Teilrevision des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG), (Nr. 72/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Oktober-Landtagssitzung fort.
Ich habe für heute, Freitag, folgende Absenzen bekannt zu geben: Der Abg. Günther Kranz wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri vertreten, der Abg. Pepo Frick wird durch die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze vertreten. Der Abg. Manfred Batliner kann heute Morgen kurzfristig nicht kommen und sein Stellvertreter, der stv. Abg. Huber Lampert, ist leider ebenfalls verhindert.
Dann kommen wir zu Traktandum 16: Teilrevision des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz).
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 72/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Abgeordnete. Die hier vorliegende Teilrevision des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen versucht dem entstandenen Revisionsbedarf, der über die letzten Jahre entstanden ist, nachzukommen. Die stärkere Abgrenzung von Aus- und Weiterbildung und die Einführung der Akkreditierung als Werkzeug der Qualitätssicherung scheinen unbestritten und werden allgemein unterstützt. Die gesetzliche Verankerung der Graduate School als Form der institutionellen Einbettung von Doktoratsstudiengängen an Hochschulen in Liechtenstein und die Neuregelung der Gesetzesbestimmungen im Bereich des Lehrpersonals und der Lehrbefähigung erscheinen hingegen kontrovers gesehen zu werden.
Für mich ein wenig überraschend ist die These der Regierung, dass mit dem Erlass des Gesetzes in der heutigen Fassung mit der weitgehenden Angleichung der beiden Hochschultypen Universität und Fachhochschulen ein progressiver Schritt gemacht worden ist. Sofern ich den hier vorliegenden Bericht 72/2009 richtig verstehe, spricht diese Gesetzesvorlage auch den Fachhochschulen das Promotionsrecht zu. Meines Wissens wäre dies im deutschsprachigen Raum ein absolutes Novum und es stellt sich hier die Frage, inwieweit dies auch international anerkannt werden würde.
Ein weiterer heikler Punkt erscheint mir die Qualifikationsanforderung der Lehrbefähigung im Promotionsbereich. Meinem Verständnis nach ist es bei den Universitäten gängige Praxis, dass nur ein Universitätsprofessor die Rolle des so genannten «Doktorvaters» wahrnehmen kann. Der Titel «Universitätsprofessor» ist geschützt und benötigt für die Erhaltung des Titels zumindest eine Habilitationsarbeit. Bei dem vorliegenden Gesetzesvorschlag wird dies meines Erachtens stark vereinfacht. Inwiefern das international anerkannt wird und wieweit die Qualifikationsqualität der Lehrbefähigten beibehalten werden kann erscheint mir fraglich.
Generell werden einige Begriffe wie beispielsweise «Konsekutiv Master» oder «Exekutiv Master» genannt, die aus meiner Sicht ein wenig mehr Definition benötigen, um sicherzustellen, dass vom selben gesprochen wird. Diesbezüglich stellen sich mir einige Fragen: Auf Seite 9 des vorliegenden Berichts wird ausgeführt, dass so genannte exekutive Masterstudiengänge zwar die Abschlussqualifation «Master» aufweisen, die betreffenden Studiengänge den Regeln für konsekutive Studiengängen nach Art. 19, Art. 25 und Art. 35 des Hochschulgesetzes aber nicht folgen. Was genau ist nun die Definition eines konsekutiven Studiengangs? Und in welchem Punkt folgen exekutive Studiengänge nicht den oben genannten Artikeln?
Der angelsächsiche Begriff «Graduate School» wird mehrfach verwendet. Meine Frage an die Regierung: Kann für diesen Begriff auch ein deutsches Wort verwendet werden?
Die private Universität Liechtenstein erwartet eine klare Trennung der Hochschultypen Universität und Fachhochschule. Die Regierung vertritt hierbei die Meinung, dass Liechtenstein hier einen progressiven Schritt gemacht hat in der Überzeugung, dass im internationalen Kontext die Entwicklung mittel- und langfristig in diese Richtung geht. Gemäss vorliegendem Bericht und Antrag Nr.74/2009 wurde unsere einzige Fachhochschule in eine Universität umgewandelt. Gibt es mittel- bis langfristig überhaupt den Bedarf, hier eine Angleichung von Fachhochschule und Universität zuzulassen, wenn es nur Universitäten im Fürstentum Liechtenstein gibt? Gibt es bereits andere, nicht angelsächsische Länder in Europa, welche in diese Richtung gehen oder konkrete Pläne in diese Richtung geäussert haben?
In welchem konkreten Punkt hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass Liechtenstein mit den Einschätzungen betreffend internationaler Entwicklung richtig gelegen hat?
Auf Seite 23 des vorliegenden Berichts wird ausgeführt, dass die zwingende Abschlussqualifikation der «venia legendi» sich nicht bewährt hat. Kann dies genauer ausgeführt werden? Gemäss Art. 29b und Art. 35 des Hochschulgesetzes sind die Anforderungen für die Erlangung dieser Qualifikation klar definiert. Meines Erachtens ist eine gewisse Qualifikationsqualität gewährleistet. Neu soll gemäss Art. 31 des Hochschulgesetzes die Hochschule selbst ermächtigt werden, in einem selbst definierten Berufungsverfahren Hochschulprofessoren zu bestellen. Wie wird hier die Qualität der Qualifikation gewährleistet?
Sofern es sich bei der Hochschule um eine Universität handelt, wie wird dies im internationalen Kontext in Bezug auf den geschützten Titel des Universitätsprofessors gesehen? Kann hier der Hochschulprofessor noch vom Universitätsprofessor unterschieden werden? Sind die Qualifikation dieser beiden Professoren nach Ansicht der Regierung vergleichbar?
Ich möchte an diesem Punkt noch die Gelegenheit nutzen, auf einen Traktandenpunkt hinzuweisen, welcher die Bildung tangiert. Auf den ersten Antrag der FBP am Mittwochmorgen möchte ich nochmals kurz zu sprechen kommen: Die Abgeordneten der FBP haben den Antrag gestellt, die Traktandenpunkte 5, 6 und 16 aufgrund ihres Inhalts direkt nacheinander zu behandeln. Da bis zum Mittwochmorgen auch das Protokoll der Finanzkommission noch nicht vorgelegen ist, war der konstruktive Vorschlag, die Traktanden 5 und 6 hinter den nun zu behandelnden Traktandenpunkt 16 zu stellen. Dieser Antrag wurde von unserem Koalitionspartner geschlossen abgelehnt. Gemäss den Ausführungen des Abg. Peter Hilti deshalb, weil keine inhaltlichen Abhängigkeiten beständen. Nun, inzwischen haben wir gelernt, dass bei Traktandum 6, dem Finanzbeschluss betreffend die Fachhochschule Liechtenstein, nicht nur um die Finanzierung der Hochschule Liechtenstein, sondern vor allem auch über eine strategische Weichenstellung der Hochschule Liechtenstein entschieden wurde.
Das hier zur Debatte stehende Hochschulgesetz bildet nun den rechtlichen Rahmen, dieser am Mittwoch bestätigten, strategischen Ausrichtung der Hochschule Liechtenstein. An diesem Punkt möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass dieses Hochschulgesetz nicht nur die Hochschule Liechtenstein betrifft, sondern alle Hochschulen in diesem Lande. Wie wir am Mittwoch vom Bildungsminister Hugo Quaderer gelernt haben, werden wir aber erst im nächsten Jahr die Hochschulstrategie des Fürstentums Liechtenstein kennen lernen dürfen. Den rechtlichen Rahmen sollen wir aber schon heute beschliessen. Nun, das ist für mich soweit in Ordnung. Nicht ideal, aber okay. Mühe habe ich allerdings mit der geschlossenen Haltung der VU-Abgeordneten. Sowohl inhaltlich wie auch ablauftechnisch wäre die Zusammenstellung der drei Traktandenpunkte, die die Bildung betroffen haben, durchaus sinnvoll gewesen. Ich habe für die Äusserungen und die Entscheidungen, die getroffen werden, wenig Verständnis. Ich kann das nicht nachvollziehen. Meines Erachtens ist es inhaltlich nicht kritisch gewesen, diese Punkte zusammenzustellen. Ich kann die Ausführungen des Abg. Hilti absolut nicht nachvollziehen, dass diese drei Traktandenpunkte inhaltlich absolut gar nichts miteinander zu tun haben. Meines Erachtens sind sie sehr stark miteinander verlinkt und es war nur ein konstruktiver Vorschlag, hier die Debatte zusammenzuführen. Ich kann das nach wie vor nicht nachvollziehen, wieso in diesem speziellen Punkt - und ich kann es nicht anders sagen - ein politisches, unnötiges Manöver gefahren wurde. Ich möchte an dieser Stelle einfach nochmals meinen Unmut kundtun und nehme dies einfach so zur Kenntnis.
Um auf die Vorlage zurückzukommen, möchte ich generell nochmals zu bedenken geben: Warum ist die Zusammenführung der Hochschultypen Universität und Fachhochschule für das Land Liechtenstein so wichtig, wenn wir nur Universitäten und keine Fachhochschulen haben? Vielen Dank. Abg. Peter Hilti
Danke fürs Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Liechtensteins Bildungs- und Wissenschaftsplatz steckt im Umbau. Verschiedene Prozesse wurden bereits erfolgreich initiiert bzw. abgeschlossen. Die Hochschule Liechtenstein steht kurz davor Universität zu werden. Durch den stetigen Ausbau und den wachsenden Stellenwert der Weiterbildung im Hochschulbereich im Kontext des lebenslangen Lernens, der Verpflichtung Liechtensteins zur Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich im Rahmen des Bologna-Prozesses, der Aufnahme des Akkreditierungswesens als Mittel der Qualitätssicherung und -entwicklung ist ein teilweiser Revisionsbedarf des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen entstanden. Hinzu kommt die grosse Dynamik des Bologna-Prozesses.
Liechtenstein ist seit Beginn des Bologna-Prozesses als Gründungsmitglied in den laufenden Prozess mit eingebunden. Dieser Prozess ist ein laufender Prozess und soll als solcher nicht abgeschlossen sein. Ein wichtiges Ziel des angestossenen Prozesses ist das international zu etablierende Akkreditierungswesen als Mittel der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Ich begrüsse es sehr, dass im Zuge der Qualitätssicherung bzw. -entwicklung einheitliche Strukturen auf internationaler Ebene gesucht werden. Nur so kann auch in Zukunft sichergestellt werden, dass unsere Hochschule und all die anderen akademisch tätigen Institute international kompetitiv bleiben können.
Der vorliegende Bericht und Antrag möchte das Hochschulgesetz in folgenden Bereichen schwerpunktmässig abändern: - Stärkere Gewichtung der Weiterbildung im Hochschulbereich und gleichzeitige klare Abgrenzung der Weiterbildungs- und der Ausbildungsstudiengänge;
- Aufnahme der Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung;
- Trennung der Gesetzesbestimmungen im Bereich des Lehrpersonals und der Lehrbefähigung;
Ich möchte nun auf die einzelnen Bereiche ein wenig eingehen. - Zur stärkeren Gewichtung der Weiterbildung im Hochschulbereich:
Weiterbildung steht im Kontext des lebenslangen Lernens. Liechtenstein verfügt über ein sehr gutes und etabliertes Weiterbildungssystem. Im Bereich der Hochschulbildung allerdings besteht noch ein Aufholbedarf. Die Hochschule Liechtenstein bietet seit einigen Jahren so genannte exekutive Masterstudiengänge an. Entsprechende Abschlüsse können in der Regel in relativ kurzer Zeit berufsbegleitend erworben werden, weshalb sie auch entsprechend begehrt sind. Aussenstehende können die Abschlussqualifikation eines exekutiven Studiengangs kaum von der Abschlussqualifikation eines konsekutiven Materstudienganges unterscheiden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die Weiterbildungsangebote nicht mit den Studiengängen im Rahmen der gestuften Hochschulbildung verwechselt werden. Der vorliegende Bericht und Antrag möchte genau hier ansetzen und eine klare und konsequente Unterscheidung der Bereiche Aus- und Weiterbildung einführen.
- Zur Aufnahme der Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung:
Auf internationaler Ebene, vor allem im Kontext des Bologna-Prozesses, hat sich die Akkreditierung als massgebliches Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung von Lehre und Forschung an Hochschulen durchgesetzt. Unter Akkreditierung versteht man ein formales und transparentes Qualitätsprüfungsverfahren, bei welchem anhand von definierten, international kompatiblen Standards von einem unabhängigen Organ überprüft wird, ob Hochschulinstitutionen als Ganzes oder einzelne Studiengänge qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Hier sehe ich eine grosse Chance für unsere Bildungsstätten. Durch international kompatible Standards können sie in einen Wettbewerb zu anderen Hochschuleinrichtungen anderer Staaten treten. Eine Akkreditierung bedeutet aber nicht nur Öffnung und Transparenz für das Institut, sondern bietet den Studierenden Schutz, dass ihre gewählten Studiengänge und damit die erworbenen Grades international anerkannt und somit die Berufschancen der Abgänger erhöht werden. Transparenz schafft Vergleichbarkeit und diese fördert die Wahlmöglichkeiten der Studierenden am Bildungs- und Arbeitsmarkt im gesamten europäischen Raum. - Zu den Neuregelungen, zur Trennung der Gesetzesbestimmungen im Bereich Lehrpersonal und Lehrbefähigung:
Die bisherige gesetzliche Regelung unterschied beim Hochschullehrpersonal zwischen Hochschulprofessoren und weiterem Lehrpersonal. Dabei gelten als Hochschulprofessoren jene Personen, die von einer anerkannten aus- oder inländischen Hochschule die Lehrbefugnis - so genannte «venia legendi» - für ein bestimmtes Fachgebiet erhalten haben. Diese Praxis hat sich nicht bewährt.
Neu soll die Hochschule selbst Kriterien für die Berufung von Hochschulprofessoren festlegen. Es liegt in der Autonomie der Hochschule, ob sie für einen Lehrstuhl eine «venia legendi» voraussetzt oder nicht. Die Qualität einer Bildungseinrichtung wird weitestgehend von der Qualität des eingesetzten Lehrkörpers bestimmt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Hochschulen mit grösster Sorgfalt die Bestellung ihrer Hochschulprofessoren vornehmen. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die Qualität der Hochschule und somit auch des Lehrkörpers alle sechs Jahre extern evaluiert werden muss.
Zum Schluss meines Votums möchte ich nochmals auf die Notwendigkeit dieser Teilrevision hinweisen. Der Bildungsplatz Liechtenstein ist im Wandel, halten wir ihn nicht auf. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und werde ihr zustimmen. Danke.
Abg. Albert Frick
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die Gestaltung bzw. der Ausbau des Hochschulwesens in Liechtenstein ist für unser Land von herausragender Bedeutung. Als Volksvertreter haben wir uns daher ernsthaft und kritisch mit der Ausrichtung der Hochschulpolitik auseinander zu setzen. Aufgrund des vorliegenden Berichtes scheint mir die strategische Ausrichtung der Hochschulpolitik eine Fahrt ins Blaue zu sein. Es fehlen erkennbare, nachvollziehbare Zielsetzungen. Der vorliegende Bericht löst bei mir etliche Fragen aus. So auch die Frage, wie viele Hochschulen für ein kleines Land wie Liechtenstein grössenverträglich sind. Die Regierung sieht vorerst keinen Handlungsbedarf, diese Frage zu klären. Ich interpretiere das so, dass die Regierung diesbezüglich keine Zielvorstellung hat.
Dann die Frage der Hochschuldifferenzierung: Liechtenstein hat mit der weitgehenden Angleichung der beiden Hochschultypen «Universität» und «Fachhochschule» angeblich einen progressiven, wegweisenden Schritt gemacht. Diese Ansicht teile ich nicht. In zunehmendem Masse werden Berufsausbildungen auf die Hochschulstufe, also in den tertiären Bereich, verlegt. So werden heute beispielsweise Pflegefachpersonen oder auch Kindergärtnerinnen in Bachelor-Studiengängen an Hochschulen ausgebildet. Aber ausschliesslich an Hochschulen. Diese Ausbildungen sind wichtig - das möchte ich betont haben. Ebenso die Personen, die diese Berufe ausüben. Aber es besteht hoffentlich kein Zweifel, dass diese Studiengänge von den Anforderungen her in keiner Weise beispielsweise mit einem Medizinstudium oder einem fachwissenschaftlichen Studium für ein höheres Lehramt verglichen werden können. Dazwischen liegen Welten. Die Revision des Hochschulgesetzes würde die Chance bieten, diesem Umstand Rechnung zu tragen und eine Differenzierung darzustellen. Ich sehe hier Handlungsbedarf oder soll sich Gleichmacherei in unserem Bildungswesen definitiv als Prinzip etablieren?
