Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation (Nr. 106/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 106/2009 und steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Einige Ausführungen und Fragen zu dieser Vereinbarung: Kernstück der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz für die Transplantation von Organen ist die Gleichstellung von Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein mit Personen mit Wohnsitz in der Schweiz im Rahmen der Zustellung von Organen zur Transplantation. Gleichzeitig übernimmt Liechtenstein gewisse Verpflichtungen im Bereich des Meldewesens bei Organspenden sowie im Bereich der Finanzierung des Allokationssystems. Es ist mit jährlichen Betriebskosten an das nationale Zuteilungssystem im Umfang von CHF 3'000 bis CHF 5'000 zu rechnen.
Liechtenstein verfügt über kein eigenes Transplantationszentrum. Gemäss Art. 45 der Organzuteilungsverordnung, der sich mit dem zu beachtenden Prozess in Spitälern mit einer Intensivpflegestation befasst, ist dieser bis auf Weiteres ohne Bedeutung, da das liechtensteinische Landesspital keine solchen Intensivpflegestationen betreibt. Im Weiteren wäre es für Liechtenstein auch sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, die passenden Organe bei der Bevölkerung von 36'000 Einwohnern zu finden. Hier ist eine Partnerschaft zum Beispiel mit der Schweiz vonnöten, um passende Organe zu finden und den betroffenen Patienten damit zu helfen.
Seit dem 1. Juni 2007 - in der Zwischenzeit sind zirka zweieinhalb Jahre vergangen - warten jährlich bis zu 5 Patienten auf Spenderorgane. Als ich diesen Sachverhalt feststellte, war ich doch relativ erstaunt über diese lange Wartezeit für die betroffenen Patienten. Wenn man sich vor Augen führt, dass diese Patienten mitunter eben keine zweieinhalb Jahre Zeit haben, um auf ein passendes Organ zu warten.
Nach Rücksprache mit den involvierten Personen in diesem Prozess musste ich jedoch feststellen, dass zu einer Vereinbarung wie dieser eben zwei Parteien gehören und entsprechende Verhandlungen nicht immer so einfach sind, wie diese mitunter im ersten Moment erscheinen mögen. Bei genauer Betrachtung dieses Sachverhaltes, sprich der Abgabe von passenden Organen, bin ich zur Einsicht gelangt, dass es sich um eine nicht ganz triviale Vereinbarung handelt, da es im wahrsten Sinne um Leben und Tod gehen kann und passende Organe nicht immer einfach zu finden sind, da mitunter mehrere Patienenten auf das gleiche Organ warten.
Entsprechend gebührt dem Bundesrat mein Dank, da der Bundesrat mit dieser Vereinbarung Verständnis für die Situation in Liechtenstein zeigt und somit diesen fünf Patienten pro Jahr neue Hoffnung schenkt.
Eine Frage ergibt sich für mich zu den folgenden Ausführungen auf Seite 13: «Von der Meldepflicht nicht erfasst werden ausländische Vertragsspitäler Liechtensteins, insbesondere in Feldkirch und in Innsbruck». In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen, ob es nicht auch von Vorteil wäre, wenn Liechtenstein eine ähnliche Vereinbarung mit Österreich hätte. Sofern die Regierung keinen Bedarf einer Vereinbarung mit Österreich sieht, möchte ich die Regierung in Weiterem fragen, was mit Patienten in Feldkirch oder Innsbruck passiert, welche ebenfalls auf ein Organ angewiesen sind oder welche in einem dieser Spitäler versterben und somit potenzielle Organspender werden.
Eine weitere Frage ergibt sich für mich zum Umsetzungsprozess in der Schweiz: Hierzu möchte ich die Regierung fragen, von welcher Zeitdauer bei diesem Umsetzungsprozess auszugehen ist. Das Inkrafttreten ist in Art. 9 wie folgt definiert: «Diese Vereinbarung wird ab dem 1. April 2010 vorläufig angewendet. Sie tritt in Kraft, sobald sich die Vertragsparteien den Abschluss der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitgeteilt haben». Hierzu möchte ich die Regierung fragen, ob ab dem 1. April 2010 effektiv bereits Patienten Organe erhalten können oder ob diese Patienten noch warten müssen, bis sich die Vertragsparteien den Abschluss der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitgeteilt haben.
