Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 (Nr. 88/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 10: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003.
Der Bericht und Antrag trägt die Nummer 88/2009 und steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption werden erstmals weltweit sowohl Regelungen zur Bekämpfung der Korruption als auch Massnahmen zur Verhütung vor Korruption festgelegt. Zur Erreichung dieser Ziele sollen global die Normen zur Bekämpfung der Korruption vereinheitlicht werden.
Ich teile die Ausführungen der Regierung auf Seite 10 dieses Berichtes und Antrages, in welchem der Ratifikation dieses Übereinkommens aussenpolitisch ein hoher Stellenwert beigemessen wird und damit die Bereitschaft Liechtensteins, aktiv bei der Verhütung und Bekämpfung der Korruption mitzuwirken, signalisiert werden kann. Dies macht im Sinne der Finanzplatzstrategie Sinn und ist zu unterstützen.
Zur Umsetzung dieses Abkommens habe ich die folgenden Fragen:
- Auf Seite 14 wird ausgeführt, dass der Beamtenbegriff und die Bestechungstatbestände des liechtensteinischen Strafrechts weitgehend die Anforderungen des Übereinkommens erfüllen. Anpassungsbedarf gebe es aber dahingehend, dass neu auch die Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten von diesen Bestimmungen erfasst werden sollen. Ich wäre dankbar, wenn Sie dies noch erläutern könnten.
- Auf Seite 19 wird ausgeführt, dass es die Regierung nicht für sinnvoll erachtet, eine spezielle Stelle zur Korruptionsbekämpfung zu schaffen, sondern die bestehende Arbeitsgruppe «Korruption» beizubehalten und mit einem Mandat auszustatten, das es ihr ermöglicht, laufend die notwendigen Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu erarbeiten, vorzuschlagen und je nach Art der Massnahme auch umzusetzen. Ich hätte hier gerne Ausführungen dazu, welche Umsetzungsmassnahmen die Regierung an die Arbeitsgruppe delegieren möchte.
- Gemäss der Beilage hat Österreich dieses Übereinkommen am 11. Januar 2006 ratifiziert. Deshalb meine Frage: Hat Österreich in der Zwischenzeit die entsprechenden Bestimmungen im Strafgesetzbuch bereits angepasst, sodass wir hier auf eine Rezeptionsvorlage zurückgreifen könnten?
Danke.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich den Worten der Abg. Diana Hilti an. Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in der Verwaltung, Justiz, Wirtschaft oder Poliktik, um einen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Es geht um die Ausnützung einer Machtposition zur Erlangung eines persönlichen Vorteils. Der persönliche Vorteil wird regelmässig auf die Allgemeinheit überwälzt und ist daher selbstredend gemeinwohlwidrig.
Korruption ist ein globales Problem, welches den jeweiligen Volkswirtschaften einen immensen materiellen wie auch immatriellen Schaden zufügt. Nach Angaben der Weltbank muss durchschnittlich jeder Mensch rund 7% seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen. Bei Korruption reden wir von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung - alles Tatbestände, welche auch nach Art. 302 ff. des liechtensteinischen Strafrechts unter Strafe gestellt werden. Wenn wir derartiges Verhalten im Inland unter Strafe stellen, ist es nur mehr als konsequent, wenn wir hier auch eine völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung eingehen. Korruption als globales Problem muss auch global bekämpft werden. Jedes Land hat hierzu seinen Beitrag zu leisten. Durch die Ratifikation des UN-Übereinkommens setzen wir ein klares aussenpolitisches Signal, dass wir uns an der globalen Bekämpfung der Korruption beteiligen.
Erfreulicherweise wurde in Strassburg soeben auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates unterzeichnet und Liechtenstein wird Anfang des Jahres Mitglied der GRECO. Diese aussenpolitischen Signale stehen in Einklang mit der Finanzplatzstrategie der Regierung und dienen der nachhaltigen Verbesserung der Reputation unseres Landes. Durch die hohe Anzahl der Mitglieds- und Signatarstaaten wird klar ersichtlich, welcher Stellenwert dem UN-Übereikommen beigemessen wird.
Der Kampf gegen die Korruption steht ganz oben auf der Liste der internationalen Verbrechensbekämpfung. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bekämpfung der Korruption künftig noch viel mehr in das Zentrum der politischen Diskussionen rücken wird. Moderne Staaten werden sich nicht nur an ihren Worten, sondern auch an Taten messen lassen müssen.
Es ist daher sehr zu begrüssen, dass die Regierung in diesem Punkt nun klare Signale setzt und seine Gesetze - soweit dies dennoch erforderlich ist - umgehend anpassen wird.
