Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG), (Nr. 54/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann kommen wir zu Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 54/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren, guten Morgen. Schlank und rank kommt er daher, der Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts kurz Bürgerrechtsgesetz. Das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahre 1960 wird bald 50-jährig und hat in der Vergangenheit verschiedenste Anpassungen erfahren. Die letzte grössere Anpassung war jene vom September 2008 betreffend die integrativen Bestimmungen zur Aufnahme in das Landesbürgerrecht. Der Zeitpunkt der Problemerkennung und die hier vorliegenden Problemlösungen haben ganz unterschiedliche Zeitachsen. Mit anderen Worten: Diese Vorlage bietet Lösungen für erst seit kurzer Zeit aufgetretene Probleme, aber auch für solche, welche schon seit Jahrzehnten anstehen. Es handelt sich um drei unterschiedliche Problembereiche.
1. Die Abschaffung der Benachteiligung von volljährigen Bewerbern für das Landesbürgerrecht im Zusammenhang mit dem notwendigen Nachweis der Grundkenntnisse der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus. Die Einfügung von § 4c Abs. 6a ist eine Folge aus den praktischen Erfahrungen, welche seit Inkraftsetzung der neuen integrativen Bestimmungen gemacht wurden.
2. Die Abschaffung der Unklarheiten in Zusammenhang des bisher unbestimmten Rechtsbegriffes «des ordentlichen liechtensteinischen Wohnsitzes». Die Regierung ist den Anregungen diverser Vernehmlassungsteilnehmern gefolgt und hat in § 4e Abs. 1 den obgenannten Begriff exakt definiert und im Weiteren in Abs. 2 klargestellt, bei welchen Gegebenheiten die Fristen bei Beibehalt einer Aufenthalts-, Daueraufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung nicht angerechnet werden.
3. Die Abschaffung des Verlustes des Landesbürgerrechtes durch stillschweigenden Verzicht und die Schaffung einer Übergangsregelung in Form eines Rechtsanspruches auf Wiedereinbürgerung für jene Personen, welche aufgrund des bisherigen § 19 das Landesbürgerrecht stillschweigend verloren haben. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich befürworte alle drei aufgeführten Änderungen wie sie vorliegen. Ich bin hier offenbar in guter Gesellschaft, wenn ich den Ausführungen der Regierung betreffend die überwiegend positiven Beurteilung seitens der über 20 Vernehmlassungsteilnehmer herbeiziehe. Ich hoffe sehr, dass dieselbe Stimmung hier im Landtag vorhanden ist.
Aus naheliegendem Grunde möchte ich im Weiteren nur noch zum Thema «Abschaffung der automatisierten Ausbürgerung» sprechen. Verzeihen Sie mir bitte meine eigenwillige Umformulierung des Ausdruckes «stillschweigender Verzicht».
Bereits vor 32 Jahren wurde im Landtag mittels eines Postulates auf die Problematik hingewiesen. Auch Kleine Anfragen wurden diesbezüglich gestellt und die VU versuchte vor zwei Jahren konkret und mittels einer Motion die Regierung zu beauftragen, dem Landtag eine Abänderung des Landesbürgerrechtes in diesem Bereich zu unterbreiten. Dieses Ansinnen scheiterte durch die Blockade seitens der FBP und der FL. Die Überweisung der Motion an die Regierung konnte nicht stattfinden. Dabei hätte die Motion der Regierung verschiedene Lösungsvarianten offen gelassen – auch die hier und heute vorliegende gute Lösung wäre bereits damals möglich gewesen. Für die betroffenen ausgebürgerten Ex-Liechtensteinerinnen und Ex-Liechtensteiner hat sich jedenfalls die Wartezeit unnötig um weitere Jahre verlängert. Das ist ärgerlich.
