ich möchte beim zweiten Punkt anfangen, die Transparenz versus Intransparenz. Das war auch die Kernaussage in meinem Votum. Ich habe jetzt bei den Ausführungen des Regierungschefs heute auch einen neuen Ansatzpunkt für mich gefunden, nämlich dieses Geschäftsverkehrsgesetz, wo ich zum einen festgestellt habe, dass diese proaktiven Informationen zuhanden des Landtags eingebunden werden können. Ich habe damit gemeint, ich war auch bisher nie glücklich mit diesen Geschäftsberichten, die uns so einen zwangsöffentlichen Blick in die Vergangenheit gegeben haben und kaum einen Blick in die Zukunft. Unter griffigeren Massnahmen stelle ich mir eher Informationen in die Zukunft dieser Unternehmen vor, dass wir auch proaktiv als Landtag - sei das via Geschäftsprüfungskommission oder sonstwie - überhaupt agieren können. Sich nur darum kümmern, was schon war, das ist eigentlich nicht wirklich das, was man sich als Abgeordneter wünscht. Wenn es hier Möglichkeiten gibt - wenn die Regierung das bis zur 2. Lesung prüfen wird - können wir dies entweder in dieser Vorlage oder dann in diesem Geschäftsverkehrsgesetz integrieren. Diese Informationspflicht in Bezug auf proaktive Informationen, dass man hier einen Teil so ausbaut, dass auch klarer zum Ausdruck kommt, wer zukünftig die Partner für den Landtag oder die GPK sind - sprich: die verschiedenen Regierungsmitglieder und die verschiedenen Ressorts jeweils zu diesen öffentlichen Instituten.
Was ganz klar zum Ausdruck kam bei den Ausführungen des Regierungschef und was auf der anderen Seite der Abg. Johannes Kaiser als zu viel Information empfindet - ist das Thema, dass wir heute eigentlich nicht über die ganze Bandbreite der Institute informiert werden, sondern eben nur über einen kleinen Ausschnitt mehr Kompetenz haben und bei anderen Bereichen eben gar keine Kompetenz. Das Positive in dieser Vorlage ist doch, dass wir über den gesamten Bereich der öffentlichen Institute unsere Instrumente einheitlich haben. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dass eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag im Geschäftsverkehrsgesetz oder eben in der bestehenden Vorlage integriert werden kann, ist das für mich ein sehr wichtiger Punkt.
Dann das Thema mit der Mischform eines Wahlgremiums: Da bin ich eigentlich ganz bei Ihnen. Ich denke, so wie das bisher gelaufen ist - da muss ich dem Abg. Harry Quaderer Recht geben - ist es nicht eine Wahl, die hier stattgefunden hat. Natürlich haben wir schlussendlich gewählt - seit zwei Jahren mindestens bei Teilinstituten auf Basis von Profilen - aber danach war es schlussendlich ein politisches Abwägen, welche Wahlvorschläge wir hier zu behandeln hatten. Wenn wir mehr Mitspracherecht bekommen würden, indem - wie Sie vorgeschlagen haben - zum Beispiel mittels GPK diese Vorberatung stattfinden könnte, wäre das ein Weg. Ich bin da nicht gleicher Ansicht wie der Abg. Wendelin Lampert, der alles gern öffentlich diskutiert hätte. Gerade diesen Bereich: In Liechtenstein, wo wir alle Leute sehr gut kennen, wäre es wirklich ein Fortschritt, dass man in einem Gremium wie der GPK mindestens die Wahlvorschläge, nachdem sie denn durch das ordentliche Prozedere - wie hier im Corporate Governance beschrieben - gelaufen sind, noch diskutieren könnte. Das wäre für mich auch ein gangbarer Weg und auch ein Fortschritt.
Jetzt wäre ich genau beim dritten Punkt, nämlich beim Landtag und beim Thema mit den zusätzlichen Ressourcen: Der Abg. Johannes Kaiser hat gesagt: «Wir sind nicht reif, um uns auf so eine Aufgabe einzulassen». Das kann man auch vom Abg. Wendelin Lampert zum Thema GPK/Milizparlament sagen, der sagte: «Da sind fünf Mitglieder drin und ich möchte denen nichts unterstellen....». Ich denke, das ist jetzt doch genau der Punkt, wieso wir schon seit vier Jahren versuchen, die Landtagsreform irgendwie auf die Beine zu stellen. Immerhin wurde gestern eine Landtagskommission zu diesem Thema gewählt. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt. Aber da müssen wir uns jetzt definitiv selber an der Nase nehmen. Wir hätten jetzt diesen einen Schritt gemacht. Wir haben es mindestens bis zur Kommission geschafft. Und jetzt liegt es an uns - das haben Sie, Herr Abg. Pepo Frick gesagt -, es ist eigentlich nicht ein Votum an die Regierung, sondern eigentlich eines für uns Abgeordnete. Jetzt sind wir am Ball, um uns auf Basis dieser Diskussionen selbst zu stärken. Heute Morgen hat irgendjemand gesagt: Die verfügbaren Mittel sind nicht vorhanden. Ich denke, es ist der Landtag selbst, der sich jedes Jahr das Budget genehmigt. Und was haben wir letztes Jahr gemacht? Wir waren die Einzigen, die uns das Landtagsbudget gekürzt haben. Es ist unglaublich, aber wahr. Also ich denke, da sind wir jetzt schon an dem Punkt, wo wir sagen müssen: Okay, wir haben jetzt die Corporate-Governance-Vorlage hier und wir werden einen neuen Weg einschla-gen. Aber Gott sei Dank haben wir unseren parallelen Weg auf der Landtagsebene mindestens gestern initiiert, und das wäre jetzt auch ein Auftrag oder auch ein Anliegen, dass eben aus dieser - bis wir hier dann zur 2. Lesung kommen - vielleicht aus dieser ganzen Landtagskommission auch schon Ergebnisse bezüglich dieser Punkte vorliegen.
Natürlich braucht es Ressourcen und Zeit, aber es ist uns ja unbenommen. Wir haben jenste Freiheiten zu definieren, wie eine GPK ausgestattet werden soll, sei das mit Geld, mit Ressourcen. Mit Entschädigungen auch für Parlamentarier, dass man auch wirklich mehr Arbeit leisten kann. Ich denke, das liegt jetzt bei uns. Im Gegensatz zum Abg. Wendelin Lampert glaube ich nicht, dass die Themen bei der heutigen GPK nicht gut aufgehoben sind, dass man das lieber im Landtag diskutiert. Ich glaube, wenn 25 Leute Zeit mit einem Thema verbringen, wird das kaum effizienter, als wenn man das in der GPK vorberatend macht. Das ist ja ein Votum gegen jede vorberatende Kommission, und ich bin eher auf der anderen Schiene. Ich denke, wir sollten sehr viel mehr grosse Themen in vorberatenden Kommissionen grundsätzlich diskutieren.
Das wäre jetzt so meine Sicht zu Ihren kritischen Punkten. Sie haben ja den Antrag gestellt, nicht einzutreten. Da habe ich jetzt mindestens vom Regierungschef vernommen, dass man sehr wohl bereit ist, sich da gewisse Punkte zu überlegen und Vorschläge zu machen. Auf der anderen Seite liegt es ja jetzt an uns, uns in dieser Landtagskommission so auszustatten, dass wir eigentlich genau auf Basis dieser Vorlage gut gewappnet sind. Wenn wir jetzt nicht auf diese Vorlage eintreten, dann machen wir zwar diese Landtagsreform, wissen aber im Prinzip nicht, wann diese Vorlage wieder vorgelegt wird. Nämlich vielleicht irgendwann, und somit fehlt eigentlich wieder dieser Rahmen, um in der Kommission zu diskutieren. Ich persönlich finde das jetzt einen perfekten Rahmen für die Landtagskommission, um auf die wichtigsten Punkte auch direkt einzusteigen. Wo fangen sie in einer Landtagskommission an? Ich habe diese Diskussionen vier Jahre in der Bürositzung gehört. Wo könnte man anfangen? Das hier ist eine ideale Grundlage, um die Kommission überhaupt zum Leben zu erwecken und wirklich arbeiten zu können. Ihre Intentionen unterstütze ich sehr, aber ich finde, dass der Antrag eigentlich dem eben genau entgegenwirkt.
Dann noch etwas ganz Kurzes zum Abg. Wendelin Lampert, und zwar bezüglich seiner Schlechtwetterlage: Ich habe immer so ein feines Gehör für diese Ausdrücke. Die Schlechtwetterlage gibt es heute schon und wird es immer geben. Dafür gibt es Untersuchungskommissionen oder GPK-Spezialprüfungen. Ich glaube, Schlechtwetterlagen haben wir einige erlebt. Ich finde, sie wurden mit viel Arbeit und viel Energie bewältigt, zwar nicht immer strukturiert, weil wir eben die Gremien von Seiten des Landtags nicht immer parat hatten. Das sehe ich eigentlich überhaupt nicht, dass wir in den letzten Jahren immer in Gutwetterlagen gewesen wären. Mindestens ich habe das nicht so empfunden, aber über das könnte man sicher noch diskutieren. Danke. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Meiner Ansicht nach liegt die Lösung des Problems ganz sicherlich nicht darin, wenn wir jetzt zuwarten und diese Vorlage verschieben. Also heute Nachmittag - ich kann es jetzt nicht anders ausdrücken - habe ich schon ein bisschen ein landtägliches Katzengejammer gehört. Wir haben schon sehr grosses Mitleid mit uns selbst. Das geht mir fast ein bisschen zuwider, muss ich sagen.
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Abg. Kaiser, bin ich nicht der Ansicht, dass wir nicht reif sind. Ich glaube, wir sind überreif. Wir sind überreif für eine Reform, und gestern haben wir den ersten Schritt gemacht. Wir haben eine Landtagskommission zusammengestellt, und die hat jetzt eine sehr grosse Aufgabe. Darum finde ich diese Vorlage auch sehr gut. Sie hält uns den Spiegel vor. Sie sagt uns: Lieber Landtag, jetzt müsst ihr aber auf die Hinterbeine stehen, jetzt müsst ihr etwas unternehmen. Und das müssen wir machen. Es liegt nicht an uns, um Hilfe bei der Regierung anzufragen. Wir sind selbst eine Institution. Wir haben es selbst in der Hand. Wir sprechen die Mittel, und das sollten wir auch machen. Jammern hilft also bei Gott nicht weiter. Ich bin ganz klar der Ansicht, diese Vorlage müssen wir so nehmen, wie sie ist, und jetzt liegt es an uns, die Mittel zu sprechen, das benötigte Personal zu bewilligen, damit wir auch im gleichen Zeitalter wie die Regierung sind. Das müssen wir jetzt in die Hand nehmen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst noch auf einige Voten eingehen, die bezüglich des zuständigen Wahlgremiums erfolgt sind. Ich habe meine Mühe damit. Ich stehe dieser Forderung skeptisch gegenüber.
Erstens würde ich es als sehr schwierig ansehen, wenn man jetzt hier das Wahlgremium zwischen Regierung und Landtag wieder aufteilt, dass dann wirklich eine optimale Besetzung dieser Verwaltungs- und Stiftungsräte erfolgt.Zweitens - und das ist für mich eigentlich noch viel wichtiger - gehört mit dem Wählen halt eben auch Verantwortung dazu. Das würde wiederum bedeuten, dass der Landtag dann halt auch in die Verantwortung und Aufsicht eingebunden ist. Ich möchte jetzt nur nochmals an die FMA erinnern. Dort ist die Aufsicht nur beim Landtag, und wir haben diese schöne Schlechtwetterphase zum Teil immer noch. Da hat sich in den letzten vier Jahren gezeigt - das habe ich im Mai-Landtag schon gesagt -, dass der Landtag nicht fähig ist, diese Aufsicht und Verantwortung wahrzunehmen.
Wenn ich so die Voten anhöre, haben wir jetzt zwei Varianten. Entweder wir nehmen die Vorlage, machen den Deckel zu, legen sie in die Schublade und gehen heute um zehn Uhr nach Hause, oder, wir setzen uns jetzt auseinander mit der Rolle des Landtages als Gesetzgeber. Und da machen wir es uns auch zu einfach, wenn wir einfach sagen: Wir sind zwar der Gesetzgeber, wir warten, bis die Regierung uns diese schönen Berichte und Anträge schickt, und dann behandeln wir sie. Für mich gehört zu dieser Rolle auch eine gewisse Eigeninitiative, auch wenn die von uns Arbeit verlangt. Aber nur fordern ist für mich hier nicht die Lösung.
Ich bin also dafür - wie schon die Abgeordneten Doris Beck und Harry Quaderer gesagt haben -, nehmen wir die Aufgabe wahr, setzen wir uns damit auseinander, was wir jetzt für Instrumente haben, ob wir sie sinnvoll nutzen, was für neue Instrumente wir brauchen und wie wir diese Rolle als Gesetzgeber künftig wahrnehmen wollen. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Neben den beim ersten Votum genannten Bedenken der Kompetenzverschiebung - zumindest den Eindruck, den ich habe - kommt für mich noch eine weitere Frage hinzu, das ist die Frage der Prioritäten. Das ist jetzt auch aus den verschiedenen Voten hervorgekommen, und Sie, Herr Regierungschef, haben diese sehr treffend dem Landtag aufgezeigt. Die Oberaufsicht hat der Landtag und der Landtag ist nicht in der Lage, diese in der Form bei der FMA zu übernehmen. Ich habe das mehrfach gehört und auch verstanden. Das scheint der Fall zu sein. Nur das Thema, wenn ich jetzt diese Oberaufsicht in die Regierung schiebe, stellt sich für den Landtag immer noch dieselbe Frage: Wie können wir denn die Oberaufsicht wirklich wahrnehmen? Und ich denke, in dem Punkt ändert sich dabei vorerst gar nix. Es ist für mich einfach ein Verschieben vom einen zum andern. Und das ist für die Frage, wo die Priorität sitzt. Da unterstütze ich nach wie vor das Votum des Abg. Pepo Frick, dass es - und es ist auch vom Abg. Kaiser angesprochen worden - vielleicht die dringlichere Frage ist: Wie kann der Unterbau des Landtags gestärkt werden? Ich sehe einfach mit dieser Vorlage, dass wir auf Seiten der Regierung - ich sag mal - noch stärker und auch besser werden. Das mag wohl sein, so habe ich das verstanden. Sie haben sich in den Ressorts gestärkt, Sie können dadurch diese Unternehmen besser und effizienter führen.
Der Landtag hat sich zu dem Zeitpunkt aber noch nicht verstärkt, und das genannte - von der Frau Abg. Frau Doris Beck - «parallel», dass sich der Landtag hier parallel auch verbessert, das sehe ich nicht ganz so. Diese Zeitachse stelle ich im Moment noch in Frage, das ist richtig. Wir haben gestern den richtigen Schritt gemacht. Es ist eine Kommission ins Leben gerufen worden. Die ist aber im Start. Ich glaube nicht, dass diese die nächsten drei Tage loslegt. Hier haben wir ein fertiges Dokument vorliegen, das doch recht umfangreich ist. Ich bezweifle mal, dass diese Landtagsreform in der Geschwindigkeit sich bewegen kann, und da sehe ich einfach eine Zusatzbelastung, was die Oberaufsicht betrifft.
Und das bringt mich ein wenig auf den Punkt. Ja, es ist richtig, die Regierung hat die Verantwortung gegenüber dem Landtag, uns zu informieren, und ich sehe da einfach eine gewisse Frage der Auflösung. Das Thema ist für mich einfach, und das soll kein Vorwurf an die Regierung oder wen auch immer sein. Man versucht normalerweise seine Arbeit möglichst positiv darzustellen, und an dem ist ja an sich nichts Schlechtes, aber die Kontrolle liegt eben genau darin, nicht das, was positiv dargestellt ist nur zu überprüfen, sondern vor allem das, wo es vielleicht im Argen liegt. Was meines Erachtens ein starker Unterschied ist betreffend dem, was der Landtag in der Diskussion macht und dem, was die Regierung - ich sage mal jetzt ein wenig überspitzt formuliert - im Kämmerchen ausarbeitet und nachher als ein Executive Summary darstellt hier im Landtag, wie das möglichst gut aussieht: Der Unterschied ist: Wir müssen das hier öffentlich diskutieren und das ganze Land hört zu und das wird auch kritisch hinterfragt. Das wird in dieser Kammer nicht stattfinden. Für uns wird aber erwartet, dass wir dann diesen Summary-Bericht analysieren und sehen, wo dann die kritischen Punkte sind.
Und das Thema mit diesen Bericht ist das folgende, zumindest aus meiner Sicht: Das positiv darstellen kann man relativ lange. Wenn man es nicht mehr positiv darstellen kann, dann liegt es wirklich im Argen. Nur das Problem ist, dann ist es schon sehr weit fortgeschritten, und vor dem habe ich Respekt. Das heisst, wenn ich es nicht mehr positiv darstellen kann, dann ist schon über einen langen Zeitraum einiges an Problemen angelaufen, und ob wir in der Lage sind, diese Kontrollfunktion wahrzunehmen, stelle ich im Moment in Frage. Der Punkt ist einfach der: Wenn es denn so weit ist, wird der Vorwurf auch aus dem Volk berechtigterweise kommen: Was habt denn Ihr überlegt und getan, wieso habt Ihr nicht die richtigen Fragen gestellt? Die Diskussion hatten wir in dieser Runde auch schon. Wieso habt Ihr denn nicht die Fragen gestellt? Ja, es ist nicht einfach, die richtigen Fragen zu stellen, wenn man nicht die volle Transparenz hat. Und ich bin nicht der Meinung, dass man nicht alle Information kriegen soll. Ich denke, man sollte die Informationen haben und muss wählen, welche man sich denn ansehen darf. Nur eine sehr ausgewählte Anzahl von Informationen vorgelegt zu kriegen und dann aktiv holen zu müssen, um sich das beste Bild zu verschaffen, ist für mich zum heutigen Zeitpunkt nicht der richtige Weg. Vielen Dank.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Nur kurz: Der Abg. Johannes Kaiser hat gesagt, dass ich gesagt hätte, die GPK sei überfordert. Ich habe mir da notiert, was ich gesagt habe, und da gibt es einen kleinen Unterschied. Ich habe gesagt: «Nur habe ich Zweifel daran, ob diese GPK mit ihren heutigen Ressourcen dazu in der Lage ist». Das ist ein kleiner Unterschied. Aber was ich noch sagen will: Sie sagen, der Landtag werde geschwächt. Das ist Ihr Hauptthema. Der Landtag werde geschwächt, wenn dieses Gesetz denn nun irgendwann aktiv wird. Ich habe da eine ganz andere Meinung. Ich sage es aber nochmals klar und deutlich: Der Landtag wird nur dann geschwächt, wenn wir uns jetzt nicht auf die Hinterfüsse stellen und die nötigen Ressourcen für uns selbst schaffen. Nur dann werden wir geschwächt, sonst eher nicht, indem wir künftig einen klaren, verantwortlichen Ansprechpartner auf der Regierungsbank haben. Für uns wird des dann schlussendlich einfacher und klarer, aber geschwächt - nein, das werden wir nicht. Dann hätte uns die Regierung einen Vorschlag machen müssen und in der Verfassung etwas ändern. Dort hat sich nichts geändert, aber wir müssen aktiv werden. Das ist die Botschaft, die ich noch melden wollte. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Harry Quaderer hat mit anderen Worten etwas Ähnliches gesagt wie Sie, Herr Abg. Negele: Wir sind selbst die Institution und wir müssen nicht die Regierung um Hilfe bitten. Das machen wir auch nicht. Deshalb haben wir diese Diskussion, weil wir ja selbst die Landtagsinstitution sind, die diesen Status halten will. Wir schwächen uns insofern, Herr Abg. Negele, indem wir, wenn wir nach dieser Gesetzesvorlage eine GPK - wenn sie noch so gut ausgestattet ist und wenn Sie diese Überforderung mit anderen Worten umschreiben - eine fünfköpfige oder eine siebenköpfige GPK ist nicht der Landtag. Der Landtag ist dieser Kreis mit diesen 25 Abgeordneten. Das ist die Volksvertretung, und wenn der Volksvertretung verschiedene Geschäfte - seien dies Jahresberichte, seien dies Budgets - vorenthalten werden und via diese GPK gehen, ist zwar der Landtag mit einem Arm informiert, er muss sich die Informationen aber - das habe ich vorhin sehr deutlich ausgeführt, wie dies der Abg. Gerold Büchel ebenfalls dargestellt hat - mit der Hol-Funktion bzw. mit der Hol-Schuld aneignen.
Ich finde das eine Schwächung des Landtages, wenn er sich dauernd mit seinen Ressourcen für solche Sachen einsetzen muss, dass er immer alles holen muss, die Kontrollinstrumente einsetzen muss mittels Interpellationen, Motionen und Postulaten. Wir alle wissen, welch mühsamer Weg das ist. Dem Landtag wird die legislative Funktion entzogen, mit welcher er das auch steuern kann, kreativ, transparent und öffentlich sein kann. Diese Vorzüge des Landtags kommen dann künftig nicht mehr in dem Masse zum Zuge.
Dann noch zur Abg. Doris Beck betreffend die Geschäftsberichte. Wie gesagt, auch wenn es ein Jahresbericht ist, ist er mindestens auch einmal im Landtag und via Kommissionen sowie via Regierung werden dort Anregungen weitergegeben. Es ist nicht so, dass einfach der Jahresbericht nur durchgewinkt wird in dem Sinne, dass er zur Kenntnis genommen oder genehmigt wird. Man wird auch Anregungen, die dort zutage treten, im Landtag öffentlich diskutieren und dann via den Möglichkeiten, also der Kommission oder der Regierung, zu diesen Institutionen weitergeben.
Zu den Wahlvorschlägen: Zweimal ist dies betreffend die Parteien gefallen, die im Hintergrund solche Leute portieren. Es ist mit höchster Wahrscheinlichkeit so, dass alle, die hier drin sitzen, von irgendeiner Partei einmal portiert und durch das Volk gewählt worden sind. Wir sind die Volksvertretung und wir als Volksvertretung wählen wiederum andere. Das ist ein ganz normales Prinzip. Es wird so getan, als ob die Parteien etwas Schlechtes wären. Parteien sind nichts Schlechtes. Sie bilden ja eine Grundlage, um auch eine Ausgewogenheit in der Bevölkerung abzubilden, sei das im Landtag, sei dies anderswo in den Gremien drin.
Vom Regierungschef hätte ich noch gerne eine Antwort zur Frage: Wie ist es bei einer Alleinregierung? Bei einer Alleinregierung ist dieses Prinzip unterschiedlich - das hat der Abg. Manfred Batliner sehr schön visualisiert - mit den verschiedenen Modellen, die es bei der Regierung als Gegengewicht zum Landtag geben kann. Die extremste Form ist natürlich die Alleinregierung. Bei einer Alleinregierung - das wissen beide Grossparteien, die einmal nicht in der Regierung, sondern auf der anderen Seite waren -, dass dort dann, und das können Sie sich vorstellen, die Hol-Funktion, diese parlamentarischen Instrumente, der Einsatz von diesen parlamentarischen Instrumenten, ein viel schwierigerer Weg ist, als wenn eine andere Form - wo dann auch der Landtag ganz anders involviert ist - vorliegt.
Der Abg. Harry Quaderer hat ersucht, das landtägliche Katzengejammer endlich zu beenden. Ja, wenn man die Institution Landtag so versteht, dann gehen wir vielleicht in eine falsche Richtung. Ich finde das kein Katzengejammer. Ich finde das eine sehr positive und gute Auseinandersetzung, die hier vor sich geht. Wir sehen auch Defizite und diese Defizite wollen wir aufarbeiten. Ich gebe nicht der Regierung eine Schuld oder irgendwie eine Anregung, dass sie ihre Aufgaben nicht gemacht hätte. Wir beschäftigen uns mit Gleichgewichten, mit Machtverschiebungen, mit Informationsfluss, und der Landtag ist mal die Institution, die für Transparenz, die für die Öffentlichkeit für diesen Informationsfluss sorgen muss. Das ist mal so. Der Landtag ist die Volksvertretung - und was hier drin abläuft ist öffentlich. Und das ist eine grosse Stärkung des liechtensteinischen Landtags.
Ich möchte nicht, dass wir selbst den Landtag kastrieren, sondern dass wir den Landtag stärken. Und das muss unser Ziel sein. Und wie wir dazu kommen, wie wir das im Zusammenhang mit diesem Corporate-Governance-Gesetz sehen, das müssen wir diskutieren.
Zum Schluss möchte ich noch ein Zitat des Abg. Harry Quaderer betreffend die Wahlvorschläge anbringen: «Wir befinden uns hier im Landtag und nicht in einer Voliere», aber es erinnert mich an eine Voliere, weil ich dieses Bild auch schon gehört habe. Der Abg. Harry Quaderer hat am 19. September 2007 hier drin zu Protokoll gegeben: «Ich plädiere ganz klar dafür» - und zwar zu diesem Thema -, «dass der Landtag sein Wahlrecht zur Ernennung von Verwaltungsräten beibehält. Der Landtag soll natürlich auch das Recht behalten, die von ihm gewählten Verwaltungsräte abzuwählen, sollte sich die notwendige Situation ergeben. Ich würde es auf jeden Fall für das weitere Vorgehen begrüssen, diese Wahl, Gremium-Mischform von Regierung und Landtag, beizubehalten. Danke».Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte hier nochmals auf das Thema des Abg. Johannes Kaiser bezüglich Landtagsschwächen zu sprechen kommen. Auch der Abg. Gerold Büchel hat hier in dieselbe Richtung gesprochen. Auch diese beiden Abgeordneten hatten schon in ihrem ersten Votum davon gesprochen, dass die Vorlage, die wir jetzt haben, nicht dem entspricht, was der Landtag bei der Postulatsbeantwortung bestellt hat. Konkret hat das geheissen: Bei der Postulatsbeantwortung wurde etwas bestellt, was jetzt nicht geliefert wurde. Nein, es wurde geliefert. Wir haben schon einmal darüber diskutiert. Vor zwei Jahren waren halt vielleicht die einen mutiger, die anderen sonst irgendwie infiltriert. Auf jeden Fall ist es nach wie vor dasselbe, das wir auf dem Tisch haben. Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, wenn hier gesagt wird: Diese vorberatenden Kommissionen, als Beispiel die Geschäftsprüfungskommission, arbeiten nicht richtig. Ich bin jetzt in keiner dieser Kommissionen vertreten und wenn ich das wäre, hätten Sie jetzt aber eine saftige Antwort bekommen. Das kann ja wohl nicht sein, dass wir hier Kommissionen wählen, die sind auch verankert, die haben Rechte und Pflichten, die haben Kompetenzen, und dann höre ich hier: Da sind fünf Mitglieder drin und die haben alle keine Zeit, und überhaupt werden wir nicht informiert. Das ist nicht der Landtag. Die Idee ist ja, dass dort eben mehr Zeit mit Themen verbracht wird und dass dann die Landtagsmitglieder via Protokoll informiert werden und der Landtag dann auf dieser Basis öffentlich weiterdiskutieren kann.
