Schaffung eines Gesetzes über die Telecom Liechtenstein (TLIG), (Nr. 104/2009); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 21: Schaffung eines Gesetzes über die Telecom Liechtenstein AG.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nummer 104/2009 und steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren. Dass die Telecom Liechtenstein AG wie alle übrigen Beteiligungen des Landes eine spezialgesetzliche Grundlage erhält, ist mehr als berechtigt. Wir haben im Rahmen der 2. Lesung im November betreffend das Corporate-Governance-Paket eine ganze Reihe von Spezialgesetzen angepasst. Das Spezialgesetz für die Firma Telecom Liechtenstein AG war bisher nicht existent und konnte zu diesem Zeitpunkt in der Folge nicht angepasst werden.
Ich bin ein wenig erstaunt darüber, dass in Art. 3 bei der Zweckbestimmung eine unklare Definition bezüglich des Aufgabengebietes der Telecom Liechtenstein AG vorhanden ist, insbesondere in Zusammenhang mit der Abgrenzung zu den Aufgaben mit den LKW. Ich bin der Meinung, dass die Telecom Liechtenstein AG sich vor allem mit dem Anbieten von elektronischen Kommunikationsdiensten zu befassen hat und nicht auch mit dem Bereitstellen von Kommunikationsnetzen. Im Bericht und Antrag steht zwar, dass das schon so gedacht ist. Dann frage ich mich allerdings, warum diese Unklarheit so im Gesetz stehen soll. Ich bitte die Regierung, dieses Anliegen für die 2. Lesung entsprechend zu berücksichtigen.
Ich bin auch etwas erstaunt darüber, dass im Unterschied zu allen bekannten Spezialgesetzen, für zum Beispiel den Liechtensteinischen Rundfunk, den Tourismus, das Liechtensteinische Landesspital, die Liechtensteinische Gasversorgung, die Stiftung Erwachsenenbildung usw. ausgerechnet beim vorliegenden Gesetzesentwurf der Passus nicht vorhanden ist, wonach die Regierung ein ausführliches Anforderungsprofil über die fachlichen und personellen Anforderungen für den Verwaltungsrat zu erlassen hat. Ich finde jedoch, dass auch hier in einem solch spezifischen Umfeld dieses Anforderungsprofil vonnöten ist. Konkret meine ich, dass in Art. 7, wo es um den Verwaltungsrat geht, dass hier diese Bestimmung eingebaut werden muss. Auch hier bitte ich die Regierung um einen entsprechenden Vorschlag für die 2. Lesung. Besten Dank.
Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Eine kurze Wortmeldung meinerseits: Die LTN Liechtenstein Telenet AG wurde am 1. Juli 1998 gegründet und mit einem Stammkapital von CHF 40 Mio. ausgestattet. Durch die Fusion der LTN und der TFL per 1. Januar 2008 entstand die Telecom Liechtenstein AG und diese hält heute ein Aktienkapital von CHF 45 Mio. Gemäss Art. 8 des Finanzgesetzes für das Jahr 2010 haben die LKW das vom Land gewidmete Anstaltskapital zu 5,5% per annum dem Staat zu verzinsen.
In diesem Zusammenhang habe ich eine ganz einfache Frage an die Regierung: Weshalb wird auf eine Verzinsung des vom Staat der Telecom zur Verfügung gestellten Aktienkapitals von CHF 45 Mio. im Gegensatz zu den LKW verzichtet? Was spricht dagegen? Mir ist bewusst, dass eine Kapitalverzinsung bei einer AG doch etwas unüblich ist.
Und meine zweite Frage: Benötigt die Telecom als Dienstleistungsunternehmen und ohne Kapital in grossen Anlagevermögen investiert und gebunden zu haben CHF 45 Mio. Aktienkapital? Könnte das notwendige Aktienkapital auch herabgesetzt werden?
Das sind meine Fragen. Danke.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich freue mich auch, dass hier ein Spezialgesetz für die Telecom Liechtenstein geschaffen wird und möchte mich meinem Vorredner durchaus anschliessen. Eine Frage habe ich dazu noch: Warum wurde bei diesem Gesetz auf eine Vernehmlassung verzichtet?