Den Antrag der Regierung werde ich natürlich unterstützen und bin froh, dass ich zumindest einer vorläufigen Anwendung der Vereinbarung ab dem 1. April 2010 meine Zustimmung erteilen kann. Ich hoffe natürlich, dass die weiteren zuständigen Instanzen in der Schweiz diese Vereinbarung ebenfalls unterstützen und somit einer definitiven Anwendung dieser Vereinbarung zukünftig nichts im Wege steht.
Es ist für mich im Weiteren natürlich auch nicht wirklich verwunderlich, dass man sich wieder einmal an die Schweiz anlehnt im Gesundheitswesen, obwohl dies ja in anderen Bereichen nicht immer als Vorteil betrachtet wird. Diesen Satz werde ich nicht weiter erläutern. Sie verstehen aber sicher, was ich damit sagen will. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch sehr froh über diese Vorlage und möchte sie nach aller Kraft unterstützen.
Ich habe zunächst eine kleine redaktionelle Anmerkung zu machen auf der Seite 11 des Berichtes und Antrages. Ich gehe davon aus, dass es ein Schreib- oder Tippfehler ist. Ziemlich genau in der Mitte dieser Seite zu Beginn der mittleren Zeile steht «... findet auf Personen mit Wohnsitz in der Schweiz keine Anwendung». Ich gehe davon aus, das muss «Liechtenstein» heissen, also: «findet auf Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein keine Anwendung». Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.
Abg. Gisela Biedermann
Das ist die eine Anmerkung. Dann möchte ich etwas zu bedenken geben. Selbstverständlich, wenn im liechtensteinischen Landesspital nicht Transplantationen vorgenommen bzw. Organe entnommen werden, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass für liechtensteinische Spitäler kein Handlungsbedarf besteht, insbesondere in der Betreuung von Spenderinnen und Spendern. Hingegen finden wir in der Vereinbarung jedoch die Vorschrift unter Art. 3, dass liechtensteinische Spitäler der nationalen Zuteilungsstelle zusammen mit den erforderlichen Daten alle verstorbenen Personen melden, bei denen die Voraussetzungen für eine Organentnahme erfüllt sind.
Bevor jemand eine Person oder einen Verstorbenen melden kann, bei dem eine Organentnahme vorgenommen werden soll oder könnte, ist es ja dringend erforderlich, insbesondere mit den Angehörigen zu sprechen bzw. diese zu betreuen. Deshalb möchte ich nur zu bedenken geben, dass man nicht einfach die Betreuung dieser Angehörigen ausklammern kann, wenn die Verpflichtung besteht, Organspendemög-lichkeiten an die Zentren zu melden. Es ist sicher notwendig, auch die liechtensteinischen Ärzte oder die betreuenden Ärzte im Landesspital zu motivieren, oder auch das Personal zu instruieren, mögliche Spenderangehörige zu betreuen. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Vielleicht zur Ergänzung: Auf der Seite 14 ist es wiederum ausgeführt, dass gemäss Art. 53 des Transplantationsgesetzes die Fort- und Weiterbildungsprogramme auch für das medizinische Personal in liechtensteinischen Spitälern gelten müssten. Dann heisst es weiter - ich zitiere: «Auch dies ist in der gegenwärtigen Situation ohne Bedeutung, weil Liechtenstein keine Spender und Spenderinnen betreut». Ich sehe da einen gewissen Widerspruch. Danke schön.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die dem Landtag heute vorliegende Vereinbarung mit der Schweiz beginnt mit den Worten: «Eingedenk der althergebrachten Freundschaft zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein sind der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein wie folgt übereingekommen:» Es folgen diverse Artikel, welche den Einwohnern unseres Landes dieselben Bedingungen wie den Einwohnern der Schweiz und eine Gleichbehandlung bei der Organzuteilung zur Transplantation zusichern.
Die Vereinbarung beinhaltet eindeutig ein Entgegenkommen unseres Nachbarlandes und ist als Erleichterung für die liechtensteinische Bevölkerung in Bezug auf die lebenswichtige medizinische Versorgung durch Organtransplantationen zu sehen. Ebenso ist die sofortige vorläufige Inkraftsetzung der Vereinbarung per 1. April 2010 - noch vor Abschluss des eidgenössischen Ratifikationsprozesses - eine Erleichterung für Liechtenstein. Auch wenn die Anzahl der Patienten in unserem Land, welche eine Organtransplantation benötigen, sich sehr in Grenzen hält, so ist die Gleichbehandlung mit den Schweizer Einwohnern für den einzelnen Betroffenen doch von enormer Bedeutung, da bei solchen lebenserhaltenden Massnahmen der Zeitfaktor doch eine entscheidende Rolle spielen kann.
