Schaffung eines Gesetzes über die Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz; FinKG) (Nr. 122/2008); [1. Lesung: 21. November 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 76/2009); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag der Oktober-Landtagssitzung. Bevor wir mit der öffentlichen Landtagssitzung fortfahren, möchte ich Ihnen noch die Absenzen für heute, Donnerstag, bekannt geben: Der Abg. Günther Kranz wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri ersetzt und der Abg. Pepo Frick wird durch die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze ersetzt.
Wir setzen nun unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 8: Schaffung eines Gesetzes über die Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz; FinKG).
Die Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein trägt die Nr. 76/2009. Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 20 Ja-Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Ich habe eine kurze Verständnisfrage, die sich mir nachträglich noch gestellt hat. Das Wort in Abs. 4 «organisatorisch», was beinhaltet das alles?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass es dieselbe Stellung dann hat wie das Landtagssekretariat, das ja auch dem Landtag organisatorisch zugeordnet ist wie die Datenschutzstelle. Sie werden über das Budget beraten. Sie werden sämtliche administrativen und organisatorischen Belange, wenn es während des Jahres solche gibt, mit der neuen Stellung der Finanzkontrolle zu beraten haben, aber ich denke, dass wahrscheinlich das Landtagsbüro für diese Aufgaben dann seine Zuständigkeit hat. Ich kann Ihnen nur aus meiner Erfahrung mit der Datenschutzstelle in der Vergangenheit berichten. Da ging es halt auch darum, wenn es um Büromöbel und solche Sachen ging, dann war die organisatorische Zuständigkeit bei uns und wir mussten uns mit solchen eher kleineren Dingen beschäftigen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, können wir abstimmen. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel bei 24 Anwesenden einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage an die Regierung betreffend die Ausschreibung der Wahlkommission: Welches Organ wird es durchführen und dem Landtag den Vorschlag unterbreiten?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, die Frage hätten eigentlich auch Sie beantworten können. Ich nehme an, das wird das Landtagsbüro sein. Das wird nicht die Regierung sein, die diese Wahl vornehmen wird und deshalb auch die Ausschreibung machen wird. Wie gesagt, wir werden ja über die Besorgung administrativer Belange mitunter eine Leistungsvereinbarung schliessen, dass mitunter das APO hier auch Dienste leisten kann. Aber das Wahlprozedere und das Ausschreibungsprozedere sind mit Beschlussfassung dieses Gesetzes Sache des Landtags.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist so. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir abstimmen. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt und wir lesen weiter.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Im Abs. 2 ist das zweite «findet» überflüssig. Das sollte korrigiert werden.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Sie haben es schon bemerkt. Ich wollte das Gleiche sagen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zur Abstimmung. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt und wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte Ihnen zu Abs. 2 eine Abänderung beliebt machen, und zwar eine Erweiterung. Ich möchte dabei zunächst die Aufmerksamkeit auf den noch zu lesenden Art. 11 Bst. b Ziff. 5 lenken. Dort sind die Kontrollaufgaben geregelt und wir schreiben dort in Anlehnung an die Corporate-Governance-Vorlage «der öffentlichen Unternehmen». Das ist weiter als das, was wir hier in Art. 7 Abs. 2 mit den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen gemacht haben. Ich denke, auch hier sollte der Begriff der «öffentlichen Unternehmen» Eingang finden, um dieses breitere Spektrum auch im Aufgabengebiet beim Beizug von Sachverständigen und Revisionsgesellschaften drin zu haben. Der Vorschlag würde deshalb lauten:
«Sie kann im Rahmen der bewilligten Mittel zur Prüfung der Landesrechnung und der Jahresrechnung der öffentlichen Unternehmen spezialisierte Revisionsgesellschaften beiziehen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Änderungsantrag gehört. Abg. Christian Batliner
Ich denke, dieser Antrag ist sachgerecht und den sollten wir unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über diesen Artikel abstimmen. Abs. 2 von Art. 7 wird insofern geändert: «Sie kann im Rahmen der bewilligten Mittel zur Prüfung der Landesrechnung und der Jahresrechnung der öffentlichen Unternehmen spezialisierte Revisionsgesellschaften beziehen».
Wenn Sie mit Art. 7 in dieser Fassung einverstanden sind, bitte ich Sie, jetzt die Stimme abzugeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden einhellig zugestimmt. Wir können weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 8 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu lit. c eine Verständnisfrage: Hier geht es ja darum, dass die Finanzkontrolle bei Dritten prüfen kann, ob die Subventionen gerechtfertigt sind, also die Kontrolle der Rechtmässigkeit. Ich möchte jetzt einfach nochmal als Klärung erfahren: Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle ist in diesem Fall nicht möglich. Ist das so oder eben nicht? Ich bin der Meinung, es sollte bei der Kontrolle der Rechtmässigkeit bleiben und nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung gehen bei Dritten; die Finanzkontrolle sollte dort nicht die Aufsicht über die Wirtschaftlichkeit haben. Können wir das hier klären?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen es klären. Die Situation ist eigentlich meines Erachtens auch klar. Die Grundsätze sind in Art. 9 und 10, vor allem in Art. 10, festgehalten. In Art. 11 Bst. c ist eine Einschränkung. Dort heisst es: «Die Finanzkontrolle ist befugt zur Kontrolle der Rechtmässigkeit von Finanzhilfen und Abgeltungen Stichproben bei den Empfängern durchzuführen». Wir können das an einem Ihnen nahe liegenden Beispiel dokumentieren: Der Landtag hat Ihrem Verein «Valünalopp» einmal eine Subvention zugesprochen für eine Langlauf-Beleuchtung im Steg. Da könnte jetzt die Finanzkontrolle hingehen und schauen, ob Sie die Mittel auch wirklich - was Sie auch getan haben - für die Beleuchtung eingesetzt haben, und nicht mehr oder weniger. Und ob Sie das dann bei der Firma X oder Y gemacht haben, ich glaube, das geht dann die Finanzkontrolle in diesem Falle nichts mehr an.Abg. Gebhard Negele
Danke schön. Für mich ist jetzt der Sachverhalt hier klar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir abstimmen. Wer mit Art. 11 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 12 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur eine Deutsch-Anmerkung zu Abs. 3. Ich denke, es würde heissen müssen «... zugestellt und wird dieses ersucht ...», weil oben ist das Verb «werden» drin und unten müsste es «wird» heissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, da haben Sie vollkommen Recht und die Regierung hat das aufgenommen.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe eine Differenz festgestellt zwischen dem gelesenen und dem geschriebenen Text, aber nicht in dem jetzigen Abschnitt, sondern im Abschnitt 3. Ist es möglich, das noch zu klären, oder müssen wir auf das Protokoll warten? Und zwar geht es um Art. 12 Abs. 3. Ich habe lange darüber nachgedacht und meine Nachbarn befragt. Ich weiss jetzt nicht, ob ich das jetzt anbringen kann oder ob die Gelegenheit vorbei ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie können das sicher anbringen.Abg. Gisela Biedermann
Ich habe in der Textvorlage bei Art. 12, letzte Zeile auf dieser Seite, im unterstrichenen Abschnitt stehen: «eine Ablehnung des Auftrags ist zu begründen». Nach meiner Erinnerung wurde gelesen: «ist schriftlich zu begründen». Ich weiss nicht, ob das von Relevanz ist für dieses Gesetz oder nicht. Ich bin mit beiden Versionen einverstanden. Ich wollte nur noch geklärt haben, welche Version die richtige ist.Abg. Christian Batliner
Danke. Ich habe das auch so gehört. Es wurde verlesen «... schriftlich zu begründen». Ich habe mir überlegt, ob ich intervenieren soll. Ich denke, es ist klar, dass eine Begründung schriftlich zu erfolgen hat. Das ist jetzt auch im Protokoll. Aber wenn wir das im Gesetzestext explizit aufnehmen wollen, dann weiss ich nicht, können wir das über einen Rückkommensantrag machen oder?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können wir. Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, nachdem es so verlesen wurde und Sie über das abgestimmt haben, ist das jetzt Gesetzestext geworden. Ich glaube, Sie müssten den umgekehrten Weg gehen, wenn Sie es nicht explizit drin haben wollen. Ich habe mich deshalb nicht eingemischt, weil ich mir gedacht habe, vielleicht wurde ja kurzfristig noch etwas von Seiten der Fraktionen hier geändert und ein Wunsch geäussert. Ich glaube, es ist klar, dass es schriftlich sein muss, und wenn es jetzt auch noch drinsteht ist es aus unserer Sicht umso besser.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird kein Rückkommensantrag gestellt, sondern in der vorliegenden Form ist das eigentlich klar und protokolliert.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir noch zur Abstimmung: Wer mit Art. 14 in der vorliegenden Form und mit der Korrektur in Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir Art. 14 mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 15 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. In Art. 18 wird geregelt, dass auch die Finanzkontrolle selbst periodisch einer Prüfung unterzogen wird. Das finde ich gerechtfertigt, jedoch der Wortlaut «periodische Prüfung» ist für mich zu wenig konkret. Ich möchte beliebt machen, diesem Manko entgegenzuwirken und beantrage, am Schluss von Art. 18 Abs. 1 den folgenden Satz einzufügen: «Die Geschäftsprüfungskommission bestimmt jeweils den Prüfauftrag».