Des Weiteren möchte ich gerne wissen: Betreffend Konsolidierungsvertrag von 2006 - wie steht es um diesen Vertrag? Ist diese Konsolidierung zwischen LKW und Telecom Liechtenstein nun abgeschlossen?
Ich hätte noch eine Nachfrage zu einem Artikel, der mir eigentlich fehlt, der neu im LKW-Gesetz drin ist, und zwar über Wirtschaftlichkeit und Ökologie. Ich könnte mir vorstellen, dass hier auch ein solcher Artikel hineinkommt, und zwar wie folgt: «Die Telecom Liechtenstein AG ist nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte zu führen». Besten Dank.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. «Corporate Governance» meldet sich schon wieder. Der Regierungschef hat klar und deutlich gesagt, dass wir immer noch die Gelegenheit haben, in den spezialgesetzlichen Regelungung hier Stellung zu nehmen und der Hohe Landtag sich dazu äussern kann. Die Vaterländische Union hat sich ja gewehrt, dass der Landtag in Sachen Eignerstrategie hier Verantwortung übernimmt. Im Zweckartikel ist ja jetzt umschrieben, dass elektronische Kommunikation dann im In- und Ausland bereitgestellt werden kann. Das heisst, wir werden dann über das Geschäftsfeld Telecom Liechtenstein weiterhin zukünftig keinen Einfluss mehr haben.
Dann noch ein Wort zum Votum des Abg. Gebhard Negele betreffend die Abgrenzung zu den LKW: Das Bereitstellen von Kommunikationsnetzen ist dann sicher auch ein wichtiger Bestandteil. Die werden auch Netze mieten und müssen auch die Berechtigung haben, diese weiter vermieten und nutzen zu können. Das sehe ich nicht als Hindernis.
Mir stellt sich dann aber irgendwann die Frage, wenn man hier auf Seite 10 liest: Die Telecom Liechtenstein AG untersteht nach Auffassung der Regierung als privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft, die im Gegensatz zur Liechtensteinisch Post AG weder den gesetzlichen Auftrag zur Erbringung des Universaldienstes noch eine Monopolstellung innehat, nicht dem öffentlichen Beschaffungswesen. Das heisst, wir werden dann künftig auch nicht mehr Anfragen stellen können, warum Rechnungsdrucke jetzt im Ausland erledigt werden und nicht in Liechtenstein. Ob das für unser Gewerbe gut ist bezweifle ich mal.
Dann im nächsten Absatz, auf Seite 11, steht: «Die Telecom Liechtenstein ist aber vollständig der Wettbewerbssituation ausgesetzt». Wenn man den Wettbewerb hat und dem öffentlichen Beschaffungswesen nicht mehr unterstellt ist, müsste man sich dann vielleicht auch die Frage stellen, warum das Land dann überhaupt noch kapital- und stimmenmässig mindestens 51% der Aktien innehaben muss. Schlussendlich könnte man das, was der Staat eigentlich an Dienstleistungen möchte, in einer Konzessionserteilung festhalten.
Für mich stellt sich jetzt einfach mal dann die Grundsatzfrage - das muss jetzt nicht heute abschliessend diskutiert sein - ob das zukünftig noch ein Staatsbetrieb sein muss. Das ist für mich sehr, sehr fragwürdig. Ich sehe jetzt auch nicht mehr, was denn die eigentlichen Bedürfnisse des Staates sind, hier die Dienstleistungen der Telecom zu besitzen. Abg. Gebhard Negele
Ich möchte kurz noch auf die Aussagen des Abg. Manfred Batliner betreffend den Zweckartikel eingehen: Es ist einfach so, ich habe ausgeführt, dass da Unklarheiten bezüglich Abgrenzung bestehen. Und es ist in der Tat so und ich verstehe es wirklich nicht, dass jetzt der Zweckartikel entgegen den Ausführungen im Bericht und Antrag so lautet. Ich werde diese Ausführung kurz vorlesen.
Es heisst dazu auf Seite 12 zu Art. 3: «Es wird dabei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Konsolidierung zwischen LKW und TLI die Aufgabenteilung im Bereich Netzbereitstellung klar geregelt wurde. Eine Arbeitsgruppe, welche sich derzeit mit der abschliessenden Konsolidierung befasst, hat die konkrete Aufgabenteilung festgehalten. Es wird ersichtlich, dass die Bereitstellung des Kommunikationsnetzes Aufgabe der LKW ist. Es handelt sich dabei um so genannte passive Netzelemente. Die aktiven Netzelemente des Telekommunikationsnetzes (Systemtechnik) werden von der TLI bereitgestellt».