Verpflichtungen aus dem Vertrag entstehen für unser Land konsequenterweise im Bereich des Meldewesens bei Organspenden sowie bei einem verhältnismässigen Betriebskostenbeitrag an das nationale schweizerische Zuteilungssystem, der sich gemäss Bericht auf schätzungsweise CHF 3'000 bis CHF 5'000 pro Jahr belaufen wird. Unser Land wird auch, soweit das zutrifft, bezüglich der Organisations- und Koordinationspflichten und der medizinischen Weiterbildungsprogramme den schweizerischen Kantonen gleichgestellt sein.
Einmal mehr darf unser Land sich auf die althergebrachte Freundschaft zwischen der Schweiz und Liechtenstein stützen, auf die wir aufgrund der Kleinheit unseres Landes in vielen Bereichen und gerade auch bei der Intensivmedizin angewiesen sind. An dieser Stelle sei der Schweiz für ihr gut nachbarschaftliches Entgegenkommen gedankt, auf das sich unser Land immer wieder verlassen darf. Der Vereinbarung ist zuzustimmen. Danke. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich verzichte auf meine Ausführungen, da eigentlich schon alles Wesentliche gesagt ist. Ich möchte mich ausdrücklich auch für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung aussprechen. Auch für die vorläufige Anwendung dieser Vereinbarung möchte ich allen Verhandlungsteilnehmern meinen Dank aussprechen.
Ich habe noch eine Frage an die Regierung, die in eine ähnliche Richtung geht, wie die Frage der Abg. Biedermann. Das liechtensteinische Landesspital ist ja kein Transplantationszentrum. Kann hier die Regierung ausführen, wie der Ablauf bei einem Todesfall eines potenziellen Spenders in Liechtenstein bzw. im liechtensteinischen Landesspital sein wird? Welche Aufgaben hat hier das Landesspital? Wie läuft in einem solchen Fall die Meldung ab und wie die Betreuung der Angehörigen? Denn Liechtenstein muss ja bekanntlich - zumindest ist es aus dem Bericht und Antrag so zu entehmen - keine Koordinationsperson aufgrund des fehlenden Transplantationszentrums bestimmen. Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch eine Frage stellen, die ein wenig an eine Frage anknüpft, die bereits der Abg. Wendelin Lampert angetönt hat. Mir geht es um die Frage, was mit Patienten aus Liechtenstein geschieht, die in Österreich behandelt werden und allenfalls dort die Möglichkeit hätten, eine Organspende zu erhalten. Und meine Frage daran, ob es nicht sinnvoll wäre, nicht nur mit der Schweiz, sondern auch mit Österreich eine solche Vereinbarung abzuschliessen. Danke.
Abg. Pepo Frick
Ganz kurz: Es tönt jetzt so, wie wenn Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner bis heute keine Transplantationen oder keine Organe bekommen hätten. Das ist natürlich nicht so. Ich kenne einige Menschen, die jetzt auf die Transplantation warten, zum Beispiel Nierentransplantation. Im Moment ist es tatsächlich so, dass wir offensichtlich mit den Schweizern gleichgestellt sind. Ich spreche jetzt für die Schweiz. Ich bin froh, dass das in einem Abkommen, in einer Vereinbarung dann auch geregelt wird. Das ist soweit okay.
Was ich nochmals betonen möchte - ich wiederhole das - das war vor eineinhalb Jahren bereits im Landtag. Es gibt Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein, die ein Organtransplantat in Österreich bekommen haben. Ich frage nochmals nach: Wie ist das gegangen? Das funktioniert heute schon. Warum löst man das nicht pragmatisch? Nochmals, die Frage war hier im Landtag vor eineinhalb Jahren im Rahmen einer EU-Richtlinie. Ich habe die genau gleichen Fragen gestellt, und jetzt darf ich hier wieder lesen, dass zuerst einmal mit der Schweiz verhandelt worden ist. Aber ich denke, irgendwann sollte auch so eine Vereinbarung mit Österreich gemacht werden. Nochmals, es gibt pragmatische Lösungen, und die laufen jetzt schon. Wir sollten irgendwann den Mut oder auch die Zeit uns nehmen, das auch mit Österreich offiziell zu regeln. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn aus dem Plenum keine Wortmeldungen sind, gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal besten Dank für die wohlwollende Prüfung dieses Abkommens.