Dann einige Fragen zu den speziellen Qualifikationen an Graduate Schools:
Es wird die Leitung durch eine kompetente Persönlichkeit verlangt, ohne die Qualifikation in irgendeiner Weise vorzugeben. Es wird eine überdurchschnittliche Ausstattung an Infrastruktur und wissenschaftlichem Personal verlangt. Hat man sich Gedanken gemacht, welche konkreten Kostenfolgen dies nach sich ziehen könnte? Es wird weitgehende Autonomie verlangt. Essenzielles Element ist dabei die autonome Festlegung der Studiengänge. Hier stellt sich mir schon die Frage nach dem Nutzen für unser Land. Besteht denn keine konkrete Vorstellung über die anzustrebenden Studiengänge?
In der Frage der Ausgestaltung soll es jeder Hochschule selbst überlassen sein, welche thematische Eingrenzung an der Graduate School erfolgt. Ist das nicht ein direkter Widerspruch zu den Hoffnungen, die wir in die Corporate Governance setzen, welche es der Regierung ermöglicht, ja sie geradezu verpflichtet, strategische Vorgaben zu leisten?
Dann noch eine Bemerkung zum wissenschaftlichen Beirat: Entgegen den Empfehlungen im Prinzipienbericht zum Wissenschaftsstandort wird dieses neue Organ ziemlich zahnlos ausgestaltet. Keinerlei operative Tätigkeit, nur beratende Funktion und auch das nur bei Bedarf. Die Einrichtung des wissenschaftlichen Beirates ist nicht einmal verpflichtend. Der Gesetzesentwurf sieht diesbezüglich nur eine Kann-Bestimmung vor.
Bezüglich der Lehrbefugnis wird darauf hingewiesen, dass sich die bisherige gesetzliche Regelung nicht bewährt hat. Dazu wird vermerkt, dass an schweizerischen Fachhochschulen viele Hochschulprofessoren über keine «venia legendi» verfügen. Dies ist sicher zutreffend, es sollte dann aber auch erwähnt werden, dass es in der Schweiz nach wie vor eine klare Trennung zwischen Fachhochschulen und Universitäten gibt und dass in der Schweiz keine konkreten Schritte sichtbar sind, diese Bildungsinstitute gleichzuschalten.
Dann noch eine Anmerkung zur inhaltlichen Ausgestaltung: Die Anregung der Hochschule Liechtenstein, es solle deutlicher zum Ausdruck kommen, auf welche Tätigkeiten die Studien vorbereiten, finde ich unterstützenswert, sie wurde von der Regierung aber nicht aufgenommen. Das verstehe ich nicht. In den strategischen Überlegungen der Regierung müsste diese Frage doch allererste Priorität haben. Wofür bilden wir in Liechtenstein Leute aus?
Es bleiben mir noch die Finanzen zu kommentieren: Es wird darauf hingewiesen, dass die Revision des Hochschulgesetzes keine finanziellen und personellen Konsequenzen nach sich zieht. Nach meinem Verständnis lenkt gerade diese Gesetzesrevision unter anderem das Hochgeschwindigkeitswachstum der Hochschule Liechtenstein in geregelte gesetzliche Bahnen. Angesichts des von der Hochschule vorgelegten Antrags, den staatlichen Jahresbeitrag um zirka 85% zu erhöhen, wirkt die Aussage der finanziellen Nullrunde wenig überzeugend. Auch glaube ich nicht wirklich, dass die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats ehrenamtlich arbeiten würden. Bezüglich der Finanzen sind also noch Fragen offen.
Im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren stelle ich fest, dass seitens der Regierung keine Zielvorstellung über den maximalen Ausbau der Hochschultätigkeit in Liechtenstein besteht. Bereits heute haben wir bei nur 35'000 Einwohnern vier Hochschulinstitute. Wenn man das zum Vergleich auf die Schweiz umlegen würde, müssten dort zirka 800 Hochschulen geführt werden.
Mein nüchternes Fazit nach dem Studium der Vorlage: In der Frage der strategischen Ausrichtung und weiteren Entwicklung des Hochschulwesens in Liechtenstein fehlt es seitens der Regierung an Konzepten. Es besteht in der Bevölkerung die Sorge, dass Tempo und Marschrichtung der Hochschulpolitik nicht von der Regierung, sondern von den Hochschulinstituten vorgegeben werden. Ich muss leider feststellen, dass dies Unmut und auch Besorgnis auslöst.
Wohin soll die Reise gehen? Ich meine, dass der Landtag in diese für unser Land so eminent wichtige Frage einzubeziehen ist. Ich hoffe, dass die Regierung dem Landtag in absehbarer Zeit einen umfassenden Bericht zur Hochschulpolitik vorlegen wird. Einen Bericht, der Absichten, Konzeption, Perspektiven, Nutzen und den mittel- und längerfristigen Finanzbedarf aufzeigt, damit wir im Landtag eine richtungsweisende Debatte zur Hochschulpolitik führen können. Danke.Abg. Rainer Gopp
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich komme nicht umhin, kurz zurückzublicken: Am Ende der Diskussion zu Traktandum 6 vom Mittwoch hat uns Regierungsrat Quaderer bestätigt, dass die BMS qualitativ, aber auch quantitativ neu ausgestaltet werde. Es wird in Zukunft so sein, dass Berufsmaturaabsolventen in Liechtenstein eine um einiges umfassendere Ausbildung absolvieren als jene, die dies im angrenzenden Ausland tun. Wir fahren hier somit ein separates Züglein. Die Vergleichbarkeit von in- und ausländischer Berufsmatura wird, sofern ich Herrn Regierungsrat Quaderer richtig verstanden habe, nicht mehr möglich sein. Für unseren Kleinstaat bin ich stets gegen solche Insellösungen, die eine eigene Marschrichtung vorgeben.
Nun, die Entscheidung ist gefallen. Ich erlaube mir aber an dieser Stelle hier und heute eine Prognose: In einigen Jahren werden wir feststellen, dass der liechtensteinische Weg über die Berufsmatura an die Universität Liechtenstein zu gelangen, nicht genutzt werden wird, da die Berufsmatura andernorts einfacher zu erreichen ist und dort auch attraktive Studienmöglichkeiten angeboten werden. Dies wird dann wohl als Anlass genommen werden, die Berufsmatura auszuklammern und die gymnasiale Matura für den Übertritt an die Universität Liechtenstein zur Bedingung zu machen. Aber wir werden sehen. Die Entscheidung, in Richtung Universität zu marschieren, haben wir, wie auch Regierungsrat Quaderer ausführte, am Mittwoch gefällt. Diese Entscheidung wurde in diesem Hohen Hause demokratisch getroffen und dies akzeptiere ich natürlich. Um die von der Hochschule und von der Regierung angestrebte Qualität zu erreichen, nämlich eine Top-Universität zu werden, werden wir viel Geld benötigen. Ich schaue bereits heute gespannt den zukünftigen Debatten bezüglich des Staatsbeitrages entgegen. Ich befürchte ein Fass ohne Boden.
Der Abg. Gerold Büchel hat bereits am Mittwoch ausgeführt und die Regierung hat dies bestätigt: Eine Universität macht nur dann Sinn, wenn sie einen hohen Qualitätsstandard anstrebt. Dies ist natürlich auch meine Meinung. Denn die Fachhochschule hat bewiesen, dass sie in der damaligen Form für hohe Qualität in ihren Dienstleistungen stand.
Um die Top-Uniqualität erreichen zu können, wird unter anderem das Renommee und die Lehrbefähigung der Lehrbeauftragen ein zentraler Faktor sein. Damit möchte ich die Regierung bitten, im Bereich der Lehrbefähigung, insbesondere bei den Professuren, die Vergleichbarkeit mit den Top-Universitäten zu gewährleisten und spätestens bis zur 2. Lesung zu prüfen, sofern diese Ausführungen heute nicht möglich sind, ob dem in der vorliegenden Vorlage Genüge getan wurde. Ich setze mich dafür ein, dass wir hier nicht auch separates Züglein fahren, indem wir andere oder neue Standards verfolgen. Ich bitte Sie weiters zu prüfen, wie die Schweiz und auch andere Staaten mit dem Thema «Habilitation» umgehen und wie dies in den entsprechenden Gesetzen dort verankert ist. Die Vergleichbarkeit mit den ausländischen Top-Universitäten wird die Qualität einer Universität Liechtenstein mitbestimmen. Davon bin ich überzeugt.
Ich bitte die Regierung zudem auszuführen bzw. zu prüfen, ob das liechtensteinische Hochschulgesetz in der vorgelegten Fassung vergleichbar ist mit jenen in den umliegenden Staaten. Oder marschiert die Regierung hier auch in eine separate Richtung?
Dann möchte ich noch eine kurze Replik machen auf die Ausführungen des Abg. Hilti: Sie sprechen auch von Transparenz und Vergleichbarkeit in Ihrem Votum, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Dann sagen Sie aber, die Hochschule setzt selbst Kriterien fest - das ist auch im Bericht und Antrag zu lesen - um Professuren zu vergeben. Dies widerspricht meiner Meinung nach explizit Ihrer ersten Aussage und das kann im internationalen Kontext wohl kaum das Qualitätskriterium sein, dass die Universität Liechtenstein Professuren nach ihren eigenen Kriterien festsetzt. Herr Abg. Hilti, genau dieser Punkt ist es, der mir Kopfzerbrechen macht, um dann Qualitätsstandards erreichen zu können, die es erlauben, internationalen Top-Universitäten auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordente. Im vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung zur Revision des Hochschulgesetzes heisst es, dass am bestehenden modernen Rahmengesetz im Grundsatz festgehalten werden soll. Mit dieser Teilrevision des Hochschulgesetzes und der weitgehenden Angleichung der beiden Hochschultypen «Universität» und «Fachhochschule» werde ein progressiver Schritt gemacht.
Liechtenstein geht mit dieser Teilrevision des Hochschulgesetzes eigene Wege im Gegensatz zu unseren Nachbarländern, die weiterhin unterscheiden zwischen Universitäten und Fachhochschulen, das heisst auch, zwischen Studium nach einer gymnasialen Matura und Studium mit Berufsmatura.
Auch wir in Liechtenstein haben bisher zwischen Hochschule und Universität unterschieden. Dabei ist hervorzuheben, dass beide Ausbildungen gleichwertig sind, obwohl sie sich in ihrem Weg unterscheiden.
Ich bin der Ansicht, wir sollten hier in Liechtenstein konsequent europäische Normen vertreten, das heisst, auch weiterhin zwischen Hochschule und Universität unterscheiden. Dies auch, wenn im Bericht und Antrag darauf hingewiesen wird, dass im internationalen Kontext die Entwicklung mittel- und langfristig in die Richtung Angleichung zwischen Hochschule und Universität geht.
Wenn ich also diese Aussagen im Bericht und Antrag richtig verstehe, heisst dies konkret, dass es in Liechtenstein künftig nur noch Universitäten gibt - oder ist diese Entscheidung bereits getroffen? Meine Schlussfolgerung daraus: Der Bildungszweig Fachhochschule geht verloren. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, ob künftig oder mindestens längerfristig liechtensteinische Berufsmaturanden im Ausland studieren müssen.
Unser Hochschulgesetz wird also einer Teilrevision unterzogen, heisst jedoch weiterhin Hochschulgesetz. Meine Frage: Warum schaffen wir denn nicht ein Hochschulrahmengesetz, das differenziert in Fachhochschule und Universität? Oder wenn es mittelfristig keine Fachhochschule mehr gibt, warum schaffen wir kein Universitätsgesetz?
Zur ganzen Revision des Hochschulgesetzes habe ich zusammenfassend Fragen und grundlegende Bemerkungen: - Das Hochschulgesetz unterscheidet nicht zwischen Fachhochschule und Universität. Ist also unsere Hochschule künftig eine Universität? Wenn ja, verschwindet die Fachhochschule aus unserer Bildungslandschaft?
- Die Fachhochschule, die sich aus dem Abendtechnikum entwickelte, ist eine anerkannte, hochstehende Ausbildungsstätte im tertiärem Bildungsbereich - da sind wir uns ja alle einig. Das duale Bildungssystem mit Berufslehre, Berufsmatura und Fachhochschule mit praxisorientierten Berufsleuten ist ein bewährtes System. Dazu hat sich der Geschäftsführer der Wirtschaftskammer Liechtenstein im Gastkommentar am letzten Samstag im «Volksblatt» detailliert und profund geäussert und seinen Ausführungen kann ich nur zustimmen.
- Unsere Maturanden aus dem Gymnasium werden bestimmt auch weiterhin vorwiegend die renommierten Universitäten im benachbarten Ausland besuchen.
- Strebt unsere Hochschule, die zur Universität wird, eine Konkurrenz zu den bestehenden Universitäten in der Region an?
- Mit der privaten Universität in Triesen haben wir eine Universität, die staatlich und international anerkannt ist und postgraduale Studien in der Medizin und in Rechtswissenschaften anbietet. Möchte sich die Hochschule Liechtenstein auch hier «angleichen»? Sind generell Kooperationen zwischen der privaten Universität Triesen und der Hochschule Liechtenstein geplant?
Da ich am Mittwoch landesabwesend war, konnte ich die Debatte zu Traktandum 6, Finanzbeschluss Hochschule, nicht verfolgen. Traktandum 6, das der Landtag ja behandelte, hängt auch nach meinem Verständnis direkt mit dieser Teilrevision des Hochschulgesetzes zusammen. Schade, dass wir diese beiden Traktanden nicht zusammen behandeln konnten.
Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen und bin für Eintreten. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich sehe die Notwendigkeit der Vorlage und bin für Eintreten darauf.
Ich habe eine Frage an Bildungsminister Hugo Quaderer, und zwar, wie und wo genau sich die in der Vorlage da und dort angetönte internationale Angleichung, Vergleichbarkeit in Qualitätsstandards genau darstellen. Hier möchte ich - wie die Abg. Doris Frommelt und weitere Abgeordnete - genauer wissen, wie es mit dem Bildungsbereich der Fachhochschule weitergehen wird.
Dann möchte ich gerne noch etwas zum Stichwort «Partizipation» oder wie es im Gesetzesartikel heissen soll, zur «Mitwirkung von Hochschulangehörigen» sagen. Es freut mich, dass ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen werden soll, durch den vor allem Studierende und der Mittelbau Mitwirkungsrechte erhalten sollen, die neu ihr Mitspracherecht bei der Entwicklung und Überarbeitung von Studiengängen, der Qualitätssicherung und den Verfahren zur Berufung von Professoren garantieren. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte nicht alles wiederholen, was wir am Mittwoch bereits ausgetauscht haben. Darum möchte jetzt einfach zwei, drei Punkte herausgreifen.
Der Abg. Gerold Büchel hat, wenn ich mich richtig erinnere, sonst korrigieren Sie mich bitte, die Frage gestellt, wo man ableiten kann, dass man richtig gelegen hat in der internationalen Ausrichtung. Ich möchte noch einmal auf mein Votum vom Mittwoch mit den drei erwähnten Punkten hinweisen, dass bei der Hochschule heute alle Studiengänge international erfolgreich akkreditiert sind. Das ist für mich ein ganz klares Qualitätssignal. In einer Studie, welche in 14 Ländern die Hochschulen in Bezug auf unternehmerische Kompetenz untersuchte, hat die Hochschule Liechtenstein einen Spitzenplatz belegt. Das ist für mich ein Qualitätssignal. In der Architekturzeitschrift «Detail» wird die Liechtensteinische Hochschule unter 81 Architekturhochschulen in Europa auf einem Spitzenplatz gerankt. Das sind nur drei kleine Beispiele. Wie gesagt, ich möchte nicht alles noch einmal wiederholen.
