Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2010 (Nr. 85/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des zweiten Tages der November-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 11: Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2010.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 85/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Voranschlag 2010 musste unter den Bedingungen der herrschenden internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, welche die liechtensteinische Volkswirtschaft gegen Ende des Vorjahres sturmartig erreicht hatte, erstellt werden.
In solchen heterogenen Zeiten besteht das Problem in erster Linie nicht darin, ob sich die Grundlagen zur Budgetierung ändern, sondern vielmehr in deren Tempo und Ausmass.
Im laufenden Jahr, welches eine Basis und Vorgabe zum Voranschlag 2010 bildet, waren massive Umsatzeinbrüche im Industriesektor zu verzeichnen. Aufgrund dieser Entwicklung kam es vor allem in der Industrie zu einem Beschäftigungsabbau und zum verbreiteten Einsatz von Kurzarbeit. Im Finanzdienstleistungssektor führte die Finanzkrise bei den Banken zu einem weiteren Neugeldabfluss, glücklicherweise war dieser geringer als im 2. Halbjahr 2008.
Mittlerweile mehren sich die Hinweise, dass der Tiefpunkt der weltweiten Rezession überwunden sein könnte. Dies wäre ein positives Zeichen an unsere Industrie, sodass aufgrund der ausgeprägten Exportorientierung die liechtensteinische Volkswirtschaft wieder an Fahrt gewinnen könnte. Für die Weltwirtschaft, für unseren Werk- und Finanzplatz sowie für den Staatshaushalt bleibt zu wünschen, dass die mittlerweile eingetretene Erholung an den Finanzmärkten effektiv einen Spiegel verbesserter wirtschaftlicher Erwartungen bzw. eine Aufbruchstimmung an den Märkten darstellen möge.
Die Aktienkurse haben zum Teil kräftig zugelegt und einen Teil ihrer in der vorangegangenen Panik erlittenen Verluste wieder wettgemacht. Auch Kapitalmarktpapiere stehen derzeit auf hohem Niveau. Die hohe Bewertung löst hier und dort jedoch Unbehagen aus, auch bei Anlegern. Diese befürchten, dass Finanztitel und andere Aktiva weit überbewertet sind und auf die zur Krisenbekämpfung verursachte Liquiditätsflut zurückgehen und damit auf wackligen Füssen stehen.
Weshalb erwähne ich das? Ich hoffe einfach nur, dass diese Befürchtungen einiger Analytiker nicht eintreffen und tendenziell keine neue Bewertungsblase von Titeln im grösseren Ausmass entsteht. Wäre dies der Fall, würden wir vor der Gefahr von neuen schlagartigen Korrekturen stehen und diese würden sich direkt auf die allgemeinen Landessteuererträge und im Besonderen auf die Erträge aus den Poolanlagen auswirken. Nicht zuletzt deshalb sind Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung derzeit von einer sehr grossen Unsicherheit geprägt. Dasselbe gilt daher auch für die Prognose der Staatsfinanzen.
All die konjunkturbedingten Einschätzungen und Prognosen mahnen zur Zurückhaltung und Ausgabendisziplin und zu weitreichenden Massnahmen, zu denen wir mit der Vorlage dieses Voranschlags und der Finanzplandaten aufgefordert sind. Die Auswirkungen und das Ausmass könnten einschneidend sein und vor niemandem Halt machen. In Anbetracht des gesetzlichen Auftrages, die Staatsfinanzen gesund zu erhalten, begeben wir uns im wahrsten Sinne des Wortes auf einen schmerzhaften Weg. Der Landtag als Inhaber der Finanzhoheit wird in naher Zukunft Beschlüsse zu fassen haben, die von grundlegender Bedeutung sind. Sei dies in sozial-, gesundheits- oder gesellschaftspolitischen Belangen, in Beschäftigungs- oder auch in Dienstleistungsfragen. Der Staat wird sich zunehmend der Frage zu stellen haben, welches seine Kernaufgaben sind. Die bei anderer Gelegenheit andiskutierte Verwaltungsreform wird hierzu Wege und Antworten aufzuzeigen haben.
Zum Personalaufwand: Eine grundlegende Änderung gegenüber dem Voranschlag 2009 ist sicher der von der Regierung bereits in diesem Frühjahr beschlossene Personalstopp, ebenso aufgrund der angespannten Lage des Finanzhaushaltes die vorgeschlagene «Nulllohnrunde» für das kommende Jahr. Wobei im Personalaufwand von CHF 230,5 Mio. ein ausserordentlicher Zusatzbeitrag an die Pensionsversicherung der Staatsangestellten von CHF 8,3 Mio. enthalten ist.
Wenn auch dieser Betrag keine direkte und spürbare Lohnanpassung darstellt, so ist dies doch immerhin ein beachtlicher Betrag, der an die Pensionskasse und somit für die Versicherten bestimmt ist. Wenn diese Leistung auch nicht heute zum Tragen kommt, ist sie doch ausschliesslich für den Versichertenkreis bestimmt und kommt nur diesen zugute. Es gibt Betriebe, die in dieser Zeit weder Lohnerhöhungen gewähren noch Zuschüsse in die Vorsorgesysteme vornehmen.
Beim Durchsehen der Budgets 2010 der staatsnahen Betriebe stelle ich in Bezug auf die Lohnrunde 2010 unterschiedliches Vorgehen fest. Das kommt beim Steuerzahler in dieser Krisenzeit nicht gut an. Im Zuge der Corporate-Governance-Vorlage sollte darauf geachtet werden, dass diesbezüglich einheitlich gefahren wird.
Zum Sachaufwand: Im Total der Gesamtaufwendungen von CHF 1,018 Mrd. beträgt der liquiditätswirksame Aufwand CHF 925 Mio. und liegt um CHF 42 Mio. oder um 4,75% über dem Budget 2009. Der Sachaufwand mit einem Anteil von 12% oder rund CHF 110 Mio. stellt die kleinste Kategorie der wesentlichen Aufwandstruktur dar. Dominant in dieser Gruppe sind die Unterhaltskosten, welche in die staatliche Infrastruktur fliessen.
Unweigerlich werden sich diese Kosten in den kommenden Jahren erhöhen und diese Summe ist aus volkswirtschaftlicher Sicht von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Vor allem für unsere Gewerbebetriebe bedeuten viele Positionen, die unter dem Sachaufwand aufgeführt sind und im kommenden Jahr Aufträge auslösen, eine entscheidende konjunkturelle Stütze.
Zu den laufenden Beiträgen: Die laufenden Beiträge mit einem Anteil von 45% oder CHF 416,3 Mio. an den wesentlichen Aufwendungen weisen absolut das grösste Ausgabenwachstum auf. Um diese Dynamik in den Griff zu bekommen bedarf es, sofern gewünscht und vertretbar, wohl einschneidenster Massnahmen. Diese sind nur flächendeckend denk- und durchführbar und dürften sich beinahe in alle privaten Haushalte auswirken.
Bei den Inhalten der Massnahmenpakete, die uns die Regierung im kommenden Jahr vorlegen wird und welche zu einer nachhaltigen Entlastung des Staatshaushaltes führen sollen, werden wir dann als Träger der Finanzhoheit dieses Landes zu entscheiden haben, in welche Richtung die Reise gehen soll. Diese Vorlagen dürften wohl die Nagelprobe des Sparwillens und dessen Umsetzung in diesem Hohen Hause darstellen. Aus meiner Sicht werden dies die zentralen Themen der Neuausrichtung des Staatshaushaltes sein. Dadurch wird wohl ein Reformprozess gestartet, der vieles in unserer Gesellschaft verändern könnte. Das Wünschbare muss dem Notwendigen und Dringlichen weichen, ansonsten bleibt das Vorhaben reine Makulatur.
Betrachten wir die Seiten 15 und 16 des Bericht und Antrags, so handelt es sich bei den dort aufgeführten Beiträgen wie beim Staatsbeitrag an die AHV mit einer Zunahme von CHF 15 Mio., dem um CHF 14,6 Mio. erhöhten Staatsbeitrag an die Krankenkassen sowie bei den Zuwächsen bei den Ergän-zungsleistungen von CHF 7,3 Mio. um Mehrkosten von insgesamt rund CHF 37 Mio. innert Jahresfrist. Diese erhöhten Beiträge werden zu einem wesentlichen Teil durch die demografische Entwicklung sowie durch teilweise hohe oder zu hohe Unterstützungsbeiträge ausgelöst.
In diesen Fragen stehen wir vor grösseren Herausforderungen bzw. Leistungsanpassungen, denen es sich trotz unpopulären Massnahmen zu stellen gilt. Besonderes Augenmerk ist auch den Beiträgen im Bereich der internationalen humanitären Zusammenarbeit mit einem Zuwachs von CHF 15,1 Mio. zu schenken. Werden finanzielle Beitragskürzungen im Inland vollzogen, so sind die Beiträge ins Ausland mehr als zu hinterfragen. Ein einseitiges Vorgehen werde ich nicht unterstützen, aber wie gesagt, zuerst müssen die Sanierungspakete und deren Auswirkungen vorliegen, um schlussendlich auch eine Meinung bilden und Entscheidung treffen zu können.
Zu den Finanzzuweisungen an die Gemeinden: CHF 165,2 Mio. oder einen Anteil von 18% an den laufenden Aufwendungen beanspruchen im kommenden Jahr die Finanzzuweisungen an die Gemeinden. Diese Leistung kommt mit CHF 0,7 Mio. unter dem Niveau des laufenden Jahres zu liegen. Die Anteile an der Kapital- und Ertragssteuer wurden bei der Neuregelung der Finanzzuweisungen von 50 auf 40% reduziert. Die Gemeindeanteile an dieser Steuerart reduzieren sich um beträchtliche CHF 17,8 Mio.
All jene Gemeinden, die Mittel aus dem Finanzausgleich erhalten, sind auf diese Transferleistung angewiesen. Beträgt der Finanzausgleichsanteil bei mehreren Gemeinden, gemessen an den Gesamterträgen, in der Regel über 50% und gemessen an den Steuererträgen um die 60%, so sind diese Leistungen für die betreffenden Gemeinden notwendig und gerechtfertigt. Die originäre Steuerkraft wird im 2010 aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise auch bei den Gemeinden stark einbrechen. Um ihre eigenen und die vom Staat übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, sind die so genannten Finanzausgleichsgemeinden auf diese finanziellen Zuweisungen auch über das Jahr 2010 hinaus angewiesen.
Zu den Steuererträgen: Wie im Bericht und Antrag auf Seite 33 ausgeführt, bilden die Steuererträge auch beim Staat die dominante Stütze bei den Gesamteinnahmen und machen einen Anteil von 83% oder budgetierte CHF 647,5 Mio. aus. Leider kommen die Steuererträge mit einem Minus von CHF 166,6 Mio. unter dem Rekordjahr 2008 zu liegen.
Der Einbruch der Steuererträge, vor allem wenn er anhaltend ist, wird mittelbar grössere Auswirkungen auf die Staatseinnahmen und die Beschäftigungslage haben.
Gemäss Erhebung brechen die Erträge aus der Besonderen Gesellschaftssteuer im Jahre 2010 gegenüber dem Rechnungsjahr 2008 um über CHF 15,3 Mio. ein. Prognostiziert reduzieren sich die Sitzgesellschaften anzahlmässig im kommenden Jahr um weitere 7'000.
Was steht hinter dieser Zahl? Dabei geht es nicht nur um die zu bezahlende Steuer von je CHF 1'000. Es geht um Honorare und Gebühren, um Arbeitsplätze und um Lohnzahlungen, um Konsumenten und schliesslich um Investoren in unsere Wirtschaft. Die Dimension wird von grösserem wirtschaftlichen Ausmass und nachhaltig sein.
Zur Investitionsrechnung: Als konjunkturelle Stütze für unseren Werkplatz dienen auch die in der Investitions-Rechnung budgetierten Mittel von CHF 93,5 Mio. Diese Totalinvestitionen werden zu 99,7% für Anschaffungen im Inland investiert.
In Hochbauprojekte werden CHF 15,6 Mio. und in Tiefbauvorhaben CHF 7,7 Mio. sowie in die Beschaffung von Mobilien, Fahrzeugen etc. über CHF 17,4 Mio. investiert. Weitere CHF 35 Mio. werden als Investitionsbeiträge an die verschiedenen Institutionen, Verbände und Private ausgerichtet.
Wir erkennen daraus, dass der Staat investiert, sich antizyklisch verhält und mit seinen Investitionen unsere Volkswirtschaft massgeblich stützt.
Zur Gesamtrechnung: Der negative Cashflow aus der ordentlichen Staatstätigkeit steigt auf ein Volumen von minus CHF 142 Mio. an. Das Endresultat der Gesamtrechnung für das Budgetjahr 2010 weist einen Finanzierungsfehlbetrag von minus CHF 186 Mio. aus. Dieses Ergebnis zeigt – wie eingangs erwähnt – die unmittelbaren Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf unseren Staatshaushalt.
