Schaffung eines Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), (Nr. 55/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 22: Schaffung eines Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz).
Wird das Wort gewünscht?Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Der Freie Personenverkehr ist eine der vier Säulen des EWR-Abkommens. Während Liechtenstein die drei Grundfreiheiten Freier Warenverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr und Freier Kapitalverkehr zufriedenstellend umsetzen konnte, brauchte unser Land in Bezug auf die vierte Säule eine Sonderregelung, um den EWR-Beitritt für unser Land überhaupt grössenverträglich zu gestalten. Diese Sonderregelung als Anhang zum EWR-Abkommen wurde Liechtenstein zugestanden aufgrund seiner Kleinheit und der besonderen Verhältnisse.
Die Bevölkerungszusammensetzung - mit lediglich zwei Dritteln an inländischer Bevölkerung und einem Drittel Ausländeranteil - zeigt allerdings auf, dass Liechtenstein schon vor dem EWR-Beitritt sich für Migration geöffnet hatte, und zwar in höherem Masse als die meisten, wenn nicht alle europäischen Länder. Dies wurde auch von unseren EWR-Vertragspartnern anerkannt und Liechtenstein stiess beim Streben nach einem grössenverträglichen EWR-Beitritt auf wohlwollendes Verständnis und auf europäische Kooperationsbereitschaft.
Nun ist es im Bestreben der EU, bei der Ausgestaltung des Freien Personenverkehrs die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit der Unionsbürger immer mehr zu erleichtern und darauf zielt auch die Richtlinie 2004/38/EG über das Einreise- und Verbleiberecht der Unionsbürger in allen Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten ab, welche bereits im April 2008 die Zustimmung des Landtags erhalten hat.
Liechtenstein war und ist stets bestrebt, die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen nach besten Kräften zu erfüllen. Die Regierung schlägt zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/38/EG eine eigene gesetzliche Grundlage vor, mit welcher gleichzeitig auch die Stellung der Schweizer Staatsangehörigen in unserem Land auf Gesetzesebene geregelt werden soll. Ich begrüsse dieses Vorgehen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie rechtfertigt eine eigene Gesetzesgrundlage und gleichzeitig muss es im Bestreben unseres Landes liegen, auch unsere Schweizer Nachbarn und langjährigen Partner bei der Freiheit des Personenverkehrs gegenüber den Unionsbürgern nicht zu benachteiligen.
Ich stelle fest, dass die Regierung ihre nicht ganz einfache Aufgabe mit dem vorliegenden Bericht und Antrag in angemessener Weise erfüllt hat. Sowohl dem Grundanliegen der EU nach grösserer Personenfreizügigkeit als auch der Sonderlösung gemäss Beschluss Nr. 191/1999 des EWR-Ausschusses sowie der Vaduzer Konvention gegenüber Schweizer Bürgern wird bei der Umsetzung der EU-Richtlinie und der Schaffung dieses neuen Gesetzes Rechnung getragen. Ebenso wurden die unterschiedlichen Interessenlagen im Inland berücksichtigt, die bei den Stellungnahmen zum Vorschein kamen. Ich anerkenne die Bemühungen der Regierung, welche Erleichterungen vorsieht für die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EWR-Raum und der Schweiz ebenso wie das Bemühen, durch eine kontrollierte Zuwanderungspolitik die Zusammensetzung unserer Wohnbevölkerung in einem ausgewogenen Gleichgewicht zu halten. Im Lichte der Ausbalancierung all dieser Faktoren muss der vorliegende Bericht und Antrag betrachtet werden.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie bringt meines Erachtens eine wesentliche Verbesserung für Unionsbürger mit sich, indem neu ein Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren für EWR-Staatsangehörige eingeführt wird. Ebenfalls als Erleichterung im Sinne der Richtlinie erachte ich die Möglichkeit zu längerer Landesabwesenheit mit Beibehalt des Aufenthaltsrechts in Liechtenstein. Beim Familiennachzug ergeben sich weitere Verbesserungen. Ferner wird es keine Unterscheidung mehr geben zwischen selbstständigen und unselbstständigen Grenzgängern, was ich als Erleichterung für ausländische Arbeitnehmer erachte, die jedoch ebenso auch den inländischen Arbeitgebern zugute kommt. Für Schweizer Bürger ergeben sich mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nur geringfügige Verbesserungen, namentlich im Bereich des Familiennachzugs. Grundsätzlich jedoch gilt das Gegenrecht in beiden Ländern.
Eine Besonderheit dieser Vorlage stellt auf den ersten Blick der Switch dar, der Wechsel von einer Rechtsgrundlage zur anderen in besonderen Fällen. Die Ausführungen der Regierung dazu auf den Seiten 16 und 17 sind bei näherem Betrachten plausibel und nachvollziehbar. Grundsätzlich sollen nämlich Familienangehörige, je nach Herkunft, ein eigenständiges Verbleiberecht erhalten, wenn der nachziehende Familienangehörige nicht mehr da ist. Dagegen habe ich keine Einwände.
Die Thematik des Lebenspartnernachzugs wird nach wie vor ziemlich restriktiv gehandhabt. Die Regierung zeigt in ihrem Bericht jedoch auf, dass gerade dieser Bereich grosses Missbrauchspotenzial beherbergt und andererseits schwer kontrollierbar ist. Positiv zu erwähnen ist hier, dass trotz restriktiver Handhabung keine Diskriminierung vorliegt, da die Regelungen für EWR-Bürger und für Liechtensteiner Bürger jedenfalls dieselben sind.
Der vorliegende Gesetzesvorschlag beinhaltet eine grosse Anzahl von technischen Details. Die Ziele, die mit der Schaffung dieses neuen Gesetzes angestrebt wurden, waren nicht leicht zu verwirklichen. Sie konnten meines Erachtens jedoch zufriedenstellend erreicht werden. Der Regierung ist es gelungen, mit dieser Vorlage sowohl die europäischen als auch die nationalen Interessen in einem sensiblen Bereich zu berücksichtigen. Das Personenfreizügigkeitsgesetz bildet damit ein abgestimmtes Pendant zum kürzlich verabschiedeten Ausländergesetz. Ich bin für Eintreten und Behandlung der Gesetzesvorlage.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Die Gesetzesvorlage, die gesamte Thematik und die Geschichte, die dahinter steht, wurde bereits detailliert von der Abg. Marlies Amann vorgestellt. Daher verzichte ich auf diese Wiederholungen.
Das Gesetz bringt wesentliche Verbesserungen für EWR-Staatsangehörige durch Umsetzung der Richtlinie. Für Schweizer Staatsangehörige bringt es in einigen Bereichen Verbesserungen. Auch Grenzgänger erfahren eine Verbesserung. Bei ihnen wird nicht mehr zwischen selbstständigen und unselbstständigen Grenzgängern unterschieden, eine Bewilligung ist nicht mehr an den Betrieb gekoppelt. Als einen Schwerpunkt dieser Vorlage betrachte ich die Weiterführung der Politik der kontrollierten Zuwanderung. Diese Sonderlösung wurde unserem Land bei den EWR-Beitrittsverhandlungen zugestanden und ist bedingt durch den sehr hohen Anteil der ausländischen ständigen Wohnbevölkerung, gemessen an der Gesamtbevölkerung und der Kleinheit unseres Landes. Eine zentrale Sonderlösung, die von unseren Vorgängern in Politik und Regierung hart erkämpft werden musste.
Ich bin sehr froh, dass Liechtenstein auch weiterhin berechtigt ist, die Anzahl der zu vergebenden Bewilligungen zu limitieren, auch wenn man vor allem in der letzten Zeit speziell im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise Forderungen nach einer weiteren Öffnung vernommen hat. Zuwanderung, Ausländeranteil, sehr begrenzte räumliche Verhältnisse, astronomische Bodenpreise, hohe Mieten usw. sind sehr sensible Bereiche und werden von der liechtensteinischen Bevölkerung auch genau verfolgt.
