Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (Schaffung eines Rahmengesetzes und Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze), (Nr. 53/2009); [1. Lesung: 18. September 2009] Stellungnahme der Regierung (Nr. 86/2009); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 19: Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (Schaffung eines Rahmengesetzes und Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze).
Der Bericht und Antrag bzw. die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 86/2009.
Wir behandeln die erwähnte Stellungnahme der Regierung in 2. Lesung. Ich schlage vor, dass wir die 2. Lesung mittels Artikelaufruf durchführen, wenn aus dem Plenum nicht anderes gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Lesung mittels Artikelaufruf beginnen. Wir beginnen mit der 1. Regierungsvorlage, mit der Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 25 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Einen Moment, bitte. Ich gehe davon aus, dass wir diese Vorlage heute in 2. Lesung behandeln. Der Abg. Wendelin Lampert meint, wir hätten die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung noch nicht in 1. Lesung gelesen.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, das sehe ich so. Es ist nicht nur dieses Gesetz, es ist auch das letzte, die Abänderung der staatlichen Pensionsversicherung. Bei dem ist es ganz sicher so, weil die Regierung hat ja im Bericht und Antrag zur 1. Lesung explizit geschrieben, sie hat drei Bereiche ausgeklammert, einmal die LKW, einmal die Pensionsversicherung und noch ein weiteres Gesetz. Also ich denke mir rein von den Formalien her müssen wir jetzt hier zuerst eine 1. Lesung durchführen bei diesen beiden Gesetzen. Aber wenn wir das jetzt nicht mehr machen, dann würde ich es sehr schade finden.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben uns dazu schon anlässlich der 1. Lesung zur Corporate-Governance-Vorlage unterhalten. Ich habe damals schon gesagt, dass ich diese Frage mit dem Rechtsdienst damals schon geprüft habe, dass es möglich ist, im Hinblick auf die 2. Lesung Artikel vorzuschlagen, die auch andere Gesetze betreffen und die im unmittelbaren Zusammenhang stehen und deshalb auch hier eine 2. Lesung unmittelbar vorgenommen werden kann. Das haben wir noch einmal geprüft und das ist auch richtig so.Abg. Wendelin Lampert
Aber hierbei handelt es sich nicht nur um einen Artikel, es sind zwei neue Gesetze, logischerweise nur einzelne Artikel dieser Gesetze. Ich hätte gedacht, zuerst macht man eine 1. Lesung. Sollte es keine Einwände geben, dann gibt es eine 2. Lesung und da wird dann abgestimmt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Ich gebe hier ja nur die Meinung wieder, die ich abklären habe lasse und nichts anderes.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann steht hier eigentlich Meinung gegen Meinung. Wir müssen das anhand des Protokolls überprüfen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Vielleicht komme ich Ihnen zuvor, weil Sie soeben einen Satz begonnen haben. Aber ich meine, dass wir, so wie der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat, das in 1. Lesung lesen, wenn es keine Einwände gibt, in 2. und 3. Lesung zusammen mit der Vorlage oder mit den Gesetzen, die wir schon in 1. Lesung behandelt haben. Mir geht es jetzt darum, dass wir bei diesem Gesetz über den Geschäftsverkehr nicht nur Artikelaufruf machen, sondern eben den Artikel wie bei einer 1. Lesung lesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gut, dann werde ich diesem Antrag folgen. Dann werden wir bei diesem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung sowie über das zweite Gesetz, das der Abg. Wendelin Lampert erwähnt hat, eine 1. Lesung und dann anschliessend eine 2. Lesung durchführen, wenn Sie einverstanden sind und hier kein Widerspruch kommt. Das ist nicht der Fall. Dann werden wir dieses Gesetz in 1. Lesung behandeln.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 25 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Soviel mir Recht ist haben wir hier eine Arbeitsgruppe bzw. eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Überarbeitung dieses Geschäftsverkehrsgesetzes befasst. Persönlich ging ich eigentlich davon aus, als wir die 1. Lesung dieser Corporate-Governance-Vorlage durchführten, dass wir zuerst die Ergebnisse dieser Kommission abwarten. Ich weiss nicht, kann mitunter diese Kommission Ausführungen machen, wie sie den aktuellen Stand der Arbeiten in dieser Kommission im Vergleich zu dieser Vorlage sieht?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich vermag mich nicht zu erinnern, dass wir bei der Corporate-Governance-Vorlage dies explizit, also die 2. Lesung in Zusammenhang mit dieser Arbeitsgruppe für die Landtagsreform gesehen haben. Es war ein Thema aufgrund der Eintretensdebatten, wie wir künftig damit umgehen. Aber dass wir da mit der 2. Lesung warten, daran kann ich mich nicht erinnern. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine kleine Frage, und zwar bezieht sich das auf die zweitletzte Zeile «von den vom Land getragenen Schulen Auskünfte einzuholen». Ich nehme an, dass das Auskünfte in finanzieller Hinsicht sind und dass es nicht um pädagogisch-didaktische Fragen geht. Ich möchte das einfach angesprochen haben hier. Und wenn der Regierungschef vielleicht Ausführungen machen könnte, wäre ich sehr dankbar. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Arbeitsgruppe, die der Abg. Wendelin Lampert meint, ist die Kommission des Landtages zur Parlamentsreform. Das hat meines Erachtens miteinander überhaupt nichts zu tun. Da geht es um eine Reform des Parlamentes, wie Sie miteinander hier diese Reform durchführen wollen. Hier geht es ja nur um eine Erweiterung der Auskunftsrechte der Geschäftsprüfungskommission, die heute auf öffentlich-rechtliche Stiftungen eingeschränkt war. Und ich habe gesagt, Sie bekommen hier mehr Rechte, die in Zukunft auf alle öffentlichen Unternehmen ausgedehnt werden. Und Sie sehen das an der unterstrichenen Passage, dass hier an den vom Land getragenen Schulen ja keine Änderung vorgenommen wird. Die Auskunftsrechte sind ebenfalls im Geschäftsverkehrsgesetz in Art. 26 ff. Man kann diese anhören und man kann natürlich zu sämtlichen Positionen Fragen stellen. Das ist die Aufgabe auch der Kontrolle durch die Geschäftsprüfungskommission. So wie sie das bei jeder Amtsstelle machen kann, so wie sie das auch bei der Regierung machen kann, gibt es hier keine Ausnahme, sondern eine Erweiterung mit Bezug auf die öffentlichen Unternehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich habe keine Bemerkung zu dieser Inkrafttretensbestimmung, sondern stelle Antrag auf 2./3. Lesung dieses Gesetzes.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir haben den Antrag gehört auf 2./3. Lesung dieses Gesetzes. Ich lasse darüber abstimmen: Wer damit einverstanden ist, die 2. und 3. Lesung durchzuführen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben. Wir werden somit die 2. Lesung jetzt durchführen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 25 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir der Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung die Zustimmung erteilt und diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE STEUERUNG UND ÜBERWACHUNG ÖFFENTLICHER UNTERNEHMEN (ÖFFENTLICHE-UNTERNEHMEN-STEUERUNGS-GESETZ; ÖUSG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen dann zum Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen. Wie gesagt, werden wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Hier habe ich eine wesentliche Frage, und zwar habe ich bei der 1. Lesung bei diesem Artikel Folgendes gesagt: «Ich denke, über dieses Thema haben wir jetzt drei Stunden diskutiert. Ich möchte nur sagen, dass das im Lichte der Diskussion aufgenommen wird. Es wurde einige Male gesagt, dass zum Beispiel die Landesbank ein anderes Wahlgremium braucht als vielleicht die anderen Töchter des Landes. Aber ich werde jetzt da nicht die ganze Diskussion wiederholen». Und der entscheidende Satz: «Ich möchte aber, dass das bis zur 2. Lesung aufgenommen wird, was hier diskutiert wurde». Und es gab da keine Diskussion. Es gab auch keine Wortmeldung des Regierungschefs.
Und jetzt lese ich zu diesem Thema auf Seite 14 im vorliegenden Traktandum Folgendes - ich zitiere: «Nach den mündlichen Ausführungen der Regierung zu dieser Frage und vor allem bei der 1. Lesung der einzelnen Spezialgesetze wurde bei den relevanten Artikeln aber weder das Wort ergriffen, noch wurden entsprechende Änderungsanträge oder Vorbehalte angekündigt. Daraus schliesst die Regierung, dass der Landtag in der Frage der Wahlkompetenz den Argumenten der Regierung und damit ihren Vorschlägen folgen konnte». Das ist eben genau die Sache. Ich habe ja einen Rückkommensantrag gestellt. Das wurde abgelehnt. Ich habe das hier erwähnt. Und hier drin steht in meinen Bemerkungen zu Art. 4, dass ich bei den Spezialgesetzen nicht darauf zurückkommen werde, sondern erwarte, wörtlich, ich möchte aber, dass das bis zur 2. Lesung aufgenommen wird, was hier diskutiert wurde. Und die Antwort ist hier eigentlich für mich - ich muss das so sagen - falsch. Der Regierungschef hat das offensichtlich so verstanden, dass ich einverstanden bin. Aber ich bin nicht einverstanden. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass wir uns darüber anlässlich der 1. Lesung auch sehr ausführlich unterhalten haben, dass ich die verfassungsmässige Rollenverteilung sehr klar dargelegt habe und dass das ja auch im Protokoll dementsprechend verankert ist. Ich habe auch gesagt, dass die Regierung das gutachterlich abgeklärt hat und dass wir von dieser Position sicherlich nicht abrücken werden. In dem Sinne sind für mich auch die Protokolle genauso massgebend wie auch die entsprechenden Ausführungen im Bericht und Antrag selbst und in der jeweiligen Stellungnahme. Ich möchte auch noch dazu ergänzen, dass das die zentrale Frage war, ja auch, über die wir uns unterhalten haben und ich glaube auch, wenn man hier eine Änderung will, dann muss man sich auch immer in den entsprechenden Artikeln zu Wort melden. Das war in der Vergangenheit auch so und das wird auch in Zukunft so sein. Wenn es keine Wortmeldungen zu Artikeln gibt, dann werden wir auch zu einzelnen Artikeln im Lichte zu diesem Artikel keine Ausführungen machen, sondern einfach allgemeine Ausführungen voranstellen in grundsätzlichen Fragestellungen.