Soweit so gut. Und jetzt lese ich im Vorschlag im Gesetz, Art. 3, Zweck, auf Seite 20, dass die TLI insbesonders durch das Bereitstellen von Kommunikationsnetzen usw. die Tätigkeit sieht. Ich finde, das ist ein Widerspruch und hier muss korrektiv eingegriffen werden. Dass das ein für allemal klar ist, also die Abgrenzung zwischen LKW und TLI. Besten Dank.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Im Landesgesetzblatt über die elektronische Kommunikation vom 17. März 2006 wird genau bestimmt, was eigentlich Kommunikationsdienst und was Kommunikationsnetz ist. Ich nehme an, dass das korrespondierend sein sollte mit der gegenständlichen Vorlage. Nun glaube ich auch und kann dem Antrag des Abg. Negele durchaus etwas abgewinnen, dass man hier das klar präzisiert nach dem Gesetz der elektronischen Kommunikation vom 17. März 2006. Danke.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die LKW-Betriebe haben einen Teil von Kommunikationsnetzen in ihrer Auftragsleistung drin enthalten. Das ist diejenige, von der Sie sprechen. Das sind nicht alle Netze in diesem Land. Wenn die Telecom Liechtenstein dann eben im In- und Ausland Dienstleistung erbringen soll, dann wird es auch so sein, dass das grenzüberschreitend sein wird, dass durch einheimische Betriebe hier Netze von der Telecom Liechtenstein einerseits teils im Inland gemietet und benutzt werden und teils auch im Ausland. Nebst der Bemerkung nochmals, dass die LKW nicht für alle Netze hier in Liechtenstein den Auftrag zur Instandstellung haben. Es gibt noch andere Netzleistungen hier, insbesondere in Eschen, Mauren, Schaanwald und Nendeln.
Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Ich würde vorschlagen, den Zweckartikel analog im LKW-Gesetz aufzunehmen, einfach mit umgekehrten Vorzeichen, spezifisch für den Kommunikationsbereich, den die LTN jetzt anbietet.
Dann zum zweiten Teil: Es geht um die Aussage des Abg. Manfred Batliner, wo er sagt, warum der Staat noch 51% innehaben sollte oder müsste. Meines Erachtens geht es hier auch um eine Grundversorgung und ich meine, diese muss gewährleistet sein. Wenn man hier eine 100%ige Privatisierung oder was auch immer andenkt, dann muss das meines Erachtens schon gut überlegt sein. Klar, wird es technisch gehen. Man kann sicherlich Verträge mit Anbietern abschliessen, damit dies auch geregelt ist. Ich würde aber schon davor warnen, dass man das so ad hoc in den Raum stellt und sagt: Machen wir das! Das haben Sie jedoch nicht gesagt, das habe ich schon so aufgefasst. Aber das sind meines Erachtens schon Prozesse, die gut überlegt werden müssen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für Ihre Voten. Eintreten auf die Gesetzesvorlage scheint mir unbestritten und richtigerweise haben Sie auch noch einige Fragen an die Regierung gerichtet, die ich jetzt versuche, kurz zu beantworten. Aber selbstverständlich werden wir das eine oder andere Thema auch im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal aufarbeiten, entsprechend argumentieren und Ihnen dann auch die notwendigen Vorschläge unterbreiten.
Zuerst zu den Fragen des Abg. Gebhard Negele: Ich beginne mit dem einfachen Teil betreffend die Anforderungsprofile der Verwaltungsräte. Ihre Feststellung ist richtig. Vor Art. 7 gibt es keine gesetzlichen Anforderungsprofile analog zu den anderen Gesetzen. Das ist mir auch aufgefallen. Das werden wir mit Sicherheit auf die 2. Lesung ergänzen. Ich weiss auch nicht, warum das bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage untergegangen ist. Vielleicht hat das auch damit zu tun, dass verschiedene Prozesse rund um das ganze Thema Corporate Governance parallel gelaufen sind.