Selbstverständlich lockt unsere hohe Lebensqualität generell viele Menschen an, die sich hier niederlassen möchten. Selbstverständlich gibt es Betriebe, die auf Spezialisten angewiesen sind, die eben nicht immer aus unserer Bevölkerung rekrutiert werden können und die im Lande wohnen möchten. Durch Bewilligungen der Regierung, das Auslosungsverfahren und das Recht auf Familiennachzug werden schon bisher jährlich zirka 300 neue Aufenthaltsbewilligungen vergeben und das soll auch beibehalten werden. Unsere Ressourcen sind begrenzt, tragen wir Sorge dazu.
Mit dem vorliegenden Personenfreizügigkeitsgesetz wird dieser Problematik erneut Rechnung getragen und dafür danke ich der Regierung. Ich bin für Eintreten.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Das Personenfreizügigkeitsgesetz dient der Umsetzung der Aufenthaltsrichtlinie und regelt insbesondere den Aufenthalt von EWR-Staatsangehörigen in Liechtenstein. Liechtenstein kennt, anders als die übrigen EWR-Staaten, keine freie Wohnsitznahme. Ein freier Personenverkehr wäre für einen Kleinstaat wie Liechtenstein nicht grössenverträglich. Wir müssen uns allerdings bewusst sein, dass die liechtensteinische Wirtschaft und der Wirtschaftsstandort als solches auf bestens qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind. Die Rekrutierung von bestens qualifizierten Arbeitskräften kann nur gelingen, wenn diese auch teilweise in Liechtenstein Wohnsitz nehmen können. Darauf sind unsere Unternehmen angewiesen.
Die Vorlage zur Schaffung eines Personenfreizügigkeitsgesetzes ist somit von grosser Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein. Der Wirtschaftsstandort Liechtenstein ist auf hervorragende Rahmenbedingungen angewiesen. Beim Personenfreizügigkeitsgesetz geht es gerade um einen Teil dieser Rahmenbedingungen. Es reicht nicht, stets von der Notwendigkeit hervorragender Rahmenbedingungen zu sprechen, wir müssen dieses Bekenntnis in der Praxis auch leben. Gerade der Vernehmlassungsbericht zum Personenfreizügigkeitsgesetz hat nur teilweise dies erkennen lassen, dass es der Regierung damit wirklich ernst ist. Die Vernehmlassungsvorlage hat die wiederholt geäusserten und damit bekannten Anliegen der Wirtschaft nur teilweise aufgenommen. Die Vernehmlassungsvorlage hat sich stark auf eine rein technische Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie beschränkt. Erst aufgrund der Stellungnahme der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer wurde die Frist zur Ersatzanstellung von drei auf sechs Monate verlängert (siehe Bericht und Antrag Seite 43).
Das Anliegen der Gastronomie, wonach Kurzaufenthaltsbewilligungen um 12 Monate verlängert werden können, oder das Bedürfnis der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, ihre Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Inland vor Ablauf von drei Jahren konzernintern ins Ausland versetzen zu können, sind für mich aus dem Bericht und Antrag nicht ersichtlich. Was die konzerninterne Versetzung vor Ablauf von drei Jahren anbetrifft, so heisst es im Bericht und Antrag auf Seite 43 sogar, dass eine solche Regelung dem Missbrauch Tür und Tor öffnen würde. Dass die Regierung im Zusammenhang mit einem Anliegen der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer von Missbrauch spricht, erstaunt mich doch sehr. Ich frage die Regierung deshalb, in welchen Artikeln die konkreten Anliegen der Wirtschaftsverbände umgesetzt worden sind.
Aufgrund des beschränkten Personenverkehrs ist entscheidend, welche Voraussetzungen das Personenfreizügigkeitsgesetz für die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung zur Selbstständigkeit vorsieht. Der relevante Art. 20 sieht gemäss Abs. 1 Bst. b vor, dass eine Aufenthaltsbewilligung nur erteilt werden kann, wenn die Grenzgängertätigkeit für den Arbeitnehmer nicht möglich ist. Die zentrale Frage ist also: Wann ist eine Grenzgängertätigkeit noch zumutbar und wann nicht? Die Ausführungen dazu im Bericht und Antrag sind wenig schlüssig, teilweise sogar widersprüchlich. So heisst es im Bericht und Antrag auf Seite 23 oben, dass auf das Kriterium der Zumutbarkeit der Grenzgängertätigkeit nicht verzichtet werden könne. Dies wird auf Seite 40 noch bekräftigt, wo ausgeführt wird, dass eine Bewilligung nur erfolgen kann/darf, wenn die Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist. Im Widerspruch heisst es auf Seite 23 Mitte - ich zitiere: «Insoweit erscheint es angezeigt, dass nunmehr generell auch Grenzgängern die Möglichkeit geboten werden soll, im Rahmen des Vergabeverfahrens um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung anzusuchen». Kurz gesagt, einmal heisst es im Bericht und Antrag, dass eine Bewilligungserteilung an Grenzgänger nicht möglich ist, an anderer Stelle wiederum wird gesagt, dass Grenzgänger nun generell um eine Aufenthaltsbewilligung ansuchen können. Da frage ich die Regierung: Was gilt nun? Können Grenzgänger eine Aufenthaltsbewilligung erhalten oder eben gerade nicht?
Ziel eines jeden Gesetzes muss es sein, Rechtssicherheit zu schaffen. Die betroffenen Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmen, die Mitarbeiter rekrutieren, müssen wissen, was Sache ist. Ich bitte daher die Regierung bzw. den zuständigen Regierungsrat Klarheit darüber zu schaffen, ob Personen, denen die Grenzgängertätigkeit zumutbar ist, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können. Falls dies möglich sein soll, ist die Voraussetzung der Unzumutbarkeit der Grenzgängertätigkeit in Art. 20 Abs. 1 Bst. b zu streichen. Für Personen und Unternehmen muss allein in der Lektüre des Gesetzes klar sein, was gilt.
Ganz grundsätzlich gilt, dass das Kriterium der Zumutbarkeit der Grenzgängertätigkeit wenig sachgerecht ist. Wenn wir aufgrund der Kleinheit unseres Landes pro Jahr nur eine sehr begrenzte Anzahl an Bewilligungen vergeben, dann sollten wir diese an jene Personen mit den besten Qualifikationen bzw. dem meisten Nutzen für die Unternehmen vergeben. Was macht es für einen Sinn, eine Bewilligung an eine topqualifizierte Person, die für ein liechtensteinisches Unternehmen wichtig ist, allein deshalb im Gesetz auszuschliessen, weil sie zum Beispiel in Zürich wohnt, wo eine Grenzgängertätigkeit zumutbar ist. Würde diese Person hingegen in Basel wohnen, dann könnte sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil Basel zu weit von Liechtenstein entfernt ist, um zu pendeln. Das ist nicht schlüssig. Umso mehr gilt dies noch für Drittausländer. In den letzten Jahren, so mein Kenntnisstand, haben wir zwischen ein bis fünf Bewilligungen pro Jahr an erwerbstätige Drittausländer vergeben. Es ist nicht ersichtlich, weshalb bei diesen wenigen Aufenthaltsbewilligungen eine Person, die in der Türkei wohnt, grundsätzlich eine Bewilligung erhalten kann, der amerikanische Banker, der in Zürich wohnt und neu bei einer liechtensteinischen Bank arbeiten wird, jedoch nicht. Genau dies wird aber mit der Ergänzung des Ausländergesetzes um den neuen Art. 13 Abs. 1 Bst. h erreicht. Ich spreche mich dafür aus, dass auf Art. 13 Abs. 1 Bst. h verzichtet wird.