Nicht zu diesem Artikel, aber im vorderen Teil haben wir auch entsprechend noch einmal dazu Stellung genommen, wie wir bei den grundsätzlichen Fragestellungen hier entsprechend noch einmal klargelegt haben, wo wir die Oberaufsicht auch sehen und einfach unsere Position noch einmal dargestellt, wie wir das anlässlich der 1. Lesung ja auch schon getan haben. Das ist auf den Seiten 9 ff.Abg. Pepo Frick
Ihre Argumentation ist konsistent. Der kann ich folgen. Mein Problem ist, dass ich nicht gehört wurde. Ich habe nochmal gesagt: Ich möchte das diskutiert haben, bis zur 2. Lesung möchte ich, dass Sie das aufnehmen und das haben Sie nicht gemacht. Und ich habe, nicht nur ich, sondern bei der dreistündigen Diskussion wurde wirklich diskutiert, warum wir keine Mischform eines Wahlgremiums machen. Sie sagen immer dasselbe, das ist verfassungsrechtlich abgeklärt. Ich habe in diesem Hohen Hause gelernt, dass wenn ich zwei Juristen nehme, ich auch zwei Meinungen habe. Ich habe keine Gelegenheit, jetzt einen Juristen aufzurufen und ein anderes Gutachten zu machen.
Wir haben in der 1. Lesung diskutiert oder auch festgestellt, dass es in der Schweiz sehr wohl auch Kantone gibt, die sehr wohl anders wählen. Und ich habe mehrmals gesagt - und ich war nicht der Einzige -, dass mit der alleinigen Wahlbehörde Regierung die ganzen Entscheidungen noch weiter vom Volk weggeschoben werden, für mich eben völlig intransparent sind und parteipolitischen Winkelzügen noch mehr unterworfen sind. Für mich - ja, Sie lachen -, aber das wurde so diskutiert und Sie haben das Thema nicht aufgenommen. Ich will nicht Parteipolitik betreiben jetzt, aber das wurde so festgestellt. Wir haben gesagt: Es ist besser, wenn das im Landtag geschieht, wo die entsprechenden Parteien ein Mitspracherecht haben.
Nochmals: Ich habe angenommen, dass auch für die Spezialgesetze dieses Thema aufgenommen wird. So habe ich das verstanden, Art. 4, sonst - da habe ich wieder etwas gelernt für das nächste Mal oder für die nächste Lesung - werde ich halt bei jedem Spezialgesetz wieder genau dasselbe sagen. Und das habe ich in Art. 4 gesagt, ich wiederhole nicht die ganze Diskussion. Also es gibt da ein Missverständnis. Ihre Position habe ich auch bereits in der 1. Lesung erwähnt. Sie wollen Corporate Governance, Sie wollen das, wie Sie es dargestellt haben. Ich hatte mit anderen zusammen andere Vorstellungen von einer Wahlbehörde, aber ich denke, da bin ich jetzt ausgehebelt, da stehe ich an der Wand. Und Sie können sehr gut argumentieren, dass ich das nicht gemacht habe und zu dem muss ich stehen. Ich finde das schade.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, ich habe in der 1. Lesung explizit auf die Risiken dieses Artikels hingewiesen. Die Regierung hat ihr Gutachten zitiert und ich verstehe auch die Position der Regierung. Aber ich halte es hier mit dem Abg. Pepo Frick. Tatsache ist einfach, eine Regierungssitzung ist nicht öffentlich, die Landtagssitzungen, wo wir diese Wahlen vornehmen, die wären öffentlich. Das wäre nach meinem Dafürhalten mehr Transparenz. Aber wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit wird entscheiden und die Mehrheit wird auch die Verantwortung tragen für diese Entscheide. Ich werde dann natürlich mitunter in der Zukunft immer wieder auf die Vergangenheit hinweisen, was man mit dieser Entscheidung so alles vollzogen hat. Das muss man sich schon bewusst sein. Aber das ist Demokratie. Aber dem Abg. Pepo Frick kann ich ja nur den Tipp geben: Stellen Sie doch einen Antrag. Ich könnte mir vorstellen, dass ich Ihren Antrag unterstützen werde, wenn Sie dann mehr Öffentlichkeit wünschen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Auch ich kann mich an die Diskussionen anlässlich der 1. Lesung erinnern. Ich habe bereits dort gesagt, dass ich diesem gemeinsamen Wahlgremium - wie auch immer - zwischen Regierung und Landtag nichts abgewinnen kann, weil eben Wählen und Verantwortung auch zusammengehört. Und die Regierung führt ja auf dieser gleichen Seite 14 unten eben auch aus, ich zitiere: «Bezüglich des kontrovers diskutierten Vorschlages eines gemeinsamen Wahlgremiums zwischen Landtag und Regierung nimmt die Regierung die klare Haltung ein, dass eine solche Lösung die Zielsetzung einer klaren Aufgabenzuteilung untergraben würde. Die zuständige Oberaufsichtsbehörde muss nach ihrer Ansicht auch alleinige Wahlbehörde sein, ansonsten ergeben sich sogleich wieder Fragen der Zuständigkeit zum Beispiel in Bezug auf Abberufungen, um nur ein Beispiel zu nennen».
Diese Ansicht der Regierung kann ich voll unterstützen und ich werde dem Artikel, wie er jetzt vorliegt, meine Zustimmung erteilen.Abg. Pepo Frick
Frau Abg. Hilti, ich kann das ja akzeptieren. Es gibt verschiedene Meinungen. Ich hatte nur das Gefühl, dass ich wirklich nicht der Einzige bin mit dieser Meinung und ich stehe an der Wand. Ich kann ja das ablehnen oder nicht ablehnen. Es ist die 2. Lesung. Ich habe keinen Gegenvorschlag. Ich kann nur Nein sagen dazu, und zwar im Lichte der Diskussion anlässlich der 1. Lesung, drei Stunden lang. Dass Frau Hilti Diana jetzt eine andere Position hat, das überrascht mich nicht, das weiss ich auch. Aber meine Position, ich sage mal meine Position und ich habe angenommen - und das habe ich so argumentiert -, dass das auf die 2. Sitzung nochmals diskutiert wird. Nochmals. Dass der Regierungschef eine andere Meinung hat und die Verfassung zitiert, an das habe ich mich gewöhnt. Das ist für mich aber nicht die Bibel. Wie gesagt, wenn ich vielleicht einen anderen Verfassungsrechtler frage, der kommt auf eine andere Lösung.
Ich werde das ganze Paket ablehnen. Das ist die einzige Möglichkeit, die ich habe, und zwar, das habe ich erklärt, genau aus diesem Grund. Es gab ein Postulat, auch da wurde die Mischform gross diskutiert. Es wurde von vielen Abgeordneten gefordert, es kommt nicht, die Regierung bekommt Recht. Sie ist professioneller aufgestellt. Vielleicht habe ich Fehler gemacht, ich muss das akzeptieren. Und meine Konsequenz ist, ich werde das ganze Paket ablehnen. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Dann möchte ich einfach für das Protokoll festhalten, dass wir die Frage hier beantwortet haben und die Regierung hat keine andere Haltung eingenommen als wie sie das an der 1. Lesung und während der ganzen Debatte gemacht hat. Und ich muss Ihnen auch sagen, dass wir unsere eigene Verfassung haben und nicht die schweizerischen Kantonsverfassungen. Unsere Verfassung ist klar angelegt, wo die Oberaufsicht ist. Und das wurde in der Vergangenheit nicht konsequent gehandhabt. Eine Grundsatzdiskussion hat dazu in der 1. Lesung stattgefunden, und ich glaube, das Verständnis haben wir hier ja auch. Wir haben einfach an unserer Meinung festgehalten und es ist dann ja das Recht jedes Abgeordneten, wenn er damit nicht einverstanden ist, entweder Abänderungsanträge zu stellen oder diesen Artikel abzulehnen. So spielt die Demokratie in diesem Raum.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich war bei der 1. Lesung nicht dabei und habe spontan eine kurze Anfrage zu Art. 4: Mir stellt sich die Frage: Wenn die Regierung Wahlen vornimmt, warum wird dann der Landtag oder die GPK nicht informiert? Was spricht dagegen? Über die Abberufung wird informiert. Es ist mir klar, dass da ein Vorfall vorliegen muss. Aber auch bezüglich Strategieprozess und Strategieabstimmung wird der Landtag oder die GPK informiert. Mir stellt sich die Frage: Bei der Führung eines öffentlichen Unternehmens ist auch wichtig zu wissen, wer das führt und ob das nicht automatisch eine Information nach sich ziehen sollte. Was ist da die Position der Regierung?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte hier kurz erwähnen, dass wir uns in der 2. Lesung befinden.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Diese Frage haben wir ausführlich diskutiert anlässlich der 1. Lesung. Da bitte ich schon, dass man das auch hier jetzt einmal festhält. Wir befinden uns wirklich in einer 2. Lesung. Es gehört einfach die Kompetenz und die Verantwortung zusammen und die hat die Regierung zu tragen und das ist die Position der Regierung. Und wir sollten nicht Gewaltenteilungen, die gegeben sind, einfach hier wieder vermischen. Operative und Legislative, Exekutive und Legislative, das muss halt einfach auch getrennt werden. Und die Diskussion haben wir auch geführt, dass die GPK auch in Zukunft uns über die mittelbare Kontrolle auch kontrollieren soll. Und das kann sie auch. Und deshalb haben wir ja vorne jetzt im Geschäftsverkehrsgesetz auch die Ausdehnung sämtlicher Befugnisse auf sämtliche öffentlichen Unternehmen gemacht. Und ich bitte schon, einfach auch an die Verfassung zu erinnern, wo die exekutive Gewalt und wo die legislative Gewalt ist. Und Wahlen sind meines Erachtens keine legislative Funktion. Und auch, ich meine, dann müssten wir über jede Kommission in Zukunft berichten. Wir haben diese Diskussion anlässlich der 1. Lesung geführt. Und wenn es hier Abänderungen gibt, dann müssen Sie Abänderungsanträge stellen und ich glaube, das ist das Prozedere hier.Abg. Christian Batliner
Es ist nicht meine Meinung, dass das die Aufgabe des Landtags sein sollte. Meine Frage war nur: Was spricht dagegen, dass, wenn die Regierung Wahlen vornimmt, dass sie den Landtag entsprechend informiert?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Dann ist dieser Wunsch eigentlich angekommen. Dann können wir abstimmen, wenn kein Antrag gestellt wird: Wer mit Art. 4 einverstanden ist in der vorliegenden Form, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 14 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte es nicht versäumen, der Regierung meinen Dank auszusprechen. Ich sehe mein Anliegen aus der 1. Lesung zu 100% umgesetzt. Herzlichen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kurze Frage: Was ist das Verständnis der Regierung der Information? Ist das ein Kenntnisschreiben oder werden da gerade auch die Gründe der Abberufung bekannt gegeben?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Im Lichte der Diskussion anlässlich der 1. Lesung ist das eine umfassende Information.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir abstimmen. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Auch hier möchte ich es nicht versäumen, dazu etwas zu sagen: Ich habe in der 1. Lesung bereits betont - und diese Meinung habe ich immer noch -, dass dieser Artikel wahrscheinlich einer der zentralsten und wichtigsten ist an dieser ganzen Vorlage. Ich bin sehr dankbar, dass die Regierung mein Anliegen in der 1. Lesung, die Aufnahme des Absatz 2, umgesetzt hat. Herzlichen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich stelle Antrag, Art. 16 Abs. 2 wie folgt zu ersetzen: «Die Regierung legt dem Landtag die Eigner- oder Beteiligungsstrategie zur Genehmigung vor».