Dann zum Thema des Zwecks dieser Gesellschaft, welcher heute in Art. 3 formuliert ist: Hierzu möchte ich ausführen, dass die Regierung diesen Zweck ganz bewusst sehr offen formuliert hat. Nicht um hier eine unnötige Diskussion zu verursachen, sondern ganz einfach auch aus dem Grund, dass man sich vor künftigen technologischen Entwicklungen nicht verschliessen sollte. Ich möchte auch ausführen, dass, wenn man sich die Aufgabenteilung zwischen den beiden Staatsunternehmen LKW und der Telecom Liechtenstein AG ansieht, es heute eigentlich klar ist, wer was macht. Wir sprechen hier auch vom so genannten passiven Leitungsnetz und von gewissen aktiven Systemkomponenten, die benötigt werden, um ein Netz zu betreiben. Diesbezüglich stellen wir fest, dass die Telecom auch heute einen Teil dieser aktiven Komponenten betreibt. Jetzt kann man sich rein technologisch darüber streiten, ob das ein Bestandteil des Netzes ist oder nicht. Wir sind der Ansicht, das ist ein Bestandteil des Netzes und deshalb sollte das auch irgendwo gesetzlich verankert sein. Was die Regierung sicher nicht möchte, das ist ein Zweckartikel, der technologische Spezifika abbildet. Das würde uns, wie gesagt, in jeglicher technologischen Entwicklung einschränken. Es kann ja nicht Sinn und Zweck sein, dass wir ein Gesetz machen, welches dann jedesmal, wenn sich die Technologie ändert, geändert werden muss.
Ein weiteres Argument, weshalb das hier relativ offen formuliert ist, ist die Tatsache, dass es bei dieser Diskussion vorwiegend um das staatliche Leitungsnetz geht und das staatliche Leitungsnetz im Bereich der Telekommunikation heute klar in der Bewirtschaftung den LKW zugeordnet ist. Andere Netze - und das hat der Abg. Manfred Batliner gesagt - gibt es im Land auch und hier wissen wir nicht, wer die künftig bewirtschaftet. Diesen Aspekt sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Ich teile aber Ihre Einschätzung, dass die Regierung diesbezüglich auch im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal eine klare Aussage machen muss. Ich sichere Ihnen auch zu, dass das in der Stellungnahme entsprechend aufgeführt sein wird.
Dann habe ich noch eine Frage des Abg. Günther Kranz zu beantworten: Betreffend die Verzinsung des Aktienkapitals kann ich ausführen, dass wir ganz bewusst darauf verzichtet haben, eine entsprechende Norm zu schaffen, und zwar ganz einfach aus dem Grund, weil es sich bei der Telecom Liechtenstein AG um eine privatrechtliche Aktiengesellschaft handelt. Wir haben das Gesetz ähnlich aufgebaut wie das Organisationsstatut über die Liechtensteinische Post AG. Wenn Sie dieses Gesetz konsultieren, dann stellen Sie auch fest, dass dort nicht explizit eine Verzinsung des Aktienkapitals im Gesetz niedergeschrieben ist. In der Vergangenheit war es so, dass die Liechtensteinische Post AG immer wieder Dividenerträge ans Land abgeliefert hat, und im Budget 2010 haben wir ja auch vorgesehen, dass die Telecom Liechtenstein AG entsprechend eine Dividende ans Land abliefern sollte. Diese Rückflüsse ans Land werden also stattfinden. Das wird dann immer Bestandteil des jeweiligen Budgetprozesses sein, und es sollte auch möglich sein, dass dieses Dividendenziel, das der Telecom Liechtenstein AG für dieses Jahr gesetzt worden ist, erreicht wird.
Dann haben Sie auch noch die Frage gestellt, ob ein Aktienkapital von CHF 45 Mio. notwendig sei. Diese Zahl kann ich gemäss meinem heutigen Kenntnisstand klar bejahen. Wir haben vor rund drei Jahren eine Aktienkapitalherabsetzung gemacht, nämlich von CHF 65 Mio. auf CHF 45 Mio.; dies aus dem Grund, weil das passive Leitungsnetz zu den LKW übertragen worden ist und dieses Aktivum in der Bilanz weggefallen ist. Ich denke, die CHF 45 Mio. sind notwendig, um sich für die künftigen Herausforderungen im Telekommunikationsbereich zu rüsten. Das ist sicher ein Grund. Es geht auch bei einem reinen Serviceprovider nicht nur darum, um Produkte zu entwickeln, sondern hinter Produkten stehen sehr, sehr viele Technologien. Sie wissen auch, als Serviceprovider garantiert die Telecom Liechtenstein AG die internatione Erreichbarkeit Liechtensteins nach aussen. Und das sind alles Fragen, die haben mit dem passiven Leitungsnetz, mit dem Kabel im Boden überhaupt nichts zu tun, sondern das sind hochkomplexe technologische Investitionen, die das Unternehmen tragen muss.