Was mich auch etwas irritiert hat bei den Aussagen des Abg. Gerold Büchel: Er sagt dann - und auch beim Abg. Johannes Kaiser - zu den Geschäftsberichten. Ich weiss nicht, haben Sie da was falsch verstanden? Der Abg. Gerold Büchel hat nämlich zum Thema Geschäftsberichte gesagt: Ein Geschäftsbericht ist ihm eigentlich zu wenig. Und auf der anderen Seite haben Sie praktisch den Ist-Zustand als das thematisiert, was Sie nicht wollen, und das wäre jetzt für mich wieder genau die Schiene. Ja genau darum ändern wir das, genau darum haben wir die Vorlage hier. Auf der andern Seite hat der Abg. Johannes Kaiser gesagt, er will nach wie vor die Geschäftsberichte. Ich bin ja in meinem Votum noch viel weiter gegangen als Sie. In der Vorlage steht auf Seite 55: «Bei den wirtschaftlich und politisch bedeutenden Unternehmen schlägt die Regierung eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag vor, indem sie diesem den jeweiligen Geschäftsbericht zur Kenntnis bringt». Dann habe ich gesagt: Das ist eben für mich nicht genügend. Das hatten wir ja all die Jahre, und den Spielraum, den man da hat, den kennen wir alle, der ist nämlich gleich null. Man kann polemisieren, man kann Zeichen setzen, mehr nicht.
Der Abg. Wendelin Lampert hat heute gesagt, dies hätte eine präventive Wirkung. Wenn Sie glauben, wir machen denen Angst, weil die wissen, dass wir die Geschäftsberichte lesen. Das glaube ich eigentlich nicht, und darum war ja mein Vorschlag, die Bitte an die Regierung, griffigere Instrumente vorzuschlagen und eben diese Informationspflicht eher in eine proaktive Schiene zu bringen. Was Sie auch angesprochen haben, Herr Abg. Büchel, dass wir eben nicht historisch Geschäftsberichte wollen, weil Sie haben das ganz klar gesagt: Erst dann, wenn es mal keinen Geschäftsbericht mehr gibt, der positiv gestaltet werden kann, würden wir es merken, aber dann ist es dann definitiv zu spät. Das war ja der Punkt, auf den auch der Regierungschef eingegangen ist, sich dann eben entsprechende Möglichkeiten zu überlegen.
Und da wären wir wieder bei diesem Geschäftsverkehrsgesetz als Beispiel, aber ich denke, wichtig ist doch jetzt ein für alle Mal - also mindestens ist das meine Meinung -, dass diese Geschäftsberichte, wie wir sie bisher hatten, nicht das geeignete Instrument sind. Das ist ein Instrument, um sich populistisch über einen Geschäftsbericht herzumachen und dann in der Tageszeitung irgendwo in einer Ecke mit einer provokativen Aussage zu landen. Aber das hilft ja grundsätzlich weder diesen Unternehmen noch der Politik. Wenn wir wirklich irgendetwas steuern wollen, dann wäre ich eben schon der Meinung, dass wir in proaktiven Strategien eingebunden wären. Und wenn diese Informationspflicht in der GPK passieren würde, könnte ich mit dem auch leben, denn grundsätzlich bekommen wir die Informationen, und wenn dann wirklich Themen sind, die im öffentlichen Landtag diskutiert werden sollen, dann kann man das auch machen. Es muss nicht immer alles in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Diese Unternehmen haben auch ein Recht, Strategien zu diskutieren, die nachher nicht schon gleich zerzaust werden durch die Politik, und dies in den Tageszeitungen, bevor sie überhaupt ausgereift sind.
Was ich dann - ehrlich gesagt - schon etwas absurd finde: Der Abg. Gerold Büchel hat gesagt: «Okay, wir müssen Prioritäten setzen. Der Unterbau fehlt im Moment». Mindestens so hat er das bewertet. «Und was jetzt passiert: Die Regierung wird stärker und besser und kompetenter». Da frage ich mich jetzt schon. Wir haben dieses ganze Vorhaben gemeinsam im Landtag forciert, um eben professioneller zu werden, um eine Vereinheitlichung über diese Institute zu bekommen, um Transparenz zu haben, um den Abgeordneten das Leben leichter zu machen und nicht X Spezialregelungen immer im Hinterkopf haben zu müssen. Jetzt macht die Regierung diesen Schritt. Sie gibt uns spätestens, wenn wir eingetreten sind, die Möglichkeit, klare, zuständige Ressorts zu haben mit den klaren Ansprechpartnern, was auch für die GPK eine Erleichterung wäre.
Und was sagen wir? Wir wollen diesen Schritt nicht gehen, weil uns dann die Regierung zu stark wird und sie die Unternehmen kompetenter beaufsichtigen kann. Das kann ich jetzt fast nicht mehr glauben. Wir wollen alle, dass diese Unternehmen professionell geführt werden, dass wir Informationen haben, dass wir hier Transparenz bekommen. Jetzt liegt der erste Schritt auf unserem Tisch, und dieses Gesetz ist ja nicht per morgen in Kraft, wenn wir heute Eintreten beschliessen. Das nimmt ja auch noch den Lauf und wir haben noch X Spezialgesetze zu diskutieren. Ich denke einfach, dass wir jetzt im Moment wirklich ein bisschen im Kreis diskutieren. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir einfach in die Wartehaltung gehen und auch unserer eigenen Landtagskommission heute schon unterstellen, dass sie nichts erreicht. Indem wir den Schritt zur Professionalisierung nach aussen für die Führung all dieser Unternehmen in der jetzigen wirtschaftlichen Lage der Regierung verwehren, um hier professioneller zu werden. Das kann ich jetzt nicht verstehen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nicht ausführlich - das hat man jetzt schon zur Genüge getan - auf den Bericht und Antrag eingehen. Ich persönlich finde die Grundidee von Corporate Governance gut. Ich finde es auch gut, wenn man versucht, einheitliche Strukturen durch Corporate Governance hineinzubringen. In der Debatte höre ich jetzt aber immer mehr, dass die GPK - und als GPK-Mitglied interessiert mich das - eine sehr, sehr starke Schlüsselrolle bekommen wird. Das war mir auch klar aufgrund des Bericht und Antrags, aber die Dimension wächst für mich, wenn ich jetzt Ihre Voten höre. Eigentlich ja schön, wenn das so wichtig wird, wenn man selber drin sitzt. Auf der anderen Seite beunruhigt mich das auch ein wenig. Ich wiederhole da vielleicht die Vorvoten ein wenig. Wir reden da von Miliz, wir reden da von Unterbau stärken. Ich glaube aber, dass die GPK, egal wie sie danach ausgestattet sein wird, sich hier schwer tun wird, diese ganze Last, so wie ich sie jetzt wahrnehme, zu tragen. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich glaube auch, dass im Bereich der Auskunfts- und Informationspflicht der Landtag in irgendeiner Funktion direkt geschaltet werden muss und nicht nur über die GPK. Also dann habe ich es dann schon mit ein paar Vorrednern, dann ist dann die GPK irgendwann wichtiger wie der Landtag.
Solche Kontrollinstrumente - da gebe ich der Abg. Beck Recht - sind natürlich Aufgabe dieser Landtagskommission zur Reform. Ich glaube aber nicht, dass wir hier - so wie Sie es ausgedrückt haben - bis zur 2. Lesung schon irgendwelche Meilensteine in Ergebnissen präsentieren können, die Sie - so wie Sie es ausgeführt haben - hier befriedigen könnten, dass wir hier auf der einen Seite Corporate Governance einführen und auf der anderen Seite schon die halbe Landtagsrevision darauf abzustimmen bringen. Da habe ich so meine Zweifel.
Dann, der Abg. Harry Quaderer spricht: «Ja dann müssen wir halt Mittel sprechen». Das wundert mich schon, genau von Ihnen das zu hören. Sie, der Sie sich eher als Sparfuchs hervorgetan haben in den letzten Monaten. Wir stärken den Unterbau bei Regierung und Landtag. Das ist sicher, wenn man so was einführen will, auch nötig. Ich frage mich einfach, wie weit das gehen soll. Ich kann das persönlich ehrlich gesagt jetzt nicht abschätzen, was für eine Dimension das einnehmen wird, auch bei den Kosten. Ich frage mich, ob das zeitgemäss ist, hier einfach zu sagen: Dann müssen wir halt die Mittel sprechen. Vielleicht ist es auch nicht in dem Ausmass gemeint gewesen, aber bei mir ist das so angekommen.
Grundsätzlich ist für mich ein solches Gesetz gut, aber ich plädiere, dass wir diesen Revisionsbedarf, den wir ja hier erkennen für diese Vorlage, auch wenn wir jetzt in die 1. Lesung treten, bei den einzelnen Punkten auch wirklich kritisch hinterfragen. Dann glaube ich auch, dass wir schlussendlich hier eine gute Lösung haben können.
Über die zeitliche Abfolge mache ich mir im Moment auch ein bisschen meine Gedanken. Ich kann das schwer einschätzen, was das bedeuten wird. Ich glaube eben, dass die Ideen und Gedanken der Reform der eingesetzten Landtagskommission hier irgendwie in zeitlicher Diskrepanz stehen mit der 1. Lesung und 2. Lesung, dass wir das irgendwie in einen kongruenten Rahmen bringen. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch kurz Stellung beziehen zu ein paar Voten, vorab zur Abg. Doris Beck betreffend das Stichwort «Postulat». Also betreffend dem, was angefragt und geliefert wurde, habe ich eine andere Wahrnehmung, aber das kann man gerne haben. Ich denke, der Abg. Pepo Frick hat das auch sehr schön ausgeführt. Ich wollte das einfach nochmals kommentieren.
Dann als Weiteres: Ich sage nicht, dass der Ist-Zustand, wie wir informiert werden, ideal ist. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Also nur ein Geschäftsbericht, damit tue ich mir auch ein wenig schwer. Ich würde mir da ein wenig mehr wünschen. Wo sich unsere Ansichten divergieren, ist, was denn notwendig ist, um diese Situation zu verbessern. Und dafür sehe ich eben in dieser Vorlage nicht unbedingt die Lösung. Ich gebe Ihnen auch Recht, dass vor allem der Landtag die notwendigen Werkzeuge und Instrumente benötigt, um diese Kontrolle wahrzunehmen. Auch das sehe ich nicht in der Vorlage, aber als das dringlichere Thema. Und auch da ist vielleicht die dritte Divergenz. Ich sehe die Dringlichkeit vielmehr in dem, was auch der Abg. Pepo Frick gesagt hat, indem wir uns dem annehmen, was uns im Moment Sorgen bereitet, nämlich die Kontrollaufgabe möglichst optimal im Landtag wahrzunehmen.
Ich sehe das nach wie vor so, dass diese Vorlage, um die es hier geht, vor allem die Handlungsweise der Regierung stärkt. Ob das im selben Masse für den Landtag zutrifft bezweifle ich, und ich meine das auch von verschiedenen anderen Voten so verstanden zu haben. Und da möchte ich überleiten zum Abg. Gebhard Negele.
Vollkommen richtig, bin ich mit einverstanden. Der Landtag wird mit dieser Vorlage nicht geschwächt. Das würde ich auch so sagen. Die Regierung hat sich schon gestärkt. Das wurde auch vom Herrn Regierungschef schon treffend ausgeführt. Ressorts wurden verstärkt und man will das auch noch weiter tun, und diese Vorlage soll das auch weiter tun. Es ist nicht nur so, dass die Regierung sich gestärkt hat, nein, sondern der Landtag hat das getan. Und, es ist auch richtig - das haben Sie auch treffend gesagt: Es ist am Landtag, sich selbst zu stärken. Also wir können da nicht das Katzengejammer betreiben, wir müssen das tun. Jetzt, der Unterschied zwischen Ihren Voten und meiner Ansicht: Ich sehe die Priorität oder die stärkere Notwendigkeit zu handeln in der Landtagsreform, und die sehe ich im Moment nicht auf der Priorität, wenn ich mir das ansehe. Wir diskutieren hier über etwas, was schon im Reifeprozess etwas weiter ist. Ich denke einfach, es ist zentraler, dass die Reform des Landtags vorangetrieben wird, um auch den Landtag zu stärken. Ich spreche nicht davon, irgendwie die Regierung zu schwächen oder uns zu schwächen, sondern nein, uns zu stärken. Vielen Dank.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Noch ein Wort zum vorhergehenden und zum kürzlich gehaltenen Votum von Fraktionssprecher Johannes Kaiser betreffend die Definition der Informationspflicht, Vorlage von Geschäftsberichten, deren Kontrolle und die Transparenz. Sie haben dann sinngemäss ausgeführt: Die Jahresberichte würden dann vorenthalten etc. Ich glaube, die Jahresberichte bekommen wir dann zur Kenntnisnahme. In der Vergangenheit war es doch in der praktischen Wirkung bis heute so, dass es - nach meinem Empfinden - eigentlich keinen Unterschied gemacht hat zwischen der Genehmigung eines Geschäftsberichtes und dessen Kenntnisnahme. In Tat und Wahrheit behandeln wir diese im Folgejahr - im Mai/Juni - hier im Landtag zur Genehmigung oder nehmen sie zur Kenntnis. Das vorherige Jahr ist abgelaufen, das neue Jahr, das Geschäft ist schon wieder ein halbes Jahr alt, und was bleibt uns da eigentlich anderes übrig? Wir können mindestens eine Genehmigung ablehnen, aber was ist dann in der Wirkung? Das Geschäftsjahr wurde nach revisionsgesetzlichen Gesichtspunkten revidiert. Klar wäre das dann ein Rüffel an die Geschäftsleitung. Da haben Sie Recht.
Darum bin ich der Meinung, wenn wir zukünftig, wenn dieses Gesetzeswerk durchgeht, die Geschäftsberichte noch zur Kenntnis bekommen, dann müssen wir - und das habe ich im Votum gesagt - der Geschäftsbericht ist dann mit den relevanten zukunftsgerichteten Kennzahlen auszustatten, die auf der Leistungsvereinbarung abstützen. Ich denke, eine mittelfristige Finanzplanung wäre dazuzulegen - also ich spreche da mindestens von drei bis fünf Jahren - mit den festgelegten Eckwerten und den notwendigen Erklärungen. Die Geschäftsberichte würden dann qualitativ verbessert und die Informationen an uns, an den Landtag, qualitativ ebenfalls auch verbessert. Ich denke, einen Teil von der Oberaufsicht über die Regierung, das heisst, über die Kontrolle der Geschäftsführung der Regierung, könnten dann wir in diesem Zuge doch etwas besser wahrnehmen.
Durch diese Massnahme könnte die Geschäftsprüfungskommission in ihrer Arbeit unterstützt werden, weil sie ist - ich sage es mal so - relativ stark revisionslastig unterwegs, und das wäre wahrscheinlich ein Ansatz, wenn wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Die Budgets hätten wir dann ja auch und wir könnten noch die Geschäftsberichte, die uns zur Kenntnisnahme vorgelegt werden - da könnten die Informationen qualitativ verbessert werden. Und dem Landtag wäre es auch möglich, wenn uns in der mittelfristigen Planung mit den hinterlegten Eckwerten etwas auffällt, das wir nicht wünschen, dann könnten wir doch Gegensteuer geben. Heute ist uns das leider nicht möglich. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Einige Punkte, die mir jetzt in der Diskussion doch aufgefallen sind, möchte ich auch noch kurz kommentieren. Das erste - die Wahlen der Verwaltungsräte: Ich denke mir halt einfach, im öffentlichen Landtag sind diese transparenter als im Regierungszimmer der Regierung. Es ist nun einmal so, dass dieser Landtag öffentlich ist, und wenn man auch sagt, ja, die Wahlgremien der Parteien machen hier Nominationen, machen hier Vorschläge - Tatsache ist: Gewählt wird in diesem öffentlichen Landtag und nicht an einer nichtöffentlichen Regierungssitzung. Das ist transparenter, das ist öffentlich, was aktuell abläuft im Landtag. Das hat auch eine präventive Wirkung. Ich denke mir, das lässt sich schlicht und einfach nicht aus der Welt diskutieren. Das sind Tatsachen.
Dann wurde ich angesprochen, ich hätte immer in etwa dieselben Themen, Gesundheit und Pensionskasse. Gesundheit habe ich nur einmal kurz tangiert mit der Generationenbilanz, da mir eben auch aufgefallen ist, dass das Wort «Generationen» die letzte Zeit vermehrt in den Mund genommen wird. Das freut mich übrigens sehr und ich denke mir, zur Gesundheit muss ich auch nichts mehr sagen. Hierzu hat heute der Abg. Harry Quaderer mehr als genug gesagt. Es wäre eigentlich noch interessant zu wissen von der Regierungsbank, was man zu diesem Votum sagt. Schade finde ich, Herr Abg. Quaderer, um bei Ihren Worten zu bleiben, dass dieses Gejammer die letzten vier Jahre gefehlt hat von Ihrer Seite, aber ich bin froh, wenn Sie im Jahre 2009 und auch die nächsten Jahre hier nun den richtigen Weg gefunden haben.
Dann zur Geschäftsprüfungskommission: Ich gehe hier vom Votum des Abg. Gebhard Negele aus. Er ist Mitglied und hat auch gesagt: Die Ressourcen fehlen - wie ich dieses Votum interpretiert habe. Und mir geht es eben auf der einen Seite um die Ressourcen, auf der anderen Seite geht es mir aber auch um die Meinungsvielfalt. Die GPK hat fünf Mitglieder und die anderen 20 Mitglieder dieses Hohen Hauses haben eben auch eine Meinung. Um es Ihnen vielleicht an einem praktischen Beispiel aufzuzeigen: Der Revisionsbericht zum Jahresbericht der LKW, den - wie ich das interpretiere - werde ich zukünftig nicht mehr erhalten. Dann werde ich auch nicht wissen, dass der Revisor zu den LKW gesagt hat, sie sollten dringend Rückstellungen bilden für ihre Pensionskasse. Es tut mir halt leid, um gerade wieder beim Thema zu bleiben. Das ist eben ein sehr zentraler Punkt. Wieso sagt nur der Revisor den LKW, dass man bei der staatlichen Pensionskasse Rückstellungen bilden muss? Das müsste jeder Revisor des Landesspitals, der LGV und vor allem auch des Landes sagen. Jemand erzählt hier eine falsche Sache: entweder der Revisor der LKW oder die Revisoren der anderen 26 bis 27 Institutionen. Und jetzt sehen Sie genau mein Problem. Ich sitze nicht in der GPK. Zukünftig werde ich diesen Revisionsbericht - wie ich das interpretiere - nicht haben. Entsprechend fehlt mir eben dieser zentrale Mosaikstein, um meine Argumentationskette aufbauen zu können.
Ein kleines praktisches Beispiel aus der Vergangenheit: Wenn man sich dann wegen der Pensionskasse aufregt, muss ich halt sagen: Man sollte halt mir ein wenig zuhören, mitunter meine Vorschläge unterstützen, und sonst kommt es halt schneller als einem lieb ist, so wie es jetzt rausgekommen ist. Es tut mir leid, persönlich eine Genugtuung, in der Sache mehr als schlimm. Das kann ich mir jetzt nicht verkneifen.
Dann wurde gesagt, man solle hier nicht den Teufel an die Wand malen, man hätte ja weitere Instrumente. Ich denke mir, parlamentarische Untersuchungskommissionen sind für mich dann wirklich Notlösungen, wenn man sieht, es geht definitiv nicht mehr weiter, man muss dies abklären. Ich möchte die Gesetze möglichst effizient und schlank gestalten, damit wir nicht andauernd mit parlamentarischen Vorstössen agieren müssen. Das sollte nicht so sein. Aber ich bin auch froh zu hören, dass der Herr Regierungschef auch gesagt hat, gerade diese Informationsrechte müssen wir uns überlegen, wie wir diese ausbauen können. Auch das Geschäftsverkehrsgesetz, das werden wir - wie ich Sie verstanden haben - entsprechend anpassen müssen.
Und dann komme ich halt nochmals auf die Stellungnahme des Verwaltungsrates der AHV zurück. Und da ist für mich einfach zentral, was Peter Wolff sagt, und er hat einfach beide Blickwinkel. Er war in der Regierung, er war im Landtag, und er sagt einfach aus: Auch die Kompetenzen werden etwas stark auf die Seite der Regierung delegiert. Das ist für mich doch ein entscheidender Hinweis.
Dann die Debatte mit Geschäftsberichten, Voranschlägen, Budgets. Ich denke mir, wir haben das vor dem Mittagessen bereits diskutiert. Zentral wird da sicher sein, dass wir bei den Voranschlägen, bei den Budgets eben in die Zukunft gerichtete Entscheide fassen können. Wir haben es dann ja festgestellt in der Debatte: Die Geschäftsberichte sind rückwirkend, da können wir zwar noch auf Punkte hinweisen, aber Tatsache ist, wir müssten als Beispiel - wenn wir das Budget dann für das Jahr 2010 behandeln - dann können wir in diesem Herbst noch etwas in die Zukunft mit entscheiden. Und dass das in der Vergangenheit auch genutzt wurde, das beweist ja die FMA. Das FMA-Budget wurde schon um einen Monat verschoben, was ich weiss, sonst habe ich da in der Vergangenheit etwas verpasst, und in diesem Monat ist auch noch einiges passiert in diesem Budget. Also ich denke mir, der Landtag hat hier durchaus seine Rechte genutzt und hier auch versucht, entsprechende Handlungen umzusetzen. Ich denke mir, das zeigt doch auf, dass der Landtag, wenn er die Instrumente hat, sie auch nützt. Selbstverständlich wäre es schön gewesen, wenn wir bei der FMA noch weitere Möglichkeiten gehabt hätten, aber zumindest diesen Punkt, den wir umsetzen konnten, den haben wir in der Vergangenheit bereits benutzt.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Eine kleine Replik an den Fraktionssprecher der FBP, Johannes Kaiser: Heute Vormittag haben Sie von «Beschneiden», heute Nachmittag von «Kastration» gesprochen. Ich weiss nicht, ob und was Sie uns sagen wollen. Das mal zu Beginn.
Heute Vormittag ging es Ihnen, wenn ich Ihr Votum richtig verstanden habe, in erster Linie um Wahlgeschäfte, VR wählen. Regierungschef Klaus Tschütscher hat, glaube ich, eindrücklich dargestellt, dass wir allein aktuell vier Verwaltungsräte wählen. Okay, lassen wir das mal so hingestellt. Sie haben dann gesagt heute Vormittag «Machtpotenzial», «Machtregime», «Regierungschef erhält eine Machtposition». Ich weiss es nicht, ob dem so ist. Ich sehe das anders.
Sie haben dann auch sinngemäss erwähnt: Transparenz ist nicht gegeben, wenn die Regierung das Wahlgremium ist. Anschliessend haben Sie den Abg. Harry Quaderer aus der Postulatsbeantwortung 2007 - sie trägt die Nr. 87/2007 - zitiert, und ich staune. Ich staune wirklich, dass gerade Sie diese Kritik anbringen, weil, wenn ich - glaube ich - eine oder zwei Seiten weiterblättere - und ich erlaube mir jetzt ebenfalls zu zitieren -, da finden wir ein Zitat von Ihnen: «Deshalb erscheint mir der Vorschlag, der im Bericht und Antrag der Regierung vertreten wird, eine geeignete Vorgangsweise, nämlich: Bei allen öffentlichen Unternehmen wird nur ein einziges Wahlgremium vorgesehen, das aber auch für die Kontrolle der strategischen Führungsebene verantwortlich ist. Die Mitglieder der strategischen Führungsebene der öffentlich-rechtlichen Unternehmen sollen, mit Ausnahme der FMA, durch die Regierung gewählt werden». Und da komme ich schon ein bisschen ins Staunen, weil Sie jetzt eigentlich genau auf dem Gegenteil beharren. Vielleicht haben Sie eine Erklärung dafür. Mich würde es noch wunder nehmen.
Sie haben in Ihrem Zitat auch die Wichtigkeit von diesen Jahresberichten erwähnt - die aktuellen Jahresberichte oder Geschäftsberichte. Natürlich nehmen wir die gerne zur Kenntnis. Das ist auch schön, wenn man zurückblicken kann, aber es wurde auch - ich denke - ganz klar vom Abg. Günther Kranz gefordert, dass man Geschäftsberichte zukunftsgerichtet, qualitativ einfach ein bisschen mehr erwarten könnte. Das ist eine andere Ausgangslage, und diese Meinung teile ich natürlich, wenn wir es schaffen, Geschäftsberichte so zu kriegen, dass man auch irgendwo was bewegen kann und nicht nur rückblickend.
Dann, eine Frage habe ich noch. Sie haben nämlich in Ihrem Votum gesagt, dass man dem Landtag legislative Kompetenzen entzieht. Da würde mich wunder nehmen, welche Kompetenzen Sie da meinen. Danke schön.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Am Beispiel der FMA wurde heute schon verschiedentlich dargelegt, dass der Landtag nicht fähig ist, seine Aufsichtspflichten wahrzunehmen, und die Lösung scheint mit diesem Bericht und Antrag nun gefunden. Die Verantwortung und auch verschiedene andere Kompetenzen werden der Regierung zugeschoben. Grundsätzlich stehe ich ja dem ganzen Corporate-Governance-Projekt nicht so skeptisch gegenüber, aber eine Aussage des Abg. Quaderer von heute Morgen hat mich doch sehr stutzig gemacht. Es wurde doch tatsächlich gesagt, als es um Wahlgeschäfte ging: «Glauben Sie nicht, dass sich da in der Regierung irgendetwas ändern wird, auch dort werden die Parteien das Personal liefern». Nicht wortwörtlich, sondern sinngemäss wurde das so gesagt. Da frage ich mich wirklich, warum wir diese ganze Übung veranstalten, wenn dem so sein wird.
Ich glaube jedenfalls, dass der Landtag abgewertet wird durch dieses Corporate-Governance-Projekt. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Ich meine auch, dass das nicht im Interesse des Volkes ist. Das Gefälle zwischen Legislative und Exekutive wird ständig grösser. Das wird mit Sorge beobachtet seit Jahren und es wäre endlich an der Zeit, hier Gegengewicht zu geben. Schauen wir doch mal in die Regierung. Noch vor wenigen Jahren hatten wir zwei vollamtliche Regierungsmitglieder und in der Zwischenzeit sind alle vollamtlich. Der Regierungsunterbau wurde stark ausgebaut, vor allem seit wir wieder eine Koalitionsregierung haben. Es scheint mir doch, dass sich der Landtag mit diesem Zustand zufrieden zu geben scheint. Die Rolle des Debattierklubs scheint uns zu behagen, aber wir wollen nicht wirklich aus dieser Rolle herauskommen.