Ich möchte gleich mit der Frage des Abg. Lampert anfangen, und zwar war die Frage - die ist nachher dann auch vom Abg. Pepo Frick gekommen - wie sieht es aus mit Österreich, jetzt wo wir mit der Schweiz ein solches Abkommen haben? Ich habe mich diesbezüglich erkundigt und man hat mir gesagt, dass eine Vereinbarung mit Österreich bzw. mit einem Spital mit Transplantationsmöglichkeiten beim Ressort Gesundheit im Moment in Abklärung ist. Man versucht im Moment offenbar mit Österreich eine ähnliche Vereinbarung zu treffen. Beim Ressort Gesundheit hatte unter dem vormaligen Gesundheitsminister Martin Meyer die Schweiz zuerst mal Priorität. Die Weichen wurden im Jahre 2008 gestellt mit dem Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz. Das war einmal zur ersten Frage.
Dann war die zweite Frage des Abg. Lampert: Wie funktioniert es jetzt, wenn es heisst, es würde vorläufig auf den 1. April 2010 in Kraft treten? Eine vorläufige Inkrafttretung heisst eben, dass ab dem 1. April 2010 die Liechtensteiner in den Genuss kommen, dass dieses Abkommen zur Anwendung gelangt und dass tatsächlich die Organtransplantationen vorgenommen werden können.
Dann war die Frage der Abg. Gisela Biedermann auf Seite 11 des Berichtes und Antrages. Auf die Schnelle meinte ich zu verstehen, dass hier tatsächlich ein Tippfehler vorliegt, aber ich hatte jetzt natürlich auch nicht Zeit, den ganzen Absatz nochmals durchzulesen. Aber ich glaube, Sie liegen mit Ihrem Input richtig.
Dann war die zweite Frage der Abg. Biedermann: Wie funktioniert es mit der Meldung und wie werden die Angehörigen betreut? Jetzt muss ich ein bisschen ausholen, ich bin ja nicht Gesundheitsministerin und kenne die ganze Organisation natürlich auch nicht ganz in die Tiefe. Ich habe mich aber - soweit es mir möglich war - schlau gemacht. Es funktioniert so: Wenn ein Organspender geeignet ist, wird mit einem Transplantationszentrum Kontakt aufgenommen. Das Spital Vaduz würde sich dann notfalls an die Anweisungen dieses Zentrums halten. Eine Entnahme von grossen Organen ist im Landesspital bei uns mit Sicherheit nicht möglich, jedoch ist eine Entnahme von Stammzellen für Fremdanwendung möglich. Dazu wird als Beispiel das Nabelschnurblut aufgeführt.
Ich habe gesagt, ein bisschen ausholen muss ich in diesem Zeitpunkt. Vor einer Organentnahme muss der Hirntod eingetreten sein bei gleichzeitiger künstlicher Aufrechterhaltung von Atmung und Kreislauf, und das ist nur auf einer Intensivstation möglich. Es ist also nur möglich, eine Organentnahme zu machen, wenn das Spital tatsächlich eine solche Intensivstation hat. Das ist offenbar in unserem Landesspital mit der Infrastruktur, die wir hier besitzen, nicht möglich. Es ist auch nicht möglich, eine bereits verstorbene Person an einen solchen Ort, also in ein anderes Spital zu transportieren. Wenn ein potenzieller Spender zum Beispiel durch einen Unfall so schwer verletzt wird, dass er einer Intensivpflege bedarf, dann wird er vom Landesspital auch in eine entsprechende Klinik überführt. Das Landesspital hat somit direkt im engeren Sinn nichts mit einer eigentlichen Transplantation zu tun, weil eben niemand im Landesspital so behandelt oder gepflegt werden kann oder wird, der sozusagen kurz oder in der Nähe einer Organentnahme steht.
Dann hat man mir mitgeteilt, dass das Landesspital, wie auch die Arztpraxen, seine Patienten über die Möglichkeiten und Folgen und Vorgehen zum Thema Transplantation beraten können müssen.
Sie haben dann noch auf Seite 14 in diesem Bericht verwiesen. Wie ich ausgeführt habe, ganz direkt kommt es ja wahrscheinlich im Moment bei uns nicht zur Anwendung. Nichtsdestotrotz hat man mir mitgeteilt, dass ein Arzt und auch die Leute im Landesspital das beherrschen sollten. Ich habe auf jeden Fall Ihre Anregung zur Kenntnis genommen, dass man weiteres Augenmerk auf diesem Bereich legt.