Es gibt aber auch noch einen anderen Grund: Die Telecom Liechtenstein AG möchte sich intern konsolidieren und wird in den nächsten Monaten und Jahren ein Projekt an der Schaaner Strasse 1, das ist der heutige Unternehmensstandort, umsetzen, damit die Betriebsstätten, die heute auf zwei verschiedene Standorte im Land verteilt sind, nur noch an diesem zentralen Standort beheimatet sind. Es wird dort entsprechend um- und ausgebaut. Auch aus diesem Grund benötigt die Telecom Liechtenstein AG Kapital.
Und der dritte Grund hängt mit der Unternehmensstrategie zusammen. Es sind gewisse Markterweiterungen geplant, um auch die Grundversorgung langfristig absichern zu können. Und auch für diese Aktivitäten braucht die Telecom entsprechend Kapital für die Anfangsinvestitionen.
Dann hat der Abg. Peter Büchel noch die Frage gestellt, wie es hinsichtlich des Konsolidierungsvertrages aussehe. Diesbezüglich kann ich festhalten, dass es sich natürlich seit dem Jahr 2006 um einen laufenden Prozess handelt, den die beiden Unternehmen eingeschlagen haben. Ganz grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Konsolidierung marktseitig, das heisst, gegenüber dem Endkunden abgeschlossen ist und dass die Konsolidierung im Netzbereich einen unterschiedlichen Status aufweist. Das hat mehrere Gründe: Die Konsolidierung im reinen Telecom-Leitungsnetz, im so genannten Kupfernetz, ist praktisch abgeschlossen und auch im Lichtwellenleiternetz, im Hauptnetz, sind die entsprechenden Netze konsolidiert. Offen ist noch eine Konsolidierung des so genannten Access-Netzes, des Hausanschlussnetzes. Das war bis vor kurzem nur beschränkt möglich, weil auch entsprechende Produkte noch nicht angeboten werden konnten. Aber wir hatten kürzlich ein Treffen mit den LKW, bei welchem uns versichert worden ist, dass jetzt auch dieser letzte Konsolidierungsschritt in die Wege geleitet wird.
Dann haben Sie, Herr Abg. Büchel, auch die Frage gestellt, warum auf eine Vernehmlassungsvorlage verzichtet worden ist. Wir haben das im Bericht entsprechend ausgeführt. Hier handelt es sich um ein Organisationsstatut, das vorwiegend die Telecom Liechtenstein AG betrifft und aus diesem Grund war eine breit angelegte Vernehmlassung nicht notwendig. Den zuständigen Organen der Telecom Liechtenstein AG war bekannt, wie diese Vorlage aussieht und sie haben sich auch der Regierung gegenüber entsprechend geäussert. Ebenso bekannt war die Vorlage den Verantwortlichen der LKW. Die LKW haben ja in Form einer Stellungnahme auch ihre Hinweise an die Regierung übermittelt. Ihren Voten entnehme ich, dass Ihnen diese Stellungnahme nicht ganz unbekannt sein dürfte. Darum haben Sie das ja auch hier eingebracht.
Dann zur Anregung betreffend Wirtschaftlichkeit und Ökolgie: Ich verstehe das Anliegen, muss Ihnen aber ehrlich gestehen, dass es auch aus meiner Sicht nicht sehr sinnvoll ist, so eine Bestimmung aufzunehmen. Ganz einfach aus dem Grund, weil die Telecom Liechtenstein AG schwerpunktmässig als Serviceprovider tätig ist und keine grosse bauliche Tätigkeit entfaltet, so wie das die LKW als Netz- und Leitungsbauer machen. Zudem ist es auch ein Unterschied zwischen einem Betrieb, welcher für die Energie- und Stromversorgung zuständig ist und welcher für die Telekommunikationsversorgung zuständig ist. Gerade im Energiebereich spielt das ökologische Argument natürlich eine viel grössere Rolle.