Der Selbstfinanzierungsgrad mit minus 141% zeigt deutlich auf, dass das Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben aus dem Lot ist und die Nettoinvestitionen von CHF 77 Mio. nicht aus den im gleichen Geschäftsjahr erarbeiteten Mitteln finanziert werden können. Die Kostenschere, sofern die aufgezeigten rechnerischen Prognosen im kommenden Jahr definitiv eintreffen, öffnet sich weit, ja bedrohlich.
Diese massive Abweichung ist ein weiteres Indiz, dass bestehende strukturelle Probleme schon in den Vorjahren bestanden, nicht korrigierend eingegriffen wurde und sich diese in die Zukunft auswirken. Es ist unschwer auszumachen, dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Eckwerte des Finanzleitbildes in naher Zukunft wieder einhalten zu können und um nicht auf Kosten der Staatsreserven zu leben. Liegt künftig das Aufwandtotal des Staatshaushaltes höher als das Wirtschaftswachstum und kann dieses beim Ansteigen der laufenden Erträge nicht übertroffen werden, zumindest nicht einmal gedeckt werden, ist eine Totalsanierung des Landeshaushaltes unumgänglich.
Bei einer ganzheitlichen Sanierung sollte es keine Tabus geben. Sei dies durch Kürzungen der Ausgaben oder auch durch Erhöhung einzelner Steuerarten. Alle Massnahmen sind in Betracht zu ziehen, ansonsten engt sich der Landtag als Träger der Finanzhoheit in seiner Entscheidungsfindung um die geeigneten Massnahmen zugunsten der Staatsfinanzen zu finden, zu stark ein. Letztendlich hat er das Wort, welche Massnahmen er mittragen und mitverantworten kann, aber dennoch, und davon bin ich überzeugt, wird der Landtag stets zum Wohle der liechtensteinischen Bevölkerung entscheiden.
Das Aufstellen eines Budgets ist in der Tat die Kunst, Enttäuschungen gleichmässig zu verteilen. Die Regierung hatte und hat keine leichte Aufgabe zu bewältigen und der Landtag ebenso nicht.
Abschliessend danke ich allen an der Erarbeitung des Voranschlags Beteiligten für ihre qualifizierte und hervorragende Arbeit im Rahmen eines über mehrere Monate dauernden Budgetierungsprozesses. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Vorsitzende der Finanzkommission hat den Voranschlag 2010 und seinen Hintergrund ausführlich und eindrücklich kommentiert. Ich möchte mich diesen Ausführungen grundsätzlich anschliessen. Es ist klar und nicht wegzudiskutieren: Die Gesamtrechnung für das Jahr 2010 weist einen Finanzierungsfehlbedarf von CHF 183 Mio. aus und es können nur zwei der fünf vom Finanzleitbild geforderten Eckwerte erfüllt werden.
Ich denke, es ist uns allen klar, dass auf der Aufwandseite kurzfristig nur kleine Anpassungen möglich sind, da zirka 90% der Ausgaben des Staats aufgrund von vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfolgen. Aus der Grafik auf Seite 15 des Berichtes geht klar hervor, dass die laufenden Beiträge mit rund 45% des Anteils am Gesamtaufwand erstens die grösste Aufwandkategorie und zweitens jene mit dem grössten Wachstum ist. Klar ist auch, dass der Personalaufwand seitens der Regierung hätte stabilisiert werden können, wenn nicht aufgrund der letztes Jahr beschlossenen Gehaltsanpassungen verknüpft mit der Revision des Gesetzes über die staatliche Pensionsversicherung ein Zusatzbeitrag von CHF 8,3 Mio erforderlich wäre. Dies alles macht die Sanierung des Staatshaushaltes zu einem umfangreichen und längerfristigen Projekt, zu dem wir ja heute Morgen den Startschuss gegeben haben.
Wir sind gefordert, gemeinsam mit der Regierung dafür zu sorgen, dass dieses Defizit von CHF 180 Mio. ein Ausnahmefall bleibt und nicht zum Regelfall wird. Dafür müssen wir einerseits die Regierung beim Projekt der Sanierung des Staatshaushaltes unterstützen, andererseits müssen wir aber auch unsere For-derungen und Ausgabenbewilligungen kritisch hinterfragen und überdenken. Diese Verantwortung müssen wir wahrnehmen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auf die Vorstellung und die Zahlen des Landesvoranschlages 2010 in den verschiedenen Positionen gehe ich nicht mehr ein, um eine Wiederholung diverser Fakten zu vermeiden. Der Vorsitzende der Finanzkommission, der Abg. Günther Kranz, hat dies soeben vorgenommen. So beschränke ich mich auf zwei Punkte. In der Eintretensdebatte des Traktandums 10 der Finanzplanung 2010 bis 2014 habe ich im Rahmen der FBP-Fraktionserklärung die zentralen Themen, die übergeordnet auch das uns vorliegende Traktandum betreffen, ausgeführt. Unter anderem namentlich den Antrag der Regierung in Art. 2 Abs. 3 des Finanzgesetzes. Dazu halte ich nochmals fest, dass die Fortschrittliche Bürgerparei auch weiterhin auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätzen steht. Aus diesem Grund tritt die Fraktion dafür ein, dass der Art. 2 Abs. 3 des Finanzgesetzes ersatzlos zu streichen ist. Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei lehnt es ab, dass eine indirekte Steuererhöhung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen wird, ohne dass auch ausgabenseitig das Budget nachhaltig saniert wird. Ich werde dies im Namen der FBP-Fraktion zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Finanzgesetzes explizit beantragen.
Im Weiteren erwähne ich an dieser Stelle einen Vorstoss von mir, der für das Staatsbudget 2010 eine Kosteneinsparung von CHF 2,7 Mio. bedeutet. So werde ich betreffend den Staatsbeitrag an die FMA 2010 einen Reduzierungsantrag von CHF 10,7 Mio. auf CHF 8 Mio. beantragen. Die Begründung dazu gebe ich sinnvollerweise nicht jetzt in der Eintretensdebatte zu diesem Traktandenpunkt 11 mit dem Titel «Landesvoranschlag 2010», sondern bei der konkreten Kontoposition Nr. 112.363.00.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte hier kein langes Votum halten, sondern nur zwei, drei Fragen zum vorliegenden Voranschlag anbringen:
Zum Personalaufwand: Der Personalaufwand ist in den letzten Jahren bekanntlich sehr stark gestiegen. Im vorliegenden Voranschlag gehen wir von der Höhe von CHF 230,5 Mio. für Personal aus. Meine Fragen: Hat sich die Regierung auch schon überlegt, Personal abzubauen? Hat sich die Regierung schon überlegt, einen Solidaritätsbeitrag bei den Mitarbeitern des Staates einzufordern? Einen Solidaritätsbeitrag, so wie es heute auch bei vielen Wirtschaftsunternehmen üblich ist, damit nicht Mitarbeiter entlassen werden müssen? Lieber einen Job und etwas weniger als gar kein Job mehr. Wie ist hier die Meinung der Regierung? Können wir hier von der Regierung eine Auskunft haben, ob das möglich ist, und wenn ja, wie könnte die Regierung sich eine Umsetzung vorstellen?
Bei den laufenden Beiträgen betreffend die eigenen Anstalten und Stiftungen könnte sicher auch noch einiges gespart werden. Dazu habe ich noch eine Frage: Unter der Konto-Position Nr. 054.367.00, Mitgliederbeiträge EWR/Schengen, was ist darunter zu verstehen? Warum wurde hier um CHF 2 Mio. aufgestockt, obwohl wir gar nicht bei Schengen sind? Was ist hier der Grund?
Und dann hätte ich noch das Gleiche wie der Abg. Günther Kranz gesagt hat, und zwar die Finanzzuweisungen an die Gemeinden, die nach dem Finanzbedarf der Gemeinden ausgerichtet sind, müssten wir vielleicht auch noch hinterfragen. Hier hätte ich gerne einen Vorschlag, wie wir hier auch die reduzierten Einnahmen mit ins Spiel bringen können. Was mich in diesem Fall interessieren würde, ist die Frage: Ist es möglich, hier noch etwas zu tun? Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich verstehe ja die Ausführungen des Abg. Peter Büchel, erwarte dann aber von Ihrer Seite, dass Sie zum Konto 012.301.01 auch entsprechende Fragen stellen, denn mir ist durchaus bewusst, dass es in der Industrie zu solchen Lohnreduktionen kommt. Ich bin dann gespannt, welche Fragen Sie dann zu diesem Konto stellen, denn ich würde zuerst einmal die Übertreibungen ansprechen, bevor ich von Lohnreduktionen spreche.
Dann aber was mich konkret ein wenig erstaunt, sind jetzt die Ausführungen vonseiten der beiden Finanzkommissionsmitglieder Diana Hilti und vor allem des Vorsitzenden der Finanzkommission Günther Kranz zur Pensionsversicherung. Das kann ich mir jetzt einfach nicht verkneifen, das muss ich Ihnen jetzt halt hier relativ deutsch und deutlich sagen. Das Kommissionsprotokoll vom 4. November ist nicht öffentlich. Sie wissen, was da drinsteht, Herr Vorsitzender. Die Gebäudemanagerin von diversen Landesliegenschaften ist nicht verantwortlich für das Dilemma, das wir in der staatlichen Pensionskasse haben. Dass man diese 3%-Klausel im letzten Jahr einführen musste, dafür war unter anderem ein Grund, dass man eben eine Unterdeckung hat. Wieso man diese Unterdeckung hat, wie gesagt, das steht im Finanzkommissionsprotokoll vom 4. November. Jetzt auf die Arbeitnehmer zu zeigen finde ich doch ein wenig vermessen, um es hier noch diplomatisch zu formulieren.
Der Abg. Thomas Vogt hat mir gestern einen schönen Bericht gegeben, den «Tagesanzeiger» vom Montag, 16. November 2009. Hier ist ein etwa fünfseitiger Bericht und wissen Sie, was hier bereits auf der ersten Seite im fetten Untertitel steht? «Das Hauptproblem bei den Pensionskassen sind knauserige Arbeitgeber, die die Rente versalzen». Das ist deutsch und deutlich hier nachzulesen. Ich denke mir, es trifft den Nagel nicht so schlecht auf den Kopf. Das kann ich mir jetzt einfach nicht verkneifen. Ich habe es auch bei der Finanzplanung 2010 bis 2014 gesagt. Man hat die Teuerung über Jahre aufgespart bis kurz vor den Landtagswahlen und jetzt wundert man sich, dass man letztes Jahr 3,4% Teuerung ausgeglichen hat und nun ab 3% diese Nachfinanzierungspflicht hat. Wie ich bereits im Eintretensvotum bei der Finanzplanung gesagt habe, hat man zum Teil nicht gemerkt, was man in dieses Pensionskassengesetz hineingeschrieben hat. Ich habe dieser Abänderung nicht zugestimmt. Das kann Ihnen sagen, aber diese 3% waren nicht der Grund. Aber wie gesagt, diesen Vorwurf möchte ich nicht im Raum stehen lassen. Wir kennen alle das Finanzkommissionsprotokoll vom 4. November. Wir kennen das «Ernst & Young»-Gutachten, wir kennen die Stiftungsratsstellungnahme. Ja, dann müssen wir halt diese Fakten einmal öffentlich machen, dann können wir aufhören, hier solche Diskussionen zu führen. Dann müssten wir einmal die wahren Schuldigen benennen. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an den Abg. Johannes Kaiser: Er hat gesagt, er kommt dann später mit einem Antrag auf Streichung, wenn ich das richtig verstanden habe, von Art. 2 Abs. 3. Ich habe hier ein Verständnisproblem, da ich davon ausgehe, wenn wir den Art. 3 gänzlich streichen, sind wir soweit wie jetzt, dass eben kein Abzug gewährt wird. Vielleicht können Sie mir hier auf die Sprünge helfen. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert, ich sah das überhaupt nicht so negativ, wenn Sie mir zugehört haben. Ich sehe einfach, es gibt keine Nulllohnrunde und da gibt es Versäumnisse. Da haben Sie Recht. Aber ich möchte schon sagen, CHF 8,3 Mio. sind kein Pappenstiel. Und ich möchte einfach sagen, wenn schon eine Nulllohnrunde, dann sind wenigstens die CH 8,3 Mio. Das ist doch etwas und das kommt den Versicherten zugute. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Abg. Kranz. Hier haben Sie Recht, das ist etwas. Aber wieso braucht es das Etwas? Sie sollten hier Ursache und Wirkung nicht verfehlen. Wie gesagt, es steht alles im Kommissionsprotokoll und deshalb störe ich mich hier an diesen Ausführungen. Wir wissen alle, was in der Vergangenheit betrieben wurde. Aber man kann es einmal öffentlich machen und dann nimmt mich dann einfach wunder, wer hier noch sagt, ja, wie gesagt. Ich denke mir, der «Tagesanzeiger» vom 16. November bringt es auf den Punkt.Abg. Günther Kranz
Herr Abg. Lampert, da haben Sie Recht. Ja, man kann das öffentlich diskutieren und es steht alles im Finanzprotokoll. Aber ich halte nochmal fest und das ist ein Faktum und ich möchte sagen: Das schleckt keine Geiss weg. CHF 8,3 Mio. werden da reingeschoben und das sind Steuergelder. Und das ist doch etwas und das kommt den Versicherten zugute. Und ich bin froh, wenn wir das können und wenn Versäumnisse aus den Vorjahren vorliegen bin ich froh, wenn das hier in diesem Hohen Hause öffentlich diskutiert wird. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es ist wie im Privatleben: Für die Schulden der Vergangenheit muss man irgendwann bezahlen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zunächst ein paar grundsätzliche Ausführungen zu diesem Budget machen, dann auf die gestellten Fragen eingehen und dann auch auf die Änderungsanträge und auch relativ deutlich zur Verzinsung etwas sagen.