Die gescheiterte Motion vom September 2007, aber auch die Versuche zur Änderung in Sachen «automatische Ausbürgerung» anlässlich der Aufnahme der integrativen Bestimmungen in das Bürgergesetz vom letzten Herbst haben die Wirkung in der Öffentlichkeit offenbar nicht verfehlt. Für mich ist heute auch klar, dass es schlussendlich die eindrücklich geschilderten und aus dem Leben gegriffenen Beispiele waren, welche in manchen Leserbriefen und privaten Schreiben vorlagen, dass diese Beispiele zum Umdenken angeregt haben. Das ist erfreulich.
Zudem ist es in der Tat auch noch so, dass mit jedem abgelaufenen Jahr solche Fälle naturgemäss zunehmen. Dass die Bereitschaft zum Umdenken jetzt vorhanden ist, beweist diese Vorlage. Die Vorlage stellt eine klare Lösung für die Zukunft und für die Vergangenheit dar. Eine unklare Lösung würde Tür und Tor für willkürliche Interpretationen betreffend Wiedereinbürgerungen öffnen und es würde um dieses Thema noch lange nicht ruhig. In diesem Sinne danke ich der Regierung für ihr klare Vorlage und ihr Handeln.
Abschliessend möchte ich noch festhalten, wie der Lösungsvorschlag der Regierung zu diesem Thema lautet:
§ 17 Buchstabe wird aufgehoben. Den Verlust des Landesbürgerrechtes durch stillschweigenden Verzicht gibt es nicht mehr. In der Folge wird § 19 überflüssig, weil darin beschrieben wurde, wie der stillschweigende Verlust zustande kommt. Die Regierung macht den Vorschlag, beide Gesetzesteile aufzuheben und dies nenne ich eine klare, weitsichtige Regelung ohne Interpretationsspielraum für willkürliche Handlungen. In diesem Zusammenhang halte ich zudem noch fest, dass auch in Zukunft § 17 weiter den Verlust des Landesbürgerrechtes in 4 Fällen vorsieht, und zwar durch ausdrücklichen Verzicht, durch Ungültigkeitserklärung der Ehe, durch Aberkennung und durch Annahme an Kindes statt.
Und nun noch ein paar Worte zur Übergangsbestimmung: In der Übergangsbestimmung geht es um «Vergangenheitsbewältigung». Das dürfte wohl jene Personen interessieren, welche die automatische Ausbürgerung am eigenen Leib erfahren mussten, sich aber immer noch als Liechtensteiner fühlen und dies auch amtlich und ohne grosse Schikanen wieder werden wollen. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, können diese Ex-Liechtensteinerinnen und Ex-Liechtensteiner beim Zivilstandsamt innerhalb von fünf Jahren einen Antrag stellen und ihren Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung wahrnehmen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die dargebotene Lösung entspricht den hochgesteckten Erwartungen. Die betreffenden Personen werden wohl mit Stolz in das Landesbürgerrecht (wieder) eintreten und die langersehnte Lösung zu schätzen wissen. Es liegt nun an uns Abgeordneten, diese Vorlage entsprechend zu würdigen und voranzutreiben.
Im Weiteren erwarte ich von der Regierung im Sinne und im Interesse der dem Amt bekannten Personen - sprich Ex-Liechtensteinerinnen und Ex-Liechtensteiner –, dass für diesen Personenkreis eine unbürokratische Lösung geboten werden kann. Besten Dank. Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage wird im Wesentlichen beabsichtigt, Art. 19 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes aufzuheben. In Art. 19 wird festgehalten: «Stillschweigend verzichtet auf das Landesbürgerrecht, wer das Staatsbürgerrecht eines anderen Staates erworben hat und vom Tage dieses Erwerbes an gerechnet 30 Jahre verstreichen lässt, ohne seinen Heimatschein erneuern zu lassen».
