Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG), (Nr. 54/2009); [1. Lesung: 18. September 2009] Stellungnahme der Regierung (Nr. 89/2009); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 20: Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz).
Wir haben dieses Gesetz in 1. Lesung im September 2009 behandelt. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 89/2009 und wir werden diese Vorlage heute in 2. Lesung behandeln.
Nachdem es gegenüber der 1. Lesung keine Änderung gegeben hat, schlage ich vor, dass wir diese 2. Lesung durch Artikelaufruf durchführen, ausser es wird aus dem Plenum die Lesung der einzelnen Artikel verlangt.
Wird das Wort gewünscht? Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Beantwortung der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Abg. Frick, ich weise Sie darauf hin, dass wir uns in der 2. Lesung befinden.Abg. Albert Frick
Dann werde ich mich beim entsprechenden Artikel melden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, dafür bin ich Ihnen dankbar. Wenn gegen den Artikelaufruf nichts einzuwenden ist, werden wir so verfahren.
Dann bitte ich das Sekretariat, mit der Lesung zu beginnen. § 4c Abs. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 4c Abs. 6a steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit können wir darüber abstimmen: Wer mit § 4c Abs. 6a einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen. § 4e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 4e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit § 4e einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir einhellig zugestimmt mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden. Wir können weiterlesen. § 17 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 17 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen: Wer mit § 17 Bst. b einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. § 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 19 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können über § 19 abstimmen: Wer mit § 19 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Beantwortung der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen. Die Regierung hat sich in verdankenswerter Weise auch mit einer im Nachgang der Eintretensdebatte eingebrachten Fallproblematik befasst. Es handelt sich dabei um eine für Betroffene nur schwer nachvollziehbare, innerfamiliäre Ungleichbehandlung von Kindern. Kinder, die vor dem Eintreten des unwissentlichen Verlustes der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft des Vaters oder der Mutter geboren wurden, können nun Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. Kinder, die nach dem Eintreffen des Verlustes geboren wurden, hingegen nicht, da zum Zeitpunkt ihrer Geburt kein Elternteil liechtensteinischer Staatsbürger war. An diesen unterschiedlichen Gesetzesfolgen für die Kinder der gleichen Familie mit den gleichen leiblichen Eltern hält die Regierung in ihrer Beantwortung aber fest: Die Begründung fusst auf dem Grundprinzip des ius sanguinis, also dem Abstammungsprinzip, und ist rechtlich durchaus nachvollziehbar. In der Praxis allerdings wird mit dieser Gesetzesvorlage, die primär der Korrektur eines aus heutiger Sicht als ungerecht taxierten Zustandes dient, eine neue Ungerechtigkeit geschaffen. In betroffenen Familien, auch wenn dies nur wenige sein mögen, löst dies Irritation aus. Als Gesetzgeber sollten wir Hand bieten, auch dieser Problematik gerecht zu werden. Das ist vor allem darum ein berechtigtes Anliegen, da die Mutter oder der Vater ihr Landesbürgerrecht nach heutiger Einschätzung auf ungerechtfertigte Weise verloren haben und daher das betroffene Kind sich ungerechtfertigt nicht auf das Abstammungsprinzip berufen kann. Ich glaube, wir sollten dies ein für allemal bereinigen, da nur sehr wenige Personen davon betroffen sein können. In Zukunft wird es diesen Fall auch nicht mehr geben, da wir § 19 heute ja aufheben.
Ich schlage also einen Abs. 2 der Übergangsbestimmung vor, der da lautet: «Leibliche Kinder einer Person, die aufgrund des bisherigen § 19 durch stillschweigenden Verzicht das Landesbürgerrecht verloren haben, haben Anspruch auf Aufnahme in das Landesbürgerrecht, wenn
a) sie nach dem Zeitpunkt geboren wurden, an dem diese Person nach dem bisherigen § 19 das Landesbürgerrecht durch stillschweigenden Verzicht verloren hat,
b) sie den Antrag auf Aufnahme in das Landesbürgerrecht innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes stellen».
Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Nur protokollhalber möchte ich erwähnen, dass dieser Vorschlag vom Alt-Landtagsabg. Rudolf Lampert kam. Ich bin ihm eigentlich dankbar, denn bei der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes hat er vor allem den Abg. Gebhard Negele und mich bei diesem Anliegen unterstützt. Die bezügliche Motion, die wir eingereicht haben, war eigentlich viel harmloser als wir das jetzt haben. Aber ich bin froh, dass wir so weit gekommen sind. Und zu diesem speziellen Fall erlaube ich mir jetzt nicht, etwas zu sagen, weil das ist wirklich ein Fall für die Juristen und ich hoffe, dass die Regierung das auch wirklich gut abgeklärt hat. Ich erwarte dazu die Erklärung der Regierung. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch gespannt auf die Antworten der Regierung. Für mich sind die Erklärungen der Regierung in der Stellungnahme auf Seite 9 schlüssig. Für mich ist es klar: Es kann nur jemand mit Geburt, wie das in § 4 des Bürgerrechtsgesetzes geregelt ist, ein Staatsbürgerschaftsrecht verleihen, wenn dieser Elternteil zum Zeitpunkt dieser Geburt eben auch dieses Staatsbürgerrecht hatte. Ich werde, wenn die Regierung hier nicht konkret Antwort gibt, dass sie mit dieser Abänderung leben kann, der jetzigen vorgeschlagenen Fassung zustimmen. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Meine Bemerkungen gehen in die gleiche Stossrichtung. Ich möchte einfach noch sagen, dass bis die heutige Vorlage zustande kam, viel Zeit und Aufwand beansprucht wurden. Die Vorlage der Regierung und darüber bin ich erfreut, geht in der Lösung des Problems weiter als ursprünglich angedacht. Wenn wir die Abklärungen der Regierung, wie auf Seite 8 und 9 dargestellt, ernst nehmen - und ich tue das -, dann könnten aufgrund des Antrages einige Probleme auftauchen. Darum, wenn jetzt der Antrag, den ich jetzt zum ersten Mal höre, der jetzt ad hoc hier in diesen Saal hereingekommen ist, wenn dieser Antrag die Bedenken der Regierung entkräftet, sieht die Situation natürlich anders aus. Ich möchte deshalb doch noch die mündliche Stellungnahme und entsprechende juristische Aufklärungen seitens des zuständigen Regierungsrates Hugo Quaderer anhören. Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe diese Ausführungen der Regierung auch mit Interesse gelesen und rein rechtlich kann ich das auch nachvollziehen. Aber irgendwo impliziert der ganze Sachverhalt oder das Fallbeispiel irgendwo etwas Unbilliges - sage ich es mal so. Ich denke, es ist eine Frage, ob wir das wollen oder nicht. Wir sind der Gesetzgeber. Und wenn wir so eine Übergangsbestimmung anpassen wollen, können wir das machen und ist das rechtens. Ich frage mich: Der Staatsgerichtshof hat Mitte der Neunzigerjahre schon einmal ein so ominöses Urteil gefällt, indem er mit historischem Unrecht argumentiert hat. Und ich denke, das könnte gerade so ein Fall sein, wo das wieder zum Tragen kommt. Aber da würde mich auch die Argumentation von Regierungsrat Quaderer interessieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit gebe ich das Wort an Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, weshalb sie eben auf diesen Antrag, den der Alt-Abgeordnete gestellt hat oder er hat keinen Antrag gestellt, er hat ein Begehren gestellt, nicht darauf eintritt. Und ich kann einfach nur sagen: Wenn wir von diesem Abstammungsprinzip wirklich abweichen wollen und das ist in § 4 des Bürgerrechtsgesetzes ausdrücklich festgehalten, dann finde ich, müsste man zuerst § 4 abändern und dort eine Ausnahme zulassen, damit man dann eine solche Übergangsbestimmung dementsprechend auch in Kraft setzen kann. Und wenn Sie mit dem Gleichheitsgrundsatz kommen, dann ist es einfach auch wichtig, dass man das Gleiche mit dem Gleichen und das Ungleiche mit dem Ungleichen vergleicht. Aber das muss ich Ihnen als Jurist nicht erklären. Und die Regierung ist schon der Ansicht, dass man an diesem Antrag, wie er hier nun von der Regierung vorliegt, festhalten sollte. Ansonsten, wenn Sie solche Anträge einbringen, dann wäre es vielleicht auch nicht so schlecht gewesen, wenn Sie das frühzeitig auch eingebracht hätten. Dann hätte man das vielleicht auch in aller Gründlichkeit noch abklären können. Aber ich kann aufgrund des jetzigen Kenntnisstandes einem solchen Antrag keine Folge leisten, weil ich die grosse Gefahr sehe, dass wir hier vom Grundsatz in § 4 abweichen würden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Albert Frick. Er schlägt vor, bei II. Übergangsbestimmungen, einen 2. Absatz einzufügen. Ich bitte den Abg. Frick, seinen Antrag noch einmal vorzulesen, weil ich konnte nicht alles mitschreiben.
Abg. Albert Frick
Abs. 2 würde wie folgt lauten:
«Leibliche Kinder von Personen, die nach Abs. 1 wieder in das liechtensteinische Landesbürgerrecht aufgenommen wurden, haben innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Anspruch auf Aufnahme in das Landesbürgerrecht, wenn sie
a) nach dem Zeitpunkt geboren wurden, an dem diese Person das Landesbürgerrecht durch stillschweigenden Verzicht verloren hat,
b) der Antrag auf Aufnahme in das Landesbürgerrecht innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen darüber ab: Wer mit dem Antrag des Abg. Albert Frick einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 11 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über II. Übergangsbestimmung in der vorliegenden Form ab: Wer mit II. Übergangsbestimmung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Artikel mit 23 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit III. Inkrafttreten einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 25 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt und wir haben somit Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-