Mit diesem Einschub wird klar, dass die GPK darüber entscheidet, was zu prüfen ist. Im Prüfauftrag würde dann beispielsweise festgelegt, ob eine Rechnungsprüfung und/oder eine Geschäftsführungsprüfung ausgeführt werden soll. Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte diesen Antrag unterstützen, um diesen Prüfauftrag zu präzisieren, wie die Finanzkontrolle eben geprüft werden muss. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke auch, dass der letzte Satz in Abs. 1 - «Diese arbeitet nach den im Revisionswesen üblichen Methoden» - eigentlich relativ unbestimmt ist hinsichtlich des Prüfauftrags. Ich denke aber auch, dass man es noch genauer präzisieren könnte, vor allem hinsichtlich eines Artikels, den Sie ja schon verabschiedet haben. Ich glaube, dass es bei der Prüfung der Finanzkontrolle - wenn ich die Debatten in der GPK richtig verstanden habe - vor allem um die Prüfung des eigenen Finanzgebarens und der Rechnungslegung geht, die die Finanzkontrolle macht.
Vielleicht könnte man auch wie folgt vorgehen, dass man sagt - und hier vielleicht einen neuen Absatz einfügen könnte, wenn ich mir das so schnell erlaube zu sagen -, dass man Abs. 2 neu macht und schreibt: «Die externe Revisionsstelle prüft in Anlehnung an Art. 11 Bst. b das Finanzgebaren und die Rechnungslegung der Finanzkontrolle» und dann einfach sagt: «Art. 9 und 10 - Die Prüfungsgrundsätze finden sinngemäss Anwendung».
Ich möchte das einfach hier als Anregung mitgeben. Ich finde es problematisch, dass der Prüfauftrag von der GPK alle 5 Jahre individuell festgelegt wird. Das müssen aber Sie wissen. Ich glaube, damit haben Sie aber keine Kontinuität. Ich glaube, man braucht ja auch in der Prüfung eine gewisse Kontinuität, was geprüft wird, um das dann wieder nachzuholen. Und ich glaube, bei der Prüfung der Finanzkontrolle - zumindest nach meiner Erinnerung - geht es um die Prüfung des eigenen Finanzgebarens der Finanzkontrolle und der Rechnungslegung.Abg. Christian Batliner
Ich habe dasselbe Verständnis wie der Regierungschef. Es geht nur um die Prüfung des Finanzgebarens. Was nicht angehen kann, ist die Prüfung der Finanzkontrolle, wie sie ihre Finanzkontrolle wahrnimmt, also das Geschäftsgebaren. Und ich weiss jetzt nicht, ob ich den Antrag richtig verstanden habe, weil das wäre wieder problematisch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle.Abg. Gebhard Negele
Ich bin auf derselben Linie. Ich führte an, die Geschäftsführungsprüfung zu machen.Abg. Christian Batliner
Aber wenn wir die Geschäftsführung prüfen, dann verstehe ich das so, dass wir prüfen, wie die Finanzkontrolle ihre Tätigkeit wahrnimmt. Und das verträgt sich nicht mit der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle.Abg. Gebhard Negele
Wenn Sie sagen «wir», dann muss ich feststellen, das ist die externe Revisionsstelle. Ich denke, jedes Amt und jede Stelle darf doch geprüft werden. Es sind ja nicht wir, die GPK, sondern es ist eine externe Revisionsstelle. Im Übrigen bin ich natürlich einverstanden, dass es legistisch besser passt, das was Sie gesagt haben, Herr Regierungschef. Ich kann meinen Antrag dann zurückziehen, wenn Sie diese Formulierung bringen möchten.Regierungschef Klaus Tschütscher
Dann bin ich jetzt gefordert. Dann wäre mein Vorschlag, den letzten Satz in Abs. 1 zu streichen, einen neuen Abs. 2 einzufügen, der wie folgt lauten würde: «Die externe Revisionsstelle prüft das Finanzgebaren und die Rechnungslegung der Finanzkontrolle» und dann «Art. 9 und 10 finden sinngemäss Anwendung». Dann sind diese Prüfungsgrundsätze drin. Und dann die Abs. 2 und 3 würden zu den Abs. 3 und 4.
Zur Begründung ganz kurz weshalb: Die Worte «prüft das Finanzgebaren und die Rechnungslegung» hier einfach auf den Verweis auf Art. 11 Bst. b. Das ist die Begründung dafür.Abg. Manfred Batliner
Meiner Ansicht nach braucht es keine Ergänzung. Ich sehe da an und für sich die Kriterien der Kontrolle, wie sie in Art. 9 umschrieben sind, dass auch die Finanzkontrolle nach der Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Also da gelten für die auch die gleichen Massstäbe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Art. 18 ist das nicht festgehalten. Art. 9 beschäftigt sich mit den Grundsätzen, die die Finanzkontrolle bei ihrer Prüfung anwendet. Hier geht es um die Prüfung der Finanzkontrolle selbst durch eine externe Revisionsstelle. Dieser Verweis ist natürlich implizit nach den im Revisionswesen üblichen Methoden drin, aber relativ unbestimmt. Und es geht um zwei Anliegen. Meines Erachtens um den Prüfungsumfang. Und da habe ich jetzt gemerkt, dass der Gesetzgeber das auch drin haben will. Deshalb der Vorschlag, dass das Finanzgebaren und die Rechnungslegung geprüft werden und dass dort aber die Kriterien gemäss Art. 9 und 10 sinngemäss Anwendung finden für die externe Revisionsstelle. Das wäre jetzt mein Vorschlag seitens der Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist Einigkeit erzielt, wenn ich das richtig sehe, und wir können über diesen Artikel abstimmen. Ich bitte aber den Regierungschef, nochmals den genauen Wortlaut bekannt zu geben bei Abs. 1, damit wir auch wissen, über was wir abstimmen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Der Antrag wäre, den letzten Satz von Abs. 1 zu streichen und stattdessen einen neuen Abs. 2 einzufügen, der dann wie folgt lauten würde: «Die externe Revisionsstelle prüft das Finanzgebaren und die Rechnungslegung der Finanzkontrolle. Art. 9 und 10 finden sinngemäss Anwendung». Die Abs. 2 und 3 würden zu Abs. 3 und 4.Abg. Christian Batliner
Könnte man das nicht einfacher formulieren, dass es nicht zu Missverständnissen führt, dass man sagt: «Die externe Revisionsstelle prüft die Finanzkontrolle nach den Grundsätzen von Art. 9 und 10 dieses Gesetzes».Regierungschef Klaus Tschütscher
Das kann man schon. Ich glaube nur, dass Sie damit den Prüfungsumfang noch nicht festgelegt haben. Dort sind ja nur die Grundsätze drin, nach welchen geprüft wird - Wirtschaftlichkeit - aber nicht der Umfang. Der Umfang wird ja dort nicht festgelegt. Das sind die Kriterien und die Prüfungsgrundsätze, aber der Umfang, die Kontrollbereiche, sind ja in Art. 11 geregelt, und ich glaube, dass es bei der Finanzkontrolle eben sinngemäss um die Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnungslegung gemäss Art. 11 Bst. b geht. Deshalb war der Vorschlag so.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es dagegen Einwände oder ist man einverstanden?
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit ist Einigkeit erzielt. Wir können über diesen Artikel abstimmen mit der vom Herrn Regierungschef vorgeschlagenen Änderung. Ich weiss nicht, müssen wir ihn nochmals vorlesen? Ich glaube nicht.
Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 18 in der geänderten Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Wir haben diese Vorlage und die Stellungnahme der Regierung innerhalb der GPK diskutiert, und wie Sie heute ja gemerkt haben, waren wir uns eigentlich in den meisten Punkten einig. Einig waren wir uns nicht über den Wortlaut des Art. 19. Die Mehrheit der GPK vertritt eine andere Auffassung. Ich stelle daher den Antrag, Art. 19 Abs. 1 und 2 zusammenzufassen und neu wie folgt zu formulieren:
«Die bisherige Leiterin der Finanzkontrolle übernimmt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Leitung der Finanzkontrolle und übt diese Funktion bis zum 31. Dezember 2013 aus. Wiederwahlmöglichkeit besteht. Vor Ablauf der Amtsdauer wählt der Landtag den Leiter der Finanzkontrolle nach Massgabe von Art. 4».
Ich begründe diesen Antrag wie folgt: In der 1. Lesung des Finanzkontrollgesetzes haben der ehemalige GPK-Vorsitzende Heinz Vogt und das ehemalige langjährige GPK-Mitglied Rudolf Lampert vorgeschlagen, die bisherige Leiterin der Finanzkontrolle direkt durch den Landtag mit anschliessender Wiederwahlmöglichkeit zu bestellen, um die Kontinuität in der Finanzkontrolle zu gewährleisten und einen geregelten Betrieb aufrechtzuerhalten. Dabei wurde eine halbe Mandatsperiode von 4 Jahren vorgeschlagen. Selbiges war auch die mehrheitliche Meinung anlässlich der nichtöffentlichen Landtagssitzung vom November 2008. Die Regierung hat diesen Vorschlag im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt.