Auf Seite 20 und 21 des Bericht und Antrages wird darauf hingewiesen, dass die Regierung eine Arbeitsgruppe zur Erreichung von konkreten Vorschlägen zur Zuwanderungspolitik eingesetzt hat. Mit diesen Fragen hat sich bereits eine Arbeitsgruppe im Rahmen des Projektes Futuro auseinander gesetzt. Die damalige Arbeitsgruppe, in welcher auch die massgeblichen Verbände vertreten waren, hat gemäss Bericht und Antrag verschiedene Überlegungen präsentiert. Gerne hätte ich gewusst, ob diese Überlegungen in die Arbeit der neuen Arbeitsgruppe einfliessen. Zudem möchte ich wissen, bis wann mit konkreten Ergebnissen der nun aktiven Nachfolgearbeitsgruppe zu rechnen ist. Schliesslich würde mich interessieren, ob die Verbände, welche die Bedürfnisse der Wirtschaft aus erster Hand kennen, in der Nachfolgearbeitsgruppe vertreten sind. Das Anliegen einer gewissen Liberalisierung kommt ja gerade von den Verbänden, und zwar insbesondere auch von der Treuhändervereinigung. Diese sieht eine gewisse Liberalisierung als notwendiges Gegenstück zu den momentanen Reformen am Finanzplatz. Auch die Industrie- und Handelskammer und die Wirtschaftskammer fordern in ihren jeweiligen Visionen 2020 eine kontrollierte Öffnung des Landes gegenüber qualifizierten Arbeitskräften. Es scheint mir wichtig zu sein, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft gehört und ernst genommen werden. Gerade in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sollten wir uns immer wieder bewusst machen, was zum Erfolg des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein geführt hat. Dies sind insbesondere unsere attraktiven Rahmenbedingungen. Die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen ist ein Dauerprozess. Unter Berücksichtigung der Prämisse des beschränkten Personenverkehrs sollten wir daher auch das Personenfreizügigkeitsgesetz möglichst attraktiv ausge-stalten, damit es einen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen leisten kann. Ich bitte die Regierung daher, auf die 2. Lesung zu prüfen, ob das Kriterium der Zumutbarkeit der Grenzgängertätigkeit gestrichen werden kann. Gleichzeitig fordere ich die Regierung auf, die Arbeiten betreffend eine kontrollierte Öffnung, die unsere Wirtschaft braucht, weiter voranzutreiben. Auch ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Danke. Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Frage und zwei allgemeine Bemerkungen: Bei dieser Vorlage geht es unter anderem um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ich möchte hier erwähnen, dass die Vorlage kritische Punkte enthält, die möglicherweise in Brüssel nicht gutgeheissen werden. Zum Beispiel die Kurzaufenthaltsbewilligung, an der festgehalten werden soll, aber auch die Beibehaltung der Behandlung von Grenzgängern. Deswegen meine Frage: Glaubt die Regierung, dass diese Vorlage in Brüssel in der vorliegenden Form akzeptiert wird oder haben wir diese Vorlage mittelfristig wieder auf dem Tisch?
Dann zwei Bemerkungen: Ist es nicht eigenartig, von Drittstaatenangehörigen verlangen zu können, dass sie Deutsch lernen müssen, von EWR-Bürgern aber nicht? Wackelt da nicht der seltsam konstruiert wirkende Grundsatz der Integration, der zentral auf der Sprache Deutsch aufbaut? Wie viel wert ist uns der Grundsatz der Gleichbehandlung aller in Liechtenstein wohnhaften Personen? Mit dem Ausländergesetz, das seit Januar 2009 gilt, wurde ein duales System eingeführt. Dadurch entstanden weit restriktivere Bestimmungen für Drittstaatangehörige als für EWR- und Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden nochmals bewusst verschiedene Rechtskategorien geschaffen. Das finde ich schade. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Auf die Wortmeldungen des Abg. Pepo Frick und des Abg. Büchel möchte ich kurz etwas erwidern: Es handelt sich bei dieser Gesetzesvorlage, wie der Abg. Frick richtig gesagt hat, um die Umsetzung einer EWR-Richtlinie. Der Schwerpunkt im Votum des Abg. Büchel lag bei den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Liberalisierung der Einwanderung.
Zuerst zum Abg. Frick: Sie erwähnten die unterschiedliche Behandlung in verschiedenen Kategorien von Ausländern, indem wir von den einen verlangen, dass sie Deutsch lernen, um sich besser zu integrieren, während wir es von den anderen nicht verlangen. Ich bin gleicher Meinung. Das schafft wirklich zwei Kategorien. Ich würde es gerne von allen verlangen, denn ich stelle das nicht in Frage, dass die deutsche Sprache hier ein zentraler Punkt ist, um die Integration voranzutreiben und besser zu gestalten. Wenn wir auf die Sprache deutsch als Integrationsmittel verzichten, dann fehlt das Mittel zur Verständigung und eine Integration kann nicht eigentlich stattfinden. Ich würde sehr gerne von allen Zuwanderern, ob sie aus dem EWR-Raum kommen oder nicht, verlangen, dass sie Deutsch lernen müssen. Das ist aber nicht möglich aufgrund der EU-Richtlinien und wir verlangen das von jenen, wo wir es verlangen können. Es ist nicht eine Strafe oder ein Erschwernis für die Zuwanderung, sondern es ist eine Erleichterung für die Integration. Und das kommt beiden Seiten zugute, den Zuwanderern und den hier Ansässigen.
Zum Abg. Büchel: Ich denke, die Stellungnahmen zum Bericht und Antrag haben unterschiedliche Interessenlagen bezüglich der Personenfreizügigkeit aufgezeigt. Gesellschaftspolitische Interessen sind nicht in jedem Fall deckungsgleich mit wirtschaftlichen Interessen. Ich anerkenne aber die Bemühungen der Regierung, einerseits den Anliegen der Wirtschaft entgegenzukommen. Es wurden eine Anzahl von Verbesserungen und Erleichterungen bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EWR-Raum und der Schweiz vorgesehen. Ich anerkenne diese Bemühungen. Andererseits ist es unter Einbezug der Sonderlösung, der kontrollierten Zuwanderungspolitik, gelungen, die Verhältnisse grössenverträglich zu erhalten und den Zuzug von ausländischen Personen angesichts des Drittelanteils an der ständigen Wohn-bevölkerung in einem massvollen Ausmass zu gestalten. Ich bin jedoch gespannt auf den Bericht der von der Regierung zu dieser Thematik eingesetzten Arbeitsgruppe. Sie soll weitere Vorschläge einer grössenverträglichen, dosierten Zuwanderung von Arbeitskräften und anderen Zuzügern nach Liechtenstein vorlegen mit Blick auf unserer besonderen Verhältnisse und in Einklang mit der Sonderlösung zum EWR-Abkommen. Ich denke, sie wird die Quadratur des Kreises finden müssen, falls sie die Sonderlösung nicht aufheben will.