Und wenn von Aufwertung die Rede ist, so wird gleichzeitig auch wieder gesagt, dass das aber nur die Geschäftsprüfungskommission dann betrifft. Und da gehe ich mit dem Abg. Kaiser einig. Das ist nicht der Landtag, sondern das ist ein Gremium des Landtags.
Auch habe ich Mühe mit der Botschaft des Regierungschefs, dass das personell durch die Regierung zu bewältigen ist. Ich mag das einfach nicht glauben. Das wird personelle Konsequenzen haben in der Regierung. Offen gestanden würde ich dieses Personal lieber im Landtag sehen. Wir haben gestern eine Landtagskommission gegründet, um unsere Geschäftsordnung zu überprüfen, um unsere Arbeit in Zukunft hier effizienter gestalten zu können. Da werden - da bin ich mir sicher - auch personelle Forderungen kommen, und, wie schon gesagt, dieses Personal würde ich dann lieber auch beim Landtag beschäftigen können.
Es stellt sich die Frage, wie wir in dieser Situation vorgehen. Ich sage es hier offen: Ich tendiere dazu, dem Antrag des Abg. Pepo Frick stattzugeben. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag verschieben sich die Gewichte hin zu der Regierung. Die Diskussion wird uns zwar erlauben, da und dort Retuschen anzubringen, die Marschrichtung aber und eine massive, damit verbundene Schwächung des Landtages, scheint mir vorgegeben. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich nehme das Votum des Abg. Albert Frick sehr gut zur Kenntnis, aber ich verstehe nicht, was Sie so stutzig gemacht hat über diese Wahlgeschäfte. So ist es doch wirklich. Auch der Kollege Helmuth Büchel hat das so bestätigt. Das läuft so in den Parteien und nicht anders. Corporate Governance zu reduzieren auf Wahlgeschäfte von Verwaltungsräten finde ich schon sehr simpel - muss ich sagen. Die ganze Vorlage beinhaltet schon ein bisschen mehr. Wir sprechen von Problemen mit der FMA, und dann höre ich, wir wollen auf diese Vorlage nicht eintreten. Das ist nicht konsequent, das muss ich Ihnen sagen, aber das überlasse ich Ihnen.
Noch etwas, Herr Abg. Johannes Kaiser. Sie haben mich richtig zitiert. Ich habe das Votum hier. Aber haben Sie heute von mir etwas Gegensätzliches gehört? Nein, im Gegensatz zu Ihnen. Sie haben Ihre Meinung um 180 Grad gedreht. Und das habe ich nicht. Ich warte auf Eintreten und dann werde ich auf gewisse Punkte, die ich in meinem Votum gesagt habe, eingehen. Da müssen Sie also nicht von ornithologischen Begriffen reden, die Sie nicht verstehen.
Des Weiteren möchte ich jetzt ganz einfach sagen, wir drehen uns hier wirklich um einen Kreis. Ich wäre froh, wenn wir jetzt bald zum Antrag des Abg. Pepo Frick kommen, weil dann wissen wir, wohin die Reise geht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es gibt noch eine Wortmeldung. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe jetzt sehr lange gewartet, bis ich mich nun doch noch einmal - offensichtlich fast zum Schluss - zu Wort melde. Ich habe selbst das Interview-Prozedere mit dem Professor Müller persönlich durchgemacht, in Gegenwart von Thomas Lorenz, der - glaube ich - noch hier hinten sitzt, in meiner Eigenschaft damals als Stiftungsratspräsidentin der Musikschule, die auch als ein Unternehmen eingestuft wurde und hier in unserer Vorlage enthalten ist. Ich kann mich sehr gut erinnern - das sind jetzt etwa zwei Jahre her oder auch ein wenig länger -, dass ich zunächst dieses ganze Prozedere sehr ungern gesehen habe. Ich habe mich mit dem Direktor der Musikschule zusammengesetzt und wir sind zur Überzeugung gekommen: Für uns als Musikschule ist es eine hervorragende Plattform, unsere damals wirklich gerade abgeschlossene Organisationsentwicklung in der Schule endlich zu präsentieren und zu zeigen, wie man so ein Unternehmen auch führen kann. Wir haben anlässlich dieses Interviews - und Thomas Lorenz könnte das bestätigen - von Herrn Professor Müller ein dezidiertes Lob erhalten für die Art, wie wir in der Musikschule arbeiten. Dies nur als kleine Vorbemerkung.
Worum geht es denn in dieser Vorlage oder bei diesem Anliegen? Ich habe die alten Zeitungsartikel noch einmal herausgenommen und mir die Entstehungsgeschichte der Bezeichnung «Corporate Governance» nochmal zu Gemüte geführt. Das griechische Wort «kybernétes» steht für «Steuermann» und «corporatio» ist das lateinische Wort für «Körperschaft». Worum geht es denn? Es sind Institutionen - 26 an der Zahl, wie wir gehört haben - an denen das Land Liechtenstein finanziell sehr wesentlich beteiligt ist, und nur deshalb besteht der Wunsch und auch die Notwendigkeit, hier zu steuern, im Sinne des Wortes «Steuermann» hier steuernd einzugreifen. Und wenn das Land beteiligt ist - das Land besteht nicht nur aus dem Landtag, sondern eben auch vom Landtag gewählt, der Regierung - also das Land wird vertreten durch Landtag plus Regierung. Ich halte es sehr wohl für notwendig und wichtig, dass die Kontrolle über alle diese Unternehmen vorgenommen wird. Von wem diese Kontrolle primär vorgenommen wird, ich denke, das ist eine Frage der Organisation. Wenn wir als Landtag die Geschäftsprüfungskommission zur Verfügung haben oder besser gesagt selbst einrichten, die die Geschäfte des Landes prüft, die uns regelmässig die Protokolle zustellt und uns ausreichend orientiert, auch ohne dass wir es uns holen müssen - wie der Abg. Kaiser immer wieder betont, sondern wir bekommen das ins Haus gebracht mit der Post - wenn wir informiert werden können und wenn wir wissen, dass eben diese Geschäftsprüfungskommission in der Lage ist, diese Organe mit zu überprüfen, dann liegt es wirklich nur an uns, diese Geschäftsprüfungskommission beispielsweise damit entsprechend auszustatten.
Ich möchte das Votum der Abg. Doris Beck noch einmal erhärten. Es liegt an uns, der Geschäftsprüfungskommission die ausreichenden Kompetenzen zu geben, und - da gehe ich mit Abg. Albert Frick einig - die finanziellen Mittel vielleicht nicht zur Erweiterung von Regierungsorganen, sondern für eine Landtagskommission zu verwenden.
Nun, ich gehe davon aus, dass wirklich nicht Regierung und Landtag zwei Organe sind, die sich widersprechen oder die gegeneinander arbeiten, sondern es geht sehr wohl auch darum, welches Gremium oder welche Anzahl von Personen gut genug dazu in der Lage ist, Überprüfungen vorzunehmen. Und da muss ich selbstverständlich sagen: Alle Details in einer 25-köpfigen Runde zu besprechen wird sicher dem Ziel nicht gerecht, wie man das in kleinem Kreis vornimmt. Und wenn wir nun auf die Lesung dieses Entwurfs eintreten werden, warum nicht im Rahmen der 1. Lesung unter dem Kapitel B) Kontrolle beispielsweise einen zusätzlichen Artikel schaffen, der dem Landtag eine zusätzliche Kompetenz einräumt, oder der die Geschäftsprüfungskommission in der neu zu kreierenden oder in der zu überarbeitenden Form mit zusätzlichen Personen oder Mitteln ausstattet, was durchaus in diesem Gesetz verankert werden könnte? Ich bin zu wenig Juristin, um beurteilen zu können, ob das möglich ist. Es ist auch von einem Geschäftsverkehrsgesetz gesprochen worden. Möglicherweise ist dort eine Anpassung vorzunehmen, um diese Einflussmöglichkeit des Landtags noch einmal gesetzmässig zu verankern.
Ich möchte klar zum Ausdruck bringen, dass ich nicht zuletzt aufgrund dieser persönlichen Erfahrung, die ich vor zweieinhalb Jahren als befragte Person gemacht habe, sehr dezidiert hinter diesem Bericht und Antrag stehe. Ich werde dafür stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Vielen Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke, ich werde nicht mehr alles wiederholen, was gesagt worden ist. Ich glaube, Sie haben sich untereinander auch ausgetauscht. Ich möchte zwei Dinge auseinander halten: zum einen, um was es hier geht. Es geht um die Steuerung und Führung der grossen Landesinstitute, der öffentlichen Unternehmen, und da haben Sie selbst vor zwei Jahren mit einem parlamentarischen Vorstoss - und den hat man meines Wissens einhellig verabschiedet - dringenden Handlungsbedarf gesehen. Dieser dringende Handlungsbedarf ist wirklich nicht weniger geworden. Wenn wir es nicht schaffen, innert kürzester Frist in dieser schwierigen Zeit, auch in diesen wirtschaftlichen Zeiten, zu Eignerstrategien zu kommen, dann trage ich diese Verantwortung nicht mit. Diese Verantwortung haben andere zu tragen. Und da eine Vorlage mitunter wegen der Wahl von vier Verwaltungsräten zu gefährden, die man durchaus diskutieren kann im Rahmen der Vorlage - machen Sie Ihre Vorschläge, wir nehmen sie mit, wir evaluieren das Ganze - das müssen Sie verantworten.
Und der zweite Punkt, den Sie jetzt praktisch eine Stunde diskutiert haben, das ist die Kontrolle der Regierung durch den Landtag. Meine Damen und Herren, das haben Sie seit 80 Jahren in der Verfassung verankert. Da ändern wir überhaupt nichts. Das ist im Geschäftsverkehrsgesetz im Jahre 2003 das letzte Mal beraten worden, also Ihre Befugnisse. Wenn ich jetzt höre, «wir sind nicht reif» - wir schaffen keine Rechte ab. Ich meine, das ist ein bisschen wenig Selbstvertrauen für den Landtag. Machen Sie sich doch nicht selber so schlecht. Es hat doch funktioniert. Da bin ich froh, ich glaube, so eine Vorlage sollte nicht von Misstrauen zwischen den Organen getragen werden, im Gegenteil: Ich glaube, Sie haben in den letzten Jahren - und werden es auch in Zukunft - jede Information bekommen. Die Regierung - ich habe es Ihnen zugesichert - geht einen Schritt weiter. Nicht nur Sie können uns fragen. Das verstehe ich, Sie sind auf Informationen angewiesen. Wir werden Sie informieren und Ihnen eine Informationspflicht einbauen, zu welchen Grundlagen, Finanzplanung, Geschäftsberichte können wir Ihnen zustellen. Dann haben Sie Vertrauen zu Ihren Gremien, die das beraten. Da sind wir bereit. Das System der Kontrolle der Regierung durch den Landtag existiert und wir bauen es aus. Und wenn Sie heute sagen: Wir treten nicht ein, wegen dem haben Sie diese Rechte doch. Sie müssen Ihren verfassungsmässigen Auftrag wahrnehmen und uns kontrollieren. Das müssen Sie heute schon und das müssen Sie auch in Zukunft tun.
Um was es hier geht: Wie kontrollieren wir und steuern wir unsere Unternehmen? Wir haben grosse Unternehmen, wie zum Beispiel die Landesbank. Ich bin jetzt einmal gegangen, gehe im nächsten Jahr wahrscheinlich wieder und muss auch an die Generalversammlung gehen. Alle warten, bis der Regierungschef die Hand hochhält, weil er 57% der Aktien vertritt. Das ist Eignervertretung. Das ist eine riesige Verantwortung, weil die 700/800 Leute dort nicht nur auf Ihr Abendessen warten, sondern die wollen auch wissen: Stimmt der Grossaktionär und wie stimmt er? Meine Damen und Herren, da geht es um Eigner, um Beteiligung, es geht um Diskussionen, die wir mit diesen Unternehmen führen. Und das ist eine operative Aufgabe. Die will ich wahrnehmen mit meiner Regierung und mit meinen Regierungskollegen.
Und wenn Sie die Wahl für so wichtig erachten, dann bringen Sie Ihre Vorschläge im Rahmen der Diskussion. Wenn das wirklich der zentrale Punkt ist, an dem man hängt, dann bringen Sie es vor. Bringen Sie es vor, bringen Sie es in der Lesung vor, und wir werden es evaluieren. Vielleicht finden wir ja auch noch eine geschickte Lösung. Wir sind ja auch nicht von gestern.
Aber wenn ich höre «wir verschieben was»: Wir verschieben überhaupt nichts. Wir langen die Verfassung nicht an, Art. 78 bleibt gleich, Art. 63 bleibt gleich. Wenn Sie eine Verfassungsänderung wollen und einen grösseren Umbau des Staates und die Oberaufsichtsfunktion zum Landtag schieben, ja dann folgen Sie und treten Sie nicht ein. Dann müssen Sie eine andere Konstellation suchen. Dass das nicht funktioniert ist meines Erachtens bei der FMA evident geworden. Also wenn wir das wegdiskutieren - und nach all den Diskussionen, die ich jetzt auch Gott sei Dank mit den Gremien dort geführt habe - sehr gute Gespräche mit der Finanzkommission und der GPK: Ich glaube, an Ihrer Stelle wäre ich froh, wenn ich diese Verantwortung der Regierung übergeben könnte und Sie uns dann fordern könnten: Ja, was haben Sie getan? Haben Sie etwas getan? Haben Sie nichts getan? Heute könnte ich Sie fragen: Was haben Sie bei der FMA die letzten drei Jahre, die letzten fünf Monate, die letzten zehn Tage getan? Ich muss es ins Budget aufnehmen. Sagen Sie es mir, was haben Sie getan? Ich möchte, dass Sie mich in Zukunft fragen: Herr Regierungschef, was haben Sie bei der FMA getan? Das ist der zentrale Punkt dieser Vorlage.
Ich kann Ihnen eines sagen: Die Regierung wählt über das Jahr gestaffelt über 100 Kommissionen und Beiräte. Ich hätte mir doch ein bisschen mehr Vertrauen in die Regierung gewünscht. Lesen Sie häufig Leserbriefe, dass da parteipolitisch agiert wird, dass da nicht nach Qualifikationen geschaut wird? Also ich glaube, dass wir uns die Arbeit ja doch nicht unnötig schwer machen wollen. Ich möchte doch auch in einer Baukommission, dass dort Fachleute drin sind, und ich möchte doch auch, dass in einer Stipendienkommission die entsprechenden Leute drin sind. Ich glaube nicht, dass Sie sich diese Wahl von so vielen Gremien wirklich antun sollten. Ich glaube das wirklich nicht.
Ich möchte nur noch einen Punkt ansprechen, denn da hat mich der Abg. Wendelin Lampert missverstanden. Ich möchte diesen Punkt nur für das Protokoll korrigieren, das ist aber auch nicht für die Meinungsbildung entscheidend. Ich habe davon gesprochen, dass seit dem Jahre 1969 ausstehend ist, ein klares Instrumentarium zu schaffen für die Oberaufsichtsfunktion der Regierung, nicht des Landtages. Und das schaffen wir im Art. 17, wenn wir dann auf diese Vorlage eintreten werden. Dort haben wir endlich das Instrumentarium vereinheitlicht für alle öffentlichen Unternehmen, insbesondere Bst. a, dass wir eine Unternehmensstrategie anfordern können. Dann können auch die Unternehmen nicht mehr nach oben delegieren und sagen: Sagt es uns mal, was wir tun sollen. Nein, ich verlange von verantwortungsvollen Verwaltungsräten eine Unternehmensstrategie, und dann messe ich die auch, und dann werden sie wiedergewählt oder sie werden nicht wiedergewählt. Eine ganze Reihe von Auskunftsrechten. Auf das warten wir, auf das wartet die Politik seit 40 Jahren, auf diese Auskunftsrechte und diese Informationsrechte. Rauben Sie uns nicht diese Chance wegen vier Verwaltungsräten. Bringen Sie diese Diskussion ein. Wenn Sie darin die entscheidende Schwächung des Landtages sehen, bringen Sie das in die Diskussion ein. Die Informationspflicht an den Landtag habe ich Ihnen zugesagt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Die Regierung kann sich darauf verlassen, dass der Landtag in Zukunft die nötigen Fragen stellen wird. Ich gebe aber das Wort noch an den Abg. Wendelin Lampert und möchte dann zum Antrag des Abg. Pepo Frick kommen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef. Trotzdem noch eine Frage betreffend die Kompetenzen im Geschäftsverkehrsgesetz: Leider habe ich es nicht hier. Den Laptop darf ich nicht hier haben, deshalb kann ich auch nicht nachsehen, was da drin konkret steht. Hat gemäss Geschäftsverkehrsgesetz der Landtag Informationsrechte? Oder sagen Sie: Nein, diese Informationsrechte müssten wir im Rahmen dieses Corporate-Governance-Gesetzes regeln? Wie sehen Sie das?Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Abg. Lampert, ich kann diese Frage sehr gerne beantworten. Die Geschäftsprüfungskommission ist unter dem Titel «VII Kontrolle der Staatsverwaltung» - damit ist die Regierung gemeint - geregelt. Da gibt es einen Art. 20, der den Umfang bemisst, den Art. 21, wer dafür zuständig ist seitens des Landtages - das ist die Geschäftsprüfungskommission. Dann, die Geschäftsprüfungskommission - wie die Wahl abläuft, und dann die Aufgaben, was sie kontrolliert. Sie nimmt die Geschäftsführung der Regierung unter ihre Fittiche und kontrolliert diese unter Einschluss der Verwaltung und der Justizverwaltung. Und dann gibt es die Befugnisse. Die sind in Art. 25 geregelt. Soweit die Geschäftsprüfungskommission es zur Erfüllung ihrer Aufgaben als notwendig erachtet, hat sie das Recht, von allen Behörden, Amtsstellen und Kommissionen der Staatsverwaltung sowie vom Land getragenen Schulen und den Stiftungen des öffentlichen Rechts Auskünfte zu verlangen, und sie kann dann gemäss Abs. 2 auch Akteneinsicht nehmen. Und ich habe ja gesagt, heute steht drin, dass sie nur von den Stiftungen des öffentlichen Rechts direkte Auskunftsrechte hat. In Zukunft hat sie direkte Auskunftsrechte bei allen öffentlichen Unternehmen wie LKW, LGV, wem auch immer. Und ich habe gesagt, wir gehen doch einen Schritt weiter. Da gebe ich Ihnen Recht. Manchmal können Sie vielleicht nur erahnen: Wo sollen wir nachfragen? Bestimmen wir in einem Artikel, im Corporate-Governance-Gesetz oder dann hier im Geschäftsverkehrsgesetz, wo es nicht nur um diese Befugnisse geht, wo es eine Aktivität des Landtages braucht: Nein, wir bestimmen, die Regierung hat periodisch Bericht zu erstatten. Sie legt dem Landtag die Finanzplanung dieser Unternehmen vor, sie berichtet ihm über die Geschäftsberichte und, und, und. Dann können wir beraten. Dann können wir das in der Geschäftsprüfungskommission beraten, und diese kann mitunter eine Empfehlung aussprechen und das im öffentlichen Landtag tun. So funktioniert doch konsequentes Handeln.
Und das habe ich Ihnen gesagt, nicht nur von Befugnissen. Da bin ich zugegebenermassen auf Ihrer Seite, das habe ich in den Diskussionen von heute auch mitgenommen. Ich glaube, das ist wirklich wichtig, dass die Regierung als verantwortliche Behörde Ihnen gegenüber automatisch Informationen leistet. Darüber können wir vielleicht dann in der Debatte reden. Was scheint Ihnen wichtig? Wahrscheinlich ist der richtige Ort das Auskunftsrecht. Vielleicht spiegelt sich dort auch die Informationspflicht. Und das geben wir weiter. Ob dann - das müsste ich prüfen lassen - der richtige Ort hier ist oder nicht hier - ich würde jetzt eher ins Geschäftsverkehrsgesetz tendieren, weil das der richtige Ort ist im Verhältnis zwischen Landtag und Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für die Informationen. Ich möchte jetzt wirklich bald zur Abstimmung kommen. Ich gebe aber noch das Wort dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Antworten, Herr Regierungschef. Zwei Zusatzfragen: Das Erste ist: Sie sagen auch: Ja, diese zusätzlichen Rechte würden Sie eher im Geschäftsverkehrsgesetz regeln. Wann machen wir in diesem Falle dort die 1. und 2. Lesung? Denn die Gesetze sollten ja parallel in Kraft treten, sprich diese Vorlage und das abgeänderte Geschäftsverkehrsgesetz. Und wenn ich Sie richtig interpretiert habe, hat die GPK sehr umfassende Informationsrechte, aber wenn die anderen 20 Mitglieder etwas Spezifisches wissen wollen, dann müssen sie auf ein GPK-Mitglied zugehen. Sollte dieses Mitglied diese Ansicht nicht teilen, sprich kein Interesse zeigen an diesen Informationen, dann werden die anderen 20 Mitglieder nicht an dieselben Informationen herankommen. Wie sehen Sie dieses kleinere Problem?Regierungschef Klaus Tschütscher
Das ist in der Tat ein kleineres Problem. Das sehe ich wirklich als kleineres Problem. Ein Abgeordneter hat jederzeit das Recht, jeden Antrag in diesem Parlament zu stellen. Gestern haben wir lange über ein Zusatztraktandum diskutiert. Jeder Abgeordnete könnte es zum Thema hier drin machen. Dann diskutieren Sie für mich. Man sollte sich einfach als Landtag auch bewusst sein: Ich habe gewählte interne Strukturen mit Gremien, die GPK. Ich glaube auch, dass Sie wahrscheinlich gut daran tun, hier nicht nur auf der rechtlichen Seite - diesen Auftrag habe ich jetzt mitgenommen -, sondern vor allem auch auf der faktischen und tatsächlichen Seite zu stehen. Der Abg. Albert Frick hat die Defizite angesprochen. Aber dafür die Regierung verantwortlich zu machen, ich glaube, das hat niemand getan. Ich glaube, da muss wirklich der Landtag vielleicht selbst einmal diskutieren. Ich bin auch der Meinung, ich würde es sogar begrüssen, wenn diese Diskussionen stattfinden könnten. Ich bin auch überzeugt, wenn Sie einen Unterbau hätten, eine Beratung hätten, bin ich ziemlich sicher, dass die heutige Diskussion wahrscheinlich nicht 6 Stunden gegangen wäre, sondern die wäre wahrscheinlich 2 Stunden gegangen.
Sie hätten sich damit im Vorfeld auseinander setzen können, und es wären dann vielleicht die gezielteren Fragen gekommen und - entschuldigen Sie, dass ich das sage - auch nicht dieses Ping-Pong-Spiel erfolgt. Das ist manchmal schwierig nachzuvollziehen: Welche Frage soll ich jetzt noch beantworten und welche nicht? Ich sehe das so und ich finde es positiv, dass heute sehr ehrlich diskutiert worden ist. Jemand hat auch das Wort «Defizite» verwendet. Vielleicht sind es Defizite, aber das ist ein negativ belegter Begriff. Ich glaube, Sie haben gestern einen Anfang gemacht. Hier machen wir einen Anfang oder einen Schritt für unsere Unternehmen.
Wegen der 1. und 2. Lesung: Das scheint mir nicht problematisch zu sein. Das haben wir schon mehrfach gemacht. Ich glaube, dass man auch im Hinblick auf eine 2. Lesung eine zusätzliche Bestimmung vorbringen kann, die dann gelesen wird. Das sind für mich rein technische Angelegenheiten, die wir klären können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef. Herr Abg. Pepo Frick, Sie haben einen Antrag gestellt.Abg. Pepo Frick
Ich werde gerade einen Rückweisungsantrag formulieren. Zwei Bemerkungen noch: Am Schluss der Debatte gehen die Emotionen hoch. Ich finde das schade. Ich finde das Engagement des Regierungschefs perfekt. Bei mir ist das angekommen. Ich habe kein Ping-Pong-Spiel gemacht, das habe ich nicht gemacht. Ich habe in keinem Moment ein Misstrauen der Regierung gegenüber ausgesprochen. Ich raube der Regierung die Chance nicht. Ich mach den Rückweisungsantrag an die Regierung im Sinne der Debatte. Es gibt einige Sachen, die man kurzfristig ändern kann. Ich denke, es liegt an Ihnen und auch an Ihrem Engagement, diese Vorlage in abgeänderter Form in ein, zwei oder drei Monaten wieder in den Landtag zu bringen.
Mir ist auch klar, dass das sicher nicht vor 1.1.2011 in Kraft gesetzt wird. Das ist mir auch klar. Aus Ihrer Situation heraus verstehe ich schon, verlieren wir ein, zwei, drei Monate. Ich halte es aufrecht, auch damit sich der Landtag sehr bewusst wird, wie seine Hol- und Bringschuld ist. Meiner Meinung nach haben Sie uns auf die Spur geführt, und ich danke Ihnen für das, aber ich halte den Rückweisungsantrag aufrecht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben also Ihren Antrag auf Nichteintreten zurückgezogen und stellen dafür einen Antrag auf ...Abg. Pepo Frick
Ich stelle keinen Antrag auf Nichteintreten, sondern einen Rückweisungsantrag. Sonst wäre er weg vom Tisch.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte eigentlich zu diesem Antrag kommen, gebe aber noch ganz kurz der Abg. Marlies Amann-Marxer das Wort.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich werde mich kurz fassen: Ich bin nicht so glücklich über den Rückweisungsantrag, auch wenn das jetzt was anderes ist als der Nichteintretensantrag. Aber ich denke, es geht - wie der Regierungschef gesagt hat - um die Steuerung und Führung von 26 grossen Landesinstituten. Die Vorlage ist unbestritten gut, um diese Institute zu führen. Es ist eine riesige Vorlage. Es wird jetzt hier einfach nur noch diskutiert über die Informationsmöglichkeiten an den Landtag. Das könnte, wie wir jetzt gesehen haben in dieser langen Diskussion, über die GPK erfolgen. Nun wird moniert, dass die Informationen an den Landtag via GPK eben nicht so gut fliessen. Es gibt aber Protokolle von diesen Kommissionen. Ich sehe das parallel zur APK. Auch die APK war ein Thema hier. Über die Protokolle werden die Abgeordneten informiert und dann haben sie auch Anlass mitunter, um Rückfragen zu stellen. Auf diese Weise funktioniert die Information schon.