Aufgrund des zitierten Gesetzesartikels haben gemäss Abklärungen der Regierung rund 30 Personen durch stillschweigenden Verzicht ihr liechtensteinisches Bürgerrecht verloren, dies in den meisten Fällen nicht als Folge eines absichtlich herbeigeführten Entscheides, sondern eben stillschweigend in Unkenntnis der gesetzlichen Erfordernisse. Die Erkenntnis, das liechtensteinische Landesbürgerrecht unwissentlich und unwiderruflich verloren zu haben, wurde vom Betroffenen als ungerecht, ja teilweise als schockierend empfunden. Schon im Jahr 1977 führte diese schwer nachvollziehbare gesetzliche Regelung zu einem parlamentarischen Vorstoss. Drei Abgeordnete der Fortschrittlichen Bürgerpartei, Hilmar Ospelt, Anton Gerner und Josef Frommelt, gelangten mit einem Postulat an den Landtag. Mit diesem Postulat wurde die Regierung eingeladen, eine ersatzlose Streichung von Art. 19 des Bürgerrechtsgesetzes zu prüfen. Es entzieht sich meiner Kenntnis, mit welchen Argumenten die Regierung damals den umstrittenen Art. 19 verteidigte. Jedenfalls hat er bis zum heutigen Tage Bestand. Erst 30 Jahre später wurde die Vorlage von 1977 wieder aufgenommen und es erfolgte ein erneuter parlamentarischer Vorstoss. Neun Abgeordnete der Vaterländischen Union reichten im Jahre 2007 eine entsprechende Motion ein. Ausserdem wurde die Regierung in der Landtagssitzung vom September 2003 und wiederum in der Landtagssitzung vom Dezember 2008 jeweils in Form einer Kleinen Anfrage zum Thema «Verlust des Landesbürgerrechts durch stillschweigenden Verzicht» dahingehend angefragt, zum einen den Verlusttatbestand des Art. 19 Bürgerrechtsgesetz aufzuheben als auch zum anderen die Möglichkeit einer Wiedereinbürgerung zu schaffen.
Der in der letzten Legislaturperiode zuständige Innenminister Regierungsrat Meyer stellte in Aussicht, die Situation zu analysieren, die Anzahl der Betroffenen zu erheben und eine Gesetzesänderung zu überprüfen. Schliesslich konnte er im März dieses Jahres einen Lösungsvorschlag für alle stillschweigend ausgebürgerten Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner präsentieren. Die von der Regierung verabschiedete und in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesvorlage sah vor, dass der umstrittene Art. 19 ersatzlos gestrichen wird und dass vom Verlust des Landesbürgerrechts betroffene Personen nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung innerhalb von fünf Jahren bei der Regierung einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen können.
Ich stelle erfreut fest, dass diese beiden wichtigen Anliegen bei der Vernehmlassung grossmehrheitlich Zustimmung gefunden haben und nach wie vor Kernpunkte der Gesetzesvorlage sind. Die heute von Regierungsrat Quaderer vorgelegte Gesetzesvorlage ist daher geeignet, der Problematik des unwissentlich herbeigeführten Verlustes des Landesbürgerrechts zu begegnen und bereits eingetretene Verlustfälle im Verlaufe der nächsten fünf Jahre auf Wunsch zu beheben. An dieser Stelle schlage ich vor, dass die Regierung betroffene Personen, deren Adresse bekannt ist, nach Verabschiedung der Gesetzesvorlage schriftlich auf die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung aufmerksam macht. Da es sich nur um wenige Personen handelt, bleibt der Aufwand vertretbar. Ich würde es sehr bedauern, wenn betroffene Personen erneut aus Unkenntnis der Sachlage diesen Anspruch auf Wiedereinbürgerung verwirken würden.