Zur Zumutbarkeit: Ich denke, das ist als Ausnahme und als Entgegenkommen an die Wirtschaft gedacht. Wie ich das verstanden habe, liegen diese Zahlen auch ausserhalb der Quoten. Die Regierung hat - meiner Ansicht nach - sämtliche Spielräume ausgenützt, die auszunutzen sie in der Lage war. Ein weiterer Spielraum ergab sich bei der Stellenbesetzung, also bei den Ersatzanstellungen von EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, die neu vice versa ausgetauscht werden können, also ein Arbeitnehmer aus dem EWR-Raum kann ersetzt werden durch einen Arbeitnehmer aus der Schweiz und umgekehrt. Die Regierung hat sich wirklich bemüht, die Sonderlösung zum EWR-Abkommen zu berücksichtigen, zu erhalten, sie hat sich andererseits bemüht, die berechtigten Interessen der Wirtschaft anzuerkennen und ihnen entgegenzukommen. Dass das eine Ausbalancierung ist und eine Gratwanderung, die nicht einfach ist, das müssen wir hier auch sehen.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herr Präsident, herzlichen Dank für das Wort. Ich möchte einfach noch einige Ergänzungen zum Votum der Abg. Marlies Amann anbringen: Es sind sicher gewisse Anpassungen erfolgt. Das wird ja überhaupt nicht bestritten. Die Wirtschaftsverbände in Liechtenstein fordern absolut keine Öffnung des Arbeitsmarktes oder die Abschaffung der speziellen Regelungen, sondern sie fordern eine kontrollierte Öffnung. Das ist einfach ganz klar und das scheint mir sehr wichtig, weil wir wissen, Liechtenstein ist ein Kleinstaat und kann einer Öffnung niemals zustimmen. Das ist auch meine persönliche Meinung. Aber die Wirtschaftsverbände sind auf gewisse Lockerungen angewiesen. Danke.Abg. Pepo Frick
Jetzt fühle ich mich noch ein wenig herausgefordert durch die Diskussion oder - ich sage mal - durch die Argumentation der Abg. Marlies Amann und des Abg. Helmuth Büchel. Und zwar, Sie reden jetzt von einer kontrollierten Öffnung. Wir haben heute ungefähr 36'000 Einwohner. Sie wissen auch, dass es eine - ich sage mal - eine Veranstaltung in der Hochschule gibt und gab und da ist das Thema «Wie sieht Liechtenstein in 20 Jahren aus?». Dabei geht man von einem Modell von 100'000 Einwohnern aus. Ich habe von der Politik oder vom Landtag nie gehört, also ich war da dabei, ich habe keine Aussagen wie «kontrollierte Einwanderung» gehört. Die Industrie und das Gewerbe verstehe ich sehr gut, die wollen mehr Leute haben, weil wir leben auf grossem Fuss. Unser Konsum oder unser Reichtum ist unter anderem darauf aufgebaut, dass wir sehr viele Menschen aus dem Ausland haben, die hier arbeiten, die hier wohnen. Die Problematik ist - ich sage Ihnen ein anderes Gebiet: Im ganzen Pflegewesen schätze ich mal Spitalangestellte, Familienhilfe usw., da ist der Ausländeranteil weit über 50%. Ich möchte dieses Thema so weit stehen lassen. Nur, es ist natürlich schon ein wenig tabuisiert, wenn man sagt: Wir wollen ja nicht öffnen, wir wollen eine kontrollierte Einwanderung. Das wäre einmal eine Anregung für eine politische Diskussion: Was ist dann Sache? Ich sage Ihnen das kleine Beispiel, weil es aus meinem Bereich kommt: Wenn wir in der Pflege und in der medizinischen Versorgung einen Stopp machen, dann können wir gewisse Institutionen in diesem Land zumachen. Das ist jetzt meine Position oder wie soll ich das ausdrücken, das ist mein Gebiet. Ich verstehe Ihr Gebiet auch. Aber dazu dürfte auch im Landtag einmal eine Grundsatzdiskussion stattfinden. Es ist wirklich gut, was die Hochschule macht. Ich habe diese ganzen Visionen von Liechtenstein genossen. Aber im Raum steht - ich meine, die nächste Veranstaltung ist im November, gehen Sie dahin, lassen Sie mal diese Information auf sich wirken und dann müssen Sie die ganz verschiedenen, berechtigten Anliegen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen, Interessengruppen, gegeneinander abwägen. Und meiner Meinung nach sollte der Landtag sich als Grundthema einmal mit diesem sehr wichtigen Thema beschäftigen. Ich positioniere mich jetzt ganz bewusst nicht. Die liechtensteinische Bevölkerung wurde vor zwei/drei/vier Jahren einmal befragt: Was wollen Sie? Und sie wollen nicht ein Liechtenstein, einen Stadtstaat in 20 Jahren. Das steht im Raum. Und diese Argumentation jetzt zwischen der Abg. Marlies Amann und dem Abg. Helmuth Büchel habe ich interessant gefunden. Auf der einen Seite geht es darum, dass wir allen das gleiche Recht geben sollten, auf der anderen Seite geht es um berechtigte Interessen verschiedener Interessengruppen. Also damit möchte ich das stehen lassen. Ich fände es sehr interessant, wenn solche Themen auch einmal im Landtag aufgenommen würden. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Beim Votum des Abg. Helmuth Büchel ist mir auch sofort der Begriff «kontrollierte Öffnung» aufgefallen. Vielleicht einfach ganz kurz: Ich war letzte Woche an einer Veranstaltung. Da hat ein ranghohes Mitglied der Treuhändervereinigung explizit gesagt: Grenzen auf für Reiche. Ich möchte mich jetzt auch nicht positionieren, aber wenn das die kontrollierte Öffnung ist, ich weiss nicht, damit hätte ich wirklich Mühe, wenn wir so eine Zweiklassenausländergesellschaft schaffen. Ich möchte das jetzt auch nicht weiter kommentieren. Das wäre sicher interessant, wenn man dazu noch Ausführungen machen würde. Aber wenn das darunter zu verstehen ist, Herr Abg. Büchel, dann habe ich im Moment damit Probleme. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Frick, ich denke, Sie haben da den Finger wirklich auf einen wunden Punkt gelegt, auf einen Punkt jedenfalls, den wir ansehen müssen in Zukunft. Ich möchte einfach noch einmal ein wenig ausholen zur Sonderlösung und wie das eigentlich auch zustande kam und was sie für uns bedeutet hat beim EWR-Beitritt bzw. auch heute noch bedeutet. Sie wurde auch verlängert. Die Sonderlösung wurde uns Liechtensteinern zugestanden von unseren EWR-Vertragspartnern, obwohl sie eigentlich eine der vier Grundfreiheiten des EWR abschwächte. Den freien Personenverkehr ohne Einschränkung hätte unser Land damals mit 35'000 Einwohnern und einem Drittelanteil an Ausländern nicht vertragen und würde ihn auch heute nicht vertragen. Ohne diese Sonderregelung, mit welcher Liechtenstein den Zugang aus dem EWR-Raum anzahlmässig einschränken kann, würden wir riskieren, dass die Bevölkerungszusammensetzung in unserem Land in kurzer Zeit aus dem Gleichgewicht geraten könnte. Und mit einem Drittelanteil an ausländischer Bevölkerung, nämlich EWR-Bürger, Schweizer Bürger und Drittausländer, sind wir ein weltoffenes Land, das Arbeitskräfte, Lebenspartner und Mitbürger aus der ganzen Welt eingeladen hat und immer noch einlädt und beherbergt und zugleich grosse Anstrengungen unternimmt, um die Integration erfolgreich zu verwirklichen, damit auch die multikulturelle Bevölkerung dieses Landes freundschaftlich oder mindestens friedlich zusammenleben kann. Und insgesamt finde ich, dürfen wir stolz sein auf das Ergebnis unserer Bemühungen.
Liechtenstein ist ein Land, in dem Menschen aus über 100 Ländern und verschiedenen Kulturen friedlich zusammenleben. Und diese besondere Situation bzw. diese besondere Öffnung hatten wir schon hinter uns beim EWR-Beitritt und sie wurde auch anerkannt. Es wurde gleichzeitig die Kleinheit unseres Landes, der begrenzte Lebensraum berücksichtigt und anerkannt. Dies wurde auch von unseren EWR-Partnern festgestellt. Sie konnten unsere Bedenken zur Grössenverträglichkeit nachvollziehen und sie teilten unsere Auffassung einer kontrollierten Zuwanderung. Ich denke, seit dem EWR-Beitritt hat sich nichts geändert an dieser Lage. Das Land ist nicht grösser geworden. Der Ausländeranteil hat sich kaum wesentlich verändert. Die Lösung der kontrollierten Zuwanderung hat sich für beide Seiten bewährt, wurde auch wieder verlängert. Es gibt keinen Grund, heute daran etwas zu verändern. Gleichwohl, Herr Abg. Frick, denke ich, dass die Thematik, die Sie angesprochen haben, schon angesehen werden muss und auch in diesem Land besprochen werden sollte.