Ich würde meinen, wenn es «nur» darum geht, wenn es lediglich darum geht, dass der Landtag die Aufsichtspflicht und das Aufsichtsrecht ordentlich wahrnehmen kann, dann könnte man das tatsächlich in einem oder zwei Artikeln einbauen. Der Landtag müsste halt dann konkret formulieren, was er von der Regierung haben will, in regelmässigen Abständen an Informationen geliefert zu bekommen. Er müsste konkret festschreiben, was die Regierung zu welchem Zeitpunkt und in welchen Details, in was für einer detaillierten Ausführung an den Landtag bzw. die GPK zu liefern hat. Ich denke, das wäre eine eher kleine Regelung, die wir hier innerhalb dieser Vorlage treffen könnten. Ich denke nicht, dass es notwendig ist, das Ganze um Monate zu verschieben. Die Vorlage ist ja unbestritten gut. Das haben ja alle Abgeordneten aller Couleur hier gesagt, und sie jetzt um Monate zu verschieben, weil man ein einzelnes Detail nicht zufriedenstellend geregelt sieht, das halte ich für schade. Man könnte das im Rahmen der 1. Lesung konkret formulieren und der Regierung dann die nötige Zeit bis zur 2. Lesung einräumen, das so zu machen, wie der Landtag das haben will. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn das angekommen ist, dass ich Sie mit Ping-Pong gemeint habe, dann entschuldige ich mich dafür. Nicht Sie waren gemeint, aber ich muss halt in irgendeine Richtung sehen, wenn ich ins Plenum schaue. Ich habe das Gefühl gehabt, dass manchmal Voten auch einfach ausgeglichen wurden. Das war nur meine Intention, das war nicht auf Sie gemünzt. Noch einmal: Ich kann mich hier am Schluss nur anschliessen. Ich kann Ihnen nicht mehr versprechen, als dass ich diese Formulierung aufnehmen werde, dass ich mit den Experten - die Sie auch gelobt haben - Lösungen finden werde. Wir haben ja auch hier schon Lösungen im Interesse der Unternehmen gefunden. Das werden wir auch auf eine 2. Lesung tun und wir werden auch absprechen können, wann wir eine 2. Lesung durchführen können, damit Sie - und das hoffe ich wirklich, ich habe Ihnen keine Zeitlimite zu machen - dass Sie einfach in der Parlamentsreform vorwärts kommen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Regierung hier Sie auch unterstützen wird, wenn wir Sie irgendwo unterstützen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Notfalls könnten wir ja auch noch eine 3. Lesung machen.
Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Er hat einen Rückweisungsantrag gestellt, das heisst, die Vorlage würde an die Regierung zurückgewiesen zur Überarbeitung im Lichte der heutigen Debatte - wenn das so richtig ist.
Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Antrag des Abg. Pepo Frick zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Rückweisungsantrag nicht reüssiert. Er hat 5 Stimmen bei 25 Anwesenden bekommen. Das heisst auch, dass wir mit der 1. Lesung beginnen können.
Eintreten ist an sich nicht unbestritten, das heisst, wir müssen auch noch über Eintreten abstimmen. Wer mit Eintreten auf die Vorlage einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist Eintreten mit 21 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden gegeben und wir können mit der 1. Lesung beginnen.
Wir kommen zum 1. Gesetz, zum Gesetz über Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich denke, über dieses Thema haben wir jetzt drei Stunden diskutiert. Ich möchte nur sagen, dass das im Lichte der Diskussion aufgenommen wird. Es wurde einige Mal gesagt, dass zum Beispiel die Landesbank ein anderes Wahlgremium braucht als vielleicht die anderen Töchter des Landes, aber ich werde jetzt da nicht die ganze Diskussion wiederholen. Ich möchte aber, dass das bis zur 2. Lesung aufgenommen wird, was hier diskutiert wurde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Ich habe eine Frage zu Art. 5 Abs. 2 betreffend die Mitglieder der operativen Führungsebene: Müssten wir hier nicht auch vermerken, dass Mitglieder der strategischen Führungsebene nicht gleichzeitig in einem konkurrierenden Unternehmen ebenfalls in der operativen Führungsebene Mitglieder sind?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich weiss, dass wir irgendwo in dieser Vorlage uns darüber ausgelassen haben. Wir werden das aber im Hinblick auf die 2. Lesung nochmals ansehen. Ich finde die Passage nicht mehr. Wir haben aber begründet, warum es durchaus Sinn machen könnte, dass solche Regelungen gerade in einem kleinen Land Sinn machen könnten. Ich habe jetzt aber diese Passage gerade im Bericht und Antrag nicht gefunden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann lesen wir weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn Sie mir gestatten, möchte ich gerne auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert zu Art. 5 zurückkommen. Die Passage über diese Thematik, die Sie angesprochen haben, ist auf Seite 93 beschrieben, diese Über-Kreuz-Mandate. Wie ich es vorher ausgeführt habe, hat die Regierung hier ausgeführt, dass wir in Einzelfällen das durchaus sehen und eben nicht auf gesetzlicher Ebene dies regeln wollen, weil das ein Starres wäre, sondern dass wir dann in den Anforderungsprofilen solche Ausschliesslichkeiten eben doch berücksichtigen, wo es nicht in Frage kommt. Das noch dazu, weil ich die Passage gerade gefunden habe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, und damit können wir weiterlesen.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe es in meinem Eintrittsvotum bereits erwähnt, dass ich im Zusammenhang mit der Abberufung von Mitgliedern der strategischen Führungsebene gerne anregen möchte, hier eine Info-Pflicht - sei es an die GPK, sei es an den Gesamtlandtag - einzufügen. Ich möchte einfach vermeiden, dass hier aus nicht nachvollziehbaren Gründen - ich unterstelle der jetzigen Regierung oder auch der letzten Regierung überhaupt nichts - Leute aus den strategischen Organen entfernt werden. Ob das hier direkt in diesem Artikel eingefügt wird oder im Geschäftsprüfungsgesetz, das kann ich nicht beurteilen. Ich möchte einfach die Regierung bitten, das zu prüfen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage zu Abs. 3 betreffend den Schadenersatz. Ich meinte, ich habe schon in arbeitsgesetzlichen Gesetzen schon gelesen, dass auch eine Begrenzung möglich ist. Wäre das hier auch möglich?Abg. Peter Büchel
Danke, Herr Präsident. Es geht in die gleiche Richtung - Schadenersatz. Das heisst, ich stelle den Antrag, hier den Schadenersatz über das Land abzugelten und nicht über die Institution, bei der der Verwaltungsrat abgewählt wird. Dann heisst es «Nachtragskredit» für diesen Schadenersatz zu initiieren, der dann automatisch in den Landtag kommt. Ich denke, hier besteht das Verursacherprinzip. Die Regierung wählt ab, also muss sie auch, wenn Schadenersatz fällig ist, diesen regeln. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage, und zwar wird in Abs. 3 geregelt, dass die Abberufung auch rechtsgültig ist, wenn sie ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgte. Gerade vorher hatten wir aber in Art. 6 in Abs. 4 die Regelung, dass eine Person, die als Nachfolge für ein solch abberufenes Mitglied gewählt wurde, deren Amtsdauer mit der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung über die Unwirksamkeit endet. Mit diesen zwei Absätzen habe ich ein Verständnisproblem. Von mir aus widersprechen sie sich ein wenig.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich darf gerade bei der letzten Frage beginnen: Wir haben das auf Seite 97 des Berichts und Antrags ausgeführt. Art. 6 Abs. 4 meint und erfasst den Fall, dass infolge mangelnder Zuständigkeit ein Urteil gefällt werden muss und nicht materiell. Deshalb kann es dann zu diesen Situationen kommen.
Dann zur Begrenzung, Herr Abg. Batliner: Das war in der Vernehmlassungsvorlage noch so vorgesehen. Wir wollten das begrenzen auf CHF 100'000. Das Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben, hat eindeutig gesagt, dass das verfassungsrechtlich nicht geht. Deshalb mussten wir diese Begrenzung auf CHF 100'000 wieder hier herausnehmen. Also in der Vernehmlassungsvorlage war genau Ihr Anliegen drin. Sie finden die entsprechenden Ausführungen auf der Seite 100 f. im Bericht und Antrag.
Und dann war noch die Anregung des Abg. Peter Büchel. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, geht es darum: Welchen Budgets ist dann der Schadenersatz zu belasten? Ich glaube, das ist relativ eindeutig. Wenn die Regierung «einen Fehler gemacht hat», ist das das Landesbudget, und dann wird es eben auch transparent. Dann wird die Folge sein, dass es einen Nachtragskredit geben wird. Wir werden sicherlich nicht im ordentlichen Budget Mittel aufnehmen für solch einen Posten. Das ist ja selbstverständlich. Ja, da haben Sie Recht, das ist die Folge, und das ist meines Erachtens auch gut so.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn keine Wortmeldungen mehr sind, können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Besten Dank, Herr Präsident. Ich nehme an, wenn der Präsident einen allfälligen Interessenkonflikt hat, dass er dies dann dem Vizepräsidenten mitteilen müsste.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Regierungschef, ist das so?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auf jeden Fall hat er sie offenzulegen und es ist naheliegend, dass er sie dann dem Vizepräsidenten meldet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
In Abs. 1 wird gesagt, dass die Angestellten der öffentlichen Unternehmen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Jetzt frage ich: In welchem Verhältnis stehen die Personen der strategischen Ebene?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die werden gewählt, das ist kein Arbeitsverhältnis. Das ist ein Mandat, das sie dort erhalten. Das dürfte privatrechtlicher Natur sein. Das ist ein Auftrag, den wir denen geben, und dafür werden sie vom Unternehmen entschädigt. Darauf ist ja nicht die AHV und das geschuldet, sondern das ist ja ein Auftragsverhältnis. Dafür bekommen sie eine Entschädigung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einen Wunsch zu Abs. 2 - Statuten und Organisationsreglemente sind öffentlich zugänglich zu machen. Wäre es nicht von Vorteil für den Landtag, wenn solche Sachen fix im Internet herunterladbar wären? Denn, wenn man mitunter etwas vorbereiten will, dann braucht man gerade diese Statuten oder dieses Organisationsreglement. Mitunter hat man eben nicht die aktuelle Fassung zuhause, man hat mitunter gar keine Fassung zuhause, und da kann man schön ins Internet gehen, kann das runterladen und die entsprechende Position suchen. Das wäre dann eben eine Möglichkeit, um mitunter gewisse Kontrollfunktionen auch wahrnehmen zu können, sofern man diesen Wunsch natürlich hat. Und wenn hier fixiert wäre, dass das im Internet ist, dann besteht für jeden, der mit dem Laptop arbeitet, die Möglichkeit, diese Sachen herunterzuladen. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Danke für die Anregung. Zunächst wäre ein Internetauftritt auch öffentlich. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Das nehme ich jetzt mit. Das wäre dann eine Frage, die meines Erachtens gerade in eine Eignerstrategie hineingehört, dass wir diese Statuten und Organisationsreglemente, dass wir die Unternehmen verpflichten, das eben auf ihre Internetseite zu stellen. Das finde ich sehr sinnvoll.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort. Ja, die Möglichkeit besteht - Internet. Ich hätte es eben gerne fix vorgegeben, damit ich weiss, ich kann von jeder Institution die Statuten und das Organisationsreglement im Internet herunterladen. Sonst, öffentlich zugänglich heisst ja, ich muss dann halt mitunter noch zur AHV um 16:55 Uhr, an die Rezeption, und dort diese Sachen organisieren. Und für solche Spässe fehlt uns schlicht und einfach die Zeit. Das ist mein Problem, das ich habe. Wenn ich es aber nachts um 23:00 Uhr noch runterladen kann, dann ist das eben effizient.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich bin dagegen, dass hier Medien wie Internet usw. benannt werden. Wenn Sie 14 Jahre zurückgehen, hätten Sie kein Internet gehabt. Ich denke, in der Zukunft ist es so, dass alle diese Unternehmen wahrscheinlich - ich kann es nicht bei allen 26 sagen - einen Internetauftritt haben, und da würden dann auch diese Themen eigentlich dazugehören, wo immer sinnvoll und möglich. Öffentlich heisst ja, für alle zugänglich, nicht nur für den Landtag. Also ich sehe hier jetzt überhaupt nicht die Notwendigkeit, irgendein Medium einzutragen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihren Wunsch verstehen. Ich bin auch gerne im Internet. Ich denke aber, dieses Gesetz ist der falsche Ort, um da wirklich www. - weiss nicht was - hineinzuschreiben. Wenn man das irgendwie anders regeln könnte. Ich denke, der Abs. 2 sagt, zugänglich zu machen, also öffentlich. Ich denke, heute meint man damit Internet, aber ich würde eher nicht das in diesem Gesetz explizit nennen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mir geht es eben wieder einmal um das Wort Transparenz und effiziente Arbeitsstrukturen. Ich bin schon erstaunt, wenn man im Rahmen von Corporate Governance dann solche Trivialitäten diskutieren darf. Man könnte zum Beispiel sagen: «Statuten und Organisationsreglemente sind öffentlich elektronisch zugänglich zu machen». Man muss ja nicht aufs Internet verweisen. Selbstverständlich werden sich diese Technologien weiterentwickeln. Aber das wäre halt einfach für eine effiziente Arbeitsweise - zumindest für mich - vonnöten. Und wie gesagt, mit «öffentlich zugänglich» kann ich auch sagen: Ich leg's am Empfang auf. Das ist öffentlich zugänglich. Das Dilemma ist einfach, ich muss mich dann als Parlamentarier an die Öffnungszeiten dieser Institutionen halten, und wenn ich dann eben mitunter um 23.00 Uhr noch ein Votum schreiben muss, dann habe ich diese Öffnungszeiten verpasst, und im Internet wäre dann eben dieses Dilemma zu beheben. Aber wie gesagt, die Frage ist immer im Leben: Will man Transparenz, ja oder nein?Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank. Ich unterstütze die Wortmeldung des Abg. Lampert. Ich denke, es geht vor allem um die «24 Stunden zugänglich». Und das ist in dem Fall nicht gegeben.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich denke, anstelle um 16:55 Uhr zu einem Büro zu laufen, haben Sie sicher auch die Möglichkeit, zum Telefonhörer zu greifen. Ich stelle in Abrede, dass Sie nur am Abend um 23:00 Uhr auf die Idee kommen, sich dieses oder jenes Statut besorgen zu wollen. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie Ihre Arbeitszeiten gut planen und deshalb auch tagsüber per Telefon die Zusendung eines Statuts in einem Briefumschlag ordern können.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Diskussion nicht weiter anreizen. Ich hätte einfach ein Verständnisproblem mit dem Abg. Wendelin Lampert. Ich weiss effektiv nicht, was das jetzt mit Transparenz zu tun hat. Ob ich da dazuschreibe «elektronisch» oder nicht oder «Internet», das ist für mich nicht Transparenz. Ich möchte es irgendwo geregelt haben. Ich beziehe es auch aus dem Internet. Ich bin auch so einer. Ich würde das auch wünschen, aber meiner Meinung nach gehört das nicht da rein. Danke.Abg. Doris Beck
Mir geht es ebenfalls so. Wir haben heute Nachmittag vier Stunden gehört, was die armen Parlamentarier alles arbeiten sollten und keine Zeit haben und nicht möchten. Auch ich bin jemand, der sehr papierlos arbeitet, zu papierlos, aber wir sind hier in der Gesetzgebung. Wir organisieren nicht unseren Tagesablauf, sondern wir machen hier Gesetze, Gesetze die wir hoffen, langfristig nicht mehr auf den Tisch zu kriegen. Und alles andere rundherum, was Organisationstechniken, Methoden sind, wird sich weiterentwickeln. Öffentlich ist für mich - öffentlich, was immer die Zukunft uns für Instrumente in die Hände geben soll, und je nach Institut ist auch zu erwarten oder eben nicht zu erwarten, dass die einen Internetauftritt mit den jeweiligen Statuten haben. Ich kann mir auch vorstellen, dass das zuständige Ressort-Mitglied, welches demnächst die Oberaufsicht hat, hier eine Website für die Abgeordneten zur Verfügung stellt, wo dann alles schön geordnet drin steht. Wie auch immer, aber diese Diskussion möchte ich eigentlich nicht mehr führen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es geht genau um die Arbeitstechnik. Ich möchte eben nicht den Telefonhörer in die Hand nehmen. Ich möchte, wann ich will, dieses Statuten herunterladen. Es kann eben passieren: Sie schreiben ein Votum und denken, jetzt sollte ich noch diesen Punkt wissen. Jetzt ist halt leider gerade das Büro zu, da es bereits 23:00 Uhr ist, was halt des Öfteren leider passiert. Es wäre ja nur ein Effizienzvorschlag, aber ich kann damit gut leben. Ich werde dann dem Artikel einfach nicht zustimmen. Das mache ich relativ simpel, denn es wäre ein Faktum, dass man einfach effizienter arbeiten könnte. Aber wenn man sich natürlich schon an solch kleinen Verbesserungsvorschlägen, die unbestritten sind, stört, das zeigt eine gewisse Haltung zu solchen Abänderungsanträgen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Vielleicht habe ich einen Vorschlag zur Güte: Statuten und Organisationsreglemente sind öffentlich und «jederzeit» zugänglich zu machen. Und wenn man dann «jederzeit» meint, könnte man in der Kommentierung eben anfügen: «wirklich im wahrsten Sinne des Wortes».Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Lampert, ich werde dafür sorgen, dass Sie diesem Artikel zustimmen können. Wir werden das zumindest in den Materialien schreiben, das «öffentlich» heisst heute lege artis auch «elektronisch». Auch zu den Öffnungszeiten, telefonisch, auch mit Briefpost, lege artis ist für mich heute auch Internet. Ich glaube, so viel traue ich unseren 26 Unternehmen heute zu. Wahrscheinlich haben auch alle eine Homepage und wahrscheinlich sind alle Statuten schon drauf.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Regierungschef, danke für die Erläuterungen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 18:10 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:55 Uhr).
-ooOoo-
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren, wir fahren mit der 1. Lesung fort und kommen zu Art. 16.
Ich bitte, Art. 16 zu verlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Das ist für mich einer der zentralen Artikel. Ich muss es ganz ehrlich sagen. Ich möchte die Regierung ersuchen aufzuzeigen, wie das Reporting an den Landtag gemacht wird. Ob das nachher hier drin Anwendung findet oder in einem Artikel, das möchte ich nicht verlangen, sondern ich möchte einfach, dass die Regierung sich um diesen Punkt bemüht. Zudem würde ich es begrüssen, wenn man Ausführungen machen könnte, wie die Strategie überprüft wird. Das erkenne ich auch noch nicht ganz. Auch das allenfalls in einer Verordnung. Ich weiss es nicht. Da gibt es Leute, die sich damit auskennen. Allenfalls sogar noch in welchen Zyklen man die Strategie überprüfen möchte. Ich denke, da gibt es auch ganz grosse Unterschiede. Wenn ich zum Beispiel irgendeine Kulturstiftung hernehme, ich möchte das nicht abwertend nennen, die hat andere Zyklen als eine FMA, wie sie aktuell da ist. Danke schön.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir auch, hier haben wir einen zentralen Artikel vor uns. Und wie bereits in meinem Eintretensvotum und dann auch in der Diskussion könnte ich mir halt eben doch vorstellen, dass der Landtag ein Recht hätte, diese Eignerstrategie zu genehmigen. Ich weiss schon, der Herr Regierungschef hat dann ausgeführt, der Landtag erlässt die Gesetze. Aber ich weiss nicht, hier könnte der Landtag eben doch in die Zukunft mit dieser Eignerstrategie wirken. Persönlich würde ich es begrüssen, wenn der Landtag hier ein Genehmigungsrecht hätte.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte mich dem Vorredner anschliessen bzw. speziell dem Abg. Hilti. Die Strategie ist sehr wichtig für uns und die Regierung sollte ausführen, wie sie die Strategie uns zur Kenntnis bringt.