Meine Begründung: In vielen öffentlichen Unternehmen in der Schweiz wirkt die eingeführte Gesetzgebung betreffend Corporate Governance bereits. Sie zeigt aber auch schon, dass Parlamentarier unzufrieden auf diese Situation reagieren. Entsprechend werden vermehrt und dauerhaft Postulate und Interpellationen als politische Instrumente eingesetzt, um die Interessen der Wähler durch die Volksvertreter durch- bzw. einzusetzen. Ob diese Form der politischen Beteiligung an der Festlegung der Eigner- und Beteiligungsstrategie von öffentlichen Unternehmen die effektivste ist, bezweifle ich und habe darum diesen Antrag gestellt. Die Ausrichtung der öffentlichen Unternehmung ist eine politische, wirtschaftliche und eine gesellschaftliche Diskussion. Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Genehmi-gung eines Verpflichtungskredites zur Festlegung des Zahlungsrahmen für die Aufgabenbereiche des Landwirtschaftsgesetzes für die Jahre 2010 bis 2013, das haben wir gestern behandelt, Zitat: «Der Zahlungsrahmen ist für den Landtag ein zusätzliches Instrument, um regelmässig auf strategischer Ebene die Stossrichtung der Agrarpolitik überprüfen und steuern zu können». Warum soll der Landtag hier die strategische Stossrichtung geben und bei den öffentlichen Unternehmen nicht? Um welche veränderte Sachlage handelt es sich hier? Ich verweise auf unsere schweizerischen Nachbarn und gebe dazu Beispiele:- Postulat der FDP betreffend Vertretung des Kantons Zug bei der Zuger Kantonsspital AG vom 20.11.2008. Herr Abg. Quaderer, jetzt wird es interessant, wir haben ein Spitalthema: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat eine Eignerstrategie vorzulegen und dabei insbesondere aufzuzeigen, wie und in welchem Ausmass der Kanton zukünftig auf die Tätigkeit der Zuger Kantonsspital AG Einfluss nehmen will.
- Nächstes Beispiel. Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich: Es ist im Interesse des Zürcher Volkes, dass das Universitätsspital - das muss an der Branche liegen - für seine langfristige Ausrichtung Leitplanken vorgeschrieben erhält, welche in einer Eignerstrategie durch die demokratisch gewählten Organe festgelegt werden. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Regierungsrat bereit, dem Kantonsrat einen Entwurf für eine Eignerstrategie des Universitätsspitals sowie die dazu allfällig notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen? 2. Wäre der Regierungsrat bereit, nach Verabschiedung einer solchen Eignerstrategie durch den Kantonsrat diese künftig als festen Bestandteil des Leistungsauftrags an das Universitätsspital festzulegen und periodisch anzupassen?
- Hier wechsele ich die Branche. Das stammt aus der Vereinbarung zwischen dem Bund und den SBB-Betrieben: Die Leistungsvereinbarung und die Eignerstrategie legen für 4 Jahre den unternehmerischen Freiraum innerhalb des politischen Rahmens fest.
Aufgrund dieser Erfahrungen bin ich der Ansicht, dass der Landtag die politische Stossrichtung von öffentlichen Unternehmen geben sollte. Wie im Beispiel mit den SBB würde ich davon ausgehen, dass die Diskussion einmal pro Legislaturperiode im Landtag geführt wird. Im Beispiel der Liechtensteinischen Kraftwerke könnte dies bedeuten, dass allfällige Beteiligung an Wasser- und/oder Atomkraftwerken räumlich in Europa in der Eignerstrategie festgeschrieben oder eben verboten würde. Der Landtag soll zweckorientierte und räumliche Entwicklungen politisch festlegen können.
Zum Schluss möchte ich noch argumentieren, warum der von der Regierung vorgeschlagene Abs. 2 ersetzt werden sollte. Da heisst es: «Die Regierung informiert die Geschäftsprüfungskommission des Landtags über die Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien». Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz nimmt die Geschäftsprüfungskommission die Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung wahr. Die Kontrolle durch die Geschäftsprüfungskommission im Sinne einer Oberaufsicht richtet sich nach folgenden Grundsätzen: Geschäftsprüfung, Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Zielkonformität, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit und in Abs. b Finanzaufsicht, Ordnungsmässigkeit, Rechtmässig- und Wirtschaftlichkeit. Zu den Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission gehören insbesondere a) die Prüfung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes und b) die Ämterprüfung. Und wenn ich hier da jetzt die Aufzählung gemacht habe, kann ich dem Abg. Peter Hilti auch versichern, dass wir - also in der Geschäftsprüfungskommission - weder pädagogisch noch didaktisch eine Überprüfung vornehmen. Diese Einbindung liegt einer politischen Intention zugrunde. Die GPK hat aber kontroll- und ordnungspolitische Staatsverwaltungsaufgaben und ist in diesem Artikel der falsche Adressat. Der Inhalt des Absatzes 2 wirkt ausschliesslich als Postempfänger und hat keinen weiteren Nutzen.
Weiters verweise ich auf das Votum des Abg. Harry Quaderer anlässlich des Hochbautenberichts, insbesondere im Absatz zum Liechtensteinischen Landesspital. Er votierte, dass zum betreffenden Leistungsauftrag und den daraus folgenden baulichen Bedürfnissen der Landtag auch noch ein Wörtchen mitreden werde. Ich teile seine Aussage. Aber über den Leistungsauftrag können Sie nach der Einsetzung dieses Gesetzes im Rahmen einer Landtagssitzung nicht mehr diskutieren.
Ich bitte Sie deshalb, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, meinen Abänderungsantrag zu unterstützen.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich kann diesem Antrag einiges abgewinnen, vor allem, weil ich die Interessenkonflikte zwischen Geschäftsprüfungskommission und Landtag eigentlich sehe. Was ich noch hier anbringen möchte ist die Eigner- und Beteiligungsstrategie: bei welchen Instituten? Ich gehe davon aus - Sie sprechen ja von den LKW, von der Telecom, von der Post, von der LGV und vom Landesspital - ich gehe davon aus, dass es nicht darum geht, ob wir bei der Landesbibliothek oder beim Landesmuseum über Strategien reden, obwohl es eigentlich auch Eigner sind. Aber das, einfach für die Materialien, dass es klar ist.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich nehme es auch vorweg: Ich kann diesem Antrag gar nichts abgewinnen. Ich habe meine Probleme damit. Wir schaffen es jetzt erneut, aus der Corporate-Governance-Vorlage eine GPK-Diskussion zu machen. Ich verstehe das Ganze wirklich so: Die GPK als Kommission des Landtages überwacht die Exekutive, die Regierung. Wenn die Vorgabe einer Eigner- und Beteiligungsstrategie, die sehr detailliert ist, keine exekutive Aufgabe mehr ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich werde diesem Antrag ganz sicher nicht zustimmen und möchte auch zu bedenken geben: So wie ich die Corporate-Governance-Vorlage verstehe, müssten eben schon für 25 Institute und Gesellschaften Eigner- und Beteiligungsstrategien festgelegt werden. Und ob wir diese Diskussionen hier alle im Detail in diesem Raum führen wollen, das stelle ich einfach in Frage.Abg. Peter Hilti
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich nehme es auch vorweg, mein Fazit: Auch ich kann dem wenig abgewinnen. Vielleicht ganz kurz, wenn wir zurückblicken. Wir haben genau diesen Punkt auch sehr ausführlich in der 1. Lesung behandelt und ich glaube es sind genau die gleichen Argumente gefallen. Vielleicht noch einmal aus meiner Sicht, warum ich nicht dafür stimmen werde: Meiner Meinung nach vermischen wir hier Exekutive und Legislative. Und das Ziel von dieser Corporate-Governance-Vorlage ist es genau, hier Klarheit, Harmonisierung zu schaffen, Einheit zu schaffen. Die Regierung hat die Kontrolle und Oberaufsicht und somit steht sie im engsten und regelmässigen Kontakt mit den öffentlichen Unternehmen. Das ist der Landtag nicht. Das können wir gar nicht. Und durch die Informationspflicht der Regierung, so wie sie jetzt vorgesehen ist in diesem Abs. 2, die Informationspflicht der Regierung an die GPK, so hat der Landtag die Möglichkeit, meiner Meinung nach je nach Inhalten bzw. sogar die Pflicht, die Geschäfte der Regierung zu kontrollieren. Und das ist ja die Idee von diesem Abs. 2 und nicht, dass wir hier drin wieder operativ aktiv werden. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Festlegung der Eigner- oder Beteiligungsstrategie ist nicht eine Angelegenheit der Geschäftsprüfungskommission. Hier geht es darum - und das ist die Aufgabe des Landtags -, die politische Stossrichtung für diese Betriebe vorzugeben. Hier geht es um die Zukunft. Die GPK hat Oberaufsichts- oder eben Kontrollpflichten, was Fälle in der Vergangenheit betrifft. Aber die Zukunft zu gestalten ist nicht eine Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission. Ich habe das vorhin vorgelesen, was die Geschäftsprüfungskommission zu tun hat. Und ich habe ja - an und für sich verstehe ich darum das Votum der Abg. Diana Hilti nicht, es ist keine GPK-Diskussion. Wir streichen die GPK in Abs. 2 eben, weil die ersetzt werden muss durch die politische Diskussion, wohin die Reise führen soll. Und wenn ich mich da wieder auf das Landwirtschaftsgesetz berufe über den Zahlungsrahmen, dann geht es einfach nur noch darum, dass der Landtag dann zukünftig nur noch über die Agrarpolitik die politischen Weichen stellt und über die anderen nicht mehr.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich teile die Ansicht des Abg. Manfred Batliner. Für mich ist das keine Angelegenheit der GPK. Es geht um die Zukunft. Es geht um die Festlegung langfristiger Strategien. Wenn ich die Voten der Abgeordneten Peter Hilti und Diana Hilti höre: Ich glaube, Sie stören sich vor allem an der Genehmigungspflicht.