Aber zum Abg. Büchel und den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Ausgewogenheit der Bevölkerungszusammensetzung und zur Findung dieser Balance, da würde ich einmal sagen: Fragen Sie die Bevölkerung, wie die das sieht.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Vorsitzender, für das Wort. Ich möchte auf diesem Begriff, der jetzt wegen der kontrollierten Öffnung gefallen ist, noch kurz eingehen: Ich verstehe auch das Votum des Abg. Frick ganz klar, dass in einer Grundsatzdiskussion hier eben alle Aspekte einer kontrollierten oder eben nicht mehr kontrollierten Öffnung diskutiert werden sollen. Aber wie es vom Abg. Hilti erstaunlicherweise festgestellt wurde, dass dieser Begriff der kontrollierten Öffnung etwas Neues wäre. Das ist eigentlich die Regelung, die praktiziert wird seit Einführung dieses Gesetzes. Und es ist nichts anderes als eine kontrollierte Öffnung, wenn die Regierung die 28 Bewilligungen frei vergibt, eben nach den Aspekten der Wirtschaft und der Bedeutung für die Wirtschaft in Liechtenstein. Also es ist für mich kein erstaunlicher neuer Begriff somit gefallen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Mir geht es auch weniger um den Begriff, sondern um den Zusammenhang. Wie gesagt, letzte Woche an einer Veranstaltung, ich möchte nicht alles wiederholen, da wurde explizit eigentlich mal der Anstoss gegeben, kontrollierte Öffnung könnte man auch so sehen, dass man Reiche ins Land lässt und eben weniger Reiche eben nicht. Und damit habe ich im Moment meine grosse Mühe. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Und was der Abg. Hilti vorhin soeben sagte, das ist genau in derselben Thematik wie das, was der Abg. Frick vorher angesprochen hat. Und wir werden nicht umhin kommen, darüber zu reden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal möchte ich Ihnen danken für diese Diskussion, die Sie im Plenum geführt haben. Sie haben hier eine Diskussion geführt, die wir praktisch identisch auch in der Regierung geführt haben. Da wurden vor allem auch vom Wirtschaftsressort die Forderungen gestellt, ähnlich oder praktisch wortident, wie sie der stellv. Abg. Helmuth Büchel jetzt formuliert hat, dass man die Anliegen der Wirtschaft stärker gewichtet. Wir haben selbstverständlich versucht, auch entsprechend zu gewichten. Aber wie es die Diskussion jetzt auch gezeigt hat im Plenum: Wir sind nun mal in einer Balance zwischen einerseits keinem freien Personenverkehr und auf der anderen Seite die Bedürfnisse der Wirtschaft befriedigen zu können. Und ich denke, es ist in der Vergangenheit in vielen Fällen - ich sage jetzt mehr oder weniger - auch gelungen, diese Balance zu erreichen. Wir sind stets in diesem Interessenkonflikt. Auf der einen Seite die Beschränkung des freien Personenverkehrs und auf der anderen Seite die Bedürfnisse und Forderungen der Wirtschaft. Aber eines kann ich Ihnen auch sagen, Herr stellv. Abg. Helmuth Büchel: Die Regierung hat die Interessen und die Anliegen der Wirtschaft sehr ernst genommen. Nur dieses System, einerseits kein freier Personenverkehr und andererseits diese Richtgrösse von maximal einem Drittel des Ausländeranteils an der liechtensteinischen Bevölkerung, dieses System lässt nicht sehr grosse Spielräume offen. Und hier kann man - und das kann man wirklich fast optisch aufzeigen - hier kann man eigentlich nur noch an den einzelnen Rädchen ein wenig drehen. Aber richtig grosse neue Räder können wir in diesem System nicht drehen.
Ich bin aber gerade deshalb froh, dass von Ihnen allen, die sich zu Wort gemeldet haben, ein klares Bekenntnis zu dieser Personenfreizügigkeitsregelung gekommen ist, wie wir seit 10 Jahren haben, dass das ein Bekenntnis ist auch von der Politik, dass wir daran festhalten. Ich denke, das ist ein ganz zentrales Element und deshalb bin ich so froh, dass Sie hier diese Diskussion geführt haben. Weil - und jetzt komme ich schon auf eine Frage, die Sie gestellt haben, Herr stellv. Abg. Helmuth Büchel - eben gerade auch diese Arbeitsgruppe, die wir wieder eingesetzt haben, die ist gerade auch in dieser Krux. Die hat in diesem Spannungsverhältnis ihre Arbeit zu tun. Und natürlich und deshalb ist dieses Bekenntnis heute, das Sie abgegeben haben, auch Richtschnur für die Arbeitsgruppe, wie sie weiterarbeiten kann und weiterarbeiten soll. Es wird alles versucht, innerhalb des gegebenen Rahmens hier auch innovative Lösungen zu suchen und zu finden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit aufgenommen. Es sind jetzt keine Externe dabei, also Wirtschaftsvertreter sind nicht dabei, weil die Bedürfnisse der Wirtschaft in dieser vorhergehenden Gruppe deponiert worden sind. Es geht jetzt darum zu untersuchen und zu konkretisieren: Was lässt sich umsetzen und was lässt sich eben nicht umsetzen? Weil wir uns eben sehr eng in diesem EWR-rechtlichen Korsett bewegen.
Zusammengefasst kann ich sagen, die Regierung nimmt diese Anliegen der Wirtschaft wirklich sehr ernst, weil es geht darum, dass wir unsere Vorteile als Standort behalten können, dass wir attraktive Rahmenbedingungen haben. Und wir setzen auch alles daran, dass das auch in Zukunft so ist. Nun, ich habe es gesagt, wir sind nunmal auch ein Stück weit in diesem Dilemma. Aber ich denke, mit der Personenverkehrslösung, wie wir sie seit jetzt einem Jahrzehnt haben, sind wir gut gefahren. Und ich denke, zumindest das ist auch meine Überzeugung, dass das eine sehr gute Lösung für unser Land ist und dass wir uns hier auch vor einer zu grossen Zuwanderung aus dem Ausland schützen können.
Nun zur Frage der Grenzgängertätigkeit, ob diese nun zulässig ist, also eine Bewilligungserteilung an einen Grenzgänger zulässig ist in Zukunft - Ja oder Nein? Das kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Das ist nach heutigem Recht praktisch aussichtslos, dass ein Grenzgänger eine solche Bewilligung bekommt, es sei denn, er würde im Betrieb eine ganz neue Stellung einnehmen, indem er ganz andere Entscheidungsbefugnisse bekommt, also in der Hierarchie eine ganz wesentlich neue Stellung einnimmt. Dann ist es möglich, dass ein bisheriger Grenzgänger eben auch eine Bewilligung erteilt bekommen kann. Neu möchten wir eben mit diesem Kriterium der Zumutbarkeit hier eine gewisse Lockerung erreichen, indem eben auch in anderen Konstellationen es möglich sein soll, dass ein bisher als Grenzgänger in einem liechtensteinischen Betrieb tätiger Arbeitnehmer neu auch um eine Bewilligung ansuchen kann, aber diese Bewilligung muss dann auch im Rahmen des Kontingentes verteilt werden. Die wird also auch dann in diese Kontingentslösung fallen. Aber es stellt eine gewisse Erleichterung dar. Und Sie haben das angeregt, Herr stellv. Abg. Helmuth Büchel, dass die Regierung hierzu auch noch Ausführungen macht, vielleicht auch noch konkretere Beispiele nochmals darlegt. Wir werden das sehr gerne machen auf die 2. Lesung, weil das ist wirklich auch ein zentraler Punkt. Und dieser Aufforderung kommen wir sehr gerne nochmals nach.
