Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein 1. Teil: Vertrag sowie Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Nr. 87/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zum Traktandum 7: Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein 1. Teil: Vertrag sowie Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2009 und steht zur Diskussion.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Uns liegt der Vertragsentwurf sowie die Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Umweltabgaben vor. Der Vertrag und der 2. Teil mit den gesetzlichen Grundlagen sind untrennbar miteinander verbunden und es macht auch Sinn, dass diese beiden Traktanden direkt hintereinander behandelt werden. Ich denke, der wesentliche Aspekt kommt gleich in der Zusammenfassung des Bericht und Antrags zum Ausdruck. Es geht prioritär darum, dass in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum gemeinsame Regeln gelten müssen, und zum Zweiten dann darum, durch Umweltabgaben eine umweltpolitische Steuerungsfunktion durchzusetzen.
Deshalb erübrigt es sich auch darüber zu sinnieren, ob nun die hoheitliche Eigenständigkeit - sprich die fiskalpolitische Autonomie in diesem Fall - aufgegeben wird, oder was dann den zweiten Punkt betrifft, ob nun Abgaben auf umweltschädigende Stoffe eine steuernde Wirkung haben oder nicht.
Wenden wir uns den pragmatischen Seiten dieses Vertrages zu. Ein nicht zu unterschätzendes Argument stellt die Tatsache dar, dass die CO2-Abgabe seit ihrer Einführung in der Schweiz am 1. Januar 2008 auch in Liechtenstein aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit erhoben wird. Die angewandte CO2-Abgabe ist der Lösungsansatz der Schweiz zur Zielsetzung der Reduzierung von CO2-Emissionen und damit zur Erfüllung der Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll.
Die Idee dahinter ist auch, durch den marktwirtschaftlichen Charakter einen Anreiz zur Reduktion des Verbrauchs von umweltbelastenden Stoffen zu erreichen, dies entgegengesetzt zu einer früheren Politik der reinen Gebote und Verbote - sprich: Wer für die Umweltbeanspruchungen bezahlen muss, wird versuchen, seine finanzielle Belastung zu senken und damit gleichzeitig auch die Umweltbelastung zu reduzieren.
Die Idee dabei ist, dass es sich nicht um eine indirekte Steuer handelt, sondern die Abgaben analog der Schwerverkehrsabgabe wieder an die Bevölkerung bzw. an die Unternehmen zurückgeführt werden, sei dies nun direkt oder durch Umweltverbesserungsmassnahmen.
Es ergibt sich also, dass aufgrund des fiskalpolitischen Charakters der Umweltabgaben diese nicht Zollvertragsmaterie sein konnten und in Liechtenstein folglich nicht auf dieser Grundlage erhoben werden können. Wegen der markteingreifenden Wirkung im gemeinsamen Wirtschaftsraum besteht das berechtigte Einvernehmen, dass Liechtenstein die gleichen Umweltabgaben wie die Schweiz erhebt und dafür zur einschlägigen Bundesgesetzgebung analoges Recht schafft.
Spätestens seit der Einführung der Schwerverkehrsabgabe ist es uns klar, dass die Übernahme von schweizerischen Umweltabgaben aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Liechtenstein und der Schweiz absolut erforderlich ist, um insbesondere Verzerrung in diesem gemeinsamen Wirtschaftsraum möglichst zu vermeiden.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass der vorliegende Vertrag aus den dargelegten Gründen eine Notwendigkeit darstellt, das Resultat der Verhandlungen mit der Schweiz eine für Liechtenstein absolut faire Lösung darstellt. Ich kann diese Vorlage also nur positiv empfehlen und den damit befassten Stellen für diese pragmatische Umsetzung danken. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mein Vorredner hat es gesagt: Vertrag und Vereinbarung zum Vertrag über die Umweltabgaben in Liechtenstein, abgeschlossen zwischen Liechtenstein und der Schweiz, hängen zusammen mit dem Folgetraktandum und sie bieten die Grundlage zu den seitens der Regierung mit Bericht und Antrag Nr. 92/2009 vorgelegten Gesetzen.
Während ich prinzipiell umweltschützende und umwelterhaltende Massnahmen unterstütze und auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit selbstverständlich begrüsse, bin ich doch sozusagen unglücklich über die Abmachungen in der folgegesetzlichen Umsetzung in Sachen Vollzug und damit einhergehenden verfahrensrechtlichen Regelungen.
Wenn uns die Regierung darlegt, dass der staatspolitischen Souveränität in fiskalischen Angelegenheiten Rechnung getragen sei, so kann ich diese Meinung nicht teilen. Es stellen sich für mich Fragen:
Kann man Vergleiche mit der Mehrwertsteuergesetzgebung anstellen? Auch bei der Mehrwertsteuer hat Liechtenstein schweizerisches materielles Recht übernommen. Im Unterschied zum Bereich Umweltabgaben erfolgt der Vollzug des Mehrwertsteuergesetzes aber in Liechtenstein und nur letztinstanzlich ist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht möglich. Liechtenstein hat also in verfahrensrechtlicher Hinsicht eine weitgehende Autonomie. Die Zuständigkeit der inländischen Steuerverwaltung und der inländische Instanzenzug tragen der Souveränität Liechtensteins in fiskalischen Angelegenheiten hier Rechnung.