Das Zweite, die Strategiekontrolle, kommt dann in Art. 18. Da steht dann die Kontrolle der Strategie drin. Und da geht es dann um ähnliche Punkte. Wie kontrollieren wir hier die Strategie und die Umsetzung? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wie wird die Strategie überprüft? Das ist eine Aufgabe der Führung. Das ist klar. Das werden wir auch nochmals entsprechend ausführen. Was passiert, wenn es Lücken hat oder wenn Unklarheiten sind? Das ist eben einer dieser Bereiche und das ist die Struktur, die ja jetzt aufgebaut worden ist zwischen Rahmengesetz, Spezialgesetz und eben diese Empfehlungen. Und wenn Sie auf Seite 227 sehen, da haben wir ja versucht, einen Code schon einmal zu formulieren. Bei Lücken oder Unklarheiten in der Eignerstrategie nehme ich wiederum das Beispiel des Atomkraftwerkes. Das bleibt uns einfach. Sollten die LKW auf die Idee kommen, ist jetzt der Bau eines Atomkraftwerkes abgedeckt durch die Eignerstrategie, dann müssten sie gemäss Punkt 2.2 auf die Regierung zukommen und sagen: Da besteht eine Lücke, bitte, die müssen wir schliessen. Und Genehmigungsvorbehalte, ich meine, dazu kennen Sie meine Einstellung. Ich glaube, die Diskussion müssen wir auch nicht mehr führen, sonst wiederholen wir, was wir wahrscheinlich so zwischen 15:00 und 16:30 Uhr diskutiert haben. Das macht doch den Prozess schwerfällig, da das Argument zudem noch nicht auf dem Tisch war. Ich müsste dann ja auch diese Ergänzungen wieder mit dem Landtag diskutieren. Klar ist jedoch ein Reporting. Das werden wir uns überlegen. Ich sehe auch noch nicht wie und wo, aber das habe ich Ihnen zugesagt. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef. Ich würde eine Debatte mit Ihnen über diese Eignerstrategie sehr schätzen. Das wäre doch ein toller Prozess, in dem wir uns auch wirklich gegenseitig die Meinungen kundtun könnten. Denn das Beispiel mit den LKW mit dem Atomkraftwerk ist relativ extrem gewählt. Nehmen wir einmal an, die LKW möchten sich bei einem Braunkohlekraftwerk einkaufen, wie es in der Schweiz teilweise zu erheblichen Diskussionen geführt hat. Und dann wäre es doch von Interesse zu wissen, was hier der Landtag mehrheitlich sagt: Ist er der Meinung, ja, das ist sehr gut, dass wir uns irgendwo in Deutschland bei einem Braunkohlekraftwerk einkaufen, oder nein, diese Eignerstrategie können wir eben nicht unterstützen? Eine ähnliche Debatte hatten wir übrigens betreffend das Pumpspeicherkraftwerk Samina. Auch da gibt es durchaus ökologische Argumente, die diesen Ausbau nicht nur befürworten. Und von mir aus gesehen wäre das schon noch von Interesse, wenn der Landtag hier gewisse zukunkftsträchtige Entscheidung mit genehmigen könnte.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef Klaus Tschütscher. Der Abg. Wendelin Lampert hat vorgeschlagen, eine Genehmigung sogar für den Landtag zu sprechen. Das sehe ich nicht. Mir würde eine automatische Berichterstattung von der Regierung bei der Strategiefestlegung, aber auch bei grossen Strategieänderungen, Kurswechseln ausreichen. Das ist für mich wichtig, dass wir die Infos kriegen - hier passiert etwas Neues, da gibt es eine neue Ausrichtung - und wir dann die Möglichkeit haben, auch allenfalls, wenn wir nicht einverstanden sind, die Debatte zu ergreifen hier drin und im Extremfall dann sogar, wenn wir überhaupt nicht mit dem Kurs einverstanden sind, eine GPK-Kontrolle zu beauftragen. Das ist meine Intention. Danke.Abg. Doris Beck
Ich kann das nur unterstützen. Wie ich in meinem Votum ausgeführt habe, sehe ich hier auch eine Informationspflicht. Ich habe es im Votum so ausgeführt, dass überall dort, wo sich die Regierung mit strategischen Entscheiden beschäftigt, egal, aus was für Anlässen, sei das bei der Eignerstrategie, sei das, wenn Änderungen dieser Strategie durch das Unternehmen vorgeschlagen werden, dass diese Entscheide dann jeweils mit dem Landtag «abgestimmt» sein müssen. Die Idee ist, dass wir darüber wirklich informiert werden. Es ist ja nachher dann wieder die Sache des Landtags, entsprechend mit seinen Instrumenten hier einzugreifen. Also Genehmigung in der Form möchte ich auch nicht.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen uns einfach der Rollen bewusst sein und auch die Flexibilität haben. Sie haben ein Beispiel genannt. Ich nenne Ihnen ein reales Beispiel, das wir mit den LKW vor entweder zwei Jahren oder einem Jahr hatten. Es war damals eine Versteigerung in Mels. Sie hätten sich an einem Wasserkraftwerk beteiligen können. Das heutige LKW-Gesetz sieht vor, dass man Kredite sprechen muss und beim Landtag bewilligen können muss. Es war halt im Juli und bis zur September-Sitzung war halt die Versteigerung schon etwa drei Monate vorbei. Das ist operatives Geschäft. Da hätte die Regierung anhand einer Eignerstrategie sagen müssen: Ja, das kaufen wir, da geben wir euch grünes Licht, das passt hinein. Ich denke, wenn wir hier mit Genehmigungsvorbehalten im operativen Einzelfallgeschäft operieren müssen, dann verschlimmbessern wir den Zustand doch sehr deutlich. Ich glaube, dass es über die Linien eine Diskussion geben muss. Nur wenn man es nicht genehmigt und wenn man Ihnen das vorlegt, ist ja nicht eine Diskussion verhindert. Sie stimmen einfach nicht zu, aber geben der Regierung ja auch einen Auftrag mit. Wir sind ja auch nicht taub auf zwei Ohren, dass wir das nicht hören wollten. Wenn das nicht klappt, ich glaube, dann hätten Sie ja gewaltige Mittel in der Hand, wenn die Regierung sich konsistent gegen die Meinungen des Parlamentes widersetzen würde. Ich glaube, das hängt ja nicht am Mechanismus, ob man jetzt die Zustimmung hat. Mit der Zustimmung haben Sie auch noch Verantwortung und dann sind wir wieder bei der Diskussion: Wer hat die Aufsichtsfunktion und und und? Aber ich spreche mich überhaupt nicht dagegen aus, dass wir das vorlegen und dass man das - ich sage jetzt noch nicht wo, ob im Plenum oder in der GPK oder dann vielleicht solche Fragen eher in der Finanzkommission, weil mitunter auch finanzielle Aspekte betroffen sind -, dass man das dort diskutieren muss und auch können muss.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank. Eine kurze Klärungsfrage: Wenn ich Sie richtig verstehe, Herr Regierungschef, dann sehen Sie eine gewisse Problemstellung bei der Genehmigung, aber verstehe ich das richtig, dass eine Informationspflicht bei strategischen Entscheidungen und strategischen Änderungen durchaus für Sie vorstellbar wäre?Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Wortmeldung des Abg. Hilti unterstützen. Wie Sie auch bei der Informationsveranstaltung ausgeführt haben, Herr Regierungschef, ist es nicht zielführend, wenn hier die Regierung im Einvernehmen mit dem Landtag die Strategie festlegen würde. Und wie Sie auch dort schon ausgeführt haben, könnte das bei aktuellen Geschäften hinderlich sein. Ich denke jedoch, das, was der Abg. Peter Hilti beantragt hat, das kommt dem Landtag entgegen. Das ermöglicht ihm auch die Aufsicht, die hier stundenlang gefordert wurde und zu Recht gefordert wurde. Ich denke, auf diese Weise wird der Landtag in die Lage versetzt, seine Aufsichtspflicht und sein Aufsichtsrecht auch wahrzunehmen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wenn nicht die Eignerstrategie, was soll dann in eine Informationspflicht aufgenommen werden? Ich teile Ihre Ansicht. Das ist eines der zentralen Elemente dieser Vorlage. Und dieses zentrale Element muss natürlich, wenn wir eine Informationspflicht schaffen - und das habe ich gesagt, die ist selbstverständlich Gegenstand einer solchen. Ich habe es vielleicht ein bisschen sarkastisch gesagt, ich glaube, es geht nicht um die Ausstandsregeln, die wir kundtun müssen oder um Insichgeschäfte, sondern wirklich um die zentralen Elemente, die auch dann Ihnen politisch die Möglichkeit geben, die Kontrolle wahrzunehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Titel dieses Artikels lautet «Auskunftsrecht». Und dann ist aber das Auskunftsrecht der Regierung definiert. Wenn mich nicht alles täuscht haben Sie, Herr Regierungschef, im Rahmen der Beantwortung der Fragen gesagt: Die GPK, der Landtag, könne auch jederzeit auf diese strategische Führungsebene zugehen und Informationen bekommen. Ich frage mich jetzt einfach: Wo werden wir dieses Auskunftsrecht des Landtages platzieren? Hier sehe ich es nicht. Wie gesagt: Werden wir im Geschäftsverkehrsgesetz eine entsprechende Anpassung machen oder ist im Rahmen dieses Art. 17 ein entsprechendes Auskunftsrecht vorgesehen? Wie gedenken Sie hier vorzugehen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert, das ist die Bestimmung, das habe ich versucht darzustellen, auf die wir jetzt 40 Jahre warten, wie die Regierung Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen kann. In diesem Rahmen müssten wir auch das Geschäftsverkehrsgesetz anpassen, indem wir eben nicht mehr nur von öffentlich-rechtlichen Stiftungen reden, sondern von öffentlichen Unternehmen. Dort ist der richtige Ort, weil wir hier ja im Rahmen der Oberaufsichtsfunktion durch die Regierung ein Auskunftsrecht durch die Regierung postulieren. Und hier müssten wir die Informationspflicht - darauf kommen wir wahrscheinlich dann auch noch zu diskutieren, wir haben ja vorher schon darüber diskutiert -, die Informationspflicht gehört meines Erachtens dann vielleicht eher wieder hierhin: Was müssen wir im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts als Informationspflicht an den Landtag weitergeben? Aber das Auskunftsrecht zu den öffentlichen Unternehmen, das direkte der GPK, das ist meines Erachtens eigentlich durch das neue Recht überspielt, weil wir hier die Instrumente der Regierung schaffen und die GPK uns fragen kann, kann sie direkt über diese Befugnisse, müsste man das interpretieren, auch über die GPK und auch über das Geschäftsverkehrsgesetz das machen. Aber für mich ist klar, das muss man dort einfach für öffentliche Unternehmen gemäss diesem Gesetz ins Geschäftsverkehrsgesetz hineinschreiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank. Ich kann nicht beurteilen, wo das wirklich hingehört und möchte hier einfach zum Ausdruck bringen: Ich bin der Ansicht, dass dieses Auskunftsrecht, wie es hier beschrieben ist, wo auch immer es in welchem Gesetz dann dargestellt wird, dass dies auch für den Landtag und sicherlich auch für die GPK zur Anwendung kommen sollte. Vielen Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Mein Votum geht in die gleiche Richtung. Ich möchte die Regierung bitten zu prüfen, wie und wo dieses Auskunftsrecht im Geschäftsverkehrsgesetz wahrscheinlich eher aufgenommen werden kann. Das ist mir auch ein wichtiges Anliegen. Danke schön.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, die verschiedenen Votanten und auch die Regierung sind sich einig. Ich frage mich jetzt einfach: Wie sieht das vom Zeitplan her aus? Wann werden wir diese Geschäftsverkehrsgesetzänderung zu beraten haben? Wie gesagt, wir können nicht warten, bis wir hier dann eine 2. Lesung machen, denn wir werden dieses Geschäftsverkehrsgesetz ja auch zweimal lesen müssen. Also müssen wir irgendwie die 1. Lesung dieses Geschäftsverkehrsgesetzes hineinschieben und da frage ich mich einfach: Was gedenkt die Regierung hier zu unternehmen, wenn wir im Prinzip zwei parallele Bericht und Anträge beraten, die aber einen sehr direkten Zusammenhang aufweisen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dass es das in der Vergangenheit auch schon gegeben hat. Da werden wir eine Lösung finden, auch in zeitlicher Abstimmung. Ich glaube, an diesem Technischen wird das nicht scheitern und wir können es auch nicht scheitern lassen. Wenn man hier fordert, dass auch eine weitere Bestimmung aufgenommen wird, das ist in den letzten vier Jahren auch schon vorgekommen, wenn es ein anderes Gesetz betrifft. Das werden wir abklären lassen, aber das kriegen wir hin. Was ich sagen will inhaltlicher Natur ist genau das, was wir eigentlich über lange Zeit diskutiert haben. Wir schaffen hier Transparenz. Und durch das, dass ja der Landtag dieses Auskunftsrecht direkt auch bekommt und wir gemäss Verfassung dem Landtag gegenüber verantwortlich bleiben. Es wird ja kein Verwaltungsrat oder keine strategische Führungsebene Ihnen gegenüber verantwortlich sein, sondern wir sind für das Geschäftsgebaren, weil wir die Oberaufsichtsfunktion über diese Unternehmen haben, Ihnen gegenüber verantwortlich. Ich glaube, mehr an Kontrolle und Transparenz können wir eigentlich nicht mehr schaffen. Das ist das, was ich vermitteln wollte. Und ich bin froh, dass wir das jetzt eigentlich gemeinsam auch herauskristallisiert haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte das hier eigentlich nochmal bekräftigen. Ich denke, vom zeitlichen Ablauf gibt es Möglichkeiten. Schlussendlich ging es ja in diesem Geschäftsverkehrsgesetz dann um eine ganz konkrete Änderung, die man auch vor der 2. Lesung des Corporate Governance in eine 1. Lesung bringen könnte. Ich kann durchaus nachvollziehen, was der Herr Regierungschef gesagt hat, dass, wenn man das Geschäftsverkehrsgesetz heute interpretiert, dass nämlich die GPK sowieso Auskunftspflicht über die gesamte Tätigkeiten der Regierung hat, wäre implizit auch das mit drin. Ich finde es aber sehr wichtig, dass wir jetzt dieses Geschäftsverkehrsgesetz dahingehend anpassen. Es geht mir auch darum, diesem Corporate-Governance-Thema die Wichtigkeit zuzuschreiben, die es auch verdient. Ich denke, es ist ein sehr wichtiges Gesetz. Und wenn es darum geht, hier auch Vertrauen zu schaffen, dann finde ich es wichtig, dass wir dieses Geschäftsverkehrsgesetz gleichzeitig schlussendlich mit dem Corporate Governance verabschieden können, wie auch immer der Fahrplan aussieht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Noch eine Anschlussfrage: Vom Prozess her bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, sehen Sie es auch so, Herr Regierungschef, dass die GPK ebenfalls direkt auf diese strategischen Führungsebenen eines öffentlichen Unternehmens zugehen kann oder bleibt der GPK nur der Weg über die Regierung? Sehen Sie beide Wege oder sehen Sie nur einen Weg? Und wenn Sie nur einen Weg sehen, welchen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich sehe beide Wege. Ich habe das auch gesagt anlässlich der Voten schon am Nachmittag. Ich habe ausgeführt, dass Art. 25 Abs. 1 die Befugnisse festlegt und dort steht: Soweit die Geschäftsprüfungskommission es zur Erfüllung ihrer Aufgaben als notwendig erachtet, hat sie das Recht, von allen Behörden, Amtsstellen und Kommissionen der Staatsverwaltung sowie vom Land getragenen Schulen - und eben heute einschränkend - und den Stiftungen des öffentlichen Rechts Auskünfte einzuholen. Und hier müsste man dann verweisen und sagen: Von allen öffentlichen Unternehmen gemäss dem Gesetz vom .... über die Steuerung und Überwachung kann sie eben direkt diese Auskünfte einholen. Das braucht eine Korrektur des Art. 25. Ich glaube, bei weitester Interpretation könnte man eben auch sagen: Das ist neueres Recht, als man das geschaffen hat, hat man das noch nicht gesehen. Aber für mich ist klar. Wahrscheinlich wird sich die GPK zunächst an die Regierung halten, hier Auskünfte verlangen oder sie wird wie bei einem Ämterbesuch halt in die Unternehmen gehen und dort die Aufsichtsräte, Stiftungsräte und Verwaltungsräte befragen. Sie wird in die Musikschule vielleicht gehen und dort direkte Auskünfte verlangen können. Das ist für mich transparent und das wollen wir auch schaffen. Und dann glaube ich, dass es der richtige Weg ist. Nur noch einmal, das wollte ich eben mit meinen rechtlichen Ausführungen sagen: Schlussendlich verantwortlich für sie bleiben wir fünf Damen und Herren hier vorne. Daran ändern wir nichts und daran wollen wir nichts ändern. Und deshalb bin ich froh, dass wir jetzt diese Lesung hier durchführen können. Und deshalb habe ich auch gesagt, dass mit dieser Vorlage Ihre Rechte nicht geschmälert werden, sondern sie werden sogar ausgebaut. Sie können eben direkt zu diesen Unternehmen gehen, was Sie heute nicht können. Das war jetzt meine Wiederholung vom Nachmittag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich denke mir auch, Sie bestätigen das, was am Nachmittag von Ihrer Seite auch erwähnt wurde. Ich habe es nur im vorhergehenden Votum dann wieder leicht anders gehört. Aber jetzt wurde es bestätigt, es gibt beide Wege und das ist gut so. Eine Zusatzfrage betreffend die Abänderung des Geschäftsverkehrsgesetzes: Sehen Sie es so, dass dem Landtag dieses Recht zusteht oder nur der GPK? Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich meine, konsequenterweise müssten wir das im Art. 25 machen, wo die Befugnisse der Geschäftsprüfungskommission erwähnt sind. Und ich habe es gesagt: Die Geschäftsprüfungskommission ist unter VII Kontrolle der Staatsverwaltung geregelt und dieses VII Art. 20 ff. hat seine Grundlage wieder in der Verfassung. Dort steht nämlich, dass der Landtag die Kontrolle über die Staatsverwaltung durch die Geschäftsprüfungskommission ausübt. Deshalb habe ich gesagt, wir sind in verfassungsrechtlichen Gegebenheiten im Rahmen der heutigen Verfassung. Und ich weiss ja, die GPK - Gott sei Dank - im Staat machen wir ja das, was wir hier schon lange machen, indem wir Protokolle verfassen und die Protokolle ja zugänglich sind. Und deshalb ist manchmal - das haben wir ja gestern auch gehört - ein ausführlicheres Protokoll hilfreicher als ein weniger ausführliches Protokoll, auch wenn es dem Protokollführer nicht immer passt, ausführlichere Protokolle zu schreiben. Das war keine Kritik, das habe ich eher auf die Regierung gemünzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich möchte die Regierung bitten zu prüfen, ob nicht allenfalls auch eine Finanzkommission so ein Auskunftsrecht haben sollte, allein von der Wichtigkeit der Geschäfte. Ich kann es nicht beurteilen. Ich möchte einfach, dass das vielleicht geprüft wird. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte den Abg. Peter Hilti unterstützen. Ich würde es sogar ausdehnen, der Landtag hat dieses Recht. Ich habe das Beispiel genannt. Wenn ich ein Anliegen habe, ich hätte gerne gewisse Informationen, ich kann die GPK nicht überzeugen von meinem Informationsbedürfnis, dann besteht die Möglichkeit für das einzelne Mitglied, gewisse Informationen einzuholen. Aber hier kann man geteilter Meinung sein. Ich wäre auch da für möglichst umfassenden Informationsfluss.Abg. Doris Beck
Man kann geteilter Meinung sein. Sie haben mir das Wort aus dem Mund genommen. Das ist genau so. Ich bin ein Verfechter: Entweder haben wir Strukturen oder wir haben keine, weil das alles untergräbt, all die Personen, die hier in diesen Kommissionen viel Zeit und viel Arbeit investieren. Ich bin dagegen, dass der ganze Landtag querfeldein sich hier Auskünfte einholt. Es ist auch ein professionelles Vorgehen, dass man hier strukturiert diese Anliegen platziert und sich auch wohl überlegt, wie die Dosis dann aufs Jahr verteilt sein wird.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte meiner Vorrednerin zustimmen. Ich empfinde das Bewusstsein als sehr problematisch, dass jeder zu jeder Zeit - Sie vielleicht abends um 23:00 Uhr, ich weiss es nicht - in die LKW oder in sonst ein Institut marschieren kann, um sich Auskunft zu erbitten. Ich denke, wir haben die Struktur, dass wir vorbereitende Kommissionen haben. Und die zwei, Finanzkommission und Geschäftsprüfungskommission, da sehe ich ein Auskunftsrecht absolut. Und bei allen anderen glaube ich nicht, dass das sinnvoll ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine einfache Frage: Wer legt die Höhe der Entschädigung fest? Ist es das Wahlorgan oder sind es die Mitglieder der strategischen Führungsebene selbst, Stichwort Boni?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Könnte sich die Regierung vorstellen, einen dritten Absatz hier einzufügen, der im Prinzip eine Übersicht über diese Entschädigungen öffentlich zugänglich macht?Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Eine Frage hierzu: Ist die Skala nach oben offen? Gibt es keinerlei Beschränkungen in dieser Frage? Kann es sein, wie es in der Schweiz beispielsweise passiert, dass ein Generaldirektor der SBB deutlich mehr verdient als ein Bundesrat? Das würde mich dann schon interessieren. Gibt es irgendwelche Kontrollmechanismen in dieser Frage?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielleicht zur letzten Bemerkung und Frage: Die Situation haben wir heute schon. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass Verwaltungsräte der Landesbank wohl deutlich mehr verdienen wie der hier Sprechende, um jetzt ein Beispiel zu nehmen, das nicht immer die FMA belastet. Damit bin ich das gleichzeitig auch noch losgeworden. Ja, es ist vorgesehen, dass wir dann im Spezialgesetz eine Genehmigung vorsehen. Und bei anderen, wo es um marktübliche Löhne geht, dass das auch das Gremium selbst festlegt. Das ist auch heute übrigens so. Es gibt verschiedene Gremien, die ihre Entschädigungen auch selbst festlegen. Da glaube ich, haben wir auch in den Empfehlungen entsprechende Ausführungen drin: Was muss erfüllt sein und was muss man offenlegen?
Dann bin ich bei der Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ich glaube, die Frage müsste in Art. 22 geregelt sein, dass man dort die Pflichtangaben im Geschäftsbericht macht. Im Übrigen gibt es ja solche Regelungen. Das überspielt ja nicht die Regelungen gemäss dem PGR. Also zum Beispiel die Landesbank muss ja solche Pflichtangaben gemäss PGR machen. Und ob das in der Tat bei allen 26 Sinn macht - wir haben heute gehört Musikschule und und und - ich weiss nicht, ob das wirklich im Interesse ist oder ob man nicht sagt: Dort, wo das PGR vorschreibt, dort ist es ja sowieso der Fall.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage: Wonach richtet sich die Entschädigung der operativen Führungsebene?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das werden Sie in allen Spezialgesetzen ersehen, das ist für uns jetzt eine unternehmerische Aufgabe, die der Verwaltungsrat vorzunehmen hat. Heute gibt es noch Genehmigungsvorbehalte zugunsten der Regierung. Also auch wir, wenn ich das sagen darf, wir verzichten auf Macht, wenn man so will. Diese Genehmigungsvorbehalte gibt es nicht mehr, weil ich das als unternehmerische Aufgabe des Verwaltungsrates, wo auch immer, der LKW oder wo auch immer sehe. Ich habe Vertrauen in diesen Verwaltungsrat. Dann soll er auch den Lohn für die Geschäftsführung festsetzen. Das ist keine Aufgabe, die meines Erachtens der Regierung gehört. Sie werden nachher sehen, diese Genehmigungsvorbehalte streichen wir konsequent weg.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef.Abg. Doris Beck
Ich möchte hier noch etwas zur Ehre der Privatwirtschaft sagen oder diesen beteiligten Personen. Also das Beispiel mit dem Landesbank-VR. Ich nehme mal an, das kann sich dann nur noch um den Landesbank VR-Präsidenten handeln. Irgendwie hat mich das Beispiel jetzt aufgerüttelt, weil etwas müssen wir uns schon bewusst sein. Wenn wir Institute haben, obwohl wir Eigner sind zu gewissen Prozenten oder zu 100 Prozent, wenn diese Institute marktkonform arbeiten sollen und marktkonform Wirtschaft betreiben sollen, dann müssen wir auch die Führungsebene marktkonform bezahlen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, gerade bei der Landesbank ist die Transparenz da. Dank Internet kann man den Bericht runterladen und da kann man sehr schnell nachsehen, was die Verwaltungsräte verdient haben, sogar der Verwaltungsrats-Präsident. Und ich denke mir auch, Herr Regierungschef, Sie haben es mitunter mit den Direktoren verwechselt. Was ich weiss, verdienen die Verwaltungsräte weniger als Sie. Aber die Direktoren natürlich nicht.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Da haben Sie mich gründlich missverstanden. Ich habe nicht von allen Personen gesprochen. Ich habe nur gesagt, dass es Personen gibt, die mehr verdienen. Ich denke auch, dass es der Privatwirtschaft überlassen bleibt, da habe ich überhaupt keinen Neid, dass da mehr verdient wird. Sie können auch sagen: Sie sind ja selber schuld, dass sie hier vorne sitzen. Das ist ja so. Ich glaube, diese Diskussion müssen wir hier nicht führen. Ich finde das auch. Wir sollten froh sein, wenn es eine gute Führung gibt. Selbstverständlich auf der operativen Ebene eben auch, dass dort der Verwaltungsrat den Spielraum hat, die Ebene zu entschädigen und dass dort vielleicht dann auch diese interne Transparenz vorhanden ist, dass man das so sehen kann. Da haben Sie mich also missverstanden, wenn Sie da irgendeinen Neid herausgehört hätten. Das ist überhaupt nicht so.Abg. Doris Beck
Darf ich das noch korrigieren? Da wurde ich missverstanden. Mir ging es unter anderem auch um das SBB-Beispiel, das Landesbank-Beispiel. Mir ging es mehr darum, dass wir hier nicht einfach wahrscheinlich fix über alle Institute uns auf irgendetwas festlegen können, weil den Vergleich zwischen SBB und Bundesrat finde ich nicht richtig. Wenn wir wollen, dass die Institute, je nachdem, in welchem Markt sie sind, auch wirklich fähige Leute haben und marktkonform arbeiten, dann müssen wir halt auch marktkonforme Preise bezahlen. Das war meine einzige Intention. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage, und zwar wird es eine Stelleneinstufung geben für diese operative Ebene. Ich denke eine Beurteilung. Und hat der Verwaltungsrat, wenn er die Löhne festlegen kann, was ich eigentlich richtig finde, einen obersten Rahmen oder ist er nach oben offen? Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. In Art. 21 geht es ja um die strategische Führungsebene - sprich um die Verwaltungsräte. Und mir ging es bei meiner ersten Frage rein um die Transparenz. Aber ich kann mit dem leben, wenn wir sagen: In Art. 22 nehmen wir das auf und dann haben wir dort wiederum in diesen Geschäftsberichten diese Transparenz einfach sehr verstreut über die ganzen Geschäftsberichte. Aber wer etwas wissen will, kann dies entsprechend in Erfahrung bringen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zur Frage der Entschädigung der Mitglieder der operativen Führungsebene: Das ist eben nicht die Aufgabe, die in diesem Gesetz zu regeln ist, sondern das ist dann wieder die Aufgabe des jeweiligen Verwaltungsrates. Und dort bekommt er nach dem Code, der ja dann dieses Softlaw nach unseren Vorstellungen bildet - gemäss Punkt 7.5 auf der Seite 233 haben wir das abgebildet -, «die strategische Führungsebene achtet darauf, dass das öffentliche Unternehmen markt- und leistungsgerechte Gesamtentschädigungen anbietet, um Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen und zu behalten». Unter Punkt 7.6, was das heisst und 7, wie man das vom Erfolg abhängig machen kann. Ich glaube, das ist eine Aufgabe und das können wir dann verlangen, da können wir sagen: Nach welchen Kriterien hat er das gemacht? Warum hat er das nicht erfüllt? Dann muss er dieses complayer explain erklären. Ich glaube, auch hier reden wir, wie es der Abg. Lampert gesagt hat, nur von der Entschädigung der strategischen Führungsebene.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine Frage zu Bst. b: Hier steht «Zielerreichung im Hinblick auf die Unternehmensstrategie». Wäre es nicht auch von Vorteil, wenn der Abgleich mit der Eignerstrategie auch aufgeführt wäre? Oder wo ist diese Zielerreichung fixiert betreffend die Eignerstrategie?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Diese Bestimmung haben wir bereits gelesen. Das ist in Art. 18 im Bereich des Beteiligungscontrollings Abs. 1 Bst. a. Die Unternehmen müssen uns periodisch berichten, wie der Umsetzungsstand der Eigner- und Beteiligungsstrategie aussieht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Herr Präsident, ich war etwas langsam. Eigentlich betrifft meine Wortmeldung den Art. 25, und zwar den Abs. 2, wenn ich darauf zurückkommen darf.Abg. Wendelin Lampert
Ich habe genau das gleiche Dilemma wie die Abg. Marlies Amann. Ich wäre auch froh, wenn wir zurückkommen könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stelle ich einen Rückkommensantrag, wenn das nötig ist. Wer damit einverstanden ist, dass wir auf Art. 25 zurückkommen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Rückkommensantrag mit 21 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Art. 25 steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Hier heisst es in Abs. 2: «Erfolgt innert der gesetzlichen Frist keine Beseitigung des rechtswidrigen Zustands», dann wird die strategische Führungsebene abberufen und es finden Neuwahlen statt. Ich frage mich jetzt: Wie ist die Weisungsbefugnis der Regierung? Gibt sie dann den Neugewählten den Auftrag, diesen rechtswidrigen Zustand in Ordnung zu bringen. Ich denke jetzt einfach an einen Zustand, den wir in einem staatlichen Betrieb in der letzten Legislaturperiode hatten. Wie wird das geregelt, wenn der rechtswidrige Zustand nicht beseitigt wurde und es finden Neuwahlen statt?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Meine Frage bezieht sich auf diesen Artikel den Abs. 1 und dann die Erläuterungen auf Seite 133. Auf Seite 133 ist unter anderem nachzulesen: «Ein Mitglied einer strategischen Führungsebene verletzt eine für das betreffende Unternehmen gesetzliche Unvereinbarkeitsbestimmung, indem es während seiner Amtszeit eine konkurrenzierende berufliche Tätigkeit aufnimmt». Hierzu frage ich mich einfach: Weiss die Regierung jeweils, wo die einzelnen Mitglieder dieser strategischen Führungsebenen beschäftigt sind oder wie soll das in der Praxis vonstatten gehen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst möchte ich ein paar grundsätzliche Erläuterungen machen: Es geht um Verletzungen nach diesem Gesetz oder es geht um Verletzungen in den Spezialgesetzen. Es sind also immer Rechtsverletzungen. Das ist nicht schlechtes Geschäftsgebaren, sondern es heisst, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben nicht hält. Wir haben ja auf Seite 133 hier ein paar Beispiele aufgelistet, die dazu führen könnten. Ich denke, ein prominenteres Beispiel wäre, wenn sich ein Verwaltungsrat einfach weigert, Statuten nicht zu erlassen oder eben das Auskunftsrecht verweigert, das wir vorhin diskutiert haben. Und dann muss man ihm eine Frist setzen, entweder erfüllt er das oder erfüllt das nicht. Und ich glaube, Rechtsverletzungen kann man nicht tolerieren. Ich glaube, bei Neuen braucht es keine Weisung, ein Neuer weiss, dass er das Gesetz zu erfüllen hat und dass er dies dann zu tun hat. Ansonsten würde halt wieder dasselbe Prozedere laufen. Ich glaube nicht, dass es dazu irgendeine Regelung braucht. Ich meine, wenn man dann jemand wählt, dann weiss er, dass er sich nach diesem Gesetz zu verhalten hat und natürlich nach dem Spezialgesetz, das dort drin war.
Und Ihre Frage, Herr Abg. Wendelin Lampert, da müssen Sie mir noch einmal helfen.Abg. Wendelin Lampert
Auf Seite 133 wird Bezug genommen auf diese Beispiele und unter anderem das mit der konkurrenzierenden beruflichen Tätigkeit. In diesem Falle würde die Regierung reagieren. Und da frage ich mich einfach: Wie erhält die Regierung diese Informationen? Im Inland kann ich es mir ja noch vorstellen. Aber wenn jemand im Ausland beschäftigt ist und hier eine entsprechende Konkurrenzsituation entstehen könnte. Also sowohl im Inland wie im Ausland frage ich mich: Wie soll die Regierung zu diesen Informationen kommen? Und wenn man die Information nicht hat, dann dürfte es auch schwierig werden, entsprechende Handlungen auszulösen. Oder geht man davon aus, dass man diese Information dann halt auf dem Latrinenweg erhält?Regierungschef Klaus Tschütscher
Nein, nicht auf dem Latrinenweg. Wir haben vorhin auch in diesem Gesetz schon Unvereinbarkeitsregelungen besprochen, zum Beispiel vorne in Art. 5, dass die Mitglieder der operativen Ebene nicht gleichzeitig Mitglieder der strategischen Führungsebene sein können. Auch in anderen Unternehmen nicht. Zudem gibt es in diesem Softlaw-Code auch Offenlegungspflichten für alle Mitglieder, dass sie ihre Tätigkeiten, auch andere Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, offenlegen. Ich glaube, das ist auch bei Art. 7 drin, dass zum Beispiel die strategische Führungsebene auch offenlegen muss, wo sie sonst noch tätig ist. Das erfolgt eigentlich sehr geordnet. Aber natürlich kann man auch auf anderem Wege diese Informationen erhalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es noch Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir nochmals zu Art. 26.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich frage mich jetzt nur bei Art. 27 Abs. 1, diese «spätestens sechs Monate». Ich denke jetzt einfach, dass das noch eine kurze Frist sein könnte, um wirklich alle statutarischen und reglementarischen Bestimmungen umzustellen. Aber das ist jetzt nur eine Anmerkung.