Ich stelle einen Antrag für den Fall, dass der Antrag des Abg. Manfred Batliner nicht durchkommen sollte, dahingehend, dass Abs. 2 angepasst wird wie folgt: Die Regierung informiert den Landtag über die Festlegung oder Änderung von Eignerstrategien. Diese Frage gehört nach meinem Dafürhalten in den Landtag und nicht in die GPK.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde den Antrag des Abg. Manfred Batliner selbstverständlich unterstützen. Mir kommt das fast vor wie ein Déjà-vu, wenn ich mein Votum zur 1. Lesung betrachte und nun seinen Schilderungen aus der Schweiz zuhöre. Wie gesagt, die 1. Lesung ist wieder einmal die Vergangenheit. Jetzt befinden wir uns in der Gegenwart. Die Schweizer sind anscheinend auch darauf gekommen, dass diese Entscheidung nicht der Weisheit letzter Schluss war. Jetzt versuchen die Parlamente auch wieder mehr Einfluss zu bekommen auf diese zukunftsgerichtete Eignerstrategie. Ich habe es gesagt in der 1. Lesung: Haben wir als Milizparlamentarier genügend Zeit, um Interpellationen, Postulate, Motionen einzureichen, damit wir endlich diese Informationen bekommen? Sie haben es gehört. In der Schweiz passiert jetzt das genau. Zum Teil will man es einfach nicht hören. Dann werden wir es dann vielleicht wieder in ein/zwei Jahren diskutieren.
Aber für mich ist das klar: Diese Sache, sprich diese Eignerstrategie, welche in die Zukunft wirkt, die sollte im Landtag diskutiert und verabschiedet werden. Das wäre ein sehr zentraler Punkt, wo hier die gewählte Volksvertretung auch in die Zukunft weisende Entscheidungen treffen könnte. Und ich denke mir, die Beispiele aus der Schweiz, die müssten doch schon zum Denken anregen. Also sonst weiss ich auch nicht.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Auch ich habe hier ein Déjà-vu und ich habe eigentlich gehofft, dass ich das Déjà-vu nicht erleben muss. Nur nochmals: Es geht hier um die Aufgabentrennung zwischen Exekutive und Legislative. Und nach meinem Verständnis kann der Landtag als Legislative Einfluss auf die verschiedenen Unternehmen nehmen, indem wir eben in den einzelnen Spezialgesetzen festlegen, was der Zweck und der Aufgabenbereich und die Organisation einer solchen Gesellschaft ist, wenn es um die Regelungen in den Gesetzen geht. Bei mir hat der Landtag, wenn es um exekutive und operative Aufgaben geht, nichts mitzureden.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte die Diskussion auch nicht unnötig in die Länge ziehen. Ich möchte einfach noch präzisieren, ich habe mit keinem Wort gesagt, dass die GPK eine Strategie festlegen soll. Sie wird informiert und kann aktiv werden. Und die GPK ist meiner Meinung nach eine vorbereitende Kommission des Gesamtlandtages. Und wenn es die GPK für notwendig hält, dann werden wir informiert. Und ich hoffe, dass wir informiert werden. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich darf vielleicht noch die Regierung bitten, den derzeitigen Abs. 2, den Nutzen, zu erläutern. Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die GPK hat so eine reaktive Funktion. Und es geht hier darum, wie es die beiden Herren Batliner betont haben, dass es in den Landtag gehört, wenn die Eigner- und Beteiligungsstrategie diskutiert wird, weil da geht es wirklich um die Entscheidung der Zukunft. Und das ist eine politische Stossrichtung und diese politische Stossrichtung muss vom Landtag ausgehen. Die GPK mit der Kontrollfunktion und mit der reaktiven Tätigkeit ist hier nicht die richtige Kommission für diese Genehmigung bzw. mindestens Information über die Eigner- und Beteiligungsstrategie. Diese gehört meiner Ansicht nach unbedingt hier in dieses politische Gremium, hier, wo Transparenz herrscht und Öffentlichkeitscharakter besteht.Abg. Christian Batliner
Danke für das Wort. Wenn ich die Ausführungen auf Seite 11 der Stellungnahme lese, wo die Regierung ausführt: «Eindeutig greifbar ist für die Regierung das Anliegen des Landtags, über die von ihr beschlossenen Eignerstrategien aktiv informiert zu werden. Auch unwidersprochen blieb die Forderung, dass bei von der Regierung geplanten Abberufungsverfahren der Landtag oder die Geschäftsprüfungskommission vorgängig in Kenntnis gesetzt wird».
Wenn ich das so lese, ist es das Verständnis, dass über die Eignerstrategien der Landtag informiert werden sollte. Wie gesagt, es geht um die Zukunft und nicht um eine nachträgliche Prüfung. Wenn es nicht um eine Genehmigung, sondern nur um eine Information geht, dann sehe ich wirklich nicht, wo das Problem liegt, warum das nicht angenommen werden sollte. Dann stelle ich den Abgeordneten der Vaterländischen Union die Frage: Interessiert es Sie denn, vorgängig zu wissen, was die Eignerstrategie ist, wenn die festlegt wird? Wollen Sie darüber informiert werden direkt von der Regierung oder wollen Sie von der GPK informiert werden? Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich bitte den Herrn Regierungschef um eine Stellungnahme zum Antrag des Abg. Christian Batliner.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hält an ihrem Text natürlich fest. Wir haben diese Frage sehr ausführlich anlässlich der 1. Lesung behandelt und wir haben damals auch einen gemeinsamen Nenner gefunden. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass der Landtag in den Gesetzen die politische Stossrichtung vorgibt und die Eigner- bzw. Beteiligungsstrategie ist ja nur eine Konkretisierung für eine laufende Periode, für einen kurzen Zeitraum, vielleicht für einen ganz kurzen Zeitraum. Und ich habe Ihnen das Beispiel der LKW das letzte Mal genannt. Es war in einem Sommer, als die LKW sich an einem Wasserkraftwerk in Mels beteiligen wollten. Wir konnten das nicht, weil es nicht vorgesehen war. Und jetzt wollen wir eine Beteiligungsstrategie dafür erarbeiten. Und wenn das nicht vorgesehen ist, kann die Regierung schnell reagieren und das allenfalls genehmigen. Und wenn das nicht durch das Gesetz gedeckt ist, dann können wir das auch in Zukunft nicht tun.
Es geht um die Eigner- bzw. Beteiligungsstrategie und das ist eine operative Aufgabe. Und diese Frage haben wir anlässlich der 1. Lesung behandelt. Ansonsten werden wir anlässlich jeder Landtagsdebatte wahrscheinlich über Abänderungen von Beteiligungsstrategien und Eignerstrategien auch miteinander beraten. Und alle 26 öffentlichen Unternehmen sind davon betroffen, von der Landesbibliothek über die Kulturstiftung, über die LKW usw. Und der Vergleich mit dem Zahlungsrahmen ist natürlich völlig verfehlt, Herr Abg. Batliner. Da geht es um den Landwirtschaftsbereich als solchen. Da geht es jetzt nicht um eine Institution. Da haben unmittelbar Sie den Einfluss, wie Sie diese Gelder auch diskutieren wollen. Das ist im Landwirtschaftsgesetz abgedeckt. Da geht es nicht um ein öffentliches Unternehmen. Aber der Kontakt mit den öffentlichen Unternehmen, das ist eine exekutive Aufgabe, die die Regierung wahrnehmen muss.
Anlässlich der 1. Lesung wurde der Wunsch geäussert oder die Anregung gemacht vom Abg. Peter Hilti, der danach unterstützt worden ist von verschiedenen Votanten, dass der Landtag via GPK informiert werden soll. Und das haben wir aufgegriffen und das haben wir hier drin umgesetzt. Und wenn der Landtag wünscht, dass er direkt informiert werden soll, dann muss er das selbst entscheiden. Das ist nicht die Aufgabe der Regierung. Wir finden es aber sinnvoll, in den bestehenden - und da wiederhole ich mich praktisch an jeder Landtagssitzung -, dass wir in bestehenden Gremien miteinander kommunizieren: In aussenpolitischen Angelegenheiten mit der APK, in finanzpolitischen Angelegenheiten mit der Finanzkommission. Und in Angelegenheiten, wo es halt eben um die mittelbare Kontrolle der Regierung geht - und wir werden diese Kontrolle über die Unternehmen wahrnehmen -, da ist die GPK der Ansprechpartner seitens der Regierung. Und deshalb ist es konsequent, dass hier eben die GPK auch drinsteht.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef. Bei den LKW-Betrieben geht es nicht um die Beteiligungsstrategie, sondern um die Eignerstrategie. Und zu der Thematik, dem Beispiel, das Sie mit Mels genannt haben, da geht es einfach darum, dass der politische Wille nicht definiert, welches Objekt oder welche Beteiligung erfolgen soll, sondern es soll festgestellt werden, ob die zweckorientierte und räumliche Entwicklung politisch klar festgelegt wird. Wenn man sagt, es ist dann einfach ein Wasserkraftwerk, dann wird der Landtag nachher nicht darüber diskutieren, ob man sich im Projekt Steiermark da beteiligen werde oder nicht. Aber der Zweck und die räumliche Eingrenzung, das kann sicher ein Anliegen des Landtags sein. Und beispielhaft und problematischer ist es dann natürlich bei Atomkraftwerken, wo man sagt: Ja okay, wir haben im 2020, wie es die Schweizer jetzt schon erkennen, haben wir ein Problem mit der Stromproduktion. Und dass wir dann an und für sich, dass der Landtag dann da eine Debatte führen kann und sagt: Ja okay, zweckorientiert und räumlich begrenzt beteiligen wir uns nur an einem Atomkraftwerk in der Schweiz, aber nicht in Tschernobyl oder Umgebung. Es geht einfach darum, diese politische Diskussion im Landtag zu führen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Regierungschef, ich bin sehr erstaunt über Ihre Aussage. Das muss ich Ihnen jetzt auch sagen. Sie sagen, wenn der Landtag jedesmal informiert werden müsste, wenn eine Beteiligungs- oder Eignerstrategie geändert würde, dass das jeden Monat passieren müsste, dann frage ich Sie: Was ist der Unterschied bei der GPK? Muss denn dann die GPK jeden Monat tagen, um die Eignerstrategie zu empfangen? Oder wenn wir nur jeden dritten Monat tagen, erfahren wir dann, dass für die LKW in der Zwischenzeit fünfmal die Eignerstrategie geändert wurde? Also ich verstehe Ihre Aussage nicht. Die ist nicht kongruent. Tut mir leid.Abg. Pepo Frick
Eine ganz einfache Frage betreffend die LKW: Wenn Ihre Auffassung jetzt durchkommt, dann frage ich Sie jetzt: Wenn es um die Beteiligung zum Beispiel bei einem Atomkraftwerk geht, kann da der Landtag mitreden oder nicht?Abg. Christian Batliner
Ich werde Sie dann gerne darüber informieren. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Ich denke mir, also diese Frage, das steht auf Seite 73, Abg. Pepo Frick: «Die Regierung informiert die Geschäftsprüfungskommission des Landtages über die Festlegung oder Änderung von Eigner- und Beteiligungsstrategien». Die GPK wird an diesen Sitzungen sitzen und wird zuhören, wie diese Eigner- und Beteiligungsstrategie von der Regierung festgelegt wurde. Da hat die GPK, also wie ich diese zwei Zeilen interpretiere, aber schon auch gar nichts zu sagen. Es tut mir gerade leid. Und die anderen 20 Mitglieder des Landtags noch viel weniger. Aber wir horchen nun den Ausführungen des Herrn Regierungschefs und ich bin gespannt, ob er hier eine andere Interpretation dieser zwei Zeilen hat.Abg. Pepo Frick
Ich bedanke mich für die Hilfe von links, aber ich möchte wirklich die Antwort vom Regierungschef. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich werde aber zunächst den Abg. Rainer Gopp ansprechen. Er hat mich missverstanden. Wenn ich Information gesagt habe, dann war das nicht korrekt. Ich wollte sagen, die Handlungsfähigkeit ist eingeschränkt, wenn wir jedesmal eine Genehmigung bei jeder Abänderung der Eignerstrategie oder Beteiligungsstrategie einholen müssen. Ich meine das wird laufend passieren. Und das ist eine operative Aufgabe. Und wir müssen einfach klarlegen: Was ist die Aufgabe der Legislative und was ist die Aufgabe der Exekutive? Und die Exekutive ist Aufgabe der Regierung - und da ist schade, dass meine Regierungskollegen nicht hier sind: Sie sind im täglichen Kontakt mit den Unternehmen. Und bitte, bei allem Verständnis, aber der Landtag hat keine exekutiven Aufgaben wahrzunehmen. Und die ganze Vorlage baut darauf auf, dass wir wirklich die Oberaufsicht nun dort konzentrieren, wo sie auch im täglichen Verkehr stattfindet und das ist bei der Regierung und das wird auch im Rahmen dieser Eigner- und Beteiligungsstrategien passieren.