In Bezug auf die Frage der kontrollierter Öffnung: Das ist auch eine sehr wertvolle Diskussion, die hier geführt worden ist. Und das wäre schon eine Grundsatzdiskussion wert. Was bedeutet eine kontrollierte Öffnung überhaupt? Was bedeutet das in Bezug auf einen zukünftigen ausländischen Wohnbevölkerungsanteil hier in Liechtenstein? Sollen wir bei diesem Drittel als Maximum bleiben oder möchte man einen höheren Anteil? Ich persönlich meine, dass wir mit diesem Drittel gut bedient sind. Ich bin nicht derjenige, der sich einsetzt, dass dieser Anteil in Zukunft nach oben schnellt. Wir haben auch versucht - und da komme ich nochmals zurück -, wo denn die Anliegen der Wirtschaft in diesem Gesetz umgesetzt worden sind. Diese Anliegen sind eben gekommen, aber wir konnten Sie nur zum Teil umsetzen, weil der Spielraum eben ein so geringer ist. Wir haben das aber auch in der Artikelkommentierung transparent aufgezeigt, dass wir gesagt haben, was möglich und was eben nicht möglich ist. Und wenn der Gastrono-mieverband fordert, dass man Kurzaufenthaltsbewilligungen statt um ein halbes Jahr sogar um ein ganzes Jahr verlängern können soll, dann ist das schlicht und einfach aus EWR-rechtlicher Sicht nicht möglich.
Und dann komme ich zur Frage des Abg. Pepo Frick, wie es mit dieser Vorlage insgesamt aussieht, also ob diese Vorlage einer Überprüfung durch die ESA standhalten wird: Wir gehen davon aus, dass sie standhalten wird. Gerade die von Ihnen angesprochenen Punkte könnten kritisch sein. Aber wenn Sie fragen: Haben wir dann diese Vorlage wieder auf dem Tisch? - muss ich Ihnen sagen: Ja, es kann sein, dass der eine oder andere Punkt vielleicht irgendwann wieder auf dem Tisch ist, aber sicherlich nicht die ganze Vorlage. Ich denke, das war auch ihre Frage, wie Sie sie gestellt haben.
Und dann zur Frage des Deutschlernens bei EWR-Staatsangehörigen: Das können wir schlicht und einfach nicht fordern. Das dürfen wir EWR-rechtlich nicht. Und ich glaube, das wurde auch schon beim Ausländergesetz intensivst diskutiert. Also das lässt das EWR schlicht und einfach nicht zu, weil das eine Diskriminierung wäre und dem freien Personenverkehr innerhalb des EWR klar widersprechen würde.
Ich bedanke mich abschliessend für die positive Aufnahme und nochmals für das positive Bekenntnis zur heutigen Lösung, wie wir sie mit dem Drittelanteil haben, aber auch mit der besonderen Personenverkehrslösung, die wir vor zehn Jahren als weitsichtige Lösung für unser Land haben aushandeln können. Danke schön.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke Ihnen, Herr Regierungsrat Hugo Quaderer, für die Ausführungen. Zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bin ich vollkommen mit Ihnen einverstanden. Ich möchte jetzt einfach noch eine Bemerkung zu den Bedürfnissen der Wirtschaft anbringen: Dort, wo sie übereinstimmen mit den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung, es gibt da tatsächlich einen Bereich und der liegt mir eigentlich am Herzen und ich möchte ihn, obwohl er mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie jetzt nichts zu tun hat, möchte ich ihn hier doch anbringen und die Abgeordneten positiv zu diesem Thema einstellen. Es geht um die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften. Ich finde es sehr erfreulich, dass die Unternehmen in Liechtenstein Arbeitsplätze für bestens qualifizierte Mitarbeiter und Kaderleute anbieten. Die Unternehmen haben offenbar heute das Bedürfnis, diese Kaderleute uneingeschränkt im Ausland rekrutieren zu können. Vielleicht müssen sie das auch tun aufgrund der Lage hier im Land.
Die Politik muss aber hier ihre Hausaufgaben machen. Es muss im Bestreben unseres Landes liegen, Top-Berufsleuten und Kaderpersonen im Inland eine Perspektive zu bieten. Wir dürfen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten nicht brach liegen lassen. Wir müssen das Potenzial, das wir haben, ausschöpfen und uns nicht nur auf fremde Hilfe verlassen. Die eigenen Kräfte zu nutzen, das ist zukunftsgerichtet. Wir wissen doch schon lange, dass wir auf Bildung und Berufsbildung setzen müssen. Bei jeder Gelegenheit betonen wir Politiker, dass hier unsere Ressourcen liegen und dass wir keine anderen haben. Es ist an der Zeit, auch Taten den Worten folgen zu lassen. Der Zugang zu jeglichen Ausbildungsstätten, zu gymnasialer Bildung, zu Fachhochschulen und Universitäten, darf nicht eingeschränkt werden. Jeder Zugang zur Hochschulreife muss grundsätzlich jedem offenstehen, der intellektuell dazu auch in der Lage ist. Das ist der Bereich, in dem wir uns mehr öffnen müssen. Wir müssen die Türen zu den Bildungsstätten öffnen und junge Menschen vermehrt animieren, sich Qualifikationen anzueignen. Kaderstellen in inländischen Unternehmen, welche gut ausgebildeten, jungen Leuten aus Liechtenstein eine Perspektive bieten, sind ein hoher Anreiz. Ich setze langfristig auf die Ausbildung und Ausschöpfung des menschlichen Potenzials, das wir im Lande haben. Auf unsere eigenen Kräfte muss unser Blick gerichtet sein und wir müssen Zugänge schaffen, Quoten auflösen, aber wir müssen auch in die Bildung investieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte aber vorschlagen, dass wir beim Thema bleiben.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zuerst möchte ich mich auch herzlich bei Regierungsrat Hugo Quaderer für seine Ausführungen bedanken. Es hat mich gefreut zu hören, dass er gewisse Punkte für die 2. Lesung nochmals in die Überlegungen mit einbeziehen wird. Eine Anmerkung wäre mir schon noch sehr recht oder möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass der Einbezug der Wirtschaftsverbände in diese Arbeitsgruppe doch nochmals diskutiert wird. Wir befinden uns in einem sehr sehr dynamischen Prozess. Und wir sehen in anderen Bereichen: Was vor einem Jahr gültig war, wird heute total in Frage gestellt. Darum wäre es mir sehr recht, wenn man das nochmals überlegen könnte.
Zum Votum der Abg. Marlies Amann: Ich kann Sie eigentlich nur unterstützen, was die Ausbildung betrifft. Aber anscheinend ist es halt eben so, dass bei ganz bestimmten Anstellungen die Ressourcen leider nicht bestehen. Ich unterstütze Sie aber in der Bildungspolitik, wenn wir da die Möglichkeit bieten, die Leute so auszubilden, dass sie hier den Arbeitsplatz finden, dann bin ich voll auf Ihrer Seite. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte den Abg. Büchel unterstützen. Ich habe auch leicht gestaunt, als der Herr Regierungsrat gesagt hat: In dieser Arbeitsgruppe sind die Verbände nicht mehr involviert. Wir wissen ganz genau, das aktuelle Umfeld ist sehr dynamisch. Wenn wir uns die Entwicklung auf dem Finanzplatz betrachten, wäre es sicherlich nicht von Nachteil, wenn die Verbände, nicht nur der Finanzplatz, auch die anderen Verbände, in diese Arbeitsgruppe involviert wären, wo doch, wenn man sich gerade auch diese Debatte nun betrachtet, anscheinend Handlungsbedarf besteht.