Eine direkte Bestellung der bisherigen Leiterin der Finanzkontrolle wäre analog der Bestellung des Datenschutzbeauftragten, welcher ebenfalls direkt vom Landtag bestellt wurde und welcher wie die Finanzkontrolle dem Landtag respektive der GPK zugeordnet ist. Mit dem Datenschutzbeauftragten wurde in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes vom 17. September 2008 folgende Regelung auf 8 Jahre getroffen:
«Der bisherige Datenschutzbeauftragte übernimmt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Leitung der Datenschutzstelle und übt diese Funktion bis zum 31. Dezember 2016 aus. Vor Ablauf dieser Amtsdauer wählt der Landtag den Datenschutzbeauftragten nach Massgabe von Art. 28a».
Der von mir vorgeschlagene Wortlaut entspricht somit 1:1 dem Wortlaut der Übergangsbestimmung, welche der Landtag vor rund einem Jahr beim Datenschutz gewählt hat. Dies mit dem Unterschied, dass eine Wahl nicht für 8, sondern nur für 4 Jahre bzw. eine halbe Mandatsperiode erfolgt.
Warum ist eine direkte Bestellung wichtig? Eine direkte Bestellung der bisherigen Leiterin gewährleistet die sofortige Umsetzung des Finanzkontrollgesetzes. Die bisherige Leiterin hat dieses Amt seit der Verselbstständigung der Finanzkontrolle am 1.1.2004 inne und nimmt die Finanzkontrollaufgaben seit insgesamt 13 Jahren wahr. Dieses langjährige Fachwissen in einem sehr spezifischen Bereich wie der öffentlichen Verwaltung muss für die Implementierung des Gesetzes genutzt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass genügend Zeit gegeben ist, das vorhandene Know-how auf die neu anzustellenden Personen zu übertragen. Vier Jahre sind eine angemessene Frist zur Implementierung des neuen Gesetzes. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Wieder- oder Neuwahl nach Massgabe von Art. 4.
Die direkte Bestellung durch den Landtag stärkt in der Übergangszeit sodann auch die notwendige Unabhängigkeit der Finanzkontrolle. Nur die Legitimation durch den Landtag erlaubt es, die erforderlichen Massnahmen im Rahmen der Amtsausübung sofort an die Hand zu nehmen, ohne im Handlungsspielraum eingeschränkt zu werden. Auf diese Weise können die erwarteten Synergien von allem Anfang an geschaffen werden. Gerade in der heutigen wirtschaftlich schwierigen Situation ist eine sofortige Umsetzung dieses Gesetzes essenziell, damit die Wirtschaftlichkeitsprüfungen sofort aufgenommen und Sparmassnahmen schnellstmöglich von einer unabhängigen Stelle aufgezeigt werden können.
Letztendlich erachte ich es auch im Hinblick auf die erweiterten Aufgaben der GPK durch die Corporate-Governance-Vorlage der Regierung als zentral, dass die GPK auch weiterhin durch eine fachkundige, stabile und gut funktionierende Finanzkontrolle wirksam unterstützt wird.
Aus den genannten Gründen ist eine direkte Bestellung der bisherigen Leiterin der Finanzkontrolle für vier Jahre eine zweckmässige und auch faire Lösung, da die bisherige Leiterin die Aufgaben schon seit Jahren zur vollsten Zufriedenheit ausübt. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe Mühe mit diesem Antrag. Das sage ich hier ganz offen. Wir schaffen hier ein neues Gesetz. Die Finanzkontrolle bekommt neue Aufgaben, hat eine neue Stelle, wird unabhängig. Wir haben in Art. 4 beschlossen, dass der Landtag eine Wahlkommission einsetzt, dass die Amtsdauer dieser Person acht Jahre ist. Ich denke, der Landtag würde hier keine gute Entscheidung treffen, jetzt zunächst vier Jahre abzuwarten, um dann Art. 4 einmal in Kraft zu setzen.
Ich bin dafür, dass man dieses Wahlprozedere relativ schnell beginnt. Ich verstehe meine Aussagen auch ganz unabhängig von der Person, die diese Stelle jetzt innehat. Mir geht es nur darum, dass dieses Gesetz, das wir jetzt heute beschliessen, dann auch mit den neuen Aufgaben etc. der Finanzkontrolle und der neuen Struktur greift. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich unterstütze das Anliegen der Abg. Diana Hilti, und ich kann dem Antrag des Abg. Batliner eigentlich nicht viel abgewinnen. Ich bin der Ansicht - und das wollte ich eigentlich gestern auch schon sagen -, dass wir über Personen im öffentlichen Landtag nicht diskutieren sollten. Aber das ist anscheinend so nicht der Fall. Aber ich stelle jetzt trotzdem meinen Antrag zum Abs. 1, und ich stelle den Antrag, dass anstatt «2 Jahre» «1 Jahr» ersetzt wird.Abg. Christian Batliner
Danke. Ich glaube, Sie verwechseln da zwei Sachen. Es geht nicht darum, dass, wenn wir 4 Jahre eine Übergangsfrist wählen, das Gesetz nicht sofort implementiert wird. Um was es mir geht ist, dass das heute bestehende Know-how erhalten bleibt und sofort einfliessen kann. Um das geht es, und ich verspreche mir davon sehr viel Synergien, weil es gerade um die Wirtschaftlichkeitsprüfung geht. Ich weiss nicht, wie Sie sich das vorstellen, wenn in einem Jahr ein neuer Leiter gewählt wird. Wie soll dieser neue Leiter alle Internas der Landesverwaltung kennen und sich einbringen können, Wirtschaftlichkeitsprüfungen vornehmen? Ich verstehe das nicht. Es werden neue Personen angestellt, der Know-how-Transfer muss auf diese neuen Personen stattfinden können. Und wenn das Gesetz wirklich greifen soll und wenn Sie wirklich wünschen, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Landesverwaltung vorgenommen wird, dann kann ich diesen Antrag auf ein Jahr schlichtweg nicht nachvollziehen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident, guten Morgen liebe Kollegen. Gerade diese Argumentation, die der Abg. Christian Batliner genannt hat, will ich vollinhaltlich unterstützen. Wir müssen dieses vorhandenen Know-how nützen und es ist völlig unrealistisch, in einer kürzeren Zeit als zwei Jahren - wobei ich aber auch den Antrag des Abg. Christian Batliner auf vier Jahre zu gehen unterstütze - in einer so kurzen Zeit wie zwei Jahren oder dann sogar nur einem Jahr, wie der Abg. Harry Quaderer beantragt, einen nahtlosen Übergang mit optimaler Nutzung aller Ressourcen, die heute vorhanden sind, vorzunehmen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Zuerst möchte ich noch gerne präzisieren, was die Abg. Renate Wohlwend vorhin gesagt hat. Sie haben gesagt, Sie möchten den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen, das auf 4 Jahre zu setzen anstatt auf 2 Jahre. Das wäre nochmal ein ganz neuer Antrag, weil der Abg. Christian Batliner hat ganz konkret ein Datum genannt, nämlich den 31.12.2013. Das ist ja nochmals eine ganz andere Geschichte, als wenn da stehen würde «bis spätestens 4 Jahre». Für mich geht es hier auch darum: Das Traktandum wurde gestern in der nichtöffentlichen Landtagssitzung traktandiert und man kam zum Schluss - wenn man so viel zu diesem nichtöffentlichen Landtag sagen darf -, dass die ganze Geschichte eine Systemfrage und keine Personenfrage ist. Und wenn wir bei der Systemfrage sind, müssen wir eingestehen, wir haben mit diesem Finanzkontrollgesetz, das wahrscheinlich auch eine Historie von etwa 11 Jahren hat, über eine lange Zeit eine Neuregelung gefunden, die mit der letzten Zusammensetzung des Landtags im nichtöffentlichen Landtag vor allem diskutiert wurde. Ich glaube, das war ein einhelliger Kompromiss. Ich persönlich bin jetzt nicht bereit, diese Systemumstellung, die wir machen, die dann logischerweise auch neue Aufgaben und neue Kompetenzen beinhaltet, mit irgendwelchen personellen Diskussionen zu überschatten. Ich bleibe bei den Bestimmungen, wie sie jetzt in der Vorlage vorhanden sind. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Abgeordneten Hilti und Quaderer nehmen überhaupt keine Stellung zu der Wirtschaftlichkeit. Wir setzen ja hier gerade ein Gesetz ein, das die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund setzt. Wir sagen, hier müssen Prüfungen der internen Kontrollsysteme vorgenommen werden, IT-Systeme sind auf ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen. Und hier sollte man gerade, wenn wir dieses Gesetz auch einsetzen, eben diesen betriebswirtschaftlichen Ansatz auch eigens nutzen und sagen: Wir wollen hier das Wissen und das Know-how auf die künftig auch neuen Mitarbeiter dieser Finanzkontrolle implementieren und verteilen. Dass man hier die Wirtschaftlichkeit ausser Acht lässt erstaunt mich.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, was spricht dagegen? Ich sage Ihnen: Wenn Sie so argumentieren, wenn Sie von Qualifikation sprechen, von Know-how sprechen, dann sollte es doch umso mehr bedeuten, dass wir diese Ausschreibung umso schneller machen sollen. Wenn sie argumentieren, dass die jetzige Leiterin das Know-how und die Qualifikation hat, dann hat sie doch das gute Recht, für diese Stelle ihre Qualifikation einzugeben, und wenn sie die Person ist, dann soll sie auch von der Wahlkommission gewählt werden. Das ist ganz einfach. Und wenn Sie jetzt glauben, dass ich in dieser Wahlkommission Einsitz nehmen würde - und ich habe mich jetzt schon explizit exponiert - ich werde in dieser Wahlkommission nicht Einsitz nehmen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.Abg. Christian Batliner
Danke. Mir geht es um Kontinuität, und formell kann man schon so argumentieren. Sie waren ja letztes Jahr im nichtöffentlichen Landtag dabei und Sie kennen den Standpunkt des Abg. Heinz Vogt. Er hat auf die Gefahren hingewiesen und er war ein schwerer Verfechter eines anderen Wortlautes. Er hat sich immer für unsere Variante, die ich heute vorgeschlagen habe, stark gemacht.
