Abänderung des Strafgesetzbuches (Nr. 115/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einem weiteren Traktandum, und zwar zu Traktandum 13 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 115/2009. Wir behandeln das Gesetz in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll der internationale Standard der revidierten 40 FATF-Empfehlungen umgesetzt werden. Konkret wird mit dieser Vorlage der Vortatenkatalog des Geldwäscherei-Tatbestandes um vier Vergehen erweitert. Dies sind die Urkundenfälschung, die Fälschung besonders geschützter Urkunden, vorsätzliche Gefährdung durch Verunreinigung der Gewässer und der Luft, vorsätzliche Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes sowie eine Übertretung nach dem Marktmissbrauchsgesetz.
Die Regierung führt im Bericht und Antrag richtig aus, dass eine Urkundenfälschung nach den §§ 223 und 224 StGB dann vorliegt, wenn eine unechte Urkunde hergestellt oder eine echte Urkunde verfälscht wird. Eine Lugurkunde - auch schriftliche Lüge genannt - fällt nicht unter den Tatbestand der Urkundenfälschung.
Des Weitern ist der Regierung zuzustimmen, dass mit dieser Vorlage auch keine weiteren Steuerdelikte in den Vortatenkatalog der Geldwäscherei mit aufgenommen werden.
Geht mit der Verwirklichung eines Steuerbetrugs gemäss Art. 146 Steuergesetz eine Urkundenfälschung im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch einher, so ist ausschliesslich Art. 146 Steuergesetz anzuwenden. Dies ergibt sich aus Art. IX Abs. 2 des Strafrechtsanpassungsgesetzes vom 20. Mai 1987, wonach eine Tat nach der weitergehenden Vorschrift zu beurteilen ist, wenn sich ein Straftatbestand des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches mit einem in einer strafrechtlichen Nebenvorschrift geregelten Straftatbestand teilweise deckt. Steuerbetrug ist die weitergehende Vorschrift im Verhältnis zur Urkundenfälschung. Insofern liegt keine Geldwäscherei-Vortat vor.
Gesamthaft empfehle ich dem Hohen Landtag, auf diese Vorlage einzutreten. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich schliesse mich den Worten meines Vorredners an. Liechtenstein hat in den letzten 10 Jahren konsequent diverse Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung umgesetzt. Wir haben stets mit internationalen Bestrebungen Schritt gehalten und unsere Gesetze konstant den neuesten Standards angepasst. So kennt Liechtenstein heute zum Beispiel eines der strengsten Sorgfaltspflichtsgesetze. Diese Bemühungen wurden international bisweilen leider zu wenig registriert bzw. honoriert. Ich begrüsse daher diese Vorlage, da damit der vor über 10 Jahren eingeschlagene Weg konsequent weitergegangen und unser Recht mit den aktuell gültigen internationalen Standards Schritt halten wird.
Zur Vorlage habe ich jedoch zwei kleine Anmerkungen: - Ich befürworte, dass die Zweiteilung von Fiskalstrafrecht und dem allgemeinen Strafrecht, wie sie auch das österreichische Recht kennt, beibehalten wird. Den Ausführungen auf Seite 16 f. des vorliegenden Berichtes kann ich vollumfänglich zustimmen. Im Hinblick auf die bevorstehende Steuerrechtsrevision würde ich es aber begrüssen, wenn die Regierung das neue Steuerstrafrecht auch unter dem Aspekt dieser Zweiteilung prüft und diese Zweiteilung konsequent nach österreichischem Vorbild durchführt, sodass es zu keinen Unsicherheiten kommen kann und die Rechtsanwender uneingeschränkt auf die entsprechenden österreichischen Materialien zurückgreifen können.