Denken Sie darüber danach: Ich meine, wenn die Landesbank eine Beteiligung in der Schweiz kauft, dann müssten wir das Ihnen vorlegen in Zukunft. Dann müssten Sie das genehmigen. Ich weiss nicht, ob das wirklich im Sinne dessen ist. Das ist die Aufgabe, die darin steht. Das verneinen Sie jetzt wiederum. Und ich denke, die Meinungen sind auch irgendwo gemacht. Da müssen wir jetzt halt einfach eine Entscheidung herbeiführen. Ich glaube, dass die ganze Corporate-Governance-Vorlage, wenn hier eine Genehmigungspflicht des Landtags hineinkommt, dass diese unflexibler noch wird als wie wir das heute ohne Eignerstrategie haben. Ich glaube, es gehört zur Aufgabe der Regierung, hier zu führen und diese Aufgabe auch wahrzunehmen und ich bitte die GPK, diese Kontrolle auch über uns wahrzunehmen. Und ich habe die Voten der 1. Lesung aufgenommen und wir haben hier eine Informationspflicht hineingetan.
Sie haben die Frage nach dem Kernkraftwerk gestellt: Dieses Thema haben wir anlässlich der 1. Lesung schon behandelt. Der Abg. Peter Hilti hat genau dieses Beispiel gebracht. Das steht im Protokoll auch drin. Selbstverständlich gibt es keine Beteiligung der LKW an einem Kernkraftwerk. Ich weiss nicht, was diese Frage hier an einem solchen Beispiel soll. Das ist doch per Gesetz schon nicht möglich, dass die LKW sich an einem Kernkraftwerk beteiligen werden. Es heisst dort, sie sollen alle erneuerbaren Energiequellen erschliessen. Und dort sind auch Beteiligungen möglich. Alles andere ist per se von Gesetzes wegen schon ausgeschlossen. Das ist die Aufgabe des Landtages, die legislative Funktion wahrzunehmen und wir konkretisieren das dann in der Eignerstrategie.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Es ist noch nicht durchgedrungen, was eine Eignerstrategie ist. Hier geht es um die zweckorientierte und politische Stossrichtung. Es geht nicht darum, wie Sie im Beispiel Landesbank erklärten, dass wenn die eine Tochter kauft, dass wir das im Landtag diskutieren und besprechen müssen, sondern das ist in der Eignerstrategie als Grundsatz und in ihrem Zweck, die sie hat, ganz sicher enthalten. Und darum wird das eben auch nicht monatlich passieren oder quartalsweise passieren, sondern die Strategie einer Bank wird einmal in vier, das ist jetzt das allerschlechteste Beispiel, die Bank, die lassen wir weg, wir nehmen die LKW wieder, die werden ihre Aufgabe - ich sage mal - alle vier Jahre höchstens wird das mal ändern. Aber ob jetzt das ein Projekt in Mels oder in der Steiermark oder irgendwo ist, das wird an der Sachorientierung, dem Zweck und dem Nutzen diskutiert und nicht objektorientiert. Das Objektorientierte ist eine Sache der Unternehmensstrategie und wird vom Verwaltungsrat festgelegt.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich glaube, Sie haben meinen Antrag nicht verstanden. Das einzige, was ich möchte, ist, Abs. 2 dahingehend abzuändern, dass nicht die GPK informiert wird, sondern dass der Landtag informiert wird. Ich habe einen Eventualantrag gestellt ohne Genehmigungspflicht. Das hat nichts mit Vermischung von exekutiven und legislativen Aufgaben zu tun. Es geht nur darum, dass der Landtag, der gesamte Landtag und nicht eine Kommission des Landtags informiert wird. Danke.Abg. Pepo Frick
Jetzt haben Sie mir mitgeteilt, dass im LKW-Gesetz steht, dass sich die LKW sozusagen nur in Anlagen für erneuerbare Energien einkaufen können. Können Sie mir sagen, wo ich das finde. Wir haben das vor einer halben Stunde durchgemacht. Ich finde es im Gesetz nicht.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst zum Abg. Christian Batliner sagen: Ich habe schon gemerkt, dass Sie nur eine Änderung wollen, dass der Landtag informiert wird. Und ich habe vorhin gesagt, das ist aber Sache des Landtages zu entscheiden, ob er via GPK das machen will oder ob er im Gesamtlandtag hier informiert wird. Ich glaube, das ist aus unserer Sicht nicht der entscheidende Punkt. Es geht aus unserer Sicht um die Information oder Genehmigung. Ich kann auch damit leben, wenn wir den Landtag informieren. Also das ist aus Sicht der Regierung nicht relevant. Anlässlich der 1. Lesung - und da waren Sie offensichtlich nicht da, das habe ich jetzt nicht mehr gewusst -, da wurde der Wunsch geäussert, via GPK das zu tun. Ich habe nur die entsprechenden Voten der 1. Lesung hier aufgenommen und via GPK hier informiert. Ich meine, das ist die Entscheidung des Landtages, wie er informiert werden will. Ich glaube, das ist nicht unsere Sache.
Und noch einmal, Herr Abg. Pepo Frick: Sie geben den Zweck im LKW-Gesetz vor. Und dort sagen Sie, was das LKW tun kann. Und selbstverständlich, ist doch völlig klar, dass es keine Beteiligung an einem Kernkraftwerk geben wird. Ich habe Ihnen ja das letzte Mal auch gesagt, dass die LKW das Ansinnen hatte, Gaskraftwerke vielleicht zu erbauen. Das ist doch eine operative Aufgabe und da muss die Regierung festlegen, will sie so was oder will sie so was nicht. Und die Regierung sagt Nein zu einem solchen Projekt und dann wird der Landtag oder die GPK informiert, wie auch immer Sie das wollen. Und dann können Sie die Regierungspolitik auch entsprechend kritisieren, wenn das nicht in Ihrem Sinne ist. Wenn vielleicht die Politik hier im Landtag auch ändert, nicht mehr auf erneuerbare Energien zu setzen, was die Regierung oder das zuständige Ressort will, dann ist es Ihnen unbenommen, das zu tun. Aber es ist doch keine operative Aufgabe, die Energiepolitik der Regierung mitzubestimmen in einer mittelbaren Staatsverwaltung. Das geht doch nicht an. Aber wir sind hier wieder mitten in einer Grundsatzdebatte. Und ich weiss nicht, ob das jetzt zielführend ist. Wir haben diese Debatte anlässlich der 1. Lesung wirklich ausführlich diskutiert miteinander.
Und zum Abg. Manfred Batliner: Ich weiss, was eine Eignerstrategie ist. Ich habe mich Stunden damit befasst. Aber Sie haben nicht dasselbe Verständnis von einer Eignerstrategie, wie es diesem Gesetz hinterlegt ist. Sie haben eine andere und Ihre eigene. Sie haben eine Unternehmensstrategie im Kopf. Das ist was anderes. Das ist wirklich was anderes. Wir haben hier eine Eignerstrategie, die auch angepasst werden kann und die wiederholt sich. Und da werden wir in der Regierung darüber diskutieren, was wir von unseren Staatsunternehmen in Zukunft verlangen. Das wird mit der Landesbibliothek dasselbe sein, das wird mit der Kulturstiftung dasselbe sein. Und da haben Sie ein Gesetz geschaffen und im Rahmen dieses Gesetzes muss sich die Exekutive bewegen. Und nichts anderes werden wir tun.Abg. Christian Batliner
Danke, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Jetzt bin ich froh, weil ich habe das eigentlich so verstanden, dass Sie auch meinem Antrag negativ gegenüberstehen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wären Sie mit dem Antrag einverstanden oder Sie hätten keine Bedenken, wenn anstatt die GPK der Gesamtlandtag informiert wird. Und dann hoffe ich doch, dass ich mit diesem Antrag zumindest heute eine Mehrheit finden werde und appelliere an die Unterstützung der Vaterländischen Union, dass wir Eignerstrategien im Gesamtlandtag diskutieren können. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich versuche zu begründen und vielleicht versteht der Abg. Christian Batliner dann, was die Intention war, warum ich hier eine Informationspflicht an die GPK in der 1. Lesung reingeredet habe oder gefordert habe. Meine Überlegung war: Wir haben 26 öffentliche Unternehmen. Ich möchte nicht wertend wirken, aber nicht alle haben die gleiche Tragweite. Ein Beispiel: Die Landesbibliothek entscheidet - ich halte sehr viel von der Landesbibliothek -, wenn die Landesbibliothek entscheidet, in naher Zukunft vermehrt italienische Bücher anzuschaffen, ich glaube nicht, dass das ein Thema sein muss, das wir hier im Landtag besprechen müssen. Meine Idee war, dass die GPK eine Art Filterfunktion vornehmen kann und dann entscheidet, für den Landtag: Das machen wir zum Thema und das nicht. Das war meine Intention. Nicht mehr und nicht weniger. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich hoffe, dass wir bald zu den Abstimmungen kommen.Abg. Pepo Frick
Herr Regierungschef, entschuldigen Sie meine Sturheit, vielleicht sitze ich selbst auf der Leitung, aber ich habe jetzt hier das Gesetz. Und Sie sagen mir im Gesetz steht, dass die LKW sozusagen nur in erneuerbare Energien investieren können. Der Zweck lautet:
«a) Zweck der LKW ist die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung und Abgabe von elektrischer Energie.
b) Die Zurverfügungstellung einer Netzinfrastruktur für die elektronische Kommunikation».