Zum Votum der Abg. Beck möchte ich sagen: Über Personen diskutieren wir nicht. Ich diskutiere nur über Systemfragen. Mir geht es um die Kontinuität und ich möchte Sie konkret fragen: Befürworten Sie Kontinuität?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte darauf pochen, dass wir hier nicht über Personen, sondern über die Sache reden.Abg. Diana Hilti
In diesem Sinne möchte ich einfach ergänzen: Es geht hier schlussendlich um die Qualifikationen. Dafür sind wir verantwortlich. Die Kontinuität ist ein Thema, aber - um das nicht jetzt personenbezogen zu machen - es geht um die Qualifikationen. Ich verstehe nicht, wieso man sich scheut, hier dann wirklich über Qualifikationen zu sprechen.Abg. Manfred Batliner
Ich möchte zur Aussage des Abg. Quaderer noch bestätigen: Er hat gesagt, dass er in diese Wahlkommission nicht Einsitz nehmen würde. Das sagt Art. 4 schon, weil die Wahlkommission aus drei unabhängigen Fachexperten besteht.Abg. Doris Beck
Danke schön. Zum Ersten möchte ich noch festhalten: Das Zitieren aus nichtöffentlichen Protokollen, wer was gesagt hat, ist nicht statthaft. Das wäre dann noch meine Anmerkung.
Dann zu Ihrer konkreten Frage betreffend Kontinuität: Ich wiederhole mich jetzt noch einmal. Mit diesem Gesetz stellen wir das ganze Finanzkontrollwesen stark um - ich sage es mal so. Das ist eine Systemumstellung. Damit einher gehen neue Aufgaben und neue Kompetenzen, was eben so eine Umstellung mit sich bringt. Wenn wir hier eine Ausschreibung machen und sich alle interessierten Leute bewerben, haben wir im besten Fall auch die Kontinuität, die Sie sich jetzt wünschen. Das sehe ich durchaus als eine Möglichkeit, wenn die heutige Stelleninhaberin sich auch bewirbt. Aber was Sie unter Kontinuität verstehen, wenn Sie das Ganze einfach vier Jahre hinausschieben wollen - das verstehe ich einfach überhaupt nicht. Mit Ihrem Datum 31.12.2013 werden Sie, wie ich vermute Sie zu kennen, irgendwann dann im Oktober die Frist wiederum vier Jahre verlängern. Irgendwann haben Sie automatisch diesen Kontinuitätsbruch, wenn Sie sich weigern auszuschreiben. Kontinuität ist dann, wenn man gemäss den neuen Begebenheiten, die dieses Kontrollgesetz hat, das Gesetz auch zu leben beginnt, auszuschreiben und dann eben allenfalls die Kontinuität zu haben und sonst einen neuen Stelleninhaber zu haben.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe der Diskussion nun zugehört und mir eine Meinung gebildet. Ich kann der Argumentation des Abg. Christian Batliner folgen und werde seinem Antrag zustimmen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Richtig, Frau Abg. Beck, und vor allem auch richtig, Herr Abg. Quaderer, es geht nicht um die Person. Aber Sie haben vorher wieder die Person in den Mittelpunkt gerückt. Es geht um eine Systemfrage, und dieses System wird wachsen. Es wird neue wichtige Aufgaben wahrnehmen, nämlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Und das ist zentral. Mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird Effizienz geschaffen und somit Geld gespart. Das sollte mal im Mittelpunkt stehen. Ich möchte auch nicht den Begriff Kontinuität absolut in den Mittelpunkt rücken, sondern den Begriff Know-how. Das aktuell vorhandene Know-how wird zentral wichtig sein, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Und jeder, der in der Wirtschaft ist, weiss, dass Fluktuation Geld kostet, vor allem, wenn Know-how nicht übergeben werden kann. Wenn es also zu dieser Fluktuation kommt - und das kann ja durchaus sein, wenn die Stelle ausgeschrieben wird - dann sollte zumindest das Know-how, das jetzt schon durch langjährige Mitarbeiter vorhanden ist, übertragen werden können. Und das ist mit einer einjährigen Frist mit Sicherheit nicht möglich. Ich werde den Antrag des Abg. Batliner auch unterstützen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zum Votum der Abg. Beck: Ich habe nicht aus dem nichtöffentlichen Landtagsprotokoll zitiert. Ich kenne einfach den Inhalt. Ich habe ihn studiert und ich habe sie deshalb bewusst nach ihrer Position bezüglich der Kontinuität gefragt, aber ich habe nicht aus dem Protokoll zitiert.
Zum Weiteren: Ich möchte nicht ein Perpetuum mobile schaffen. Mein Vorschlag sieht vor, dass nach vier Jahren Neuwahlen stattfinden können nach Massgabe des Gesetzes. Es gibt genügend Zeit auszuschreiben, es gibt keine Gefahr, dass Know-how verloren geht. Und ich sehe keinen Grund, wieso wir in diesem Gesetz anders vorgehen sollten, eine andere Formulierung wählen, wie es der Landtag vor einem Jahr beim Datenschutzbeauftragten gemacht hat. Mir stellt sich schon die Frage. Ich habe beim Datenschutzbeauftragten die Diskussion im Landtag angeschaut. Es hat keine Diskussion gegeben. Da waren es sogar noch acht Jahre - es hat keine Gegner gegeben. Es wurde nicht einmal kritisch hinterfragt. Und mir stellt sich die Frage, wieso seitens der Vaterländischen Union eine so starke Opposition kommt, wo denn das Problem ist. Haben Sie denn Angst? Ich weiss schon, die Finanzkontrolle wird dann unbequeme Fragen stellen, die wird Wirtschaftlichkeitsprüfungen machen. Das kann unangenehm sein für die Regierung. Sie unterstützt die GPK. Ja wollen Sie denn das nicht? Wollen Sie nicht eine starke GPK? Wollen Sie nicht, dass das heute vorhandene Know-how einfliessen kann und Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht werden kann?
Ich sehe keinen stichhaltigen Grund, dass ein anderer Wortlaut gewählt wird, wie das beim Datenschutzbeauftragten gemacht wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die ganze Fraktion so einig sind. Wenn ich zum Beispiel die Voten von Heinz Vogt anschaue, das ist ja auch aus Ihrer Partei gekommen. Das war allerdings noch im letzten Jahr unter einer anderen Führung. Da stellt sich mir schon die Frage. Ich sehe keinen stichhaltigen Grund, dass das anders gemacht wird. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Beck vermutet, dass man in vier Jahren die Ausschreibung der Stelle wieder hinausschieben will. Ich könnte mir vorstellen, dass man in den Übergangsbestimmungen festhält, dass das erste Mal in vier Jahren definitiv ausgeschrieben wird.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte hier noch festhalten: Mir gefällt das Wort «Know-how-Transfer» auch besser, weil darum geht es ja eigentlich. Und das war auch genau der Grund, wieso man nach langer Diskussion mit diesem «bis spätestens 2 Jahre» dann sich schlussendlich geeinigt hat. Man hat dazumal auch diskutiert, wie lang geht so eine Ausschreibung? Wie viel Zeit sollte vorhanden sein, um wirklich Know-how-Transfer auch ausüben zu können? Und wie gesagt, ich habe das schon beim Votum der Abg. Renate Wohlwend gesagt, mit dem Antrag «bis spätestens 4 Jahre» - das ist nochmals ganz etwas anderes als ein bestimmtes Datum, weil ein bestimmtes Datum ist ja dann wieder irgendeine Deadline. Sie können jetzt zitieren und behaupten, Angst vor der Finanzkontrolle. Ich glaube, mit diesem Gesetz will man eigentlich genau - und das wurde jetzt wirklich von allen drei Parteien im letzten Landtag getragen - will man ja genau eine verstärkte Finanzkontrolle. Ich glaube, da stehen alle hinter diesem Ansinnen. Für mich gibt es in dem Moment nichts mehr zu sagen. Ich denke, wir haben hier eine Vorlage, die lang und breit diskutiert wurde. Ich bleibe bei der Variante, die hier vorgeschlagen wird.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur den Vorwurf nicht so im Raum stehen lassen, dass einige Abgeordnete der VU sich gegen die Wirtschaftlichkeitsprüfung stellen. Es geht für mich nicht darum, dass wir hier dieses Gesetz nicht richtig umsetzen. Wenn das personenbezogen ist, dann haben wir ein Problem. Es geht darum, wie das Wahlprozedere in Zukunft abläuft. Ich habe keine Angst vor einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und einer starken GPK. Ich befürworte dies. Ich hätte mir noch eine viel stärkere GPK gewünscht und hätte mir dort als GPK einige Gedanken gemacht.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Batliner, Sie sprechen von Aussagen, die der ehemalige Abg. Heinz Vogt im nichtöffentlichen Landtag gemacht hat. Ich war damals anwesend und möchte eigentlich nur so viel sagen, dass sich die Aussagen des Abg. Heinz in dieser heutigen Vorlage fast identisch widerspiegeln. Da sehen wir gar nichts anders. Wenn Sie glauben, dass er auf Ihre Lösung tendiert hätte, dann liegen Sie meiner Meinung nach falsch.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe vom Abg. Batliner eine Erklärung erhalten, wieso er diesen Antrag stellt. Was mir noch ein wenig fehlt: Ich hätte gerne eine Erklärung des Abg. Quaderer, was denn der Grund ist für seinen Antrag, auf ein Jahr zu reduzieren. Das habe ich noch nicht mitgekriegt oder verpasst. Ich würde gerne hören, was die Erklärung ist, wieso das sogar noch gekürzt werden muss. Das ist die erste Frage.