Eine konkrete Frage ergibt sich für mich noch zu den Ausführungen auf Seite 21 auch in Zusammenhang mit dieser Arbeitsgruppe. Hier ist nachzulesen: «Diese neue Arbeitsgruppe ist sozusagen als Nachfolgearbeitsgruppe zur Erstgenannten anzusehen, welche die Überlegungen zum Thema «Zuzug nach Liechtenstein» nunmehr weiter konkretisieren und auf deren praktische Umsetzbarkeit überprüfen soll». Ich frage mich nur, mitunter ist es untergegangen in der Diskussion: Bestehen bereits konkrete Vorschläge? Und wenn solche Vorschläge bestehen: Wie sehen diese aus? Kann hierzu die Regierung noch Ausführungen machen? Sofern keine Vorschläge bestehen: Wie sieht der Zeitplan aus? Hat die Regierung sich hier einen gewissen Terminplan zurechtgelegt? Welche Absichten hat man hier betreffend den Zeithorizont?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zu dieser Anregung und Frage betreffend die Arbeitsgruppe und den Einbezug der Wirtschaftsverbände: Es war so, dass in dieser so genannten Futuro-Untergruppe die Wirtschaftsverbände mit einbezogen waren. Ich glaube, diese Gruppe hat bis Januar diesen Jahres ihre Arbeit abgeliefert. Und dort sind ganz konkrete Vorschläge enthalten, wie dieses System liberalisiert werden soll, wo die Bedürfnisse der Wirtschaft auch tatsächlich liegen. Nun geht es eben darum - und deshalb haben wir gesagt, das machen wir jetzt mit einer intern besetzten Arbeitsgruppe - diese auch zu prüfen, ob die Bedürfnisse überhaupt in diesem Regelwerk umsetzbar sind. Die Arbeitsgruppe ist auch so zusammengesetzt, dass sie jederzeit externe Leute dazunehmen kann, das heisst, sie kann jederzeit, wenn sie Bedarf hat, wieder auf die Wirtschaftsverbände zugehen. Zudem ist selbstverständlich auch das Ressort Wirtschaft dabei, welches im tagtäglichen Kontakt mit den Verbänden steht. Auch das Ressort Präsidium ist in dieser Arbeitsgruppe jeweils mit einem Mitglied vertreten. Es geht jetzt also darum, diese Vorschläge zu konkretisieren, wie es hier steht. Wir erhoffen uns, dass wir bis Ende diesen Jahres dann auch die konkreten Vorschläge auf dem Tisch haben, um diese dann politisch zu würdigen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat Quaderer. Sie sagen: Diese Arbeitsgruppe ist im Prinzip im Rahmen des Projekt Futuro, es war wie eine Unterarbeitsgruppe und deren Erkenntnisse stammen aus dem letzten November. Ich frage mich einfach, seit dem letzten November hat sich einiges getan in diesem Lande. Ich denke, gerade die aktuelle kontroverse Diskussion über das Grossbritannien-Abkommen. Ich frage mich einfach: Wäre es nicht zielführender, wenn man diese Verbände auch wieder involvieren würde? Wir sehen ja, fast tagtäglich werden irgendwelche Abkommen abgeschlossen. Und mitunter sind die Resultate aus diesen Abkommen doch sehr wegweisend auch für die zukünftige Zugangspolitik für Liechtenstein. Es könnte ja sein und mitunter bestehen gute Diskussionspunkte. Wir haben ja vom Abg. Peter Hilti gehört, es gibt hier Vorstellungen. Ob man hierfür eine Mehrheit findet in diesem Land, das wäre dann die Diskussion, die der Abg. Pepo Frick gefordert hat.Abg. Pepo Frick
Eine kleine Anmerkung: Unter «Wirtschaft» versteht man auch Gesundheitswirtschaft. Es gibt auch Bedürfnisse und ich frage jetzt nicht, wie diese Gruppe zusammengesetzt ist. Ich möchte nur beantragen, dass die Interessen der so genannten Gesundheitswirtschaft nicht vergessen werden. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Arbeitsgruppe ist jetzt intern besetzt mit Vertretern des Ausländer- und Passamtes, des Ressorts Präsidium, des Ressorts Wirtschaft, Stabsstelle EWR, weil es ja auch darum geht, die EWR-rechtlichen Aspekte ganz genau anzusehen. Nochmals: Diese Arbeitsgruppe verrichtet ihre Arbeit nicht in einem stillen Kämmerlein und abgeschnitten von der Aussenwelt. Die hat auch ihre Sensoren draussen. Die hat auch ihre Vertreter, die wissen, was auf den Plätzen abgeht. Also der Vertreter des Ressorts Präsidium weiss ganz genau, was auf dem Finanzplatz abgeht. Der Vertreter des Ressorts Wirtschaft weiss ganz genau, was in der Wirtschaft abgeht. Und deshalb werden jetzt diese konkreten, von der Wirtschaft - ich glaube, es war Dezember oder Januar - deponierten Vorschläge auf deren Umsetzbarkeit geprüft werden. Und dann, wenn die Arbeitsgruppe sieht, dass Rückfragen gemacht werden müssen, dann werden diese Leute auch in die Gruppe eingeladen. Ich glaube, es nützt niemandem etwas, wenn wir eine Gruppe auf die Füsse stellen, die in einem stillen Kämmerlein irgendetwas entwickelt und vor der Realität die Augen verschliesst. Ich denke, das ist selbstredend.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat Quaderer. Ich denke, die Verbände sind wirklich an der Front. Und die Ressortmitarbeiter mögen sehr wohl auch Informationen haben, natürlich auch die Regierung, aber an der Front im Wirtschaftsleben dürften eher die Verbände sein. Diese Aussage kann ich mir jetzt hier nicht verkneifen.
Noch eine Zusatzfrage betreffend den Zeitplan für diese Arbeitsgruppe: Sofern es aktuell keine Ergebnisse gibt, hat die Regierung hier einen Zeitplan erstellt, bis wann erste Erkenntnisse vorliegend sein sollten?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Arbeitsgruppe hatte bis jetzt eine Krux. Sie war auch nicht schlüssig, in welchem Rahmen sie ihre Arbeit fortsetzen kann. Und ich habe dann die klare Vorgabe gemacht, dass es im Rahmen des heutigen Regimes zu geschehen hat. Und die heutige Diskussion hier im Landtag wurde von der Arbeitsgruppe jetzt auch abgewartet, um auch zu sehen, was die hohe Politik hier vorgibt, welche Marschrichtung eingehalten und eingeschlagen werden soll. Und deshalb ist diese Diskussion, die wir hier heute geführt haben, so wichtig, weil jetzt weiss die Arbeitsgruppe auch den Rahmen abzustecken. Und ich gehe jetzt davon aus, dass wir bereits im Herbst einen Zwischenbericht bekommen, damit wir Ende Jahr die definitiven Vorschläge auch auf dem Tisch haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Für mich ergeben sich hier zwei Fragen: Die erste Frage bezieht sich auf Abs. 2 Bst. a Punkt 1. Hier wird von einem «angemessenen Beschäftigungsgrad» gesprochen. Ich habe mir dann die Erläuterungen auf den Seiten 35 ff. betrachtet. Könnte die Regierung zum Wort «angemessen» noch Ausführungen machen, was unter «angemessen» in etwa zu verstehen ist?
Die nächste Frage bezieht sich auf Abs. 3, diese «ausserordentlichen Bedürfnisse». Auch hierzu habe ich in den Erläuterungen kein Beispiel gefunden. Kann auch hierzu die Regierung Beispiele nennen? Wenn nicht jetzt, dann mitunter auf die 2. Lesung. Das ist kein Problem.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der angemessene Beschäftigungsgrad gemäss Abs. 2 Bst. a Ziff. 1, liegt, wie wir es in den allgemeinen Ausführungen dargelegt haben, bei 50%.