Dann habe ich gesucht. Art. 15 heisst Wirtschaftlichkeit und Ökologie: «Die LKW sind nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte zu führen». Ist das hier beinhaltet?
Und ich frage jetzt wirklich völlig naiv: Diese Frage einer Kernkraftwerkbeteiligung müssen wir uns offensichtlich nicht stellen, aber in fünf Jahren könnte die Regierung der Überzeugung sein: Wir investieren in Atomkraftwerke. Habe ich dann gemäss - wie Sie sagen - gemäss diesem Gesetz, das ich hier in der Hand habe, habe ich dann die Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen? Ich frage es zum letzten Mal. Ich finde es nicht im Gesetz.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch das Anliegen des Abg. Peter Hilti unterstützen. Für mich passt dieser Abs. 2, so wie er jetzt steht. Für mich muss oder soll die GPK hier eine Filterfunktion vornehmen. Und wenn die GPK dann das Gefühl hat, das ist jetzt etwas, das der Gesamtlandtag diskutieren soll oder wo er informiert werden soll, dann wird sie das machen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Peter Hilti hat von italienischen Büchern bei der Landesbibliothek gesprochen. Hier kann ich jetzt wirklich beweisend feststellen, dass der Unterschied zwischen Eignerstrategie und Verwaltungsrat/Unternehmensstrategie und operativer Marktstrategie, dass die Unterschiede hier nicht bekannt sind. Ich fühle mich überfordert, hier die entsprechende Aufklärung dem Abg. Hilti einbringen zu können.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident, liebe Kollegen. Selbst mal Mitglied in der Geschäftsprüfungskommission, aber das ist schon sehr lange aus, in der ersten Mandatsperiode, die ich in diesem Hohen Haus war, und danach immer wieder Kollegen aus unserem Gremium in die Geschäftsprüfungskommission bestellend und unterstützend und bei allem Vertrauen mag ich nicht, dass die Geschäftsprüfungskommission für mich als Mitglied des Gesamtlandtages eine Filterfunktion übernimmt. Und deswegen werde ich den Antrag des Kollegen Christian Batliner unterstützen. Ich verstehe auch so, dass der Herr Regierungschef sich ja nur in seinen Äusserungen daran gestossen hat, zur Genehmigung der Eigner- bzw. Beteiligungsstrategie an den Landtag zu gelangen. Er schien sich eher positiv dazu auszudrücken, dass es ihm egal wäre, die Geschäftsprüfungskommission oder den Gesamtlandtag zu informieren. Und ich appelliere auch an die Kollegen, die mir vis-à-vis sitzen, doch hier im Interesse eines Vorwärtskommens und einer positiven Unterstützung den Vorschlag von Christian Batliner mitzutragen.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. In einem Parlament prallen offenbar die Meinungen aufeinander. Also ich als langjähriges GPK-Mitglied empfehle dem Gesamtlandtag, dass die GPK die von Peter Hilti zitierte Filterfunktion wirklich übernehmen kann. Dies als Entlastung dieses Landtages. Wir werden informieren. Mehr als eine Information ist es ja nicht. Das ist ja auch klar. Da sind wir uns einig. Das ist meine Meinung. Und im Übrigen denke ich, sollten wir jetzt endlich abstimmen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Betreffend die Ausführungen des Abg. Pepo Frick: Wenn er wirklich denkt, der Art. 15 des LKW-Gesetzes würde verhindern, dass wir Atomstrom haben in diesem Land, also dann muss ich Ihnen schon sagen, dann leben Sie in einer rechten Illusion. Fakt ist, wir haben einen Euromix. Der Euromix ist Atom, Kohle, Wasserkraft bunt gemischt. Und gerade das Samina-Pumpspeicherkraftwerk wird in der Nacht unter anderem auch mit Atomstrom betrieben. Das kann ich mir sehr gut vorstellen, denn die Atomkraftwerke, die laufen ja durch in der Nacht. Und dann, wenn Europa sonst wenig Strom braucht, werden wir den See im Steg füllen. Also wer jetzt hier wirklich denkt, aus diesem Art. 15 im LKW-Gesetz, aus dem könnte man ableiten, aus diesen ökologischen Aspekten, wir hätten keinen Atomstrom, also da bin ich ja doch gespannt, ob die Regierung diese Ansicht auch teilt. Ich wäre dann auch noch gespannt, was die LKW zu solchen «Illusionen» sagen. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Diskussion hier übersteigt mein Fassungsvermögen. Ich kann da schlichtweg das Votum des Abg. Negele nicht nachvollziehen. Da wird von Filterfunktion geredet. Ist der Landtag überlastet? Wir reden von 26 öffentlichen Unternehmen. Wir reden von der Festlegung der Eignerstrategie. Die Eignerstrategie wechselt man nicht wie die Unterwäsche. Das kommt nicht drei-/viermal im Jahr vor. Heute haben wir fünf Voranschläge und den Landesvoranschlag behandelt. Sechs Voranschläge, Budgets für 2010. Das wird jährlich gemacht. Bei 26 Unternehmen - das wird alle vier Jahre mal festgelegt. Ich habe das vollste Vertrauen in die Regierung, dass sie weitsichtig die Eignerstrategie festlegen wird und dass das nicht jedesmal in den Landtag kommen wird. Also wieso da die GPK eine Filterfunktion wahrnehmen muss, damit der Landtag nicht überlastet ist, das kann ich schlichtweg nicht nachvollziehen.
Aus Sicht der GPK - ich kann Ihnen das jetzt schon sagen - solange ich GPK-Vorsitzender bin, Mehrheitsbeschluss in der GPK vorausgesetzt, das kommt alles zur eigenen Entlastung schon in den Landtag. Ich will mir das nicht anmassen, das alleine zu entscheiden, weitsichtige Unternehmensstrategien von Branchen, die ich persönlich vielleicht nicht so gut kenne, da möchte ich, dass der Landtag mitentscheidet. Und ich verstehe es schlichtweg nicht, dass sich der Landtag hier aus seiner Verantwortung ziehen und stehlen will und die Verantwortung der GPK übergeben will und die GPK soll entscheiden, was in den Landtag kommt und wie der Landtag informiert wird. Also ich weiss nicht, ich kann das nicht mehr nachvollziehen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. In der Zwischenzeit hatte ich gerade die Gelegenheit, mit dem Abg. Pepo Frick kurz meine vorhergehenden Ausführungen zu besprechen. Und seine Ausführungen beziehen sich anscheinend nicht auf den aktuellen Strombezug der LKW, sondern auf zukünftige Beteiligungen. Er ist also doch ein Realist. Er weiss auch, dass der aktuelle Strom ein Euromix ist. Und seine Fragen gingen dahingehend, wie sieht es bei zukünftigen Beteiligungen aus?, und diese Frage ist berechtigt. Aber ich denke mir, auch da ist es klar für mich mit diesem ökologischen Aspekt. Ich bin gespannt, was die Regierung dazu sagt.