Und die zweite Frage ist: Der Abg. Christian Batliner hat die Frage konkret gestellt, ob Sie für Kontinuität sind. Und dazu habe ich auch noch keine Antwort gehört. Mich würde das vor allem in Bezug auf das Beispiel des Datenschutzbeauftragten interessieren. Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Christian Batliner hat vorher sehr stark darauf plädiert, das genau gleich wie bei der Datenschutzstelle zu machen. Er hat Sie auch gefragt, warum Sie das anders wollen. Sie haben bis jetzt keine Antwort gegeben, warum hier eine andere Lösung als jene bei der Datenschutzstelle getroffen werden sollte. Ich bitte Sie, hier noch Stellung zu nehmen.
An die Abg. Hilti habe ich noch eine Verständnisfrage: Ich habe das nicht ganz verstanden. Wo hätten Sie gerne eine andere GPK gesehen? Das habe ich irgendwie jetzt nicht kapiert. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident, guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich mische jetzt auch noch ein bisschen in dieser Diskussion mit, und zwar möchte ich einfach einen Vorwurf - ich nenne es einmal Vorwurf des Abg. Christian Batliner - aufgreifen und kommentieren.
Der Abs. Christian Batliner hat gesagt, dass die VU keine starke GPK möchte, dass man Angst vor unangenehmen Fragen an die Regierung hat. Das möchte ich entschieden zurückweisen. Wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie im September-Landtag nicht die volle Zeit anwesend. Ich möchte an das Traktandum Corporate Governance erinnern. Es war die VU, die genau dieser GPK vermehrt Kompetenzen geben möchte. Ich möchte einfach an das erinnern. Solche Vorwürfe kann man einfach nicht so in den Raum stellen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik an den Abg. Büchel: Zuerst möchte ich mal sagen, langsam aber sicher dreht sich diese Diskussion sicherlich im Kreis. Herr Abg. Büchel, wenn Sie mir zugehört hätten, dann wüssten Sie, warum ich auf ein Jahr tendiert habe. Sie können das im nächsten Protokoll nachlesen. Das werde ich jetzt nicht wiederholen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich wurde aufgefordert, etwas zu konkretisieren. Ich habe mir bezüglich der starken Stellung der GPK - das bezieht sich auch auf die Diskussion zu Corporate Governance im letzten Landtag - aufgrund dieser Diskussion die Frage gestellt - aber das ist eine Entscheidung, die die GPK zu fällen hat und nicht ich - ob es halt nicht auch eine Lösung gewesen wäre, dass in Art. 2 nicht festgehalten ist, dass das Revisionsprogramm von der Finanzkontrolle festgelegt wird und dies nur von der GPK durch Anhörung genehmigt wird, oder ob es nicht einen anderen Weg gegeben hätte, dass die GPK hier auch ihren Input in die Zusammenstellung des Revisionsprogrammes gibt. Aber das ist jetzt vorbei. Das haben wir beschlossen, dass das so ist. Ich wünsche mir einfach auch im Zusammenhang mit Corporate Governance, dass wir uns überlegen, welche Stellung und Aufgaben die GPK zukünftig wahrnimmt.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Gerade zum Votum der Abg. Hilti: Natürlich haben wir das diskutiert. Es geht aber auch um die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle. Das ist ein gewichtiger Punkt, ein zentraler Punkt dieser Gesetzesvorlage. Und natürlich werden wir uns einbringen. Aber die letztendliche Verantwortung trägt die Finanzkontrolle. Die GPK hat die Möglichkeit, der Finanzkontrolle das Vertrauen zu entziehen. Die Finanzkontrolle kann abberufen werden aus wichtigen Gründen, so wie es das Gesetz vorsieht.
Dann zum Votum des Abg. Quaderer: Ich zitiere - vielleicht kann ich kein Deutsch - ich lese jetzt Ihnen einen Satz aus dem Eintretensvotum von Heinz Vogt vor: «Der aktuelle Vorschlag der Regierung zur Neubestellung der Leitung der Finanzkontrolle scheint mir etwas problembehaftet angesichts der Problematik der Zeitachse». Und dann führt er weiter aus: «Ich spreche mich dafür aus, dass die bisherige Leitung in den Übergangsbestimmungen für ein gewisses Zeitfenster bestellt wird und erst dann das Wiederwahlprozedere in Art. 4 zum Tragen kommt». Sagen Sie mir bitte nicht, dass ich den Abg. Vogt falsch zitiere.
Und wenn ich jetzt die Übergangsbestimmung anschaue, dann wird sie eben nicht direkt bestellt. Es wird ausgeschrieben: Spätestens innerhalb von 2 Jahren erfolgt eine Neubestellung. Und das ist genau das, was der Abg. Vogt kritisiert hat. Das können Sie ja auch im Protokoll des nichtöffentlichen Landtags nachlesen. Er hat da seine gewichtigen Bedenken geäussert, aber man darf ja nicht zitieren. Aber ich kann das schlichtweg nicht nachvollziehen, wenn Sie die Voten des Abg. Vogt gelesen haben. Sehr wahrscheinlich wird es heute aber wieder einen 13er-Block geben.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Mir geht es auch wie dem Abg. Büchel. Die Argumentation des Abg. Quaderer betreffend ein Jahr habe ich auch verpasst. Das wird ja so bleiben, weil er diese Argumentation nicht aufnimmt. Ich möchte einfach sagen: Diese zwei Jahre sind für mich einfach zwei Jahre der Unsicherheit. Also wenn diesen vier Jahren der Kontinuität - und die Wirtschaftlichkeit mit einbezogen - nicht zugestimmt wird, dann werde ich dem Antrag des Abg. Quaderer auf ein Jahr zustimmen, weil dann bin ich der Meinung, da machen wir gleich Tabula rasa und setzen das gleich um. Dann haben wir nicht eine Verlängerung der Schwammigkeit in zwei Jahren, sondern dann können wir das gleich in einem Jahr regeln, wenn der Antrag über vier Jahre keine Zustimmung erhält.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Abg. Manfred Batliner. Dann habe ich ja vielleicht schon eine Stimme gewonnen, wenn ich Sie so höre. Aber zum Abg. Christian Batliner: Ich attestiere nicht, dass Sie nicht lesen können. Das attestiere ich keinem Landtagsabgeordneten. Nein, was ich sage und was Heinz Vogt im öffentlichen Landtag gesagt hat, aber auch insbesondere im nichtöffentlichen Landtag, ist genau jetzt in diesem Art. 19 reflektiert. Das ist meine Meinung.Abg. Diana Hilti
Ich möchte nur das Argument, dass jetzt Unsicherheit besteht, wenn wir die Bestimmung so verabschieden wie sie jetzt ist, das möchte ich nicht so stehen lassen. Es ist ganz klar geregelt, dass dies bis spätestens in zwei Jahren zu regeln ist, und in Abs. 2, dass bis zum Dienstantritt des neu gewählten Leiters der Finanzkontrolle der bisherige Leiter in seinem Amt bleibt. Wo hier noch Spielraum für Unsicherheiten in den nächsten zwei Jahren sein soll, das verstehe ich nicht.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mit einer kurzen Replik dem Abg. Christian Batliner entgegnen: Er zitiert Heinz Vogt aus dem Eintretensvotum im öffentlichen Teil. Wir sind daran zu interpretieren, wie könnte man das gemeint haben. Ich finde es schade, dass Heinz Vogt nicht mehr hier sitzt, sonst könnte er eine Antwort geben. Vielleicht müsste man ihn anrufen und eine öffentliche Schaltung machen. Ich weiss es nicht, aber ich möchte, dass wir wirklich beim Thema auch bleiben.
Dann nennt er den 13er-Block: Es scheint sich eingebürgert zu haben, dass das jetzt häufig genannt wird, ein 13er-Block, der macht alles kaputt. Ich habe aber Zuversicht, wenn ich das Votum des Abg. Manfred Batliner gehört habe. Er würde dem ja sogar zustimmen, dass man ein Jahr geht. Soviel zum 13er-Block. Ich glaube, das können wir mit der Zeit dann auch lassen. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wenn ich im Bericht und Antrag Nr. 122/2008 vom letzten Jahr nachlese, dann war in der Übergangsbestimmung, Art. 18, ein Jahr drin. Ich nehme an, dass der Abg. Heinz Vogt dazumal das auf dieses eine Jahr bezogen hat und nicht auf die heutigen zwei Jahre. Ein Jahr finde ich auch kurz, das haben wir auch in der GPK besprochen. Aber nach zwei Jahren sollte es möglich sein, hier eine einvernehmliche Lösung mit den Wahlen durchzuführen. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke. Okay, Sie sagen jetzt zwei Jahre. Das Gesetz sagt «spätestens in zwei Jahren». Wir haben keine Sicherheit, dass es erst in zwei Jahren eine Anstellung oder Wahl der Leiterin gibt. Das kann auch in einem Jahr geschehen, je nachdem, wie schnell das dann an die Hand genommen wird.