Dann möchte ich ebenfalls auch noch eine Frage an den Abg. Gerold Büchel stellen im Zusammenhang mit dem konstruktiven Vorschlag der FBP und der angeblich absolut geschlossenen Haltung der VU. Und zwar einfach eine Frage an Sie: Sollen wir in Zukunft immer alle Themen eines Ressorts zusammenfassen, damit man mit dem entsprechenden Regierungsmitglied gleich alles thematisieren kann? Wenn das Ihre Meinung ist, dann müssen Sie meiner Meinung nach einen Antrag an das Landtagsbüro stellen, den wir dann sicher gerne besprechen. Ich habe ein anderes Verständnis. Ich bin nach wie vor überzeugt, das ist nur Rahmengesetz und natürlich kommen Begriffe wie Hochschule - sind am Mittwoch vorgekommen, die kommen heute wieder vor -, aber darum bleibe ich dabei, inhaltlich gibt es nicht sehr viele Schnittstellen.
Dann eine Frage auch an den Abg. Albert Frick. Ich zitiere ihn, wenn ich auch ihn richtig verstanden habe: «Eine strategische Ausrichtung, also eine Fahrt ins Blaue ist das hier. Die Regierung hat keine klare Zielvorstellung». Ich möchte einfach dazu ergänzen: Das Grundgesetz ist genau gleich wie 2004 und ich möchte Sie fragen: Würden Sie genau die gleichen Aussagen machen, wenn die damalige Bildungsministerin Rita Kieber-Beck immer noch hier sitzen würde? Ich bin mir nicht sicher.
Vielleicht noch eine Bemerkung an den Abg. Rainer Gopp: Sie haben die Lehrbefähigung international vergleichbar mit der Kriterienfestlegung der Hochschule angesprochen. Ich bin dafür, dass unsere Bildungsinstitute, und zwar von unten bis oben, möglichst autonom sind. Wir schaffen hier nur einen Rahmen. Meiner Meinung nach ist hier der falsche Ort, um irgendwelche Kriterien in ein Gesetz hineinzuschreiben, das man wieder ändern muss. Weil die Bildung ist heute generell einer sehr raschen Entwicklung unterzogen. Danke. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Hilti, Sie haben es einleitend eigentlich auf den Punkt gebracht. Sie möchten nicht alles wiederholen. Das wollten wir eigentlich auch nicht. Und genau darum wären wir der Meinung gewesen, es macht in dem speziellen Punkt genau aus dem Grund Sinn, dass wir hier nicht alles zweimal diskutieren müssen. Und genau das wird heute jetzt eben stattfinden. Aber ich bin überzeugt, Sie haben sehr gute Gründe, wieso Sie an dieser Traktandenliste festgehalten haben. Weil es ist natürlich ein Unding, dass eine Traktandenliste umgestellt wird. Das ist ein Kraftakt, den man einfach nicht verantworten kann. Ich habe das verstanden.
Zu Ihren Ausführungen betreffend die Weitsichtigkeit: Sie haben eine Erklärung betreffend Qualität gegeben. Ich habe eine andere Frage gestellt. Lassen Sie mich das klarstellen. Ich stelle in keinster Form die Qualität der Hochschule Liechtenstein in Frage. Ich bin sogar sehr überzeugt davon. Die Berichte bringen das auch immer wieder zur Geltung. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Qualität vor allem der Fachhochschule zugesprochen wurde und noch nicht der Universität. Und ich denke, es wird sich zeigen, ob dieselben Qualitätsresultate dann auch der Top-Universität zugesprochen werden. Ich kann es jetzt auf die Schnelle nicht finden, aber im Bericht im Jahre 2004/Nr. 102 wurde das auch explizit in einem Peer-Bericht ausgewiesen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat ein Professor der Hochschule St. Gallen einen so genannten Peer-Report gemacht und eine Untersuchung durchgeführt. Dabei hat er speziell auch darauf hingewiesen, dass er die Hochschule Liechtenstein lobt, vor allem auch, dass sie berufsbegleitend und Vollzeit parallel anbietet. Und das hat er als klare Stärke hervorgehoben. Das haben wir über den Haufen geworfen und es wird sich zeigen, wie der nächste Qualitätsreport der neu ausge-richteten Top-Universität aussehen wird. Wobei ich guter Hoffnung bin und ich wünsche der Hochschule und ihren Akteuren viel Kraft und gutes Gelingen, dass sie denselben Status wieder erhalten im universitären Sektor wie auch im Fachhochschulsektor.
Dann noch ganz kurz zur Frage betreffend die Weitsichtigkeit: Soweit ich das verstehe, hat man die Weitsichtigkeit der Hochschule betreffend die Frage, wie sich das international entwickeln wird, von dem hergeleitet, dass man eine der ersten Hochschulen war, die das Bachelor- und Mastersystem eingeführt hat. Und das haben die auch getan. Dies war meines Erachtens vor allem aufgrund der Kleinheit und unserer Schnelligkeit auch im gesetzgebenden Bereich. Das spricht ja für uns, dass die Schule das schneller als die Schweiz und viele andere tun konnte. Aber die strategische Entscheidung, Bachelor und Master einzuführen, war ein Teil des Bologna-Prozesses. Nun meine Frage: Ist die Zusammenlegung von Fachhochschulen und Universitäten auch Teil des Bologna-Prozesses oder einer internationalen Ausrichtung, oder ist das jetzt nur eine - ich sage mal - eine weitsichtige Prognose unseres Landes, der Regierung, des Ressorts Bildung oder der Hochschule Liechtenstein? Für mich sind das zwei unterschiedliche Sachen, ob wir uns jetzt auf dieses Bachelor-/Master-System ausgerichtet haben oder ob wir die Entscheidung treffen: Fachhochschulen und Universitäten werden künftig nicht mehr unterschieden. Vielen Dank.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Hilti, ich sage es ganz offen, ich kann mit Ihrer Polemik, aus allem und jedem eine parteipolitische Angelegenheit zu machen, einfach nichts anfangen. Ich habe es eingangs erwähnt, diese Frage der Ausgestaltung des Hochschulwesens in Liechtenstein ist für unser Land von grosser Bedeutung und als Volksvertreter halte ich es für richtig, mich mit dieser Vorlage auch auseinander zu setzen und dies kritisch und auch zukunftsgerichtet zu tun. Und ich denke, dieses Recht sollte jeder Landtagsabgeordnete haben.
Was die andere Frage anbelangt, glaube ich, dürfte den meisten Abgeordneten in diesem Saale in der Zwischenzeit klar sein, dass ein Abtausch der Traktanden durchaus Sinn gemacht hätte. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es wird immer davon gesprochen, dass Bildung unsere wichtigste Ressource ist. In diesem Sinne darf man auch verlangen, Herr Abg. Hilti, dass man sich mit diesem Thema auch sehr intensiv beschäftigt.
Es ist banal, trotzdem möchte ich aber nochmals kurz auf die Traktandenumstellung zurückkommen: Es war früher nie ein Problem, wenn eine Fraktion oder ein Abgeordneter eine sinnvolle Traktandenreihenfolge vorstellte und beantragte, dass diese auch angenommen wurde. Wenn Sie dafür einen 13er-Block und Fraktionszwang einsetzen müssen, dann ist das Ihre Sache - auch von der VU-Fraktion. Mit dem habe ich kein Problem. Ich hätte es doch lieber so, wenn man sich intensiv mit einem Rahmengesetz beschäftigt, wie Sie das vorhin gesagt haben, wo es um Konzepte, um Visionen und um Perspektiven mit dem Bildungsziel 2020 geht, wie ich das am Mittwoch verlangt habe, erst später mit Unteranträgen beschäftigt. Ich finde es sinnvoll, wenn man zuerst über ein Rahmengesetz spricht, über Konzepte, Visionen und Perspektiven, und dann sich mit den Detailthemen, die sich daraus ergeben, beschäftigt, wie dem Staatsbeitrag für die Hochschule, wie dem Liechtenstein-Institut usw. Auch beschäftigt sich das Hochschulgesetz mit allen Universitäten, wie es der Abg. Albert Frick dargestellt hat. Wir haben in einem kleinen Raum vier Universitäten. Da muss man sich zuerst einmal klar über die Fragen werden: Welche Richtung will Liechtenstein mit den Hochschulen und Universitäten überhaupt gehen? Welche Ziele verfolgt Liechtenstein? Wie sieht der Zeitbogen mit den Inhalten und Perspektiven und auch mit den finanziellen Mitteln in diesem Zeitbogen bis 2020 aus? Das zu diesem Thema.
Dann habe ich noch ein Frage, weil immer wieder erwähnt wird - das hat auch der Abg. Peter Hilti gemacht -, dass die Hochschule Liechtenstein kurz vor einer Universität steht. Diesbezüglich möchte ich den Regierungsrat Hugo Quaderer fragen: Was ist richtig? Steht die Hochschule Liechtenstein kurz vor einer Universität oder ist sie bereits heute eine Universität?Abg. Doris Beck
Danke schön, Herr Präsident. Ganz kurz zu dieser Traktandierung: Ich habe die Voten des Abg. Gerold Büchel durchaus verstanden, aber bei Ihnen, Herr Abg. Johannes Kaiser, frage ich mich jetzt schon. Ich wollte das bis jetzt nicht bringen, aber grundsätzlich folgt die Traktandenliste einer Struktur. Zuerst parlamentarische Eingänge, dann die Nachtragskredite, Finanzbeschlüsse, 2. Lesungen, 1. Lesung und es findet vier Wochen vorher eine Bürositzung statt und werden die Traktanden definiert. Ich denke, in der heutigen Besetzung des Landtagsbüros haben wir zwei Vertreter der FBP und zwei Vertreter der VU. Und Sie als langjähriges Mitglied wissen ja genau, dass, wenn diese Traktanden einmal gesetzt sind, das wird dann verschickt und alle Abgeordneten stellen sich darauf ein, auch bezüglich An- und Abwesenheiten, wie das vorhin die Abg. Doris Frommelt ausgeführt hat. Es gibt Themen, wo man dann sich dann auch entsprechend vorbereitet und ich denke, das wäre der Zeitpunk dann jeweils, diese Kombinationen zu machen. Und ich denke, dass Sie zwei Vertreter in der Bürositzung haben, die eigentlich sehr viel Erfahrung haben, um hier die Traktandierung nach ihrem Gusto auch beeinflussen zu können. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz dem Abg. Hilti Folgendes sagen: Ja, die Qualität der Hochschule ist gut - kein Zweifel. Ich unterstütze sie in ihren Kriterien, ich kenne diese und das spricht für die Qualität. Mir ist es aber ein Anliegen, dass sie auch als Universität so gut bleibt wie sie ist. Und die Vergleichbarkeit mit anderen Schulen wird ein Kriterium sein - und davon bin ich überzeugt. Und wenn Sie von autonomen Systemen sprechen, dann möchte ich Ihnen die Frage stellen, ob Sie glauben, dass eine Vergleichbarkeit zum Beispiel bei der Lehrbefähigung nicht nötig sein wird, um zu einer Top-Universität aufzusteigen. Da bin ich nämlich anderer Ansicht.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte dem Abg. Johannes Kaiser nicht vorgreifen, aber ich würde gerne die Ausführungen der Abg. Doris Beck kurz kommentieren:
Vielen Dank für die Erklärungen, wie eine solche Bürositzung abläuft. Sie haben das ja auch selbst schon gemacht und mir aufgezeigt, wie eine Traktandenliste zustande kommt. Einfach ein Hinweis: Wenn das Traktandum 6 auch ausschliesslich ein Finanzbeschluss gewesen wäre und eigentlich wurde es auch als das im Titel verkauft, dann gebe ich Ihnen Recht. Dann wäre vielleicht der Inhalt nicht so überschneidend. Aber wie wir am Mittwoch gelernt haben und wir auch erst beim Studium festgestellt haben - und das passiert halt leider Gottes nur in den letzten Wochen vor einer solchen Landtagssitzung - haben wir gelernt, dass es sich um eine strategische Weichenstellung der Hochschule handelt. Und das ist meines Erachtens nicht das, was auf dem Titel dieses Traktandenpunktes steht. Und wir haben das erst in dieser Sitzung von Regierungsrat Hugo Quaderer so gelernt, dass es sich hier um eine strategische Weichenstellung der Hochschule Liechtenstein handelt. Entsprechend ist die Reihenfolge der Traktandenliste im Nachhinein einfach nicht mehr so sinngemäss gewesen, wie das vielleicht ursprünglich in der Bürositzung richtigerweise so geordnet wurde. Es ging meines Erachtens nicht mehr nur um einen Finanzbeschluss, sondern um eine strategische Weichenentscheidung der Hochschule oder Universität Liechtenstein. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das Büro hat die Traktandenliste nach bestem Wissen und Gewissen und wie es bisher üblich ist zusammengestellt. Es steht natürlich jedem Abgeordneten frei, dann in der Landtagssitzung Anträge zu stellen, dass die Traktandenliste umgestellt wird auf die Gefahr hin, dass im Rahmen des demokratischen Prozesses dem Antrag nicht stattgegeben wird oder stattgegeben wird. Aber ich glaube, das ist nun Geschichte und wir werden in Zukunft versuchen, soweit das möglich ist, das auch zu optimieren.
Ich gebe das Wort an den Abg. Peter Hilti.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich bin froh, dass Sie das erwähnen, weil ich möchte eigentlich über den Bericht und Antrag reden und nicht über die Traktandierungsszenarien und -vorgänge. Für das ist die Zeit jetzt wirklich nicht da, hier weiter über irgendwelche Vorgänge zu diskutieren.
Ich möchte eine kurze Replik an den Abg. Rainer Gopp machen: Ich bin auch zuversichtlich und ich bin auch für eine gute Qualität einer Universität. Ich habe einfach das Gefühl, dass Sie das jetzt zwar sagen - ich meine damit, auch wenn ich Sie sage, den Abg. Büchel - ich habe ihn auch so verstanden - man spricht sich zwar für die Qualität aus, aber man möchte eigentlich alles jetzt schon sicher wissen. Ich bin der Meinung, ein Bildungsinstitut muss autonom sich auch zukünftigen Anpassungen stellen können, Qualitätsentwicklung weiterbetreiben. Und das sind nicht wir bei einem Produkt, wie Sie das vielleicht betreiben, Herr Abg. Büchel - wenn ich mich richtig erinnere, arbeiten Sie in diesem Bereich - wo man ein ganz klares Ziel festlegt und bis dahin ganz klare Schritte plant. Die Bildungspolitik liegt nicht nur in Liechtenstein, sondern weltweit leider Gottes zum Teil anderen Gesetzmässigkeiten zugrunde.
Dann auch noch eine kurze Replik an den Abg. Gerold Büchel: Ich bin froh, dass auch Sie guter Hoffnung sind. Ich bin es nämlich auch. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Doris Beck, danke für Ihren Beitrag. Aber Ihr Beitrag hätte viel wertvoller sein können, wenn Sie von Ihrer vierjährigen Tätigkeit in der Bürositzung uns etwas mitgegeben hätten, da Sie Ihre Erfahrung vollauf miteinbringen hätten können. Sie wissen haargenau, dass die Traktanden, die Geschäfte, die zum Teil knapp hereinkommen, von der Regierung beantragt werden, ohne dass sie vorliegen. Die Detailausgestaltung bzw. die definitive Reihenfolge wird dann vom Sekretariat bzw. vom Landtagspräsidenten gemacht. Es ist auch so, dass diejenigen Abgeordneten, die sich dann intensiver mit den Traktanden - auch inhaltlich intensiver befassen oder sich auf den Inhalt beziehen - sich dann auch ein ganz anderes Bild machen können. Diese Vorbereitungszeit in diesen drei Wochen gibt Aufschluss darüber, welche Zusammenhänge zwischen Traktanden stehen. Und dann sollte es legitim sein - es ist nicht so, dass nur zum Plausch und aus einem persönlichen Gusto die Traktanden umgestellt werden, Traktandenumstellungen in begründeter Form zu stellen.