Zu den ausserordentlichen Bedürfnissen, das müssen Sie sich so vorstellen. Der Koch hat beispielsweise im Gastgewerbe eine so genannte Kurzaufenthaltsbewilligung und nachher wird ein Nachfolger rekrutiert. Dieser Nachfolger kann dann beispielsweise kurzfristig diese Stelle nicht antreten, vielleicht aus gesundheitlichen Gründen. Und dann hat man gesagt, in solchen ausserordentlichen Fällen soll die Möglichkeit vorhanden sein, um diese Kurzaufenthaltsbewilligung nochmals zu verlängern, damit der Betrieb nicht in eine ausserordentliche Lage kommt und keinen Koch oder keinen Chefkoch mehr in der Küche hätte.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident. In Art. 15 Abs. 3 geht es ja auch um diese Verlängerung auf höchstens 6 Monate. In meinem Votum habe ich angefragt, ob es möglich wäre, 12 Monate zu machen. Sie haben erklärt, dass dies aus EWR-rechtlichen Bestimmungen nicht möglich sein wird. Ich möchte das einfach hier noch einmal deponiert haben. Vielleicht hören wir in der 2. Lesung dann plötzlich noch etwas anderes.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann können wir weiterlesen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herzlichen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier zurückkommen auf mein Votum. Ich habe dazu angemerkt, dass diese Formulierung für mich nicht ganz stimmig ist. Einmal heisst es, «eine Grenzgängerbewilligung ist möglich», und dann heisst es wieder «nicht zumutbar». Ich habe das mit einem Beispiel in Zürich und Basel dokumentiert. Ich möchte hier einfach die Regierung bitten, vielleicht diesem Gedanken auch in diesem Absatz nochmals auf die 2. Lesung entsprechende Gewichtung beizumessen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann können wir weiterlesen. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage: Wie muss ich mir das vorstellen «Nachweis genügender finanzieller Mittel»? Also muss die Person für eine bestimmte Zeit den Lebensunterhalt selber bestreiten können oder wie wird das gehandhabt?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Regelung für die Nichterwerbstätigen entspricht heutigem Recht. Es ist heute schon so, dass die Regierung auch im Sammelantrag Bewilligungen an solche nichterwerbstätige Personen erteilt. Es wird jeweils geprüft, ob sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren. Da gibt es verschiedene Nachweise, beispielsweise ein Bankguthaben oder ein monatliches Renteneinkommen. Und dann wird geprüft, ob das genügt, um die Lebenshaltungskosten bei uns in Liechtenstein zu finanzieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich bitte die Regierung mir zu erklären, wie man nachweisen kann, mit Liechtenstein eng verbunden zu sein. Ist das «engverbundensein» mit einem Ort nicht eher etwas Ideelles?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist auch so gemeint, dass man natürlich nach wie vor Kontakte und Verbundenheit nach Liechtenstein hat und die Beziehungen nicht einfach abgeschnitten hat. Da meint man nicht die örtliche Anwesenheit zu Liechtenstein, sondern die ideelle Verbundenheit zu Liechtenstein.Abg. Doris Frommelt
Dann habe ich eine Zusatz- oder Verständnisfrage: Unter a) und b) heisst es «während mindestens zehn Jahren eine Daueraufenthaltsbewilligung gehabt hat» oder «seit dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung nicht länger als drei Jahre vergangen sind». Ist es dann überhaupt möglich, dass es einen Grund gibt, diese Aufenthaltsbewilligung nicht wieder zu erteilen? Wir haben ja hier alle Möglichkeiten. Also einer bekommt sicher wieder die Aufenthaltsbewilligung, weil ein Punkt von diesen Punkten ja eintreffen wird. Und sonst sagt er dann halt einfach: Ich habe noch Kontakte in Liechtenstein und bin verbunden mit dem Land.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, diese Bst. a, b, c und d sind kumulativ zu erfüllen, das heisst, alle Punkte müssen erfüllt sein. Und es geht natürlich vor allem darum, dass die vorgegebenen Fristen auch eingehalten sind.
Bezüglich Bst. c gebe ich Ihnen Recht. Da gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum und da wird sich auch eine Praxis entwickeln müssen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Herzlichen Dank für das Wort. Ich hätte hier eine Verständnisfrage, und zwar zu Art. 30 Abs. 4: Wie muss man das mit den Schweizer Staatsangehörigen verstehen, dass sie die Arbeit frühestens acht Tage nach Zugang der Meldung aufnehmen dürfen? Wie kommt es gerade hier zu dieser Frist oder was ist hier der Hintergrund?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist eine Gegenrechtsvereinbarung, die ausgehandelt wurde zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Das ist auch der Grund, dass wir nicht die gleich liberale Lösung haben wie Liechtenstein und EWR. Wir haben immer versucht, diese Fristen allgemein eigentlich auf Null zu setzen wie im EWR. Aber die Schweiz besteht darauf und deshalb haben wir hier natürlich das Gegenrecht dann angewendet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann können wir weiterlesen. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hätte eine Frage an Herrn Regierungsrat Quaderer. In Art. 45 bei den EWR-Staatsangehörigen sprechen wir explizit von einer Daueraufenthaltsbewilligung. In Abs. 2 bei den Schweizer Staatsangehörigen sprechen wir explizit von einer Niederlassungsbewilligung. Gibt es da einen rechtlichen Unterschied oder wie wird das begründet? Wieso kann man hier nicht die gleiche Sprachregelung «Daueraufenthaltsbewilligung» verwenden? Abg. Peter Büchel
Danke, Herr Präsident. Meine Frage zu Abs. 4 lit. c) «der überlebende Ehegatte des Verstorbenen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft durch Eheschliessung mit dem Verstorbenen verloren hat». Ich meine, nach der Lesung des Bericht und Antrages Nr. 54 von heute müsste es ja nicht mehr der Fall sein, dass der überlebende Ehegatte die Staatsbürgerschaft verliert.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Dieser Einwand Abs. 4 Bst. c ist mir bei der Durchsicht gestern auch nochmals aufgefallen. Das hätte ich auch ohne Ihren Einwand geprüft. Das müssen wir nochmals auf die 2. Lesung hin untersuchen. Es ist hier eine Richtlinienumsetzung und ich weiss nicht, ob die für uns relevant ist, ob hier ein Übereifer an den Tag gelegt wurde.
Dann zur Frage der Niederlassungs- und Daueraufenthaltsbewilligung: Die Daueraufenthaltsbewilligung ist eine dauernde Aufenthaltsbewilligung ausschliesslich für EWR-Staatsangehörige aufgrund der EWR-Richtlinie. Und die Niederlassungsbewilligung ist heute schon eine Bewilligung, die schweizerische Staatsangehörige erteilt bekommen. Diese Unterscheidung zieht sich durch das ganze Gesetz durch. Also schweizerische Staatsangehörige Niederlassungsbewilligung und die EWR-Staatsangehörigen - die Schweizer sind nunmal keine EWR-Angehörige - haben deshalb eine Sonderbewilligung, also die Niederlassungsbewilligung. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterlesen. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Die Frage, die ich gerne stellen würde: Gilt Lebenspartner auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meines Wissens entsprechen die Art. 48, 49 und 50 geltendem Recht und wir haben in der Vergangenheit auch an gleichgeschlechtliche Lebenspartner solche Bewilligungen erteilt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterlesen. Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz) in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES AUSLÄNDERGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte an mein Votum von heute Morgen erinnern. Ich habe dabei vorgeschlagen, dass man wegen dieser Grenzgängertätigkeit aus meiner Sicht diesen Art. 13 Abs. 1 Bst. h eigentlich streichen könnte. Ich möchte einfach die Regierung nochmals bitten, zu prüfen, ob dies möglich ist oder nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort? Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der stellv. Abg. Helmuth Büchel ist beharrlich in seinen Forderungen. Wir werden das nochmals prüfen. Das habe ich in Aussicht gestellt. Ich möchte aber an dieser Stelle auch zu bedenken geben: Wenn wir dieses Kriterium ganz weglassen, dann hat die Regierung einfach einen entsprechenden Hebel nicht mehr. Sie müssen sich vorstellen, dass dann praktisch alle ein Antragsrecht haben, ohne dass dieses Kriterium der Zumutbarkeit noch im Gesetz stehen würde. Und das ist dann für die Regierung natürlich in der Fallbehandlung sehr sehr schwierig zu handhaben. Und deshalb müssen wir uns das gut überlegen. Aber wir werden dazu Ausführungen im Hinblick auf die 2. Lesung in der Stellungnahme machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 72 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes in 1. Lesung behandelt und damit auch das Traktandum 22 abgeschlossen.
Wir machen jetzt Pause für das Mittagessen bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:20 Uhr bis 14:15 Uhr)
-ooOoo-