Nichtsdestotrotz zurückkommend auf diesen Artikel. Es ist klar: Sollte dieser Artikel so verabschiedet werden, hat die GPK nur ein Informationsrecht. Sie hat kein Genehmigungsrecht, man könnte auch sagen zur Kenntnisnahme. Sie spielt im Prinzip eine Überbringungsfunktion, sofern sie will, an den Landtag. Und ich würde das schade finden. Ich würde hier gerne mitentscheiden. Aber das wird die Demokratie entscheiden.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Regierung informiert die GPK und der Landtag setzt die Stossrichtung fest. Also schlussendlich sind es doch wir immer noch, die sagen können, was, wie, wo und warum. Die Regierung kann entscheiden, aber wir haben doch schlussendlich auch noch was zu sagen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Schön wäre es, wie Sie es ausführen, Herr Abg. Quaderer. Ich habe es gerade gehört. Sie sagen: Wir machen das Gesetz. Da haben Sie Recht. Wir werden da gewisse Leitplanken definieren. Hier würde es eben noch weiter gehen. Ich würde es schätzen, wenn wir hier ein Genehmigungsrecht hätten betreffend diese Eigner- oder Beteiligungsstrategie. Aber wenn man sagt, okay, das Gesetz, das ist unser Eingriffszeitpunkt, das ist Ihre Betrachtungsweise. Ich hätte gerne ein Beschlussrecht bei dieser Eignungs- und Beteiligungsstrategie. Und ich denke mir, der Abg. Manfred Batliner hat es in seinem Antrag sehr schön aufgezeigt, die Schweizer haben anscheinend auch schon einiges dazugelernt. Hut ab.Abg. Harry Quaderer
Ich kann mich jetzt nochmals kurz fassen: Wir sind die Legislative und nicht die Exekutive.Abg. Christian Batliner
Ein Beispiel aus der heutigen Diskussion: Ich weiss nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist. Der Abg. Peter Büchel hat zu Art. 3 des LKW-Gesetzes einen Antrag eingebracht und der Abg. Elmar Kindle hat gesagt: Wenn das kommt, dann möchte ich das aber im Landtag diskutieren. Genau. Wenn der Zweck der LKW abgeändert wird, dann ist das eine Änderung der Eignerstrategie. Wollen Sie darüber mitdiskutieren oder nicht? Sollen wir das in der GPK - ich kenne mich auf dem Strommarkt nicht aus - soll ich dann entscheiden, ob das in den Landtag gehört oder nicht oder wir in der GPK? Das gehört in den Landtag. Ein kleines Beispiel aus dem heutigen Landtag.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Jetzt muss ich trotzdem nochmal was sagen. Jetzt vermischen wir zwei Sachen. Wir vermischen die Zweckartikel und den Aufgabenbereich, den wir als Legislative selbstverständlich im Gesetz festlegen und jederzeit kann jeder Abgeordnete oder eine Gruppierung dazu eine Gesetzesinitiative oder was auch immer einbringen. Das sind unsere Möglichkeiten. Aber eine Eigner- und Beteiligungsstrategie, da geht es nicht darum, ob die GPK die Zustimmung zu einer Abänderung des Zweckartikels eines Spezialgesetzes gibt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.Abg. Harry Quaderer
So ist es. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke. Zu dieser Präzisierung gebe ich Ihnen Recht. Aber als Juristin muss ich Ihnen nicht erklären, dass Gesetze sehr auslegungsbedürftig sind, offen formuliert werden und man unter einzelne Tatbestände verschiedenste Sachen subsumieren kann, die dann im Rahmen der Eignerstrategie festgelegt werden.Abg. Manfred Batliner
Danke. So ist es.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ganz kurz: Herr Abg. Batliner, ja genau. Und dann sind wir beim Vollzug der Gesetze. Und der Vollzug ist eine exekutive Aufgabe. Und das haben wir im Lichte der Debatte, die Sie führen zu jedem Gesetz, da gibt es Materialien, da gibt es Protokolle, da gibt es Ausführungen. Diese Aufgabe ist eine exekutive Vollzugsaufgabe der Regierung. Und wenn die Regierung hier nach Ihrer Auffassung eine Kompetenzüberschreitung macht, dann ist es Ihre Aufgabe als GPK, nicht nur Ihre als GPK-Präsident, sondern der GPK, uns zu kontrollieren, uns darauf hinzuweisen, wenn das nicht stimmt. Und Sie müssen einfach bitte zur Kenntnis nehmen, dass es Unterschiede zwischen Legislative und Exekutive gibt. Und wenn Sie gerne in der Exekutive sind, dann bitte gehen Sie in die Exekutive. Das ist überhaupt kein Problem. Machen Sie doch diesen Sprung. Ich möchte mit Ihnen manchmal auch tauschen. Es ist einfacher, der Regierung Fragen zu stellen und auf ein wandelndes Lexikon zu hoffen auf dieser Seite der Regierungsbank. Ich bitte Sie darum. Aber versuchen Sie nicht, hier die verfassungsmässige Aufgabenteilung zu - ich muss ein schönes Wort finden - irgendwo zu untergraben. Jetzt sage ich es halt trotzdem. Mir ist kein anderes Wort jetzt in den Sinn gekommen. Es geht hier um Ihre legislative Aufgabe. Sie setzen die Leitplanken mit dem Zweckartikel, mit dem Gegenstand und es ist dann eine Vollzugsaufgabe der Regierung, hierin eine Eignerstrategie zu formulieren. Und dann ist es die Aufgabe der Unternehmen, aus der Eignerstrategie eine Unternehmensstrategie für sich zu formulieren. Und das ist der Aufbau, der diesem Gesetz hinterlegt ist und den wir jetzt über Jahre diskutiert haben und den wir nicht heute einfach über den Haufen werfen sollten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Abg. Christian Batliner und dann der Abg. Gisela Biedermann. Irgendwann sollten wir dann aber zur Abstimmung kommen.Abg. Christian Batliner
Danke für das Wort. Ich weiss jetzt nicht, welchen Abg. Batliner der Regierungschef angesprochen hat. Mein Antrag vermischt nicht zwischen legislativen und exekutiven Aufgaben. Nochmals. Ich möchte nur, dass die Eignerstrategie im Gesamtlandtag diskutiert wird. Das einfach nochmals zur Klarstellung.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich sehe die eine Antwort des Abg. Christian Batliner als er sagte: Als GPK sind wir nicht kompetent genug, diese oder jene Details oder Spezialitäten abschliessend oder ausreichend zu beurteilen. Ich denke, das geht dem Landtag sicher nicht anders. Wir hätten auch unsere Probleme, diese Dinge im Detail so klar beurteilen zu können. Ich plädiere vielmehr dafür, dass im Zuge der Landtagsre-form der GPK, wie ich bei meinem Votum bei der Eintretensdebatte schon gesagt habe, ein grösserer Handlungsspielraum zugeteilt wird, und dass definitiv die GPK diese Dinge dem Landtag nicht nur per Protokoll, sondern möglicherweise mit Nachdruck mitteilt, oder einfach alle Themen, die in diesem Bereich anfallen, dem Landtag weiterleitet. Ich denke, die GPK ist frei, das zu tun. So wie ich die Tätigkeit der GPK inzwischen kennen gelernt habe, ist das ja auch ihre Aufgabe. Ich denke, dass dadurch die Einflussnahme des Landtags erhalten bleiben kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Diese Fragen werden sicher in der Kommission auch besprochen. Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Nur ein Wort: Was die Abg. Gisela Biedermann sagt, gefällt mir sehr. Und wenn wir dann aus diesem Dreiecksverhältnis Regierung, GPK und die GPK kommt hierher, um mit uns die Diskussion zu führen, gerade den Kurzweg schalten, nämlich Regierung kommt hierher und informiert den Landtag, dann haben wir die ideale Lösung. Und das würde dem entsprechen, was Christian Batliner beantragt. Und daher noch einmal, ich unterstütze das gerne und denke, dass es auch im Sinne des Gesamtlandtages ist, der ja informiert werden will und dadurch die Möglichkeit erlangt und sich heute mit dem Art. 16 diese Möglichkeit schaffen kann. Und ansonst ist die Chance verpasst.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich wollte nur sagen, die Meinungen sind gemacht. Ich würde vorschlagen, wir stimmen über die zwei Anträge ab.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist auch in meinem Sinne. Dann haben wir zwei Anträge vorliegen: Den Antrag des Abg. Manfred Batliner und den Eventualantrag des Abg. Christian Batliner. Wir stimmen somit ab über den Antrag von Manfred Batliner. Er betrifft den Art. 16 Abs. 2. Ich bitte, ihn nochmals genau vorzulesen, damit wir wissen, über was wir abstimmen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle den Antrag, Art. 16 Abs. 2 wie folgt zu ersetzen: «Die Regierung legt dem Landtag die Eigner- oder Beteiligungsstrategie zur Genehmigung vor».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, der möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Christian Batliner. Und ich bitte auch ihn, seinen Antrag noch einmal vorzulesen, damit wir wissen, über was wir abstimmen.Abg. Christian Batliner
«Die Regierung informiert den Landtag über die Festlegung oder Änderung von Eignerstrategien».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer für den Antrag stimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über Art. 16 in der vorliegenden Fassung ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 13 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir können weiterlesen. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle hier Antrag, dass ein Abs. 3 eingeführt wird, der wie folgt lautet: «Die Regierung informiert die Geschäftsprüfungskommission über die Vornahme und Ergebnisse des Beteiligungscontrollings».
Ich begründe das kurz wie folgt: Die Regierung führt auf Seite 16 aus: «Für den Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung, wo der Regierung also keine direkten Weisungs-, sondern lediglich Oberaufsichtsrechte in der jeweiligen spezialgesetzlichen Ausgestaltung zukommen, bedeutet dies, dass die Regierung dem Landtag für die richtige Wahrnehmung dieser Oberaufsicht verantwortlich ist. Ob die Regierung ihre spezialgesetzlich konkretisierte Oberaufsichtsfunktion richtig wahrnimmt, kann die GPK mit den oben erwähnten Auskunfts- und Einsichtsrechten kontrollieren». Und hier wird kein Auskunfts- oder Informa-tionsrecht der GPK festgelegt. Wenn wir hier keinen Zusatz einfügen, ist der Landtag abgeschnitten und kann gar nicht überprüfen, ob die Regierung ihre Aufsichtsfunktion oder Oberaufsicht gegenüber den öffentlichen Unternehmen nachkommt. Wenn die GPK diese Funktion schon wahrnehmen soll, muss sie prüfen können, ob die Regierung ihre Aufsicht auch wahrnimmt und muss über die Ergebnisse des Beteiligungscontrollings informiert werden. Danke. Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass wir heute schon ein Beteiligungscontrolling machen, dass wir heute schon regelmässig informiert werden von den verschiedenen Unternehmen und dass Sie heute schon die Möglichkeiten haben, das von uns auch einzufordern. Wenn Sie dies wollen, ich überlasse das hier dem Plenum, dies zu diskutieren, wie Sie das sehen. Wir haben heute ein quartalsmässiges Reporting seitens aller Unternehmen, die davon betroffen sind. Ich denke, wenn das der Information dient, warum nicht. Es wird halt eine Fülle an Informationen geben, die Sie dann auch zu verarbeiten haben. Ob das in aggregierter Form sein muss oder ob das alle Quartale sein soll, das müssen Sie wissen. Wir nehmen Sie dann aber auch in die Pflicht, weil wir dann auch sagen können, dass Sie davon informiert gewesen sind. Ich möchte das aber Ihnen überlassen. Bisher war es ja immer so: Wenn Sie etwas festgestellt haben, sind Sie auf uns zugekommen. Aber das ist Ihre Aufgabe. Ich habe nur bisher so verstanden, dass Sie jetzt schon eine Fülle an Aufgaben haben und dann auf die Regierung einzelfallartig zukommen, dass Sie ein Informationsrecht ja - das wir vorhin im Geschäftsverkehrsgesetz gemacht haben - sowieso gegenüber den Unternehmen haben. Ich überlasse das eigentlich der Diskussion hier im Plenum, wie Sie das behandeln wollen.Abg. Christian Batliner
Danke für Ihre Stellungnahme, Herr Regierungschef. Wie oft die Regierung die GPK informiert, ich glaube, das ich eine Sache der Absprache. Aber ich denke eine periodische Information sollte stattfinden, mindestens einmal jährlich. Und ich denke die GPK muss ja nicht sämtliche Informationen haben, die die Regierung von den 26 öffentlichen Unternehmen quartalsweise erhält. Es genügt, wenn die GPK jährlich einmal einen Bericht, eine Auswertung kriegt, wo die GPK nachvollziehen kann, ob und wie die Regierung ihr Beteiligungscontrolling wahrnimmt. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke auch, dass die GPK bereits heute diese Möglichkeit hat. Jetzt führen wir wirklich wieder die GPK-Diskussion. Die GPK muss sich einfach - das ist jetzt meine persönliche Meinung - einmal überlegen, welche Aufgaben sie jetzt hat und wie sie diese Aufgaben wahrnimmt.