Zunächst zur Budgeterarbeitung: Wir sind einen neuen Weg bei der Budgeterarbeitung gegangen. Wir haben die Ressorts und die Regierungskollegen viel stärker eingebunden als in den vergangenen Jahren. Wir haben auch verschiedene Regierungsbeschlüsse seit dem April auch gefasst. Ich denke, dass die Ressorts und die Amtsstellen sehr gut mitgearbeitet haben. Wir haben einen Regierungsbeschluss gefasst, dass wir alle möglichen Einflussfaktoren, die wir stabilisieren können, auch stabilisieren wollen. Wir haben sehr transparent dargestellt, was wir im Personalaufwand erreicht hätten, auch mit unpopulären Massnahmen. Wir haben zum Teil Intensivweiterbildungen gestrichen, wir haben Stundenanzahlen für die Lehrer gestrichen. Wir haben einen Personalstopp verordnet, wir nehmen die Spesenverordnung wieder zurück. Alles schöne Dinge, die man in der Vergangenheit beschlossen hat. Auch hier werden wir noch weitere Schritte setzen. Wir haben auch einen Beschluss gefasst, dass zum Beispiel - jetzt sollte mir der Abg. Lampert zuhören, weil er so ein Spezialist im Gesundheitswesen ist - wir haben auch beschlossen, dass Teilzeitkräfte nicht mehr den ganzen Arbeitgeberbeitrag seitens des Staates bekommen, weil es verschiedene Teilzeitkräfte auch gibt, die verschiedene Arbeitgeber haben und damit eine Überbezahlung stattgefunden hätte. Auch solche unpopulären Massnahmen sind wir bereit zu treffen und wir werden weitere treffen. Ich möchte deshalb hier auch meinen Regierungskollegen noch einmal - ich habe es am Morgen schon getan - einen Dank aussprechen. Das ist ein erster guter Schritt, den wir mit diesem Einbezug hier getan haben. Weitere Schritte werden folgen, weil schlussendlich möchte ich eine starke Regierung haben, wo auch jedes Regierungsmitglied zu dem, was es hier zu vertreten hat, stehen kann. Ich glaube, nur dann können wir auch von einer guten und starken Regierung in Zukunft sprechen.
Lassen Sie mich den Voranschlag in Relation zur Finanzplanung setzen und damit verweise ich auf die Seiten 46 ff. in diesem Bericht und Antrag. Wenn Sie alleine sehen, mit welchen Erträgen man ungefähr vor einem Jahr - Grössenordnung auch Mitte November - gerechnet hat, Seite 46, man hat mit Erträgen von CHF 907 Mio. damals budgetiert und ich glaube, dass man das ehrlich gemacht hat. Und ich glaube, dass man damals auch mit den richtigen Prämissen gerechnet hat. Und heute stehen wir beim Budget mit rund CHF 780 Mio. Das sind CHF 124,5 Mio. weniger. Ich denke, das zeigt die Dramatik, in welcher wir uns befinden, und das zeigt die Dynamik, was wir in Zukunft tun müssen. Und ich glaube auch, und das hat die Debatte heute Morgen, aber auch in der Vergangenheit gezeigt, dass wir bei den Ausgaben ansetzen müssen. Und wenn Sie die Erträge dann auf der nächsten Seite ansehen, so hatte man letztes Jahr noch damit gerechnet, dass wir Steuern haben von etwa CHF 770 Mio. und wir budgetieren das nächste Jahr mit knapp etwas über CHF 645 Mio. Ein Rückgang von an die CHF 125 Mio. Meine Damen und Herren, das können wir nicht von heute auf morgen mit einem Schalter umdrehen. Da müssen wir jetzt - und da gebe Ihnen allen Recht und da mache ich auch niemanden einen Vorwurf - da müssen wir halt jetzt die Weichen stellen und das tun, was wir tun können.
Wir haben und damit komme ich zur Aufwandseite - und das ist auf Seite 48. Da sehen Sie die einzelnen Kategorien. Ja, es gibt Zuwächse und wir haben diese Zuwächse auch erklärt. Man hat letztes Jahr beim Personalaufwand mit einem Aufwand in der Finanzplanung für dieses Jahr mit knapp CHF 232 Mio. gerechnet. Dort waren diese CHF 8,5 Mio. nicht drin, die wir jetzt als Zusatzbeitrag in die Pensionskasse leisten müssen. Sie sehen also, unser Personalstopp, unsere Weichenstellungen haben gegriffen. Dass wir diese CHF 8,5 Mio. nun finanzieren müssen ist eine gesetzliche Vorgabe, das ist so, da werden wir auch nicht darum herumdiskutieren, sondern diesen Beitrag werden wir auch entsprechend leisten.
Beim Sachaufwand haben wir auch gespart. Und da liegt vielleicht auch noch mehr drin, bei den Kanzleiauslagen, bei den Reisespesen nehmen wir Einsparungen vor. Auch hier gibt es Beschlüsse, die wir umzusetzen haben, die wir in der Vergangenheit auch seitens der Regierung vorgeschlagen haben, die der Landtag dann auch umgesetzt hat und das zeigt sich hier drin auch. Ich verweise hier auf die EXPO, ich verweise hier auf das Projekt FLACH. Da werden jetzt halt erste Zahlungen ausgelöst und die schlagen sich da entsprechend nieder. Ich möchte aber auch betonen, dass wir zum Beispiel bei der nächsten Kategorie, bei den laufenden Beiträgen, eine Massnahme herausgenommen haben und die würde uns wahrscheinlich jetzt in grösste Schwierigkeiten führen. Das sind die Mittel für das Familiengeld. Diese CHF 8,2 Mio. pro Jahr finden Sie nicht mehr. Das Familiengeld wäre auf mindestens zehn Jahre angelegt worden, hätte uns rund CHF 100 Mio. damit gekostet. Das Geld ist nicht mehr berücksichtigt. Das finden Sie auch nirgends mehr. In der Finanzplanung war das noch drin. Auch der Beitrag an die FMA wird doch um massgebliche Beträge hier gekürzt. Immerhin CHF 5,2 Mio. weniger als das noch in der Planung im letzten Jahr entsprechend berücksichtigt worden ist.
Im letzten Finanzplan waren auch noch Gehaltsanpassungen von 2% und ein Teuerungsausgleich von 1% enthalten. Das haben wir gestrichen. Das sind keine populären Massnahmen, die wir hier vornehmen, aber das sind notwendige Massnahmen. Und das bringt mich zu den Bemerkungen des Abg. Peter Büchel. Er hat gefragt, ob wir uns auch einen Personalabbau überlegt haben oder ob wir uns Lohnkürzungen vorstellen könnten, auch bei der Verwaltung. Natürlich, an uns gehen ja die Massnahmen, die in den Unternehmen gefällt werden, auch nicht einfach so vorbei. Unser erster Schritt war das Wachstum des Personalbestandes einzufrieren, einen Personalstopp zu verordnen und das nach innen auch zu kommunizieren. Der zweite Schritt ist die Ressortverantwortlichkeit zu stärken, sodass jedes Regierungsmitglied mit seinen Ämtern zusammen einen Anreiz hat, Personalressourcen nach seinem besten Wissen und Gewissen auch wieder neu unter den Ämtern verteilen zu können. Der dritte Schritt wird sein, die Regierungs- und Verwaltungsreform durchzuziehen, Ämter zusammenzulegen und Synergien zu suchen. Da werden sicherlich auch unpopuläre Massnahmen gefällt werden. Der vierte Schritt wird die Deregulierung sein. In der Regierungs- und Verwaltungsreform, in diesem Projekt wird es sein und da kann es durchaus sein. Natürlich, wenn wir entsprechende Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, werden wir uns gemäss Personalgesetz auch von diesen Leuten entsprechend trennen müssen. Es wurde ja im letzten Jahr gelobt, dass wir ein neues, flexibles Personalrecht haben. Und das geht natürlich in beide Seiten. Es sind nicht nur die angenehmen Seiten. Flexibel heisst auch, entsprechende Ressourcen dann halt nicht mehr zu nutzen, wenn wir sie nicht mehr brauchen. Aber das ist nicht der erste Schritt, den wir hiermit setzen werden.
Zum Solidaritätsbeitrag, zu den Lohnkürzungen: Das haben wir in der Regierung in dieser Form noch nicht diskutiert. Das ist ein Thema, das sicherlich nicht heute abschliessend behandelt werden kann, aber auch nicht verneint werden wird von meiner Seite.
Dann zu den Beiträgen an den EWR: Das waren lange Verhandlungen, die vor Kurzem jetzt abgeschlossen werden konnten. Da kann mich dann die Frau Aussenministerin vielleicht noch ergänzen. Das ist einfach eine Notwendigkeit, die wir im Rahmen unserer EWR-Mitgliedschaft lange jetzt diskutiert und verhandelt haben. Es gibt unterschiedliche Interessen. Wir wissen auch, dass Norwegen der grösste Beitragszahler im EWR ist und das sind einfach Verpflichtungen, die wir eingehen mussten. Hier haben wir aber nicht die Vorstellungen erfüllt, die seitens der EU an uns herangetragen worden sind, sondern da wurde von unserer Seite, vor allem von der Mission in Brüssel, doch sehr hart verhandelt und das Machbare herausgeholt.
Dann lassen Sie mich etwas zur Pensionskasse sagen: Ich möchte einfach eines verhindern, dass man heute Angst schürt, dass man Verunsicherung macht. Die neue Regierung, die jetzt im Amt ist, hat unmittelbar nach Amtsantritt Fragen gestellt. Sie hat die FMA beauftragt, eine Prüfung zu unternehmen. Die Prüfung liegt vor. Sie hat dem Stiftungsrat Fragen gestellt und die Sachlage liegt da. Wir haben einen neuen Stiftungsrat gewählt, der am 1. Januar ins Amt treten wird. Wir haben eine Kasse, die nicht in Liquiditätsschwierigkeiten ist. Wir haben mit dem Personalverband gesprochen und wir haben vereinbart auch in der Finanzkommission, dass wir einen runden Tisch machen, mit allen Beteiligten an den Tisch sitzen und die notwendigen Massnahmen setzen. Auch hier kann ich nicht die Verantwortung für das übernehmen, was in den letzten Jahren halt an strukturellen Themen nicht beseitigt worden ist. Ich habe der Finanzkommission - und das kann man nachlesen - gesagt, wir werden diese Themen jetzt behandeln und dem Landtag vorlegen. Hier aber jetzt so zu tun, als ob die Kasse morgen nicht mehr bestehen würde, das finde ich nicht in Ordnung.
Ich möchte zumindest zu einem Punkt des Abg. Johannes Kaiser noch Stellung nehmen. Zum FMA-Punkt nehme ich dann an geeigneter Stelle Stellung. Ich möchte zum Art. 2 Abs. 3 nur zwei Bemerkungen machen: Die Streichung der Verzinsung des Lohnsteuerabzuges war schon in den Finanzplanungen der letzten Jahre drin. Also auch von meinem Vorgänger ein Thema und das auch zu Recht, denn es macht doch wirklich keinen Sinn, geschuldete Abgaben der Bürgerinnen und Bürger noch zu verzinsen. Ist der Staat eine Bank? Ist das wirklich der Ernst, dass wir geschuldete Abgaben der Bürgerinnen und Bürger verzinsen? Also da scheiden sich unsere Geister. Und wenn wir da nicht bereit sind, dieses kleine Opfer zu bringen, diese Gewohnheit, nicht einmal Opfer, diese Gewohnheit abzuschaffen, also dann frage ich mich wirklich, wo wir in Zukunft noch ansetzen wollen. Der Staat ist keine Bank. Das sind geschuldete Abgaben und die hat man zu begleichen. In anderen Staaten muss man unter dem Jahr die Steuern begleichen, und zwar für das laufende Jahr. Bei uns zahlt man die Steuern im Nachhinein und dann soll man das auch noch verzinsen. Also bei allem Verständnis für kleine Bürger, aber das hat mit dem Argument des kleinen Bürgers aber überhaupt nichts mehr zu tun. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich komme auf den letzteren Punkt, den auch der Regierungschef angesprochen hat, weil auch die Abg. Diana Hilti mich richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass meine Formulierung falsch ist. Natürlich kann der Art. 2 Abs. 3 nicht abgeschafft werden. Ich habe diesbezüglich soeben die Versicherung von den Fachleuten der Stabsstelle Finanzen erhalten. Was die FBP-Fraktion sagen wollte, war, dass sie dem Artikel in dieser Form nicht zustimme, also zu Art. 2 Abs. 3 in der Form, wie er jetzt da ist, da es sich hier um eine versteckte Lohnsteuererhöhung handelt. Wir haben im Traktum 10 ausgeführt, dass auch ausgabenseitig das Budget nachhaltig saniert werden muss, um das Ganze dann in Form eines Gesamtpakets diskutieren zu können.