Ich habe das Protokoll des nichtöffentlichen Landtags vor mir. Ich zitiere nicht daraus, aber ich kenne haargenau die Position, und ich kenne auch haargenau die Positionen der anderen Abgeordneten, die dafür gewesen sind. Wenn es heute einen 13er-Block gibt - klar, man nimmt das Wort in den Mund, aber es wird ja auch so gemacht und dann darf man das auch sagen - dann komme ich zurück auf die Telefonie: Da hat man Namensaufruf gemacht und ich wäre sehr erstaunt, wenn es heute einen 13er-Block gibt, weil dann haben sicher einzelne Abgeordnete ihre Auffassung geändert, so wie man das dann halt im Protokoll nachlesen kann. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nur kurz äussern zu meinem vorhergehenden Votum. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich niemand zum Vergleich mit der Datenschutzstelle äussern möchte. Ich verstehe nicht, warum man da nicht ähnliche Entscheide miteinander vergleicht. Da kann sich jeder wahrscheinlich jetzt das eigene Bild machen, dass es da um andere Sachen geht.
Und zur Abg. Hilti möchte ich sagen: Es ist ein Grundsatz dieses Gesetzes, dass die Finanzkontrolle unabhängig sein soll. Und das mit der Anhörung ist ein Grundsatz dafür, dass die Unabhängigkeit auch so sein kann. Ich hätte mir dann gewünscht dass Sie das in Art. 2 so gesagt hätten, wenn Sie das so meinen. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde das nicht ganz so wie mein Vorredner, der Abg. Rainer Gopp machen. Ich hatte auch zwei Fragen. Die eine Frage wurde mir vom Abg. Quaderer beantwortet, dass ich das im Protokoll nachlesen kann. Vielen Dank für den Hinweis und für Ihre kooperative Haltung.
Zum Thema Kontinuität möchte ich die Frage nochmals stellen, und falls ich diese wieder nicht beantwortet bekomme, nehme ich es dann halt auch - wie der Abg. Gopp - zur Kenntnis. Mich würde rein systemtechnisch verstanden interessieren, wieso eine andere Argumentation in diesem vorliegenden Fall verwendet wird gegenüber der Argumentation bei der Datenschutzstelle. Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Vielleicht nochmals zur Präzisierung: Art. 18 im Antrag Nr. 122/2008 war «spätestens ein Jahr» und im neuen Antrag heisst es «spätestens zwei Jahre». Ich unterstütze also diese «spätestens zwei Jahre», weil das ist die Zeit, um einen sauberen Übergang zu gewährleisten. Sie sind ja heute auch nicht sicher - wir wollen ja nicht über Personen reden -, dass ein Amtsinhaber verunglückt und seine Stelle nicht mehr antreten kann. Und da haben wir auch keine Kontinuität. Also über Kontinuität kann man streiten, wie man das auslegt. Es ist heute auch nicht möglich, die Kontinuität immer zu wahren. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an den Herrn Abg. Christian Batliner.Abg. Christian Batliner
Wenn wir gerade das Stichwort «Kontinuität» haben: Ich denke, bei so einem wichtigen Gesetz ist Kontinuität wichtig, und ich möchte nochmals die Abgeordnete Beck fragen: Wissen Sie noch, was Sie im nichtöffentlichen Landtag zum Stichwort «Kontinuität» gesagt haben? Wir sind jetzt im öffentlichen Landtag, vielleicht können Sie das wiederholen?Abg. Doris Beck
Nein, ich werde überhaupt nichts wiederholen. Wir haben über Kontinuität gesprochen. Ich habe genau ausgeführt, was mich dazu bewegt, zu diesen «spätestens zwei Jahre» zu tendieren. Sie haben sicher auch gelesen - wenn wir jetzt beim alten Protokoll sind -, was gewisse Abgeordnete seitens der FBP gesagt haben, ich nenne jetzt aber keine Namen wie Sie das gemacht haben - wie lange wir auch hier gerungen haben, um eben mit diesen «spätestens zwei Jahren» einen Kompromiss zu finden. Und bezüglich Kontinuität gefällt mir dann die Änderung zum Know-how-Transfer schon sehr viel besser, weil Kontinuität hat ja einen etwas schwierigen Touch. Hier geht es darum: Mit der Formulierung «bis spätestens zwei Jahre» ist Know-how-Transfer - für Sie die Kontinuität - gewährleistet. Und damit ist für mich das Thema eigentlich erledigt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn keine Wortmeldungen aus dem Plenum mehr sind, gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef Klaus Tschütscher.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch ein paar Anmerkungen machen, weil ja die Regierung auch direkt angesprochen wurde, dass wir hier die Voten nicht aufgenommen hätten. Ich möchte mehrere Anmerkungen dazu machen, vielleicht auch die Position der Regierung hier wiedergeben. Die finden Sie auch in den GPK-Protokollen. Das möchte ich jetzt eigentlich auch nicht wiederholen. Ich denke auch, dass ich dem sehr gut entgegentreten kann, dass wir keine starke GPK wollen. Ich glaube, gerade wer das Protokoll vom August sieht, sieht darin, dass wir eigentlich noch eine viel, viel stärkere GPK wollten. Das nur, falls hier irgendetwas in Richtung Regierung gesagt wurde. Ich glaube, es ist bekannt, dass wir uns doch hier auch entsprechenden Kontrollen unterwerfen sollten.
Um was geht es aus Sicht der Regierung? Es geht zum einen um einen Übergang in ein völlig neues System. Sie nehmen mit diesem Gesetz eine weitreichende Veränderung der Kompetenzlage vor. Checks and Balances wird eine ganz neue Ausgangslage in diesem Staatsgefüge haben, neue grosse Unabhängigkeit - alle haben es bestätigt -, viele neue Kompetenzen. Und damit geht es um Legitimation. Gleichzeitig geht es um diese Gewährleistung des Übergangs. Es wurde davon gesprochen «kontinuierlicher Übergang», «gesicherter Übergang» in dieses neue Gesetz. Das ist eine Interessenabwägung, und die Regierung hat bei der ursprünglichen Vorlage und jetzt auch wieder sich ganz klar für eine lasche Legitimation ausgesprochen. Sie tut das, und ich werde das nachher auch begründen, weil hier eben etwas Neues geschaffen wird, nämlich eine völlig neue Unabhängigkeit.
Und da liegt auch der Unterschied zur Datenschutzstelle. Der Datenschutzbeauftragte war schon als unabhängiger Datenschutzbeauftragter ausgeschrieben und er hat diese Stelle dann auch bekommen. Ursprünglich ist er nur - und das weiss ich als ehemaliger Justizminister haargenau - rein organisatorisch mir unterstanden. Ich konnte ihm Bleistifte kaufen und Radiergummi bestellen. Mehr konnte und durfte ich nicht machen. Was wir vorgenommen haben, ist einfach eine rein organisatorische Umgruppierung, weil das ein Schengen-Erfordernis war, dass die Datenschutzstelle nicht mehr der Exekutive zugeordnet wird, sondern eben neu ein Organ der Legislative ist. Wir haben an der Unabhängigkeit überhaupt nichts geändert. Er war bereits ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter und eben öffentlich ausgeschrieben.
Ich glaube auch, dass - und das ist die Position der Regierung, das finden Sie auch in diesem Bericht und das haben Sie auch im ursprünglichen Bericht und Antrag gesehen - dieses neue Gesetz meines Erachtens, gerade im Hinblick auf die neuen Kompetenzen, eine sehr erhöhte Legitimation auch braucht und eine erhöhte Legitimation braucht meines Erachtens eben eine öffentliche Ausschreibung.
Zum Übergang des Wissens sage ich Ihnen einfach, was die Position der Regierung ist: Das erwarte ich von professionell arbeitenden Leuten, dass das gemacht wird. Das ist für mich überhaupt nicht einmal eine Frage. Ich sage Ihnen auch, warum wir das so machen. Auch die Regierung hat in den letzten Jahren sich mit diesen Fragen auseinander gesetzt und über Direktbestellungen sich den Kopf zerbrochen. Wir haben nicht ein einziges Mal eine Direktbestellung vorgenommen. Es ist ein Betroffener hier im Saal. Es gab die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung. Wir haben einen bestens qualifizierten Amtsleiter beim Amt für Berufsbildung gehabt, und beim Amt für Berufsberatung ist der bisherige Stelleninhaber in Pension gegangen, und wir haben uns entschlossen, diese beiden Ämter zusammenzulegen. Die Regierung hätte sich auch sagen können: Direktbestellung, Herr Kranz ist doch bestens geeignet, natürlich, aber er hat sich nicht gescheut - öffentliche Ausschreibung, Qualifikationsprinzip. Herr Kranz ist heute Amtsleiter dieser zusammengelegten Amtsstelle.
Dasselbe haben wir beim Amt für Statistik gemacht: Herauslösung einer Abteilung - Zustimmung zum Statistikgesetz - neues Amt für Statistik. Sie wissen auch, wer die entsprechende Person war - beste Qualifikation - Ausschreibung - Qualifikationsprinzip. Die Person ist heute Stelleninhaber dieser Stelle.