Dann zum Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, welches der Abg. Manfred Batliner thematisiert hat: Diesbezüglich, Herr Abg. Batliner, kann ich Sie beruhigen. Auch die Liechtensteinische Post AG als privatrechtliche Aktiengesellschaft investiert jährlich mehrere Millionen Schweizer Franken ins liechtensteinische Gewerbe und in den Mittelstand und ist sehr darauf bedacht, dass auch die entsprechenden Dienstleistungsaufträge im Inland vergeben werden, obwohl nicht explizit eine Vorschrift im Gesetz dies auch vorgibt. Und so handelt auch die Telecom Liechtenstein AG. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind hier offen genug, um darauf zu achten, wohin die entsprechenden Aufträge vergeben werden. Wir haben das anlässlich der Quartalsgespräche, welche die Regierung mit diesen Betrieben durchführt, immer wieder thematisiert. Es ist ja schlussendlich auch eine Akzeptanzfrage. Wenn eine Geschäftsleitung Entscheide trifft, die beim liechtensteinischen Gewerbe und im Mittelstand nicht auf positives Echo stossen, dann leidet automatisch die Akzeptanz eines Unternehmens. Ich denke und hoffe, dass die zuständigen Organe diesbezüglich schon das notwendige Gespür für das liechtensteinische Gewerbe haben.
Sie haben ganz provokativ auch die Frage gestellt, ob ein Telekommunikationsunternehmen ein Staatsbetrieb sein muss oder nicht. Hier sage ich klar Ja - und das aus zwei Gründen. Ein Argument hat der Abg. Kindle auch in die Diskussion eingebracht. Es geht hier um eine staatliche Grundversorgung. Die Telecom Liechtenstein AG hat einen Grundversorgungsauftrag gemäss den Bestimmungen des Kommunikationsgesetzes und den sollten wir nicht in private Hände geben. Es gibt diesbezüglich andere Szenarien in anderen Ländern und diese waren insbesondere aus telekommunikationspolitischer Sicht nicht sehr erfolgreich. Das zum Ersten.
Zum Zweiten: Wenn Sie die aktuelle Diskussion in der Schweiz verfolgen betreffend die Weiterentwicklung der Schweizerischen Post AG: Da gibt es jetzt erste parlamentarische Vorstösse im schweizerischen Parlament, wo darüber debattiert wird, ob die Post und die Swisscom wieder zusammengeführt werden sollen. Und das aus folgenden Überlegungen: Die Post bewegt sich immer mehr in Richtung eines elektronischen Anbieters, in Richtung elektronische Dienstleistungen. Genau dieses Geschäftsfeld ist auch sehr stark ein wichtiger Pfeiler der Swisscom. Und aus diesen Überlegungen heraus wird in Form von parlamentarischen Vorstössen darüber diskutiert, ob man das mittelfristig nicht wieder zusammenführen sollte; sozusagen eine Grundversorgung aus einer Hand, nicht ein Monopol, sondern ein Konstrukt eines Grundversorgers in einem liberalisierten Markt. Ich denke, gerade auch aus dieser Optik sollten wir uns diese Optionen für die Zukunft offenlassen.
Für mich ist auch wichtig, dass diese 51%-Klausel im Gesetz verankert wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir irgendwann einmal einen strategischen Partner der Telecom Liechtenstein AG zur Seite stellen, der ein spezielles Telekommunikations-Know-how in die Firma bringt. Ich möchte aber genau aus den Gründen der Grundversorgung nicht darauf verzichten, dass in diesem Fall der Staat nicht seine schützende Hand darüberhalten kann, denn die staatliche Grundversorgung ist auch in einem liberalisierten Markt ein hohes Gut. Das sollten wir nicht vergessen. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir uns der Lesung des Gesetzes zuwenden.
Ich bitte das Sekretariat, die Lesung vorzunehmen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Es gibt ebenfalls keine Wortmeldungen.
Damit haben wir das Gesetz über die Telecom Liechtenstein AG in 1. Lesung beraten und Traktandum 21 abgeschlossen.
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