Wir beantragen die bisherige Formulierung in Art. 2 Abs. 3, und diese lautet: «Der Abzug für die vorausbezahlte Lohnsteuer im Sinne von Art. 55quater des Steuergesetzes wird für das Steuerjahr auf 0,75% festgesetzt». Das war bis anhin die Formulierung.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es ist nicht meine Art zu belehren, aber hier muss ich doch korrigierend eingreifen. Das ist schlichtweg falsch, Herr Abg. Kaiser. Lohnsteuer ist keine Steuer, Lohnsteuer ist nur eine Form der Vorausbezahlung. Es ist keine eigene Steuerart gemäss Steuergesetz. Das ist nur eine Sicherung, damit auch die Vermögens- und Erwerbssteuer bezahlt wird.
Noch einmal: Diese Steuerart wird von den Lohnbezügen abgezogen und dann soll das auch noch verzinst werden, also eine geschuldete Abgabe. Das kann nicht sein. Die Lohnsteuer ist nur ein Sicherungsmittel und keine eigene Steuerart. Das ist einfach in guten Zeiten etwas, was als Luxus betrachtet werden kann, aber in der jetzigen Zeit überhaupt keine Berechtigung mehr hat. Das war übrigens eben seit der Finanzplanung 2006 immer auch ein Vorhaben, das die Vorgänger-Regierung schon hatte, auch zu besseren Zeiten schon dieses als Unding betrachtet hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Grundsatzdiskussion durchgeführt. Eintreten auf den Landesvoranschlag und das Finanzgesetz scheint unbestritten. Somit beginnen wir mit der Detailberatung. Sie haben auch von der Regierung verschiedene Nachträge erhalten, die dann in diese Details einfliessen.
Zum Vorgehen: Wir rufen zuerst die jeweiligen Budgettitel sowie die Untertitel auf. Sie haben danach die Möglichkeit, pro Budgettitel und zu den Untertiteln Bemerkungen, Fragen oder Anträge zu stellen. Ich bitte Sie, dann jeweils die vollständige Kontonummer zu nennen, auf die sich Ihre Wortmeldung bezieht.
Dann bitte ich, mit der Laufenden Rechnung zu beginnen.
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 012.301.01: Die Regierung hat uns hier einen Nachtrag zukommen lassen, wobei es sich um das Projekt, das Sie am Vormittag angesprochen haben, handelt. Ich unterstütze die Bemühungen, dass die Stabsstelle für Finanzen eine Stelle bekommen soll. Das finde ich nicht mehr als recht. Das war auch in der Vergangenheit schon auch einmal diskutiert worden. Das hat meine volle Unterstützung. Auch das Projekt selbst, dass hier Personalressourcen vonnöten sind, so wie es heute Morgen ausgeführt wurde, kann ich nachvollziehen. Es geht hier um zwei - wie ich es interpretiere - um zwei befristete Stellen. Meine konkrete Frage geht dahin: Kann es auch nur eine befristete Stelle für ein Jahr sein und dann einmal schauen, wie das Projekt vonstatten geht und allenfalls ein gewisses Know-how auch outzusourcen bzw. einzukaufen und dann nach Ablauf des Jahres eine Standortbestimmung zu machen? Ich kenne Ihren Fahrplan zu wenig, aber ich denke, das wäre meines Erachtens zu überlegen. Es geht dann dabei um CHF 120'000. Es ist nicht wegen der Summe, es ist wegen dem Signal, das hier gesendet wird. Weil wenn zwei Stellen befristet angestellt werden, kommt irgendwann die Frage: Was machen wir danach? - oder haben wir dann die Gnade zu sagen: Eure Zeit ist abgelaufen, auf Wiedersehen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nachdem der Abg. Peter Büchel diese Frage anscheinend nicht stellen will, werde ich sie jetzt stellen. Ich beziehe mich auf das Konto 012 - Regierung - und dann auf das Unterkonto 012.301.01 - Gehälter Regierungssekretariate/-mitarbeiter: Hier ist auf der Seite 5 der folgende Satz nachzulesen - es hat dann in der Folge noch weitere Erläuterungen vonseiten der Regierung gegeben, auch noch zusätzliche finanzielle Konsequenzen wurden aufgezeigt. Aber mich würde der konkrete Satz, sprich die Interpretation dieses Satzes interessieren. Der lautet wie folgt: «Des Weiteren sind Mehraufwendungen von CHF 170'000 im Rahmen der Bestellung von Ressortsekretären je Regierungsmitglied und der damit verbundenen Neueinstufungen vorgesehen». Nach meinem Wissensstand sind es fünf Regierungsmitglieder, zwei Regierungssekretäre hatten wir. Ich gehe davon aus, es sind drei Regierungssekretäre, welche neu dazugekommen sind. Dies einfach auch unter dem Blickwinkel von einem Minus von CHF 180 Mio. im Staatshaushalt und der sonst angekündigten Sparrunde. Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Frage zu Seite 12, Konto 030.307.03 - Frühzeitige Pensionierungen: Wenn Sie die Zahlen anschauen von 2008 bis 2010 haben wir einen Anstieg von CHF 4,4 Mio. auf CHF 6,1 Mio. Diese Position gab die letzten vier Jahre, solange ich in diesem Landtag bin, immer wieder Anlass zu Diskussionen. Wir wissen und das ist bekannt, dass der Staat eine sehr grosszügige Pensionierungslösung anbietet. Ich glaube, langsam wird das so empfunden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beim Staat, dass praktisch ein Recht darauf besteht. Wir haben in der Finanzkommission schon mehr als einmal angemahnt, dass das überlegt und auch geändert wird und in diesen Zeiten von ausgehenden Finanzen denke ich, muss das schnell angegangen werden. Ich möchte fragen: Gibt es es bei diesem Sanierungsprojekt oder -konzept, gibt es hier bereits Aussagen, was für die nächsten Jahre geplant ist? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich beginne bei der letzten Frage: Dieses Thema wird angesehen. Das ist auch ein Thema, das in diesem Projekt des Personalaufwandes angesehen wird, das wir heute Morgen in dieser Organisationsstruktur auf Seite 55 unter dem Personalaufwand angesehen haben. Dieses Thema wird jetzt schon angesehen und diese Grosszügigkeit werden wir uns nicht mehr lange leisten können. Heute ist es so, dass entsprechende Anträge gestellt werden können und dass man halt diese entsprechend behandeln wird. Es gibt aber in dieser Frage auch schon ablehnende Entscheide.
Dann drei Bemerkungen zum Bereich der Regierungsmitarbeiter: Wir haben eine Koalitionsvereinbarung, wo wir uns geeinigt haben, dass wir für jedes Regierungsmitglied aufgrund der heutigen Anforderungen einen Ressortsekretär bestellen. Das ist die erste Bemerkung. Damit wird eine funktionsbezogene Einstufung notwendig. Die funktionsbezogene Einstufung erfolgt so, dass das vergleichbar ist mit einem mittleren Stabsstellen- und Amtsstellenleiter. Deshalb müssen die Leute auch entsprechend eingestuft werden und damit verbunden sind neue Aufgaben, neue Kompetenzen, neue Verantwortungen, die diese Mitarbeiter treffen. Die haben damit die Gesamtkoordination zu erfüllen.
Ich habe mit dem Personalstopp nie gesagt, dass es nicht auch zu Neueinstufungen kommt. Wenn Leute die Verwaltung verlassen und neue kommen, dann gibt es Neueinstufungen. Wir werden aber keine Besitzstandswahrungen mehr machen. Das habe ich auch schon mehrmals angetönt. Natürlich ist es jetzt sehr publikumswirksam, wenn man die Frage hier stellt. Wir sind uns da auch einig, Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer und ich. Ich weiss auch, dass die Leute zuhören. Die Message ist draussen und ich stehe auch dazu, dass Leute funktionsbezogen bezahlt werden. Und ich gehe auch davon aus, dass das in der Vergangenheit war und keine Überbezahlungen und keine Unterbezahlungen stattfinden. Ich habe Ihnen - ja, Sie können die Hände heben -, es ist ein mittlerer Stabsstellenleiterlohn. Es sind übrigens fünf Ressortsekretäre und nicht nur drei. Es sind übrigens alles neue Ressortsekretäre. Keiner von denen hatte in der Vergangenheit den Titel eines Ressortsekretärs von diesen fünf Personen. Ich weiss nicht, aus welcher Motivation Sie diese Frage stellen, aber ich nehme auch an, dass Sie als Stabsstellenleiter ordentlich und funktionsgerecht bezahlt werden wollen. Das gilt auch für diese Personen. Und vor diese Personen stelle ich mich auch heute und hier und in aller Öffentlichkeit.Dann zur Frage des Sanierungsprojektes: Ich möchte das mit einem Vergleich beantworten. Sie werden heute oder morgen vielleicht unter einem Traktandum zwei neue Stellen für die Finanzkontrolle für den gesamten Haushalt bewilligen. Der gesamte Haushalt ist für uns massgebend. Deshalb wollen wir zwei befristete Stellen dafür schaffen und das ist auch die Motivation. Das hat uns auch das externe Büro so ausgerechnet. Das sind befristete Stellen und wir wollen im Stellenplan - das haben wir auch gesagt - in Zukunft diesen Wirrwarr nicht mehr. Befristete Stellen, das wissen die Leute, die auf Befristete gehen, das ist mit dem Ende der Befristung auch das Ende und das Ablaufdatum und es wird keine künstlichen Verlängerungen mehr geben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auch noch einen Kommentar zur Position 012.301.01 - Gehälter Regierungssekretariate/-mitarbeiter abgeben und möchte den Regierungschef wie folgt ergänzen: Er hat richtig ausgeführt, dass in der Koalitionsvereinbarung festgelegt worden ist, dass jedes Regierungsmitglied künftig einen Ressortsekretär zur Seite gestellt haben wird. Die Regierung hat damit auch einen ersten Schritt der angedachten Regierungs- und Verwaltungsreform vorweggenommen. Es geht dort ganz konkret darum, dass das Umfeld um die Regierung neu strukturiert und auch organisationsrechtlich dann in ferner Zukunft verankert wird. Diese Mitarbeiter nehmen eine sehr wichtige Aufgabe für die Regierung wahr. Sie erwarten ja auch von den Regierungsmitgliedern, dass künftig wieder mehr strategische Aufgaben wahrgenommen werden. Dann brauchen wir Leute zur Seite, die uns aufgabenmässig entlasten. Es handelt sich hierbei auch nicht um Lohnerhöhungen - das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Es handelt sich, wie der Regierungschef festgestellt hat, um funktionsbezogene Neueinstufungen. Und was Sie in diesem Budget natürlich nicht sehen, ist, dass es auch zu Verschiebungen gekommen ist. Andere Mitarbeiter, die heute nicht mehr im Regierungsumfeld arbeiten, arbeiten heute in Amtsstellen. Deren Löhne wurden auf die neuen Funktionen angepasst. Diese Personen verdienen heute teilweise weniger als noch vor ein paar Monaten, und diese Einsparungen sind hier natürlich nicht ersichtlich. Also wir halten uns hier an ein funktionsgerechtes Entlohnungssystem. Das war in der Vergangenheit so und das wird auch in Zukunft so sein. Ich stehe zu 100% hinter dieser Budgetposition.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch eine kleine Frage zu den Positionen 012.318.03 und 012.318.04 - Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit: Das ist eine sehr dominante Position von CHF 9 Mio. Wir haben ja in diesem Jahr schon etliche Nachtragskredite zum Thema Öffentlichkeitsarbeit / Finanzplatzentwicklung gesprochen. Wenn ich aber die erste Position mit den CHF 5,4 Mio. ansehe und die Positionen, die auf zwei Konti im Vorjahr verteilt waren, haben wir da CHF 5,2 Mio. Also hier gibt es eine kleine Erhöhung und die CHF 3,5 Mio. für den Finanzplatz bleiben stehen. Hier würde mich einfach interessieren, wie die Regierung die Entwicklung sieht, ob hier im Bereich Gutachten, Expertengutachten nicht ein gewisses Sparpotenzial vorhanden wäre, und wenn nein, wie sieht die Regierung die Entwicklung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst eine erklärende Bemerkung: Wir haben diese Konten ja auch zusammengefasst bei den Experten und Öffentlichkeitsarbeit, weil die Arbeit ja nicht immer so exakt getrennt werden kann und damit auch schon Diskussionen ausgelöst wurden. Ich glaube, wichtig ist, dass man die Position transparent darstellt und dasselbe gilt, wir haben erstmals ein separates Konto für die Finanzplatzentwicklung. Das ist das Unterkonto 04 am Schluss, ausgewiesen mit diesen CHF 3,5 Mio. Das war ja vorher immer gesamthaft ausgewiesen. Damit wollen wir auch zeigen, dass das wieder einmal ein Ende haben muss. Ich glaube, es braucht jetzt Investitionen in den Finanzplatz. Deshalb haben wir uns hier von einer Grössenordnung auch leiten lassen, die wir schon übersehen, von Regulierungsarbeiten, die auf uns zukommen werden, aber auch von Neugeschäften, das wir mit Rahmenbedingungen untermauern wollen, die wir einfach mit entsprechenden Experten auch erarbeiten müssen, weil wir ja dazu keine eigene Amts- und Dienststelle haben. Die CHF 3,5 Mio. sind ein Erfahrungswert der letzten Jahre zum Finanzplatz. In diesem Jahr war es ja zum Teil deutlich mehr.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt zu Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - können wir weiterlesen.
