Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Nr. 66/2009); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einem nächsten Traktandum, und zwar zu Traktandum 24: Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 66/2009.
Wird das Wort gewünscht?
Abg. Diana Hilti
Ich denke, dass der Abg. Vogt hier ein Votum hat, aber er ist im Moment nicht im Saal.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wenn jemand nicht im Plenum ist, gibt es von dieser Person auch kein Votum. Machen Sie bitte weiter, Herr Landtagspräsident.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, dann sind wir soweit. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur 1. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 23 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Vielleicht bin ich jetzt auch zu früh. Ich möchte hier den Antrag stellen, diese Gesetzesvorlage für dringlich zu erklären, weil, wie wir der Ergänzung der Traktandenliste entnehmen können, das Richterauswahlgremium wohl offenbar immer wieder Zeitprobleme hat. Es wäre für das Richterauswahlgremium sicherlich wichtig zu wissen, wie viele Senatsmitglieder sie nun für das Obergericht und den Obersten Gerichtshof suchen müssen. Deshalb würde ich es als sinnvoll erachten, hier diese Gesetzesvorlage dringlich zu behandeln. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann müssen wir zuerst eine 2. Lesung durchführen und dann das für dringlich erklären.
Dann stelle ich folgenden Antrag: Wer dafür ist, dass die 2. Lesung jetzt durchgeführt wird und dann die Gesetzesvorlage für dringlich erklärt wird, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 19 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen somit zur 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 23 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 22 Ja-Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Wir kommen nun noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Wir kommen nun zur Dringlichkeit: Es wurde der Antrag gestellt, das Gesetz für dringlich zu erklären. Wer mit der Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir der Dringlichkeitserklärung mit 19 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt, diese Vorlage abschliessend behandelt und für dringlich erklärt.
Damit haben wir auch Traktandum 24 erledigt. -ooOoo-