Wenn ich hingegen dann Abs. 6 anschaue, denke ich, das ist für mich jetzt eine angemessene Frist bezüglich der Eigner- und Beteiligungenstrategie, die Festlegung mit diesen zwei Jahren. Also für mich sind die sechs Monate okay. Ich möchte das einfach vielleicht platziert haben. Ich könnte mir bei den Grossen vorstellen oder je nachdem, bei den ganz Kleinen, dass das nicht so einfach sein kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz zu Abs. 1: Es ist ja nicht Neuland für die Unternehmen. Mit denen wurden ja vor zwei/drei Jahren schon Gespräche geführt, wie das Gesetz aufgebaut ist. Also die wissen ja eigentlich auch, was sie erwartet. Da ist eigentlich auch nicht viel Spektakuläres drin. Es geht zum Beispiel darum, dass man Amtsdauerzeitenbeschränkungen und solches anpassen müsste. Die Telecom hat zum Beispiel in ihren Statuten dreijährige Wahlperioden und die müssten sie jetzt auf vier Jahre anpassen. Das sind also solche Geschichten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir weiter. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Herr Regierungschef, glauben Sie, dass Sie diesen Termin einhalten können, den 1. Januar 2010? Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Inkrafttretensbestimmungen sind keine Glaubensfrage. Ja, die Bestimmung ist aufgrund der Vernehmlassung, die so gefunden wurde, enthalten. Wir werden die Diskussion jetzt auch intern führen. Ich denke, das wäre sehr ambitiös.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterung. Gibt es Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall. Damit haben wir das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. I. Abänderung bisherigen Rechts wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
I. Abänderung bisherigen Rechts steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 1 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Bst. b und c steht zur Diskussion.Abg. Pepo Frick
Zu Bst. b: Sollte man «Direktion» nicht durch «Geschäftsleitung» ersetzen? Ich denke, das sollte sich durchziehen durch die ganze Gesetzgebung, die wir hier behandeln.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, das werden wir ansehen. Ich glaube, wir sprechen dann bei den anderen Gesetzen von Geschäftsleitung. Ich glaube, das war jetzt auch der Wunsch der AHV. Bis jetzt ist ja personifiziert «der Direktor» und jetzt haben wir es auf «Direktion» umgeschrieben. Wir werden das ansehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte für die Beibehaltung der Formulierung «Direktion» sprechen. Auf meinem Hintergrund der Musikschul-Tätigkeit finde ich das zutreffender. Auch für die Kunstschule und andere Institutionen würde diese Bezeichnung vermutlich besser passen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Sachüberschrift vor Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren fort.
Art. 8bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Sachüberschrift vor Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 bis 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 bis 13 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Sachüberschrift vor Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 19bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 19bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19bis Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19bis Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19ter Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19ter Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt und wir lesen weiter.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 2 Bst. c. Hier steht: «Der Regierung obliegen die Festlegung der Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder». Und wenn wir uns Art. 20, den wir bereits gelesen haben, betrachten, lautet der Titel: «Entschädigung des Verwaltungsrates. Die Entschädigung des Verwaltungsrates wird von der Regierung festgelegt». Ich weiss nicht, ist hier nicht eine gewisse Doppelspurigkeit erkennbar?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist sicher zweimal geregelt. Es ist einfach unter der Staatsaufsicht noch einmal aufgelistet, was wir alles tun können. Der bisherige Art. 20 hat sich schon mit Entschädigungen befasst und deshalb haben wir es dort auch dringelassen. Es gibt mir eigentlich auch nochmals die Gelegenheit, zu diesen Verwaltungsratsentschädigungen etwas zu sagen. Es steht hier: Die Regierung legt fest. Wir haben ja vorhin schon einmal im Rahmengesetz darüber diskutiert. Wir haben Ausführungen gemacht, dass bei allen Unternehmen, die eben nicht am Markt tätig sind, die Regierung hier auch noch einen Quervergleich anstellen kann. Also das ist jetzt bei der AHV der Fall. Das ist bei anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen wie bei der Musikschule und bei solchen der Fall. Aber wie zum Beispiel bei der Landesbank muss das Gremium selbst entscheiden können, was eine marktfähige Entschädigung ist, um nochmals ganz kurz auf diese Diskussion zurückzukommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Zusatzfragen gibt, können wir weiterlesen. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt und wir lesen weiter.
Art. 77bis Abs. 1 und 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77bis Abs. 1 und 7 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja dieser Abs. 7: «Die Regierung lässt periodisch prüfen...». Diese Periode hätte ich doch gerne definiert, denn es ist sehr wichtig, dass wir auf diese Altersvorsorge auch Rücksicht nehmen und entsprechend wird diese Periodizität eben entscheidend sein - sprich, wenn man die Periode zu lange wählt, könnte es sein, dass gewisse Versäumnisse entstehen. Und deshalb frage ich mich schon, ob man nicht diese Periode explizit definieren müsste?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben keine materiellen Überlegungen in diese Vorlagen hineingetan, sondern nur, was Corporate Governance betrifft abgebildet. Ich möchte Sie eigentlich bitten, die grüne Vorlage herzunehmen. Dann sehen Sie was geändert hat. Inhaltlich ist das heute schon Gesetzesbestimmung. Wir haben nur die Worte herausgenommen «hat durch die Anstalt zu erfolgen». Wer das intern macht, ist wieder Aufgabe der AHV-IV-FAK Anstalten. Also materiell bleibt die Bestimmung völlig unverändert und wir haben natürlich viele Wünsche von einzelnen Unternehmungen erhalten. Dann wäre die Vorlage wahrscheinlich doppelt so dick geworden. Aber wir haben alle materiellen Fragen ausgeklammert. Es geht nur um die Frage der Corporate Governance. Sie finden das auf der Seite 10. Deshalb zieht sich das durch die ganze Vorlage durch. Wir könnten natürlich hier eine Sozialdebatte führen. Wir könnten dann beim Landesspital eine Diskussion über das Landesspital führen. Ich glaube, das ist eben nicht der Gegenstand dieser Vorlage, sondern nur das, was im Rahmen der Corporate-Governance-Vorlage gemacht wurde. Die einzige Ausnahme, das habe ich auch versucht darzulegen, war die FMA, weil es hier ja Elemente gibt, wo wir jetzt gerade die Gelegenheit bei dieser Vorlage nutzen wollten, das zu tun.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben sicherlich Recht, aber ich persönlich mache mir eben erhebliche Gedanken über die Zukunft der AHV, wenn ich gerade ehrlich sein will. Jetzt kann man schon sagen: Die Corporate-Governance-Vorlage sollte man nicht vermischen. Aber man könnte nichtsdestotrotz hier diese Periode definieren, denn das wird für die Zukunftssicherung der AHV sehr wesentlich sein. Ich erinnere gerne wieder einmal an die Generationenbilanz. Zwei Hauptthemen gibt es da drin, die uns zukünftig bewegen werden. Das eine ist das Gesundheitswesen, das andere ist eben diese Altersvorsorge. Und ich denke mir, wenn wir jetzt die Gelegenheit haben, diese periodische Prüfung mitunter klarer zu definieren, dann sollten wir doch die Chance ergreifen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Ich darf daran erinnern, dass es hier eine Praxis gibt, dass die AHV alle vier Jahre die finanzielle Situation begutachten lässt mit dem so genannten LIBERA-Gutachten. Das wird alle vier Jahre gemacht. Ich denke, hier sollte der Spielraum bestehen, dass man hier nicht die Periode festlegt, sondern dass man das eben dann in den exekutiven Gebaren der Regierung festlegen lässt, dass man das dann auch in kürzeren Perioden überprüfen könnte. Aber die Praxis der letzten Jahre und Jahrzehnte war die, dass das alle vier Jahre geprüft wurde. Wenn sich akut zeigt, dass die AHV in einer Schieflage ist, dann denke ich - und das hat ja in der Ver-gangenheit die Regierung auch gezeigt, indem eben im letzten Jahr ein grösseres Gutachten in Auftrag gegeben wurde - dann hat ja die Regierung auch entsprechend reagiert. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier wirklich beharrlich sein, dass wir nur die Fragen der Corporate Governance diskutieren. Wenn wir im Hinblick auf die 2. Lesung in allen 35 Spezialgesetzen noch alles anpassen müssen, dann sind wir wirklich so weit, dass wir dann die Vorlage wahrscheinlich erst in vier/fünf Jahren wieder bringen können. Ich glaube, das war nicht die Absicht des Eintretens auf diese Vorlage. Aber Sie merken, die Regierungsbank nimmt die Anregungen entgegen und wird wahrscheinlich heute nicht die grossen Diskussionen darüber führen, aber es gibt die Gelegenheit das anzumerken und man nimmt das entgegen und kann bei anderer Gelegenheit das dann, wenn es notwendig ist, in Anpassungen hineingiessen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir weiter. Art. 98 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen und wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine kleine Stärkung bis 20:00 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:25 Uhr)
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren, wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktrandum 20 und können mit der 1. Lesung fortfahren. Wir kommen nun zur Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
I. Abänderung bisherigen Rechts, Titel, steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Sachüberschrift Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich glaube, man sollte sich auf «Geschäftsleitung» einigen. Ich werde das jetzt nicht mehr sagen, aber ich denke, wenn man die ganze Geschichte revidiert, sollte man sich auf etwas festlegen in der heutigen Zeit. Ich glaube, «Direktion» ist nicht mehr zeitgemäss. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, die Botschaft ist angekommen.
Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 und 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 und 12 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 81 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir haben damit das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
abänderung des gesetzes über die familienzulagen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 bis 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 bis 12 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
abänderung des gesetzes über die stiftung «erwachsenenbildung liechtenstein»
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wir haben in der GPK das zukünftige Finanzkontrollgesetz diskutiert. Die Vorgaben der Unabhängigkeit zwischen Revisionsstelle und geprüften Unternehmen ergeben sich aus diesem Finanzkontrollgesetz. Aus diesem Grund sollte die Funktion der Revisionsstelle zwingend der Finanzkontrolle übertragen werden und der Wortlaut des Standardartikels zur Revisionsstelle abgeändert werden.
In den jeweiligen Artikeln der Spezialgesetze ist meines Erachtens im Kern lediglich die Reihenfolge der Absätze des Artikels wie folgt zu ändern: Die Funktion der Revisionsstelle wird der staatlichen Finanzkontrolle übertragen. Die Aufgaben der Revisionsstelle richten sich grundsätzlich nach den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen über die Finanzkontrolle.
Abs. 2 könnte heissen: In Abweichung zu Abs. 1 kann die Regierung eine anerkannte Revisionsstelle im Sinne des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften als Revisionsstelle wählen. Dabei richten sich die Aufgaben der Revisionsstelle grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Und der letzte Absatz könnte heissen: In den Statuten können der Revisionsstelle nach Abs. 2 weitere Aufgaben zugewiesen werden, sofern die Unabängigkeit der Revisionsstelle dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Und das würde ich an und für sich dann für alle Spezialgesetze, die folgen, für die Unternehmen mit grosser Nähe zur Verwaltung und für die Finanzmarktaufsicht so vornehmen. Also das würde sich um die folgenden Unternehmen handeln: Finanzmarktaufsicht, AIBA, Kulturstiftung, Hochschule Liechtenstein, Kunstmuseum, Kunstschule, Landesbibliothek, Musikschule, Landesmuseum und die Stiftung Erwachsenenbildung, die wir hier so behandeln. Ich bitte, das entsprechend zu prüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Danke auch für die Anregung, das hier so zu machen. Wir werden sicherlich die Alternative auch vorsehen müssen. Es kann ja zu Unvereinbarkeiten aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen in der Finanzkontrolle mit allenfalls Personen, die eben bei der Erwachsenenbildung tätig sind, kommen. Deshalb müssen wir sicherlich den Spielraum haben, dann in Ausnahmefällen auch eine anerkannte Revisionsgesellschaft zu benennen. Ich glaube, es war auch Ihre Intention, das so zu tun.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterfahren. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung Erwachsenenbildung in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Sachüberschrift und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier zwei Anregungen, zuerst zu Abs. 2: Hier möchte ich beliebt machen, lit. c so anzupassen, dass dort alle drei Branchenverbände der anderen Finanzintermediäre erfasst sind, also nicht nur die Treuhänder, sondern auch die Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Dann zu Abs. 5: Hier würde ich es gut finden, wenn eine Klarstellung erfolgt, was unter «beaufsichtigten natürlichen und juristischen Personen» zu verstehen ist. Konkret geht es um die Frage, ob hier nur jene betroffen sind, bei denen die FMA eine laufende Aufsicht hat oder eben auch die anderen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, können wir weiterfahren. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 bis 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 bis 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Begriff bzw. zur Bezeichnung «hohe Fachkenntnis». Ist diese Bezeichnung mit einer Definition hinterlegt oder was versteht man unter «hohe Fachkenntnisse»?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben hier einfach das fortgeschrieben, was bisher schon im Gesetzestext enthalten war. Ich glaube, es gibt auch in anderen gesetzlichen Materien diesen Fachausdruck. Vielleicht könnte man den im Hinblick noch auf die 2. Lesung spezifizieren, dass relativ allgemein gehalten ist, einfach eine Anforderung an den Aufsichtsrat, diese hohen Fachkenntnisse hier darzulegen. Da könnte man vielleicht schon ein bisschen genauer noch definieren. Das kann man machen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ist hier beispielsweise der Abschluss eines Studiums gemeint?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Wie gesagt, das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es ist nicht in irgendeinem Bildungserlass definiert, was «hohe Fachkenntnis» heisst. Ich glaube, da besteht durchaus sicherlich Ermessens- und Interpretationsspielraum. Mehr kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen. Wir schreiben auch oft aus und verlangen höhere Fachkenntnisse. Früher war das ein HWV-Abschluss und das ist dann halt die Bewertung, die man selbst auch in diesen Fragen vornimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterfahren. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 und 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 und 24 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke, für das Wort, Herr Präsident. Ich beziehe mich hier auf ein Votum des Abg. Johannes Kaiser - ich weiss nicht heute Vormittag oder nach dem Mittag, aber ich denke, das ist auch nicht wichtig. Dieses Kostendach hätte ich auch gerne noch einmal überprüft, ob das wirklich notwendig ist, dass wir eine explizite Nennung eines Betrages im Gesetz verankern, ob das sinnvoll ist oder ob es nicht andere Möglichkeiten gäbe für die finanzielle Eingrenzung der FMA. Uns ist, glaube ich, allen bewusst, was das Ziel hinter diesem Betrag ist. Ich hätte einfach gerne eine Prüfung, ob es nicht eine andere Möglichkeit gäbe, weil ein expliziter Betrag auch Begehrlichkeiten weckt. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Meine Wortmeldung geht in die gleiche Richtung. Grundsätzlich bin ich froh, dass in diesem Artikel eine Beitragslimite festgehalten wird. Unter anderem glaube ich behaupten zu dürfen, dass die FMA durch ihr finanzielles Gebaren heute auf einem Ausgabenniveau steht, das ich nie in dieser Höhe befürwortet habe. Meine Oberlimite für diesen Artikel steht bei CHF 8 Mio. Ich begründe dies wie folgt:
- Erstens ist grundsätzlich bei diesem Betrieb Sparpotenzial vorhanden.
- Zweitens bin ich nicht damit einverstanden, dass bei einer Schrupfung des Finanzmarktes die Aufsichtsaufgaben zunehmen sollen. Diese Aussage habe ich aus dem Jahresbericht in grafischer Form dargestellt bekommen. - Drittens gibt es für mich ein erhebliches Einsparpotenzial für den Fall, dass die geplanten Regulierungsaufgaben zurück an die Regierung kommen.
Diese drei Gründe sind für mich Grund genug, diese hohen CHF 10 Mio. auf höchstens CHF 8 Mio. zu reduzieren nach dem Motto «gebrannte Kinder scheuen das Feuer». Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Meine erste Frage hat der Abg. Peter Hilti bereits gestellt. Meine zweite Frage ist: Wie kommt man zu den «höchstens CFH 10 Mio.»? Wie hat man dieses Dach festgesetzt? Meine dritte Frage: Muss das überhaupt in das Gesetz hinein oder wäre es nicht eine Möglichkeit, dass die Regierung regelmässig mit dem Aufsichtsrat Jahr für Jahr bei der Budgetbehandlung diesen Betrag bespricht? Und in Erweiterung der Aussagen des Abg. Gebhard Negele stellt sich folgendes Problem: Wenn der Staatsbeitrag hinuntergeht, gehen wahrscheinlich die Gebühren für die Marktteilnehmer hinauf. Ich meine, das ist eine Krux. Wir können den Staatsbeitrag hinunterdrücken. Das ist einerseits für den Staat natürlich sehr gut, andererseits belasten wir auf der anderen Seite wiederum die Finanzteilnehmer auf dem Markt. Das ist wahrscheinlich ein Wechselspiel. Gibt es auch ein Dach bei der Gebührenordnung, dass dort irgendwie eine Obergrenze festgelegt ist?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wir haben diese Frage der Obergrenze in der Finanzkommission auch beraten. Es ist natürlich richtig, es weckt im gewissen Sinne Begehrlichkeiten, aber es ist für mich auch klar, die FMA muss hier jährlich ein Budget einreichen und auch ich hätte sehr gerne, wenn dieser Staatsbeitrag in den nächsten Jahren deutlich unter diesen CHF 10 Mio. liegt. Hier müssen halt zuerst die Prozesse greifen, die jetzt begonnen haben.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich tendiere in die genau gleiche Richtung. Ich habe Mühe mit irgendeinem Betrag, sei er CHF 10, CHF 8 oder CHF 7 Mio. Ich kann es nicht beurteilen und genau aus diesem Grund würde ich mich dafür stark machen, dass man das versucht irgendwie anders aufscheinen zu lassen. Ich möchte nicht, dass die Gebühren in die Höhe schnellen, überhaupt nicht. Aber die FMA muss ihre Aufgabe wahrnehmen können und da ist ein bisschen Diskrepanz für mich. Ich würde mich wirklich dafür einsetzen, dass man versucht, eine andere Lösung für das Möglichst-Tiefhalten dieses Betrages zu finden. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Vorredner unterstützen. Ich habe mir dann die Erläuterungen auf den Seiten 156, 157 und ff. betrachtet. Ich sehe einfach keine konkrete Begründung der Regierung für diese CHF 10 Mio. Hier geht es mir gleich wie dem Abg. Johannes Kaiser. Es werden Vergleiche aufgestellt mit Österreich, mit der Schweiz, aber wie man auf diese CHF 10 Mio. kommt, das wäre schon interessant zu wissen. Es muss ja auch nicht gerade heute Abend beantwortet werden. Man kann dann auch in der Stellungnahme zu den Fragen betreffend die 1. Lesung hier einige Ausführungen machen.
Betreffend diese CHF 10 Mio. habe ich persönlich ein wenig die Angst, dass eben diese Gebührenverordnung sich an diesen CHF 10 Mio. orientiert. Das ist eine Angst, die ich hier habe. Deshalb möchte ich von der Regierung auch wissen, wie begründet sich dieser Höchstbetrag von CHF 10 Mio., damit man eventuell vorhandene Änderungsvorschläge, wie es bereits der Abg. Gebhard Negele nach meinem Dafürhalten aufgezeigt hat, auch eher beurteilen kann? Das wäre sehr schön für die 2. Lesung.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage an die Abg. Diana Hilti. Sie haben gesagt, dass zuerst die Prozesse greifen müssen, die begonnen haben. Was meinen Sie mit Prozessen, die bereits schon begonnen haben?Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe hier noch einen anderen Vorschlag, ich möchte den einfach mitgeben. Ich meine, grundsätzlich stellt sich ja die Frage: Wie gross muss dieser jährliche Beitrag sein, damit grundsätzlich der Betrieb der FMA - ich sage jetzt mal -, dass dieses Konstrukt aufrechterhalten werden kann? Wir haben in den Materialien gelesen, es sind Vergleiche mit Österreich, mit der Schweiz da, aber ich glaube, es geht schon auch hier darum, auch als kleines Land, es gilt eine Finanzmarktaufsicht zu betreiben, die bestimmte Strukturen hat und die sie auch braucht und die bestimmte Mittel auch zur Verfügung haben muss. Für mich wäre die Frage: Inwiefern kann man so einen Betrag festlegen - behaften Sie mich jetzt nicht auf die Zahl -, dass man sagt: Okay, wir rechnen mit CHF 5 Mio. als klassischen Beitrag und dann den Betrag von höchstens CHF 10 Mio. fixiert im Sinne, dass wir eben für die Marktteilnehmer eine stabile Gebührenverordnung verabschieden können? Ich sehe da dann eben die nächste Gefahr. Wenn wir hier dann eine Gebührenverordnung wirklich in Kraft gesetzt haben, kann es ja nicht sein, dass je nach Anzahl Marktteilnehmer, die der Finanzplatz dann die nächsten zehn Jahre haben wird, für diejenigen, die übrig bleiben, für diejenigen, die ihr Geschäft gut betreiben und noch da sind, praktisch die Gebühren dann einfach und ohne jeglichen Grund ansteigen. Ich denke, auch die Marktteilnehmer müssen sich dann auf diese Gebührenordnung auch einlassen und damit sie akzeptiert werden, brauchen auch die eine bestimmte Stabilität. Und das ist jetzt rein ein Gedanke, den ich mitgeben möchte, inwiefern man hier eine Spanne angeben könnte. Ich sage jetzt von fix CHF 5 Mio. und höchstens CHF 10 Mio., aber nur in dem Sinne, dass eben damit eine gewisse Stabilität in der Gebührenverordnung erreicht werden kann. Danke.Abg. Diana Hilti
Ich möchte kurz auf die Frage des Abg. Kaiser eingehen. Ich meine, mit diesen Prozessen zwei, nämlich erstens die Neuwahl des Aufsichtsrates und zweitens die Rückführung der Regulierungsaufgaben an die Regierung. Danke. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Dass die FMA funktionieren kann in dem Sinne, wie es die Abg. Doris Beck ausgeführt hat, braucht es einen Sockelbeitrag, sei das in der Schweiz, in Österreich oder auch bei uns. Da kommt man nicht darum herum. Also ein Fixbetrag muss das sein. Die Gebührenordnung wird sich nach dem Äquivalenzprinzip bemessen müssen, dass der Marktteilnehmer auch noch die Gebühren bezahlen kann. Diese Gebührenordnung muss definitiv erarbeitet werden.
Dann, wenn da votiert wird höchstens CHF 10 Mio.: Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Turbulenzen 2008/09 - vielleicht rechtfertigt sich dieser Höchstbetrag noch -, aber der Markt wird sich auch wieder beruhigen. Der Personalbestand ist jetzt plafoniert, also dafür werde ich nicht mehr zu gewinnen sein, dass man dann auf 85 oder 90 Personen hinaufgeht. Und da könnte ich mir auch vorstellen, wenn nicht allzu viele neue Finanzintermediäre hier auftauchen, dass der Betrag von CHF 10 Mio. auch mit einer Zielgrösse endet, 2012/2013 reduziert werden kann, das heisst, alljährlich - ich sage, man sollte es prüfen - CHF 1 Mio. retour, dass man so herunterkommt, natürlich mit einer Jahresendzahl vielleicht 2013, dass wir dann bei CHF 7 oder bei CHF 8 Mio. sind. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn ich mir da die Ausführungen der Regierung auf Seite 157 betrachte, sieht die Welt zumindest in der Schweiz ein wenig anders aus. Hier ist nachzulesen: «Während sich die Eidg. Finanzmarktaufsicht gänzlich über Gebühren und Aufsichtsabgaben finanziert» usw. Das ist die eine Ausführung. Wie ich diesen Satz interpretiere, wird in der Schweiz dieser Aufwand komplett von den Beaufsichtigten getragen und in Österreich ist hier auch nachzulesen, dass der Bundes-beitrag lediglich bei 12,8% liegt. Wobei, ich denke mir auch, und das ist bekannt, dass die Kosten der Kleinheit, die wir hier im Land haben, einen Staatsbeitrag vonnöten machen werden.
Dann gibt es auch noch interessante Ausführungen auf der Seite 162 betreffend die zukünftigen Gebühren. Hier ist nachzulesen: «Klar ist auch, dass die Marktteilnehmer - wie ihre ausländischen Konkurrenten - durch die neue Lösung mit deutlich höheren Aufsichts- und Bewilligungsgebühren rechnen müssen, damit die Kostenstruktur der heutigen FMA finanziert werden kann». Das sind die Worte im Regierungsbericht. Also zumindest, wenn man von der heutigen Kostenstruktur ausgeht, dann geht die Regierung davon aus, dass die Marktteilnehmer mit deutlich höheren Aufsichts- und Bewilligungsgebühren rechnen müssen. Also eine Konstanz zu den aktuellen Gebühren, denke ich mir, kann man aus diesem Satz nicht ableiten, ansonsten frage ich mich, wie man diesen Satz interpretieren muss.Abg. Peter Hilti
Danke, für das Wort, Herr Präsident. Ich denke, wir wollen alle das Gleiche. Wir befinden uns mittlerweile schon in der Lösungssuchung. Mir fehlen aber ein bisschen die Grundlagen, unter welchen ich zehn oder acht oder eine Kostenspanne oder einen gestaffelten Rückgang beantragen könnte. Ich möchte die Regierung einfach bitten, hier eine Lösung vorzuschlagen, allenfalls vielleicht auch zwei Lösungsmodelle. Es gibt sicherlich unterschiedliche Ansätze. Damit eine ausgewogene Teilung der Gesamtkosten, sei es durch Beiträge, die ich - ich weiss nicht, ich bin kein Finanzintermediär, wie hoch so ein Beitrag ist - er soll angemessen sein, er soll nicht übermässig sein, aber auch der Staatsbeitrag sollte in einem Rahmen sein. Und ich hoffe, deutlich tiefer als heute. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich ersuche die Regierung, das Modell, das der Abg. Günther Kranz aufgezeichnet hat, darzustellen. Dies mit dem Fokus darauf, dass in einem Zeitbogen von drei, vier, fünf Jahren auch der Aspekt mit einbezogen wird, dass es unter Umständen wirklich Übriggebliebene gibt, wie das die Abg. Doris Beck ausgeführt hat. Weil sich dann diese Gebühr auch wieder verändern könnte. Dass man also dieses Modell so auslegt, wenn man es schon macht, die Entwicklungen mit berücksichtigt, die in diesen fünf Jahren passieren können. Es kann wirklich so sein, dass es dann auf wenige mehr Kosten ergeben könnte, dass man das auch durchdenkt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich danke auch für die Anregungen und die Bemerkungen. Ich glaube, wir tun uns alle schwer, hier Lösungen zu suchen, weil wir vor der Tatsache stehen, dass Sie auch in den vergangenen Jahren Diskussionen geführt haben, die genau in eine andere Richtung gezeigt haben, eigentlich in Richtung Eigenfinanzierung, dass sich die Welt in der FMA und mit der FMA ja relativ drastisch verändert hat. Ich merke auch, dass sich die Mitglieder der Finanzkommission schwer tun, ebenfalls Lösungsansätze hier vorzutragen und andere Kriterien hier in den Raum zu bringen. Ich kann Ihnen einfach sagen, was unsere Überlegungen hier waren. Zunächst wollten wir überhaupt keine Begehrlichkeiten wecken, sondern eher ein Signal senden, dass irgendwann Schluss ist, und zwar bei diesen maximal CHF 10 Mio. Jetzt kann man sagen: Wie kommt ihr auf die CHF 10 Mio.? Ja, da haben wir uns von verschiedenen Überlegungen leiten lassen. Im vergangenen Jahr wurden ja zirka CHF 14 Mio. gesprochen. Es war die Diskussion auch zusammen mit der Finanzkommission, hier für das nächste Jahr eine Zielgrösse ein bisschen über diesen CHF 10 Mio. zu suchen. Das wurde auch der FMA ja mitgegeben. Und wir haben dann gesagt, ist es realistisch, auf die volle Eigenfinanzierung zu gehen?, was man noch vor Jahren diskutiert hat. Ich glaube, das sehen wir als unrealistisch an. Wollen wir einen fixen Beitrag, einfach CHF 5 Mio., das ist es? Ich glaube, das wäre das Einfachste, auch für den Landtag. Es gibt einfach CHF 5 Mio. - das gibt auch Planungssicherheit - oder wollen wir einen Spielraum belassen?