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - wird verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu Konto 112.363.00 wie angekündigt einen Antrag, den ich nun stelle und wie folgt begründe:
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat in den letzten Monaten eine Entwicklung genommen, die von Regierung und Landtag eine Lenkungsmassnahme erfordert. Dies geht lediglich über den Staatsbeitrag flankiert mit strategischen Aufforderungen. Trotz mehrmaligen Appells an die FMA, einen vernünftigen Umgang in der Personalentwicklung sowie in der Beanspruchung von staatlichen Geldern zu pflegen, beharrte der FMA-Aufsichtsrat sowie die FMA-Geschäftsführung vor einem Jahr in der Budgetvorbereitung 2009 hartnäckig auf ihrem 21,4-Millionen-Budget für das Jahr 2009.
Der Landtag verschob das Traktandum Voranschlag 2009 der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, wie Sie wissen, um einen Monat vom November 2008 auf den Dezember-Landtag 2008, um in den verbleibenden gut drei Wochen zwischen Landtag und der FMA in der Frage des Staatsbeitrages 2009 auf einen gemeinsamen Nenner zu gelangen und beim Landtag ein FMA-Budget 2009 zu beantragen, das der Landtag auch mittragen kann. Wir haben dies auch in der nichtöffentlichen Landtagssitzung besprochen und so wissen Sie, dass dies vonseiten des Landtages nicht gelang. Der Landtag reduzierte damals den Staatsbeitrag an die FMA um CHF 2 Mio. Die FMA ordnete mit dem gehobenen Mahnfinger an die Mitglieder der Finanzkommission alles der Unabhängigkeit unter. Aussagen von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zur Folge wurde es sogar als Ungeheuerlichkeit aufgefasst, dass die Mitglieder der Finanzkommission es überhaupt wagten, Fragezeichen hinter den Staatsbeitrag 2009 zu stellen. Der von der FMA in Form einer Vereinbarung getroffene Mietvertrag war damals noch überhaupt nicht auf dem Tapet und wurde völlig totgeschwiegen und seitens der FMA-Geschäftsführung auf den Punkt gebracht verheimlicht. Es wäre eine unerlässliche Bringschuld der FMA-Geschäftsführung und des FMA-Aufsichtsrates gewesen, den Landtag via die Finanzkommission sowie via die Regierung zu informieren. Sie können sich vorstellen, dass sonst - und dies war, wie ich im Nachhinein feststellen muss - der Landtag nicht nur eine 2-Millionen-Reduktion des Staatsbeitrages vorgenommen hätte, sondern eine wesentlich weitergehende Staatsbeitragskürzung, wie diese beispielsweise vonseiten des VU-Abgeordneten Gebhard Negele damals beantragt wurde.
Die Nichtinformation bzw. diese Täuschung der FMA gegenüber der Finanzkommission des Landtags und damit gegenüber dem Landtag ist ein inakzeptables Verdikt. Der verschwenderische Umgang der FMA mit den Finanzen wurde fortan erst richtig offenbar. So traten erst in den letzten Monaten Details über die FMA-Machenschaften zu Tage, die jenseits vom Akzeptablen sind. Zusammen mit dem Jahresbericht 2008 erfuhr die Finanzkommission des Landtages und damit mit Verzögerung der Landtag im Mai 2009 über den irren Mietvertrag der FMA mit CHF 1,8 Mio. pro Jahr ab dem Herbst 2010. Diese bewusste Täuschung und monatelange Nichtinformation des Landtages ist von einer Finanzaufsichtsbehörde, wie es die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein darstellt und die vom Staat mit Millionen von Franken mit Steuergeldern unterstützt wird, einfach nicht hinnehmbar. Nicht so in Liechtenstein. Trotz massiver Kritik des gigantischen Mietvertrages im Mai-Landtag dieses Jahres und trotz Aufforderung an die Regierung im Landtag, diesen Mietvertrag sofort rückgängig zu machen und trotz der Aufforderung, die Personalspirale nicht ins Uferlose nach oben zu schrauben, wirtschaftete die FMA in ihrer verschwenderischen Art und Weise sowie auf Kosten der Steuerzahler munter weiter.
Auch in der Folge, als die FMA im Mai-Landtag 2009 scharf kritisiert wurde, stellte sie weiter Personal an und ist kurz vor dem historischen Höchststand von 80 Personen. Der Landtag wurde weiter getäuscht, da der Landtag ab dem Mai 2009 im Glauben gelassen wurde, der horrende Mietvertrag von CHF 1,8 Mio. pro Jahr - umgerechnet macht dies CHF 5'000 jeden Tag - sei definitiv. Stattdessen wurde der Mietvertrag erst nach der Juni-Landtagssitzung vor dem Beginn der Sommerpause dieses Jahres am 1. Juli 2009 offiziell und definitiv unterzeichnet, und zwar unkündbar auf 20 Jahre mit total CHF 36 Mio. Jeden Tag legt die FMA CHF 5'000 für die Raummiete auf den Tisch. In anderen Worten subventioniert der Steuerzahler die FMA auf luxuriöse Weise. Zum Grundmietpreis sollen, wie der Landtag auch erst vor zwei Monaten in Kenntnis gesetzt wurde, zusätzlich anfallende Mietpreiskosten dazukommen, welche in einer separaten Vereinbarung getroffen worden seien.
Was mich an dieser Stelle interessiert ist die Frage, was für Kostenanfälle des Weiteren betreffend den Innenausbau anfallen. Was kommt noch alles an Kosten für die FMA dazu, von denen wir heute immer noch nichts wissen oder ahnen können? Kosten, die die FMA gegenüber dem Landtag noch verheimlicht.
Zurück zum Personal- und zur Personalspirale, die sich seit Anfang des laufendes Jahres 2009 um einen Drittel - um rund 30 Personen - nach oben drehte: Vergleicht man diese personelle Anzahl der FMA Liechtenstein mit den Nachbarstaaten, so müsste die Finanzmarktaufsicht Schweiz im Grössenverhältnis zu Liechtenstein 16'000 Angestellte und die Finanzmarktaufsicht Österreich 19'000 Angestellte haben. Berücksichtigen wir nun einen Grundstock von Aufsichtsaufgaben, die ein souveräner Staat mit sich bringt, so wie der Abzug infolge weniger dicht besiedelter Gebiete und setzen wir dafür einen rechnerischen Abzug von minuns vier ein, so müsste die FINMA in der Schweiz immer noch 4'000 Angestellte und die FMA Österreich immer noch rund 5'000 Angestellte haben. De facto zählt die Finanzmarktaufsicht FINMA in der Schweiz 320 Angestellte plus rund 25 Angestellte für internationale Aufgabenbereiche und die Finanzmarktaufsicht FMA Österreich insgesamt 225 Mitarbeiter. Die FINMA der Schweiz benötigt vom Staat keinen Staatsbeitrag, also null Franken, und die FMA Österreich erhält vom Staat einen Staatsbeitrag von 3,5 Mio. Euro, was gut CHF 5 Mio. entspricht. Die Finanzmarktaufsicht FMA Liechtenstein will aber für die Aufrechterhaltung ihres überdimensionierten Apparates vom Staat CHF 10,7 Mio für das Jahr 2010.
Der Benchmark landesintern spricht ebenfalls Bände. Lassen Sie mich den Vergleich der beiden Aufsichtsbehörden der FMA auf der einen Seite und der Landespolizei auf der anderen Seite darlegen. Die FMA als Aufsichts- und Kontrollbehörde für das Finanzwesen hatte im Jahr 2008 gemäss Geschäftsbericht Ausgaben von CHF 16,4 Mio., dies bei einem Personalbestand von 58 Stellen. Davon sind laut Rechenschaftsbericht der Regierung CHF 10,6 Mio. vom Staat getragen worden. Die Landespolizei als Aufsichts- und Kontrollbehörde für den gesamten Rest des öffentlichen Lebens hat gemäss Rechenschaftsbericht 2008 der Regierung Ausgaben von CHF 17,4 Mio. beansprucht, dies mit rund 120 Stellen. Die FMA als «Finanzpolizei» im weitesten Sinne verursachte also die gleich grossen Kosten wie die gesamte Landespolizei, wobei die Erstere nur für die Finanzbranche eine direkte Relevanz hat, die Zweite hingegen für das gesamte liechtensteinische Sicherheitswesen in einem facettenreichen Aufgabengebiet wie Sie wissen.
Bei der FMA fielen Kosten von rund CHF 290'000 pro Stelle an, bei der Liechtensteinischen Landespolizei war es mit CHF 145'000 gerade mal die Hälfte. Die Öffentlichkeit hat mit dem FMA-Staatsbeitrag von CHF 10,6 Mio. zirka CHF 190'000 pro Stelle getragen, also immer noch signifikant mehr als bei der Liechtensteinischen Landespolizei. Das war im Jahre 2008. In den Jahren 2009 und 2010 sehen diese Vergleichswerte noch viel drastischer, noch viel abstruser aus. Mit anderen Worten: Das ist gegenüber dem Steuerzahler, gegenüber der Bevölkerung, gegenüber unseren zukünftigen Generationen ganz einfach nicht erträglich und verantwortbar. Die Finanzmarktaufsicht ist überdimensioniert und wenn die FMA nun einen unkündbaren Mietvertrag mit CHF 1,8 Mio. pro Jahr abgeschlossen hat, ist es nicht legitim, sich nun auf den Standpunkt zu stellen, in diesen 20 Jahren müsse nur schon aufgrund des gigantischen Mietvertrages der Personalbestand der FMA auf 80 bis 100 Leute künstlich hochgehalten werden. Es ist absurd und dies wurde in einem Gutachten vom 22. Juni 2009 zum zwielichtigen Mietvertrag der FMA an mehreren Stellen als sehr problematisch bemerkt und auch als kritisch bezeichnet, dass losgelöst von Entwicklungen auf dem Finanz- und Wirtschaftsplatz Liechtenstein die FMA einen Vertrag auf die Länge von 20 Jahren unkündbar abschliessen kann.
In einer Zeit der gravierenden Finanz- und Weltwirtschaftskrise einen solchen Mietvertrag abzuschliessen ist verantwortungslos. Weite Kreise der liechtensteinischen Bevölkerung sind darüber sehr aufgebracht und auch sie fordern ein Handeln. Auf Kosten der Steuergelder, auf Kosten des im Sturzflug begriffenen Finanzplatzes, wo es in Zukunft immer weniger zu beaufsichtigen gibt, einen solchen Mietvertrag von CHF 36 Mio. auf die unkündbare Dauer von 20 Jahren abzuschliessen, wird von der Finanz- und Wirtschaftswelt und auch von den Menschen draussen nicht verstanden und auch nicht akzeptiert. Das Verhältnis von Aufsichtsaufgaben zur Anzahl von zu beaufsichtigen Finanzintermediären wird in Zukunft immer verzerrter, was dann, wenn der Finanzplatz zusammenschmilzt, wie es die täglichen Löschungen sowie der Exodus der Gelder aus Liechtenstein nicht nur andeuten, sondern einen denkwürdigen Verlauf nehmen. Die FMA wird in den nächsten zwei, drei Jahren aufgrund dieser Entwicklung nicht um eine drastische Personalreduzierung herumkommen. Was ist dann mit dem unkündbaren Mietvertrag der FMA auf 20 Jahre mit CHF 1,8 Mio. pro Jahr? Wer bezahlt dies dann? Der Staat, der selbst bis zum Hals in einer Finanzkrise steckt? Wer bezahlt dies dann? Die Steuerzahler in Liechtenstein? Der Steuerzahler, bei dem der Brotkorb selbst bald auch viel höher hängen wird?
In einem kürzlichen Beitrag in den Medien wurde ganz allgemein der Raumbedarf für einen Arbeitsplatz analysiert und dieser dann mit dem Raubedarf pro Arbeitsplatz der FMA verglichen. Das Ergebnis: Die FMA bietet für ihre Mitarbeiter pro Arbeitsplatz ab Herbst 2010, wenn es denn bei diesem Mietvertrag bleibt, ein 3- bis 4,5-faches Raumangebot, je nach Einzel- oder Gruppenbüros. Für die Miete gibt die FMA pro Mitarbeiter künftig satte CHF 22'500 aus. Auch daran sehen wir das verschwenderische Finanzgebaren, auch hier ein absolutes Missverhältnis. In der Schweiz besteht dies zum Beispiel bei genau der Hälfte.