Die letzte Bürositzung war am Montag, den 28. September, und das könnte auch ein Beitrag vom Abg. Peter Hilti sein, der mich hier unterstützen könnte, und ich hätte es auch von ihm erwartet, dass er dies vorbringt, wenn er sich inhaltlich so gut auskennt und inhaltlich so stark beschäftigt. Am 28. September hatten wir die Bürositzung. Die Unterlagen zum Staatsbeitrag und die Unterlagen zum Hochschulgesetz wurden am 29. September von der Regierung beschlossen, also hatten wir an der Bürositzung diese Traktanden gar nicht. So ist es ein sinnvolles und legitimes Recht der Abgeordneten, an der Landtagssitzung eine adäquate Reihenfolge zu beantragen. Aber wie gesagt, wenn Ihnen das ein 13-er Block wert ist, dann kann ich damit leben. Ich finde es zwar schade. Ich finde es inhaltlich völlig daneben und ich finde es auch eine rein parteipolitische Motivation. Aber, wenn Sie dabei Freude haben und sich dabei ergötzen, wieso nicht. Ich gönne Ihnen das.Abg. Rainer Gopp
Herr Abg. Hilti, ich komme Ihrem Wunsch nach und komme wieder zum Bericht und Antrag zurück. Ich habe nur noch eine kurze Ergänzung: Da Sie scheinbar meine Frage nicht beantworten wollen oder können, möchte ich meine Frage an die Regierung stellen: Glaubt die Regierung, dass, sofern die Aussage des Abg. Hilti so zutrifft, ein autonomes System einer Universität gerade in Bezug auf die Lehrbefähigungen - sprich Professuren und die Befähigung zur Professur, die Vergleichbarkeit, um ausländischen Top-Universitäten auf gleicher Augenhöhe zu begegnen - gewährleistet oder nicht? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort an Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich denke, es wird nicht einfach. Ich glaube, es fehlt das Grundverständis für den Aufbau unseres Bildungswesens auf dem tertiären Sektor. Wir haben hier als Regierung einen Bericht und Antrag vorgelegt zur Revision des Hochschul-, man könnte auch sagen, wie es die Abg. Doris Frommelt gesagt hat, des Hochschulrahmengesetzes. Es wird übrigens so beiläufig unter den Bildungsverantwortlichen auch immer als Hochschulrahmengesetz betitelt.
Nun, was haben wir hier gemacht? Wir haben eine Revision in Angriff genommen, weil sie aus verschiedenen Gründen notwendig war. Sie war aus dem Grunde notwendig, weil eben - und das wurde heute auch angesprochen - der Bologna-Prozess ein sehr dynamischer Prozess ist und es sich einfach gezeigt hat, dass gewisse Anpassungen notwendig sind. Das haben wir im Bericht und Antrag ausgeführt und das möchte ich an dieser Stelle auch nicht nochmals wiederholen. Und dieser Bologna-Prozess sieht ein System Bachelor, Master und Doktorat vor. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und wenn wir jetzt heute über diese Weiterentwicklung des Hochschulrahmengesetzes sprechen, dann sind es eben diese Punkte, die zu beachten sind. Wir haben - und das ist auch ein Erfordernis des Bologna-Prozesses - einen nationalen Qualifikationsrahmen festzulegen. Das ist sicherlich, wenn wir dann von der Qualität sprechen, ein ganz, ganz wesentliches Merkmal für den Qualitätsstandort Liechtenstein im Hochschulwesen. Und genau dieser Qualifikationsrahmen ist eben der Rahmen für die Vergleichbarkeit. Einerseits innerhalb des Landes zwischen den einzelnen Institutionen, andererseits aber eben auch international innerhalb der Bologna-Staaten. Das ist ganz, ganz wichtig und ein ganz wesentlicher Aspekt.
Wir haben eben diese Weiterentwicklungen hier jetzt abgebildet. Aber auch gewisse Mängel konnte man, als man das Gesetz im 2004 gemacht hat, nicht erkennen. Das ist eben die Erfahrung aus der Praxis, dass man eben eine stärkere Trennung machen soll zwischen der Ausbildung und zwischen der Weiterbildung. Dass aber auch im Bereich der Titel - und das wurde heute auch mehrfach angesprochen -, dass es hier eine klarere Trennung benötigt, weil eben in der Vergangenheit immer wieder Vermischungen vorgekommen sind. Und ich denke, diesem Anspruch wird diese Gesetzesrevision gerecht und mehr und nicht weniger wurde mit dieser Gesetzesvorlage umgesetzt.
Nun, wir sprechen hier von einem Rahmengesetz, das sehr allgemein gehalten ist. Dass eine gewisse Ungeduld vorhanden ist bei den Abgeordneten, dass man noch mehr wissen möchte in Bezug auf die einzelnen Institutionen, das kann ich auch nachvollziehen. Aber wir haben ein Gesetz über die Hochschule Liechtenstein. Dort hat der Landtag ebenfalls vorgegeben, was die Rahmenbedingungen für die Hoch-schule Liechtenstein sind. Dort ist beispielsweise festgelegt, dass nicht die Regierung, nicht der Landtag, sondern eben die Hochschule selbst die Bestellung der Professoren vornimmt, dass es einen Berufungsbeirat gibt. Das haben wir ja auch am Mittwoch bereits bei den anderen Bildungs- und Finanztraktanden diskutiert. Und das ist eben das Wichtige, dass man diesen Stufenbau immer unterscheidet. Und wenn wir hier diskutieren, dann unterstehen wir eben alle dieser Gefahr, dass wir diese Stufen verwechseln. Und das habe ich jetzt in vielen Voten auch herausgehört und ich habe einleitend gesagt, es ist nicht einfach. Aber ich denke, die Regierung wird hier die Aufgabe haben, in einer Stellungnahme zur 2. Lesung das in einem Überblick auch nochmals aufs Papier zu bringen. Weil, wir sind natürlich als Regierung davon ausgegangen, dass die Ausgangslage eigentlich klar ist und das ist vielleicht ein Versäumnis, dass man bei dieser Revision das, was man 2004 an grundsätzlichen Überlegungen angestellt hat, dass man das hätte vielleicht nochmals voranstellen müssen. Ich höre das zumindestens jetzt aus der Diskussion heraus, weil es doch verschiedene Missverständnisse gibt. Also ich möchte nochmals dafür plädieren, dass eben diese Trennung sauber gemacht wird.
Nun, dieses Rahmengesetz ist ein weit gefasstes Gesetz und gibt wirklich nur den Rahmen vor und ich wiederhole mich hier. Wir haben diesen Rahmen, wir haben aber auch jetzt beispielsweise die Statuten bei einer privaten Universität oder eben das Gesetz über die Hochschule Liechtenstein. Und dort sind detailliertere Bestimmungen enthalten. Aber, es gibt eben auch diese Autonomie, wie sie im Rahmengesetz 2004 vorgegeben und vorgezeichnet wurde, diese Autonomie der Hochschulinstitutionen und diese ist eben auch zu beachten. Und das - da gebe ich Ihnen Recht - das ist eine Grundsatzfrage: Wie weit soll diese Autonomie gehen? Ist die Autonomie, die der Landtag im Jahre 2004 mit dem Hochschulrahmengesetz vorgegeben hat, ist diese richtig oder ist diese nicht richtig? Und die Regierung kommt in ihrer Einschätzung zum Schluss, dass das richtig war, dass sich das Gesetz im Grundsatz bewährt hat, dass aber eben, wie ich es einleitend gesagt habe, gewisse Weiterentwicklungen jetzt nachvollzogen werden müssen und sollen. Wenn der Landtag diesbezüglich eine komplett andere Sichtweise einnimmt, als er das noch vor fünf Jahren gemacht hat, dann hat das die Regierung auch entgegenzunehmen, zu würdigen und allenfalls im einen oder anderen Punkt im Gesetz entsprechend abzuändern.
Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Weiterbildung, die hier als Kann-Bestimmung definiert ist, ob diese als zwingendes Erfordernis im Gesetz festgelegt werden soll, dass die Institutionen gezwungen werden, dass das ein Muss ist, dass sie die Weiterbildung anbieten. Das ist sicherlich auch ein Punkt, der diskutiert werden kann. Ich habe aus den Diskussionen am Mittwoch auch herausgehört, wie wichtig das dem Landtag ist. Es war der Abg. Gerold Büchel oder der Abg. Rainer Gopp, der die Frage gestellt hat, ob die Hochschule Liechtenstein als Institution noch Weiterbildungen anbiete. Und ich habe das klar gesagt: Ja, das ist ein wesentliches Merkmal der Hochschulinstitutionen, weil sie damit ja auch Geld verdienen, weil ja gemässs dem Gesetz diese Weiterbildungen kostendeckend anzubieten sind.
Das ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Und hier schliesse ich gerade an das an zu den grundsätzlichen Bemerkungen, ob jetzt eine klare Unterscheidung im Rahmengesetz gemacht werden soll zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Wir haben es als Regierung im Bericht und Antrag aufgezeigt, dass wir der Überzeugung sind, dass dieser Weg, der 2004 eingeschlagen wurde, richtig war. Und die Richtigkeit dieses Weges hat sich auch mit dem Prinzipienbericht bestätigt, der im letzten Jahr in Auftrag gegeben wurde. Auch dort wurde bestätigt, dass das ein modernes Gesetz ist, welches eben den Entwicklungen auch in den umliegenden Ländern Rechnung trägt.
Wir haben auch - und das kann ich Ihnen auch versichern - wir haben auch ein weiteres externes Gutachten schon im letzten Jahr oder im vorletzten Jahr in Auftrag gegeben, und bei diesem Gutachten werden wir bei der Stellungnahme erstmals die Gelegenheit haben, daraus zu zitieren, dass wir dort auch bestätigt bekommen haben, dass das der richtige Weg ist, dass diese Unterscheidung a priori im Gesetz nicht gemacht werden soll und nicht notwendig ist. Aber selbstverständlich unterscheiden sich und positionieren sich dann die Institutionen selbst in ihrer weiteren Entwicklung, weil das ja nur der Rahmen ist. Das ist ja nur ein Rahmen, der den Institutionen die Möglichkeiten gibt, sich zu positionieren in der Bildungs-landschaft Liechtensteins. Und wenn jetzt gefragt wird, was mit der Hochschule Liechtenstein ist, dann hätte ich mir eben gewünscht, dass diese Diskussionen auch am Mittwoch geführt worden wären, weil dort hätte man eigentlich über die Zukunft der Hochschule Liechtenstein, der Universität Liechtenstein, diskutieren müssen und auch können. Ich habe das auch am Mittwoch gesagt: Die Hochschule Liechtenstein ist auf dem Weg zur Universität. Sie nennt sich aber noch nicht so. Hochschule, und das wissen Sie auch, ist der Überbegriff für alle Hochschulinstitutionen. Deshalb ist dieses Rahmengesetz so konzipiert. Es gibt eben die Positionierung der einzelen Institutionen, sei das nur als Fachhochschule oder sei das als Universität. Und als dritter Bereich sind auch die hochschulähnlichen Institute, wie das Liechtenstein-Institut eines ist, im Rahmengesetz abgedeckt.
Ich hoffe einfach, dass dieses Verständnis bei der weiteren Diskussion die Ausgangslage ist, dass wir hier von einem Rahmengesetz sprechen, dass wir dann, sei es wie für eine öffentliche Institution eben im Unterbau ein eigenes Gesetz, ein Spezialgesetz haben, wie es für die Hochschule Liechtenstein der Fall ist oder ein Genehmigungsverfahren durch die Regierung. Bei privaten Insitutionen ist es das entsprechende Statut.
Zur internationalen Anerkennung habe ich bereits Ausführungen gemacht. Was mich ein wenig erschüttert hat, das sage ich in aller Offenheit: Es ist Tatsache, dass offensichtlich kein sehr grosses Vertrauen für die Hochschule Liechtenstein vorhanden ist, wenn immer wieder auf die Qualität der Hochschule Liechtenstein eingegangen wird. Es wurden zwar in den Repliken klare Bekenntnisse zur Qualität der Hochschule Liechtenstein abgelegt, aber einige Fragen haben mir zu bedenken gegeben, wie stark das Vertrauen tatsächlich ist.
Nun, wenn wir dieses Gesetz diskutieren, diskutieren wir aber nicht die Hochschule Liechtenstein; wir diskutieren nicht das Liechtenstein-Institut und auch nicht die private Universität. Und ich sage Ihnen das auch offen: Ich sehe den Zusammenhang zwischen den Finanztraktanden 5 und 6 und diesem Hochschulrahmengesetz nicht. Es gibt einen Punkt, den man verknüpfen könnte, und das sind die Art. 43 und 44 des Hochschulrahmengesetzes, wenn es um die Finanzierung geht. Dort ist festgelegt, dass die Erteilung einer Bewilligung für die Errichtung und Führung einer Hochschule keinen Anspruch auf Staatsbeiträge verleiht. Wenn es aber Staatsbeiträge gibt, dann entweder in Form eines Gesetzes, dass dann ein Finanzbeschluss notwendig ist, oder eben auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung, wie es beim Liechtenstein Institut mit einem Finanzbeschluss ist. Das ist der Konnex zwischen diesem Rahmengesetz und zwischen den Finanztraktanden und ein anderer, ein inhaltlicher, direkter Zusammenhang - Sie werden es vielleicht anders sehen - den sehe ich nicht. Deshalb habe ich auch die Notwendigkeit nicht gesehen, dass man diese Traktanden hätte umstellen müssen. Aber das ist letztendlich nicht mein Entscheid, sondern der Entscheid des Landtags.
Dann der Unterbau, nochmals zum Rahmengesetz: Diese Unterscheidung zwischen Fachhochschule und Universität ist ein Weg, der eingeschlagen wurde. Letztendlich entscheidet die Institution selbst, wie sie sich positioniert. Das ist eine Frage der Akkreditierung. Die Hochschule Liechtenstein ist auch auf diesem Weg. Wir haben dort jetzt auch eine Akkreditierung in Auftrag gegeben, die auch bestätigen soll, dass die Qualität für eine Universität gegeben ist. Und dort geht es dann natürlich auch um die Frage der Qualität der Professoren. Das ist jetzt also in Auftrag. Die Hochschule selbst war der Auffassung, dass das ohne externes Gutachten von der Regierung bereits beschlossen werden soll und das Gesetz über die Hochschule Liechtenstein entsprechend dem Landtag vorgelegt werden soll. Die Regierung hat den Weg über eine externe Akkreditierung gewählt, weil man einfach dem Propheten im eigenen Lande auch nicht immer alles glaubt.
Dann zu den Berufungsverfahren, dass diese neu seien: Das stimmt nicht. Das ist die gleiche Regelung wie sie bis jetzt im Hochschulrahmengesetz bestanden hat. Das ist kein neues Ding, das mit dieser Revision geschaffen wird. Ich möchte nochmals betonen: Materiell neu geschaffen werden einige Punkte im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess, wie der nationale Qualifikationsrahmen beispielsweise oder- - und das ist materiell auch neu -, dass das Doktorat in Form einer Graduate School durchgeführt werden muss. Vielleicht könnte man die Graduate School eine Doktoratschule nennen, aber bei der Graduate School handelt es sich um einen im internationalen Bildungsbereich anerkannten Begriff. Deshalb hat man diesen Begriff auch in das liechtensteinische Recht übernommen.
Dann zur Frage, ob der Hochschulprofessor und der Universitätsprofessor vergleichbar sind. Nochmals: Hochschule ist der Überbegriff für alle Institutionen und Universität ist eben eine Unterinstitution, welche sich unter den Begriff der Hochschule subsumieren lässt.