Das ist die Position der Regierung. Wir bewerten eine rasche und erhöhte Legitimation, insbesondere dann, wenn es um Kompetenzen geht als das höhere Gut. Ich versuche mich jetzt auch in die Lage der direkt Betroffenen zu versetzen. Mir wäre es auch recht, wenn ich als direkt Betroffener eine rasche Legitimation zu dieser Frage hätte. Diese ist meines Erachtens nur dann zu erzielen, wenn man eben rasch auch ein entsprechendes Auswahlverfahren durchführt. Das ist die Position der Regierung, die wir diesem Bericht und Antrag und dieser Stellungnahme zugrunde gelegt haben, weil wir eben direkt angesprochen wurden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Christian Batliner
Danke. Sie sprechen mir aus dem Herzen. Legitimation - das ist das Stichwort. Was für eine höhere Legitimation könnte die Leitung der Finanzkontrolle erhalten als eine direkte Bestellung durch den Landtag? Und wenn Sie sagen, dass das beim Datenschutzbeauftragten im letzten Jahr gemacht wurde: Mir ist nicht bewusst, dass es im letzten Jahr eine Ausschreibung gegeben hat, und dann hätte auch die Übergangsbestimmung im letzten Jahr schlichtwegs keinen Sinn gemacht. Beim direkt Betroffenen hier - er war Abteilungsleiter, nicht Amtsleiter - hat eine Ausschreibung durchaus Sinn gemacht.
Dann möchte ich noch etwas zum Votum des Abg. Hilti sagen. Ich habe der VU keine Vorwürfe gemacht, aber ich habe Fragen gestellt. Ich möchte nun aus einem Interview von Ihnen zur Finanzkontrolle vorlesen. Da haben Sie gesagt: «Eine verstärkte Finanzkontrolle würde sozusagen die Klammer um die ganze Finanzpolitik legen, indem man dieser Politik quasi auf die Finger schaut. Nebst der Aufgabe der eigentlichen Rechnungskontrolle als einer nachträglichen Betrachtung der Landesrechnung und seiner Betriebe könnte die Finanzkontrolle dadurch gestärkt und die Kompetenzen erweitert werden, dass da die finanziell wirksame Tätigkeit des Staates, also das Finanzgebaren des Staates, laufend überprüft und begutachtet wird».
Jetzt frage ich Sie schon, wenn es innerhalb eines Jahres zu einer Neubestellung kommt von jemandem, der die Landesverwaltung nicht kennt, wie man diese Kontrolle effektiv wahrnehmen möchte? Vielleicht noch zur Klarstellung: Dieses Interview betrifft nicht den Abg. Hilti, sondern den Regierungschef. Das ist ein Interview aus dem «Vaterland» aus dem Jahre 2005. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich möchte hier nur kurz entgegnen. Ich glaube, es zweifelt niemand, dass es gemacht wird, das Wissen zu übertragen. Ich denke, das stellt auch niemand in Abrede. Ich glaube, diese Loyalität wird man überhaupt nicht in Frage stellen, dass man das Wissen nicht übertragen will. Ich stelle aber in Frage, ob es in dieser Zeit überhaupt möglich ist, diesen Know-how-Transfer zu gewährleisten und gleichzeitig solche zusätzlichen, wichtigen Aufgaben zu übernehmen, die die Finanzkontrolle erhalten wird. Das ist das, was ich in Frage stelle. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich kurz fassen: Ich möchte dem Plenum in Erinnerung rufen: Wir befinden uns hier nicht mehr in einer Eintretensdebatte, sondern wir befinden uns hier in einer 2. Lesung.Abg. Christian Batliner
Danke. Herr Abg. Quaderer, dessen bin ich mir vollends bewusst. Deshalb habe ich auch einen Antrag auf einen neuen Artikel gestellt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zum Interview: Das kann ich heute noch in gleicher Art und Weise tun. Es geht ja auch nicht um die Frage der Inhalte. Ich meine, wir stehen ja voll und ganz hinter dieser unabhängigen Finanzkontrolle. Es geht ja einzig und allein darum, wie eine Leitung eine Legitimation erhält. Sie haben mich offensichtlich missverstanden beim Datenschutzbeauftragten. Die Datenschutzstelle wurde ja im letzten Jahr nicht neu geschaffen. Die unabhängige Datenschutzstelle gibt es seit Jahren, und Herr Mittelberger - nennen wir halt den Namen - wurde bereits bei der Schaffung der Datenschutzstelle als unabhängiger Datenschutzbeauftragter ausgeschrieben. Das ist der grosse Unterschied. Hier wird die Finanzkontrolle neu völlig unabhängig. Und das ist meines Erachtens dann ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Und zur Legitimation: Ja, da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Sie sagen, eine Direktbestellung ohne Ausschreibung ist eine erhöhte Legitimation. Und ich sage, eine Bestellung nach einem Ausschreibungsverfahren ist für mich die viel höhere Legitimation. Das ist aber Ihre Interpretation und da werden wir auch nicht zusammenfinden. Da können wir jetzt wahrscheinlich noch eine Viertelstunde Argumente austauschen.Abg. Christian Batliner
Einfach noch kurz zur Entgegnung - letztes Jahr beim Datenschutz: Die Ausschreibung hat vor Jahren stattgefunden. Letztes Jahr wurde der Datenschutz dem Landtag bzw. der GPK unterstellt. Und da hat keine Ausschreibung stattgefunden, wie Sie das gesagt haben, sondern da hat eine direkte Wahl durch den Landtag stattgefunden. Dasselbe Prozedere befürworte ich, dass wir das auch bei der Finanzkontrolle machen. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Batliner, ich habe nur gesagt, dass es nicht vergleichbar ist. Der Stelleninhaber der Datenschutzstelle, die rein organisatorisch dem Landtag zugeordnet wurde, war schon einmal als Unabhängiger ausgeschrieben. Die Stelleninhaberin der Finanzkontrolle war noch nie als unabhängige Leiterin der Finanzkontrolle ausgeschrieben. Das ist ein Unterschied und da muss man schon Gleiches mit Gleichem vergleichen, was hier nicht möglich ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zu den Abstimmungen.
Wir haben zwei Anträge vorliegend: Der erste Antrag kommt vom Abg. Christian Batliner, der zweite Antrag vom Abg. Harry Quaderer. Wir werden in der Reihenfolge, wie die Anträge eingegangen sind, abstimmen und am Schluss dann über den definitiv formulierten Artikel.
Ich bitte nun - ich habe das nicht mitgeschrieben - den Abg. Christian Batliner, noch einmal seinen Vorschlag vorzulesen. Er möchte die Abs. 1 und 2 zusammenfassen und neu formulieren. Ich bitte Sie, das vorzulesen, damit wir dann genau wissen, über was wir abstimmen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mein Antrag lautet wie folgt:
«Die bisherige Leiterin der Finanzkontrolle übernimmt im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Leitung der Finanzkontrolle und übt diese Funktion bis zum 31. Dezember 2013 aus. Wiederwahlmöglichkeit besteht. Vor Ablauf der Amtsdauer wählt der Landtag den Leiter der Finanzkontrolle nach Massgabe von Art. 4».
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das wäre dann Abs. 1 und Abs. 3 würde dann in Konsequenz entsprechend Abs. 2 sein.
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir über diesen Antrag abstimmen: Wer mit dem Antrag des Abg. Christian Batliner einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Antrag mit 12 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen nun zum zweiten Antrag. Der Abg. Harry Quaderer wünscht noch das Wort.Abg. Harry Quaderer
Ich kann Ihnen meinen Antrag vorlesen. Ich stelle folgenden Antrag zum Art. 19 Abs. 1:
«Der Landtag wählt den Leiter der Finanzkontrolle nach Massgabe von Art. 4 bis spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit haben wir auch diesen Antrag in seinem genauen Wortlaut gehört und wir stimmen darüber ab. Wer mit dem Antrag des Abg. Harry Quaderer einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Antrag mit 5 Ja-Stimmen keine Mehrheit gefunden und wir stimmen nun über den Antrag der Regierung, also den Art. 19, wie er vorgelesen worden ist und wie er vorliegt, ab.
Wer mit Art. 19 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Art. 19 in der vorliegenden Form mit 13 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und wir können weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können darüber abstimmen. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist Art. 20 mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz mit dem GPK-Präsidenten Christian Batliner diesbezüglich sprechen. Ich glaube, wir haben Ihr Einverständnis, dass das der 1. Januar 2010 sein wird.Abg. Christian Batliner
Ja, da haben wir Einverständnis. Das Gesetz sollte so schnell wie möglich in Kraft treten, also sauberer Schnitt 1.1.2010.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir Art. 21 so ergänzt, dass dieses Gesetz am 1.1.2010 in Kraft treten wird.
Abg. Christian Batliner
Doch, ich habe noch einen zusätzlichen Antrag, weil mit dem Finanzkontrollgesetz wurde auch über Stellen befunden. Ich denke, die Schaffung von zwei Stellen muss vom Landtag genehmigt werden. Ich möchte diesbezüglich Antrag stellen. Ich denke, das ist hier der richtige Zeitpunkt. Korrigieren Sie mich, wenn das zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Können Sie den Antrag nochmals wiederholen bitte?Abg. Christian Batliner
Der Antrag lautet wie folgt: «Als Vorsitzender der Geschäftsprüfungskommission stelle ich dem Hohen Landtag den Antrag, mit Genehmigung des Finanzkontrollgesetzes zwei ständige Stellen samt entsprechender Infrastruktur in der Finanzkontrolle zu schaffen».