Anders verhält es sich bei den Umweltabgaben, wo die Autonomie in verfahrensrechtlicher Hinsicht gerade nicht gewahrt wird, da die Zuständigkeit ausschliesslich bei den schweizerischen Behörden und Rechtsmittelinstanzen liegt und nicht das liechtensteinische Landesverwaltungspflegegesetz zur Anwendung gelangt.
Das hat zur Folge, dass sich der liechtensteinische Abgabenpflichtige sein Recht stets in der Schweiz erstreiten muss und auch eines des schweizerischen Verfahrensrechts kundigen Rechtsvertreters bedienen muss. Bereiche, in denen die Schweizer Behörden unmittelbar zuständig sind, gründen auf den Anlagen zum Zollvertrag, das heisst, es gibt kein eigenes liechtensteinisches Gesetz, sondern schweizerische Vorschriften sind in Liechtenstein direkt anwendbar. Wir haben in unserer Rechtsordnung, aber auch im Rahmen der zollvertragsbedingten Anwendbarkeit von Gesetzen solche, deren Vollzug trotz Übernahme des materiellen schweizerischen Rechts stets durch liechtensteinische Verwaltungsbehörden und Gerichte erfolgt. Als Beispiel nenne ich das schweizerische Ausländerrecht.
Ich erinnere einerseits, dass die Regierung 2001 einen Grundsatzentscheid gefällt hat, wonach die Erhebung von Umweltabgaben von Liechtenstein eigenständig zu regeln ist. Andererseits lese ich in den Ausführungen der Regierung im Bericht und Antrag, dass sie bei der Durchführung von Kontrollen durch schweizerische Amtspersonen den Einbezug von liechtensteinischen Behörden deshalb gefordert habe, damit optische und emotionale Gründe bei den Betroffenen im Vordergrund stehen.
Da frage ich mich bzw. frage ich jetzt die Regierung, warum es ihr nicht gelungen ist, neben optischen und emotionalen Gründen die souveränitätspolitischen Interessen so weit in den Vordergrund zu stellen, dass sie beim Vertragspartner Schweiz auf diese liechtensteinische Autonomie in verfahrensrechtlicher Hinsicht bestehen konnte. Abg. Pepo Frick
Ganz kurz: Für mich gibt es vernünftige und sehr nachvollziehbare Argumente dafür, dass wir die Umweltabgaben vom Regime Zollvertrag ausnehmen und stattdessen als Instrument fiskalischer Natur ausgestalten, analog wie es bei der Mehrwertsteuer und der Schwerverkehrsabgabe auch gemacht worden ist und gemacht wird.
Im Festlegen der Abgabesätze gibt es keinen Handlungsspielraum, aber die Regierung bzw. das zuständige Ressort hat einen Vertrag und eine Vereinbarung ausgehandelt und die dazugehörigen Gesetze ausgearbeitet, mit denen der Handlungsspielraum Liechtensteins doch etwas erweitert wird. Auch die doppelte Besteuerung der CO2-Abgabe kann künftig vermieden werden. Man geht pragmatischerweise davon aus, dass eine Firma durch das EU-System wie durch das Schweizer System gleich belastet wird. Zudem konnte erreicht werden, dass die effektiv von Liechtenstein in den Pool abgelieferten Gelder wieder nach Liechtenstein kommen.
Zum Thema Emissionshandel wurde eine gute Ausgangslage geschaffen. Problematisch könnte es aus Sicht des Landtags betrachtet werden, dass die Schweizer Behörden in Liechtenstein aktiv werden können. Dies ist unter dem Regime des Zollvertrags aber ebenfalls der Fall. Wie im Gesetz explizit vorgesehen, soll die FL-Behörde mindestens kontaktiert und beigezogen werden. Ich stimme diesem Antrag der Regierung als Ganzes zu. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Es ist so, dass - wie im Bericht und Antrag ausgeführt - diese Verhandlungen bereits 2001 gestartet wurden, und es war eben dieser Grundsatzbeschluss, den die Abg. Renate Wohlwend hier angeführt hat, dass man mit der Schweiz Verhandlungen aufnimmt, um eben eine völkerrechtliche Vereinbarung abzuschliessen. Es waren dann die Überlegungen zur praktischen Seite, warum eben diese Regelung, so wie sie jetzt getroffen wurde - bis ins Jahr 2009, und dann nehme ich auch an 2010, bis es in Kraft treten kann - so durchgeführt wurde.
Die Frage, warum es nicht gelungen ist, einen anderen Vertragsabschluss zu bekommen: Ich denke, es war eben die praktische Seite und vor allem die bestehende Regelung, dass - wie der Abg. Pepo Frick es ausgeführt hat - bereits heute, wo es durch die zollvertraglichen Bestimmungen geregelt ist, wir hier auch nicht unsere 100-prozentigen Souveränitätsregelungen beibehalten. Also materiell ergeben sich dann durch diesen Vertrag bzw. durch diese Vereinbarung keine Unterschiede.
Das Vorgehen wurde aus diesen Gründen so gewählt und ich denke, wenn man 2001 mit diesem Vorgehen so begonnen hat und dann irgendwann später im Jahre 2009 darauf kommt, dass man es vielleicht hätte anders haben wollen, ist das ein bisschen spät. Ich denke aber, dass es in sich eine gute Lösung ist, eine pragmatische Lösung, und wie gesagt, es wird sich in der Praxis gegenüber der heutigen Durchführungsart auch nichts ändern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte, ihn zu verlesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen.Sie haben den Antrag der Regierung gehört. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-