Zur angesprochenen Angleichung der Hochschultypen Fachhochschule und Universität, warum wir überhaupt noch ein Rahmengesetz machen, wenn wir in Zukunft vielleicht nur noch Universitäten in Liechtenstein haben: Das ist genau dieser Bildungseintopf, den der Abg. Albert Frick angesprochen hat. Es ist die Frage, ob man das verbauen will. Wenn wir sagen: Wir machen nur noch ein Universitätsgesetz, es dürfen nur noch Universitäten in Liechtenstein sein, dann begeben wir uns auf den Weg des Bildungseintopfes im tertiären Bereich. Das ist richtig. Aber mit einem Rahmengesetz, das offen ausgestaltet ist, sind eben verschiedenste Wege offen. Und ich glaube, da ist unser aller Ziel. Übrigens eine Bemerkung: Nicht nur im tertiären Bereich. Das wäre mir auch auf der Sekundarstufe I sehr, sehr am Herzen gelegen. Aber ich denke, diese Diskussion werden wir heute nicht mehr öffnen.
Und wenn Sie die Kindergärtnerinnen und das Pflegepersonal ansprechen: Das ist auch richtig, die haben auch das Qualifikationsniveau angehoben, indem sie jetzt eine Matura benötigen und dann eben zu einer Fachhochschule gehen müssen. Es stellt sich die Frage, wenn eine solche Schule bei uns Antrag stellen würde, ob das bei uns Sinn macht. Das ist doch eine Frage, die zu beantworten ist, auch im Kontext des regionalen Verbundes: Welche Chancen hätte eine solche Schule bei uns? Macht es Sinn? Und diese Fragen - und das wissen Sie, Herr Abg. Albert Frick, auch sehr genau als ehemaliger Mitarbeiter des Schulamtes -, diese Fragen werden vom zuständigen Sachbearbeiter beim Schulamt ganz genau geprüft. Aber - und dieser Mitarbeiter hat das auch gesagt - ihm fehlt auch ein Resonazkörper. Er benötigt auch stärkere Unterstützung, wie man denn mit solchen Ansuchen umgehen soll. Nicht nur der Prinzipbericht, der das vorschlägt, sondern das sind auch praktische Gründe, dass man an einen wissenschaftlichen Beirat denkt, der eben auch die Regierung in solchen Fragen berät, dass das noch stärker abgestützt ist.
Zur Frage der Graduate School: Es ist nun mal ein englischer Name. Das entspricht eben der Autonomie der Hochschule und das ist ein Grundprinzip. Ob jetzt diese Qualifikationen vorgegeben werden sollen, dazu kann ich Ihnen versichern, die Hochschule Liechtenstein hat jetzt eine solche Graduate School eingerichtet. Und die hat alle Sorge dafür getragen, dass hier die besten Leute in dieser Graduate School letztendlich vereint sind, weil die Hochschulen werden nicht nur national, sondern die werden international an der Top-Qualität gemessen. Und wenn Sie, wie ich das gesagt habe am Mittwoch, wenn Sie eine Kooperation eingehen möchten mit Top-Universitäten wie mit einer Harvard University, dann müssen Sie auch im Bereich des Personals top sein. Und eine Hochschule bzw. wenn ich speziell eine Universität sage, wird sich nicht weiterentwickeln können, wenn sie nicht solche Topshots an den richtigen Stellen hat. Das ist aber die Autonomie, die hier einen relativ grossen Spielraum für die Institutionen vorgibt.
Auf welche Tätigkeiten sollen die Studien vorbereiten? Ja, da denke ich ist ein Grundsatz wichtig und der findet sich in Art. 3 dieses Rahmengesetzes, nämlich, dass die Berücksichtigung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden gegeben sein muss. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Aspekt, dass die Leute, die ausgebildet werden, auch in der Wirtschaft, in der Gesellschaft, einen Mehrwert generieren.
Zu den finanziellen Konsequenzen: Da gebe ich Ihnen Recht und ich bin auch dankbar, dass der Abg. Wendelin Lampert in der Finanzkommission darauf einen Hinweis gemacht hat. Das ist ein Versehen der Regierung. Hier hätten wir Ausführungen machen müssen, insbesondere in Bezug auf den wissenschaftlichen Beirat. Ich glaube, es ist im Schreiben, das dem Protokoll der Finanzkommission beigelegt ist, auch ausgeführt. Wenn der wissenschaftliche Beirat - ich denke, wir werden bei der Lesung auf diesen noch zu sprechen kommen - wenn der so ausgestaltet wird, wie es die Regierung hier vorgesehen hat, dann ist davon auszugehen, dass er vielleicht in zwei Sitzungen solche Beratungstätigkeiten vornimmt und dann wird der finanzielle Aufwand relativ gering sein. Umso operativer dieser Wissenschaftsbeirat natürlich wird, umso intensiver werden nachher auch die finanziellen Konsequenzen sein. Und ich bin froh um den Hinweis, dass Sie sagen, Herr Abg. Albert Frick, dass der Landtag mit einbezogen wird in die Frage, wohin die Reise gehen soll. Ich denke, das ist ganz, ganz wichtig und die Reise kann auch nur der Landtag bestimmen, weil er Gesetz- und Finanzgeber ist. Ich habe es auch am Mittwoch versucht auszuführen, wo denn die Strategie liegt.
Wir haben grundsätzlich - ich wiederhole mich hier und ich mache das jetzt aber kurz - wir haben ein klares Bekenntnis zur Hochschule Liechtenstein gelegt, wir haben ein klares Bekenntnis zum NTB in Buchs gelegt, weil dort die technische Ausbildung angeboten wird. Das Liechtenstein-Institut, und das hat ja die Diskussion am Mittwoch auch nochmals gezeigt, wird als privates Institut auch stark unterstützt. Es sollen aber auch private Institutionen, wie die private Universität Liechtenstein in der Bildungslandschaft Liechtenstein Platz haben, aber sie müssen die notwendige Qualität haben. Und die private Universität in Liechtenstein befindet sich auf einem sehr guten Weg. Das darf man an dieser Stelle auch einmal sagen. Aber trotzdem hat sich die Regierung klar dafür entschieden, diese Institution nicht mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Ich habe Ihnen ja auch gesagt, als ich vorhin den Art. 43 des Hochschulrahmengesetzes vorgelesen habe, dass a priori mit der Bewilligung kein Anspruch auf einen Staatsbeitrag besteht.
Die Abg. Doris Frommelt hat gesagt, sie plädiere sehr dafür, dass mit Konsequenz den europäischen Normen gefolgt werde. Ich glaube, das machen wir, das haben wir schon im Jahre 2004 gemacht und machen wir jetzt hier, aber - und ich wiederhole mich hier - ich denke, wir werden aus diesem Gutachten auch nochmals zitieren, dass es eben der richtige Weg ist, hier im Gesetz keine Unterscheidung zwischen Fachhochschule und Universität zu machen. Wir bewegen uns hier zwar im Rahmengesetz, aber die Hochschule Liechtenstein strebt keine Konkurrenz zu den umliegenden Institutionen an. Im Gegenteil, da wird ja versucht, die einzelnen Lehr- und Forschungsfelder ein Stück weit untereinander abzusprechen. Sie waren jetzt am Mittwoch nicht anwesend, aber die Strategie der Hochschule Liechtenstein geht in die Richtung der Universität mit etwa 30 Doktorierenden, dass aber Bachelor und Master nach wir vor in der Grundausbildung angeboten werden und dieser Praxisbezug auch nicht verloren geht.
Das als erste Einschätzung auf die im Landtag geführte Diskussion. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank, Herr Regierungsrat Quaderer, für Ihre Ausführungen. Ein kleiner Kommentar, den ich einfach mal so mitnehme. Sie unterstellen mir in dieser Woche schon zum zweiten Mal, dass ich die Vorlage nicht verstanden habe. Ja, vielleicht bin ich nicht in der Lage, das richtig nachzuvollziehen, aber in dem Punkt vielleicht einfach ein Kommentar in Ihre Richtung: Wenn das ein Rahmengesetz ist, dann nennen Sie es bitte Rahmengesetz und nicht Hochschulgesetz. Das würde vielleicht ein wenig helfen, das auch in dem Licht zu sehen. Aber ich weiss jetzt, es ist ein Rahmengesetz. Ich habe es übrigens auch so verstanden, aber allerdings scheint es nicht allen klar gewesen zu sein. Wenn es denn für uns so schwierig ist, die Vorlagen richtig zu verstehen, dann kann man versuchen, das in Info-Veranstaltungen zu machen. Aber vielleicht ist es auch ein Hinweis an die Qualität betreffend die vorliegenden Berichte und Anträge. Ich auf jeden Fall kann anhand der Berichte und Anträge meine Fragen nicht alle zu meiner Zufriedenheit beantworten und ich denke, das ist auch die Idee einer solchen Lesung.
Grundsätzlich bin ich für Eintreten auf diese Vorlage und einige Fragen, die ich gestellt habe, werde ich bei den entsprechenden Artikeln auch wieder stellen. Da erwarte ich von Ihnen auch nicht, schon in der Eintretensdebatte darauf einzugehen, wobei ich gerne zwei Fragen nochmals kurz stellen würde, weil sie in der Lesung dann nicht explizit wieder kommen werden und ich denke, es ist wichtig für das Verständnis. Ich wäre froh, wenn man auf die 2. Lesung hin das vielleicht auch noch mal ausführen könnte, was denn nun die Definition der Regierung betreffend einen Konsekutiv-Master und einen Exekutiv-Master. Meines Erachtens werden da häufig Äpfel mit Birnen gemischt.
Das Zweite, was ich gerne vielleicht auch auf die 2. Lesung sehen würde als Information, ist, ob es bereits andere nicht angelsächsische Länder in Europa gibt, welche in diese Richtung gehen betreffend die Zusammenführung Universität und Fachhochschule. Ich verstehe, es geht hier um ein Rahmengesetz und es wird hier explizit im Bericht und Antrag ausgeführt, dass sich diese zwei Schultypen zusammenführen werden. Ich wehre mich im Moment dagegen und sehe das im Moment nicht. Und wenn es da Indizien oder Fakten gibt, dann wäre das hilfreich, diese zu sehen. Dass das Rahmengesetz das zulassen soll oder nicht, da bin ich mit Ihnen einig, darüber kann man diskutieren und auch unterschiedliche Meinungen haben, aber ich denke, das würde in diesem Punkt helfen.
Dann haben Sie den Kommentar abgegeben, dass Sie gewisse Diskussionen heute nicht verstehen, weil man sie am Mittwoch hätte führen sollen betreffend die Zukunft der Universität Liechtenstein. Ich denke aber, wir haben diese Debatte geführt und ich verstehe jetzt nicht, wieso Sie in den Raum stellen, dass wir diese Debatte am Mittwoch nicht geführt haben sollen. Ich denke, das haben wir getan.
Ein weiterer Punkt, den ich kurz auch nochmals als Kommentar loswerden möchte, sind Ihre Ausführungen betreffend das Hochschulgesetz, das in 2004 ja auch schon so kontrovers hätte diskutiert werden können. Ich denke, ein wesentlicher Punkt, der sich eben geändert hat, ist, im 2004 - ich sage jetzt einmal - war die bekannteste Hochschule in unserem Lande die Fachhochschule Liechtenstein, und zwar schon im Bachelor-/Master-System aufgestellt gemäss Bologna. Was aber damals noch nicht diskutiert und auch nicht in der Strategie gestanden hat, war, dass diese Fachhochschule auch selbst in der Lage ist, Dissertationen durchzuführen, sprich Doktoratsstudiengänge durchzuführen. Obwohl das im Bologna-Prozess mit drinsteht, war das eigentlich nicht die Strategie der Fachhochschule. Nun, das hat sich geändert und entsprechend hat sich auch das Hochschulgesetz dem ein wenig angepasst und meines Erachtens stellt das jetzt natürlich schon wieder gewisse Fragen. Ich wollte das einfach als Kommentar bzw. zur Klärung hier nochmals gesagt haben. Es geht hier nicht darum, das grundsätzlich in Frage zu stellen. Ich denke, die Rahmenbedingungen haben sich doch leicht geändert und die kann man bei der Lesung auch noch eingehend diskutieren, weil ich denke, es wurde auch mehrfach geändert. Es gibt da eben schon Themen, die betreffend Qualität neu beleuchtet werden müssen. Wenn es nicht mehr um die Qualität des Bachelor- und Masterstudienganges geht, sondern die Qualität der Doktoratsstudiengänge und ich denke, das ist ein neues Thema.
Und was ich eigentlich nicht stehen lassen möchte, ist, dass Sie mir und den Abgeordneten erneut unterstellt haben, dass wir die Qualität der Hochschule Liechtenstein in Frage stellen oder nicht sehen. Ich denke, es haben alle zum Ausdruck gebracht, dass die Qualität und Arbeit der Hochschule Liechtenstein in keinster Weise in Frage gestellt werden, um das einfach noch einmal zu präzisieren. Wir haben allerdings Bedenken bzw. sehen gewisse Gefahren, diese Qualität beizubehalten, wenn wir beginnen, Doktoratsstudiengänge durchzuführen. Und das ist etwas, was die Hochschule Liechtenstein noch nicht so lange gemacht hat. Und das bringt mich noch auf den Punkt, ob jetzt diese Hochschule Liechtenstein eine Universität ist oder nicht. Ganz klar, zumindest im deutschprachigen Raum, und ob das im vorliegenden Gesetz klar genug ist, das möchte ich im Moment nicht kommentieren. Punkt ist einfach, wenn es eine Fachhochschule ist, dann kann sie prinzipiell keine Doktoratsstudiengänge anbieten. Es werden an einer Fachhochschule keine Dissertationen geschrieben. Nun, an der Hochschule Liechtenstein gemäss den Ausführungen, die schon gemacht wurden, werden solche Doktoratsstudiengänge schon seit einem Jahr durchgeführt, ergo ist das für mich eine Universität, ausser wir haben hier ein Novum, dass eine Fachhochschule Dis-sertationen, Dokoratsstudiengänge anbieten kann, dann würde ich sagen: Okay, das ist noch eine Fachhochschule und wird zur Universität, aber wenn das schon aktiv gelebt wird, dann ist es für mich per Definition eine Universität und es erscheint mir in diesem Hohen Hause nicht klar zu sein, ob es nun jetzt eine Universität ist oder oder nicht. Ich finde das eigentlich ein wenig erstaunlich.
Auf alle anderen Fragen werde ich während der Lesung zurückkommen. Aber vielen Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herzlichen Dank für Ihre Ausführung, Herr Bildungsminister Hugo Quaderer. Ich bin froh, dass Sie aufgezeigt haben, und zwar sehr eindrücklich und in klarer Sprache, wie die tertiäre Stufe aufgebaut ist. Ich möchte ganz kurz Replik nehmen auf den Abg. Gerold Büchel: Er hat gesagt, es war wohl nicht allen klar, dass es ein Rahmengesetz ist. Diesen Eindruck hatte ich auch bei den Voten. Ich möchte Sie bitten, Herr Regierungsrat, ob Sie prüfen könnten allenfalls auf die 2. Lesung, ob man hier nicht eine Namensänderung machen könnte und vielleicht den internen Begriff «Hochschulrahmengesetz» einführen könnte. Ich weiss nicht, wie umfangreich das wäre. Ich denke, es hätte die intensiven Auseinandersetzungen, wie sie der Abg. Johannes Kaiser und der langjährige ehemalige Schulamtsmitarbeiter, der Abg. Albert Frick, in ihren Voten vorgebracht haben, es hätte dieses intensive Studium erleichtert, wenn das klar gewesen wäre. Ich möchte auch etwas anregen, was Sie schon angesprochen haben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf die 2. Lesung das ergänzen könnten, und zwar den Überblick über den Aufbau der tertiären Stufe. Ich denke, das wäre sehr hilfreich. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Eine wirklich direkte Replik an den Abg. Gerold Büchel: Ich wollte Ihnen in keinster Weise unterstellen, Sie hätten den Bericht nicht gelesen und diesen nicht verstanden. Was mir aber einige Bedenken gemacht hat, das war die Diskussion und einzelne Wortmeldungen, die bei mir den Eindruck erweckt haben, dass nicht allen klar ist, dass wir hier ein Rahmengesetz diskutieren, dass wir darunter eben diese Spezialgesetze haben und auch wer für was letztendlich zuständig ist. Wenn das bei Ihnen der Eindruck war, dann möchte ich mich in aller Form entschuldigen, weil das war nicht das Ziel meines Votums, überhaupt nicht. Ich bin Ihnen auch dankbar für Ihr zweites Votum, das Sie jetzt abgegeben haben. Ich habe auch gesagt, es wird schwierig. Ich kann auch nicht alles beantworten, was ich jetzt gefragt wurde. Deshalb werden wir auch auf die 2. Lesung entsprechende Stellungnahmen machen müssen. Es wurde auch im Jahre 2004 so gemacht, dass der Landtag auch verlangt hat auf die 2. Lesung, hier erstmals aufzuzeigen, was denn die Strategie ist. Und das, was ich am Mittwoch und heute gesagt habe, das werden wir selbstverständlich auch sehr gerne nochmals ausführen.
