Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Berichtigung der Übergangsbestimmungen (Nr. 107/2009); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 22: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Berichtigung der Übergangsbestimmungen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 107/2009 und steht zur Diskussion.
Da es keine Wortmeldungen gibt, ist Eintreten unbestritten und wir können mit der 1. Lesung beginnen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
Art. 10 Abs. 2 Satz 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 2 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch ein kleines Votum vorbereitet. Ich würde es gerne vortragen, wenn Sie es mir erlauben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das erlaube ich Ihnen. Ich habe allerdings nicht gesehen, dass Sie gedrückt hätten.
Abg. Wendelin Lampert
Gemäss der aktuellen Rechtslage würde der Finanzausgleich bis und mit dem Jahre 2012 seine Gültigkeit haben, sprich die Gemeinden hätten die gleichen Mittel zur Verfügung wie für die Jahre 2008 bis und mit dem Jahr 2012. Dabei würde es sich dann um einen zugesicherten Finanzausgleich für fünf Jahre, und nicht wie geplant war, für vier Jahre handeln.
Bei der Gesetzeserarbeitung bzw. Behandlung ist niemandem aufgefallen, dass es sich vom 1.1.2008 bis und mit dem 31.12.2012 um fünf Jahre, und nicht wie geplant lediglich um vier Jahre handelt. Anhand dieser Ausgangslage war und dürfte es für alle Beteiligten klar sein, dass das neue Finanzausgleichsgesetz lediglich bis und mit dem Jahr 2011 gilt. Eine gewisse Brisanz erhält diese Gesetzesrevision aber trotzdem. Denn Tatsache ist, dass die Gemeinden mit der aktuellen Rechtslage den Finanzausgleich aus besseren Zeiten bis und mit dem Jahr 2012 erhalten würden. Wenn wir das Gesetz nun aber ändern, werden die Gemeinden den Finanzausgleich aus guten Zeiten nur noch bis und mit dem Jahr 2011 erhalten. Konkret bedeutet dies für eine Mehrheit der Gemeinden, dass sie ab dem Jahr 2012 weniger Geld haben dürften, ohne hier der Diskussion und den Vorschlägen der Regierung vorgreifen zu wollen. Im Endeffekt dürfte dies auch für diverse Bürgerinnen und Bürger bedeuten, dass Gemeindesteuersätze angehoben werden und somit diese Bürgerinnen und Bürger mehr Steuern bezahlen müssen.
Als ich dieses Votum geschrieben habe, wusste ich natürlich noch nicht, was uns gestern der Herr Regierungschef erzählte, dass man auch in diesem Bereich - soviel ich ihn richtig verstanden habe - CHF 40 Mio. sparen möchte. Und seit wir diese Zahl kennen, hat diese Änderung ein umso höheres Gewicht.
Eine Vernehmlassung hat die Regierung nicht durchgeführt, da bei der Erarbeitung des neuen Finanzausgleichsgesetzes immer von einem Vierjahreszeitraum gesprochen wurde und dies im Prinzip damals nicht umstritten war. Persönlich hätte ich aber von der Regierung doch erwartet, dass sie zumindest die Vorsteherkonferenz über die geplante Gesetzesänderung informiert. Nach Rücksprache mit einem Vorsteher musste ich aber feststellen, dass keine Information der Vorsteherkonferenz erfolgt ist.
Hierzu möchte ich die Regierung fragen, wieso keine Rücksprache mit der Vorsteherkonferenz erfolgte.
Wenn man möchte, könnte man aus dieser Sache sicherlich noch eine politische Story machen, wie es in der Vergangenheit des Öfteren der Fall war. Aber man muss sich ja die Vergangenheit nicht als Vorbild nehmen, und vor allem sollte man die negativen Beispiele aus der Vergangenheit nicht unbedingt kopieren, sondern eher als negative Beispiele im Mottenschrank belassen, um diesen Sachverhalt möglichst diplomatisch zu formulieren, werte Damen und Herren im Plenum und auf der Regierungsbank.
Wenn man aber die Vernunft walten lässt - und dies macht man als verantwortlicher Politiker - und sich die finanzielle Situation des Landes betrachtet, so dürfte das Land froh sein, wenn der Finanzausgleich an die Gemeinden ab dem Jahr 2012 tendenziell reduziert wird und somit dem Land mehr finanzieller Spielraum bleibt.
Ich habe es bereits bei der Finanzplanung 2010 bis 2014 gesagt: Wenn es nach mir gegangen wäre und meine Anträge im Jahre 2003 und 2005 betreffend die Umverteilung der Kapital- und Ertragssteuern eine Mehrheit gefunden hätten, so hätte das Land das konjunkturelle Risiko nicht alleine getragen. Aber eben - so kommt es raus - wenn eine Mehrheit relativ triviale Sachen nicht einsehen will. Diese Mehrheit muss nun auch damit leben, dass das Land ein massives finanzielles Problem hat. Entschuldigen Sie bitte diesen Rückblick in die Vergangenheit, aber dieser Rückblick zeigt eben eindeutig auf, dass meine Ideen nicht so schlecht gewesen wären und somit natürlich auch einen Ansporn für zukünftige Vorschläge darstellen.