Ich glaube, mittlerweile sehen wir alle zusammen, dass wir sicherlich höhere Grundkosten haben. Aufgrund der Kleinheit des Landes braucht dann eine FMA sicherlich eine stabile Struktur und das kostet in einem kleinen Land wahrscheinlich, um eine stabile Struktur zu erhalten, auch einen Betrag, der in grossen Ländern eben ein deutlich anderes Gewicht hat. Aber das ist ja nicht ein Spezifikum der FMA; das haben wir bei allen Behörden. Und hier könnte man sich vielleicht doch überlegen, dass man sagt: Okay, diese Strukturkosten müssen wir eruieren, da könnte man, ich weiss nicht, einen Sockelbeitrag oder was jetzt genannt worden ist, dass man so etwas vorsehen will.
Was sind andere Kriterien? Der Abg. Peter Hilti hat gesagt: Könnte man sich andere Kriterien überlegen? Ja, wenn ich jetzt spontan gefragt werde, könnte man sagen: Wollen wir das über diesen Sockelbeitrag hinaus in Relation zur Eigenfinanzierung sehen? Das könnte eine Relationsgrösse sein, oder will man sich dann wieder deckeln lassen und sagen: Nein, es gibt dann noch einen Spielraum für zusätzliche zwei, drei Millionen? Was wir auch noch diskutieren müssen, was noch nicht abgebildet ist, was mir aber wichtig scheint, wenn man das haben will, was in der Vergangenheit gewesen ist, dass die FMA eine gewisse Reservenposition für solche Situationen haben soll, wie es auch im letzten Jahr war, dass sie nicht gleich, wenn Budgets überschritten werden, dass sie aus eigenen Quellen noch eine Finanzierung hat. Das müssten wir wahrscheinlich auch noch irgendwo in eine Abbildung bringen, wenn das gewünscht ist.
Ich merke auch, wir haben das Bild, wie die FMA jetzt so schnell gewachsen ist und wir gehen irgendwo davon aus, dass es auf diesem Niveau bleibt. Und ich glaube, das war das, was die Abg. Diana Hilti uns sagen wollte. Ich glaube, der neue Aufsichtsrat wird sicherlich die Prozesse ansehen, die Effizienzen ansehen, wird auch überlegen müssen - ich glaube, man darf das auch sagen: Welche Aufgaben sind im FMA-Gesetz abgedeckt? Was ist meines Erachtens keine klassische Aufsichtsaufgabe? Was gehört dann ins Umfeld der Regierung? Wir haben von der Regulierung gesprochen. Das Projekt haben wir ja aufgegleist. Wir haben einen Experten damit beauftragt, hier auch Konten bei der FMA anzusehen, was dafür verwendet wird, welche Personalressourcen usw. Ich glaube, es muss ein gemeinsames Bemühen sein. Wahrscheinlich werden wir auch mit der Finanzkommission nochmals nach Kriterien suchen müssen, um diesem Anliegen gerecht zu werden. Ich glaube, es geht uns allen in die gleiche Richtung. Der Landtag will weniger Geld ausgeben, als er das in der Vergangenheit getan hat. Die Regierung will das auch. Ich als Finanzminister will das im Besonderen und ich kann nur dieses Angebot machen. Ich finde die Idee eines Sockelbeitrags, der vielleicht mit der Strukturerhaltung zu tun hat, keine schlechte Idee, die wir uns ansehen sollten. Und wenn die Bewilligungsgebühren angesprochen sind, da haben wir ja festgestellt, dass einzelne, aber nicht alle Gebühren, gerade Bewilligungsgebühren ja tiefer sind wie zum Beispiel, wenn jemand ein Gewerbe anmeldet. Und ich glaube, das sollte man angleichen können. Das sind auch einmalige Kosten. Solche Bewilligungen sollten auch im Quervergleich mit anderen Branchenzweigen irgendwo in einem Gleichgewicht sein.
Ich merke auch natürlich Ihr Unbehagen, dass Sie sagen: Das sind dann einfach korrespondierende Gefässe, die FMA rechnet sowieso mit einem Betrag, und was sie weniger bekommt schlägt sie auf die Gebühren um. Da müssen wir - und da gebe ich Ihnen Recht - da müssen wir sehr strikt auf dem heute Nachmittag erwähnten Äquivalenzprinzip beharren und das auch prüfen lassen. Das ist für mich evident, das muss aber auch bei allen anderen Gebühren ja eingehalten werden. Ich glaube, man kann dann nicht einfach Kommastellen verschieben, nur weil im Budget eine Position bei den Gebührenberechnungen fehlt. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Herzlichen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Das Jahr 2008 - das sind wir uns alle bewusst - war ein ganz spezielles Jahr. Da sind wir heute noch am kämpfen, sage ich mal. Ich habe aber die Hoffnung, dass es irgendwann wieder einmal besser wird und dass sich der Finanzplatz erholt. Und ich habe jetzt gerade vorher bei meinem Nachbar Günther Kranz gefragt, was denn der Beitrag ungefähr 2007 war. Bitte behaften Sie uns nicht darauf, aber er hat mir eine Zahl von CHF 4 Mio. genannt. Und wenn wir jetzt ein Kostendach von CHF 10 Mio. nennen - und jetzt komme ich auf den Begriff der Begehrlichkeit - da könnten allenfalls Begehrlichkeiten entstehen und dem möchte ich eigentlich entgegenwirken. Ich möchte einfach anregen, da verschiedene Varianten zu prüfen, dass der Staat einigermassen wieder günstig davonkommt. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das eine ist, wie finanzieren wir die entstandenen Kosten, diese Struktur der Finanzmarktaufsicht? Hier besteht die Hoffnung mit dem neuen Aufsichtsrat, dass mitunter etliche Effizienzgewinne vorhanden sind. Wenn wir uns einfach die Welt betrachten, müssen wir auch feststellen: Die Tendenz geht dahin, dass mehr reguliert werden wird - das ist zu befürchten - und dass entsprechend auch die Aufsichtsfunktionen zunehmen werden. Aber das ist jetzt ein wenig ein Blick in die Zukunft.
Vom Prozess her betreffend die Maximierung des Staatsbeitrags frage ich mich schon, ob nicht im Prinzip zuerst diese Gebührenverordnung stehen müsste, welche einem Verursacherprinzip, einem Äquivalenzprinzip genügen muss. Und wenn man dann im Prinzip diese Gebühren hat, die über diese Gebührenverordnung eingebracht werden können, dass man dann zum Schluss kommt, wie hoch der Staatsbeitrag ist. Ich weiss nicht, wie das die Regierung sieht. Es soll ja dann auch so sein, dass nach dem aktuellen Vorschlag diese Verordnungskompetenz bei der Finanzmarktaufsicht liegt. Entsprechend denke ich mir auch ist es ein Problem betreffend die 2. Lesung mit den ganzen Terminen, um einen solchen Prozess einzuhalten - sprich zuerst Gebührenverordnung, welche effektiv einem Verursacherprinzip entspricht und dann den Prozess herunterbrechen auf den restlichen Staatsbeitrag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Bei der Gebührenverordnung ist ja die Tatsache - das hat uns die FMA ja erklärt -, dass das immer zeitverschoben vor sich geht, dass an und für sich mit einer Anpassung der Gebühren für das Jahr 2010 wir eigentlich schon im letzten Jahr diesen Beschluss fassen hätten müssen. Alles, was wir jetzt beschliessen, wird erst im Jahre 2011 greifen. Deshalb haben wir uns ja auch Überlegungen gemacht, wie wir eine Inkrafttretens-Bestimmung hier formulieren können, dass das auch rechtzeitig greifen kann. Ich merke, dass wir hier einfach nochmals das Gespräch suchen müssen. Ich kann Ihnen heute auch nicht sagen, ob zunächst die Gebührenverordnung stehen muss und dann darauf der Beitrag, wie er hier vor Ihnen liegt. Wahrscheinlich ist es aber sowieso gehupft wie gesprungen, weil wir ja Kriterien suchen müssen, mit denen wir eine Eingrenzung des Beitrags herbeiführen können. Und nach diesen Kriterien werden wir halt weiter suchen.
Noch einmal: Unser Anliegen war nicht, hier eine Begehrlichkeit zu wecken, sondern im Gegenteil. Aufgrund der Realität des letzten Budgets, der aktuellen Hochrechnung und des nächsten Budgets, das wahrscheinlich kommen wird, haben wir gesagt, es kann nicht sein, dass die Höhe in diese CHF 16, 17 oder 18 Mio. hineingeht, sondern dass wir diese CHF 10 Mio. nehmen. Ja, man kann auch sagen, in der Schweiz nichts, in Österreich CHF 5 Mio. und wir sind dann zumindest nicht über dem Doppelten hinaus. Das war auch so irgendwo eine Lösung, die wir hier gemacht haben. Aber ich stehe wie Sie vor der Suche nach Kriterien, wie man das am besten macht. Am einfachsten wäre es wie in der Schweiz, die Eigenfinanzierung. Aber das ist nicht vekraftbar für den Platz, auch wenn das ein Ziel in der Vergangenheit war. Ich glaube, die beste Lösung scheint mir, dass wir über die Strukturkosten hier zumindest einen Sockelbeitrag einführen und dann allenfalls die Flexibilität behalten, dass der Landtag den Beitrag pro Jahr festsetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte einfach auch klar nochmals festhalten: Ich sehe eine volle Eigenfinanzierung im Land Liechtenstein eigentlich überhaupt nicht. Wir glauben zwar immer, ein grosser Bankenplatz zu sein, sind aber bezüglich verwaltetes Kundenvermögen eigentlich nirgendwo im Vergleich mit einer Schweiz. Es braucht also eine Finanzmarktaufsicht, die anerkannt sein muss, es braucht auch eine bestimmte Struktur. Mir hat vorhin noch das Thema Kriterien gefallen, also die Kombination mit Sockelbeitrag und Kriterien, die dann immer wieder bewertet werden, wenn man mehr Geld einschiessen muss. Das wäre auch noch eine Möglichkeit, von diesem Höchstbetrag wegzukommen, wenn es griffige Kriterien gibt. Und was wir hier gerade auch noch festgestellt haben: Die Details zu dieser österreichischen Lösung kennen wir eigentlich auch nicht. Das wäre noch eine Frage, auf was diese Lösung basiert.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Wir müssen halt einfach eine Lösung suchen und ich werde sicherlich auf die Finanzkommission im Hinblick auf die 2. Lesung zukommen. Vielleicht ergeben sich ja aus dem Budget für das nächste Jahr noch einmal neue Erkenntnisse und wir werden auch die Abklärungen noch einmal treffen. In der Schweiz wird es uns nicht weiterhelfen, aber ich finde diese Frage gut: Wie ist Österreich auf diese EURO 3,5 Mio. gekommen? Es wird auch einen Grund haben. Vielleicht ist dort ein wichtiger Anhaltspunkt noch herauszubekommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe hier eine ganz konkrete Frage: In Bezug auf diese Kriterien herrscht eigentlich bei den Betroffenen eine grosse Unklarheit, was die Kriterien schlussendlich dann bewirken. Meine Frage geht in die Richtung: Liegt so ein Gebührenkatalog bereits seitens der FMA zuhanden der Regierung vor? Und eine andere Frage wäre dann auch noch: Inwiefern - ich sage dem jetzt einmal ein Basisgebührenkatalog, weil irgendwann muss es ja mal eine Version dieses Katalogs geben - inwiefern diese Kriterien auch durch eine Art Kurzvernehmlassung gehen könnten zwischen der 1. und 2. Lesung, dass sich die Marktteilnehmer hier auch direkt an die Regierung wenden können mit ihren Stellungnahmen zu diesem Thema. Es geht eigentlich um Art. 3 und 4, wo wir hier eine ganz neue Art von Verordnungen haben, nämlich die Möglichkeit, dass hier der Aufsichtsrat der FMA selbst die Verordnungen erlässt. Die Kombination dieser Kriterien, die heute den Beaufsichtigten nicht bekannt sind, da die in der Vernehmlassung noch nicht drin waren, plus dann auch noch das Thema mit dieser Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat die Verordnung selber erlässt, das hat jetzt schon etwas viel Unsicherheit in diesem Art. 30 mitgebracht. Aber vielleicht haben Sie ja eine Lösung.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Abs. 4 betreffend den Aufsichtsrat, der hier Verordnungskompetenz hat. Und meine Frage an die Regierung ist: Ist diese Verordnungskompetenz, die dem Aufsichtsrat der FMA gewährt wird, verfassungsmässig bedenkenlos?Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Anmerkung zu Abs. 2 Bst. e: Berücksichtigt man das Kosten- und Äquivalenzprinzip, dann ist die Messgrösse, die Zahl der im Versicherungsvermittlerregister eingetragenen Personen, denke ich, eine schwierige, je nachdem wie die schwankt. Und unter Bst. i würde mich interessieren, wer denn die übrigen beaufsichtigten Finanzintermediäre sind. Sind das zum Beispiel auch Immobilienhändler, welche mal auch einen Betrag über CHF 25'000 in bar beziehen und wie wird dann die FMA den Bruttoertrag dieser Unternehmung feststellen?Abg. Diana Hilti
Ich möchte auch zum Abs. 2 etwas anfügen, und zwar: Anknüpfend an die Diskussion, die wir vorher geführt haben, wäre es für mich im jetzigen Moment der richtige Weg, zuerst dieses Gebührenmodell auf die Beine zu stellen und dann über den Staatsbeitrag zu diskutieren. Es ist richtig, dass insbesondere auch lit. i hier unter den Branchenverbänden zu Diskussionen geführt hat, weil man auch befürchtet, dass hier Begehrlichkeiten bei der FMA geweckt werden, hier zum Beispiel bei den Treuhändern und Rechtsanwälten eine laufende Aufsicht einzuführen. Ich habe auch meine Zweifel, ob in lit. i der Bruttoertrag und die Betriebsgrösse hier für die FMA derzeit für die Treuhänder und Rechtsanwälte bekannt sind. Ich befürworte es sehr, dass hier die Branchenverbände ein Anhörungsrecht haben. Ich denke, das macht aber nur Sinn, wenn die FMA hier gewisse Vorarbeiten macht und eben auch einmal aufzeigt, wie sie die Gebühren sieht, damit man eine konkrete Diskussionsgrundlage hat und nicht nur jetzt in Abs. 2 die Kriterien, die zu Diskussionen führen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir sehen schon, gerade diese Gebührenverordnung ist ganz ein zentraler Punkt in diesem Gesetz und ich komme nochmals zurück auf die Ausführungen auf Seite 162, wo nachzulesen ist: «Klar ist auch, dass die Marktteilnehmer - wie ihre ausländischen Konkurrenten - durch die neue Lösung mit deutlich höheren Aufsichts- und Bewilligungsgebühren rechnen müssen, damit die Kostenstruktur der heutigen FMA finanziert ist». Um diesen Satz hier so niederschreiben zu können, gehe ich davon aus, dass die Regierung über die Kosten bei den ausländischen Konkurrenten verfügt. Und das wäre mitunter auch noch von Interesse zu wissen für den Landtag für die 2. Lesung: Wie sehen die Kosten für eine Leistung x im Ausland aus und wie sehen diese Kosten für die gleiche Leistung im Inland aus? Damit könnte man sich eher ein Bild machen, ob diese Kosten sehr unterschiedlich sind oder ob sie in etwa gleich sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich beginne am Schluss: Das ist sicher sinnvoll. Dann kann man sich in einem Quervergleich auch dieses Bild machen. Ich glaube auch, dass das Gebührenmodell an und für sich das Zentrale ist. Wir haben erste Vorstellungen von der FMA erhalten, wie das gehandhabt werden soll. Wenn ich sage «wir» ist es die Regierung und über die Regierung auch die Finanzkommission. Ich denke, an und für sich ein erster vernünftiger Ansatz, der auch schon mit einem grösseren Verband, nämlich mit dem Bankenverband schon vor längerer Zeit einmal besprochen worden ist und dass der dort damals eigentlich auf sehr viel Wohlwollen gestossen ist.
Zur Frage des Bst. i: Das ist uns bewusst. Ja, das ist uns bewusst, dass das Diskussionen gegeben hat, aber eines ist auch klar: Wir können nicht über eine Gebührenbestimmung eine laufende Aufsicht über Intermediäre einführen. Auf was hier referenziert wird, ist die Aufsicht gemäss dem Sorgfaltspflichtgesetz. Und dort gibt es eben einen Art. 24 Abs. 9, dass die Kosten für die Kontrolltätigkeit im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes, so wie die damit verbundenen administrativen Kosten eben auch im Sinne dieses Gesetzes die kontrollierten Sorgfaltspflichtigen tragen. Also es gibt hier bereits eine entsprechende Rechtsgrundlage, wie es übrigens in allen den Gesetzen, die in, glaube ich, Art. 2 oder 3 des FMA-Gesetzes aufgelistet sind, eine entsprechende Kostentragungsbestimmung bereits auch gibt.
Bei der Frage zu den Kriterien - das war die Eingangsbemerkung der Frau Abg. Doris Beck: Die Kriterien, die hier - mit Ausnahme der Bst. i und g, glaube ich - die sind heute eigentlich in der Verordnung schon so weitestgehend gegeben. Das ist also nicht Neuland, das hier beschritten wird. Wir wollen aber, dass diese gesetzlich festgeschrieben sind und nicht allenfalls einer laufenden Änderung in einer Verordnung unterliegen können. Die sind übrigens auch angepasst. Dieselben Kriterien werden auch in der Schweiz verwendet.
Zum Abs. 4, zur Verfassungsmässigkeit: Das haben wir zweimal bei zwei Gutachtern prüfen lassen. Einmal bei einem Schweizer Gutachter und dann auch bei einem liechtensteinischen Gutachter, der auch Richter des Staatsgerichtshofs ist. Und es wird hier in diesem Gutachten ausgeführt, dass ja selbst untergeordnete Amtsstellen eine eigene Verordnungskompetenz gemäss unserer Verfassung Art. 92 Abs. 2 haben, wenn man diese dann auch delegiert. Aber die Delegation hindert die Regierung nicht, eine parallele Verordnungskompetenz zu haben. Für uns war das auch etwas, was wir neu gelernt haben. Es könnte also jedes Amt, jede Stelle, könnte Verordnungen erlassen, wenn es eine entsprechende Delegation bekommen würde. Natürlich nur im Rahmen dessen und nicht für, so wie es hier abgegrenzt wird, für wichtige Materien. Die entsprechende Frage ist also zweifach durch Gutachter abgeklärt worden. Das wäre zulässig. Ich bin mir aber auch sicher, dass wir das nochmals überpüfen müssen, ob der Aufsichtsrat das richtige Gremium ist, diese Verordnung zu erlassen. Unsere Überlegung war einfach: Diejenigen, die nahe beim Markt sind, diejenigen, die wissen, was die Strukturen kosten, die sollen auch miteinander - und deshalb nach Anhörung der Branchenverbände - hier miteinander in Diskussion stehen und diese Gebühren miteinander hier diskutieren und eben nicht nur der Aufsichtsrat allein und schon gar nicht die Regierung, die meines Erachtens hier auch nur darauf abstellen kann, was wir ja wieder von der FMA geliefert bekommen. Und ich meine, alles, was am Schluss bei der Regierung landet - seien wir doch auch ehrlich, wenn wir heute so offen diskutieren - dann wird Druck ausgeübt, dann gibt es Briefe, dann ruft der Präsident dieser Vereinigung und jener Vereinigung an und und und, und dann ist am Schluss sowieso die Regierung schuld. Wenn sie dort etwas anderes beschliesst und dort etwas anderes macht, dann hat es einen politischen Touch. Und das war unsere Überlegung: Es soll nach Anhörung der Branchenverbände eigentlich der zuständige Aufsichtsrat die Verordnung erlassen können, wobei es eine immer noch gegebene Verordnungskompetenz der Regierung geben würde, die das übersteuern könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals beim Abs. 2 Bst. i nachfragen. Der Herr Regierungschef hat gesagt, Art. 24 Abs. 9 des Sorgfaltspflichtgesetzes wäre an und für sich der Bezug zu den beaufsichtigten Finanzintermediären. Kann ich in dem Fall davon ausgehen, dass es sich nicht um die Unternehmen handelt, die da im Geltungsbereich des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeführt sind?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich frage mich im Zusammenhang mit den Ausführungen des Herrn Regierungschefs vorhin, ob es andere Institutionen gibt, die selbst eine Verordnung erlassen können, die selbst für sich Verordnungen erlassen können. Gibt es andere Institutionen in diesem Sinne?Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe zwei Punkte, einmal zu Abs. 2, zu diesen Kriterien: Das mag so sein, dass diese heute bereits in einer Verordnung sind. Es geht ja wahrscheinlich auch um den Bst. i, der eben heute nicht drin ist, wo die Verunsicherung auch vorhanden ist. Ich denke, das ist ein Vorschlag. In dem Moment, wo der Vorschlag oder was auch immer da ausgearbeitet wird, auf dem Tisch liegt, ob man das mit den Betroffenen auch abstimmen könnte. Ich habe das Wort «Kurzvernehmlassung» in den Mund genommen. Ich habe auch hinten gesehen in Abs. 4 das Thema «nach Anhörung der Branchenverbände». Es gibt ja diese Initiative bezüglich erstmaliger Gebührenkatalog. Und ich denke, der ist ja auch wegweisend oder könnte wegweisend sein für den Staatsbeitrag und es ist sicher dieser Basiskatalog - wenn ich den mal so nennen darf - der hier dann auch eine gewisse Stabilität haben sollte und der sicher die grösste Diskussion gibt. Und da ist einfach die Frage, inwiefern man so was im Sinne einer solchen Vernehmlassung noch überwacht und gesteuert von der Regierung durchführen könnte. Meine Frage an Sie ganz konkret noch: Diese Formulierung «nach Anhörung der Branchenverbände», was kann man sich darunter vorstellen? Anhörung - ja, wie viel Spielraum habe ich da als Marktteilnehmer?Abg. Diana Hilti
Ich denke, die Unsicherheit bei den Branchenverbänden ist zum Teil gross. Denen geht es wie vielen hier. Sie haben ihre Erfahrungen mit der FMA in der Vergangenheit gemacht und waren zum Teil überrascht, was man aus Gesetzen herauslesen kann. Deshalb sind halt einfach auch Befürchtungen im Raum, von denen ich schon auch hoffe, dass wir die mit neuen Strukturen etc. bei der FMA in der Zukunft nicht mehr haben.
Ich kann die Abg. Doris Beck unterstützen. Eine Vorvernehmlassung mit Verbänden macht sicher Sinn, aber ich möchte nochmals ergänzen: Für mich macht eine Anhörung oder Vorvernehmlassung, wie wir das nennen, erst Sinn, wenn die FMA hier konkrete Zahlen hat, die als Diskussionsgrundlage herangezogen werden können. Ich habe auch schon in der Finanzkommission gesagt, für mich gibt es heute schon Ge-bühren von der FMA, die für mich jetzt schon zu hoch sind. Ich sehe da bei einigen Gebühren keinen Spielraum nach oben, wenn sie dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entsprechen sollen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zur Frage des Abg. Manfred Batliner: Ich glaube, den Bst. i müssen wir noch ein bisschen präzisieren. Da muss klar sein, wer damit alles gemeint ist. Ich glaube, das ist auch Ihr Anliegen, dass das nicht ausufernd gehandhabt wird gerade auch im Sinne des Votums der Abg. Diana Hilti.
Dann zur Frage, gibt es andere, heute bestehende Verordnungskompetenzen anderer Amtsstellen: Ich habe mir jetzt das Gutachten in der Schnelle nochmals durchgeblättert. Ja, die sind hier in einer Fussnote aufgezählt. Zum Beispiel im Art. 20 Abs. 2 des Elektrizitätsmarktgesetzes kann die Regulierungsbehörde Richtlinien mit Aussenwirkung erlassen. Die haben Verordnungscharakter. Auch die Landesgrundverkehrskommission kann Richtlinien erlassen. Hier gibt es noch eine ganze Reihe. Ich habe nur das zweite Gutachten hier, zitiert wird hier auch das erste Gutachten. Dort sind offensichtlich noch mehr dargestellt. Die können wir vielleicht dann auch noch auflisten.