- Bezüglich dem subjektiven Tatbestand stellt sich mir die Frage, warum wir uns von der österreichischen Gesetzesvorlage abgewandt haben. Nach meinem Dafürhalten ist hier zwischen den Abs. 1, 2 und 6 zu unterscheiden. Während sich Abs. 1 auf das aktive Verbergen und Verschleiern bezieht, beziehen sich die Abs. 2 und 6 auf das viel weniger weitgehende Verwahren und Ansichbringen. Auf einen ersten Blick sehe ich keinen stichhaltigen Grund, von der bewährten Methode der Rezeption ausländischer Rechtsvorschriften abzuweichen.
Ohne nun Position für die eine oder andere Variante zu ergreifen, würde ich es begrüssen, wenn die Regierung auf die 2. Lesung hin abklären könnte, was für Erfahrungen unser Nachbar Österreich bei diesem Delikt im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand gemacht hat und inwiefern Österreich hier Handlungs- bzw. Anpassungsbedarf sieht. Grundsätzlich würde ich ein Festhalten an der österreichischen Vorlage begrüssen, sofern diese den internationalen Standards nach wie vor zu entsprechen vermag.
Ich bitte die Regierung daher, hier auf die 2. Lesung hin bei unserem Nachbar Österreich entsprechende Auskünfte einzuholen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Ausführungen meiner zwei Vorredner grundsätzlich anschliessen. Ich möchte bezüglich des subjektiven Tatbestandes der Wissentlichkeit anregen, dass die Regierung bei diesen Abklärungen allenfalls auch konkreter ausführt, welche Beweggründe es im Jahr 2000 gab, bei uns diese Wissentlichkeit nicht aufzunehmen bzw. zu streichen. Das wäre vielleicht als Erklärung und Begründung noch sehr sinnvoll. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, besten Dank für das Wort. Gerne werden wir auf die 2. Lesung nochmals den Input des Abg. Christian Batliner prüfen, vor allem wie nah wir uns an die österreichische Lösung anlehnen können. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass wir das ganze Umfeld wirklich sehr vertieft und sehr genau geprüft haben. Ich bin der Meinung, dass wir mit der vorgeschlagenen Lösung, die heute auf dem Tisch liegt, im Gesamtpaket - wenn man das ganz umfassend betrachtet - die optimalste Lösung gefunden haben. Aber selbstverständlich nehme ich Ihr Anliegen mit für die nächste Lesung.
Dann noch kurz zur Frage der Abg. Diana Hilti: Warum hat man damals im Jahre 2000 von dieser Wissentlichkeit Abstand genommen? Ich kann hier zwei/drei Sätze aus diesem Bericht und Antrag Nr. 56/2000 vorlesen. Ich lese nur teilweise die Sätze - ich zitiere: «Der Tatbestand würde zahnlos bleiben, das subjektive Tatbestandsmerkmal der Wissentlichkeit hinsichtlich des Vermögensbestandteils kriminellen Ursprungs» - und jetzt kommt es - «dessen Nachweis in der Praxis kaum möglich ist, stellt eine fast unüberwindbare Hürde im Kampf gegen die Geldwäscherei dar». Die Regierung ist daher der Auffassung, den Tatbestand von Abs. 2 auch auf vorsätzliches bzw. eventual-vorsätzliches Handeln auszudehnen. Das subjektive Tatbestandsmerkmal der Wissentlichkeit entfällt.
Wir können das gern auch nochmals schriftlich auf die 2. Lesung ausführen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich bei allen bedanken für die wohlwollende Aufnahme diese Berichts und Antrages. Er schliesst nahtlos an das an, was wir eigentlich seit April immer wieder in diesem Hohen Hause - gerade auch in den nichtöffentlichen Landtagssitzungen - miteinander ausführlich auch diskutiert haben. Wir haben immer wieder auf die Bereiche hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation nicht nur darum geht, im Bereich der Steuerkooperation oder im Bereich der Aufsicht, sondern auch eben im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unsere Hausaufgaben zu machen.