Ich danke allen ehemaligen und aktuellen Landtags- und Regierungsmitgliedern, die in der Frage des stillschweigenden Verlustes des Landesbürgerrechts eine Lösung gefordert bzw. herbeigeführt haben und empfehle Eintreten auf den Bericht und Antrag. Danke.Abg. Harry Quaderer
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Ich glaube, inhaltlich wurde diese Vorlage jetzt von meinen Vorrednern gewürdigt und das Wesentliche wurde gesagt. Zum politischen Inhalt, Herr Kollege Frick, da sehe ich die Lage ein bisschen mit «roteren» Augen als Sie. Aber ich möchte jetzt daraus nicht eine Polemik machen. Für mich ist es wichtig, dass nach einem dritten Anlauf jetzt diese Vorlage so umgesetzt wird, wie sie eigentlich vor 32 Jahren schon umgesetzt hätte werden sollen. Ich glaube, und so hoffe ich zumindest, heute wird ein Freudentag für zirka 30 Personen sein, die stillschweigend ausgebürgert wurden und immer noch, das möchte ich ausdrücklich sagen, auch eine innere Bindung zu diesem Land haben. Ich glaube, Personen, die keine innere Bindung zu diesem Land haben, werden von dieser Vorlage ganz sicherlich nicht profitieren. Es werden meiner Ansicht nach vor allem die Leute profitieren - und das möchte ich jetzt einmal noch klar zum Ausdruck bringen - liechtensteinische Frauen, welche vor dem Jahr 1975 mit Ausländern geheiratet haben, die haben fast noch am selben Tag ihren Pass bei Polizei abgeben müssen oder die Polizei kam vorbei und hat den Pass abgeholt. Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Nun, nach dem Jahre 1975 wurde das rückgängig gemacht. Und da hat es so zirka 300 Frauen betroffen, die dann zu Recht rückgebürgert wurden. Und Sie können sich vorstellen, den Pass mit der Heirat zu verlieren war schon ein Trauma und den Pass zurückzubekommen war ja sehr schön, aber diese Frauen haben den Pass wahrscheinlich in eine Schublade gesteckt und jetzt - 30 Jahre später - haben sie festgestellt, dass sie stillschweigend ausgebürgert worden sind. Das ist also ein doppeltes Trauma. Und für diese Personen sollte dieses Thema hoffentlich heute ein und für allemal erledigt sein.
Ich möchte Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer herzlich danken, dass er diese Vorlage wie sie heute ist in den Landtag bringt, und ich möchte auch dem Landtag danken, dass er diese Vorlage so annimmt wie sie ist.Abg. Pepo Frick
Ich habe zwei Fragen: Die Regierung sieht in der Übergangsbestimmung die Möglichkeit einer Wiedereinbürgerung als Rechtsanspruch vor. Aus dem Bericht und Antrag ist für mich aber nicht eruierbar, wie die so genannten Betroffenen im Ausland über die Übergangsfrist in Kenntnis gesetzt werden sollten. Anders gefragt: Wie erfahren sie von ihrem neuen Recht?
Und die zweite Frage lautet: Gibt es irgendeine Annahme, wie viel Personen im Ausland von diesem Recht profitieren können? Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herr Präsident, herzlichen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Es wurde bei dieser Diskussion nun auch angeregt oder aufgezeigt, dass auch eine gewisse politische Brisanz in dieser Vorlage ist. Ich möchte dazu nur noch eine kurze Stellungnahme abgeben. Im Bericht und Antrag heisst es, dass ein Vernehmlassungsteilnehmer bzw. eine Gemeinde sich einstimmig gegen die Aufhebung von Art. 17 Bst. b und Art. 19 ausgesprochen hat. Es war die Gemeinde Balzers. Ich bin dort Mitglied des Gemeinderates und vielleicht ist auch bekannt, dass dort die Vaterländische Union die Mehrheit hat. Ich begrüsse es allerdings, dass dieser Bericht und Antrag nun eine klare Regelung bringt und dass zukünftig über solche Sachen dann nicht mehr diskutiert werden muss. Ich möchte das aber allerdings einfach zur Kenntnisnahme bringen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich dem Regierungsrat Hugo Quaderer das Wort.