Es geht uns bei dieser Bestimmung, die ja nicht ohne die Bestimmung des Art. 29 gesehen werden kann - es geht uns ja allen gleich - wir sollten etwas regeln und festsetzen und am Schluss steht die Frage: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn wir was, wo und wie festsetzen? Ich glaube, das ist ein bisschen die Schwierigkeit, vor der wir uns hier auch befinden, nebst dem, dass wir Kriterien suchen, die hier greifen und nebst dem, was eigentlich mit der Materie nur von aussen zu tun hat, nämlich demjenigen, wie wir uns heute auch die FMA eben vorstellen und wie sie auch auf dem Markt zum Teil eben aufgetreten ist. Ich glaube, auch hier gilt, dass wir auch dieses Gebührenmodell, das uns vorgestellt wurde, das muss jetzt verfeinert werden, das muss in Recht gegossen werden und dann haben wir einen Anhaltspunkt, was das bedeutet. Dann muss man es durchrechnen und dann muss man den Quervergleich haben mit anderen Staaten. Ich glaube, man muss dann bei uns einrechnen: Was bedeutet das in der Strukturerhaltung einer sicherlich notwendigen Behörde? Ja, da scheinen uns noch einige Hausaufgaben bevorzustehen. Ich glaube, wir tun uns alle ja nicht leicht, weil wir eben mit dieser Entwicklung der FMA in diesen fünf Jahren nicht gerechnet haben. Wenn wir uns den damaligen Bericht ansehen, hat man gesagt, es bleibt bei diesen, glaube ich, 28 Mitarbeitern. Es ist doch deutlich mehr geworden. Es sind auch mehr Aufgaben dazugekommen - keine Frage. Es sind schwierige Zeiten. Man kann vielleicht auch nicht sagen: Weniger Geschäft bedeutet auch weniger Tätigkeit. Ich glaube, so ganz korrespondierend ist dies nicht, aber ich teile Ihre Auffassung, dass wir hier eine Lösung haben müssen, hinter der wir dann alle auch stehen können und dass das dann auch eine Lösung für die Zukunft ist. Ich glaube, es ist auch in unserem Interesse, dass wir diese Diskussion nicht immer wieder weitertragen. Ich glaube, wir müssen hier einen Schlussstrich ziehen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe jetzt noch eine kurze Frage: Wie lange dauert es in diesem ganzen Prozess, bis hier einmal ein Gebührenmodell mit Zahlen steht? Sie haben das als Zeitpunkt für den Quervergleich genannt. Wann wird dieser Tag sein, wann wird die Woche oder der Monat sein, wenn das so weit ist, dass man wirklich diesen Quervergleich machen kann und auch wirklich über Fakten sprechen kann? Das wäre meine erste Frage.
Und der zweite Punkt ist das Thema mit der Delegation des Verordnungsrechts. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, sind in diesem Rechtsgutachten all jene Gesetzgebungen aufgelistet, wo bereits heute eine solche Delegation stattfindet. Das heisst für mich, dass das jetzt hier keine Neuerung ist, sondern dass es uns vorher anscheinend bei den letzten Gesetzen nicht gestört hat oder nicht aufgefallen ist. Ich frage mich einfach: Hat das jetzt eine Präjudizwirkung für alle anderen Institutionen? Auch da möchte ich jetzt das Wort «Begehrlichkeiten» durchaus in den Mund nehmen. Ich meine, wie geht man jetzt mit dieser Situation um? Sie haben ein Rechtsgutachen, das legitimiert, dass hier gewissen Instituten oder gewissen Organen Verordnungsrecht zuteil wird. Und meine zweite Frage wäre dann: Wenn dem nun so ist, was ist dann die Aufgabe der Regierung, um solche Verordnungen mindestes zu kontrollieren, wenn wir wieder bei der Aufsicht sind, oder eben eingreifen zu können?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade auch hier einsetzen betreffend diese Verordnungskompetenz. Sie haben sehr schön ausgeführt: Im Gutachten gibt es in den Fussnoten andere Institutionen, die diese Verordnungskompetenz haben. Aber sind das auch Gebührenverordnungen? Ich denke mir, eine Verordnung und eine Gebührenverordnung sind mitunter dann doch noch zwei verschiedene Sachen. Denn wir sehen, gerade diese Gebührenverordnung hat doch erhebliches Potenzial für Diskussionen.Abg. Diana Hilti
Ich möchte noch eine Ergänzung machen, und zwar haben wir in Abs. 2 dieses Art. 30 vor allem Kriterien für die Bemessung der Aufsichtsabgabe. Für die Gebühren im Besonderen habe ich jetzt auf die Schnelle keine Kriterien gefunden. Vielleicht könnte es Sinn machen, hier auch Kriterien festzulegen, wie zum Beispiel, dass zwischen den einzelnen Aufsichtsbereichen der FMA keine Quersubventionierung stattfindet, weil wir diese Strukturen zum Beispiel über den Staatsbeitrag finanzieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob auch irgendwann einmal eine Delegation hinsichtlich von Gebühren erfolgt ist. Diejenigen, die ich jetzt aufgezählt habe, das sind sicherlich materielle, inhaltliche Delegationen. An und für sich ist ja meines Erachtens eher die Delegation von Inhalten das Problem wie die Delegation von Gebühren. Hier ist es wahrscheinlich eher umgekehrt, da teile ich Ihre Auffassung schon. Das ist aber nicht etwas Spezielles, das wir jetzt für die FMA nur machen. Es ist theoretisch möglich, immer Delegationen auch für Verordnungskompetenzen - so hat das Gutachten ergeben - für sämtliche Amtstellen, auch für sämtliche Körperschaften, zu bestimmen. Das hebt aber die Verordnungskompetenz der Regierung nicht auf, sondern die Regierung hätte ihre Verordnungskompetenz immer noch und könnte auch, wenn man so will, eingreifen. Ich möchte aber auch nicht ein Dogma daraus machen, ob der Aufsichtsrat hier das richtige Gremium ist. Das war unser Vorschlag. Wir haben nur rechtlich abgeklärt, dass es verfassungsrechtlich hält und schlussendlich ist es eine politische Wertung, ob man das haben will oder ob man das nicht haben will. Ich glaube, da habe ich heute unterschiedliche Auffassungen gehört und das werden wir halt nochmals ansehen und darlegen. Heute Abend werde ich mich auch nicht festlegen, ob ich das nochmals vorschlage. Ich glaube, darüber müssen wir auch nochmals ein bisschen nachdenken. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Beck
Mir fehlt nur noch die Woche oder der Monat zum Quervergleich für die Gebührenzahlen. Und beim zweiten Punkt, den Sie vorhin ausgeführt haben, da gebe ich Ihnen Recht. Dieses ganze Thema Verordnung hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, weil dieses Gebührenmodell direkten Einfluss auf unseren Staatsbeitrag haben kann und darum vielleicht auch das Abwägen, wenn die Zahlen auf dem Tisch sind, inwiefern das als kritisch betrachtet werden kann oder nicht.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, und es hängt vor allem damit zusammen, dass wir keine gute wirtschaftliche Lage haben und ein neues Gebührenmodell einführen müssen und deshalb wahrscheinlich Sie auch von vielen Intermediären - wenn ich so sagen darf - belagert werden und mit Ihnen diskutiert wird. Ich glaube, das müssen wir einfach auch sehen. Es wird vielleicht wieder einfachere Zeiten geben, hier etwas zu ändern. Es hätte vielleicht einfachere gegeben in der Vergangenheit, hier etwas zu machen. Das hilft uns jetzt nicht weiter. Wir haben in der Finanzkommission ein Gebührenmodell vorgestellt bekommen. Wir haben der FMA - wenn ich sage wir, Thomas Lorenz und ich - den Auftrag gegegeben, hier jetzt weiterzumachen, vor allem jetzt zunächst einmal den Quervergleich Bewilligungsgebühren und dann muss man das konkret durchrechnen. Ich hoffe, dass das in den nächsten Wochen vorliegt. Bei den Bewilligungen wollen wir den Quervergleich schnell haben, weil wir da allenfalls noch für das nächste Jahr etwas tun können und das Gebührenmodell muss in den nächsten ein, zwei Monaten stehen. Das ist für mich klar.Abg. Doris Beck
Ich bin jetzt etwas penetrant. Das heisst für mich, die Bewilligungsgebühr ist ja die eine Seite und die Aufsichtsabgabe die andere Seite. Aber das bedeutet, dass wir hier irgendwie konkrete Vergleichszahlen haben, bevor wir in die 2. Lesung gehen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Das heisst vielleicht, dass wir die Verordnung schon abgeändert haben bis wir in der 2. Lesung sind. Weil heute hat ja die Regierung die Verordnungskompetenz und wenn es passt werden wir die auch wahrnehmen. Dann sehen Sie es dann vielleicht im November-Budget schon.Abg. Doris Beck
Mir geht es nicht darum, dass das bereits umgesetzt ist, sondern mir geht es darum, dass wir hier zu dem Thema einfach Transparenz haben. Aber ich glaube, da haben wir uns richtig verstanden. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Jetzt bin ich auch penetrant. Bei Verordnungen muss ich keine Transparenz schaffen. Die werden kundgemacht und die können Sie lesen. Das ist also relativ einfach möglich.Abg. Doris Beck
Ich habe immer noch die Intention, irgendwelche Zahlen oder Quervergleiche aufzeigen zu können, damit wir auch bei den Marktteilnehmern eine bestimmte Beruhigung erlangen. Und daher eigentlich die Frage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel gibt, können wir weiterlesen. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 33a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier eine Anregung machen, und zwar hat es aus meiner Sicht einige Bestimmungen in diesem FMA-Gesetz, von denen ich persönlich froh wäre, wenn sie in Kraft wären, wenn der neue Aufsichtsrat seine Arbeit im Januar 2010 beginnt. Und ich möchte einfach hier anregen zu überprüfen, ob, wenn dieses ganze Buch nicht bis zum Dezember verabschiedet ist, ob es hier eine Möglichkeit gibt, Teilbereiche des FMA-Gesetzes herauszunehmen und diese in Kraft zu setzen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dass das auf Zustimmung beim Landtag stossen wird. Ich möchte diese Anregung gerne übernehmen. Ich glaube, es spricht nichts dagegen, wenn wir diejenigen Teile herausnehmen - im Gegenteil, dann haben wir am Schluss nur noch eine Corporate-Governance- Vorlage - wenn wir die materiellen Teile herausnehmen und diese - wenn möglich - relativ rasch dann dem Landtag auch präsentieren können und diese Diskussion dann dort führen können. Wir führen ja dort dann auch eine 2. Lesung durch. Das wäre dann einfach die Stellungnahme allein zu Teilen des FMA-Gesetzes. Ich glaube, meines Erachtens spricht auch aus Sicht der Geschäftsordnung des Landtages nichts dagegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum vorhanden sind, haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
abänderung des gesetzes über die hochschule liechtenstein
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Sachüberschrift Abs. 2 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Sachüberschrift Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Sachüberschrift und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Sachüberschrift und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Kunstmuseum liechtenstein»
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Kunstmuseum Liechtenstein».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 10a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
abänderung des gesetzes betreffend die errichtung der stiftung «Kunstschule Liechtenstein»
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung «Kunstschule Liechtenstein».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung «Kunstschule Liechtenstein» in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die liechtensteinische gasversorgung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 und 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 und 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE LANDESBANK
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren fort.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 und 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 und 9 stehen zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 10 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt auch hier keine Wortmeldungen.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE LANDESBIBLIOTHEK (LLBIG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Liechtensteinische Landesbibliothek (LLBiG)
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren fort.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt und wir lesen weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Liechtensteinische Landesbibliothek in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE LANDESMUSEUM (LLMG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, nämlich zum Gesetz über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über das Liechtensteinische Landesmuseum in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE LANDESSPITAL
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe hier eine Frage zu Abs. 1, und zwar steht hier: «Das medizinische und das weitere Dienstleistungsangebot richtet sich nach dem Leistungsauftrag». Jetzt weiss ich, was das medizinische Dienstleistungsangebot ist. Können Sie mir noch erklären, was das weitere Dienstleistungsangebot ist? Was muss ich darunter verstehen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an die Regierung, an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Versuchen wir es mit dem Herrn Regierungschef. Ich muss auch selbst nachsehen - das ist ja der Artikel 2, zum Zweck - ob wir da was finden in unseren Ausführungen im Bericht und Antrag und hoffe, dass ich dann bald Unterstützung von der Regierungsbank bekomme. Ehrlich gesagt finde ich jetzt auch nichts. Das weitere Dienstleistungsangebot könnte ja so was sein wie der Notfalldienst, wenn mir das in den Sinn kommt. Ich meine, das gehört meines Erachtens nicht unbedingt in das weitere Dienstleistungsangebot, dass hier eben auch ein 24-Stunden-Dienst aufrechterhalten werden muss und und und. Ich könnte mir vorstellen, dass das damit gemeint ist. Ich finde jetzt aber auch keinen Anhaltspunkt in unseren Erläuterungen.Abg. Pepo Frick
Das kann es nicht sein, weil für den Notfalldienst ist die Ärztekammer verantwortlich. Aber das genügt mir, wenn Sie mir das auf die 2. Lesung klären.
Noch eine zweite Anmerkung oder ein Erklärungsbedarf, den ich habe: Auf Seite 196 steht, das bezieht sich auf das Belegspital: «Es handelt sich damit in Bezug auf die ärztliche Betreuung um ein sozialeres System als die nach dem Chefarztsystem geführten Krankenhäuser». Was darf ich darunter verstehen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Das ist wie beim Recht. Generalklausel haben es in sich. Der Regierungschef sollte alles wissen. Was unter «sozialer» zu verstehen ist kann ich ja noch nachvollziehen. Ich denke, die Belegärzte haben halt aufgrund ihrer Beziehung, die sie sonst zu den Patienten pflegen, wahrscheinlich die engere Beziehung. Deshalb werden sie auch diese Operationen im Krankenhaus oder im Spital durchführen und dass da eine engere Beziehung besteht als zu einem reinen Chefarztsystem, bei dem diese fast hausarztähnliche Beziehung vielleicht nicht besteht. Vielleicht könnte das damit gemeint sein. Aber was die Intention hinter dieser Formulierung war weiss ich nicht.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke. Ich denke, die Interpretation des Herrn Regierungschefs trifft zu. Das ist damit gemeint. Der Belegarzt bringt normalerweise seinen Patienten, den er eben vorher auch schon gehabt hat, mit. Er hat vorher eine Beziehung und hat die Beziehung dann auch im Spital im stationären Zustand - will ich mal sagen. Und das wird hier offensichtlich als soziale Beziehung betrachtet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, können wir weiterfahren.
Ich bitte, mit der Lesung fortzufahren.Überschrift vor Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Ich möchte hier eine Frage stellen, die in Zusammenhang mit dem steht, was der Abg. Pepo Frick vorher gefragt hat, und zwar stelle ich mir die Frage: Was ist in Abs. 1 gemeint mit «Das Landesspital entrichtet eine Abgeltung für die über den Leistungsauftrag nach Art. 3 hinausgehende Nutzung»? Ich frage mich hier: Welche Angebote macht das Landesspital noch, die nicht durch den Leistungskatalog abgedeckt sind?Regierungsrätin Renate Müssner
Das Landesspital hat dafür zu sorgen, dass eine im Leistungskatalog festgeschriebene Grundversorgung sichergestellt wird. Das Landesspital könnte aber auch darüber hinausgehende Leistungen anbieten, die es dann aber eben auch ausserhalb der OKP anbieten könnte. Ich denke, dieses bezieht sich auf diese Leistungen, die es dann anbietet und die ausserhalb dieses Rahmens dann wären. Es wäre frei, auch andere Leistungen anzubieten.Abg. Pepo Frick
Irgendwo kann ich der ganzen Sache nicht mehr folgen. Wir haben einen Leistungsauftrag, ich glaube seit zwei Jahren. Entweder gilt der Leistungsauftrag oder etwas anderes. Dann muss das andere auch irgendwo dann für mich definiert sein.Regierungsrätin Renate Müssner
Es gibt den Leistungsauftrag innerhalb der OKP und dafür gibt es diese Globalkreditvereinbarungen. In diesem Rahmen spielt sich das ab. Wenn das Landesspital andere Leistungen anbieten möchte, wie es in früheren Jahren meines Wissens eben darauf gedrängt hat, um mehr unternehmerische Freiheiten zu haben, dann macht es das eigentlich auf eigene Kosten und die sind ausserhalb dieser Budgetvereinbarung. Und wenn es natürlich dann Einnahmen generiert und die Infrastruktur des Spitals nützt, müsste es ja auch dafür dann einen gewissen Beitrag zurückerstatten.Abg. Pepo Frick
Es gab zwei Kleine Anfragen betreffend MRI. Gehört das MRI jetzt zur Grundversorgung? Das würde mich erstaunen.Regierungsrätin Renate Müssner
Das MRI gehört zur Grundversorgung. Ich glaube, im Juli letzten Jahres ist die Entscheidung gefallen, dass das MRI angekauft wird. 2008 ist es mit Genehmigung der Regierung angekauft worden. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, können wir weiterfahren. Art. 7 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Hier habe ich einige Fragen und Anmerkungen: Zuerst zu Abs. 1 Bst. a, und zwar heisst es hier: «die Oberleitung des Landesspitals». Ich kenne das Wort «Oberleitung» von der Eisenbahn her. Das tönt für mich sehr operativ. Ich denke, es könnte und sollte «die strategische Leitung des Landesspitals» heissen. Das ist das Erste.
Dann bei lit. c - da heisst es wie folgt: «der Erlass eines Reglements zur Regelung der Zulassung von Belegsärzten, über die Aufgaben der Ärzteschaft und über den Notfalldienst nach Art. 13 Abs. 5». Da müsste es heissen: «Der Notfalldienst im Spital oder Spitalnotfalldienst», weil das wird zwar in Art. 13 Abs. 4 erklärt, aber nicht in Abs. 5. Ich habe schon erwähnt, dass der Landesnotfalldienst durch die Ärztekammer organisiert wird.
Und dann die letzte Bemerkung oder Frage zu lit. i - da heisst es: «der Erlass von Richtlinien über die Anstellung und die Tätigkeit von Assistenzärzten, sofern eine Anstellung für den Betrieb des Landesspitals erforderlich ist». Wie muss ich das interpretieren «sofern eine Anstellung für den Betrieb des Landesspitals erforderlich ist?». Es ist ein Belegspital - das kommt weiter hinten: für den Dienst und die ärztliche Betreuung sind die Belegärzte zuständig. Vor ungefähr zehn Jahren gab es einen Assistenzarzt. Jetzt gibt es acht Assistenzärzte plus einen ärztlichen Leiter. Und da geht meine Frage in diese Richtung: Wo geht die Reise hin? Haben wir am Schluss 15 Assistenzärzte angestellt? Die sind nicht in der Grundplanung. Es kann sich also in Liechtenstein kein Allgemeinarzt in der Grundversorgung niederlassen. Diese Ärzte, ich weiss nicht, wo die genau arbeiten, aber ich nehme an in der Grundversorgung, die fallen aus der Bedarfsplanung hinaus. Das ist wirklich meine Frage: Wo geht das hin? Ist es Ziel in Liechtenstein, dass die ambulante Grundversorgung im Spital gemacht wird? Die letzten Jahre hatten wir eine Zuzugsbeschränkung für Allgemeinpraktiker in der Grundversorgung. Das Spital hat jedes Jahr neue Ärzte.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann keine fachliche Antwort dazu geben, aber ich kann Ihnen eine Antwort zu Bst. a geben. Das haben wir jetzt praktisch bei allen Gesetzen so gelesen, das ist der Standardausdruck, der dem höchsten Organ innerhalb dieser Organisationseinheiten zukommt. Das finden Sie dann danach auch wieder. Es ist immer von der Oberleitung die Rede.
Dann zu den Bst. c und i, insbesondere zu Bst. i: Das war der alte Bst. n. Den haben wir unverändert übernommen. Ich habe ja mit dem Abg. Wendelin Lampert auch beim AHV-Gesetz darüber diskutiert, dass wir hier überhaupt keine inhaltliche Diskussion über Ausrichtungen geführt, sondern nur die Corporate-Governance-Vorlage abgebildet haben. Und da einige Buchstaben weggeflogen sind, ist der alte Bst. n heute zum Bst. i geworden, ohne auch nur einen Buchstaben hier zu ändern. Und das Gleiche gilt mit Bezug auf den alten Bst. b, der ist zum Bst. c geworden mit der Ergänzung um den Notfalldienst gemäss dem Art. 13 Abs. 4 oder 5.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Pepo Frick
Das ist mir schon klar. Auch zu vorgerückter Stunde wollen Sie nur Corporate Governance diskutieren. Das ist mir klar. Ich stelle die Frage trotzdem, vielleicht kann man mir das beantworten. Für die Grundversorgung sind die niedergelassenen Allgemeinärzte verantwortlich. Und ich sage nochmals: Vor zehn Jahren gab es einen Assistenzarzt, jetzt hat es neun, wenn ich richtig informiert bin. Wo endet das? Endet das bei 20 Assistenzärzten? Diese Frage muss jetzt nicht in diesem Zusammenhang geklärt werden, aber ich möchte das mindestens auf die 2. Lesung geklärt haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann wird das auf die 2. Lesung noch geklärt. Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel sind, können wir mit der Lesung weiterfahren.Sachüberschrift vor Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 und 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 und 12 stehen zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Da habe ich zu Abs. 4 eine Frage, und zwar was früher drinstand und was jetzt drinsteht. Hier steht jetzt: «Die Belegärzte sind im ärztlichen Bereich für ihre Patienten verantwortlich». Rausgefallen ist Folgendes: «Sie müssen insbesondere in Notfällen innert nützlicher Frist erreichbar und bei Bedarf im Spital anwesend sein bzw. für eine Stellvertretung sorgen». Und dann geht es weiter in Abs. 4. Ich finde es schade, dass es herausfällt.
In der Vergangenheit hat es manchmal Probleme gegeben, dass die Belegärzte nicht abrufbar waren. Ich muss darauf hinweisen, es ist kein Chefarztspital. Dort arbeiten Assistenzärzte - und das sehen Sie auf Seite 201. Da wird erklärt, dass diese nicht bewilligt werden müssen. Da steht nämlich: «Laut Ärztegesetz benötigen nur eigenverantwortlich tätige Ärzte eine Bewilligung für die Berufsausübung». Und mit einer ersatzlosen Aufhebung der Bestimmung wäre die Tätigkeit von Assistenzärzten gänzlich ungeregelt. Mit diesem Satz, der herausgefallen ist, ist es nicht mehr klar, wer den Notfalldienst im Spital leisten muss. Natürlich können das die Assistenzärzte machen, aber im Hintergrund muss jemand tätig sein. Und das ist die Problematik eines Belegarztspitales. Ich nehme jetzt Geburtshilfe. Das ist das Einfachste. Da hat es drei Ärzte hier und die machen Hintergrunddienst. Die Assistenten dürfen also assistierte Geburten machen, aber die niedergelassenen Geburtshelfer machen den Dienst. Wer macht das bei anderen Gebieten, wo zum Beispiel nur ein Spezialarzt im Land ist? Ich weiss nicht genau, warum der herausgefallen ist. Für mich ist der klärend und für mich ist der auch wichtig. Das ist nämlich der Hinweis, dass die Belegärzte den Notfalldienst im Spital garantieren. Nochmals: Es geht nicht um den Landesnotfalldienst, sondern es geht nur um diesen Spitaldienst.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen sagen, warum dieser Satz weggefallen ist. Es hat überhaupt keinen inhaltlichen Grund. Es hat genau den Grund der Corporate Governance, weil wir die Bestimmungen im Gesetz entschlacken und die Kompetenz dorthin verlagern, wo sie hingehört. Und deshalb ist der Abs. 5 zu lesen, dass die Einzelheiten dieser Zulassung von Belegärzten in einem Reglement gemacht wird. Und deshalb war auch der Verweis vorhin in Art. 9 Abs. 1 Bst. c auf Art. 13 Abs. 5 der richtige, weil es in die Kompetenz des Stiftungsrates fällt, dieses Reglement zu erlassen. Und dort wird dann so eine Bestimmung wieder drinstehen. Abg. Pepo Frick
Das heisst also, dieser Satz, der hier rausgefallen ist, wird irgendwann dann im Rahmen eines Reglementes wieder auftauchen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, wir haben das Rahmengesetz gelesen. Dort steht ja drin, dass der Stiftungsrat die Reglemente und die Statuten erlassen muss. Die wird er uns zur Kenntnis bringen. Und dann werden wir die Kenntnis haben und sehen, dass dieser Satz wieder drinsteht. Und wir haben gehört, dass die Reglemente und Statuten dann öffentlich sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn keine Wortmeldungen zu diesem Artikel mehr sind, können wir weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Das ist eine kurze Frage: Wer ist die medizinische Leitung? Wiederum: In einem Chefarztspital ist das klar. Ich nehme das Spital Grabs. Da gibt es fünf Chefärzte. Einer davon nennt sich dann der medizinische Leiter. Das Spital Vaduz ist ein Belegspital und ich finde jetzt keine Definition, wer die medizinische Leitung hat. Das kann man mir sicher erklären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an die Regierung. Wer übernimmt die Beantwortung?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch das ist wiederum eine Frage, die eine innerbetriebliche Organisation betrifft. Und das wird die Geschäftsleitung sein, die das bestimmt, wer die medizinische Leitung im Spital innehat. Es wird nicht mehr die Regierung sein. Von dem sind wir Gott sei Dank in Zukunft entschlackt. Das haben wir ja gesagt, das muss stufengerecht im Unternehmen selbst geregelt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Kann das zum Beispiel ein Belegarzt sein? Oder ist das ein angestellter Arzt des Spitals?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Meines Erachtens wird das nach Art. 10 beurteilt - Spitalleitung. Die Spitalleitung hat ein Organisationsreglement zu erlassen und dort dann zu bestimmen, wer diese medizinische Leitung ist. Ob das auch ein Belegarzt sein kann, das kann ich Ihnen jetzt hier ad hoc nicht sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn keine weiteren Wortäusserungen mehr sind, dann können wir weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital in 1. Lesung behandelt.
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GESETZ ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE MUSIKSCHULE (LMSG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen dann zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Liechtensteinische Musikschule.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Liechtensteinische Musikschule in 1. Lesung beraten.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN "LIECHTENSTEINISCHEN RUNDFUNK"
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren fort.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 29 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 31 Abs. 1 Bst. a, Abs. 3 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 1 Bst. a, Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 bis 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 bis 38 stehen zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 45 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren fort.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk» in 1. Lesung behandelt.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis morgen, Freitag, 8:00 Uhr. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident, aber ich höre 8:00 Uhr jetzt das erste Mal. Ich habe berufliche Verpflichtungen. Um 8.00 Uhr ist für mich nicht möglich. Tut mir leid.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wann wäre es Ihnen denn möglich hier zu sein?Abg. Peter Hilti
Wie angekündigt um 09:00 Uhr. Ich bin davon ausgegangen. Es tut mir leid. In Zukunft, wenn man das weiss, kann man das einrichten. Aber ich habe morgen, Freitag, berufliche Verpflichtungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit schliesse ich die heutige Sitzung und wir fahren morgen, Freitag, um 09:00 Uhr mit der Behandlung von Traktandum 20 fort. Die Sitzung ist geschlossen (um 23:10 Uhr).
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