Beschluss Nr. 45/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), (Nr. 81/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 22: Beschluss Nr. 45/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt).
Der Bericht und Antrag trägt die Nummer 81/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke Herr Präsident. Das Ziel der Richtlinie 2006/123/EG besteht darin, Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen und bürokratische Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen abzubauen, so informiert die Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag.
Anders gesagt, soll diese EU-Richtlinie sicherstellen, dass die mit dem EWR-Vertrag vereinbarten Erleichterungen für den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr nicht nur Theorie bleiben, sondern in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden und damit die vertraglichen Verpflichtungen allseitig auch erfüllt werden. Mit der Richtlinie werden ganz konkrete Forderungen an die Mitgliedstaaten gestellt.
So soll zum Beispiel die Verwaltungszusammenarbeit intensiviert werden, indem ein elektronisches Informations-Austausch-System eingerichtet wird. Damit soll zum Beispiel rasch reagiert werden können, wenn sich durch Dienstleistungstätigkeiten schwere Schäden für Gesundheit oder Sicherheit abzeichnen. Rascher Informationsfluss und Reaktionsmöglichkeit sind grundsätzlich begrüssenswert, falls solche Risiken auftreten sollten. Es wird auch die systematsiche Prüfung aller gesetzlichen nationalen Vorschriften im Dienstleistungsbereich und, darauf folgend, die gegenseitige länderübergreifende Beurteilung vorgegeben.
Dies ist meines Erachtens einerseits gut dazu geeignet, Hürden und Beschränkungen aufzuzeigen und abzubauen, wird andererseits allerdings zu mehr Bürokratie und weniger Autonomie im eigenen Lande führen. Auch wird uns die Umsetzung dieser Richtlinie mit allen nötigen legislativen und organisatorischen Massnahmen über die Jahre begleiten und laufend finanzielle und personelle Aufwände erfordern.
Aufgrund dieser neuen Anstrengungen, die unser Land zu tätigen haben wird, ist daher besonders darauf zu achten, dass nicht nur die Dienstleister aus unseren EWR-Partnerländern praktische Erleichterungen erfahren, sondern dass auch unsere hiesigen Unternehmer grösstmöglichen Nutzen aus den neuen Verhältnissen ziehen können.
Ich begrüsse daher sehr die Aussage der Regierung auf Seite 18 des Berichts, wo es heisst - ich zitiere: «Die Umsetzung der Richtlinie soll daher vor allem auch inländischen Sachverhalten Rechnung tragen». Und ich möchte die Regierung ermuntern, bei der Umsetzung der Richtlinie diese Haltung bei allen zu treffenden Massnahmen konsequent beizubehalten. Da die Richtlinie die meisten reglementierten Berufe des Gewerbes, qualifizierte Berufe des Bauwesens und der Rechtsberatung umfasst, ist auch auf die Stellungnahme und Mitwirkung der Verbände besonderes Gewicht zu legen, welche eine grössenverträgliche Umsetzung für unser Land fordern und auf Risiken aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang ist auch auf eine mögliche zukünftige Verschärfung der Konkurrenzsituation einzugehen, welche durch Unsicherheiten in Bezug auf bisherige Restriktionsmassnahmen, wie Wohnsitzerfordernis, erschwert werden könnte.
Ich begrüsse das Vorhaben der Regierung, mit der Schaffung von erleichternden Massnahmen für grenzüberschreitende Dienstleistungen gleichzeitig auch die Bedingungen für inländische Unternehmen zu verbessern. So ist es meines Erachtens sinnvoll und erstrebenswert, die in Liechtenstein neu zu schaffende zentrale Informations- und Anlaufstelle für ausländische Unternehmer zusätzlich auch damit zu beauftragen, für die hiesigen Unternehmen Informationen bereitzustellen, die über die Rechtslage in anderen EU- bzw. EWR-Staaten Auskunft geben.
Es ist sinnvoll, wenn zur Erfüllung von Verträgen bei allen beteiligten Partnerstaaten die bestmöglichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Verpflichtungen geschaffen werden. Erleichterungen für Dienstleister sowie die Beseitigung von Beschränkungen, wie sie die Richtlinie vorgibt, müssen natürlich nicht nur in Liechtenstein, sondern in allen Vertragsstaaten geschaffen werden. Mit Genugtuung sehe ich daher den Massnahmen entgegen, die auch in unseren Partnerländern gesetzt werden, wie beispielsweise eine zentrale Anlaufstelle für Information und Unterstützung in Vorarlberg, und freue mich darüber, dass damit in Zukunft auch jene praktischen alltäglichen Hürden aus der Welt geschafft werden, mit welchen liechtensteinische Unternehmer in unseren EWR-Nachbarländern bisher teilweise konfrontiert waren.
Der Richtlinie 2006/123/EG ist zuzustimmen. Danke.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich hätte eine Frage an die Regierung. Und zwar gehe ich ja davon aus, dass bereits die Vorbereitungen für das Umsetzungsgesetz laufen und wollte fragen, wann mit der Verabschiedung zur Vernehmlassung und in etwa Inkraftsetzung eines einhergehenden Gesetzes zu diesen Dienstleistungen und zur erleichterten Niederlassung zu rechnen ist. Danke.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielen Dank für die Frage. In der Tat ist die Stabsstelle EWR dabei, diese Vernehmlassung auszuarbeiten. Es wird zu Beginn des nächsten Jahres sein, wenn wir diese Vorlage in die Vernehmlassung geben können und dann - je nach Ergebnis - sicherlich im nächsten Jahr eine Behandlung im Landtag. Zielsetzung ist es, so rasch wie möglich wegen den angesprochenen Erleichterungen eben in Kraft setzen zu können.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 45/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt und gleichzeitig Traktandum 22 erledigt.
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