Dann komme ich zur Frage des Abg. Gopp. Ich glaube, diese habe ich auch schon so weit es mir möglich war, beantwortet. In der Regel werden die Patienten, wenn sie vor der Möglichkeit einer Transplantation stehen, in ein Zentrum oder Spital überführt, in dem eine solche Entnahme überhaupt möglich ist.
Dann war noch die Frage der Abg. Diana Hilti. Ich habe diese bereits zu Beginn beantwortet. Das war die Frage, ob mit Österreich ebenfalls ein solches Abkommen in Aussicht steht.
Dann war noch die letzte Frage des Abg. Pepo Frick. Ich kann Ihnen - es tut mir leid - beim besten Willen nicht sagen, wie so etwas in der Vergangenheit geregelt wurde. Was ich aber gerne machen kann, ist, die Frage für das zuständige Ressort mitnehmen und in Abklärung geben. Aber beim besten Willen, ich kann Ihnen nicht sagen, wie das genau funktioniert, wenn ein Liechtensteiner in Österreich ein Organ bekommen hat. Ich hoffe, ich habe alle Fragen beantwortet. Besten Dank.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, ich wollte noch ein bisschen präzisieren, wenn Sie mir erlauben. Selbstverständlich muss ich nicht nach der Technik fragen oder wie Organe zu entnehmen sind, oder ob man das kann oder nicht. Das ist sicher kein Thema für das liechtensteinische Landesspital. Mir ging es in erster Linie um die seelische oder psychologische oder begleitende Betreuung der Angehörigen eines potenziellen Spenders, der soeben verstorben ist. Ganz konkret verhält es sich ja oft so, dass beispielsweise ein Unfallopfer, welches gerade jetzt verstirbt, so gesund gewesen ist, bevor es verstorben ist, dass die Organe sehr gut geeignet wären, anderen Menschen das Leben zu retten. Das heisst also - wie wir hier sehen in Art. 3 - dass liechtensteinische Spitäler vestorbene Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Organentnahme erfüllt sind, der nationalen Zuteilungsstelle melden müssen usw. Wie das dann technisch abläuft weitergehend, das kann man regeln, das ist nicht mein Thema, sondern die Frage, dass man nicht versäumt daran zu denken, dass die Angehörigen dieser oft ja auch jungen Verstorbenen - denn jugendliche Organe sind in der Regel gesund und bei Menschen, die auf ein neues Organ warten, sehr begehrt - dieser frisch verstorbenen Patienten intensiv und gut begleitet und betreut werden müssen, wenn man mit ihnen darüber spricht und sie fragt, ob sie zustimmen würden, wenn ihrem zum Beispiel verstorbenen Sohn oder Lebenspartner ein Organ entnommen werden könnte. Mein Schwerpunkt liegt darauf, dass wir gut beachten oder gut einbetten, wenn ein potenzieller Spender zur Diskussion steht und die Angehörigen die Einwilligung zur Organentnahme geben müssen. Wenn der Verstorbene aber einen Spenderausweis bei sich getragen hat, ist die rechtliche Situation geklärt. Aber einen Spenderausweis tragen erfahrungsgemäss nur wenige Prozent der Bevölkerung bei sich. Das bedeutet, wenn die Angehörigen nach der Zustimmung gefragt werden, dass dann eben diese Personen auch entsprechend begleitet und betreut werden müssen.
Ich habe vor ganz kurzer Zeit eine sehr umfassende Information über eine Fernsehsendung erhalten, wie wirklich schwierig die persönliche Situation in so einem Fall sein kann. Es ging da um die deutsche Organspenderorganisation - DSO nennt sie sich - und auch von der schweizerischen Organtransplantationszentrale geäusserte Informationen, wie wichtig und schwierig es ist, gerade eben die Angehörigen eines unverhofft verstorbenen Menschen zu begleiten, um ein Organ oder die Organe weitergeben zu können. Danke.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier kurz anknüpfen: Für mich ist es auch wichtig, dass diese Angehörigen psychologisch betreut werden. Ich gehe persönlich aber davon aus, dass eine solche Betreuung nicht durch das Landesspital, sondern eben über das Kriseninterventionsteam, das für solche Fälle einen 24-Stunden-Dienst hat, erfolgt und damit diese Betreuung sichergestellt ist. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort? Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank nochmals für das Wort. Ich werde diese Inputs vor allem für die Betreuung der Angehörigen mitnehmen und auch vor allem dem zuständigen Ressort die Fragen weiterleiten. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte, diesen Antrag zu verlesen. Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben und Traktandum 9 erledigt.
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