Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung vom 28. Januar 1981 sowie Änderungen der Erklärungen unter Art. 3 und unter Art. 13 Abs. 2 des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung vom 28. Januar 1981 (Nr. 82/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 24: Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung vom 28. Januar 1981 sowie Änderungen der Erklärungen unter Art. 3 und unter Art. 13 Abs. 2 des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung vom 28. Januar 1981.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 82/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Beim Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten handelt es sich heute ein weiteres Mal um ein Instrument zur Verbesserung der Umsetzung eines eigentlichen Übereinkommens.
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von 1981 zielt vor allem auf eine Harmonisierung der Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden sowie auf die Rechtmässigkeit beim grenzüberschreitenden Datentransfer.
Das Übereinkommen trat für Liechtenstein im Jahre 2004 mit einseitigen Erklärungen in Kraft. Mit den kürzlich erfolgten Anpassungen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes kann Liechtenstein die Bestimmungen des Zusatzprotokolls erfüllen. Die Aufhebung bzw. Rücknahme von zwei Punkten der Erklärung ergeben sich aus dem angepassten Datenschutzgesetz und sind meines Erachtens daher folgerichtig.
Ich gehe mit der Regierung einig, die darauf hinweist, dass durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur besseren Umsetzung des Übereinkommens unser Land die Absicht zum Ausdruck bringt, das vom Europarat festgelegte Datenschutzniveau einzuhalten. Dies ist umso mehr von Bedeutung, da Liechtenstein jegliche Anstrengungen unternimmt und einschlägige Beweise antritt, um alle Bedingungen für einen baldigen Beitritt zum Schengen-Abkommen zu erfüllen.
Dem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen betreffend den grenzüberschreitenden Datenschutz ist zuzustimmen. Danke.
Danke, Herr Präsident. Die zunehmende Globalisierung brachte eine Steigerung des grenzüberschreitenden Datentransfers und Handlungsbedarf in Bezug auf die Harmonisierung der Zuständigkeiten der Aufsichts-behörden und den Erlass gesetzlicher Regelungen zur Vermeidung einer Umgehung des Datenschutzes mit sich.
Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls soll das vom Europarat festgelegte Datenschutzniveau eingehalten werden. Die Einhaltung dieses Niveaus ist gerade auch im Hinblick auf den angestrebten Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Abkommen wichtig. Bekanntlich wird unser Land in Zusammenhang mit dem Schengen-Beitritt ja auch einer Datenschutzevaluation unterzogen.Die durch die Ratifikation des Zusatzprotokolls erforderlichen gesetzlichen Anpassungen wurden bereits vorgenommen. Das liechtensteinische Datenschutzrecht entspricht damit bereits heute den Vorgaben der Europäischen Union sowie des Europarates. Nichtsdestotrotz ist eine formelle Ratifikation des Zusatzprotokolls aber wichtig, da mit der formellen Ratifikation eine völkerrechtliche Verbindlichkeit der fraglichen Bestimmungen geschaffen wird, welcher eine gewisse Signalwirkung an Bedeutung im Hinblick auf den Schengen-Beitritt zukommt.
Die Rücknahme von Punkt 2 d der Erklärung Liechtensteins unter Art. 3 des Übereinkommens beinhaltet bloss eine Anpassung in der Erklärung an das nunmehr geltende Recht und ist nicht zu beanstanden. Ich empfehle daher dem Landtag, dem Antrag der Regierung die Zustimmung zu erteilen. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte das Sekretariat, den Antrag zu verlesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden die Zustimmung erteilt und stattgegeben und gleichzeitig Traktandum 24 erledigt.
Wir machen jetzt eine Kaffeepause bis 16:40 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:20 Uhr).
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