Im Budgetbeschrieb 2010 der FMA wird erneut Sparsamkeit suggeriert. Analysiert man die Zahlen und Hintergründe genauer, zeigt sich ein anderes Bild. So steigen beispielsweise die Gehälter bei der FMA Liechtenstein im Budget 2010 gegenüber der Mutmasslichen Rechnung 2009 um CHF 1,3 Mio. auf CHF 10,2 Mio. Das Budget 2010 der FMA beinhaltet zahlreiche Einsparmöglichkeiten, somit ein begründetes Einsparpotenzial, dies kurzfristig für das Budgetjahr 2010 und insbesondere mittel- und längerfristig für die folgenden Jahre. Zentral und wichtig ist für mich, dass die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein in struktureller und finanzieller Hinsicht auf eine grössenverträgliche, vertretbare und verantwortbare Basis gestellt wird. Auch dann wird die FMA Liechtenstein im Verhältnis zur FINMA in der Schweiz und zur FMA Österreich immer noch x-mal grösser sein. Die Finanzmarktaufsicht muss sich an der Zukunft und muss sich an der Gegenwart orientieren und kann nicht wie ein Staat im Staat auf allen Ebenen fernab von der Realität und jeglicher Akzeptanz abgehoben sein.
Die Bevölkerung Liechtensteins ist - ich habe dies bereits ausgedrückt - und dies ist ihr Ernst bei diesen Personal- und Finanzgebaren der FMA, aufgewühlt, aufgebracht und wird dies früher oder später nicht mehr hinnehmen. In der Finanzkommission wurde die FMA bzw. die Regierung aufgefordert bezüglich der Ausgestaltung des Gebührenmodells einen Benchmark der Gebühren in der benachbarten Schweiz bzw. des benachbarten Österreichs beizubringen. Das Resultat dieser Aufforderung der Finanzkommission: Dies sei zu schwierig. Ich denke, dass diese Forderung eines Benchmarks, der auch auf andere Positionen ausgeweitet werden hätte können, sehr sinnvoll und für die weitere Arbeit eine äusserst wertvolle Vergleichsgrösse ist. Unmissverständlich halte ich an dieser Stelle fest, dass das Gebührenmodell in einem moderaten Verhältnis ausgestaltet werden muss, nicht dass die Finanzintermediäre der FMA-Willkür ausgesetzt sind. Die Finanzintermediäre sind in der momentanen Finanzplatzsituation mit grössten Problemen konfrontiert und so dürfen überhöhte Gebühren in keinster Weise aufkommen.
Der Landtag ist aufgefordert, jetzt den strukturellen Entwicklungsprozess der FMA, der in diesem Jahr unter Vortäuschung von Fakten und Verheimlichungen sowie Nichtinformationen von finanziellen Verpflichtungen ein Mass annahm, das zu korrigieren ist, die Personalspirale nicht nur abrupt zu beenden, sondern im Zeitfenster der nächsten vier Jahre grössenverträglich auf 40 bis 50 Personen zu reduzieren. Der Landtag ist aufgefordert, den in der Bevölkerung herrschenden Unmut ernst zu nehmen. Für den Steuerzahler ist nicht nachvollziehbar, dass er dann an die Kasse gebeten wird und dass dieser Mietvertrag an Endgültigkeit den Anspruch erhebt. Der Landtag muss für die kommenden Generationen ein Liechtenstein erhalten, das nicht hoch verschuldet ist. Lässt die Regierung und der Landtag die FMA in diesem Sinne fortschreiten, negieren sie die Zukunftsaussichten mit der einschneidenden Finanz- und Wirtschaftskrise und blenden das, was auf uns zukommt, aus. Ich ersuche Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtages, diese Sachlage ernst zu nehmen. Weiterhin zuzusehen geht nicht. Regierung und Landtag sind aufgefordert zu handeln.
Ich stelle den Antrag auf einen gestaffelten Staatsbeitrag für die FMA in den Folgejahren nicht an dieser Stelle, sondern im Rahmen des Corporate-Governance-Gesetzes beim Spezialgesetz der FMA. Ich stelle an dieser Stelle nun folgenden Antrag an den Landtag: Den Staatsbeitrag für die Finanzmarktaufsicht FMA Liechtenstein für das Budgetjahr 2010 auf CHF 8,0 Mio. festzusetzen. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe zunächst eine Frage zum Konto 118.317.00 - das sind die Reisespesen der Datenschutzstelle: Die werden vom Voranschlag 2009 auf den Voranschlag 2010 um CHF 10'000 auf neu CHF 50'000 erhöht. Vielleicht kann mir hier die GPK oder die Regierung erklären, ob das wirklich notwendig ist. Ich denke, wenn der Landtag schon sparen soll, dann könnte man vielleicht auch dort ansetzen.
Dann kann ich es jetzt nicht unterlassen, auf die Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser zum Staatsbeitrag an die FMA Stellung zu nehmen. Ich werde diesem Staatsbeitrag in Höhe CHF 10,7 Mio. zustimmen. Ich denke, wir haben seine Ausführungen zum Mietvertrag heute und morgen noch nicht das letzte Mal gehört. Er wird noch einmal die Gelegenheit beim Voranschlag der FMA haben und bei der Corporate-Governance-Vorlage. Ich bin eigentlich gestern davon ausgegangen und habe gehofft, dass wir das Thema Mietvertrag ein für alle Mal fertig diskutiert haben. Ich habe meine Mühe damit, dass jetzt in diesem Haus gegenüber der Aufsichtsbehörde in Finanzmarktsachen öffentlich Vorwürfe erhoben werden, die in Richtung Täuschung und Verheimlichung gehen. Das finde ich nicht der richtige Weg. Wir müssen uns auch hier bewusst sein, die FMA ist international im Blickfeld. Diese Diskussion hier ist es auch und auch die FMA hat eine Reputation zu verlieren.
Dann zum Gesagten, der Personalbestand der FMA sei total übertrieben: Da möchte ich nur in Erinnerung rufen, der Landtag hat letztes Jahr und das hat der Abg. Johannes Kaiser gesagt, dass er als Vorsitzender der Finanzkommission einen Personalbestand von plus/minus 75 Mitarbeitern mittragen kann und die FMA hat jetzt in diesem Rahmen Personal. Dass man jetzt, elf Monate später sagt, das sei völlig überzogen und überrissen und die FMA habe es übertrieben, da habe ich meine Bedenken. Wir haben gestern diskutiert, der Landtag hat nicht die Möglichkeit der FMA vorzuschreiben, wie viel Personal sie haben kann oder nicht. Wir haben die einzige Steuerungsmöglichkeit über das Budget.
Dann einfach nochmals: Wenn hier von Unmut der Bevölkerung gesprochen wird, dieser Unmut wird auch vom Abg. Johannes Kaiser ganz konkret geschürt, indem mindestens alle zwei Wochen wieder ein Artikel in der Zeitung kommt. Die Zahlen tönen sehr gut. Das Gebäude an der Immagasse wird jeden Tag höher und wenn man diesen Unmut noch schürt, ist es ganz logisch, dass das an Stammtischen etc. zu Diskussionen führt. Die Frage ist einfach: Wollen wir diesem Thema nicht irgendwann ein Ende setzen?
Und dann noch meine letzte Bemerkung: Ich setze beim ganzen Thema FMA einfach wirklich grosse Hoffnung in den Aufsichtsrat, den wir im Dezember neu wählen werden. Und geben wir doch diesem neuen Aufsichtsrat dann die Chance, hier gemeinsam mit der Regierung, mit dem Landtag dieses Boot FMA auf einen neuen Kurs zu bringen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich würde ebenfalls vorschlagen, dass wir hier jeweils beim Thema bleiben. Das ist heute der Staatsbeitrag FMA in diesem bestimmten Punkt und dass wir andere Thematiken dann unter den entsprechenden Traktanden abhandeln.
Ich gebe das Wort dem Abg. Gebhard Negele.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht ganz sicher, ob ich diesen Wunsch voll erfüllen kann, den Sie gerade geäussert haben. Werte Damen und Herren. Der Abgeordnete und Fraktionssprecher der FBP und ich haben offenbar und überraschenderweise einen gemeinsamen Nenner gefunden zumindest, wenn es um die Höhe des Staatsbeitrages zugunsten der FMA geht. Wie Sie wissen, werden wir bei Traktandum 16 den Bericht zum Voranschlag 2010 der FMA behandeln und in Traktandum 19 darüber hinaus das FMA-Gesetz abändern. Die Reihenfolge der Traktandierung zwingt mich hier bereits beim Landesvoranschlag für 2010 bezüglich der FMA mein Anliegen vorzubringen. Konkret geht es hier um die Position 112.363.00 auf Seite 32 des Voranschlages. Hier ist ein Betrag von CHF 10,7 Mio. als Staatsbeitrag pro 2010 ausgewiesen.
Der Staatsbeitrag an die FMA war bei deren Gründung im Jahr 2005 unbestritten. Jeweils CHF 4 Mio. jährlich reichten bis und mit dem Jahr 2007. Danach - so empfinde ich dies - geriet einiges aus den Fugen. Zuerst ungestümes Wachstum der Finanzmärkte, dann die weltweite Finanzkrise gekoppelt mit der Steueraffäre. Dies alles hat berechtigterweise zu einem Aufwandwachstum der FMA geführt. Aber für mich war und ist das Ausmass dieses Wachstums nicht nachvollziehbar und ich habe bis heute eine massive Erhöhung des Staatsbeitrages nicht unterstützt.
Heute bin ich bereit - unter Berücksichtigung aller Umstände - diesen Staatsbeitrag um 100% gegenüber dem budgetierten Betrag für das Jahr 2008 zu erhöhen. Dies ist dann ein Totalbetrag des Staates von CHF 8 Mio. Mit dieser massiven Erhöhung können meines Erachtens die Arbeiten, welche der FMA auferlegt sind, ausgeführt werden. Ich beantrage hiermit im Gleichschritt mit dem Abg. Johannes Kaiser unter Konto 112.363.00 den Staatsbeitrag FMA auf den Betrag von CHF 8 Mio. festzusetzen und nicht auf CHF 10,7 Mio., wie vorliegend aufgeführt.
In Traktandum 16, wo uns der Bericht zum Voranschlag 2010 der FMA zur Genehmigung unterbreitet wird, wird zwar aufgezeigt, dass gegenüber den hohen Ausgaben von 2009 Einsparungen gemacht würden. Nur, für mich ist diese Ausgangslage 2009 kein guter Referenzwert für solche Vergleiche. Vor allem gibt es für mich weiteres Einsparungspotenzial. Beispielsweise beim Personalaufwand. Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Personalbestand just beim Maximalbestand der Bandbreite von 75 bis 80 Stellen angelangt ist, dies obwohl mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regulierungsprojekte gemäss Entscheid der Regierung an die Landesverwaltung übergehen. Konkret ist der Personalaufwand CHF 1 Mio. höher budgetiert als die Mutmassliche Rechnung für 2009.
Dass die Raumkosten gegenüber der Rechnung 2008 um fast das Dreifache gestiegen sind, ist für mich symptomatisch. Dabei will ich nicht weiter auf den nun definitiv abgeschlossenen Mietvertrag eingehen, welcher dann im Jahr 2011 noch verstärkt auf die Ausgabenseite drücken wird.
Ich bin davon überzeugt, dass mit Sparanstrengungen im Personalaufwand und weiteren Anstrengungen im Sachaufwand die Gesamtaufwendungen reduziert werden können. Demzufolge lassen sich auch bei einem Staatsbetrag von CHF 8 Mio. für die Marktteilnehmer akzeptable Bewilligungs- und Aufsichtsabgaben weiterhin realisieren.
Abschliessend noch folgende Bemerkung: Gesetze lassen häufig Raum für Interpretationen zu. Das ist an sich oftmals wünschenswert. Das FMA-Gesetz aus dem Jahre 2004 gehört zu diesen Gesetzen. Nur wurde, und dies ist meines Erachtens der Kern des Problems, die Interpretation des finanziellen Freiraumes von den Führungsorganen der FMA überstrapaziert. Vielen Dank.Abg. Pepo Frick
Ich habe zwei Fragen, die sind unverfänglicher, und zwar auf Seite 28, Position 104.318.01 - Landesvermessung: Ich werde nicht fragen, wie gross das Land ist, sondern ich frage einfach. Wenn wir die Posi-tionen anschauen Rechnung 2008, Voranschlag 2009 und 2010 - meine einfache Frage: Wird diese Zahl einfach fortgeschrieben die nächsten Jahre? Das ist diese Frage.