Es tönt fast so, als ob der Abg. Christian Batliner und ich uns abgesprochen hätten. Ich habe mir nämlich hier auch notiert. Wir haben einen Weg eingeschlagen vor 10 Jahren, und ich habe mir hier die Notiz am Rande gemacht. Die heutige Regierung teilt die Auffassungen, die die Vorgänger-Regierungen mit Bezug auf diese Thematik eingeschlagen haben. Also das ist schon fast wie Einklang zu verstehen und inhaltlich sowieso. Ich habe mir aber auch noch notiert, dass wir nicht nur vor 10 Jahren diesen Weg eingeschlagen haben, sondern auch um einige Erfahrungen klüger geworden sind in dieser Zeit. Deshalb danke ich dem Landtag für dieses wichtige Zeichen, das er hinsichtlich der Reputation für unser Land auch teilt.
Hinsichtlich Österreich erlauben Sie mir die Bemerkung, dass das hinsichtlich der Frage möglicher Auswirkungen im Bereich der FATF aktuell nicht ein sehr gutes Beispiel ist. Österreich - das ist auch nachlesbar - befindet sich ebenfalls unter grösserem Druck seitens der FATF. Da gab es ja auch - das haben wir auch einmal diskutiert - eine entsprechende öffentliche Verlautbarung, dass Österreich ja entsprechende Massnahmen auch ergreifen wird.
Anfügen möchte ich noch, dass diese Frage der Wissentlichkeit eben vor 10 Jahren sehr ausführlich damals auf verschiedenen Seiten dieses Berichts und Antrags Nr. 56/2000 dargelegt worden ist. Die Regierung teilt auch da die Auffassung der damaligen Regierung, dass wir unter diese Hürde - aufgrund der Erfahrungen und der gleichen Politik - keinesfalls zurückgehen dürfen. Ich habe Ihnen auch erzählt, dass wir alles unternehmen, dass wir im nächsten Jahr nicht in irgendwelche Konfliktsituationen im Februar und März mit der FATF kommen wollen, und der Bericht und Antrag - das haben wir auch ausgeführt - ist in diesem Lichte und dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen zu betrachten. Vielen herzlichen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe noch eine Frage: Ich sehe auch die Dringlichkeit, das hier voranzutreiben. Ich habe nur auf Seite 13 noch eine Frage. Dort heisst es - ich zitiere: «In einem nächsten gesetzgeberischen Schritt gilt es, im Bereich der Umweltdelikte sowie im Bereich der Marktmanipulation als Verbrechen ausgestaltete Qualifikationstatbestände einzuführen, die als solche Geldwäscherei-Vortaten darstellen». Weiter heisst es dann - ich zitiere wieder: «Zugleich werden die Vergehenstatbestände der genannten Delikte wieder aus dem Geldwäscherei-Vortatenkatalog zu streichen sein».
Meine Frage betrifft quasi das Vorhaben: Wann gedenkt die Regierung das an die Hand zu nehmen?Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Kurz zur Frage der Abg. Beck: Wir arbeiten bereits daran und hoffen, dass wir in Kürze mit einem Vorschlag auf den Landtag zukommen können. Aber die Vorbereitungen, diese Umsetzung zu machen, sind bereits im Gange.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir uns der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches zuwenden.
Ich bitte das Sekretariat, mit der Lesung zu beginnen.§ 165 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
I. § 165 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke. Ich habe nur eine ganz kleine Anmerkung oder Frage zu Abs. 2: «..., an sich bringt, in Verwahrung nimmt ...». Müsste da nicht das Komma gestrichen und «oder» eingefügt werden. Aber das ist mehr eine grammatikalische Frage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Diese Anregung ist angekommen und wird sicher auf die 2. Lesung hin überprüft. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Das prüfen wir.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann sind Sie damit zufrieden?Abg. Christian Batliner
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, dann lesen wir weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in 1. Lesung beraten und Traktandum 13 bearbeitet.-ooOoo-