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die positive Aufnahme dieses Berichts und die Diskussionen hier im Hohen Hause widerspiegeln auch das Ergebnis der Vernehmlassung, die durchgeführt worden ist. Ich möchte zur Präzisierung nur sagen, dass es gemäss Auskunft des Zivilstandsamtes 44 pendente Fälle sind, die dem Zivilstandsamt bekannt sind. Es sind also nicht 30 Fälle, sondern 44 und es sind vorwiegend Personen mit Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in der Schweiz. Das sind 42 und dann 1 Fall in Deutschland und 1 Fall in Österreich. Das zur Präzisierung. Ich denke, wer nun diesen Vernehmlassungsbericht vertreten hat und wer nun diesen Bericht und Antrag vertritt - dazu darf ich einfach an unser System erinnern. Einen Vernehmlassungsbericht bzw. einen Bericht und Antrag können nur immer ganze Regierungen verabschieden. So war es nicht Regierungsrat Martin Meyer, der den Vernehmlassungsbericht verabschiedet hat, und auch nicht Regierungsrat Hugo Quaderer, der diesen Bericht und Antrag verabschiedet hat, sondern es sind die jeweiligen Regierungen, die hier für die entsprechenden Mehrheiten gesorgt haben, damit diese Gesetzesvorlage auch auf den Weg geschickt werden konnte. Aber ich denke - und das hat die Eintretensdebatte auch gezeigt - zumindest mir geht es nicht darum, wer was wann gemacht hat, sondern es geht darum, dass wir jetzt eine Lösung auf dem Tisch haben, eine Lösung, die offensichtlich hier grossmehrheitlich, wenn nicht sogar auch einstimmig, befürwortet wird. Die Lösung steht also im Vordergrund und nicht die Personen, die für diese Lösung eingestanden sind.
Zur Frage des Abg. Pepo Frick wegen der Übergangsbestimmung: Wie erfahren diese Personen von ihrem neuen Recht? Automatisch werden sie es nicht erfahren. Es ist also nicht so, dass das Zivilstandsamt alle Register durchblättert, dann solche Fälle aufnimmt und dann diese Leute benachrichtigt. Sondern diejenigen Fälle, die pendent sind, die werden benachrichtigt in dem Sinne, die haben sich ja alle schon schriftlich gemeldet. Wir sind uns eigentlich einig, dass wir der Meinung sind, diese Personen haben praktisch den Antrag schon gestellt, also dass wir die ganz, wie es der Abg. Gebhard Negele gesagt hat, ganz unbürokratisch wieder ins Landesbürgerrecht aufnehmen können.
Dann noch zur Frage: Wie viele Personen profitieren? Das ist schwierig zu sagen. Aber dieser Tatbestand, den der Abg. Harry Quaderer aufgezeigt hat, nämlich diese Fälle, diese Frauen, die durch Heirat die liechtensteinische Staatsbürgerschaft verloren haben, das waren rund 400 Frauen. Und dann kann man auch ungefähr von dieser Grössenordnung vielleicht ausgehen. Das sage ich jetzt als vage Annahme zur Grösse der betroffenen Personenanzahl.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungsrat.Abg. Pepo Frick
Ich habe natürlich nicht gefragt, wie viel Frauen profitiert haben, sondern ich habe in die Zukunft geschaut. Jetzt rein theoretisch: Wie viele Frauen, die das verloren haben, könnten noch das Recht haben, eingebürgert zu werden? Diese Ungerechtigkeit ist mir klar und dass da viel geschehen ist hat aber mit diesem Thema nichts zu tun. Nochmals: Gibt es Angaben, wie viele Frauen von diesem Recht nichts wissen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Mir ist das nicht bekannt, aber ich kann diesbezüglich auf die 2. Lesung hin nochmals nachfragen. Dann gibt es vielleicht Zahlen. Wenn wir diese Zahlen haben, werden wir diese Zahlen auch gerne im Bericht dementsprechend darlegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. § 4c Abs. 6a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 4c Abs. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 4e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 4e steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
§ 17 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 17 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 19 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 21 abgeschlossen.
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