Diesen Antrag begründe ich wie folgt: Im Bericht und Antrag Nr. 122/2008 zur 1. Lesung des Finanzkontrollgesetzes im November 2008 wurden unter Punkt 7 die personellen Auswirkungen wie folgt beschrieben:
«Um diesen in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Aufgaben-Katalog erfüllen und den Anforderungen an eine zeitgemässe Finanzkontrolle im Sinne der INTOSAI-Vorgaben entsprechen zu können, ist aufgrund der Prüfungsplanung eine Erhöhung des Personalbestands der Finanzkontrolle von bisher 2,4 um 3,6 Stellen auf insgesamt sechs Stellen notwendig».
In Anbetracht der derzeitigen Finanzlage des Staates hat die Finanzkontrolle zur Reduktion des ursprünglich geplanten Personalbedarfs der Geschäftsprüfungskommission im August 2009 vorgeschlagen, in einer ersten Phase den Prüfungsumfang gegenüber der ursprünglichen Planung zu reduzieren und damit eine zeitlich versetzte Personalanstellung zu ermöglichen. Zu Beginn zwingend notwendig ist die Schaffung von zwei qualifizierten Stellen, 1 Wirtschaftsprüfer/in und 1 Revisor/in, um die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben, wenn auch in einem reduzierten Umfang, überhaupt erfüllen zu können; dies aufbauend auf dem in der Finanzkontrolle bestehenden fachlichen Know-how und der langjährigen Erfahrung. Die weiteren Stellen werden im Einvernehmen mit der Geschäftsprüfungskommission zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Mit der Schaffung dieser zwei Stellen wird sich der seit der Verselbstständigung am 1. Januar 2004 unveränderte Personalbestand der Finanzkontrolle von 2,4 Stellen auf 4,4 Stellen erhöhen. Ich stelle Antrag, dass der Finanzkontrolle die Schaffung von zwei neuen Stellen bewilligt wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir werden zuerst über Art. 21 noch abstimmen und dann die Schlussabstimmung über das Gesetz machen, und dann kommen wir zum Antrag, wie er von Ihnen vorgeschlagen worden ist.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über Art. 21 abstimmen mit dem Inkrafttreten auf den 1.1.2010. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und wir kommen nun zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz über die Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz) seine Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Finanzkontrollgesetz mit 21 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und dieses Gesetz abschliessend behandelt.
Herr Abg. Batliner, ich möchte zuerst noch die beiden folgenden Gesetzesvorlagen lesen und dann am Schluss zu Ihrem Antrag kommen.-ooOoo-
2. GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BESOLDUNGSGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit kommen wir zum Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes und ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3a steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen darüber ab. Wer mit Art. 1 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3a einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 16 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen.Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. bb, dd und ee wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. bb, dd und ee stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15 Abs. 5 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 5 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Überschrift vor Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 17 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 34a einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 19 Ja-Stimmen bei 19 Anwesenden einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 34b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34b steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 34b einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Ja-Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 20 Ja-Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes seine Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes mit 22 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
3. GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZHAUSHALTSGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, nämlich dem Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 29 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 29 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 21 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 bis 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 bis 42 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit 33 bis 42 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 19 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir II. mit 20 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes seine Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Gesetz über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes zugestimmt, und zwar mit 18 Ja-Stimmen bei 21 Anwesenden.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Christian Batliner. Vorher gibt es noch zwei Wortmeldungen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Antrag des Abg. Christian Batliner: Dass zwei Stellen benötigt werden und dies in der GPK ausgiebig diskutiert wurde, das scheint ausser Frage zu stehen, und dass es diese Stellen auch braucht scheint auch ausser Frage zu stehen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob wir das prozedural richtig machen, dass wir jetzt direkt diese Stellen bewilligen oder muss das über das Landtagsbüro eingereicht werden? Muss das über irgendein Budget eingereicht werden? Mir stellt sich diese Frage, weil das ist für mich ein ganz neues Vorgehen, dass wir zwei Stellen direkt so beantragen. Das hat es bei mir seit meiner Anwesenheit noch nie gegeben.Abg. Diana Hilti
Ich möchte den Abg. Quaderer hier unterstützen. Es ist überhaupt kein Thema, dass wir diese Personalsituation auf den 1.1.2010 regeln müssen. Ich würde aber auch schmackhaft machen, dass hier die GPK oder das Landtagsbüro oder wer auch immer hier bis zum November-Landtag für die Budgetdiskussion ein Budget und einen kleinen Bericht einreicht und wir dann dort diese Stellenprozente und allenfalls den weiteren Aufwand, den ich jetzt auch nicht kenne, genehmigen können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Vorschlag ist mir an sich sympathisch, aber ich gebe das Wort noch dem Abg. Christian Batliner.Abg. Christian Batliner
Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich was Falsches sage: Üblicherweise, wenn ein Gesetz von der Regierung in den Landtag eingebracht wird und das Neuanstellungen zur Folge hat, dann stellt auch die Regierung meines Wissens den Antrag, dass die Stellen vom Landtag bewilligt werden. Deshalb - das wurde im vorliegenden Bericht und Antrag vergessen - habe ich heute einen Antrag eingebracht. Aber das können wir gerne diskutieren.Abg. Doris Beck
Ich möchte das eigentlich nicht gerne hier im öffentlichen Landtag diskutieren, auch aus Zeitgründen. Ich kann nur festhalten: Es ist die ähnliche Situation, die wir auch beim Landtagssekretariat haben. Der Landtag selbst, der hier Stellenausschreibungen macht und auch Personen anstellt. Grundsätzlich gibt es eine Budget-Diskussion im Landtagsbüro und es gibt ein geordnetes Verfahren auch bei Bewerbungen usw. Ich denke, hier ist es wirklich nötig, nicht dass Sie nur einen Antrag vorlesen, ohne dass wir ihn zumindest schriftlich auf dem Tisch haben, und das via Landtagsbüro in einem Verfahren, wie es die Abg. Diana Hilti genannt hat, hier einreichen. Ich glaube, es ist keine Dringlichkeit vorhanden, das jetzt ad hoc zu machen.Abg. Christian Batliner
Vielleicht haben Sie den ursprünglichen Bericht und Antrag gelesen. Dort steht ganz klar, dass man von 6 Stellen ausgeht. Und ich habe jetzt eine Reduktion eingebracht, und das ist ja nichts Neues. Aus den Gesetzesmaterialien ist klar, was benötigt wird. Die anfallenden Kosten sind transparent, und wir haben eine eingeschränkte Reduktion von CHF 200'000 beantragt. Normalerweise ist das Prozedere so, dass die Regierung das beantragt. Vielleicht kann der Regierungschef dazu etwas sagen, und der Landtag bewilligt das dann. Danke.Abg. Doris Beck
Es ist nicht die Regierung, die hier irgendetwas beantragt. Ich erwarte jetzt, dass wir das in einem geordneten Verfahren machen, dass das im Landtagsbüro besprochen wird, dass dort das Verfahren festgelegt wird und dann wieder ins Plenum zurückkommt.Abg. Diana Hilti
Ich möchte die Abg. Beck auch unterstützen, dass dieses Verfahren jetzt so abläuft. Ich denke, es hat auch einen Grund, wieso die Regierung dies nicht beantragt hat, weil diese Finanzkontrolle jetzt eben beim Landtag ist und dieses Prozedere auch hier ablaufen muss. Die Regierung sah wahrscheinlich keinen Grund, hier noch in den Kompetenzbereich des Landtags einzugreifen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das ist genau die Erwägung, weshalb die Regierung keinen Antrag stellt. Die Regierung kann nicht Stellen für den Landtag beantragen. Die Finanzkontrolle ist mit dem Landtagsbeschluss übergegangen, und wir erlauben uns auch nicht, entsprechende Anträge zu stellen. Ich glaube, wir müssen uns einfach hier der neuen Kompetenzlage bewusst sein. Das habe ich übrigens auch mehrfach betont, dass wir keine Anträge stellen werden. Der Landtag kann selbstverständlich in diesem Plenum immer und alles beantragen und darüber Beschluss fassen. Wenn wir solche Anträge stellen, sind wir gefordert, finanzielle und organisatorische Konsequenzen darzulegen, was wir auch getan hätten, wenn es um Stellen in der Verwaltung geht. Aber es geht nicht mehr um Stellen in der Verwaltung, es geht um Stellen beim Landtag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Es wurde der Vorschlag gemacht, diesen Antrag zuerst im Landtagsbüro zu besprechen und dann in den Landtag einzubringen. Ich frage Sie, Herr Abg. Christian Batliner, können Sie sich damit einverstanden erklären?Abg. Christian Batliner
Wenn das der allgemeine Wunsch ist, kann ich mich damit einverstanden erklären, aber ich rege an, dass das so schnell wie möglich an die Hand genommen wird. Ich ziehe in diesem Sinne den Antrag zurück. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die nächste Büro-Sitzung des Landtags ist am Montag der kommenden Woche. Wir werden das unverzüglich anpacken.
Damit haben wir Traktandum 8 abgeschlossen.-ooOoo-