Ich kann auch Ihre Ausführungen teilen, wenn Sie sagen, mit der Zulassung des Doktorats an der Hochschule Liechtenstein ist der Prozess zur Universität gestartet. Wir haben das im Hochschulrat auch lange diskutiert, dass am liebsten einfach der Schalter gedreht worden wäre und jetzt sind wir diese Universität. Aber das ist ja nur ein Schritt und die Doktorate wurden jetzt eingeführt und erste Doktoranden haben angefangen. Die Hochschule hat übrigens in der Vergangenheit auch mit ausländischen Schulen schon kooperiert und auf diesem Wege Doktorate durchgeführt. Zur Anregung: Die Regierung wird jede Anregung, die vom Landtag kommt, prüfen. Das ist selbstverständlich. Und wenn das zur Klarheit beiträgt, dann macht es auch Sinn, dass man den Titel ändert und dieses Gesetz eben «Hochschulrahmengesetz» nennt. Das ist überhaupt keine Frage. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine Voten aus dem Plenum mehr gibt und Eintreten trotz kritischer Fragen gegeben ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Ich bitte, mit der Lesung anzufangen. Art. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2a steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 2b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2b steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterfahren.
Sachüberschrift vor Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident und guten Morgen. Im Zusammenhang mit dem Staatsbeitrag an die Hochschule und das Liechtenstein-Institut habe ich schon die Bedeutung der Weiterbildung der Hochschulen erwähnt, insbesondere auch deshalb, da gerade bei der Weiterbildung der grösste Zulauf ist. Prozentual werden also 50% der Weiterbildungsgänge mit in Liechtenstein wohnhaften gefüllt. Das Interesse ist nachweislich gross. Das bestätigt auch die Hochschule. Ich habe Respekt vor der Autonomie der Hochschulen. Ich bin für grösstmögliche Autonomie. Trotzdem möchte ich hier die Frage stellen, ob die Regierung bis zur 2. Lesung prüfen könnte, ob wir hier den Rahmen etwas enger fassen, indem wir das nicht völlig als Kann-Bestimmungen - ich rede von Abs. 2 - indem wir hier keine Kann-Bestimmung setzen, sondern ein bisschen bestimmter werden, denn die Weiterbildungsangebote sollten meiner Meinung nach doch verpflichtend sein. Es müsste dann heissen: Sie erfüllen weitere Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des lebensbegleitenden Lernens durch Weiterbildungsangebote etc. Die Autonomie läge dann darin, welche Schwerpunkte bei der Weiterbildung gesetzt werden und wie diese durchgeführt werden. Ich bitte die Regierung darum, dies zu überprüfen und eventuell einen entsprechenden Änderungsvorschlag auf die 2. Lesung zu machen. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte meine Vorrednerin, die Abg. Marlies Amann-Marxer, gerne unterstützen und diese Kann-Bestimmung als Muss-Bestimmung interpretieren bzw. später in Art. 21 kommt dann das noch einmal. Was ich aber noch anbringen möchte: Die ganze Weiterbildung ist - wie wir gestern gehört haben - selbsttragend. Das heisst für mich, es ist manchmal irgendwie die Kuh der Hochschule, weil die Weiterbildungskosten doch in relativ grosse finanzielle Aufwendungen gehen. Kann man da irgendwie reinpacken, dass diese Weiterbildungskosten auch erschwinglich werden? Ich sage jetzt nicht subventioniert, aber erschwinglich, weil wir ja im Prinzip hier nicht feststellen können, ob diese Weiterbildung dann auch kostengerecht umgesetzt wird. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich sehe das ein bisschen anders als meine zwei Vorredner, und zwar würde ich noch einmal daran erinnern, dass wir uns im Rahmengesetz befinden. Ich würde es begrüssen, wenn man das möchte, dass man eine Muss-Bestimmung im Spezialgesetz dann impliziert und das hier nicht für alle flächendeckend macht. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Unter Abs. 1 wird festgehalten, dass die Hochschulen ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu erfüllen haben. Ich möchte die Regierung einladen, auf eine 2. Lesung hin zu überprüfen, ob man diese Ausrichtung nicht ausweiten könnte, dass sie ihre Aufgaben auch unter Berücksichtigung nationaler Bedürfnisse zu erfüllen haben. Man weiss ja ganz allgemein, dass beispielsweise in unseren Industriebetrieben sehr viele geschulte und hoch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland rekrutiert werden müssen. Ich denke, es wäre sehr sinnvoll, wenn man irgendwie festhalten könnte, dass man diesen Ansprüchen in der Hochschulbildung auch in irgendeiner Form gerecht werden könnte. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich darf feststellen, dass ich für einmal in diesem Thema mit dem Abg. Hilti übereinstimme. Ich bin auch der Meinung, das müsste nicht unbedingt im Rahmengesetz geregelt werden, dass das eine Muss-Bestimmung ist, sondern dafür könnte ich mir auch vorstellen, dass das im Spezialgesetz geregelt wird.
Und dem Abg. Peter Büchel möchte ich schon entgegnen: Das befremdet mich ein wenig, wenn ich von Ihnen höre, dass man ins Gesetz schreiben soll, dass diese Weiterbildungen erschwinglich sein sollen. Das liegt dann effektiv in der Autonomie der Schule. Und die finanzieren sich ein Stück weit auch über diese Weiterbildungen. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, das hätte direkten Einfluss auf den Staatsbeitrag und das kann es dann wohl nicht sein. Besten Dank.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte auch noch kurz ergänzen, dass ich erstens das Anliegen des Abg. Albert Frick hier nicht so sehe. Ich denke, es wäre nicht gut, wenn wir hier in Abs. 1 einfügen würden, dass die Hochschulen auch ein nationales Interesse hier beachten müssten. Ich denke, die Hochschulen sind sehr regional und international eingebunden und das würde sie zu sehr einengen.
Ich unterstütze auch die Voten der Abgeordneten Marlies Amann-Marxer und Peter Büchel in dieser Weise nicht, denn ich denke, dass bei Abs. 2 eine Muss-Bestimmung, Weiterbildung anzubieten, nicht in dieses Gesetz gehört. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich pflichte der Idee des Abg. Albert Frick, die nationalen Bedürfnisse zu befriedigen, sehr bei. Ich finde das eine sehr gute Anregung, muss aber noch einmal bemerken, dass das Rahmengesetz zum Beispiel auch für die private Universität gilt. Und ich weiss nicht, wie weit wir das einer privaten Universität vorschreiben sollen. Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich möchte die Regierung auffordern, das auf eine 2. Lesung zu klären, ob so etwas möglich wäre. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. An den Abg. Rainer Gopp: Sie haben es richtig bemerkt, über das Segment Weiterbildung wird die Hochschule eben auch finanziert. Darum geht es mir um selbsttragende Kosten. Das heisst, das ist dann nicht mehr selbsttragend, sondern mit diesen Kosten werden dann eben auch andere Bereiche der Hochschule finanziert. Und ich möchte unterstreichen, dass im Prinzip die Kosten selbsttragend sind und nicht noch parallel mit Weiterbildung andere Gebiete noch zusätzlich finanziert werden. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir werden das selbstverständlich auf die 2. Lesung prüfen, wobei ich das Votum des Abg. Rainer Gopp bezüglich der Weiterbildung nur unterstützen kann. Überlegenswert scheint mir auf den ersten Blick die Anregung des Abg. Albert Frick, aber ich habe jetzt selbst die Unsicherheit, inwieweit das in das Rahmengesetz als Vorgabe eingebaut werden soll. Wir werden das aber genau prüfen. Auch das Anliegen, ob die Weiterbildung als Muss-Kriterium verankert werden soll. Was wir hier im Gesetz abgebildet haben ist dieser Bologna-Prozess, also Bachelor, Master und Doktorat. Und ich denke, es ist auch und das höre ich auch aus den Voten heraus, dass es richtig ist, dass man das Gesetz jetzt so weiterentwickelt hat, dass der Weiterbildung ein ganz anderer Stellenwert zukommen soll, dass das auch im Gesetz entsprechend abgebildet wird. Es wird hinten auch bei den anderen Artikeln zum Ausdruck kommen, indem eben zwischen Ausbildung und Weiterbildung deutlich unterschieden wird. Wir werden aber Ihre Anregungen nochmals genau anschauen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen. Art. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3a steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auch hier einfach nochmals den Kommentar platzieren, dass im Gesetzestext meines Erachtens möglichst versucht werden sollte, deutsche und nicht englische Begriffe zu verwenden. Ich verstehe den Kommentar, dass «Graduate Schools» ein international verwendeter Begriff ist, wobei ich hinzufügen möchte, dass die Definition der «Graduate Schools» absolut nicht standardisiert ist. Das vielleicht in Europa. Aber wenn Sie vor allem Partneruniversitäten wie Harvard nennen oder das australische oder irländische Schulsystem anschauen, werden Sie bei einer «graduate school» komplett andere Inhalte finden. Und ich finde es deswegen zentral, wenn wir bei einem englischen Begriff bleiben, möglichst detailliert aufzuschreiben, was wir da drin haben wollen und was nicht. Das ist bis zu einem gewissen Grad erfüllt. Ich möchte das einfach auch hier platziert haben. Graduate School ist nicht gleich Graduate School. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte diesen Hinweis auf die deutsche Sprache unterstützen, und zwar aus grundsätzlichen Gründen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat, vielleicht können Sie hierzu noch eine kurze Erläuterung machen. Meines Wissens oder meinem Kenntnisstand zufolge ist eine «Graduate School» nicht zwingend notwendig für ein Doktoratsstudium. Ich bin nicht sicher, ob ich hier richtig liege. Und wenn nein, was wird mit dieser Forderung bezweckt? Hat es nur Qualitätsgründe? Hat das mit der Vergleichbarkeit zu tun? Wie sieht es an den anderen so genannten Top-Universitäten aus, zum Beispiel in der Schweiz, HSG usw.? Ich habe mich da nicht informiert, ich muss das sagen. Gibt es an diesen Universitäten «Graduate Schools» und ist das der Grund, dass das gemacht wird?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auch hier soll das Rahmengesetz nur einen Rahmen vorgeben. Und wie es der Abg. Gerold Büchel gesagt hat, es gibt x Formen von «Graduate Schools». Und wir haben nur einen Grundsatz hier im Rahmengesetz vorgegeben, dass eben in der Form der «Graduate School» das Doktorat angeboten werden soll. Wir haben hier eine Empfehlung aus dem Prinzipienbericht übernommen, um eben die Qualität möglichst top zu halten, dass man sich des Instruments der «Graduate School» bedient, um innerhalb der Institution eine stärkere Verzahnung zwischen Master und Doktorat zu erreichen, aber eben auch um besser internationale Kooperationen eingehen zu können. Es gibt in der Schweiz verschiedenste Muster. Wie ich weiss, hat die Universität Bern unterschiedlichste Muster von Graduate Schools. Vielleicht können wir hier das eine oder andere Beispiel auch noch aufzeigen, dass man eine bessere Vergleichbarkeit bekommt. Aber wir haben im Rahmengesetz bewusst nur den Rahmen gesetzt und sind bewusst nicht zu detailliert geworden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir weiterlesen. Art. 4 Sachüberschrift und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nochmals mein vorhin geäussertes Anliegen vorbringen. Vielleicht hat es auch hier Platz. Ich könnte mir durchaus vorstellen, einen Bst. c einzufügen. Ich möchte zumindest die Regierung einladen, dies zu überprüfen, in der Form: Die Ausrichtung hat auch den Interessen der liechtensteinischen Wirtschaft zu dienen. Ich weiss, dass wir es hier mit einem Rahmengesetz zu tun haben. Und Rahmengesetze scheinen die Eigenart zu haben, dass man sich kaum dazu äussern kann. Aber es ist mir schon ein Anliegen, dieses Anliegen in irgendeiner Form in diesem Gesetz wiederzufinden. Ich werde hier mehrmals schon auf meine berufliche Tätigkeit angesprochen. Ich sehe das nicht so, ich sehe mich hier als Volksvertreter. Und ich glaube, das ist eine Sorge der Bevölkerung, dass die Hochschulentwicklung in eine Richtung geht, die der liechtensteinischen Wirtschaft auch tatsächlich dient. Und ich bitte Sie, dies zu überprüfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Man müsste dann vielleicht ergänzen «hat der liechtensteinischen Wirtschaft und Gesellschaft» zu dienen.Abg. Albert Frick
Absolut einverstanden.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Frick und des Landtagspräsidenten unterstützen. Ich könnte mir das auch sehr gut vorstellen. Was ich gerne zusätzlich hätte ist: Dieser Punkt a und Punkt b vermitteln eigentlich das, was im Eintretensvotum auch schon angesprochen wurde. Dieses Rahmengesetz würde grundsätzlich ermöglichen, dass auch eine Fachhochschule ein Doktoratsstudium anbietet. Und ich denke, es sollte klar so ausgesprochen sein: Ist es grundsätzlich die Intention dieses Gesetzes und die Intention der Regierung, dass wir den Fachhochschulen es ermöglichen wollen, dass sie auch ein Doktoratsstudium anbieten? Wie gesagt, es ist einfach im Kontext der Internationalität zu sehen. Grundsätzlich, ich kann mir das vorstellen oder auch nicht. Ich sage einfach, dieser Punkt impliziert das. Anwendungsorientierte Forschung ist ein Gebiet, das vor allem den Fachhochschulen zugesprochen wird, die Vermittlung von forschungs- und theorieorientierten Inhalten eher an den Universitäten. Ich wäre froh, wenn das klärend formuliert wird. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte meine Vorredner unterstützen und finde es auch wichtig, dass man hier noch einen Liechtenstein-Bezug in diese Forschungstätigkeit hineinbringt. Ich würde aber warnen davor, nur eine wirtschaftsbezogene Forschung zu betreiben. Auch hier wieder meine Anregung zum Rahmengesetz. Dort heisst es: Das Liechtenstein-Institut untersteht auch diesem Rahmengesetz und das Liechtenstein-Institut betreibt auch andere Forschung. Ich möchte das also auf keinen Fall ausgrenzen oder einschränken. Vielleicht kann die Regierung in Richtung von liechtensteinrelevante oder liechtensteinbezogene Forschung irgendwie in eine Richtung etwas einfügen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Nicht, dann ist die Botschaft angekommen. Wir können weiterlesen.Art. 5a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5a steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Ich hätte hierzu nur gerne eine kurze Erklärung, wie weit dieses Recht zu verstehen ist. Ich meine, die Mitwirkung beim Verfahren zur Berufung von Professoren kann ja sehr weitreichend sein, das kann aber auch eine eingeschränkte Form sein. Und ich hätte gerne gefragt, ob hier schon konkrete Vorstellungen bestehen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das wird eben wieder festgelegt in den einzelnen Spezialerlassen, wie es im Gesetz über die Hochschule Liechtenstein festlegt ist. Ich müsste jetzt nachschauen, wie es dort geregelt ist. Aber es ist dort bereits umgesetzt, obwohl im Rahmengesetz diese explizite Aufgabe noch nicht enthalten ist. Aber die Hochschule Liechtenstein hat das bereits umgesetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 6 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 8 Abs. 2 Bst. c, d, g und h sowie Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 Bst. c, d, g und h sowie Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich weiss nicht, ob dieser Kommentar genau hierher gehört, möchte es aber zumindest schon mal platziert haben. Beim Berufungsverfahren möchte ich einfach zu bedenken geben, dass einfach das Vorlegen eines Konzepts zu Berufungsverfahren relativ weit ist und ich möchte beliebt machen, dass man gewisse Kriterien des Berufungsverfahrens einfordert, dass diese zumindest eingehalten werden. Um da einfach ein Beispiel zu nennen: Wenn eine Hochschule gemäss diesem Gesetz entscheiden würde, das Berufungsverfahren ist eine halbstündige Diskussion über eine Dissertation, dann wäre mir das nicht genug, um den Qualitätsstandard zu ermöglichen. Einfach hier die Bitte sicherzustellen, dass das Berufungsverfahren qualitativen und auch international vergleichbaren Qualitätskriterien entspricht. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das teile ich zu 100%. Hier geht es wieder um die Qualität. Und das Berufungsverfahren ist eben Teil des Konzeptes und deshalb muss es auch bewilligt werden. Und wenn wir den wissenschaftlichen Beirat haben, werden eben die ganzen Unterlagen diesem Beirat auch vorgelegt, um auch zu prüfen und der Regierung Empfehlungen zu machen, ob diese Standards auch eingehalten sind. Bei der Hochschule Liechtenstein, das habe ich auch gesagt, gibt es ein Berufungsverfahren. Das ist wieder in den Grundzügen bereits im Gesetz über die Hochschule Liechtenstein auch so geregelt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wird noch das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Hier habe ich nur eine kurze Verständnisfrage: Wenn so eine Evaluation durchgeführt wird, wird da der Hochschule, die akkreditiert oder evaluiert wird, wird da der Hochschule vorab mitgeteilt, wie so ein Kostenrahmen aussieht? Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist der Fall.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die klare Antwort. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 13 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort.
Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschriften vor Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich gehe davon aus, dass das vor allem durch den Bologna-Prozess charakterisiert ist, möchte aber hier einfach noch anfügen, dass meines Erachtens nicht nur die zwei Jahre relevant sind, sondern auch die Anzahl der ECTS-Credits, weil die in diesem Bericht ja auch als Bemessungsgrundlage definiert werden und ausschlaggebend sind, dass ein Masterstudiengang auch wirklich ein Masterstudiengang ist. Ich finde das eigentlich die wichtigere Grösse wie die Jahre. Da kann man aber geteilter Meinung sein.
Als zweiter Punkt betreffend den einschlägigen Bachelor oder mindestens ein gleichwertiges anderes Hochschulstudium ist für mich die zentrale Frage dieser konsekutive oder exekutive Masterstudiengang. Themen sind einfach: Ist jemand berechtigt, ein Doktorat durchzuführen, der beispielsweise eine Fachmatura gemacht hat, einen Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule besucht hat, dann hierher wechselt und einen Master-Studiengang macht? Der würde grundsätzlich in der Lage sein, ein Doktorat durchzuführen. Und da gibt es unterschiedliche Meinungen. Ich wäre einfach froh, wenn geklärt würde, was die Voraussetzungen sind. Dasselbe sehe ich auch bei anderen gleichwertigen Hochschulstudien. Das könnte beispielsweise auch ein Weiterbildungsprogramm sein, irgendein Exekutivprogramm, das in zwei Wochen abgeschlossen werden kann. Man sollte meines Erachtens ein wenig ausführen, was «gleichwertig» zu bedeuten hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ist genau richtig, dass das eine Konsequenz aus dem Bologna-Prozess ist, dass hier jetzt die zwei Jahre übernommen werden. Vorher waren es eineinhalb Jahre. Um wieder den Konnex zur Hochschule Liechtenstein zu machen: Bei der Hochschule Liechtenstein waren es schon zwei Jahre und es werden auch in Zukunft zwei Jahre sein. Ich gebe Ihnen Recht. Inhaltlich entscheidend wird die Dotation der ECTS-Credits sein, wie es in den späteren Art. 22 und 23 festgelegt ist. Aber es ist schon grundsätzlich so, dass das Bologna-System ja die Durchlässigkeit verfolgt und dass man beispielsweise an einer Universität, an einer Fachhochschule, ein Bachelor-Studium absolvieren kann und dass man dann auch ein Master-Studium an einer anderen Institution beginnen kann. Ich glaube, das ist ja die grosse Qualität des Bologna-Systems, hier eine möglichst grosse Durchlässigkeit anbieten zu können. Und wenn die Credits erfüllt sind, dann sind auch die Eintrittshürden in das nächst höhere System a priori erfüllt. Es wird also auf die erforderlichen Credits ankommen, die zu erfüllen und nachzuweisen sind. Aber wir werden hierzu sicherlich, weil Sie es auch im Eingangsvotum bei der Eintretensdebatte thematisiert haben, wir werden hierzu sicherlich entweder in den allgemeinen Erläuterungen oder zum Artikel selbst noch Ausführungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterfahren. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Soweit ich das verstehe, ist ein einschlägiges Master-Studium noch nicht einschränkend genug. Es müsste auch dieselbe Fachrichtung sein. Beispielsweise kann ich ein einschlägiges Master-Studium in Wirtschaftswissenschaften machen. Das sollte mich aber nicht dazu befähigen, ein Doktoratsstudium zu machen, das beispielsweise in der Medizinaltechnik ist. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich denke, das ist selbstredend. Aber ich danke für den Hinweis, weil es auch zur Klarheit beiträgt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, fahren wir weiter. Überschrift vor Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gemäss den Eintretensdebatten und Diskussionen, die schon geführt worden sind, wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, Aus- und Weiterbildung klar voneinander zu unterscheiden. Entsprechend stellt sich für mich hier die Frage, ob das nicht bei der Verteilung der Titel und Grade explizit eingefordert werden müsste, dass die Verteilung der Titel und Grade sich klar von der Ausbildung, Lehre, Titel unterscheiden.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Im Zusammenhang mit Art. 21 Abs. 1 möchte ich auf die Anregungen zu Art. 3 Abs. 2 hinweisen in Bezug auf die Kann-Bestimmung der Weiterbildungsgänge, meine Anregungen bzw. jene des Abg. Peter Büchel. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 2: «Die Regierung kann mit Verordnung Zulassungsbedingungen» etc. «festlegen». Ich frage mich schon, ob diese Kann-Bestimmung nicht durch eine feste Bestimmung ersetzt werden sollte. Also die Regierung regelt mit Verordnung die Zulassungsbedingungen etc. Das «Kann» lässt eben immer wieder Tür und Tor für alle Entwicklungen offen. Ich bitte die Regierung, dies zu überdenken. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerade die Kann-Bestimmung in Abs. 2 soll der Regierung die Möglichkeit geben, dann einzugreifen, wenn sich falsche Entwicklungen abzeichnen sollten. Wenn keine Notwendigkeit besteht, wenn sich alle Player auf dem Platz an die Vorgaben, an die internationalen Standards halten, dann ist es auch nicht notwendig, dass die Regierung a priori das als Muss-Bestimmung in einer Verordnung festlegt. Es ist ein flexibles System, das eben auch die Autonomie der Institutionen berücksichtigt. Aber mit der Kann-Bestimmung kann die Regierung dann eingreifen, wenn es notwendig ist. Die Diskussionen, ob es «kann» oder «muss» sein soll haben wir schon geführt. Wir haben in Aussicht gestellt, dass wir das nochmals überprüfen werden.
Und dann der Konnex zu den Titeln und zu den Graden: Das ist nach meinem Dafürhalten auch selbstredend, dass sich diese Titel und Grade zwischen Ausbildung und Weiterbildung klar unterscheiden. Beispielsweise bei der Hochschule Liechtenstein ist das heute so, dass das klar zum Ausdruck kommt. Ich sehe insofern jetzt die Bedenken hier nicht im Rahmengesetz. Aber Sie werden es mir vielleicht nochmals sagen. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Kann gut sein, ich kann zum heutigen Zeitpunkt leider nicht mehr genau sagen, was die Hochschule genau für Titel hat. Aber im Generellen ist einfach festzustellen in der internationalen Entwicklung, dass die Unterscheidung beispielsweise eines MBA oder eines Executive MBA sich gerade mal auf dieses Exekutive bezieht und das häufig dann gar nicht angegeben wird. Meines Wissens verteilt auch die Hochschule diesen Titel. Und wie ich die Ausführungen des vorliegenden Bericht und Antrages oder diesen Dreierpack verstanden habe, stören sich eigentlich alle Institutionen daran, dass diese Unterscheidung nicht klar genug herauskommt. Und ich wollte das hier einfach nochmals platziert haben. Es ist in der Tat wichtig, dass, wenn ein Titel nicht explizit geschützt ist, die Tendenz da ist, über die Weiterbildung die Chance zu nutzen und einen sehr ähnlichen Titel verwenden. Ich denke, das kann man vielleicht auch explizit einfordern, dass sie dies nicht tun dürfen. Danke.Abg. Werner Kranz
Ich möchte mich den Voten meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschliessen, und zwar, dass hier schon eine eindeutige Regelung gemacht und von einer Kann-Bestimmung abgesehen wird. Dies im Sinne einer Gleichbehandlung. Für jeden Interessent, welcher eine Weiterbildung an der Hochschule machen möchte, soll dies klar geregelt sein. Das möchte ich beliebt machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Überschrift vor Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe in der Zwischenzeit gerade auch festgestellt, dass der Punkt noch weiter erläutert wird in Art. 22a. Ich werde mich dann dazu melden und das gesamt beantworten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen. Art. 22a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22a steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier einen Kommentar anbringen: Meines Wissens ist der EU-Standard betreffend ECTS-Credits mit 25 bis 30 Stunden ausgeführt. Ich interpretiere das nun so in dieser Vorlage, dass man möglichst einen hohen qualitativen Level implizieren will mit den 30 Stunden. Meines Erachtens ist das so, wie die ECTS-Credits definiert werden, gar nicht über die 30 Stunden möglich. Und das ist vielleicht auch wo ich schon bei Art. 22, Grundsatz, einen kurzen Kommentar machen wollte, aber es passt auch hier herein. Welche Arbeitsstunden für einen ECTS-Credit angerechnet werden und welche nicht, ist in verschiedensten Universitäten und Hochschulen sehr unterschiedlich. Das heisst, gewisse Universitäten bestehen darauf, dass alle 30 Stunden in der Vorlesung nur angerechnet werden. Andere sagen: Okay, das Selbststudium wird auch angerechnet. Entsprechend gibt es da von Land zu Land sehr grosse Unterschiede. Entsprechend die Auflösung, ob es 25 oder 30 Stunden sind, ist meines Erachtens sowieso bei der Definition relativiert, was eines ECTS-Credits würdig ist und was nicht. In diesem Zuge fände ich es auch hilfreich, wenn vielleicht ausgeführt werden würde in einer Stellungnahme, was denn als anrechenbarer Arbeitsaufwand gerechnet werden darf und was vielleicht nicht. Wie gesagt, die Interpretationen für solche ECTS und Arbeitsaufwände sind sehr unterschiedlich an den verschiedenen Universitäten ausgeführt. Danke.Abg. Albert Frick
Ich möchte auch hier anregen, dass die Regierung nochmals überprüfen möge, ob zu Abs. 3, zu den Doktoratsstudiengängen, die Kann-Bestimmung nicht durch eine Verpflichtung ersetzt werden sollte. Ich nehme an, die Begründung wird dieselbe sein, dass es der Regierung ermöglicht ist, bei nicht gewünschten Erscheinungen eingreifen zu können. Aber ich meine, dass nirgends der Wildwuchs so gross ist wie bei Doktoratsstudiengängen. Ich glaube, hier könnte eine verbindliche Vorgabe sehr dienlich sein. Danke. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch etwas vergessen betreffend den Abs. 3, wo es heisst: Die Regierung kann für den Doktoratsstudiengang Kreditpunkte festlegen. Meines Wissens ist es nicht unbedingt Standard im Bologna-Prozess - und das verstehe ich. Ich denke trotzdem, dass man vielleicht irgendwie zumindest einmal festhalten sollte, was so Minimalkriterien neben der Zeit auch an geleisteten Stunden wären. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wie es der Abg. Gerold Büchel gesagt hat, ist in Abs. 3 deshalb die Kann-Bestimmung bei den Doktoratsstudiengängen festgelegt worden, weil es den Bologna-Richtlinien entspricht. Wir haben hier bologna-konform umgesetzt und wie es im Kommentar auch heisst, dass entspricht auch den Gegebenheiten in den Nachbarstaaten. Deshalb diese Kann-Bestimmung.
Was nun alles als Arbeitsaufwand angerechnet wird, das ist meines Wissens im ECTS-Handbuch der Europäischen Kommission auch festgelegt. Aber ich denke, dass es unterschiedliche Handhabungen in der Praxis gibt. Ich werde das bei den Spezialisten auf die 2. Lesung prüfen lassen, was man hier darunter alles subsumieren kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 23a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 24 Abs. 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine erste Frage betreffend den Abs. 3 bezüglich Gegenrechtsvereinbarungen: Wie ist das zu verstehen mit der modifizierten Berufsmatura in Liechtenstein? Würde die einer Zweitwegmatura oder generellen Matura auch in der Schweiz angerechnet werden? Oder ist es, wie der Abg. Gopp auch schon angedeutet hat, ein Sonderkonstrukt, das auch nicht in einer Gegenrechtsvereinbarung irgendwo anders angerechnet wird? Das hätte ich gerne geklärt.
Und die zweite Frage zum Abs. 4: Für mich einfach nochmals die Frage: Ist es grundsätzlich möglich, dass jemand ein Bachelor-, Master-System ohne Matura oder ohne Fachmatura in unserem Land machen kann? Dazu ein Beispiel: Wenn er in einer anderen Universität oder Fachhochschule zugelassen wird durch einen anderen Fachausweis, ob dieses Konstrukt bei uns grundsätzlich möglich wäre. Diesem Gesetz zufolge wäre das meines Erachtens möglich. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerade zur letzten Frage in Abs. 4: Ja, das wäre möglich, weil man hier von diesem ehrbaren Grundsatz, dass nur eine Matura oder eine Berufsmatura den Zugang öffnet, dass man hier in absoluten Ausnahmefällen öffnen würde. Aber das sind natürlich wirklich absolute Ausnahmefälle, die einer sehr eingehenden Einzelfallprüfung unterzogen werden müssen. Es entspricht übrigens generell einem Trend, dass man auch informelle Qualifikationen den formellen gleichsetzt. Im Berufsbildungsgesetz, das wir im Jahr 2007 hier beraten haben, hat man diese Möglichkeit bereits im Gesetz festgelegt.
Dann zur modifizierten BMS, der liechtensteinischen BMS: Die muss selbstverständlich anerkennbar sein in Gegenrechtsvereinbarungen. Das ist ja auch Teilbestand der Akkreditierung der Hochschule Liechtenstein, dass der Zugang auch sehr genau angeschaut wird. An der Hochschule Liechtenstein Studierende aus der Schweiz werden über die Fachhochschulvereinbarung vergütet. Neu wäre dann, den Wechsel in die Universitätsvereinbarung anzustreben. Dabei wird es ganz entscheidend sein, wie der Zugang zur Hochschule ist. Und da wird eben die BMS sehr genau angeschaut. Aber wenn der Wechsel in die Universitätsvereinbarung gelingt, dann ist auch automatisch die Anerkennung in der Schweiz gegeben. Diese Vergleichbarkeit ist dann also schon gegeben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterlesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschriften vor Art. 29a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 29a steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 29a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29a steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident. Für die 2. Lesung wäre es hilfreich, wenn wir bei diesem Art. 29a Vergleiche mit anderen Gesetzen erhalten könnten, um ein Gefühl dafür zu kriegen, ob das vergleichbar mit anderen international tätigen Universitäten ist, da das doch der höchste Qualifikationsrang ist. Und als Zweites möchte ich anregen, die Formulierung in Abs. 1 lit. d «mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis» vielleicht mit einschlägig oder fachspezifisch zu ergänzen. Eine fünfjährige berufliche Praxis könnte auch ein Praktikum oder eine sonstige Tätigkeit sein, die mit dem Studium absolut gar nichts zu tun haben. Ich denke, für diesen speziellen Punkt ist es zentral, dass die Praxis auch mit dem Studiengebiet zu tun hat. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat Quaderer, ich möchte hier auch noch einmal meine Forderung meines Eingangsvotums bekräftigen und den Abg. Büchel unterstützen. Zu den Vergleichbarkeiten zwischen Staaten wäre für mich auch noch in der Stellungnahme wertvoll eine Vergleichbarkeit der Professuranerkennung bzw. der Lehrbefähigung in diesem «venia legendi» Beispiel herzustellen, wie das an anderen Hochschulen gehandhabt wird und wie man das vergleichen kann. Darüber wäre ich froh. Danke.Abg. Albert Frick
Danke. Ich würde gerne bei der Regierung zurückfragen, wie in Abs. 2 ausgeführt, warum vom Erfordernis gemäss Abs. 1 Bst. a in künstlerischen Fachgebieten abgesehen werden kann, warum speziell für künstlerische Fachgebiete darauf verzichtet werden kann?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Weil eben der künstlerische Bereich nicht immer direkt greifbar ist und jemand sich auch auf der künstlerischen Ebene ohne Hochschulstudium sehr verdient machen kann und dass auch ohne formellen Abschluss auf dieser Schiene eben letztendlich die venia legendi zugesprochen werden kann. Aber das werden auch sehr wenige Einzelfälle sein. Hier ist die Kunst ein wenig ein Ausnahmegebiet.