Ich kann einem solchen Artikel oder neuen Absatz nichts abgewinnen. Ich würde es dabei belassen, wie es jetzt ist und die GPK soll sich überlegen, wie sie künftig mit ihren Aufgaben, die sie bereits jetzt hat, mit ihren Instrumenten umgeht. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke für das Wort. Frau Abg. Hilti, diese Frage haben wir schon bei anderen Themen behandelt. Es stellt sich immer die Frage: Wo stelle ich die richtige Frage? Zu welchem Thema? Zu welchem Unternehmen? Und wenn es einmal pro Jahr einen Bericht gibt, das ist nicht die grosse Menge an Arbeit. Da gibt es einen Bericht, wo man vielleicht die Möglichkeit hat, das zwei/drei Stunden mit dem Herrn Regierungschef zu besprechen. Aber da stellt sich immer die gleiche Problematik: Wir sind Milizparlamentarier. Bei welchem Unternehmen stellen wir die richtige Frage? Wir erfahren vielleicht eben dann gar nicht mehr so wahnsinnig viel, wenn die Exekutive all diese Aufgaben hier wahrnimmt. Und mir wäre es jetzt wohler als GPK, wenn ich schon mal einen Bericht hätte und dann kann ich punktuell nachfragen und beim richtigen Unternehmen vielleicht auch mal vorsprechen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Kollege Christian Batliner, vielleicht habe ich Sie falsch verstanden. Also Sie sagen: Die Regierung soll der GPK Informationen liefern, ob sie ihr Beteiligungscontrolling wahrnimmt. Habe ich Sie richtig verstanden? Dann frage ich mich: Wo ist das Controlling der GPK?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nur zu bedenken geben. Wenn der Regierungschef vorher ausgeführt hat, dass dieses Beteiligungscontrolling quartalsmässig stattfindet, dann rechne ich einfach mal hoch, das sind viermal im Jahr Beteiligungscontrollings-Berichte von 26 Unternehmen. Ich weiss nicht, ob die GPK, die sonst ja schon etwa sagt, dass sie zu viele Aufgaben hat, wirklich diese Anzahl an Berichten will.Abg. Christian Batliner
Durch diese Vorlage wird eine strikte Trennung bezüglich der operativen Aufgaben gemacht. Es wird alles auf die Exekutive übertragen. Die Regierung hat die Oberaufsicht und der Landtag soll das über die GPK kontrollieren. Ich brauche nicht quartalsmässig von 26 Unternehmen sämtliche Unterlagen, was da gemacht wird. Aber es stellt sich mir die Frage: Ist es eine Holschuld oder ist es eine Bringschuld? Wenn man sagt, die GPK kann ihre Funktion wahrnehmen, dann ist es eine Holschuld. Die GPK geht es holen. Wenn es eine Bringschuld ist, wenn wir das gesetzlich verankern, dann hat die Regierung die GPK entsprechend zu informieren. Hol- und Bringschuld haben wir schon einmal gehabt. Damit haben wir auch schon schlechte Erfahrungen gemacht.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, nur dass wir das Instrument richtig einordnen. Das Beteiligungscontrolling ist ein Instrument der Regierung, zu kontrollieren, ob die Unternehmen die Eignerstrategie auch einhalten. Und das ist eine Verpflichtung, die wir hier ja einführen. Ich wollte Ihnen ausdrücken, dass wir das heute schon machen und wir führen das jetzt nach, dass das auch in Zukunft eine Verpflichtung der Regierung ist.
Aber ich glaube, dass diese Information Ihr Auskunftsrecht nicht ersetzen kann, das wir heute eingeführt haben. Ich glaube das ist schon eine Aktivität, die die GPK dann auch selbst entwickeln muss gemäss Geschäftsverkehrsgesetz, Sie haben diese Möglichkeit. Und ich meine diese Befugnisse, die Sie im Geschäftsverkehrsgesetz haben, da kann ich keinen Einfluss nehmen. Da kann die Regierung keinen Einfluss nehmen. Das liegt an der GPK, ob sie diese Rechte wahrnehmen will oder ob sie davon nicht Gebrauch machen will. Das ist auch kein zusätzliches Instrument gegenüber der Regierung, sondern das ist ein Instrument, das die Regierung gegenüber den Unternehmen hat, ob die Unternehmen das, was man ihnen aufgetragen hat, auch umsetzen; ob das einen zusätzlichen Informationsgehalt für Sie hat, das kann ich nicht beurteilen. Ich glaube eher nicht. Sie kontrollieren damit ja nicht die Regierung, sondern mittelbar eigentlich die Tätigkeit der Unternehmen. Abg. Christian Batliner
Durch das Beteiligungscontrolling, das die Regierung vornimmt, nimmt die Regierung ihre Aufsicht gegenüber den öffentlichen Unternehmen wahr. Und die GPK muss prüfen, ob die Regierung ihre Auf-sichtspflicht wahrnimmt. Und wie anders soll die GPK das denn prüfen als zu kontrollieren, wie die Regierung das Beteiligungscontrolling vornimmt? Wie sollen wir das machen? Sollen wir alle vier Jahre einmal stichprobeweise nachprüfen und schauen: Aha, okay, bei der Landesbibliothek hat die Regierung das so gemacht. Sollen wir das wie einen Ämterbesuch ausgestalten oder sollen wir effektiv die Kontrolle wahrnehmen?
Wenn es dem Landtag ernst ist, dass er die Aufsichtspflicht der Regierung kontrolliert, dann müssen wir über das Beteiligungscontrolling entsprechend informiert werden. Und meines Erachtens ist das keine Holschuld, das ist eine Bringschuld und das gehört ins Gesetz. Ich kann es schon holen als GPK-Präsident. Ich kann der Regierung ein Schreiben schicken und sagen, ich möchte einmal jährlich einen Bericht haben zusammengefasst, wie das Beteiligungscontrolling bei jedem öffentlichen Unternehmen wahrgenommen wird. Ich brauche nicht sämtliche Unterlagen. Ich möchte eine zusammengefasste, übersichtliche Darstellung haben. Aber meines Erachtens gehört das ins Gesetz. Es ist für mich schlichtweg ein Witz, wenn man sagt, dass der Landtag verfassungsmässig nur die Kompetenz hat zu prüfen, ob die Regierung die Aufsichtsfunktion wahrnimmt, wenn man die Informationspflicht der Regierung dann gesetzlich nicht verankert. Wenn wir das nicht machen, dann schneiden wir uns ab. Und ich kann es nur noch einmal sagen: Ich kann auch diesen Punkt, wenn wir das jetzt nicht gesetzlich verankern, wiederum nicht nachvollziehen. Aber das werden wir die nächsten Jahre sehr wahrscheinlich noch mehr erfahren.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe jetzt Ihre Aufregung nicht. Wir sind nicht auseinander, Herr Abg. Batliner. Überhaupt nicht. Hier wird nur eine Pflicht der Regierung eingeführt, dass wir das Beteiligungscontrolling machen. Und das werden wir machen und das haben wir ja bisher auch schon gemacht. Und Sie wollen ja kontrollieren, ob wir das auch durchführen. Und ich frage mich, ob Sie dazu die einzelnen Beteiligungscontrollings-Berichte vierteljährlich der einzelnen Unternehmen brauchen oder ob Sie über dieses Beteiligungscontrolling von der Regierung informiert werden möchten. Ich glaube, da gibt es keine Diskrepanz. Ich weiss nur nicht, worauf Ihr Antrag hinauszielt, ob Sie diese einzelnen Blätter dann wollen oder ob Sie eine Information seitens der Regierung wollen, dass wir diese 26 Unternehmen mit einem standardisierten Verfahren auch überprüfen.Abg. Christian Batliner
Danke. Ich präzisiere meinen Antrag wie folgt: «Die Regierung informiert die Geschäftsprüfungskommission einmal jährlich über die Vornahme und Ergebnisse des Beteiligungscontrollings». Danke. Ich glaube, die Meinungen sind sowieso gemacht. Wir können die Diskussion beenden und abstimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann kommen wir zur Abstimmung: Der Abg. Christian Batliner hat einen Antrag gestellt, Art. 18 durch Ziffer 3 zu ergänzen mit dem Wortlaut, Sie korrigieren mich, wenn ich ihn nicht richtig wiederhole: «Die Regierung informiert die Geschäftsprüfungskommission einmal jährlich über die Vornahme und Ergebnisse des Beteiligungscontrollings». Ist das richtig so?
Okay, dann stimmen wir ab: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben und wir können weiterlesen. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Entschuldigung, Herr Landtagspräsident. Vielleicht bin ich jetzt komplett falsch, aber haben wir über den Art. 18 abgestimmt oder nur über den Änderungsantrag?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie Recht. Dann stelle ich einen Rückkommensantrag, dass wir zurückkommen auf Art. 18. Wer mit diesem Rückkommensantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Rückkommensantrag mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben. Wir stimmen nun über Art. 18 inklusive dieser Änderung ab. Wer mit dem Art. 18 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen dann, nachdem wir über Art. 19 schon abgestimmt haben, zu Art. 20, der schon aufgerufen wurde.Abg. Manfred Batliner
Entschuldigung, Herr Präsident. Wie schaut jetzt der Art. 18 aus?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Art. 18 schaut aus, wie er hier steht plus den neuen Abs. 3, wie er vom Abg. Christian Batliner vorgeschlagen worden ist. Er ist mit 14 Stimmen durchgekommen.
Dann stimmen wir jetzt ab über Art. 20. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 13 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und diese Lesung abgeschlossen. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einem nächsten Gesetz, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Bst. b und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abg. Thomas Vogt
Herr Präsident, wir sind nicht beschlussfähig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann bitte ich, den einen oder anderen Abgeordneten in das Plenum zu holen.
Nachdem wir wieder beschlussfähig sind, stimmen wir ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 bis 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 bis 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 19bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 19bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19bis Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19bis Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19ter Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19ter Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 und 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 und 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Abs. 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 77bis Abs. 1 und 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77bis Abs. 1 und 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 13 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die invalidenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Bst. b und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 und 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 und 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Gesetz mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die familienzulagen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Bst. b und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 bis 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 bis 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die stiftung «erwachsenenbildung liechtenstein»
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, nämlich zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein».
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 Bst. b und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Verständnisfrage: Anlässlich der 1. Lesung hat es einen Antrag gegeben, dass das umgestellt wird bei den so genannten staatsnahen Betrieben. Die Regierung hat dann argumentiert, dass sie eigentlich die ursprüngliche Fassung beibelassen möchte, wenn ich das richtig verstehe aus Gründen der Einheitlichkeit. Jetzt meine Frage: Ist es der Wille oder die Auffassung der Regierung, dass bei staatsnahen Betrieben vom Kann-Recht in Abs. 4 Gebrauch gemacht wird, dass diese von der Finanzkontrolle revidiert werden? Verstehe ich das richtig?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, das kann ich bestätigen und das ist jetzt auch kongruent mit dem Finanzkontrollgesetz, diese Auflistung, die wir jetzt hier machen, dieser Grundsatz, wie wir ihn jetzt nun hier festhalten. Nicht, dass in einem Spezialgesetz weitere Aufgaben gemacht werden, sondern dass das über das Finanzkontrollgesetz gemacht wird. Und deshalb ist hier die Kann-Bestimmung drin.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weitere Wortmeldung gibt, können wir abstimmen: Wer mit Art. 9a - Wahl und Aufgaben - einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein» die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 23:00 Uhr).
-ooOoo-