Beschluss Nr. 86/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie 2008/122/EG über Teilnutzungsverträge), (Nr. 102/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 23: Beschluss Nr. 86/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie 2008/122/EG über Teilnutzungsverträge).
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 102/2009 und steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Das Teilzeitnutzungsgesetz ist seit rund zehn Jahren in Kraft. In der damaligen Landtagssitzung war das Eintreten unbestritten, es wurde nicht einmal diskutiert, da der Handlungsbedarf bekannt war. Das bestehende Gesetz regelt im Wesentlichen nur die Teilzeitnutzungsrechte an unbeweglichen Sachen. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, hat sich die Branche in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, was ja auch in der hier zur Frage stehenden Europäischen Richtlinie zum Ausdruck kommt.
Neu gibt es auf dem Markt auch gemeinsame Nutzungsrechte an diversen beweglichen Sachen. Aus Sicht eines umfassenden Konsumenten- bzw. Verbraucherschutzes erachte ich es als unabdingbar, auch die Richtlinie 208/122/EG ins inländische Recht umzusetzen, damit nicht nur das Timesharing im klassischen Sinne erfasst wird, sondern auch andere timesharingähnliche Urlaubsprodukte, seien sie nun lang- oder auch nur mittelfristiger Natur, unter das Gesetz fallen. Zudem ist auch der Weiterverkauf oder Tausch dieser Rechte zu regeln, damit der Verbraucher die einmal erworbenen Rechte möglichst umfassend nutzen und an Dritte weitergeben kann. Durch die Übernahme bzw. Umsetzung der Richtlinie wird das bestehende Gesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten den geänderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst und es wird den Anforderungen eines modernen Verbraucherschutzes gerecht.
Ich empfehle daher, dass der Landtag dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 3.7.2009 seine Zustimmung erteilt. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke Herr Präsident. Aus den Ausführungen der Regierung schliesse ich, dass in Liechtenstein nur geringer gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Verbraucher sollen überall in Europa gleich gut geschützt werden und die Bedingungen für Anbieter von Timesharing-Produkten sollen überall dieselben sein. Da sämtliche Wirtschaftsverbände auf eine Stellungnahme verzichtet haben und einzig Liechtenstein Tourismus sich geäussert, jedoch keine Einwände vorgebracht hat, und da Liechtenstein als Ferienland nicht mit grossen Überbauungen und Anlangen aufwartet, gehe ich davon aus, dass der Markt eher unbedeutend und die Tätigkeiten der betroffenen Branche in unserem Land zumindest zum jetzigen Zeitpunkt von eher geringer Bedeutung sind und durch die Umsetzung der Richtlinie keine Nachteile zu erwarten sind. Ein verbesserter gesamteuropäischer Konsumentenschutz bei der Einführung von immer mehr neuen Produkten ist grundsätzlich zu begrüssen. Insbesondere, wenn es Bereiche betrifft, die zum Teil einer aggressiven Werbung unterliegen, welche sich an Kunden wendet, aus deren Unerfahrenheit ein Gewinn gezogen werden soll, wie dies bei der Vermarktung von Ferienobjekten in manchen Ländern hin und wieder der Fall ist. Die Übernahme der Richtlinie hat keine personellen oder finanziellen Konsequenzen für Liechtenstein. Zustimmung ist angebracht. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und auch die Regierung das Wort nicht wünscht, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Dieser lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 86/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 3. Juli 2009 die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, die Zustimmung erteilt und gleichzeitig Traktandum 23 abgeschlossen.
-ooOoo-