Dann diese Abklärungen mit den Vergleichen: Die werden wir selbstverständlich machen, wie sie jetzt gefordert worden sind. Und ich denke, wenn in Abs. 1 Bst. d von einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis die Rede ist, dann ist das für mich auch wieder selbstredend, dass es im Fachgebiet der Fall sein muss und nicht wenn jemand medizinisch tätig ist, nicht als Forstwart eine fünfjährige Praxis gemacht haben muss. Ich mache jetzt wirklich ein überzeichnetes Beispiel. Aber ich denke, es ist selbstredend. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterlesen. Art. 29b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29b steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, der Abs. 2 ermöglicht eine gewisse Qualitätskontrolle. Trotzdem möchte ich hier nochmals meine Meinung dazu kundtun. Für mich ist es zentral, wenn es Doktoratstudiengänge sind, dass die Qualifikation des Lehrbefähigten sehr hoch gehalten wird. Und meines Erachtens - und das ist in den Ausführungen des Berichtes - ist die venia legendi für mich ein Muss. Gemäss Seite 24 des vorliegenden Berichts geht man meines Erachtens ein wenig davon weg. Ich glaube, später wird das auch nochmals kommen, indem man nicht mehr einfordert, dass eine venia legendi vergeben ist, dass es genügt, aufgrund eines Berufungsverfahrens diese Lehrbefähigung zu erhalten. Und da stellt sich für mich die Frage: Warum? Es wurde hier ausgeführt, dieses Muss-Kriterium hat sich nicht bewährt. Und ich habe dazu auch nicht wirklich eine Ausführung erhalten, wieso sich das nicht bewährt hat. Mir ist klar, dass es natürlich eine Hochschule oder eine Universität erschwert, wenn das ein Muss-Kriterium ist. Aber der Umkehrschluss ist einfach, die venia legendi ist ein zeitintensives Konstrukt und manchmal ist man vielleicht darauf angewiesen, ein wenig schneller einen Lehrbefähigten zu haben. Und da sehe ich eine gewisse Gefahr, vor allem im Aufbau einer Universität, dass man sich da versucht, möglichst schnell Lehrbefähigte aufzubauen und dabei die Qualität ein wenig auf der Strecke bleibt. Vielen Dank.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier müssen Sie genau aufpassen, was Sie sagen. Sie haben gesagt: «eine venia legendi aufgrund eines Berufungsverfahrens erteilen». Das ist eben nicht möglich. Der Titel «Hochschulprofessor» wird aufgrund eines Berufungsverfahrens erteilt. Sie sehen das am besten in der Tabelle auf Seite 24. Aber das ist ja auch nicht so schlimm. Einfach, dass dieser Unterschied immer gemacht wird zwischen der Qualifikation, sei es Bachelor, Master, Doktorat oder eben die höchste Qualifikation, die venia legendi, oder dann der Unterschied zur Berufsbezeichnung eben in einem Berufungsverfahren einer Schule, die Autonomie hat, also einer Institution, die Autonomie hat, jemanden den Titel des Professors zu erteilen. Ich bin selbst mehrfach darüber gestolpert, als ich diesen Bericht gelesen habe. Und es ist hier eben eine Gratwanderung, dass man das eben immer genau unterscheidet - Professor einerseits und venia legendi andererseits. Ich halte es aber mit Ihnen. In beiden Fällen muss die Qualität an oberster Stelle stehen. Es ist für eine Hochschulinstitution sicher das höchste Gut, mit Qualität zu werben und das kann man eben über das Personal machen. Eine Hochschule hat ihr Marketing vor allem über das Personal zu führen. Und diese Entwicklung sieht man jetzt an der Hochschule Liechtenstein. Mit den Professoren, die in den letzten zwei Jahren in Liechtenstein tätig wurden, ist auch das Renommee der Hochschule enorm gestiegen. Das darf man auch sagen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank. Das kann sein, dass ich das hier nicht richtig interpretiert habe. Jetzt einfach, um nochmals zu klären, ob ich das richtig verstehe: Ursprünglich war es so, dass die Qualifikation der venia legendi ein Muss-Kriterium war, um Unterricht geben zu dürfen. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein. So verstehe ich die Vorlage. Das zum Ersten.
Zum Zweiten: Es geht hier absolut nicht um die Qualifikation oder die Qualität der Hochschule Liechtenstein und deren Professoren. Nein, das möchte ich zurückweisen. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Wenn beispielsweise eine neue Schule gegründet werden würde, basierend auf diesem Hochschulgesetz, gäbe ich zu bedenken, dass vor allem in der Anfangsphase, wenn das nicht ein Muss-Kriterium ist, sich vielleicht versucht wird zu behelfen, möglichst schnell Professuren aufzubauen. Die Hochschule hat diesen Prozess durchgeführt. Da gebe ich Ihnen Recht. Die Professuren haben an Qualität gewonnen. Ich weiss aber auch, dass die Hochschule Liechtenstein auch schon in Vergangenheit Professorbezeichnungen geführt hat mit nicht derselben Qualität. Und das ist wahrscheinlich im Zuge des Auf- und Ausbaus so gewesen. Wenn wir aber Doktoratsstudiengänge zulassen, ist es meines Erachtens nicht mehr ganz zulässig. Damals gab es Doktoratsstudiengänge an der Hochschule noch nicht. Aber ganz klar: Ich stelle hier nicht die Qualität oder die Kompetenz der Professoren an der Hochschule Liechtenstein in Frage. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Sie müssen nichts zurückweisen, weil Ihnen auch ich nicht unterstellt habe, Sie würden die Qualität der Professoren an der Hochschule in Frage stellen. Ich habe nur das als Seitenbemerkung noch gesagt, dass mit der Neuanstellung der Professoren die Qualität an der Hochschule sprunghaft gestiegen ist. Das ist richtig. Die Hochschule Liechtenstein hat ein Berufungsverfahren aufgestellt. In diesem Berufungsverfahren mussten einige Professoren die Hochschule auch verlassen, weil sie den Qualitätsansprüchen nicht gerecht werden konnten. Hier hat es also auch einen gewissen Prozess des Verlassens der Hochschule gegeben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Sachüberschrift vor Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Eine Verständnisfrage, weil es auch schon beim Eintretensvotum angesprochen wurde. Sie haben ausgeführt, dass Hochschule ein Überbegriff ist und Universität und Fachhochschule die Unterbezeichnungen sind für die entsprechenden Hochschulorgane. Ist es bei den Titeln auch so zu verstehen, dass ein Hochschulprofessor der Überbegriff ist für Professuren und Universitätsprofessor ein Unterbegriff? Oder wie ist der Titel «Universitätsprofessor» gegenüber den Hochschulprofessoren zu verstehen? Meines Wissens wird der Titel «Universitätsprofessor» vor allem auch im umliegenden Ausland verwendet. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich teile Ihre Meinung. Und ich meinte, ich hätte mich bei der Beantwortung der grundsätzlichen Voten dementsprechend auch artikuliert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterlesen. Art. 31a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31a steht zur Diskussion.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Der Herr Regierungsrat hat mich schon angeschaut. Ich glaube, wir haben das schon diskutiert, aber ich habe hier noch eine Frage bezüglich der Wertigkeit. Ich weiss, es gibt Institute, die mit der Betitelung «Professor» ziemlich inflationär umgehen, zwar nicht hier in der Region, aber der Titel «Professor» wird gerne mal verliehen. Und ich frage mich jetzt: Wenn an einer Hochschule, zum Beispiel an der Hochschule Liechtenstein, der Titel «Professor» und eventuell nicht «Hochschulprofessor» oder «Universitätsprofessor» vergeben werden kann, ob hier die Unterscheidung für diese Professoren im Vergleich zu anderen eben nicht so seriös vergebenen Professuren, möglich ist, ob Sie hier ein Problem - insbesondere für diese Personen - sehen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, einen Teil der Antwort kenne ich schon. Es geht wieder um die Unterscheidung zwischen Berufsbezeichnung und Titel. Ich habe eine Verständnisfrage: Die Titel und Grades sind meines Wissens geschützt. Hier geht es nun um die Berufsbezeichnung. Werden Titel an der Hochschule oder bei uns im Land vergeben, ein Professor- oder Universitätsprofessor- oder Hochschulprofessor-Titel, oder sprechen wir nur noch über Berufsbezeichnungen?
Und die zweite Frage lautet: Sofern es einen Titel gibt, ist der Titel «Universitätsprofessor» oder «Professor» eine Voraussetzung, um in dieser Berufsbezeichnung oder diesem Beruf tätig zu sein? Vielen Dank.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben als Bildungsstandort schon ein Problem, wenn die Institutionen den Professortitel inflationär vergeben würden. Also dann sind wir nicht mehr in jenem Qualitätsstandard, den wir an den Hochschulplatz Liechtenstein stellen. Dann hätten wir ein gröberes Problem. Ihre Frage, Herr Abg. Gerold Büchel, zu den Titeln und Graden, die müssen Sie mir vielleicht nochmals präzisieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort zuerst dem Abg. Rainer Gopp.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungsrat. Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Entweder habe ich mich nicht richtig ausgedrückt oder Sie haben mich missverstanden. Ich weiss, dass Universitätsprofessor ein geschützter Titel ist. Wir werden zur Universität und ich habe mich jetzt hier gefragt: Müssten diese Professoren nicht Universitätsprofessor heissen? Und mit «inflationär» habe ich natürlich nicht gemeint, dass die hier vergeben werden. Es gibt Institutionen, gar nicht weit weg von uns in einem anderen Land, zum Beispiel die Berufskollegen des Abg. Hilti, ist jeder ein Professor, ohne irgendeine Arbeit oder etwas abgeliefert zu haben, die über das Studium hinausgeht. Meine Frage geht dahin, ob hier nicht eine Unterscheidung gemacht werden müsste. Vielleicht ist es nicht nötig, aber es ist einfach eine Frage, die sich mir stellt.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Vielleicht verwende ich nicht das Wort «Titel» oder «Grad», sondern: Ist es, um die Berufsbezeichnung oder den Beruf, die Lehrbefähigung des Professors auszuüben, ist da zwingend notwendig die Qualifikation Universitätsprofessor, die Qualifikation venia legendi oder ist das nur ein Kann? Für mich ist die Frage: Wird das zwingend eingefordert, um die Berufsbezeichnung «Professor» zu tragen oder nicht?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Jetzt habe ich die Frage verstanden. Nein, es ist nicht so. Also: Jemand, der beispielsweise eine Ingenieurausbildung hat, der kann, wenn das Berufungsverfahren das vorsieht, sich unter diesen Bedingungen auch Professor nennen. Das ist auch schweizerischer Standard. Sie haben es ja gerade selbst vorhin gesagt. Das Gesetz sieht im Entwurf in Art. 31a vor, dass die Hochschulprofessoren die Bezeichnung «Professor» führen, also dass diese Unterscheidung dann nicht gemacht wird. Ich glaube, dahin zielt Ihre Frage ab.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Regierungsrat Quaderer, für die Ausführungen. Es ist mir jetzt auch klar. Für mich einfach hier der Wunsch, möglichst bei diesem Berufungsverfahren zumindest darauf zu achten, dass diese Qualifikation mit internationalen Standards möglichst gerecht eingehalten wird. Mir erscheint das als zentrales Qualitäts- und auch Reputationskriterium. Wir lassen mit diesem Gesetz da Spielraum offen und das benötigt das notwendige Vertrauen. Man sollte allerdings sicherstellen, dass die Qualität bewahrt bleibt. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 32 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 34 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 34 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Sachüberschrift vor Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 35 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir fahren weiter.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 40a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40a steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Zu Art. 40a möchte ich die in Abs. 1 und Abs. 4 vorgesehene Kann-Bestimmung durch eine Muss-Bestimmung ersetzt haben und ich bitte die Regierung, dies zu überprüfen. Der Herr Regierungsrat hat es sehr treffend ausgeführt, dass auch im Schulamt in der Abteilung Mittel- und Hochschulen Personalmangel besteht und ich denke, dieser wissenschaftliche Beirat könnte hier stützend einwirken. Und ich bitte Sie auch zu überprüfen, ob die vorgesehenen Kompetenzen des wissenschaftlichen Beirates erhöht werden könnten über die reine Beratungstätigkeit hinaus. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich die Ausführungen des Abg. Frick unterstützen. Des Weiteren möchte ich betreffend Abs. 1 die Frage stellen: Im Bericht und Antrag Seite 57 unter Titel 6. wird ausgeführt - ich zitiere: «Die mit diesem Bericht und Antrag verbundene Revision des Hochschulgesetzes bringt keine finanziellen und personellen Konsequenzen mit sich». Meines Erachtens widerspricht das ein wenig diesem Abs. 1. Ich bitte, das zu klären. Vielen Dank.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe nicht ausgeführt, beim Schulamt wären zu wenig Personalkapazitäten vorhanden, sondern ich habe gesagt, dass auch dieser Mitarbeiter gerne einen Resonanzkörper hätte, damit auch er sich stärker austauschen kann bei solchen Fragen. Das nur zur Präzisierung.
Zur Frage der Muss-Bestimmung: Wir werden diese Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirats nochmals prüfen. Wenn das gewünscht wird, könnte ich mir durchaus auch eine verpflichtende Einsetzung eines solchen Beirates vorstellen.
Ich glaube, zu den finanziellen Konsequenzen habe ich schon Ausführungen gemacht. Es ist falsch, wenn es im Bericht und Antrag heisst, dass das keine finanziellen Konsequenzen mit sich bringt. Darauf hat auch der Abg. Wendelin Lampert in der Finanzkommission hingewiesen. Und wir haben dann in einem Schreiben, welches dem Protokoll der Finanzkommissionssitzung vom letzten Mittwoch beigelegt worden ist, auch dargelegt, dass, wenn dieser wissenschaftliche Beirat diese Funktion hat, die ihm hier jetzt gemäss Vorschlag der Regierung zugedacht ist, dass dann mit etwa zwei Sitzungen pro Jahr zu rechnen ist und von einem finanziellen Aufwand von vielleicht CHF 3'000 auszugehen ist. Wenn er aber mehr Kompetenzen bekommen sollte, wie es jetzt der Abg. Albert Frick in den Raum gestellt hat oder eigentlich gefordert hat, wenn er mehr Kompetenzen bekommen sollte, dann hätte das auch finanzielle Konsequenzen. Das wäre dann in den Ausführungen zur Stellungnahme dementsprechend auch zu ergänzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierungen. Wenn es keine weiteren Fragen gibt, können wir weiterfahren. Art. 46 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Überschrift vor Art. 50a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 50a steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 50a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50b steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Hochschulgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 16 abgeschlossen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir sämtliche Traktanden der Oktober-Landtagssitzung 2009 bearbeitet. -ooOoo-