Und wie ebenfalls bei der Finanzplanung ausgeführt, habe ich auch für den geänderten Finanzausgleich ab dem Jahr 2012 bereits erste Ideen, aber ich bin eigentlich bereits jetzt sicher, dass auch diese Ideen keine Mehrheit finden werden. Auf der anderen Seite bin ich aber auch davon überzeugt, dass der denkende Mensch die gleichen Fehler eigentlich nur einmal machen sollte, wobei es immer wieder unbelehrbare Zeitgenossen gibt.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren. Danke, Herr Abg. Wendelin Lampert.
Ich könnte jetzt sehr Vieles dazu sagen. Ich möchte einfach am Anfang etwas sagen: Werfen Sie die Flinte nicht ins Korn. So schnell gibt man nicht auf. Ich gebe bei meinen Sparbemühungen in den nächsten Wochen und Monaten auch nicht auf, was auch immer im Landtag in den nächsten Minuten, Stunden, Tagen oder Wochen passieren wird. Dabei nehme ich auch niemanden aus der Pflicht. Vielleicht formuliere ich es ein bisschen anders, wie Sie es immer wieder formulieren. Aber das ist Ihr gutes Recht, das auch so zu formulieren.
Lassen Sie mich auch etwas Humorvolles anfügen: Ich glaube, wenn man vier Jahre meint, dann soll man auch vier Jahre festlegen, das war völlig unbestritten. Wir vollziehen hier nur einen Landtagsbeschluss, der auch so gefasst wurde. Wenn ich das Humorvolle meine, war es nicht das. Ich hoffe, dass wir in Zukunft einfach besser rechnen können bei so einfachen Zahlen. Wenn es nur um einstellige Zahlen geht, wie vier oder fünf, hoffe ich, dass wir das in Zukunft ein bisschen besser hinkriegen. Das ist auch der Grund, warum wir keine Veranlassung gesehen haben, die Vorsteherkonferenz zu informieren. Das ist eigentlich nur ein Vollzug dessen, was der Landtag damals beschlossen hat. Völlig unbestritten die Meinung der Regierung, völlig unbestritten die Meinung des Landtages, alles völlig unbestritten. Und darauf haben sich auch die Gemeinden eingestellt. Auch sie wissen, vier Jahre sind vier Jahre. Und ich glaube, wir werden hier nicht über die Hintertür - um es ein bisschen salopp zu sagen - die Gemeinden auf dem gleichen Niveau hier weiterfinanzieren. Dass es jetzt gerade halt mit dem Sanierungsprojekt eine Koinzidenz gibt, das ist keine Absicht der Regierung. Wenn wir das im April schon festgestellt und gesehen hätten, dann hätten wir das im April entsprechend auch vorgeschlagen.
Wenn ich am Anfang gesagt habe, werfen Sie die Flinte nichts ins Korn auch bei dem Thema, bei dem Sie schon Anträge gestellt haben, dann sage ich Ihnen, Sie werden dazu wieder die Gelegenheit haben bei der Steuerrechtsrevision; dort ist ja immer auch die Steuerteilung wieder ein Thema. Das ist ja das Thema, das dann in einer entsprechenden Bestimmung geregelt wird. Dort werden wir sicherlich auch entsprechende Ausführungen machen, wie hoch die Anteile bei der Kapital- und Ertragssteuer der Gemeinden auch in Zukunft sein sollen. Da gibt es auch Gelegenheit sicher im nächsten Jahr, darüber wieder eine Diskussion zu führen.
Nachdem die erste Lesung ja schon stattgefunden hat, mache ich am Schluss noch einen Antrag. Ich würde gerne diese Vorlage abschliessend behandelt sehen. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen und die Beantwortung meiner Frage. Da müssen Sie keine Angst haben, die Flinte werde ich sicher nicht ins Korn werfen. Ich werde die Anträge einbringen, befürchte aber leider, dass sie keine Mehrheit finden werden wie in den Jahren 2003 und 2005. Aber wie gesagt, mitunter hat man etwas dazugelernt und findet dann plötzlich auch noch 13 Stimmen, die diese Ideen unterstützen. Ich bleibe meiner Linie treu und werde diesen Weg gehen. Wie gesagt, das ist für mich ein Paradebeispiel, dass man halt eben in der Vergangenheit viel besser primär einmal diese Kapital- und Ertragssteuern umverteilt hätte, dann würde nämlich jetzt nicht nur das Land dieses konjunkturelle Risiko tragen, sondern damit auch die Gemeinden.
Aber das wollte man nicht unterstützen in den Jahren 2003 und 2005 und jetzt haben wir halt das kleinere Problemchen und mitunter werden wir es dann bei der Steuerrechtsrevision beheben. Ich habe wenig Hoffnung, aber die Hoffnung stirbt bekanntlicherweise zuletzt. Ich bringe meine Ideen sicher ein.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann sind wir mitten in der 1. Lesung. Obwohl das Votum des Abg. Lampert etwas später eingetroffen ist, ist auch von seiner Seite Eintreten gegeben.
Art. 1 haben wir schon gelesen, Art. 2 ist auch gelesen. Aber ich habe Sie noch nicht gefragt, ob dazu Diskussion gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes in 1. Lesung beraten.
Die Regierung stellt nun den Antrag, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln.
Wir hätten also eine 2. Lesung und die Schlussabstimmung noch vor uns. Ich lasse aber darüber abstimmen:
Wer mit der abschliessenden Behandlung dieses Gesetzes einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben und ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 2 Satz 1 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab:
Wer mit Art. 10 Abs. 2 Satz 1 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab:
Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung gegeben, die Vorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 22 abgeschlossen. -ooOoo-