Und dann Seite 32 zu Position 113.301.00 - Financial Intelligence Unit - zu den Gehältern: Wir sehen hier auch, dass in 2008 in der Rechnung CHF 916'000 aufscheinen, dann im Voranschlag 2009 CHF 1'027'000. Dann wird es sich stabalisieren im Voranschlag 2010 auf CHF 1'039'000. Zuerst meine Festellung: Zum Glück ist FIU nicht im Kreuzfeuer, nicht in der Öffentlichkeit. Ich denke, sie macht eine gute, stille Arbeit, soweit ich das mitbekomme. Hier die einfache Frage: Muss ich davon ausgehen, dass diese Zahlen in den nächsten Jahren auch fortgesetzt werden oder ist es so, dass künftig weniger Aufgaben anfallen für diese FIU wegen rückläufigen Finanzgeschäften? Danke. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch das Votum des Abg. Johannes Kaiser betreffend die Kürzung der FMA um CHF 2,7 Mio. aufnehmen. In dieser kurzen Zeit - wir haben November - sollten die Planungssicherheit haben. Ich frage mich, CHF 2,7 Mio. retourfahren in dieser kurzen Zeit? Da müssen Sie mir bitte erklären - ich bin auch für Sparmassnahmen - wo sie das ansetzen sollen. Sie haben ausgeführt, die Gehälter steigen, das stimmt. Aber warum steigen die Gehälter? Im Jahre 2009 wurde Personal angestellt, und zwar unterjährig. Und jetzt kommen die Zahlen 2010 für zwölf Monate herein. Und wenn wir beim Personal sind: Im Dezember-Landtag letzten Jahres beim Voranschlag 2009 der FMA haben wir uns auf 75 Mitarbeitende verständigt. Und wenn ich Ihr Votum ansehe, dann haben Sie das damals mitgetragen und jetzt sind sie zwischen diesen 75 und 80 Personen. Und wenn wir den Sachaufwand hernehmen, der geht von der Mutmasslichen Rechnung 2009 auf 2010 um CHF 4,8 Mio. retour. Und jetzt CHF 2,7 Mio. innert ein paar Wochen das Signal geben herunterzufahren, das ist von mir aus gesehen nicht verantwortlich. Da geht es um persönliche Schicksale und von dem möchte ich abweisen. Es gibt genügend Personen in diesem Lande, die Kurzarbeit oder die Stelle verloren haben. Und welchen Ruf senden wir mit der FMA mit dieser massiven Kürzung ins Ausland? Ich glaube, die internationale Aufsichtsbehörde wird das aufnehmen und wird hierher kommen. Welchen Dienst erweisen wir diesem gebeuteltem Finanzplatz derzeit? Und dann, wenn Sie das mit der Landespolizei vergleichen, da kann ich Ihnen einfach nicht folgen, warum Sie diesen Vergleich anstellen. Ich glaube, die Aufgaben sind total unterschiedlich. Und nochmals, ich würde realistische Sparmassnahmen unterstützen und ich halte daran fest, wie es die Abg. Diana Hilti auch ausgeführt hat, der Staatsbeitrag muss retour und die Zielgrösse im 2008 und ist für mich eine realistische Vorgabe. Das wollte ich noch sagen. Danke. Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Auch ich unterstütze den Antrag des Abg. Johannes Kaiser in keinster Art und Weise. Eine kurze Replik: Wir hatten in der Finanzkommission einen Prozess lanciert, wo wir ein Vorbudget erhalten haben. Ich glaube, wir haben das in zwei Sitzungen angeschaut und haben zirka CHF 2,67 Mio. - ich bin mir nicht mehr ganz sicher - gekürzt. Und das ist das, was heute auf dem Tisch liegt. Ich würde mein Gesicht verlieren, wenn ich hier einem Kürzungsantrag zustimmen würde - und das tue ich mit Bestimmtheit nicht. Ich kann es auch nicht verantworten, wenn man so einen Kürzungsantrag jetzt stellt. Was mit dem Betrieb ist: Der Betrieb muss aufrechterhalten bleiben. Er muss auch funktionieren können. Dass zukünftig hier Sparpotenzial vorhanden ist, das kann durchaus möglich sein und da setze ich meine Hoffnungen in den neuen Aufsichtsrat. Ich denke, dem muss man auch die Chance geben, das strukturiert anzugehen und nicht schon jenen Leuten einen Rucksack auferlegen, den sie kaum zu tragen imstande sind. Also ich würde davor warnen, hier diesem Antrag zuzustimmen.Abg. Christian Batliner
Danke für das Wort. Ich schliesse mich den Voten der Abgeordneten Elmar Kindle und Günther Kranz an. Ich warne ebenfalls vor extremen Anträgen und kann diesem Antrag bezüglich der FMA nicht zustimmen. Aber ich möchte jetzt diesbezüglich keine weiteren Ausführungen machen. Ich habe dann Ausführungen unter Traktandum 19 zu diesem Thema.
Dann hat es noch eine kurze Anfrage bezüglich einem Konto der Datenschutzstelle gegeben. Ich kann das so begründen: Die Erhöhung von CHF 40'000 auf CHF 50'000 ist faktisch eigentlich gar keine Erhöhung. Es hat einfach im letzten Jahr einen Betrag von CHF 9'400 gegeben bezüglich einem Datenschutztag. Der war im ursprünglichen Budget nicht enthalten und der Datenschutztag wird Ende Januar wieder durchgeführt. Und für das wurden CHF 10'000 budgetiert. Wenn man die alten Positionen mit den neuen anschaut, wurden eigentlich praktisch sämtliche Positionen gekürzt oder sind gleich hoch geblieben. Es sind nicht alle Nachtragskredite enthalten, wenn man den Lohn anschaut, aber es wurde eigentlich sehr zurückhaltend budgetiert. Ich hoffe, das genügt so. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst zur FIU Stellung nehmen, zu diesem Konto 113.301.00: Warum es hier eine geringe Erhöhung gegeben hat: Hier ist unterjährig eine Anstellung erfolgt und das schlägt jetzt erst in einem Jahr voll durch. Nein, die Hoffnung kann nicht geteilt werden, dass es weniger Arbeit bei der FIU gibt, gerade in schwierigen und turbulenten Zeiten. Ich muss nicht an die verschiedenen Datensituationen erinnern, mit denen wir konfrontiert sind. Das wird mehr Meldungen geben und wir sind auch mit mehr Meldungen der FIU konfrontiert. Ich teile Ihre Auffassung und bin froh, dass das auch einmal in diesem Hohen Hause gesagt wird, wie sorgfältig und mit wenig Öffentlichkeitswirkung die FIU diese Arbeit macht. Ich kann mich dieser Ansicht nur anschliessen und bedanke mich für dieses Votum.
Ich möchte zur FMA nur etwas sagen und einfach Fakten darstellen: Ich glaube, wenn man den Vergleich zu Österreich und zur Schweiz zieht, muss man auch wissen, dass in Österreich und der Schweiz auch die beiden Nationalbanken Aufsichtsfunktionen innehaben und nicht nur die jeweiligen Finanzmarktaufsichten. Und das sind auch viele Leute, die dort arbeiten.
Dann einfach auch zur Reduktion des Staatsbeitrages, die Entwicklung gegenüber dem Voranschlag 2009: Das sehen Sie hier, der Beitrag geht von CHF 13,8 Mio. auf CHF 10,7 Mio. zurück. Das sind CHF 3,1 Mio. weniger. Und wenn wir die Finanzplanung vom letzten Jahr uns ansehen, was damals mit einem Voranschlag für 2010 gerechnet wurde, so sind es CHF 5,2 Mio. weniger, die hier gesprochen werden mit diesen CHF 10,7 Mio. Und das ist sicherlich ein starkes Verdienst der Finanzkommission. Zum anderen hat der Landtag letztes Jahr ein Budget verabschiedet mit einer Grössenordnung eines Personalbestands mit 75 Personen. Dann denke ich auch und ich teile hier vollumfänglich die Auffassung des Abg. Elmar Kindle: Wir werden im Dezember einen neuen Aufsichtsrat bestellen müssen. Ich glaube, wir sollten ihm eine unbelastete Aufgabe überbürden und nicht mit einem Schnellschuss hier etwas aufzwingen. Ich bin sehr zuversichtlich und der Letzte, der sagt, dass es da nicht auch noch Sparpotenzial gibt und Ineffizienzen vorhanden sind. Aber ich glaube, wir müssen das dem neuen Aufsichtsrat als Aufgabe hier mitgeben und dieses Signal sollten wir heute senden.
Ich glaube auch, dass mit einer Unterstützung dieses Antrages die Arbeit der Finanzkommission, die Arbeit der vergangenen Monate, nicht richtig gewürdigt wird. Ich war selbst an diesen Sitzungen dabei. Es waren intensive Auseinandersetzungen und Diskussionen und es ist ja auch gelungen, vom ursprünglichen Voranschlag noch einiges herunterzunehmen, und zwar auch dank der Akribie der Arbeit der Finanzkommission.
Dann einfach zum Begriff «Finanzpolizei»: Ich glaube, das trifft die Arbeit der FMA nicht. Sie ist eine starke und unabhängige Aufsicht - und das wollen wir. Und wenn ich das sage, ist das meine letzte Bemerkung: Ich glaube, wir sind auf eine starke und unabhängige Aufsicht abgewiesen. Verbesserungen gibt es und die wird es auch immer geben. Das gehört zur Reputation eines Landes und an dieser Reputation sollten wir auch in Zukunft arbeiten. Dazu gehört eine starke und unabhängige Aufsicht und dazu gehört ein starker und neuer Aufsichtsrat. Ich glaube, wir müssen uns einfach bewusst sein, dass diese Diskussionen, die wir immer wieder öffentlich führen, auch international wahrgenommen werden und dafür müssen aber diejenigen, die diese Voten dann auch halten, auch die Verantwortung übernehmen. Ich möchte diese Verantwortung so nicht mittragen. Ich glaube, diese Diskussion hätte man vorher führen sollen. Und woher man die Erkenntnis nimmt im Nachgang zur Arbeit der Finanzkommission, dass die FMA heute überdimensioniert ist - ich bestreite nicht, dass das der Fall sein könnte - aber mit welcher Bestimmtheit heute gesagt wird, dass diese überdimensioniert ist, das kann ich beim besten Willen aufgrund meiner Faktenlage bis heute nicht darlegen. Ich möchte diese Aufgabe dem neuen Aufsichtsrat mit auf den Weg geben und dann hoffentlich wird er uns das im nächsten Jahr auch darlegen können. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es bleibt noch eine Frage des Abg. Pepo Frick zum Konto 104.318.01 zum Thema Landesvermessung zu beantworten: Diesbezüglich kann ich festhalten, dass wir uns in einem mehrjährigen Prozess befinden. Es werden alle Gemeinden neu vermessen. Es handelt sich hierbei auch um ein Mehrjahresprogramm. Schwerpunkt im nächsten Jahr ist die neue Vermessung in der Gemeinde Schellenberg, die Erneuerung der Grundbuchvermessung Eschen/Nendeln sowie die Erneuerung im Alpengebiet der Alpen- und Waldvermessung. Es ist klar, dass, wenn alle Gemeinden neu vermessen sind, dieser Prozess irgendwann abgeschlossen sein wird und dann wird es selbstverständlich zu Verschiebungen in den Kontopositionen kommen, nämlich von so genannten Neuvermessungen zur Kontoposition Nachvermessung, die Sie auch im Budget finden. Aber in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr wird dieser Betrag sicher noch in dieser Höhe notwendig sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke. Ich habe noch eine kurze Frage zur Position 130.318.00 - Untersuchungsgefängnis, Unterbringung im Ausland: Die Rechnung 2008 waren rund CHF 240'000, Voranschlag 2009 CHF 400'000 und der Voranschlag 2010 sind CHF 600'000. Das ist doch eine massive Erhöhung. Begründet wird das mit der Anzahl Häftlinge sowie den Hafttagen. Haben wir so viele Häftlinge im Moment mit langjährigen Haftstrafen? Das ist eine markante Steigerung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist so, wie wir es beim Nachtragskredit bereits dargelegt haben. Wir haben einen höheren Bedarf an ausländischer Unterbringung und deshalb haben wir die Mutmassliche Rechnung übertragen auf das Budget 2010. Da liegen ganz detaillierte Berechnungen seitens der Landespolizei vor. Diesbezüglich kann praktisch jeder Häftling mit jedem Tag, den er im Ausland verbringt, belegt werden. Diese Zahl bzw. dieses Budget wird also ausgeschöpft werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Dann kommen wir zum Antrag: Es liegt ein Antrag der Abgeordneten Johannes Kaiser und Gebhard Negele vor, in der Position 112.363.00 - FMA, Staatsbeitrag Finanzmarktaufsichtsbehörde - von CHF 10,7 Mio. auf CHF 8 Mio. zu reduzieren. Wer mit diesem Antrag der Abgeordneten Johannes Kaiser und Gebhard Negele einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wenn es zu diesem Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterfahren mit Konto 2 - Bildungswesen. Ich bitte, die Lesung von Konto 2 vorzunehmen.
Konto 2 - Bildungswesen - wird verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Dann können wir weiterlesen.