Ich empfehle deshalb dem Landtag, dem Übereinkommen bzw. dessen Ratifikation seine Zustimmung zu erteilen. Danke. Abg. Pepo Frick
Ich habe zwei kleine Bemerkungen und zwei Fragen: Im Zuge der jüngsten Entwicklung und der von der Regierung verfolgten neuen Finanzplatzstrategie schlägt die Regierung dem Landtag jetzt eine möglichst baldige Ratifikation des Übereinkommens vor. Meine Frage: War eine frühere Ratifikation nicht eine Priorität Liechtensteins oder ermöglicht erst diese neue Finanzplatzstrategie die Unterzeichnung?
Und die zweite Bemerkung: Die so genannten Entwicklungsländer erwarten durch dieses Übereinkommen verstärkte Handlungs- und Kooperationsbereitschaft von den Ländern, wo solche Korruptionsgelder liegen. Gemäss Regierungsbericht hat Liechtenstein bereits heute ein hohes Kooperationsniveau erreicht und verfügt über eine mehrjährige Praxis und Erfahrung bei der Rückgabe von kriminellen Vermögenswerten. Darum meine Frage: Um wie viele Fälle handelte es sich in der Vergangenheit und wie hoch beziffern sich in etwa die Vermögenswerte insgesamt? Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Aurelia Frick. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich beginne mit der Frage der Abg. Diana Hilti: Sie hat sich auf Seite 14 auf den Beamtenbegriff bezogen und richtigerweise ausgeführt, dass der Beamtenbegriff heute weitestgehend den Anforderungen des Übereinkommens entspricht. Der Beamtenbegriff nach liechtensteinischem Strafrecht umfasst heute Angehörige der Landes- und Gemeindebehörden und schliesst Verwaltung und Justiz mit ein.
Im jetztigen Zeitpunkt wird erwogen - ich betone das Wort erwogen - oder geprüft, ob die Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte zukünftig auch zu erfassen sind. Nach bisherigem Recht ist die Strafbarkeit der Bestechlichkeit von Landtagsabgeordneten nicht erfasst. Die aktive Bestechung ist heute jedoch bereits erfasst und wir prüfen im Moment, was sinnvoll ist, ob das der richtige Weg ist und vor allem wie weit das gehen soll.
Dann komme ich zur zweiten Frage: Sie beziehen sich auf die Arbeitsgruppe «Korruption» und fragen: Wie weit sollen die Massnahmen gehen, die diese vorschlagen? Ich glaube, es geht bei dieser Arbeitsgruppe für Korruption primär darum, den Prozess bei uns im Land konstant zu beobachten, zu überwachen. Und dann, wenn diese Handlungsbedarf sehen, dass sie dann auch Massnahmen ergreifen und auch ein mögliches Vorgehen vorschlagen. Aber im Moment gibt es jetzt nicht Punkt 1, 2 oder 3, die von dieser Korruptionsarbeitsgruppe vorgeschlagen werden.
Damit komme ich zur dritten Frage: Sie haben gefragt, ob Österreich die Bestimmungen bereits angepasst hat. Soweit ich weiss, ist Österreich jetzt so weit.
Dann komme ich gleich im fliessenden Übergang zur ersten Frage des Abg. Pepo Frick. Sie haben gefragt: Warum sind wir so spät? Wir haben ja im Jahr 2000 unterzeichnet, und mittlerweile haben wir Ende 2009. Der Grund dafür liegt bei Österreich. Es hat eine Weile gedauert, bis Österreich die Umsetzungsgesetzgebung bzw. das Strafrecht so angepasst hat. Weil wir das österreichische Recht in diesen Gebieten rezipieren, haben wir sinnvollerweile gewartet, bis Österreich diese Schritte gemacht hat. Österreich ist jetzt so weit und jetzt sind wir auf diesem Level, dass wir das Strafrecht oder die entsprechenden Normen rezipieren können.
Dann bin ich noch eine Antwort auf Ihre zweite Frage schuldig. Und zwar haben Sie gefragt: Um wie viele Fälle handelt es sich und wie hoch ist der Betrag? Diese zwei Punkte muss ich Ihnen abklären. Ich habe einige Fälle jetzt im Kopf, wobei wir jetzt gerade auch kürzlich wieder publiziert haben, dass wir Geld rückgeführt haben, aber ich kann Ihnen über einen Zeitraum leider nicht sagen, wie hoch diese Beträge waren. Aber bei der Pressemitteilung - ich glaube, das war diese Woche - haben wir jetzt wieder über solche Beträge Auskunft erteilt. Besten Dank.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum sind, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt und somit Traktandum 10 abgeschlossen.
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