Konto 3 - Kultur/Freizeit - wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion.Abg. Pepo Frick
Ich habe einen Antrag zu Seite 56, Position 321.365.08: Ich stelle den Antrag, dass der Totalbetrag der Medienförderung um ungefähr 20% reduziert wird, und zwar auf die Summe CHF 2,7 Mio. Das ist mein erster Antrag.
Dann eine Frage zu Seite 58, Konto 390.365.01 - Beitrag an die römisch-katholische Landeskirche: Besteht hier eine Leistungsvereinbarung? Wird dieser Betrag von CHF 300'000 in den nächsten Jahren weiter fortgesetzt? Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Bezüglich Beitrag an die römisch-katholische Landeskirche gibt es keine Leistungsvereinbarung. Das ist ein Beitrag, der in den vegangenen Jahren so ausgerichtet wurde und eigentlich immer unbestritten war. Natürlich hängt das mit der Reform des Staatskirchenrechtes zusammen. Dazu habe ich Ihnen ausgeführt, dass wir daran arbeiten und die Vernehmlassungsergebnisse auswerten, die sehr heterogen ausgefallen sind und weitere Abklärungen, auch gutachterlicher Natur, notwendig machen. Das kann ich dazu ausführen.
Zum anderen Bereich wird Regierungskollege Martin Meyer Stellung nehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn Sie einen Abänderungsantrag stellen in Bezug auf das Konto 321 - Medien - und einfach die Totalsumme um rund 20% kürzen möchten, dann möchte ich Sie auch bitten, Ihre konkreten Anträge auf die einzelenen Budgetpositionen zu verteilen. Zum Beispiel ist der Landesbeitrag an die Liechtensteinische Rundfunkanstalt ein Verpflichtungskredit. Den haben Sie schon einmal bewilligt, den können Sie nicht einfach wieder abändern, also müssten Sie irgendwo Ihre Summe, Ihre konkreten Anträge auf die Restdifferenz ausrichten. Und zum Weiteren halte ich aus Sicht der Regierung Folgendes fest: Wir führen ja diese Diskussion nicht zum erste Mal. Wir haben den Betrag stabilisiert und so unsere Budgetverantwortung wahrgenommen. Wenn der Landtag bei dieser Position weniger Geld beschliesst, dann gibt es einfach weniger Geld für die Medien.Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Sie schmunzeln bei diesem Thema. Da staune ich nicht. Zuerst einmal Dankeschön, dass Sie mich darauf hingewiesen haben, dass wir bei diesen CHF 1,5 Mio. für die Liechtensteinische Rundfunkanstalt die Verpflichtung eingegangen sind. Dann überlasse ich es der Regierung, bei den übrigen Beträgen auf diesen Betrag von CHF 2,7 Mio. zu kommen. Das ist Corporate Governance. Das überlasse ich gerne der Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Sie wünschen eine Reduktion der Summe von CHF 3,41 Mio. auf CHF 2,7 Mio. Das heisst, eine Reduktion von CHF 710'000 unter dem Strich.
Dann können wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen: Er verlangt eine Reduktion von CHF 710'000 bei der Budgetposition 321. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit einer 1 Stimme bei 21 Anwesenden nicht stattgegeben. Wenn es zu diesem Konto keine Wortemeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen.
Konto 4 - Gesundheit - wird verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können somit weiterlesen.
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wir verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Konto 6 - Verkehr - wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 6 - Verkehr - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht gewünscht. Wir lesen weiter.
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion.Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Frage zu Seite 82 zur Position 704.362.00 - Kostenbeiträge Altlastensanierung: Kann ich Informationen bekommen, welche Altlastensanierungen hier gemeint sind? Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Damit sind im Wesentlichen die Altlastensanierungen in Eschen gemeint.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Konto gibt können wir weiterfahren.
Konto 8 - Volkswirtschaft - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterfahren.
Konto 9 - Finanzen/Steuern - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Laufende Rechnung des Voranschlags 2010 behandelt.
Wir kommen nun zur Investitionsrechnung: Wir werden vom Verfahren her genau gleich weiterfahren. Wenn die Kontonummern aufgerufen werden, können Sie sich allenfalls melden, wenn Sie möchten.
Wir beginnen mit der Lesung.
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 0 - Allgmeine Verwaltung - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Konto 2 - Bildungswesen - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Konto 3 - Kultur/Freizeit - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Konto 4 - Gesundheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt. Wir lesen weiter.
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort.
Konto 6 - Verkehr - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 6 - Verkehr - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Konto 8 - Volkswirtschaft - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Konto 9 - Finanzen/Steuern - wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Konto 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Investitionsrechnung und die Laufende Rechnung behandelt und können über den Landesvoranschlag 2010 abstimmen.
Wer dem Landesvoranschlag 2010 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Voranschlag 2010 mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 16:30 Uhr, bitte aber noch die beiden Fraktionssprecher, den Abg. Pepo Frick sowie die Regierung für eine kurze Besprechnung im Plenum zu bleiben. Danke. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:15 Uhr).
finanzgesetz für das Jahr 2010
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren fort mit der Behandlung von Traktandum 11 und kommen nun zur 1. Lesung des Finanzgesetzes für das Jahr 2010.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Finanzgesetz für das Jahr 2010 in 1. Lesung beraten.
Ich schlage nun vor, jetzt die 2. Lesung durchzuführen. Wenn Sie einverstanden sind, werden wir so verfahren.
Es gibt keine Einwände. Dann bitte ich mit der 2. Lesung zu beginnen. Ich schlage vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, wenn es keinen Widerspruch gibt.
Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir abstimmen: Wer mit Art. 2 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir Art. 2 mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen: Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 16 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Finanzgesetz für das Jahr 2010 die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Finanzgesetz für das Jahr 2010 mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Die Regierung beantragt, diesen Gesetzesbeschluss für dringlich zu erklären. Wir stimmen darüber ab: Wer mit der Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir das Finanzgesetz beschlossen und für dringlich erklärt mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Wir kommen nun abschliessend zum Antrag der Regierung. Sie finden diesen Antrag auf Seite 59 des Bericht und Antrages Nr. 85/2009. Ich bitte, den Antrag der Regierung zu verlesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen. Abg. Pepo Frick
Ich habe hier einen Zusatzantrag angemeldet, das heisst, ich habe das schriftlich verteilt. Das Papier ging an alle Landtagsabgeordneten und ebenfalls an den Regierungschef und Regierungschef-Stellvertreter. Als Erklärung noch zu diesem Papier: Ganz oben sehen Sie den Wortlaut aus dem Bericht und Antrag für das Budget 2009 und jetzt verlese ich meinen Antrag:
«Der Hohe Landtag wolle: 3. für das Jahr 2010 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, Landesgesetzblatt 1991 Nr. 6, für Personen mit einer Jahresbruttobesoldung von höchstens CHF 65'000 bei einem 100-prozentigen Beschäftigungsgrad einem Anteil von 1,0% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils zustimmen».
Eine ganz kurze Begründung: Ich habe bereits beim Traktandum 10 erwähnt, dass ich mit einigen Prämissen der Finanzplanung sehr unglücklich bin, insbesondere wird pauschal für die nächsten fünf Jahre keine Reallohnerhöhung mehr gewährt. Das ist für höhere Einkommen in Ordnung, nicht aber für Personen mit niedrigen Einkommen. Viele Personen dieser Einkommensgruppe leiden materiell unter dieser Massnahme. Hier habe ich am Morgen die Regierung gefragt, ob eine sozialverträglichere Lösung angedacht wurde. In der Aufregung des heutigen Morgens wurde die Antwort vom Regierungschef vergessen, deswegen habe ich diesen Antrag gestellt.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Frick, eine Verständnisfrage: Sie möchten diese Anpassung nur jenen gewähren, die 100% beschäftigt sind. Das heisst, die Teilzeitbeschäftigten sollen da keine Anpassung erhalten?Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich kann diesen Antrag nicht unterstützen. Die Begründung ist ganz einfach: Wenn man in der heutigen Zeit beim Staat arbeiten kann, ist das wie ein Lotto-Sechser. Und das muss estimiert werden. Danke.Abg. Pepo Frick
Das ist nicht richtig. Selbstverständlich würden auch Teilzeitangestellte von diesem Betrag profitieren. Das heisst einfach, dass man bei einem 100-prozentigem Beschäftigungsgrad CHF 65'000 verdient. Also wenn jetzt jemand 20% arbeitet, dann muss man die CHF 65'000 geteilt durch fünf nehmen. Das wäre dann CHF 13'000. Das gilt auch für Teilzeitangestellte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort zuerst dem Abg. Hubert Lampert.Stv. Abg. Hubert Lampert
Ich habe nur kurz eine Frage: Kann mir jemand spontan von der Regierung sagen, um welche Lohnsumme es sich hier ungefähr dreht, wenn man die Einkommen bis CHF 65'000 nimmt und was das für einen Betrag ausmachen würde? Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt auch noch eine Verständnisfrage, weil der Abg. Pepo Frick gesagt hat, das gilt auch für diejenigen, die nicht 100% angestellt sind. Ich lese die Formulierung so, wenn es da heisst, mit einer Jahresbruttobesoldung von höchstens CHF 65'000. Bei 100% Beschäftigungsgrad sind die 100% für mich, so wie ich das hier lese, die Bedingung und alle anderen nicht, sonst müsste man meines Erachtens eine andere Formulierung suchen. Danke.Abg. Pepo Frick
Dann bitte ich Sie, mir bei dieser Formulierung weiterzuhelfen. Ich glaube, es ist durchgekommen, was ich meine. Für mich war das klar. Wenn Sie mir weiterhelfen können.Abg. Diana Hilti
Ich möchte hier eigentlich nicht weiterhelfen, weil ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann es einfach relativ kurzfassen: Nein und nochmals nein. Jetzt Lohnerhöhungen zu sprechen bei der Debatte, die wir gehabt haben, da stehe ich nicht dahinter. Ich bin oberster Personalverantwortlicher und ich stehe auch dazu, aber wir wissen auch, dass wir nicht in diesem Lohnsegment die grossen Probleme haben, Herr Abg. Pepo Frick. Wir haben eine Lohnstatistik veröffentlicht. Die Landesverwaltung gehört nicht zu den schlechtesten Lohnzahlern und zu den schlechtesten Arbeitgebern, was die Löhne anbetrifft. Das ist keine ehrliche Diskussion, die hier geführt wird. Diese Diskus-sion müsste man dann schon an einem anderen Ort führen und zur Lohnsumme kann ich Ihnen beim besten Willen nichts sagen. Aber mir sind noch nicht viele Beschäftigungsverhältnisse bei der Landesverwaltung zu diesem Lohn begegnet in meiner kurzen Zeit als Regierungschef.Abg. Pepo Frick
Danke für die Antwort, Herr Regierungschef, aber jetzt haben Sie mich wirklich massiv missverstanden. Ich habe mit keinem Wort angedeutet, dass der Staat ein schlechter Lohnzahler ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass es Leute gibt - das gibt es beim Staat wahrscheinlich auch -, die bei 100% weniger als CHF 65'000, das heisst CHF 5'000 pro Monat verdienen. Wenn wir denen den Lohnausgleich oder eine Lohnerhöhung nicht geben, gibt es bestimmt einige Fälle, die dann in die Sozialhilfe abgleiten. Das wollte ich sagen und nicht mehr. Es geht nicht darum, ob der Staat jetzt ein guter oder schlechter Arbeitgeber ist. Da haben Sie mich wirklich missverstanden. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ihre Argumentation überzeugt mich dennoch nicht. Es gibt funktionsbezogene Löhne und alle über 800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind funktionsbezogen eingeordnet. Dann hat es wirklich damit zu tun, dass die Landesverwaltung keine guten Löhne bezahlen würde, wenn es funktionsbezogen nicht stimmt und es sind wenige, überhaupt keine Fälle denkbar, wo keine Einreihung erfolgt ist. Und ich weiss auch, dass das Problem in der Landesverwaltung wirklich nicht im Segment dieser Lohnkategorien besteht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung und dem Antrag des Abg. Pepo Frick zuwenden. Es liegen drei Anträge vor. Über den ersten Antrag, das beiliegende Finanzgesetz in Behandlung zu ziehen, brauchen wir nicht abzustimmen. Das haben wir ja schon gemacht.
Dann kommen wir zum zweiten Antrag. Wir werden gesondert abstimmen. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle zustimmen, dass die Eckwerte 1 bis 3 des Finanzleitbildes im Landesvoranschlag 2010 nicht eingehalten werden». Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden diesem Antrag zugestimmt.
Wir kommen nun zu Punkt 3, zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Sie haben diesen Antrag vorliegend, aber ich lese ihn nochmals vor:
«Für das Jahr 2010 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, Landesgesetzblatt 1991 Nr. 6, für Personen mit einer Jahresbruttobesoldung von höchstens CHF 65'000 bei einem 100-prozentigen Beschäftigungsgrad einem Anteil von 1% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils zuzustimmen».
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit wurde dem Antrag mit 3 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht zugestimmt. Im Gesamten haben wir nun dem vorliegenden Antrag der Regierung zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 11 abgeschlossen. -ooOoo-